1874 / 269 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

der alte Cours zur Vergleichung beigediuckt ist. Die Bruchtheile der Course sind natürlich in Dezimalstellen ausgedrückt und zwar so, daß, wo es bisher J hieß, der neue Berechnungsmodus Oio, 4 und natürlich G2 resp. Gz, z indeß O33, à O,, z ss pCt. setzt. Die in Thalern per Stück gehandelten Effekten sind in Reichmark per Stück umgerechnet, und die Wechseinotirungen figuriren gleichfalls zum ersten Male nach neuer Usance. Da diese Neuerungen den wesent⸗ lichsten und schwierigsten Theil der Courszettel-⸗Aenderungen umfassen, lassen wir zur vorherigen Orientirung die Wechselnotirungen, wie sie der probeweis vorliegende Courszettel enthält, hier folgen:

8 Tg. 17250 2530 3 Fi. 17st. 56 20.33

Amsterdam 3 1433. . L 1427/3 London

all 106 Fr. 3. 300 Zr. Belgische Bankpl . 31,25 2

. Mt. 38065 Wien, österreichische Währ. l50 Fr.

8 Tg. 183,50 ! . 150 Fr. München, süddeutsche Währ. )

5. mo Peters burg

i600 S. R. 3 W. 251,60 160 S. R. 3 Ni. 3rd iss S. F. 8 Tg. Ss ss

. Die definitiven Stücke der 433 unkündharen Centralpfand⸗ briefe Serie L ven 1874 der Preußischen Central-⸗Boden— Kredit⸗Bank können von jetzt an gegen Einlieferung der Interims⸗ scheine in Empfang genommen werden.

Wie Stettiner Blätter melden, hat das Berliner Stadtgericht den auf Eintragung der letzten Generalversammlungsbeschlüffe der Stettiner Vereinsbank“ gerichteten Antrag dahin beantwortet, daß derselbe mit Rücksicht auf den Protest mehrerer Aktionäre und die ein⸗ 6 bis zur Entscheidung des Prozesses unberückichtigt blei⸗ zen muß.

Mit dem 18. März k. J. erlischt der Anspruch der In haber von Schuldobligationen der ö . holsteinischen Anleihe vom 5. Dezember 1863. Die Ein— lösung erfolgt bereits seit dem 19. November v. J. bei der dazu niedergesetzten Liquidations-Kommission in Hamburg, von welcher die Norddeutsche Bank daselbst und die Vereinsbank in Kiel beauftragt sind. Inhaber solcher Obligationen können daher auch bei einer dieser beiden Bankanstalten die Einlösung nachsuchen.

In der am 11. d. M. stattgefundenen außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung der Aktien⸗-Zuckerfabrik Bauerwitz wurde über die Lage des Geschäftes und über die zum Zwecke des Wieder aufbaues der Fabrik gethanen Schritte Bericht erstatiet. Die Ge— neralversammlung erklaͤrte sich mit der vom Verwaltungsrathe vorge—= schlagenen Frweiternag der Fabrik einverstanden, und wurde heschlossen, das Aktienkapital, dem Erfordernisse entsprechend, zu erhöhen. H berichtet wurde, beträgt die festgesetzte, von den vier betheiligten Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaften zu leistende Entschädigung 152006 Thlr., und glaubt man, den Wiederaufbau der Fabrik derart beschleu⸗ nigen zu können, daß deren Inbetriebsetzung schon im Monat Februar k. J. geschehen kann.

Der Traukenversandt aus Grünberg hatte in diesem Jahre zeitweise die Zahl von 1089 Kistchen zu 10 bis 20 Pfd. täglich erreicht uud mag annähernd 350, 000 Pfd. im Werthe zu 35,000 Thlr. betragen haben. An Portogebühren für die Weinkistchen sind ca. 3690 Thlr. von der hiesigen Post vereinnahmt, während im Monat Oktober allein ca. 30, 000 Thlr. auf Postanweisungen hier ausgezahlt sind.

Ven der Leiziger Bank werden demnächst die neuen, auf hundert Mark lautenden Noten zur Ausgabe gelangen. Dieselben datiren vom 1. Januar 1874. Die bisherigen Noten werden zurück⸗ gezogen.

. Die Geraer Aktienbrauerei zu Ting bei Gera hat in ihrem ersten Geschäftsjahr die aus der Bauzeit herrührende Unter— bilanz (4637 Thlr.) getilgt und außerdem einen Bruttogewinn von 24,235 Thlr. erzielt, welcher die Vertheilung von 4 * Dividende ge— stattet. Die Wiederherstellung des im vorigen Jahre eingestürzten Malzkellers wurde beschleunigt, so daß derselbe schon Anfangs De⸗ zember wieder in Gebrauch genommen werden konnte. Auf dem Wege des Vergleichs ist von den ersten Bauführenden eine Entschädigung von 4090 Thlr. erwirkt worden. In Ausführung des Beschlusses der letzten Generalversammlung hat man bei der Fürstlichen Sparkasse zu Gera ein hypothekarisch sicher gestelltes Darlehn von 75,000 Thir. aufgenommen. Gebraut wurden 20205 Hektoliter Bier. Zum Ver⸗ kauf kamen 17053 Hektoliter. An Malz wurden erzeugt 16433 Ctr. Die Bilanz schließt mit 418,663 Thlr., das Gewinn⸗ und Verlust⸗ Conto mit 134,632 Thlr. ab.

