1874 / 235 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

teln bestritten. Der dritten Kurie verbleibt das ihr bislang zustehende

Recht der Selbstbesteuerung. Bezüglich etwaiger Diäten und, Reise⸗

koften für die einzelnen Mitglieder der Landschaft und des Ausschusses

bleibt jeder einzelnen Kurie hinsichtlich ihrer Mitglieder Feststellung und Aufbringung vorbehalten.

ö 2. Rechte der bisherigen Angestellten bleiben ungeändert fort⸗

estehen.

An die Stelle der 88. 1 bis 14 der Statuten für die Ritter⸗ schaft treten wesentlich folgende Bestimmungen:

Die Aufnahme in die Ritterschaft ist bei derselben nachzusuchen und von ihr nach den folgenden Bestimmungen zu bewilligen:

Zur Begründung der Aufnahme sind von dem Aufzunehmenden

die nachbenannten Erfordernisse nachzuweisen: der eigenthümliche Besitz

eines in der Ritterschaftsmatrikel stehenden Guts oder Burgmannshofs von dem erforderlichen Reinertrage, der Besitz der erforderlichen per⸗

sönlichen Qualifikation. 2

Der Reinertrag eines Guts soll jährlich wenigstens 800 Thlr. (2400 Mark) betragen.

Dieser Reinertrag darf nur aus gutsherrnfreien, im Fürstenthume Osnabrück belegenen Grundstücken, welche nach der Grundsteuer · Ein · schätzung den Reinertrag gewähren, oder aus Gefällen, welche aus dem Fürftenthum Osnabrück bezogen werden, oder aus den von solchen Gefällen erwachsenen Abloͤsungs Kapitalien hervorgehen. In Ansehung der Ablösungs-⸗Kapitalien tritt jedoch die Einschränkung ein daß deren Ertrag nur während der ersten zehn Jahre nach erfolgter Ablösung in Abrechnung kommen darf.

Die erforderte Vermögenggualifikation erleidet eine Ausnahme zu Gunsten der jetzigen landtagsfähigen Güter und Burgmannshöfe von geringerem Reinertrage, welche sich ieh im eigenthuümlichen Besitze eines der gegenwärtigen Mitglieder der Ritterschaft befinden.

Die Aufnahme neuer Güter in die Ritterschaftsmatrikel darf mit landesherrlicher Zustimmung erfolgen und von der Ritterschaft nicht verweigert werden, wenn das neu gufzunehmende Gut einen Grund⸗ steuer⸗Keinertrag von mindestens 1500 Thlr. (4500 Mark) aus guts⸗ herrufreien im . Osnabrück belegenen Grundbesitze gewährt, auf demselben ein Wohnhaus zu einem Brandkassenwerthe von 1500 Thlr. (15600 Mark) sich befindet und die dazu gehörigen Grundftücke entweder im wirthschaftlichen Zusammenhange liegen oder durch einen fideicommissarischen Verband verbunden oder im Grundbuche auf einem Grundbuchblatte verzeichnet sind

Auch kann die Ritterschaft mit landesherrlicher Zustimmung es gestatten, daß die Landtagsfähigkeit an einen: Gute oder Burgmanns⸗ hofe auf einen gutsherrnfreien, im Fürstenthum Osnabrück belegenen Grundbesitz übertragen werde, sofern dieser als Ganzes bewirthschaftet werden kann. In diesem Falle muß der in die Matrikel als Rittergut aufzunehmende Grundbesitz mindestens einen Reinertrag von 800 Thlr. (2160 Mark) gewähren.

Sinkt der Reinertrag eines Ritterguts eder Burgmannshofs unter das durch diese Statuten vorgeschriebene Maß herab, oder wird der Umfang eines solchen Guts auf unzulässige Weise verringert, oder fällt eine der Voraussetzungen weg, unter welchen die jetzigen landtags. fähigen Güter oder Burgmannshöfe, welche einen Reinertrag von 300 Thlr. (240090 Mark) nicht haben, ausnahmzweise eine genügende Vermögensqualifikation für das Stimmrecht in der Ritterschaft be⸗ gründen, so bleibt den Inhabern solcher Güter und Burgmanns⸗ höfe innerhalb 5 Jahren gestattet, durch geeignete Erwerbungen den erforderlichen Umfang resp. den Reinertrag von S800 Thlr. (2400 Mark) bezw. 15060 Thlr. (4500 Mark) herzustellen, und tritt, sobald dies geschehen und von der Mehrheit der Ritterschaft als nachgewiesen anerkannt worden ist, die frühere Landtagsfähigkeit des betreffenden Guts oder Burgmannshofs sofort wieder in Kraft. Wird aber der Umfang eines Ritterguts oder Burgmannshofs dergestalt verringert, oder sinkt der Reinertrag soweit herab, daß derselbe den Betrag von 366 Thlr. (900 Mark) nicht erreicht, so wird das betreffende Gut g betreffende Burgmannshof sogleich in der Ritterschaftsmatrikel gelöscht.

Persönliche Erfordernisse der Aufnahme in die Ritterschaft sind: Vollsährig und der Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte. Außer dem. herr. der uf r nehmen de dicht aneh Tait ifi cn In. Die rit⸗ terschaftlichen Beamten sind der Erblanddrost, ein oder zwei Land⸗ schaftsräthe und bis zum Ausscheiden der gegenwärtigen Stelleninhaber der Syndikus und der Sekretär. Die Anordnung eines Sekretärs für besondere ritterschaftliche Zwecke bleibt der Ritterschaft vorbehalten.

Das ritterschaftliche Aerarium wird von dem übrigen Vermögen der Ritterschaft losgelöst und zu einer selbständigen Stiftung umge— bildet, über deren Gründung und Statut die Ritterschaft, unter Vor⸗ 4 landesherrlichen Bestätigung, das Nähere zu beschlie—⸗

en hat.

Auf eine Anfrage Grumbrechts bei Beginn der heutigen Be⸗ rathung bemerkt der Vorsitzende Rasch, daß die Wiel iat als Gesetzentwürfe behandelt, sonzern sofort nach einer allgemeinen Be⸗ sprechung, wenn solche zewünscht werder und. nach Aufnennung, nicht Verlesung, der einzelnen Paragraphen zur Beschlußefassung zu stellen seien.

Der Landtag erklärte sich, wie schon mitgetheilt, mit den Entwürfen einverstanden. Eine spezielle Berathung der einzelnen Paragraphen, die wir oben in ihrem Hauptinhalt dem Wortlaute nach wiedergegeben haben, fand nicht statt.

