Die Berlin⸗Dresdener Eisenbahn, deren Eröffnung nunmehr mit Ablauf des bevorstehenden Winters zu erwarten ist, wird für Berlin die gerade Verkehrs⸗ straße von Süden resp. Südosten her bilden. Sie wird als solche eine seit lange vermißte direkte Verbindung mit dem ganzen Südosten von Mittel⸗Europa aus⸗ machen und daher ohne weiteres in die Frequenz einer Eisenbahnlinie ersten Ranges eintreten.
Die eminente Bedeutung des Baues dieser Bahn ist nicht nur allbekannt, sondern auch von der Presse längst so vollständig gewürdigt, daß eine nochmalige Besprechung entbehrt werden kann, und dies um so eher, als die Resultate der nun in nächste Nähe gerückten Betriebseröffnung für sich selbst werden eintreten können.
Im Augenblicke der Emission der Prioritäts- Actien ist es jedoch angemessen erschienen, über den Stand des Baues einen offiziellen Bericht von der Direction der Bahn zu extrahiren. Derselbe lautet wörtlich wie folgt:
A
n die Central ⸗Bank für Industrie und Handel hierselbst.
Ihrem Wunsche gemäß geben wir Ihnen über den Stand des Baues unserer Bahn folgende Mittheilungen:
a. Der Bau, welcher concessionsgemäß spätestens am 1. October 1875 behufs der Betriebseröffnung beendet sein muß, ist in allen Theilen sowohl in Preußen als in Sachsen so weit vorgeschritten, daß die Betriebseröffnung schon vor jenem Endtermin erwartet werden darf. Es liegt in unserem Plane, den Bau sehon zum ersten April des kommenden Jahres fertig zu stellen, und, soweit dies in unseren Kräften steht sind alle Vorbereitungen zur Erreichung dieses Zieles getroffen. Das Hauptbauwerk der Bahn, die Elbbrücke unterhalb Dresden, soll bereits ini Herbst dieses Jahres befahren werden.
Mit dem Bau der Stammbahn, welche ohne jede Ausnahme sehr günstige Steigungs⸗ und Krümmungsverhältnisse erhalten hat, halten die Bauten gleichen Schritt, welche die Bahn in Berlin und in Dresden mit den dort mündenden anderen Bahnen in Verbindung setzen werden. Daffelbe ist der Fall betreffs der zu durchschneidenden Bahnen, nämlich der Halle⸗Sorau⸗Gubener, der Oberlausitzer Bahn, der Cottbus⸗
Großenhainer und der Großenhain-Pristewitzer Bahn.
; Die Lieferung der Schienen und Schwellen, sowie der inzwischen zum Theil gegen angemessenes Leihgeld verborgten Betriebsmittel sind für den Betriebsbedarf völlig beendet. Die Locomotiven sind aus den Fabriken von ehemals Schwarzkopf und von Hartmann aus Chemnitz hervor⸗
gegangen.
d. Von dem Anlage⸗Capital waren bis August dieses Jahres verausgabt: 8,895,287 Thaler.
e. Die Tarif grundsätze für den großen Durchgangsverkehr von Norden und Nordwesten nach Südösten wie vice versa sind bereits fixirt worden und werden die Verbands⸗Verträge mit den Preußischen, Oesterreichischen und Sächsischen näheren und ferneren Anschlußbahnen sofort nach Emanirung der
bezüglichen Bestimmungen des Reichs zur Feststellung gebracht werden. f. Die Direction leitet den Bau in eigener Regie, nachdem, wie bekannt, die alten Verträge mit der General⸗Bau⸗Bank gelöst worden sind. Der Bau der Bahn nach Sperenberg, welchen die Direction gleichfalls ausführt, erfolgt aus Mitteln des Kriegs-Ministeriums.
Berlin, den 20. September 1874.
Die Direction der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Berliner Pfandbrief⸗Amt.
