1874 / 266 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

* Io 226 Bekanntmachung.

Bei dem Artillerie⸗Depot zu Cassel sollen im Wege der Snbmission nachstehende Metalle 2c. meistbietend verkauft werden: Eireg: 131 Kilo Eisenblech, altes, 165 Kilo Bleiasche, 819 Kilo Gußeisen in unbrauchbarer Eisenmunition, 417 Kilo Gußeisen in unbrauchbarem Art.⸗Material, 4148 Kilo Schmiedeeisen in großen Beschlägen, 1861 Kilo Schmiedeeisen in kleinen Beschlägen, 3384 Kilo Schmiedeeisen aus Handwaffen. 26 Kilo Messing aus Artillerie⸗Material, 6 Kilo Stahl aus Artillerie⸗ Material, 17 Kilo Stahl aus Handwaffen, 2 Kilo Zink, altes, 66 Stück Achsen, schmiedeeiserne.

Die Verkaufs bedingungen liegen im Bureau des Artillerie Depots untere Königsstraße Nr. 83 zur Einsicht aus, können auch an Auswärtige gegen Erstattung der Kopialien und Portokosten in Ab⸗—

5350 Auftion. sollen am hiesigen Laboratorium ca. 1385 K ganzer Salpeter, 397 K.

kauft werden. Cosel, den 7. November 1874.

Artillerie Depot.

Auktion.

tillerie⸗Depot anberaumten Termin, Mittwoch, den 18. November er, Vormittags 19 Uhr, wollen Kaufliebhaber itzre verstegelten Offerten mit der Aufschrift: „Ankauf von Metallen :(.“ portofrei hierher einreichen. Die zum Verkauf gestellten Gegenstände liegen in den Lokalen des Artillerie⸗ Depots zur Ansicht aus. Cassel, den 2. November 1874. Königliches Artillerie⸗Depot.

verkauft werden. Deutz, den 5. November 1874.

(5390

uo) sche Eisenbahn. Werkstätten⸗Materialien als „Farbe waaren, Thran, Poisterwaaren, Thybet, . Werkzeuge ꝛe.

im ö . werden. Die Lieferung des Bedarfs an eichenen Bahn⸗ Termin hierzu ist auf schwellen und Weichenhslzern fur das Jahr 1875 . und zwar:

55099 Stück Bahnschwellen, 3859 1fde. Meter Weichenhölzer, sollen in 10 Loosen durch Submission verdungen mit der Aufschrift: werden. Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte

„Submission auf Schmellenlie fernung“ versehen, bis zu dem auf ö. bis Sonnabend, den 28. November d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine verfiegelt und portofrei an die unterzeichnete Direktion einzusenden und werden zur vorbestimmten Stunde in Gegenwart der etwa per⸗ sönlich erschienenen Submittenten eröffnet. Die Lieferungsbedingungen liegen bei unserer Central-Materiglien⸗Verwaitung hierselbst zur Ein⸗ sicht offen und können auch von dieser gegen porto⸗ freie Einsendung der auf 73 Sgr. festgesetzten Kopial⸗ Gebühr bezogen werden. C. S0 11.)

Cassel, am 31. Oktober 1874. Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn.

. h Bekanntmachung.

Es sollen sämmtliche Arbeiten und Lieferungen zur Verlängerung des Lofomotivschoppens auf Bahn hof Herzberg im Wege öffentlicher Submisston ver⸗ dungen werden. Hieczu wird Termin auf

Freitag, den 4. Dezember er., . Dormittags 11 Uhr, in unserm Bureau hierselbst anberaumt.

Die Offerten sind versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:

„Submission auf Verlängerung des Locomo-⸗

tiyvschoppens auf Bahnhof Derzberg“

versehen, bis zu genanntem Termine an uns einzu- reichen,

Bedingungen, Zeichnung und Kestenanuschlag liegen in dem Bureau des Eisenbahn⸗Baumeisters Eilert zu Nordhausen und auf den Bahnhöfen Göttingen, Northeim und Herzberg bei den Stations-Vorstehern zur Einsicht aus und werden gegen Erstattung der Kopialien von dem Bureau⸗Vorsteher der unterzeich⸗ neten Kommisston verabfolgt.

Cassel, den J. November 1874.

Königliche Eisenbahn⸗Kommisston der dannoverschen Staatsbahn.

im Central⸗Werkstätten⸗Bureau zu Witten anberaumt.

Materialien

einzureichen.

sichtigung.

benöthigten Materialien, liegen in den Werkstäͤtten—⸗ Bureaus zu Witten, Crefeld, Langenberg, Elber⸗ feld, Siegen, Arnsberg und Cassel zur Einsicht offen und können solche auch gegen Erstattung der Druck— kosten ad 77 Sgr. von genannten Slellen bezogen werden. Elberfeld, den 10. November 1874 Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

5398

Die Lieferungsbedingungen, aus welchen zuglei der jährliche Bedarf zu ersehen ist, rm en ö. 3 serem Central-⸗Bureau eingesehen und auch von dort 1 Anträge e , werden. ieferungslustige wollen ihre Offerte 1 und mit der Aufschrift: K „Offerte auf Lieferung von Schreib⸗ materialien! unter Beifügung gehörig bezeichneter Proben bis zum 1. Dezember er,, Vormittags 19 Uhr, portofrei bei uns einreichen, zu welcher Zeit die eingegangenen Offerten in Gegenwart der anwesen—⸗ den Submittenten geöffnet werden. Saarbrücken, den . November 1874. zFönigliche Eisenbahn ⸗Direktian.