Zu dem Gesetzentwurfe, betreffend den Rechtszustand in den nach dem Vertrage über die Theilung des Kommunion⸗ gebietes am Unterharze mit Preußen vereinigten Gebieten, 4 311. Ausschuß den Antrag ein:

i) sich mit demselben einverstanden zu erklären; 2) ein Begleit⸗ schreiben der Regierung um billige Berücksichtigung der 1 8e bei der Steuerbeschreibung zur Erwägung zu verstellen.

Nach kurzer Diskussion wurde darauf der erste Antrag ein⸗ stimmig, der zweite gegen die alleinige Stimme v. Lenthes ange⸗ nommen. v. Rössing erstattete schließlich Bericht aus der Renten kammer für die Provinzen Sachsen und Hannover. Das Kapital, mit welchem Hannover betheiligt sei, belaufe sich im Ganzen auf die verschwindend kleine Summe von 170, 900 Thlr., ein Beweis, daß man hier noch immer die Ablösung durch Fa—⸗ pital der durch Rentenbriefe vorziehe.

Heute lehnte der Provinzial⸗-Landtag den Gesetzentwurf, das eheliche Güterrecht im Landdrosteibezirk Osnabrück betreffend, in Gemäßheit des Kommissionsantrags gegen drei Stimmen ab. Ein Antrag v. Veestens, eine gesonderte gesetzliche Regelung Des ehelichen Güterrechts in Arenberg⸗Meppen und Lingen in An⸗ regung zu bringen, wurde einstimmig abgelehnt. Zu den Ueber⸗ sichten über den Klosterfonds wird auf Neubourgs Antrag den Wünschen der Stände auf eine Berücksichtigung der geistlichen und Schulzwecke an erster der Universitaͤt und Seminarien an zweiter Stelle, ferner auf eine selbständige Verwaltung des Klostervermögens aufs Neue Ausdruck gegeben. Der Antrag des Verwaltungs ausschusses, die Verhandlungen über die Kon⸗ stituirung des Drts⸗Armenverbandes Mogtdorf in Oßtfries land zur Kenntniß der Regierung zu bringen, damit dieselbe von dem dabei beobachteten, von der Landdrostei bestätigten gesetzwidrigen Verfahren Akt nehme, findet Annahme. Die Beihülfe für das jüdische Schul⸗ und Synagogenwesen wird von 5000 Thlr. auf 5500 Thlr. erhöht.

Bayern. München, 5. Oktober. Der König ist gestern Abend 100 Uhr mittelst Extrazuges nach Schloß Berg zurückgekehrt. Die Kaiserin Elisabeth von Oesterreich ist in vergangener Nacht, kurz nach 12 Uhr, von Baden⸗Baden kommend, mittelst Extrazuges im hirsigen . im strengsten Inkognito eingetroffen. Am Bahnhofe wurde die Kaiserin von ihrem Bruder, dem Herzog Ludwig, empfangen. Im Gefolge befanden

falick und Gräfin rn Die Kaiserin bezog im Hotel zum bayerischen Hofe die in Bereitschaft gehaltenen Zimmer, während die Göährige Erzherzogin Valerie nach einem Aufenthalte von 30 Minuten mittelst Separatzuges nach Wien zurückgebracht wurde. Die Kaiserin hat sich heute Vormittag 10 Uhr mittelst Extrazuges zum Besuche ihrer hohen Verwandten mit Gefolge nach Possenhofen begeben. Am Bahnhofe hatten sich der Herzog Ludwig mit Gemahlin und Tochter, sowie die Familie des öster⸗ reichischen Gesandten eingefunden.

Aus Veranlassung ihres 25jährigen Jubiläums als In⸗ haberin des 3. Feld⸗Artillerie⸗Regiments hat die Kö⸗ nigin-⸗Mutter diesem Regimente eine Stiftung von 20,000 Fl. zugewendet, um aus den Zinsen dieses Kapitals hülfsbedürf⸗ igen Ünteroffizieren und Mannschaften ihres Regiments oder deren Familien je nach Bedarf und Würdigkeit Unterstützungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung dieser Schenkung und die Vertheilung der Unterstützungen geschieht durch eine aus Offizieren des Regiments gebildete Kommission.

Der für München ernannte päpstliche Nuntius, Mons. Bianchi, war vorige Woche aus Brüͤssel, wo er bisher als Vertreter des Papstes fungirte, hier eingetroffen, hat jedoch nach zweitägigem Aufenthalt die Reise nach Rom fortgesetzt, wo als⸗ bald seine Ernennung zum . erfolgen wird. Der Nuntius wird im Monat November zur Uebernahme der Nun⸗ tiatur hierher zurückkehren.

Die „Reust. Ztg. veröffentlicht folgende Ministerial⸗ entschließung:

Das unterfertigte Königliche Staats⸗Ministerium ist auf Veran⸗ lassung einiger pfälzischer Mitglieder der Kammer der Abgeordneten über die Frage der einfabrikation und deren Stellung zu den straf⸗ gesetzlichen Bestimmungen mit dem Königlichen Stgats.⸗ Ministerium der Juftiz ins Benehmen getreten. Letzteres erklrte sich hierbei bereit, die Frage bei den Verhandlungen über die Revision des Straf⸗ gesetzbuches für das Deutsche Reich im Auge zu behalten und den noch zu gewärtigenden Vorschlägen der zunächst Betheiligten, soweit fie fich als begründet und ausführbar beweisen, volle Unterstũtzung angedeihen zu lassen. Ein Versuch, den Bestimmungen des bayerischen Strafgesetzbuches von 1851, Art. 316 Ziff. 8 und Art. 323 Eingang in das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich zu verschaffen, wird nach, der Ansicht. des Königlichen Staats-Ministeriums der Justiz im Hinblick auf das System jenes Gesetzbuches, insbesondere aber wegen der engen Bewegung der durch Bundesrathsbeschluß festgestellten Revistonsaufgabe auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Es wird sich nun fragen, ob 5§. 263 des Deutschen Strafgesetzbuches nicht in der Weise erweitert werden kann, daß die Täuschung des Käufers über die Beschaffenheit gelieferten Weines strafrechtlich verfolgbar wird. Die Schwierigkeit der Aufstel⸗ sung eines bezüglichen Reates liegt in dem Umstande, daß der Be- trug als wesentliches Merkmal neben anderem auch die Vermögens⸗ beschädigungen des Betrogenen voraussetzt, daß songch der Käufer, welcher gegen seine Absicht statt des Naturweins fabrizirten Wein empfaͤngt, eben dadurch eine Vermögenseinbuße erfahren haben muß, welche sich gleichzeitig als eine widerrechtliche Bereicherung des Verkaͤufers (Betrüger) darstellt. In dieser Richtung sind die den Preis werth jeder Waare bestimmenden Momente, Nach⸗ frage und Angebot, so sehr maßgebend, 3 von einem strafrechtlich verfolgbaren Betruge nur dann die Rede sein kann, wenn der Minderwerth des fabrizirten Weines gegenüber dem sogenannten Naturweine festgestellt wäre. Nun liefern aber min- der begünstigte Lagen in schlechten Jahrgängen sehr sauere Weine, welche im Handel nicht begehrt werden, so daß es dahinsteht, ob der fabrizirte Wein im Handel den Weinen geringerer Sorte nicht minde⸗ stens gleichwerth erachtet wird. * solchem Falle, kann von einer , e ,,,, Derhält es sich allerdings in, den wohl nur selten vorkommenden Fällen, in welchen geringwerthiger fabrizirter Wein unter dem Namen und der Bezeichnung eines hochfeinen Naturweines aus bevorzugter