144471 Bekanntmachung.
Behufs der statutenmäßigen Amortisation werden nachstehende, durch das Loos bestimmte, Berliner Pfandbriefe ihren Inhabern zum 2. Januar 1875 gekündigt:
I. 45 prozentige Pfandbriefe.
Litt. A. Nr. 38. 64. 1805. 1912. 1981. 2238. 2815. 3634. 3764. 4409. 4616. 4758. 5147. 5210. 5265. 5487. 5683. 5783. 6097. 6106. 6141. 6320. 6488. 7143. 7648. 7896. 8137. 8199. 9511. 9706. 9908. 9953. 10245. 10279. 10610. 19895. 10963. 1I003. 12035. 12453. 12568. 12610. 13070. 13176. 13396. 13432. 13945. 14348. 14851. 16231. 16242. 16459 — 52 Stück à 1090 Thlr.
LIitt. B. Nr. 195. 337. 342. 419. 601. 1492. 1716. 2312. 2363. 2368. 3069 — 11 Stück à 500 Thlr.
Litt. C. Nr. 356. 865. 931. 1437. 1633 — 5 Stück n,,
Sprozentige Pfandbriefe.
Litt. D. Nr. 5. . geg 582 — 4 Stück à 1000 Thlr.
itt. B. Nr. 89. 154. 155. 258. 354 396. 445. 499. 565. 611. 740 — 11 Stück à 500 Thlr.
itt. F. Nr. 179. 194. 222. 244. 280. 294. 307. 326. 376. 471. 473. 654. 678. 884. 894. 945. 1233. 1323. 1622. 1647. 1772. 1844. 2157. 2248. 2410. 264. 2628. 2742. 2873. 2912. 3032. 3143. 3422. 3434. 3461. 3491. 3522. 3539. 3914. 3961. 3985. 4209. 4908. 4940. 50981. 5111. 5311. 5480. 5542 — 49 Stück à 1069 Thlr.
Litt. G. Nr. 19. 169. 302. 527. 672. 734. 754. 811. 878. 952. 1931. 1047. 1288. 1609. 1747. 1823.
1858. 200. 2148. 2458. 2467. 2505. 2597. 2604. .
2714. 3001. 3117. 3139. 3274 3521. 3655. 3746. 3854. 3864. 4037. 4173. 4178. 4265. 4313. 4554 — 40 Stück à 50 Thlr.
Behufs ihrer Einlösung durch Zahlung des No— minalbetrages sind die vorstehend bezeichneten Pfand⸗ briefe nebst den dazu gehörigen, nach dem 2. Ja⸗ nuar 1875 fällig werdenden Coupons, im cours-⸗ fähigen Zustande zur Verfallzeit bei unserer Kasse einzuliefern. Der Betrag fehlender Coupons wird von der Einlösungs⸗Valuta in Abzug gebracht.
Werden die gekündigten Pfandbriefe zur Verfall⸗ zeit nicht eingeliefert, so wird in Betreff der Valuta derselben und eventuell wegen ihrer gerichtlichen Amortisation in Gemäßheit des 8 44 Alineg 2 des Statuts für das Berliner , , — Ges.⸗ S. de 1868 Seite 450 ff. verfahren werden.
Berlin, den 29. September 1874.
Das , , , ,. as ker.
sons Bekanntmachung.
Durch die im Amtsblatte der Königlichen Regie⸗ rung zu Gumbinnen Stück 30 Seite 3587 veröffent⸗ lichte Allerhöchste Kabinetsordre vom 15. Juni die⸗ ses Jahres ist genehmigt worden, daß die auf Grund des Privilegiums vom 6. März 1865 (Gesetzsamm= lung Seite 153) ausgestellten, mit 5 Prozent zu verzinsenden und noch im Umlaufe befindlichen Guinbinner Stadt Obligationen durch Abstem⸗ 1 in zu 4 Prozent verzinsliche umgewandelt werden.
In Folge dessen werden diese fünfprozentigen Gumbinner Stadt ⸗ Obligationen zur Rückzahlung am 2. Jannar 1875 gekündigt und soll Letztere vom gedachten Tage ab bei der Stadtkasse zu Gumbin ⸗ nen an diejenigen Inhaber der Obligationen erfolgen, welche dieselbe wünschen und auf die vorzuneh⸗
mende Konvertirung nicht eingehen wollen. Sel⸗
bige werden alsdann die Obligationen nebst den Coupons und Talons behufs der Auszahlung des Geldes einzureichen haben.
