1874 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

tungsgerichten und eines obersten Gerichtshofes für streitige Verwal- tungs sachen, mit Rücksicht auf die anderen organischen Gesetze einer vollstãndigen Umarbeitung unterworfen worden. Die Staatsregierung hofft, alle diese Gesetzesvorlagen bis zum Beginn der nächsten Session des Landtages fertig zu stellen. Gelingt es, über dieselben eine Verständigung mit den beiden Häusern des Landtages zu erzielen, so würden für die späteren Sessionen nur noch die Entwürfe zu Kreis- und Provinzial⸗Ordnungen für die Provinzen Schleswig ⸗Holstein und Hannover, sowie neuer Gemeinde⸗Verfaffungs⸗ gesetze für die östlichen Provinzen auszuarbeiten sein. Was die Hohenzollernschen Lande anbetrifft, so ist für dieselben nach dem Vorbilde der neuen Kreie ordnung bereits im vorigen Jahre eine Amtz⸗ und Landezordnung erlassen. An dieselbe wird sich der Erlaß einer neuen Gemeinde ⸗Ordnung, welche gleichfalls als ein drin gendes Bedürfniß anzuerkennen ist, 3 haben. Von allen diesen Gesetzen, welche zur Ordnung der Verfassung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen theils bereits eilassen sind, theils erlassen werden sollen, wird der Organismus der für die allgemeine Landesverwaltung bestehenden Staatsbehörden nahe berührt. Ingbesondere sind es die Bezirksregierungen, deren Stellung und Befugnisse durch dieselben eine wesentliche Abänderung theils be= reits erfahren haben, theils in noch weiterem Umfange erfahren wer- den. Es bedarf daher die Frage einer eingehenden Erörterung, ob die Regierungen in ihrer bisherigen kollegialen Verfassung noch fernerhin beizubehalten, oder in welcher Weise dieselben zu reorganisiren sein werden. Die Entscheidung dieser Frage kann zweckmäßig nicht bis dahin ausgesetzt werden, wo die Reform der Gemeinde, Kreis- und . zum Abschlusse gelangt sein wird; vielmehr er⸗ cheint es nothwendig, sich zunächst über die Grundzüge eines Reor- ganisationsplans schon jetzt, im Zusammenhange mit den Erwägungen für die weiteren Reformgesetze, zu verständigen. Bei den bisherigen Berathungen des Landtages ist wiederholt der Wunsch zu erkennen gegeben worden, daß dem Landtage ein voll⸗ ständiger Plan für die Reform der gesammken inneren Landesverwal- tung so hald als möglich vorgelegt werden möchte, da es ohne Einsicht eines solchen Planes fast unmöglich sei, die auf die Reform der Ver- fassung der kommunalen Verbände des Staats bezüglichen Gesetzent⸗ würfe eingehend und sachgemäß zu prüfen. Und in der That erscheint dieser Wunsch im Hinblick auf die mannigfachen und engen Beziehun- gen, welche zwischen der Verwaltung des Staates und seiner Einzel- verbände bestehen und folgeweise auch bei einer Reform der letzteren sich geltend machen müssen, als berechtigt. Wenn es sich beispielsweise darum handelt, die Befugnisse der Aufsichts behörden der Gemeinden oder Kreise zu bestimmen, so wird der Gesetzgeber wissen müssen, welchen Behörden diese Aufsicht über⸗ ö. werden soll, und in welcher Art diese Behörden organisirt sein werden. Es kommt ferner in Betracht, daß eine größere Reihe wichtiger und weittragender organisatorischer Gesetze auf anderen Gebieten, ingz⸗ besondere das Unterrichtsgesetz die Wegeordnung, das Jagdpolizei⸗, das Vorfluthgesetz u. a., für die Beschlußnahme des Landtages vor—⸗ bereitet werden, welche aber zweckmäßig erst dann erlassen werden können, wenn wenigstens im Allgemeinen feststeht, welche staatliche Behörden und Organe der Selbstverwaltung in Zukunft vorhanden, und in welcher Weise dieselben organistut sein werden. Es sind deshalb die Grundzüge eines Reorganisationsplans für die allgemeine Landesverwaltung anfgestellt worden, welche zur Zeit der Beschlußnahme des Staats⸗Ministeriums unterliegen.

Der Finanz⸗Minister hat sich in einem Cirkular⸗Reseript vom 20. d. Mts. auf eine Anfrage dahin geäußert, daß zu einer Abänderung der Cirkularverfügung vom 13. Januar 1870, wo⸗ nach selbstgeschlachtetes Fleisch zu den selbstverfertigten Waaren zu rechnen und der Hausirhandel der Fleischer mit selbstgeschlachtetem frischen Fleische in der zweimeiligen Umgegend des Wohnortes gemäß §. 58 Nr. 2 der Gewerbe⸗

Ordnung vom 21. Juni 1869 und Nr. 1 und 5 der Anweisung vom 24. November 1869 überhaupt nicht e nnn n

ist, keine genügende Veranlassung vorliegt. Es ist daher au fernerhin nach dieser Cirkurlarverfügung zu verfahren.

Im Einverständnisse mit dem Minister des Innern hat der Justiz⸗Minister die Justizbehörden darauf aufmerksam ge⸗ macht, daß die Kosten der ärztlichen Untersuchung einer auf Grund des 5. 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuchs mit Haft bestraften und in Gemäßheit des §. 362 ebendaf. der Landespolizeibehörde überwiesenen Person von dem Kriminalfonds dann nicht zu tragen sind, wenn jene Unter⸗ suchung zu dem Zwecke stattgefunden hat, die Transport⸗ oder Arbeitsfähigkeit einer solchen Person festzustellen. Die Justiz⸗ behörden haben ohne einen von Seiten der Verwaltungsbehör⸗ den ausgehenden Antrag eine ärztliche Untersuchung zu dem be⸗ zeichneten Zwecke der Regel nach überhaupt nicht zu veranlassen. Hat sie aber stattgefunden, und sind dadurch besondere Auslagen erwachsen, so charakterisiren sich diese, wie alle anderen in dem bezeichneten Falle erwachsenden Transportkosten, als Kosten der Polizeiverwaltung und sind deshalb, wie diese letzteren, zur Er⸗ stattung zu liquidiren. Eine Modifikation leidet die vorstehende Bestimmung selbstverständlich bei solchen Gerichtsgefängnissen, für welche zur Behandlung der Gefangenen ein fur allemal ein Arzt in Gemäßheit vertragsmäßig übernommener Verbind⸗ lichkeiten, namentlich nach Maßgabe der Cirkular⸗Verfügung vom 21. Dezember 1858, verpflichtet ist, auf Erfordern der Ge⸗ fängnißverwaltung den Gesundheitszustand aller Kategorien von Gefangenen zu untersuchen. Für die von einem solchen Arzte vorzunehmende Untersuchung der Transportanden dürfen auch der Verwaltungsbehörde besondere Gebühren nicht in Rechnung gestellt werden.

