von Reichsmünzen. — Zoll., und Stertzrwesen: Nachweisung der Cin— neihmen an Wechselstemhelsteuer n Deutschen Reiche für die Monate Januar bis August 1874. — Postwesen: Bekanntmachungen, betr.:
Bereichs der Möglichkeit, selbst wenn man bei geringeren Straf⸗
J ⸗ ö ĩ ĩ 5 ö fallen die Geschworenenbank mit weniger As zwölf Geschworenen reits bestehenden Einfuhrverbote nach Maßgabe des 8. 6 der Instruk
tion vom 9. Juni v. Is. (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 147) ausgedehnt.
X Inserate nehmen an;. die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Ftudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz,
besetzen wollte. Ueberall in Deut ehland beftehen die Schwur⸗ gerichte nur als Strafgericht. höchster Ordnung, und selbst in England werden die geringfugigeren Strafsachen durch die Frie— densrichter (in London durch den Polizeirichtery ohne Mitwirkung von Geschworenen abgeurtheilt.
Hieraus ergiebt sich von selbst die Nothwendigkeit, die Straf⸗ gerichte mittlerer und unterster Ordnung in besonderer Weise zu organisiren, entweder in der Art, daß man in diesen Ordnungen auf die Mitwirkung von Laien überhaupt verzichtet, oder in der Weise, daß man Schöffengerichte bildet, sei es in beiden Ord⸗ nungen, sei es nur in der mittleren oder nur in der untersten Drdnung.
In der neueren Zeit ist das Prinzip der Zuziehung von Laienelementen vielfach auch auf andere außerhalb des Gebietes der Rechtspflege liegende Zweige des öffentlichen Dienstes aus⸗
gedehnt worden, und die Richtung der Entwickelung des öffent⸗ lichen Rechts spricht dafür, daß diesem Prinzip eine noch weiter⸗ gehende Ausdehnung gegeben werden wird. Je zahlreicher und umfangreicher die Zweige des öffentlichen Dienstes sind, an welchem die Laien Theil zu nehmen haben, desto mehr hat der Gesetzgeber Veranlassung, mit den Laienkräften sparsam umzu⸗ gehen und im einzelnen Falle zu erwägen, ob ihre Zuziehung, mag sie auch prinzipiell wünschenswerth sein, doch nicht entbehr⸗ lich ist. Denn es muß verhütet werden, daß eine Ueberbürdung eintrete, und daß das Ehrenamt lediglich als eine Last empfun⸗ den werde.
Diese Erwägungen könnten dahin führen, daß in der Straf⸗ rechtspflege Laien nur zu der Bildung der Gerichte, höchster Ordnung heranzuziehen, wie denn auch zur Zeit in der größeren Anzahl der deutschen Staaten bei den Gerichten mittlerer und unterster Ordnung das Laienelement überhaupt nicht vertreten ist. Bei Abfassung des Entwurfs ist man jedoch so weit nicht gegangen, man ist vielmehr der Ansicht gewesen, daß gerade auf dem Gebiete der Strafrechtspflege die Durchführung des Prin⸗
zips der Zuziehung des Laienelements zur Rechtsprechung, soweit
als irgend thunlich, dringend wünschenswerth sei.
Die in weiten Gebieten Deutschlands bestehenden Verhältnisse gestatten die völlige Durchführung des Prinzips nicht.
Wenn auch das Gesetz davon Abstand nimmt und nehmen muß, einen bestimmten Grad von Bildung und Wohlstand als gesetzliches Erforderniß der Befähigung zu dem Amte eines Ge⸗ schworenen und Schöffen vorzuschreiben, so liegt doch auf der Hand, daß nur solche Personen die wichtigen Aufgaben des Ge⸗ schworenen- und Schöffenamts zu erfüllen vermögen, welche ein gewisses Maß von Bildung und praktischer Einsicht besizen und außerdem ihrer Vermögenslage nach im Stande sind, den mit
Dem Amte verbundenen Aufwand zu tragen. Es wird daher stets eine mehr oder weniger beschränkte Auswahl getroffen wer⸗ den müssen und, wie groß die Zahl derer ist, welche in dieser Weise in Wirklichkeit zu dem Geschworenen⸗ oder Schöffendienste herangezogen werden können, wird sich namentlich danach rich⸗ ten in welchem Umfange in dem betreffenden Bezirke Bildung und Wohlstand überhaupt verbreitet ist. erfordert schon allein einen sehr großen Aufwand von Laienkräf⸗ ten, insbesondere in Folge des Umstandes, daß an jedem Sitzungs⸗ tage beim Beginne der Verhandlung eine viel größere Anzahl von Geschworenen an der Gerichtsstätte anwesend sein muß, als die Zahl derer, welche demnächst durch das Loos auf die Ge⸗ schworenenbank berufen werden und den Beruf eines Geschwore⸗ nen wirklich ausüben.
Schon jetzt wird hier und da in Deutschland und zwar auch in Staaten, in denen neben den Schwurgerichten keine Schöffengerichte bestehen, über Mangel einer ausreichenden An⸗ zahl geeigneter Geschworenen geklagt und damit im Zusammen⸗ eng der Geschworenendienst von den Betheiligten als eine drückende Last empfunden. Selbst eine beschränkte Einführung der Schöffengerichte neben den Schwurgerichten wird in der prak⸗ tischen Durchführung für manche Staaten mit Schwierigkeiten verknüpft sein. Wollte man aber Schöffengerichte soiwohl in der mittleren als in der untersten Ordnung einführen, so würde es in vielen Geger hen Deutschlands, in welchen die Beyölkerung eine minder wohlhabende und wenig zahlreiche ist, geradezu un—= möglich sein, neben der erforderlichen Anzahl von Geschworenen noch das erforderliche Material geeigneter Schöffen zu finden.
