gegen Ablieferung desselben, ohne weitere Prüfung seiner Legitimation, die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts⸗Obligation neun auszu- fertigenden Coupons für die fünf Jahre... bis nebst neuem Talon, sofern nicht Seitens des legitimirten Inhabers der Obligation bei dem Gesellschafts⸗Direktorium dagegen vorher schrift⸗ licher Widerspruch erhoben isi. Ist dieser Talon nicht bis zum präsentirt, so wird derselbe werthlos und es erfolgt die Au shändigung der ueuen Cou- pons und des Talons nur noch an den Inhaber der Obligation. Magdeburg, den Magdeburg⸗Cöthen ⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahngesellschaft. N. N. .
( V. 8.) Direktoren.
lfaesimilirt.)
D. Tilgungsplan der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom zu emittirenden 45 * igen , der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle Leipziger Eisenbahngesellschaft von 1,500,000 Thalern.
Stückzahl Jahr Stückzahl Jahr der zu der der zu der der zu tilgenden Til⸗ tilgenden Til⸗ tilgenden gung. Obligationen. gung. Obligationen.
183 1i66 JJ J 1512 38 1555 isl 1515 395 18656 1689 154 418 1857 197 1515 136 1553 2365 155 456 18595 216 1517 6 19565 225 ihls 198 155 2356 1519 526 1567) 7346 1525 513 1565 357 153 56s 1564 3695 1532 554 1jg66s5 351 1535 630 150868 3935 1g] 618 , 1535 677 1508 320 1536 Jos id; 335 1537 251
isis 356 Ser
Jahr Stůczahl
der
Til⸗
gung. Obligationen.
1875 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1383 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891
1892
Die heute ausgegebene Nr. 46 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs ⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats ⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Bayerische Grundrenten⸗Ablösungs⸗Schuld⸗ briefe; Bayerische Hypotheken⸗ und Wechselbank⸗Pfandbriefe; Böhmische, Bukowina, Istrien, Kärntener, Krai⸗ nische, Kroatisch⸗Slavonische, Mährische, Nieder⸗ österreichische, Oberösterreichische, Oesterreichische Schlesische, Salzburgische, Steyermärkische, Un⸗ garische Grundentlastungs⸗ Obligationen; Finnländische 10 Thlr. Obligationen de 1868; Finnländische 6proz. fundirte Staats⸗Anleihe; Florenzer proz. Prämien⸗A1nleihe de 1868; Genueser 150 Lire⸗Loose de 1869; Gießener Stadt⸗Obligationen; Kurländische unkündbare Pfandbriefe; Mährische Propinations⸗Ablösungsfonds⸗ Obligationen; Neuenburger Prämien⸗Anleihe; Polnische 500 Fl. und 200 Fl. Obligationen; Prager Eisen⸗Industrie⸗Gesellschaft, Silber⸗Prioritäten; Salzburger Prämien⸗Anleihe; Tatter⸗ sal l⸗Aktien⸗Gesellschaft (Berlin), Obligationen; Westpreußische Pfandbriefe.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Hey⸗ manns Verlag, Berlin, 8. W., Königgrätzerstraße 169, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin huch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 21 Sgr.
Aichtamtliches. Deu tsches Rem ich.
Preußen. Berlin, 14. November. Se. Majestät der Kaiser und König trafen vorgestern Abend gegen 6 Uhr auf dem Jagdschloß Letzlingen ein, wo bald nach der Ankunft das Souper eingenommen wurde. Gestern Morgen um 9 Uhr begaben Allerhöchstdieselben Sich in Begleitung der Hohen Jagdͤ⸗ gesellschaft nach dem Forstrevier Kolbitz, wo ein Lapptreiben und nach dem Dejeuner ein eingestelltes Jagen abgehalten wurde. Abends 7 Uhr fand ein größeres Diner im Jagdrschloß Letzlingen statt.
Am Mittwoch, 18. d. M., gedenken Sich Se. Majestät der Kaiser und König zur Abhaltung der Hofjagden nach Springe zu begeben.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung am 7. d. Mts. beschlossen, im amtlichen Verkehr zur Abkürzung des Worts
„Mark“ das Zeichen , ju bestimmen.
— In der heutigen (lo Sitzung des Deutschen Reich s⸗ tages, welcher der Reichskanzler Fuͤrst von Bismarck, der Prä⸗ sident des Reichskanzler⸗Amtes, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der Königlich sächsische Staats-Minister von Friefen, der bayerische Ministerialrath von Riedel und viele andere Bundesbevoll⸗ mächtigte beiwohnten, wurde zunächst die Wahl und Konstituirung der Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfes über die Naturalleistungen an die bewaffnete Macht im Frieden mitgetheilt. Vorsfitzender ist der Abg. von Winter, Stellvertreter Abg. von Schöning, Schriftführer Abgg. Rohland und von Soden. Dann trat das Haus in die dritte Berathung des Gesetzentwurfes über den Markenschutz ein und erledigte denselben bis zum Schlusse des Blattes ohne erhebliche Aenderungen bis zum 8. 12.