In der Sitzung des Ober⸗Tribunal⸗Senats für Strafsachen vom 29. Oktober gelangte der An⸗ trag des Bischofs Dr. Eberhardt von Trier auf Entlassung aus dem Gefängniß zur Verhandlung. Der Bischof war durch drei Urtheile des Landgerichts zu Trier in den Mo⸗ naten Dezember vorigen, und Januar resp. Februar d. J. auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 18723 das erste Mal zu 3600 Thlr. oder 2 Jahren Gefängniß, das zweite Mal zu 6460 Thlr. oder 2 Jahren Gefängniß und das dritte Mal zu 400 Thlr. oder 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Am 5. März d. J. trat der Bischof, da bei der Mobiliar⸗Exekution nur ein sehr geringer Theil der Strafsumme gedeckt wurde, die in den er⸗ wähnten Urtheilen substituirte Gefängnißstrafe, welche dem 5. 78 2. des R. Str. G. B. gemäß den Höchstbetrag von zwei Jahren nicht übersteigen darf, an. Nachträglich wurden nun die viertel⸗ jährigen Gehaltsraten des Bischofs mit Beschlag belegt und so schließlich bis auf einen Rest von 2369 Thlr. die Strafsumme gedeckt. Nachdem Bischof Eberhardt 214 Tage Gefängnißstrafe verbüßt hatte, ließ derselbe durch seinen Vertheidiger beim Zucht⸗ polizeigerichte den Antrag stellen, das Gericht möge nach öffent⸗ licher und lente ln n Verhandlung mit dem Königlichen Qber⸗ Prokurator, als der zuständigen Strafvollstreckungs⸗ Behörde, die bis jetzt gezahlten Abschlagszahlungen in Ver⸗ bindung mit der erlittenen Gefängnißstrafe zur völli⸗ gen Tilgung der sämmtlichen Geldstrafen für hinreichend erklären, und die sofortige Freilassung des Inhaftirten verordnen. Die Gesammtheit der Geldstrafen aus den drei Urtheilen ist, wie der Vertheidiger ausführte, durch die Anzahl der Tage von

Strafgesetz buches zulässigen subsidiären Gefängnißstrafe zu divi⸗ diren und der sich in diesem Falle ergebenden Quote von 14 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. bei Anrechnung der inzwischen verbüß⸗ ten Gefängnißstrafe in Ansatz zu bringen. Der Ober⸗ Prokurator berief sich dieser Ausführung gegenüber auf §. 20 des Reichs- Strafgesetzbuches, daß der Höchstbetrag der für jeden Tag Gefängniß in Anrechnung zu bringenden Geldstrafe nur 5 Thlr. betragen könne, und daß deshalb der Restbetrag, durch 5 getheilt, noch immer eine Gefängnißstrafe bis zum 5. März 1876, also volle zwei Jahre bedingt. In erster und zweiter Instanz wurde der Argumentation des Ver⸗ theidigers gemäß die sofortige Freilaffung des Bischofs verfügt, indem ausdrücklich die Anwendung des 5. 29, 1 des St. G. B. auf die im 5. 78 festgesetzte Maximalstrafe von 2 Jahren bei Umwandlung mehrerer Geldstrafen in Freiheitsstrafe verneint wurde. Gegen dieses Urtheil machte der Ober⸗Prokurator in dem Kassations⸗ Rekurs besonders geltend, daß nach der Auf⸗ fassung der beiden ersten Instanzen derjenige, welcher zu einer geringen Geldstrafe verurtheilt ist, bei Umwandlung seiner be⸗ reits verbüßten subsidiären Gefängnißstrafe in den bezüglichen Geldbetrag eine härtere Beurtheilung erfahren würde, als ein zu einer höheren Geldstrafe Verurtheilter. Gegen diese Argu⸗ mentation des Ober - Prokurators führte der Vertheidiger des Inhaftirten vor dem Ober⸗Tribunal, Justiz⸗Rath Meeke, aus, der Gedanke, welcher der Strafbestimmung des 5. 78 von höchstens 2 Jahren zu Grunde liege, sei der, daß eine Freiheitsstrafe mit jedem Tage intensiver wirke. Dieser Gedanke sei auch bei der bereits verbüßten Freiheitsstrafe in Betracht zu ziehen, und schließe eine Anwendung des 8. 29, 1 auf den vorliegenden Fall aus. Dieser Ausführung gegenüber beantragte jedoch der General⸗Staatsanwalt die Kassa⸗ tion des Erkenntnisses der Vorinstanzen und die Berechnung der von dem Inhaftirten verbüßten Freiheitsstrafe gemäß 5. 29, 1. mit 5 Thlr. für den Tag. Diesem Antrage schloß sich das Ober-Tribunal nach einer längeren Berathung an. Zur Be⸗ gründung seines Urtheils führte das Ober⸗Tribunal unter An⸗ derem in seinem Erkenntnisse aus: Nach 5. 29, 1. ist der Betrag von einem bis zu fünf Thalern einer eintägigen Freiheitsstrafe gleich zu achten. Im Anschluß hieran bestimmt der 2. Absatz desselben Paragraphen, daß der Höchstbetrag einer an Stelle der Geldstrafe tretenden Gefängnißstrafe ein Jahr ist, also auch in dem Falle, wenn die Geldstrafe mehr als 5 Mal 365 Tage be⸗ trägt. In gleicher Weise ist demnach auch §. 78 aufzufassen, welcher als Höchstbetrag einer an Stelle mehrerer Geld⸗ strafen tretenden Freiheitsstrafe 2 Jahre annimmt, ohne damit die Bestimmung des ö 29, 1, betreffend die Berech⸗ nung des Tages mit 1—5 Thlr., irgendwie zu modifiziren. In der Absicht des Gesetzgebers kann, wie der ö Rekurs mit Recht hervorhebe, es nicht gelegen haben, daß der Mehrschuldige durch Abbuͤßung eines Theils der ihm subfidiär zuerkannten Gefängnißstrafe mehr von der ihm zuerkannten Strafsumme abtrage, als ein Minderschuldiger. Allerdings hat in dem vorliegenden Falle der Inhaftirte den größten Theil der Strafsumme gezahlt, ohne daß ihm diese Tilgung irgend wie zu Gute kommt, aber der im 5. I8 vorgeschriebene Höchstbetrag von zwei Jahren Gefängniß ist als eine Rechts wohlthat auf⸗ zufassen, an welcher der Inhaftirte mit Rücksicht auf 8. 9, 1 des Str. G. B. nicht Theil haben kann.

