1874 / 262 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

nn Vekanntmachung.

Der Brod und Fourage / Sedarf für die mit Mago zinen nicht verschenen Garnisonorte des IX. Armee-Corns pro 1875 soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission resp. Licitation verdungen werden uu welchem Zweck folgende Termine jedes mat Vormittags 11 Uhr anberaumt worden sind:

Am 18. Rovember er. im Sürcan der unter- zeichneten Intendantur Brod und Fourage für Darburg, Brod für Altona, Hamburg, Wand z⸗ veck, Itzehoe, Glückstadt und Plön.

Am 7. November er. im Büreau der König ichen Garnisonverwaltung zu Sonderburg Brod Und Fourage für Apenrade, Sonderburg und Augnstenburg. ö

Am 19. November er. im Bureau der König⸗ lichen Garnison Verwaltung zu Bremen Brod und Fourage für Bremen, Bremerhafen mit Geestemünde, Lehe und Cuxhafen. .

Am 21. Kovember er. im Büregu der König lichen Garnison Verwaltung zu Lübeck Brod und Tur für Lübeck, Ratzeburg und Mölle und

rod für Dömitz. ; . ö

Am 23. November er. im Büregu der Groß⸗ herzoglichen Garnisonverwaltung zu Rostock Brod und Fourage für Rostock und Wismar, Brod für Bützow. . ;

Am 25. Rovember er. im Büregu der Groß⸗ herzoglichen Gainisonverwaltung zu KReustrelitz Brod und Fourage für Neustrelitz.

Die Offerten . versiegelt, portofrei und mit der Anfschrift: .

Submissionsofferte auf die Lieferung von Brod

resp. Fourage für die Truppen des IX. Armee-

Corps pro 1875 e . versehen. bis zum Termin denjenigen Behörden einzusenden, bei welchen der Termin abgehalten wird.

Lieferungs⸗Bedingungen und Bedarfs⸗Nachwei=

ungen liegen bei vorgenannten Behörden, sowie bei en Ortsbehörden derjenigen Orte aus, an welchen Termin nicht abgehalten wird.

Altona, den 36. Oktober 1874. (a. c. 252,10

stönigliche Intendantur IX. Armee⸗Corps.

low Bekanntmachung.

Zum Bau der Matrosenkaserne hierselbst soll die Lieferung von 348 Stück Fenstern und 226 Stück Thüren im Wege der Submisston verdungen werden und 1 Offerten verschlossen und portofrei mit der Auf⸗ chrift: ö „Lieferung von Fenstern und Thüren“ versehen bis zu dem am

23. November er., Vormittags 11 Uhr. im Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Carl⸗ straße Nr. 27 Zimmer Nr. 26, anstehenden Termine hierher einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen, welche gegen Erstattung der Kopialien auch abschriftlich mitgetheilt werden, sowie Probefenster und Thüren find bei der unterzeichneten Verwaltung einzusehen.

Kiel, den 2. November 1874.

Kaiserliche Marine⸗Garnisonverwaltung.

16224 Iran furt⸗· Bebraer Eisenbahn.

Die Lieferung von rot. 90 Kubikmeter impräg—⸗ nirten eichenen Schwellen und Bohlen zu den eisernen Brücken des II. Geleises Nr. 13. 15. 23. 24. 41. 47 und 49 der Bahnstrecke Bebra bis Neu⸗ kirchen soll einschließlich der Verzimmerung und Auf— bringung auf die Brücken im Submisstonswege ver⸗ geben werden, wozu Termin auf Dienstag, den 24 November, Morgens 11 Uhr, in mein Geschäftslokal anberaumt worden ist.

Bis zu diesem Termin sind Offerten an mich franko einzusenden und die Bedingungen gegen Er—⸗ stattung der Kopialien von mir zu beziehen.

Später eingehende Offerten bleiben unberückfichtigt.

Fulda, den 31. Oktober 1874.

Der Gisenbahn · Saumeister. C. Bücking.

Bekanntmachung.

