einen Brief über er die Muthlosig⸗ e Landsleute auf⸗ Hasse gegen den auswär⸗
öffentlichte in der Pariser Zeitung „ Univers die militärische Lage Frankreichs, in dem er üb keit des französischen Soldaten klagt und sein fordert, die kommende Generation im tigen Feind Frankreichs zu erziehen.
Rußland und Polen. S t. Der „Regierungs⸗Aizeiger⸗ publiz : Civilstandsregister der Se ktirer eminenter Bedeutung, denn es hebt einen bedeute satz des russischen Volks, der in civilre her fast rechtlos war, auf gleiche Stuf gern des Reichs. Die Familienverhãltnisse der durch dieses bereits am 1. Mai di tigte Gesetz eine legale Basis. standsregister, der Ehen, zerfallen in 5 Abth handelt von der
Petersburg, 3. November. as Gesetz über die Gesetz ist von nden Prozent⸗ chtlicher Beziehung bis⸗ n übrigen Bür⸗ Sektirer erhalten eses Jahres Allerhöchst bestä⸗ „»Die Regeln über die Civil⸗ Geburten und Todesfälle der Sektirer⸗ eilungen und 42 Paragraphen. Abschnitt J. Eintragung der Ehen in die Civil stands⸗
erhalten in eivilrecht⸗ azu eingerichteten Civil⸗ irkung einer gesetzlichen Ehe.“ verbotenen Ehen (9.
„Die Ehen der Sektirer, so lautet §. 1 Beziehung durch Eintragung in die d dsregister die Kraft und nommen sind die civilrechtlich hat der Polizei⸗ resp. behufs des Aufgebots machen (3).
Der Bräutigam ch und seine Braut schriftlich genaue Angab ffentlichen Anschlag der zerlauf von 7 T sse von den Interess
Wolost verwaltung über si mündlich oder Das Aufgebot Namen des Brautpaars im Zeit sind etwaige Ehehinderni Nach Ablauf der 7 Tage ein Zeugniß darüber, d resp. worin die Beanst . der Eheschließung persönli Zeugniß über die erfüllt 1è Fo Bräutigam haben jeder zwei Bürgen dafür einstehen, da hat das Brantpag vorzustellen (8). * Brautpaar eine schriftliche Versi von ihrer Geburt an gültige Ehe getreten dem Kultus der Sekte der gegangen sind, ist gleichgültig (C6). R liegt, ertheilt die Behörde darüber Wege der Beschwerdeführung angefoch den lt von dem Tage der Eintragung an als gültig gung der Eintragung durch die Behörde spaͤter efunden wird, kann auf Bitte eines oder beider G sten Anmeldung als gültig gere gister verzeichnete Ehe kann nur Gesetzlich verbotene
enten anzumelden (5. giebt die Polizei- resp. Wolostverw aß das Aufgebot nicht beanftandet w andung bestehe (6). ch vor der Behörde ers en Formalitäten zu bringen, 5 keine Ehehindernisse vorliegen (¶ ) r die civilrechtlich festgestellten Er gung in das Register wird dem genommen, daß sie chon früher in eine
autpaar muß zu cheinen und das Braut und zelche schriftlich Nöthigenfalls laubnißscheine Vor der Eintra cherung darüber ab zur Sekte gehören und nicht f Ob die religiösen Formalitäten nach as Register zuvor⸗ zean ein Ehehinderungsgrund vor— ein Zeugniß, welches auf dem
Wenn aber die als ungesetzlich atten die Ehe von chnet werden (1D. ch das Gericht n, in denen
Eintragung in d
ten werden *
dem Tage der er Die in das Re gelöst werden (123. einer oder beide Gatten bereits verh der Sekte zugehörig waren, sin gister eingetragen sind (13). malitäten wird bestraft, macht a wirksam (14).
Der 2. Abschnitt und Todesfälle, Führung der Civilstandsre stellt die Eheprozesse der Sektirer de bestimmt, daß gegen Eheverbrechen Strafen in Anwendung kommen, Einsperrung ins Kloster. Gouvernements ⸗Land lung von Ssamara ist am 11. Sktohe Mal nach der Hungersnoth, welche das Go gangenen Jahre heimsuchte, in welcher der detaillirte Be verpflegung in der zweiten ersten des Jahres 1874, der Noth unter der Bevö sowohl von der Regierung ang Seite gespendeten Summen vo die überaus rege Theilnahme, dem Ssamaraschen Gouverne beschloß die Versammlung einstimmi den Gouvernements⸗Adelsmarschall graphischem Wege ihren unterthä Hülfe auszudrücken.
— Auf Initiative der bei Schiffbrüchen ist a Ministerium eine Komm jenigen Maßnahmen ausfindig zu wären, den Unglücksfällen vorzubeugen Flußfahrzeugen und insbesondere d stoßen. Diefer Kommission soll nun Zeitung“ erfahren hat, Seitens des der Kasaner Sektion der Gesellschaf und der Industrie Rußlands ausge richtung einer Regierungskontrole Fahrzeugen angest
Ehen, oder Ehe eirathet oder nicht von Geburt an d ungültig, auch wenn sie in das Re— der vergeschriebenen For—⸗
Versaäumung der geschriebene Ehe nicht un
ber die ein
handelt über die Eintragung der Geburten
3. Abschnitt über den Der 4. Abschnitt n Civilgerichten; Abschnitt 5 der Seltirer die allgemeinen ausgenommen Kirchenbuße und
Modus der
schaftsversamm⸗ r' d. J. zum ersten uvernement im ver⸗ zu einer Sitzung zusammengetreten, richt des Landamtes über die Volks⸗ Hälfte des Jahres 1873 und in der über die Maßnahmen zur Linderung g und über die Verwendung der ewiesenen, als auch von privater
Im Hinblick auf serlichen Majestäten seiner Bedrängniß bewiesen, g, durch ihren Präsidenten, „Ihren Majestäten auf tele⸗ nigsten Dank für die erzeigte
rgelegt wurde. die Ihre Kai
Gesellschaft zur Hül m 22. August d. J. beim rgesetzt worden, welche die⸗ hat, die geeignet , welche so häufig unseren en Passagierdampfern zu⸗ mehr auch, wie die Börsen⸗ Finanz⸗Ministeriums ein von t zur Förderung des Handels arbeitete Entwurf wegen Ein⸗ über die auf Flußdampfern ellten Personen
feleistung — Marine⸗ ission niede
übergeben worden sein.
