Goldmünzen: S66, 582, 180 Mark 20⸗Markstücke 206, 801 340 Oelen ge hises iäe an. Silherntüngen; Wb de, cri J Markstũcke, 7591663 Mark — Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3.792.792 Mark — Pf. 160 ⸗Pfennigstücke, 597 043 Mark 10 Pf. 5 -Pfennigstücke; an Kupfermunzen: 980, 872 Mark 49 Pf. 2 Pfennigstuͤcke, 417.437 Mark 98 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1, M73 384, 120 Mark; an Silbermünzen: 2 918,628 Mark f.; an Nickelmünzen; 4389, 835 Mark 10 Pf.; an Kupfer⸗ münzen 1,398,310 Mark 47 Pf.
— Für die Publikation der Statuten derjenigen Kate⸗ gorien von preußischen Aktiengesellschaften, für welche auch nach dem Erscheinen des Gesetzes vom 11. Juni 1870 noch eine landesherrliche Genehmigung erforderlich ist (Eisenbahnen, Konzession zur Ausgabe von Inhaberpapieren u. s. w.), bildete bis zum Beginn des Jahres 1812 die ß ein ge⸗ meinsames Publikations⸗Organ, und wurden dieselben dem ent⸗ sprechend ebenfalls in dem „Königlich Preußischen Staats⸗An⸗ zeiger publizirt.
Durch das Gesetz vom 10. April 1872, betreffend die Be⸗ kanntmachung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter, wurde bestimmt, daß die in 5. 1 des Gesetzes bezeichneten lan⸗ desherrlichen Erlasse und die durch dieselben genehmigten und bestätigten Urkunden nur durch die Regierungs ⸗Amtsblätter pu⸗ blizirt werden sollen. Es sind dies:
I) die Verleihung des Expropriationsrechts;
3) die Verleihung des Rechts zur Entnahme von Chaussee⸗ und Wegebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien;
3) die Verleihung des Rechls zur Erhebung von Chaussee⸗ und Wegegeld;
H die Statuten der Deichverbände und der Genossenschaf⸗ ten zu Meliorationen durch Entwässerung und Bewässerung;
5) die Ertheilung von Konzessionen zum Bau und Betriebe von Eisenbahnen, sowie die Statuten der Unternehmen;
6) die Reglements für die öffentlichen und Privat⸗Feuer⸗ societãten;
7) die Reglements für die landwirthschaftlichen Kredit⸗ vereine und ähnliche Kreditinstitute;
s) die Einrichtung des Landarmen⸗ und Korrigenden⸗ wesens;
h 9) die Privilegien zur Ausgabe von Papieren auf den In⸗ aber.
Wenn dadurch in der Gesetz-Sammlung und im „Königlich Preußischen Staats Anzeiger“ der bisherige gesetzliche gemein⸗ fame Publikations⸗Mittelpunkt für die Privilegien zur Emission von Inhaber⸗Papieren, von Konzessionen zu Eifenbahnen u. s. w. fortfiel, so stellte sich innerhalb der betheiligten Kreise bald das Bedürfniß einer eentralisirten Publikation auf diesem Theil des kommerziellen und industriellen Gebiets heraus,
Auf den von mehreren Seiten wiederholt ausgesprochenen Wunsch, die Urkunden der bfezeichneten Art im Interesse einer umfassenden Publizität neben den Regierungs⸗Amtsblättern auch durch den „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger“ zu veröffentlichen, haben die Königlichen Ministerien die Anordnung getroffen. daß die von ihnen aus⸗ gehenden, zur Veröffentlichung durch die Amtsblätter bestimmten Erlasse u. s. w. auch der Redaktion des ‚Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ zur Publikation zugehen. Demgemäß wird der authentische Wortlaut jener Er⸗ laffe u. s. w. regelmäßig durch den „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht.
Da diese Einrichtung von dem betheiligten Publikum mit großem Beifall aufgenommen und der Wunsch laut geworden ist, in gleicher Weise auch die sämmtlichen agr. der & , /, , r = 7 . , jo gar der Handels⸗ Minister bestimmt, daß künftig auch alle jene Nachträge voll⸗ ständig durch den „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeig er“ veröffentlicht werden sollen en e nach einer 3a ,. Ordre vom 27. Mai 1872
achträge nur noch theilwei ? äti ö g ch theilweis der Allerhöchsten Bestätigung
— Es ist wiederholt vorgekommen, daß Lehrer auf den Wortlaut ihrer Berufungsurkunden den e,. ö in der Reihenfolge der Lehrer der betreffenden Anstalt immer eine bestimmte, Stelle einzunehmen. Dadurch kann, wie die Erfah- rung gezeigt hat, die wahl berechtigte Behörde bei einer Vermeh⸗ rung der Lehrerzahl verhindert werden, in der Besetzung der Stellen das Interesse der Anstalt ausreichend zu berücksichtigen. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten hat deshalb bestimmt, daß hinfort in den Vokationen für Lehrer an Königlichen Anstalten keine bestimmte Stelle bezeichnet, sondern außer dem Betrage des Einkommens nur angegeben wird, daß der Be⸗ treffende als Oberlehrer, ordentlicher Lehrer, Hülfslehrer, technischer oder Elementarlehrer berufen wird, um auf solche Weise den An⸗ spruch des Lehrers auf den in der bezeichneten Lehrerkategorie liegen⸗ den Rang und die ihm zugesicherte Gehalts kompetenz zu beschranken. Daß bei denjenigen Vokationen, welche von den Königlichen Provinzial⸗Schulkollegien zu bestätigen sind, nach demselben r e t verfahren werde, soll den Schulpatronaten empfohlen
