Bedingungen nicht erfüllen, werden als unfrankirte Briefe betrachtet und folglich als solche taxirt.
Für den Transport durch die Post werden keine Briefe oder an⸗ dere Sendungen zugelassen, welche gemünztes Gold oder Silber, oder Bijouterien und Kostbarkeiten, und überhaupt dem Zolle unterliegende Gegenstãnde enthalten.
Korrespondenzkarten, die nicht genügend frankirt sind, werden nicht spedirt. Jede Verwaltung hat übrigens das Recht, Korrespondenz karten, welche Aufschriften enthalten, die durch die gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmungen des Landes verboten sind, nicht zu versenden oder in ihrem Dienste nicht zuzulassen. Dasselbe gilt fuͤr Briefe und andere Korrespondenzobjekte, die äußerlich Aufschriften glei⸗ cher Art tragen. — =
Ueber die Einrichtung und Funktionen des internationlen Bureaus führt das genannte Blatt Folgendes an: Die schweizerische Ober⸗Postverwaltung ist bezeichnet, um das Bureau zu organistren. Die allgemeinen Kosten desselben dürfen jährlich die Summe von 75,000 Fr. nicht überschreiten; darunter sind die besonderen Kosten für die periodischen Versammlungen des Kongresses nicht begriffen. Diese Summe kann später mit Bei⸗ stimmung aller kontrahirenden Staaten erhöht werden. Das internationale Bureau dient als Vermittler der regelmäßigen und allgemeinen Notifikationen, welche die internationalen Beziehungen interessiren. Es wird, mit Hülfe der Doku⸗ mente, die ihm zur Verfügung stehen, ein besonderes Blatt in deutscher, englischer und französischer Sprache herausgeben. Das Bureau soll ferner jederzeit den Mit⸗ gliedern der Union zur Verfügung stehen, um die nöthigen den internationalen Postdienst betreffenden Fragen zu beantworten. Der Direktor des Bureaus nimmt an den Berathungen des Kongresses Theil, ohne berathende Stimme zu haben. Die französische Sprache des Bureaus ist die offizielle.
Als zu der allgemeinen Postunion gehörend, werden be⸗ trachtet: Island und die faröischen Inseln (Dänemark); die ba⸗ learischen und kanarischen Inseln, die spanischen Besitzungen in Afrika und die spanischen Posteinrichtungen auf der westlichen Seite von Marokko (Spanien), Algerien (Frankreich); Malta (England); Madera (Portugal) und Finland (Portugah.
Das Schlußproto koll des Postkongresses, der am Freitag seine Arbeiten beendigt hat, lautet in deutscher Uebersetzung folgendermaßen:
Die unterzeichneten Bevollmächtigten der Landesregierungen, die heute den Vertrag, betreffend Gründung einer allgemeinen n, unterzeichnet haben, haben folgende Uebereinkunft geschlossen:
In dem Falle, daß die französische Regierung, die sich das Protokoll offenbehalten hat und die daher im Vertrag unter den kontrahirenden Theilen erscheint, ohne demselben ihre Bei⸗ stimmung gegeben zu haben, sich nicht entschließen könnte, ihn zu unterzeichnen, wird dieser Vertrag nichtsdestoweniger definitiv und für alle anderen kontrahirenden Parteien, deren Vertreter ihn heute unterzeichnet haben, verbindlich werden.
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Schlußprotokoll entworfen, das die gleiche Kraft und Gültigkeit haben soll, als wenn die darin enthaltenen Be⸗ stimmungen im Vertrage selber enthalten wären und haben es in einem Exemplar unterzeichnet, das in den Archiven der schweizerischen Bundesregierung deponirt und wovon jedem Theil eine Kopie zugestellt werden wird.
Bern, 9. Oktober.
(BFolgen die Unterschriften der Delegirten der Regierungen von Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Dänemark, Aegyp⸗ ten, Spanien, Vereinigte Staaten von Nordamerika, Großbri⸗ tannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Nieder⸗ lande, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, Schweiz und Türkei.) :
— Der General⸗Postdirektor Stephan hat in Anerkennung des großen Nutzens, den die Stenographie im tech⸗ nischen Postbetriebe gewähren kann, die Ausarbeitung einer deutschen Po ststenographie angeordnet und, wie das, Dr. J.“ mittheilt, damit den Professor am Königlich sächsischen stenographi⸗ schen Institute in Dresden, H. Krieg, beauftragt. Die erste Lektion der deutschen Poststenographie erscheint im Oktoberheft des „Deutschen Postarchivs“ (Beiheft zum Amtsblatt der deutschen Reichs postverwaltung), und sollen die Postbeamten im Wege der Verordnung darauf hingewiesen werden, „daß der durch das Post⸗ archiv zur Veröffentlichung gelangende Lehrgang zur fortlaufenden Memorirung und praktischen Einübung bestimmt sei, und daß es in der Absicht liege, in Stelle der bisherigen, versuchsweise ein⸗ geführten Schreibabkürzungen — welche in ihrer weitern Aus⸗ bildung erheblich größere Anforderungen an das Gedächtniß machen würden, als die aus dem einfachsten Alphabet natur⸗ gemäß und nach den Hauptgrundzügen der gewöhnlichen Schreib⸗ weise sich entwickelnde Poststenographie — das in dem Lehrgange Dargestellte von einem später zu bestimmenden Zeitpunkte ab allgemein zur praktischen Anwendung zu bringen.“
Das Kammergericht hat am Sonnabend in zweiter Instanz das Gesuch um vorläufige Freilassung des Grafen von Arnim aus der Haft abgelehnt.
— Der General⸗Feldmarschall von Steinmetz ist nach Görlitz zurückgekehrt.
. Der Contre⸗Admiral und Direktor der Kaiserlichen Ad⸗ miralität, Henk, hat sich in dienstlichen Angelegenheiten nach Danzig und Stettin begeben.
