Bayern. München, 6. Oktober. heut Abends die Kaiserin von Oe t reise von Possenhofen hierher begleit sich von derfelben verabschiedet. Courierzug nach Wien abgereist Berg zurückgekehrt.
— Am 1. Januar 1875 werden, meldet, die beiden bayerischen F zur schärferen Durchführung Fuß⸗Artillerie in eine lich bayerische Fuß⸗Artillerie⸗ General⸗Major als Comman Kommandos ist Ingolstadt
— Dasselbe Blatt sch Allerhöchsten Ge Statuts der Au
en von Seiten der Versicherten von vornherein aus⸗ me eines Garantie⸗Kapitals der Mitte der Theilnehmer Comité erläßt nun an alle dieje⸗ anschließen wollen, die ob sie geneigt sind, event. bezw. durch Ueber⸗
Der König hat erreich auf ihrer Rüͤck⸗ et und später am Die Kaiserin ist mit dem und der König nach Schloß
m werden soll, die Aufnah erforderlich, welches möglichst aufgebracht werden soll. Das nigen Beamten, welche sich dem Verein Aufforderung, sich darüber zu erklären, mit einer Lebens⸗ resp. Kapital versicherung, nahme eines oder mehrerer Antheile an dem Garantie⸗ dem Unternehmen beizutreten.
— Der französische Delegirte zu dem in melten internationalen Erklärung abgegeben, daß Fran on nicht sofort beizutreten, schluß an die Union vorbehalte.
— Der General der Kavallerie a. D., Graf Bis ma ch einige Tage hier aufgehalten hatte, lsburg in Pommern zurückbegeben.
J. Oktober. (W. T. B.) Ihre Maje stät ihrer Reise nach Lon⸗ s, des Größ fürsten Thron⸗ m nächsten Die gen Centralbahnhofe
wie der „Corr. v. u. f. D.“ uß⸗(Festungs⸗) Artillerie⸗Regimenter der Trennung der Feld⸗ und de mit der Bezeichnung „König⸗ Brigade“ vereinigt werden und einen deur erhalten; als Sitz des Brigade⸗ ausersehen.
reibt: Nach der nunmehr erfolgten betreffs der Aufstellung eines neuen fschlagbehörd en bleibt die 3 des Zoll und Aufschlagdienstes an jenen Orten, noch nicht erfolgen konnte, grenzung der Hauptzollämter hat g liche von den Hauptämtern streckende allgemeine Bezirk gem Vorbehalt der einstwei Bezirkseintheilung für die Ta kanntmachung vom 4. Juli
insbesondere auch die Vertretun richtlichen Strafverhandlungen n sich zu bemessen. Sollten Abã zirkseintheilung angezeigt se fluß der Sudperiod Ganzen sind 21 H mereien zugewiesen worden.
Sachsen. Dresden, 7. Oktober. Der Erbgroßherzog in von Sachsen⸗Weimar, welch che am Königlichen Hofe hierselbst Bahnhofe von dem eremonienmeister Kammerherrn v. Helldorff em⸗ Palais am Taschenberge geleitet, Im Laufe des
Bern versam⸗ hat gestern die kreich zwar darauf beharren müsse, sich aber einen etwaigen
Postkongresse
der Po stun
künftigen An nehmigung
usammenlegung wo dieselbe bis ie sich ergebende leichzeitig eine, auf sämmt⸗ ltenden Geschäfte sich er⸗ unter alleini⸗
Bohlen, welcher si
sich gestern auf sein Gut Car vorbehalten.
Breslau, die Kaiseri don in Begleitung Ihres Sohne folgers und eines hohen Gefolges, a Abends mittelst Extrazuges auf dem hiest eintreffen und in Galisch Hotel Absteigequartier nehmen.
Am Sonnabend trafen hier und seine Gemahlin die eit des Prin⸗ Familie zu längerem wird der Besuch des Kron⸗ Gestern fand aus
zu verwa seintheilung zu bilden, ligen Aufrechterhaltung der besonderen baksteuerverwaltung gemäß der Be⸗ 1869. Demgemäß hat künftighin g der Zollverwaltung bei den ge⸗ ach der neuen Bezirkseintheilung derungen in der bestehenden Be⸗ so sind solche längstens nach Um⸗ 75 in Vorlage zu bringen. auptzollamtsbezirken 436 Aufschlagseinneh⸗
n von Rußland wird auf
6. Oktober. elm zu Wied Tochter Sr. Königlichen Hoh
Muskau, der Fürst Wilh Fürstin Marie ( zen Friedrich der Niederlande) nebst Dem Vernehmen nach Dänemark nächstens erwartet. ohen Besuchs eine Hofjagd statt.
In der heutigen Sitzung des vinzial⸗Landtages des Ausschusses für den Gesetz⸗ e Güterrecht im Land drostei⸗ te Lesung desselben, indem er er⸗ Paragraphen zugleich zur Dis kussion zu
d den Münsterschen Ab⸗ Güter, wie
prinzen von Anlaß des h
Hannover, JT. Oktober Hannoverschen v. Lenthe als Berichterstatter entwurf über das ehelich Os nabrück die zwei
und die Erbgroßherzog Mittag zu einem Besu eingetroffen sind, wurden bei der Ankunft im Königlichen E n das Königliche elben empfingen. hen Gäste der Königlichen Familie che im Königlichen Palais am Prinzessin Marie Abends wohnten Ihre ästen der Vorstellung im Königlichen des heutigen Vormittags besichtig en Herrschaften verschiedene Kunst⸗ haben Ihre Königlichen Majestäten bst dem Prinzen und ch hier aufhaltenden
pfangen und i st Ihre Majestäten dies ittags machten die Ho An der Tafel, wel Taschenberge stattfand, nah von Sachsen⸗Meininge Majestäten mit den Hohen G Hoftheater bei. sen die weimarischen sammlungen. sich mit den hohen G der Prinzessin Georg. Prinzen Ernst und F Prinzen Alexander zu Sachs Königstein und von da auf von Königstein erfolgt per Dampfschiff, m Schiffe das Diner genommen.