— Nach einer Ober⸗Tribunals⸗Entscheidung v 16. September er. ist die Aneignung J selbst wenn sie in der Absicht erfolgt, ein vermeintliches Forde⸗ rungsrecht auf dasselbe zu verwirklichen und einem Rechts⸗ streite aus dem Wege zu gehen, eine rech'swidrige und ist als Diebstahl zu erachten. — Der Geschäftsführer . aus B. nahm dem Gastwirth S. eine Banknote von 25 Thlr. weg welche Summe er demselben als Angeld auf einen abgeschloffe⸗ nen Kaufvertrag gegeben. Des Diebstahls angeklagt, machte der Angeklagte den Einwand, daß er den Vertrag mit S. wegen Betrugs für aufgehoben erachtet und sich seines Angeldes wieder bemächtigt habe, um sich der Nothwendigkeit der Anstellung eines Prozesses zu entheben. Nichtsdestoweniger wurde er in allen Instanzen verurtheilt. „Der Angeklagte, — bemerkt das Ober⸗ Tribunal in seinem Erkenntniß — konnte den Verkäufer, wenn sich derselbe zur Aufhebung des Vertrages nicht gutwillig verstand, zur Rückzahlung des Geldes nur dann anhalten wenn er einen gesetzlichen Grund zur Anfechtun des Vertrages nachzuweisen vermochte und auf Grund nen die richterliche Entscheidung erwirkte, daß er zum Rücktritt von dem Vertrage und zur Zurückforderung des gezahlten Angeldes be⸗ rechtigt sei. Wenn er, um sich der Nothwendigkeit dieses Nach⸗ weises und der Anstellung eines Prozesses zu entheben, sich das gezahlte Angeld. aus dem Vermögen des Verkäufers ohne Wei⸗ teres wieder zueignete, so konnte dies für rechtswidrig erachtet werden, und da in dem angefochtenen Urtheile ausdrücklich sest⸗ gestellt ist, daß er sich bei Wegnahme der Banknote der Rechts⸗ widrigkeit seiner Handlungsweise, insbesondere der Wegnahme
fremden Eigenthums, und daß er nur durch einen Prozeß auf gesetznäßige Weise das gezahlte Angeld wieder erlangen konnte, bewußt gewesen sei, so konnte auch angenommen werden, daß er mit der Absicht rechswidriger Zueignung gehandelt habe.“
Das hiesige Königliche Pol izeipräs idium hat folgende Bekanntmachung erlassen:
„Die Meldungen: a. der Geburt eines Kindes; b. der Taufe eines Kindes bezüglich der Eintragung der Namen desselben in die Givilstandsregister; C. der Schließung einer Ehe; d. des Todes eines Menschen, find in denjenigen Fällen, welche sich vom 1. d. M. an ereignen, nicht mehr an das Polizeirevier⸗ Bureau zu erstatten. An Stelle dieser Meldungen sind die in dem Gesetze vom 9. März d. J. über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vorgeschriebenen Anzeigen an die Standesbeamten zu machen. Die Pflicht zur Erstattung sämmtlicher übrigen in den Polizeiverordnungen om 65. Juni 1867 und vom 10. Juni d. J. vorgeschriebenen Mel⸗ dungen besteht auch nach dem 1. d. M. unverändert fort. Auch bleibt die Ertheilung der Beerdigungsscheine in bisheriger Weise bei den Polizeirevier⸗Bureans nachzusuchen.“
— Die 13 Publikationskästen für die Standes⸗ amts-Bezirke in Berlin sind am Donnerstag im Rathhause angebracht worden, und zwar an den Wänden des Hauptdurch⸗ ganges von der Spandauer⸗ nach der Jüdenstraße. Die ein⸗ zelnen Aufgebote sind in denselben auf Karten in dem Format der Postkarten verzeichnet. Der Geschäftsgang ist derartig, daß die Standesbeamten diese Karten täglich Nachmittags 3 Uhr an das Centralbureau senden, wo ste von einem Sekretär und einem Magistratsdiener ausgehängt werden. Diejenigen Karten, welche 14 Tage lang ausgehangen haben, werden dann jeden Morgen an die einzelnen Standesämter zurückgeliefert.
— An dem vor einigen Jahren gegründeten evange⸗ lischen Schullehrer⸗Seminar zu Königsberg i. Pr. können Kandidaten des evangelischen Predigtamtes fortan eben⸗ falls den sechswöchentlichen Seminarkursus absolviren. Der Be⸗ ginn dieses pädagogischen Kursus ist auf Mitte Oktober jeden Jahres, und die Zahl der gleichzeitig Theilnehmenden auf höchstens vier festgesetzt. 3
— Der III. Theil des Verzeichnisses der Leuchtfeuer aller Meere, herausgegeben von dem Hydrographischen Bu⸗ reau der Kaiferlichen Admiralität, ist soeben im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin erschienen. Derselbe enthält: Tit. 9 Indischer Ocean. Tit. 10: Oftindischer Archipel. Tit. 11; Nördlich Stiller Ocean. Tit. 13: Südlich Stiller Ocean. Diese Zusammenstellung ist den besten vorhandenen Quellen entnommen, wobei den offiziel⸗ len Angaben der Vorzug gegeben wurde, wenn die Angaben nicht übereinstimmend waren. Die Leuchtfeuer sind nach den Meeren und den Küsten in derselben Aufeinanderfolge geordnet, wie sie in Nr. 1 der „Nachrichten für Seefahrer“ pro 1873 unter „Karten⸗Titel“ veröffentlicht worden ist. Mit diesem drit⸗ ten Theil ist das Werk vollständig.
„W. T. B.“ aus Bern unter dem 2. Oktober Mittags meldet, nunmehr definitiv festgeftellt. Der Vertrag soll am 1. Juli 1875 in Kraft treten, spätestens 3 Monate vorher durch die betreffen⸗ den Regierungen ratifizirt werden. ö
— Der Chef⸗Präsident der Ober⸗Rechnungskammer von Stünzner ist von seiner Urlaubsreise nach Potsdam zurück⸗ gekehrt.
— Der Königlich bayerischen Aufschlags⸗ Einnehmerei in Uffenheim, Hauptzollamtsbezirks Würzburg. ist die Funktion einer Uebergangsstelle mit, der Benn zur Ausfertigung und Gerl en Großherzoglich hadischen Ster ragen worden. gen, St. Georgen, Sch allstadt und Körfe ne ß hr in- Dauptamtsbezirk Freiburg ist die Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen für Wein, Bier, Branntwein und Weingeist ertheilt worden.
