1874 / 247 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

der Königlichen Hauptbank hierselbst entgegengestanden haben, . den mittels des Gesetzes vom 25. Mai er. Art. 1. 2. Ziffer 3 sanktionirten 5. 22 der Synodal⸗ Ordnung i wor⸗ den find, hat sich das Königliche Haupthank-Direktotium bereit erklärt, den event. Depositionsanträgen der Gemeindelirchenräthe im Geltungsbereich der gedachten Gesetze stattzugeben und hin⸗ sichtlich des dabei zu beobachtenden Geschäftsganges Folgendes bemerkt: Die Deklarationen sowohl, als die Quittungen über Rückgabe der Depots sind von dem Gemeinde⸗ Kirchenrath resp. Namens desselben von dem Vor⸗ sitzenden oder dessen Stellvertreter und zweien Aeltesten unter Beidrückung des Kirchensiegels zu vollziehen. Die Depotscheine werden auf den betreffenden Gemeinde⸗Kirchenrath ohne Er⸗ wähnung der Eigenschaft der Effekten als zum Kirchen-, Stif⸗ tungs⸗ Pfarr⸗ oder Pfarrwittwenthums⸗Vermögen gehörig ausgestellt und dem Ueberbringer der Deklarationen und Papiere (ohne weitere Legitimation) ausgehändigt. Jener Eigenschaft ist daher auch in den Deklarationen keine Erwähnung zu thun. Die Uebersendung der Zinsen und die ganze weitere Korrespon⸗ denz geschieht am Besten gleichfalls unter der Adresse des Ge⸗ meinde⸗Kirchenraths, von dem denn auch die entsprechenden Zinsen⸗ u. f. w. Quittungen auszustellen sind. Indessen kann auch die Erhebung der Zinsen u. s. w. nach 5. 24a. der Synodal⸗ Ordnung durch den Kirchenkassen⸗Rendanten gegen dessen Quit⸗ tung erfolgen, nur ist in diesem Falle die Person des Ren⸗ danken durch einen Zusatz zur Deklaration etwa dahin im Voraus zu bezeichnen.

„Der Kirchenkassen⸗Rendant N. N. ist zur Empfangnahme der Zinsen der deponirten Werthpapiere so lange berechtigt, bis wir dem Königlichen Haupt⸗Bankdirektorium eine andere dazu ermächtigte Perfon schriftlich namhaft machen.“

Soweit es auf die Echtheit der Unterschrift des Rendanten ankommt, würde dieselbe durch einen öffentlichen Beamten unter Beidrückung des Dienststegels, oder von dem Gemeinde⸗Kirchen⸗ rath in den Formen des 5§. 22 J. c. zu beglaubigen sein.

Ob die einzuliefernden Papiere außer Eours zu setzen, bleibt dem Ermessen der Deponenten überlassen.

Der General⸗Major von Bernhardi, Commandeur der 10. Kavallerie⸗Brigade, ist mit Urlaub von Posen hier ein⸗ getroffen.

Der General⸗Major Graf von Kanitz, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, ist in Genehmigung seines Abschiedsgesuches unter gleichzeitiger Entbindung von der Wahr⸗ nehmung der Geschäfte der Kommandantur von Potsdam und unter Führung bei den Offizieren à la suite der Armee mit der gesetzlichen Penfion zur Disposition gestellt; dem Obersten und Commandeur des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments von Rochow unter Verleihung des Charakters als General⸗Major der Ab⸗ schied mit der gefetzlichen Penston bewilligt.

Der Kaiserlich russische Minister der Kaiserlichen Do⸗ mänen, Wirklicher Geheimer Rath von Walujeff, ist heute Mittag, von München kommend, hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der Kaiserlich russische Reichs- Controleur, General Greig, ist gestern Abend nach St. Petersburg abgereist.

Der Kreis⸗Thierarzt a. D. Anton Julius Reß zu Osterburg ist zum kommissarischen Kreis⸗Thierarzt des Kreises Osthavelland ernannt worden.

Dem Departements⸗Thierarzt Jordan, welcher seinen Wohnsttz von Tripkau nach Lüneburg verlegt hat, ist die kom⸗ missarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Lüne⸗ burg, unter gleichzeitiger Entbindung von der Verwaltung der Krels⸗Thierarzkstelle des Kreises Dannenberg, übertragen worden.

Königsberg i. Pr., 20. Oktober. (W. T. B.) Vom Ostpreußischen Tribunal sind heute drei Erkenntnisse der ersten Instanz gegen den Bischof Erementz von Ermland wegen ungesetzlicher Anstellung von drei Geistlichen mit der Ab⸗ änderung bestätlgt worden, daß die Gesammtstrafsumme von 650 auf 600 Thaler herabgesetzt wird.

Bayern. München, 19. Oktober. Der König, welcher in den jüngsten Tagen auf dem Linderhof verweilte, begiebt sich von dort morgen über Partenkirchen in den Hinterrieß. Im Laufe der nächsten Woche wird der König hierher kommen, kurzen Aufenthalt in München nehmen und sich dann für den weiteren Theil des Herbstes nach Hohenschwangau begeben.

Der Staats⸗Minifter der Justiz, Dr. von Fäustle, hat von Sr. Majestät dem König für einige Tage Geschäfts⸗ urlaub erhalten.

Fürst von Hohenlohe, der deutsche Botschafter bei der französischen Regierung, ist, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, aus Auffee heute Morgen hier eingetroffen. Derselbe wird sich in einigen Tagen nach Berlin und von dort alsbald, da sein Ur⸗ laub zu Ende geht, wieder nach Paris begeben.

Hessen. Mainz, 20. Oktober. (W. T. B. Bei der heute statigehabten Wahl eines Bürgermeisters wurde der Kandidat der Fortschrittspartei, Wal Lau, mit 23 Stimmen ge⸗ wählt; der ultramontane Kandidat erhielt 13 Stimmen.

Sachsen⸗Weimar⸗SEisenach. Weimar, 20. Oktober. Morgen Mittag findet die Schließung der ersten evangelischen Landessynode im Fürstenhaussaale durch den Chef des Kultus⸗Departements, als landesfürstlichen Kommissar, statt.

