die Calenberger Deister⸗ und Göttingerstraße nach Arnum. Auch Linden hatte seinen Flaggenschmuck zur Schmückung der 86 benutzt, und war namentlich der Flaggenbaum an der
aschinenbau⸗Aktienanstalt mit Fahnen, Flaggen und Wimpeln Überreich verziert. Die Manöver zogen sich auf der Linie Arnum⸗ Weetzen⸗Redderse hin und hatten von allen Seiten eine große Zuschauermenge herangezogen. Um 2 Uhr kehrten Se. Majestät auf demselben Wege, den Allerhöchstdieselben zu den Manövern eingeschlagen, nach dem Residenzfchlosse zurück, in welchem um 5is. Uhr Familiendiner stattfand.
Abends gegen 8 Uhr beehrten Se. Majestät das Königliche Theater mit Allerhöchstihrem Besuch, nachdem bereits vorher die er. Herrschaften: Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
ronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl, Friedrich Carl, Prinz und Prinzessin Albrecht eingetroffen waren. Se. Majestät weilten mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern bis zum Schlusse der Vorstellung in der Hleinen Königlichen Loge, während die anderen Fürstlichkeiten in der großen Loge Platz genommen hatten; auch Feldmarschall Graf Moltke war gegenwärtig. Kurz vor 10 Uhr erfolgte die Rückfahrt nach dem Residenzschlosse.
Abends, gleich nach 10 Uhr, brachte der Hannoversche Män⸗ nergesangverein dem General⸗Feldmarschall Grafen von Moltke vor dem „Hotel Royal“, von dessen Zinnen bengalische Flammen strahlten, ein Ständchen. Graf Moltke, der während der Serenade auf dem Ballon stand, trat unter die Sänger, dankte für die ihm er⸗ wiesene Aufmerksamkeit und brachte ein Hoch aus auf Se. Ma⸗ jestät den Kaiser. Mit Hochs auf Se. Majestät und den Feld⸗ marschall trennte sich die Versammlung.
Gestern früh 85 Uhr fuhren Se. Majestät der Kaiser nach dem Altenbekener Bahnhofe am Misburgerdamme; auf dem festlich geschmückten Perron von den bereits vorher angelangten Höchsten und Hohen Herrschaften, dem Ober⸗Präsidenten und der Generalität empfangen, bestiegen Se. Majestät um 8 Uhr 45 Mi⸗ nuten den Extrazug, um zum Manöver nach Weezen abzureisen; sämmtliche fremdherrliche Offiziere, sowie der Große General stab nahmen in demselben Platz. Feldmarschall Graf Moltke war mit den Offizieren des Generalstabes in einem reich geschmückten Waggon der Pferdebahn bis vor den Eingang zum Altenbekener Bahnhof gelangt.
Telegraphisch wird von gestern Abend aus Hann over berich⸗ tet; Bei dem heutigen Feldmanöver in der Gegend von Weetzen nahmen Se. Majestät der Kaiser und König im Kloster Wen⸗ nigsen unter einem großen Zelte das Dejeuner ein. Am Schluß des Manövers durchritten Se. Majestät die Bivouaks der beiden gegen einander operirenden Corps.
Se. Majestä der Kaiser und König und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz sind von dem heutigen Manöver Abends 6 Uhr mit der Alten⸗ bekener Bahn hierher zurückgekehrt. Se. Majestät werden auch morgen Vormittag nochmals den Manövern beiwohnen. Die Abreise nach Kiel ist auf morgen Nachmittag 2 Uhr festgesetzt.
— Se. Maj estät der Kaiser und König haben in einem Schreiben an die städtischen Behörden von Meiningen Allerhöchst⸗ ihre Theilnahme für das Brandunglück, welches die Stadt be⸗ troffen, ausgesprochen und zur Linderung der Noth 3000 Mark an das Unterstützungscomité überwiesen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz beehrte am Donnerstag Nachmittag in Begleitung des Ober⸗Präsidenten Grafen zu Eulenburg den Senator Cule⸗ mann mit einem Besuch und nahm dessen Sammlungen in Augenschein.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen traten heute . einer Sitzung zusammen.
— Die vom Bundes rath einberufene Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich ist am 17. d. M. unter dem Vorsitz des Wirkl. Geheimen Rath und Präsidenten des Reichs⸗-Oberhandelsgerichts hr. Pape hier zusammengetreten. Dieselbe besteht aus folgenden Mitgliedern:
Derscheid, Kaiserlicher Appellationsgerichts- Rath; Dr. Gebhard, Großherzoglich badischer Ministerial-HKath; Joh ow, Königlich preußischer Ober⸗Tribunals-Rath; Dr, von Kübel, Königlich württembergischer Ober -Tribunals-Direktor; Kurl⸗ baum II., Königlich preußischer Geheimer Justiz⸗Rath; Planck, . preußischer Appellatlonsgerichts⸗Rath; Dr, von Roth, Königlich bayerischer ordentlicher Professor; Dr. Schmitt, Köͤ⸗ niglich banerischer Ministerial⸗Rath; von Weber, Königlich sächsischer Ober⸗Appellations gerichts⸗Präsident; Dr. von Wind⸗ sch . , , . cher , r,. Professor.
. Schriftführer fungirt der Königlich preußische Kreis⸗ gerichts⸗Rath Neubauer. . ,,,
— Das Gesetz (für Elsaß⸗Lothringen), betreffend Abände⸗ rungen der Gerichtsverfassung, vom 14. Juli 1871, hat durch 3 10 als Geschäftssprache der Gerichte und gerichtlichen deamten in Elsaß⸗Lothringen die deutsche Sprache einge⸗ führt, jedoch in den folgenden Paragraphen gewisse zur Ver⸗ mittelung des Uebergangs nothwendige Ausnahmen von dieser wia .