Für den größten Theil des Reichs liegen die Verhältnisse allerdings günstiger. Die besonderen Verhältnisse jener Gegen⸗ den dürfen aber nicht unberücksichtigt bleiben. Mag auch im Allgemeinen der Grundsatz zutreffend sein, daß der Gesetzgeber sich nicht ängstlich an die befonderen Verhältnisse einzelner Lan⸗ destheile zu binden hat, so ist doch in diesem besonderen Falle zu erwägen, daß gerade in Gegenden mit einer dünn gesäeten
Und in geringem Wohlstande befindlichen Bevölkerung die Thä⸗ tigkeit der Strafgerichte von besonders hervorragender Bedeutung ist, weil in solchen Gegenden erfahrungsmäßig die meisten Ver⸗ brechen und Vergehen gegen das Cigenthum begangen werden. Die unzureichende Wirksamkeit der mit ungeeigneten Geschwore⸗ nen oder Schöffen besetzten Gerichte würde sich in solchen Gegenden in verstärktem Maße fühlbar machen.
Behält man die Schwurgerichte bei, * kann man neben denselben Schöffengerichte entweder nur als Gerichte mittlerer Ordnung oder nur als Gerichte unterster Ordnung einführen. Daß bei dieser Alternative der Entwurf sich für die Schöffen⸗
erichte als Gerichte unterster Ordnung entscheiden mußte, ergab sich aus weiteren Rückichten von selbst. Mit der Beseitigung er Berufungsinstanz im Strafprozesse tritt die golhden nr hervor, die Garantien für die Richtigkeit und Sicherheit der
erstinstanzlichen Urtheilsfällung zu erhöhen. Bei den Gerichten
mittlerer Ordnung wird dieser Zweck, auch ohne Zuziehung von
Laienelementen, dadurch erreicht, daß man die Zahl der bei der
Verhandlung und Entscheidung mitwirkenden Richter auf fünf
vermehrt. Bei den Strafgerichten unterster Ordnung ist die
Erreichung dieses Zwecks nur durch die Bildung von Schoͤffen⸗
gerichten möglich. Kollegien von drei Richtern wären als ständige
zehörden mit der Organisation der Amtsgerichte unvereinbar; die Einsetzung solcher Kollegien würde überdies zu einer sehr erheblichen Vermehrung des Richterpersonals führen, während zur Zeit Gründe der zwingendsten Art dahin drängen, möglichst
,, Verminderung des ständigen Beamtenpersonals
12
Nr. 385 des Central⸗-Blatts für das Deutsche Reich“, eraeisgegeben im Reichskanzler · Amt 2 Carl Heymanns Verlag), at folgenden Inhalt;: Allgemeine Verwaltungzsachen: Mittheilungen ber den Stand der Rinderpest; Verweifung von Augländern aug dem eichsgebiete. — Marine und Schiffahrt: Qua rantäne⸗Vorschriften; rscheinen der Sanem)ung der Gesetze 2c. über Regestrirung und Ver⸗=
Mmessung der deutschen Kauffartheischiffe; Beginn der Seesteuermanng⸗
Das Schwurgericht
Post ⸗Dampfschiffverbindung Stettin · Kopenhagen; Eröffnung der Eisen= bahn zwischen Hagen in Westfalen und Brügge in Westfalen; Eröff⸗ nung der Eisenbahn zwischen Hainichen in Sachsen und Roßwein; Unzureichend frankirte Briefe auß Hongkong; Eröffnung der Eisenbahn Gaschwitz⸗Meuselwitz; Post ⸗Dampfschiff verbindungen Stral sund⸗ Malmoe und Stettin⸗Kopenhagen; Unzureichend frankirte Briefe aus der Kolonie Süd⸗A ustralien; See⸗Postverbindungen mit Ostindien, China, Japan u. s. w. — Konsulatwesen: Ernennung.