auf Seite des Verkãufers eine Täuschung des Käufers stattgefunden, so liegt in dem Vorgange auch das weitere Merkmal der Vermögens⸗ beschädigung des Getäuschten, so daß auch jetzt schen die An⸗ nahme eines Betruges gemäß §. 263 des deutschen Strafzesetzbuches ncht ausgeschlossen erscheint. Die Schwierigkeit der Verwerthung dieser Strafbestimmung gegen den betrüglichen Handel mit fabrizirten Weinen macht sich jedach, nach zwei Richtungen empfindlich fühlbar. Die größten Mengen Weines gehen im Handel durch viele Hände; es wird daher sehr schwer, thatsächlich festzustellen, wann und in wessen Händen im einzelnen Falle ein Betrug geübt worden ist. Zum An⸗ deren kennt die Chemie bis jetzt keine einfache, leicht zugängliche Methode der Weinprüfung; es fehlt namentlich an leicht erkennbaren und, untrüglichen Unterscheidungs- Merkmalen des gut fabrizirten Weines. In Folge davon werden, wie die Erfahrungen in der Pfalz im Anfange der fünfziger Jahre bestätigen, die Untersuchungen wegen Betrugs durch Verkauf von fahrizirtem Weine sehr schwierig, komplizirt, fostspielig und enden nicht selten ohne Ergebniß. In Er⸗ wägung dieser Verhältnisse und da auch ein Verbet der Weinfgbri⸗ kation nicht zu erreichen ist, gelangt das Königliche Staats⸗Mini⸗ sterium der Justiz zu der Ansicht, daß die Vorkehr gegen Täuschungen beim Handel mit fabrizirten Weinen in das Gebiet des Polizeistraf⸗ rechtes zu verweisen sei, indem etwa nach dem Vorgange des 5. 367 Ziff. 7 des deutschen Strafgesetzbuches Derjenige mit Strafe bedroht werden würde, welcher fahrizirten Wein unter dem Namen Naturwein feil hält oder verkauft. Es, dürfte anzunehmen sein, daß die An— drohung einer Polizeistrafe ihre Wirkung nicht verfehlen wird, wenn, gleichwie bei Ziff. 7 8. 367 des Strafgesetzbuches, die Konfiskation des Weines fakultativ zugelassen und vielleicht auch die Veröffent⸗ lichung der ergehenden Strafurtheile vorgesehen würde.“

Sachsen. Dresden, B. Oktober Der Er bgroßherzog 9 1 ö. ,, sind eute Mittag hier eingetroffen und im Königlichen i

Taschenberge abgetreten. ,, (Dr. J.). In der heutigen Sitzung der Ersten Kam⸗ mer, welcher als Regierungs-Kommissar Geh. Finanz⸗Rath Wahl beiwohnte, erstattete zunächst der Referent für die Steuer⸗ vorlagen, Kammerherr v. Erdmannsdorff, Bericht über die 145 zu den gedachten Vorlagen eingegangenen Petitionen. Die Kam⸗ mer ließ 144 derselben, welche Beitritt zu den Beschlüssen der Zweiten Kammer zu 8. 4 der Gewerbesteuergesetznovelle erbitten, soweit sich dieselben nicht durch die gefaßten Beschlüsse erledigen, auf sich beruhen, wogegen eine, die Aufnahme gewisser Bestim⸗ mungen in die Novelle bezweckende Eingabe der Staatsregierung überwiesen wurde. Der Referent nahm dabei Gelegenheit, die Sprache, deren sich die Handels und Gewerbekammer zu Plauen in ihrer Petition bediente, hart zu tadeln. —Demnächst wählte die Kammer zu Mitgliedern des Staatsgerichtshofes für die Zeit vom Schlusse des gegenwärtigen bis zum Schlusse des nächsten Land ags die 55. Wirkl. Geh. Rath Dr. v. Wächter in Leipzig, Finanzprokarator Advokat Beschorner in Dresden und Geh. Hofrath Dr. Albrecht in Leipzig, zu deren Stellver⸗ tretern die HH. Hofrath Advokat v. Könneritz in Dresden und Hofrath Advokat Weber in Bautzen. Der König hat zum Vorsitzenden dieses Gerichtshofes den Ober⸗Appellationsgerichts⸗ Präsidenten v. Weber und zu Mitgliedern die H5. Appellations⸗ gerichts⸗Präsidenten Klemm, Nosky, Dr. Petschke und Or Winzer

sich Oberst⸗Hofmeister Baron Nopesa, Regierungs⸗Rath v. Fai⸗

Lage verkauft wird. Hat hier in der Absicht rechtswidriger Bereicherung

.

In der heutigen Sitzung der Zweiten Kam mer stell⸗ ten die Abgg. Körner und Gen. folgenden Antrag:

Die Kammer wolle beschließen: 1) in der Erwägung, daß eine Beförderung der Abgg. v. Könneritz und v. Einsiedel und Anstellung der Abgg. v. Zahn und Dr Hahn im Staatsdienst stattgefunden hat, erklärt die Kammer die Mandate der gen. Abgeordneten für sich er⸗ loschen; Y diesen Antrag sofort in Schlußberathung zu nehmen.