Diejenigen Inhaber aber, welche diese Ob- ligationen auch nach der Konvertirung behall⸗ ten wollen, werden ergebenst ersucht, diese Obliga⸗ tionen behufs Abstempelung nebst den Zinscoupons Nr. 10 Serie II. und Talons schon en und spä⸗ testens zum 2. Januar künftigen Jahres den unter⸗ schriebenen Magistrat zur Versehung mit dem Kon vertirungsstempel einzureichen.
Die Rücksendung der abgestempelten Obligationen nebst Coupons und Talons wird umgehend erfolgen.
Gumbinnen, den 6. August 1874.
Der Magistrat.
(2855 Bekanntmachung.
Folgende Stadtobligationen von Ostrowo sind heut gusgeloost worden: I) Littr. C. Nr. 1, 70 und Nr. S4 à m . M ittr. D. Nr. 114 à 40 Thlr.. 40 3) Littr. E. Nr. 4, 39 und Nr. 66 à d Die Inhaber derselben werden hiermit aufgefor⸗ dert, solche nebst den dazu gehörigen Coupons vom 1. Jannar 1875 ab bei der hiesigen Kämmereikasse gegen Erhebung des Nennwerthes einzuliefern. Gleichzeitig werden die früher ausgeloosten, zur Zahlung noch nicht präsentirten Sadtobligationen Nr. 4 à 1090 Thlr., Nr. 59 à 40 Thlr., Nr. 8, 29, 67, 70 und Nr. 144 à 20 Thlr. hiermit wiederholt aufgeboten. Ostrowo, den 1. Juli 1874.
Der Magistrat.
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opfenbau un Als das verbreitetste Fachblatt für Hopfen⸗, Malz⸗ und Braugeschäfte, Brautechniker und Maschinenfabriken ꝛc. bringt die zi . über Bierbrauerei, Bier⸗Aus⸗ und Einfuhr, Alles uber die neuesten Erfindungen im Gebiete der Brautechnik, was jedem Brauer von Interesse sein muß. Seit Bestehen des deutschen Brauerbundes zu dessen Organ erwählt, theilt sie alle vom Präsidium kommenden Ankündigungen, Erlasse und Bekanntmachungen der Leserwelt mit und als Organ des deutfchen Hopfenvereins verkündet sie alle Ereignisse des zum Welthandel emporgeschwungenen Hopfenverkehrs Europas und Amerikas. Ueber H . Hopfen-⸗Ein⸗ und Ausfuhr, über den Stand, Ernte und die Preise des Hopf ens aug allen Handels plätzen, namentlich über die täglichen Preise des größten Hopfenmarktes Nürnberg, welche jeden Geschäfts-= mann im Gebiete des Hopfenbaues und Hopfenhandels fein wird die Allgemeine Hopfenzeitung einge⸗ hendst berichten, und den erhöhten Anforderungen der Zeit r sie wendet durch Telegramme und zuverlässige Korrespondenzen unverzüglich Aufschluß geben. Insera ien und Bekanntmachungen, welche billigst berechnet werden, ist die wirksamste Verbreitung in der Allg. Hopfen ⸗
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Nürnberg, 1. September 1874.