Seit Aufhebung der Zuckerzölle in England macht sich auch in den Niederlanden eine Agitation für Aufhebung derselben

befürworten. Das Amsterdamer Allgemeen Handelsblad“ bringt in einer seiner letzten Nummern das Schreiben eines Rheders auf Java, worin dieser erklärt, daß seit Aufhebung der englischen Zuckerzölle es mehr und mehr zur Gewohnheit werde, den Zucker von Java nach England anstatt nach den Niederlanden zu schicken, und während man für Frachten nach London und Liverpool willig 80 Fl. zahle, könne der Rheder für Zuckerladungen nach den niederländischen Häfen kaum noch 60 Fl. erhalten, ja, die Exporteure auf Java hätten sogar erklärt, daß unter gewöhnlichen Verhältnissen selbst bei diesem Fracht- satze sie sich lieber zu Sendungen nach England entschlössen. Die

wie W. T. B

Biascg-⸗Locarno und Lugano ⸗Chiasso am 6. Dezember vertragsmäßig dem Betriebe übergeben werden.

Postdampfer „Franconia“ und „Thuringia“ sind hier ein— getroffen.

von Pitesti nach der ungarischen Grenze bei Vercieropag— Orsova sind so weit vorgeschritten, daß diese Bahn jedenfalls noch in diesem Jahre eröffnet werden kann.

k wurde das Budget pro 1875 vorgelegt. die Ausgabe auf 1,B355,000 und der Ueberschuß auf 1,405,000 Rabei veranschlagt. fonds zufließen, theils zur Zahlung von Zinsen und zur Amortisation der Obligationen und

Zweigbahn von Ryhinsk nach Jaroslaw (60 Werst), resp. um die Be— willigung eines durch garantirte Obligationen aufzubringenden Bau⸗ kapitals von drei Millionen Rubel Metall einkommen.

Lloyd „Amerika“ ist hier eingetroffen.

a. Bewilligung eines steuerfreien Lagers in den niederländischen Häfen ist nicht im Stande, dies zu ändern. Der Handel sucht auch völlige Freiheit des Verkehrs und zieht sich dorthin, wo er diese fin⸗ det. Es wäre daher garnicht zu verwundern, wenn die Engländer bald das Ziel erreichen, welches sie sich in dem Satze gestellt haben: England will in future be the great sugar-depot of Europe.

Verkehrs⸗Anstalten. Nach dem in der kürzlich abgehaltenen Generalversammlung des Centralbazar für Fuhrwesen (worm. Gebr. Bescko w) abgestatteten Rechenschaftsbericht für 1373574 litt das Geschäft ein= mal unter dem Umstande, daß die Gesellschaft gegen 73, 0060 Thlr. in einem Quistorpschen Konkurse festliegen hat, dann aber auch die w noch besonders unter den ungünstigen Zeitverhält⸗ nissen; man hat deshalb Droschken erster Klaffe in Betrieb geftellt und war mit diesem Versuche zufrieden. Verdient wurden an eigent⸗ lichen Geschäftserträgnissen und an Miethen 2,828 Thlr.; dazu kommt ein Uebertrag vom Vorjahr mit 1793 Thlrn, so daß der ge— sammte Gewinn sich auf 945351 Thlr. stellt. Davon sind gezahlt: Gehalte und Löhne 12507 Thlr., Zinsen 13,A,602 Thlr., Geschäfts⸗ Unkosten 8099 Thlr., Fourage 24,149 Thlr., Abschreibungen 19,115 Thlr. Aus dem verbleihenden Reingewinn von 17, 006 Thlrn. wer— den den Aktionären 4x Dividende gezahlt.

Der Dampfer „Sirius“, Kapitän Eybe, ist, wie, W. T. B.“ aus Könirsberg i. Pr. meldet, in Fahrt mit Stückgütern von Stettin nach Königsberg Freitag Abend mit dem Dampfer „Borussia“, Kapitän Klein, der sich auf der Fahrt von Königsberg nach Stettin befand, in der Nähe von Stolpmünde zusammengestoßen; der „Sirius“ ist gestrandet. Auch die Borussia“, welche anfänglich ihre Fahrt sortjetzte, ist in Folge eines Lecks später bei Jorhoeft gesunken. Drei Mann von der Besatzung wurden vom „Sirius“ gerettet. Fünf Mann und zwei Paffagiere landeten in einem Boot bei Rügenwalde. Der Kapitän Klein und zwei Heizer sind ertrunken. Der „Sirius“ ist in den Hafen von Stolpmünde geschleppt worden.

Gegenwärtig ist das zweite Geleise auf der ganzen Strecke Bebra⸗Cässel der ehemaligen Hesstschen Nordbahn in Betrieb . nachdem vor Kurzem auch Lie kleine Strecke zwischen Gux—⸗ agen und Guntershausen fertiggestellt und der Tunnel bei Beiseförkh nach Bedarf erweitert worden ist. Zwischen Rote burg und Bebra wird indessen momentan wegen des Baues der Bebra-⸗Friedländer Bahn nur ein Geleise benutzt. Der Bahnhof Bebra soll demnächst beträchtlich erweitert werden, da er zu einem bedeutenden Knotenpunkte der direkten Berlin -Frankfurter Bahn werden wird.

Triest, 15. November. (W. T. B) Der Lloyddampfer „Venus ist mit der ostindischchinesischen Ueberlandpost heute Vor⸗ mittag 81 Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.

Einer offiziellen Meldung an den Bundesrath zufolge sollen,

aus Bern meldet, die Gotthardbahnlinien

Plymouth, 16. November. (W. T. B.) Die Hamburger

Bukaxrest, 14. November. Die Arbeiten an der Eisenbahn

Der am 2. Oktober abgehaltenen Generalversammlung der In demselben ist die Gesammteinnahme auf 2,760,500, Nach Abzug der Summen, welche theils dem Reserve⸗ maßliche Reingewinn J hi

34 Kopeken per Aktie ergiebt. Die Verwaltung der genannten Bahn wird demnächst bei der Regierung um die Konzession zum Bau einer

New⸗Nork, 16. November. Der Dampfer des norddeutschen

Wissenschaftlicher Kunst verein.