— Die Nr. J des Ministerial-⸗ Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten, herausgegeben im Buregu des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Erlaß, betreffend das Verfahren gegen Gemeindebeamte und Gutsvorsteher, welche zur Uebernahme von Standesamtsgeschäften verpflichtet sind, dieselbe aber verweigern, und die Unzulässigkeit der Bildung von Standesamtsbezirken aus Gemeinden, welche verschiedenen Kreisen an⸗ gehören, vom 3. August 1854. — Cirkular, die Wohnungsgeld⸗ zuschüsse, Diäten und Reisekosten der Bureauvorsteher für das Kafsen⸗ und Rechnungswesen bei den Provinzial-Steuer-⸗Direktionen betreffend, vom 25. Mai 1874. — Bescheid, die Per sionirung ehemaliger hanno⸗ verscher Soldaten betreffend, vom 21. Mai 1854. — Verfügung, die Höhe der Diäten und Reisekosten bei Dienstreisen des eine Stelle kommissarisch verwaltenden Beamten betreffend, vom 18. Mai 1874. — ECirkular, die Abänderung des Verfahrens bei Ablieferung von be⸗ schädigten, nicht mehr zum Umlauf geeigneten Kassengnweisungen be⸗ treffend, vom 13. Mai 1874. — Cirkular, die Behandlung der öster⸗ reichischen Vereinsthaler und Doppelthaler bei den Königlichen Kassen betreffend, vom 15. Juni 1874. — Verfügung, die unentgeltliche, im Interesse des Dienstes angeordnete Untersuchung des Gesundheits⸗ zustandes Königlicher Beamten am Wohnorte des Medizinalbeamten betreffend, vom 8. Juli 1874. — Cirkular, die Bewilligung von Nebenkosten bei Dienstreisen der Medizinalbeamten auf Eisen⸗ bahnen oder Dampfschiffen; betreffend, vom 18. Juli 1874. — Cirlular, die Absolvirung eines zweisemestrigen Unipersitätsstudiums Seitens der Kandidaten der Pharmazie behufs Zulassung zur Prü— fung als Apotheker betreffend, vom 28. Juli 1874. — Le fn, g, die Anstellung von Beagmten . Verwaltung der Kreis⸗Sparkassen be⸗ treffend, vom 30. Mai 1874. — Bescheid, die kommunale Zubehöͤrig⸗ keit der Dorfauen betreffend, vom 6. Juli 1874. — Erlaß, die vor⸗ gesetzten Behörden der Armenverbände in Bezug auf die Vorschriften des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 betreffend, vom 5. August 1874 — Erlaß, die Befugnisse der Ver⸗ waltungsgerichte in Bezug auf den Geschäftsverkehr mit den Kreis— ausschüssen betreffend, vom 8. August 1874. — Verfügung, die Be— stellung eines Vertreters der Staatsanwaltschaft bei den, vor dem Verwaltungsgerichte in der Berufungs-Instanz schwebenden Verhand⸗ lungen wegen Zurücknahme von Schank-Konzessionen betreffend, vom 4. Juli 1874. — Erlaß, die Bewilligung einer Reisekosten vergütung an Amtsvorsteher für Beiwohnung der öffentlichen Sitzungen det Kreisausschusses in Schank-Konzessionssachen betreffend, vom 8. Juli 1814. * Erlaß, die Unzulässigkeit der Beschwerde über die NVichtbestätigung der Wahl eines. Gemeindevorstehers oder Schöffen durch den Kreisausschuß betreffend, vom 30. Juni 1874. — Erlaß, die Eriheilung von Chausseegeld⸗Freikarten an die Amtsvor—⸗ steher, für die innerhalb ihres Amtsbezirks vorzunehmenden Dienst—⸗ reisen betreffend, vom 4. Juli 1874. — Erlaß, die Genehmigung des Ober⸗Präsidenten zur Bildung einer neuen Gemeinde, resp. zur Erweiterung eines bestehenden Gemeindeverbandes in der Provinz Hannover betreffend, vom 8. August 1874. — GCirkular, die Ueber— wachung der, Unterbringung s. g. Haltekinder betr., vom 18. Juli 1814. — Cirkular, die Anordnung von Ahsperrungs ⸗ 3c. Maßregeln bei Viehseuchen durch die Landes⸗Polizei⸗Behörden (Regie⸗ rungen) betreffend, vom 26. Juni 1814. — Cirkular, die Etats über Speisung, Bekleidung, Lagerung und Reinigung für die Straf⸗ und, Gefangenanstalten betreffend, vom 29. Juli 1574. — Cirkular, die Berechnung der Reisekosten nach Metermaß betreffend, vom 14. Juli 1874. — Cirkular, den Transport des Dynamits be—⸗ treffend, vom 22. Juli 1874. — Bekanntmachung, die Anstellung der Militär⸗Anwärter bei den Privat⸗-Eisenbahn-⸗Hesellschaften betreffend, vom 12. Mai 1874. — Cirkular⸗Verfügung, die Einstellung der Chaussee⸗ gelderhebung auf den Stagtsstraßen betreffend, vom 21. Mai 1874. — Cirkular-Verfügung die Revision der bei den Zoll⸗ und Steuerab⸗ fertigungen angewendeten Waggen und Gewichte durch Eichungsbeamte betreffend, vom 28. Juni 1874. — Cirkular, die fortdauernde Stem erf ichtigkeit der Aus ertigungen, Resolute und Resolutionen hetref⸗ end, vom 14. Juli 1814. — Verfügung, die Bewilligung von Reise⸗ kosten und Tagegeldern an die als Forst-Polizeianwälte fungirenden Oberfr ster ge fn, vom 1. Juni 1874. — Verfügung, die Be⸗ stellung der Qberförster als Standesbeamte betreffend, vom 5. Juni 1814. — Cirkular, das Finderlohn für aufgefundene Geschosse be—⸗ treffend, vom 3. Juli 1874. — Girkular, die Verabreichung von Waffen aus den Beständen der Militärverwaltung an Kriegeryvereine betreffend, vom 14. Juni 1874. — Cirkular, Verrechnung der gegen Mannschaften des Beurlaubtenstandes festgesetzten Strafen betreffend, vom 24. Juni 1874.
— Allgemeine Deutsche Wechsel⸗Ordnung und Allge⸗ meines Deutsches Handelsgesetzbuch nebst den dieselben er= gänzenden und abändernden Bundes und Reichsgesetzen. Mit Sach⸗ register. Vierte Ausgabe. Berlin, 1874. Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. von Decker). 8. 303 Bogen. Das vorliegende Sammelwerk hat in seinem diesmaligen Gewande eine den Zeitverhältnissen entsprechende bedeutende Umgestaltung er⸗ fahren, bedingt durch die zahlreichen Abänderungen und Ergänzungen, welche die neuere Gesetzgebuing auf dem Wr fen und handelsrecht⸗ lichen Gebiet hervorrief. So finden sich in ihm in erster Linie alle sich auf das Deutsche Handels- und Wechselrecht beziehenden legis- lativen Bestimmungen, dann diejenigen, welche die Genossenschafts⸗ und Schiffahrtsangelegenheiten regeln, unter ihnen auch die See⸗ manns-⸗Ordnung vom 27J. Dezember 1872, die Konsulargesetz? und Konsularkonventionen mit fremden Stgaten, das Gesetz über die ver⸗ tragsmäßigen Zinsen, Aufhebung der Schuldhaft, Wechselstempelsteuer und schließlich eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen Betreffs der Regelung der internen Verhältnisse des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts.