— Ueber ein am 1. d. M. in Kron Feuer meldet der Reg. Anz.“
Gestern Abend um 8 Uhr bra großes Feuer aus, das heute Mor ich das Feuer zerstört user, die hoͤlzerne Kirche d erne Kaufhaus mit 50 Ma Equipage gehörige steiner
st adt ausgebrochenes vom Montag Folgendes:
ch hier bei scharfem Westwinde ein gen gegen 5 Uhr gelöscht war. Es hölzerne und 13 stei⸗ ottes von Wladimir, die zur Kaserne der ne Küche. Der Schaden ist höchst
hält folgende nä sich in der Länge ogengnnten Flügeln und in ben bis zu d
mehr als 50 er Mutter G gazinen und
wurden dur
2. Flotten⸗˖ ch
Die St. Pet. Ztg.“ er Die Brandstelle erstreckt forte bis zu den s
Feuer brach
bei der Kron⸗
hr zur Stelle war, überzugehen. Der Stadt, und heute
Die Glut war rche geschmol gestürzte Erdöl⸗
Neichstags⸗ Angelegenheiten. Berlin, 6. November. In der Deutschen Reichstags leitete der Bundesb und Kriegs⸗Minister von Kameke die entwurfs, den Land st urm betreffend, wi
gestrigen Sitzung des evollmächtigte, Staats⸗ Berathung des Gesetz⸗
e folgt ein:
Das vorgelegte Gesetz, meine Herren, hat den Zweck, dem f. 6 des Reichs⸗Militaͤrgesetzes Genüge zu leisten, durch welchen festgestellt
worden ist, daß die Dienstverhäͤltnisse des Landsturms durch ein be⸗
sonderes Gesetz geregelt werden soll. n. Diejenigen Herren Mitglieder des Reichstags, weiche in der vergangenen Session sich in der Kom— mission zur Vorberathung des Militärgesetzes befunden haben, werden in der Vorlage großenthells die Gedanken wiederfinden, die im Schoße der Kommission zum Ausdruck gekommen sind, ohne daß sie einer Abstimmung unterlegen haben. Durch die Vorlage erhält der Landsturm wenigstens in feinen erften Stadien des Aufgebotes einen wesentlich andern Charakter, als er während der Freiheitskriege im Jahre 1813 hatte; es liegt die Absicht vor, ihn mehr militärisch zun organisiren, ihn unter das Militãrgesetz zu bringen, ihn mit militärischen Abzeichen zu versehen, und ihm auf diese Weise den völkerrechtlichen Schutz zu sichern, der im inter— nationalen Verkehr gegenseitig der bewaffneten Macht gewährt wird. Man will außerdem durch die Gesetzvorlage die Möglichkeit haben, Theile des Landsturms aufbieten zu können, terri⸗ torial genommen oder nach den verschiedenen Altersklassen geordnet, und wenn das Aufgebot des Landsturms nöthig wird, nicht mehr davon zu nehmen, als für den augenblicklichen Zweck erforderlich ist, und so eine weise Oekonomie in den Kräften des Landes aus= zuüben, ohne daß der Fall ausgeschlossen ist, daß in letzter Instanz das Volk, wenn es sich um die höchsten Güter der Selbstãndigkeit handelt, mit voller Kraft auftritt und das letzte, was ihm zu Ge⸗ bote steht, in die Wagschaale wirft.
Die Reichsregierung hofft, daß der Gedanke, der diesem Gesetze zu Grunde liegt, die Billigung des Reichstages finden werde. Die Vresse hat sich bereits mit dem Gesetze beschaftigt, und namentlich die auswärtige Presse hat in der Vorlage dieses Gesetzes einen Be⸗ weis zu finden geglaubt für die Eroberungẽgelüste des Deutschen Reiches. Die genauere Betrachtung des Gefetzes wird die Ueberzeu= gung gewähren, daß diese Auffassung eine durchaus irrige ist. Einmal sind die Elemente, aus denen der Landsturm besteht, bereits durch das Gesetz vom 9. November 1567 festgesetzt, und an diesen wird nichts geändert; zweitens ist dieses Gesetz auf Initiative des Reichs⸗ tages selbst vorgelegt, und nicht aus der Initiative der Regierung her⸗ vorgegangen, und man kann nicht annehmen, daß der Reichstag be⸗ sondere Eroberungsgelüste haben sollte, sondern daß er vielmehr nach Kräften für den Frieden sorgen wird. In letzter Instanz sehen wir, daß es sich bei dic em Gesetze nicht um Elemente handelt, mit denen man Eroberungen macht, sondern hier handelt es sich nur um Ver—⸗ theidigungselemente, und der Landsturm soll nur militärisch organisirt werden, damit er die Vertheidigung des Vaterlandes, welche die Armee in erster Instanz zu führen hat, kräftige und stärke.
— In Betreff des Gesetzentwurfs über die Ausübung der militärischen Kontrole über die Personen des Beurlaubten st andes ꝛe. erklärte der genannte Bundes bevoll⸗ mãchtigte:
Das Gesetz, was in zweiter Linie dem Hohen Reichstage vor⸗ liegt, ist ebenfalls ein Gesetz, welches durch das Reichs ·Militãrgesetz verlangt worden ist. Es ist nämlich beschlossen worden, daß über die Ausübung der militärischen Kontrole und die gegen Personen des Beurlaubtenstandes zulässigen Disziplinarstrafen ein besonderes Hesetz nähere Bestimmungen treffen soll! Der dein Hause vorgelegte Gesetzentwurf sucht diesem Verlangen zu entsprechen. Die Bestim⸗ mungen, die in diesem Entwurfe enthalten sind, stnd sammtlich nichts Neues. Sie finden dieselben in den bestehenden Instruktionen schon überall vor, und haben dieselben ihre praktische Bewährung gefunden. Die Tendenz derselben geht dahin, die Kontrole mit mög— lichst geringer Belastung des Einzelnen durchzuführen und die Dis⸗ ziplin mit den gesetzlich zu Gebole tehenden Mitteln auszuführen. Innerhalb der gestellten Grenze beschränken sie sich auf nur einen ganz kleinen Theil und beanspruchen lange nicht das, was bei der Einführung des Militärstrafgefetzes in die Befugniß der Militärgewalt gestellt worden ist. Ich kann daher auch diese Vorlage der Annahme des Reichstages empfehlen.
