— Zu 58. 5 erwiderte der Bundeskommissar auf eine Anfrage des Abg. Parisius, ob das Gesetz auch für solche Gewerbe⸗ treibende bestimmt sei, deren Firma nicht in dem Handelsregister im engeren Sinne, sondern im Genossenschaftsregister einge⸗ tragen sei:
Meine Herren! Die Regierung hat es nicht als ihre Aufgabe ansehen können, in dem vorliegenden Gesetzentwurfe die Frage zu loͤsen, was alles zum Handel eregister gehört, und was nicht. Wenn der Entwurf den allgemeinen Ausdruck Handelsregister gebraucht hat, und nicht den Ausdruck Firmenregister, was vielleicht nahe gelegen hätte, so hat damit bezeichnet werden sollen, daß nach der KÄbsicht des Entwurfes nicht ein Theil des Handelsregisters, sondern das ganze Handelsregister unter seine Bestimmungen fällt.
— Der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abgabe von der Branntweinberei— tung in den Hohenzollernschen Landen, lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛe. . verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des ,, und des Reichstags, für die Hohenzollernschen Lande, was folgt:
§. 1. An Stelle der nach §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1868 (Bundes ⸗Gesetzbl. 1868 S. 151) in den Hohenzellernschen Landen von der Branntweinbereitung zu erhebenden Abgabe, welche bei einer Stärke des bereiteten Branntweins bis zu 655 Tralles zwei und einen halben Gulden vom Eimer, bei einer Stärke von mehr als 65 fünf Gulden vom Eimer beträgt, wird vom 1. Januar 1876 ab eine Abgabe erhoben, welche bei einer Stärke bis zu gh 6 Tralles eine Mark und funfzig Pfennige vom Hektoliter, bei einer Stärke von mehr als 65 * drei Mark vom Hektoliter beträgt.
§. 2. An Stelle des in 8§. 2 des Gesetzes vom 4. Mai 1868 bestimmten niedrigsten Pauschassatzes von einem Gulden tritt von dem oben (§. I) gedachten Zeitpunkt ab der Satz von einer Mark. Ebenso tritt an die Stelle der in demselben Paragraphen vorgesehenen , mn der Abgabensätze auf volle Gulden eine solche auf volle
ark. —
§8. 3. An Stelle der in 5. 8 Aline 3 des Gesetzes vom 4. Mai 1868 den Gemeinderechnern fur die Einziehung der Abgabe von der Branntweinbereitung bestimmten Gebühr mik einem Kreuzer vom Gulden tritt von dem in 5§. gedachten Zeitpunkt ab eine Gebühr von zwei Pfennigen von der Mark.
4. Von dem in §. L gedachten Zeitpunkt ab tritt an Stelle der in §. 13 Alineg 1 des Gesetzeg vom 4. Mai 1868 bestimmten Strafe von fünf his vierzig Gulden für den ohne die in §. 10 des Gesetzes vom 4. Mai 18685 vorgeschriebene Anzeige begonnenen Be— trieb, der Vranntweinbrennerei eine Strafe von zehn bis achtzig Mark und an Stelle der in demselben Paragraphen Alinea 3 für sonstige Zuwiderhandlungen angedrohten Strafe von einem big fünf Gulden eine Strafe von einer bis zehn Mark.
Urkundlich ꝛc. Gegeben ze.
Statistische Nachrichten. Der in Nr. 264 d. Bl. erwähnte, vom statistisch⸗topographi⸗
schen Bureau in Stuttgart herausgegebene Jahrgang 1873, J. Theil,!
der Württembergischen Jahrbücher für Statiftik und Landeskunde enthält u. a. ausführliche Tabellen über die Bevölkerung und die Bewegung der Bevölkerung in Württemberg. Wir entnehmen daraus folgende Angaben:
Der Flächeninhalt des Königreichs beträgt 345,3 Qu ndratmeilen ä 5b2ö5 Hektar), die Bevölkerung nach der Zählung vom J. Dezember 1871 1B81i8, 539 Köpfe, wovon 876,164 dem männlichen und 9g42, 375 dem weiblichen Geschlecht angehören. Wohnplätze von mehr als 2000 Einwohnern waren g9 mit zusammen 497,858 Einwohnern vorhanden. Die Zahl aller Wohnhäuser betcug 255,928. Der Re⸗ ligion nach vertheilte sich die B völkerung auf 1,248, 8,0 evange— li. Christen, 553,542 römisch-⸗katholische Christen, 3657 sonstige Christen, 12,245 Israeliten, 2 Bekenner anderer Religionen, wäh⸗ rend von 33 Personen die Religion nicht angegeben ist. Die Vertheilung der. Bevölkerung nach Hauptberuf, und Sr— werbsklassen ergab: Landwirthschaft, Fischerei 2c. 610,588 Per⸗ sonen (darunter 118,236 Selbstwirthschaftende), Industrie mit Bergbau und Bauwesen 723,583 Perf. (darunter 151,135 Selbstwirth⸗ schaftende), Handel und Verkehr, auch Wirthschaftsgewerbe 153,892 Pers. (darunter 26,464 Selbstwirthschaftende), Dienstleistende ohne Angabe der Berufsgruppe 131,229 Pers., Armee 13, 019 Pers. (darun⸗ ter 985! aktive Militärpersonen), alle übrigen Berufsarten 162242 Pers.; der Rest trifft auf Personen ohne Berufsausübung. — Was die Bewegung der Bevölkerung betrifft, so belief sich die Zahl der Ortsanwesenden am 3. Dezember 1565 auf 1,778, 355 Köpfe; diesen treten die vom 3. Dezember 1867 bis 1. Dejember 1871 Geborenen mit 314032 hinzu, wogegen die in derselben Zeit Gestorbenen mit 246,031 abgehen. Unter Zugrundelegung dieses natürlichen Zu⸗ und Abganges hätte die Bevölkerung Württembergs am 1. Dezember 1871 L846,397 Köpfe hetragen müssen, während faktisch nur 1,818,539 Köpfen mithin 27,858 weniger ermittelt worden sind.
