1874 / 256 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Oct 1874 18:00:01 GMT) scan diff

r / n , , ü . 3 e e.

prägung von Reichsmünzen.

des Feld-⸗Art. Regls. Nr. A8, zum Pr. Lt. der Res. genannten Regts.

befördert.

Abschiedsbewilligungen. Dresden, 27. Oktober. Richter, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 107, mit der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Uniform mit

den Abzeichen für Verabschledete, v. Bünau, Pr. Lt. vom Jäger-

Bat. Nr. 12, Rau, See. Lt. der Res. vom Garde -Reiter⸗Regt;, 1 aus Allerh. Kriegsdiensten der Abschied willigt.

Im Sanitãats-Corys. ö Dres den, 27. Oktober. Dr. Oehme, Dr. Bruck, Dr. Lüt- tich, Dr. Schau schor, Unterärzte der Res. des Sanitäté corps, zu Assist. Aerzten 2. Kl. der Res. befördert

In der Kaiserlichen Marine. Offiziere ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen ze.

Berlin, 24. Oktober. Pirner, Korv. Kapt, zum Ausrüstungs⸗ Dir. der Werft in Kiel ernannt. Pasch en, Korv. Kapt., als 1. Adiut, und Gf. v. Reichenbach, Kapt. Lt., als 2. Adjut. zur Marine⸗Stat. der Nordsee ernannt. Kupfer, Korv. Kapt., von dem Kommdo,., als Führer der 3. Abth. der 2. Matr. Div. entbunden. v. Hippel, Korv. Kapt, zum Führer der 4 Abth. der 2. Matr. Div., Schroeder, Kapt. Lt., zum Führer der 3. Abth. der 1. Matr. Div, v. Pawelsz, Kapt. Lt., zum Führer der J. Abth. der 1. Matr. Div., v. Zitz e⸗ wiß, Kapf. Lt., zum Führer der 2. Abth. der 1. Werft⸗Diy, er⸗ nannt. Dr. Buchner, Mar. Assist. Arzt 1. Kl., aus jedem Milit. Verhältniß entlassen.

Nr. 44 des Central-Blattzs für das Deutsche Reich“‘, . im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), at folgenden Inhalt: 15 Allgemeine Verwaltungssachen: Statut der Charlotten⸗Stiftung für Philologie: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2) Münzwesen: Uebersicht über die Aug⸗ 3) Zoll⸗ und Steuerwesen: Kompetenz von Zoll⸗ 2c. Aemtern. 4) Marine und Schiffahrt: Nachtrag zum Verzeichnisse der Kommissionen für die Prüfung der Seeschiffer für roße Fahrt; Beginn der Seesteuermanns Prüfung . in Leer; Er⸗ ren des Verzeichnisses der deutschen Kauffahrteischiffe für 1874. 5) Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimath⸗ wesen. 6) Postwesen: Bekanntmachungen, betreffend: Postverbindung mit Konstantinopel; Korrespondenzverkehr mit Ostindien.

Prozeß Kullmann.

- ö 29. Oktober. (Fortsetzung. Die Anklageschrift autet:

„Das Königliche Appellationsgericht zu Bamberg hat gm 14. September 1874 gegen Eduard Franz Ludwig Kullmann, 21 Jahre alt, ledigen Böttchergesellen aus Neustadt Magdeburg, wegen Ver-

brechens des Mordversuchs auf eine Klage erkannt, denselben vor das

Schwurgericht verwiesen und die Abfassung einer Anklageschrift ver⸗ ordnet. Demgemäß erklärt der unterzeichnete Königliche Staate⸗ anwalt, daß aus der geführten Voruntersuchung folgende Thatsachen hervorgehen: .

§. J. Am 4. Juli d. J. traf der deutsche Reichskanzler, Fürst

v. Blömarck, zum Kurgebrauche in Kissingen ein und nahm dann seine

Wohnung in dem am rechten Ufer der Saale, nördlich von der über diesen Fluß führenden Brücke gelegenen Hause des praktischen Arztes Dr. Edmund Diruf jun. In den zu diesem Hanse gehörigen Hofraum gelangt man von der . durch eine Einfahrt. Mittags zwischen Lund 2 Uhr fuhr der Fürst regelmäßig nach dem Salinenbade, und zu dieser Zeit versammelte sich vor dem Hause täglich eine große Menge von Kurgästen und anderen Leuten, um den Fürsten zu sehen und zu begrüßen. Dies war auch am Montag, den 13. Juli der Fall, An diesem Tage . Fürst Bismarck gegen 2 Uhr in offenem Wagen seine Wohnung. er Wagen war eben durch die Einfahrt auf die Straße gelangt und hatte in der Richtung nach rechts gegen die Brücke eingebogen, als aus dem versammelten Publikum hergus ein junger Mann linls an den Wagen hinsprang und aus einer Entfernung von 1—15 Schritten, nach dem Kopfe des Fürsten zielend, eine Pistole abschoß. Glücklicherweise verfehlte zwar der Schuß sein Ziel, der Fürst hatte jedoch in äußerster Lebensgefahr geschwebt, denn die zweifellos scharfe Ladung war hart an dessen Kopf vorübergefahren und hatte seine zum Gruße erhobene, nach dem Hute greifende rechte Hand gestreift. An dieser, und zwar an der inneren Fläche der Hand- wurzel, zwei bis drei Centimeter von einander entfernt, fan den sich bei der im Verlaufe des Nachmittags vorgenommenen Wund⸗ beschau zwei Verletzungen, von denen die eine nach überein- stimmendem ärztlichen Gutachten offenbar von einem Pro⸗ jektil herrührte, und es darf nicht unerwähnt bleiben, daß selbst diese

treifwunde, sofern sie nur R bis g Linie tiefer eingedrungen, für den 1 sehr verhängnißvoll geworden wäre, daß in diesem Falle eine

erletzung der Pulsader stattgefunden hätte. Die andere Wunde war durch den Anprall des brennenden Schießpfropfens verursacht. . dem zeigte sich noch vermuthlich durch Streifen eines Propfens her vorgebracht, eine leichte Verletzung an der linken Seite der Nasenspitze des Fürsten und weiter im Gesichte waren an einigen Stellen schwarze . ichen Pulverkͤrner bemerkbar. Die beiden erstbezeichneten

erletzungen machten eine mehrwöchentliche wundärztliche Behandlung nöthig und von deren Folgen war der Fürst selbst bei seiner Abreise von Kissingen am 12. August noch nicht völlig wieder hergestellt.