Commandeur der 4. Infanterie⸗Brigade Nr. ist in Genehmigung seines Ab⸗ stellt, und der Oberst und Com⸗ nfanterie⸗Regiments Nr. 102, von Rudorff, nter gleichzeitiger Ernennung zum Com⸗ erie⸗Brigade Rr. 48 befördert worden. ist in Schneeberg das neuerbaute Se⸗ minar daselbst feierlich eingeweiht worden.
Darm stadt, 7. Oktober. In der gestrigen 3) Zweiten Kamm er unterzog dieselbe zunächst die der Interpellation des Abgeordneten von Rabenau, ellung einer Bahn von Fulda nach Meiningen, Hierauf wurde in die Berathung des Ge⸗ en Mißbrauch der geistlichen und dessen fünf erste Artikel nach och auf Antrag des Abg. Schaub der Demeriten⸗Anstalten verboten. die Kirchengesetze liefen von Nieder⸗Ing eine Adresse für die Kirchenge — In der Nachmittags
des Gesetzentwurfs, betreffe Amtsgewalt, f sowie Art. 23 ein Antrag des Abg. richts hofes durch Anna Regierungsvorlage mit 23 ge über der in der Vormittagssi
Bezirke ie beiden ersten e beiden Paragraphen laute Niedergrafschaft Lingen un Eheleuten die Gemeinschaft aller einen preußischen Landrecht geregelt ist, 20 des Gesetzes, betreffend das eheli nz Westfalen und in den Krei vom 16. April 18850 (Ges. Samml. mmungen und Abänderungen.
verstellen. Di
lissen gilt un olche in dem Allgem den in den 55. recht in der
m auch die
sen Rees, Es S. 165), ent n, . näheren Besti 2. Im Fürstenthum Osnabrück, der Stadt Pap Herrlichkeit Lage und i leuten Gemeinschaft aller Güter Ih enthaltenen näheren Bestimmungen. der Ehemann einer schen Familien angehört. twickelte die Gründe, welche die Kom⸗ fung des Entwurfs veranlaßten. im Laufe der Diskussion v. Beesten, ten gründlichen Prüfung, un u diesem Behufe an die Kommission zurück zu ver⸗ nen Paragraphen des Entwurfs wurden dann Debatte abgelehnt; der Antrag v. Der Kommissionsantrag Stimmen ange⸗
im Herzogthum Arenberg enburg, in der Grafschaft n der Voigtei Emsbüren
mit den in den Sie findet nicht der vormals unmittel⸗
ästen und Gefolge ne sowie den zur Zeit si riedrich von Sachsen⸗Meiningen und dem en⸗Weimar mittelst Extrazugs nach die Festung begeben. Die Rückfahrt und wird während der⸗
§. 2. Meppen, einschließlich Bentheim mit der
statt bei Ehen, in welchen baren deutschen reichsständi Der Berichterstatter en
elb d einstimmigen Verwer selben auf de
mission zur Dagegen äußerte wurf bedürf tragte, ihn zu weisen. Die einze der Reihe nach ohne weitere ns gegen dessen alleinige Stimme. blehnung des Entwurfs wurde gegen 3
General⸗Major von Schulz, schiedsgesuches zur mandeur des 3. J zum General⸗Major u mandeur der 4. Infant
— Am D .
e einer erneuer Disposition ge
In der darauf f über das hannovers den Antrag:
In dem Erwiderungsschre nung der Aufwendungen fü dem Klosterfonds, darguf h dung für die Universität nicht entspreche, selbständige
olgenden Berathung über die Uebersichten che Klostervermö gen stellte Neubourg Sitzung der Beantwortung betreffend die Herst einer Besprechung. setzentwurfs, betreffend d Amts gewalt, eingetreten, der Vorlage genehmigt, jed das Institut
iben an die Regierung, unter Anerken= die Geistlichkeit und die Schulen aus inzuweisen, daß die erhebliche Mehrverwen⸗ den Bestimmungen des Klostervermögens ngende Gesuch zu wiederholen, die des Klosterfonds bestehen zu lassen.
irektor Rasch sprach die Ueberzeugung Antrag einhellig annehmen werde,
und ferner das dri Verwaltung sitzende, Stadtd aus, daß der Landtag den
was geschah.
Adressen gegen elheim und Ebersheim, Katholiken in Lorsch ein. sitzung wurde in der Berathung nd den Mißbrauch der geistlichen und wurden dessen Art. 6— 15, im Wesentlichen nach der Vorlage angenommen; Dumont auf Erklärung des obersten Ge⸗ kirchliche Angelegenheiten wurde hme der einen besonderen Gerichtsho gen 14 Stimmen tzung bei Art. 5 beschlossenen Auf⸗ hebung der Demeritenanstalten wurde bei Art. 6 deren Beibe⸗ haltung beschlossen.
— Die Feu erwe Fest ihres 25jährigen der ihr durch Gaben meten Fahne.
Mecklenburg.
setze von 44
dann folgender Antrag des Verwaltungs ausschusses zur Berathung:
Der Provin ü stituirung der ostfriesischen Gem Ortzarmenverbandes gepflogenen Königlichen Staatsregierung zu b den Gesetzen nicht im E niglichen Landdrostei z Kommissien zur Regu teren Veranlassung
Moordorf Ansicht des der Landdrostei zu Aurich gesetz Ein eingeholtes
ial⸗Lñandtag wolle beschließen: die über die Kon—⸗ ortgefahren
einde Moordorf als selbständigen Verhandlungen zur Kenntniß ringen, damit dieselbe von dem mit stehenden und troßdem von der Kö⸗ Aurich bestätigten Verfahren der ostfriesischen lirung des Armenwesens behufs etwaiger wei⸗
zum Gerichtshof für konstituirenden gelehnt. Gegen⸗
theilte darüber Folgendes mit: de eine Unterstützung verweigert, weil sie nach Verwaltungsausschusses zweifellos unter Bestätigung widrig als Ortsarmenverband Rechtsgutachten der Juristen⸗ iese Ansicht bestätigt unter der An⸗ zesses, sondern einer Be⸗
Der Gemeinde
hr in Mainz beging am 4. 8d. M. das Bestehens in Verbindung mit der Weihe
konstituirt ist der Bürgerschaft von Frauenhand gewid⸗
fakultät zu Göttingen hat d
nicht im Wege eines Pro bei dem preußischen Landtage vorzugehen. hatte Moordorf die E rufen und diese, ihre lichen Frage bestreiten der Unterstützung verurtheilt. statt anderer Wege vorgezogen, vinzial⸗Landtag und bezw, die Staatsregierung zu bringen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Heute Mittag wurde der Landtag durch den Ober⸗ Präsidenten Grafen zu Sulenburg mit folgender Rede ge⸗
Ludwigslust, 6. Oktober. Die Groß⸗ Mutter hat sich heute Abend v d wird am Freitag dieser Woche zog Johann Albrecht ist gestern Morgen von hier nach Dresden abgereist.