Braunschweig. Braunschweig, 20. Oktober. Wie dem „Brschw. Tgbl.“ mitgetheilt wird, ist in Blankenburg telegraphisch gemeldet worden, daß Se. Majestät der Kaiser am 29. Oktober dort eintreffen und an den am 30. d. im Heim⸗ burger, sowie am 31. d. im Blankenburger Reyier stattfindenden Herzoglichen Hofjagden theilnehmen wird,

Am Sonntag Morgen nach 9 Uhr traf auf der für das Publikum abgesperrken Westseite des Bahnhofs die Leiche des Staats-Ministers von Campe ein und wurde in den zur Aufnahme bestimmten Waggon gestellt. Die leidtragenden Anver⸗ wandten bestiegen einen Salonwagen, dem der Leichenwagen an⸗ gehängt wurde, und es erfolgte dann die Abfahrt des tr auge. nach Stadtoldendorf gegen gi Uhr. Dem impo⸗ santen Leichenzuge voran schritt ein Trauermarschall. Es folg⸗ ten dann: der mit Kränzen geschmückte, mit Tuch beschlagene und von vier Pferden gezogene Sarg, ein Beamter mit den auf Kissen liegenden Orden des Verblichenen, die leidtragenden Angehörigen, 17 Geistliche, ein Herzoglicher Galawagen mit 6. Pferden, zu beiden Seiten Herzogliche Lakaien, ein orreiter, ein Beiwagen, das Staats Ministerium und ein Vertreter Sr. Ho eit des Herzogs in der Person des Flügel⸗Adjutanten, Obersten v. Wachholz, Vertreter der Landesversammlung, Obergericht, Ober Staats anwaltschaft, Konsistorium, Offizier Corps, Kammer, Finanz und Steuer⸗Kollegium, Steuer⸗, J Bau⸗ und Ober⸗

Post⸗Direltion, Ober⸗FSanitäts⸗Kollegium, Landes⸗ Deko⸗ , der Landstallmeister, Kreis⸗ und Stadtgericht Braunschweig, Advokatenkammer Direktorium und Lehrer des Gollegiam Garaitaum, Direktorium des Museums, Rreisdirektion Braunschweig, Stadtmagistrat, Stadtverordneten, Polizeidirektion, Handelskammer und eine große Anzahl Bürger der Stadt. Als sich der Zug vom Trauerhause ab in Bewegung setzte, wurde mit saämmtlichen Glocken der Stadt so lange ge⸗ läutet, bis die Leiche auf dem Bahnhof angelangt war. Den Schluß des Zuges bildeten ca. 20 Trauerwagen.

(W. T. B.) Die Verhandlungen in dem Prozesse Brandes⸗Krebs wegen Giftmordes sind heute beendigt und beide Angeschuldigte zum Tode verurtheilt worden.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg. 18. Oktober. Heute Nachmittag wurde das den im Kriege 1870/71 gefallenen Angehörigen des Herzogthums Coburg hierselbst errichtete Den k⸗ mat mit entsprechenden Feierlichkeiten und unter großer Theil⸗ nahme der Bevölkerung enthüllt und eingeweiht, wobei der Vorsteher der Stadtverordneten Justizrath Forkel die Festrede hielt. Das Denkmal ist von dem hiesigen Bildhauer Scheler in Sandstein ausgeführt. Die vordere Seite trägt die Inschrift: „Den tapferen Söhnen des Herzogthums Coburg, gefallen für das Vaterland im Kriege 1870 1871.“ Auf den anderen drei Seiten sind die Namen der 94 Gefallenen oder an ihren Wun⸗ den Verstorbenen, nämlich 16 Offiziere, 4 Chargirte und 7 Gemeine, eingeschrieben. .

Bremen, 18. Oktober. Die Bürgerschaft begann gestern in Gegenwart zweier Senats⸗Kommissare, Bürgermeister Gildemeister und Senator Albert Gröniag, die Berathung des neuen Einkommenschoß⸗Gesetze s. Längere Verhandlung entspann sich über zwei Punkte: den Zwang zur Annahme der Wahl zum Schätzungsbürger und die den Schãtzungsbürgern aufzuerlegende Verpflichtung zur Geheimhaltung der ihnen be⸗ kannt werdenden Einkommens⸗ und Vermögens⸗Verhältnisse. Der Zwang wurde beschlossen, nachdem sich u. A. Senator Gröning dafür ausgesprochen hatte. Dagegen wurde der Eid für die Schätzungsbürger beseitigt und eine bloße Verpflich⸗ tung derselben zur Geheimhaltung 2c. ins Gesetz aufgenommen, nachdem G. Claussen, Chr. Papendieck, S. M. Hauschild sich für den Eid, A. G. Mosle und Andere sich gegen denselben erklärt

hatten, wobei der Letztgenannte hervorhob, daß man die Gefahren

der neuen Steuererhehung für den Kredit der Kaufleute über⸗ treibe. Auf den Bruch der Verpflichtung soll eine Geldstrafe bis zu 3000 Mark stehen. Einem Antrage der juristischen Kom⸗ mission gemäß wurde dann noch bestimmt, daß kein Mitglied der Steuer⸗Deputation zugleich Schätzungsbürger sein könne, und die Dienstdauer der Letzteren auf vier statt auf acht Jahre festgestellt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Oktober. Der Kaiser hat sich gestern nach Gödöllö begeben.