.Die Zahl der Eheschließungen im Jahre 1853 betrug 18,211. Die Zahl der Geborenen war S4, 928, und zwar 43,377 männliche und 41,551 weibliche Kinder; es befanden sich darunter 3138 Todt— geborene (1782 männliche, 1356 weibliche). Uneheliche Kinder wur⸗ den S037 oder 9. Proz. geboren. Die Zahl der Gestorbenen ein⸗ schließlich der Todtgeborenen hat 61,591 (31,996 männliche, 29,595 weibliche Personen betragen. Nach §. 14 des Reichsgesetzes vom L. Juni 1879 sind für 1485 Perfonen Ul095 männliche und 390 weib⸗ liche) Entlassungsurkunden ausgefertigt worden und beabsichtigten hiervon 127 nach Bundesstaaten, 172 nach anderen europäischen Staa⸗ ten und 1186 nach außercuropäischen Staaten, davon ggö nach den Vereinigten Staaten von Amerika auszuwandern. Aufnahmeurkun— den wurden an 142 Angehörige anderer Bundesstaaten ertheilt, Ur⸗ kunden über Wiederverleihung der Bundes- und Staatsangehörigkeit an 44 Personen, die sich bisher im Auslande aufgehalten, und Natu⸗ ralisatiensurkunden an 62 Personen, die bisher in fremden Ländern staatsangehörig gewesen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Ueber die Entstehung der gestern in Braunschweig ent⸗ üllten Reiterstandbilder der her 8e Karl Wilhelm erdinand und Friedrich Wilhelm entnehmen wir dem
Braunschw. Tgbl.“ Folgendes: Die erste Anregung zu der Errich⸗ tung der beiden Standbilder ging von dem verstorbenen Oberst Orges aus, welcher besonders von dem ebenfalls verstorbenen General⸗ Direktor v. Amsberg lebhaft unterstützt wurde. Mit dem Entwurf der beiden Modelle wurden zwei bedeutende Künstler Deutschlands, und zwar mit dem Modell zum Karl Wilhelm Ferdinand der Bild—⸗ hauer Anton Fernkorn in Wien, mit dem Modell zum Herzog Fried— rich Wilhelm der Professor E. Hähnel in Dresden beauftragt. Als Fernkorn, durch einen Schlaganfall geistesleidend geworden, übertrug man die Ausführung des Modells dem Schüler und Nachfolger Fern⸗ korns, dem Bildhauer Franz Pönninger in Wien. Bald aber ent⸗ stand eine doppelte Streitfrage, einmal über den Platz der Aufstellung und dann über die Art der Ausführung, ob Erzguß oder in Kupfer getriebene Arbeit. Nach langer sorgfältiger Berathung entschied sich das Comité, unter Genehmigung Sr. Hoheit des Herzogs von Braunschweig, für die Aufstellung der Statuen vor dem Herzoglichen Residenzschlosse und für Ausführung in getriebenem Kupfer durch Professor Georg Howaldt. Hatte dieser doch durch seine zweite Brunonia genugsam gezeigt, welch' hohen Grad der Vollendung er auch in der Kunst, Bildwerke in Kupfer zu treiben, erreicht hatte. Dazu kam aber auch, daß durch diese Art der Her—⸗ stellung die Kosten um ein Bedeutendes vermindert wurden. Die beiden Postamente bestehen aus grauem schlesischen Marmor.
Gewerbe und Handel.
Berlin. Die Aeltesten der Kaufmannschaft verwarfen in ihrer am 9. November abgehaltenen Sitzung den Vorschlag eines ihrer Mitglieder: „die Schließung der Börsenversammlungen früher ein⸗ treten zu lassen, weil die Coursfeststellung jetzt in der Regel um 24 Uhr vollendet sei, die längere Fortdauer der Börsenversammlung nach Rückkehr der Makler vom Goursfeststellungsgeschäft zu mancherlei Unzuträglichkeiten Anlaß gebe. — Dagegen wurden die Vorschläge der Sachverständigen der Fondebörse wegen anderweiter Redaktion des Courszettels in Folge der, einzuführenden Markrechnung genehmigt. Wir kommen auf diesen Gegenstand demnächst zurück.
— Die Berlin-Stettiner Eisen bahn beabsichtigt nunmehr einen Theil ihrer 45 prozentigen Prioritäts-⸗Obligationen VII. Emission in nächster Zeit durch freihändigen Verkauf an die Börse zu bringen. Diese Obligationen sind laut Konzession vom 30. Juni 1873 zum Bau der Zweigbahnen von Swinemünde nach Ducherbw, von Anger— münde nnch Freienwalde 9. O. und von Wrietzen nach Frankfurt a. O. bestimmt. Mit dem Verkauf ist das Bankhaus S. Abel jun. in Berlin beauftragt.
— Die „Bresl. Ztg.“ enthält nachstehende für den Handels— verkehr nach Rußland wichtige Notiz: Nach amtlicher Mit⸗ theilung erreichen die via Thorn nach Polen und Rußland be⸗ stimmten sowohl zollpflichtigen wie zollfreien Güter eine schnellere Beförderung, wenn dieselben im Ansageverfahren auf das Grenz⸗ Zollamt Otloczyn, welches zur Erledigung der in dieser Weise abge⸗ fertigten Güter ermächtigt ist, gestellt werden. Die statt dessen in den meisten Fällen vorgeschriebene steueramtliche Abfertigung der Sen dungen durch das Haupt⸗Zollamt Thorn bedingt einen Aufenthalt von 1 bis 2 Tagen an letzterem Orte, da die Güter dort deklarirt, speziell besichtigt, wieder ünter Verschluß gelegt und demnächst Sei⸗ tens des Haupt Zollamts Thorn dem Grenz-Zollamte Otloczyn zur Bescheinigung der Ausfuhr überwiesen werden müssen, während bei der direkten Abfertigung auf letzteres Amt die Güter ohne Aufent⸗ halt Thorn transitiren und in Dtloczyn lediglich eine Revision des Wagenverschlusses stattfindet. Es empfiehlt sich demnach für alle Ju— teressenten, wenn irgend angangig, fortan die Abfertigung im Ansage⸗ verfahren auf Otloczyn eintreten zu lassen.
Wien, 11. November. (W. T. B.) Nach der in der letzten Generalversammlung der Anglo⸗Bank beschlossenen Statuten. änderung wird die Gesammtdividende auf einmal und zwar binnen drei Tagen nach Abhaltung der ordentlichen Generalversammlung ver⸗ theilt werden. Die Abschlagszahlung am 1. Januar wird somit in Zukunft wegfallen.