Sach sen⸗ Weimar Der Ausschuß der Lan hielt gestern eine längere Sitzung, Nr. 7 der Schriftstücke, Regulativ, fonds für die evangelische Geistlichke lichen Berichterst
— Am 4. gebrochen, das gefährlich dessen durch das energi gelöscht wurd gebäude den
Braunschweig. „Braunschw. Tgbl.“ hört, w Reiterstatue des Herzogs kaum vor Ende dieses Monats Blatt bestätigt, daß Stadt und Kanton Genf e Erbschaftssteu er ein gütliches Die Stadt giebt den Betrag der⸗ Franes, für Wohlthätigkeitsanstalten,
Inzwischen ntscheidung der Heimathsdeputation ange⸗ Kompetenz zur Beurtheilung der recht⸗ d, den Landarmenverband zur Zahlung Der Verwaltungsausschuß hat die Angelegenheit vor den Pro⸗
herzogin on hier nach Berlin
hierher zurückkehren.
Eisenach. Weimar, J. Oktober. dessynode für kirchliche Gesetzgebung in welcher die Berathung über die Errichtung eines Central⸗ it betreffend, bis zur schrift⸗ attung beendigt wurde. Nachmittags ist in Gaberndorf ein Feuer aus⸗ e Dimensionen anzunehmen drohte, in⸗ sche Eingreifen von Löschmannschaften 5 Häufer, 6 Scheunen und 4 Stall⸗ Flammen zum Spfer gefallen waren.
Braunschweig, JT. Oktober. ird die Aufstellung der Kolossal⸗ Friedrich Wilhelm auf dem Schloß⸗ zu erwarten sein.
In kurzer arbeitsvoller Zeit haben Sie um Abschluß gebracht.
ge hat Ihnen nicht nur die Möglichkeit Anforderungen in verschiedenen Zweigen der pro⸗ sondern auch gestattet, jetät Ausdruck zu geben, indem Sie einen nam⸗ chtung eines Denkmals für die im letzten Kriege Provinz bewilligten.
ene Erwelterung der Statuten der Lan⸗ Befriedigung des Kreditbedürfnisses bei den legislativen Königliche Staats⸗ Sie nach eingehender Berathung über welche Sie außer
Hochgeehrte Herren! die vorliegenden Geschäfte „Die günstige gewährt. gesteigerten vinzialständischen V Ihrer patriotischen P haften Beitrag zur Erri gefallenen Söhne der Die von Ihnen beschloss des ⸗Kreditanstalt, durch welche die erleichtert werden soll, wird, wie ich nicht zweifle, Faktoren Beifall finden. regierung die Beschlüsse, die Vorlagen derselben ge dem an dieselbe gerichtet haben, „Im Allerhöchsten Auftrage eße ich den 8. hannover Nach dem Schlusse dieser Marschall, Graf zu Münster⸗Derneburg, ein dr auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, Versammlung laut und freudig ein stimmte.
e, nachdem erwaltung zu genügen,
— Dasselbe über die braunschweigisch Abkommen getroffen haben. selben, etwa A / Millionen und der Staat verzichtet auf die Rechtsfrage.
— Einer Bekanntmachung des Herzoglichen einstweilige Verlegung des Arbeitshauses ondere Abtheilung der Gefangenenanstalt führung der gegenwärtig in der
Nicht minder wird die
faßt, sowie die Anträge, sorgfältig in Erwägung ziehen.
Sr. Majestät des Kaisers und schen Provinzial ⸗Landtag.“
Anrede brachte der Landtags⸗
Königs schli Staats⸗Mini⸗ steriums zufolge ist die eimaliges Hoch zu Bevern in eine bes in welches die zu Wolfenbüttel und die Ueber
Anstalt detinirten Personen dorthin verfügt
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen 6. Oftober. Das Herzogliche Staats⸗Ministerium veröffentlicht eine Uebersicht über das Kapitalvermögen und den Schulden stand der Gemeinden des Herzogthums. Hier⸗ nach stellte sich am 31. Dezember 1870 die Gesammtsumme der Aktiekapitalien auf 1'292 029 Fl. und die der Passivkapitalien auf 1,932, 689 F. .
— Gestern betrugen nach einer offiziellen Bekanntmachung die baaren Liebesgaben für die Abgebrannten 354,124 Fl. 32 Kr. — Abermals war, 3 Stunden von hier, in dem mei⸗ ningenschen Städtchen Wa sungen ein großer Brand. 9 zum Theil erst neugebaute Wohnhäuser nebst einer größeren Zahl Scheunen und Hintergebäuden brannten nieder. Der Brand entstand Nachmittags nach 2 Uhr, und erst Abends gegen 10 Uhr wurde man Herr des Feuers. — Die Nachricht, daß ein Kon⸗ sortium den Bau der abgebrannten Gebäude hier übernehmen werde, ist verfrüht. Auch verfrüht ist die weitere Nachricht, daß der Bau der Eichicht⸗ Sonneberger Bahn in sicherer Aus⸗ sicht stehe. Die Annahme, daß am 15. November die Bahn Meiningen Schweinfurt eröffnet werden würde, erhält sich.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 6. Vktober. Auf Grund der Verordnung vom 5. Mai 1870 ist eine Vorsynode zur Berathung einer neuen Kirchen verfassung für die Derzogthümer Coburg und Gotha auf den 4. November d. 83 nach Gotha einberufen worden.