— Der Kaiserlich Königliche österreichisch⸗ungarische Ge sandte am Königlich dänischen Hofe, Graf Kalnokn, ist, von Wien kommend, heute früh auf der Rückreise nach Kopenhagen hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
Stettin, 9. Oktober. Die Regierung veröffentlicht im Amtsblatt eine Großherzoglich mecklenburgifche Poli⸗ , vom 4. August d. J., die in Ausführung es Rezesses vom 10. Dezember 1869 betreffend die Korrektion der Peene, zur Regelung der Schiffahrtsverhältnisse im Cummerower See und auf dem Peene⸗Flusse, soweit derselbe zwischen Preußen und Mecklenburg die Grenze bildet, erlassen worden ist.
Bayern. München, 19. Oktober. Die „Allg. Ztg.“ meldet: Heute Vormittag 11 Uhr hat Ihre Majestät die Königin⸗ Mutter Marie von Bayern bei dem protestantischen Pfarr⸗ amt (Dekanat) dahier die schriftliche Erklärung ihres Austritts aus der protestantischen Landeskirche durch den Hofmarschall Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandra, Freiherrn v. Lerchenfeld überreichen lassen. Hr. Pfarrer Rodde ist von Hohenschwangau, wo gegenwärtig Bischof Dr. v. Haneberg verweilt, hierher zurückgekehrt.
— Die Prinzessin Karl von Hessen, Schwester der
— Der ober ste Schulrath nimmt heute seine wöchentlichen Sitzungen, die seit längerer Zeit unterbrochen waren, wieder anf.
— Prof. Dr. von Petten kof er ist, dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge, gestern nach Meiningen abgereist, wo die Behörden den Rath Pettenkofers in sanitärer Beziehung hinsichtlich der wieder⸗ aufzubauenden abgebrannten Stadttheile vernehmen wollen.
Würzburg, 11. Oktober. (W. T. B.) Rechtsanwalt Gerhard 6 ist vom Gerichtshofe zum Offizialvertheidiger Kullmanns bestellt worden. Dem Vernehmen nach ist nunmehr der 29. d. M. zur Verhandlung vor dem hiesigen Schwur⸗ gerichte anberaumt.
Württemberg. Stuttgart, 10. Oktober. Die Prin⸗ zessinnen Ludwig und Leopold von Bayern, sowie die Prinzessin Therese von Bayern sind vorgestern zum Besuch im Königlichen Schlosse in Friedrichshafen eingetroffen, haben an dem Familiendiner theilgenommen und sind Abends nach Lindau zurückgereist.
— Der Minister der Justiz und der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten, v Mittnacht, ist gestern Abend nach Berlin abgereist, um dort an den Arbeiten des Bundesraths Theil zu nehmen.
Baden. Kar i1sruhe, 9. Oktober. Prinz Eduard von Sachsen-⸗Weimar ist gestern nach England, der Prinz von Wasa nach Waldleiningen zum Besuch des Fürsten von Leiningen abgereist.
— Der hiesige Gemeinderath berieth am 6. über die Bildung des künftigen Stadtraths und beschloß nach länge⸗ rer Berathung, dem Bürgerausschusse als Ortsstatut vorzuschla⸗ gen: Der Stadtrath habe zu bestehen: aus dem Ober⸗Bürger⸗ meister, 2 Beigeordneten, wovon der erste den Titel Bürger⸗ meister führt, und 22 Stadträthen. Dem künftigen Stadtrath soll die Entscheidung vorbehalten bleiben, ob etwa ein dritter Beigeordneter noch ernannt werden soll. Nach der Städteord⸗ nung wird der Bürgerausschuß außer den Mitgliedern des Stadtraths noch aus 96 Stadtvverordneten bestehen. Es wird dabei bemerkt, daß Anfangs Januar k. J. die Wahl der Stadt⸗ verordneten stattfinden duͤrfte, sodann jene der unbesoldeten Stadträthe und, da voraussichtlich aus den gewählten Stadtver⸗ ordneten mehrere Stadträthe ernannt würden, alsbald die Ersatz⸗ wahl für diese folgen werde, und hierauf die abgesonderten Wahlen des Ober⸗Büͤrgermeisters, des 1. und 2. Beigeordneten vorgenommen werden.
Mecklenburg. Das nachstehende, an die Großherzog⸗ liche Landesregierung gerichtete Schreiben des Commandeurs der 18. Division vom 23. September d. J. bringt die Groß⸗ herzogliche Landvogtei in Schöneberg, ebenso wie früher das Schreiben des kommandirenden Generals des X. Armee⸗Corps, zur allgemeinen Kenntniß:
„Nach den von den Truppen eingegangenen Berichten über ihre Unterbringung während des Manövers halte ich mich, für verpflichtet, der Großherzoglichen Regierung im Namen der Division und der übrigen ihr unterstellt gewtsenen Truppentheile für die gute und freundliche Aufnahme, welche Offizieren wie Mannschaften während der verflossenen Herbstübungen in Stadt und Land allseitig zu Theil geworden ist, meinen besonderen Dank auszusprechen. Auch die mit—⸗ unter unvermeidliche engere Belegeng einzelner Gegenden hat der guten Aufnahme des Soldaten keinen Eintrag gethan, eine für mich besonders erfreuliche Wahrnehmung, welche neben den sachgemäßen Anordnungen der Verwaltungs -Behörden vornehmlich wohl ein Resultat der Hingebung und Fürsorge der Lokalbehörden, denen an dieser Stelle noch besonders gedankt sei, gewesen sein dürfte. Der Großherzoglichen Regierung stelle ich schließlich eine entsprechend er⸗ scheinende weitere Verbreitung vorstehenden Schreibens ganz ergebenst anheim. Von Diringshofen, General ⸗Lieutenant und Divisions⸗ Commandeur.“
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 10. Oktober. Die „Goth. Ztg.“ veröffentlicht die Bekanntmachung des Staats⸗Mi⸗ nisteriums vom 5. d. M., den Zusammentritt der Vorsyno de zur Berathung einer neuen Kirchenyerfassung für die Herzogthümer Coburg und Gotha betreffend. Die Vorsynode tritt am Mitt⸗ woch, den 4. November d. J., in Gotha zusammen. Sie wird an diesem Tage Vormittags 19 Uhr durch einen öffentlichen Gottesdienst in der Augustinerkirche eingeleitet und hierauf Mit⸗ tags 12 Uhr in dem Sitzungssaale des Landtags für das Herzog⸗ thum Gotha eröffnet.