In der letzten Sitzung des Wissenschaftlichen Kunstvereins vo 21. Oktober d. J. vervollständigte Hr. Fendler, der in der verle n Sißung die Physiognomie der diesfährigen akademischen Kunstauz. stellung in allgemeinen Zügen charakteristrt und einzelne Abtheilungen derselben (Historien und Schlachtenbilder, Portraitmalerei und ideales Genre) eingehender besprochen hatte, diefe Mittheilungen durch einige nachträgliche Bemerkungen zu den bereits erwähnten Gruppen, sowle durch Charakteristik der noch übrigen Gattungen, namentlich der ver schiedenen Richtungen der Genremalerei. Hierbei ging der Vortragende näher auf das gerade in malerischer Hinsicht sehr interessante Auf⸗ treten der aus Weimar eingesandten Bilder ein, hob aber ebenso auch die bedeutenderen Arheiten der Berliner, Münchener, Düsseldorfer ꝛc. Ateliers in zum Theil ausführlicherer Charakteristik hervor. Für die noch große Reihe unerwähnter, immerhin aber bemerkenswerther ein. zelner Gemälde verwies der Redner auf die von ihm an anderer Stelle gegebene ausführliche Kritik, um schließlich noch einen Blit auf die plastische Abtheilung der Ausstellung zu werfen und nament. lich die Arbeiten von Ed. Müller und h nd Begas als die am meisten hervorragenden genauer zu besprechen. Hr. Qu aaz legte eine Reihe Kupferstiche vor, die er aus einer ihm aus Madrid zugegangenen Sendung ausgewählt hatte. Sie sind sämmtlich Repro— duktionen der in den Gallerien der spanischen Hauptstadt befindlichen Meisterwerke der Malerei. Vertreten sind hauptsächlich die alt spanischen Meister durch mehrere Velasquez, Murxillo, Alonso Cano, Vibera, die Italiener durch Rafael, Tizian, Guido Reni. Sämmtliche Blätter tragen eine Jahreszahl entweder aus dem letzten Dezennium des vorigen oder dem ersten des jetzigen Jahrhunderts, und die Namen der in jener Zeit lebenden, hier wenig bekannten Kupferstecher. Die Herausgabe dieser Blätter scheint ein ehemaliges Staatsunternehmen zu sein, und die vorliegenden Stiche ein Abdruck noch vorhandener älterer Platten. Jedenfalls ist ihr Auftreten im deutschen Kunsthandel eine interessante Erscheinung. Zum Schluß herichtete Hr. Quaas über eine breslauer Kunst— Auktion, deren Zeuge er gewesen, bei welcher auffallender Weise die zur Versteigerung gestellten Bilder so hohe Preise erzielten, wie man ö, an den Hauptplätzen des Kunsthandels zu zahlen ge— ohnt war.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, den 18. November. Opernhaus. (225. Vor⸗ stellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Brandt. König Heinrich: Hr. Fricke. Lohengrin; Hr. Niemann. Telramund: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise. .

Die zu dieser Vorstellung für Dienstag bereits eingegange⸗ nen Meldekarten sind, soweit es der Raum gestattet, berücksich—⸗ tigt worden. Schauspielhaus. 235. Vorstellung) Ein Erfolg. Lustspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗ Opernhaus. (226. Vor⸗

Preise. Donnerstag, den 19. November.

stellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilun en. Musik von Mozart. Königin der Nacht: Frl. Grossi. Pamina: Fr. Kupfer⸗Berger. Sarastro: Hr. Fricke. Tamino: Hr. Schott. Papageno: Hr. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (236. Vorstellung.) Faust. Dramatisches Gedicht in 6 Abtheilungen von Goethe. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Beantwortung.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände konnen von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗ meister (Schauspielhaus in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne

geltend. Namentlich sind es die Rheder, welche dieselbe aufs Wärmste

land eingetroffen.

Der Dampfer „Caspian“ von der Allan Line ist in Port—

Weiteres ausgehändigt.

Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Jeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. Ureuhischen Ktaats-Anzeigers: Berlin, 8. W. WilhelmS traße Nr. 32. 3.

*

Subhastativnen, Aufgebste, Vor⸗ ladungen n. dergl.

as Nothwendiger Verkauf.

Das dem Kaufmann Louis Sonnenfeld zu Breslau gehörige konsolidirte Arsenikwerk

Reicher Trost“ bei Reichenstein, mit einem

kündet werden.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Subhastationen, u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlages wird am 22. Zanuar 1875, Mittags 12 Ühr, in unserem Gerichtsgebäude

von dem unterzeichneten Subhastationsrichter ver⸗

Reicheustein, den 14. Oktober 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. Der Subhastations⸗Richter.

Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Oe entl icher An 7 28 Staats⸗Anzeiger, das Central-Handelsregister und das *

Aufgebote, Vorladungen / Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. Familien⸗Nachrichten.

I

Erscheint in separater Beilage.

oh os Wahle.

Grubenfelde von 500,000 Qu.-Lachtern, gelegen in den Gemeinden Reichenstein, Meifritzdorf und Ca⸗ menz, Kreis Frankenstein, und das dazu gehörige Arsenikhüttenwerk Nr. 2585 hierselbst, soll im Wege der nothwendigen Subhastation

am 19. Januar 1875, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Subhastationsrichter

in unserem Gerichtsgebäude verkauft werden.

Zu dem Grundstücke gehören 1 Hektar 73 Ar 20 Qu.-M. der Grundsteuer unterliegende Ländereien, und ist dasselbe bei der Grundsteuer nach einem Reinertrage von 2 Thlr. 13 Sgr., bei der Gebäude⸗ steuer nach einem Nutzungswerthe von 117 Thlr. veranlagt.

