zeiung, daß goung am J. September d. J. sterben würde, hat unter den Mormonen viel Besorgniß erregt.
— Depeschen aus Chica go liefern Details über eine Reihe von Gefechten zwischen der Rothe⸗Fluß⸗Expedition und Banden feindseliger Indianer. Einige der Treffen dauerten 2Zoder 3 Tage und waren sehr blutig, aber am Ende waren die Weißen bei fast jeder Gelegenheit siegreich.
— Die britischen Reklamanten in Gemäßheit des Washing⸗ toner Vertrages erhielten am 21. ult. die Summe von 2,000,000 Dollars in Gold, abzüglich 20 pCt. für Kosten, aus⸗ gezahlt.
Afriẽa. Alexandrien / 5. Oktober. (B. T. B.) Der Nil ist fortwährend im Steigen begriffen. Die Dämme des Zagazig⸗K'anals sind gebrochen. Man fürchtet eine allgemeine Ueberschwemmung durch den Nil. Die Regierung trifft Maß⸗ regeln, um dieselbe zu verhindern.
— Nach Berichten aus Tanger hat der Kaiser von Marokko den Stamm Beni Harain, der sich empörte, voll⸗ ständig geschlagen; 65 Meuterer wurden enthauptet, Der Kaiser befindet sich gegenwärtig in Tharza und kommt bald an die französische Grenze, wo er von den Offizieren des Stabes des 1 von Algerien, Generals Chanzy, empfangen werden wird.
— Von der Gold küste wird unterm 15. ult. via Madeira gemeldet, daß Hr. Strahan, der neuernannte Administrator der Goldküste, am 11. den Amtseid ablegte, an welchem Tage auch die neue Verfassungs⸗Urkunde öffentlich verlesen wurde. Dr. Goldbury wurde in einer Mission nach Denkera gesandt, um die Befreiung der Aschanti-Gefangenen zu erwirken, nachdem der Herrscher dieses Landes deren Auslieferung verweigert hatte. dine aus 50 Houssas bestehende Streitmacht begleitete die Mis⸗ sion und dem König wurde eine Geldbuße von 30 Unzen Goldes auferlegt. Der Zweck der Misston wurde erreicht. Die Einge⸗ borenen von Whydah haben sich gegen den König von Dahomey me, und weigert sich, länger unter seiner Herrschaft zu
ienen.
— Nach den Berichten einer neuen Post vom Cap der guten Hoffnung suchte Bischof Colenso vor seiner Abreise von Capetomn eine Unterredung mit dem verurtheilten Kaffern⸗ häuptling Langalabalele, dessen Verurtheilung zur Trans⸗ portation angeblich gesetzwidrig ist, nach, um eine Petition an die Königin gegen die Einsperrung des Häuptlings vorzubereiten; aber dieses Gesuch wurde von den Behörden verweigert.
Australien. Ein Kabeltelegramm aus Melbourne vom 1. ds. meldet, daß die Forschungsexpedition unter der Leitung des Herrn Forrest den Süden, von Westaustralien aus, nach einer sechsmonatlichen Reise von 600 Meilen durch ein Wüsten⸗ land erreicht hat. Wasser wurde auf der ganzen Reise nur spärlich vorgefunden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin, 6. Oktober. Der Verein für die Geschichte Berlins beginnt am Sonnabend seine Winterthätigkeit mit einer öffentlichen Sitzung im Bürgersagle des Rathhauses, zu der auch Damen Zutritt haben. In derselben wird zunächst Geh. Hofrath Schneider Bericht erstatten über die Thätigkeit des Vereins während des letztverflossenen Halbjahres, worauf 9ᷣ Sekretär Ferd. Meyer nen Vortrag hält: „Uxeber Magister Schade und den Eligs von Berlin'“. — Die nächste Arbeitssitzung des Vereins findet am 24. Ok⸗ tober statt. In diesem Monat kommt die 11. Lieferung der großen Vereinsschriften zur Vertheilung.
— Das 9. u. 10. (September ⸗Oktober⸗ Heft der Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde, e,, von Conftantin Rößler, hat folgenden Inhalt: J. Das Städte⸗ wesen unter Friedrich Wilhelm J. G. Schmoller. II. Zur Geschichte der preußischen Politik in den Jahren 183041852. J. G. Droysen. III. Neuere Forschungen zur preußischen Geschichte. = Das Pädagogium Ostrau (Ostrowo) bei Filehne, eine Anstalt, die vermöge eigenartiger Organisation einen guͤnstigen Boden für die Entwickelung der Jugend bietet und, weil sie die Lehr⸗ pflicht der Schule mit der Aufsichtspflicht der Familie verbindet, ein⸗ heitlich wirkt, nimmt Zöglinge jeden Alters auf. Für Zurückgebliebene, die einer besonderen Anregung und individueller Berücksichtigung be⸗ dürfen, sind Spezial ⸗Lehrkurse für je 12 Mitglieder eingerichtet, damit sie Versäumnisse früherer, Jahre noch nachholen. Die Anstalt hat das Recht, Zeugnisse zum ein ährig freiwilligen Dienst auszustellen. Näheres ergeben die Prospekte. — In Cassel hat sich neuerdings ein Comits gebildet, welches den Zweck verfolgt, dem General-Musikdirektor Dr. Spohr ein Den kmal zu errichten.
— Der zeitherige Professor an dem e rte irg, u Aachen, Johannes Leonidas Le wicki, ist zum Professor für Ma hin en, kunde und Maschinenkonstruiren an der polytechnischen Schule in Dresden ernannt worden.