Schwarzburg⸗Sondershausen. A rn st adt, 4. Okto⸗ ber. Der gestern in Arnstadt versammelte Thüringer Städte⸗ tag war zahlreich besucht. In einer mehr zwanglosen Abend⸗ versammlung am 2. d. M. wurden verschledene Kommunal⸗ Angelegenheiten, wie Marktordnung, Konsumwereine, Polizeitaxen, Waisenversorgung und Beschäftigung Unterstützungsbedürftiger besprochen. In der gestrigen Hauptversammlung, bei welcher 16 Städte vertreten waren, kamen folgende Themata zur Be⸗ sprechung: 1) Antrag an die Regierungen wegen Bestrafung von Vergehen von Kindern unter 12 Jahren durch die Schule; 2) Er⸗ hebung einer Abgabe zur Gemeindekasse von umherziehenden Händ⸗ lern; 3) gemeinsame Verordnungen zum Schutze der Singvögel. Die ersten beiden Anträge wurden angenommen, der letzte Antrag
abgelehnt. Nachdem der Ober⸗Bürgermeister von Sondershausen
über die Erfolglosigkeit der Schritte zur Beseitigung der Kom⸗ munalsteuerbefreiung Seitens der Militärpersonen referirt, kam der Antrag des Ober⸗Bürgermeisters von Gera: „Der Thüringer Städteverband solle die thüringischen Städte von Preußen, Wei⸗ mar, Meiningen, Coburg⸗Gotha, Altenburg, beide Schwarzburg und beide Reuß umfassen, um durch einheitliche Prinzipien die gemeinsamen Interessen zu fördern“ zur Sprache, wurde aber zunächst dem Vorstande zur Vorberathung überwiesen. Nach⸗ dem die ,, vorgelegt und Decharge ertheilt worden, auch die Neuwahl des Vorsitzenden vorgenommen war, wurde die Verhandlung geschlossen.
Elsaß⸗Lothringen. Metz, 5. Oktober. Wie die „Ztg. für Lothringen“ schreibt, werden am 17. und beziehungsweise 15. Dktober die Ersatzwahlen für die in der letzten Zeit erfolgten fünf Mandats⸗Niederlegungen im Bezirkstage von Lothringen stattfinden. Dieselben werden an den bezeichneten Tagen auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Juni 1833 in sammtlichen drei Wahlkantonen der Stadt Metz, sowie in den Wahlkantonen Vigy und Saargemünd vorgenommen werden. — Ebenfalls auf den 17. und eventuell auf den 18. Oktober sind soeben durch Erlaß des Kaiserlichen Bezirks⸗Präsidiums die in Folge der in den Kreistagen von Diedenhofen, Saarburg und Metz (Gand) eingetretenen Mandats⸗Niederlegungen nothwendig gewordenen Ersatzwahlen anberaumt worden.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Oktober. Prinz Hein⸗ rich N. Reuß und der Botschafter des Deutschen Reiches General v. Schweinitz sind von Wien, der Herzog von An⸗ halt und Fürst Pleß find von München in Salzburg ange⸗ kommen und haben sich von dort auf die Jagd nach Hintersee begeben.
ö. S. Oktober. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ meldet in ihrem amtlichen Theil, daß der Kaiser den Grafen Wrbna auf dessen Ansuchen von der Leitung der General⸗Intendanz des Hoftheaters enthoben und ihm das Großkreuz des Leopold⸗ Srbens verliehen hat. Mit der Leitung der General⸗Intendanz ist der Hofrath bei dem obersten Rechnungshofe, Edler von Salzmann⸗Bienenfeld, provisorisch betraut worden.
Prag, 6. Oktober. Der böhmische Landtag beschloß auf Antrag des Grafen Mannsfeld, seiner Freude über die Heimkehr der Nordpolfahrer und der Anerkennung für deren Leistungen Ausdruck zu geben.
Lemberg, 6. Oktober. Der Antrag der ruthenischen De⸗ putirten wegen Errichtung einer zweiten Realschule in Lemberg mit deutscher und ruthenischer Vortragssprache wurde vom Landtag in erster Lesung abgelehnt.
Czernowitz, 6. Oktober. Der Landtag hat die Vorlage, betreffend die Aenderung der Landtagswahlordnung, in der vom Landesausschußreferenten Stockera beantragten Fassung in zwei⸗ ker und dritter Lesung angenommen. Die nente Wahlordnung bringt die Wahlbezirke in Kebereinstimmung mit der Territorial⸗ Eintheilung des Landes, gewährt den Stadt⸗ und Landgemeinde⸗ Wählerklassen Reklamationsfristen gegen die Wählerlisten und bringt bezüglich des Wahlrechts Uebereinstimmung in die Gemeinde⸗ Ordnung der Städte und Landgemeinden. Sie beabsichtigt wei⸗ ter im Interesse des Landes die Vervollständigung des Landtages durch alle Waͤhlerklassen und erklärt daher für drei Jahre alle Jene des aktiven und passiven Wahlrechtes für verlustig, die auf Grund des bestehenden Gesetzes des Mandates als Landtags⸗ Abgeordnete verlustig erklärt werden. Das Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Wirksamkeit, hat aber auf die gegenwärtig in Kraft stehenden Landtagsmandate keinen Einfluß zu üben.
Das Feldschutzgesetz wurde in dritter, das Gesetz über Regulirung und Verwaltung, dann Errichtung öffentlicher Spitäler in zweiter und dritter Lesung angenommen, ferner der Rechenschaftsbericht des Landesausschusses zu befriedigender Kenntniß genommen.
Graz, 6. Oktober. Der Landtag hat die Regierungs- vorlage, betreffend die Organisirung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden, abgelehnt.
Pe st, 8. Oktober. Die „Pester Korrespondenz“ erklärt alle Gerüchte über Differenzen zwischen den Mitgliedern des un⸗ garischen Kabineis für grundlos.