Die Anlieferung des Bedarfs von ; 2,568, 920 Kilog. Gruben⸗ (I) Schienen von Schmiedeeisen, 20,000 Kilog. Gruben do. von Guß⸗

stahl, sowie 1108, 000 oa e. Schwiedeeisen und Flach⸗ enen für die Königlichen Steinkohlengruben bei Saar⸗ brücken foll im Wege der Submifsion vergeben wer- Den und ist Termin hierzu auf den 3. Stovember er., Vormittags 10 Uhr, in das Bureau der unterzeichneten Bergfaktorei an⸗ beraumt. Die Offerten sind portofrei und verstegelt mit der Aufschrift:

Lieferung auf Gruben⸗Schienen und

Eisen

Der Königlichen Bergfaktorei zu St. Johann⸗Saar⸗ brücken! bis zum ELizitationstermine einzureichen welche dieselbeg in Gegenwart der etwa persznlich erscheinenden Submsttenten in ihrem Bureau er⸗ en wird. Spät er eingehende oder den Be— dingungen nicht entsprechende Offerten bleiben un⸗ berücksichtigt. / Cto. 24/11) Die Lieferungsbedingringen liegen bei der Unter⸗ eichneten zur Einsicht offen und können auf porto⸗ . Anfragen abschriftlich bezogen werden. St. Johann · Saarbrücken, den 2. November 1874.

Königliche Bergfaktorei.

C5311

o3z6

Bekanntmachung. Königliche Saarbrücker Eisenhahn.

Eine für den Dienst nicht mehr geeignete und zum Theil demontirte, ungekuppelte Personenzug- Lokomotive soll im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. l Die Bedingungen sind auf portofreie, an mich zu richtende Schreiben kostenfrei zu beziehen. Die Offerten sind verstegelt und mit der Auf⸗ schrift: i r issten auf Ankauf einer Lokomotive“ bis zu dem am Mittwoch, den 18. November d. J., dtachmittags 4 Unr. in meinem Bureau auf hiesigem Bahnhofe anstehen · den Termine, in welchem dieselben im Beisein der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, portofrei an mich einzusenden. Saarbrücken, (Bahnhof) den 29. Oktober 1874.

Der Königliche

Ober⸗Maschinenmeister. Finek heim. (a. c. 23/11.)

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Nach eingetretener Erledigung des von Dr. Wilhelm Traugott Krug, weiland ordentlicher in der Philosophie an hiesiger Universität geftifteten, für solche Studirende, welche entweder von ohaun Christian Krug, weiland Churfürstl. Sächs. Amtsverwalter und Rentbeamten zu Gräfenhei⸗ nichen, oder von August Wilhelm Hartmann van Zenge, weiland Königl. Preuß. General · Major und Gouverneur in Frankfurt a /O. in gerader Linie abstam men, bestimmten Familienstipendii, werden diejenigen Herren Studirenden, welche, kraft ihrer Abstammung, einen Anspruch an dieses Stipendium zu machen gesonnen sind, hierdurch aufgefordert, längftent bis zum 28. November 1874 ] e ihre 53 sammt glaubhaften Nachwelsen uber ihre Abstammung in der Universitäts Kanzlei allhier einzureichen.

Leipzig, den 2. November 1874. Der akademische Senat. Dr. Baur, d. z. Rektor. Dr. Meltzer, Universitäts⸗Sekr.

Wen nenen,

o325]

O. 615) 2768

m weil man sich bei Auswahl der Blätter der für den an-

. 8 7 W 6ckentsprechendsten, gezeigten Zweck wirksamsten und des vortheilhaftesten , ne,, e. ö ,, 3 . Reil man der Correspondenz mit den einzelnen Zei- bequemsten, billigsten,

tungen überhoben ist, auch nur elnes Manuseriptes Venn man eine Anzeige, statt sie den Zeitungen direkt zu behändigen, der

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NB. In Folge uns zu erkennen gegebenen Wunsches, etwa um bei Abfassung von Anzeigen, Auswahl geeigneter Blätter (wovon meist der Erfolg einzig abhängt) und in anderer Weise Assistenz zu leisten, stehen unsere Reisenden hier am Platzs stets, auch nach auswärts, sofern es sich um belang- reichers Ordres handelt., zu Gebote.