u diesen Ausnahmen gehört, daß: 1) dur . Absatz 1 und 2, unter gewissen Voraussetzungen 1 a, Y durch 5. 14 den damals schon angestellten Anwälten und zur vollen Praxis zugelassenen Advokaten für die ersten drei Jahre gestattet wurde, statt der deutschen sich der französischen Sprache zu bedienen, eine Erlaubniß, welche für die gedachten Anwälte und Advokaten durch §. 3 Absatz 3 des Gesctzes, be⸗ treffend die amtliche Geschäftssprache, vom 31. März 1872, auf die mündlichen Verhandlungen vor den Bezirksräthen und dem Kaiserlichen Rathe ausgedehnt worden ist. Mit dem 1. Oktober d. J. endet diese Uebergangsperiode, und es tritt die Ver⸗ pflichtung zum amtlichen Gebrauche der deutschen Sprache ein. Hinsichtlich der Notare und Anwälte steht dem kein Bedenken entgegen. Dagegen befinden sich unter den zu dieser Kategorie gehörigen Advokaten mehre, welche nur französisch zu plädiren im Stande sind, und welche daher, wenn jene Vergünstigung auch für sie fortan fortfallen sollte, genöthigt sein würden, ihre Thätigkeit an den Gerichten in Elsaß⸗Lothringen einzustellen. Dies würde aber nicht blos eine Härte gegen die Davon Betroffenen sein, welche einne sehr empfindliche Störun in ihren e, , , din erleiden müßten, ö sie we. ihr bisheriges Verbleiben im Lande und ihre Dienstleistungen Anspruch auf Berücksichtigung erworben haben; es würde auch insofern von allgemeinem Nachtheil sein, als zur n ng der
Durch die im amtlichen Theile d. Bl, heute veröffentlichte Verordnung vom 17. d. M. wird der Reichskanzler ermächtigt, zu Gunsten der Betheiligten die Frist für den Gebrauch der französischen Sprache zu verlängern.
Das Gesetz vom 14. Juli 1871 hat ferner örtliche Aus⸗ nahmen bestimmt, indem es in 5. 15 einige Friedens⸗ gerichts⸗Bezirke namhaft macht, in welchen die friedensge⸗ richtlichen Verhandlungen und Urtheile in französischer Sprache erfolgen und den. Notaren und Gerichtsvoll⸗ ziehern gestattet ist, ihre Verhandlung und Beurkundungen in französischer Sprache abzufassen. Der Grund dieser Aus⸗ nahmehestimmungen, nämlich die Thatsache, daß der überwie⸗ gende Theil der Bevölkerung dieser Bezirke nur die französische Sprache versteht, trifft nun auch in einzelnen außerhalb dieser Bezirke gelegenen Gemeinden zu. Die Verordnung vom 17.8. M.
gen des §. 15 bezüglich der Verhandlungen und Beurkundun⸗ gen der Notare und Gerichtsvollzieher auszudehnen.
Im Anschluß hieran überträgt die Verordnung vom 17.8. M. noch die Festsetzung der bis jetzt nicht bestimmten Zeit, zu wel⸗ cher die in dem §. 15 enthaltenen, obenerwähnten Ausnahmen aufzuhören haben, dem Reichskanzler.
— In der Woche vom 30. August bis 5. September 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 2,868, 320 Mark 20⸗Markstücke; an Silbermünzen; 486,165 Mark 1⸗Mark⸗ stücke, 63 618 Mark 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickel mün⸗ zen: 89,056 Mark 60 Pf. 10. Pfennigstücke, 16. 202 Mark 39 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 67, 241 Mark 66 Pf. 2⸗Pfennigstücke; 283227 Mark 32 Pf. 1. fennigstücke. Vorher wa⸗ ren geprägt:; an Goldmünzen: 860 341,969 Mark 20⸗Mark⸗ stücke, 205, 748, 140 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 23 980,694 Mark 1Markstücke, 7, 312418 Mark 80 Pf. 20⸗ Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,509 857 Mark 10 Pf. 10⸗ Pfennigstüche 518,816 Mark 90 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 189,159 Mark 51 Pf. 2 Pfennigstücke, 340,433 Mark 20 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: S563 210,280 Mark 20⸗Markstücke, 205,748,749 Mark 19-Markstücke; an Silbermünzen: 24,466,859 Mark 1 Markstücke, 7376 037 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,589,906 Mark 70 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 535,019 Mark 40 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: S5] 991 Mark 17 Pf. 2Pfennigstücke, 368, 665 Mark 52 Pf. 1 ⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1068959929 Mark; an Silbermünzen: 31, 842,896 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen:; 4 124,928 Mark 10 Pf.; an Kupfer⸗ münzen 1ů225,666 Mark 69 Pf.
Die gestern erwähnte Verfügung des Königlichen Re⸗ gierungs⸗Präsidiums zu Potsdam, betreffend die Abkürzung der für die Bekanntmachung der Aufgebote be⸗ stimmten Fristen, lautet wörtlich:
; — Potsdam, den 16 September 1874.
Anliegend theilen wir dem Magistrat 16 ruckexemplare einer auf unsere Veranlassung von dem Königlichen Konsistorium in Berlin an die dortigen Pfarrgeistlichen unterm 10. 3. M. erlassenen Verfügung zur gefälligen Kenntnißnahme ergebenst mit, welche den Zweck hat, für diejenigen Brautpaare in Berlin, die sich beim Ablauf des Monais September bereits einmal, zwei- oder dreimal haben kirchlich aufbieten lassen, eine Verzögerung der Eheschließung in Folge des durch das Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. März d. Is, nothwendig werdenden bürgerlichen Aufgebots (5. 27 des gedachten Gesetzes) möglichst vor⸗ zubeugen. Unter Bezugnghme auf den Inhalt dieser Verfügung ersuchen wir den Maglstiat und ermächtigen denselben zugleich auf Grund des §. 33 des Gesetzes vom 9. März d. J, die dortigen Standesbeamten nach erfolgter Einführung in ihre Aemter unter Mit- theilung der von den Pfarrgeistlichen empfangenen Anträge in unserm Namen gefälligst anzuweisen, daß sie, ohne weitere spezielle Anträge der Betheiligten abzuwarten, sofort am 1. Oktober d. J. das bürger liche Aufgebot der ihnen bezeichneten Brautpaare mit Festsetzung sol⸗ cher Fristen bekannt machen, daß die Schließung der Ehe unter den am 2I. September zum ersten, , . oder dritten Male kirchlich . resp. schon vom 12, 5. und 3. Oktober ab stattfin⸗
en kann.