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Sind der Eintragung einer Firma in rung, die Geschäftsbranche dem Namen des Fir⸗
das Handelsregister nachrichtliche Mittheilungen hinzuzufügen? Ueber die Fragen, die Eintragung der Ge⸗ schäftsbranche und ähnlicher Nachrichten in die Handelsregister betreffend, ist uns von kompe⸗ senter Seite das nachstehende Gutachten zuge⸗ gangen:
Die seit dem 1. Januar 1874 bestehende Ein⸗ ; wird. Man wird vielmehr in der grünen Praxis
richtung des Central⸗Handels⸗Registers sür das Deutsche Reich hat unleugbar viel dazu beige⸗ tragen, daß gegenwärtig überhaupt den handels⸗ gerichtlichen Bekanntmachungen mehr Aufmerk⸗ famkeit als bisher geschenkt wird. So fängt man u. A. immermehr an einzusehen, daß die
gegenwärtig übliche Form der Eintragung einer Firma in das Handelsregister nur einen ju⸗
ristiscen Werth hat, dagegen für die Statistik, ja für den Handelsstand selbst von einer gerin-
gen Bedeutung ist. Wir wollen diese Ansicht durch ein Beispiel aus der Praxis erläutern. In Nr. 235 der L. Zeitung vom 22. Sep⸗ tember 1874 finden wir folgenden Eintrag des Königlichen Handelsgerichts im Bezirksgericht zu L. d. d. 17. September 1874: ‚„Auf Fol. 3372 des Handelsregisters für die Stadt L. ist heute
die Firma Otto Oppermann in L. und als deren Inhaber Herr Franz Otto Oppermann daselbst
eingetragen worden.“ Wir fragen nun: welchen Werth hat eine solche allerdings durch das Gesetz gestattete lakonische orm der Eintragung einer Firma in das Handelsregister für das allgemeine Interesse? Der Statistiker kann daraus nur ent⸗ nehmen, daß L. eine Handelsfirma reicher ist,
aber der für ihn und jeden außerhalb L. woh⸗ nenden Geschäftsmann eben so wichtige als inter⸗
essante Punkt, welcher Geschäftsbranche die neue Firma angehöre, bleibt ihm dunkel.
Es macht sich daher in den Handels- und ande⸗ ren Kreisen gegenwärtig der lebhafte Wunsch be⸗ merkbar, daß die Eintragungen in das Handels⸗ register sich nicht nur auf rein juristische Daten beschränken, sondern daß dieselben sich auch auf andere nachrichtliche Mittheilungen über die ein⸗ getragene Firma ausdehnen möchten, namentlich auf die Bezeichnung der Geschäftsbranche und auf die Angabe des Geschäftslokals nach Straße und Hausnummer. Auch sind in der Presse be⸗ reits des Oefteren solche Wünsche, u. A. im Cen⸗ tral⸗Handelsregister selbst veröffentlicht worden. In letzterer Beziehung wollen wir nur an den mit⸗ getheilten Auszug aus den Verhandlungen der Handelskammer zu Lübeck und an den Artikel „Das Central ⸗Handelsregister und die Post“ (conf. Nr. 174 u. Nr. 165 des C. H. R.) erinnern. Daß der dringende Wunsch nach Herstellung eines zuverlãssigen Firmen⸗ Adreßbuches nur auf Grund antlicher im Handelsregister veröffentlichten Daten bewirkt werden könne, hebt auch der bekannte Statistiker Dr. Franz in einer Zuschrift an die Redaktion des Reichs⸗Anzeigers (conk. Nr. 141 8d. C. H. R.) hervor. Selbstverständlich können auch dem Herausgeber eines Firmen-Adreßbuches solche kurze Eintragungen, wie die soeben mitgetheilte, sehr wenig nützen.
Seitens vieler Handelsrichter hat man auch schon längst eingesehen, daß solche trockene ju⸗ ristische Daten allein für das Publikum nicht ge⸗ nügen und man hat daher angefangen dem Namen der Firma auch die Geschäftsbranche bei⸗ zufügen, ein Gebrauch der in Oesterreich längst zur Gewohnheit geworden ist. Auch hat man schon hie und da es nicht unterlassen, das Ge⸗ schäftslokal näher zu bezeichnen. Daß in dem deutschen Handelsgefetzbuch die Angabe der Ge⸗ schäfts branche bei Eintragung der Löschung einer Firma im Handelsregister nicht ausdrücklich vor⸗ geschrieben ist, möchten wir dem Umstande bei⸗ messen, daß man in jener Zeit, als das Handels⸗ gesetzbuch berathen wurde (3. Lesung 1860), für Statistik noch sehr wenig Interesse hatte.