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Es sind stets vorräthig und direkt durch die Expedition der Deutschen Gemeinde- Zeitung, 8. Moritzstraße Nr. 10, zu den näher angegebenen Preisen, folgende durch den Minifter des ,. an, oder den Gemeinden für die Standesbeamten zur Anschaffung empfohlenen Formulare u beziehen:

; . 1. Formular für Bekanntmachung eines Aufgeboteg (85. 27, 29, 31 des Gesetzes vom 9. März 18674); 1 Buch 48 Stück 1 Mark. A. Nr. 2. . 6 . die gleichzeitige Bekanntmachung mehrerer Aufgebote; 18Buch A. Nr. 3. 5 zur Ermächtigung der Eheschließung an einem anderen Orte (65§. 26 und 32 des 4 esetzes vom 9. März 1874); A. Nr.

1 Buch 48 Stück 1 Mark

Formular für Requisitionen an auswärtige Standesbeamte zur Bekanntmachung eines Auf⸗ gebots (58. 29 des Gesetzes vom

1 9. März 1874); 1 Buch 24 Stück und Bogen ark. A. Nr. 5. n für Gehurts-Anzeigen an die Gerichte behnfs einzuleitender Vormundschaft für inder unverheirathe ter oder verwittweter Personen (Cirkular Erlaß vom 8. September 1574; 1 Buch 48 Stuck 1 Mark. A. Nr. 6. Formular für Sterbefall! Anzeigen an die Gerichte hehuks einzuleitender Vormundschaft KEirkular⸗Erlaß vom 8. September 1554); 1 Buch = 48 Stück * I Mark A. Nr. 7. Formular zu Bescheinigungen über die erfolgte Eintragung ins SterbeRegister behufs der . (68. 43 des Gesetzes); 1 Buch = 96 Stüd 1 Mark. A. Nr. 8. Tabellarische, vierseitig bedruckte Formulare zu den vorgeschriebenen (Cirkular Erlaß vom 8. Juni 1874) alphabetischen Auffindungs. Registern der Standesakte, mit Lang⸗ und Quer- linien versfehenz 1 Buch 24 Bogen 1 Rark 16 Reichs ˖ Pfennige. Die vorstehenden Formulare sind sammtlich auf weißem Schreibpapier zu beziehen und erfolgt bei gefälliger Bestellung derselben durch Postanweisung freie Zusendung. . Hier folgt die Besondere Beilage.

Nr. 262.

Berlin nach Hagen verlegt. (3. 3)

Gentral Sandel s?

Berlin, Sonnabend, den 7. November

ö———

·ᷣ· 00 2 ,

Entwurf eines Gesetzes über Markenschutz.

ti ye. V

(Schluß)

In zweiter Linie hat die Bestimmung aus Billigkeits gründen gesetzlich nicht . Besitz bestimmter . n ren zu müssen geglaubt, so⸗ fern dieler Besitz nach Lage der thatfächlichen Verhälknisse als ein Der Grundsatz, daß der Erwerb Anmeldung abhängig ist, würde, ohne einen Vorbehalt dieser Art, den seitherigen Inhaber eines im Verkehre wohl angesehenen Zeichens in die Gefahr bringen, dritte Personen durch frühere Anmeldung den ferneren Gebrauch Zeichens ihm entziehen und die Anerkennung ausnutzen, welche das Zeichen gekennzeichneten Waaren genießt.

Zu §. 10. Noch gegenwärtig werden vielfach Waaren mit Zeichen versehen, welche von altersher für diese Waaren im Gebrauche sich

auch dem einfachen, / Zeichen eine gewisse Bevorrechtung gewä

ausschließlicher zu betrachten ist. eines Zeichens von der Priorität der

vermöge der Güte der seither damit

befinden, eine weitere Bedeutung aber zur Zeit nicht

Bei anderen Waaren sind Zeichen allgemein Üblich, welche her⸗ gebrachterweise bestimmte Qualitäts. oder Größenverhältnisse bekun— Endlich giebt es noch Zeichen, welche die Herkunft der Waare aus einem bestimmten Orte oder Bezirke erkennbar machen und dem— Gewerbetreibenden gebraucht werden. Der auf solchen meist alterthümlichen Observanzen beruhende Gemeingebrauch gewisser Zeichen soll zu Gunsten der Intereffen ein— zelner Gewerbetreibenden keine Störung erleiden dürfen. Der Ent— wurf schließt daher die Möglichkeit des Erwerbes solcher Zeichen aus. z Der Schutz der Waarenzeichen soll zunächst dadurch