— Der britische Handel im Oktober. Die Handels⸗ ausweise für Oktober und die verflossenen zehn Monate des Jahres zeigen Resultate, die jenen der September Tabellen sehr ähnlich sind, nämlich eine mäßige Abnahme in dem Totalwerth der Ausfuhr mit einer Zunahme in den Quantitäten vieler Artikel. Der deklarirte Gesammtwerth des Exports im vorigen Monat beträgt 21,918,528 Lstrl. gegen 22,341,239 Lstrl. im korrespondirenden Monat des Vorjahres, oder eine Abnahme von 14 4. Im vorhergehenden Monat bezifferte sich die Abnahme auf 35 „*. Für die am 31. Oktober a. 6. beendeten zehn Monate betrug der Gesammtwerth der Ausfuhr 202,859, 436 Lstrl. gegen resp. 216,016,769 Lstrl. und 212,972,398 Lstrl. in! der Pa⸗ rallelperiode der beiden Vorjahre. Von den Ausfuhrartikeln zei⸗ gen Baumwollgarne einen Zuwachs in der Quantität von 7x, aber eine Abnahme von 6 im Werth; Baumwollfabrikate einen Zuwachs von 10537 in der Quantität und 35* im Werth; Leinengarne eine Zunahme im Werthe von 41* 3. Leinen⸗ fabrikate eine Abnahme in der Duantität von 61 * und Az im Werth; Wollengarne eine Zunahme von 9* in der Quantität und 121 im Werthe; Garnstoffe eine Abnahme von 75*z in der Quantität, aber eine Verminderung von 7 im Werthe, und Kohlen einen Zuwachs von 229 in der uantität, da⸗ gegen eine Werthabnahme von 737. Eisen und Stahl weisen einen Aufschwung in der Quantität der Verschiffungen auf, die 273 472 Tonnen gegen 250, 939 Tonnen im Oktober 1875 betragen. Die Ein fuhr für den Mongt repräsentirt einen Gesammtwerth von 27, 912,7 4 Istrl. gegen 31,647,715 Lstrl. im Dktober 1873, deri. eine Abnahme von nahezu 11x. Ein großes Verhältniß dieser Ab⸗ nahme — ein volles Drittel — erklärt sich indeß durch die reduzirte Einfuhr von Cerealien und Stahl. Der Import von Rohbaumwolle ist ebenfalls gefallen iu der Quantität 15 und im Werth 214.
— Italiens Handel in den ersten drei Quartalen 1874. Von Seite der Generaldirektion der Zollämter sft soeben der
statistische Ausweis über die Ein und Ausfuhr in den drei ersten Quartalen 1874 veröffentlicht worden, und wir entnehmen demselben im Vergleiche zu derselben Periode des Vorjahres, rücichtlich dez besonderen! Handels, welcher nur die aus dem Auslande zum Kon—⸗ jum importirten Waaren und jene nationalen oder nationalisirten Güter, welche nach anderen Ländern exportirt werden, umfaßt die fol—
genden Hauptresultate: 1874: 1873: 1874:
Es betrug:
Lire. Lire. Lire. I, l8, 556, 662 S6d, 959, 341 4 153,596, 821 der Export S064 13, 376 830, Sp4, 646 — 24,440,770
der Gesammtverkehr 1,821, 757 53s 7G, Sid, . , ss ]
Wenn man die Quantitäten mit einander vergleicht, so ergiebt sich für die ersten neun Monate l. J. gegenüber 1873 im Importe ein Plus von 196,725, 659 Lire, und im Exporte ein Minus von LIS5,341 Lire, se daß im Gesammtverkehr ein Plus von 104,940,318 ire resultirt wobei zu hoffen steht, daß die diesjährige reiche Ernte in Wein und Oel, zwei Landesprodukten, für welche Seitens des Auslandes eine lebhafte Nachfrage herrscht, den Export demnächst steigen und auch hier ein befriedigendes Endergebniß zu Tage fördern wird. Eine Vermehrung im Importe zeigte sich ing⸗ besondere bei den Kategorien Altohol, Jereinigte Mineral : Oele, Sesam⸗, Rübsamen , und Leinöl, gemahlene Cichorie, eingesalzene ih Wolle, Cerealien, rohe und verarbeitete Korallen, Eifen⸗ chienen, gegossenes Eisen in Stücken, Eisen erster Fabrikation, Blei in Stücken und Steinkohle, wogegen andererseits Die Einfuhr von Kaffee, rohen Fellen, gedruckten Baumwollenstoffen, Geweben aus ge⸗ walkter Wolle, reinen Seidenstoffen und gewöhnlichen Kurzwaaren verminderte. Beim Export, hinwiederum ergab sich vornehmlich in Weinen, Olivenöl, Medicinalien, Agrumen, Vieh, reinen Seiden— stoffen, Cerealien, verarbeiteten Korallen und Schwefel eine Vermin— derung, während die Ausfuhr an chemischen Produkten, Hanf und rohem Flachs, rohen, unverarbeiteten Seiden, Resten von gefärbter und ungefärbter Seide, Glas und geschnittenen Email zunahm.
— Die Zahl der Zuckerfabriken in Rußland vermehrt sich nach der russischen „St. P. 3. alljährlich. Nach Kiew nimmt Po⸗ dolien unter allen russischen Gouvernements in Bezug auf Zuckerpro⸗ duktion die erste Stelle ein. 1873 — 74 arbeiteten 40 Fabriken, es sind ihrer jetzt aber 50. Im Augenblick werden wieder neue große Fabriken aufgebaut, neue Aktiencompagnien gebilbet, neue Konzessionen eingeholt. Gesellschaften und Privatleute haben viele Millionen Rubel im Zuckergeschäft stecken, Zehntausende von Dessfatinen stehen unter Runkelrüben, und gegen 26. 600 Arbeiter, Männer, Frauen und Kinder finden Beschäftigung und Unterhalt auf den Fabriken, fo lange die Brennperiode dauert.
Verkehrs⸗Anstalten.
Nr 89 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn-Verwaltungen“ hat folgenden Inhast: Zur Reform des Eisenbahnbetriebes (Stationen, Bekriebseinrichtungen, Personaleh. — Die derzeitigen Verbandtarife der Ruttek⸗Oderberger Route. — Desterxeichisch⸗ungarische Korrespondenz — Oberschlesische Eisenbahn (Wartha⸗Glatz für den Personenverkehr eröffnet) ꝛc.