— Der Verwaltungsrath der deutschen Schillerstif⸗ tung ist am 3. d. M. in Weimar zusammengetreten, en 7 ü. 4, 5. und 6. Oktober bevorstehende , ,. und ordentliche Generalversammlung vorzubereiten. Die Sitzungen der beiden General⸗ versammlunger, welche im großen Saale des Vereins (Karlsplatz) stattfinden, sind öffentlich. Dieselben beginnen am Sonntag Nach⸗ mittag 4 Uhr und an den beiden nächstfolgenden Tagen um J Uhr früh. Von den Pertretern der einzelnen Zweig⸗ stiftungen sind bis jetzt eingetroffen die Hrrn. Dr. Zabel aus Berlin, Dr. Kompert aus Wien. A. Jung aus Cöln, Dr. Braun⸗ fels aus Frankfurt . M., Dr, Duboc und Dr. Papst aus Dresden. Seitens der Münchener Zweigstiftung wird Hr. Dr. Paul Heyse zur Generalversammlung entsendet werden. Um dem Dichter von „Colberg“ zu ermöglichen, daß er der Aufführung seines beliebten vaterländischen Schauspiels beiwohnen könne, ist dieselbe von heute auf Dienstag verscheben worden. Am Montag Nachmittag 4 Uhr . * . . 1 n . des Verwaltungs r er Deputirten der Zweigschillerstiftungen, ie hi Freunde der Stiftung statt. ⸗ k
= In der Generalversammlung am 5. wurde Dres den zum Vor⸗ ,, . , n, gewählt; dem Verwal- ungsrath gehören außer der resdener Stiftung an die Stiftungen Weimar, Berlin, Wien, München, Stuttgart. ; ö
— Am 1. Oktober gingen die akademischen Fasces für das — 1874/75 an der Universität 91 9 2 des Hofraths Prof. Dr. Geuther in die des Kirchenraths Prof. Dr. Pfleiderer über. Die Dekane für dasselbe Semester sind in der fheologischen Fakultät Geh. Kirchenrath Prof. Dr. Hase; in der ju⸗ ristischen Fakultät Ober ⸗Appellationsgeri ts⸗Rath Dr. Endemann; in der medizinischen Fakultät Geh Hofrath Prof. Dr. Ried und in der . . Fakultät Geh. Regierunge⸗Rath Prof. Dr. Hildebrand.
— Die Darmst. Zt. theilt zur Berichtigung irrthümlicher Nachrichten mit, daß der Führer der Nordpol⸗Expedition, n n. Weyprecht, am 8. September 1838 in Darm stadt geboren ist.
— Am 29 und 30. v. Mts, fand in Gera eine Versamm⸗ lung der Thüringischen Lehrer statt. Nachdem am 28. Abends in der Tonhalle in einer von mehr als 509 Lehrern besuchten Vor—= versammlung die Tagesordnung für die nächstfolgenden Haupttage fest⸗
dem festlich geschmückten Saale des Bades. Den ersten Vortrag hielt Schulrath Dr. Möbius aus Gotha, in dem er folgende Thesen be⸗ gründete; ) die Begründung von Änstalten für die Bildung schwach⸗ sinniger Kinder ist nothwendig. 2) Nachhülfestunden sind untauglich 3) Die Bildungsanstalten, für schwachsinnige Kinder müssen von den öffentlichen Schulen getrennte Anstalten sein. 4 Die Kosten dafür hat zunächst der Staat zu bestreiten, welcher indeß berechtigt ist, von den Gemeinden, die der Anstalt Pfleg⸗ linge anvertrauen, gewisse Beiträge zu erheben. Die Versammlung nahm diese Thesen an und beschleß, eine Denkschrift auszuarheiten, den einzelnen thüringischen Regierungen vorzulegen und in derselben die Nothwendigkeit der Gründung von Anstalten für Schwachsinnige darzuthun. Den zweiten Vortrag hielt Dr. Keferstein aus Jena über das Thema: Die Volksschule als Retterin gesellschaftlicher Ordnung. Um halb 3 Uhr war Festtafel. In der zweiten Verhandlung am darauf folgenden Tage wurden folgende Gegenstände behandelt: I) Die Delegirten der Landeslehrvereine in ihrem Verhältnisse zu der allge⸗ meinen deutschen Lehrerversammlung. 2) Wie erreicht und sichert sich die Volksschule die Theilnahme des Volkes?
Die Universitäᷓt in Budavest beging am 30. v. M. die Intallatiou des neuen Rektor · Magnifikus. Der abtretende Rektor, Dr. Julius Kautz, hielt seine Abschiedsrede. Der Stand des Lehr- körpers und der Hörerschaft findet in folgenden Ziffern Ausdruck. Die Zahl der Profesforen und Lehrer betrug zusammen 145, — vor 1s0 Jahren im Jahre 1864, betrug dieselbe blos 735. Von den 145 gehören 9 der theologischen, 22 der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen, 53 der medizinischen und 66 der philssophischen Fakultät an. Die Zabl der Hörer stieg auf 2400, so daß die Universität, was die Zahl der Hörer betrifft, in der Monarchie nach Wien den ersten Platz einnimmt. Im Jahre 1861 waren an der Universität 1312 Hörer inskribirt, im Jahre 1864 an 1800, so daß der Zuwachs ein sehr bedeutender genannt wer⸗ den muß. Von den Hörern des verflossenen Jahres gehörten 1369. alse mehr als die Hälfte der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät, 537 der medizinischen. 320 der philosophischen, 70 der theolo⸗ gischen an. Seit 1861 hat die Zahl der Rechtshörer aur 657, im Jahre 1864 1009 betragen, die Zahl der medizinischen Zöglinge betru im Jahre 1861 blos 233, im Jahre 1864 371. Der Geburt na waren die meisten Hörer Ungarn, 30 waren kroatisch ⸗slavonischer Natio⸗ nalitãt, 30 aus den übrigen Ländern der Monarchie. Der Konfession nach waren 1331 oder 57 römischkatholisch, 532 oder 20 Israe⸗ liten, 326 oder 13 kalvinisch, 196 oder 8Xx lutherisch, 58 griechisch⸗ katholisch, 88 griechischorientalisch, 3 Unitarier. Vor einem Jahr⸗ zehnt betrug die Zahl der römisch katholischen Dörer 54 x, der israeli⸗ tischen 153; diese beiden Konfessionen sind jetzt stärker vertreten, die übrigen schwächer als im Jahre 1864. — i neue Rektor ist Dr. Joseph Koväes.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Am 5. und 6. Mai 1875 werden in den Hallen der Berliner Viehmarkt Attiengesellschaft der landwirthschaftliche Provinzialverein für die Mark Brandenburg und der Club der Landwirthe zu Berlin eine Mastvieh Aus stellung veranstalten. Unterzeichnet ist die Einladung zur Beschickung dieser Ausstellung von den Herren Geh. Ober ⸗Regierungs Rath v. Nathusius⸗Hundisburg (als Vorsitzendem), Christiani⸗Kerstenbruch, Elsner Leuenburg, Pr. Filly⸗· Berli, Heyse⸗ Mehrom, Kiepert⸗Marienfelde, Mankiewicn Trebnitz, Noodt⸗Berlin, Schütz Hrünthal und v. Stosch⸗Gieghof. Es dürfen Rinder, Schafe und Schweine jeden Alters ausgestellt werden.