= Nachdem in Folge der zwischen den deutschen Bundes⸗ regierungen getroffenen Vereinbarungen die Maturitäts⸗Zeugnisse aller deutschen Gymnasten vom Michaelis⸗ Termine d. J. ab die gleiche Geltung haben, sind mit Allerhöchster Genehmigung die 383 3 und 11 der Verordnung über die Ergänzung der Offiziere des stehenden Heeres wie folgt modifizirt worden 33. Die . Qualifikation eines jungen Mannes zum Portepeefähnrich wird entweder durch den Besitz des vollgültigen Abiturienten⸗Zeugnisses eines deutschen Gymnastums, oder einer der— enigen Realschulen J. Ordnung, welche durch Publikation im Armee— erordnungs, Blatt ausdrücklich als zur Ausstellung eines solchen be⸗ rechigt anerkannt sind, nachgewiesen; oder es entscheidet darüber die Ablegung der Portepeefähnrich⸗Prüfung vor der Ober-Militär-Exami⸗ nations⸗Kommission.
priirten Fläche mit 123 Thlrn. und der durch die Expropriation
begleitet von seinem ersten Adjutanten, Major Frhrn. v. Frey⸗ schlag, nach Oberstdorf im Allgäuer Hochgebirge abgereist, um dort etwa 14 Tage zu verweilen. — Der Erzherzog Franz Karl von Oesterreich, Vater des Kaisers Franz Joseph, ist gestern Mittags mit einem Extrazuge von Salzburg
um
wähnten Gymnasien oder Realschulen.
ders ausgestellten Reifez'ugnisse derjenigen Progymnasien und höheren Bürgerschulen, deren J. Klasse als der Sekunda eines Gymnasiums, oder einer Realschule J. Ordnung gleichstehend durch Publikation im Armee⸗Verordnungs⸗Blatt anerkannt ist.
.S. 11. Es ist in der dritten Zeile zu setzen statt „preußischen Universität“ „deutschen Universität“.
— Nach einem Spezialerlaß des Finanz⸗Ministers und des Ministers des Innern vom 24. v. M. sind diejenigen Geld⸗ strafen, welche auf Grund der Bestimmungen der §5. 35 und 68 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 von den Kreisausschüssen innerhalb ihrer Amtsbefugnisse festgesetzt werden, nicht zur Staatskasse, sondern zur Kreis⸗Kommunalkasse zu vereinnahmen.
— Der 5. 5 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 bestimmt, daß Hand⸗ lungen, welche zur Vorbereitung eines die Enteignung recht⸗ fertigenden Unternehmens erforderlich sind, auf Anordnung der Bezirksregierung der Besitzer auf seinem Grund und Boden ge⸗ schehen lassen muß, und daß die Gestattung der Vorarbeiten von der Bezirksregierung im Regierungsamtsblatt generell be⸗ kannt gemacht wird. — Zur Verhütung von Mißverständnissen hat der Handels⸗Minister in einem Cirkularerlaß vom 22. v. M. darauf aufmerksam gemacht, daß diese Vorschriften sich lediglich auf die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Unternehmer und den Grundbesitzern beziehen, dagegen die Frage, ob und von welcher Behörde überhaupt für bestimmte Unternehmen die Erlaubniß zur Vornahme der Vorarbeiten zu ertheilen ist, un⸗ berührt lassen. Es ist daher auch jetzt noch die Erlaubniß zur Vornahme der Vorarbeiten bei derjenigen Behörde nachzu⸗ suchen, welche vor Erlaß des Gesetzes vom 11. Juni 1874 zu deren Gewährung befugt war. Was insbesondere die Vor⸗ arbeiten zur Ausführung von Eisenbahnanlagen betrifft, so wird die Erlaubniß zu deren Vornahme nach wie vor nur von dem Handels⸗Minister ertheilt. Erst auf Grund dieser Erlaubniß vermag der Unternehmer die Gestattung des Betretens von fremdem Grund und Boden bei der Bezirksregierung nachzu⸗ suchen, welche das weiter Erforderliche nach Maßgabe des §. 5 cit. zu veranlassen hat.
— Ein Seiler klagte gegen die Rheinische Eisenbahn⸗ gesellschaft auf Zahlung nicht nur des Werthes einer expro⸗
herbeigeführten Entwerthung der darauf befindlich gewesenen Seiler⸗ bahn im Werthe von 2000 Thlrn., sondern auch noch auf Zahlung des zwanzigfachen Betrages des jährlichen Geschäfts⸗ betriebes. Diesen zuletzt erwähnten AÄnspruch erklärte der Appellationsrichter für unzulässig, und das Ober⸗Tri⸗ bunal trat auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Klägers diesem Erkenntnisse bei, indem es dasselbe durch folgendes Gleichniß motivirte: „Wenn ein Banquier ein blühendes Banquiergeschäft mit einem jährlichen Gewinne von 100000 Thlrn. in seinem Hause betreibt, so bildet nicht der zwanzigfache Betrag dieses Geschäftsgewinnes, der sich auf 2 Millionen Thaler belaufen würde, den außerordentlichen Werth dieses Hauses, sondern es kann bei Berechnung dieses außerordentlichen Werthes in dieser Beziehung nur in Betracht kommen, welchen Vortheil gerade dieses Haus nach seiner Lage und sonstigen Umständen vor anderen Häusern gewähre. Der bei Expropriationen zu ersetzende außerordent eiche Werth muß aber immer (nach 8. 114 Tit. 2, Th II. I. L. R.) ein Werth des ex⸗ propiirten Gegenstandes bleiben.“
— Zum Thatbestande des betrügerischen sowohl als auch des einfachen Bankeruttes (585. 281 und 283 St. G. B.) gehört nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tri⸗ bunals vom 20. Oktober er. nur die Thatsache der Zahlungs⸗ einstellung, nicht aber auch der erfolgten Eröffnung des Konkurses, weshalb denn selbst da, wo die letztere wirklich stattgefunden hat, die Zahlungseinstellung vom Strafrichter noch besonders und unabhängig von der Bestimmung des Civilrichters festgestellt werden muß. Auch gehört zum Thatbestande des strafbaren Bankeruttes nur die Zahlungseinstellung, nicht aber die Zahlungsunfähigkeit, deren keine nothwendig durch die andere bedingt ist.
— Die zur Kriegs⸗Akademie kommandirten Offiziere behalten nach einer Bestimmung des Kriegs⸗Ministers den An⸗ spruch auf Wohnungsgeldzuschuß für die Garnison Berlin auch während der Zeit der Unterbrechung der Vorlesungen zwischen dem 1. und 2. resp. 2. und 3. Coetus. .