Landwirthschaft.
Ueber den Auzfall der Hopf enernte im Seekreis und insbesondere in den Amtsbezirken Stockach und Ueberlingen schreibt die „Karlsr. Ztg.“: In ersterer Stadt sollen, wie wir erfahren, die dies jährigen Hoh fenvorräthe großentheils zum Preise von 10 — 120 1. per Centner verkauft worden sein. Im Höhgau wurden 105 - 110 3. per Centner erzielt. Die badischen Hopfen wurden auf dem vorigen Dienstags⸗Markt zu Nürnberg mit 105 - 118 Fl. bezahlt. — Ber Ausdrusch der verschiedenen Getreidearten hat ein sehr günstiges Ergebniß geliefert, indem, wie wir hören, durchschnittlich ein Dritt theil mehr als im vorigen Jahre gewonnen wurde. Auch das Körner eh kehren g g ns . , 2 Malter Korn und ; und wiegt, während solches im verflossenen Jahr das Gewicht von 200 Pfünd nicht leicht überstiegen 6
— Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. I Oesterrei „Ungarn. In der ersten Woche des Monat . tember herrschte die Rinderpest in Galizien (in den Kontumgz ⸗Anstalten
usiatyn und Kogaczowka, sowie in vier Ortschaften der Bezirke Hu⸗ . Podhajce, der Bukowing (in der n D, o⸗ postelitza), Kroatien, Slavonien und der Militärgrenze. 3 Ungarn j die Seuche im Zala er Komitat . , — 2) Rußland. dach neueren Nachrichten ist die Rinderpest im Gouvernement Suwalki (Kreise Kalwgrya und. Sejnie) heftig aufgetreten. Die Königlich preußische Bezirksregierung zu Gumbinnen hat in
Müfung in Flengburg, — Münzwesen! üicperficht sber die Ausprägung
Aus den landwirthschaftlichen Ausweisen des britischen Handels amtes für 1874 erhellt, daß in Sichbrit
Gerste, 2,596,367 mit Hafer, 529. 428 mit Kartoffeln und 65,824 mit Hopfen bebaut wurden. Diese Ziffern ergeben gegen daz Jahr vor⸗ her einen Zuwachs von etwas über 4 bei Weizen, eine Abnahme von 2 bel Gerste und 3 z bei Hafer Hopfen zeigen an der andern Hand einen Zuwachs von resp. J und 47 gegen das Jahr 1873. Der Gesammtviehstand in Großbritannien am 25. Juni
aßte 6, 125,505 Haupt Rindvieh, 30, 313,949 Schafe und 2422, 834 Schweine. Rindvieh und Schafe haben sich um resp. 2. und 3 * vermehrt, während Schweine um 3, 1x abgenommen haben.
U ebersi
1 2 ch t * der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins durch Courier ⸗ und Schnellzüge. (Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben.) Berlin, 15. September 1874. Abgang nach .. )
Amsterdam. ö. ĩ über Sberhaufen oder 19. Ab; . ö
Abgang nach.
Ankunft in ...
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Ankunft . ; J
Abgang nach...
10. Ab. i136. A3 Am. i. S5 V.
8. 45 fr. * 6 5. 50 fr.
7. 10 Ab. *
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Basel. über Eisenach resp. Kreiensen.
Abgang nach. Ankunft in ..
Bremen. über Uelzen oder Hannover.
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Breslau.
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; Brüssel. Ankunft in... Jüber Cöln oder Gladbach.
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Abgang nach.. Ankunft in... Abgang nach .. Ankunft in...
Danzig. über Schneidemühl oder Stettin.
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Dresden. 3. 15 m.:
über Röderau oder Lübbenau.
Trankfurt a. M. über Eisenach resp. Kreiensen.
Genf. über Kreiensen resp. Eisenach.
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Hamburg. Kiel.
Königsberg i. Pr.
Kopenhagen. er Kiel oder Fridericia.
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über Nürnberg oder Regensburg.
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Stettin.
Stockholm.
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Triest. über Breslau, Dresden oder Görlitz.
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Folge dessen unterm 3. September die für die russische Grenze be⸗
Schnellzüge, ff Erpreßzuͤge. * Courlerzuge.
nien im gedachten Jahre 3, 632963 Acres mit Weizen, 2,287,983 mit
3668]
betreffend die Kündigung der 5prozentigen Anleihe des tyezgce sie wypowiedzenia 5procentowci posyeaki Februar 1854 in Höhe von Powiatu Sremskiego, z dnia 120 000 Thlr. und vom 20. Juni 1865 in Höhe ilosci 120, 000 talar6 i Z dnia 20 czerwea 1865 r. von 25, 000 Thlr. . , am 1. Dezem⸗
1865 nach Maßgabe
* ͤ * 1 erate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. taats⸗Anzeiger, das Central-Handelsregister 142 e
des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich
Postblatt nim mt an: die Inseraten⸗Ern
reußischen Ktaats-Anzeigers: derlik k Nr. 32.
2 1. Steckbriefe und Untersuchunga⸗Sachen.