15258

8 ; 9 D 22 1 9 . *. ö . Neichs eiseubahnen in El saß⸗Lothringen. . Die Lieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues für 12 Brücken und Durchläfs . Lief en rbai ad Durchl ; . . Meter Cie fen mit einem Gesammtgewicht ö. 3 6j. . ramm Schm J Kilogramm Gußeisen und 219,65 Kilogramm Gußftahl, sowie Weg ier führ ung ebendg von 9 Meter lichter Wite mit inen G. u h; von 11 i n eier inne fr und . 9 ö öffentlicher Submisston verdungen werden. ö ubmissions-Bedinz ungen, wovon auf Ansuchen Abdrücke abgegeber e it de ᷣᷣ und Gewichts berechn ingen in unserem Central. Burt an für . 3 . ier, an den J Uhr K. Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: r . - 1 eiserne Bruͤcken der Str Breisach . versehen, bis spätestens zu dem auf w ; . den 20. Ravember d. Is., Vormittags 11 u im bezeichneten Bureau anberaumten Termine, in welchem die bis ö. . ff j 1 en. rn die bis dahin eingegangenen Offe = 3 etwa erschien c ner Submittenten eröffnet werden, vortofrei einzusenden. 0 , ,. ed ingungsgemnäße Offerten haben auf Berücksichtigung keinen Anspruch.

Straßburg, den l. Ottober 87 (str. 11 sops i; z 24 , z è 81 . Kaiserliche General-Direktion der Eisenbahnen in Elsa ß⸗Lothriugen.

Reichseisenhahnen in Elsaß⸗-Lothringen.

Dj 8 356 29 ö a, . Man yer⸗ und Steinhauer-Arbeiten für den Bau eines neuen ,, ., . zh . einschließlich Lieferung sämmtlicher erforderlichen Ma— . h ? ; ; / jaler . ö * 5 * . . r 22 2 ö O00 Thalern soll im Wege der öffentlichen Suhmission ver—

Die Offerten sind bis zu dem am Samst 5

. is zu mstag, den 5. Dezember d. J. tt ;

. Gescha ts lo ale auf hiesigem Bahnhofe anberaumten Termine, in 3 rn . it der erschienenen Submittenten geöffnet werden, varsiegelt und mit der Aufschrift:

õ394

Montag, den 16 d. M., Bormittags 19 Uhr,

n t gan⸗ zer Schwefel, 30 K. gekleinter Schwefel, 888 K. Sal gekleinter Salpeter öffent⸗ lich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung ver⸗

Donnerstag, den 26. November 1874, Bormittag von 9g Uhr ab, sollen in der TQöniglichen Artillerie⸗Werkstatt zu Deutz diverse Material Abgänge, bestehend in: ca. 500 Kilo Blechabfällen, ca. 30 009 Schroteisen, ca. 1100 Kilo altes Gußeisen, 3000 Kilo Lederabfällen, ea. 600 tattung Kilo Bleiasche, ca. 235 Kilo Zinkasche, ca. 250 Kilo schrift übersandt werden. Bis zu dem keim Ar. Bleizink und ea. 600 Kilo Lederspähnen, öffentlich

an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung

Königliche Direktion der Artillerie⸗Werkstatt

Es sollen zie für das Jahr 1875 erforderlichen

Leder, Leinen, . Deutschlands gr Eisenwaaren,.

der öffentlichen Submisston vergeben Mittwoch, den 25. d. M., Vormittags 10 Uhr,

Die Lieferungs⸗Offerten sind frankirt und versiegelt zur Lieferung von Werkstätten Dienstag, den 24. d. M. an die Magazin⸗ Verwaltung der Central⸗Werkstätte in Witten Später eingehende Offerten finden keine Berück⸗

Bedingungen, welche der Lieferung zu Grunde ge— legt werden, sowie spezielles Massen⸗Verzeichniß der

sõ397]

„Suhmission anf Erd⸗ Manrer- und Steinhauer⸗-Ärheiten für das neue Stations⸗Gehäunde in Metz“

portofrei an uns einzusenden.

Sy; .

Die Bedingungen, der Kostenanschlag und die dem? ͤ

. ; n. l ind die dem Accorde zu Grunde liegend ichm

können in 1 bautechnischen Bureau, Steinstraße Nr. 10, ö werden. liegenden Zeichnungen

6 ö der Verwaltung nicht hinreichend bekannt sind, E Bermegens ntteste bei Einreichung der Offerte auszuweisen.

Kaiserliche General⸗Direction der Eisenhahnen in Elsaß-Lothringen.

Straßburg, den 7. November 1874.

Et 11 M)

haben sich durch Fähigkeits⸗

Industrielle Etablissenmtents, Fabriken und Großhandel.

4s 0] Int erla le ner

Ipenhränter-Nagenhitter. Unter den zahllosen Sorten von Bitter verdient der von ( l. 3321. 2)

Allg .. Dennler, Apotheker in Interlaken,

257 3 1 22 Qn * . ö 3 * 2 erlertigte Alpenk iuter-Magenbitter die grösste Berücksichtigung. Es ist derselbe nicht nur in Folge seiner glücklichen Zusammensetzung ein un— zechãta bares NMagenheilmittel, sondern er hat sich auch, mit Wasser oder Selters vermischt, als das angenehmste nud gesundeste Zwischengetränk in den . ö 1 Bierlokalen ete. eingebürgert.

ennler's Magenbitter ersetzt in ausgezeichneter Weise jeden Appeti . . . r et befördernden oder digestiven Liqueur. 2 . ö . a X 9 * * . . Negen der Nachahmungen unter gleichen oder ähnlichen Titeln achte man genau auf die Fabrikmarke der Etiquette und des Terseklusses.