Der Auszug aus der Steuerrolle, der neueste Hypo⸗ thekenschein, die besonders gestellten Kaufsbedingungen, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen können in unserem Bureau während der Amtsstunden eingesehen werden. Die Bieter haben eine Bietungskaution von 12,000 Thlr. zu erlegen. ;

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden hier⸗ mit aufgefordert, dieselhen zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

als: 1529, 640 Ko.

Achsen,

lichen Submission werden.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛe.

Submisston. Am 25. November dieses Jah⸗ res, früh 9 Uhr, sollen die bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot vorhandenen Quantitäten Metalle, 125,332 Ko. ; desgleichen in zerschlagener Eisen⸗ Mnnition, 41497 Ko. desgleichen in Laffetenwän—⸗ den 2, 11,585 Ko. Schmiedeeisen in Stäben, 32,699, Ko. desgleichen in 36 rohen und 36 abgedrehten

50 abgedrehten Schildzapfen⸗Buchsen, in diversen unbrguchbaren Achsen und großen Beschlä⸗ gen, 49,305 Ko. desgleichen in unbrauchbaren kleinen Beschlägen, 3,263.33 Ko. desgleichen in unbrauchbaren Waffentheilen, 142 Ko. desgleichen in Kartätsch⸗ Kugeln und 28, Ko. Kupfer im Wege der öffent⸗

e Kauflustige werden ersucht, . versiegelten mit der Aufschrift: „Submisston au

von Guß und Schmiedeeisen“ versehenen Offer⸗ ten zu obigem Termin an das Artillerie Depot Mainz franco einzusenden. Die Verkaufsbedingungen liegen während der Dienststunden in unserem Bureau zur Einsicht bereit; dieselben können auch abschriftlich, gegen Entrichtung der Kopialien, bezogen werden.

Mainz, den 109. November 1874. stönigliches Artillerie Depot.

welche in Hamm Gußeisen

in Geschützröhren,

gegen Bescheinigung zu deponiren.

an den Meistbietenden verkauft den Ankauf

5. Industrielle Etablifsements, Fabriken u. Großhandel.

Central⸗Handels ˖ Register (einschl. Konkurse).

1) Mittheilung der Bilanz.

2 Bericht des Aufsichtsraths.

3), Geschäftsbericht des Vorstandes.

4 Abänderung des §. 17 des Statuts gemäß 5§. 23 dahin, „daß die Firma auch von 2 Stellvertretern des Vorstandes in verbindlicher Weise gezeichnet werden kann.“

5) Ausloosung der am 2. Janugr a. 8. zur Auszahlung und Amortisation zu bringenden Prioritäts⸗Obligationen des Vereins.

Hamm, den 15. November 1874.

Stryhan Hobrecker. Hermaun Hobrecker.

Insergte nehmen an; die autorisirte . 2h

von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, emnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Fran kfurt a. M., Halle a. S., J; Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ urg i. C., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, y. alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Verschiedene Bekanntmachungen.

West fäl ischer ODraht⸗Tudustrie⸗Verein

in Hamm.

26 Grund der Bestimmungen des §. 26 unseres Statuts werden die Actionaire hierdurch zur 2. ordentlichen General⸗Versammlung,

am Freitag, den 11. Dezember a. 6.

Nachmittags 5 Uhr,

im Hotel zum Grafen von der Mark“ abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen. Diejenigen Herren Actionaire, ,. werden ersucht, ihre Actien bis zum 8 Dezember er, Abends 5 Uhr, bei dem Vorstande in Hamm oder bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin

ihr Stimmrecht laut 5. 25 des Statuts auszuüben wünschen,

Tagesordnung:

Der Vorstand.

(0. act. 136/11.)

Berlin:

Rendacteur: F. Preh m.

Verlag der Expedition (Kesseh. Prat: . ,. .

Vier Beilagen. leinschließlich Börsen ˖ und Handelsregister⸗Beilage)

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Zeit v. L. Januar bis zum Schlusse des Monats Oltober 1874.

Ober Post⸗ Direktions⸗Bezirke.

Oktober.

Hierzu Einnahme in den Vormonaten.

Zusammen.

Einnahme in demselben

In 1874 4 mehr weniger.

1

. 8 Einnahme im Monat

*

4

* ö Zeitraume des Voriahres.

1 Im Reicks⸗ Postgebiete. I) Königsberg 3) Gumbinnen. 3) Danzig H Berlin.. 5) Potsdam.. 6) Frankfurt a. / O.. 7) Stettin . 8) Cöglin. 9) Posen. 10 Breslau II) Liegnitz 193) Oppeln 13 Magdeburg. 14 Halle a. /S. . 15) Erfurt 16 Kiel ö 17) Hannover. 189 Münster 19 Arnsberg.. Y Gasl⸗ 21) Frankfurt a. /M. 2 23) Coblenz 24) Düsseldorf 26) Trier 26) Dresden N) Leipzig. W) Karlsruhe 29) Konstanz . 30 Darmstadt . 315 Schwerin i. M. 32) Oldenburg 33) Braunschweig 34 Lübeck. ; 35 Bremen. 36) Hamburg.. 37 Straßburg i / E 38) Metz ö

43,115 595 36, 527 265,553 1660469 22, 138 3130 6 3b 25.919 57 5960 275991 33 365 7366 213216 28 68? 13. 845 19 635 21 575 4 757 12773 95 hl S2 gs 11634 121,336 6,849 3245 95.776 39249 12 163 33363 7696 12,339 14.3565 7665 66 230 204.774 45.597 16 552

47,931 7,455 40,853 228 763 11,393 24,668 38,014 7,585 28, 893 64,386 31,301 26, 154 53,563 23,883 31,323 15,397 22, 77 23,817 7,59 14,034 100,781 92,732 13,063 135,333 7,579 33,832 106,797 43,5860 153,342 33017 8.413 13,609 16,366 8, 819 . 229, 7227 50,952 11,989

48.367 7565

341.475 11,990 28488 39, 025

7, 626 8, 726 71477 40,508 28, 194 54, 00 24,453 34,503 17061 25, 105 24,938 70, 657 153309

119,236

104,092 12,095

143,020

8, 124 36, 089 116,539 41,954 12, 07 34,546 11,0995 13,015 15,576 7,490 81.432

250 569 50, 969

11,789

S0 439]

.