Nachdem der Staats⸗Minister v. Nostitz erklärt hatte, daß

die Staatsregierung noch nicht in der Lage gewesen sei, sich über diese Frage, welche auf eine Interpretation der Verfassungs⸗ urkunde hinausgehe, schlüssig zu machen, und daher ihre Zu⸗ stimmung zur sofortigen Schlußberathung nicht geben könne, wurde der Antrag an die 3. Deputation verwiesen. Eine Interpellation des Abg. Dr. Panitz: Anfragen an das Königliche Ministerium des Kultus und öffent . lichen Unterrichts in Betreff der Auffassung einiger Bestimmungen des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 über die Stellung des , , in Städten, in welchen die revidirte Städteordnung eingeführt ist:

I) Hat der Schulausschuß in Städten, in welchen die revidirte Städteordnung eingeführt ift, denselben Wirkungskreis, der nach 8. 24 des Gesetzes vom 26. April 1873 dem Schulvorstande zugewiesen ist, oder nur denjenigen, welchen ihm Staztrath und Stadtverordnete durch Bestimmung im Ortsstatut überlassen vgl. 5. 25 B. Absatz 2 des Gefetzes vom 26. April 1873), oder der Stadtrath ihm überträgt (vgl. 5. 124 der revidirten Stãdteordnung)?

2 Finden insbesondere die Bestimmungen in 8. 24 unter e. und §. 35 unter 5 des neuen Volksschulgesetzes auch auf die Behandlung des jährlichen Haushaltsplanes der Schulen in Städten, in welchen die repidirte Städtesrdnung eingeführt ist, Anwendung und bewendet es auch in diefen Städten damit, daß der Schulausschuß den Haus⸗ haltplan aufstellt und die Bezirké⸗Schulinspektion ihn prüft und ge⸗ nehmigt, oder kann auch im Ortsstatut Bestimmung dahin getroffen werden, daß der Haushaltplan der Schulen der Zunimmung des Stadtraths und der Stadtverordneten zu unterliegen hat?

beantwortete der Staats-Minister von Gerber wie folgt: Zu der Msten Frage; „Die Stellung des Schulaus schusses als einer städtischen Deputation und seine Geschäftsführung in Unter⸗ ordnung unter den Stadtrath bringt es mit sich, daß die in 8. 24 des Volksschulgesetzes dem Schulvorstande zugewiesenen Geschäfte beim Schulausschusse eine Beschränkung erleiden können. Eine solche Be⸗ schraͤnkung seines Wirkungskreises ist insoweit zulässig, als 5. 25 unter B, Abs. 2 gestattet, daß die auf die äußeren Angelegenheiten der Schule bezüglichen Geschäfte zwischen ihm und dem Stadtrathe durch Orts= statut getheilt werden.

Zu 2. Die nach §. 24 unter é, dem Schulvorstande obliegende Aufffellung der jährlichen Voranschläge für die Erfordernisse der Schulen gehört nicht zu den blos äußeren Angelegenheiten der Schule, welche durch Ortsstatut dem Stadtrache ausschließlich übertragen wer— den können, weil hierbei die inneren Interessen der Schule wesentlich betheiligt sind. Keinem Bedenken aber wird es unterliegen, auch dem Stadtrathe und den Stadtverordneten bei Aufstellung des Hanshalt.= planes ortsstatutarisch eine Konkurrenz einzuräumen, sofern dies nur unbeschadet der in 5. 35 Nr. 5 des Volksschulgesetzes bestimmten Kompetenz der Bezirksschulinspektoren geschieht.“

Nachdem die Interpellation hiermit erledigt war, folgte der mündliche Bericht der 1. Deputation über das König⸗ liche Dekret, betreffend die Vorlegung der Verordnung über die Einführung der neuen organischen Verwaltungs⸗ gesetze in den Schönburgschen Rezeßherrschaften vom 19. September 1874. Ohne Debatte beschloß die Kammer ein⸗ stimmig in namentlicher Abstimmung, dem Antrage der Deputa⸗ tion gemäß, der auf Grund von 5. 88 der Verfassungsurkunde erlassenen Verordnung die verfassungsmäßige Genehmigung nach⸗ träglich zu ertheilen. Hierauf folgte die Fortseßung der Vor⸗ berbthrn des om Aba. Dr. Schaffrath eingebrachten Entwurfes der Geschäftsordnung, und wurden hierbei die 55. 298 45 bez. mit einigen Abänderungen und sodann die Geschãftsord⸗ nung im Ganzen einstimmig angenommen, worauf die Kammer beschloß, das Direktorium zu ermächtigen, die nöthige Anzahl k der Geschäftsordnung drucken zu lassen und zu vertheilen.

Baden. Karlsruhe, 2. Oktober. (Schw. M.) Eine eingehende Verordnung des Ministeriums des Innern trifft, wie schon erwähnt, Bestimmungen über die Vorarbeiten zur Einführung der Städte⸗Ordnung. Der Gemeinderath setzt zunächst die Zahl der besoldeten Beigeordneten und der Stadt⸗ räthe fest und holt dazu die Zustimmung des Bürgerausschusses ein; wegen Bestätigung durch das Ministerium hat sodann bis 15. November Vorlage an das Bezirksamt zu geschehen. Be⸗ sondere Eile hat es mit Aufstellung des Gemeinde⸗Voranschlags für 1875, weil die Klassen⸗Eintheilung der Wähler jetzt nach der Höhe der von ihnen zu entrichtenden Gemeinde⸗Umlagen erfolgt, deren Berechnung für die verschiedenen Steuer⸗Kapitalien nicht die gleiche ist.

Der Gemeinderath in Heidelberg hat in seiner Sitzung vom 2. dem Antrage des altkatholischen Kirchen⸗Gemeinderaths auf Zulassung des altkatholischen Geistlichen zu den Sitzungen des Armenraths entsprochen und den Vorsitzenden des letzteren benachrichtigt, daß Hr. Pfarrer Rieks künftighin zu den Armen⸗ raths⸗Sitzungen einzuladen ist.

Sessen. Darm stadt, 5. Oktober. Die Zweite Kammer der Stände erledigte in ihrer heutigen (72.) Sitzung den Gesetz entwurf, betreffend die rechtliche Stellung der Kirchen- und Religionsgemeinschaften im Staate nach der Regierungsvorlage mit einem von dem Abg. Schröder beantragtem Zusatz, wonach dieses Gesetz erst gleichzeitig mit den Gesetzen, betreffend den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, die religiösen Orden und ordensähnlichen Korporationen, in Kraft tritt. Unter den neuen Einläufen ist eine Zustimmungsadresse zu den Kirchengesetzen von 78 Bensheimer Katholiken, und eine solche von 101 Heppenheimer Katholiken, ferner ein Protest des Bischofs von Mainz und ein solcher aus Biblis gegen die Kirchengesetze zu erwähnen. „Die nächste Sitzung findet morgen statt, und wird in derselben in der Berathung der Kirchengesetz⸗ entwürfe fortgefahren.