. Der französtsche Botschafter Vicgmte de Gontaut—⸗ r hen n, ist gestern früh wieder auf seinen Posten hierher zurück⸗ gekehrt.

Der Kaiserlich deutsche Gesandte in Lissabon, Graf Brandenburg, ist heute früh aus Schlesien wieder hierher zurückgekehrt und im Hotel Royal abgestiegen.

Fürst Carl zu Cgrolath⸗Beuthen hat sich heute Mittag nach Carolath zurückbegeben.

S. M. S. „Hertha“ ist am 28. Oktober er. Nach⸗ mittags von Kiel aus in See gegangen.

Bayern. München, 27. Oktober. Durch Königliche Entschließung ist der Rath der Regierung von Oberbayern, Hermann Fischer, zum Direktor der Regierung von Mittel⸗ franken, Kammer des Innern, befördert worden.

Sachsen. Dresden, 29. Oktober. Heute Vormittag fand in der katholischen Hofkirche ein feierliches Requiem zum Gedächtniß des hochseligen Königs Johann statt, welches vom Bischof Forwerk abgehalten wurde. Der König und die Königin, die Königin Marie und Prinz und Prinzessin Georg wohnten dieser Trauerfeier bei, an welcher außerdem auch die am Königlichen Hofe beglaubigten Gesandten, die Staats⸗Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Oberhof⸗ und Hof⸗ chargen, die Generalitãät und viele höhere Staatsbeamte Theil nahmen. Ein zahlreiches Publikum füllte das Schiff der Kirche, und die äußeren Fenster zur Königsgruft waren reich mit Kränzen geschmückt. Zur Aufführung kam das Requiem von Cherubini. Nach der kirchlichen Feier begaben Ihre Majestäten sich zu⸗ nächst wiederum zu der Königin Mutter nach Pillnitz und wer⸗

den Abends von dort nach der Königlichen Villa in Strehlen zurückkehren.

Baden. Karlsruhe, 25. Oktober. Nach dem soeben veröffentlichten neuen Gerxichtssportel⸗Gesetz nebst Vollzugs⸗ Verordnung soll je für den Kreuzer 3 Pfennige, für den Gul⸗ den zwei Mark gesetzt werden. An Stelle des bisherigen Stempelpapiers treten Stempelmarken.

Sessen. Darm stadt, 27. Oktober. (Fr. J) In der heutigen Sitzung des Finanz⸗Ausschusses der Zweiten Kam⸗ mer kam die Regierungsvorlage wegen der für den neu zu schaf⸗ fenden Verwaltungs⸗Gerichtshof nothwendigen Geldmittel zur Verhandlung. Die Regierung erklärt sich vorerst außer Stand, einen den zukünftigen Verhaͤltnissen genau entsprechenden spezialisirten Etat vorzulegen, und beansprucht deshalb für den Rest der . den Gesammtbetrag, welcher bis dahin

für den demnächst wegfallenden Staatsrath vorgesehen war. Der Finanz⸗Ausschuß erklärte sich heute hiermit, jedoch nur unter der Voraussetzung einverstanden, daß für die folgende Periode ein detaillirter Etat vorgelegt werde. .

Braunschweig. Braunschweig, 29. Oktober. Die Uebergabe des Geschenkes des Prinzen Friedrich Carl an das Herzogliche Husaren⸗Regiment hat, wie das „Brschw. Tagebl.“ ergänzend mittheilt, in der Reitbahn auf dem Giers⸗ berge stattgefunden. Oberst v. Rauch hielt eine kurze Ansprache an die Mannschaften und schloß mit einem dreimaligen Hoch auf den Hohen Geber. Der Oberst hat sich persönlich bei dem Prinzen Friedrich Carl für die dem Regiment erwiesene Ehre in Potsdam bedankt, von wo er am Montag wieder zurück⸗

gekehrt ist. Sach sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen,

zwei Jahren, also 730, dem Höchstbetrage der nach 5. 79 des

sor zur Fasanenjagd. Na

Sirsch aus Berlin haben im Anfang dieser Woche der Regie⸗ rung ihr motivirtes Gutachten über die Verwendung des Brand⸗ schuttes abgegeben. Dasselbe erklärt sich, dem „Fr. J.“ zu⸗ folge, mit größter Entschiedenheit: 2. gegen die Verwendung des Schuttes zur Aufhöhung der niedergebrannten Stadttheile; b. gegen die Benutzung desselben zur Ausfüllung der Bleichgräben und C. gegen die Verwendung zur Mörtelbereitung, wie über⸗ haupt „gegen jede wie immer Namen habende Veriwendung zum Neubau Es wird vielmehr die Fortschaffung des Bau⸗ und Brandschuttes aus dem bewohnten Theile der Stadt als „drin⸗ gend geboten!! gefordert; derselbe soll außerhalb der Stadt auf⸗ gelagert und im Laufe der Zeit theilweise für landwirthschaft⸗ liche Zwecke verwendet werden. Die Unterstützungssumme für die Abgebrannten betrug bis zum 23. d. M. 138,742 FI.

Schweiz. Bern, A. Oktober. Der Nationalrath hat heute nur vier Artikel des neuen Mili tär⸗Organisa⸗ tionsgesetzes erledigt. Es handelte sich um die Wieder⸗ holungskurse, Cadreschulen, Schießschulen und Offizier⸗Aspiran⸗ tenschulen. Angenommen nach Kemmissionsantrag wurden folgende Artikel:

Art. 104. Die Infanterie, und Schützen⸗Bataillone eines jeden Kreises haben alle zwei Jahre Wiederholungskurse in der Dauer von sechszehn Tagen zu bestehen, zu denen der Reihe nach die einzelnen Bataillone, die Regimenter, die Brigaden und die Divisionen einbe⸗ rufen werden. Der Bundegrath ist ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von dieser Reihenfolge der Wiederholungs⸗ kurse zu gestatten. Diese Uebungen werden von den be—⸗ treffenden Truppen Kommandanten unter Zuzug der Stäbe geleitet, und es können denselben auch Truppenkörper anderer Waffengattungen beigegehen werden. Bei den Uebungen der Division sind die dazu gehörigen Spezialwaffen einzuberufen. In den Jahren, in denen die Mannschaft keinen Wiederholungskurs zu bestehen hat, werden die Compagnien, und zwar in ihrem vollen Bestande von zwölf Jahrgängen zu eintägigen Schießübungen einberufen. Für die Unteroffiziere und Soldaten der vier 86 Jahrgänge finden diese Uebungen unter Zuzug von Compagnie Offizieren auch in den Jahren statt, in denen ihre Compagnien den Wiederholungskurs machen.