Summa J. ,, II. Württemberg

os ff 96,774 53,0435

Dio d-] 108, 642 59,226

Dor 77 96. hh

239, 750

56,1721

Ueberhaupt

205, 0693

rr 7 Ti

rf 3

D

Berlin, im Nopember 1874. . Kaiserliches Statistisches Amt.

Die Nr 9 des Ministerial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Erlaß, die Remunerationen der Standesbeamten betreffend, vom 7. Mai 874. Erlaß an die Königliche Rezierung zu Sigmaringen, die Remunerationen der Stangesbeamten betreffend, vom 31. August 1874. Verfügung, die Bewilligung von Diäten und Reisekosten an Kreis⸗ deputirte für Verrichtung von Dienstgeschäften in Vertretung des Landraths außerhalb des landräthlichen Kreises betreffend, vom 14. Juli 1874. Cirkulat Verfügung, de Kautionsleistung der Beamten im Be⸗ rei e der Vrwaltung der indirekten Stenern betreffend, vom 21. August 1874. Beschluß des Königlichen Ober⸗-Tribunals, nach welchem 1) die Vorgesetzten eines Beamten, denen nach 5 196 des Stiafgesetzbuchs bei Beleidigungen im Amte das Recht zusteht den Strafantrag zu stellen, auch das Recht haben, den nach 5§. 200 zulässigen Antrag auf Ver— off ntlichung des Erkenntnisses zu stellen, und 2) die Bekannt machung auf Antrag des Berechtigten im Wee der Strafvollstreckung zu ver⸗ aniassen ist, vom 9. Scptember 1874. Verfügung, die Trennung der zum Amtsklatte gehörenden Bogen von dem Anzeiger betreffend, vom 21. Juli 1874. Verfügung, die Vergütung für Verpackung und Versendung von kesonderen Amtsblattsbeilagen betreffend vom 5. September 1874. Cirkular, das Submissionsverfahren bei fis⸗ kalischen Bauausführungen betreffend, vom 3. Oktober 1874. ECir- kular, die Anweisung ven Abschiagszablungen bei Entreprisebauten im Beresche der Domänen und Forstverwaltung betr., von 9. Sep⸗ tember 1874 Gukkular, die Leistung von Abichsagezahlungen an Bauuntern-hmer betreffend, vom 9. September 1874 Eirkular, die Einführung der Reichsmarkrechnung betreffend, vom 31. Juli 1374 Bescheid, die Frage, ir wieweit bei Gemeinde Einkomm ustenern Ab— weichungen von den Tarifen der Klassensteuer und klassifizirten Ein kommenßsteuer zu gestatten sind, betreffend, vom 29. August 1874. Verfügung, die Ausschließung der Einkünfte von Kuxen einer Kohlen . grube von der Kommunassteuer betreffend, vom 31. August 1874 Verfügung, die Behandlung der bei den Verwaltungsgerichten ange— brachten Beschwerden wegen Veranlagung zu den Kreisabgaben be⸗ treffend, vom 24 August 1874 Bescheid, die Erled gung streitiger Wegebausachen, bei welchen Kreise verschiedener Regierung bezirke betheiligt sind, betreffend, vom 22. August ,, Verfügung, die Mitwirkung der Landräthe bei den von den Kreisausschüssen zu ent— scheidenden streitigen Verwaltungesachen betreffend, vom 30. Sep⸗ tember 1874. Verfügung, die Bestätigung der Gemeinde⸗Vor⸗ steher ꝛc. betreffend, vom 1J9. Scptemter 1874. Verfügung, die Kompetenz des Kreicausschusses bei Genehmigung von Statuten für gewählte Gemeinde⸗Vertretungen betreffend, vom 19. September 1874. Erlaß, die Unzulässigkeit der Erhebung eine Einka seg ldes von neu Anziehenden, mit Rücksscht auf das Aequivalent der sogenannten in- direkten Vortheile des Gemeindevermögens betreffend, vom 26. Sep⸗ tember 1874. Beschesd, die Verwendung von Zinsüberschüssen der Sparkassen zu Kommunalzwecken betreffend, vom 211. September 1874. Verfügung, die Bestreitung der Kosten für Formulare zu Straffestsetzungen in Chausseepolizei⸗Kentraventionssachen und die Vereinnahmung der von Landräthen verhängten Geldbußen betreffend, vom 7. August 1874. Verfugung, die Tagegelcer und Reisekosten der Gensd'ärmen betreffend, vom 36. Septeinber 1874. Cirkular,