Trotzdem, daß der eminente Nutzen der Be⸗ zeichnung der Geschäftsbranche gelegentlich der Eintragung oder Löschung einer Firma in das Handelsregister Jedermann einleuchten müßte, giebt es doch gerade in kaufmännischen Kreisen einzelne Stimmen, welche dieser Verbesserung abhold sind. So hat sich erst neulich die Han⸗ delskammer zu Plauen im V. durch ihre Kom⸗ misston in einem unter dem 10. August er. ver⸗ öffentlichten Bericht entschieden gegen eine solche Einrichtung ausgesprochen. Die Kommission vermag nicht einmal die bisher hie und da ge⸗ pflogene Praxis einzelner Gerichte, dem Namen des einzelnen Firmeninhabers eine kurze Bezeich⸗ nung des Berufes desselben beizufügen, für zweckmäßig zu erklären, ja sie hält dieselbe, weil die Eintragung nicht, wie in Oesterreich, durch die Handelskammern, sondern durch die Gerichte erfolge, unter gewissen Umständen sogar ge⸗ fährlich.
Diese und alle sonstigen Auslassungen gegen die Beifügung der Geschäftsbranche bei der Ein⸗ tragung einer Firma in das Handelsregister kön⸗ nen wir nicht als stichhaltig oder wesentlich an⸗ erkennen. Allerdings müsfen auch wir es recht- lich indifferent finden, ob die Firma 3. ein Holz⸗
oder Cigarrengeschäft betreibt. Bei der orde⸗
meninhabers beizufügen, handelt es sich aber nicht um Rechtsbegriffe, sondern in erster Linie um die Wahrung der Interessen des Handelsstan⸗ des selbst. Unmöglich kann auch für den Firmen⸗ räger eine große Belästiguung entstehen oder ein „Präjudiz“ geschaffen werden, wenn er bei seiner Eintragung die Geschäfts branche angeben läßt, wie dies vielfach noch angenommen
sich die Sache nicht so schwer machen, wie es jetzt der grauen Theorie erscheint. Ebenso wie die Aktiengesellschaften in ihren Statuten den Ge⸗ schäftskreis nicht zu eng zu limitiren pflegen, um ohne Weiteres bald diesen oder jenen besonderen Geschäftszweig betreiben zu können, so würde dies auch bei der Angabe der Geschäftsbranche der Einzelfirmen der Fall sein. Es würde usuell werden, den Kollektivnamen des Geschäftes zu nennen, auch daneben den hauptsächlichen Geschäftszweig, welchem sich die Firma na⸗ namentlich zu widmen gedenkt, vielleicht in die⸗ ser Weise? „F. Müller. Materialwgarengeschäft, insbesondere Tabak⸗ und Cigarrengeschäft.“ Die allerdings aus der einmaligen Eintragung der Geschäftsbranche in das Handelsregister hernor⸗ gehende Konsequenz, auch die Angabe der etwaigen Veränderung in der Geschäftsbranche einzutragen wird in diefer Weise in der Hauptsache vermie⸗ den werden. Der Firma F. Müller bleibt es dann auch unverwehrt, mit Zucker und Kaffee zu handeln. Auch läßt es sich in der Praxis nicht annehmen, daß die mehrgenannte Firma F. Müller das Materialwaaren⸗ resp. Tabaks⸗ und Cigarrengeschäft aufgeben und sich plötzlich in ein „Porzellan- und Glaswaarengeschäft“ ver⸗ wandeln würde. Diese Angaben würden auch Jedermann genügen und selbst den auswärtigen Großkaufmann und Fabrikant hinlänglich infor⸗ miren, um ihre Reisende beauftragen zu können, bei ihrer nächsten „Tour“ mit der Firma F. Mül⸗ ler in Geschäftsverbindung zu treten.