Art. 105. Jährlich wird unter dem Kommando des Ober—⸗ Instruktors eine Cadreschule in der Dauer von vier Wochen abge⸗ halten. An derselben haben Theil zu nehmen: a. neuernannte Wacht⸗ meister und Feldwebel der Infanterie⸗ und Schützen⸗Compagnien; b. eine Anzahl von Instruktoren der Infanterie; e. ein entsprechendes Cadre von Offizieren.

Angenommen nach bundesräthlicher Vorlage wurde dagegen:

„Art. 1096. Die allgemeinen Schießschulen für Infanterie und Schützenoffiziere und Unteroffiziere finden alljährlich statt und haben eine Dauer von vier Wochen. In dieselben sind die angehenden Offi⸗ ziere in der Regel im zweiten Jahre ihrer Brevetirung einzuberufen. In diese Schulen können auch Offiziere und Unteroffiziere anderer Waffen einberufen werden.“

Annahme nach Kommissionsantrag fand endlich noch:

„Art. 107. Jedes Jahr wird in der Regel in jedem Kreise eine Offiziersbildungsschule abgehalten, welche eine Dauer von sechs Wochen hat.“

Schließlich machte der Präsident die Mittheilung, daß der Ständerath beschlossen, sich nach Beendigung der Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend Civilstand und Ehe, bis zum 2. No⸗ vember zu vertagen, und den Wunsch ausgesprochen habe, der Nationalrath möge nochmals auf seinen gestrigen Vertagungs⸗ beschluß zurückkommen, in Folge dessen letzterer seine Vertagung nur bis zum 9. statt bis zum 16. November anberaumte.

29. Oktober. (W. T. B.) Der Nationalrath hat die Berathung des Militärgesetzes bis auf die Ueber⸗ gangsbestimmungen erledigt, welche erst bei dem am 9. k. M. erfolgenden Wiederbeginn der Sitzungen diskutirt werden sollen.

Niederlande. Haag, 27. Oktober. Prinz Heinrich, Statthalter des Großherzogthums Luxemburg, wird sich morgen aus dem Haag nach Luxemburg begeben, wo er einige Monate zu verweilen beabsichtigt.

Aus Batavig sind mit der neuesten ostindischen Post Berichte bis zum 11. September hier eingetroffen. Aus Atchin hatte man Meldungen, welche konstatiren, daß die Kriegspartei in Groß⸗Atchin zwar noch eine trotzige Haltung zu zeigen fort⸗ fährt, daß ihr aber doch mehr und mehr die Lust und die Mittel zu größeren Angriffsunternehmungen gegen die gut⸗ befestigten und reichlich ausgerüsteten Stellungen der niederlän⸗ dischen Truppen zu schwinden scheinen; die Gerüchte von einem abermaligen allgemeinen Angriffsplane der feindlichen Häuptlinge waren seit Wochen völlig wieder verstummt. In den Küsten⸗ ländern erlangte die Anerkennung der niederländischen Souve⸗ ränetät stets weitere Verbreitung. Der Fürst von Pattik war mit großem Gefolge im Kraton erschienen, um dem Militär⸗ und Civil⸗Befehlshaber Obersten Pel seine Aufwartung zu machen. Rotterdam, 29. Oktober. (W. T. B.) Der jansenistische Bischof Heykamp ist gestern gestorben.

Großbritannien und Irland. London, 28. Oktober. Der Groß fürst⸗Thronfolger von Rußland begab sich gestern in Begleitung des Herzogs von Edinburgh nach Wind⸗ Tach derselben nahm er bei dem Prinzen und der Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein in Cum⸗ berland Lodge das Dejeuner ein. Am 23. d. starb hier der General⸗Major a. D. Wil⸗ liam Henry Blade, ein verdienstvoller Veteran des spani⸗ schen Halbinsel⸗Krieges, in seinem 88. Lebensjahre. Er gehörte dem Genie⸗Corps an, in welches er 1808 als zweiter Lieutenant eintrat.

In Betreff der Annexion der FZidschi⸗Inseln durch Großbritannien wird aus Sydney vom 27. Oktober tele⸗ graphisch berichtet, daß Sir Hercules Robinson, der britische Be⸗ vollmächtigte, dorthin von Fidschi zurückgekehrt sei. Vor dem Verlassen der Inseln bildete er eine provisorische Regierung und stellte einen Zolltarif her, wie derselbe in,. Sidney in Kraft ist. Die jährlichen Einkünfte der Inseln werden auf 25, 000 Lstr. ge⸗ schätzt. König Cacabau beabsichtigt Australien zu besuchen.

30. Oktober. (W. T. B.) Die Morgennummer der „Tim es bespricht die gestrige Thronrede des Deutschen Kaisers. Der Artikel hebt hervor, daß das Gestirn Deutschlands jetzt sichtlich im Steigen begriffen sei, nachdem der auswärtige Feind besiegt, die Gegner im Innern überwältigt und die Macht des Klerus gebrochen sei. Die friedlichen Versicherungen der Thron⸗ rede seien geeignet, allen kriegerischen Gerüchten ein Ende zu mach en. Auch die große Anzahl der dem Reichstage vor⸗ gelegten gesetzge berischen Arbeiten lassen den Frieden als noth⸗ wendig erscheinen. Eine Nation, welche so beschäftigt sei, könne nicht den Wunsch hegen, andere Völker mit Krieg zu überziehen. Frunkreich. Versailles, 29. Oktober. (W. T. B.) Sitzung der Permanenzkommission. Der Deputirte d'Abo⸗ ville von der Rechten brachte die Verhandlungen der Brüsseler Kon⸗ ferenz zur Sprache und verlangte die Veröffentlichung der darauf bezüg⸗

28. Oktober. Die Professoren Pettenkofer aus München und

lichen Schriftstuͤcke. Der Justiz⸗Minister Tailhand erklärte, die

Protokolle der Konferenz würden demnächst im Journal officiel publizirt werden. Picard von der Linken richtet eine Anfrage an die Regierung betreffs der Verhaftungen, die in Lyon und Marseille vorgenommen worden sind, und zu welchen die an⸗ geblich ungesetzliche Ausübung der öffentlichen Gewalt im Jahre 1870 Anlaß gegeben hat. Der Justiz⸗Minister rechtfertigte das Verhalten der Behörden und erklärte, den Verhaftungen läge keinerlei politisches Motiv zu Grunde. Von einigen anderen Kommissionsmitgliedern wurde über Rigorositãt der Verwaltungs⸗ behörden gegenuber den republikanischen Journalen Beschwerde geführt. Die Sitzung verlief indeß ohne jeden weiteren be⸗ merkenswerthen Zwischenfall.