3. 2. Nach abgegebenem Schusse eilte der Attentäter rückwärts um den Wagen herum und suchte auf der rechten Seite desselben zu entkommen, wobei er die Pistole von sich warf. Während er an dem auf dem Bock gebliebenen e n Sebastign Schmid vorüber— sprang, versetzte ihm dieser einen derben Peitschenhieb. Darauf wurde er von mehren der in hohem Grade entrüsteten und erbittertsten Augen zeugen des ruchlosen Attentats festgehalten und durch die herbei

ekommenen Sicherheitsorgane in das landgerichtliche Gefängniß s 3 abgeführt. Dort gab er sich sofort als der Böoͤttchergeselle Eduard Franz Ludwig Kullmann aus Neustadt⸗Magdeburg zu erken⸗ nen. Er ist am 14. Juli 1853 geboren und der Sohn eines ganz unbemittelten Fischhändlers. Na seiner Entlassung aus der Volks⸗ , erlernte er bei dem Meister August Welsch zu Neustadt⸗Magde⸗

urg das Böttcherhandwerk. Im Januar 1872 begab er sich in die

Fremde und arbeitete an verschiedenen Orten, namentlich in Tanger⸗ münde, Berlin, Charlottenburg, Lüneburg, Salzwedel und in Suden Lurg⸗Magdeburg. Der Aufenthalt in Salzwezel insbesondere fiel in die Zeit von Mitte März bis 98 Juli 1873, jener in Sudenburg in die Zeit von August 1873 bis 26. Mai 1874. Der Leumund des Angeklag⸗ ten ist keinezwegs ungetrübt. Schon von Jugend auf zeigte er sich roh, frech, trotzlg, widerspenstig, heimtückisch, rachsüchtig und ohne Sinn für Rellglon. Schon als Lehrling ging er gern mit Schieß⸗ waffen um, kaufte sich damals schon ein Terzerol und schoß häufig mit solchem. Dasselbe wurde ihm später von seinem Meisster ab⸗= genommen. Als Geselle fer. er ein Dolchmesser, sogenannten Ge— nickfang; er bediente sich dessen bei seinen häufigen Raufereien. Dieses wurde später gerichtlich eingezogen. Seine rachsüchtige Gemüthsart gab Kullmann schon als Lehrling kund, indem er im Zorn nach sei⸗ nem Nebengzesellen Gustav Welsch einen scharfen Böttcherschnitzer warf. Zu CEhgrlottenburg versetzte Kullmann im Juli 182 seinem Nehengesellen Karl Otts aug geringfügigem Anlasse mit seinem Ee ge fen zwei beträchtliche Stiche in den Rücken. Seine Bestrafung deswegen unterblieb, weil Otto den von ihm ge⸗ stellten Strafantrag noch in der Gerichts verhandlung zurückzog, In Salzwedel griff Kullmann den Böͤttchergesellen Friedrich Günther ebenfalls mit seinem Messer an und Letzterer wurde nur durch das . eineß Ulanen aus der drohenden Gefahr befreit, worauf aber Kullmann den Ulanen mit seinem Messer am Munde verwundete.

Im September 1878 überfiel Kullmann zu Neustadt ⸗Magde— burg den Bruder seineg früheren Lehrmeislers, Philipp Weisch,

aus reiner Rachsucht und brachte, diesem mit seinem er- wähnten Dolchmesser verschiedene Stiche bei, weshalb er nach dem Urtheile des Stadt⸗ und Kreisgerichtes vom J. Qktober v. J. mit dreimongtlichem Gefängniß bestraft wurde. Sein Rache⸗ gefuͤhl gegen die Brüder Welsch wurde durch diese Strafe nur gestei⸗ gert. Noch im Februar 1874 iLusultirte er auf einem Balle der Böttcher ien zu Neustadt Magdeburg seinen Lehrmeister August Welsch.

t wurde deshalb von den Gesellen Schüle und Jerich mit Gewalt aus dem Lokale entfernt, wobei ö bemerkte, daß Kullmann in seiner Tasche eine ift oie führte. Später nahm Kullmann dafür an dem Gesellen Jerich dadurch Rache, daß er denselben in der Wirth⸗ schaft zur „Tonhalle“ ebenfalls mißhandeite⸗

§. 3. Während seines Aufenthalts zu Salzwedel wurde Kull⸗ mann Mitglied des dortigen katholischen Männervereins. Es könnte auffallen, wie Kullmann bei seinem schon geschilderten Mangel, an Religion nun plötzlich in diese anscheinend religiöse Strömung gerieth. Den ersten Reiz, dem genannten Vereine beizutreten, mag für Kull⸗ mann wohl, der Umstand geübt haben, daß man dort billiges Bier und wohlfeile Cigarren haben konnte. Nachdem er aber einmal Mit⸗

lied des Vereins geworden, lebte er sich mehr und mehr, in diese . religiöse Richtung hinein, der indessen jeder sittliche Ernst um so mehr gebrach, als gerade von seinem Aufenthalte in Salzwedel an seine Rachsucht und Rauflust in verstärktem Maße zu Tage trat. Die aufreizenden Vorträge des Pfarrers Störmann, welche Kullmann im Vereine gehört haben mochte, die dort zur Verbreitung gelangten Flugblätter, das Lesen von Zeitungen verschiedener Richtung und Tendenz mit ihrer absprechenden Polemik über das Jefuitengesetz und die späteren preu⸗ ßischen Kirchengesetze, dazu die Regierungsmaßregeln gegen einzelne Bischöfe und Geistliche riefen aber nach und nach in Kullmann eine Stimmung hervor, die ihn gegen alle Akte der Staatsgewalt in der verbissensten Weise Partei nehmen ließ. Bon solchen Gesinnungen er. füllt, betrachtete er mit der Zeit den Reichskanzler Fürsten Bismarck als den ärgsten Feind der katholischen Kirche, er schimpfte über den selben, wo er Gelegenheit dazu hatte und es sind insbesondere fol- gende Aeußerungen aktenmäßig: „Bismarck ist ein liberaler Schuft, ein liberaler Philister; von oben herab wird gewühlt und Bismarck ist der Wähler; Bismarck mit seinen drei Haaren hat die Jesuiten aus dem Lande vertrieben, wenn er sich noch drei Haare wachsen läßt, wird er sie wie⸗ der hereinholen; das nützt ihm Alles nichts. Allmählig wurde Kullmann mit dem Gedanken an Merd vertraut. So äußerte er zu seinem Mitgesellen Pieper in Sudenburg: „Wenn es einmal dahin käme, daß ihr Pastor ein Wort zu viel sagte, und er abgeführt wer den sollte, dann würde der, welcher ihn abführe, fallen und er mit.“ Schon in Salzwedel hatte Kullmann sich eine neue einläufige Pistole gekauft, dieselbe, welche ihm bei dem Attentate gegen den Fürsten Bismarck als Mordwaffe diente, und mit solcher übte er sich zum Oeftern im Schießen nach Vögeln und anderen Gegenständen. Von dem . in Salzwedel datirten ferner auch die vorn aufge- führten Aeußerungen Kullmanns, die sich im weiteren Verlaufe zu be= stimmten Mordgedanken gegen den Fürsten Bismarck ausprägten. Er