Das Sep tem berheft des Landwirthschaftlichen Cen- tralblatts für Deutschland, begründet von Adolf Wilda redi⸗ girt von Alexander Müller (Berlin, Verlag von Wiegandt, Hempel u. Parey), hat folgenden Inhalt; Die Einführung des neuen Eisen⸗ bahn ⸗Tarifsystems. Von Prof. Richter. — Chemische Untersuchung von Tschernotjom. Von Pref. E. Reichardt. Witterungsverhält⸗ niffe in Berlin während des Juni. — Fremde und eigene neuere Be⸗ obachtungen auf, dem Gebiete der Pflanzenkrankheiten. Von Dr. P. Sorauer. — Die Schafe auf der Bremer Ausstellung. — Entwurf neuer Schaf ⸗Kategorien von Rud. Behmer. — Waldhähner! — Die Bouterolle. — Die verschiedenen Schlachtmetho den. — Verhütung von Kesselstein. Schwemmfstein. Ueber die Einrichtung des Veterinär- Medizinalwesens im Deutschen Reich von Dr. Flemming — Normal⸗ Lehrplan für landw Mittelschulen. — Versuchsstation für Brennerei⸗ wesen. — Vorlesungen. — Der Kongreß dentscher Landwirthe und der deutsche Landwirthschaftsrath. Akklimatisationsverein in Berlin. Austellung eßbarer Pilze. — Mastvieh⸗Ausstellung in Berlin. — Unien-Klub in Berlin. — Verein für Sozialpolitik. — 15. Kongreß deutscher Volkswirthe. — Milchwirthschafts · Verein. Der landw. Kredit in Oesterreich. — Sächs. Viehversicherungsbank in Dresden — Lungenseuche. — Handel in russischem Roggen. — Ankauf von Wäl⸗ dern auf Rechnung des Staats in Norwegen. — Die Molkerei⸗Aus⸗ stellung für die Provinz Preußen.
— Die zweite Rummer der bei Wiegandt, Hempel und Pare in Berlin wöchentlich zweimal erscheinenden Deut schen 6 wirt hschaftlichen Presse liegt vor mit folgendem Inhalt: Das Ressort des preußischen Landwirthschaftlichen Ministeriumz. — Der Bankgesetzentwurf. (Schluß) — Die Ziele der Forstwirthschaft von Fr. F. Judeich, Königlich sächsischer ber Ferstrakbe in Tharand. — Die Ernte des Jahres 1874. — Fachwissenschaftliche Revae. — Kandarah, das Paradies der Enten und Haselhühner von Wilh. Groß. (Mit Abbildung) — Tagesordnung für die 3. Versammlung des , Landwirthschaftsrathes. — Vom Ausschusse des Kongresses deutscher Landwirthe. Aus dem landwirthschaftlichen Vereinsleben. Versammlungen. Handel und Verkehr: (Berliner Viehmarkt, Originalbericht; Rundschau auf den Getreide=, Oel⸗ und Spiritus⸗ handel.) — Briefkasten. Der Abonnementspreis der in jeder Be- ziehung gut ausgestattzten „Deutschen Landwirthschaftlichen Presse“ beträgt vierteljährlich 13 Thaler.
— In der Vorstandsitzung des landwirth schaftlich en Cen-= tralvereins für den Regierungsbezirk Frankfurt a. / O. an der die Herren Rittergutsbesitzer von Herfort⸗Sommerfeld, von Wedema yer Schönrade Karbe⸗Clausdorf, Amtsrath Koppe⸗Wollup und General⸗Sefretär Dekonomie⸗ Rath von Schlicht, Potsdam, Theil genommen haben, wurde am 22. September zu Frankfurt a. / O. be⸗ ölen ein Probepflügen von billigen Da mpfpflug⸗ yst em en zu veranstalten und zwar bei Gelegenheit der Generalver⸗ sammlung des Vereins am 28. Oktober auf der Besttzung Paulin enhof, nahe Frankfurt a/ O. Zum Versuche kommt I) das selbst beweg⸗ liche Ankerwggensystem für den Betrieb nur einer gewöhnlichen Lekomobile (System Barford) der Herren A. C F. Rahm Nachf. in Stettin, das von dieser Firma im Juni d. J. auf einer westpreu. lte Herrschaft zuerst hier in Betrieb gesetzt werden ist; 2) das ogenannte Fiskensche System mit Han seilbetrieb der Herren A. Mackean C Comp. in Breslau. Beide Systeme verwerthen in der Nichtdreschperiode die Dampfkraft der Lokomobile zur Beackerung des Bodens, und stellen sich deren Anschaffungskosten ohne Loko⸗ mobile auf ca. 3800 Thlr., die 10 Pf. Lokomobile auf 2350, die 8 Pf. auf. 2050 Thlr.