— Der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden lautet:
Wir Wilhelm, von Gettes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
§. 1. Naturalleistungen für die bewaffnete Macht können, so⸗ weit das Gesetz über die Kriegsleistungen vom 135. Juni 1873 Reichs ⸗Gesetzblatt S. 139) nicht Anwendung findet, innerhalb des Reichsgebietes nur nach Maßgabe des Gesetzesß vom 25. Juni 1865 über die Quartierleiftung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes (Bundes. Gesetzblatt S. 523) bezw. der entsprechen⸗ den in Bayern und Württemberg bestehenden landesgesetzlichen Be= stimmungen, sowie der Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes ge⸗ fordert werden.
§. 2., ¶ . Leistungen durch Vermittelung der Gemeinden) Die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht, welche auf Grund dieses Gesetzes durch Vermittelung der Gemeinden in Anspruch ge⸗ nommen werden können, sind: I) die Stellung von Vorspann und von Reitpferden (5. 3), Y) die Stellung von Schiffsfahrzeugen — Prah⸗ men, Booten 2c. — (5. , 3) die Verabreichung von Natural verpfle⸗ gung (§. 5), 4 die Verabreichung von Fourage (5. 6.
: Zur Stellung von Vorspann sind alle Besitzer von Zug ⸗ an zur Stellung von Reitpferden alle Pferdebesitzer ver⸗ pflichtet.
Befreit hiervon sind nur: 1 milien, Y) die Gesandte
mäßig gehalten w Reilpferden kann
weiter als 30 K welchem sie gestellt sind.
§. 4. 35 Stellung von Schiffsfahrzeugen sind alle Be— sitzer solcher Fahrzeuge verpflichtet. Dieselbe kann nur efordert werden für Truppentransporte an und von Bord, sowie für Aus⸗ rüstungen von Schiffen mit Proviant, Inventar, Kohlen und sonsti⸗ gem Material aller Art und nur insoweit die eigenen Fahrz uge der Kaiserlichen Marine für die gedachten Zwecke nicht ausreichen und die nöthigen Fahrzeuge nicht gegen ortsübliche Vergütung im Wege des Vertrages sichergestellt werben können. Befreit von der Verpflichtung sind die Inhaber öffentlicher Fähren und anderer öffent⸗ licher Transportanstasten hinsichtlich derjenigen Fahrzeuge, welche nach Anordnung der zuständigen Behörden, oder auf Grund abge⸗ schlossener Verträge von ihnen für die öffentliche Benutzung gehalten 3 k Quartier die auf
riger Zubereitun einer Verpflegu
Marschquartiers M Lieferungs⸗ Unternehmer der Mrilitarverwaltun Insoweit der Fouragebedarf im Ge egen Gewährung der tarifmäßigen V chen Verabreichungsstelle aß freiungen finden auch hin g der Fourage Anwendun soweit, als de jenigen Pferd
meindebezirk
der nächsten militãris §ę. 3 festgestellten Be tung zur Verabreich freiungen unter Nr. 4 . bestand für den Unterhalt der welche sich die Befreiung bezieht
§. J. Die Verpflichtung zu den in zeichneten Leistungen tritt auf Grund der von behörden ausgestellten Marschrout n, ordnungen dieser Behörden ein. Kantonnirungen, Krankenwagen, zuständige Militärbehörde auch direkt quiriren. Anordnungen sowie Requisi lich zu erlassen und müssen die gen Leistung enthalten.
§. 8. Die örtliche Vert Gemeinden im Ganz tere Untervertheilung Gemeindebeschluß dur hörige und rechtzeitige Erf haben. Leistungspflichtige, kommen, sind durch den Ger strativer Zwangsmittel hier die anderweitige Be Die Gemein vertheilung für eigen Kosten auf die
den §8§. 3 bis 6 be⸗ den zuständigen Eivil⸗ Grund besonderer An⸗ Truppen in L sowie Schiffs fahrzeuge Gemeindebehörde re⸗ der Regel schrift- g der geforderten Bescheinigung zu
tionen sind in ; Bezeichnun Ueber die erfolgte Leistung ist hei lung der Leistun en durch die zustaͤndige geschieht nach ortsstatut Gemeindevorstände, üllung der Leistungen welche ihren Obliegenheit neindevorstand unter Anw t zu anzuhalten. schaffung der Leistung anf Ko echtigt, die Leist
stungen erfolgt auf die Civilbehörde. scher Festsetzung oder elche für die ge⸗ rge zu tragen en nicht nach⸗ endung admini⸗ tzteren gehört auch sten der Verpflich= ungen ohne Unter⸗ men und die erwachsenden Leistung befreiten Pflich⸗ ur Naturalleistung um= Ubsatz 3 und 4 von den der Gemeinde⸗ Unterläßt ein nden Verpflich⸗
den sind ber e Rechnung; hierdurch von unmittel tigen nach Verhältniß ihrer Verp zulegen. Die Kosten sind in b Verpflichteten vorgeschrie benen Gemeindevorstand die Erfü tung zur Fürsorge für die rech ist bei Gefahr im Verzuge die ohne Zuziehung des Gemeind Letzterer ist, wenn i die in Folge seines Verschuld Leistung fär die Militärver Die Entscheidnng darüber, ob vorliegt und welcher Betrag zu erstatten letzteren erfolgt im Verwaltungswege. . Die in die stimmungen gelten a verleibten selbständigen Gutsbezirke. S. 10. Für die in den folgenden Grundsaͤtzen Vergütung für Vorsp mungen im 5. 12 Nr. 1 de 13. Juni 1873 Geichs. Gef Benutzung von Schiffsf unter Anwendung der setzesn; 3) der Vergütungs Mann und Tag:
a. für die volle Tageskost. b. für die Mittagskost allein. C. für die Abendkost allein. d. für die Morgenkost allein Bei außergewöhnlicher Höhe der Bundesrath diefe Sätze für
eiden Fällen ( Einziehung beizutreiben. ga der ihm obliege tzeitige Beschaffung ei Militärbehörde berechtigt, die Leistung tvorstandes an verpflichtet, chaffung der tandenen Mehrkosten zu er— eine verschuldete Ver sãumniß t, sowie die Einziehung des
derweit zu zur Last fällt, ens durch die anderweite Bes waltung entst
im eine Versäumniß
sem Gesetze
m Gesetze für Gemeinden getroffenen Be— uch für die ein
em Gemeindeverbande nicht ein- S8. 3 bis 6 bezeichneten Leistungen wird nach ewährt: I) die folgt nach den Bestim⸗ die Kriegsleistungen vom ergütung für die tsüblichen Preisen 3 des vorgedachten Ge⸗ verpflegung beträgt für
einschließlich Brod, ohne Brod, 3. Pfennige, 35
Vergütung aus Milit ann und Reitpferde er s Gesetzes über etzbl. S. 129); ahrzeugen erfolgt nach den or schriften im 5. 3 satz für Natural
; ö 10 .