der berechtigte Inhaber die Löschung anderer, echte beruhenden Eintragungen derselben Zeichen zu im Wege der Klage herbeiführen kann. Er hat ein Interesse an dieser ] Löschung, um Verdunkelungen seines Rechts zu verhüten und die Vor— aussetzungen für die Verfolgung etwaiger Verletzungen desselben mög⸗ lichst klar zu ftellen. Ein solches Interesse liegt auch in denjenigen Fällen vor, in welchen ein im allgemeinen Gebrauche (8. 16 befind⸗ liches Wagrenzeichen zur Eintragung gebracht worden ist; nur daß das Interesse hier nicht bei einem bestimmten Berechtigten, sondern bei allen denjenigen ruht, welche das Zeichen bisher schon führten oder neu annehmen. Das Recht der Klage gegen denjenigen, welcher

den.

gemäß nur von den dort wohnenden

Zu 5§. 11. ö gewährt werden, daß nicht auf gleichem 9

das Zeichen mittelst der Eintragung usurpiren will, solchen Betheiligten zu gewähren.

Zu §. 12. Da die Löͤschung eines Zeichens das Recht auf dessen Gebrauch nicht tilgt, so bedarf es einer augdrücklichen Bestimmung

über die Voraussetzungen, unter welchen das Recht löschen gelangt.

nicht zu berücksichtigen; die Anmeldung eines für

überhaupt nicht geeigneten Zeichens kann nach §. 10 ein Recht auf

2 83 niemals begründen. u 58. 13. S. 287 des Strafgesetzbuchg. In drei Beziehungen Abweichung von letzterer Vorschrift zu bemerken.

Der im §. 5 unter Nr. 4 vorgesehene Fall war hier

Die Bestimmung umfaßt auch das Vergehen des

zenten und Handeltreibende“

fertigten, Beschränkung unter den

land befindlichen, oder doch

daß des wurf will ste gleich Erweiterung des Prinzips der

mehr besitzen.

Die Frage, blicken ist,

fassung und Wunsch des

des halb

berücksichtigt zu sehen. Zu §5. 14, 15. den Mißbrauch

ist daher auch

selbst zum Er Vorschriften in an Schriftwerken u s. Rücksichten zu Grunde

die Eintragung liegen.

gesetzbuchs genügt dem Interesse

ist indessen eine

Während diese zu Gunsten des „Fabrikunternehmers, Produzen⸗ ten und Kaufmanns“ formulirt ist, erwähnt. weite des Satzes nicht ändern, sondern ist gewählt, um zu verhüten, daß in einer, auch nach der Absicht des Strafgesetzbuchs nicht gerecht⸗ Produzenten nur die Produzenten nit Ausschluß einerseits des Berg—

landwirthschaftlicher Erzeugnisse, erks, verstanden werden.

baues und andererseits des Handw

Eine andere Abtheilung (6. 19) beruͤhrt die Lage r; durch eine Niederlassung repräfentirten Produktiong⸗ und Handelsstellen fremder Staatsangehöriger. Das Strafgesetzbuch schuͤtzt eie. nur unter der Voraussetzung, daß der Staat, welchem sie angehören, Gegenseitigkeit gewährt. den Inländern bedingungslos schützen. Diefe . Gleichstellung von Inländern und Ausländern entspricht der neueren Rechtsauffassung, hat in der An—⸗ wendung auf Waarenbezeichnungen in der ausländischen, ins besondere in der französischen Gesetzgebung Anerkennung gefunden und ist auch in wirthschaftspolitischen Erwägungen begründet.