— Der Po mo logen⸗ und Oenolog en⸗Kongreß in Trier wurde vom 29. v. M. bis 1. d. M. abgehalten. Die Jurykommis⸗ sionen beschäftigten sich zunächst mit der Prüfung der Namen des Obstes resp. der Rebsorten, mit Besichtigung einiger Weinberge, gärt⸗ nerischer Anlagen und Obstbaumpflanzungen. Die Weinprüfungs⸗ kommission hatte, bei der großen Masse von eingegangenen Proben, sich einer schweren Arbeit zu unterziehen. Eine einzige Gemeinde hatte allein an 109 Flaschen eingesendet. Die allgemeinen Kongreß⸗ sitzungen waren reich an interessanten Vorträgen, und in der Sitzung der zahlreich versammelten Weinproduzenten kam es zu lebhaften De⸗ batten bezüglich der Fixirung resp. Trennung der Naturweine von , . Kunstwelnen. Mit Rücksicht auf die Nachtheile, welche die
einfabrikation sowohl für die Weinproduzenten, als auch Konsumenten im Gefolge haben, wurde denn auch zum Beschlusse erhoben daß auf gesetz lichem Wege eine Ak hülfe gegen die bestehenden Mißbrauch und zwar in der Art zu erzielen sei, daß dem Strafgesetzbuche eine Bestimmung
gesetzt worden war, begann am 29. September die Verhandlung in
faßten Beschluͤsse veröffentlicht.
allein für Naturweine zulässig sei, während die fabrizirten Weine, nach der Art ihrer Herstellung äls Kunstweine angeboten und in Ausschank verkauft, werden müßten. An Preisen wurden zuerkann 1 Für Weine: Die goldene Medaille Hrn. Kommerzien Rath L. R Mohr in Trier. Zweiter Preis, ein silberner Pokal dem Königlit bayerischen Hofkeller. Dritter Preis, silberne Medaille dem lan. wirthschaftlichen Verein Kaiserberg Elsaß). Vierter Preis, grohe bronzene Medaille dem Hrn. v. Beulwitz in Trier. Fünfter Preis, Hrn. Euglerth in Randsacker (Bayern) u. . . 2) Für Obstbau: Die goldene M daille der pomologischen Anstalt zu Geisenheim. Eine silberne Obß. schale als zweiter Preis dem Hrn. Inspektor alandt in Hildeshein Die silberne Medaille der Agrikulturgesellschaft in Triest, bronze Medaillen der Gartenbaugesellschaft zu Kolmar und der Lokalabhthe⸗ lung Bitburg u. s. w. 3)
rn. Bronner in Wiesloch, die silberne Medaille der Weinbauschule ven
t. Michele in Tirol; bronzene Medaillen erhielten die württemhergische Weinbauschule in Weinsberg und Rentner Korn in Traben. Für Ge räthe und Obstprodukte wurden prämiirt: Hr. Ditektor Lucas h Reutlingen. Für Obstbäume: Hr. Nicol. Gaucher in Stuttgart Für wissenschaftliche Arbeiten: Dr. Blankenhorn und Prof. Nen bauer in Wiesbaden, und endlich wurde dem Lehrer Arnold in Biß burg die vom landwirthschaftlichen Ministerium verliehene Präm von 100 Thalern zuerkannt, für ausgezeichnete Leistungen als Lehrt der Pomelogie. Dig Herren J. G. Schiebler u. Sohn in Celle haf, ten ein Sortiment Kartoffeln ausgestellt, wofür sie ein Diplom erst⸗ Klasse erhielten.
4 . angenommen:
Der Kongreß der dentschen Oenologen möge beschließen, d Reichskanzler zu 2 im Wege der Steuergesetzgebung die 8 wendung der geringsten Weine und der Nebenprodukte des Weinbau der Trestern Und Hefen zur Darstellung des reinen Weinbranntwein in Gesammt⸗Deutschland zu ermöglichen und in Elsaß-Lothringen nich
lichkeit und Nothwendigkeit zu entziehen.“ ö
Ferner beschloß der Kongreß mit Einstimmigkeit: die nächste Ve sammlung des Oenologen, Vereins findet im Jahre 1875 in Colma statt und wird dahin gewirkt, daß bei demselben sämmtliche in Euron wachsenden Rebsorten ausgestellt werden.
Gewerbe und Handel.
6 In der am 3. Oktober in Breslau abgehaltenen Sitzung da Direktion und des Verwaltunggrathes der Brestau⸗Schweidnih Freiburger Eisenbahn ist der mit dem von der Berlim HDandelsgesellschaft vertretenen Konsortium schwebende Prozeß wegn Begebung der Prioritäts Anleihe durch Vergleich beigelegt worden.
— Das „Regierungsblatt für das Großherzogthum Weimn Eisenach“ enthält das der Thüringischen Eisenbahngesell schaft ertheilte Privilegium wegen Emisston von 4,500, 000 Thlrn. 13,500,000 Mark Prioritäts⸗Obligationen.
= Der Aufsichtsrath der Vereinigten Rheinisch⸗Weß fälischen Pulverfabriken zu Cöln hat in seiner am 3. Oh tober abgehaltenen Sitzung auf Vorschlag des General⸗Direkters ein Dividende von 1075 Prozent, für das erfte Geschäftsiahr festgesett Die vorgenommenen Abschreibungen belaufen sich mit Einschluß da Dotirung des Reservefonds auf 122 000 Thlr. Die sämmtlichen Ein richtungskosten sind aus den Betriebseinnah men bestritten worden.