. 2 —
ö
— Nach einer Allerhöchsten Bestimmung durfen diesenigen Schiffahrt treibenden Mannschaften des Beurlaubten⸗ standes der Infanterie uno der Jäger ꝛ6,, welche gemäß F§. 50 pass. 5 der Verordnung vom 5. September 1867 von den in diesem Jahre bei dem Garde⸗Corps, III. und X. Armee⸗Corps abgehaltenen Uebungen des Beurlaubtenstandes befreit geblieben sind, im Januar oder Februar 1875 nach Maßgabe der Ordres vom 11. Dezember 1873 (pass. I) und vom 11. Juni d. J. behufs Unterweisung im Gebrauch des Infanteriegewehrs resp. der Jägerbüchse m / 1. nachträglich einberufen werden. Weitere Winter⸗ Uebungen der dazu verpflichteten Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben pro 1874575 nicht stattzufinden.
— Der Botschafter des Deutschen Reichs in Paris, Für st zu Hohenlohe, ist gestern von hier über München auf seinen Posten zurückgekehrt.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe Bürgermeister Gildemeister trifft von Bremen heute Abend hier ein.
— Die fällige englische Post aus London den 12. Abends ist ausgeblieben. .
Bayern. München, 12. November. Se. Majestät der König wird die Residenzstadt morgen wieder verlassen und sich nach Hohenschwangau begeben, wo Se. Majestät bis zum Weih⸗ nachtsfeste verweilen wird. Ihre Majestät die Königin⸗Mut⸗ ter begab sich dieser Tage von Hohenschwangau nach Parten⸗ kirchen, um daselbst für die nächsten Wochen Aufenthalt zu nehmen. — Se. Königliche Hoheit Prinz Luitpold ist gestern,
ier eingetroffen,
seine Enkelin, die Prinzessin Gisela, zu besuchen.
Um den Andrang unvorbereiteter junger Leute zur Portepee⸗ Fähnrich ⸗Prüfung zu verhüten, ist die Zulaffung zu derselben abhängig
Schon Abends 5 Uhr trat der Erzherzog die Rückreise nach Salzburg an.
von der Beibringung eines von dem betreffenden Lehrer- Kollegium ausgestellten Zeugnisses der Reife für die Prima einer der oben er⸗
Außerdem gelten als Primaner-Zeugnisse, welche zur Ablegung der Portepeefähnrich⸗Prüfung berechtigen, die zu diesem Behuf beson⸗
. (Korr. v. u. f. D) Durch die Entlassung von Dis po⸗ sitions Urlaubern, d. h. solchen Mannschaften, welche vor Ablauf ihrer dreijährigen Dienstzeit als vollkommen ausgebildet zur Verfügung ihrer Abtheilungen beurlaubt werden, hat die bayerische Armee in den Monaten Oktober, November und De⸗ zember je ein durchschnittliches Manquement von 10,600 Mann. — Das 2. und 3. Feld Artillerie Regiment (Corps⸗Ar illerie) sollen nun auch, gleichwie die übrigen Regimenter der bayeri⸗ schen Armee, noch einen weiteren sogenannten etatsmäßigen Stabs⸗Offizier (Major) erhalten, der zur Verfügung des Re⸗ giments⸗Commandeurs steht und Vorstand der verschiedenen Regiments⸗Kommissionen ist.
== An Stelle des in den Ruhestand getretenen Regierungs⸗ Direktors Frhrn. v. Lindenfels wurde der neuernannte Direktor der Regierung von Mittelfranken, Hermann Fischer, gleich⸗ zeitig zum Vorstand des protestantischen Kon fistoriums in Ansbach ernannt.
— Durch Konsistorial⸗Entschließung ist die protestantische St. Salvatorkirche in Schweinfurt auf Ansuchen der 6 katholischen Gemeinde vorläufig auf die Dauer eines
Jahres zur Abhaltung des altkatholischen Gottesdienstes über— lassen worden.
Sachsen. Dresden, 13. November. Zu Ehren des heutigen Geburtstages Ihrer Majestät der Königin Mutter fand Morgens große Reveille der Militärmusik statt. Nachmittags ist die Königliche Familie bei Ihrer Majestät der Königin Mutüier zum Diner vereinigt.
= Das „Dr. J. schreibt: In ueuester Zeit ist von dem Ministerium des Innern in zwei Fällen die nachgesuchte Erlaubniß zur Verbrennung von menschlichen Leichnamen aus⸗ nahmsweise ertheilt worden. Es ist dies geschehen, um die ge⸗ wünschte Gelegenheit zur Anstellung wissenschaftlicher Forschungen zu bieten. Wie uns mitgetheilt worden ist, besteht aber die Ab⸗ sicht, hinkünftig eine gleiche Erlaubniß nicht weiter zu ertheilen.
Württemberg. Stuttgart, 12. November. Wie der St. A. f. W.“ mittheilt, ist durch Se. Majestät den König in Gegenwart sämmtlicher Minister heute die Beeidigung des mit der Führung des Kriegs⸗Ministeriums beauftragten General— . v. Wundt im Königlichen Residenzschlosse vorgenommen worden.
GSessen. Darmstadt, 12. November. Die Erste Kam⸗ mer der Stände setzte in ihrer heutigen (4) Sitzung die Beiathung der Kirchengesetze fort. Das Gesetz Über den Mißbrauch der Amtsgewalt der Geistlichen wurde im Wesent— lichen in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer angenom⸗ men, jedoch der oberste Landesgerichtshof als kirchlicher Gerichts⸗ hof bestellt; ein Antrag des Fuͤrsten zu Isenburg⸗Birstein, diesen Gesetzentwurf für eine Abänderung der Verfassung zu erklären, wurde abgelehnt. Sodann wurden die 10 ersten Artikel des Gesetzentwurfs, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, angenommen, jedoch die Bestimmung über die Knaben⸗ Seminare und Convicte gestrichen. Ein Antrag von Dalwigk, die Regierung um Verhandlungen mit dem Bischof von Mainz behufs Errichtung einer katholisch⸗ theologischen Fakultät nebst Convict zu ersuchen, wurde angenommen, dagegen der Antrag, bis dahin die Berathung des letzteren Gesetzes zu vertagen, abgelehnt.