Der Reichsrath hat heute scine Sitzungen wie⸗ der aufgenommen. Ueber die heutige Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses meldet W. T. B.“ Ein Gesuch des Staatsanwalts, die gerichtliche Verfolgung des Abg. Schoeffel wegen des Vergehens der Ehrenbeleidigung mehrerer höherer Beamten des Ackerbau⸗Ministeriums zu genehmigen, wird an die Ausschüsse überwiesen. Darauf legte der Finanz⸗Minister de Pretis⸗Cagnodo das Budget für 1875 vor und begleitete dasselbe mit einem längeren Exposé, in welchem er hervorhob, daß es das hauptsaͤchlichste Bestreben der Regierung ge⸗ wesen sei, die Ansprüche aller Ressorts auf das nothwen⸗ digste Maß herabzusetzen. Das Gesammterforderniß für 1875 beträgt nach der Budgetvorlage 3813782551 Fl. und stellt sich um 14837762 Fl. und mit Hinzurechnung der be⸗ willigten Nachtragskredite um 2,802,162 Fl. niedriger, als der Bedarf des Vorjahres. Die Einnahmen sind auf 369,429 694 Fl, veranschlagt. Es ergiebt sich demnach ein Defizit von 12, 352, Sy Gulden, das durch die Heranziehung der nach dem Gesetz vom 24. Dezember 18735 verfügbaren Rentenreserve gedeckt wird. Der Finanz⸗Minister erklärte schließlich, daß seiner Ansicht nach die Durchführung der intendirten Steuerreform das beste Mittel sei, das Gleichgewicht im Staatshaushalte wiederherzustellen. Er bitte deshalb das Abgeordnetenhaus, die Berathung und Be⸗ schlußfassung über die vorliegenden betreffenden Gesetzentwürfe möglichst beschleunigt vorzunehmen. Das Budget ward dar⸗ auf an den Finanzausschuß zur Vorberathung überwiesen.

Graz, 19. Oktober. Der Unterrichts Minister Dr. v. Strem ayr erstattete seinen Wählern in Voitsberg Bericht über seine Thätigkeit im Reichsrathe und legte die Haltung der Re⸗ gierung auf dem Verfassungs⸗, dem konfessionellen und wirth⸗ schaftlichen Gebiete dar. Die Einführung der obligatorischen Civilehe erklärte der Minister für inopportun.

Lemberg 19. Oktober. Im galizischen Landtage fand gestern die Generaldebatte über das Propinationsgesetz statt. Bei der Abstimmung wurde der Antrag, den Gesetzentwurf als Grundlage für die Spezialdebatte anzunehmen, mit zehn Stim⸗ men Masorltät verworfen und die Zurückweisung der Vorlage an eine siebengliederige Kommission beschlossen. Nachdem die Wahl der betreffenden Kommission erfolgt war, beantwortete der Regierungsvertreter die Interpellation Szaszkiewiez wegen Ver⸗ nachlässigung der ruthenischen Sprache an den galizischen Lehrer⸗ seminarien dahin, daß der Landesschulrath dem gerügten Uebel⸗ stande abzuhelfen bestrebt sei. Hierauf wurde die Session mit einem dreimaligen Hoch auf den Kaiser geschlossen.

Schweiz. Bern, 17. Oktober. Der Nationalrath

he. die Berathung der Militärreform fortgesetzt und Art. 19 es bezüglichen Gesetzes mit den Abänderungen der Kommission,

welche sammt der bundesräthlichen Redaktion bereits mitgetheilt worden sind, angenommen. Ohne Abänderung wurden geneh⸗ migt:

Art. 20. Der Bund ist berechtigt, in sämmtlichen Kantonen so viel Mannschaften auszuheben, als zur Bildung der eidgenössischen Truppeneinheiten nothwendig sind,

Art. 21. Die Kantone, sowie der Bund sind verpflichtet, die von ihnen zu stellenden Truppenkörper und deren Cadres stets vollzählig zu erhalten. Der Bund wird durch eine Verordnung feststellen, in welchem Verhältniß die Ueberzähligen auf die einzelnen Truppenkörper vertheilt werden können.

Art. 2. Wenn in einem oder mehreren Kantonen die Zahl der Ueberzaͤhligen so groß ist, daß dargus eine neue Truppeneinheit gebil⸗ det werden kann, fo wird eine solche entweder von dem Bunde oder k durch besonderen Beschluß der Bundesversammlung errichtet.

Art. 23. Sind die Kantone nicht im Stande, die Offiziercadres auf dem gesetzlichen Stande zu erhalten, so ist der Bundesrath berech⸗ tigt, den betreffenden Truppenkörpern überzählige Offiziere anderer Kantone vorübergehend oder bleibend zuzutheilen.

Art. 2. Ueber die Rekrutirung fowohl, als über den Bestand und die Ergänzung der Truppenkörper sind von den Kantonen Kon⸗ trolen und Verzeichnisse zu führen, für welche von dem Bunde ein

Handels⸗

heitliche Formulare vorgeschrieben werden. Die genaue Vollziehung dieser Vorschrift ift von Seite des Bundes zu überwachen.

Für Art. 25 beantragte die Kommisston folgende, von dem n,, Entwurf abweichende Fassung:

Sãährlich nach stattgehabter Kontrolbereinigung sind den Ba⸗ taillons . Compagnie Schwadrons⸗ Batterie⸗ ꝛc. Kommandanten namentliche Verzeichnifse über die in dem Bestande ihrer Truppen⸗ körper vorgekommenen Mutationen zu übergeben.

Annahme fand nach dem Antrage des Bundesraths:

Art. 26. Die Komniandanten dieser Truppenkörper haben ihrer⸗ seits über die Erhaltung des gesetzlichen Bestandes zu wachen und von allfälligen Läcken oder sonstigen Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen ihren Vorgesetzten Kenntniß zu geben. Diese sind ver⸗ pllichtet, die zur Abhülfe nöthigen Reklamationen zu erheben. Die Berichte und Anträge über die im Divisionsverband stehenden Truppen⸗ körper gehen durch den Divistonär, die übrigen durch den Waffenchef an das Militärdepartement.

Die Berathung ging jetzt zu dem IV. Abschnitt des Ge— setzes über, welcher die vom Bunde und den Kantonen zu stellenden Truppeneinheiten zum Gegenstande hat. Unverändert wurde genehmigt:

Act. 27. Der Bund bildet und unterhält im Auszuge 12 Guiden⸗ Compagnien. In der Landwehr wird nur der personelle Bestand dieser Compagnien formirt.