Elsaß⸗Lothringen. Hagenau, 11. Oktober. (W. T. B.) Die internationale Ausstellung von Hopfen, Bier, Brauereimaschinen und Geräthen ist heute unter sehr lebhafter Betheiligung des Publikums vom Bürgermeister Nessel mit einer Ansprache eröffnet worden. Die Ausstellung ist außer⸗ ordentlich zahlreich beschickt und durch große Mannigfaltigkeit ausgezeichnet.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 10. Oktober. Der Kaiser und die Kaiserin sind gestern um halb 4 Uhr Nachmittags in Gödöllö eingetroffen.
— Die Kaiserin Maria Anna ist am 9. d. M. in Prag angekommen. —
— Der Herzog von Anhalt ist am 8. d. M. von Salz⸗ burg nach Munchen abgereist.
— Der Fürst Karl von Rumänien ist mit seiner Ge⸗ mahlin gestern hier eingetroffen und hat Nachmittags seine Reise nach Pest fortgesetzt.
— Der Prinz Heinrich IV. Reuß ist kommen.
— Der Botschafter des Deutschen Reiches General von Schweinitz ist nach Wien zurückgekehrt.
Linz, 10. Oktober. Die Session des Landtages wurde heute vom Landeshauptmann mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser geschlossen, in das die Versammlung lebhaft einstimmte.
Salzburg, 10. Oktober. Der Landtag hat in seiner Abendsitzung die Regierungsvorlage in Betreff der Schonzeit des Wildes angenommen, desgleichen die beantragte Abänderung des Schulaufsichtsgesetzes genehmigt und ferner eine Petition an die Regierung um Errichtung einer medizinischen Fakultät in Salz— burg und einer Landes⸗Zwangsarbeitsanstalt beschlossen. Brünn, 9 Oktober. Im Landtage beantragten Prazak und 24 Genossen eine Adresse an den Kaiser, und es fei zur Berathung des von den ÄUntragstellern vorgelegten Entwurfes ein eigener neungliedriger Ausschuß einzusetzen. Der Adreßent⸗ wurf enthält verschiedene Beschwerden und wendet sich insbeson⸗ dere gegen die geänderte mährische Landtags⸗Wahlordnung von 1872. Der Entwurf schließt mit der Hoffnung und der Bitte, daß der Kaiser diesen Beschwerden ab⸗ helfen und die zur Erfüllung der Wünsche und Bedürfnisse der Völker geeigneten Maßnahmen treffen werde. Dieser An⸗
in Wien ange⸗
Königin⸗Mutter, ist in Hohenschwangau angekommen. Auch der Bischof von Speyer, Dr. von Haneberg, ist daselbst eingetroffen.
trag gelangt Anfangs nächster Woche auf die Tagesordnung.
wesen Mährens wurden einige Resolutionen gefaßt, betreffend das baldige Zustandekommen der Eisenbahnlinien Troppau⸗ Wlarapaß, Wlarapaß⸗Brünn, Iglau⸗Furth, Kriegsdorf⸗Römer⸗ stadt, Lundenburg⸗Tyrnau, Einbeziehung von Kremsier in das Eisenbahnnetz und Anschluß der preußischen Bahnlinie Glatz⸗ Neisse⸗Landesgrenze an die mährische Centralbahn.
Lem berg, 9g. Oktober. Die ruthenischen Deputirten inter⸗ pellirten im Landtag den Regierungsvertreter, weshalb in den Lemberger Lehrerseminarien keine Vorträge in ruthenischer Sprache gehalten werden, und weshalb bisher in den Landes⸗ Schulrath keine entsprechende Anzahl von Pädagogen berufen wurde. Der Landtag beschloß eine Resolution, wonach die Re⸗ gierung aufgefordert wird, energische Maßregeln zur Beseitigung der Justizmisère in Galizien vorzunehmen und insbesondere die Vermehrung der Gerichtsbeamten und die Verschärfung der Strafen für einzelne Delikte zu veranlassen.
Czernowitz, 10. Oktober. Der Landtag verwies die Regierungsvorlage über das Uebereinkommen mit dem Staate wegen des Grundentlastungsfonds an den Landesausschuß zur Berichterstattung in der nächsten Session. Nach Erledigung aller Vorlagen schloß der Landeshauptmann die Session mit einem dreimaligen Hoch auf den Kaiser, in welches die Abgeordneten begeistert einstimmten.
Pest, 10. Oktober. Wie die „Pester Korrespondenz“ meldet, wurden in dem heutigen Ministerrathe alle bisher aus⸗ gearbeiteten verschiedenen Gesetzentwürfe, darunter auch die Fi⸗ nanzvorlagen, erledigt und gutgeheißen, und sind hiermit auch alle etwaigen Meinungsdifferenzen vollständig ausgeglichen. Der Budgetentwurf für das Jahr 1875 ist auch bereits endgültig festgestellt.
— Die zwischen dem Honveéd⸗Kommando und dem Honvéd⸗Ministerium bestandenen Differenzen gelangen in den nächsten Tagen zur Austragung; die diesbezügliche Ministerraths⸗ vorlage wurde bereits Sr. Majestät unterbreitet.
Agram, 10. Oktober. Der Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf über die Reorganisation der politischen Verwaltung, nachdem mehrere Redner gesprochen, in der General⸗ und Spezialdebatte größtentheils nach dem Ausschußantrage angenommen. Heute wurde der Gesetzentwurf in dritter, die Gesetzentwürfe über die Organisation der Gerichts⸗ höfe erster Instanz und der Gehalte der Gerichtsbeamten in der General⸗ und Spezialdebatte mit großer Majoritãt angenommen.