Southampton, 19. November. (W. T. B) Der Dampfer
Neva“ von der Royal Mail Steam Packet Company ist heute von Brasilien und der norddeutsche Lloyddampfer „Oder“ von New ⸗ Jork hier eingetroffen. —— Die „ Castalia“, die bekanntlich durch ihren eigenthümlichen Bau den Schwankungen auf der See nicht ausgesetzt sein und in Folge dessen ihre Passagiere, namentlich bei den Fahrten zwischen England und Frankreich, vor den Qualen der Seckrankheik sichern soll, hat bei einer abermaligen Probefahrt bezüglich der Schnelligkeit nicht entsprochen und mußte behufs einer gründlichen Umgestaltung wieder nach den Londoner Docks zurückgebracht werden.
— Am 2. Oktober wurde die dritte Strecke der Lo sowo⸗Sse⸗ wastopoler Eisenbahn, von der Station Melitopol bis zur Stadt Ssimferopol, in einer Länge von 228 Werst dem Passagler⸗ und Güterverkehr übergeben.
der Import.
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, den 12. November. Keine Vor⸗
Opernhaus. stellung.
Schauspielhaus. (2239. Vorstellung.) St. Eyr. Lusispiel in 5 Aufzügen nach A. Dumas von H. Börnstein. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.
Freitag, den 13. November. Opernhaus. (220. Vorstel⸗ lung.) Zum ersten Male: Cesario. Oper in 3 Alten nach Shakespeare's „Was ihr wollt“ von Emil Taubert. Musik von Wilhelm Taubert. Ballet von P. Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor M. Ernst.
. Besetzung: Orsino, Herzog von Illyrien, Hr. Betz. Sebastian, ein junger Edelmann, Hr. Schmidt. Viola, seine S wester, Fr. Mallinger. Antonio, Bernardo, Schiffshauptleute, Hr. Krolop, Hr. Barth. Gräfin Olivia, Fr. v. Voggenhuber. Janker Tobias, ihr. heim, Hr. Fricke. Junker Christoph von Bleichenwang, Hr. Sachse. Malvolio, Olivias Haushofmeister, Hr. Salomon. Fabio, in Olivia's Dienst, Hr. Schott. Maria, Olivia's Kammermädchen, Frl. Leh⸗ mann. Ein Hauptmann, Hr. Schleich. Ein Priester. Ein Wirth. Herren, vom Hofe. Matrosen. Wachen. Musttanten. Gaukler. , n Gefolge. Volk. Ort der Handlung: Eine Stadt in llyrien und die benachbarte Seeküste.
Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (230. Vorstellung Ein Erfolg. Lust⸗ enn 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb? Uhr. Mittel⸗
reise.
In Folge der vielfach eingegangenen Anfragen und Gesuche erklärt die unterzeichnete General⸗Intendantur, daß zu der bevor⸗ stehenden Generalprobe der Oper „Cesario“ der Eintritt nicht gestattet ist.
General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.
Die Fräulein von
Die Bedeutung Berlins als Verlagsort.
Dr,. Karl Büchner referirte 1836 in der von ihm redigirten Ber⸗ liner literarischen Zeitung: „1659 etablirte sich in Berlin die erste Buchhandlung, 1775 gab es hier derer 13, jetzt, also im Jahre 1836, können wir 76 zählen.“
Das „Magazin für den deutschen Buchhandel“ bemerkt hierzu, da der Anfang des Berliner Buchhandels jedenfalls früher als 165 liegt, wenn man von der unzulässigen Unterscheidung zwischen Brucker— Verlegern und Buch händlern im engeren Sinne, waz kulturgeschichtlich das Nämliche sagt, absehen will. Berlin erscheint ohne Nennung der Firma schon 1574 mit einem einzelnen Beitrage im Frankfurter Meßkatalog. Dieser namenlose Antheil wiederholt sich mehrere Male, bis sich im Jahre 15681 die erste Firma nennt: Michael. Hentzken Erben. Im darauf folgenden Jahre erscheint Nic. Boltz. Mir 1598 tritt (ine Unterbrechung bis 1815 ein, wo dann zuerst Joh. Kalle, 1616 Mart. Guth, 1623 Georg Runge, 1648 Dan. Reichel und Chr. Runge auf— treten. Kalle ist einigemal mit sechs Druckwerken in einem Jahr, Guth ebenso und einmal sogar mit 10 Schriften vertreten. Ein Jahr nach Etablirung der ersten Berliner „Buchhandlung“ 1660 6 der Meßkgtaleg, sogar Beiträge von vier Versinern auf: Dan.
eichel, Sam, Reichel, Chr, Runge und Rupr. Völcker.