In der Versammlung der Stadtverordneten am 1. d. M. beschloß man nach der M.⸗3. einstimmig Konkurrenz⸗Aus

schreiben bezüglich der mit 8000 Mark dotirten Bürgermeister⸗ stelle; der Endtermin der Anmeldung soll der 15. Oktober sein.

Oldenburg. Das letzte oldenburgische Gesetzblatt verkün⸗ det die zwischen Oldenburg und Preußen und zwischen Olden⸗ burg und den Niederlanden über die Herflellung einer Eisen⸗ bahn verbindung von Ihrhove nach Neueschanz abge⸗ schlossenen Staatsverträge. Der Bau und Betrieb der in Rede stehenden Bahn erfolgt für Rechnung der oldenburgischen Regierung, die preußische Regierung leistet jedoch zu dem erfor⸗ derlichen Anlagekapitale einen Zuschuß à fonds perdu von 300, 900 Thlrn., wovon 25 000 Thlr. an die Stadt Papenburg zur Beschaffung eines unterhalb dieser Stadt an der Eisen⸗ bahnbruͤcke über die Ems zu haltenden Schleppdampfers

und Ober⸗Appellationsgerichts⸗Vizepräsidenten v. Kyaw und Dr. Siegmann ernannt.

abgeführt werden. Die niederländische Regierung verpflichtet sich ebenfalls, eine Summe von 700 000 Gulden holl.

3 fonds perdu beizutragen und die Strecke zwischen der Station Neueschanz und der Grenze innerhalb ihres Gebietes so zeitig herzustellen, daß dieser Theil gleichzeitig mit der Strecke nach Ihrhove dem Betriebe übergeben werden kann. Die oldenbur⸗ gifche Regierung ist verpflichtet, die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der Bahn längstens innerhalb dreier Jahre nach der Ratifikation des zwischen den Niederlanden und dem Deutschen Reiche abzuschließenden Vertrages zu bewirken, welcher die Re⸗ gelung aller wegen des Anschlusses an die niederländische Staats⸗ Fisenbahn in Betracht kommenden Verhältnisse bezweckt. Die

Bahn wird zunächst nur mit einem durchgehenden Gleise ver⸗

sehen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. Oktober. Der Kaiser ist mit dem Erzherzoge Kronprinzen Rudolf heute früh von Gödölls in Schönbrunn angekommen. Auch die Erzherzogin Narie Valerie ist daselbst eingetroffen.

Zur Feier des Namensfestes des Kaisers wurde gestern 11 Uhr Vormittags in der Metropolitankirche zu St. Stephan von dem Kardinal Fürst⸗Erzbischof von Wien J. Othmar Ritier von Rauscher unter zahlreicher Assistenz ein feierliches Hochamt celebrirt.

Eine Cirkularverordnung des Kriegs⸗Ministers giebt, der „Prag. 3.“ zufolge, bekannt, der Kaiser habe die Ausarbeitung lieuer Normen für das Avancement im Heere angeordnet, und veröffentlicht die Modalitäten, unter welchen bis dahin außer⸗ tourliche Beförderungen stattfinden dürfen.

Innsbruck, 5. Oktober. Die deutsch⸗tirolischen Abgeord⸗ neten übergaben dem Landtage einen nachdrücklichen Protest gegen die Behauptung der im Landtage nicht erschienenen welsch⸗ kirölischen Abgeordneten, daß zur Entscheidung uͤber ihre Bitte um einen eigenen Landtag für Welsch⸗Tirol der Reichsrath

allein kompetent sei. e ö

Schweiz. Bern, 5. Oktober. Am Sonnabend Mittag ist laut dem „Bund“ der neue französische Botschafter, Graf d'Harcourt, von Paris kommend, in der Bundesstadt einge⸗ troffen. Er wurde am Bahnhof im Namen des Bundesrathes vom Vize⸗Kanzler empfangen. Hr. Laboulaye wird dem Ver⸗ nehmen nach auch unter dem neuen Botschafter die Stelle des ersten Sekretärs und chargé d affaires bekleiden und überhaupt auch der übrige Bestand der Botschaft derselbe bleiben.

= 6. Oktober. (W. T. B.) Der neu ernannte fran⸗ zösische Gesandte, Graf Harcourt, hat heute dem Bundespräsidenten im Beisein des Bundesraths seine Kreditive überreicht.

Niederlande. Haag, 2. Oktober. Im Badhause zu Scheveningen fand gestern ein Fest mahl statt, welches von dem Kolonien⸗Minister Baron von Goltstein zu Ehren der Be⸗ fehlshaber der zweiten Expedition gegen Atchin gegeben wurde. Zur Seite des Prinzen von Oranien saß General · Lieutenant van Swieten, zur Seite des Prinzen Alexander und des Kolonien-Ministers General Verspyck und der Kapitän zur See van Gogh (der ehemalige Kommandant der Marine vor Atchin). Unter den Gästen befanden sich sämmtliche Minister, die Präsidenten und viele Mitglieder beider Kammern der Ge⸗ neralstaaten, die früheren Minister van Bosse, Gericke und Fransen van de Putte. Toaste wurden ausgebracht von dem Baron van Goltstein auf den König, den Oberbefehlshaber des Heeres, von dem Prinzen von Oranlen auf die Befehlshaber der Land⸗ und Seemacht bei dem Kriege auf Sumatra, und von dem General⸗ Lieutenant van Swieten auf das Haus Oranier. .

Durch Königlichen Beschluß vom 28. September ist dem General-Lieutenant van Swieten vom 1. Oktober an „ehren⸗ volle Entlassung aus Sr. Majestät militãrischem Dienste unter Dankbezeigung für die von demselben aufs Neue dem Könige und dem Lande erwiesenen vielen und wichtigen Dienste“ und mit Wiedereinsetzung in den Genuß seiner früheren Pension er⸗ theilt worden. *

Aus Batavia sind Postberichte bis zum 26. August hergelangt. Wie die neuesten Meldungen aus Groß⸗Atchin mittheilen, ist dort ein Sultanatsprätendent aufgetreten, Tulu Hasten. Im niederländischen Lager neigte man zu der Ansicht hin, Tuku Hastens Auftreten als Thronkandidat lasse weiteren, hartnäckigen iderstand erwarten. Man war übrigens ohne alle Besorgniß; die Truppen haben vollstes Vertrauen zu dem Obersten Pel, welcher, seitdem er das Kommando führt, keine einzige Schlappe erlitten und den Atchinesen, so oft sie einen Angriff wagten, jedes mal schwere Verluste beibrachte.