— Der Diskont der Preußischen Bank ist heute a 5 Prozent und der Lombardzinsfuß für ö. . Effekten auf 6 Prozent erhöht worden.
— Der Kaiserlich Deutsche General⸗onsul Legations⸗ Freiherr von Rechenberg ist hier ,, n,, n,
— Der Kaiserlich Deutsche Legations⸗Sekretär in Madrid Graf von Radoltenskis ist mit Urlaub hier eingetroffen und hat im Hotel Bartikow Wohnung genommen.
— S. M. S. „Hertha“ ist am 1. d. ; 2 Dienst gestellt. ö st a d. M. in Danzig in
Hannover, 2. Oktober. Auf der Tagesordnun
gestrigen Sitzung des ,, . 3 erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweite⸗ rung der Statuten der Landes⸗Kreditanstalt zu Han⸗ nover. Schatzrath Müller führte aus, der Entwurf sei aus der Initiative der Direktion der Kreditanstalt hervorgegangen. Zwei Erwägungen leiteten sie dabei. Der Entwurf soll die Statuten der Kreditanstalt in Uebereinstimmung bringen mit dem preußi⸗ schen Hypothekengesetze und der Grundbuchordnung, und sodann die Gewährung von Darlehen thunlichst erleichtern. Ein inneres Bedürfniß erzeugte das Gesetz. Die Geldmittel flossen der Anstalt reicher zu, als sie verwenden konnte, das Ausbleiben der überflüssigen Bestände hat seine Schwierig⸗ keiten, es droht Zinsenverlust, und die Mittel der Anstalt sind oft zu rechter Zeit nicht flüssig. Die Anstalt hatte bei allen Vortheilen, die sie den Gläubigern bietet, mit mancherlei Hemm⸗ nissen zu kämpfen. Diese zu beseitigen, war dringend geboten. Drei Gesichtspunkte sind es, die besonders für den Entwurf sprechen; ein Mal, daß bei der Beleihung von Grundstücken für welche Grundbuchblätter der Artikel angelegt sind, nach einer kurzen Frist das Ediktalverfahren wegfällt, sodann, daß Verlei⸗ hungen erleichtert sind, namentlich auch an Gemeinden, Körper⸗ n. i nn, ö. werden können, endlich, daß
ücke beliehen werden können i
J. . gegen die Bestellung auch . er Entwurf wurde nach Schluß der Diskussion ü
in ö. . einstimmig r, , . 7 Darauf wurden einige Vollmachten geprüft. Stöltin ⸗ richtete aus einer Petition des 5 ein . Denkmal in Hannover. Die Summe, die dafür erfordert werde, der Platz, auf welchem es stehen solle, das Wie desselben stehe noch nicht fest, aber man habe die Absicht, es würdig und den Forderungen monumentaler Schönheit entsprechend, auszu⸗ führen. Bis jetzt seien 8000 bis 19000 Thaler dafür aufgekommen, der drei bis vierfache Beirag werde er⸗ forderlich sein, dem Zweckentsprechendes zu schaffen. Das Comité ersuche um einen Beitrag aus ständischen
J
Mitteln und dürfe wohl auf allgemeine freudige Aufnahme
— Der internationale Postvereins vertrag ist, wie
seines Gesuchs n 1829 bewilligten die vormaligen hanno⸗ verschen Stände für das Waterloo⸗Denkmal 7000 Thlr., zum Beweise, wie die damalige Zeit ihre Gefallenen geehrt und zur Mahnung für künftige Zeiten. Es werde mit dem Denkmal fein lokales Interesse verfolgt; es werde in der Stadt Hannover errichtet werden, aber für die Provinz Hannover. Er beantrage, 3006 Thlr. dafür zu bewilligen. Wird einstimmig angenommen.
Eine Petition der Kinder⸗Heilanstalt in Hannover um Unter⸗ stüͤtzung wurde an den Verwaltungsrath verwiesen.
Heute nahm der Landtag den Gefetzentwurf, betreffend die Erweiterung der Statuten der Landes⸗Kredit⸗Anstalt zu Han⸗ nover, in zweiter Berathung an. Nur zu 3. 6 wurde eine Ab⸗ änderung beschlossen in der Richtung, größere Sicherheit gegen in ihrem Bestand nicht gesicherte Gemeinden zu gewinnen.
— In der gestrigen Sitzung der Landessgnode wurde auf Antrag des Legitimations⸗zAusschusses die Ausschließung des Kaufmanns Weu sthoff einstimmig beschlossen und die Debatte über den Gesetzentwurf über die kirchliche Trauung fortgesetzt.
Heute wählte die Synode eine aus 7 geistlichen und 7 welt⸗ lichen Mitgliedern bestehende Kommission zur Berathung des Ehegesetz Entwurfs. Darauf wurde die Synode bis Montag, den 12. Oktober, vertagt.
Bayern. München, 1. Oktober. Wie man der „Allg. Ztg.“ telegraphirt, wird der König morgen von Hohen⸗ schwangau nach Schloß Berg zurückkehren, und am Sonntag Nachmittag dem Oktoberfest auf der Theresienwiese anwohnen.
— Nachdem der Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant Frei⸗ herr v. Pranckh, gestern aus dem Urlaub, und Staats⸗Minister v. Lutz von seinem Landaufenthalte am Starnberger See zurůck⸗ gekehrt sind, befinden sich jetzt saͤmmtliche Minister wieder hier.
Ueber die Gesetzentwürfe bezüglich der Reformen der inneren Verwaltung — die Distrikts- und die Kreis vertre⸗ tung und die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs betref⸗ fend — mit deren Berathung man im Staats⸗Ministerium des Innern seit mehr als Jahresfrist beschäftigt ist, vernimmt der „Corr. v. u. f. D.“, daß dieselben nunmehr so weit gediehen find, daß demnächst ihre definitive Feststellung erfolgen wird.