Niederlande. Haag, 6. Oktober. Aus der Capstadt sind Berichte bis zum 5. September ö Das Gouvernement war bestrebt, die Waffenübungen bei den Freiwilligencorps in dieser Kolonie mehr und mehr zu befördern; es soll die Absicht bestehen, aus diesen Corps allmählich eine tüchtige Landwehr heranzubilden; das Gouvernement hat beschlossen, ihnen fortan das erforderliche Schießmaterial zur Verfügung zu stellen. Der Handel der Kolonie entwickelte sich zu immer größerer Blüthe. Aus Port Elisabeth wurde gemeldet, daß der Preis der Straußfedern trotz der freßen Quantitäten dieser Waare, die allwöchentlich dort auf den Markt kamen, bei raschem Absatze fest und selbst steigend blieb. Aus Nieuw -Grikioaland (den Digmentbezirken) berichteten die neuesten Mittheilungen, daß es endlich durch Anwendung von Dampfpumpen gelang, die überschwemmten Gruben südlich vom berühmten Colnsberg⸗ f. nach und nach von den Wassermassen wieder zu befreien; es würden diese Gruben nun wohl bald wieder in Betrieb genommen werden können; in den übrigen wurden fortwährend Funde von mehr oder weniger großen Diamanten von guter Qualität gemacht. Aus dem Transvaal hatte man in der Capstadt die Meldung, daß die Nach⸗ richten aus den Goldbezirken nicht ungünstig lauteten; es mehrten sich die Funde von Edelmetall, auch in größeren Stücken; jüngst wurde ein Stück von zehn Pfund gefunden; aus zwei der jüngst verkauften Claims hatten die Erwerber schon mehr als tausend Unzen Gold ge⸗ wonnen. Aus dem Transvaal kommen nun auch Sendungen von Ko⸗ balt; der Werth dieses Metalls wird auf 250 Pfd. Sterl. pr. Tonne geschätzt. In der Capstadt ist, im Alter von 62 Jahren, Hr. G. H. Schwabe, der sehr geachtete Agent für die rheinischen und andere deutsche Missionäre, gestorben.
Belgien. Brüssel, 11. Oktober. (W. T. B.) Der Moniteur belge“ veröffentlicht heute den ersten Bogen der Verhandlungen der internationalen Konferenz.
Frankreich. Paris, 9. Oktober. Der Sekretär des Marschalls Mac Mahon, Graf d'Harcourt, richtete an den Maitre von Nevers, der den Marschall eingeladen, bei seiner k dem Süden seine Stadt zu berühren, folgendes
reiben:
Herr Maire! Der Marschall Präsident der Republik empfing Ihren Brief, welchen Sie im Namen des Gemeinderaths von Nevers an ihn xichteten. Er beauftragte mich, Ihnen zu sagen, daß er durch die Einladung, die er enthielt, und die Beweise der hohen Sympathie, die Sie ihm übermachten, sehr angenehm berührt worden. Nach den beiden von ihm im Westen und Norden Frankreichs gemachten Rund⸗ reisen gestatten ihm seine zahlreichen Geschäfte nicht mehr, den Sitz der Regierung zu verlassen ; wenn er jedoch später abkommen kann, so wird er sich freuen, Ihre Stadt zu besuchen und Ihnen selbst zu ver⸗ sichern, welchen großen Antheil er an dem Wohlergehen der Stadt Nevers nimmt. Genehmigen Sie 2c.
Der Sekretär der Präfidentschaft. E. d'Hareourt.
— 11. Oktober. (W. T. B.) Der „Moniteur“ bestätigt, daß dem Herzog von Décgzes von dem spanischen Ge⸗ sandten eine Note überreicht worden ist, die den Umfang einer völligen Denkschrift hat und alle einzelnen Thatsachen auf⸗ zählt, aus denen angeblich hervorgeht, daß die Carlisten von Seiten Frankreichs begünstigt worden sind.
— 12. Olttober. (W. T. B.) Bisher liegt das Ergebniß von 36 Stichwahlen für die Generalräthe vor. Es sind 18 konservative und 18 republikanische Kandidaten gewählt.
Spanien. Nach einem Telegramm der „Indeépendance Belge“ aus Bayonne vom 11. Oktober hat die Enthebung Dorregaray's und anderer Befehlshaber von ihren Posten in den carlistischen Reihen sehr unangenehm berührt. Durch die Besetzung la Guardias von Seiten der Regierungstruppen, ist das linke Ufer des Ebro frei geworden und der Angriffs⸗ bewegung der Carlisten gegen Miranda Halt geboten. Die Carlisten sind vor General Moriones, der Viana besetzte, zurückgewichen Don Carlos hat in der Nähe von Pena⸗ cerra da befestigte Stellungen bezogen.
— Der „Times“ geht eine genaue Analyse der neuerdings Seitens des spanischen Gesandten der französischen Regie⸗ rung überreichten Note zu. In derselben wird zunächst das Bedauern ausgesprochen, daß die ,, , einer verãn⸗ derten Haltung der französischen Behörden gegenüber den Carlisten sich nicht erfüllt hätten, obgleich inzwischen die Anerkennung der spanischen Regierung Seitens Frankreichs erfolgt sei. Es wird konstatirt, daß das Verhalten der in den Grenzdistrikten fungirenden französischen Beamten im Widerspruch stehe mit den freundschaftlichen Zusicherungen, welche der Herzog v. Décazes der spanischen Regierung gemacht habe. Spanien müsse daher die
Bei Berathung des Generalberichtes über das Kommunikations⸗
Aufmerksamkeit des Ministers auf diese Thatsachen lenken. Es
werden hierauf spezialifirte Beschwerden vorgebracht über die wenig strengen Maßregeln zur Verhütung der Kontrebande an der Grenze. Spanien habe sich zwar auch über eine andere Nation zu beklagen, welche den Carlisten ebenfalls Waffen und Munition liefere; allein dieser Fall sei doch ein ganz anderer, weil die Schiffe, mittelst derer der Waffentransport bewerkstelligt werde, den Zufällen einer langen Seefahrt ausgesetzt seien. Die Begünsti⸗ gung der Carlisten Seitens der französischen Regieung sei eine ganz augenscheinliche und zwar habe sich dieselbe schon bethãtigt zur Zeit, als Don Carlos nach seiner Niederlage bei Orozquieta fich auf französisches Gebiet habe flüchten müssen. Einen be⸗ sonderen Beschwerdegrund bilde das Verhalten gegenüber Lizar⸗ raga; wenn auch zugegeben werden könne, daß derselbe im Best eines regelrechten Passes gewesen sei, so hätte derselbe do keinesfalls für sein aus 29 Perfonen bestehendes Gefolge Gültig⸗ keit haben können. Die spanischen Konsuln hätten die fran⸗ zösische Regierung rechtzeitig von dieser mißbräuchlichen Aus⸗ dehnung dieses Passes unterrichtet, jedoch ohne Erfolg. Die Anwesenheit Don Earlos in Bayonne und Pau sei durch den spanischen Konsul der französischen Regierung bereits vor dem 2. Mai 1872 mitgetheilt worden, und trotzdem sei seinem Antrage auf Verhaftung des Prätendenten keine Folge gegeben worden. Weiter wird angeführt, daß Baron de la Torre und Herzog de la Rocca nicht internirt worden seien, obgleich sie nachgewie⸗ senermaßen in Pau und Bordeauz Waffenankäufe für die Carlisten bewirkt hätten. Bezüglich der Pferdeausfuhr von Frankreich nach Spanien müsffe Spanien den Anspruch erheben, daß jeder Transport, welchet nicht durch Spa⸗ nien genehmigt sei, verboten werde. Nachdem noch auf die Thatsache hingewiesen ist, daß bis in die neueste Zeit in Bayonne carlistische Briefmarken öffentlich verkauft worden, kommt die Note zu der Schlußfolgerung, daß ein Wechsel der Beamten in den Grenzdepartements, sowie absolute Ausweisung aller Carlisten aus dem französischen Gebiete und ein Zusammen⸗ wirken beträchtlicher französischer Streitkräfte mit den spanischen Truppen erfolgen müsse.