Der vom Genie handelnde Artikel 28 wurde vertagt. Da⸗ gegen fand wieder unverändert Annahme

Art. 29. Sanitätstruppen. Die Sanitätstruppen zerfallen in zwei, in Bezug auf Verwaltung und Unterricht coordinirte Abtheilun⸗ gen: das Medizinalpersonal und die Veterinäroffiziere. J. Das Me⸗ dizinalperfonal besteht aus A. Auszug: a. Den Sanitätsoffizieren und Mannschaften der acht Feldlaiarethe in dem vorgeschriebenen Bestande; h. Den bei den Stäben und Truppeneinheiten eingetheilten Sanitäts- offizleren und Mannschaften; B. Landwehr. Die zur Landwehr üher⸗ tretenden Sffiziere und Mannschaften werden verwendet: 1) Zur Zu—⸗ theilung an die Truppeneinheiten der Landwehr; 2) zum Dienst in den frehenden Spitälern; 3) zur Bildung von 5 Reservetransport⸗ kolonnen; 4 zur Bildung der für die Landwehr nöthigen Ambu⸗ sanzen. Ueberzählige Sanitätsoffiziere des Auszuges können in der Landwehr verwendet werden. II. Die Veterinäroffiziere sind den Stäben (Stabspferdeärzte) und den Truppeneinheiten (Corpspferde⸗ ärzte) zugetheilt c. ;

Der folgende Art. 30, welcher die Verwaltungstruppen be⸗ trifft, wurde ebenfalls verschoben und ebenso Art. 31 bis und mit 48, welche von den Truppeneinheiten der Kantone handeln.

Auch der Nationalrath hat das Gesetz, nach welchem das neue Bundes gericht am 1. Januar 1875 in Funktion zu treten hat, genehmigt.

Im Ständerath ist die Berathung des Gesetzes über den Frachtverkehr auf den hiesigen Bahnen bis auf die an ö. Kommisston zurückgewiesenen Artikel nunmehr zum Abschluß gelangt.

Niederlande. Haag, 17. Oktober. Um die Frage von Vollstreckbarkeits⸗Erklärung von Urtheilen niederländischer Ge⸗ richtshöfe in fremden Staaten und fremdländischer Gerichtshöfe in den Niederlanden wo möglich zu einer Lösung zu bringen, hat die Regierung vor einiger Zeit die Initiative zu dem Vor⸗ schlage an die Mächte ergriffen, eine internationgle Kon⸗ ferenz im Haag oder an einem anderen Orte in den Nieder⸗ landen abzuhalten behufs einer Besprechung der Schwierigkeiten, welche einer befriedigenden Lösung dieser Frage im Wege stehen.

Aus der Capstadt sind Berichte bis zum 15. Sep⸗ tember eingetroffen. Aus Delagoabai hatte man die Nachricht erhalten, daß daselbst etwa hundert Au stralier angelangt waren, die sich nach den Transvaalschen Goldbezirken begeben wollten, um einen Fundversuch zu machen. Für den Fall, daß dieser glücklich ausfiele, stellten die Ankömmlinge einen massenhaften Zuzug aus Australien in Aussicht. Die Meldungen aus den Transvaalschen Goldbezirken lauten fortwährend im Allgemeinen günstig. Nach den jüngsten Mittheilungen aus den Diamant⸗ bezirken soll es sich bestätigen, daß nun auch in einigen weiteren, 6 diese angrenzenden Ländereien Diamanten gefunden worden eien.

Großbritannien und Irland. London, 19. Oktober. Nach dem letzten Bulletin über das Befinden der Herzogin von Gdinburgh ist dasselbe ein fortdauernd befriedigendes. Die Geburt des jungen Prinzen wurde in Balmoral durch einen Ball gefeiert, den die Königin dem Dienstpersonale des Gutes gab. Die Kaiserin von Rußland wohnte am Sonnabend in Begleitung des Großfürsten⸗Thronfolger einem Gottesdienst in der russischen Kapelle in Walbeck⸗street bei und empfing hier⸗ auf Glückwünsche anläßlich des Geburtstages ihrer Tochter, der Herzogin von Edinburgh. Zur Feier dieses Ereignisses gab der Herzog von Edinburgh am Abend im Buckingham⸗Palast ein Diner bei welchem der Herzog von Cambridge, Prinz Eduar? von Sachsen⸗Weimar, Prinz Ludwig von Battenberg, der Graf und die Gräfin von Derby, der russtsche Botschafter und andere

Personen von Distinktion die Gäste Sr. Königlichen Hoheit

waren.

Der Prinz und die Prinzessin Christian von Schleswig-Holstein kehrten am Sonnabend von einem Be⸗ suche, den sie dem Prinzen und der Prinzessin Ludwig von Hessen in Darmstadt abgestattet, nach Frogmore zurück,

320. Oltober. (WB. T. B.) Der Großfürst⸗Thron⸗ folger von Rußland hat, vom Botschafter Schuwalow beglei⸗ tet, heute der Kaiserin Eugenie in Chislehurst einen Besuch abgestattet.

Frankreich. Paris, 19. Oktober. Gestern hat der Mar⸗ schall Mae Mahon den türkischen Botschafter Ali Pasch a in vertraulicher Audienz empfangen. Den Vertreter des Sultans begleitete Rustem Pascha, der Statthalter des Libanong der sich im Laufe des Nachmittags auch dem General von Cissey als dem Stellvertreter des Herzogs Deregzes, Minister des Aeußern, vorstellen ließ und schon naͤchster Tage Paris wieder verlassen wird. Um 7 Uhr Abends bestieg der Marschall⸗Präsident in Begleitung des Kriegs-Ministers, der Obersten Montluisant und d Abzac und des Fürsten de Berghe den Eisenbahnzug nach Calais, wo er den Schießübungen beiwohnen wird.

Der General Dorregaray weilt seit einigen Tagen in Paris.