2. Subhafstatlenen, Aunfgebote, Berladungen u. dergl.
3. Serkanfe, Zerpach langen, Submisstonen 310.
4. — 2 Amortisatien, Zinszahlung u. s. w.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Bekanntmachung,
Kreises Schrimm vom 20.
er ö Die auf Grund der mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 29. Februar 1854 Nr. 8 Seite 99 der deutsch⸗
polnischen Gesetzsammlung pro 1854 nach Maßgabe der bestätigten Kreistugsbeschlüsse vom 14. i,
16. August und 30. November 1853 in Höhe von 129900 Thlr. und auf Grund der mittelst Aller⸗ höchsten Erlasses vom 8. Mai 1865 Nr. 26 Seite 1934 der deutsch⸗polnischen Gesetz Sammlung pro = der bestätigten Kreistags⸗ beschlüsse vom 16. Dezember 1863 und 7. November 1864 in Höhe von 25, 000 Thlr. ausgegebenen h prozenti⸗ En Kreis. Obligationen des Kreises Schrimm Littera A.
C9. BB. D. E. F. werden in Gemäßheit des be⸗ tätigten Kreistagsbeschlusses vom 24. März 1874 von er unterzeichneten und dazu bevollmächtigten Kom- mission, soweit solche nicht bereits in Folge der jähr⸗ lichen Verloosung zur Rückgabe gegen Empfangnahme der Valuta zum 1. Oktober 1874 öffentlich auf⸗ gerufen sind, zur Einlösung gegen Bagrzahlung des Kapital- Betrages zum 1. Dezember 1874 den Obli⸗ gations⸗ Inhabern hiermit gekündigt.
Die durch diese Kreis-Obligationen verbrieften Kapitalbeträge sind vom 1. Dezemher 1874 ab täglich, mit Autgnahme der Sonn⸗ und Festtage und des Kassen⸗Revisions⸗Tages, den 20. jedes Monats bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Schrimm gegen Quit- tung und Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen am 1. April 1875 fälligen Coupons und Talons und zwar bei den Obligationen A. B. (C. und B.B. Nr, 3 — 10 und bei den Obligationen D. E. F. Nr. 9/10 baar in Em⸗ pfang zu nehmen. .
Fuͤr den am 1. April 1875 fälligen Coupon Nr. 3 resp. 9 wird ein Zinsbetrag für die Monate Oktober und November bezahlt. .
Werden die Zins⸗Coupons Nr. 3/10 resp. M0 nicht mit den Obligationen eingeliefert, so wird der Geldbetrag derselben von dem Kapital einbehalten. — 1 Kreis⸗Obligationen, deren Betrag am 1. Dezember 1874 nicht erhoben wird, können inner ⸗ halb der nächsten 30 Jahre auch in späteren Ter- minen zur Einlösung präsentirt werden, sie tragen aber vom 1. Dezember 1874 ab keine Zinsen mehr. Sind dagegen 36 Jahre nach ihrer Faͤlligkeit ver⸗ flossen, so verlieren sie ganz ihren Werth. Zins-Coupons dagegen werden werthlos, wenn sie innerhalb 4 Jabren nach ihrem Fälligkeits ⸗ Termine nicht, abgehoben werden.
Die Obligationen mit Coupons können auch schon 6 zur Einlösung zurückgegeben werden und erfolgt
ann die Auszahlung der Valuta mit der Vergüti⸗ gung der Zinsen bis zum Tage der Abhebung.
Die Kreis⸗Kommunalkasse ist angewiesen, den In habern der Kreis- QObligationen bei Beträgen von mindestens Ein Tausend Thalern die Valuta in neuen Posener 4prozentigen Pfandbriefen nach dem Pose⸗ ner Tageseourse auszuzahlen, sofern dies gewünscht wird.
Schrimm, den 11. Mai 1874.
Der Landrath und die re n . Finanz⸗
Kommission Schrimmer Kreises. Böhm. von KarsnickiJ:,. Constantin von
Sezaniecki.
von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
J. Industrielle Etabliffemerts, Sabriken u. Sroß handel. am 5. Verschiedene Bekanntmachungen. j
J. Ziterarische Anzeigen. Urg 8. Familien-⸗-Nachrichten.
9. Central- Handels - RAegister (einschl. Konkurse)) —
1m alle übrigen größeren Annsncen · Sureaus.
Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S.,
burg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß i. E, Stuttgart, Wien, Zãrich nnd deren Agenten,
*
Erscheint in separater Beilage.
Obwieszczenie,
latego 1854 r. w.
w ilosci 25, 000 talaröm celem splaty na dzien 1è gradnia 1874.
Wydane na mocy naj wyäszego rozporzadzenia z dnia 20 lutego 1874 r. Nr. 8 strona 99 niemiecko polskiego zbiöru pra z roßbu 1854 w miar za- twierdzonych uchwab sejmöm powiatowych z dnia 14 cterwea, 16 sierpnia i 30 listopada 1853 w ilosei 120, 000 talarõꝶm i na mocy naj wyiszego ro porzadzenia z dnia 8 maja 1865 Nr. 26 strona 1034 niemiecko polskiege zbioru praw za rok 1865 w miar za- twierdzonych uchwal sejmém powiatowych z dnia 16 grudnia 1863 i listopada 1864 w ilosci 25, 000 talaréw. 5procentowe obligacye powiatowe powiatu Sremskiego littera A. B. G. B. B. D. E. F. stösow- nie do uchwaly sejmika powiatowego g dnia 24 marea 1874 przed podpigang i do tego upehnomoc- niong komisya o ile takowe w skutek rocanego wylosowania celem zwrotu z odebraniem walaty do 1 pafdziernika 1874 publicanie jeszscze wy- wolane nie zostaly do wykuapienia za gotowa wy- Plata waluty na dzien 1 grudnia 1874 wlascicielom niniejszem sie wypowiadaja.