der Preise der Lebensmittel kann . das ganze Bundesgebiet, oder für desselben zeitweise angemessen verabreichte Fourage Kalendermonats, in w funden hat. Bei Feststellung dieses Du arktortes 5. 19 Absatz es zu Grunde gelegt,
erfolgt nach dem Durch⸗ ferung stattge⸗ es werden die und 3 . 4. O.) degje⸗ zu welchem die bethei⸗
Besitzer von Grund ⸗ zuzulassen,
Vergütung für schnittspreise des elchem die Lie rchschnittspreis PVreise des Hauptm nigen Lieferunge verb ligte Gemeinde gehört.
(II. Besondere stücken ꝛc) Die Besi daß bei Truppenübungen ihre Uebungszwecken benutzt werden. jedoch nicht bezüglich der Gebäu Parkanlagen, H der Versuchsfelder land⸗ Versuchs tationen.
§. 12. Die Besitzer von Brunnen und marschirende, bivonakirende, fantonnirende vorhandenen Bedůrfnisse Mitbenutzung der Brunnen und diesem Zwecke Wirthschafts⸗ Auf die Uebungen der Trup Schießplätzen findet diese V
13. Die Besitzer vo und kantonnire
Verpflichtungen der dstũcken sind v Grundstücke von den T Eine solche Verpflicht ; de, Wirthschafts- und H olzschonungen und Weinberge, sowie und forstwirthschaftlicher Lehransta
Tränken sind verflichtet, e Truppen,
tzer von Grun
3 ung besteht
und übend öffentlichen ausreichen, auch wenn zu werden müssen. n Exerzier⸗ und
Tränken zuzulasse und Hofräume betreten auf ihren ständige orschrift keine Anwendung ind verpflichtet, marschirende, zur Mitbenutzung der
stchende Scha⸗ g dieser, sowie rn über deren ter Anwendung der Vor- egsleistungen. .
verpflichtet, die Beförde⸗ erials des Landesheeres gabe eines v
n Schmieden f nde Trup Vergütung zuzulaff §5§. 11 und 12 ent
folgt, sofe
bivouakirende Schmieden gegen angemessene Der in den Fällen der Militärfonds vergütet. eintretenden Vergütungen er gung nicht stattfindet, un „353 des Gesetzes über die Kri Jede Eisenbahnverwaltung ist waffneten Macht und des Mat ergütung nach Maß von Zeit zu Zeit zu revidirenden
che auf Grund dieses Ge⸗ Gemeindevorstande,
den wird aus der nach §5. 13 Betrag eine Eini i im 5
rung der be und der Marine gegen V rathe zu erlassenden und Tarifs zu bewirken.
§. 16. Ent setzes erhoben w
om Bundes⸗ allgemeinen
schädigungsansprüche, wel erden, sind bei dem weise der zuständigen Civilbehörde an
ällen der 5§. 11 und 12, wenn nach dem Eintritte wenn sie nicht spätest det werden, welches auf das 2
bheziehungs⸗ Sie erlöschen in den halb vier Wochen in anderen Fallen, der jahres angemel⸗ ie Entschädigungs⸗
mit dem J. Januar 1875 e demselben zuwider⸗
sie nicht inner Beschädigung, Sjenigen Kalen Jahr folgt, in dem d
der behaupteten im Laufe de
t worden ist. Das gegenwärtige Gese mselben Zeitpunkte trete er Wirksamkeit.
Gesetzes erforderlichen allge⸗ gesammte Bundesgebiet, mit des Kaisers erlassen.
g begründe
laufende Bestimmun Die zur Aus fü meinen Anordnungen werde Ausschluß Bayerns, durch Ve
Urkundlich ꝛc. Gegeben zc.
Landtags⸗Angelegenheiten. ner Wahlbezirk (Siadt Cö
Im 1. Eösl a. D. Pauli
gierungsassessor netenhause niedergelegt hat, Cöln mit 294 Rath August des Hauses der Abgeordneten
stische Nachrichten. ende stgtistische Notiz über die Die Bevẽlke⸗
ln) ist für den Nes welcher sein t zum Abgeord⸗ r Advokatanwalt O men, welche der Appellations n Göln erhalten hat,
gewählt worden.
egen 128 Stim
eichensperger i zum Mitgliede
Köln. Ztg.
bringt folg rungszunahme der
Stadt Witten:
Bevõolke
rung bestand: 1815 aus 1600 Einw. 1820: 1650, 1823: 1657, 1826: 1881, 1829: 2044, 1838: 2458, 1819: 3960. i857 4506, 1858: 6905, 1861: 7931, 1864: 10536, 1867: 12, 338, 1871: 15,263, 1874 über 18000 Einw.