Die dritte Abweichung liegt in der durch den Entwurf adoptirten Abhängigkeit der Strafverfolgung von dem Antrage des Verletzten. ob in einer bestimmten Waarenbezeichnung die Verletzung einer anderen, ähnlichen, aber besser berechtigten Bezeichnung zu er⸗ wird in der Regel zunächst thatsachlicher Natur und in— joweit meistentheils von subjektiver Anschauung beeinflußt sein. Auf⸗ angeblich Verletzten in den Vordergrund zu treten. denn auch schon bisher einer Verfolgung auf Grund des §. 287 des Strafgesetzbuchs regelmäßig die Anzeige eines vermeintlich Verletzten Grunde gelegen. Dieses thatsächliche Verhältniß, welches in An⸗ sehung der figürlichen Waarenzeichen noch mehr als für die Namen und Firmen zutreffen wird, wünscht der Entwurf auch in dem Gesetze

Dasein und Höhe des Schadens, welcher durch h eines fremden Waarenzeichens erwachsen ist, wird fich selten und schwer mit Genauigkeit nachweisen laffen. Das Bedůrfniß, diese Schwierigkeit durch besondere Bestimmungen zu berücksichtigen und dadurch die Erlangung eines Schadenersatzes zu erleichtern, hat die Praxis in Fällen des Mißbrauchs fremder Ramen und Firmen mehrfach empfunden. Der Entwurf fucht ihm Rechnung zu tragen, indem er die Schadenfrage in Verbindung mit der Strafverfolgung stattet und bei der gerichtlichen Würdigung des Sch Anwendung strenger Beweisregeln entbindet. Er lehnt sich darin den S5. 18, 19 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht w., vom 11. Juni 1870 an, denen entsprechende

Zu 5§. 46. Die Strafe der Einziehung nach §. 40 des Straf⸗ des Verletzten nur in Ansehung der zur Herstellung der falschen Waarenbezeich nungen verwendeten Werk- zeuge und wird nach der Fassung des §. 16 insoweit neben diesem anwendbar sein; sies genügt dagegen nicht in Ansehung der fälschlich

2 .

hat der Entwurf nur „Produ Die Fassung soll die Trag⸗

der in Deutsch⸗

Der Ent⸗

Zu 5. 17.

u 5§. 19.

pflegen hier Erfahrungsmäßig hat

Zu 58.

zu erledigen ge⸗ adens von der

zusteht.

l —— —— ——— ———

Strafgesetzbuchs

Zu J. 18. Der viel fache Zusammenhang der an den Schutz der Waarenbezeichnungen sich knüpfenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit handelsrechtlichen Berhältnissen rechtfertigt es, denfelben die gleiche prozessualische Behandlung zu Theil die eventuelle Zuständigkeit des obersten Gerichtshofes für Handels⸗ sachen begründet. richte zu ändern Verfolgung der schließlich vor de

hat die Frage d kommen bei der Regelung eines gegenseitigen, internationalen Schutzes nur diejenigen Waarenbezeichnungen noch in Betracht, welche einen außerhalb der deutschen Grenzen betriebenen, eine Niederlassun Gewährung des nung, mag sie in Namen oder eigenen fremden Staate wirklich geschützt ist. n. macht dieser Grundsatz die unker Nr. 2 und 3 enthaltenen orschriften . Warenzeichen mit dem Zeitpunkte aufgehoben, wo das neue Gesetz in , . punkte an bis dahin, daß die neue Anmeldung zum Handelsresister geschehen ist, in das Freie fallen. . . stehende Rechtsschutz meldung der Zeichen auf Grund des neuen Gesetzes, dessen Bestim⸗ mungen für sie in Anwendung treten, laufe derjenigen Frist wegfallen, innerhalb welcher den geschützten Inhabern der Zeichen nach §. 9

Die zu Eingang der Motive erwähnten Bayerns lassen es billig erscheinen, für eine auf Grund der früheren bayerischen Landesgesetzgebung geschützt ge— wesenen Zeichen in gleicher Weise wie diejenigen Zeichen, welche in anderen Theilen des Reiches Schutzes genießen, zur Eintragung

Beilage zum Dentschen Neichs⸗ Anzeiger und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger.

Register für das Dent fche Reich.

, .

bezeichneten Waaren selbst, da sie die Beseitigung der fälschlichen Be⸗ zeichnung auf den Wagren oder deren Verpackung nicht nothwendig . Daß a . der Zeichen Rilten zu geschehen hat, bedarf ausdrücklicher Festsetzung nicht. Ebense ist , , nig, daß, Fe fun, ni rem Wege nicht thunlich ist, die Zerstörung der Waaren erfolgen muß.