Berlin, Dienstag, den 17. November

die Ertheilung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Um- 1 an Ausländer betreffend, vom 11. September 1814. Cirkular, die Befugniß der Baubeamten, bei Bauausführungen im Werthe bis zu 100 Thalern, die Verdingung aus freier Hand eintreten zu lassen, betreffend, vom 8. September 1874. Cirkular, die Gestattung von Vorarbeiten auf fremdem Grund und Boden zum Zwecke der Enteignung desselben betreff end, vom 22. Ok⸗ tober 1374. Verfügung, die Vorschriften über die landespolizeiliche Prüfung und Genehmigung von Eisenbahnbauten betreffend, vom 18. Oktober 1574. Bekanntmachung, die Beförderung von Bei—⸗ lagen und Nebenblättern der Zeitungen beim Postdebit betreffend, vom 22. August 1874. Cirkular, die Einreichung von Todtenlisten Seitens der Standesbeamten an die zuständigen Erbschaftssteuer— Aemter betreffend, vom 15. August 1874. Cirkular, die Aenderun⸗ gen in der Buch⸗ und Rechnungsführung der Forstverwaltung durch Einführung der Reichsmarkrec nung betreffend, vom 10. Juli 1874 Verfügung, die Berechnung der Vorspann-Vergütungen nach dem Metermaß betreffend, vom 25. September 1874. Cirkulgr, die Ausführung der Verordnung vom 28. Juni 1874, wegen der Reichs⸗ markrechnung bei den Auseinandersetzungs ˖ Geschäften betreffend, vom 7. Oktober 1874. Bescheid, die Diäten und Reisekosten der Kom- munal⸗Forstschutzbeamten betreffend, vom 9. Oktober 1874. Be⸗ scheid an den Hrn. Landrath N. zu N., die Mitwirkung der Kreis⸗ Ausschüsse in Jagdangelegenheiten betreffend, vom 12. Oktober 1874.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 17. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichs tags leitete der Präsident des Reichs kanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, die erste Berathung des Entwurfs eines Bankgesetz es wie folgt ein:

Meine Herren! Der vorliegende Entwurf ist formell hervor⸗ gerufen durch VBeschlüsse, welche im Mai vorigen Jahres sowohl der Bundesrath als der Reichstag gefaßt haben. Der Bundesrath beauf⸗ tragte durch einen Beschluß vom 9. Mai das Reichskanzler-A1mt, den Entwurf eines Gesetzes über das Bankwesen auszuarbeiten und vorzulegen. Der Reichstag faßte am 20. Mai vorigen Jahres eine zerf zen, durch welche der Herr Reichskanzler aufgefordert wurde, dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher dazu bestimmt sei, die Cirkulation der nicht mit Metall gedeckten Noten zu regeln, über die Befugniß zur Ausgabe gedeckter Noten Bestimmung zu treffen und über die Frage der Errichtung einer Reichsbank Entschei⸗ dung zu treffen. . ; ö

Bas Reichskanzler Amt, indem es diesen Beschlüssen entsprechend, sich der ihm gestellten Aufgabe unterzog, konnte sich zunächst nicht verhehlen, daß Gründe vorhanden seien, welche die Opportunitãät einer Vorlage zwei⸗ felhaft erscheinen lassen könnten, ich meine, die Frage zweifelhaft erscheinen lasfen könnten, ob der gegenwärtige Moment bereits geeignet sei, einen Entwurf über diese Materie einzubringen. Es war zunächst nicht zu verkennen, daß über die Regulirung der Bankfrage nach allen Rich⸗ tungen hin die Meinungen noch weit auseinandergingen, daß es die gesetzgeberische Aufgabe ungemein erleichtert haben würde, wenn sich eine allgemeine festere Auffassung über das zu erstrebende Ziel und die zur Erreichung dieses Zieles einzuschlagenden Wege gebildet hätte. Erheblicher noch war ein anderes Moment. Durch den Artikel 18 des Müänzgesetzes sind die Banken verpflichtet, bis zum 1. Januar 1576 ihre Noten umzuwandeln in Noten auf Reichsmark lautend und keine Roten unter dem Betrag von 100 Reichsmark auszugeben und in Umlauf zu lassen. Es ist nicht zu verkennen, daß die einfache Ausführung dieser Bestimmung in den bestehenden Verhältnissen des Banknoötenumlaufes und folgeweise des Bankgeschäfts sehr wesent⸗ liche Veränderungen hervorrufen würde. Es waren am Ende des vorigen Jahres 1783 Millionen Thaler in Noten im Umlauf, welche auf Zeringere Beträge als 100 Mark lauten. Von diesem Betrage würde für die Erwägungen, auf die es ankommt, ein Betrag von 733 Millionen auszuscheiden sein, welcher besteht in Banknoten zu 25 Thlr. und 20 Thlr. und zwar deshalb auszuscheiden sein, weil anzu⸗ nehmen ist, daß die , zwischen 25 oder 20 Thlr. und 100 Mark nicht von der Erheblichkeit ist, um für die Zwecke, zu welchen jetzt 25 und 20 Thaler⸗Banknoten verwendet wurden, di= Banknoten zu 160 Mark ungeeignet erscheinen zu lassen. Mit anderen Worten: es ist im Großen und Ganzen anzunehmen, daß das Cirkulationsbe⸗ dürfniß, welches jetzt die 25 und 20 Thalernoten festhält, in Zukunft auch die 100 Marknoten festhalten wird. Anders dagegen verhält es sich mit dem Rest von 100 Millionen in Banknoten unter 20 Thlr. Von diesen Noten lautet ein Theil auf 1 Thlr., ein Theil auf 5 Thlr, ein Theil und wohl der überwiegende auf 19 Thlr. Es kann keinem Zweifel! unterliegen, daß eine Note zu I00 Mark nicht geeignet ist, im Verkehr zu ersetzen Noten, die auf 10 Thlr. und darunter lauten. Die Verkehrskreise und Verkehrs⸗ bedürfnisse, in welchen sich diese kleineren Noten bewegen, werden die Noten von 100 Mark nicht festhalten können, es wird also gegenüber dem bestehenden Zustande einfach durch die Umwandlung der Noten kleiner Appoints in Noten von 100 Mark eine wesentliche Beschrän⸗ kung des zur Zeit bestehenden Banknotenumlaufs eintreten muͤssen. Veranschlagen mag ich diese B schränkung nicht, meine Herren, es fehlen dazu die greifbaren Elemente. Ich wiederhole, es handelt sich dabei um eine Eirkulation von 100 Millionen Thaler, und man mag sich danach selbst ein Bild davon machen, um welchen Betrag wahr⸗ scheinlicher Weise die Cirkulation dieser Notenmenge sich vermindern wird. Es würde unzweifelhaft von großem Werth gewesen sein, die volle Wirkung der von mir erwähnten gesetzlichen Best immung abzu⸗ warten, ven Werth namentlich deshalb, weil die Stellung zahlreicher Banken und deren Verkehr zu einer jeden denkbaren Regelung des Banknotenwesens vermuthlich eine andere sein würde, wenn der Ueber- gang zu den hohen Appoints vollzogen ist, als sie heute ist, wo dieser Uebergang noch bevorsteht. ö.