Zugleich empfehlen wir dem Magistrat bezüglich der für die Durchfuhrung dieser Maßregel nöthigen Vorbereitungen an Bureau Arbeiten ꝛc. zweckdienliche Anordnungen zu treffen.
. Königliches Regierungs⸗Präsidium.
. Frhr. v. Schlotheim.
An den Magistrat in Berlin.
Das Königliche Konsistorium der Provinz Brandenburg hat in derselben Angelegenheit an die Pfarrgeistlichen Berlins fol⸗ gende Verfügung erlassen: ;
J Berlin, den 10. September 1874.
Durch unsere Verfügung vom 20. v. Mt, (Amtl. Mitth. Seite 80) haben wir die Herren Geistlichen bereits auf die Schwierigkeiten hin⸗ gewiesen, welche die mit dem Schluß dieses Monats eintretende Noth⸗ wendigkeit des bürgerlichen , r. der Eheschließung in den ersten Tagen des Oktober entgegenstellen wird. Dieselben werden um so fühlbarer, je zahlreicher sich in Folge des Wohnungs- und Dienst⸗ wechsels die , gerade in der gedachten Zeit zusammen⸗ drängen, so daß — sollten vem 1. bis zum 15. Oktober solche nicht stattfinden können — ein J Zusammenziehen der Brautleute mit den sich daran knüpfenden edenklichen Folgen in vielen Fällen schwer vermeidlich sein wird. Wir empfehlen daher wiederholt, für alle diejenigen Pagre, deren Aufgebot am Sonntag, ‚. 27. September, vollendet ist, die Vornahme der Trauung in den Tagen vom 28. bis zum 30. September thunlichst zu fördern.
Um aber auch für diejenigen Paare, deren kirchliches Aufgebot im September noch nicht vollendet ist, oder deren Trauung bis zum 30. September Hindernisse entgegenstehen, die thunlichst frühzeitige Eheschließung zu ermöglichen, hat a d m t Regierungs⸗Präsidium u Potsdam als Aufsichtsbehörde r die hiesigen Standesbeamten ich in dankenswerther Bereitwilligkeit erboten, generell die Fristen ür das bürgerliche Aufgebot der Anfangs Oktober zu trguenden aare abzukürzen, und zwar in der Weise, daß die am 27. Septem⸗ er zum ersten Male Aufgebotenen bereits vom 12. Oktober ab, die am 27. September zum zweiten Male Aufgebotenen bereits vom 5. Oktober ab und die am 27. September zum dritten Male Aufge⸗ botenen bereits am 2. oder 3. Oktober die bürgerliche Cheschließung vornehmen können, und inzwischen deren bürgerliches Aufgebot vom 1. Oktober ab ohne besonderen Antrag der Betheiligten veranlaßt wird. Es beschränkt fich dieses Benefizium jedoch lediglich guf die 66 Brautpaare, deren bürgerliches Aufgebot nach z 29 des Ge⸗ etze vom 9. März 1874 ausschließlich in Berlin zu erfolgen hat. Für jedes Brautpaar, welches hiernach behufs der Ermöglichung seiner bürgerlichen Eheschließung zwischen dem 1. und 19. Oktober eine Abkürjung der bürgerlichen Aufgebotgfrist in Anspruch nimmt, sind auf einem besonderen Bogen flgende Angaben zu machen;
1) Vor⸗ und Zunamen deg Bräutigams; Stand oder Gewerbe und Wohnung desselben, Tag, Jahr und Ort seiner Geburt;
2) Vor- und Zunamen, Stand und Wohnung des Vaters des Bräutigams,
I) Vor und Zunamen, Stand und Wohnung der Mutter des n , v3
or⸗ und Zunamen der Braut; Stand oder Gewerbe und Wohnung derselben, Tag, Jahr und Ort ihrer Geburt;
Rechtssachen in Ermangelung einer genügenden Anzahl anderer Advokaten jene — 8. s zur Zeit noch — 1 — gstens z ch nicht entbehrt
5) Vor und Zunamen, Stand und Wohnort des Vaters der
gestattet dem Reichskanzler, auf diese Gemeinden die Bestimmun⸗
ĩ 9 Vor ⸗ und Zunamen, Stand und Wohnung der Mutter der
Braut.
(Ist einer der Eltern des Brautpaars verstorben, so ist dies unter Angabe der Zeit und des Orts des Todes zu k—
Das Brautpaar wird aufgeboten in der Kirche am ö er , 23 ene g
ngeheftet sind folgende (kurz zu spezifizirende) Urkunden, (Tauf⸗ scheine, etwaige Todtenscheine der Eltern, die beigebrachten Konsen der Eltern oder des Vormundes 2c.) ö 94 sie k des Geistlichen unter Beidrückung des Kirchen⸗ iegels.
Die beigebrachten Urkunden sind dem Bogen sorgfältig anzu⸗ behe, nen über ihren Inhalt Notiz zu den nch n s zr .
ehalten ist.
Die gesammelten Anträge sind mit einem Umschlag unter der Ueherschrift „Anträge auf Abkürzung der Frist für , n Aufgebot“ zu versehen und ohne weiteres Anschreiben spätestens bis zum 23. September an den Magiftrat hiesiger Haupt und Residenz⸗ stadt, Bureau für Civilstandssachen“ einzusen den.
Diejenigen Brautpaare, deren kirchliches Aufgebot im September noch nicht begonnen hat, oder die erst nach dem 15. Oktober getraut sein wollen, haben ihre Anträge auf das vorgeschriebene bürgerliche Aufgebot direkt an den zuständigen Standesbeamten zu richten. Königliches Konsistorium.
= ; Hegel. An sämmtliche Herren Pfarrgeiftlichen der Stadt Berlin.