In Betreff der Veschlagnahm⸗e . ö. j Bezeichnung behauptet Strafverfahrens zur Anwendung. zur Anordnung einer Beschlagnahme zu erweitern, wurde voraussicht⸗ lich zu vielfachen Uebereilungen und Vexationen führen, überhaupt den Interessen des Verkehrs entschieden .

auf Kosten des Verur— wenn die Beseitigung auf ande—

s ; n, deren fälschliche wird, kommen die allgemeinen Grundfäßze des Die Verpflichturg der Behörden

hr zen widerstreiten. Die Bestimmung giebt den im 5. 287 Absatz 3 des enthaltenen Grundsatz wieder.

werden zu lassen. Damit ist

Für das Strafverfahren, die Zuständigkeit der Ge⸗

erscheint um so weniger angezeigt, als bisher die

Vergehen gegen §. 287 des Strafgesetzbuchs aus⸗

n Landesgerichten erfolgte. Durch das dem 5. 15

Dae dem zu Grunde gelegte Prinzip er Reziprozität eine Einschränkung erfahren. Es

zen h in Deutschland durch nicht repräsentirten Unternehmen gehören. Die chutzes ist dadurch bedingt, daß die Waarenbezeich⸗ Zeichen bestehen, auch in dem Für die eigentlichen Waaren⸗

Würde der landesgesetzliche Schutz bestehender

so würden diese Zeichen von letzterem Zeit⸗

f Dem vorzubeugen, soll der be— erst mit dem Augenblicke, wo durch die An⸗

spätestens aber mit dem Ab— ein Vorrecht auf die Anmeldung besonderen Verhältnifse

kurze Uebergangszeit, die

zur Zeit noch eines landesgefetzlichen

zu verstatten.

Sandels⸗Negister.

Altoma. Zufolge Verfügung vom 3. d. Mts. ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1180 eingetragen:

der Kaufmann Martin Emil Wilhelm Grill.

Ort der Niederassung: Pinneberg.

Firma: Wilhelm Grill.

Altona, den 4. November 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

KRelgardd. Sekanntmachung. ; In unser Firmenregister ist unter Nr. 27 einge⸗ ragen: verwittwete Kaufmann Roock, Henriette, geb. Virchow, zu Cörlin a / Per sante mit dem Nie⸗ derlassungsorte Cörlin a / Pers. und der Firma Roock, zufolge Verfügung vom 3. am 4. dieses Monats. Belgard, den 4. November 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Kelgard. Befauntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. A eingetragen: ; Firma der Gesellschaft:; Preuß und Krause, Sitz der Gesellschaft: Belgard, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:

die Gesellschafter sind:

L der Kaufmann Albert Preüß zu Belgard, 2) der Kaufmann Martin Krause dafelbft.

Die Gesellschaft hat am 15. Oktober 374 begonnen.

Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht jedem der Gesellschafter allein zu. Eingetragen zufolge Verfügung vom 3. am 4. No⸗

vember 1874. Belgard, den 4 November 1874. oͤnigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Ker iirs. Handelsregister

des Königlichen Stabtgerichts zu Berlin.

Zufolge Verfügung vom 5. November 1874 sind 6 November 1874 folgende Eintragungen er⸗

olgt:

n unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Yer. 3329 die hiefige Aktiengesellschaft in Firma: Mär kisch · Sch lestsche Maschinenb au nd Hütten ·

Attien Gesellschaft vormals F. A. Egells vermerkt steht, ist eingetragen:

Der Direktor ÄAugust Minßen ist aus dem Verstand ausgeschieden. Der Ober Ingenieur Carl Jüngermann zu Berlin ist in den Vorstand eingetreten.

Die dem Gotthold Carstaedt, dem Robert Rieth und dem Carl Jüngermann für die vorgenannte Attiengesellschaft ertheilten Kollektivprokuren sind erloeschen und ist deren Löschung in unserem Proku⸗ . Nr. 2211 resp. 2524 und resp. 2836

o .

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 065 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Siegener Bergwerks Berein Siegenn vermerkt fteht, ist eingetragen: Durch Beschluß Der Generalversammlung vom 2. November IS? ist der Sitz der Gesellschaft von

Daz Altientapital ist ! von di, To, oo Thlr. auf!

die Hälfte durch Zusammenlegung von zwei Aktien auf eine Aktie reduzirt. (8. 5.)