Sachsen. Dresden, 2. Oktober. Der König hat den Geheimen Kirchenrath Dr. Ludwig Robert Feller zum Ge⸗ heimen Raihe und stellvertretenden Direktor im Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ernannt. Der Geheime Kirchen- und Schulrath Dr. Robert Otto Gilbert hat den Cha⸗ rakter eines Geheimen Raths erhalten, der Professor an der po⸗ lytechnischen Schule Geheime Hofrath Dr. Oskar Schlömilch und der Semsnärdirektor Franz Wilhelm Kockel in Dres den sind zu Geheimen Schulräthen ernannt worden.
— Der zum türkischen General⸗Konsul in Dresden ernannte Hr. Murad Effendi ist in dieser Eigenschaft anerkannt worden.
— Beide Kammern der Ständeversammlung haben heute ihre Sitzungen wieder aufgenommen. Der Sitzung der Ersten Kamm er wohnten die Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen und Pr. v. Gerber bei. Präsident v. Zehmen gedachte zunächst der seit der Vertagung aus der Kammer ausgeschiedenen Mitglieder. Nachdem sodann die Wahlender von den Sberlausitzer Groß⸗ grundbesitzern an Stelle der Herren Deumer und v. Sahr ge⸗ wählten Herren Graf v. Schall⸗Riaucour und v. Watz dorff für gültig erklärt worden waren, wurde ohne Diskussion einstimmig den Vorschlägen der Finanzdeputation und den Beschlüssen der Zweiten Kammer gemäß bezüglich des von der Staatsregierung den Ständen über den Staatshaushalt in der Finanzperiode über 1870/71 gegebenen Rechenschaftsberichts beschlossen, denselben als ausreichend, sowie die Belegung und Begründung der finanziellen Vornahmen innerhalb dieser Periode durch die eiagfügten Uebersichten und Unterlagen genügend gegeben zu
erachten, jo Siß vis dammer sich als befriedigt erklären könne Auch dem von der Zweiten . ., der Einlieferung
von Betriebsüberschüssen, Aufwandsersparnissen 2c. zur Central⸗ kasse gefaßten Beschlusse trat die Kammer i — 36 der mor⸗ genden Sitzung wird die Berathung der Steuervorlagen ihren Anfang nehmen.
— Unter den sehr zahlreichen Eingängen der Registrand der Zweiten Kam mer befand sich ein ö i. 253 1. Oktober 1874, betreffend die Vorlegung der Verordnung über die Einführung der neuen organischen Verwaltungsgesetze in den Schönburgschen Rezeßherrschaften, ferner eine Beschwerde des Raths der Stadt Leipzig über das Königliche Ministerium des Innern, den Bau der dortigen sogenannten Central brücke betreffend, sowie der vom Präsidenten Dr. Schaffrath bearbeitete Entwurf einer Geschäftsordnung für die Zweite Kammer nebst Motiven, welch letzteren die Kammer auf Vorschlag des Prä⸗ fidiums (Vize⸗Präͤsident Streit) in Vorberathung zu nehmen beschloß. Vor Eintritt in die Tagesordnung ergriff Abg. Körner das Wort zur Geschäftsordnung; Nach Zeitungsnachrichten, denen bis jetzt nicht widersprochen worden, seien die bisherigen Kammer⸗ mitglieder Amtshauptmann w. Könneritz und Amtshauptmann v. Einsiedel im Staatsdienst befördert und die bisherigen Kammer⸗ mitglieder Dr. Hahn und v. Zahn in den Staatsdienst eingetreten. Da nun nach 8. II der Verfassungsurkunde Abgeordnete der Kammer aufhören Mitglieder derselben zu sein, wenn sie während der Dauer ihrer ständischen Funktion im Staatsdienst angestellt oder befördert werden, so richte er an das Direktorium den Antrag, dasselbe wolle sich ohne Verzug mit der Königlichen Staatsregierung darüber ins Vernehmen setzen, welche Bewandtniß es mit der Beförderung resp. Anstellung der gedachten Abgeordneten habe. Präsident Dr. Schaffrath erklärte, diesen Antrag auf die Tages⸗ ordnung der nächsten Sitzung bringen zu wollen. Von den Gegenständen der Tagesordnung ist ein Bericht der dritten Deputation über den Antrag des Abg. Dr. Pfeiffer Volks⸗ und Arbeiter⸗Bibliotheken betreffend, zu erwähnen. .
ö. 66 der Deputation: . an die Königliche Staatsregierung das Ersuchen zu richten in das nächste Budget eine angemessene Sum ĩ . . d . K ö
amit den Antrag des n. . i i
Petitionen für erledigt zu in,. GJ
3) Antrag und Petitionen an die Erste Kammer gelangen zu
lassen und dieselbe zum Beitritt zu dem? gen Kammer aufzufordern. z Beschlusse der Zweiten
wurden genehmigt.
Württemberg. Stuttgart, 2. Oktober. (W. T. B
Dem Schwäbischen Merkur“ zufolge hat der hiesi ; , rath das Gesuch der Schützengilde genehmigt, 3 zur Abhal⸗ tung des im nächsten Jahre hier stattfindenden deutschen Schützenfestes der unweit der Königlichen Villa bei Berg be⸗ findliche Platz bewilligt werde. Der König hat die Benutzung der dort gelegenen Kronländereien gestattet, und, der Herzog Eugen hat das ihm angebotene Ehrenpräsidium bei dem
Schuͤtzenfeste angenommen.