Mecklenburg. Ludwigslust, 12. November. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat sich heute Abend von hier nach Letzlingen zur Jagd begeben und wird am Sonntag früh, den 15. d. in Schwerin eintreffen. Ihre Königlichen Ho—⸗ heiten die Großherzogin und die Großherzogin⸗Mutter, sowie die jüngeren Großherzoglichen Kinder, werden am Sonn⸗ abend, den 14. d., von hier nach Schwerin zurückkehren.
Braunschweig. Braunschw eig, 13. November. (Brschw. Tgbl.) Der preußische Gesandte, Prinz von Isenburg, wurde am Mittwoch zur herzoglichen Tafel zugezogen und trat am Donnerstag die Rückreise wieder an. — Gestern Morgen haben die in das Husaren⸗Regiment eingetretenen Rekruten den Fahneneid geleistet, nachdem unter Trompetengeschmetter die Standarte vom Schloß geholt worden war. — Dem Professor Howaldt ist in Anerkennung der trefflichen Ausführung der beiden Reiterstatuen Carl Wilhelm Ferdinands und Friedrich Wilhelms das Ritterkreuz des Ordens Heinrich des Löwen ver— liehen worden.
— Das durch v. Campe's Tod lückenhaft gewordene Mi⸗ nisterium ist der Köln. Ztg.“ zufolge jetzt zusammengesetzt, wie folgt: Geheimer Rath Schulz erster, Geheimer Rath Zimmer⸗
Präsident Trips dritter Minister; nicht stimmführendes Mitglied des Ministeriums bleibt der Ministerial⸗Rath Grotian.
Sach sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin⸗ gen, 10. November. (F. J.) Der vertagt gewesene Landtag hat gestern in dem interimistisch zum Sitzungslokal hergerich⸗ teten Saale des Schützenhauses seine Sitzungen wieder eroͤffnet. Der Präsident Runkert gedachte einleitend des Brandunglücks und der reichen Theilnahme, welche ein Zeichen für das Einheits⸗ gefühl sei, das im deutschen Volke Wurzeln geschlagen. Zur Tagesordnung wurde nur über die Verweisung der Vorlagen an die Ausschüsse verhandelt und für das Volksschul⸗ und Lehrer⸗ besoldungs⸗Gesetz ein neuer aus sieben Mitgliedern bestehender Ausschuß gewählt.
— Heute publizirt der Magistrat ein Statut, welches den Wiederaufbau von Scheunen in der Stadt und den Vor⸗ städten verbietet und weiter anordnet, daß die noch bestehenden Scheunen bis zum 1. Juni 1876 entweder beseitigt werden oder zu anderweitem Gebrauch kommen müssen.
Bremen, 12. November. Wie der „Wes. Ztg.“ von zu⸗ ständiger Seite mitgetheilt wird, hat der bremische Staat kürzlich ein Areal von 69 bis 70 kalenberger Morgen bei Bremerhaven auf preußischem Gebiet, jedoch in unmittelbarer Nähe des bre⸗ mischen Gebiets und des künftigen Norderhafens, von ver⸗ schiedenen Grundbesitzern erworben und zwar zu dem Zweck, auf demselben die bei der Anlage des Norderhafens ferner aus⸗ zugrabende Erde, welche in Bremerhaven selbst nicht mehr
unterzubringen ist, abzulagern.
DOesterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. November. Die Wien. 3. enthält folgendes Telegramm aus Pardubitz, 12. No⸗
vember: In Folge eingelangter Nachrichten, welche die Erkran⸗ kung des Erzherzogs Karl Ferdinand meldeten, haben der Kaiser und die Kaiserin an der heutigen Jagd nicht Theil genommen. Uhr ab, und zwar reisen Ihre Majestäten bis Gänserndorf ge⸗
Ihre Majestäten reisen morgen, Freitag früh um 9
meinsam, von dort aus begiebt sich der Kaiser nach Wien, die Kaiserin nach Gödöllsö.
SBSakramenten versehen worden.
mann zweiter, der zum Geheimen Rath ernannte Obergerichts⸗
Nach einem Telegramm des „Prag. Abendbl.“ ist der Erz⸗ herzog Karl Ferdinand in Selowitz bereits mit den h. Sterbe—
— Dem „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ wird aus zuverlässigster Quelle versichert, daß die anläßlich der Veröffent⸗ lichung eines Aktenstückes (Andrassysche Note an den Handels⸗ Minister Banhuns) durch ein hiesiges Blatt entstandenen Ge⸗ rüchte von Zerwürfnissen zwischen dem Grafen Andrassy und der österreichischen Regierung oder gar von einer eisleithanischen Ministerkrisis jeder Begründ ung entbehren.
Pest, 12. November. Die heute von, „Reform“ und „Ma⸗ gyar Ujsag“ verzeichneten Gerüchte über die Demission Ghyczy's werden von „Pesti⸗Naplo“ dementirt. Ghyezy sei allerdings in Folge der Vorfälle im Steuerausschusse verstimmt, habe aber keinerlei Aeußerungen über seinen Rücktritt gethan. Die Nach⸗ richt der Reform“ wird als Tendenzgerücht angesehen. — Die Debatten im Steuerausschusse gestalten sich sehr weit aus⸗ sehend; auch heute konnte bei den divergirenden Meinungen über die Steuerreklamirungs⸗Ausschüsse kein Beschluß gefaßt werden. Der Finanzausschuß nimmt in der Budgetvorlage bedeutende Abstriche vor. Im Kultus⸗ und Handelsbudget wurde über eine
Million gestrichen, größere Ausgabsposten wurden in Schwebe gelassen, und das Telegraphenbudget wurde behufs neuerlicher zusammenstellung an das Ministerium zurückgewiesen.