Nach unserer Auffassung ist die Forderung mit der Eintragung einer Firma in das Handels⸗ register nachrichtliche Mittheilungen zu verbin⸗ den, nicht nur in jeder Beziehung gerechtfertigt, sondern auch für die Zukunft durchaus noth⸗ wendig. Auch bezüglich der Institution des Central⸗Handelsregisters möchten wir noch be⸗ sonders betonen, daß diese erst ihre volle Be⸗ deutung erlangen wird, wenn es gelungen sein wird, diese Neuerung in Deutschland allgemein zu machen. Ebenso wie das Central-Handels⸗
register selbst wird auch diese für den Han⸗ delsstand und für die Statistik so wichtige an⸗
gebahnte Verbesserung der Eintragungen von Firmen in das Handelsregister allgemeinen Bei⸗ fall künftig finden.
Der sechste deutsche Handelstag wird in Berlin und zwar, soweit bisher bestimmt, in den Tagen vom 22. — 24. Oktober stattfinden. Auf die Tagesordnung ist gestellt: I) die Eisenbahntarif⸗ Reform; der bleibende Ausschuß beantragt in seiner Resolution, die Einführung des sogenannten Braun⸗ schweiger Systems zu vertagen und das in Betreff der Tarife bestehende Provisorium einstweilen zu verlängern, bis eine neue gründliche Enquẽte statt⸗ gefunden hat. 2) Die Bankfrage; Der bleibende Ilusschuß erneuert den Antrgg des fünften Handels- tages auf Errichtung einer Reichsbank, indem er be— tont, daß ein potentes centrales Institut namentlich aus dem Grunde nicht entbehrt werden kann, weil es die Regulirung des Geldumlaufs und der Wechsel- course in die Hand nehmen muß; was die fünfpro⸗ zentige Steuer anbetrifft, so stimmt der bleibende Nusschuß der Vorlage des Reichskanzler-Amtes zu. 3) Das Eifenbahngesetz und . die einheitliche Garn⸗ Nummerirung. Für die beiden letzteren Fragen wird es wohl nur zu vorbereitenden Beschlüssen kommen.
Der Kongreß der assoziäirten englischen Handelskammern, welcher kürzlich in New⸗ ca stle tagte, faßte u. A. Beschlüsse zu Gunsten der Ernennung eines Handels-Ministers und der kom⸗ pulsorischen Registrirung von Firmen.
Die neueste Nummer (14, 15) der Mongts⸗ blätter zu Caffel enthält die Patentliste, Refe⸗
rate aus kechnischen Zeitungen, die Beschlüsse des 15.
Kongreffes deutscher Volkswirthe zu Crefeld, die Vervollständigung des Central-Handels⸗ registers durch das Telegraphen⸗Berkehrs⸗ blatt, die höhere Gewerbeschule zu Cassel ꝛc.
Nr. 39 des „Gewerbeblatts aus Württem-⸗= berg? herausgegeben von der Königlichen Central⸗ stelle fr Gewerbe und Handel (Stuttgart, 27. Sep- tember) hat folgenden Inhalt: An die Herren Bau- unternehmer des Landes. — Whitney's Bandsäge. — Ueber die Darstellung des Glycerins. — Die Sand⸗ . von Allen, Ransome u. Comp. —
eber die Anwendung der Carbolsäure zum Konser⸗ viren des Holzes. — Stand des Eisenmarktes in England. — Frequenz der Probiranstalt der Central⸗ stelle für Gewerbe und Handel. — Lebens⸗ und Geschäftsregeln. — Ankündigungen.
J
Nr. 1198 des Bremer Handels blatt, Wochen schrift für Handel, Volkswirthschaft und Stgtistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. — Der Silber⸗ Preis. — Ergebnisse der Lübecker Einkommensteuer im Jahre 1873. — Zur Brand⸗Versicherung. — Der Waarenverkehr des deutschen Zollgebiets im ersten Halbjahr 1874. — Rechtsfall. — Anzeigen.
— Nr. 181. — f
Handels⸗Register für das Deutsche Reich.
229 des Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats⸗7nzeigers. *
30. September 1874. Handels ⸗Negister.
Ker lin. dandelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.