Thatsächlich hat Berlin in der Periode Des gelehrten Buch⸗ handels nur schwache Wurzeln und wird nicht blos von den drei Hauptverlagsorten Cöln, Frankfurt und Leipzig gonz und . in den Hintergrund gedrängt, sondern auch von 'einer größeren Anzahl norddeutscher Städte der Reihe nach an Bedeutung überboten. Die jetzige deutsche Kaiserstadt gehört bis auf einen fast
verschwindenden Rest dem modernen Buchhandel an, und erst mit dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts tritt ihre Verlagsthätigkeit bemerkenswerther hervor, obschon sie damals noch auf längere Zeit von Städten wie Hamburg, Jena, Halle, Wittenberg, Nürnberg und selbst von Dresden uͤberholt oder scharf umworben wurde. Dann aber ist die Ablösung der alten Verlagssitze im Rangansehen eine sehr schnelle. Berlin überholte bald Fraͤnkfurt 4. M. und ist von der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts an nach gemi, bedeutendste Verlagsort von Deutschland. Eg produzirte an Büchern Leipzig im Jahre 1716: 326, 1725: 223, 1750; 298, 1765: 154, i789: 355; Berlin dagegen 1710: 33, 1725: 46, 1759: 63, 1765: 111, 1789: 261. Nach den Be⸗ freiungskriegen ist Leipzig vorübergehend besonders begünstigt, das Verhältniß besserte sich jedoch schnell. Ostern 1518 wurden 4769 Artikel als fertig ausgeboten: Leipzig war mit 691, der preußische Staat mit 919 vertreten, wovon der Berliner Antheil 435 Nummern beträgt. Von da an mag das Verhältniß, gewisse Schwankungen abgerechnet, die längste Zeit über fo gewesen sein, daß Leipzig etwa ein Sechstel und Berlin ein Achtel der deutschen Gesammtproduktion inkl. des österreichischen und schweizerischen Antheils repräsentirten. Noch das Jahr 1859 weist bei der Gesammtzahl von 095 Druck- schri ften 1582 für Leipzig, 1299 fur Berlin nach- In den sechsziger Jahren machte sich ein lebhafter Aufschwung der deutschen Verlags⸗ thätigkeit bemerklich. Von 1851 bis 1859 kamen — die Lokalschriften ausgenemmen, S000 bis 8900 Druckschriften sährlich zur Versendung; von, 1860 an geht die Bewegung von 9000 aufwärts zu 10,000 und schließt im Jahre 1869 mit 11,365 Nummern ab. Die siebenziger Jahre sind wiederum in aufsteigender Bewegung, und der Art der Einwirkung
—
gemäß war anzunehmen, daß eine Hauptquote des Zuwachses Berlin als Hauptstadt des Deutschen Reiches zugefallen sei; doch fehlte es bis jetzt an den statistischen Unterlagen, um die proportionelle Ver— theilung nach den einzelnen literarischen Fächern genau würdigen zu können. Die Leipziger Handelskammer hat nun für ihren neuesten Bericht eine solche Berechnung über die Jahre 1872 und 1873 auf⸗— stellen lassen; nach 22 literarischen Fächern geordnet, zeigt diese Arbeit für jedes Fach den summarischen Antheil von Sachsen, Preußen, das übrige Deutschland, Oester⸗ reich, die Schweiz und speziell von Leipzig und Berlin. Danach steht Berlin in der Titelzahl jetzt Leipzig voran. Es brach⸗ ten nämlich an Druckschriften zur Versendung im Jahre 1877 Berlin: 1936, Leipzig 1829, im Jahre 1873 Berlin i9g46, Leipzig 1805. Für die Natur der beiderseitigen Verlagsthätigkeit ist es bezeichnend, daß Berlin in der Staats, Rechtswissenschaft und Politik 2 bis 3 Mal, in der Kriegswissenschaft 4 bis 5 Mal mehr als Leipzig gebracht hat. Dagegen ist Leipzig in den Encyklopädien und Sammelwerken für beide Jahre gerade doppelt so stark als Berlin. Der neueste Auf⸗ schwung der Berliner . ist ein beachtenswerthes Faktum in der Entwickelung des deutschen Buchhandels.
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kesseh. Druck;: W. El ner.
Berlin:
Drei Beilagen leinschließlich Börsen ⸗ und Handelsregister ⸗ Beilage)
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
rn 2653.
Königreich Preußen.
Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Elsterwerda nach der preußischsächsischen Landesgrenze in der Richtung auf Riesa durch die Leipzig⸗Dres dener Eisenbahn⸗ Compagnie. Vom 16. Oktober 1874.
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von . 2c.
Nachdem zwischen Unserer und der Regierung Sr. Majestät des Königs von Sachsen wegen des Baues einer Eisenbahn von Elster⸗ werda nach der preußisch-⸗sächsischen Landesgrenze in der Richtung auf Riesa am 26. Auguft d. J. ein Staatsvertrag abgeschlossen und unter dem 17. September d. J. von Uns genehmigt werden ist, wollen Wir der in Leipzig domizilirten Leipzig⸗ Dresdener Eisenbahn. Compagnie, welche darauf angetragen hat, ihr für das i . Staatsgebiet die Konzession zum Bau und Betriebe dieser Bahnstrecke zu gewähren, diese Konzession, sowie das Recht zur Expropriation und zur vorüber⸗ gehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen:
. Art. J. Die Leipzig-Dresdener Eisenbahn⸗ Compagnie ist be—= züglich des Baues und Betriebes dieser in Preußen belegenen Bahn⸗ strecke dem gesetzlichen Aufsichtsrechte der preußischen Regierung, den Bestimmungen des gedachten Staatsvertrages, ö. den für Preußen erlassenen oder noch ergehenden Gefetzen und Verordnungen, insbesondere dem Gesetze über die Eisenbahnunter— nehmungen vom 3. November 1838, dem Gesetze vom 16. März 1867 über die Besteuerung von Eisenbahnen und dem Gesetze vom 11. Juni 1874 über die Enteignung von Grundeigenthum unter- worfen.
fan II. Wegen aller Entschädigungsansprüche, welche gegen die Gesellschaft aus Anlaß der Anlage oder des Betriebes der in Preußen belegenen Bahnstrecke geltend gemacht werden, ist sie der preußischen Gerichtsbarkeit unterworfen.
Art. III. Der preußischen Regierung bleibt vorbehalten, den Verkehr zwischen ihr und der zu on fern nde, Gesellschaft, sowie die Handhabung der ihr über die betreffende Bahnstrecke zuftehenden Hoheits und Aufsichtsrechte einer Behörde zu übertragen.
Diese Behörde hat die Beziehungen ihrer Regierung zu der Eisenbahnverwaltung in allen Fällen zu vertreten, die nicht zum di⸗ rekten Einschreiten der kompetenten Polizei, oder Gerichtsbehsrden geeignet sind. Die Eisenbahnverwaltung hat sich bei Angelegenheiten territorialer Natur, welche hiernach von der Königlich preußischen Regierung ressortiren, an diese zu wenden.
Die gedachten Funktionen können von der Königlich preußischen Regierung auch einem besonderen Kommissarius übertragen werden.
Art. I7. Für den Bau gelten insbesondere folgende Bestim— mungen:
ID). Die Bahnstrecke ist binnen einer vom Tage der Aushändigung dieser Urkunde an den Vorstand der, Leipzig⸗Bresdener Eifenbahn⸗= Compagnie ablaufenden einjährigen Frist zu vollenden und in Betrieb
zu setzen.
g 9 Die Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Orte, wo nach aßgabe des Verkehrsbedürfnisses jetzt oder künftig Stationen für den Personen⸗ oder Güterverkehr anzulegen sind, alle Bauprojekte und die Kon— struktion der Lokomotiven und Fahrzeuge unterliegen der Genehmi⸗ n, des preußischen Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
3) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli— zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnungen etwa erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch etwaige Än— stellung eines besonderen Polizei⸗Aufsichtspersonals entstehenden Kosten zu tragen. Sie wird den Anforderungen der zuständigen Behörde wegen Genügung des kirchlichen Bedürfnisses der beim Bau beschäf⸗ tigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten und die dadurch etwa bedingten Kosten übernehmen, auch zu der in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurlchtenden Krankenkasse die nöthigen Zuschüsse leisten.