ö Generaldepot in Berlin: Carl Götze, 5G, alte Jakobsstrasse.

K 2 i wandt. ter in den 1

u. kautio ns fähig sucht, gestützt auf zute Zeugnisse

Ref, anderw. baldige Stellung. Selbstft. Stesn

erwünscht. 53d

Offerten sub J. O. I2ź43 befördert Ruh Fosse, Kerim, S. d.

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i ik Bei unseren Stationskist

Flügel u. Harmonium; ö. : 46 ö . 3 ö . Vir ge 8 erg, Ei eigener Fabrik zu sehr soliden Preisen K ö litz k ö . uzter Garantie, ö fortan außer den bei densch Kourad Krause, Pianofortefab. either zur Ausggbe celan 39. Leipziger Straße 39. GJ .

r / / 1 h. ; asse für folgende Touren fauflich zu) rr ben; Tour 84. Bresiau-Breslau üter Allwafn Hirschberg, Görlitz, Dresden, Bodenbach, Ter

Berschiedene Bekanntmachungen. Carlsbad, München, Salzburg, Linz, Wien, on berg. (J. Kl. 44 Thlr. 7 Sgr., JI. Kl. 32 Thlr.

395] Reł . Bekanntmachung. Sgr., 1II. Kl. 22 Tilt) Tour 85. Breslau. Kn

Die 2. Lehrerstelle an der höestgen Mädchen⸗ lan ier ser, Hirschber zrli Mittelschule ist durch Abgang ihres bisherigen In- ö k gen gn 2 be ee, vakant und soll schleunigst wieder befẽtzt burg, Linz, Wien, IHruͤnn, Pardubik, Cicbau, J wasser. (i. Kl. 45 Thlr. 15 Sgr., Ii. Kl. 34 2h . Einkommen der Stelle beträgt 459 Thlr. S8 Sgr., Jil. Kl. 27 Thlr. 2A Sgr.) Tour Mit der Fakultas im Französischen versehene und Breslau. Breslau über Aliwasser, SirfchRerg. Görn namentlich auch für den Unterricht in Naturwissen⸗ Dres den, Bodenbgch, Teplitz Carlsbad Můnche schaften befähigte Lehrer, wollen sich unter Veifügung Salzburg, Linz. Wien Zn a m Iglau, Licban, ö. Denphisse und eines Curriculum vitae baldigst wasser (J. Kl. 44 Thlt. 28 Sgr II 9 34 Ti 6. . 564 . 4 Sgr., III. Kl. 22 Thlr. 24 Sgr ). Berlin ; . J er. 1874. 6. Novemher 1874. Königliche Direktion de

Der Magistrat. dtiederschlestsch Mäarkischen Eisenbahn.

J wd = . Der mit dem 10. September d. J. i ft . hiesige dꝛeltor⸗ und Nachmittags⸗Prediger⸗ tretene direkte Tarif fen en 3 j i. . einem sixirten jährlichen Einkommen von bahnwagen von Prag Station der Turnau-Kraln 6 ist vakant und soll sofort besetzt werden. Prager Eisenbahn nach Orel via Eydkuhnen⸗Görl Qualifizirte Brwerber wollen ihre Bewerbungsn findet vom 1, Sktober 1874 ab guch auf Befshn 66 ,, Magistrat bis zum rung von Eisenbahnwagen von Station Prag de zd oven ßer en, einreichen. Oesterreichischen Nordwestbahn nach Orel Prgus u tz den 15. Oktober 1874. wendung. ss) *uistrat Der crangelische Gemeinde. Bromberg, den 4. November 1874. Kirchen Nath. stönigliche Direktion der Ostbahn.

nn (ö5ln-Müsener Bergwerks-Aktien-Verein. General persammlung.

Die neunzehnte ordenkliche Generalv (ont ö . ; . 3 ersammlun ; es Cöin⸗Müsene Aktien Vereins wird sammlung der Aktionäre des Eöin-Müsener Bernwa

3 8 c

Sonnabend, den 2S. Novenber er., Vor mitt. I Uhr z 236 J 8 * * * 4

im Geschiftslokale des A. Schaaffhansenschen Bankvereins in Cöln,

Uuter⸗ Sar senhausen Nr. S, stattknden.

. Unter Hinweisung auf die 85 25 bis inkl. 33 unserer Statut ir di erechtigte

Aktionãre ein, an dieser Generalversammlung J n nnn ,,,.

trittskarten und Stimmzettel am Freitag. den 27 November cr, Vormittags von 9 dis 12 Uhr, un

Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, in dem vorbezeis ĩ . von 3 bis 6 Uhr, orbezeichneten Lokale, entweder gegen Vorzeigung der nach 5. der Statuten vorschriftsmäßig eingetragenen Aktien oder eines n n, Iten. . deren .

Empfang genommen werden können. Tagesordnung:

Bericht des Aufsichtsrathes über die von der Direktion erri ĩ ü f i, , , . ? Über die von errichtete, von ihm geprüfte und fes gestellte Bilanz des abgelgufenen Geschäfte jahrts, die Revision und 8 n. . Kommi sarien and die Lage des Geschäftes im Allgemeinen;

Bericht der Direktion über den Betrieb;

. ö

364 von . Aufffchtsrathes;

Wahl von drei Kommissarien, welche den Auftrag erhalten, die Bilanz pro 1874/75 mit d Büchern und Skripturen der Gesellsch , n , , e, pro I mit d dem Aufsichtsrathe die en,. . WI

Berathung und Beschlußnahme über eine theilweise Verwendung d . ; es Rese ; Creuzthal, Kreis Siegen, den 160. November . . i 6 104/11

Der Aufsichtsrath.