Schweiz. Bern, J. Oktober. (B. T. B) Der National⸗ rath hat an Stelle des erkrankten Präsidenten Fehr⸗Herzog den seitherigen Vize⸗Präsidenten Ruchonet zum Präsidenten vnd Staempfli zum Vize-Präsidenten gewählt.
tannien und Iriand. London, 6. Oktober. von Northumberland dementirt in einem en Redacteur des „Neweastle Journal“ d Uebertritt zur römisch-⸗katholischen Kirche. Er charak⸗ Gerücht als eine grundlose Verläumdung.
dte bei der Regierung der Vereinigten Sir Edward Thornton, hat sich Urlaube am Sonnabend auf seinen Posten in
Kirche in Aldershot soll dem Journal“ zufolge ein Monum ent zum Andenken an chan ti⸗Kriege gefallenen S w, J. Oktober. eting hat Den Vorsitz führte Obe mlung durch eine Rede, in welcher esprochenen protestantischen Gesin ausdrückte und hervorhob, um unabhängig von der Unter⸗ ntanen handeln zu können. Der Schreiben des Grafen Dalhousie, n mit den von dem Meeting Die beantragten und bereits tgetheilten 6 Resolutionen wurden von ung sämmtlich angenommen 1]
6. Oktober. Der „France“ zu⸗ nderath von Paris ein An⸗ Ertrag von 256 Millionen theils und Schulbauten, theils Schulden und theils zur Vollendung Fen verwendet werden soll. Für erstere für letztern der Rest von 100
Großbri Der Her zo Briefe an d von seinem
as Gerücht
Der britische Gesan Staaten von Nordamerika, nach längerem Washington
— n der
zurückbegeben. Allerheiligen⸗
oldaten errichtet werden. B.) Das protestan⸗ heute unter zahlreicher Betheiligung statt⸗ rst Macdonald. Er eröffnete er Disraeli wegen nung seine volle
die im As tische Me
die Versam seiner ausg Anerkennung Regierung stark
Vorsitzende in welchem verfolgten Ten unter dem der Versamml
Frankreich. Paris, sichtigt der Gemei kontrahiren, dessen ngener Spital⸗
genug sei, schen Ultramo verlas ferner ein dieser seine Sympathie denzen au 29. v. M. mi
folge beab lehen zu zur Vollendung angefa zur Abtragung alter der angefan Posten solle ionen bestimmt sein.
Spanie .. Karlistenführer Tri
— Das carlistisch versichert, daß Don E an der Spitze seiner Armee stehe. habe er zur Wiederherstellung seiner an auf unbestimmte Zeit Urlaub ertheilt.
Italien. Rom, J. Oktober. meldet, der ‚„Orsnogue“ habe Befehl erhalten, vitaveechia bereit zu halten, und solle, d noch seine Fahrt antreten. ihre Privatangelegen⸗ zum Besuche
genen Stra n 150 Millionen,
R adrid, J. Oktober. (W. T. B. Der
stany ist an der Lungenschwindsucht ge⸗
e Organ „Cuartel Real“ vom H. d. M. arlos sich vollkommen wohl befinde und Dem General Dorregaran gegriffenen Gesundheit
(W. T. B.) Die „Age
zur Abfahrt von Ci Vernehmen nach, heute Aben Bemannung des Schiff heiten zu ordnen, und Roms nicht mehr ertheilt. — Die „Liberta! me Theodoli vorgestern in ganten aufgehoben worden ist. geld von 1506000 Franken. D folgung der Räuber beschäftigt.
Rußland. St. Petersburg, 6. Oltober. fürst Alexei Alexandr Sselo eingetroff Alexander⸗Station
Nikolajew nach Livadia abgerei und Gemahlin mit ihren BWBWVladimir Alexandrowits Pawlowna. — Vom Chef der Amu⸗Darja⸗Ezpedition sind dem Nachrichten zugegangen: der am 5. August in Nukus einge⸗ ahrt den Amu aujwärts fort und er⸗ hen von Petro⸗-Alexandrowsk. Diese t des Dampfers erklärt sich nach den Fleiow dadurch, daß erstens während der⸗ Tiefenmessungen das Fahrwasser zu entdecken, und dan (von 40 Pferdekraft), mu gegenüber al
es sei angewiesen, werde derselben ein Urlaub
ldet, daß der päpstliche Kämmerer Trisulti bei Frosinone von Bri⸗ Dieselben verlangen ein Löse⸗ ie Gends'armerie ist mit der Ver⸗
Der Groß⸗ owitsch ist am 3. d. in Zarskoje⸗ Sonntag Nachmittag sind von der bei Zarskoje⸗Sselo über Brest⸗Litowsk und st der Großfürst⸗Thronfolger Kindern und der Großfürst ch und die Groß für stin Maria
en. — Am
„Russ. Inv.“ folgende weitere
Der Dampfer „Peroweki“, troffen war, setzte am 9. seine reichte am 21. August die Hö verhältnißmäßig langsame F Angaben des Obersten Sst selben sehr häufig werden mußten, um des Dampfers der reißenden Strömung des A Die bisher ausgeführten Unters dem Befahren des Flusses aufwärts ampfer mit drei Fu Sgesetzt, daß an den Ufer bereit gehalten wird.
aus Booten vorgenommen
s unzureichend erwies. uchungen haben bereits dargethan, bis zur bucharischen Grenze auf 5 Tiefgang keine Schwierigkeiten n Heizmaterial in ge⸗ äre dem Dampfer die z. B. zwischen Nukus und so würde der Kapitän das Fahr= daß man besondere Führer oder Alexandrowsk hinaus ist der der Oberst Sstoletow mit dem Ka⸗ errn Wood unternahmen eine Fahrt enseit Pitniak fand man eine mittlere rfte die einzige Schwierigkeit in der man übrigens durch eine ampfers begegnen kann. frei von Steinen und
einem starken D entgegenstehen, vorau nügender Quantität Möglichkeit gegeben, regelmäßige F Petro ⸗Alexandrowsk zurückzulegen,
wasser in dem Grade kennen lernen, Lootsen entbehren könnte. Dampfer nicht vorgegangen; nur pitän⸗Lieutenannt Subow un noch weiter flußaufmärts. J Wassertiefe von 26 Fuß, und hier dü der Schnelligkeit des Stromes liegen, prechende Konstruktion des D Flusses erwies sich als rein,
Ueber Petro⸗
Grund des Stromschnellen.