Zufolge Verfügung vom 29. September 1874 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3991 die Aktiengesellschaft in Firma:
Rathenomer . für Holzarbeit, Actien⸗ SGesellschaft, vormals W. Köhler r. mit ihrem Sitze zu Rathengw und einer Zweignie⸗ derlassung in Berlin vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Rudolph Alexander Emanuel Dietz zu Berlin ist in den Vorstand ein
getreten.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Berliner Schirmfabrik Joseph Sachs K Co. . . September 1874 begründeten Handelsgesell⸗ a (ietziges Geschäftslokal: Oranienstraße 99) sind die Kaufleute; ) Joseph Sachs, 2) Sigismund Sachs, Beide zu Berlin, 3). Adolph Sachs zu Breslau. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5073 eingetragen worden.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Krone & Mencke ö ö. September 1874 begrundeten Handelsgesell⸗ a Getziges Geschäftslokal: Friedrichsstraße 1063) sind die Kaufleute: 1) Wilhelm Albert Krone, 2) Alfred Franz Mencke, Beide zu Berlin. ; Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5M4 eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 8293 die Firma: Casten und als deren Inhaber der Buchhändler Georg Christian Casten hier 1 jetziges Geschäftslokal: Potsdamerstraße 134 a.)
eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 8294 die Firma: Moritz Schlesinger und als deren Inhaber der Kaufmann Moritz Schle⸗ singer hier . J Getziges Geschäftslokal: Leipzigerstraße 113) eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4075 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: E. Voelcker & Schrick vermerkt steht, ist eingetragen: . Die Gefellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Webermeister Wilhelm Schrick zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma Wilh. Schrick fort. Vergleiche Nr. S295 des Firmenregisters. . Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8295 die Firma: Wilh. Schrick . — und als deren Inhaber der Webermeister Wilhelm Schrick hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 1966 die Handlung in Firma: August Lach vermerkt steht, ist eingetragen: ; Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann Albert August Neukrantz zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter der Firma Albert Reukrantz, vorm. Angust Lach fort⸗ setzt. Vergleiche Nr. 8296 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8296 die Firma: Albert Neukrantz, vorm. August Lach, und als deren Inhaber der Kaufmann Albert August Neukrantz hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 8297 die Firma“ Nyitrai C Comp. ö.
mit ihrem Sitze zu Wien und einer Zweignieder⸗
laffung in Berlin und als deren Inhaber der
Banquier Samuel Nyitrai zu Wien
shiefiges Geschäftslokal jetzt: Friedrichsstraße 178)
eingetragen worden. . Dem Moritz Wechsler und dem Heinrich Semo, Beide zu Berlin, ist für vorgengunte Firma Rollektlv⸗Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 2 einge⸗ tragen worden.
Der Kaufmann Rudolph August. Ferdinand Emmert zu Berlin hat für sein hierselbst unter der
irma: an Kramer, vorm. Ferdinand Burckhardt Firmenregister Nr. S374) bestehendes Handelsgeschäft der Frau Emmert. Wilhelmine Pauline Marie, geb. Stoeßel, hier, Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Ni. 2899 eingetragen worden.
Die dem Theodor Wilke für die Aktiengesellschaft in Firma Berliner Producten ⸗ Makler ⸗Vank er⸗ theilte Kollektiv⸗Prokura ist erloschen und ist deren Löschung in unserem Prokurenregister Nr. 1933 er folgt.
Gelöscht sind: Firmenregister Nr. 7J359 di- Firma: Friedheim & Seidel. Prokurenregister Nr. 2567: ; die Kollektiv⸗Prokura des Max Michaltseck und des Felix Sommerfeld für die ett ge⸗ löschte Firma: Friedheim & Seidel. Berlin, den 29. September 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
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durch Carl gemanns Kerlag, Gerlin,
Rreslan. Befanntmachnung.
In unser a n ist bei Nr. 787 das Erlöschen der Firma M. Karpeles hier, heute ein⸗ getragen worden.
Breslau, den 24. September 1874.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
KRreslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 3760 die Firma: Anton Böhm und als deren Inhaber der Kaufmann Anton Boͤhm hier, heute eingetragen worden.