— . Das „New. Jork Financial und Cemmęreial Chronicle. ha seinen üblichen Ausweis über die Baumwollernte der Ver einigten Stagten für das am 1. September 3. 6, beendete Baum wollfahr 1873 — 74 veröffentlicht. Darnach beläuft sich der Gesammt ertrag der Ernte auf 4185, 34 Ballen gegen 3,930,508 Ballen in Vorfahre. Der disponible Vorrath in den Verschiffungshäfen be zifferte sich am 1. September 1874 auf 108, 152 Ballen, gegen 90 9e Ballen am Schlusse des vorhergehenden Jahres. Von der Ernte po 1873 74 wurden 2,840,981 Ballen expertirt und 1,5321, 089 Balla im Inlande verbraucht.
Verkehrs⸗Anstalten. ; Der „Neuen Hanney. Ztg.“ wird aus Emden, 29. Septen ber geschrieben: Am 18. März. d. J. hatte die Station Bor kun Westland der deutschen Gefelischaft zur Rettung Schiff brüch iger Gelegenheit, dem gestrandeten italienischen Schiffe Adelch Bignsmi“ erfolgreiche Hülfe zu leisten und 14 Personen der Besatzum zu retten. In Anerkennung dieser Leistung wurde der Mannschg⸗ des RettungSbootes, da sich unter den Gerekteten mehrere Seen befanden, von der österreichischen Regierung ein ansehnliches Geld geschenk überreicht. Kürzlich ist nun dem Vorstande der Gesellschas von Seiten des italienisch n Marine⸗Ministeriums zum Dank für jen Hülfeleistung eine schöne silberne Medaille zugegangen, welche auf den Apers das in Relief ausgeführte Bildniß des Königs Viktor Emanwd zeigt, und auf dem Revers die Inschrift trägt: Alla societa Tedezt di salrataggio dei naufraghi per sccorso ad Italiani (der deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger für die Unterstützung de Italiener), darunter steht: 18. Marzo 1874 — darüber Ministero de Narina. Der
Triest, 6. Oktober. (W. T. B) Lloyd dampf „Hungaria ist heute Morgen mit der oftindisch ⸗chinesischen Ueb landpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
London, 6. Oktober. (W. T. B.) Nach hier eingegangen Nachrichten ist die , Verbindung zwischen Rie grande und Montevideo seit einigen Tagen unterbrochen.
Dr internationale meteorologische Kongreß, da neulich in London tagte, hat, wie die A. A. C.“ mittheilt, die Es wurde beschlossen, daß es m eine Form von meteorglegi chem Register für die Marinen und da Kauffahrteidienst der Länder, welche Vertreter entsandten, geben sol Sehr vollständige Anweisungen fuͤr die Beobachtung und fuͤr die V: zeichnung von Beobachtungen sind veröffentlicht. Die Mitwirkung de Kriegsflotten mit der Handelsmarine wird angelegentlich urgirt.
Plymouth, 5. Oktober. (W. T. B) Der Hamburger Pol dampfer „Thuringia“ ist hier eingetroffen. d 395
—
Königliche Schau spiele.
Mittwoch, den 7. Oktober. Opernhaus. (189. Vorste lung.) Ein Sommernachtstraum von Shakespeare, überse⸗ von Schlegel in 3 Akten. Musik von Mendels sohn⸗Bartholdt Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. Keine Vorstellung. Donnerstag, den 8. Oktober. Opernhaus. 190. Vorst lung). Die weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen, nach den Französischen des Scribe. Musik von Boieldieu. Anfang? Uh Mittel⸗Preise. . Schauspielhaus. (194. Vorstellung) Das Käthchen vo Heilbronn. Historisches Ritter⸗Schauspiel in 5 Aufzügen wo H. v. Kleist. Frl. Arndt: Käthchen, als erster theatralischer Ve such. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Die in den Königlichen Theatern ,,, Gegenst and können von den Eigenthümern , b 4 Wochen bei d Hauspolizei⸗ Inspeltören Schewe (Spernhaus) und Hoff me i ster (Schauspielhaus) in Empfang genommen werder Erfolgt die Zurückforderung der ie g en Sachen in angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohr Weiteres ausgehändigt. :
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Ber lin Verlag der Trpediilson Re ssei⸗. Druck: W. El sn n
Drei Beilagen
einverleibt werde, wonach im Handel die Bezeichnung Wein“ nur
leinschließlich Börsen · und Handelsregister · Beilage.
Für Traubenserten: Erster Preis eine Vas;
Der Kongreß hat u. A. noch folgenden, von Hrn. Arnoldi 1
zu erschweren, um der Weinverfälschung den letzten Vorwand der Nä
zum Deutschen Reichs
Königreich Preußen.
Privilegium wegen weiterer Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Dortmund im Betrage von 1500000 Mark.
Vom 24. August 1874.
Wir Wilhelm, ertheilen,
lung der St behufs Erweiterung
angetragen haben,
Stadt Dortmund darauf l Wasserwerks die Aufnahme
des städtischen
Darlehns von 13506, 000 Markt geschrieben; Eine Million Fünfmalhundert
Tanfend Mark gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender 326 reihen an r enn Obligationen k gestatten und bei d Antrage im Interesse der Stadtgemeinde
ichts zu erinnern ge i ien ö. 1J. Juni 1833, wegen Ausstellung von Pap äche cine Zahiunse verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, gegenwãrtiges Privilegium Ur Ilusgabe der gedachten Obligationen
5. 1. Es werden ausgegeben: 13 0650, 2509 Stück Litt. B. zu bart. Litt. 6. 1500 Mark — 375 000, 250 Stück Litt. J750 . M00, zusammen 1,500, 009 Mark.
Die Obligationen werden mit Vier und ein halb vom Hundert
lich verzinset und die Zinfen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar
Juli von der stättischen Schuldentilgungs⸗Kasse zu Dort
e,. bezahlt.
egen Rückgabe der ausgefertigten Zinscoupons g. Zur Tilgung der Schuld werden vom
ein und ein halb
gationen auch noch diej nigen Reinertrãge, schaftlich zweckmäßigen Meliorationen oder gebraucht werden, verwendet.