Dänemark. Kopen rede, mit welcher heute der Reichstag
hagen, 5. Oktober. In der Thron⸗ eröffnet wurde,
t der letzten Reichstagsversammlu das dänische Reich seinen 25. Jahrestag er dem Volke diesen Tag gefeiert, getreu derik, als er aus freiem Willen
mit dem Volke theilte, sowie in welche dieses Ges Versammlung des im Gefühl Unser langen auszusprechen, ihren dunklen
worfen hat, einem einheitlich fruchtbares Arbeiten zum W haben in dieser Richtung gethan, haben, und Wir hegen die Erwartung, strebungen mit denjenigen Unseres um diejenigen Reformen zu fördern, vorlegen lassen, und welche auf Wohl des Ganzen hinzielen.
Reichstag seine Einwilligung nöthig erachten, um eine gu sichern, um die Wohlstandsque und um die Vertheidigung des
ng hat das Grundgesetz für lebt, und Wir haben mit edanken des Königs ne ererbte Machtvollkommenheit Anerkennung der guten Frü Wenn Wir heute Selbst die so geschah es Reichstage Unser Ver⸗ den letzteren Jah⸗ Grundgesetzfreude welcher die Bedingung für ein ohle des Landes ist, weichen möge. ĩ was Wir für dienlich angesehen daß der Reichstag seine Be⸗ Ministerlums vereinen wird, zu welchen Wir haben Vorschläge Entwickelung und das allgemeine Wir erwarten desgleichen, daß der zu den Bewillig te Ausführung
chenk getragen hat. Reichstages haben eröffnen er Königlichen Pflicht, dem daß die Zwietracht, welche in
Schatten über Unsere
ungen, welche des Staatsdienstes zu len des Landes reicher fließen zu lassen Landes zu kräftigen, nicht verwei⸗
ist ein unverändert fceund⸗ Verhäͤltnisse eine Erledigung so halten Wir dennoch eine zufriedenstellende d Unserem Volke so
Unser Verhältniß zum Auslande schaftlichez. Obgleich die politischen der nordschleswigschen Frage noch n fest an der Hoffnung, Lösung dieser Sache, welche u warm am Herzen l
Amerika.
gelingen wird, nverändert Uns un iegt, zu erreichen.“ Washingto Ein Regiment Infanterie
daß es Uns
(W. T. B.) st nach dem Süden abgegangen.
n, 7. Oktober.
New⸗Jork, J. Oktober. (W. T. B.) Die Unruhen in Alabama haben einen ernsteren Charakter angenommen, nachdem sich daselbst eine bewaffnete Liga der Weißen or⸗ ganisirt hat. Politische Attentate kommen fast täglich vor.
Offiziellen Mittheilungen zufolge ist die Liga der Weißen in Alabama entschlossen, die Neger zu verhindern, bei den bevor⸗ stehenden Wahlen mitzustimnmen, ausgenommen in dem Falle, daß sie so stimmen, wie es die Liga der Weißen befiehlt. Be⸗ waffnete Abtheilungen der weißen Bevölkerung durchziehen den Staat, um die Neger einzuschüchtern.
Rio de Janeiro, 6. Oktober. (W. T. B.) Durch die Deutsch⸗Brasilianische Bank ist eine neue 6prozentige bra⸗ silianische Anleihe im Betrage von 5 Millionen Pfd. Sterl. zum Courfe von 98 emittirt worden.
Buenos⸗Ayres, 7. Oktober. (W. T. Ba Die Regie⸗ rung hat bei der Kammer einen Kredit von 10 Millionen Fres. zur Bestreitung der Kriegs kosten beantragt. — Zwischen den Regierungskruppen und den Insurgenten hat vor der Stadt ein unbedeutendes Treffen stattgefunden, in welchem erstere geschlagen wurden und sich zurückzogen. Gutem Verneh⸗ men nach stehen die Ober⸗Befehlshaber der beiderseitigen Par⸗ teien wegen gütlicher Beilegung der Streitigkeiten in Unter⸗ handlung.
Afrika. Kairo, 7. Oktober. (B. T. B) Der Nil ist diese Nacht bei Kairo erheblich gefallen. Auch vom oberen Laufe des Nil treffen günstigere Nachrichten ein.
Marocco. Aus Gibraltar wird unterm 1. d. berichtet. Nachrichten aus Casablanca melden, daß Konsul Alvarez, der fpanische Vertreter in Mogador, nach direkten Instruktionen seiner Regierung handelnd, in Lanzarate auf dem Wege nach Agadia ankam, um die Befreiung des dort gefangen gehaltenen Hrn. Butler zu erwirken. Spaͤtere telegraphische Berichte Lia üdadiz melden die Freilassung des Hrn. Butler und seiner Ge⸗ fährten und deren Ankunft in Lanzarate.“
Zur Begründung des Entwurfs der Civilprozeß⸗ Ordnung.
(Vgl. Nr. 234 d. Bl.) III.
§. 3. Innerhalb des deutschen Prozesses findet seit Jahr⸗ zehnten eine Bewegung statt, über deren Tiefe, Nachhaltigkeit und Zielpunkte man sich wenigstens jetzt nicht mehr täuschen kann. Diese Bewegung geht unverkennbar von der Schriftlich⸗ keit zur Mündlichkeit hin. Sämmtliche neuen Prozeßordnungen, die Literatur des deutschen Prozeßrechts, die Verhandlungen fast aller deutschen Landesvertretungen sind Beweise für die Be⸗ wegung selbst und deren Ziel. Wir stehen mitten in dieser Be⸗ wegung; hier liegt der berechtigte Standpunkt für den Gesetz⸗ geber. (Es folgt demnächst eine sehr eingehende Erörterung der Systeme der Schriftlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, aus welcher wir nur Rr. II. hervorheben.)
JI. Im vollen Gegensatze zu dem entwickelten System (in dem landrechtlichen Gebiete des preußischen Staats) steht das System der zur vierten Gruppe vereinigten Gesetze und Gesetz⸗
entwürfe.