Die §8§. 6, 13, 18, A, 30, 34 des Statuts sind theilweise abgeändert.

Der §. 13 lautet demgemäß dahin, daß die Bekanntmachungen von Seiten der Gesellschafts⸗ Organe für gehörig publizirt gelten, wenn sie in:

die Berliner Börsen⸗Zeitung, den Berliner Actionair, die Kölnische Zeitung und

und Westphalen zu Cöͤln eingerückt worden sind. Die Gesellschaft ist infolge der Verlegung ihres Sitzes nach Hagen hier gelöscht worden.

Zufolge Verfügung vom 6. November 1874 find am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 39066 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Iulius Müller & Sohn vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaf« ist durch gegenseitige Ueber einkunft aufgelöst. Der Fabrikant Emil Ru— dolph Müller setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Rr. 8392 des Firmenregisters. Demnaͤchst ist in un ser Firmenregister unter Nr. S392 die Firma: Julius Müller & Sohn und als deren Inhaber der Fabrikant Emil Rudolph Müller hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister ift Nr. 8393 die Firma: A. Bucken dahl und als deren Inhaber der Kaufmann Adolph Buckendahl hier (ietziges Geschäftslokal: Oranienstraße 164 eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4923 die hiesige Kommanditgefellschaft in Firma: Deimann Brode & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst.

Die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Deut sch⸗ Russische Handels. und Industrie Bank (Gesellschaftsregister Nr. 4251) hat dem Bnch— halter Moritz Kutnowski zu Berlin Kollektiv Prokura in der Art ertheilt, daß er befugt ist, die Firma der Bank in Gemeinschaft mit einem Direktiong= Mitgliede zu zeichnen.

Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 2942 eingetragen worden.

Berlin, den 6. November 1874.

Königliches Stadtgericht.

Abtheilung für Civilfachen.

Rochnm. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.

In das Geselschaftsregister ist bei der unter Nr. 134 eingetragenen af hatt

Schalker Gruben⸗ und Hütten⸗Verein

am 26. Oktober 1874 vermerkt, daß der Büreau⸗ Chef Friedrich Daniel Weber zu Gelsenkirchen be⸗ vollmãchtigt ift, die Firma der Gesellschaft in Ver⸗ tretung neben einem Direktionsmitgliede zu zeichnen.

; Firma Hüttemann = Korte zu die Börsen, und Handelszeitung für Rheinland

Koc hum. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. gie. unter Nr. J des Firmenregisters eingetragene

irma:

Hůttemann = Korte des Kaufmanns Cgil Korte zu Bochum ist gelöscht am 30. Oktober 1874.

Die dem Büreau-Chef Wilhelm Heidland und

dem Kassirer August Hanko gu Bochum für die

ochum ertheilte, unter Nr. 51 des Prokurenregisters eingetragene Kollektip⸗ Prokura ist am 30. Oktober 1874 gelöscht.

Unter Nr. 204 des Gesellschaftsregisters ist die, am 1. Oktober 1874 errichtete, offene Handelsgesell⸗ schaft Hüttemann Korte zu Bochum am 360. Bkto— ber 1874 eingetragen und sind als Gesellschafter vermerkt:

1) der Kaufmann Carl Korte, 2) der Kaufmann Robert Korte, Beide zu Bochum.

Jeder der beiden Gesellschafter ist zur Vertretung der Gesellschaft und zur Zeichnung der Firma befugt.

Die Kaufleute Carl und Robert Korte zu Bochum haben für ihre zu Bochum bestehende, unter der Rr. 204 des Gesellschaftsregisters mit der Firma Hütte⸗ mann Korte eingetragene, Handels niederlassung dem Kassirer Julius Hengstenberg und Büreau- Chef Wilhelm Heidland ö Bochum Kollektiv Prokura ertheilt, waz am 36. Oktober 1874 unter Rr. 169 des Prokurenregisters vermerkt ist.