Das „Journal officiel“ bringt folgende Mittheilung:

Der Wiederaufbau der Vendsmesäule ist ch 2 beendet. Diese Arbeit nahm wegen der während der Au rung sich einstellenden Schwierigkeiten längere Zeit in Anspruch, als man voraussehen konnte. Der Fall des Monuments zer⸗ brach die Bronzeplatten oder brachte ste aus der Form, und man war genöthigt, sie neu zu gießen oder sie in besondere Apparate einzufchließen, um ihnen ihre frühere Form wiederzugeben. Diese Operationen verlangten viele Zeit und Geduld; denn man war

enöthigt, jede Platte mehrere Male an der Stelle, wohin 6 kommen sollte, anzulegen, um sie dem Mauerwerk anzu⸗ affen. Oft entdeckte man Brüche, die man nicht gleich bemerkt, und sie vermehrten die Arbeit. Es würde zu lang sein, alle

Einzelheiten des Wiederaufbaues aufzuzählen; es reicht hin, zu

bemerken, daß derselbe vollständig gelungen ist, und daß die Säule gerade so ist, wie sie vor ihrem Umsturz war. In eini⸗ gen Tagen wird man nur eine allgemeine Reinigung vorzuneh⸗ men haben, und es ist wahrscheinlich, daß alle Arbeiten im Monat November beendet sein werden. Um diese Zeit wird es dann möglich sein, das Gerüst hinwegzunehmen. Die Statue Napoleons J., welche auf die Säule kommen soll, ist nicht bereit. Die Verwaltung der schönen Künste hatte ge⸗ glaubt, daß die ehemalige Statue reparirt werden könnte; aber zie aufmerksame Prüfung, welche vorgenommen worden, that dar, daß die Beschädigungen, welche sie bei ihrem Falle erhielt, der Art sind, daß sie umgeschmolzen werden muß. Glücklicher Weise existirt noch das Modell in halber Größe bei dem Bild⸗ hauer Dumont und wird gestatten, das große Modell, welches dem Gießer übergeben werden soll, herzustellen. Sobald die Statue fertig ist, wird sie durch sehr einfache, schon im Jahre 1863 in Anwendung gebrachte Mittel und ohne daß man das gegenwärtige Gerüst nöthig hat, an ihren Platz gebracht werden.

Spanien. Madrid, 21. Oktober. (W. T. B.) Regierungs⸗ nachrichten zufolge, ist die Zahl der Earlisten in der Provinz Murcia nach der dem Carlistenchef Lozano beigebrachten Niederlage auf etwa 109 Mann reduzirt. Das Gerücht, die Stadt Pampelona sei durch die Carlisten gefährdet, wird als unbegründet bezeichnet.

Aus Bayonne wird unter dem 20. Oktober, Abends, gemeldet: Die Nachricht, daß mehrere Engländer oder Ame⸗ rikan er, darunter der Berichterstatter der ‚New⸗Rork Times,“ durch Soldaten von den Regierungstruppen erschossen worden seien, entbehrt dem Vernehmen nach jeder Begründung.

Die Pariser „Gazette de France“ vom 21. Oktober mel⸗ det, Oberst Rada sei an Stelle Don Alfonso's mit dem Ob er⸗ , über die carlistische Armee des Centrums betraut worden.

Italien. Rom, 17. Oktober. Der Gesundheitszustand der Herzogin d' Aosta, welcher in letzter Zeit wieder beunruhigend geworden war, hat sich soweit gebessert, daß die Aerzte die Ab⸗ reise nach St. Remo, wo die Herzogin mit ihrem Gemahl und Kindern den Winter zuzubringen gedenkt, gestattet haben.

Dänemark. Kopenhagen, 17. Oktober. Gegen Ende dieses Monats gedenken der König und die Königin die Re⸗ sidenz nach dem Schlosse „Fredensborg“ zu verlegen.

Die erste Berathung des Finanzgesetzes im Folke⸗ thing wurde gestern nach einer kurzen Verhandlung, in welcher der Abg. Berg dem Justiz⸗Minister gegenüber seine Auslegung des Grundgesetzes, wonach der Minister für Island als solcher im Staatsrath keinen Sitz haben dürfte, festhielt, beendet. Der Uebergang zur zweiten Berathung wurde einstimmig angenommen, und das Gesetz einem aus 15 Mitgliedern bestehenden Aus⸗ schusse überwiesen.

Von dem dänischen Vize⸗Konsul in Omaha (Ne⸗ bras ka) hat das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten einen Bericht erhalten, woraus hervorgeht, daß in Omaha und überhaupt in den westlichen nordamerikanischen Staaten keine Beschäftigung für die allgemeine Arbeiterklasse vorhanden ist und sich diese Verhältnisse im bevorstehenden Winter kaum verbessern dürften, wogegen man wohl Grund zur Annahme hat, daß noch härtere Zeiten kommen werden. Der Vize Konsul fügt hinzu, daß er in den letzten Monaten täglich Besuche von neuangekom⸗ menen arbeitsuchenden Landsleuten gehabt habe, denen er mit dem besten Willen keine Beschäftigung habe verschaffen können.

Amerika. New⸗Jork, 20. Oktober. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten ist zwischen Spanien und der Regierung von San Domingo ein Handels⸗ und Aus⸗ lieferungs vertrag unterzeichnet worden. Auf Kuba hat der General⸗Capitain Concha die Erschießung derjenigen Insur⸗ gent en angeordnet, die mit den Waffen in der Hand gefangen genommen werden. Wegen der Ent schädigungsforderung der Unionsregierung aus der Virginius⸗Angelegenheit her ist mit Spanien noch keine Einigung erzielt; es gilt als wahrscheinlich, daß die amerikanischer Seits erhobenen Schaden⸗ ansprüche einem Schiedsgerichte zur Entscheidung überwiesen werden. Der englischer Seits geltend gemachte Entschädigungs⸗ betrag ist von Spanien bezahlt worden.