Spanien. Santander, 29. Oktober. (W. T. B.) Ge⸗ neral La serna hat seine Entlassung genommen und wird nach Madrid zurückkehren. Wahrscheinlich wird Moriones zum Nachfolger deffelben ernannt werden. Erheblichere Ereignisse stehen während der nächsten Zeit bei der Armee nicht zu erwarten.

Rußland und Polen. St. Peters burg, 28. Okto⸗ ber. Der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch d. A. ist am 265. Oktober, Abends, auf der Nikolaibahn nach Livadia abgereist.

Der Justiz-Minister Graf Pahlen ist aus dem Aus⸗ lande zurückgekehrt; der General⸗Gouverneur von Kiew, Podolien und Wolhynien, Fürst Dondukow⸗Forssakow, hat St. etersburg verlassen. ‚. 3 In 2 Note vom 10. (22.) September 1874 drückt der oͤsterreichisch⸗ un garische Botschafter in St. Petersburg im Auftrage seiner Regierung unserer Regierung die aufrichtigste Erkenntlichkeit für die Bereitwilligkeit und Umsicht aus, mit der zu verschledenen Zeiten die erforderlichen Naßregeln ergriffen wurden, um den Erfolg der österreichischen Polar⸗ Sxzpedition zu fördern und in der Folge um die Spuren der bereits verloren gegebenen Seefahrer zu entdecken, die sich an derselben betheiligt. Gleichzeitig spricht der Botschafter Baron Langenau die Bitte aus, den aufrichtigen Dank der zsterreichisch ungarischen Regierung, insbesondere allen den⸗ jenigen rufischen Unterthanen auszudrücken, die bei der Rettung er erwähnten Expedition mitgewirkt haben. .

Das Panzerschiff Peter der Große“, über dessen erste mißlungene Probefahrt bereits berichtet worden, hat am 16. Oktober den Versuch wiederholt, aber nicht mit besserem Erfolge. Wie der „Kronst. Bote“ unlängst mittheil:e, ließ sich etwa 16 Meilen von Kronstadt abermals das dumpfe Gerãusch an der Schraube vernehmen, und bei einer Untersuchung erwies sich wieder eine Schraubenwindung als verbogen. Die Annahme, daß etwa eine äußere Veranlassung, der Stoß eines harten Körpers 2c. das erste Mal das Mißgeschick verursacht habe, widerlegt sich also von selbst, und die Befürchtung des General⸗ Adjutanten Popow, daß die Schraubenwindungen zu schwach seien, um den kolossalen Wasserdruck bei vollem Gange auszu⸗ halten, hat sich bestätigt. Das Schiff ruht an Befestigungs⸗ seilen wieder an seinem früheren Platz.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. Oktober. Ueber die Reise des Königs nach dem südlichen Schweden ist jezt bestmmt, daß Se. Majestät am Montag, 16. Novem er, Mittags, in Norrköping eintrffft und Dienstag, 17. über Lin⸗ köping nach der Station Boxholm abgeht. Von dort wird am 18. Vormiltags die vollendete Strecke der öͤstlichen Stammbahn nach Nässjö eröffnet, wo dann die Eröffnungsfeierlich keiten statt⸗ finden, nach deren Schluß der König nach Jönköping zu reisen gedenkt. Die Königin wird ihn auf dieser Reise nicht begleiten.

Christiania, 25. Oktober. Die Süd we ststürme der letzten Woche haben nicht nur im Christianafjord, sondern auch an der ganzen Südküste Norwegens vielen Schaden angerichtet. Die Schiffsbrücken wurden überschwemmt, und in den nach dem Hafen zugehenden Straßen hat das Wasser vielen Kellerwoh⸗ nungen Verderben gebracht. Mehrere Schiffe rissen sich von ihren Ankern und Tauen los, trieben gegen das Boll⸗ werk an, glücklicherweise meistens, ohne großen Schaden zu leiden, nur eine Jacht sank. Das Wasser über⸗ fluthete den Eisenbahndamm der Christiania⸗ D'rammen⸗ Gisenbahn, so daß die Züge eingestellt und die Post zu Wagen befördert werden mußte. Besonders empfindliche Verwüstungen richtete der Sturm auf Ladegaartsöen an, einer romantisch bele⸗ genen Halbinsel neben Christiania, wo sich viele Gärten und Villen befinden. Von den kleinen Städten am Christianiafjord und an der Südküste bringen die Zeitungen Beschreibungen, wie auch dort das Wasser überall viel Schaden verursacht hat. Gleiches berichtet man aus anderen Städten an der Küste bis nach Christianssand hin. Die regelmäßigen Postdampfer konn⸗ ten ihre Fahrten nicht einhalten und haben sich alle mehr oder weniger verspãtet. . 353

Dänemark. Kopenhagen, 21. Oktober. Prinz Wal⸗ demar feiert heute seinen 16. Geburtstag, in welcher Veran⸗ lassung von den öffentlichen und vielen privaten Gebäuden der Hauptstadt, sowie von den im Hafen und auf der Rhede liegen⸗ den Schiffen geflaggt wird. .

Einem Bericht der Königlichen Münze an das Fi⸗ nanz⸗Ministerium zufolge sind bis zum 21. Oktober im Ganzen 5.54. 500 Zwei⸗Oerestücke und 3 259 000 Fünfundzwanzig⸗Oere⸗ stücke ausgemünzt worden.

Amerika. In Springfield, Illinois, wurde am 15. d. Mts. eine Bronzestatue Abraham Lincolns, die über dessen Grabe errichtei worden, unter entsprechenden Feierlichkeiten und in Gegenwart von über 25,000 Personen enthüllt. Präsident Grant, Vize⸗Präsident Wilson, der ehemalige Vigze⸗Präsident Colfax und General Sherman, die zugegen waren, hielten kurze 1 .