— Der interngtio nale Postkongreß in Bern, der am 15. d. M. seine Verhandlungen begann, hat der „N. Zürch. Stg.“ sufolg folgendes Reglement angenommen:
Jeder Staat oder jede Postverwaltung kann sich durch einen oder mehrere Delegirte oder auch durch die Delegirten eines andern Staates oder einer andern Verwaltung vertreten lassen. Immerhin können der oder die Delegirten eines Staates oder einer Verwaltung nur mit der Repräsentation von zwei Staaten oder Verwaltungen mit Einschluß derjenigen, von der sie delegirt sind, beauftragt sein; die den Delegirten beigegebenen Beamten sind zu den Sitzungen zugelassen, haben aber nicht das Recht, an der Dis= kussion oder Abstimmung Theil zu nehmen. Die franzoöͤsilche Sprache wird für die Diskusston und die Akten der Konferenz angenommen. Das den Staaten und Verwaltungen mitgetheilte Vertragsobjekt dient als Grundlage der, Berathungen. Jeder Delegirte kann an der Dis⸗ kussion über, die der Konferenz unterstellten Anträge Theil nehmen; für die Abstimmung hat jeder Delegirte der kontrahirenden Staaten resy. Verwaltungen das Recht einer einzigen Stimme, sei es, daß mehrere Delegirte den gleichen Staat oder die gleiche Verwaltung re⸗ präsentiren, sei es, daß zwei Staaten oder Verwaltungen nur eine einzige Delegation haben.
Ein Delegirter, der durch Krankheit verhindert ist, der Konferenz beizuwohnen, hat das Recht, die Delegation eines andern Staates oder Verwaltung mit seiner Stimme zu betrguen.
In der Regel wird in den Protokollen nur das allgemeine Ganze der Sitzungen reproduzirt, die Angabe der Anträge mit einem Résums der unterstützenden Metive und das Resultat der Berathungen. Es hat jedoch 1 Delegirte das Recht, eine analytische oder wörtliche Aufnahme seder von ihm abgegebenen Erklärung in daz Protokoll zu verlangen. Aber in diesem Falle hat er sie selbst schriftlich noch am Abend nach der Sitzung abzuliefern. Jeder in Berathung gesetzte Antrag wird der Abstimmung unterstellt.
Die Abstimmung geschieht unter Namensaufruf nach der alpha⸗ betischen Ordnung der vertretenen Staaten oder Verwaltungen. Der Kongreß kann die seiner Berathung unterbreiteten Fragen zur Vor⸗ prüfung an ö weisen. Jedes Mitglied des Kon⸗ gresses hat das Recht, den Kommissionssitzungen beizuwohnen, immer⸗ hin ohne Betheiligung an der Diskussion.
Das Resultat der Berathungen des Kongresses wird , e, gestellt in einem Vertragsprojelt, welches Gegenstand einer schließlichen BGesammtahstimmung sein wird. Die Annahme dieser Konvention bleibt abhängig von der Genehmigung der kontrahirenden Regie rungen, welche in den gewöhnlichen Formen ausgetauscht werden muß.
Weiter berichtet das genannte Blatt über die Sitzung vom 16. September:
Der Kongreß hat eine vorläufige artikeslweise Berathung über das Konventionsprojekt gehalten, welches den allgemeinen Berathungen zu Grunde gelegt werden soll.
Unter Anderm wurden folgende Beschlüsse gefaßt;
Es werden einheitliche Taren für das ganze Gebiet der posta lischen Union aufgestellt; diese Taxen werden festgestellt, wenn die Transitfrage gelöft sein wird. Immerhin wird der Grundsa festge⸗ stellt, daß die Taxen für die Korrespondenzkarten nicht die Halfte der gewöhnlichen frankirten Briefe übersteigen dürfen.
Die einfache Taxe gilt für jeden 15 Grammes schweren Brief, für die Drucksachen. Waarenmuster, Geschäftspapieren (papiers ar,. 4 je y,, .
Da aximalgewicht der Brief⸗Postgegenstände wurde au 1 Kilogramm festgestellt. a, n.
Die permanente Kommission des internatio⸗ nalen statistischen Kongresses, über deren Aufgaben und über deren Zusammentritt zu Stockholm am 27, August seiner Zeit berichtet worden ist, hat am 4. September ihre diesjährigen Sitzungen zu Ende geführt. Die Arbeiten der Kommission waren zunächst bestimmt, den Verhandlungen des im Jahre 1875 zu Budapest stattfindenden Kongresses ein genügend vorbereitetes Material zu liefern und bestanden dann in einem Austausche von Ansichten über verschiedene technische Fragen der Statistik. Auf der Tagesordnung des nächsten Kongresses im Jahre 1875 sollen, dem „St. A. f. W. zufolge, die Fragen erscheinen über die Einführung des Unterrichts in der Statistik in den Schulen, um einerseits die Kenntniß von der Methode und den Resultaten der Statistik in weiteren Kreisen zu verbreiten, und andererseits die Berölkerung selbst immer mehr zur Mitwirkung bei den 6 Erhebungen heranziehen zu können, — ferner über ie Ermittelung der Todesursachen nicht sowohl nach medizinischen, als nach sozialen Gesichtspunkten, wobei sich z. B. ergeben wird, daß zufällige Todesfälle in der industriellen Bevölkerung keines⸗ wegs häufiger vorkommen, als in ackerbautreibenden Landes⸗ thellen, — über die Gewinnung der besten Grundlage für Mortalitätstabellen; sodann die Frage nach der richtigsten Anlage einer Agrikultur und Forststatistik, nach der für die Statistik brauchbaren Klassifikation der Gewerbe; auch verschiedene Fragen aus dem Gebiete der Justizstatistit. Ueber alle diese Gegenstände sind Gutachten eingezogen worden und hat die per⸗ manente *. auf Grund der in Stockholm statt⸗ gehabten Berathungen die Referenten bezeichnet, welche darüber dem ee gf berichten sollen. Die Kommission hat sich weiter damit. einverstanden gezeigt, daß nach einem Vorschlage des belannten 3 Kommodore Maury, des Begründers der Phnyfik des Meeres, auf eine engere Verbindung der meteorologischen Beobachtungen und der statistischen Erhebungen über die Ernteaussichlen und die Ernten selbst hinzuwirken sei; sie ist dem Antrage des Ge eimen Ober ˖ Regierungs-Raths Dr. Engel beigetreten, daß Einleitungen ge⸗ troffen werden sollen, um bis zum Kongreß in Budapest eine Statistit her Dampfitessei und D ee hen in allen Landern der Erde zu liefern,
in, 190 Jahre seitdem bie Dampfkraft zuer praktisch in der din ö. den hat, a ns n fang einer internationalen Gewerbestalistik, wie auch der seit 1861
Braut;
nicht . wiederholten Industriestatistik Deutschlands. Das Verzeichnlß der Waarenartikel, welche von größerer Bedeutung
Pflicht der Pietät erachtet das Andenken des im Laufe des letz⸗
SHamilton, während des ganzen Sommers von hier abwesend
Reise der Großherzoglichen *
für den internationalen Welthandel, von der Statistik aller handel⸗ treibenden Staaten gleichmäßig und je für sich angeschrieben werden sollen, ist seinem Abschlusse durch die Kommisston nãher gebracht worden, und es bedarf nur noch der letzten Genehmi⸗ gung durch den Kongreß. Endlich hat die Kommission für eine
len Jahres verstorbenen Altmeisters der Statistik, des Verfassers des Buches über den Menschen, A. Quetelet, bei dem Kongresse in angemessener Weise in ehrendste Erinnerung zu bringen. Was sonst noch in den Sitzungen der Kommisston verhandelt worden ist, bestand in Erörterungen über die Fortführung des großen Werkes der vergleichenden internationalen Statistik, von welcher einige Abschnitte bis zum Kongreß in Budapest fertig werden vorgelegt werden können, sowie in dem Austausche der Ansichten über einige Fragen der statistischen Technik, Centralisa⸗ lion öder Decentralisation der Statistik, Anwendung der graphi⸗ schen Methode u. dergl. und über die Mittel und Wege einer sicheren Bestimmung der Nationalitätsvverhältnisse bei den Volks⸗ zählungen in den Staaten mit verschiedenen Nationalitäten.