— Der Kalender und das statistische Jahrbuch für das Königreich Sachsen nebst Marklverzeichnissen für Sachsen und Thüringen auf das Jahr 1875, herausgegeben vom Statistischen Bureau des Königlich sächsischen Minifteriums des Innern ist soeben (Dresden, C. Heinrich) erschienen. Der astronomische Ka ken der, herausgegeben von Prof. Dr. C. Bruhns, enthält u. A. Resultate aus den meteorologischen Beobachtungen im Königreiche Sachfen im Jahre 1873. Ueber den Vorübergang der Venus vor der Sonnenscheibe am 89. Dezember 1874 von Dr. C. Bruhns. Das Verzeichniß der Messen, Kram,, Vieh- und Wollmärkte umfaßt das Königreich Sachsen und die Nachbarländer des Königreichs. Das Statisti sche Jahrbuch für das Königreich Sachfen auf das Jahr 1875, zu⸗ sammengestellt vom Statistischen Bureau des Königlich sächstschen Mi⸗ nisteriums des Innern unter Redaktion von Th Petermann (Dresden, C. Hein ⸗ rich), enthält: A. Bevölkerungsstatistik. J. Volkszählunggergeb⸗ nisse vom 1. Dezember 1871. II. Bewegung der Bevölkerung. B. Ge— bäude, Gebäudeversicherung und Brände während des Jahres 1872. C. Yroduktionsstatistik. J. Ernteerträͤge im Jahre 1872. II. Staats- forstwesen, Flößerei und Holzverkaufsanstalten im Jahre 1872. III. Elbsandsteinbrüche im Jahre 1873. 1V. Berg⸗ und Hüttenwesen im Jahre 1872. J. Eisenprobuktion und Eisenverarbeitung im Jahre 1872. D. Verkehrsstatistik. J. Staatsstraßen im Jahre 1877 1. Eisenbahnen 1872. III. Zusammenstellung, des Voftverkehrs bei sämmtlichen Postanstalten der Ober ⸗Post⸗irektionsbezirke Dresden und Leipzig in den Jahren 1872.73. 15. Telegraphenverkehr des Königreichs Sachsen, vermittelt durch die Kasserlichen und Staats- eisenbahn · Telegraphen⸗ Stationen im Jahre 1573 F. Die Thätigkeit der Aichämter im Königreiche Sachsen und Herzogthum Sachs en · Altenburg in den Jahren 1870— 73. VI. Ausmünzungen bei der Königlichen Münze zu Dresden im Jahre 1872. FVif. Die Sparkassen des Königreichs Sachsen in den Jahren 1868—- 71. F. Finanz- Statistik. J. Intraden und Domänen ⸗ Verwaltung im Jahre 1872. H. Steuer⸗ wesen im Jabre 1872. III. Der Staatshaushalt des Königreichs Sachsen. F. Unterrichts-Statistik. J. Frequenz der Universitãt Leipzig in der Zeit von Ostern 1871 —74. II. Frequenz der sächsischen Gym—⸗ nasien im Winter 187374. III. Frequenz der sächsischen Realschulen im Winter 187374. JV. Frequenz der sä sischen Schullehrer⸗Semi⸗ nare im Winter 1873,74. V. Die Vol osschulen des Königreichs Sachsen im Oktober 1872. VI. Die sächsischen Sonntagsschulen im Oktober 1872. VII. Technische Lehraustalten des Königreichs Sachsen im Wintersemester 1873,74 resp. 1872/73. VIII. Oeffentliche Han⸗ delsschulen im Königreiche Sachsen im Winterfemester 1873 7. 2. 1X. Buchhändlerlehranstalt zu Leipzig 1879. X. Kunstlehranstalten im. Winteriemester, 1573174. XI. Medizinische Lehranstalten im Win tersemester 1873/74. XII. Militärische Lehranstalten, Oster 1874.
— Die Nr. 132 (für September) der „Mittheilungen der Großherzoglich Hessischen Cen tralsteste für die Landes—⸗ Sta tist ik“ (Beilage zur Darmstaäͤdter Zeitung) hat folgenden Inhalt: Flächengehalt, Zahl der Gemeinden, bewohnten Gebäude, Haushal⸗ tungen und Einwohner der Kreise des Großherzogthums Hessen, auf Grundlage der veränderten Kreis eintheilung vom 11. Juni 1874. — Uebersicht der dienstlichen Arbeiten der Großherzoglichen Steuer- Kommissarigte im Jahr 1873. — Zusammenstellung aus den Sktroi⸗ rechnungen der Städte Darmstadt, Offenbach, Gießen, Alsfeld, dau · terbach und Mainz für das Jahr 1873. — Monatliche Durchschnitts⸗ preise der Fruchtmärkte im Mai und Juni 1874. — Vergleichende meteorologische Beobachtungen im Jahr 1873. — Zusammenstellung der bis Ende 1873 stattgehabten Eichungen ze. — Meteorologische Beobachtungen im August 1874 — Sterbefälle und Todesursachen im August 1874.
— Ueber die Gesun dh eitsperhältnisse der russischen Armee meldet die St. Petersb. Ztg.“: Die Zahl der schweren Er⸗ krankungen ist mit der in anderen großen Armeen fast gleich, bisweilen sogar noch geringer. 1869 betrug die Zahl der schweren Erkrankun gen in Preußen z. B. 486 auf 1600, in Frankreich 1867 604 auf 10090, bei uns in demselben Jahr nur 543. Die Sanitãte verhãltnisse sind in den einzelnen Militärbezirken verschleden und hängen hauptsächlich von den klimatischen Bedingungen der Gegend und der oökonomischen Lage der Bevölkerung ab, bei welcher das Militär den größten Theil des
Gr ser ere fer den Sen e Fan, d gal. Pen * Deffentlicher Anzeig E
Staats⸗Anzeiger, das Central Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗ Expedition
Nreußischen Staais - Anzeigers:
9 Wi * *. Verkãu fe, Jerpachtungen, Submisstonen ze. Der lim 366. chem Straß dtr. 62. R 4. Verloofnng, ,, . Zins zahlung n. s. w.
von offentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. dieselben zur Vermeidun
11. i teigerungstermin
Steckbrief. Wider den Kaufmann Carl Mül— . j in,. K ] ö szug aus der ler in Schweidnitz, welcher die Firma A. Ji. Asschrift bez SCG
Müller geführt, ist wegen Verdachts der Wechsel⸗
faͤlschung die gerichtliche Haft beschlosfen worden. Bureau Nr. II.
eingesehen werden.
Wir ersuchen, denselben im Betretungsfalle anzu⸗ Das Urtheil n ᷣ z e , . ö il über die halten und an unsere Gefängniß-Inspektion abzu wird am 28. Nobember ]
in dem Terminszimmer neten Subhastatilongrichter verkũ
zue! ; Cöslin, den 2. September 1874. 15. Oktob er 1833. Größe: groß. Haare: dunkel Kn liches · ele r
blond. Stirn: flach. Augenbrauen: blond. Augen: Der Sul
liefern. Signglement: Familienname: Müller. Vorname: Carl. Geburts- und Aufenthaltsort: Schweidnitz. Religion: evangelisch. Alter: geb. am
blau. Nase: stumpf und klein. Mund: breit. Bart: melirt. Zähne: defekt, eingesetztes Gebiß. Kinn: rund und vorstehend. Gesichts bifsdung: rund und voll. Gesichtsfarbe: gesund. Gestalt: stark. I2856 Besondere Kennzeichen: nicht bekannt.