Italien. Rom, J. Oktober. (It. N.) Gestern fand eine Sitzung des obersten Unterrichtsrathes statt. Der neue Unterrichts Minister, Herr Bong hi, benutzte diese Gelegenheit, um sein Programm zur allgemeinen Kenntniß gelangen zu lassen. Er übernahm das Präsidium der Sitzung und äußerte ungefähr Folgendes: Er sei fest entschlossen, in der Unterrichtsgesetz gebung feine allgemeine Umwälzung hervorzubringen, sondern vielmehr energisch für die Ausfuͤhrung der bestehenden Gesetze zu sor⸗ gen; er werde sich darauf beschränken, dem Parlamente drei oder vier Gesetzentwürfe von geringerer Wichtigkeit vorzulegen. Er werde die nothwendigen Reformen im primären und sekundä⸗ ren Unterricht nach und nach einführen, und alles für die Einführung des obligatorischen Unterrichts vorbereiten, dessen entschiedenen Vertreter er sich nenne. Das Studium werde der Minister auf ein höheres Niveau zu bringen und die Disziplin unter den Schülern wie unter den Lehrern zu befestigen suchen. Er wolle sich bemühen, die Beziehungen zwischen dem Minister und dem Unterrichtsrathe mit jedem Tage inniger zu machen und die genannte Institution zu dem zu erheben, was sie nach der Absicht ihrer Schöpfer sein sollte, d. h. zu einer wirksamen Stütze des Ministers und nicht blos zu einer Deckung seiner Autorität in gewissen Fällen.
Türkei. Belgrad, 11. Oktober. W. T. B.) Die ser⸗ bische land wirthschaftliche Ausstel lung ist heute eröffnet worden; der Fürst hat der Eröffnungsfeier in Person bei⸗ gewohnt.
Montenegro. Cettinje, 10. Oktober. (W. T. B.) Der Fürst hat die Absicht, an den Truppenmanövern in Rumaͤnien theilzunehmen, aufgegeben und wird dem Fürsten Karl erst im naͤchsten Frühjahre einen Besuch abstatten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Oktober. Dem, Reg. Anz.“ wird aus Livad ia telegraphirt, daß der Groß⸗ fürst Thronfolger mit Gemahlin und Kindern, der Groß⸗ fürst Wladimir Alexandrowitsch und die Großfürstin Maria Pawlowna gestern Vormittags wohlbehalten in Livadia ein⸗ getroffen sind. .
— Der Kaiser hat dem Kriegs⸗-Minister, General⸗Adju⸗ tantanten, General der Infanterie Dmitri Miljutin in Aner⸗ kennung seiner hervorragenden Verdienste um die Reorganisation der russischen Armee und seiner thätigen Theilnahme an der Durchführung des Projekts der allgemeinen Wehrpflicht mittelst Allerhöchsten Handschreibens vom 30. August den Andreas⸗ Orden verliehen. .
— Die Beförderung der telegraphischen Korrespon⸗ denz zwischen Rußland und Oesterreich wurde bisher durch die Stationen in Warschau und Shitomir und die österrei⸗ chischen Stationen Krakau und Lemberg vermittelt. In Folge einer Vereinbarung mit der österreichischen Regierung ist nun⸗ mehr die direkte Uebergabe der Depeschen zwischen Warschau und Wien und Kiew und Lemberg eingeführt, wodurch die Ueber⸗ mittelung der telegraphischen Korrespondenz Rußlands mit Desterreich sowohl, als auch den übrigen Staaten, welche diesen Weg benutzen, beschleunigt wird. .
— Unterm 30. September ist die Eröffnung der allgemeinen Sammlungen zum Besten der durch Mißwachs in Noth ge⸗ rathenen Bevölkerung des Kreises Tiraspol im Gouvernement Chersson genehmigt worden. .
— Seminare für Schullehrerinnen sollen, wie die „R. W.“ erfährt, zur Ausbildung geeigneter Lehrkräfte für die Volksbildung bei den weiblichen Schulen des geistlichen Ressorts ins Leben gerufen werden. In Wilna soll der Anfang gemacht werden. Das Ministerium des Innern hat nach der genannten Quelle bereits 15,000 Rubel zu diesem Zweck assignirt, stellt aber die Bedingung, daß dafür 40 Stipendiatinnen des Ministe⸗ riums, Töchter von Geistlichen, welche den Kursus in der weib⸗ lichen Schule mit Auszeichnung vollendet haben, den Unterhalt in der künftigen Anstalt frei haben. 40 andere Seminaristinnen sollen außerdem auf eigene Rechnung in der Anstalt unter⸗ gebracht werden. .