Bessen ungeachtet konnte das Reichskanzler⸗Amt und konn⸗ ten bei späterer Verhandlung die Mehrheit der n Re gierungen nicht zweifelhaft sein, daß es unbedingt nothwendig sei, die gesetzliche Regelung der Frage jetzt in die Hand zu nehmen. Es war dabei nicht fowohl entsch idend der mehr formelle Grund, daß das Gesetz vom 27. März 1870, welches die Ertheilung neuer und die Erweiternng bestehender Banknoten - Privilegien gesetzlich aus schließt, nur bis zum Schluß d. J. verlängert ist; es würde ja eine Verlãn⸗ gerung dleses Gefetzes an sich zulässig sein. Es war nicht einmal die Rücksicht überwiegend entscheidend, daß durch die Wirksamkeit dieses Gesetzes in dem zweitgrößten Bundesstaate ein Zustand geschaffen ist, der die Verkehrsinteressen, wie sie dort bestehen, entschleden benach⸗ theiligt. Die Königlich bayerische Regierung hat die Frist, welche zwischen der Bildung des Neiches und der Einführung des Gesetzes vom 27. März 1879 in den jüddeutschen Staaten verfloß, nicht dazu benutzt, wie es die Königlich württembergische und Großherzoglich badische Regierung gethan haben, eine Erweiterung des in Bayern bestehenden Bank noten Privilegiums oder die Ertheilung eines neuen eintreten zu lassen, indem sie davon ausging, und berechtigt war davon auszugehen, daß in nicht zu langer Zeit die Regelung der Frage im reichsgesetzlichen Wege erfolgen werde; eine weitere Verschiebung der Regelung dieser Frage im reichsgesetzlichen Wege würde unverkennbar die bayerischen Interessen geschädigt haben. Indessen auch dieser Grund war schließ— sich nicht der entscheidende, sondern der entscheidende Grund lag in

dem unzertrennlichen und in allen bisherigen Stadien der Berathung

verbündeten Re

187M.

festgehaltenen Zusammenhang zwischen der Regelung des Münzwesenz und des Bankwesens.

Die Banknoten sind Geldsurrogate, die neben dem Gelde den Umlauf und den Verkehr vermitteln, die neben dem Gelde Kassen⸗ bestände des Publikums bilden. Nun, meine Herren, ich sage Ihnem nichts Neues, Sie haben es gelesen, daß das Produktionsgeheimnih unserer Zeit darin liegt, keine Zinsen zu verlieren, also mit anberen Worten keine müßigen Kassenbestände iu haben. Wir sind in Deutschland allerdings noch weit davon entfernt und weit darin zurück, Kassenbestände so klein als möglich zu haben, und dafür zu sorgen, daß das vorhandene Geld angelegt wird; indessen o weit zurück sind wir doch nicht, daß nicht die Banknoten, indem sie einen Theil des Kassenbestandes des Publikums bilden, eben auch an⸗ gelegt werden. Diese Anlegung kann in den verschiedensten Formen geschehen, sie kann geschehen in internationalen Werthen, sie kann ge⸗ schchen durch Bezug ausländischer Wagren, sie kann geschehen in denn Kauf inländischer Waaren und inländischer Arbeit. Sie mögen sich den einen oder anderen von diefen Wegen der Anlegung denken, oder Sie mögen, was richtiger ist, sich alle zusammenwirkend denken, alle diese Wege afftziren direkt oder indirekt die Handelsbilanz und müssen deshalb dahin führen, daß eine Ausgleichung der durch solche An- lagen gestörten Handelshilanz erfolge. Solange wir die Silberwãhrung hatten, war für den Bestand unseres Münzwesens Diese Wirkung weniger gefährlich. Die Silberwährung hielt Uns fern von den Schwankungen, welche das Ju und Abströmen in dem internationalen Verkehr auf den Metallbestand des Landes ausübt. Von dem Augen blick an, wo wir in die Goldwährung eintreten, hört dies auf. Unser Gold ift schon jetzt, und wird es noch mehr werden, den Strömungen ausgesetzt, die von einem Lande zum andern gehen und die vorũber⸗ gehend die Handelsbilanzen durch Metall auszugleichen streben. Diese Rücksicht macht es nothwendig, schon jetzt und gerade 69 dafür zu Joraen. daß wir nicht durch die Fortdauer der bestehenden Zustände der Bank⸗ Gesetzgebung in die Gefahr kommen, die mit Muͤhe angebahnte und noch nicht hergestellte neu! Währung aufs Spiel gesetzt zu sehen.