3 Hl Once Rlleekeknnass, Aetien⸗Gesellschaft für Locomotivbau.

Die Herren Actionäre unserer Gesellschaft werden zu der

am Freitag, den A. November C,, Nachmittags 2 Uhr,

in unserem Geschäftskokale auf der Fabrik staltfindenden

außerordentlichen General⸗Bersammlung

hierdurch ergebenst eingeladen.

. Tagesordnung. 1 Beschluß fassung über Abänderung der §§. 4, 6, 10, 13, 16, 17, 19, 34, 48, 49, J der Statuten und der damit im Zusammenhange stehenden Paragraphen. 2) Wahl einer Revisions-Kommission für das Geschäftsjahr 1874575.

Y; ; ö . ; . z ö Die Herren Actionäre, welche dieser General⸗Versammlung beizuwohnen beabsichtigen, werden

Gemäßbheit der Bestimmungen f ö ig re, , , zum 26. Nerember ie. unserer Gesellschaftsstatuten ersucht, den Besitz ihrer Aktien spätestens

2. der Duisburg⸗Ruhrorter Bank in Duisburg, b. der Direktion unserer Gesellschaft

anzumelden und die Actien-Dokumente unter Beifügung eines nach N e ) . gung ch Nummern geordneten doppelten

dient das Duplikat als Legitimation zum Eintritt in die General⸗Versammlung.

Die desfallsigen Formulare werden an den bezeichneten Stellen ausgehändigt m Düsseldorf, den 11. November 1874.

Der Anufsichtsrath.

H.. Hanke, Vorsitzeuder.

Beilage zun Deuntschen Dr. 266. .

Neichs⸗ Anzeiger und Königlich Bren

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schen Staats⸗ Anzeiger. 187*.

Berlin, Donnerstag, den 12. November

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898 ch ö Me ich.

Dent sche Neich.

Nach einer dem Kuratorium des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers“ zugegangenen amtlichen Mittheilung vom 6. d. M. hat das Handelsgericht der Freien und Hansestadt Samburg beschlossen, das Centrai⸗Handelsregister für das Deutsche Reich vom 1. Januar 1875 ab unter diejenigen Blätter aufzunehmen, in welchen die Veröffentlichung der Einträge in das Handels⸗ register zu erfolgen hat.

Wir können nicht unterlassen, auch an dieser Stelle dem Herrn Präses und den Herren Mitgliedern des Handelsgerichts unsern verbindlichsten Dank für die Förderung auszusprechen, welchen das „Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ durch den Beschluß erfahren hat, nach welchem in dem gemein⸗ samen Organ fortan alle Eintragungen auch des Hamburger Handelsregisters veröffentlicht werden sollen. Das im Gesammt⸗ Interesse des deutschen Handelsstandes von uns begonnene Unter⸗ nehmen wird dadurch dem Ziele, eine vollständige Uebersicht über alle Eintragungen in die deutschen Handelsregister zu gewähren, wiederum erheblich näher gerückt, dem Ziele, welches auch der Reichstags - Abgeordnete Ohber⸗-Tribunalsrath Struckmann in seiner unten abgedruckten Rede über 5. 6 des Markenschutz⸗ Gesetzes am 10. d. M. als dasjenige bezeichnet hat, nach welchem das Bedürfniß des Haͤndelsstandes hinweist und dessen Errei⸗ chung eine Lucke im deutschen Handelsrecht ausfüllen würde.

Aus den Berhandlungen des Dentschen Reichstags über das Markenschutzgesetz. 19. November 1874.

Bei dem Interesse, welches 5. 6 des Gesetzentwurfs über den Markenschutz (die Publikation der Marken betreffend) für die Leser diefes Blattes hat, theilen wir nach den stenographischen Berichten den betreffenden Abschnitt aus der Verhandlung des Deutschen Reichstags in der J. Sitzung am 10. d. M. wört⸗ lich mit:

Präsident: Ich eröffne die Diskussion über §. 6. Zu S§. 6 liegen vor: das Amendement des Abgeordneten Dr. Oppenheim Ni. 32 II und ein mir schrifttich eingereichtes Arendement des Ab⸗ geordneten Miquel, welchts folgendermaßen lautet: Der Reichstag wolle beschließen: in 8. 6 Absatz 1 statt der Worte: in einem öffent⸗ lichen Blatte, zu sagen: im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ Zur Ge— ö ertheile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten

iquel.

,, Miquel: Ich weiß nicht, ob ich so geschrieben habe: ich habe schreiben wollen: in einem öffentlichen Blatte u. s. w. so daß also die Worte: welches der Reichskanzler bestimmt, auch wegfallen sollen.

Präfident: Das Amendement lautet wörtlich: Der Reichstag wolle beschließen: in 5. 6 Absatz 1 statt der Worte: in einem öffent⸗ lichen Blatte u. s. w. zu sagen: im „Deutschen Reichs Anzeiger“. Es soll jetzt heißen: in 5. 6, Absatz 1, statt der Worte: in einem sFffentlichen Blatte, welches der Reichskanzler bestimmt, zu sagen: im „Deutschen Reichs -Anzeiger“. Beide Amendements, letzteres in der eben verpellständigten Form, stehen mit zur Diekusston. Ich extheile das Wort zur Sache dem Hrn. Abgeordneten Dr. Oppenheinn.