— Der Königlich italienische Gesandte in St. Petersburg, Marquis Incontrie, ist heute fruͤh von dort auf der Durch⸗ reise nach Rom hier eingetroffen und im Hotel Royal ab⸗ gestiegen.
— Der Kaiserlich russische General und Chef des General⸗ stabes Fürst Imeretis, welcher einige Tage in Berlin ver⸗ weilte, ist gestern früh von hier nach Paris abgereist.
— Der Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs Chef im Kriegs⸗ Ministerium Krau se, welcher sich behufs Inspizirung der Pulverfabrik zu Neisse und der Artillerie⸗Werkstatt zu Danzig auf Dienstreisen begeben hatte, ist von dort hierher zurückgekehrt,
— Im Laufe des gestrigen Tages rückten vom Manöver⸗ terrain hier wieder ein: Das 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, das Kaifer Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1, das Garde⸗ Kürassier⸗Regiment, das 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, das 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment, die Lehr⸗Batterie sowie endlich die 1. und 3. Compagnie des Garde⸗Pionier⸗Bataillons, und sind nunmehr sämmtliche Truppen der Garnison aus dem Ma⸗ növer hierher zurückgekehrt.
Bayern. München, 16. September. Der für den hie⸗ sigen Königlichen Hof neuernannte Gesandte des Königs von Sachsen, General v. Fabrice, ist gestern Abend aus Brüssel hier eingetroffen, wird jedoch schon morgen München wieder ver⸗ lassen ünd zur Uebernahme der Gesandtschaft erst im nächsten Monat wieder hier eintreffen. Der bisherige sächsische Gesandte, Graf v. Könneritz, verläßt die Stadt gegen Ende dieses Mo⸗ nat und wird sich zunäcchst nach Stuttgart und Darm adt be⸗ geben, um auch dort seine Abberufungsschreiben zu überreichen.
= Der Staats-Minister des Aeußern hat geneh⸗ migt, daß die Sendungen für die Abgebrannten in Meiningen, welche an das dortige Hülfscomité adressirt werden, auf den bayerischen ö taxfrei befördert werden dürfen.
Sachsen. Dresden, 18. September. Der König, welcher sich am 15. d. M. zur Hirschjagd auf Schandauer und Cunnersdörfer Revier nach Schandau begeben hatte, ist gestern Abend von dort nach Pillnitz zurückgekehrt.
Württemberg. Stuttgart, 17. September. Die heute ausgegebene Nr. 22 des Regierungsblattes enthält die Königliche Verordnung, betreffend die Wirkung der von den deutschen Gymnasien ausgestellten Maturitätszeugnisse, vom 9. September 1874; eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die „Krippe“ in Stuttgart, vom 28. August 1874; und eine Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, . die Außercourssetzung der Zweiguldenstücke füddeutscher Währung, vom 1. August 1874.
Baden. Karlsruhe, 17. September. Der Präsident des Großherzoglichen Finanz⸗Ministeriums, Staatsrath Ell⸗ stätter, sst heute zur Theilnahme an den Berathungen der Bundesrathsausschüsse nach Berlin abgereist. .
— Im Großherzoglichen Hande ls⸗Ministerium hat gestern unter Mitwirkung des Referenten des Großherzoglichen Finanz⸗Ministeriums über den vom Reichs kanzler⸗Amt bearbeiteten Entwurf eines Bankgesetzes eine eingehende Berathung statt⸗ gefunden, an welcher nebst einem Vertreter der Badischen Bank auch Beiräthe aus dem Handelsstande des Landes Theil ge⸗ nommen haben.
Baden, 15. September. Prinz Alexander von Hessen ist mit seiner Gemahlin von Darmstadt hier eingetroffen und im englischen Hofe abgestiegen. Auch die Erbprinzessin von Monaco, welche eben fowie ihre Mutter, die Herzogin von
gewesen war, ist wieder hierher zurückgekehrt; die Herzogin von Hamilton wird heute Abend hier eintreffen.