Großbritannien und Irland. London, 5. Oktober Die König in wird dem Hofjournale zufolge Balmoral in etwa fünf Wochen verlassen, um zum Empfange der Kaiserin von Rußland nach Windsor. zurückzukehren.

= Der italienische Gesandte am hiesigen Hofe, Ritter Cadorna, ist von seiner Urlaubsreise nach London zurückgekehrt.

J. Oktober. (W. T. B.) Bei der Parlaments⸗ wahl in Rorthampton erhielten Merewether (konservativ) 2671, Fowler (liberal) 1836, Bradlough (radikal) 1766 Stim⸗ men; der Erstere ist somit gewählt. In Folge des Wahlresul⸗ tates kam es in der Stadt zu großen Unordnungen und Un⸗ ruhen, die Radikalen griffen die Wohnungen von Angehörigen der anderen Parteien an und suchten dieselben zu demoliren. Es wurde eine große Anzahl von Personen mißhandelt und verwundet, die Polizei war nicht mãchtig genug zum Einschreiten. Die Behörden haben deshalb militärischen Schutz erbeten.

= Gutem Vernehmen nach wird die Regierung dem Parla⸗ ment in der nächsten Sesston einen Gesetzentwurf, die Anlage eines großen Kriegshafens bei Dover vorlegen. Die Anlage wird im Ganzen eine Fläche von 400 Hektaren umfassen.

Brighton, 6. Oktober. (W. T. B.) Der kirchliche Kongreß ist heute hier zusammengetreten. Der Bischof von Chichester führte den Vorsitz und eröffnete die Versammlung durch eine Rede, in welcher er die alttatholische Bewegung auf dem Kontinent berührte. Er hob namentlich hervor daß der Altkatholizis mus den Beginn einer Reformation in der katholi⸗ schen Kirche bezeichne, welche von ahnlichen Gesichtspunkten aus⸗ gegangen sei, wie die englische Reformation. Die altkatholische Bewegung sei daher für Ingtand von besonderem Interesse. Der Redner sprach darauf die Hoffnung aus, daß der Kongreß seine Sympathlen für die aufgeklärten Katholiken kundgeben werde, welche dem neuerdings noch verschärften Joche Roms sich ent⸗ ziehen wollten. Der Bischof von Winchester und der Dechant von Chester, welche der vor Kurzem in Bonn abgehaltenen kirch⸗

betreffend

Frankreich. Paris, 6. Oktober. (WV. T. B.) Das Resultat der Wahlen zu den Generalräthen ist jetzt fast vollständig bekannt. Es sind etwa. So00 konservative und 500 republikanische Kandidaten gewählt und noch 100 Stichwahlen zu erledigen. Die Konservativen haben darnach ungefähr 30 Sitze gewonnen.

Der bisherige Prãsident des Munizipalraths, Vautrain, ist mit 39 von 57 Stimmen als solcher wiedergewählt worden.

Spanie .“. Tadrid, 6. Oktober. W. T. B.) Nach hier eingelangten Nachrichten hat Don Carhos vorgestern den General Dorregaray des Postens als Ober ⸗Befehlshaber enthoben und soll dies unter den carlistischen Truppen große Unzufriedenheit hervorgerufen haben. Die Carlisten haben 38 Bataillone und 15 Gefchütze in 1a Guardia und Umgegend konzentrirt. Eine carlistische Abtheilung unter Madrazo ist von dem General Reina geschlagen und zerstreut worden. Santander, 6. Oktober. (W. T. B.). Die aus earlistischer Quelle stammende und von französischen Zeitun⸗ gen verbreitete Nachricht, daß vor einigen Tagen eine größere Anzahl von Geschützen und Gewehren nebst Kriegs⸗ munition für die Carlisten bei Motrico gelandet worden sei, ist nach den von der spanischen Regierung angestellten Ermitte⸗ lungen unbegründet.

Der Londoner „Pall Mall Gazette“ geht aus San⸗ tander vom 6. Oktober ebenfalls die Meldung zu, daß Don Carlos im Lager von Durango von einigen seiner Soldaten meuchlerisch angefallen ist. Eine amtliche Meldung ist dagegen noch nicht eingegangen. Die Pariser „Union“ bezweifelt die Nachricht, da Don Carlos nach Depeschen aus earlistischer Quelle, d. d. Hendaye, den 5. Oktober, noch am 3. d. das Hospital von Jrasche besucht habe und dieser Ort zwei Tage⸗ reisen von Durango entfernt sei.

Bei dem spanischen Konsul in Bayonne haben sich 47 Offiziere, die aus c arliftisch en Truppentheilen desertirt sind, gemeldet und um Begnadigung durch den Marschall Ser⸗ rand und um die Erlaubniß zur Rückkehr in die Heimath nach⸗ gesucht. Nach ihren Angaben wird in den carlistischen Lagern vielfach das Verlangen nach Frieden geäußert und sind die Fälle nicht selten, wo der Gehorsam geradezu verweigert wird.

Türkei. Belgrad, 4. Oktober. Eine Fürstliche Verord⸗ nung schreibt die allgemeinen Wahlen für die Skupschti na auf den 5. November aus. Die Skupschtina⸗Session wird am 20. November in Belgrad eröffnet.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. Oktober. Gestern fand im Schlosse Drottningholm ein Diner statt, an welchem die verwittwete Königin, der Prinz von Wales, der Kronprinz von Dänemark, der Kronprinz von Schweden, die verwittwete Herzogin von Dalarne Theil nahmen, und zu welchem der Reichsmarschall, die schwedischen und norwegischen Staats⸗Minister, der Sber⸗ Statthalter, der Ober⸗Kommandant, der englische und dänische Minister⸗Resident mit ihren Gesandtschafts⸗Sekretären u. A. m. eingeladen waren. Der Prinz von Wales und der Kronprinz von Dänemark beabsichtigen vor ihrer Rückreise nach Kopenhagen, der Stadt Upsala einen Besuch abzustatten. 9 ö.