4) Für den Fall, daß die Gesellschaft mit der Erfüllung der ihr bezüglich des Bahnbaus obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von fünf Prozent des auf Fünfhundert zwei und dreißig Tansend und fünf Hundert Thaler festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen einzu— ziehen ist, mit Ausschluß des Rechtswegs dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zusteht.
5) Die Gesellschaft ist zur Anlage und zum Betriebe eines zweiten Geleises auf der in Preußen belegenen Bahnstrecke verpflichtet, ö die Staatsregierung solches im Verkehrsinteresse für erforder⸗ ich erklärt.
Art. V. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Bahn nebst den Transportmitteln in einem solchen Zustande zu erhalten, daß der Be⸗ triebsdienst allen von der Staatsregierung im Interesse der Sicherheit Und der Größe des Verkehrs gestellten Anforderungen Genüge leistet. Insbesondere muß die Gesellschaft alle Vervollständigungen und Ver⸗ vollkommnungen der J. und des Betriebsmaterials aus— führen, welche sich nach Ansicht der Staatsregierung im Interesse des Verkehrs als Bedürfniß herausstellen.
Zur Sicherung der stetigen guten Instandhaltung der Bahn und eines den Verkehrsbedürfnissen bezüglich der Anzahl und Beschaffen⸗ heit genügen den Lokomotiv. und Wagenbestandes hat die Gesellschaft auf. Verlangen des preußischen Handels-Ministeriums bei einer preu⸗ . Staatskasse eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe und
onstige Modalitäten von diesem Ministerium zu bestimmen sind.
Art. VI. Bezüglich der Feststellung des Fahrplans, sowie be⸗ züglich der Genehmigung des Frachttarifs für den Personen und Güterverkehr und der späteren Aenderungen derselben ist die Gesell⸗ schaft denselben Bedingungen unterworfen, welche ihr von der König lich sächsischen Staatsregierung für die auf sächsischem Staatsgebiet belegene Strecke der Eisenbahn ElsterwerdaRiesg auferlegt werden.
Die Befördernng von Truppen, Militäreffekten und sonstigen Armeebedürfnissen hat nach denjenigen Normen und zu denjenigen Tarifsätzen stattzufinden, welche von dem Bundesrathe des Deutschen Reichs für die Staatsbahnen im Bundesgebiete festgestellt sind oder später festgestellt werden mögen. ; ( .
Der Postverwaltung des Deutschen Reichs gegenüber hat die Gesellschaft folgende Verpflichtungen; .
I) ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Postverwal⸗ tung zu bringen, .
2) mit jedem fahrplanmäßigen Zuge auf Verlangen der Postver ; waltung einen Postwazen und innerhalb desselben: a. Briefe, DJeitungen, Felder, ungemünztes Gold, und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner sosche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Packete, welche einzeln das Gewicht von 20 Zollpfund nicht uͤberschreiten, b. die zur Begleitung der Postsendungen, sowie zur Verrichtung des Dienstes unterwegs er⸗ forderlichen Pestbeamten, auch wenn dieselben geschäftslos zurückkehren, S, die Geräthschaften und Utensilten, deren die Beamten unterwegs be—⸗ dürfen, unentgeltlich zu befördern. Statt besonderer Postwagen
Berlin, Mittwoch, den 11. November
können auf Grund desfallsiger Verständigung auch Postcoupes .
Eisenbahnwagen, gegen eine, den Selbstkosten für die Beschaffung und Unterhaltung ihunlichst nahestehende Miethe benutzt, es kann ferner bei solchen Zügen, in denen Postwagen oder Postcoupes nicht laufen, die unentgeltliche Mitnahme eines Postbeamten mit der Brief⸗ post, dem alsdann der . einzuräumen ist, oder die unentgeltliche Beförderung von Brief⸗ und Zeitungspacketen durch das Zugpersonal verlangt werden.
3) Für ordinäre Packete über 20 Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Postwagens oder des Posteoupes befördert werden, . die Gesellschaft die tarifmäßige Eilfracht, welche für das monat⸗ liche Gesammtgewicht der zwischen je 2 Stationen beförderten zahlungs⸗ pflichtigen Packete berechnet und auf Grund besonderer Vereinbarung aversionirt wird.
) Wenn ein Postwagen oder das in dessen Stelle zu benutzende Posteoupe (ad 2) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so hat die Gesellschaft entweder die Beförderung der nicht unterzubringenden Postsendungen in ihren Wagen zu vermitteln oder der Post die erfor= derlichen Transportmittel leihweise herzugeben. Im ersten Falle wird für ordinäre Packete über 20 Pfund eine weitere als die 243 vorgesehene Vergütung nicht geleistet. Im letzteren Falle zahlt die Postverwaltung außer der Frachtvergütung für die ordinären Packete uͤber 20 Pfund eine besonders zu vereinbarende nach Sätzen pro Coupe und Kilometer und resp. pro Achse und Kilometer zu bemessende Her⸗ gabe und Transportvergůtung.
) Die Gesellschaft übernimmt die Unterhaltung, Unterstellung, Reinigung, das Schmieren, Ein und Ausrangiren 2c.ů, der Eisenbah n⸗ Postwagen, sowie den leihweisen Ersatz derfelben in Beschãädigungs⸗ fällen gegen Vergütungen, welche nach den Selbstkoften beineffen ö und über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird.
6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die mit Postfreipässen ver sehenen Personen unentgeltlich zu befördern, vorausgesetzt, daß diese nur einen Theil ihrer Reise auf der Eisenbahn, einen anderen Theil aber mit gewöhnlichem Postfuhrwerk zurücklegen.
Der Bundes Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesell⸗ schaft diejenigen ö zu übernehmen, welche von dem Bundesrathe des Deutschen Reichs für die Eisenbahnen im Bundes gebiete festgestellt sind oder später für dieselben anderweit festgestellt werden moͤgen.