I WMönatsübersicht für September.). Der schon seit einiger Zeit in den Südstaaten in immer schärferer Weise hervortretende Gegensatz zwischen der weißen und farbigen Be— völkerung, welcher namentlich seit der Wiederaufnahme der Civil⸗Rights⸗Bill in der letzten Sesston des Kongresses an In⸗ tensttät gewonnen hatte, hat auch im September in vielen

diefer Staaten, namentlich in Arkansas, Kentucky, Tennessee,

Georgia, Alabama und vorzüglich in Loustang zu mancherlei Konflikten geführt. Das bei Weitem bedeutendste Ereigniß dieser Art, welches die öffentliche Aufmerksamkeit während des vergangenen Monats fast ausschließlich in Anspruch genommen hat, war die bis zu einem gewissen Grade erfolgreiche Revo lution, welche in New⸗Orleans, der Hauptstadt des letztge⸗ nannten Staates, stattfand. Den politischen Gegnern des von der Regierung in Washington im Frühjähr 1873 anerkannten Gou— verneurs Kellogg, welcher von der republikanisch⸗farbigen Partei vor zwei Jahren erwählt worden war, gelang es, mit Hülfe der im höchsten Grade mißvergnügten Bürger, und in Ver bindung mit der sogenannten weißen Liga“, nach einem kurzen Kampfe in den Straßen der Stadt, bei dem 18 Personen ihr Leben verloren, den, wie es scheint, schlecht vorbereiteten Gegner aus dem Felde zu schlagen und sich der Regierung sowohl in New⸗-Orleans, als in der politischen Hauptstadt des Staates, Baton⸗-RKouge, zu bemächtigen. Am 14. erließ Präsident Grant, nach Artikel 4 der Konstitution verpflichtet, die von ihm aner⸗ kannten Regierungen der einzelnen Staaten zu unterstützen, eine Proklamation, worin derselbe die revolutionären Bewegungen in New⸗Orleans verurtheilte und den Insurgenten eine fünf⸗ tägige Frist zur Rückkehr zur Ruhe und Gesetzlichkeit stellte. Ant 16, erließ das Kriegs⸗Ministerium in Washington einen Befehl an den in Louistana kommandirenden General Emory, worin demselben aufgetragen wurde, nach Ablauf der obigen fünftägigen Frist solche Schritte zu thun, als es die Lage er⸗ fordern möge. Zu gleicher Zeit wurden aus den angrenzenden Staaten . Staaten⸗Truppen auf New⸗Orleans in Marsch gesetzt. Schon vier und zwanzig Stunden nach Erlaß dieses Befehles erklärte die neu eingetretene Staatsregierung, daß sie auf jeden Widerstand gegen die Militärmacht der Ver⸗ einigten Staaten freiwillig verzichte, und übergab alles Staats eigenthum an den Repräsentanten der Bundesregierung, General Brooks, worauf am 18. der frühere Gouverneur die Leitung der Geschäste wieder übernahm und alle Beamten wieder in ihre Stellen einsetzte. Im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen

ist es in Louisiana zu einem Kompromiß zwischen beiden Par⸗

Primärschulen für die Soldaten,

teien gekommen, worin unbeeinflußte und friedliche Wahlen im November garantirt werden. Für den 13. Oktober hat das republikanische Comitè eine Konvention der Leiter dieser Partei in den Südstaaten nach Chattanooga einberufen, um die Lage der Dinge ins Auge zu fassen und eine Adresse an ihre An— hänger zu erlassen. In den nördlichen Staaten haben weitere Partei⸗Konventionen stattgefunden, in denen von beiden Seiten die mannigfachsten, einander in vielen Stücken widersprechenden Programme, namentlich in Bezug auf die Rückkehr zur Baar— zahlung und die Schutzzollfrage, aufgestellt wurden.

Bei den in der ersten Hälfte des vergangenen Monats in Vermont und Maine stattgehabten Kongreß und Staatswahlen siegte die republikanische Partei mit einer noch bedeutenderen Majorität, als es sonst in diesen beiden Staaten der Fall zu sein pflegt.

Der zwischen den Vereinigten Staaten und dem König⸗ reiche der Niederlande abgeschlossene Supplementar⸗Postvertrag ist am 14. September vom Präsidenten Grant unterzeichnet worden. Derselbe tritt am 1. Oktober in Kraft.

Von den der Kommission zur Entscheidung der von ame⸗ rikanischen bez. mexikanischen Unterthanen gegen die Regierung des anderen Landes erhobenen Ansprüche sind an 200 Fälle unerledigt, und sieht man der Beendigung der bezüglichen Ar⸗ beiten zum 31. Januar 1875 entgegen. Die der englischen Regierung zugesprochene Summe von 2,000 009. Dollars aner⸗ kannte Ansprüche englischer Unterthanen an die Vereinigten Staaten betreffend, ist am 21. dem derzeitigen englischen Ge⸗ schäftsträger in Washington ausgezahlt worden. Wie aus dem Ausweise des Finanz⸗Ministers vom 1. September hervorgeht, hat sich die Bundesschuld während des August um 1,626,760, Dollars vermindert. Dieselbe belief sich an dem gedachten Tage abzüglich des Baarbestandes im Schatzamte und der zu Gunsten der Pacific⸗Eisenbahnen ausgegebenen Obligationen auf 2,140,178, 5143. Dollars. Für den September waren Verkäufe von 3 000,000 Dollars in Gold angesetzt worden, während ein Ankauf von Obligationen nicht beabsichtigt wird. Dagegen wurden zum 1. Dezember 15,900,000 sechsprozentiger Obligationen behufs Umwandlung in fünfprozentige gekündigt. Für den Oktober hat der Finanz Minister den Verkauf von 2,500,000 Dollars Gold in Aussicht genommen.

Alus dem amtlichen Ausweise für das am 30. Juni been⸗ dete Fiskaljahr 1873/74 ergiebt sich, daß der Gesammtwerth der Einfuhr in diesem Zeitraume, einschließlich von Edelmetall, in Barren und ausgemünzt, 595,861,248 Dollars Gold be⸗ trug, während sich die Ausfuhr, einschließlich der Rückausfuhr und geprägten und ungeprägten Edelmetalls, auf 53, 032,496 Dollars belief. Der Gesammtwerth der auf Transitolager be⸗ findlichen Waaren und Produkte betrug am 30. Juni des lau⸗ fenden Jahres 59, 705,753 Dollars, 178378225 Dollars weniger als am Schlusse des Fiskaljahres 1872/73. Mit Berücksichti⸗ gung der Differenz der auf Transitolager befindlichen Waaren überstieg der Gesammtwerth der Ausfuhr in dem Finanzjahre 1873/74 den Gesammtwerth der Einfuhr in derselben Periode um 39,293 021 Dollars, während in der Periode 1872773 der Gesammtwerth der Einfuhr den der Ausfuhr um 101,155,930 Dollars übertraf.