— Die Gerüchte von Unruhen im Uralschen Kosaken—⸗ heere, welche seit einiger Zeit kursiren, scheinen durch eine Notiz der „Uralschen Heereszeltung“ indirekt eine Bestätigung zu finden. Am J. September ist nämlich um 1 Uhr Mittag das erste Echelon des Orenburgschen Linien⸗Bataillons in Uralsk eingerückt, um Uhr Abends folgte ihm der General⸗Gouverneur von Hren⸗ burg, General⸗Adjutant Kryshanowsky. Die Unruhen sollen durch die Reorganisationen hinsichtlich der Dienstpflicht hervor⸗ gerufen sein.
— Ueber die Morosowsche Karawane, welche aus Kaschgar zurückkehrt und am 4/16. August in Naryn ange⸗ langt ist, erhält die „R. W.“ nachstehende Nachrichten:
Ende April machte sich die Karawane von Naryn aus nach 6 gar auf, wo sie am 15. Mai anlangte. Sie näherte sich der Kasch-
arschen Grenze nicht ohne Furcht. Die Furcht vermehrte sich noch, 5. * 200 6 der Stadt eine Schaar bewaffneter Krieger entgegenkam. Dieselbe nahmen sie übrigens freundlich auf, wie auch Jakub Bek die Mitglieder der Karawane, als sie ihm vorgestellt wur ⸗ den, sehr gnädig empfing. Einen Theil der Waaren verkaufte die Karawane gleich nach ihrer Ankunft. Der größere Theil blieb unver kauft und eignete sich auch gar nicht für den Handel in Kaschgar. Daher wollte Jefim Romanow, welcher nach dem Tode von Gali⸗ Faifulin die Leltung übernommen hatte, in die chinesischen Städte Ürumtschi, Ufassutai, Barkul, Chami und Turfan weiterziehen, wozu er von Jakub⸗Bek die Erlaubniß erbat. Jakub⸗Bek gestattete das J. 46 2 . wollte, daß die Russen den Weg in diese tädte kennen lernten.
Auf die dringenderen Bitten Romgnows entschlo sich Jakub⸗Bek, die nachgebliebenen Waaren auf seine Rechnung anzukaufen, um den Ruffen jeglichen Vorwand, weiter zu ziehen, zu nehmen. Auf diese Weise setzten die Russen ihre Vorräthe vortheilhaft ab und begaben sich mit dem baaren Gelde und eingetauschten Waaren, wie Indigo, Färberoth, Rohseide, Seidenzeug auf den Rückweg. Der Emir be= schenkte sie vor ihrer Abreise, welche am 30. Juli erfolgte, und licß ihnen bis an die Grenze das Geleit geben, damit ihnen innerhal seines Reichs nichts Widerwärtiges passire. —ᷣ
Am 21. August langte die Karawane bereits wohlbehalten im Fort Werny an.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Oktober, Am 1. Oktober wurde der noch bisher zurückstehende Theil (zwischen den Stationen Kopparberg und Ludvika) der mittelst eng⸗ lischen Kapitals angelegten schwedischen Centraleisenbahn oder Frövi⸗Ludvikabahn, eröffnet. Seitdem die Krylbo⸗Norbergs Eisenbahn ebenfalls vor Kurzem eröffnet worden ist, kann man somit auf der Eisenbahn den Maälaren umreisen, mit Ausnahme der 4 Meilen langen Landstraße zwischen Norberg und Smedje⸗ backen. Eine Festlichkeit bei Eröffnung der erstgenannten Eisen⸗ bahnstrecke hat nicht stattgefunden. Dieselbe bildet ein höchst wichtiges Glied in der Kommunikation und ist für die schwedische Eisenindustrie von sehr großem Werth, indem sie die reichsten Erzlager Schwedens, z. B. Grängesberg und Kopparberg, durchschneidet.
Amerika. New⸗Jork, 109. Oktober. (W. T, B.) Zu Paterson ist ein sehr stark besuchtes republikanisches Mee— ting abgehalten worden. Bei demselben konstatirte der Sekre⸗ tär der Marine, Robeson, daß die gegenwärtige Regierung voll⸗ kommen die republikanische Partei repräsentire. Weder die Re⸗ gierung noch ihr Oberhaupt würden jemals den Interessen oder den Traditionen des Landes zuwider handeln. Grant denke nicht daran, zum dritten Male die Präsidentschaft zu übernehmen und halte dafür, daß einer Diskussion über diese Frage keinerlei Beachtung zu schenken sei.
— 11. Oktober. (W. T. B.) Dem New⸗Nork Herald“ zu⸗ folge ist die Lage der Dinge in Louisiang eine sehr bedenk⸗ liche und steht der Ausbruch neuer Feindseligkeiten zwischen Weißen und Schwarzen zu erwarten. Der Zuzug von Negern wird auf 15,000 angeschlagen.
— (Al. A. C.) Aus Euba sind per Kabel im Laufe der Woche folgende Nachrichten eingetroffen: Um der Geldnoth des Staatsschatzes einigermaßen abzuhelfen, ist der Verkauf von Adelstiteln und Besteuerung derfelben wieder eingeführt worden. Das dieselben unterdrückende Dekret von 1873 ist annullirt; in dem betreffenden Erlaß ist jedoch die Schaffung neuer Titel nicht vorgesehen; die Regierung überläßt das den Cortes. Inwischen sind die Inhaber der alten, wieder ins Leben gerufenen Titel, welche in Cuba residiren und welche die Entrichtung der Steuern unterlassen, gemäß dem Königlichen Dekret von 1846 verpflichtet, den fälligen Betrag zuzüglich 33 Prozent zu erlegen. Im Unter⸗ lassungsfall ist die Benutzung dieser Titel verwirkt. — Kürzlich wurde ein Versuch gemacht, den General⸗Kapitän Concha auf seiner Sommer⸗Residenz, welche stets von Freiwilligen bewacht ist, zu erschießen; der Verdacht hat sich auf einen der Freiwilligen gelenkt. Die Angelegenheit ist der Oeffentlichkeit soweit dies möglich, entzogen worden. — Es wird berichtet, daß es in der Absicht der Regierung liegt, innerhalb 10 Tagen eine neue Zwangs⸗Anleihe von 1,500, 000 Dollars zu machen. J
Buenos⸗Ayres, 9. Oktober. (W. T. B.) Der Insur⸗ gentenführer Rivas hat sein Lager ganz in der Nähe von Buenos⸗Ayres aufgeschlagen. Die Regierungstruppen haben Belgrano und Maron besetzt. Das den Insurgenten gehörige Kanonenboot „Parana“ ist, verfolgt von einem Regierungs⸗ geschwader, in dem Hafen von Montevideo eingetroffen, wurde indeß sofort angewiefen, den Hafen unverzüglich wieder zu verlassen.