Breslau, den 25. September 1874.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J. Cammüim. Bekanntmachung.
Die unter Nr. 265 unseres Firmenregisters einge⸗ tragene Firma Ludwig Pinner zu Cammin ist erloschen und zufolge Verfügung vom 19. September 1874 am genannten Tage gelöscht worden.
Cammin, den 19. September 1874
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Orossem a. O. Handelsregister Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung, zu ; Crossen a. d. O. In unserem Firmenregister sind die hiesigen Firmen: Nr. 76. F. Lietzmann, Inhaber: Leinewandhändler Ferdinand Theodor Lietzmann hier, Nr. 70. Adolph Hahn, Inhaber: Kaufmann Karl Adolph Hahn hier, Nr. 65. Moritz Lehmann, Inhaber: Seifensieder Friedrich Moritz Leh⸗ mann hier, Nr. 67. W. Müller, . Tabackshändler Carl Wilhelm Müller hier, Nr. 48. C. Stentzel, Inhaber: Tabacksfabrikant Karl Friedrich Wil⸗ helm Stentzel hier, gemäß Verfügung vom 25. September 1874 an demselben Tage gelöscht.
Crossen a. O. Handelsregister. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung, zu Crossen a. d. O.
Im hiesigen Firmenregister sind folgende Firmen: Rr. 145. G. Schulz zu Cossar, Inhaber: Kaufmann Gottlieb Schulz daselbst, Nr. 146. C. Lenk zu Baudach, Inhaber: ö e , n. Karl Lenk daselbst, gemäß Berfügung vom 25. September 1874 an dem⸗ selben Tage eingetragen.
Crossen a. GO. Handelsregister. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung, u Crossen a. d. O. Im hiesigen Firmenregister sind folgende Firmen: Nr. 147. H. Bennwitz zu Briesnitzer Aumühle, Inhaber: Mühlenbesitzer Carl Herrmann . daselbst, Nr. 148. Ernst Thomas zu Bothendorf, ö. Mühlenmeister Ernst Thomas aselbst, Nr. 149. Ferdinand Schulz zu Thiemendorf, Inhaber: Mühlenbesitzer Ferdinand Schulz daselbst, gemäß Verfügung vom 25. September 1874 an dem⸗ selben Tage eingetragen.
Cxossenm a. O. Handelsregister. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung, n Crossen a. d. O. Im hiesigen Gesellschaftsregister ist bei Nr. 9 die Auflösung der offenen Handelsgesellschaft Schulz., John und Scherpe⸗ emäß Verfügung vom 25. September 1874 an dem⸗ 6 Tage eingetragen worden.
Grossen a. O. Handelsregister. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung, zu Crossen a. d. O. In unserem Firmenregister ist die hiesige Firma: Nr. 88: A. Schwarz, ,, Pferdehändler Aron Salomon Schwarz hier, zufolge Verfügung vom 25. September 1874 an dem selben Tage gelöscht.
HDorstem. Bekanntmachung. In das . ist eingetragen: J 1653
Col. 1 Johann Tönnies und Louis Odenbach. Maschinenfabrik und Gießerei:
Col. 2. Col. 3 SDSorst, Tönnies und Odenbach. Col. 4. Dorst. . Col. 5. Die Firmg ist eingetragen unter Nr. 22 des Gesellschaftsregisters. Col. 6. Mathias Jöoseph Odenbach in Horst. Col. 7. Eingetragen in Folge Verfügung vom . am 26. September Akten über das Prokurenregister Band J. Fol. 113. Dorsten, den 26. September 1874. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Dorstem. Bekanntmachung. Im Gesellschaftsregister Seite 15 ist eingetragen: Col. 1. Nr. 22. Col. 2. Maschinenfabrik und Gießerei:
Sorst, Tönnies und Odenbach. Col. 3. 585 Col. 4. esellschafter sind Johann Tönnies und Louis Odenbach in Horst. Jeder derselben ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Eingetragen in Folge Verfügung vom 2. September 1874 am 26. September 1874
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