gesteht selbst zu, daß er bereits um Ostern d. J. den Entschluß gefaßt

habe, den Fürsten zu tödten. Um jene Zeit äußerte er denn auch zu dem Zeugen Ernst Meisner mit Bezug auf seine Pistole: ‚Das Ding hat seinen Zweck und wird ihn auch erreichen. ö Karl Dörr: „Ehe ich sterbe, wird noch ein Anderer allen.

§. 4. Um sein Vorhaben, den Fürsten Bismarck n tödten, aus⸗ zuführen, reiste Kullmann, mit der in Salzwedel gekauften Pistole versehen, am 29. Mai d. F. von Sudenburg auf der Eisenbahn nach Berlin ab. Vor der Wegfahrt schoß er seine Pistole nochmals im Garten seines Meisters Wick ab, um 1 , vergewissern, ob dieselbe nicht versage. Im Bahnhofe ließ er sich damals gegen den Böttcher⸗ gesellen Bruskorlus verlauten: ger wolle ngch Berlin, um den His marck aufzusuchen. In Berlin kaufte sich Kullmann bald nach seiner Ankunft die nöthige Schießmunition für die Ausführung des geplanten Mordes, ingbesondere sechs Rehposten. Allein damals verfehlte Kull mann seinen Reisezweck, denn Fürst Bigmarck reiste wenige Tage später, am 31. Mai 1 nach Varzin ab. Eine Begeg⸗ nung mit dem Für ten ar hierdurch für Kullmann vereitelt. Er tcrat nun, ohne übrigeng seine Mordgedanken. au fzu⸗ geben und um einigen Verdienst zu haben, zunächst bei dem Böttcher⸗ meister Geisler in Berlin und dann bei dem Meister Danehl zu

otsdam in Arbeit. In letzterer Stadt, auf der sogenannten christ - ichen Herberge, ließ Kullmann nach Angahe des Zeugen Kannebei im Gespräch die Aeußerung fallen: ‚Meine Hand ist zu etwas Anderem beftimmt und ich führe ez auch aus.! Mit dem Böttchergesellen August Schulze wanderte Kullmann am 18. Juni von Potsdam weg . Sangershausen, wo Beide vom 23. Juni an bei dem Boͤttcher Daseler in Arbeit traten. Bei dem Besuche der am Johannistage dort üblichen Johannisfeier 6 er mit Schulze auch aus seiner . erwiderte aber auf das Verlangen des Schulze, nochmals zu chießen, daß er das Pulver zu anderen Zwecken m,. könne. In einem Tischkasten Schlafkammer, welche Kull⸗ mann mit Schulze und dem Sohne des Böttchers Da— seler gemeinsam benutzte, lagen einige größere. Rehposten, Ueber diese im Vergleiche zu den von Berlin mitgebrachten äußerte Kullmann, fene seien schon groß genug, um Einem damit das Lebenslicht auszublasen; übrigens nahm Kullmann die in dem Tischkasten vor⸗ gefundenen Rehyosten alle oder wenigstens theilweise ebenfalls zu sich. Beim oben erwähnten Gespräch bat sich Kullmann vom jungen Da⸗ seler auch eine Spitzkugel aus, welches Verlangen Letzterer aber mit der Augrede abschlug, daß sein Vater die Spitzkugeln eingeschlossen habe. Bei einer andern Gelegenheit, als Kullmann in der Wohnung des Meisters Daseler in dem Kreisblatte einen Artikel über des Fůr⸗ sten Bismarck Gesundheit las, lachte er darüber höhnisch mit dem Bemerken: „Wenn man so etwas liest!“

§. 5. In Kullmanns Absicht lag im Voraus nicht, längere Zeit zu Sangershausen in Arbeit zu bleiben. Er hatte im Sinne, zunächst nach Westfalen und nach dem Rhein zu wandern, änderte aber plötzlich dieses Vorhaben, als er im Sangershgusener Kreis blatte die Beschreibung über die Reise des Fürsten Bismarck nach Kissingen las. Sofort . er seine Reisekarte hervor, maß den Weg nach Kifsingen ab und fagle, daß er dorthin gehen wolle. Am Mon tag, den 6. Juli, verließ Kullmann Sangershausen mit dem von ihm gefaßten festen Entschluß, den Fürsten Bismarck in Kissingen um das Leben zu bringen. Dle Reise dahin machte Kull⸗ mann nach seinen Angaben über Nordhausen, Sondershausen, Langensalza, Gotha und Meiningen, und zwar großentheils zu Fuß. Am Sonnabend, den 11. Juli, Abends, traf er in dem eine Stunde von Kissingen entfernten Dorfe Nüdlingen ein und übernachtete dort nochmaltz bei dem Gastwirth Johann Schngus. Am nachfolgenden Morgen brach Kullmann nach Kissingen auf und traf dort, gegen 5 Uhr Vormittags ein. Auf dem Wege von Nüdlingen nach Kissingen lud er seine Pistole, und zwar, wie er selbst angiebt, mit entsprechender Pulverladung, darauf einen Papierpfropf, dann zwei Rehposten und auf diese wieder einen Papierpfropf. Nach den in Laufe der Unter suchung angestellten Proben und den hierauf . ten Thatsachen war die Piftole Kullmann wohl geeignet, mit der beschriebenen Ladung den Tod eines Menschen herbelzuführen. Erwähnung mag hier finden, daß solche Rehposten, wie Kullmann sie zum Schusse verwendete, ihm bei seiner Verhaftung noch drei Stück abgenommen wurden.