Abgeordneter Br. Oppenheim: Meine Herren, der erste Absatz des § 6, gegen den mein Amendement gerichtet ist, enthält zwei Neue⸗ rungen. Das eine ist, daß die Eintragung und Löschung eines Zeichens im Handelsregister nicht mehr Hand in Hand gehen soll mit der Be⸗ kannfmachung der Eintragung der betreffenden Firma, sondern daß in einem öffentlichen Blatte, welches der Reichskanzler bestimmt, die Be⸗ kanntmachung erfolgen soll, während bisher die Handelsgerichte dies bestimmt baben. Die zweite Neuerung ist, daß in einem öffentlichen Blatte dag „einem“ hätte unterstrichen oder groß gedruckt werden sollen dies bekannt gemacht werden soll. Es ist also hier, der bis- herigen Praxis gegenüber, durch die Neuerung eine Vermehrung der Befugnisse des Reichskanzlers gegeben und es ist eine Art von Cen⸗ tralisaͤtion auf diesem Gebiete geschaffen. Ich will von der letzteren zuerst sprechen. Die Centralisation hat viel. Verführerisches, noch dazu bei einem Gegenstande, welcher keine lokale, sondern ine allgemeine Bedeulung hat. Die Centralisation muß aber dem Zwecke entsprechend fein, um wirklich zur Ausführung zu verführen. Fast alle großen Industriestaaten haben, den Versuch gemacht und Dabei erprobt, daß sich die Eintragung, die Registrirung nicht centea— lisiten lasse. Weil England von diesem Gesichtspunkte ausging, ist man dort gar nicht zur Registrirung gekommen. In den ührigen Ländern, Frankreich, Oesterreich, Jtalien, existirt keine Centralisirung Der Eintragungen mehr, obgleich man davon ausging; man kam aber dabon zurück. Hier sollen wir den Versuch machen und zwar einen einseitigen Versuch, wir sollen die Registrirung getrennt vornehmen, aber die Veröffentlichung centralisiren. Meine Herren, das wäre wohl in keinem andern Lande einem Sachkundigen eingefallen, daß man diese beiden Gebiete, die so zusammengehören, trennen sollte, umfoweniger kann das bei uns passend erscheinen, wo das Firmen. register uns den Weg vorzeigt, wo das Markenregister und das Handelsregister zusammeugefaßt sein und sich nothwendig an einander anschließen müßsen, wenn Klarheit in die Sache kommen soll. Beschließen Sie also entweder ein Central Dandelsregister und was Daraus folgt, oder lassen Sie die Sache, wie ste bisher ist. Dagegen ist das Interesse der Produzenten angeführt worden. Man hat ge⸗ sagt, daß Jeder, der ein Markenzeichen wählen wolle, eine Central⸗ stelle haben müsse, wo er sich orientiren könne. Ich bestreite, daß dieser Zweck auf diese Weise erreicht werden kaun, denn wenn Sie der Reihe nach chronologisch hier alle Marken n einem öffentlichen Oigan verkündigen lassen, so findet sich der Produzent, der Bethei⸗ ligte, der sein Markenzeichen wählen will, und der Beamte, der kon⸗ troͤliten soll, unmöglich zurecht; es wird ein Aichiv daraus, das der Sichtung durch eine ganze Reihe von Beamten be— dürfen wird, um nur eine gewisse Klarheit hineinzubringen; während, wenn Sie die Marlenregister bei den Handels⸗ gerichten belassen, doch jeder Produzegt weiß, wo die Centren feiner Industrie fich befinden und dort kann er sich leicht orientiren. Dazu kommt aber nothwendig die Privatindustrie, welche gewiß Markenregister biiden wird, wie man Adreßbücher gebildet hat; man

Reichskanzler der Gegenwart und gegen den der Zukunft, daß er

wird z. B. für die Metallurgie oder Tertilindustrie die Zeichen auf buchhaͤndlerischem Weze oder sonst durch Leute, die sich daraus ein Geschäft machen, jammeln lassen und wird eine knappe und der Praxis entsprechende Zusammenstellung gewinnen. Wer sich für die Marken der Metallurgie interessirt, den gehen ja die Marken in der Textilindustrie nichts an. Wir haben ja für die eine oder andere Industrie höchstens fünf bis sechs Centren, da findet sich denn der Interessent und der Fachkenner leicht zurecht. Kurz, ich bin fest zavon Überzeugt, es wird dann solche Uebersichten geben. Aber wenn Sie den Reichs-Anzeiger hier zum Centrum machen, so haben Sie damit noch nichts gethan, als daß Sie sämmtliche Handelsregister da, wo man ste suchen würde, entfernt und dahin gebracht hahen, wo man sie nicht finden kann und wo man sich erst mit großer Mühe orientiren muß. Ich will beiläufig hier erwähnen, was ich für selbst— verständlich halte, daß die Ausschließlichkeit einer Marke sich doch nur auf einen einzelnen Industriezweig beziebt, weil ja eben die Waaren— gattung dabei benannt werden muß; daß die Aueschließlichkeit eines Fabhrikzeichens sich nicht auf das Fabrikzeichen eines anderen In⸗ dustriezweiges bezieht. Dies unterstützt noch meine Argu⸗ mentation. Nun ist aber noch ein anderes Moment hervor zuheben. Ich habe nicht den geringsten Widerwillen gegen das Central— Handelsregister, das hier mit dem Reichs-Anzeiger verbunden ist, ich halte es fär ein ganz nentrales und sehr verdienstliches Unternehmen; es hat seine Dienste den Firmen angeboten und fast aus ganz Deutsch— land haben sich die Handelsfirmen, die ein Interesse an der centralen Veröffentlichung haben, auch bei diesem Central-Handelsregister ge⸗ meldet und da ihre Namen niedergelegt. Hier ist auf dem Wege der Freiwilligkeit, der, wenn möglich, in Gewerbesachen ja immer vorzu— ziehen ist, das angestrebte Ziel erreicht worden. Aber diese Centrali— sation der Handelsfirmen bei dem Handelsregister des Reichs— Anzeigers hat noch Niemandem von uns den Gedanken einge— flößt, daß nun die Handels register bei den Handelsgerichten übeiflüssig wäsen, sendemn die Freiwilligkeit hat hier vollständig für ihre Zwecke ausgereicht, ohne den bisherigen Zustand zu erschüttern. Ich will nur nicht, daß Sie in das System, das sich bei uns kaum eingebür— gert hat, wieder eine Lücke reißen durch eine Näcksicht der Zweckmäßig—⸗ keit, die sehr fraglich ist, die sedenfalls untergeordnet ist, und nameni— lich auf eine Weise und in einer Form, in welcher Sie gar kein Prin⸗ zip aussprechen. Ich bin überzeugt, wenn Sie hineinschreiben ich würde eventuell den Antrag des Hrn. Abg. Miquel vorziehen, dann wäre wenigstens Klarheit und Bestimmtheit in der Sache —, wenn Sie aber hineinschreiben: „in einem öffentlichen Blatte, welches der Reichs kanzler beftimmt , so ist allerdings die Frage gegeben: wird der Reichskanzler immer ein Blatt bestimmen, das gar keine politische Färbung hat? Meine Herren! Ich habe nicht das geringste Mißtrauen gegen den