Darm stadt, 30. September. Der Prinz
hrtägigem Besuche hier ein⸗
8 Heinrich ist gestern Abend zu me
e Zweite Kammer Die Wiederwahl des gg. Weber (Darmfsiadt) g und weiter bezuglich n erklärt, daß sein prãsentationsgehalt nicht s ersten Präsidenten itãt wieder⸗
1. Oktober. (Fr. J.) Heute trat di längerer Pause wieder zusammen.
Abg. Küchler und die Wah und Weber (Offenbach) wur des nach Mainz versetzten Abg. Gold Mandat durch den jetzt bezogenen Re Bei der erneuerten Wahl de Präsident Görz mit großer Major lle des ausgeschiedenen Sekretärs der Wedekind (Darmstadt) bestimmt. Ausschuß wurde Abg. Küchler wie Ausschuß Abg. Weber (Offenb es wurde Abg. K
den für gülti
erloschen sei. wurde der frühere gewählt. An Ste Greim wurde Abg. v. dergewählt, in den Zum Mitglied des üchler wiederholt gewählt. Berathung des neuen Pensionsgesetz⸗ Civil⸗Staatsdiener eingetreten und hier⸗ aupisache mit den vom Ausschuß und antragten Modifikationen zu den ein⸗ m Ganzen einstimmig ange⸗
Kirchengesetz⸗Ausschuss Sodann wurde in die Entwurfs bezüglich der bei das Gesetz in der H bezw. dem Abg. Buff be zelnen Artikeln und schließlich i
Weimar⸗Eisenach. Weimar, 1. Oktober. e in ihrer heutigen 4. Sitzung einstim⸗ lten Entwurf einer Adresse an den chtete Abg. Diakonus Förtsch im chusses für Petitionen und Be⸗ Petttion, betreffend die am Schlusse seiner Synode wolle b
Sach sen⸗ Die Synode genehmigt mig den bereits mitgethei Hierauf beri Namen der Majorität des Auss schwerden über die demselben übergebene Erweiterung des Konfirmandenunterrichts; Rede übergab er folgenden Antrag: Die
Großherzog.
der von der Kirchenregierung vorgelegte Entwurf eines erricht betreffend, in folgender Der Konfirmandenunterricht im volles Jahr hindurch, von 3 Stunden ertheilt. An dem⸗
Kirchengefetzes, den Konfirmandenunt se amendirt werde: Großherzogt Ostern bis O selben nimmt Jahrgang der Ostern beginn eigentliche Vorbereitung auf lich 2 —3 Stunden. 5. 3. D können je nach lokalen oder pers zelnen Fall von dem Großherzoglichen Kir sedoch nur in Bezug auf F nem solchen Falle bei der bi unterrichts.“
Dagegen brachte Abg. Schenk
„Die Synode wolle beschließen, firmandenunterricht betreffend, Der Konfirmandenunterricht im bes Jahr hindurch ertheilt und zw wöchentlich zwei Stunden, in der lich drei Stunden.“
Die Berathung wurde a
In einer weiteren Plenar Uhr) soll der umfass Landeskirche und die Vorkom kommen; auch sollen dann zwei Ausschüsse ge zur Berichterstattung über entwurfe, die Ablösung geistlichen Stellen betre über die Geschäftsordnung.
Anhalt. Für den 17. Oktober ist der Land tag zu einer außerordentlichen Session zusammenberufen.
hum wird in Zukunft eir ern, in wöchentlich 2 — auch bis sechs Wochen vor Ostern der zu Konfirmirenden Theil. 8. t für die Konfirmanden des ie Konfirmation,
zweitfolgende Sechs Wochen vor betreffenden Jahres die in ebenfalls wöchent⸗ ispensationen von dieser Verordnung önlichen Verhältnissen für jeden ein chenrath ertheilt. werden, flialgemeinden. Für diese hewendet es in herigen Ordnung des Konfirmanden den Antrag ein:
daß der Gefetzentwurf, den Kon⸗ folgender Weise amendirt werde Großherzogthum wird ein volles hal-. ar in der Zeit vor Weihnachten in' Zeit nach Weihnachten in wöch ent—
uf morgen vertaat.
sitzung am Sonnabend (früh neun ende Bericht über den Zustand der mnisse in derselben zur Sprache wählt werden, einer die Grundzüge zu einem Gesetz⸗ dherrlicher Rechte der Kirchen und ffend, der andere zur Berichterstattung
Die Schiffs⸗ e September trotz der verringerten e 17,253 Mk. 5 Sch. mehr, die 4 Sch. mehr, die Verkaufs⸗ r, und nur die (bekanntlich in fe 26,529 Mk. 9 Sch. weniger
abgaben ertrugen bis End Zahl der angekommenen Schiff Stempelabgabe 79 Mk. abgabe 7307 Mk. 3 Sch. meh den letzten Zügen liegende) Acci als im vorigen Jahre. — Zu Dstern nã Reihe von Jah gemeinnütziger ein, und eine an haltende Gewerbeschul an ihre Stelle. Der Sendte am 30. v. M. durch die der Gewerbeschule zu Elberfeld, Dr. S Auf die öffentliche Aufforderung zur welche mit einem Minimalgehalt das durch Alterszulagen v auf das Maximum von vierzig Kompetenten gem werbeschule vorgesetzte Be gebracht und dem Senate präsentirt waren.
Bremen, 1. Oktober. gestrigen Sitzung di endgültig erledigt. erhoht werden sollen, des Senats zu der V höhungen bereits
Der Bau großartigsten Sch das Gymnasium, soll, ist jetzt auch der Klassenzimmer beläuft si Gebäude die Wohnungen für Gebäude wird durch Luftheizur mer im Sommer venitilirt. Laboratorium, ferner ein gen sind hergestellt. Die setzigen Räumen soll zu jetzige Hauptschule, dem neuen Reichspo
Elsaß⸗Lothringen. Die Kaiserin von Oester hier eingetroffen und wird bi
chsten Jahres geht die seit einer langen ren als Institut der Gesellschaft zur Beförderung Thätigkeit hierselbst bestehende Gewerbeschule dere vom Staat zu gründende und zu unter⸗ e mit wesentlich erweitertem Lehrplan tritt Posten eines Direktors derselben ist vom Wahl des seitherigen Direktors chönfließ, besetzt worden. ng um diese Stelle, von 4000 Ct. M. dotirt ist, 250 Ct. M. von 5 zu 5 Jahren 5000 Ct. M. steigt, hatten sich über eldet, von denen drei durch die der Ge— hörde auf den engeren Wahlaufsatz
Die Bürgerschaft hat in ihrer der Erhöhung der Beamtengehalte Die Gesammtsumme, um welche die Gehalte beträgt 120,000 Rm. Die Zustimmung orlage ist zweifellos, und werden die Er⸗ für dieses Jahr nachbezahlt. der neuen Hauptsch ulgebäude Deutschlan die Handelsschule und die im Innern seiner Vollendung nahe. ch auf 80. Außerdem sind in dem die drei Vorsteher hergestellt. Das ig erwärmt, und werden die Zim⸗ ine Aula und ein phyfikalisches hurm zu astronomischen Beobachtun⸗ Ueberstedelung der Schulen aus ihren Neujahr stattfinden, und wird dann die hemalige Eschenhof, abgebrochen, um stgebäude Platz zu machen.