Auf die Klaganträge, welche einer richterlichen Vorprüfung nicht unterliegen, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. In diesem verhandeln die Parteien nach Anleitung der schriftlichen Klaganträge und der vom Beklagten in der Zwischen⸗ zeit dem Kläger zugestellten schriftlichen Gegenanträge in freier Rede äber den Rechtsfireit, nachdem sie zuvor ihre Gesuche (petita) gestellt haben. In dieser mündlichen Verhandlung gestalten die Par— teien, ungebunden durch den Inhalt der gewechselten Schriftsätze, soweit nicht das Verbot der Klagänderung einwirkt, das Sach⸗ verhältniß und entwickeln dasselbe unter den einschlagenden recht⸗
lichen Gesichtspunkten. Sie können bis zum Schlusse der münd⸗
lichen Verhandlung neue Thatsachen, insbesondere zur Begrün⸗ dung von Einreden, Repliken, Dupliken und einer Widerklage vorbringen, auch, soweit eine Verbindung der Beweise mit den Behauptungen in den Gesetzeswerken geboten ist, neue Beweis⸗ mittel zum Beweise oder zur Widerlegung von Thatsachen an⸗ bieten. Wenn in der zur mündlichen Verhandlung bestimmten Sitzung beide Theile nicht erscheinen, so ruht das Berfahren; erscheint der Kläger nicht, so wird auf Antrag des Beklagten die Klage ohne Sachprüfung abgewiesen; erscheint aber der Beklagte nicht, so werden auf Antrag des Klägers die dem Beklagten vorher mitgetheilten Klagthatsachen für zugestanden angenommen und der Beklagte, soweit die Klage begründet ist, verurtheilt. In diesem System ist der Grundfatz der Mündlichkeit nach den verschiedenen Seiten hin , ,. Die schriftlichen Parteianträge, welche der mündlichen Verhandlung voraufgehen und nach dem Gesetze den Charakter motivirter Konklusionen an sich tragen, verfolgen den Zweck, die bevorstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten, einen geordneten Verlauf derselben und deren vollständige Durchführung zu befördern; dagegen wirken sie sachlich in einer den Inhalt der mündlichen Verhand⸗ lung bestimmenden Weise nicht ein. Die Parteien treten vor ein unbefangenes Gericht; dieses erfährt nicht durch ein Referat, wie der Rechtsstreit in bestimmten und feststehenden Grenzen sich be⸗ reits entwickelt hat, sieht vielmehr vor seinen Augen, wie der Rechtsstreit sich entwickelt und seine Grenzen erhält. U Aus dem Verhältnisse der Schriftsätze, welche der mündli⸗ chen Verhandlung voraufgehen, zu dieser selbst folgt wenigstens als Regel zweierlei: zuerst, daß das Gericht Alles zu berücksichti⸗ gen hat, was ihm mündlich vorgetragen wird, wenngleich es in den vorbereitenden Schriftsätzen nicht angeführt worden ist; zweitens aber umgekehrt, daß das Gericht ein thatsächliches Vor⸗ bringen, welches in den vorbereitenden Schriftsätzen enthalten ist, den Gegenstand der mündlichen Verhandlung aber nicht gebildet hat, nicht berücksichtigen darf. In dieser zweiten Folge liegt für eine jede Partei ein sehr entschiedener sachlicher Zwang, den Rechtsstreit und zwar vollständig mündlich zu verhandeln. Dieses mündliche Verfahren hat sich, obwohl der Uebergang zu demselben von einem rein schriftlichen Verfahren ein sehr schroffer war, seit fast zwei Jahrzehnt n in der Provinz dannover völlig bewährt. Es trat ins Leben und mußte ins Leben treten, wie es der Gesetzgeber gedacht hatte. Nur ein Uebelstand ist, wenngleich nicht bei allen Gerichten, hervorgetreten, dessen hier erwähnt werden mag, obwohl er mit dem System selbst nur im entferntesten . steht. Derselbe besteht in dem Ausfallen münd⸗ licher Verhandlungstermine, sofern dasselbe, durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigt, auf gegenseitiger Konnivenz der Anwälte im Hinblick auf die Konkurrenz verschiedener an verschiedenen Orten wahrzunehmender Geschäfte beruht. In dieser Beziehung hat nicht sowohl die Verbindung des Notariats mit der Anwalt⸗
*
schaft als der Umstand eingewirkt, daß die für den Dienst eines bestimmten Kollegialgerichts berufenen, zur Vertretung der vor diesem Gerichte auftretenden Parteien nicht allein berech⸗ tigten, sondern auch verpflichteten Anwälte außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, bei jedem be⸗ liebigen Gerichte des Landes als Advokaten thätig zu werden, von dieser letzteren Berechtigung aber einen jener Verpflichtung nicht entsprechenden Gebrauch machten. An einem Mittel. diesem Uebelstande abzuhelfen, fehlte es nicht, allein es erschien bedenklich, 4 demselben während eines Uebergangsstadiums Gebrauch zu machen.
Wenn nun die Frage aufgeworfen wird, welchem System ein Gesetzgeber, welcher nicht fuͤr einzelne Landestheile, sondern für das ganze Deutsche Reich Recht schaffen soll, sich anzuschließen habe, so kann die Antwort für ihn, wenn er die realen Ver⸗ hältnisse des Lebens berücksichtigen will und berücksichtigen muß, kaum zweifelhaft sein. Will der Gesetzgeber nicht von vorn herein darauf verzichten, daß sein Gedanke für den bei Weitem größten Theil des Geltungsbereichs des Gesetzes Leben gewinne und fruchtbringend wirke, so muß er, von allen prinzipiellen Er⸗ wägungen abgesehen, dem unter II. entwickelten System sich an⸗ schließen, weil in diesem und nur in diesem ein sachlicher Zwang für die Parteien liegt, den Rechtsstreit überhaupt und zugleich umfassend vor den zu dessen Entscheidung berufenen Richtern in freier Rede und Gegenrede zu verhandeln.
Ein Gesetzgeber, welcher sich dem Gedanken hingeben wollte, er könne die durch langjährige Sitte beherrschten Zustände der rheinischen Anwaltschaft in anderen Gebieten durch Gesetzespara⸗ graphen ins Leben rufen, würde in einer nicht zu entschuldigen⸗ ben Täuschung sich befinden, selbst wenn die realen Verhältnisse ihm gestatteten, das Notariat von der Advokatur zu scheiden. In einer Zeit, welche nach Menschenaltern zählt, entwickeln sich solche Verhältnisse; jedenfalls müssen große Uebergangsstadien zurückgelegt sein. Die Uebelstände, welche in der Provinz Han⸗ nover, wie oben bemerkt, hervortraten, verdienen um so mehr Beachtung, als dort das mündliche Verfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten von vorn herein der lebhaftesten Sympathie
der Advokatur sich zu erfreuen hatte.