Asien. Zur Gefangennahme des Nena Sahib meldet 6 indische Times“, daß 53 Thompson den Ge= fangenen nicht identifiziren könne, aber Aehnlichkeit mit dem Nena erblicke. Dagegen ist er von Unua Nena, einem Neffen des Nena, sowie von Baba Sahib, einem Verwandten seiner Frau, identifizirt worden. Der Gefangene wurde dann rasirt und an⸗ gekleidet, worauf Mahratta Zeugen seine Identität bestimmt be⸗

ätigten. Er leugnet nun, Nena Sahib zu sein, und behauptet, er sein Gestaͤndniß unter dem Einflusse von Hunger und berauschenden Getränken machte. Er erklärt auch, daß er in 1864 arretirt und später entlassen wurde.

Afrika. Von der Gold küste berichtet der am 27. Vkto⸗ ber . gelandete afrianische Postdampfer Volta, daß der Gesundheitszustand der Küste ein guter sei, aber daß der Handel in Folge des Schlusses der Delfaison stocke. Der

raubten der Mannschaft, als sie am Gestade landete, sogar die Kleider.

Die Rr. 41 des Justiz⸗Ministerial-⸗-Blatts für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, heraus- gegeben im Bureau des JustizMinisteriums, enthält folgendes Erkennt⸗ niß des Königlichen Ober ⸗Tribunals vom 7. Oftober 1874: Uls 24 deren Zubereitung, Verkauf 29. nur auf Grund einer xolizei⸗ lichen Erlaubniß stattfinden darf, ist jede Zubereitung anzusehen, weiche in einer der dem Verzeichnisse A. der Kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1872 entsprechenden Arzneiferm als Heilmitte! gegen Krankheiten feilgeboten wird, sollte auch nicht nachgewiesen sein, daß sie wirklich solche Stoffe enthalte, welche von der medizinischen Wissen⸗ schaft als zu Heilzwecken dienend anerkannt sind.

Prozeß Kullmann.

Würzburg, 29. Oktober. Der Schwurgerichtshof, bestehend aus: Appellrath Haus von Bamberg als Präsident, Müller und Leusser, Räthe, Kramer und Kirchgeßner, Assessoren am Bezirk s⸗ gericht Würzburg, tritt Schlag 9 Ühr in den Sitzungssagl. F A. I. Staatsanwalt: Riedel, Vertheidiger: k. Rechts anwalt Ferd. Ger⸗ hard hier. . . Der Angeklagte wird ungefesselt, aber von zwei Gensd'armen bewacht, vorgeführt. k Die Sitzung ist eröffnet. Den Gegenstand der heutigen Verhandlung bildet die Anklage gegen Eduard Franz Ludwig Kull⸗ mann, led. Böttchergesellen von Neustadt Magdeburg, wegen Mord⸗ verfuches. Es ist vor Allem die Anwesenheit der Herren Geschworenen festzustellen. Hr. Sekretär, wollen Sie das Verzeichniß verlesen; ich ersuche die . Geschworenen, Ihre Anwesenheit bei Ihrem Namens⸗ aufrufe kundzugeben. n n nach auf der Liste stehenden 4 Geschwo⸗ renen sind anwesend. 9. 6 ich zur Bildung des Schwurgerichtes schreite, habe ich folgendes Erkenntniß des Schwurgerichtshofes zu verlesen: (Dasselbe lautet auf Beiziehung eines Ergãnzungsgeschworenen bis zur Berathung und Ertheilung des Wahrspruches), Präs.: Ich schreite nunmehr zur Bildung des Schwurgerichtes, werde zu diesem Behufe die Namen der anwesenden 24 Herren Ge⸗ schworenen in die Urne legen, woraus dann 12 gezogen werden, welche das Schwurgericht bilden. Wegen Beiziehung eines Ergän⸗ ungsgeschworenen können nur 11 Herren abgelehnt werden und es r wegen dieser ungleichen Zahl dem Angeklag en das Recht der Ab⸗ lehnung von 6, dem Hrn. Staatzanwalte die Ablehnung von 5 Na— men zu. . . igel. aben Sie das Recht, diese Ablehnungsbefugniß aus⸗ zuüben, vielle icht Ihrem Herrn Vertheidiger übertragen? Kullmann: Ich will keinen ablehnen lassen. . (Es wurden nun die 24 Namen der Geschworenen in die Urne gelegt und nach Durchmischung die Ziehung vorgenommen, wobei folgende Namen unabgelehnt hervorgingen. ) Sattler, Carl, Pri⸗ vatier und Magistrats⸗Rath von Schweinfurt, 2) Joh. Fackelmann, Bürgermeister von Krautheim, 3) Peter Heeg, Landwirlh und Müller von Schweinfurt, 4) Franz Anton Fischer, Kaufmann und Fabrikant von Schweinfurt, 5) Salomon Bing, Gerbermeister von Würzburg, 6) Franz Riedmann, Landwirth und Bürgermeister van Stadelhofen, 7 Nicolaus Holjapfel, Landwirth von Zeutzleben, 8) Joh. Andreas Bauer, Landwirth von Uettingen, 9) Carl Ludw. Rosa, Kaufmann in Schweinfurt, 16 Jacob Engelhardt, Kaufmann in Aschaffenburg, II) Conrad Dahlen, Bierbrauer von Aschaffenburg, 12) Joh. Gg. Schleier, Landwirth und vormaliger Gemeindevorsteher von Ober · hohenried Erg. Geschw. 13) Egid Kiliani, Schneidermeister in Würzburg.) . 5 . . (Abgelehnt wurden von Seite des Königlichen Staatsanwalts: a. Ludw. Bauch, Restaurateur von Würzburg, b. Mich. Hamermann, rivatier von Würzburg, c. Joh. Elfen, Seilermeister und Mazistrats⸗ 3. von Haßfurt, d. Michael Eidel, Landwirth und Bürgermeister von Allersheim, e. Hermann Müller, Königlicher Rechtsanwalt von weinfurt. ö . Präs. e sind nunmehr 12, bezw. 13 der Herren Geschworenen gezogen und ist somit das Schwurgericht gebildet. Die übrigen Herren Geschworenen, . ui 3. in können bis Sonnabend Vor⸗ mittag 9 Uhr frei über ihre Zeit verfügen. . . . . wie ist Ihr ganzer Name? Eduard Franz Ludwig Kullmann. Welcher Religlon? Katholisch. Wie alt sind Sie? 21 Jahre,. Wo sind Sie geboren? * In Neustadt; Magdeburg, eine Vorstadt von Magdeburg. Was ist Ihr Gewerbe? Vaoͤttchergeselle. Besitzen Sie Vermögen? Nein. Sind Sie schon früher bestraft worden? Ja. Wer wegen? Wegen Körverberletz:ag. Welche Strafe haben Sie erlitten? 3 Monat Gefängniß. . . Ich ermahne Sie, auf die vorzutragende Anklage und, den Gang der Verhandlung aufmerksam zu sein. Den Herrn Vertheidiger habe ich nach dem Gesetze an die ihm wohlbekannten 1 zu erinnern. Ich schreite nunmehr zur Beeidigung der Herren Geschworenen und erjuch die Herren, die Eidesformel stehend anzuhören und nach Ver⸗