Das Hauptquartier der Vereinigte Staaten⸗Armee wird, einem Armeebefehle des General Shermann vom 5. September zufolge, am 15. Oktober von Washlngton nach St. Louis ver⸗ legt werden. Zwischen den aufstaͤndischen Indianern und der Kolonne des General Miles ist es zu mehrfachen Zusammen⸗ stößen gekommen. Die aus englischen und amerikanischen In⸗ genieuren bestehende Kommission zur Feststellung der Grenze zwi⸗ schen den Vereinigten Staaten und Britisch⸗Nordamerika (49 Grad nördlicher Breite,, hat ihre Arbeiten, ohne von den Indianern belästigt worden zu sein, beendet.

Am 15. ist der vor dem obersten Staatsgerichtshofe in Wisconsin anhängig gemachte Prozeß der verschiedenen Eisenbahn⸗ gesellschaften gegen den Staat, wegen der von Seiten des letzte⸗ ren angeordneten Herabsetzung des Frachttarifs, zu Ängunsten der betreffenden Gesellschaften entschieden worden. Endgültig ist die Frage der Konstitutionalität der in den nordwestlichen Staaten erlasfenen Gesetze dadurch allerdings so wenig ent⸗ schieden worden, als durch den im Juli erfolgten Ausspruch des Bundesgerichts in Michigan, vielmehr wird der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten sich erst im Laufe des nächsten Monats endgiltig mit dieser Frage beschäftigen, doch haben sich vom 1. Oktober alle Bahnen in Wisconsin den Be⸗ stimmungen des Gesetzes zu fügen. Es ist das der erste be⸗ deutende Erfolg, welchen die Grangers und Patrons of Hus— bandoy, in ihrem Bestreben, einen billigeren Frachttarif herbei⸗ zuführen, bis jetzt errungen haben.

Die mexikanische Regierung hat die Resignation ihres Vertreters am Berliner Hofe, des General Benavides, ange— nommen. Der General sah sich durch seine zerrüttete Gesand⸗ heit genöthigt, um dieselbe einzukommen. Der National⸗Kon⸗ greß ist auf den 16. September einberufen worden, In Dos Arroyos im Staate Guerrero kamen mehrfache Meutereien unter dem Militär vor und wurde in Folge dessen der Kommandant von Chilgamingo angewiesen, sich mit allen disponiblen Truppen nach Dos Arroyos zu begeben.

Central-Amerika. Die Regierung von Guatemala hat der britischen Regierung die verlangte Genugthuung wegen der dem britischen Konsol Magee zugefügten Beschimpfung gegeben. Die britische Flagge wurde in San Joss de Guatemala mit der entsprechenden Feierlichkeit salutirt und Hrn. Magee die volle beanspruchte Entschädigungssumme ausgezahlt. Gonzales, welcher den englischen Konsul insultirt hatte, hat gegen das über ihn gefällte Urtheil appellirt, doch wurde dasselbe von dem

öchsten Gerichtshofe bestätigt. Die Regierung von Salvador

at ein Dekret erlassen, wonach in allen Garnisonsplätzen unter der Direktion aktiver Offiziere, zu errichten sind. In Costa Riea machte der Bau der Eisenbahn gedeihliche Fortschritte.

Peru. In Folge des bereits in der Uebersicht für August erwähnten Attentats auf den Präsidenten, wurden demselben von Seiten des Kongresses, der Armee und Flotte, sowie der Munici⸗ palität von Lima Glückwünsche für sein Entkommen dargebracht. Die sofortige Wirkung des Attentats war die Verwerfung eines Gesetzes, betreffend die Begnadigung aller politischer Verbrecher, durch den Kongreß. ;

In Bolivia fand ein von den Führern der liberalen Partei veranstalteter Aufstand statt, der indessen durch die Re⸗ gierung vollständig unterdrückt wurde. H. Corral, der Lei diefer Partei und ihr Kandidat für die Präsidentschaft ist ver⸗ haftet worden. .

Argentinien. Am 6. August wurde Don Nicolas Avel⸗ laneda durch den Nationalkongreß als Präsident für die Periode vom 12. Oktober 1874 bis ebendahin 1880 proklamirt. Von den abgegebenen Stimmen fielen nach der offiziellen Zählung

146 auf Dr. Avellaneda und 79 auf General Mitre. In Folge des Ausfalls der Wahl brach Ende September in Buenos⸗ Ayres unter Führung des General Mitre, der dort bei den Wahlen den Sieg über seinen Gegner davongetragen hatte, ein Aufstand aus, bei dem sich die Flotte für Mitre erklärte. Der⸗ selbe hat seine Streitkräfte bei Chirilroy und San Martin kon⸗ zentrirt. In den Provinzen Buenos Apres, Santa Fé, Entre er. Rioja und Corrientes ist der Belagerungszustand erklärt worden.

Brasilien. Die Vorlagen, hetreffend die Armee und Flotte, wurden vom Senate endgültig angenommen, ebenso das Aushebungsgesetz, nachdem die Deputirtenkammer ihre Einwilli⸗ gung zu den vom Senate vorgeschlagenen Amendements gegeben. hatte. Ein in der Deputirtenkammer eingebrachter Antrag, das Mi⸗ nisterium wegen seines Vorgehens gegen die katholischen Bischöfe in den Anklagezustand zu verfetzen, wurde einstimmig abgelehnt. Am 12. September wurde die Sitzung des Kongresses durch den Kaiser in Person geschlossen. Im März wird der Kongreß abermals zufammentreten, um das Budget für das Finanzjahr 1875576 festzustellen und die Berathungen über das neue Wahl⸗ gesetz zu Ende zu bringen.