Gessen. Darm stadt, 17. September. Der Groß⸗2 herzog ist heute Vo0rwmittag im besten Wohlsein wieder hier einge⸗ troffen. — Prinz Ludwig ist wieder im Jagdschloß Kranich⸗ stein angekommen, nachdem derselbe gestern bei dem letzten Ma⸗ növer in der Gegend von Windecken⸗Roßdorf das Nord⸗Corps kommandirt hatte. ⸗
— Im Laufe des vorigen Jahres wurde die Frage der Er⸗ höhung der Hun desteuer im steuerlichen und polizeilichen Interesse Seitens des Ausschusses der Zweiten Kammer angeregt, und im Mai d. J. erfolgte ein Gesetzentwurf, welcher Seitens der Landstaͤnde angenommen wurde. Das neueste Regierungs⸗ blatt publizirt das neue, mit dem 1. Januar 1875 in Kraft tretende Gefetz über die Hundesteuer, welche von zwei Gulden auf fünf Mark erhöht wird. Den Gemeinden ist ebenfalls die Erhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden im gleichen Betrage gestattet, und müssen auch Schafhirten, welche früher eine niedere Steuer entrichteten, den gleichen Betrag bezahlen.
— Dem Vernehmen des „Frkf. J. nach hat der Ausschuß für die Kirchen gesetze seine Arbeiten sowelt beendigt, daß am 19. d. M. init dem Ministerium eine gemeinschaftliche Sitzung zur Verhandlung wegen der in Aussicht genommenen Verbesserungs⸗Vorschlãge . kann.
Berl der am 15. wegen Ausscheidens des Qber⸗Schul⸗ raths Greim nöthig gewordenen Neuwahl in Offenbach wurde Hofgerichts⸗ Advokat Weber mit 34 gegen 6 Stimmen zum Ab⸗ geordneten der Zweiten Kammer erwählt, nachdem Hr. Kugler vorher 212 hatte. [
— 18. September. Gestern Abend ist das erste Großher⸗ zogliche Infanterie⸗(Leibgarde⸗) Regiment von den Manövern wieder in hiesiger Stadt eingerückt.
Mecklenburg. ane . 12. September. Ueber die
dem Erbgroßherzoge zusammengetroffen sind, von wo der Groß⸗ herzog über Paris nach dem Seebade Biarritz bei Bayonne, die Großherzogin nach London zum Besuch der noch immer leiden⸗ den Herzogin von Eambridge, und der Erbgroßherzog nach Schloß Rumpenheim sich begeben haben.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 17. September. Gestern wurde hier in der Hauptkirche zu St. Moriz die 29. Hauptversammlung des Coburger Landesvereins der Gustav⸗ A dolph⸗Stiftung unter dem Vorsitze des Konsistorial⸗Raths Müller abgehalten. Die Festrede hielt der Archidiakonus Müller. Das für das Ausland bestimmte Drittel der Jahreseinnahme wurde den Gemeinden Neustadt a. d. Saale und Zawidowice in Posen, das für das Inland bestimmte Drittel der Schulgemeinde Mönchröden und den Pfarrgemeinden Ebersdorf und Weißenbrunn v. W. zugewiesen. Zum Vertreter des Landesvereins Eoburg⸗Gotha bei der bevorstehenden Haupt⸗ versammlung in Stuttgart wurde Konsistorial⸗Rath Müller von hier erwählt.
Neuß. Gera, 17. September. In vorletzter Nacht ist das hier garnifonirende Bataillon vom Manöper wieder zurũck⸗ gekehrt. — Ende dieses Monats wird die Thüringer Lehrer⸗ verfammlung hier tagen, und sind dafür längst schon ent⸗ sprechende Vorbereitungen getroffen.
Lübeck, 18. September. (Lüb. Ztg.) Heute haben die letzten Truppen die Stadt verlassen; das schleswig⸗holsteinische Fuͤstlier⸗Regiment Nr. S6 wurde mit der Eutiner Bahn beför⸗ dert; der Regiments-Stab und die 1. Abtheilung des Feld⸗Ar⸗ tilleri Regiments Nr. 9, sowie das Train⸗Detachement marschir⸗ ten nach ihren Garnisonsorten. Ebenso ritten heute die 4 Es⸗ kadrons des schleswig-holsteinischen Dragoner⸗Regiments Nr. 13 unter ihrem Oberst⸗-Lieutenant v. Werner nach ihrem Garnisons⸗ ort Flensburg zurück; dieselben gelangen heute nach Gnissau, wo sie um 11 Uhr eintreffen, morgen nach Bornhöved und Sonntag nach Bordesholm, wo Ruhetag ist; das Dffizier⸗Corps begiebt sich von dort theilweise nach Kiel zu den dort während des Auf⸗ enthaltes des Kaisers stattfindenden Festlichkeiten. Vormittags ritten die in der Umgegend einquartierten hannoverschen und schleswig⸗holsteinischen Hufaren, Nr. 15 und 16, hier durch.
Oesterreich ⸗ Ungarn. Wien, 18. September. Der Kaiser ist am 16. d. M. gegen Mitternacht in Budapest ein⸗ getroffen.
= In der heutigen Sitzung des hiesigen Gemeinderaths wurde über das Zustandebringen eines Nationalgeschenks für die Mitglieder der österreichischen Nordpolexpedition be⸗ rathen. Es wurde beantragt, daß die Gemeinde Wien sich mit 5660 Fl. an die Spitze einer Subskription stellen und alle zu dem gedachten Zwecke einlaufenden Gelder theils zur Vertheilung unter die Schiffsmannschaft, theils dazu verwenden solle, daß den Offizieren und Gelehrten der Expedition die Möglichkeit ge⸗ boten werde, ihre Erfahrungen für die Wissenschaft nutzbar zu machen. Sämmtliche Städte und Gemeinden Oesterreichs sollen durch ein Rundschreiben des Bürgermeisters gleichfalls zur Ver⸗ willigung von Beiträgen eingeladen, eine Aufforderung, in der⸗ selben Weise in Ungarn die Initiative zu ergreifen, soll an den Ober⸗Bürgermeister von Budapest gerichtet, an die Bevölkerung von Wien soll ein besonderer Aufruf erlassen werden. Die vor⸗ stehenden Anträge wurden einstimmig genehmigt und zu ihrer Ausführung eine aus sechs Mitgliedern hbestehende Kommission gewählt. — Der nieder⸗ oͤsterreichlsche Landtag wird am 22. d. äber das Natlonalgeschenk für die Expeditionsmitglieder gleich⸗ falls beschließen.