Asien. Nach einem der „Großen nordischen Telegraphen⸗ gesellschaft! in Kopenhagen zugegangenen Telegramme aus Shangai vom 10. Oktober Nachmittags bestätigt es sich, daß eine Kriegserklärung zwischen Ching und Japan nicht erfolgt ist. Im Gegentheil werden die Verhandlungen zur Erzielung eines Einverständnisses zwischen den beiderseitigen Unterhändlern Okubo und Tsung-li⸗Jamen fortgesetzt, und ge⸗ winnt es den Anschein, daß die ganze Frage eine friedliche Lösung erfahre. Die Verhandlungen werden sogar den fremden Gesandt⸗ schaften gegenüber sehr geheim gehalten.
Zur Begründung des Entwurfs der Eivilprozeß⸗ Ordnung. (Vgl. Nr. 236 d. Bl.) V
§. 10. Das Verfahren des Entwurfs beruht auf der fol⸗
genden einfachen Regel. Wer eine richterliche Entscheidung er⸗ wirken will, welche auf Grund einer mündlichen Verhandlung erfolgen muß, hat die Gegenpartei in eine bestimmte, vom Vor⸗ sitzenden des Gerichts bezeichnete Sitzung laden zu lassen, und zwar mittelst Zustellung eines Schriftsatzes, in welchem die Ge⸗ genpartei von dem in der Sitzung zu stellenden Gesuche und den für dasselbe sprechenden Gründen in Kenntniß gesetzt wird. Die Gegenpartei ist bei Vermeidung der Kosten des verzögerten Prozesses verpflichtet, der vorladenden Partei vor dem Termine eine Gegenerklärung zustellen zu lassen, in welcher sie mittheilt, ob und welche Gründe ste dem in der Sitzung zu stellenden Ge— suche entgegenzusetzen beabsichtige. In dem anberaumten Ter⸗ mine stellen die Parteien ihre Gesuche und verhandeln zur Sache. . . . Diese einfache Regel ist aber auch eine allgemeine. Sie gilt für alle Rechtsstreitigkeiten, für jede Instanz, deren Ver⸗ fahren überhaupt ein mündliches ist, für die Hauptsgche wie für Zwischenstreitigkeiten, für jede Art der mündlichen Prozedur.
Für das Verfahren vor den Handels- und Amtsgerichten ist eine Abweichung insofern zugelassen, als die Gegenpartei auf einen ordentlichen Gerichkstag ohne vorgängige Bestim⸗ mung desselben durch den Vorsitzenden geladen werden kann,
die Gegenpartei auch nicht bei Vermeidung der Kosten des
verzögerten Prozesses verpflichtet ist, der Partei vor dem Ter mine eine Gegenerklärung zustellen zu lassen.
Dem Entwurf ist die Unterscheidung zwischen einer or- dinären und summarischen Prozedur im Sinne des Code de procédure civile fremd. Dagegen kennt er in dem Urkunden und Wechselprozesse ein Verfahren mit materiell beschränkter Defension und in dem Ehe⸗ und Entmündigungs⸗ prozesse ein Verfahren mit nicht unwesentlichen Abweichungen, welche mit der Natur der Rechtsverhältnisse selbst im engsten Zusammenhange stehen. ;
Neben dem durch das Mündlichkeitsprinzip beherrschten eigentlichen Prozeßverfahren findet ein ganz abweichend kon⸗ struirtes Verfahren Platz, welches der Entwurf als Mahn⸗ verfahren bezeichnet. Dasselbe beruht auf der Erwägung, daß der tägliche Verkehr eine Masse von Rechtsstreitigkeiten hervor⸗ ruft, welche lediglich aus dem Grunde vor die Gerichte gelan⸗ gen, weil der Schuldner aus Saumseligkeit, Nachlässigkeit oder wegen Mangel augenblicklich bereiter Mittel eine unstreitige und deshalb der richterlichen Feststellung nicht bedürfende For⸗ derung nicht berichtigt. In dem erwirkten, unter Androhung sofortiger Zwangsvollstreckung ergehenden Zahlungsbefehle liegt für den Schuldner eine ernste Mahnung, seinen Gläubiger zu befriedigen. 9.
§. 11. Das bestehende Rechtsmittelsystem hat im Entwurf Abänderungen erlitten, welche ihrem allgemeinen Charakter nach schon hier zu beleuchten sind. . ;
Der Begriff eines Rechtsmittels ist kein historisch gege— bener; in der Prozeßtheorie, wie in den Gesetzgebungen, wird er in verschiedenem Sinne genommen. Im Entwurf werden unter Rechtsmitteln prozessualische Rechtsbehelfe verstanden, wodurch Entscheidungen, welche die Rechtskraft noch nicht beschritten haben, vor einem höheren Richter angefochten werden. Damit scheiden aus der Reihe der Rechtsmittel die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Einspruch, die Nichtigkeitsklage und die Restitutionsklage. Die Wiedereinsetzung bezweckt, die Folgen der Versäumung einer Nothfrist zu beseitigen und die Anfech⸗ tung einer durch Ablauf der Nothfrist rechtskräftig gewordenen Entscheidung zu ermöglichen; über den Antrag auf Wiederein⸗ setzung entscheidet das Gericht, welchem die Entscheidung über die naͤchgeholte Prozeßhandlung zusteht. Der Einspruch gehört zur Zuständigkeit desjenigen Gerichts, welches das Unge— horsamsurtheil erließ und hat nicht rechtskräftige Urtheile zum Gegenstande. Die Nichtigkeitsklage und die Restitutions⸗ klage richten sich stets gegen rechtskräftige Urtheile und ge— hören nicht zur Zustäͤndigkeit eines höheren Richters. Von der Wiedereinsetzung wird im Zusammenhange mit den Folgen der Versäumung, von dem Einspruche im Zusammen⸗ hange mit dem Ungehorsamsurlheil gehandelt. Die Nichtigkeits⸗ klage und die Restitutionsklage, welche in gleicher Weise, wenn auch aus verschiedenen Gründen, die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens bezwecken, bilden den Gegenstand eines besonderen Buchs; fast sämmtliche Prozeßnormen sind beiden Klagen gemeinsam.