Zag waranto wane temi obligacyami powiatowemi kapitaty od 1 grudnia 1874 codziennie z wyjatkiem dri niedzielnych i swiatecaznych oraz dnia do re- wizyi kasy przeznaczonego 20 katdego miesideg, w powiatowo Kommunalnéj kasie w Sremie za kwitsm 1 zwrotèm obligacyi do obiegu sie kwalif&ikajacych wraz z naletacemi do nich kuponami 1 kRwietnia 1875 platnemi i talonami mianowicie pray oblyga- cyach A. B. C. i B. B. Nr. 3 - 10 i przy obliga- cyach D. E. E. Ner. 9/10 gotow ka odebrane bys mog.
Ja kupon Nr. 3 resp. 9 pkatny 1 kwietnia 1875 wynagradzaé sie bedzie procent za miesigce pas- dziernik i listopad.
Jeteli kupony Nr. 3 / 10 resp. 9/19 z obligacyami zwröcone nie zostang natenczas waluta ich od ka- pita potracona zostanie. Obligacye powiatowe, ktörych waluta do dnia 1 grudaia 184 odebranaꝗ nie zostanie, moga bys w przeciagu lat 30 tes i w potniejszych terminach do wykupienia prezentowane nie przynoszaæ jednakowos od 1 grudnia 1874 zadnego procentu. Po uplywie 30 lat od ich plat- nosci traca natomiast wartosé zupebnie.
Kupony zas traca wartosé, jeseli . przeciagu 4 lat po terminis platnosci prezentowane nis zostana.
Obligacye z kuponami juâ l teraz do wykupienia przedlozone bys moga, a w takim razie waluta n wynagrodzeniem procentu do dnia odbioru wyptacona zostanie. Kasa powiatowo komunalna ma polecenie, wlasei- cielom obligénm powiatowych w kwotach przꝶ- najmniej tyssae talarw wWalut na zyezenie wyptacis nowemi cztero — procentowymi listami zastawnymi poꝛnanskiemi po kursie dziennym poznanskim. Srem, dnia 11 maja 1874. Radzoa zlomlanskl i powlatowo stanowa komlis ya flnansowa powiatu Sremskiego. Böhm., von Karsnicki.,. Constantin von Sczanie oki. Tadrzynski. Wlodarczak.
Tadrzyn ski. Wlodarezak. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
aos] Bekanntmachung.
Das im Kreise Kulm 25. Meilen von der Kreis⸗ stadt Kulm belegene Königliche
Domainen⸗Vorwerk Unislaw
enthaltend: . 3 und Baustelle..
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3, us Hectare . 280,440 S0, i9
1H, 663
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zusammen . 404.330 Hectare,
oll am 24. Oltober dieses vahres Vormittags 6 Uhr, in unserm Sessionszimmer auf 18 Jahre von Johannis 1874 bis dahin 1892 meistbietend vor dem Regierungs⸗Rath Herrn Bauckhage ver⸗ pachtet werden. ; ;
Die Verpachtungsbedingungen liegen zur Einsicht 14 Tage vor dem Lizitations⸗Termine in unserer Re⸗ gistratur und der Pächter der Domaine Unislaw ist angewiesen, die Besichtigung derselben zu gestatten.
. Pachtgelder Minimum sind 4400 Thlr. fest⸗ gesetzt.
Die Pachtlustigen haben sich bis zum Tage vor dem Lizitatiols⸗Termine über ihre , , . Befähigung und über den Besitz eines eigen thümlichen und disponiblen Vermögens von 26,000 Thlr. aus- zuweisen und zwar unter anderen durch ein Attest der veranlagenden Steuerbehörde.
Marieniwerder, den 8. September 1874.
Königliche Regierung,
Abtheilung für direkte Stenern, Domainen
und Forsten.
laꝛꝛꝛ Bekanntmachung.
betreffend die Lieferung von Stelnkohlen.
Die Lieferung des bei der General Direktion der Telegraphen eintretenden Bedarfs an ober i n e
i571 bis dahin 1875 soll im Wege der öffentlichen
Würfelsteinkohlen für die Zeit vom 1.
e,, vergeben werden. Der Bedarf wird (lo 00 Kilogramm)
Der Preis, inkl. Trangport⸗˖
(bo Kilogramm) anzugeben.
, etwa 2000 Centner
und aller Nebenkosten bis in die Kohlenaufbewahrungsräume des Telegra= phen Dienstgebaudes, ist für den einzelnen Centner
Die näheren Bedingungen wegen der qu. Liefe⸗ rung sind in der Geheimen Registratur der Ge⸗ neral⸗Direktion — Französische Straße 339. — aus-
elegt und können an den Wochentagen von 9 Uhr KE ni lhre bis 2 Uhr Nachmittags eingesehen werden.
Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten mit der Bezeichnung:
„Submission auf Lieferung von Stein⸗ kohlen für die Kaiserliche General⸗Direktion der Telegraphen pro 1874 75“ versehen und gehörig verfiegelt, bis zum 8. Okto- ber dieses Zahres, Vormittags 12 Uhr, — dem Termine zur Eröffnung der eingegangenen Sub— missionen in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten — der General ⸗-Direktion einzureichen.
Offerten, welche später eingehen oder den gestellten Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
Die Auswahl unter den Submittenten, welche 14 Tage an ihre Offerten gebunden bleiben, wird vor⸗ behalten. ö.