Der Gesetzgeber muß sich entscheiden, entweder Schriftlichkeit oder Mündlichkeit des Verfahrens; wenn diese, dann volle Münd⸗ lichkeit, kein halb schriftliches, halb mündliches Verfahren. Das letztere muß nothwendig in dem bei weitem größten Länder⸗ gebiete Deutschlands unter Einwirkung menschlicher Schwächen, alter Gewöhnung, der Bequemlichkeit, des Mangels der Uebung in freiem Vortrage, des an sich sehr erklärlichen Bestrebens, den bisherigen Wirkungskreis zu sichern, zu denselben Erscheinungen führen, welche in dem Geltungsbereiche der neueren preußischen Verordnungen klar zu Tage getreten sind Um so mehr wird dieses der Fall sein, als bei Anwälten, welche von den Vorzügen einer münd⸗ lichen Verhandlung nicht durchdrungen sind, gar leicht der Glauben entstehen kann, daß die Interessen der von ihnen vertretenen Parteien weit besser gewahrt seien, wenn Alles an Thatsachen und Rechtsausführungen in den vorbereitenden Schriftsätzen niedergelegt, als wenn dasselbe möglicherweise in nicht sehr an⸗ ziehender Form mündlich vorgetragen werde. Freilich entspricht eine solche Behandlung der Sache in den vorbereitenden Schrift⸗ säͤtzen überall nicht den gesetzlichen Vorschriften, nach welchen diese Schriftsätze, auf den wesentlichen Sachverhalt beschränkt, nur eine Skizze des mündlichen Vortrags enthalten sollen; allein derartige gesetzliche Vorschriften werden, da dem Gesetzgeber keine Mittel sich darbieten, um seinem Gebote Nachdruck zu verschaffen, stets den Charakter von leges imperfectae an sich tragen.
9
§. 9. Die prozessualische Einrichtung, welche man als den Unmittelbaren Prozeßbetrieb durch die Parteien bezeichnet, ist in Veranlassung mehr zufälliger Umstände in weiten Kreisen des deutschen Juristenstandes der Art diskreditirt worden, daß es schwer hält, den Standpunkt einer unbefangenen Wür⸗ digung der Verhältnisse, welche doch allein ein Verständniß ermöglicht, zu gewinnen. Hier kann dieser Punkt nur ganz im Allgemeinen berührt werden. ;
Die Frage, ob Prozeßbetrieb unter Vermittelung des Ge⸗ richts oder unmittelbarer Prozeßbetrieb durch die Parteien, steht mit der sogenannten Verhandlungsmaxime in keinem Zu⸗ sammenhange. Wie auch der Prozeßbetrieb gestaltet sein möge, immer wird ein ausgedehntes und scharf durchgeführtes richter⸗ liches Prozeßleitungs⸗Amt für die mündliche Verhandlung in der Gerichkssitzung als erforderlich und gerechtfertigt sich ergeben. Nach dem Rechte des 9ode do procédure civile ist der Betrieb des Prozesses den Parkeien im weitesten Umfange überlassen. Die Sache ist bis in die äußersten Konsequenzen verfolgt, so daß selbst die Bearbeitung der Urtheilsqualitäten, also eines Theils, des Urtheils, den Anwälten anheimfällt Man kann die Konsequenzen eines Grundsatzes verwerfen, ohne den Grundsatz selbst und damit den Gedanken zu verleugnen, auf welchem der Grundsatz beruht, daß in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die eigentliche Aufgabe des Richters das Rechtsprechen sei— Wer
äältnifsse übersieht, kann nicht wohl zweifelhaft sein, daß
die Verl
die Zeit gekommen ist, um den Nichter von Geschäften zu be—
freien, deren Erledigung wegen ihrer formellen, mechanischen satur wissenschaftliche Befähigung, insbejondere juristische Aus⸗ bildung nicht erfordert und deshalb sehr wohl untergeordneten Beamten Überlassen werden darf.
Man kann zwei Seiten des Prozeßbetriebes unterscheiden: die Einleitung des Rechtsstreits und die Fortführung der xrich⸗ terlichen Thätigkeit bis zur Verkündigung des Endurtheils einerseits und die außergerichtliche Vorbereitung des weiteren Verfahrens, insbejondere der mündlichen Verhandlung, durch Zustellung von Schriftsätzen und Urtheilen andererseits.
Nach dem Entwurf gilt als weitgreifende Regel die Vor— schrift, daß die Einleitung des Rechtsstreits eine wenngleich nur formelle Mitwirkung des Gerichts voraussetzt, und daß der Vorsitzende für die Fortjetzung der Verhandlungen von Amts⸗ wegen Sorge zu tragen hat. Nach dem Rechte des Code de procedure civile wird der Rechts strest ganz regelmäßig anhängig, ohne daß das Prozeßgericht von der Existenz dessel⸗ ben Kunde erhält, wie das Prozeßgericht ganz regelmäßig durch jedes, auch das interlokutorische und rein präparatorische Urtheil mit deim anhängigen Rechtsstreite befaßt zu sein aufhört. Die Vorschriften des Entwurfs dürften die natürlicheren sein, welche auch irgendwelche Belästigung des Prozeßgerichts nicht ver- ursachen können.
Der unmittelbare außergerichtliche Prozeßbetrieb setzt Zu⸗ stellungsbeamte voraus, welche eine selbständigere Stellung ein⸗ nehmen, als Personen, die nach bestimmter Anleitung des Ge⸗ richts thätig werden. Das Institut selbständiger Zustellungs⸗ beamten hat sich nicht allein in den Rheinprobinzen, sondern auch in der Provinz Hannover vollständig bewährt, obwohl in dieser letzten Provinz nicht in gleicher Weise, wie in jenen Pro⸗