§. 6. Den Sonntag, den 12. unn verbrachte Kullmann. zu Kissingen, ohne zur i shnen der beabsichtigten That zu schreiten, weil, wie er sich nach seiner . ausdrückte, der Sonntag ein heiliger Tag für die Katholiken fei. Er trieb sich während des Tages in der Stadt und in den sie umgebenden Anlagen herum, erkundigte sich nach des . Bismarck Wohnung und nach der Zeit, wann derselbe auszufahren i Die nächste Nacht brachte Kullmann im Freien zu und auch am Vormittage des 13. Juli hielt er sich an ver= schiebenen Orten in Kissingen auf, bis er sich um halb 12 Uhr, seine geladene Ute in der inneren Brusttasche seines Rockes bereit haltend, vor die Wohnung des Fürsten Bismarck begab, um dessen Ausfahrt nach dem Salinenbade abzuwarten. Um 15 Uhr Nachmittags er⸗ folgte das Attentat auf den Fürflen.

in der

Ferner gegen den

5. 7. Sogleich in den ersten kurz nach seiner Verhaftung mit ihm gehaltenen Verhören und späterhin wiederholt legte Kullmann das unumwundene Geständniß ab, daß er die bestimmte Absicht gehabt habe, den Fürsten zu ermorden. Er habe, so lauten seine Aussagen, nach dem Kopfe des Fürsten gezielt, es thue ihm leid, den Fürsten nicht ordentlich, nicht . ö zu haben. Er habe sich einexerzirt, schon öfter, ja hundertmal aus der PYistole geschossen, und gut gezielt, aber der „Kerl! habe eine Bewegung gemacht., und so habe er ihn gefehlt. Er hätte einen Posten mehr hineinthun sollen; ein Zündhütchen habe er beim Schusse in der Hand gehalten, damit, wenn das aufgesetzte ver= sagen sollte, noch ein anderes bereit sei. Er fühle nicht die geringste Reue über seine That und sei auch bei deren Verübung nicht im min⸗ desten erregt gewesen. Er habe gewußt, daß er seiner That wegen um einen Kopf kürzer gemacht, daß er gestraft werde, ob mit dem Tode oder mit Zuchthaus, sei ihm ganz gleich. Er hätte es auch ausgeführt, wenn ein Gengd'arm in Uniform dabeigestanden haben würde. Eine Anstiftung zu dem Attentate oder auch nur Mitwissenschaft Dritter stellt Kullmann entschieden in Abrede, er hält vielmehr daran fest, daß die That ausschließlich sein Werk gewesen. Als Motiv he zeichnete er zunächst die Kirchengesetze und ließ sich dann noch weiter dahin aus, daß ihn auch die Einsperrung der Bischöfe tief, gekränkt hahe. Einen persönlichen Haß gegen den Fürsten hege er nicht. Aus politischen Grunden hasse er ihn; übrigens auch noch um deßwillen, weil derselbe seine des Kullmann Partei im Neichstage als reichsfeindlich dargestellt habe. Ebensowenig wie im Moment seiner

Verhaftung gab Kullmann später auch nur die leiseste Spur von

Reue über seine Unthat kund.

Auf Grund der vorgetragenen Thatsachen ist Eduard Franz Ludwig Kullmann angeklagt, am 13. Juli 1874, Mittags nach 1 Uhr, in der Stadt Kissingen auf den dortselbst zum Kurgebrauch weilen⸗ den Kanzler des Deutschen Reiches, Fürsten Bismarck, während dieser eben im offenen Wagen ausfuhr, in der Absicht, ihn zu tödten, vor= säͤtzlich und mit Ueberlegung eine mit zwei Rehposten geladene Pistole aus einer Entfernung von nur 1ñ—1 Schritten abgefeuert zu haben, wodurch Furst Bismarck in der Mitte der rechten Handwurzel, ebenso am rechten Handgelenk und im Gesicht je eine Verletzung erlitt, von . die erste eine mehrwöchentliche wundärztliche Behandlung er- orderte.

Präs.: Ich ersuche den Hrn. Staatsanwalt die Beweismittel zu benennen. ; .

Staatsanwalt: Meine Herren Geschworenen! Wie Sie soeben vernommen haben, hat der Angeklagte big jetzt die ihm zur Last gelegte That unumwunden und rückhaltlos mit allen ihren Einzelheiten einbekannt. Gleichwohl gestattete dies Gestãndniß des Angklagten durchaus keine Abkürzung der Beweisführung in heutiger öffentlicher Verhandlung. Bei der Besonderheit und Wichtigkeit des Falles erschien es vielmehr unabweislich geboten, alle auf die That, deren Vorbereitung und Ausführung bezüglicher Momente hier vor Ihnen auf das Sorgfäl—⸗ tigste zu erheben um Ihnen ein möglichst getreues Bild des Vorgan— ges zu bieten und Sie auf diese Weise in den Stand zu setzen, mit voller Ueberzeugung und Berichtigung Ihr Urtheil fällen und einen durch keine einseitige Parteiäußerung beirrten Wahrspruch abgeben zu können. Ich mußte zu diesem Behufe in die öffentliche Verhandlung nicht weniger als 36 Zeugen und Sachverständige vorrufen lassen, um deren eidliche Vernehmung, soweit sie heute erschienen sind, ich bitte.

Die Herren Geschworenen müssen aber auch über die in Frage kommenden Oertlichkeiten verständigt werden und zu diesem Behufe bitte ich, den . im Laufe der Verhandlung den vom K. Bauamte ge⸗ fertigten Situationsplan vorzulegen, ebenso die vhotographischen Abbil- dungen des Hauses und der Nachbarhäuser, in dem der Hr. Fürst Reichskanzler in Kissingen gewohnt hat.

Sie haben ferner, meine Herren Geschworenen gehört, daß der Angekl. eine weite Reife machte, um nach Kissingen zu . Es wird Ihnen die Karte vorgelegt werden, auf der Sie zu Ihrer In—⸗ formation diese Reise verfolgen können.