Am J. September wurde in Rio de Janeiro der Jahrestag der Unabhängigkeit Brasiliens mit großem Gepränge gefeiert. Dem Tedeum in der Kathedrale wohnten der Hof, sowie die Militär- und Civilbehörden bei. Später empfingen der Kaiser und die Kaiserin die Glückwünsche des Ministeriums, der Mit⸗ glieder des Kongresses, des diplomatischen Corps und der Ver⸗ treter der Behörden.

Der frühere Gesandte in Buenos⸗Ayres, Baron de Ara⸗ guaya, ist unter Erhebung zum Visconde, zum außerordent⸗ sichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Rom ernannt worden, und hat sich am 18. August nach Europa eingeschifft.

Asien. (A. A. C.) Indien. Die Hungersnoth in Ben⸗ galen kann als beendigt angesehen werden. Der letzte Spezialbericht bemerkt, daß das Wetter während der am 17. September been⸗ deten 14 Tage fast im ganzen Lande nichts zu wünschen übrig ließ, und daß die günstige Witterung nur bis Ende der ersten Woche des Oktober anzuhalten braucht, um eine ungewöhnlich große Ernte in der größeren Anzahl von Bezirken zu sichern. Die gegen den Duffla⸗Stamm abzusendende Streitmacht wird aus 1000 Mann Truppen aller Waffengattungen und S0 Kulis unter dem Kommando von General Stafford bestehen. Zweihundert Maul⸗ esel und 40 Elephanten werden die Expedition begleiten. Die bengalischen Opiumauktionen von 6 Monaten haben eine Ein⸗ nahme von über 23 Millionen Rupien produzirt. Im Rathe des Generalgouverneurs soll eine Gesetzvorlage für die kompul⸗ sorische Erziehung von europäischen und eurasischen Kindern eingebracht werden. Der Maharadschah von Caschmir hat 10500 Rupien für die Errichtung einer neuen Kirche in Lahore beigesteuert. Seit der Unterdrückung des Panthay⸗Aufstandes ist der Handel zwischen Birma und China via Bhamo wieder in Auf⸗ schwung gerathen. Ein österreichischer Offizier hat den Posten eines Befehlshabers der regulären Truppen des Nizam angenommen. In den Plantagen⸗Bezirken von Ceylon wurde am 19. Sep⸗ tember ein leichter Erdstoß verspürt. Die Radschputana (Staats⸗) Eisenbahn wurde am 21. September bis nach Ulwur eröffnet.

Aus Caleutta wird unterm 19. d. per Kabel gemeldet: Die Brücke, welche Calcutta mit Hourah verbindet, ist fertig. Gin heftiger Sturm im Bezirke Burdwan hat eine Unterbrechung der Telegraphenverbindung verursacht.

Australien. Den Nachrichten einer neuen australischen Post zufolge haben die Kolonien einen der strengsten Winter, desfen man sich erinnert, durchgemacht. In Monaro, Neu⸗Süd⸗ Wales, war das Eis dick genug, um einen Mann zu Pferde zu tragen. Herr Vogel, der Premier von Neuseeland, hat die Fusion sämmtlicher Provinzen der nördlichen Insel in Vorschlag gebracht. Man erwartet, das Parlament werde sein Projekt verwerfen und dieserhalb an das Land appelliren. In Wellington hat eine öffentliche Volksversammlung die ministerielle Politik gebilligt und sich verpflichtet, dieselbe zu unterstützen.

Nr. 21 des „Central-⸗Blatts der Abgaben-, Gewerbe⸗ und Handels-Gejetzgebung und Verwaltung in den Kö⸗ niglich Preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Cirkular Verfügung des Königlichen Finanz- Ministeriums, die Form amtlicher Schriftstücke betreffend, vom 17. Juli 1874. Verfügung des König⸗ sschen Finanz Ministeriums, die Portopflichtigkeit der Sendungen in Reichssteuerangelegenheiten zwischen den Regierungs-Hauptkassen und den Hauptämtern betreffend, vom 30. Juli 1874. Verfügungen des Königlichen Finanz Ministeriums, Veränderungen in dem Stande und in den Befugniffen der Zoll! und Steuerstellen betreffend. Ver⸗ fügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Abfertigung der als articles de S6. Ciond deklarirten Waaren auf Begleitscheine J. betref- fend, vom 1. August 1874. Erkenntniß des Königlichen Ober⸗ Tribunals vom 23. April 1874: Die Verpflichtung, Vorräthe an Malzschrot an bestimmten Orten und nur in gesetzlich zulässiger Menge aufzubewahren, ist lediglich der die Brauerei als Gewerbe treibenden Person, d. i., dem Brauereihesitzer auferlegt. Cirkular⸗Verfügung Fes Königlichen Fingnz⸗Ministerlums, die, Prüfung der von dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs revidirten Rechnungen durch die Stempelfiskäle betreffend, vom 20. Juli 1874 Cirkular-⸗Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Denaturirung von Bestell⸗ salz betreffend, vom 1. Juli 1874. Verfügung des Königlichen Finanz ⸗Ministeriums, die Tarifirung einer als Silikate“ deklarirten Flüffigkeit betreffend, vom 22. Juli 1834. Verfügung des König sichen Finanz- Ministeriums, die Unterscheidung der Hutfache von den Filzstumpen betreffend, vom 28. Juli 1874. Personal⸗Chronik.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Im 1. Mün sterschen Wahlbezirk (Tecklenburg, Steinfurt, Ahaus) ist an Stelle des verstorbenen Regierungsraths a. 2 p. Mallinckrodt der Freiherr v. Schorlemer⸗Alst zum Mitgliede des Reichstages gewählt worden.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Der Hofbesitzer Meyer zu Heiligenlohe, Vertreter des 9 ö Wahlkreis Diephol; im Abgeordnetenhause, ist gestorben.

Statistische Nachrichten.

Berlin, 21. Oktober. Am 19. d. M. starb in Charlottenburg der außerordentliche Professor an der hiestgen Universität und Direk · tor des statistischen Bureaus der, Stadt Berlin Dr. Hermann Schwabe. Die Leitung des statistischen Bureaus ist interimistisch dem ö Mitgliede dieser Behörde Hrn. Dr. Hupps übertra⸗ gen worden. ;