Pest, 18. September. (W. T. B). Der unter Vorsitz des Kaisers heute hier abgehaltene gemeinsame Minister rath beschäftigte sich mit der Berathung der Getreidezoll⸗ Angelegenheit. Der Getreidezoll wird in Folge der gepflogenen Berathungen vom J. k. M. ab wieder eingehoben werden.
19. September. (W. T. B.) Der Kaiser wird mor⸗ gen Mittag in der Ofener Burg den neu ernannten spanischen Gesandten del Mazo zur Entgegennahme seiner Kreditive in feierlicher: Audienz empfangen.
Schweiz. Bern, 16. September. Der Bund es rath hat an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreis⸗ schreiben erlassen: .
Der Art. 15. im Auslieferungsvertrage mit dem Deutschen Reiche vom 74. Januar 1874 (A. S. neue Folge J. 8) schreibt vor, daß die Verurtheilungen wegen Verbrechen oder Vergehen, welche von Gerichts⸗ höfen des einen Landes gegen Angehörige des andern ausgesprochen werden, wechselseitig auf diplomatischem Wege 6 werden sollen und zwar durch vollständige oder auszugsweise Mittheilung des rechtskräftig gewordenen Urtheils an die Regierung desjenigen Landes, welchem der Verurtheilte angehört. ö
Die Kaiserlich deutsche Regierung hat nun unserer Erwägung an⸗ heimgestellt, ob es sich nicht empfehlen dürfte, dasfenige Fermular zu sbigem Zwecke in Gebrauch zu nehmen, welches zwischen Deutschland und Itdlien bereits seit 1371 mit Nutzen verwendet wird. z
Wir finden dieses Formular um so annehmbarer als es mit dem⸗ jenigen, das gegen Italien gebraucht wird, ganz gleichlautend ist.
Sie werden eingeladen, Vorsorge zu treffen, daß alle in obigem Artikel erwähnten Strafurtheile, welche in Ihrem Kanton über An⸗ gehörige des Dentschen Reiches erlassen werden, in der erwähnten Form zur Weiterbefsrderung hierher gelangen, 1
— Die nationalrãthliche . über den Gesetzentwurf, betreffend Banknote nemission, hat beschlossen, daß die vom Bunbesrath aufgestellten Bedingungen punkto Ban knotenemission gemildert und die im Entwurfe aufgestellten Bußen gestrichen werden müssen. Das einbezahlte Altienkapital sollte nach dem bundesräthlichen Entwurf in 2 Millionen bestehen; die Kom⸗ misstion will dasselbe indessen auf eine Million reduziren und bestimmt auch, daß für die als Deckung dienenden Wechsel zwei solide Unterschriften genügen, Ebenso wurde die Solidaritãt, welche der Bundesrath bezüglich der Einlösung zwischen den Noten der verschiedenen Banken einführen wollte, auf das rich⸗ tige Maß der Vermittlung , Außerdem sollen die kantonalen Gesetze über Banknotenemission in Kraft verbleiben, insofern sie nicht dem neuen eidgenössischen Gesetze widersprechen. In den Hauptpunkten wurde das von National⸗Nath Bucher don Burgdorf entworfene Gesetz von der Kommission angenommen.
Großbritannien und Irland. London, 17. Sep⸗ tember. Die Admiralität hat den Bau zweier neuer Panzer⸗ fregatten für die englische Marine anbefohlen. Dieselben werden bie Namen „Nelsan“ und „Northampton“ erhalten.
— 18. September. (W. T. B.) Nach einer Meldung des
englische Lootsen und , ter
„Daily Telegraph“ haben e 8K geftern Abend unweit Southend, fan der Themsemündung) das Schiff „Notre Dame“ angehalten, das mit 4500 Gewehren
aften theilt die N. 3.“ mit, ie Großherzogin Echloß Rum⸗
daß der Großherzo ] f ꝛ ts. verlassen haben und in Brüͤssel mit
penheim am 9. d.
und mit 500 Kisten mit Munition befrachtet war. Die Mann⸗ schaft hat das Schiff den Küstenwächtern überlassen.
wurde bei seiner Mahon!
terstützung leihen.
gen.
allgemeine Stimmrecht
Aufgabe lösen werde, die ihm gestellt dachle er der Stadt St. Quentin,
heute Abend 6 Uhr angetreten. fügt, seille) stattfinden sollen.
hofe ein Banquet gegeben worden,
Portugal.
gelang, sie zu ersticken. in einer Stärke von
Orte verbanden sich diese Truppen und einer Escadron Kavallerie, ganze in Estremoz stationirte entwaffnen. ger Zeit
der Festung St. Julian am um später vor ein
Regiment sich empörte,
Sämmtliche Offiziere rufen,
Italien. ist, wie sie schreibt, ermächtigt,
von Unterhandlungen des Luca in Siena zum Zwecke der
— Am zu können,
angekündigt werden. — 19. September.
getroffen worden sind.
der Anleihe beziffert sich auf
in 5prozentigen Obligationen von je
reduzirl. Die Einzahlungen dehnen 1875 aus.
der Bank und der türkis
spekt wie folgt:
„Die Kreirung des obigen
Ausgaben des Reiches zu regeln nsbesondere die Deckung der keiten der Regierung bei Um diesen Zweck
von den Einnahmen,
des Budgets, in welcher die Bank
überschreiten soll und bestimmt, daß,
Ursachen irgend eine Extra⸗-Ausgabe
Es lebe die Republik! empfangen. in seiner Anrede hervor, daß die arbeitsamen Schichten der Be⸗ völkerung von der Nationalversammlung eine Befestigung und Weiterentwickelung der gegenwärtigen Institutionen erwarteten; alle guten Bürger würden dem Marschall Mac Mahon ihre Un⸗ Der republikanische Deputirte Henri Martin erschien an der Spitze einer Deputation aus dem Departement der Aisne, um dem tapferen Soldaten“ seine Huldigungen darzubrin⸗ Derselbe erklärte in seiner Ansprache, das Land sei be⸗ ruhigt, dasselbe fordere aber auch Sicherheit für die Zukunft und wünsche die Exekutivgewalt des Marschalls durch Einrichtungen vervollständigt zu sehen, die dem demokratischen Geiste entsprä⸗ chen, der ein konservativer für die Gesellschaft sei, unangetastet lasse. widerte, daß er mit der Unterstützung aller guten Bürger die
— Ein neues Dekret des Marschalls Mac daß am 4. Oktober auch die Neuwahlen für den von der Regierung aufgelösten Generalrath der Bouches⸗-du⸗Rhone (Mar⸗
des englischen Kanonenbootes „Fly“ beiwohnten. Kanonenboote haben sich nach Portugalete begeben.