Dänemark. Kopenhagen, 5. Oktober. Das Fol ke⸗ thing wählte Krabbe mit 49 von 71 Stimmen zum Präsiden⸗ ten, A. Hansen und Höegsbro mit je 46 von 76 Stimmen zu Vizeprãsidenten.

Der Justiz-Minister Klein ist durch ein Dekret 3. 1. Sktober zum Groß⸗ Offizier der Ehrenlegion ernannt worden.

Die Budgets der westindischen Inseln für das Finanzjahr 1874 bis 1875 sind unterm 19. v. M. vom König genehmigt worden. Die Einnahmen der Kommunen St. Thomas und St. Jean sind zu 197,490 Rdl., die Ausgaben zu 218, 172 Rdl. 89 Sk.', die Einnahmen von St. Croix zu 146875 Rdl., die Ausgaben zu 174,541 Rdl. veranschlagtgt.

Amerika. New⸗YJork, 6. Oktober. (B. T. B) Nach hier eingegangenen Meldungen aus Euba haben die In sur⸗ genten die Stadt Rem edios 24 Stunden lang besetzt.

Ein Telegramm aus Valparaiso vom . bezeichnet die kommerzielle Situation in Peru als höchst unsicher. Die Revolution in Bolivia ist völlig unterdrückt worden. Pr. Corral wurde ins Gefängniß geworfen.

Asien. Kalkutta, 6. Oktober (W. T. B.) Das Regen⸗ wetter dauert fort. Die Winterernte ist jedoch allenthalben, mit Ausnahme der Distrikte Die Verwendungen zur Unterstützung der durch die Hungers⸗ noth betroffenen Bezirke können zum 15. d. M. aufhören und bleiben dadurch noch unter dem Anschlages.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Cöln, 7. Oktober. W. T. B) Der Maler Friedrich Baudri, Landtags⸗Abgeordneter für Eupen und Reichstags ⸗Abgeordnetgr für . Mitglied der Centrumepartei, ist gestern gegen Abend gestorben.

ut schen bierselbst ihren Anfang. der Vogelzucht eingefunden, ennig, Unter den Linden, r. Baron v.

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welche i

n,. um ; ein zu ne . die Jahresverfammlungen mit den aturforscher · Ver · sammlungen zu verbinden, wurde abgelehnt, der Termin der Jahres verfammlungen aber auf den jedesmaligen ersten Montag nach dem 15. September verlegt. Von der illustrirten Zeitsch eutschlands Frauen! (Verlag

9

ebenso vielen belletristischen Beil

Burdwan und Hooghln, gesichert.

mark, für

S0 Pf.

deckt. Bis

den.

Da geschich te J. H.

Gedenkbuch

Urnenfel Dr. Müller

schweig i nommen:

Ausbildung

dung den

gewährt

ihre Schül Richtung, mathematis

11. 5

werden.

weißenb

fache arch Bau war breiter,

welche grabungen man hat

(statt mit

.

Fund ge

führung n

Streit un bestimmte auch dem mußte sie

Central

lichen Konferenz beigewohnt haben, hielten darauf Vortrãge über den Altkatholizis mus. 866 ö .

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ern. Der Preis beträgt vierteljährlich

Berr) un

messer von drei bis vier Fuß. Das Holz ist es etwas stark geschwäͤrzt. u funden, deren Holz aber nicht mehr brauchbar ist.

Medher) hat folgenden Inhalt: Bethlen Gabors Hochzeitsfeier. dem handschriftlichen Berichte eines Augenzeugen mitgetheilt von August Jugler. Die geplagte Geistlichkeit im Mittelalter. Casanova in Töln. Eine Teufelsbeschwörung aus dem Jahre 1688. Aus dem

gabe der nächsten Zukunft. che Se werden, daß sie bei genügender Berücksichtigung der allgemeinen Bil⸗

Normalplan Schulen muß bilden. 3) Das

willigendienst n sein ein noch näher zu bestimmendes deutschen Sprache und Literatur, i ; . . Geographie, Naturwissenschaft und Mathematik. Ueber dieses Maß hinaus muß jede Schule,

als jenes des Cölner Domes, tere wa r mit offen sichtbarem Dachgebälk, wie es alte Basiliken in Italien zu haben pflegen. ken zu Dom mußte seine Steine zum Bau des bischöflichen Palastes her⸗ geben; doch standen sogar noch zu Anfang unseres Jahrhunderts die ö Ludwigs des etzt

legt, d. h. deren Fundamente au zum Vorschein, Endlich hat man Die Lage der darin

Größe ganz aus Silber.

fangs giaubte man, eine

man deren häufiger findet; d

dem Metalle eine eigene dunkle a, gegeben. e

auf, er schabte die Kruste ab,

balb ganz hell. Diese Büste ist die einzige aus Silber angefertigte, die man bisher fand, sie wiegt

München, 5. Oktober.

die Ausgabe mit kolorirten Modekupfern 4 Reichsmark

Auf einer dem Hrn. Kerytoweéki in Ro go wo gehörigen Torfwiese ist vor ca. 8 Wochen, bei Gelegenheit der Anlegun neuen Torfftichs, ein interessanter Fund, ein : entdeckt worden. In einer Tiefe von 20 Fuß stieß man mit der maschine auf einen harten Gegenstand. d und man fand einen Holzblock, der ca, 60 Fuß lang war. Eine nähere Unterjuchung e stamme herrührte. Nunmehr wurden weitere Nachgrabungen veran⸗ laßt und, wie erwähnt,

eines ald, Torf⸗ Es wurde darnach gegr ben

ein versunkener

ergab, daß derselbe von einem Eichen⸗

eine große Menge versunkener Stämme ent⸗ jetzt sind 151 Eichenstämme ans Tageslicht befördert wor⸗

Elnige derselben sind über 80 Fuß lang und haben einen Duich⸗

hat sich gut erhalten, nur Auch andere Baumarten hat man ge⸗

s 9. Heft der Zeit schrift für deutsche Kultur⸗ (Reue Folge. III. Jahrgang), herausgegeben von Dr

ler, Studienrath, (Hannover, in Kommission bei ö. 6g

Na

des Hermann Weinsberg. Von L. Ennen. (Fortsetzung)]

Bücherschau. Buntes. Wie die „N. Hannov. Ztg. hört,

sollen das Perlberger

d im Stadeschen, wie auch die übrigen Denkmäler der

dortigen Gegend einer eingehenden Besichtigung durch den Studienrath

in Hannover unterzogen werden.