Schweiz. Bern, 13. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Nationalraths fanden die betreffs des Militär⸗Organisationsgesetzes noch bestandenen Differenz⸗ punkte ihre Erledigung, und wurde das Gesetz bei der General⸗ abstimmung einstimmig angenommen.
Niederlande. Haag, 13. November. (W. T. B.) Der
Minister⸗Resident der Niederlande am Königlich italienischen
Hofe, J. van den Hoewen, ist zum au ßerordentlichen hdesandten und bevollmächtigten Minister in St. Petersberg ernannt worden.
Belgien. Brüssel, 11. November. Die Kammer hat heute die Vollmachten aller Deputirten, welche seit dem Schluß der letzten Session erwählt worden sind, für gültig erklärt. Dann schritw sie zur Bildung ihres Bureaus. Thibaut. wurde zum Präsidenten, und Tack und Schollaert zu Vize⸗Präsidenten wie⸗ der erwählt. Die Kammer wird morgen ihre Sekretäre, ihre Duästoren und die permanenten Kommissionen ernennen. De Borchgrave lehnt die Erneuerung seiner Wahl als Sekretär ab, weil er wünscht, künftig einen thätigen Antheil an den parla⸗ mentarischen Kämpfen zu nehmen.
Großbritannien und Irland. London, 13. November. (W. T. B.) Bei der anderweiten Wahl in Wenlock wurde Sir G. C. W. Forester (konservati) mit 1720 Stimmen zum Parlamentsmitglied gewählt. Der Gegenkandidat Lawley (liberal) erhielt nur 1401 Stimmen,
— 14. November. (W. T. B) Erzbischof Manning hat ein neues Schreiben gegen Gladstone 's Schrift über die va⸗ likanischen Dekrete veröffentlicht, in welchem er seine frühere Behauptung, daß durch das vatikanische Konzil keine Neue⸗ rungen eingeführt worden seien, wiederholt und erläutert. Am Schlusse des Schreibens bedauert Manning den Irrthum Gladstone's, welcher, nachdem er sein ganzes Leben der fried⸗ lichen Entwickelung Englands gewidmet, jetzt den Frieden zu zerstßren drohe. — Ebenso hat Monsignore Capel eine längere Broschüre zur Widerlegung Gladstone s publicirt. — „Daily Telegraph“ erklärt sich ermächtigt, auf das Bestimmteste in Abrede zu stellen, daß Döllinger bei der Abfasfsung der beiden letzten Schriften Gladstone's über den Ritualismus und über die vatikanischen Dekrete betheiligt sei. Es sei Döllinger völlig unbekannt geblieben, daß Gladstone beabsichtigt habe, diese Schriften zu veröffentlichen. .
Frankreich. Paris, 11. November. Köln. Ztg.) Der Kriegs⸗-Minister hat strengen Befehl gegeben, daß kein Fremder unter keinerlei Vorwand die neuen Befestigungsarbeiten von Paris besuchen dürfe.
— In der gestrigen Sitzung des Generalraths des Seine⸗-Departements wurde ein von Hrn. Elemenceau vor⸗ geschlagener Wunsch, daß der Volksunterxricht ein obligatori⸗ scher, unentgeltlicher und konfessionsloser sei, mit großer Mehr⸗ heit an eine Kommission verwiesen.
Dänemark. Kopenhagen, 12. November. In der vorgestrigen Landthingssitzung brachte der Justiz⸗Minister einen Gesetzyorschkag über Kontrolirung der Fremden und Reisenden ein, wodurch die Bestimm ungen über die Ver⸗ pflichtung, bei der Ankunft hier im Lande mit Reisepaß versehen zu fein, aufgehoben worden. Bei Einbringung des Gesetz⸗ vorschlages bemerkte der Minister, daß eine Aufhebung der bezeichneten Gesetzbestimmungen durch die Veraͤnderungen, welche während der letzten Decennien sowohl hier als auch in den angrenzenden Ländern mit der Gewerbe—⸗ gesetzgebung, Paßgesetzgebung, den Kommunikationsmitteln und den sozialen Forderungen überhaupt vorgenommen seien, zur
Nothwendigkeit geworden wäre. Während der Vorschlag des Justiz⸗Ministers in seinem ersten Paragraphen die Verpflichtung, mit einem Reisepaß versehen zu sein, aufhebt, giebt derselbe in seinen folgenden Paragraphen Bestimmungen über die Bedin⸗ gungen für das Recht der Ausländer, sich in Dänemark aufzu⸗ halten, über das Befragen der Fremden in den Hotels und Gasthäusern nach ihren Namen, Stellung und letzten Aufent⸗ haltsort ꝛc. ꝛc.
— 13. November. (W. T. B.) Die von der Linken in der gestrigen Sitzung des Folkething vorgeschlagene Tages⸗ ordnung, in welcher die ernstliche Mißbilligung des Verfah⸗ rens des Kultus⸗Ministers gegenüber einem Schullehrer aus— gesprochen wurde, ist heute zurückgezogen worden. Die Re⸗ gierung hatte für den Fall der Annahme der Tagesordnung die Auflösung des Folkethings in Aussicht gestellt, und die Linke erklärte nunmehr, daß sie eine solche, da sie die Person des Königs in den Wahlkampf hineinziehen würde, nicht herbeizu— führen wünsche. r
Asien. Der Friedens⸗ und Freundschaftsvertrag zwischen China und Peru lautet in seinem sechsten, die Kulifrage betreffenden Artikel, foldgendermaßen: .