Art. VII. Die unteren Betriebs. Beamtenstellen innerhalb des preußischen Gebiets, insbesondere die Stellen der Bahnwärter, Weichensteller, Perrondiener, Wiegemeister, Magazinaufseher, sollen, insoweit nicht das preußische Handels Ministerium Ausnahmen be⸗ willigt, nur mit preußischen Unkerthanen besetzt werden und zwar, insoweit nicht etwa das betreffende Amt eine technische Vorbildung bedingt, vorzugsweise mit solchen aus dem deutschen Bundesheer mit CGivil⸗Anstellungsberechtigung entlassenen Militärs, welche das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die Gesellschaft hat die Instruktionen zu befolgen, welche ihr die preußische Regierung bezüglich der Ermittelung und Einberufung der Militär⸗Anwärter und bezüglich der staatlichen Kontrole der für Militär ⸗Anwärter bestimmten Stellen ertheilen wird.
Die auf der in Preußen belegenen Bahnstrecke fungirenden Bahn⸗ beamten sind rücksichtlich der Disziplin der kompetenten Aufstchts— behöoͤrde, im Uebrigen aber den preußischen Gesetzen und Behörden unterworfen.
Art. VIII. Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die in Rede stehende Bahnstrecke mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung der ersteren gegen zu vereinb arende, event. vom preußi— schen Handels-Ministerium festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vorbehalten. J
Art. 1X. Die preußische Regierung behält sich das Recht vor, das Eigenthum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Bahnstrecke nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet, oder auch später, nach einer in beiden Fällen mindestens ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben.
Als Kaufpreis zahlt der Staat nach seiner Wahl entweder den fünfundzwanzigfachen Betrag des en,, Reinertrages, wel⸗ cher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preußen belegene Strecke aufgekommen ist, oder er ersetzt das auf diese Strecke verwandte Anlagekapital. In beiden Fällen soll, insofern zur Zeit der Erwerbung der Zustand der Bahn oder des Zubehörs gegen die ursprüngliche Anlage sich wesentlich verschlechtert haben möchte, von dem zu erstattenden An⸗ lagekapital nach einem durch Sachverständige zu bestimmenden Prozentsatze ein dem dermaligen Zustande entsprechender Abzug ge— macht werden. ; . ;
Zu dem vorbezeichneten, auf den preußischen Staat im Falle des Ankaufs übergehenden Znbehör gehört insbesondere ein der Länge der in Preußen belegenen Strecken entsprechender Theil des vorhandenen Betriebsmaterials, ferner das zur Bahnverwaltung und zur Trans—⸗ portverwaltung dieser Strecken gehörige Inventarium.
Art. X. Sollte die Gesellschaft die in Preußen belegene Bahn⸗ strecke ganz oder theilweise anderweit veräußern oder verpachten oder sonst den Betrieb darauf Anderen abtreten wollen, so ist zu jeder dieser Maßnahmen die Zustimmung der Königlich preußischen Re⸗ gierung nothwendig. ;
Art. XI. Die Konzession kann jeder Zeit ohne Weiteres von der Königlich preußischen Regierung widerrufen und zurückgenommen werden, wenn den Konzessionsbedinguugen zuwidergehandelt oder eine der danach dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt wird und eine Aufforderung zur Erfüllung binnen einer endlichen Frist von mindestens brei Monaten ohne Erfolg bleibt. Im Falle solcher Konzessionsentziehung muß der Unter⸗ nehmer es sich gefallen lassen, daß die Bahn nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör als ein Ganzes für Rechnung des Unter nehmers zur öffentlichen Versteigerung mit der Verpflichtung des An—⸗ käufers gebracht wird, den Bau der Bahn zu vollenden resp. dieselbe als eine öffentliche Verkehrsanstalt zu erhalten und fortzubetreiben.
Die gegenwärtige Urkunde ist durch das Amtsblatt der Regierung zu Merseburg auf Kosten der Gesellschaft bekannt zu machen und eine Anzeige von er landesherrlichen Genehmigung in die Gesetz⸗ Sammlung aufzunehmen. k
nm iht, unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Baden⸗Baden, den 16. Oktober 1874.
kö kö ren amphausen. raf zu Eulenburg, . zugleich für den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dr. Leonhardt. Dr. Falk. von Kameke. Dr. Friedenthal.
Per sonal⸗Veränder ungen. Königlich Preußische Armee, Offiziere, Portepee⸗-Fähnriche ze. Ernennungen, Beförderungen und Versetzung en. Im stehenden Heere.
Berlin, 3. November. v. Blumenthal, Sec. Tt. vom Inf. Regt. Nr. 96, in das Drag. Regt. Nr. 2 versetzt. v. Bose, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. Al, dem. Regiment aggre⸗
irt. v. Berge, Rittm., äggregirt dem Drag. Regt. Nr. 21, als
scadr. Chef in das Regiment einrangirt.
187M.
Abschiedsbewilligungen. Am stehenden Heere. . ; Berlin, 5. November. v. Blumenthal, Sec. Lö. à la suits des Drag. Regts. Nr. 3, als temporär ganzinvalide mit Pension unter dem gesetzlichem Vorbehalt ausgeschieden.
n der Reserve und Landwehr. Berlin ö. November. Gleim, See. Lt. von der Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 38, mit Pension der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär -Vermwaltnng. Durch Verfügung des Kriegs ⸗Minifteriums. ; Den 21. Oktober. Grieshammer, Kasernen · Inspektor in Weißenburg, Boettg er, Kafernen⸗Inspektor in Straßburg, beide nach Metz, Werth, Kafernen⸗Inspektor in Coblenz, nach Weißen⸗
burg versetzt. Scholz, Kasernen⸗Inspektor in Metz,
Den 25. Oktober. nach Straßburg versetzt. !.
Den 25 Oktoker. Hent scher, Zahlm. vom Füs. Bat. Inf⸗= Regts. Nr. 7, zum Füf. Bat. Inf. Regts. Nr. 96 verfetzt.
Militar · Instiz Beamte. Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee. .
Den 2. No vem ber. Schröder gen. v. Schirp, Justiz - Rath, Garn. Auditeur in Minden, als Div. Auditeur zur 15. Di⸗ vision, Hildebrandt, Garn. Auditeur in Erfurt, als Auditeur an das Gericht des Herzogl, Braunschweig. Kontingents in Braunschweig, und v. ö Garn. Auditeur in Graudenz, in gleicher Eigenschaft nach Pillau zum 1. Januar 1875 versetzt.