Straßburg, 3. Oktober. (W. T. B.) reich ist heute Vormittag 9 Uhr s morgen hier Aufenthalt nehmen.
ule, welche, als eines der ds, drei Staatsschulen:
Vorschule aufnehmen
Wien, 2. Oktober. Der Kaiser 27. September d. J. in Anwendung ber die Reichsvertretung vom 21. Dezember heimen Rath und Großmei Ordens, Bailli
Oesterreich⸗Angarn. hat mit Handsch des Grundgesetzes ü §. 5: den Ge des souveränen Johanniter⸗ Santa Croce; den Gu
den Hofrath Wilhelm Ritte men Rath und Feldmarsch Freiherrn Kellner vo und Feldzeugmeister im R
reiben vom
sters⸗Stell vertreter Johann Freiherrn er Wladimir Grafen Dzie⸗ r v. Engerth; den Geyei⸗ im Ruhestande Fried⸗ Geheimen Rath
all⸗ Lieutenant n Köllenstein; den uhestande Rudolf Freiherrn v.
bacher; den Großindustriellen Franz Ritter v. Schmitt; den Ge⸗ heimen Rath Simon Freiherrn v. Sina; den Kämmerer und Gutsbesttzer Vietor Grafen v. Widmann⸗ Sedlnitzk als Mit⸗ glieder auf Lebensdauer in das Herrenhaus des Reichsraths berufen.
— Der Herzog Ernst zu Sachsen⸗Altenburg ist am
29. v. M. von Tirol in Salzburg angekommen und nach kurzem Aufenthalte von dort nach Gmunden abgereist.
— Der Minister⸗Präsident Fürst Auersperg und der
Finanz⸗Minister Freiherr von Pretis sind in Wien eingetroffen.
— Der Kaiser hat den 3 Offizieren der Nordpol⸗
Expedition den Orden der eisernen Krone und sämmtlichen Matrosen, die an der Expedition theilnahmen, das silberne Ver⸗ dienstkreuz mit der Krone verliehen.
Prag, 1. Oktober. Das Gesetz, betreffend die Abänderung
zweier Paragraphe der Gemeindeordnung, und das Gesetz, betref⸗ fend die Errichtung einer städtischen Sparkasse in Prag, wurden vom Landtage in dritter Lesung angenommen.
Linz, 1. Oktober. Der Minister Lasser hat sein Mandat
als Landtagsabgeordneter niedergelegt. Ueber die Gesetzent⸗ würfe, betreffend die Sanitätsorganistrung in den Gemeinden und den Schutz des Feldgutes, wurde vom Landtage der Uebergang zur Tagesordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf Über Jagdpachtung durch die Gemeinden wurde in erster und zweiter Lesung angenommen.
Graz, 1. Oktober. In nachträglicher Ergänzung der Antwort
auf die betreffende Interpellation erklärte der Statthalter im Landtage, er sei zur Mittheilung ermächtigt, daß die Regierung die Centralkommisston zur Regulirung der Grundsteuer bald nach dem Zusammentritte des Reichsrathes einberufen werde. Der Landtag beauftragte den Landesausschuß, mit der ungarischen Regierung ein Uebereinkommen wegen Uebernahme der aus Steiermark abgeschobenen Zigeuner zu treffen, und beschloß, die diesseitige Regierung um die Vermehrung der Gensd armen zu ersuchen. Der Landeshauptmann verlas eine Zuschrift der Re⸗ gierung, welche den Landtag auffordert, wegen der bevorstehenden Gröffnung des Reichsrathes seine Arbeiten thunlichst zu be⸗ schleunigen.
Agram, 1. Oktober. In der heutigen Landtagssitzung
brachte der Banus Gesetzentwürfe über die Organisation der politischen Verwaltung und einen Sanitäts⸗Gesetzentwurf ein.
Pest, 1. Oktober. Die „Pester Correspondenz“ berichtet
über die Reduktionen im Budget des Kommunikations⸗ Ministeriums für 18765, daß das Gesammtersparniß gegen⸗ Über dem Jahre 1875 8 600 000 Fl. beträgt, wavon 6 00, 000 FI. im außerordentlichen Erfordernisse und die übrigen Ersparnisse theils im Ordinarium, theils bei den Staatsbahnen, bei den letztern namentlich durch Trennung der Maschinenfabriksverwal⸗
tung von der Bahndirektion und durch wesentliche Vereinfachung der Administration.
Schweiz. Die „N. Zürch. Ztg.“ erhält ein Privattele⸗
gramm aus Genf, 1. Oktober, wonach zwischen der Stadt und zem Kanton Genf ein gütliches Abkommniß über die Braun⸗ schweigsche Erbschaft zu Stande gekommen ist. Die Stadt gewährt danach eine Summe von gleicher Höhe wie diejenige, die sie allgemeinen Wohlthätigkeitsanstalten widmen wollte, und der Staat verzichtet darauf, eine Erbschaftssteuer zu fordern. Die Rechtsfrage bleibt unberührt.
Niederlande. Haag, 29. September. Nach dem
„Drentsche Courant“ sind über die Herstellung von Verbin⸗ dungen der niederländischen Nordprovinzen mit Preußen durch Kanalisation Unterhandlungen eingeleitet. Die verschiedenen Interessen von Overijsel und Drente sollen so sehr von einander abweichen, daß Eine Kanalverbindung nicht genügend sein würde. Kanäle durch das Moorland (d. i. durch Drente) würden das baldigst praktische Resultat liefern. Die Société générale pour bexpioltation des tourbières, welche die Ausbeutung verschiedener Torfländereien (eenen) zum Zwecke hat, hat sich zur Herstellung von Kanälen erboten. Hr. van Holthe, zu Echten, hat ein Ge⸗ such um Ausführung eines Planes für Anlage zweier Kanäle eingereicht, welche die Hoogeweensche Fahrt mit den preußischen Kanälen verbinden würden.