„Peru und China anerkennen offen und frei das unentãußerliche und jedem Menschen zustehende Recht des Heimathwechsels. Ihre Angehörigen können daher frei von einem Lande zum anderen gehen, sei es zum Zweck einer Reife, einer Handelsunternehmung, der Arbeit oder zu ständiger Niederlassung. Beide Mächte vereinbaren, daß ihre Staatsangehörigen einzig und allein in Folge freier Entschließung auswandern dürfen, und verwerfen einmüthig jede Auswanderung, die nicht ganz aus eigener Willensbestimmung hervorgeht, sowie jede Art von Gewaltthätigkeit oder Betrug, der in Macgo oder in chinesischen Häfen zum Behufe der Ausfuhr chinesischer Unterthanen vollzogen werden könnte. Ebenso verpflichten sich beide Vertragschließenden, streng nach dem Wortlaut der Landesgesetze Teden zu bestrafen, der sich gegen diesen Erlaß vergeht, und jedes Schiff gerichtlich zu ver, folgen, welches sich zu folchen gesetzwidrigen Unternehmungen hergiebt.
Afrika. Der Bey von Tunis hat in einem vom 22. Ramadha 1291 (1. November 1874) datirten Erlaß an seinen Minister General Kheredine demselben seine volle Zufrie⸗ denheit mit der Führung der Geschäfte gegenüber den entgegen⸗ stehenden böswilligen Gerüchten ausgesprochen.
— Wie aus der Kapstadt unterm 16. Oktober ge⸗ meldet wird, ist die Lage der Dinge auf den Gold- und Diaman⸗ tenfeldern noch unbefriedigend und das Geschäft liegt darnieder. Präsident Brugers thut sein Bestes, um die Gesetze der Trans⸗ vaalschen Republik mit denen der älteren europaͤischen Nieder⸗ lassungen in Südafrika in Einklang zu bringen. Er hat in sei⸗ nem Bolksraad eine Vorlage zur Regelung von Länderstreitig⸗ keiten sowie Unterrichts- und andere soziale Maßregeln einge⸗ bracht. Zwischen den Eingeborenen-Häuptlingen an der Grenze der Kapkolonie sind Reibungen entstanden. Das Vimberley⸗ Hospital ist abgebrannt.
Statistische Nachrichten.
Berlin. Die Zahl derjenigen Personen, welche durch die städtifchen Bezirks- Einschätzungs-Kommissionen zur Staats⸗ Klassenstener eingeschätzt worden sind, beläuft sich auf etwa 350, 000. Davon fällt mehr als ein Viertel in die erste Einkommen⸗ steuerstufe (1440 bis 220 Thlr. Einkommen) und fast eben soviel in die zweite (221 bis 300 Thlr. Einkommei).
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem im Verlag von J. Guttentag (D. Collin) hier selbst erscheinenden Werke: »Die Prenßische Stempelgesetz⸗ gebung für die alten und neuen Landestheile, Kommentar für den praktischen Gebrauch, herausgegeben von Hoyer) Regierungs⸗ Rath und Provinzial⸗Stempelfiskal“ (Zweite, umgearbeitete Auf⸗ lage) ist soeben die zweite Lieferung, enthaltend die 58. J bis 31, ausgegeben worden.
Gewerbe und Sandel.
Berlin. Der hiesige Verein zur Wahrung des Grundbe . sitzes beschäftigte sich gestern Abend mit der Revisson des Statuts des Berliner Pfandbriefam tes. Da am Montag Abend die Jeneralversammlung des Pfandbriefamtes zufammentritt, um über die vom Ausschusse vorgeschlagenen Statutenänderungen zu berathen, so dürfte es von Interesse sein zu erfahren, wie der Verein, dem das Pfand⸗ briefamt seine Entstehung verdankt, darüber denkt, und welche Aenderungen im Statut der Ausschuß vorgeschlagen hat. Hr. Dr. Schmidt behandelte in einem längeren Vortrage das Pfandbriefamt, wobei er die Mängel, welche fur die Statutenänderung noch maßgebend gewesen, hervorhob. Das Pfandbriefamt hat bisher an 7000960 Thlr., Pfandbriefe aus⸗ gegeben; sein Reservefonds hat die Höhe von 200 oOo , seine Er spaͤrnisse die Summe von 22.000 Thlrn. erreicht. Die Zukunft des Instituts ist für alle Falle gesichert. Der einzige Wunsch, der übrig bleibt, wäre nach den Ausführungen des Redner der, daß eine größere Betheiligung der Grundbesitzer bewerkstelligt werde. Man hoffe dieses Ziel zu erreichen zunächst durch Erwei⸗ terung der Beleihungsgrenzen, die jetzt so eng gezogen seien, daß das Pfandbriefamt die Berechnung des Grundstückswerthes so ftellt, daß derselbe nur 199 600, 009 Thir. für ganz Berlin betragen wärde, während der Werth thatsächlich 33 000,00 Thlr. beträgt.