Der
—
stritten werden kann, aus ber Kämmereikasse gedeckt und für Fall im Stadthausẽhalts Etat vorgesehen.
§. 2. Die Geschäfte, welche die Tilgung der
antwortlich ist. r Arn g er verpflichtet wird.
Dle Obligationen werden in jeder Abtheilung unter fort⸗
laufenden Nummern, und zwar; ö Litt. A. von Eins bis zweihundertfünfzig im Betrage von hundert Mark Litt. B. von Eins tausend Mark, LIitt. E. 32. 894 ehnhunder ar . ir 9 von Eins bis zweihundertfünfzig im Betrage von tausend Mark nach dem angehängten Schema ausgestellt, meister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗Kemm ission zeichnet, und von dem Rendanten der städtischen Schuldentil Kasse gegengezeichnet. beijusagyn
bis zweihundertfünfzig im Betrage von
Wasferwerks verwendet werden. Die Aus . 26. nach Maßgabe des hierzu erforderlichen Geldbedarfs.
5. 5. Zinscoupons und zwar Mark, für Abtheilung fuͤr Abtheilung G. jeder zu für Abtheilung D. jeder zu si ben darin bestimmten halbjährigen Terminen zahlbar, gehängten Schema beigegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinseo
Abtheilung A. jeder zu elf ein
für zwanzig ein halb
B. jeder zu zwei und drei und dreißig
Serie erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung (wie im
Ablieferung Beim die Aushändigung der neuen Zintcoupons- sofern dꝛren Vorzeigung
8) bei der Schuldentilgung ⸗Kasse zu Dortmund gegen 9 i alteren . beigedruckten Talons. lufte des Talons erfolgt d indie 36 an den Inhaber der Schuldrerschreibung,
schtzeitig geschehen ist. * de, . und die Talons
Kommiffion versehen und von dem Rendanten unterschrieben. §. 6. Vom Verfalltage der Betrag derselben an den
Jdentilgungs⸗Kasse gezahlt, Au 6rd . . an die Gemeindekasse zum Nennwerthe
nommen. . ö J. Die Zingcoupons werden . sie nicht binnen vier Jahren nach Ablauf des enderjah: welchem sie fällig geworden, zur Zahlung präͤsentzrt werden; di ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheil der zu Dortmund. 4
Vorzeiger durch die
und werthlos,
und 3),
durch das Loos bestimmt unter Bezeichnung der
Ftummern und Beträge G. Rückzahlung erfolgen soll, we mine öffentlich bekannt gemacht Stadt Dortmund, dur Ärnsberg, durch die Reichs und Preußischen Staats Anzeiger. werden außer den ausgeloosten und gekündigten ᷣ . Buchstaben. Nummern und Beträge der Seitens der Stad Fauften, öffentlich bekannt gemacht. diefer Blätter, bestimmt der Magistrat zu j gung der Regierung statt dessen ein anderes und macht die ge Wahl in den übrig gebliebenen, Blättern bekannt.
§. 9. Die Verloofung geschieht unter dem Vorsitze des Ober · Bür die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem, vier⸗
germeisters durch zehn Tage vorher dur lichen Kenntniß zu bringenden Termine, der Zutritt gestattet ist. Ueber die , ,, ö eichnendes Protokoll aufgen en. . 5 8. 10. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerthe stãdtische Schuldentilgungs⸗Kasse an den Vorzeiger der Ob gegen Auslieferung derseiben. Mit diesem Tage zinfung der ausgelgosten Obligationen auf. Mit le zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine coupong einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag
durch die im §. 8 bezeichneten Blätter zur
lenden Zins coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser
wendet. . ĩ k Die Kapitalbeträze derjenigen 33 Oblig
welche nicht binnen drei Monaten nach dem Za lösung vorgezeigt werden, . ; kasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten von Tem Ober ⸗Bürgermeister und der Schu ausgestellten Anweisung zur bestimmungsmäßigen Verwendun Nendanten der Schuldentilgungt⸗Kasse vera folgt werden.
von Gottes Gnaden König von Preußen z6. nachdem der Magistrat und die Stadtverordnetenversamm⸗ ihrer Stadt
owohl als der Gläubiger funden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Ge⸗
Unsere landesherrliche Genehmigung zur unter nachstehenden Bedingungen; 250 Stück Litt. A. zu 500 Mark 1000 Mark — 250, 006, 259 Stück D. zu 3000 Mark
Jahre 1876 an jährlich Prozent von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen
Bbligationen und außer den ersparten Zinsen der eingelösten Obli⸗ 23 welche nicht etwa zu wirth⸗ Erweiterungen der Anlage
ur Verzinsung und Tilgung dieser Schuld erforderliche Geld⸗ betrag . soweit er nicht aus dem Ertrage des Wasserwerks be⸗
Ausstellung, Verzinsung und für diese Anleihe aus zugebenden Obligationen betreffen, werden durch die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission wahrgenommen, welche für die treue Befolgung der gegenwärtigen Bestimmungen ver. ist und zu dem Ende von der Königlichen Regierung zu
bis zweihundertfünfzig im Betrage von Ein⸗
von dem Ober⸗Bürger⸗
Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums
ie Aaleihe soll nur zur Erweiterung des stãdtischen k ; abe der Obligationen ge⸗
Den Sbligationen werden für die nächsten Fünf Jahre zehn
drei viertel Mark, und sieben und sechszig eine halbe Mark, in nach dem an⸗
werden mit dem Faesimile der Unterschriften des Ober⸗Bürgermeisters und der Schuldentilgungs⸗
ab. wird gegen Auslieferung der Zins coupons . die städtische Auch werden die fälligen Zins coupons
8 Kalenderjahres, in städtischen Armen kaffe
Sie nach 5§. 1 zu til enden Obligationen werden jährlich FJ. 8. Die nach 8. 1 zu tilt Ege sowie des Termins, an welchem die wenigstens drei Monate vor diesem und zwar durch das Kreisblatt der ch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Kölnische Zeitung und durch den Dentschen In derselben Weise Obligationen auch die
Im Fall des Eingehens eines sortmund mit Genehmi⸗
zu welchem dem Publikum Verloosung wird ein von dem und den Mitgliedern der Kommission zu unter
erfolgt an durch die
hört die teren sind fälligen
lungstermine zur Ein sollen der Verwaltung der städtischen Spar ;
Kapitalbeträge dürfen nur auf eine ö! ker , ge To mmisston
eines und iesem
ieren, durch
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vünf⸗ Fünf⸗ Drei⸗
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viertel Mark,
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Beilage
Berlin, Dienstag, den 6. Oktober
nirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Obligation längstens in acht Tagen nach Vorzeigung der Obligationen bei der Schulden tilgunge⸗Kasse durch diese auszuzahlen. . §. 12. Die Buchstaben, Nummern und Beträge der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen sind in den nach der Be- stimmung unter 8§. 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachungen wieder in Erinnerung zu bringen. Werden solche Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, binnen dreißig Jahren nach dem Zah⸗ lungstermine zur Einlösung nicht vorgezeigt, auch nicht der Bestim⸗· mung unter §. 14 gemäß, als verloren oder vernichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen angemeldet, so sollen sie nach Ab⸗ lauf dieser Frist als getilgt angesehen werden, und die dafür depo⸗ nirten Kapitalbeträge der städtischen Armenkasse anheimfallen. . 5. 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt Dortmund mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt sschen Einkünften und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht, zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung derselben durch die Gläubiger gerichtlich verklagt werden, 5§. 14. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zingcoupons finden die guf die Staatsschuldscheine und deren Zinscoupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung: . . a, die im §. I jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schuldentilgungs · Tommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz Minisierium zukommen, gegen die Verfügungen der Kommission findet jedech der Rekurs an die Königliche Regierung zu Arnsberg statt; . .
b. das im X 5 der . gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Kreisgericht zu Dortmund; . h 9. — den 5. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachun⸗ gen sollen durch die unter §. 8 dieses Privilegiums angeführten Blätter
geschehen. . . . Zur Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In= habern der Obligationen in Anschung ihrer Befriedigung eine Ge⸗ währleistung von Seiten des Staats zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. . es bär e abelberg, den 2. 1uzust 18s. ¶ . 8. Wilhelm. . Für den Finanz- Minister Zugleich fur den Minister des Dr. Falk. Innern. Dr. Achenbach.
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Arnsberg Obligation der Stadt Dortmund zweite Anleihe für das Wasserwerk. (Stadt Wappen.) Litt Nr über
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchfte Privilegium vom 24. August 1874 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von Mark, dessen Empfang sie bescheinigen, von der Stadt Dortmund zu fordern hat. J .
Die auf vier einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halb jährlichen Zinscoupons gezahlt.
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden, weshalb eine Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ist. Die näheren Bestimmungen sind in dem nachftehend abgedruckten Privile⸗ gium enthalten.
Dortmund, den......
(Trockener
Stempel.) Der Ober⸗Bürgermeister.
Die sstädtische Schuldentilgungs ban Kommissien. Der Rendant der Schuldentilgung kasse. Beigefügt sind die Coupons Serie J. Rr. I bis 10 nebst Talon. Die folgenden Serien⸗-Zinẽcoupons werden gegen Einlieferung des Talons bei der Schuldentilgungskasse verabreicht.
(Rückseite.) Privilegium wegen weiterer Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Dortmund im Betrage von 1500, 000 Mark.
Vom 24. ten August 1874. 1 (Folgt der Abdruck des Privilegiums.)
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Arnsberg,.
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tung Deutschlands zu
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
187.
Zur Begründung des Entwurfs der Civilprozeß⸗ Ordnung. (Vgl. Nr. 227 d. Bl) II.
2. Die Herstellung eines Reichs prozeßrechts für bürger⸗ liche Rechtsstreitigkeiten ist ein Werk von außerordentlicher Schwierigkeit. Andere Gesetze werden durch das im Volksleben und im Verkehr hervortretende Bedürfniß und die sich daran knüpfende Rechtsübung nicht selten dergestalt gezeitigt, daß der Gesetzgeber der nach Inhalt und Form fast vollendeten Rechts⸗ idee nur die staatliche Anerkennung und Geltung aufzuprãgen hat; sie fallen ihm, wie ein reife Frucht, gleichsam in den Schooß. Die neue Prozeßordnung erfordert einen Aufbau durch die Hand des Gesetzgebers vom Fundamente aus. Die Ursachen dieser Schwierigkeit sind in der Geschichte und in der Zerspal⸗ suchen. Der einheimische Prozeß des Mittelalters ist nicht zur Ausbildung gekommen, sondern von dem über die Alpen eindringenden römisch⸗kanonischen Rechts⸗ verfahren, das aus dem altgermanischen nur einzelne Elemente in fich aufnahm, nach und nach, weniger auf dem Wege der Gesetz⸗ gebung als des Gewohnheits rechts, verdrängt worden. Es liegt n der Natur der Sache, daß dies in den verschiedenen Ländern, je nach den lokalen Verhältnissen und nach den Regierungs⸗ grundfätzen der Fürsten, bei der schwachen Einwirkung des früheren Reichsregiments, nicht überall auf dieselbe Weise und mit demselben Ergebnisse geschah. Zwar bildete sich auf der fremden Grundlage allmählich der gemeine deutsche Prozeß aus; allein dieser kam theils nicht zur vollen Durchbildung eines in sich bestimmten und festgegliederten Verfahrens, theils blieb er seiner fremdartigen Grundlage halber der Nation fern und un⸗ verständlich, theils artete er, bei überhand nehmender Schriftlich⸗ keit, zu einer unerträglichen Schwerfälligkeit und Langsamkeit aus. Eine Anzahl deutscher Territorien, und zwar die bedeu⸗ tendsten, haben sich durch eigene Prozeßordnungen von dem ge⸗ meinschaftlichen Grunde des gemeinen deutschen Prozesses gelöst; andere sind in den letzten Jahren, nachdem in den deutschen Prozeß Leben und Bewegung gekommen ist, gefolgt. Wenn in anderen Fällen dem Gesetzgeber die Grundlage seines Werkes durch die Verhältnisse und die Rechtsentwickelung seines Landes gegeben ist, so daß er nicht zweifelhaft sein kann, wo er anzu⸗ knäpfen hat, so ist diese Grundlage für die deutsche Prozeß⸗ ordnung schwer und nur durch Reflexion zu finden, Es ist 3. der Gesetzgeber nicht
räumung des Bestehenden ls vielmehr das im
gesetzlicher Geltung pra doch sich nicht fortentwickelt. ö . .