Belgien. Brüssel, 29. September. Der König, die
Königin und ihre Kinder sind gestern früh nach ihrem Schloß in den Ardennen abgereist, wo die Königliche Familie einen ziemlich langen Aufenthalt zu machen gedenkt.
Großbritannien und Irland. London, J. Oktober.
Der Herzog von Edinburgh eröffnete gestern in Liverpool unter entfprechenden Feierlichkeiken das neue Seemanns⸗Waisen⸗ haus in der Nähe von Newsham Park, zu dem sein Vater, der verstorbene Prinz Albert, den Grundstein gelegt hatte. Das Institut wurde durch öffentliche Subseription mit einem Kosten⸗ aufwande von 25,900 Lstr. erbaut und beherbergt bereits 200 Matrosenwaisen beiderlei Geschlechts.
Der Premier⸗Minister Dis raeli hat sich bereit erklärt,
das ihm von der Stadt Aberdeen angebotene Ehrenbürgerrecht anzunehmen; aber er hat noch keinen Tag für die Entgegennahme deffelben an Ort und Stelle anberaumen können.
— Der Herzog von Leinster starb gestern in Carton⸗
House, Maynorth, Grafschaft Kildare, im Alter von 83 Jahren. Der Erbe seiner Titel und Würden ist sein Sohn, der Marquis von Kildare, der schon zu Lebzeiten seines Vaters in 1870 ins Haus der Lords berufen wurde.
— Der soeben veröffentlichte Bericht des Schatzamtes
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über die Staatseinnahmen während des am 30. Septem⸗ ber beendeten Vierteljahrs liefert einen neuen Beweis dafür, daß der Schatzkanzler in seinem Budget die wahrscheinlichen Ein⸗ künfte überschätzte. Die Einnahmen in dem gedachten Quartal betragen 15,981,594 Lstr. gegen 17,342,439 Lstr. im korrespon⸗
direnden Quartal des Vorsahres, D. i. eine Abnahme von 1,360,845 Lstr. Der Ertrag der Zölle ist von 5. olz,009 Lstr. auf 4572000 Lstr. gefallen. Die Einkommensteuer brachte 349 000 Lstr. gegen 457,069 Lstr. in 1873, und verschiedene an⸗ dere Einnahmen betrugen 1,244,594 TIstr. gegen 1,276 439 Estr. im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dagegen ist die Einnahme aus? der Stempelsteuer um 16000 Lstr., der Ertrag der Ge⸗ tränkesteuer um 1044 0090 Lstr., sowie der der Grund⸗ und Gebäudesteuer um 55, 000 Lstr. gestiegen, während auch die Post, die Telepraphen⸗Verwaltung und die Kronländereien mit ver⸗ mehrten Einkünften figuriren. Der Bericht für das am 30. ult. beendete Jahr weist eine Einnahme von 75, 966,219 Lstr. gegen 77,428,999 Lstr. im Vorjahre auf.
2. Sttober. (W. T. B.) Ein mit Pulver beladenes Schiff auf dem Regentskanal ist heute Morgen in die Luft geflogen. Die Regents kanal⸗Brücke ist zerstört, viele der in der Nähe befindlichen Gebäude sind beschädigt, 3 Schiffe sind in den Grund gesprengt. Auch eine größere Anzahl von Per⸗ sonen wurden beschädigt und 5 Todte sind bis jetzt aus dem Wasser gezogen.
3. Oktober. (W. T. B.) Der spanische Dampfer „Ju an“ aus Santander, der am 30. v. Mis. in Sligo in Ir⸗ land angekommen war, ist von einem Offizier der englischen Füstenwache mit Beschlag belegt worden, weil sich an sei⸗ nem Bord 13 Armstrong⸗Kanonen befanden, von denen man annimmt, daß ste für die Carlister bestimmt sind. Der Kapitän des Schiffes behauptet, die Kanonen gehörten der Madrider Regierung und seien nach England geschickt worden, um daselbst 2 zu werden. Das Schiff ist noch nicht wieder frei⸗ gegeben.
Frankreich. Paris, 1. Oktober. Das „Journal officiel! veröffentlicht heute die von dem Präsidenten der Republik ge⸗ billigten ministeriellen Verordnungen welche die näheren Be⸗ stimmungen für die Or ganisation des religiös sen Dienstes in der Armee enthalten. Denselben geht folgender Vericht des Kriegs-Ministers an den Praͤsidenten der Republik voraus: ; ö Paris, 25. September 1874.
Das Gesetz beteeffs der Organisation des religiösen Dienstes in der Landarmee vom 3. Juni d. F. wird in Kraft gesetzt werden, Es ist also nothwendig, die Besoldungen für die Titular⸗ und Hülfs⸗A l⸗ moseniers festzusetzen, damit die Kandidaten so schnell als möglich von der. Stellung Kenntniß erhalten, die sie haben werden,. Nur in Kriegszeiten sollen die Stellen des Ober⸗ und der Corps ⸗Almoseniers besetzt werden. Ich habe geglaubt, daß sie, was die Besoldungen an= belangt, folgendermaßen geftellt werden könnten: Der Ober · Almosenier wird 6000 Fr. Besoldung, der Corps-Almosenier 4000 Fr. erhalten. Was den Tilular-Almosenier anbelangt, jo wird man ihm 2009 Fr. pro Jahr anweisen; er wird außerdem eine Entschädigung für seine Wohnung oder fuͤr die Möbel erhalten. Ich habe es auch für nützlich erachtet, in einem speziellen Tarif außer den verschiedenen Entschädigungen, Gratifikationen und Leistungen in Nature rzeugnissen, welche den Titular-Almoseniers schon itzt bewilligt werden, auch die festzusetzen, welche in den aus dem Kriege entspringenden Ausnahmefällen dem Ober⸗ und den Corps⸗ Almoseniers zukommen müssen. Da die Almoseniere keine Pension erhalten können, so werden ihnen die 2 Proz. auf ihren Sold nicht abgezogen. Was die Hülfs⸗Almoseniers anbelangt, welche in Friedens⸗ zeiten in den verschiedenen Garnisonen verwandt werden könnten, so werden sie vorzugsweise aus der Gemeinde⸗Geistlichkeit oder unter den Almoseniers gewählt werden, welche bereits in einem Militär · Hospital oder einer Militär⸗Strafanftalt angestellt sind. Eine spezielle Ent⸗ schädigung von 400 Fr. pro Jahr scheint mir genügend, um den Hüů fs Almesenier zu entschaͤdigen, der dieselbe zugleich mit seiner Civil- der Militär⸗Besoldung erhalten kann. Ich habe daher die Ehre, Herr Präsident der Republik. Sie zu bitten, den gegenwärtigen Be⸗ richt und den hinzugefügten Tarif bewilligen zu wollen. Wollen Sie ꝛc.