Worte nachzusprechen: Weise )

erkenntniß des Königlichen Appellationsgerichts in 14. September 1574 und die Anklageschrift zu verlesen. vom 9,4 bis 9. z. (Fortsetzung folgt.)

s Ib uf Namenzaufruf mit emporgehobener Rechte die . Ich schwöre! (Geschieht in der angegebenen

den Herrn Sekretär, das Verweisungs⸗ Ich ersuche nunmehr den H . ö

Geschieht

20 Geisteskranke, d. h. Aan * der Bevölkerung Gegen die Zãhlung von 1851, die wohl nicht als eine ganz zuverlässtge zu betrachten ist, ergab sie eine Vermehrung von 112 Geisteskranken, d. h. 1277 x. Von 160 Irren sind 54 männlichen und 46 weiblichen Geschlechts, 66,4 ledig, 23 verheirathet und 12 sind im Alter von O- 30, 64 x von 30-60, 24 von über 60 Jahren.

Im vorigen Jahre wurden nach der A. A. C. in England 7143 Soldaten wegen Desertion von der Fahne verurtheilt. Davon wurden 57 Soldaten durch Kameraden gereizt oder von Unteroffizieren barsch behandelt; 4 heiratheten ohne Erla ubniß; 87 wu den durch Trunk auf Abwege geführt; 229 desertirten aus Widerwillen gegen den Mi⸗ litärdienst; 81 wurden durch Kameraden oder schlechte Gesellschaft dazu verleitet; 64 gaben verweigerten Urlaub als Ursache an; 29 de⸗ sertirten, um ihre Lage zu verbessern; 39 gingen aus, um sich einen lustigen Tag zu machen und kehrten nicht zurück; 43 waren des Sol- datenlebens müde; 18 desertirten aus Grillen und Thorheiten, und 32 gaben keine Ursache an.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 30. Oktober. In dem Verein für Hum anism us (im Vereinshause, Taubenstraße 34,2 Tr) wird Dr. B. Sch warz seinen Vortrag über den alten und neuen Glauben von Strauß“ heute Abend wiederholen. . ö . Im Fall eine genügende Betheiligung stattfindet, beabsichtigt die Verlagshandlung Fr. Kortkampf in Berlin unter Leitung namhafter Fachmänner eine besondere billige Ausgabe derjenigen Materialien J zu veranstalten, welche die Reichs tagsverhandlungen seiner Zeit bieten werden. Mit Rücksiiccht auf den Werih, welchen eine zweckmäßig gesichtete und geordnete Sammlung dieser Materialien für Justizbehörden, Beamte, Rechtsanwalte 2c. hat, nimmt die Verlagshandlung, um die Durch⸗ führung des beabsichtigten Unternehmens zu sichern, schon jetzt Abon⸗ nements entgegen. . Der Allgemeine Deutsche Musikverein veröffentlicht folgende Bekanntmachung: Unter Bejugnahme auf die im Januar 1873 (in der Neuen Zeitschrift für Musik 69. Band Nr. 7 und Nr. 24) vom Allgem. Deutschen Mustkverein für eine Broschüre über den Text zu Richard Wagners Tetralogie: „Der Ring des Nibe⸗ lungen“ ergangene Aussetzung eines Preises, letzterer bestehend in einem ganzen Patronatsschein zu den Bayreuther Festaufführungen oder (nach Wahl) Neunhundert Reichsmark, tbeilen wir hierdurch mit, daß die Herren Preisrichter Professor Karl Simrock in Bonn. Pro a Dr. Moritz Heyne in Basel und Professor Dr. Friedr. Nietzsche ebendaselbst sich geeinigt haben, obigen Preis, der mit dem Motto: „And wari hafdi maelt, at baugr ok that gull skyldi verda thess bani er ättie versehenen Abhandlung zuzuerkennen, als deren Verfasser sich Hr. Professer Pr. Erust Koch in Grim ma ergeben hat. Die Herren Verfasser der andern eingeschickten Manufskripte wollen gefälligst baldigst die Ädressen angeben, unter welchen die Zurücksen dungen er⸗ folgen können. Leipzig, Jeng und Dresden, September 1874. Pro⸗ fefsor Carl Riedel, Vorsttzender; Justiz Rath Pr. Gille, Sekretär; Kommissions Rath C. F. Kahnt, Kassirer; Professor Dr. Adolf Stern. Dag Reformationsfest wird von der Universität Leipzig in der bisher gewohnten Weise durch einen akademischen Gottesdienst gefeiert, welchem sich stiftungsmäßig die in der Paulinerkirche zu hal— fende lateinische Rede eines Studenten der Theologie anschließen wird. Sodann wird in der Aula der Univerität der derzeitige Rektor, Geh. Justiz-Rath Dr. Adolph Schmidt, über das verflossene Studien jahr Bericht erstatten und dann das Rektorat seinem Nachfolger, Dr. Gustav Adolph Ludwig Baur, ordentlichem Professor der Theologie, feierlich übergeben. . Auf der letzten Philologenversammlung in Inns—⸗ bruck wurde auch Über eine in Nordamerika gefundene kolossale phönikische Statue verhandelt. Professor Schlottmann sprach barüber. Ein phönikisches Denkmal in Nordamerika würde den bis jetzt vermißten urkundlichen Beweis der von A. v. Humbeldt u. A. behaupteten Bekanntschaft der höniker mit der später neuentdeckten Welt liefern. In der letzten Zeit sind fast gleichzeitig, wie Schlott= mann berichtet, zwei angeblich phönikische Denkmäler in Amerika zum Vorschein gekommen. Eine, wie man vorgiebt, in Brasilien gefundene Inschrift in phönikischen Charakteren, von welcher Schlottmann eine Photographie vorzeigt, giebt sich aus inneren Gründen als gefälscht zu erkennen, abgesehen von, der schlechten zußeren Begründung ihrer Entdeckung. In paläographischer Hinsicht ist sie freilich mit so be⸗ wunderungswärdigem Geschick angefertigt, daß der Vortragende fie als eine geniale Fälschung bezeichnete. Dagegen ist Schlottmann geneigt, ein kolossales Steinbild von etwa Jo Fuß Länge und einem Gewichte von 9000 Pfund, das man vor fünf Jahren auf einer am Berge Onandaga im Gebiete der Stadt Lafayette gelegenen Farm beim Graben eines Brunnens fand, fuͤr altphönikisch zu halten. Es scheint den phöni⸗ Fischen Adonis darzustellen; auf der Schulter hat es anscheinend phö⸗ nikische Inschrift, von welcher Schlottmann durch Vermittlung des Professor Mac Worther in New. Haven Wachsabdrücke erhalten hatte, die er mit mehreren photographischen Abbildungen des Steinbildes vorlegte. Die äußere Geschichte der Auffindung läßt nach den vor- liegenden Berichten kaum an einen Trug denken. Aber da eine Aktien⸗ gesellschaft zur Ausbeutung des Steins sich bildete, die glänzende Ge—⸗ schäfte machte, und in Folge dessen an manchen Orten ähnliche Stein⸗ riesen auftauchten, jo kam der Fund von Onandaga in Verruf. Die Behauptung, ein Tabakhändler habe den Stein vergraben, hat sich als unwahr herausgestellt und kein äußerer stichhaltiger Grund zur Verdächtigung der Entdeckung sich ergeben.