Als Rechtsmittel kommen in Betracht die Berufung, die Revision und die Beschwerde. ö J
Unter diesen Rechtsmitteln ist die Beschwerde von einer mehr untergeordneten, nebensächlichen Bedeutung. Den Gegen⸗ stand der Änfechtung bilden verhältnißmäßig einfache, unbedeu⸗ tende Entscheidungen; für die Anfechtung selbst und deren Er⸗ ledigung empfehlen sich daher thunlichst einfache Formen. Die einzelnen Entscheidungen, welche den Gegenstand der Beschwerde bilden, können nicht wohl in einer allgemeinen Gesetzesformel zusammengefaßt werden. Zur allgemeinen Charakterisirung der einzelnen Entscheidungen dient jedoch Folgendes: Wenn die übrigen auf mündlicher Prozedur beruhenden Rechtsmittel, ihrer ganzen Konstruktion nach, nur solche richterliche Entscheidungen zum Gegenstande haben, welche nach vorgängiger mündlicher Verhandlung im Verhältnisse der einen Partei zur anderen er⸗ folgte sachliche Entscheidungen enthalten, so fallen dem Gebiete der Beschwerde Entscheidungen anheim, welche entweder eine mündliche Verhandlung nicht voraussetzen oder einen Streit zwischen den Parteien und dritten Personen bezielen oder eine sachliche Entscheidung nicht enthalten. Nur ganz. ausnahms⸗ weise sind Entscheidungen, auf welche diese Kriterien nicht passen, dem Rechtsmittel der Beschwerde unterworfen, weil die untergeordnete Bedeutung der Entscheidungen die Anwendung der einfacheren Prozeßformen rechtfertigt. .
Die sonstigen Rechtsmittel haben nur Endurtheile zu ihrem Gegenstande.
Statistische Nachrichten.
Dem fünften Jahrgang des statistischen Jahrbuchs (1873 für das Großherzogthum Baden entnehmen wir fol⸗ gende Daten: Die Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember i871 waren: 303,228 bewohnte Gebäude, 299 sonstige Aufenthalts⸗ stätten, 300,517 Haushaltungen, 418 Aufenthalts⸗ und Extra- Haus⸗ haltungen, 1,434 970 anwesende Personen, wovon 1,379,982 badische, 42, 003 sonstige Reichsangehörige und 12,985 Reichs ausländer Nach der Konfession 475,918 evangelische Christen, 831,007 Katholiken, 2435 fonstige Christen, 25,599 Israeliten, 2 Bekenner anderer Reli⸗ glon und von 9 ist dasselbe nicht angegeben. In der Rubrik., Größe und Preise der landwirthschaftlichen Liegenschaften mit Aus⸗ schluß der Bauplätze! ist der Gesammterlös bemerkenswerth; er betrug 26,625,805 Fl, im Jahre 1872 und ist der Unterschied des Preises für die Hektare Land von 1871 und 1872 bei Aeckern 385 Fl,, Gartenland 276 Fl., Rebland 496 Fl. und Wald 62 Fl., was mit der allgemeinen Peeissteigerung zusammenhängt. Die Thätigkeit der bürgerlichen Gerechtigkeitépflege anlangend, so wurden 92,424 Zahlbefehle gelöst, 3 Liegenschaftevollstreckungen, 18875 Fahrniß - und Halmfiüchte⸗Versteigerungen vollzogen. Es wur= den 55 Ganten anhängig. Die Amtsgerichte erledigten 26,995 Civil- prozesse. Der Kapitalbetrag der ausgestellten Pfandurkunden macht in bezeichnetem Jahre zusammen 13 812,751 Fl. Eine Zunahme der Steuer⸗ kapitalien ist ersichtlich. Das Grund- und Hä nser steuer· Kapital betrug 53 995, 817 Fl, das Häusersteuer Capital 219, 212, 225 Fl., das Gewerb⸗ steuer⸗Kapital 251 892,350 F das Kapitalsteuer⸗Keapital 329,372,250 Fl. das Klaffenfteuer⸗Kapital h. 922.930 Fl, im Ganzen steuerbare Kapitalien 1,397, 395,572 Fl., das steuerfreie Kapital Des Staates repräͤsentirt einen Werth von 335390757 Fl. Dlese Steuerkapitalien betragen demnach mehr als 3 Milliarden Francs, — Der Gesammt⸗Hagel⸗ schaden im Großherzogthum betrug im Jahre 1872 2981, 454 51.3 Waldflächen besaß das Großherzogthum im Jahre 1872 an 515,242
ektaren, gegen 14,033 Hektaren im Jahre 1871; es läßt sich eine 9. Vermehrung des Waldbestandes nachweisen. — Die Anza l der Sparkasfen im Großherzogthum war 7, die neuen Einlagen zu Ende des Rechnungssahres 123,207 und die Gesammteinlagen standen auf 37 617,526 Fi, äifo auf mehr als 37 Millionen. Demnach fäme auf den Kopf mehr als 25 Fl. Ersparniß. Bedeutend war die Thä— tigkeit der Vorschußvererne, deren es am S lusse des Jahres 1871 — 70 waren. Beträge auf Schuldscheine, Wechsel und Diskonte
tanden zufammen auf 11,444,040 Fl, der Umsatz in Kontokorrent be⸗ . 4 . 1532 * 85,382, „9 Fl. gegen Sz, 56s, 124 Fi.