Der Vize⸗Prästdent des Ministerraths, Kriegs⸗Minister, General de Eisseny. Gebilligt: Der Präsident der Republik, Marschall de Mae Mahon, Herzog ron Magenta.
Der Tarif setzt die Besoldungen, wie oben angeführt, fest. Die Entschädigungen sind folgende: Ober⸗Almosenier fur Woh⸗ nung jährlich 966 Fr., für Möbel jährlich 300 Fr.; außer⸗ ordentliche Entschädigung für die „Rassemblements“ 60 Fr., als Kriegsgefangene für das Gepäck 800 Fr., für Verlust von Pferden 400 Fr., in Kriegszeiten für getödtete Pferde 400 Fr. Für die Corps⸗Almoseniers stellen sich die Ziffern folgender⸗ maßen: 720, 240, 60, 600, 400, 400. Beim Beginn eines Feldzuges erhalten der Ober⸗Almosenier 1200, der Armee⸗Almo⸗ senier 00 und dex Titular⸗Almofenier 600 Fr. Gratifikation. In Kriegszeiten erhalten der Ober⸗Almosenier drei und der Corps⸗ und der Titular⸗Almosenier zwei Rationen. Jeder Al⸗ mosenier erhält dann ebenfalls für zwei Pferde Futter. Ferner bekommen in Kriegszeiten der Ober⸗ und die Corps⸗Almoseniers die für die Stabsoffiziere festgesetzte, und die Titular⸗Almo⸗ ,. die für die Offiziere der unteren Grade bestimmte Kriegs⸗ zulage.
— Die Ersatzwahlen im Oise⸗, im Dröme⸗ und im dord⸗Departement find auf den 8. November festgesetzt.
= JH. Oktober. (W. T. B.) Vom Journal „Monde“ ist der kurz gefaßte Auszug einer angeblich zwischen Frankreich und Italien betreffs des paͤpstlichen Stuhles abgeschlossenen Kon⸗ vention veroffentlicht worden. Die „Agence Havas“ erklärt, daß diese Nachricht jeder Begründung entbeh re, und daß von einer Konvention zwischen Frankreich und Italien überhaupt keine Rede sei. Auch das Gerücht, der französische Gesandte beim päpstlichen Stuhle, de Corcelles, habe den Wunsch ausgesprochen, feines Postens enthoben zu werden, sei unbegründet.
— Der Straßenverkauf der Journale „Siécle“ und „XIX. Sieele“ ist verboten worden.
Ajaccio, 2. Oktober. (W. T. B.) Heute ist die Zu⸗ schrift des Prinzen Touis Napoleon an Franceschini Pietri vom 5. v. M. publizirt worden, in welcher Pietri aufgefordert wird, sich nach Korsika zu begeben und die Kandidatur des Prinzen Karl Bonaparte um einen Sitz in dem Generalrathe zu unterstützen.
Spanien. Der spanische Gesandte für Belgien, Marguis da Prat, ist, einem Telegramm aus Paris vom 2. Oktober Abends zufolge, nach Madrid berufen worden.
Italien. Rom, 2. Oktober. (W. T. B.) Der deutsche Gesandte von Keudell und der Minister des Aeußeren, Vis⸗ conti⸗Venosta, sind heute hierher zurückgekehrt.
Mailand, 2. Oktober. (W. T. B.) Der hiesige Bür⸗ germeister hat heute Thier s besucht, um denselben willkommen zu heißen. Thiers gedachte in seiner Erwiderungsrede der großen Fortschritte, welche Italien gemacht habe, sprach die Hoff⸗ nung aus, daß die sympathischen Beziehungen mit Frankreich, die im Interesse Europas nothwendig seien, fortdauern möchten, und rühmte den Empfang, der ihm beim König geworden. Nach einer längeren Auslaffung über die Verhältnisse in Frank⸗ reich schloß Thiers seine Rede mit der Erklärung, die konser⸗ vatlve Republik sei die einzige Regierung, welche Frankreichs Wohlfahrt auf die Dauer zu sichern vermöge.
Türkei. Belgrad, 2. Oktober. (W. T. B) Der Minister des Innern Zumie bleibt auf seinem Posten, und tritt überhaupt keine Modifikation in der Zusammensetzung des Ministeriums ein.
Rußland und Polen. St. Petersburg 1. Oktober. Wie dem „Reg⸗Anz.“ aus Ss ewastopol vom 29. September telegraphisch gemeldet wird, ist der Kaiser⸗ am 28. um 5 Uhr Morgens in Ssewastopol eingetroffen. Um 19 Uhr besuchte Se. Majestät die Kathedrale von Sfewastopol, die Museen und die Kathedrale des heiligen Wladimir und wohnte in letzterer dem Todtenamt für die gefallenen Krieger bei. Um 1 Uhr fand eine Revue der Truppen statt, über welche der Kaiser seine vollkommene Zufriedenheit äußerte. Um 7 Uhr war bei Sr. Majestat Mittagstafel, zu welchem die obersien Chargen vom Militär und Civil Emladungen erhalten hatten. Am 29. Sey⸗ tember um 4 Uhr Nachmittags traf der Kaiser wiederum wohl⸗
behalten in Livadia ein.