. ö Schweidnitz, den 28. Bktober 1354. Die . ö.
Königliches Kreisger cht. J. Abtheilung. werden aufg
Sub hastationen, Aufgebote, Vor⸗ zu melden, wibrigenfalls ladungen u. dergl. kenntniß, gegen welches ei
ĩ Stand ni län! Subhastations⸗Patent. a, ne, e,
thwendigen Erbberechtigten, ( Versteigerung . e mr nothwendig . Dag dem Steinhändier Älbert Schmolke zu Ber⸗ ber, welche sich
thekenbuch von den Gütern, Band 2 Blatt 03 ver—= et
zeichnete n , ,. ö ; ens im Ediktaltermi
Allodial⸗ Gut Luhow mächtigten, wozu d
soll im Wege der nothwendigen Subhastation ling allhier empfohlen wi auf den 25. November 1874, Vormittags gerichtlicher Ausfertigunge 10 Uhr, Gräfentonna im Her
an . Gerichtsstelle vor dem unterzeichneten Gotha, am J. Juli 1574.
astationerichter versteigert werden. derzogl. Sächs. Justiz amt. Thienemann.
Sub as ,, der der Grundsteuer unterlie⸗ genden Flächen ist 1625 Hekt. 95 Ar S0 Du M.
Der Reinertrag und Nutzungswerth, nach welchem Voigt, Johann Wilh das Grundstück zur Grund⸗ und Gebäudesteuer ver⸗ 10. November 1834, i anlagt worden ist, beträgt: nach Amerska ausgew .
Grundsteuer Reinertrag ... 633,4 Thlr., Antragsteller: seine Mutter Wltiwe lr. Voigt in Eschenbergen.
Gebäudesteuer Rutzungzwerth 158. T ; e Diejenigen, welche Eigenthum oder auderwei⸗
zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung Lauge, Karl aus Burgtonna, das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein. 20 Jahren verschollen. Ven getragene Realrechte geltend zu machen haben, müssen tragsteller: seine Geschwister in Burg
83
Jahres übersteht;
deutlichem Einfluß. der Kasansche Bezirk Verlauf der letzten dreißi daten um 23 M Armeebestandes. Ostsibirien und O und Odessaer Militärbezirk. schwung nahmen die S Krimkriege und darauf talität plötzlich
ferner ist auch der Zustand der
Hinsichtlich der Gesundheit der der Wilnasche der beste. g Jahre hat sich die Sterb
Kasernen von
Soldaten ist ere Ge chef sie.
2 14 sind be⸗ urũckgeblieben.
lichkeit der Sol- ; ! gt jetzt nicht 1x des zeigt sich im 8 im Warschauer rthen, raschen Auf⸗ Militärs nach dem ziger Jahren, als die Mor— 5 und weniger sank.
al vermindert und überstei Die geringste Mortalität renburg, im W Einen bemerkenswe
Vesten in Finnland,
anitäts verhältnisse des wieder in den sech von 27 per 1000 auf 1
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das große Hirth ⸗Gosen das mit seinen 335 eng P tionen über de lichkeit übertri starken Quart Leipzig und — An den Wandfl alten Residenzgeb Malereien in Anstrich wei
abgehaltenen Generalver Werkzeugmaschinen“ Zimm erm ann, waren 2536 Die Versammlung j dnung, darunter di dieselbe ist sogleich zahlbar. — Die Grubenarbeiter Lord London, 6. November, gemeldet wird, unter den von den Arb
30 Aktien mit 253 Sti genehmigte einstimmig alle Vertheilung einer Dividend
mmen ver⸗ Anträge der e von 8*;
sche Kriegs ⸗Tageb eng bedruckten B n deutsch⸗französische
uch 1870/71, ogen alle bisherigen Publika⸗ n Krieg an Umfang un
t d Aus führ⸗ ollendet vor.
ist in drei g von G. Hirth in andlungen zu beziehen.
annten Kaiserhofes im efähr 400 Jahren nem spätérn grauen aurirung derselben be⸗ ie im italienischen r alten Form im
fft, liegt nunmehr v bänden aus der Verlagshandlun durch alle anderen Buchh ächen des sogen äude zu München w Fresko angebracht worde chen mußten.
trauten Hofmaler Schultze Renaissancestyle gehaltenen sog. Wasserglassyftem wiede thurm« und die Sonnenuh Wandflächen im Kapellen⸗ die in der Resid cher Weise reno
Penrhyns haben, wie aus r; sich bereit erklärt, ihre Arbeit eitgebern gestellten Bedingungen wieder auf⸗ aren vor ung n, welche eine Dem mit der Rest ist es nun gelt Contouren getreu de r hervorzubringen. r sind renovirt, nächstes Jahr w hofe restaurirt, späͤter Residenz in glei⸗
ats' wird aus Borde t vorüber. Die Wochen gedauert.
n Fässern gezogen w gemäß, die Die Handelsbedůr ne begründete
Dem „ Journal des Deb Die Bo delaiser Weinlese if Kelterarbeiten haben sechs sind 800,000 Hektoliter Wei 1874 übertrifft, die dieser Gegend um 6 muthmaßliche Güte der Wei dem Kosten des Weines selb die sich heute auf schon über Die ausländischen Händler sind der B fragen erhalten die ho Weinen hat ja die Er welche der Kaufmann ch für ein Produkt e festigt und dessen Eig lese von 1874 ist im bar verkauft worden. Leoville, Gruaud⸗Larose variirten zwischen ca. 3060 Unter den Qualitäten drit Kirwan, Lagrange,
a ux geschrieben: Traubenlese und die hrend dieser Zeit r Das Jahr Durchschnitts · Ertrãgn s fnisse und die Spekulation hab jres Fieber in den Gef onen Franes belaufen, gefolgt, und ihre Nach⸗ amentlich bei den feinen je höher die Preise sind, h esto mehr der Konfument t, dessen Ruf der hohe Preis be⸗ u verbürgen scheint. Die Medoc⸗ uar nach dem ersten Ab n zweiten Q
und im Brunn enzstraße gelegene Fag virt werden. — In den betheiligten Wiener Krei seprojekt besprochen, e mit Dr. Kepes im Jahre 1876 Expeditlon nach d für welche eine D af Wilczek tri hat sich des indung gesetzt.
ade der alten
sen wird der, N. fr. Pr.“ raf Wilczek im auszuführen gedenkt. dlichsten Spitze auer von anderthalb t bereits Vor⸗ alb mit Auto⸗ Dr. Kepes wird an
hen Preise aufrecht fahrung oft bewiesen, daß dem Weinbauer b innehmen läß enschaften er z nächsten Jan Die von de Brane⸗Cantenac und Francs für ein ten Ranges erreich
ein neues Rei
andelt sich um eine des Kap Tschelju Jahren in Aussicht genomme gen für dieses Unternehmen und ritäten in der Geographie in Verb dieser Expedition theilnehmen.