etwa in einer so kleinen Sache Politik treiben würde; aber, meine Herren, eine Institution wird nach allgemeinen Grundsätzen geschaffen, und ich will uͤberbaupt die Amtsblätterfrage, die in einzelnen Staaten, wie die geehrten Kollegen aus Sachsen mir hestätigen mögen, so viel böfes Blut gemacht hät, in keiner Weise auf das Reich übertragen wiffen, so daß auch nicht der entfernteste Schatten eines Argwohns auf daffelbe fallen dürfte Ich bitte also, mein Amendement anzunehmen. Vize⸗Präsident Freiherr Schenk von Stauffenberg: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Struckmann (Diepholz): . Abgeordneter Struckmann (Diepholz: Meine Herren, ich möchte bitten, dem Entwurf oder noch befser dem Amendement Miq asl beizutreten, dagegen das Amendement des Herrn Dr. Oppen- heim abzulehnen. Auf den ersten Anblick liegt ja der Gedanke nahe, daß die Veröffentlichung der Markenregister ebenso. geschehen sll, wie die Bekanntmachung der Handelsregister, da ja die Marken— register einen Theil der Handelsregister bilden sellen. Indessen prak— tische Gründe scheinen mir doch erheblich gegen den Antrag des Herrn Pr. Oppenheim zu sprechen. Der Inhalt der Bestimmungen des Handelsgesetzes über die Eintragungen in das . und deren Veröffentlichung scheinen mir durchaus nicht sehr. em— pfehlenswerth zu sein. Nach Artikel 13 soll die Veröffent⸗ lichung stattfinden in einem oder mehreren Blätzern, und nach Artikel 14 soll das Handelsgericht jahrlich diese Blätter bekannt machen. Am Schlusse des Artikel 14 heißt es sodann das möchte ich nämlich dem Hrn. Dr. Oppenheim in Bezug auf die Gefahren, welche er in dem Regierungsentwurf erblickt, entgegenhalten =: In⸗ wiefein die Gerichte bei der Wahl der zu bestimmenden Blätter an Weisungen höherer Behörden gebunden sind, ist nach den Landes gesetzen zu beurtheilen. (Hört, hört! links) Wenn wir allo dem Amendement des Herrn Dr. Oppenheim folgen sollten, so vermeiden wir allerdings, daß der Reichskanzler die Blätter bestimmt, atzer wir werden es jeder Landesregierung anheimgeben, wenn Line, Landes; gesetzgebung dafür dort existirt, nach ihrem Belieben die Blätter zu be⸗ stimmen. (Hört! links.) Ich glaube, daß allein dieser Grund uns davon abhalten wird, dem Anträge des Herrn Br. Oppenheim beizutreten. Ich meinerfeits erblicke in dem Vorschlage, welchen die Regierung gemacht und der meines Erachtens durch den Antrag Miguel noch verbessert ist, einen entschiedenen Fortschritt gegenüber demienigen, was im Handelsgesetz bestimmt ist, Ich glaube aber nicht, daß damit eine Läcke in das Handelsgesetzbuch gerissen wird. Ich bin fest überzeugt, wenn zur Zeit des Eriasses des Handelsgesetzhuches bercits das deutsche Reich und eine deutsche Reichsregierung existirt hätte, daß nie und nimmer diese Beftimmung in den Artikel 14 aufgenoramen worden wäre. Das war damals noch ein Lückenbüßer, weil wir kein einheit- liches Organ zur Veröffentlichung besaßen; jetzt liegt dieses Organ sehr nahe im „Reichs Anzeiger“, und ich glaube, damit ist allen Be⸗ bürfnissen genügt. Es hat sich im Handelsstande das Bedürfniß nach Centralisation in dieser Beziehung entschieden ausgesprochen. Ich gebe Herrn Dr. Oppenheim zu, daß eine Centralisation in Be⸗ ziehung auf die Eintragung unmöglich ist; dadurch wird aber nicht ausgesprochen, daß es möglich wird in. Bezug auf. die Ver⸗ sffentlichung; kenn Eintrggung und Veröffentlichung sind zwei Dinge, die ganz getreunt nebeneinander gehen. Der Hr. Dr. Oppen- heim meint nun, die Privatindustrie könnte hier dem Bedürfnisse nach Centralisalion nachkommen. Mir scheint das ein etwas unsiche⸗ rer Umweg zu sein, und viel sicherer erfährt der Handelsstand die sämmtlichen Marken, wenn ein offizielles Register vorliegt, als wenn er genöthigt ist, sich auf einen Pnrwatmann zu verlassen, der aus 100 verschiedenen Zeitungen das Register oder verschiedene Register zusam⸗

eegister, sich zu erheben. (Geschieht.)