Dem deutschen Gesetzgeber steht ein überreiches Material an Vorarbeiten zu Gebote. Man kann dasselbe in vier Gruppen sondern. -
Die erste Gruppe bilden neuere deutsche Prozeßgesetze, welche im Wesentlichen die Grundprinzipien des gemeinen deutschen Prozesses beibehalten, und die Bearbeitungen des deutschen Prozeßrechts oder einzelner Theile desselben, welche an wissenschaft⸗ licher Bedeutung die Bearbeitungen fremder Prozeßrechte weit überragen. . .
Eine zweite Gruppe bilden die herrührenden preußischen Gesetze, durch welche zuerst in den landrechtlichen, später auch in den meisten gemeinrech lichen Pro⸗ vinzen eine weitgreifende Reform des bestehenden Prozeßrechts
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bewirkt worden ist. .
Eine dritte Gruppe bildet der in Rheinpreußen, in Rhein⸗ hessen und in Elsaß⸗Lothringen geltende Code de procèdure (ürise und die in fast sämmllichen Ländern seines Geltungs⸗ bereichs unternommenen mehr oder weniger freien Umarbeitun⸗ gen desselben. In der neuesten Zeit ist sowohl in Belgien als in Frankreich ein projet de rêvision du Code de procedure civils bearbeitet worden. Der erstere Entwurf entfernt sich von seiner Grundlage weiter als der letztere, wenngleich nicht so weit, als der Code de Genève.
Im Mittelpunkt der vierten Gruppe steht die hannoversche
aus den letzten Jahrzehnten
14 Mark Serie . ; . 1.
Zinscoupon.
zur Obligatien der Stadt Dortmund. Zweite Anleihe 9 das Wasserwerk uber
Inhaber empfängt am. ten ; helb l en Zinsen aus der Schuldentilgungskasse . . ; orlmund, den... ck Stempel.) . Die ifi dtisce Schuldentilgung
Der Ober⸗Bürgermeister. Kommission. Der Rendant der Schuldentilgungs · Kasse. Dieser Coupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht bis zum 31. Dezember 18... erhoben ist.
Talon zur Obligation der Stadt Dortmund Nr über
1 .
nhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe bei der gd e gn. zu Dortmund zu der. vorbenannten Obli⸗ gation die.. te Serie Zingcoupons für die fünf Jahre vom ,, sofern nicht dagegen Seitens des Inhabers der n,. bei der unterzeichneten Schulbentilgungs ⸗Kommission Wider
16
spruch erhoben ist. ortmund, den..
l 9 . Bü ister. ädtische Schuldentilgunge⸗ Der Ober Bürgermeister w
Der Rendant der Schuldentilgungs · Gasse.
rozeßordnung vom 8. November 1850. Sie diente bei der . des sogenannten hannoverschen Entwurfs als Grundlage, wie dieser wiederum die Grundlage für eine Reihe neuerer deutscher Gefetzgebungswerke abgab. Unter den letzteren sind die wirttembergische Eivilprozeßordnung (1868) und der Entwurf einer Civilprozeßordnung für den Norddeutschen Bund (1870) besonders hervorzuheben. Auch die neuesten Gesetz⸗ entwürfe für die nicht zur ungarischen Krone gehörigen Länder des österreichischen Kaiserstaats beruhen auf dieser Grundlage. Während die badische Prozeßordnung (1864) und das oldenburgische Prozeßgesetz 857) der vierten Gruppe zuge⸗ wiesen werden können, schließen sich der preußische Entwurf (1864) und die bayerische Ciwilprozeßordnung (1869) in Betreff der Anlage und Konstruktion des eigentlichen Verfahrens den Gesetzen der dritten Gruppe, im Uebrigen aber den Gesetzen der vierten Gruppe an. In ersterer Richtung unterscheiden sich die beiden Gesetzeswerke wesentlich so, daß der preußische Entwurf die dem Gode de procedire cirile eigenthümlichen Prozeß⸗ prinzipien mit großer Feinheit und übertriebener Konsequenz durchführt, während das bayerische , diesen Fehler meidet und der Rechtsentwickelung in der Rheinpfalz sich . Die Geschichte der Prozeßgesetz gebung in bürgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten 66. unwiderleglich den Satz, daß die weitläufigen Formen einer ordentlichen Prozedur im Laufe der Zeit durch die einfachen Formen einer ,,, . Prozedur verdrängt werden. Im alten Rom trat an die Stelle des Prozesses mittelst legis Actio der ordo judiciorum privatorum und wiederum an dessen Stelle die früher nur als Ausnahme von demselben zugelassene Ctraordinaria causae cognitio. Das von der Clementine Saepe als Ausnahme von dem alten ordo judiciarius des kanonischen Rechts eingeführte bes chleunigte Verfahren hat in Deutschland bereits seil zwei . das Regelverfahren vollstãndig verdrängt und die Fortbildung des beschleunigten Verfahrens, als des neueren ordentlichen Prozesses, ist auf dem von der
ie depo⸗
Clementine Saepe betretenen Wege der Vereinfachung und