Gewerbe und Handel.
Aus Greifswald wird der, geschrieben: In den über Stettin hier Schinken und Speck sind bei der neuester Zeit wiederholt haben sorgfältige Ermitt führten amerikanis direktion hat dah nusse von amerikanisch gewiesen, daß der Genuß v los bezeichnet werden kann, Genusse ein 4 = 6wöchentlich 6wöchentliche ordentliche N kochen, resp. bei dem Spe
zug liefer⸗ nalitäten, wie Rauzar, Montrose erzielten Preise Faß von vier Barriques. ten die Weine von Issau, s von 1600-2300 großen Weine wurden von den genthümern zu Ein Faß Chateau⸗ as Erträgniß
Giscours den Preis Qualitäten, Canet, Batailley, Mouton d' Arm ßerordentlichen Ueberfluß verse ilhaften Bedingungen l gegen mit 5590 Fra s hat dieses Jahr 2
Verkehrs⸗Anstalten.
Das Wiener! Landesgericht hat die Ein westbahn⸗Prioritäten in täten Litt. A. sind au das Ergänzungsnetz Netze sccundo loco eingetragen.
— Die „St.
Postwesen:
Strals. Ztg.“ unterm 29. Okt. eingeführten ameri mikrostopischen Unt fgefunden worden, daß etwa 3
kanischen mit einem au äußerst vorthe Lafitte wurde da dieses Gewächse
osgeschlagen. nes bezahlt und d 55 Fässer erreicht.
Trichinen au elungen ergeben, chen Schinken trichinenhaltig sind. Publikum zur größten Vorsicht bei d chweinefleisch aufgefordert und dar on solchem Fleische nur d wenn von den Konsum es gehöriges Einsalzen und d achrdͤucherüng, oder ein vollst ck ein Ausbraten zu Schma
ann als gefahr⸗ enten vor dem anach eine ändiges Gar⸗ lz vorgenom-
tragung der Nord⸗ e verfügt: die Priori⸗ die Prioritäten Litt. B. auf die Prioritäten Litt. 6. auf beide
folgender Weis f das Hauptnetz, primo I000,
Petersburger Zig.“ schreibt über Seitdem im Jahre mit Deutschland und 1873 die ne Dänemark und der Schweiz in Kraft getreten sin internationale Korrespondenz sehr erleichtert und vermindert wurde, hat sich bereits eine bedeutend n bemerkbar gemacht.
das russische ãnzungs · Konvention onen mit Belgien, d, durch welche die der Portosatz stark Vermehrung der men 154 000 Rbl. nehr als im Vorjahre ein. in 2,905, 287 Loth befördert, Der Zuwachs betrug also in n unter Zahlung n zusammen 599, 035 Der Zuwachs
etzte außerordentliche General; ngesellschaft für Eifen⸗ sollte über die Liqui⸗ aren nur 251,800 Thlr. n mindestens zwei Drittel dazu gehörten. ob überhaupt abgestimmt werbe eschritten, bei welcher 2351 Stim bgegeben wurden, d Es wird demn
— Die für den 2. November anges versammlung der Schlesis chen Akti gießer ei (vorm. C. Schmidt K C sellschaft beschließen; es w während nach den Statute des Kapitals, d. i. 500 000 Thlr., Debatte über die Frage, wurde zur Abstimmung g 517 Stimmen ge
1872 die Erg uen Konventi
dation der Ge Aktien vertreten Schon 1873 ka
osteinnahme ö 00 Rbl. rͤ—
über den Voranschlag und 47, , 1372 wurden 2394 452 ausländische Briefe 1873 = 2848 418 Briefe in 3,504. 391 Loth. einem Jahr 453, 966 Briefe und 59h, 164 doth. des Postportos 49411 Packen in dem Gewicht vo Pfd. befördert; 1873 51, beträgt allerdings nur 1982 Jahr sind fernere Konventionen reich in Kraft getreten, aber es i mäß dem Postkongreß entsprechende Gewicht Posteinnahmen für d
gen die Liquidation a dation ist also im Prinzip angenomim venue Versammlung einberufen werden. — In Crefeld sind in der Zeit vom 1. 321,B761 Ko. Seide 307,185 Ko. in demselben Zeitraum 1873 Ko. gegen 116,008 Ko. in 1873. Die in drückende Zunahme der Geschäftsthãti Sammetbranche bemerkbar, daß die Fabrikanten dieselben kaum erledigen
1872 wurde
Packen und 915,512 acken, aber 316, 463 Pfd mit Oesterreich,
st zugleich in Aus das Postporto auf 5 Kop. einheit herabzusetzen.
as Jahr 1875 mit 3600
Januar bis 30. Sep— tionirt worden, in Elberfeld 121,614 diesen Zahlen sich aus— ist namentlich in der iel Aufträge vorliegen,
Italien und Frank sicht genommen, ge⸗ per eine unserem Loth In Folge dessen sind die
für welche so v . C00 Rbl. veranschlagt.
nehmen an: die autorisirte Annoncen Erpedis on n Breslau, Chemnitz, furt a. M., Halle a. S., Nürnberg, Prag, Straß⸗ Zürich und deren Agenten, en Annoncen⸗Bureauns.
Mosse in Berlin,
Cöln, Dresden, Dortmund, Frank
amburg, Leipzig, München,
urg i. E, Stuttgart, Wien,
sowie alle übrigen größer X
ffements, Fabriken u. Großhandel. anntmachangen.
5. Indu strielle Etabli 5. Terschiedene Bek . Literarische An 8. Familien- Rachrich ken. 7. Central- Handels. Regt
Erscheint in separat
drs Reutschen Reichs. Anzeigers nud Königlich s .