Ereslarz. Es ist: a. in unser Firmenregister bei Nr. 1887 die Firma: „S. Sternberg“

betreffend, Folgendes;

Die Firma ist in Folge der Gütergemeinschaft und durch Erbgang übergegangen auf: die verwittwete Kaufmann Bertha Sternberg, geborene Deutsch, zu Breslau und die 15 Kinder: Ernestine Sternberg, Fischer zu Breslau, Herrmann Sternberg zu St. Petersburg, Moritz Sternberg zu Warschau, Benne (Baruch) Bernhard Max (Marcus) Adolph (Abraham) . . k Berliner, Hannchen (Hande Auguste Sternberg, . zu Breslau, und ist die unter Ausscheiden der verehelichten Ernestine ,. in Folge Erbschaftsverkaufes, und der Amalie Berliner in Folge Erbschafta⸗ ing, aus der Gemeinschaft zwischen den übrigen Interessenten unter der bisherigen Firma nunmehr hestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 1168 des Gesellschaftsregisters eingetragen;

b. in unser Prokurenregifler bei Nr. 77 und 679 das Erlöschen der dem Bernhard Sternberg und dem Benno (Baruch) Sternberg für die vorge⸗ naunte Firma ertheilten Prokuren;

. in unser Genossenschaftsregsster unter Nr. 1168 die

I) von der verwittweten Kaufmann Bertha Sternberg, geborene Deutsch, zu Breslau. 2) dem Kaufmann Herrmann Sternberg zu St.

Petersburg, 3) dem Moritz Sternberg zu Warschau,

Bekanntmachung.

verehelichte Kaufmann

Sternberg,

4 dem Kaufmann Benno (Baruch) Sternberg, 5) dem Kaufmann Bernhard Sternberg, 6) dem Max (Marcus) Sternberg, 7) dem Adolph (Abraham) Sternberg, 8) der Hannchen (Handel) Sternberg, 9) der Auguste Sternberg, zu Breslau, am 19. April 1874 hierselbst unter der Firma: ; „S. Sternberg“ errichltte offene Handelsgesellschaft, die zu ver— treten nur der Wittwe Bertha Sternberg, der Bernhard Sternberg und der Benno Baruch) Sternberg und zwar Jeder für sich allein berech= tigt sind, heute eingetragen worden. Breslau, den 2. November 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Rrxeslan. Bekauntmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist 2. unter Nr. 169 die von dem Kaufmann Augustin Wilhelm Berger und dem Kaufmann Gustav Heinrich Schiebel, Beide zu Waldenburg, als persönlich haftende Gesellschafter mit 7 Kom manditisten zu Waldenburg mit einer Zweig⸗ niederlassung zu Breslau errichtete Kommandii⸗ gesellschaft unter der Firma „2. W. Berger

Co.“ und

bei Nr. 760 das Erlöschen der hiesigen Zweig⸗ niederlassung der zu Waldenburg bestandenen Hauptniederlassung der offenen Handelsgesell⸗

schaft 2. W. Berger K Co. heute eingetragen worden. Breslan, den 2. November 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Hxeslan. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist Nr. Z801 die Firma:

Ddeinr. Wortmann 'sche Verlagsbuchhandl.

; Breslau als Zweigniederlassung von der zu Berlin bestehen⸗ den Hauptniederlassung

und als deren Inhaber der Verlagsbuchhändler Heinrich Julius Wortmann in Berlin heute einge— tragen worden.

Breslau, den 2. November 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

KRreslam. Je, ,, In unser Firmenregister ist bei Nr. 259 die Firma Nitschke & Commw. betreffend, Folgendes: Die Miteigenthümerin der Handlung Nitschke X Comp, Agnes Anna Clara zun hre jetzt verehelichte Dr. Freundt zu Münsterberg, ist in kg Abfindung als Miteigenthümerin der andlung ausgeschieden; heute eingetragen worden. Breslau, den 2. November 1874. Koͤnigliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Camnmim;, Bekanntmachung. In unser Firmenxegister 8 der unter Nr. 61 eingetragenen Firma Yi. G. Michaelis vermerkt: Das Handelsgeschäft ist unter der bisherigen irma auf den Kaufmann Louis Michaelis in ülzow durch Erbtheilung übergegangen. Ferner ist unter Nr. 143 als Firmeninhaber: der Kaufmann Louis Michaelis,