Die Versammlung der Realschullehrer in Braun⸗

st von etwa 150-200 Theilnehmern besucht. In der

Sitzung am 2. d. M. wurden folgende Thesen in erster Lesung ange⸗ J. ) Die Pflege der höheren Bürgerschule ohne Latein und ihre

und weitere Verbreitung ist eine besonders wichtige Auf · 2) Solche Schulen müssen so organisirt

eigenartigen lokalen Bedürfnissen Rechnung tragen. Ein kann nicht aufgestellt werden. Jede dieser ein selbstndiges, in sich abgeschlossenes Ganze auf solchen Schulen erlangte, Reifezeugniß Recht der Meldung zum einjährigen Frei 4 Gemeinsam muß allen Abiturienten dieser Schulen Maß von Kenntnissen in der

in (iner fremden Sprache, in Ge⸗

das

welche auf das Freiwilligenrecht für er Anspruch macht, sich mindestens nach einer welentlichen fremden Sprachen, sei es nach einer Seite des

sei es in ) 1 erhöhte Ziele setzen

ch⸗naturwissenschaftlichen Unterrichts,

und zwar derart, daß diese Ziele von im Ganzen gut beanlagten und leißigen Schülern unter normalen Bedingungen bis zum vollendeten echszehnten Lebensjahre erreicht werden können.

Sas Recht der Meldung zum einjährigen Freiwilligen

dienst kann nicht vor dem vollendeten sechszehnten Lebensjahre erlangt 2) Es kann nur auf Grund einer welche abzulegen ist entweder vor den dazu bes s misslonen oder vor den Lehrerkollegien der dazu berechtigten Schulen. 3) Die Aufsicht über die Prüfung steht den Reichs behörden zu. Die an die Prüflinge zu stellenden Forderungen werden nach dem Maß stabe bestimmt, welche für die Leistungen der Abiturienten der höhe⸗ ren Bürgerschulen aufgestellt wird.

Unter Leitung des Dr. Emerich Henßlmann fanden in Stuhl⸗

Prüfung erlangt werden,

tellien besonderen Kom⸗

urg an der Stelle des von dem Könige Stephan dem

Heiligen gegründeten Domes Ausgrabungen statt, welche mehr⸗

äologisch interessante Resultate ergeben haben. Der alte eine Basilska von kolossaler Anlage; das Mittelschiff war Das Innere war ungewölbt,

Der besonders durch die Türken zur Ruine gewordene

Großen und des Matthias Corvinus,

ebenfalls spurlos verschwunden sind. Die Aus⸗ sind im bischöflichen Garten vorgenommen worden; den größten Theil des Mittelschiffes und die Absis bloßge⸗ ch der weiße Marmorfußboden kam zabei Marmorornamente aus den Zeiten der Anjou. vier Sarkophage von rothem Marmor gefunden. befindlichen Skelette mit gerade ausgestrectten gekreuzten) Armen läßt auf die Arpadenzeit schließen. Das

eine Gerippe hatte auf der Brust ein einfaches Reliquienkreuz neben den Sarkophagen lag Gegenwärtig werden die Fun zelle Lui Großen gejucht, von der sonst jo wenig noch etwas übrig ist, als von dem Prachtmonument des Königs, das darin stand.

Der bisherige Generalintendant der Kaiserlichen Hoftheater in Wien J suchen in der anerkennendsten Weise durch, den Kaiser von der Leitung der Intendanz enthoben worden.

ein Rosenkranz von schwarzen Steinprlen. Fundamente der Grabkapelle Ludwigs des

Graf Rudolf Wrbna ist auf sein wiederholtes An ·

Zugleich tritt eine Aenderung im us der Oberleitung der Kaiserlichen Hoftheater ein. Der

often eines Leiters der Hoftheater⸗Intendanz wird nicht wieder besetzt, . es wird provisorisch vom Kaiserlichen Ober · Hofmeisteramt einem höheren Verwaltungsbeamten die Besorgung finanziellen Geschäfte der beiden Königlichen ersten j Angelegenheiten des Hofburg, und Hof ⸗Operntheaters übertragen Den Direktoren der Kaiserlich Königlichen Hoftheater wird durch diese Ein⸗ richtung ein größerer artistische Leitung eingeräumt. und des Künstlerpersonals werden die Verfügungen überlassen, täten, Feststellung des Repertoires . beziehen und sie so ihre künstlerischen Intentionen unmittelbar zur Geltung bringen können.

Das große führung des neuen Oratoriums von Arthur Sullivan, Licht der Welt“, ; ; werk findet in der Presse eine sehr günstige Besprechung.

e R , lieben Ausgrabungen in Herculanum hat, man soeben (inen interessanten

der administrativ⸗ Hoftheater und das dem Kaiserlich Ober⸗Hofmeister zu erstattende Referat über die

Wirkungskreis, eine weitere Sphäre für die Sie werden in allen Fragen der Knunst selbständig vorgehen können; ihrer Einsicht die ich auf die Wahl der Novi⸗ Gastspiele, Engagements u. s. w.

Musikfest in Liverpool hat mit der Auf⸗ betitelt Das

einen erfolgreichen Abschluß gefunden. Das Ton⸗

wird aus Venedig geschrieben: Bei den

es ist dies die Büste einer Frau in natürlicher Dieselbe ist vortrefflich erhalten. An⸗ Fer Bronzefiguren vor sich zu haben, wie die Erdschichten und Schwefelstücke hatten en. Bei der Ueber- ach dem Museum fiel die Far indeß einem der Beamten und das Silber zeigte sich rein und

macht;

29 Kilogramm. Es erhob sich ein ter den Kennern, ob die Figur gegossen oder ziselirt wurde; Merkmale wiesen indeß auf die erste Entstehungsart hin, ist die Büste bohl, mithin

Gewichte nach zu schließen, gegossen sein. Die Figur stellt den schönen Kopf einer

jungen Frau dar.

Land⸗ und Forstwirthschaft. Die Centralversammlung des land wirthschafts⸗· (Oktober) Festes wurde heute

Vormittag unter großer Btheiligung der anwesenden Landwirthe von

dem Präsidenten desselben, l ler, des Ehren⸗Präsidenten Prinzen Ludwig, mehrerer Minister (v.

Reichsrath v. Niethhamer, unter Beisein Pfeufer,

d einer Anzahl Ministerial⸗ 2c. Beamten eröffnet. Drei