etzten 10 Jahre stellt den letzten zu niedrig. Wenn man bedenke, daß 1863 die Gesammterträgnisse der Miethen in Berlin 14000990 Thlr., 1868 schon 20, 000000 Thlr. und 1873 gar 36,000 0990 Thlr. ergeben haben, so gebe dies keinen richtigen Maßstab. Der Ausichuß hat daher vorgeschlagen, das Statut dahin abzuändern, daß anstatt des zehnjährigen der fünfjährige Durchschnittsertrag der Miethen maßgebend sein soll. Auch in Bezug auf die jetzt übliche Berechnung der Hälfte oder drei Viertheile der Feuerkasse schlägt der Ausschuß eine Aenderung vor, indem er in guten Gegenden die volle Feuerkasse in Anrechnung gebracht wissen will. Was die Beleihung von neu erbauten Häusern betrifft, so kann dieselbe nach den bisher gültigen Bestimmungen erst 5 Jahre nach der Fertigstellung des Ge—⸗ bäudes erfolgen. Der Ausschuß schlägt hier eine nur dreijährige Frist vor, fügt aber hinzu, daß hierbei 5 bis 19 Prozent des Miethsertrages in Abrechnung gebracht würden. Was endlich die Bestimmung betrifft, nach welcher jeder Darlehnssucher verpflichtet ist, 2 pCt. der erhaltenen Summe sofort im Baaren in den Reserve⸗ fonds zu entrichten, so glaubt der Ausschuß, den Eintritt vieler Grundbesitzer zu erreichen, wenn diese Baareinzahlung auf 1 pCt. festgesetzt würde. Seine eigene Organisation betreffend, wünscht der Ausschuß das Recht der Konstituirung für sich, sowie die Erweiterung des Einflusses der Delegirten auf die Wahl und die Besoldung der Beamten. — In der Versammlung des Eingangs genannten Vereins war man mit allen diesen Aenderungen einverstanden, und zu erwähnen bleibt noch, daß der Verein eine besondere Hypothekenbsrse errichten will und bereits eine Kommission mit den nöthigen Vell— machten hierzu versehen hat. . ö.
— Die im Umlaufe befindlichen Aktien J. Emission und Inte⸗ rimsscheine auf die Aktien IJ. Emission der Königsberger Ver—⸗ eins bank im Gesammtbetrage von 1 Million Thlr. werden vom 9. c. ab auf Inhaber lautende Aktien à 600 Rm. dergestalt umge⸗ tauscht, daß gegen eine alte Aktie J. Emission eine neue vollgezahlte Aktie und gegen fünf Interimsscheine zwei neue vollgezahlte Aktien ausgehändigt werden. Der Umtausch wird in Berlin durch die Preußische Bodenkredit Aktien⸗Bank bewerkstelligt.
— Eine falsche 20.Thaler⸗Note der Hannoverschen Bank Litt. E. Ser. XVI. Nr. 86,249 ist angehalten worden.
— Die am 9. November abgehaltene Generalversammlung der Werkzeugmaschinen⸗Fabrik „Union konstatirte in Allem Uebereinstimmung mit den Vorschlägen der Direktion und des Auf⸗ sichtsraths, genehmigte 67. Dividende pr. 15. November e. zur Aus— zahlung und bestätigte durch Wahl das kooptirte Aufsichtsrathsmit⸗ glied Br. Enzmann. .
London, 14. November. (W. T. B) Der Präsident des Court of Rolls hat die Entscheidung getroffen, daß die Inhaber der 3pCt. Obligationen der Varna⸗Eisenbahn vor den Aktionären der Bahn und den Inhabern der 6pCt. Obligationen befriedigt werden sollen.
. Verkehrs⸗Anstalten. . Die Betriebseröffnung der Eijsenbahn Münster— Enschede wird nach einer Aeußerung der Direktion voraussichtlich am 31. Dezember cr. erfolgen; die Aktien der Gesellschaft werden demgemäß bis zu diesem Tage die Bauzinsen erhalten. . Hamburg, 13. November. (W. T. B.) Der gestern von hier nach New-Hork abgegangene Dampfer der Adlerlinie, ‚Lessing“, ist, während er bei Glücktadt vor Anker lag, durch den von Brasilien kommenden Dampfer ‚Bahiaga“ angesegelt und am Bug heschä digt worden. Der Dampfer „Klopst ock“ von der Adlerlinie übernimmt in Folge dessen die Passagiere und die Ladung des „Lessing“ und geht sofort nach New Jork. Der Dampfer „Bahia“ hat bei dem Zu⸗ sammenstoß ebenfalls Schaden gelitten. J — Durch Rettungsbote der Ret tungs gesellschaft für Schiffbrüchige wurden während der Stürme vom 22, und 23. Ok— tober 28 Personen gerettet: 6 Personen bei Cuxhaven, 5 dergl. bei Bremerhaven, 8 dergl. bei Spickerog, 9 dergl. bei Borkum. New-⸗York, 13. November. W. T. B) Der Hamburger Postdampfer ‚Westphalia“ ist heute Morgen hier eingetroffen.
Königliche Schau spiele.
Sonntag, den 15. November. Opernhaus. (222. Vorstel ung.) Zum ersten Male wiederholt: Cesario. Oper in 3 Akten nach Shakespeare's „Was ihr wollt“ von Emil Taubert. Musik von Wilhelm Taubert. Ballet von P. Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor M. Ernst. Unter Direktion des Komponisten. Anfang halb 7 Uhr, Mittel⸗Preise. ; ⸗ Schauspielhaus. (332. Vorstellung) Don Carlos, Infant von Spanien. 3 in 5 Akten von Schiller. Anfang halb? Uhr. Mittel⸗Preise.
. 3 den ö November. Opernhaus. (223. Vor— stellung) Der Feensee. Große Oper in 5 Abtheilungen. Musik von Auber. Margarethe: Frl. Horina. Zeila: Fr. Kupfer⸗Berger. Graf Rudolph: Hr. . Albert: Hr. Link. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. . ; gel e n, (233. Vorstellung) Ein Erfolg. Lustspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗
reise.
J Hien tag, den 17. November. Opernhaus. (224. Vor⸗ stellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Brandt. König Heinrich: Hr. Fricke. Lohengrin: Hr. Niemann. Telramund: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (254. Vorstellung,) Alte Schweden. Schau⸗ spiel in 5 Akten von A. G. Brachvogel. Anfang 7 Uhr. Mittel—⸗
Auch in der Berechnung des durchschnittlichen Miethsertrages der
Preise.
Königliches Opernhaus.