Schließlich bitte ich dann noch bekannt zu geben, was über die persönlichen Verhältnisse des Angellagten und dessen Vergangenheit erhoben worden ist, was auch bereits in der Anklageschrift erwähnt wurde. Ich muß mir natürlich vorbehalten, wenn der Gang der Verhandlung eg erheischen sollte, auch noch die Verlesung zin⸗ schlägiger Aktenstücke hier zu beantragen; ich kann in dieser Be—⸗ ziehung schon jetzt die Erklärung abgeben, daß ich selbstverständ = lich dein Aktenstücke zur Verlesung bringen lassen werde, welche nach dem Gesetze nicht bekannt gegeben werden durfen. Noch sehe ich mich leider veranlaßt, hier eine öffentliche Erklärung abzu— geben. Die Anklageschrift, die Sie eben vernommen haben, ist bereits zestern und schon vorgestern in einigen öffentlichen Blättern abgedruckt und so zur . des Publikums gebracht worden. Nach den von mir darauf hin sofort gepflogenen Erhebungen hat sich heraus- gestellt, daß diese Veröffentlichung durch eine Pflichtwidrigkeit eines Kanzlei⸗ Individuums ermöglicht wurde, welches sich auf illegale . eine Abschrift der Hin lil zu verschaffen wußte. Die Maß⸗ nahmen, welche diese Pflichtverletzung veranlaßt hat, sind auf meinen Antrag hin bereits eingeleitet worden. ortsetzung folgt.)

Neichstags⸗Angelegenheiten. Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes,

betreffend die Ausübung der militärischen Kontrolle

über die K des Beurlaubtenstandes, die

Uebungen Dis zipkinarstraf mittel, hat folgenden Wortlaut; . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛe. ; ; verordnen im Namen des Deutschen Reichs, na erfolgter Zustim⸗ mung des Bundegraths und des Reichstags, was folgt::

5§. J. Die Mannschaften der Landwehr können alljährlich ein mal, die übrigen Personen des Beurlaubtenstandes jwelmal zu Kontrol⸗ verfammlungen zusammenberufen werden. Letztere sind mit Bezug auf Zeit und Ort so einzurichten, daß die betheiligten Mannschaften in der Regel nicht langer als einen Tag, ee des Hinwegeg zum Verfammlungsorke und des Rückweges, ihren bürgerlichen Geschäften entzogen werden. ö ;

5. 2. Die zur Ausübung der militärischen Kontrole erforderlichen Meldungen sind von den Mannschaften des Beurlauhtenstandes münd⸗ sich oder schriftlich im Stationgorte der Landwehr Compagnie zu er= statten. Bedürfen schriftliche . weiterer Erläuterungen, so kann die persönliche Gestellung im Stationgorte gefordert werden. Dasselbe gilt für die Anbringung von Gesuchen und Beschwerden in militärischen Dienstangelegenhe lten, sowie für Rechtfertigungen wegen . militärischer Pflichten. In diesen Fällen dürfen Mann⸗ schaften des Beurlaubtenstandes auch in das Stahsquartier des Lgnd= wehrbezirkz. Kommandos beordert werden, wenn ihre persönliche Ver=

nehmung daselbst erforderlich ist.

. 3. Die Gestellung zu den Kontrolversammlungen und im Statlönzorte der Landwehr Compagnie begründet keinen Anspruch auf Gebühren. Mannschaften, welche auf Grund des 812 in das Stabs⸗ quartier des Landwehrbezirks Kom mandos beordert werden, haben An⸗ spruch auf die reglementarischen Gebühren, wenn das Stabsquartier nicht mit dem Stationsorte der Landwehr Compagnie zusammen ällt.

§. 4. Landwehr Mannschaften, welche das 32. Lebensjahr fiber⸗ schrilten haben, können nur ausnahmgzweise auf Grund besonderer Kaiserlicher Verordnung zu Uebungen einberufen werden. Diese Be⸗ schraͤnkung findet sedoch keine Anwendung auf diejenigen, welche

a. in getreten find, .

b, wegen Kontrol-Entziehung, oder in Folge einer erlittenen Frei⸗ heitsstrafe von mehr alt sechöwöchentlicher Dauer 8. 18 des Mi⸗ litär⸗Strafgesetzbuchs nachdienen müssen, oder

e. ö. ihren Äntrag von der zuletzt vorhergegangenen Landwehr übung befrein worden sind. .

Die Schiffahrt treibenden Mannschaften der Reserve des Heereg e . Landwehr sollen zu Uebungen im Sommer nicht eingezogen wer

erfelben, sowie die gegen sie zulässigen

*) Vorbehaltlich definitiver Feststellung.

Bols! Nassauische Eisenbahn.

olge eigenen Verschuldens verspätet in den aktiven Dienst

§. 5. Als Disziplinarstrafmittel dürfen gegen Personen des Beurlaubtenst andes, außerhalb der Zeit, während welcher sie zum ak tiven Heere gehören, abgesehen von den nach 5§. 3 des Einführungs- gesetzes zum , , , vom 20. Juni 1872 zuläͤsstgen Arreststrafen, nur Geldstrafen bis zu 60 Mark und Haft bis zu acht Tagen zur Anwendung gebracht werden.

5. 6. Die im Disziplinarwege über Personen des Beurlgubten- standes verhängten Arreststrafen werden durch die Militärbehörde vollstreckt. Ist innerhalb drei Meilen vom Aufenthaltsorte des zu Bestrafenden ein Militär⸗Arrestlokal nicht vorhanden, so sind Arrest⸗ strafen von geringerer als achttägigen Dauer auf Requisition der Militärbehörde durch die Civilbehsrde zu vollstrecken. Die Voll⸗ streckung von Haft⸗ und Geldstrafen erfolgt stets durch die Civil⸗ behörde. Die Kosten werden aus Militärfonds erstattet.

.S. J. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Be⸗ stimmungen erläßt der Kaiser.

5. 8. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Be⸗ stimmung des Bündnißvertrages vom 25. November 1870 (Bundes⸗ Gesetzbl. 1371 S. 9) unter III. 5. 5 zur Anwendung.

rkundlich ꝛce. Gegeben 2c.

Dem Reichstag liegt ferner folgender Gesetzentwurf wegen Einführung der Reichs-Münzgesetze in Elsaß⸗ Lothringen vor:

Wir . elm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛe.,

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt;

F. 1. Die Wirksamkeit der anliegenden Reichsgesetze, nämlich des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1851 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 404) und des Muͤnzgesetzes vom g. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 233) wird mit den aus den 3, KU sich ergebenden Maßgaben auf Elsaß⸗Lothringen ausgedehnt.

§. 2. Eine Einziehung von Münzen der Frankenwährung auf Rechnung des Reiches findet nicht statt.

3. Der letzte Satz des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873, welcher lautet:

„Eine Außerkurssetzung darf erst eintreten, wenn eine Ein⸗ lösungspflicht von mindestens vier Wochen festgesetzt und mindestens drei Monate vor ihrem Ablaufe durch die vorbejeichneten Blätter bekannt gemacht worden ist.“ se,

bleibt in Betreff der Münzen der Frankenwährung außer Anwendung.