Lissabon, 14. September. Berichterstatter der, Dalln News“ berichtet von einer Truppen⸗ Meuterei, die anfehnlichen Umfang angenommen hatte, ehe es Am 8. September marschirte, wie aus den vorliegenden Angaben hervorgeht, das 7. Infanterie⸗Regiment 600 Mann und ein Kommando vom 2. Regiment, weitere 290 Mann stark, nach Estremoz, Am letzteren
Lancier⸗Regiment
Das genannte Regiment war schon seit eini⸗ in aufsäfsiger Stimmung, und neuerdings kam es zu offenen Akten des Ungehorsams und der Insubordination. Es wurde ein Kriegsgericht zusammengerufen und in Folge der angestellten Untersuchung wurden 117 Mann des Regiments als Rädelsführer bezeichnet. Diese Mannschaften wurden zunächst in Ausfluß des Tajo untergebracht, Kriegsgericht gestellt zu werden. Als das sollen die Einwohner von Estremoz vor den Thoren der Kaserne Zusammenrottungen gebildet und in jeder Beziehung ihre Sympathien zu erkennen gegeben haben. des Regimentes wurden nach Lissabon be⸗ mit Ausnahme eines Rittmeisters Brederode, seinen Leuten die Disziplin aufrechterhielt und dafür vom König mit dem Orden vom Thurm und Schwert dekorirt wurde.
Rom, 15. September. Die ‚Opinione“ auf das Bestimmteste zu erklären, daß die von Dppositionsjournalen in Umlauf gesetzten Gerüchte Justiz⸗Ministers mit dem Kardinal Versöhnung des Staates mit der Kirche ganz unbegründet sind. Der Minister Siegelbewahrer kennt den genannten Kardinal gar nicht und hat ihn weder ge⸗ sehen noch anderen Verkehr mit ihm gehabt. — er weder in Siena noch anderwärts mit anderen Prälaten Unter⸗ handlungen zu dem angedeuteten Zwecke gepflogen.
15. wird der Minister⸗Präsident in Rom zurückerwartet. Man glaubt mit ziemlicher Gewißheit annehmen daß das Königliche Dekret, der Kammer ausspricht, am 25. in der „Gazzetta uffieiale er⸗ scheinen wird, und daß die Neuwahlen für den 8. November
(W. T. B.)
im Ministerium des Innern, L. Gerra, dem Auftrage nach Sizilien begeben, d energische Ausführung der Maßregeln zu überwachen, welche züglich der öffentlichen Sich erheit kürzlich vom Ministerium
Mit Bezug auf die neue Vereinbarung en Regierung zur Sicherung einer
gehörigen Kontrolle der türkischen Finanzen äußert sich der Pro⸗
gegenwärtige Finanzverwaltungssystem zu vereinfachen,
ihrer
zu bewerkstelligen, durch Konvention verfügt, daß die Bank die gesammten Reichseinkünfte die in 1 , ,
esetzt werden sollen, empfangen soll. .. Einkünften die für den Dienst der öffentlichen Schuld erforderlichen Fonds zu reserviren und die durch eine Kommission
Frankreich. Paris, 18. September. Ueber die Reise des Marschall⸗Präsidenten wird aus St. Quentin vom heutigen Abend telegraphisch gemeldet: Der Marschall⸗Präsident Ankunft hier mit den Rufen: Es lebe Mac
Der Maire hob
und der das Der Marschall er⸗
worden sei. Zugleich ge⸗
über deren Felder er in der
Erinnerung an die dort vorgefallenen kriegerischen Begebenheiten
nicht ohne Gemüthsbewegung seinen Weg genommen habe. Seine Rückreise nach Paris hat der Marschall⸗Präsident
Mahon ver⸗
Spanien. Santander, 18. September. (B. T. B.) Den Offizieren der deutschen Kriegsschiffe Albatros“ und „Nau⸗ tilus“ ist von den Bewohnern Bilbaos am dortigen Bahn⸗
welchem auch die Offiziere Die deutschen
Der hiesige
mit 200 Mann Schützen
um dann zusammen das
, B m
der unter
Ebenso wenig hat
welches die Auflösung
Der General⸗Sekretãr hat sich gestern mit die gleichfoͤrmige und welche be⸗
Türkei. Die Ottomanische Bank hat den Prospelt der 5prozentigen türkischen Anleihe ausgegeben. 15, 900, 000 Lstr., d. i. der durch den Kaiserlichen Irads autorisirten 0. 0000900 Estr.,
Der Betrag ein Theil
100 Lstr. Der Emissions⸗
preis ist auf 431 9 Prozent mit Zinsgenuß vom 13. Juli 1874 ab festgestellt, so daß sich der Nettopreis auf cirea 25/3 Prozent
sich bis zum 13. Januar zwischen
St aatskapitals ist von
Sr. Kaiserlichen Majestät dem Sultan in Uebereinstimmung mit einer zwischen der Kaiserlich ottomanischen Regierung und der Bank abgeschlossenen Konvention sowie in Verfolg der in der Einleitung des im vorigen Juli . Gesetzes für die Reform der Finanzverwaltung des Rei
regeln autorisirt worden. Die Konvention und das Gefetz sind zu dem Behufe ausgearbeitet worden,
es angegebenen Maß⸗
um die Einkünfte und und zu adjustiren, das und Verbindlich⸗
zu sichern. durch die
finanziellen
Fälligkeit wird mit der Bank Die Bank ist autorisirt,
ex officio reprãäsentirt sein
. autorisitten Ausgaben zu leisten. Das Gesetz verfügt daß ein Verwaltungszweig in seinen Ausgaben den für da ell dem von der Kömmisston autorifirten Budget bestimmten Betrag
be in
wenn aus aus nahmsweisen unerläßlich ist, das dieselbe