Mit glänzendem Erfolge gelangte gestern Abend unter der Leitung des Komponisten, des Königlichen Ober⸗ Kapellmeisters Wilhelm Taubert, die Oper Cesario im Königlichen Opernhause zur ersten Aufführung. Der Text ist nach Shake⸗ speare's „Was ihr wollt“ von Br. Emil Taubert in freier Dichtung hergestellt. Aus dem von Humor und. über⸗ müthiger Laune übersprudelnden englischen Vorbilde tritt aber für die Oper, in welcher z. B. der Narr ganz fehlt, das Aus⸗ gelassene in den Hintergrund, dafür aber das Lyrische, als dank⸗ bare Aufgabe des Tondichters desto mehr hervor. Der Kompo⸗2 nist hat all den verschiedenen Seiten des menschlichen Herzens, die auch in jener Fastnachtskomödie angeschlagen werden, der Trauer um den Verlust eines geliebten Bruders, der Sehnsucht der verlangenden, der Qual der unerhörten, dem Jubel der glücklichen Liebe u. s. w. die richtigen Töne verliehen, und ein mufikalisches Kunstwerk geschaffen, welches des Schönen so viel bietet, daß aus dieser Fülle kaum Einzelnes hervorgehoben werden kann. Als besondere Glanz⸗ punkte treten hervor im ersten Akt: das Duett (Viola und BVer⸗ nardo)h: „Gott, der über Sternen wacht, schütze mich in Gnade, das komische Terzett der Junker Tobias, Christoph und des Fabio:
„Der beste Lootse ist der Wein,“ das Duett (Viola und Orsino): U
„Lieb ist das Meer,“ das Schlußterzett (Olivia, Viola, Orsins): Still in der Gondel;“ im zweiten Akt; die großen Arien des Or⸗ fino: „Sie stürmen hinaus in die Waldesnacht, der Olivia: Ce⸗ sario! Wie weilst Du fern!“, die Duette Viola, Olivia): „Kann auch mein Lieben er nicht theilen, (Olivia, Sebastian): Wenn durchs Fenster laufcht die Racht“, Maria's Arie: „Schmeichelnde
Töne“; im dritten Akt: Orsino's Bravour⸗Arie: „Wer ziert mit Blumen das Gemach“, sowie das folgende große Duett mit Viola, und der das von Hrn. Paul Taglioni geschmackvoll ar⸗ rangirte Ballet begleitende Hochzeitschor, der durch Kürzung noch gewinnen würde.
Die trefflichste Aufführung trug zum Erfolg der Qper wesent⸗ lich bei, da die Hauptpartien durch Hrn. Betz (Orsino) Frau Mallinger (Viola), Fr. v. Voggenhuber (Olivia) und auch die klei⸗ neren Rollen gut besetzt sind (Frl. Lehmann: Maria Tobias: Hr. Fricke, Sebastian: Hr. Schmidt, Antonio, Bernardo: Hr. Kro⸗ lopp, Hr. Barth, Christoph: Hr. Sachse, Malvolio: Hr. Salo⸗ mon, Fabio: Hr. Schott). Die durch Hrn Direktor M. Ernst er⸗ folgte Inscenirung ist geschickt, die Ausstattung der Königlichen Oper würdig. Unter den neuen Dekorgtionen ist namentlich die des Hafens in Mondbeleuchtung im ersten Akt hervorzuheben.
Die Sänger wurden fast nach jeder Scene durch Hervorruf geehrt, auch der Komponist mußte nach jedem Akt, nach dem letzten zweimal, vor der Gardine erscheinen, um den lebhaftesten Dank des Publikums entgegenzunehmen.
Die Kunstausstellung der Königlichen Akademie der .
Genremalerei (Schluß). (Vergl. Nr. 261 d. Blattes.) ; Nachdem in den bisherigen Aufsätzen die verschiedenartigsten Richtungen und Stoffgebiete der Genremalerei ins Auge gefaßt worden Find, ist schließlich noch ein Blick auf das sogenannte volksthümliche Genre zu werfen. Dieses, das seine Motive mit
orliebe dem bäuerlichen oder kleinstädtischen Leben entnimmt, 9 nach wie vor 2 Linie in Düsseldorf kultivirt. Die beiden hervorragendsten Meister des Faches, Knaus und Vautier hatten sich zwar an der diesmaligen Ausstellung nicht betheiligt; von vielen der neben ihnen thätigen Künstlern war dieselbe aber so reich beschickt worden, daß eine Einzelbesprechung jedes Bildes sich von selber verbietet.
In stofflicher Hinsicht bot die Mehrzahl der Bilder kaum etwas anderes als mehr oder minder gelungene Variationen der bekannten, oft verwendeten Grundthemata, die ihren künstlerischen Reiz vornehmlich durch gemüthliche Auffassung und ansprechende Charakteristik empfangen. Scenen aus dem Leben in Haus und Feld, in der Familie und in der Schenke, Vorgänge aus der Schule, Vergnügungen der Jugend und ähnliche Motive des Kleinlebens waren auch diesmal, theils in rein zustãndlicher Schilderung, theils mit Betonung der ernsten oder humoristischen Konflikte, die sich aus diesen einfachen Verhältnissen ergeben, von C. Hübner, Beinke, Leineweber, Hornem ann, Son⸗ derland, Moeselagen, Schuback, Tannert, E. Hart⸗ mann u. A. in zum Theil recht verdienstlichen Bildern behandelt worden, ebensolin den meer dem landschaftlichen Genre sich nähern⸗ den Darstellungen von F. Schlesinger und Ehr. Böttcher, dessen „rheinische Idylle“, eine Familie vom Felde heimkehrender Bauern, für die Gattung, der sie angehörte, besonders charak⸗ teristisch war. Ohne in den Typen ihrer Bilder oder in der k von den Uebrigen abzuweichen., hatten Sonder⸗ mann und Seyppel weniger oft benutzte Motive gefunden, der Erstere in einer Gruppe sitzender Bauern, denen ein Gipsfiguren⸗ händler die Büsten „unserer Heldenꝰ zum Kauf anbietet, der