§. 4. Bei der Umrechnung von Münzen der Frankenwährung (6. 8 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871, Artikel 14 5. 2 und Ar⸗ tikel 17 des Münzgesetzez vom 9. Juli 1373) werden der Frank zum Werthe von 03 Mark, die übrigen Münzen der Frankenwährung zu entsprechenden Werthen nach ihrem Verhältniß zum Frank berechnet.

§. 5. Dem Artikel 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 tritt folgende Bestimmung hinzu: An Stelle der Reichsmünzen sind in Elfaß Lothringen folgende Münzen der Frankenwährung bis zur Außerkurssetzüng zu den daueben bezeichneten Werthen bis zu den im Artikel 9 Absatz w bestimmten Beträgen in Zahlung zu nehmen:

a, an Stelle der Reichs⸗Nickel⸗ und Kupfermünzen: Fünfcentimen⸗

nehmen. Urkundlich ꝛc.

von Preußen ꝛe.

Urkundlich ꝛc.

Gegeben ꝛe. Ferner folgendes Gesetz, betreffend Abänderung

des Gesetzes über das Posttaxwesen: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher

stücke zum Werthe von 4 Pf., Zehncentimenstücke zum Werthe von 83 Pf., Zwanzigeentimenstücke zum Werthe von 16 Pf. ð

b. an Stelle der Reichs-Silbermünzen: zum Werthe von 40 Pf., ein Franksttüke zum Werthe von 80 Pf., zwei Frankenstücke zum Werthe von 1 Mk. 60 Pf.

Auch die Reichs und die Landeskassen sind nicht verpflichtet, die vorstehend bezeichneten Münzen der Frankenwährung in höheren als den im Artikel 9 Absatz 1 bestimmten Beträgen in Zahlung zu

Fuüͤnfzigeentimenstücke

Kaiser, König

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: . Einziger Artikel. Der im §. 1 des Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 358 ff.) festgesetzte Portosatz von 1 Silbergroschen, gleich 10 Pfennigen Reichs⸗ münze, für den frankirten gewöhnlichen Brief bis zum Gewichte von 15. Grammen einschließlich tritt in den Gebieten der süddeutschen Währung an dem Tage in Wirksamkeit, an welchem in Liesen Ge— bieten in Gemäßheit des §. 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 Reichs Gesetzbl. S. ,. Reichsmarkrechnung eingeführt wird. egeben 2c.

v. Sch

Landtags⸗Angelegenheiten.

Am 28. Oktober starb zu Königsberg i. Pr. Gustav Dietrich Graf lieben⸗Sanditten, seit 1355 auf Präsentation des Verbandes des alten und des befestigten Grundbesitzes im Landschaftsbezirk Samland mit Natangen Mitglied des Herrenhauses. Durch Königliche Urkunde vom 19. Mai 1862 wurde dem Rittmeister a. D. Grafen von Schlie⸗ ben das erbliche Recht auf Sitz und Stimme im Herrenhause verlie—⸗ hen, welches nunmehr auf des Versterbenen ältesten Sohn, den Gra— fen Georg, Königlich preußischen Major a. D. und Erbherrn auf Götzendorf ꝛc. ꝛc. bei Wehlau, übergeht. Im 2. Düssel dorf er Wahlbezirk (Elberfeld, Barmen) ist für den ausgeschiedenen Abgeordneten Landgerichts ⸗Präsidenten Dr. Phi⸗ lippi der Justiz Rath Stader in Berlin einstimmig zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

versammlung des Schillerstiftung statt.

Mark überwiesen.

Berliner

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin. Unter Vorsitz des Chef⸗Redacteur hr. Zabel fand am 29. d. im Saale der Königin⸗Augusta⸗ Schule (Schützenstr. 8) die Jahres- Zweigvereins der deutschen t. Dem xerstakteten Geschäftsbericht war zu entnehmen: Se. Maßestät der Kaiser hatten dem Berliner Zweigverein im vergangenen Jahre 10090 Mark und Ihre 6 die Kaiserin 150 Der Vermögensbestand der

erliner Zweigstiftun betrug: Ende 1873: 10967 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf. z ö

Die Einnahmen

im verflossenen Jahre betrugen 766 Thlr, die Ausgaben 559 Thlr. der gegenwärtige Vermögensstand 1156 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. Der Berliner Zweigverein zählt gegenwärtig 163 Mitglie der, die 40 Thlr. Beiträge zahlen. In den Vorstand wurden gewahlt: die HH. Chef⸗ Redagcteure Dr. Zabel, Geh. Regierungs⸗Rath Bormann, Scheffelberg, Stadtgerichts⸗Rath Br. Zöllner, Hauptmann von Löpel, Professor Dr. Lazarus und Theodor Fontane.

Das Dach des Kaiserhauss in Goslar ist jetzt voll⸗ ständig gerichtet, und die Verschalung desselben zur Bedachung nahezu vollendet. Am 27. Oktober Abends wurde von den Bautechnikern, den Bauleuten und eingeladenen Freunden ein sogenanntes Richtefest ge⸗ feiert. Das Kaiserhaus wurde bengalisch erleuchtet, der Bauinspektor hielt eine Anrede und etwa 30 Herren vereinigten sich nachher zu einem Souper auf dem Forsthause. In 6-8 Wochen wird das ganze Dach mit Schiefer beschlagen sein, die alte Pfalz wird dann schon ein ziemlich getreues Bild von ihrer demnächstigen Vollendung geben.

Am 9. November wird Professor Friedrich in München, dem an ihn ergangenen Rufe folgend, sich nach Bern begeben, um die an der dortigen Hochschule zu gründende altkatholische Fakultät einzurichten, sowie daselbst während des bevorstehenden Wintersemesters ein Kollegium über Kirchengeschichte zu lesen. Nach Ablauf des Wintersemesters wird derselbe wieder in seine hiesige Stellung zurück= kehren. Dr. Hirsch wälder dagegen, welcher gleichfalls einen Ruf nach Bern und zwar für die Professur über Moral⸗ und Pastoral⸗ Theologie erhalten und angenommen hat, wird daselbst bleibenden Wohnsitz nehmen.

Aus Ulm, 17. Oktober, wird dem „St. A. f. Wa, Folgen des mitgetheilt: Auf der Konsole am ersten Pfeiler im Mittelschiff des Muünsters vom Orgelchor aus betrachtet ist die Kolossalstatue des Apostels Paulus aufgestellt einstweilen als Gips modell. Sie ist eine Arbeik Heybergers und soll, nachdem die Münsterbau-Beiräthe ihr Gutachten darüber abgegeben haben werden, in Sandstein her—⸗ gestellt werden. Die Konsolen sind sämmtlich dazu bestimmt, der⸗ gleichen Statuen aufzunehmen.