Königlich Bayerische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verfetzun gen. Im stehenden Feere. Durch Allerhöchfte Verfügung. ö München, 1. November. Weigand, Hauptm vom J. Feld⸗ Art. Regt., beim Festungs- Gouvernement Ingolstadt als Art. Iffiz. vom Platz, Falter, Pr. Lt. vom 1. Train⸗Bat., zum 2. Train ⸗Depot⸗ Offizier im 2. Train Bat, ernannt. v. Keyl, Hauptm vom 1. Fuß- Art. Regt, zum 1. Feld Art. Regt, Eg ler, Sec. Lt. vom 11. Inf. Regt., König, Sec. Lt. vom 3. Feld-⸗Art. Regt. zum 1. Train⸗Bat., Hartmann, Sec. Lt. vom 15. Inf. Regt. zum 1. Pion. Bat, versetzt.
Nachstehende Unteroffiziere und Gemeine werden hiermit zu Portepee⸗ Fähnrichen befördert: ; J
Schuster im 5. Inf. Regt, Mergler im 5. Jäg. Bat. Steinbacher vom 1. Feld- Art. Jegt., m 4. Felt rt. Regt, Tidt. im 6. Inf. Regt, Hauner vom 3. Ghevaulegers⸗Regt. int 4. Che⸗ vaulegers⸗Regt., Frhr. v. Perfall im 3. Feld⸗Art. Regt. Klein⸗ feller vom 3. Feld⸗Art. Regt. im 4. Feld ⸗Art. Regt. v. mon im 6. Chevaulegers⸗Regt.,, Schuster vom 9. Inf. Regt., im 8. Inf= Regt, Hörst im 14. Inf. Regt., Liebich im 6. Chevaulegers⸗ Regiment, Gaßner im Infanterie ⸗Leih⸗Regiment, Seufert vom 5. Infanterie⸗Regiment, im 16. Infanterie Regiment.
Durch Kriegs⸗Ministerial ⸗Refkript.
München, 123. Oktober. Frhr. v. Ber chem, Pr. Lt. und Adjut. bei der Equitationsanstalt in Nꝛustadt a. d / W. N. als Reit⸗ lehrer bei genannter Anstalt vom 1. d. in Verwendung genommen,
München, 17. Oktober. Frhr. v. Redwitz. Pr. Lt. a. D., bei der Equitationsanstalt in Neustadt a. d. W. N. als Adjut. vom 1. d. in Verwendung genommen. .
München, 31. Bktober. v. Madronz, Pr. Lt. und Regts. Adjut. vom 2. Ulan. Regt, der Adjutanten⸗Funktion auf Nachsuchen enthoben.
ae nch en, 1. November. Ulrich, Sec. Lt. und Bats. Adiut. vom 3. Jäg. Bat., der Adjutanten⸗Funktion auf Nach juchen entheben.
München, 2. November. Keller, Port. Fähnr. vom 3. Feld⸗ Art. Regt. zum 12. Infant. Regt. versetzt.
In der Reserve und Landwehr. Durch Kriegs⸗Ministerial⸗Refkript. — München, 19. Oktober. Notthaft Frhr. v. Weißen stein,
Pr. Lt. und Adjut. vom Landw. Bezirks-Kommdo. Kissmngen vom 1. d. zum Landw. Bezirks⸗Kommando Neustadt a. d. W. N. versetzt. Weig Sec. Lt. z. D. und Adjut. vom Landw. Bezirks-Kommdo. Neustadt 4. d. W. N. vom gleichen Tage beim Landw. Bezirks- Kommdo. Kissingen als Adjutant in Verwendung genommen.
Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Durch Allerhöchste Verfügung.
München, 30. Oktober. Plodeck, Pr. Lt, vom 12. Inf: Regt. Dalbez, Sec. Lt. und Bats. Adjut. vom Inf. Leib Regt. Stürm, Sec. Lt, und Bats. Adjut. vom 12. Inf. Regt, Klein, See. Lt. vom 3. Inf. Regt.,, Bum es, See. Lt. vom. 8. Inf. Regt. mit Pension verabschiedet. ;
weren hen, 31. Oktober. Frhr. v. Ne ßelrode- Hug enpoet, QOberst und Commandeur des 15. Inf. Regig. mit Pension verab- schiedet. Baum eister, Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt. mit Pension zur Disposition gestellt.
XIII. (Cöniglich Württembergisches) Armer⸗Corps. Off izi ere, Port epee- Fähnriche ac, Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. .
Stuttgart, 2. November. v. Greiff, Hauptmann im Inf. Regt. Nr. 126 und kommandirt als Adjutant zur 26. Divisign, unter Enthehung von diesem Kommandg als Adjutant zum Gen. Gommde XIII. Armee Corps, Frhr. v. Reitzenst ein, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, als Adjutant zur 26. Division kommagndirt, v. Lorch, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 120, zum Pr. Lt. befördert. vom Seggern, bisher Sec. Lt. der gießerve des Drag. Regts. Nr. 19, zum Sec. Lt. im Ulanen⸗Regt. Nr. 19 ernannt.
Vegmte der Militär⸗-Berwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Stuttgart, 2. November. Schilling, Garn. Verwalt. Inspektor in Weingarten, als Vorstand der Garn. Verwal. nach Hohenasperg, Haller, kontrolführender Kasern. Inspekt. in Stuttgart, nach Weingarten versetzt und mit Wahrnehmung der Vorstandsstelle der dortigen Garn. Verwalt. beauftragt. Lunz, Kasern. Inspekt, beauftragt mit Wahrnehmung der Garn. Verwalt. Inspektor⸗Stelle auf Hohenasperg, als n,. Kasern. Inspektor nach Stutt
gart versetzt.
erzoglich Vraunschtzeigisches Kontingent. en n,. Portepee⸗Fähnriche ü. Ernennungen, Beförderungen und Versetzu ngen. Zm stehenden Heere.
Braunschweig, 3. Ro vember. v. Förster, M. for und Bats. Commdr. vom Inf. Regt. Rr. 92, zum Oberst · t. mil atent vom 19. September ct., Sannow, Jung, Port. gen ,,, Inf. Regt. Nr, 92, zu Ses, Lis. mit Patent vor, z BeBtteber er
befördert,