SDoꝛladungen
ster (einschl. Konkurse). —
g der Präklusion spätestens e anmelden.
Steuerrolle und beglaubigte chblatts können in unserem in den gewöhnlichen Dienststunden
Ertheilung des Zuschlags S74, Vormittags 10 Uhr, von dem unterzeich⸗
0.
Schiek, Johann Andreas, geb. 5. Oktober 1763, Soh 1772 gestorbenen Steuer Schiek, ist seit dem J mögen 100 Thlr. t schwister Schiek in Erfurt.
1
Schar lach, Geschwister lene, geboren in Ichtershau Johann Christian, geboren daselb 175, Kinder des Amtsdieners Scharlach und Enkel des am 2. Großfahnern ver Christian Frenzel.
Chirurg aus Herbsleben, n des dort am 16. Mai Einnehmers Johann Juftin ahr 1803 verschollen. ; seine Enkel die Ge⸗
geb. 20. Februar
3. Mascher, August aus Herbsleben, immermann von
1844, ist im Jahre 1850 als 3 jagen aus nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen. steller: seine Geschwister in Herb
t, geb. 14. April 1829, Armee gestan⸗ ndert und seit⸗
Vermögen: ü 2. Antragsteller
4. Gießler, Karl aus Biensted hat im Krim-Krieg in der en ann nach Amerika ausgewa n nögen: 15 Thlr. Antragsteller: hardt, geb. Hempel, in Gotha.
5.
Elisabethe aus Wiegleben, im Jahre 1854 nach Balti⸗ sich dort an einen Bäcker er keine Nachricht gegeben. ragsteller:; ihr Bruder Hein⸗ Wagenführ in Wiegleben.
Johanne Marie Magda⸗ sen, 20 Ferruar 1774 und st am 15. Februar Johann Andreas Februar 1805 in storbenen Gerichtsdieners Johann
Erstere war an eine Namens Schwarz in Halle verheirathet stand in einem preußischen Huf waren schon im Jahr 1805 verschollen. ⸗ Amtsregistrator Frenzel in
den, ist sod dem verschollen. Ver Martha Louise Burk
Wagen führ, Marie geb. 9. April 1835, ist more ausgewandert, hat verheirathet, seitdem ab Vermögen: 5 Thlr. Ant rich Christoph Michael
Häßler, Joh 21. September Vermögen . Thlr.
I. Abtheilung. astationsrichter.
n Soldaten, und Letzterer aren⸗Regiment. Beide Vermögen:
Ediktalladung.
senden oder deren Erben
beim Herzogl. Justizamte Antragsteller:
Grãfentonna.
Schrödter, Joh Geburtstag und F nicht zu ermitteln g ᷣ g tragsteller: der ö Staats fis kus
allhier spätestens bis zum S Januar 1875
sie durch richterlichez Er⸗ ne Wiedereins cht stattfindet, werden rmögen an die sich legitimirenden oder in Ermangelung solcher an den ution wird überlassen, ihre Erben mit ihren Ansprüchen
12. ann, David aus Kleinfahnern. amilienverhältnisse desselben sind Vermögen:
6. ann Andreas aus Großfahnern, 1770, war schon im Jahre 1820
ung in den Antragsteller: Friedrich
r todt er⸗
nriette Sophie, geb. Freytag, edt gebürtigen und am 18. J f im Fürstenthum Reuß gestorbenen — Sie hat sich Chirurg im Kurfürstl. en Reiterregiment per⸗ ahr 1783 verschollen ge⸗ Antragsteller: der
ö. ö. g Christign aus Illeben, ist mit seinem Vater Kott vor etwa 35 Jahren nach Amerika
geboren 2. Fe⸗ Georg Andreas ausgewandert. seine Geschwister
Kott, Geor
bruar 1824, des aus Dö
68 in Ebersdor Organisten Johann x. mit Johann Friedrich Schäfer, Sächsischen von Arnim sch heirathet und ist schon im Vermögen: 89 Herzogliche Staatsfiskus.
Borst, Geschwister Joh geb. 16. August 1803,
eb. 14. Oktober 1805 uni 1869. Kinder b ßfahnern verstorbenen Joh ermögen: 7 Thlr. Schneider Heinrich Bo
nicht gemeldet
zriae * if im Hypo- werden ausgeschlossen werden. lin gehörige, im Bublitzer Kreise belegene, im Hypo Hrn n , gen
Verlust ihrer
Vermögen; 12 Thlr. Antragfteller: ann Heinrich Freytag.
in Langensalza.
Vockerodt leben, geb. i
Gerichtsbezirks wohnenden Be— Ansprüche spaͤte⸗ n einen hier wohnenden Bevoll⸗ chtsanwglt Wilhelm Hier⸗ rd, zur Annahme künftiger n zu bestellen.
gthum Sachsen ⸗Koburg⸗
aus Herbg⸗ ember 1804, ist t und 3 Söhnen riedrich im Jahr 1858 a ausgewandert und hat Vermögen: 10 Thlr. hristiane, verehelichte
8. Dorothea, geb. Fröhlig, n Klingen am 27. De mit ihrem Ehemann Tobias Vockero Wilhelm, Christoph und nach dem Kapland in Afr seitdem keine Nachricht gegeb Antragsteller: ihre Tochter C Prempert, in Herbsleben.
Johann Friedrich aus Herbsleben Johann Heinrich Karl, geb. einrich Wilhelm, geb. re 1358 nach Australien länger als 10 Jahren mögen: 1 Thlr. Heinrich Christoph Traut—⸗
anne Elisabethe
Martha Sophie Heinrich Andreas, geb. 25. es am 4. Februar 1814 in ann Heinrich Borst. Antragsteller: ihr Oheim der rst in Döllstedt.
elm aus Eschenbergen, geb. st im Jahre 1856 als Schreiner n: 12 Thlr. arie Sophie
Trautmann, und seine beiden September 1844 und 10. August 1849 sind im Ja ausgewandert und haben seit keine Nachricht gegeben. Ver tragsteller; sein Bruder mann in Herbsleben.
Bekanntmachung.
auf unsere Bekanntmachung rom wird hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ 5 der Sohn des hier verstorbenen
geb. 1825, seit
19. Juni 1872
Vermögen: ; niß gebracht, da