Gewerbe und Handel.

In der am 30. Oktober abgehaltenen Generalversammlung der Berlin ⸗-Anhaltischen Maschinenbau -Aktiengesell⸗ schaft wurde die Dividende auf 78 (25,312 Thlr.) festgesetzt, nach⸗ dem 16,244 Thlr. abgeschrieben und 10 mit 2991 Thlr. zum Re⸗ servefond gebracht worden sind. Zu bemerken ist, daß sich die Haupt⸗ spezialität des Geschäfts, die Anfertigung der Lehmannschen Luft- expansiensMaschinen in erfreulichster Weise fortentwickelt, so daß gegenwärtig etwa täglich eine Maschine abgesetzt und ein ferneres Steigen dieses Absatzes erwartet wird. Bereits sind über 500 dieser Maschinen in Betrieb, davon über 200 in Berlin selbst.

Für das mit dem 1. September abgeschlossene Geschäftssahr der Schlesischen Leinen Indu strie⸗Gesellschaft Kramst a) ergiebt die Bilanz, welche dem Aufsichtsrathe am 29. Oktober vor= gelegt wurde, einen Ueberschuß von 379,338 Thlr. bei einem Aktien⸗ kapital von 360909090 Thlr. Die. Dividende wurde nach Abschreibun⸗ gen von 65. 8938 Thlr. und Dotirung des Reservefonds mit 16,000

Thlr. auf 79x festgestellt.

Namen der Bahnen.

Betriebslãnge in Kilometer

1874 1873 1874

Personen

1873

Zusammenstellunꝗ der Betriebs- Ergebnisse der dentschen, außerpreußischen Eisenbahnen im Monat Sebtember 1874.

Befördert wurden

Centner Güter

1874

1873

aus dem Personen⸗

Differenz inna . gegn. bi

. 9 ultimo onat im

Vorjahre September

Einnahmen

aus dem in Summa Güter inkl. Extra⸗ verkehr ordinaria.

Differenz

verkehr

Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß Lothringen Wilhelm . Suxemburg Eisenbahn

Leipzig⸗ Dresdener Fisenbahn

Braunschweigische Eisenbahnen*)

Lübeck⸗Büchener 5 2) 3)

Lübeck Hamburger Eisenbahn;)*) ; . Mecklenburg⸗Frledrich⸗ Franz Eisenb. (früh. Mecklenb. Eisenb.-Ges.) *) 9) Yi c g, Eisenhähn * ..

Wernshaufen Schmalkalden (Zweigbahn der Werrabahn) 3)

. Staats · Eisenbahn Bayerische Ostbahnen ?) . . ö Hessische 2) Alte Strecke (nicht garantirte Linie) ) Ludwigsbahn b) Neue Strecke (garantirte Linie)) . Main⸗Neckar⸗Eisenbahn ö . ö. .

fälzische Eisen ahnen ?))

erra⸗Eisenbahn

Königlich Sächsische Staats ⸗Cisenbahnen . Thalern) do. do. rivat⸗Eisenbahnen ö Zittau⸗Reichenberg. , Greiz Brunn Gößnitz Gera Altenburg⸗Zei Hainichen Roßwein 1 Badische Staatz Eisenbahnen (in Fl.) Königlich Württembergische Staats ⸗Eise

Ludwigsbahn (Nürnberg ⸗Fürth)

) Die Betriebslänge der Bahn betrug bis 31. März 1873 825 Kilo⸗ meter; bis 14. Juni 1873 840 Kilometer und vom 15 Juni 1873 ab ss Kilometer, ale durchschnittlich pro Januar bis September iz75 Fi3,3s Kilom. “) Die Betriebslänge der Bahn ist in Meilen angegeben.

9 Davon kommen auf die Strecke Wilhelmshaven⸗Oldenburg 6s Meilen mit einer Einnahme

843,56 ) 169 391, 164

103 520

9l0, 117

413652 151, 59s 169 558 8. 558 ) 5b rs

172 Betri 1005 1,233 566

27,0 36,720 12,0 10919 34,8 29, 166 26, 28s 18.533 20 0 1ů349 1,102, * Sl, 156 1,224, 747,243 6 o 105, 169

56, 36

pro September 1874 für den Personenverkehr von 19668 Thlr. und für den Güterverkehr von 752 Thir., zusammen 20.420 Thlr. Gegen Septem⸗ ber 13573 mit einer Mehreinnahme von 38679 Thlr. Bis ult, September 1874 betrug die Gesammteinnahme dieser Strecke 158,229 Thlr. gegen ult. September 1373 mehr 20,757 Thlr. l . 1574 in Betrieb zgesetzt.) Die Nachweisung ist noch nicht ein⸗

7. lz

26,365

477 930 145716 161 506 43 659 9) 421,453

1, 12175

32935 16595 274115 1717

gl, 232 Sil e 10 5s

od l zo

1002 139

72183743

z, 86 375 315, Mei g d 23 hh 4515 825

eb. Cegebniss e pro August

17, 56 39

oz 158 199, 135 Nl tz 767, 435) 5, 72

6, Hol. 0lõ 5 S0. 4b

18 920

441413, ao

1205689

7,590, 650

3 540 28 735. 5s 52 24] 216.732

5 io 7 455

1853 il rs od io)

484,157 163.5659 hl dr Ih 43

629) 315 3 dd 9s 3 53d

) Die Bahn ist seit dem 1. April

Ih⸗ Fh l, 235 315 1,198. 59s

Thlr. 339,220 27,569 157145 94,731 ö, 899 24,261 56,647 427,535

Thlr. Thlr. 562, 464 941,684 109,777 132,846 290, 794 447, 939 , 324,096 8, 662 Hh 94,219 7, 206 62, 025 122, 954 23,434 41, 170 83,705 8, 903 416 600 1‚016 l Fl. Fl. 3034, 708 181,004

633 314 17987 Id, 563 5 31 30. 64] 4561 47 873 6.3585 636. gg 63, 59 162 66 5.956