Berlin, den 17. September 1874. Kaiserliche w der Telegraphen.
eyd en.
1e Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfes an Brennmaterial für die Telegraphen Direktion und die Telegraphenstation hier, a. in jährlich ca.
200 Kubikmeter D n ,, und
10 Kubikmeter Tannenklobenholz, soll vom 1. November er.! ab an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden. Zur Eröffnung der versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:
„Submisston auf Lieferung von Brenn⸗
material einzureichenden Offerten 30. September er., Vormitta Büreau des com. Telegraphen⸗Dire Grawinkel zu Frankfurt a. M., Münzgasse Nr. 1, anberaumt worden.
ist Termin a 19
werden.
den
. irektions · Rathes
Offerten, welche später eingehen oder den Be dingungen nicht ensprechen, bleiben unberücksichtigt. Die speziellen Bedingungen können bei der Unter. zeichneten eingesehen oder auf . Antrag gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen
Die Auswahl unter den Suhmittenten, welche 14 Tage an ihr Gebot gebunden bleiben, wird vor⸗
42191 * — * Submission auf Fourage⸗Läeferung. Der Bedarf an Futter für die Pferde der hiesigen reichseigenen Posthalterei soll für das Jahr 1875 mit pptr. 323 Centnern Hafer, 1, . eu, 13,000 ö troh im Wege der Submission beschafft werden. A5 hn auf die Lieferung sind verschlossen mit der ufschrift: „Submisston auf Lieferung von Futter. bis einschließlich den 20. Okftober er. 12 . Mittags im Bureau der Kaiserlichen Ober ⸗Post ⸗ Direltion, Königsstraße Nr. 60 J. abzugeben. Ebendaselbst können auch an den Wochentagen von 9 —12 Uhr Vormittags die Lieferungsbedingungen eingesehen werden. Berlin C., den 17. September 1874. Der Kaiserliche Ober ⸗Post⸗Direktor.
azen Bekanntmachung.
Ich bin beauftragt, das in Charlottenburg am Salzuser belegene Terrain, im Hypo⸗ thekenbuche der Stadt. Charloltenburg Band 20 Nr. 1107, Seite 25 und Band 13 Nr. 764 einge⸗ tragen, sowie die auf diesem Terrain neu erbauten, an der „Englischen Straße“ belegenen 19 Häuser in folgender Weise im Wege der öffentlichen Lizita⸗ tion zum Verkauf zu bringen. ;
Gebote können rt g in meinem Bureau, Hinter der katholischen Kirche 2, bis zum 22. n, er, Nachmittags 6 Uhr, und in
em au
. den 23. September 1874, achmittags 5. Uhr, —
im Geschäftslokale der Preußischen Kredit-Anstalt
in Liquidation, Hinter der katholischen Kirche 2 an⸗
beraumten Termine mündlich abgegeben werden.
Die Lizitation wied an dem letztgenannten Tage
um 6 Uhr Nachmittags geschlossen.
Der Zuschlag bleibt dem freien Ermessen der Be⸗
sitzerin vorbehalten. ;
Rähere Auskunft über das Verkaufsobjekt wird
im Bureau der Preußischen Kredit⸗Anstalt in Liqui-
dation ertheilt, woselbst auch die Subhastations—
pläne einzusehen sind.
Berlin, den 14. September 1874.
Der Rechtsanwalt und Notar Munckel.
Bekanntmachung.
Bei der am 23. d. Mts. stattfindenden Lizitation unseres Grundbesitzes am Salzufer werden die neu⸗ gebauten 19 Häuser einzeln zum Verkauf gelangen; das vom Schiffahrtskagnal an der linken Seite der Englischen Straße belegene Terrain von zusammen II87 Qu.-Ruthen wird in Einem, ferner das am Eingang derselben Straße rechts gelegene ältere Haus nebst Garten, zusammen 824 / io Qu.⸗Ruthen ebenso in Einem zum Ausgebot gelangen.
Die Pläne sind in unserem Bureau, Hinter der katholischen Kirche 2, ausgelegt.
Bedingungen der am 23. September er.
stattfindenden Lizitation:
1) Jeder Bieter hat für jedes einzelne zum Ver fauf gelangende Objekt eine Kaution von 500 Thaler und für das 1187 Qu-Ruthen große Terrain eine solche von 2000 Thlr. zu erlegen, welche verfällt, sofern der Käufer die nachstehen⸗ den Bedingungen nicht pünktlich erfüllt;
2) die Verkäuferin behält sich die Auswahl unter den Bietern vor, dieselbe wird am Tage nach der Lizitation jeden Bieter durch rekomman⸗ dirtes Schreiben davon in Kenntniß setzen, ob sein Gebot angenommen ird nicht, bis da⸗ hin bleibt der Bieter an sein Gebot gebunden;
3) die Gebote erfolgen mindestens von 100 Thlr. zu 100 Thlr. steigend; ]
4 fobald der Zuschlag erfolgt ist, hat, der Ab- cn des Kaufvertrages binnen 8 Tagen zu erfolgen;
5) der Kaufpreis wird, wie folgt belegt:]
beim Abschluß des Kaufvertrages,
am 1. April 1875,
am 1. Oktober 1875, mit der Befugniß für den Käufer, nach Belieben früher zu zahlen. Die Restbeträge werden hypo— thekarisch eingetragen und mit 5 * p. a. ver⸗
inst. . den 18. September 1874. Preußfsche Kredit -»Anstalt in Liquidation.