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menträgt. Ferner möchte ich noch auf die Kostenfrage aufmerksam machen; der Kostenpunkt scheint mir auch nicht unerheblich. Derartige Infertionen kfosten sehr viel und bekanntlich pflegt man die Jafertio⸗ nen, die sich auf Handel⸗register beziehen, meiftens in mehreren Blät⸗ tern zu erlassen. Es wird also auch eine entschie dene Koftenersparung eintreten, wenn jetzt nur vorgeschrieben wird, daß in dem einen Blatte die Veröffentlichung zu erfolgen hat. Eadlich inöchte ich noch darauf aufmerksam machen, daß der ganze Zug der heutigen Gesetzgebung dahin geht, derartige eintzeitliche Veröffentlichungen statifinden zu lassen. In dieser Beziehung weise ich nur hin auf den §. 180 des Eaiwurfz zur bürgerlichen Prozeßordnung, in dem auch vorgefehen ist, daß die sämmilichen Ladungen, welche öffentlich zu geschehen haben, in einem und demselben Blatte öffentlich erfolgen. Aus die⸗ sen Gründen, meine Herren, empfehle ich Ihnen dringend die An⸗ nahme des Amendements Miquel.

Vize⸗Präsident Freiherr Schenk von Stauffenberg: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Miquel.

Abgeordneter Miguel: Meine Herren, ich habe nur noch Weniges dem hinzuzufügen, was der Herr Vorredner ausgeführt hat; ich schließe mich seinen Gründen durchaus an. Meine Herren, der Herr Kellege Dppenheim, stellt sich vor, daß die Frage, ob, die Eintragung der Firmen centralisirt werden könne, identisch sei mit der Frage, ob die Eintragung und Löschung der als Markenschutz dienenden Zeichen censralisirt werden kann. Nach meiner Meinung haben aber diese beiden Fragen nichts mit einander gemein. Jeder Kaufmann und jeder Gewerbetreibende muß seine Firma eintragen lassen; keineswegs alle Gewerbetreibende werden von dem Rechte der Eintragung eines Markenschutzzeichens Gebrauch machen. Wenn also dort ein über- mäßiges Anwachsen der Registraturen durch die Centralisation der Firmeneintragung herbeigeführt würde, so ist dies keineswegs unbe⸗ dingt auch hier der Fall. Sodann aber ist der Zweck der Ein tragung der Firmen ein ganz anderer als der hier vorliegende, und darauf möchte ich namentlich die Aufmerksamkeit des Hauses richten. Die Eintragung der Firmen muß dem Publikum bekannt sein; sie hat daher eine besondere, meistens entschieden lokale Bedeutung. Da ist es natürlich, daß man gerade diejenigen Blätter

zählt, die in loco gelesen werden. Hier, meine Herren, kommt es gar nicht darauf an, daß das große Publikum so sehr Kenntniß von der Sache nimmt, sondern es kemmt darauf an, daß diejenigen Ge⸗ werbetreibenden, welche auch ein Zeichen eintragen lassen wollen, sich darüber instruiren können, welche Zeichen bereits eingetragen find. Da ist die Centralisation durchaus angebracht; da findet man auf Einem Punkte Alles zusammen, da hat man Eine offizielle Zu⸗ sammenstellung, und man kann leicht nachschlagen und sich dadurch vor Strafe hüten, was sonst kaum möglich wäre. Ich glaube also, es sind diese beiden Dinge gar nicht mit einander zu vergleichen. Alles, was über die Ungusführbarkeit der Centralisatlon, die Ein⸗ tragung der Firmen und über die Erfahrungen in dieser Beziehung

in anderen Ländern gesagt ist, paßt daher im vorliegenden Fall« in

keiner Weise. Meine Herren! Mein Antrag ist aber nach meiner Ueberzeugung der Regierungsvorlage vorzuziehen. In Bezug auf die Centralifation der Veröffentlichungen sind zwar beide identisch; aber ich will durch Gesetz bestimmen, was die Regierungsvorlage dem Reichskanzler in die Hand giebt. Denjenigen, die früher das Beden⸗ ken geäußert haben, es könne möglicherweise ein Reichskanzler das Necht benutzen, um bestimmte Blätter zu begünstigen, wird mein Amendement an sich schon mehr sympathisch sein. Aber, meine Her⸗ ren, auch Diejenigen, die diese Rücksicht nicht haben, müssen wünschen, daß eine so wichtige Frage, wo die Veröffentlichung zu geschehen habe, wenn einmal die Centralisation ausgesprochen ist, nicht von der immerhin veränderlichen Meinung des Reichskanzlers abhängt, sondern durch Gesetz bestimmt wird. Es dürfen dann keine Aende⸗ rungen eintreten außer durch ein neues Gesetz. Wenn aber einmal in Zukunft eine Aenderung nothwendig werden sollte, wenn etwa einmal der „Reichs Anzeiger“ eingehen sollte, so ist es ja immer ein Leichtes, in dieser Beziehung ein neues Gesetz vorzulegen; dazu be— darf es auch nicht der allerdings leichteren Handhabung im Verwal · tungswege. Aus, allen diesen Gründen empfehle ich Ihnen mein Amendement. . .