1,280, 394 116,860 9,051,009

3.711 16159003 173 32773 6566 161 66s

1457 159.030 ö 565 76 816 10073, 73 153 234 I, 535,5 118 g6. 265

Thlr. 78,278 9, 347 23,176

Thlr. 6 *, Sz 1‚ 051,976 3, 057,558 2,626, 229

S07, 325

1029, 764 oö, 51] 5. 122

Fl. 22.161, 522

4, 695, 045 561, 781 1,512. hz 383,493 4, 864,871 1,234,756 August

149 5s 104,103

Sb, 198 71, 132

Il. ö or

466 291 28 515 17566 36 353

135 432 52917

730, 295

8185 1535 16. 155 S dq

3 7 5 3421

gegangen. ) Inkl. 1 Monats⸗Abonnements. ) Inkl. 6 Monats⸗ Abonnements. „) Inkl. eines Kohlen ⸗Transports pro Seytember 1874 von 1B 771,926 Ctr. mit einer Einnahme für denselben von 172.102 Fl. 55 Kr. gegen September 1873 ein Mehr-Transport von 76,243 Ctr. mit einer Mehr Einnahme von 26,995 Fl. 38 Kr. 10) Exkl. Thier ⸗Trangporte. 1) Die Betriebseröffnung hat am 28. August 1874 stattgefunden.

w J

. w 7

371051 36. 556 136540 32 356 Hö, d h I i4l4

257 268 40 5 ki 166 550 24 1567 2611755 50, 553

438,492

8.133 1632 6.235 2155 215

Si 7533 hd 6d Il 56h

Tr. i r r m 71

* X nserate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß. taats⸗Anzeiger, das Central-Handelsregister und das

Postblatt nim mt an: die Snseraten⸗Cxpedition der Rentschen Rrichs⸗ Anzeiger und Königlich Rrrnßischen Ktauts - Anzrigerz: Berlin, 8. W. Wilhelm ⸗Straße Nr. 82.

Verkäufe, Verpachtungen, GSubmisstonen 2c.

„Offerten zur

5 bis zum

Bekanntmachung.

Die Lieferung der für die Nassauische Eisenbahn im Jahre 1875 erforderlichen Betriebs und Werk⸗ stätten⸗ Materialien und Geräthe, als:

diverses Walz und Gußeisen, Blei und andere Metallsorten, Gummi und Lederwaggren, Ellen⸗, Seiler⸗ und Bürstenwagren, Stiften, Nieten, Schrauben und Muttern, Putz, Verpackungs,;, Beleuchtunga⸗ und Schmier Materialien, Glas, Kohlenkörbe, Kieg. und Kohlenschaufeln, Cylin⸗ derglãser, gieiserwellen, Preß⸗ und Holzkohlen,

1. Steckbriefe und Untersuchungtz Sachen.

2. w Aufzebote, Borladuntzen u. der 2

8. . Beryachtungen, Submissionen 20.

4. Berlesfung, Amortisation, Zinszahlung n. s. von fen ůlchen Papieren.

8. Familien⸗Nachrichten.

w. 8. Central-Handela - Register (einschl. Konkurse).

Deffentlicher Anzeiger.

v. Industrielle Ctarliffemen tz, Fabrtken u. Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 1. Literarische Änzeigen.

Erscheint in separater Beilage.

Lohkuchen, verschiedenes Werk⸗ und Brennholz, Wagenwinden, e Ketten, Siederohre, Schmelztiegel, Spiralfeder, Wagendecken 2c, soll im Wege der offentlichen Submission vergeben werden. Die Lie ferungzofferten sind verstegelt und portofrei mit der Aufschrift:

Schraubstöͤcke,

Lieferun

Kuppelungen,

von Betriebs- und Werkstäiten ·Matertalien und Geräthen“ ubmissionstermin, welcher

Ireitag, den 20. Ronember d. J.,

Vormittags 19 Uhr im Bureau der Materialien⸗Verwa Bahnhofe zu Limburg abgehalten werden wird, an die Materialien · Verwaltung der Naffauischen Eisen⸗ bahn zu Limburg g. d. Lahn einzusenden.

Die Eröffnung der Offerten wird in dem bezei neten Termine von einem Mitgliede der unterzei neten Eisenbahn⸗Direktion in Gegenwart der etwa e, ,. Submittenten vorgenommen werden. Später eingehende oder den Bedingungen nicht ent- sprechende Offerten bleiben unberücichtigt.

ltung auf dem

dõtigen

der Aufs „Proben zur Betriebs und

6 vor dem Schlußtermine franko einzusenden find. Wiesbaden, den 16. Oktober 1874. (à0. 164/10)

Königliche Eisenbahn⸗Direktian.

chrift:

41

Die Lieferungsbedingungen nehst Bedarfsliste find in dem Direktionsgebäude J Bureau der Hauptmagazin⸗Verwaltung zu Limburg, sowie bei den Stationsvorstehern zu Frankfurt, Castel, Oberlahnstein und Wetzlar zur Einsicht auf gelegt, auch können dieselben gegen Erstattung der Druckkosten von der Registratur der unterzeichneten Direktion und der Materialien⸗Verwaltung zu Lim⸗ burg bezogen werden.

Die betreffenden Muster können auf dem Bureau der Materialien · Verwaltung zu Limburg ein esehen werden, wohin auch die zu den Offerten ge⸗ 6 Probestücke, von den Offerten getrennt, mit

erte für die Lieferung von erkstätten · Materialien und

Gerüthen!

u Wiesbaden, in dem

XR . ; Inserate nehmen gu: die autorisirte . von Rudolf Mofse in Berlin, Breslau, 361 Cöln, Dresden, Dortmund, Frank fur a. M., Halle a. S.,

amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ urg i. E, Stuttgart, Wien, Zãrich und deren Agenten,

16. alle übrigen größeren ..

loldsl Bekanntmachung.

Submission auf Pulver Lieferung.

Der Bedarf von eirea 8353, M0 Kilogramm Spreng- pulver der Königlichen Steinkohlengruben bei Saar⸗ brücken für das Jahr 1875 soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission vergeben werden.

Die Offerten nebst den gehörig bezeichneten Pro⸗ ben sind mit der Aufschrift:

„Submisston auf Lieferung von Sprengpul ver“ an die unterzeichnete Stelle biz zum 16. November er., Morgens 10 Uhr, versiegelt und frankirt einzureichen. Fäter eingehende Offerten können nicht berück- sichtigt werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen im Bureau der Unterzeichneten zur Einsicht offen, können auch von da, auf frankirte Anfragen, uin, . , . werden. (G. 6. 17h

St. Johann Saarbrücken, den 26. Oktober 1874.

Königliche Bergfaktorei.