4051] Bekanntmachung. Am 25. September 1874 Vormittags 9 Uhr sollen auf dem hiesigen Gewehrplan pptr. 200 Ctr. kohlenstoffarmen Gußstahl und Eisen melirt, eine r Schmiedeeisen, Gußeisen, kleine Quantitäten inkblech, Kupfer, Leder, Abfall von def n anz eine Partie Brennholz in Schaftholzabfällen und unbrauchbaren Kisten bestehend, Schraubstöcke, 1 Flaschenzug, 4 Hanfschläuche, 158 Meter Haardecken, S0 Lampen, 16 Schwungräder, 20 Gießbänke, h erne Böcke, Kasten, 15 Löschtröge, 20 Veerdplatlen, ö noch verschiedene gndere, theils unbrauchbare, theils augrangirte Gegenstände, öffentlich meistbietend gegen gleich Kaare Zahlung in preußischein Gelde oder , Reichsmünze verkauft werden. Die speziellen Verkaufsbedingungen können während der Dienststunden im diesseitigen Bureau inge n auch gegen Er. stattung der Kopialien abschriftlich verabfolgt werden. Spandau, den 10. September 1874. Königliche Direktion der Gewehrfabrit.
(41331 ⸗ ; Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn. Neubaustrede Cottbus · Frankfurt a. O. Die Uebernahme der Erd⸗, Böschungs⸗ und
Planirungg Arbeiten, sowie der Maurerarbeiten
können von lungs⸗Baumeisters Mehrtens, Cottbus, meg Straße 5 II., in den Bureaustunden eingese dingungen und Massenberechnungen auch gegen Er⸗ ie, e, der Kopialien per Post von dort bezogen werden.
halb der Stationen 0 und 36 in Cottbus), be⸗ stehend in:
ca. 5268 Kbm. Maurerarbeiten, ca. 121,358 Kbm. Erdarbeit n, ca. 19,022 Q-M. Wegebefestigungen,
soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Bedingungen, Massenberechnungen und Zeichnungen heute ab auf dem Bureau des Abthei⸗
en, Be⸗ bis
Der Submissionstermin, zu welchem die
Offerten portofrei und versiegelt, mit der Aufschrift:
„Offerte zur Nebernahme von Erd⸗ und Maunrer⸗Arbeiten der Neubaustrecke Cott⸗ bus⸗Frankfurt a. O.
versehen, einzureichen sind, ist auf:
Montag, den 5. Oktober, Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Direktion angesetzt. Cottbus, den 14. September 1874. Die Direktion der Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn⸗ . Gesellschaft.
Die Lieferung von ; - 163, 000, 000 Kilogramm Maschinen⸗ (Stück) Kohlen und 3,871,000 Kilogramm Schmiedekohlen soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Offerten hierauf sind an uns portofrei und ver siegelt und mit der Aufschrift: Submisston auf Lieferung von Steinkohlen für die Königliche Ostbahn“ versehen, bis zu dem auf Dienstag, 6. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Central-⸗Bureau auf dem hieslgen Bahn⸗ hofe anstehenden Termine einzureichen, in welchem pieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub— mittenten eröffnet werden. = Die Lieferungsbedingungen liegen auf den Börsen zu Berlin, Breslau, Danzig und Königsberg i. Pr. sowie auch in unserem Central⸗Bureau zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie, an ieh. Bureau⸗ Vorsteher, Rechnungs⸗Rath Reiser, hierselbst zu rich⸗ tende Anträge unentgeldlich mitgetheilt. Bromberg, den 14. September 1874. Königliche Direktion der Ostbahn. Wex. ( Cto. 156/ 9)
laosdl Bekann
3 2 —
35 I
Die Ausführung des . —
wefllichen Strecke des Tunnels bei Ertinghausen der Reubaustrecke Ottbergen⸗ Northeim des 476500 Kubik⸗ meter haltenden Voreinschnitts, sowie die Ausführung einer Ehgussee⸗Unterführung und einer 2 Meter weiten Brücke, follen in einem Loose ungetrennt im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen sind in unserem Central Bureau hier und auf dem Abtheilungs⸗Hau⸗ Bureau zu Uslar zur Einsicht ausgelegt; erstere können auch von unserem Bureau ⸗Vorsteher, Rech⸗ nungz⸗Rath Meyer hierselbst, gegen Erstattung der Kopiglien ad 20 Sgr. bezogen werden.
Bfferten sind portofrei und versiegelt mit der Auf⸗
rift: fe Eu bmisst on auf Ausführung des Baues der westlichen Strecke des Tunnels bei Ertinghausen ! spätestenz bis zu dem am 1. Oktober our, Ver⸗ mittags 10 Uhr, in unserem Central-Bureau hier anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, an uns einzusenden. Münster, den 8. Seytember 1874. Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.
Bekanntmachung.
aos?]
Die Lieferung der im 1. Se ( Weftfälische Eisenbahn erforderlichen Stück. und Förderkohlen foll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden. ; .
Die hierauf bezüglichen Bedingungen liegen in unferm Centralbüregu hier zur Einsicht aus, auch können Abschriften . von uns bezogen werden.
Offerten auf diese Lieferung sind verschlossen mit der Aufschrift:
„Submisston auf Lieferung von Kohlen“ an uns bit zu dem am 7. Oktober er. Vormittags 16 Uhr in unserem Geschäftslokale hier vor dein Rechnung Rath Meyer anstehenden Termine, in welchem dleselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden, portofrei einzusenden.
Münster, den 9. September 1874
behalten. ien rf rt a. M., den 17. September 1874. sraiserliche Telegraphen⸗Direktion.
dez ersten Loosegß der genannten Strecke (inner ⸗
874. Königiiche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.