Vicepräsident Freiherr Schenk von Stauffenberg Es ist von dem Hrn. Abg. Koch (Braunschweig) der Schluß der Diskassion beantragt worden; nachdem sich aber ohnehin Niemand mehr zum Worte meldet, kann ich den Schluß der Diskussion ohne Weiteres aussprechen. Wir konimen nunmehr, meine Herren, zur Abstimmung. Es liegen zwei Amendements vor: das Amendement des Abg. Pr. Oppenheim, welches unter 32 II. gedruckt in Ihren Händen liegt und dessen nochmalige Verlesung Sie mir wohl erlassen, und das Amendement Miquel, welches dahin geht in 8. 6 Absatz 1 statt der Worte: in einem ffentlichen Blatte, welches der Reichskanzler bestimmt, zu sagen: im „Deutschen Reichs Anzeiger“. Ich werde diese beiden Amendements in der Weise zur Abstimmung dringen, daß ich zuerst abstimmen lasse über das Amendement Oppen⸗ heim, welches sich am weitesten von dem System der Vorlage ent⸗ fernt, und dann über das Amenzement Miquel. Gegen die Frage= ésllung erhebt sich ein Widerspruch nicht; dieselbe gilt als genchmigt. Nun bitte ich diejenigen Herren, welche nach dem Amendement Oppen= heim dem ersten Alinea des §. 6 folgende Fassung geben wollen: Die Markenregister werden in derselben Weise veröffentlicht, wie die Handels⸗ Es ist offenbar die Minderheit; daz Amendement ist abgelehnt. Ich bitte nun diejenigen Herren. welche dem Antrage Miquel, welcher bereits zweimal verlesen worden ist, zustimmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht) Das ist die große Mehrheit; der Antrag des Abgeordneten Miquel ist vom Hause angenommen. Von dem zweiten Absatz des 5§. 6 nehme ich, da eine befondere Abstimmung nicht verlangt wird, an, daß derselbe von dem Hause eventuell angenommen worden ist, und ich bitte nunmehr, den F. 6 zu verlesen, wie er sich nach dem gefaßten Beschlusse gestaltet.

Schriftführer Abgeordneter Bexnards: 5. 6. Die eiste Ein- tragung und die Löschung eines Zeichens wird im „Deutschen Reichs ⸗Anzeiger“ bekannt gemacht. Die Koften der Bekanntmachung der Eintragung hat der Inhaber der Firma zu tragen.

Vize⸗Prästdent Freiherr Schenk von Staufenberg; Ich bitte nunmehr diejenigen Herren, welche den . 6 in dieser Fafsung annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Der & 6 ist in dieser Fassung angenommen.

Sandels⸗Register. Altoraa. Zufolge Verfügung vom gestrigen Tage

Albers sub Nr. 1181 des hiesigen Firmenregisters tona als Prokuristin des unter obiger Firma betrie⸗ und der Herr Hugo Dagobert von Köhler in Ham= burg als Prokurist des unter obiger Firma be—⸗

benen Geschäfts bei Nr. registers eingetragen worden.

201 unseres Prokuren⸗

Altona, ben 106. November 1874.

Bex la. dandelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 44309 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

ist heute bei Rr. 334 unseres Ges Uschaftsregisters Das Erlöschen der daselbst mit dem Sitze in Altona eingetragenen Firma: Jochimsen & Burmester vermerkt worden. Altona, den 10. Nevember 1874. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Altena. Zufolge Verfügung vom gestrigen Tage ist heute der Mineralwasserfabrikant Hermann Er⸗ mund Albers in Hamburg als Inhaber der in Wandsbeck ihren Stz habenden Firma Y. Edm.

trießenen Geschäfts bei Nr. 200 unseres Prokuren registers eingetragen worden. Altona, den 10. November 1874. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Altona. Zufolge Verfügung vom gestrigen Tage ist heute der Kaufmann Johann Heinrich Matthias Null in Altona als Inhaber der daselbst ihren Sitz habenden Firma:

D. Null, vormals L. Raacke . sub Nr. 1182 des hiestgen Firmenregisters und die Ehefrau desselben, Lilia Null, geb. Naacke, in Al

Königliches Kreisgericht.

Bitterfelder n, , . Kohlenwerk und 1. Abtheilung.

Ziegelei Aeiiengesellschaft

vermerkt steht, fst zufolge Verfügung vom 10. No-

vember 1874 am 11. November 1874 eingetragen; Durch Beschluß des Aufsichtsrathes vom 23. Oktor ber 1874 ist das Grundkapital, von 120000 Thlr. auf 150,000 Thlr., mithin um 30 00 Thlr. erhöht worden. Die letztern werden Auf- gebracht durch 150 Stamm ⸗Hrioꝛitäts⸗Aktien se über 200 Thlr., welche auf den Inhaber lauten umd den ältern Stamm-⸗Prioritäts Aktien gleich gestellt sind.

Altena. Bekanntmachung. . Zufolge Verfügung vom 9. d. M. ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1183 eingetragen 3 der Kaufmann Wilhelm Heinrich Rudolph Bur— meister in Altena, Ort der Niederlassung: Altona, Firma: W. S. R. Burmeisterc. Altona, den 16. November 1814 . Königlichet Kreisgericht. J. Abtheilung.