Aus Digoin bei Charolles in Burgund vom 21. Oktober schreibt man der „Corr. Havas“: „Ein Landinann hat gestern auf einem benachbarten Felde eine prachtvolle Bronze Statue eines

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

über den Landsturm lautet:

vonn Preußen ꝛe.

verordnen im Namen des

mung des Bundesraths und 5. 1. Das Aufgebot

des Reichstages, was folgt: stimmt wird.

den Vorschriften Anwendung. gn e , e, und der Dis ziplinarrdnung unterworfen

3. Der Landsturm erhält bei Verwendung militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In lichen Bedarfs,

urm ergänzt werden. Die Auflösung Mit der ,

dnet. . andsturmpflichtigen auf.

ilitärverhältniß der stimmungen erläßt der Kaiser. Bestimmung des Bündnißvertrages vom

Gefsetzbl. 18371 S. 9) unter III. 8. 5 zur Anwendung. Ur dlich ꝛe. Gegeben 2c.

Der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Gesetzes

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗

des Landsturms erfolgt durch Kaiserliche Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufgebots be⸗

8. 2. Nachdem das Aufzebot ergangen ist, finden auf die von Ker Kalserlich russischen geographischen dsturmpflichtigen die für die Landwehr gelten r,, 3 sind die Aufgebotenen den

gegen den Feind und wird in der Fällen außerordent ⸗˖ oder wenn es an geeigneten Führern für besondere fehlt, kann jedoch auch die Landwehr aus dem Land- st

des Landsturms wird vom Kaiser an= der e, Formationen hört das

5. 5. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Be⸗

arti kommt in Bayern nach näherer ö 23. Nodember 1570 (Bundeg⸗

6mi n' Kaisers aus gallo⸗römischen Zeiten gefunden. Die 2 6. daß die Statue das Werk eines großen Künstlers ist. Unglücklicher Weise ist sie theilweise beschädigt, da der erste Schlag der Hacke den Kopf der Statue traf. Medaillen und mehrere andere Gegenstände, unter Anderem auch ein Teller mit Asche, ein Schwert, eine geschlossene Kassette, ein kleiner Hirsch in Bronze, ein prächtiges goldenes Halsband nebst Silber⸗ und Goldmünzen wurden an derselben Stelle gefunden. Es ist noch hinzuzufügen, daß das be⸗ treffende Feld jenseit der Loire, somit auf dem linken Ufer liegt, während ünser Städtchen an das rechte Ufer angebaut ist.

Die russische Expedition zu Nivellirungen zwi⸗ ee und dem Kaßpischen Meer, welche von

i ,, . unter Unterstũtzung war, tz eh Arbeiten 3 ef derselben, Oberst Tillo, hat dem Vize ⸗Präsidenten der Ge⸗ re, 9 7 Ssemenow folgendes Telegramm eingesandt: Die Aus⸗ führer der Aral⸗Kaspischen Nivellirung sind glücklich nach Orenburg zurückgekehrt. Eine vorläufige Berechnung zweier Bestimmungen ergiebf, daß der Arglsee etwa 75 Meter oder 250 Fuß böher ist als der Mertwy⸗Kultuck (der sogenannte, todte deerbusen, welcher im Kaspischen Meer die ö Mangyschlak bildet). Der Aralsee liegt also etwa 165 über dem Wasser⸗ spiegel des Oceans. Zum ersten Male wurde die relative Höhe des Kagpischen Meeres und des Aralsees 1826 durch den Barometer von der Bergschen Expedition unter Theilnahme, von Sagoskin, Angou und Duhamel beftimmt und auf 1175 englische Fu berechnet. Die weite Messung wurde im Jahre 1858 von Herrn C. Struwe ausge⸗ ern Er bestimmte die Höhe des Aralsees zu Orenburg, und er— hielt aus dem Verhältniß der Höhe Orenhurgs, und des Kaspischen Meeres zum Ocean das Resultat, daß der Aralsee 132 Fuß über dem

Meeres spiegel liege.

der Regierung abdelegirt worden

Statistische Nachrichten.

i in Verein zur Herausgabe einer Zeitschrift für * nn nst? gebildet. Der Verein hat sich verpflichtet, eine Garantiesumme von 15.000 Kronen jährlich in 5 Jahren zu stellen

„Volta“ bringt einige Personen der Mannschaft des Dampfers Cu aus ö. . Schiff im im Nunflusse scheiterte, mit. Die Eingeborenen plünderten das Schiff und

Irrenwesens im

ĩ v Sanitätsrath angefertigten Statistik des . . Graubünden befinden sich in die sem

und die Redaktion der Zeitung ist, dem Professor L. Dietrichsen über

Der „Nya dagl. Allahanda“ zufolge hat sich in Stockholm in