Ich glaube, ez wird hier der Ort sein, über den Gang der Aus⸗ führung unseres Münzgesetzes einige Worte zu sagen. Wir hahen eg uns, der Natur der Sache nach zur ersten Aufgabe gestellt, für einen staͤrken Vorrath der Goldmünzen zu sorgen Es war dies die erste Aufgabe; denn ein starker Vorrath von Goldmünzen war die nothwendige Grundlage für die Durch⸗ führung unserer neuen Währung, und seine Bildung mußte jedem weiteren Schritte vorangehen. Indessen kam der Moment, wo, nachdem ein ansehnlicher Bestand von Goldmünzen vorhanden war, ins Auge zu fassen war, was zu thun sei, um die neue Wäh⸗ rung wirklich durchzuführen, und dazu gehört, wie ich nicht zu be⸗ merken brauche, nicht allein ein genügender Bestand von Goldmünzen, sondern auch eine sehr erhebliche Menge, von kleineren Münzen, theils silbernen, theils kleineren Scheidemünzen, die unerläßlich sind, um das im Gesetz stehende System ins Leben überzuführen und für das Volk wirklich ausführbar zu machen. Wir sind daher dazu übergegangen, theils Silbermünzen und zwar in erster Linie 1.Markstücke und 20 Pfennigstücke, sodann Nickel⸗ und Kupfermünzen zu prägen. Als der Zeitpunkt herannahte, wo es in Frage kommen konnte, in einem Theile des Reiches die Reichsmark⸗ rechnung einzuführen, trat mit verdoppeltem Gewicht die Rückicht in den Vordergrund, daß es nothwendig sei, für den kleinen Verkehr die dem neuen System entsprechenden Ümlaufamittel zu schaffen. Wir sind deshalb genöthigt gewesen, in einem sehr starken Umfange zie kleinften Münzen, die Kupfermünzen, zu prägen, ohne dabei indessen die Prägung der Silber- und Nickelmuͤnzen zu vernachlässigen,

Ich schicke dies voraus als Bezeichnung des allgemeinen Ganges, den wir eingeschlagen haben, und kehre nun zu dem Golde zurück.

Wir hatten am Schlusse des vorigen Monats ausgeprägt in runder Summe 362 Millionen Thaler in Gold. Von diesen 362 Millionen Thaler befinden sich 40 Millionen in Spandau und gehen hier ab, es bleiben 322 Millionen. Von diesen 322 Millionen ist ferner in Abzug zu bringen der Betrag der der Schwankung unter⸗ liegenden, aber doch nur in gewissen Grenzen der Schwankung unterlie⸗ genden Bestände, welche dauernd in den Banken sich befinden müssen. Der Baarvorrath in den deutschen Banken, mit Ausnahme der Baye rischen Hypotheken⸗ und Wechselhank, von der ich den Bagrvorrath nicht kenne, betrug am Schlusse des September 289 Millionen Thaler. Dieser Baarvorrath begreift natürlich nicht nur das gemünzte Geld, sondern auch' die Barren. Nun wird auf die unbedingte Fortdauer eines Baarvorrathes von dieser Höhe überhaupt, namentlich im Hinblick auf die Beschränkung des Bank⸗ notenumlaufes, welcher in Folge der Veränderung der Appoints ein- treten wird, vielleicht nicht auf die Dauer zu rechnen sein, und noch weniger mit Bestimmtheit zu sagen, welcher Theil dieser Vorrãäthe selbst in Reichsmünzen zu bestehen hat. Wieviel von dem vorhin be= zeichneten Baarvorrath der Banken in Reichsgoldmünzen besteht, weiß ich nicht anzugeben; ich werde vielleicht in Kurzem im Stande sein, die zu thun. Indessen, so weit ich schließen kann von dem Vorrat an Reichsgoldmünzen, welcher mir als in den Bankanstalten vo handen bekannt ist, glaube ich, sehr niedrig zu nehmen, wenn ich den regelmäßigen Bestand an Reichsgoldmünzen in den Banken auf 150 Millionen Thaler rechne. Es würden alsdann von den bisher geprägten Reichsgoldmünzen übrig bleiben 177 Millionen Thaler. Von diesem Bestande hat nun zunächst ein Theil diejenigen metalli⸗ schen Umlaufsmittel zu ersetzen, welche seit Erlaß des Münzgesetzes aus dem Verkehr gezogen sind; es sind dies zunächst in Goldmünzen 30, 00, 000 Thlr. Sodann sind aus dem Verkehr gezogen, bezüglich eingezogen, in Silber: in Zweithalerstücen 600000 Thlr. in Kronenthalern und Konventionsthalern 3790000 Thlr., in Zwei⸗ guldenstücken 8,400, 9000 Thlr. und in Einthalerstücken 19, 020 000 Thlr., zusammen 68, 010, 900 Thlr. . .

Ich laffe hier absichtlich aus alle diejenigen unter einem Thaler stehenden Münzen, welche wir eingezogen haben, ste betragen, wie ich beiläufig bemerken will, noch etwa. 11 Millienen Thaler; ich bringe sie aber hier nicht in Rechnung, weil diese Münzen von einer Höhe sind, die ihre Vertretung durch Goldmünzen nicht zuläßt.

Es werden ferner im Laufe des nächsten Jahres in Folge gesetz⸗ licher Bestimmungen aus dem Verkehr treten 9 Millionen Thaler an bisherigem Staatzpapiergeld; es sind das diejenigen 9 Millionen, um welche der umlaufende Betrag an Staats papiergeld gegenüber dem Betrage der zunächst auszugebenden Reichskassenscheine vermindert werden muß. . .

Da mn alle diese Abzüge, so bleibt an Reichsgoldmünzen ein Rest übrig von 95 Millionen Thalern. Nun würde hiervon noch in Abzug zu bringen sein eine Summe, welche, wie ich glaube, recht er= heblich ist, welche ich aber aus naheliegenden Gründen nicht beziffern kann. Es sind das die Zwanzigfränkenstücke, welche bekanntlich bis vor nicht langer Zeit in Süd und Westdeutschland in nicht unerheblicher Menge umliefen und in Elsaß-Lothringen eigentlich die Grundlage der ganzen Eirkulation bilden. Diese Zwanzigfranknücke sind nach und nach immer mehr aus dem Verkehr a ,, und sie können und müssen ihren natürlichen Ersatz in Reichsgoldmünzen finden. Ich wiederhole, eine Zahl, kann ich hler nicht angeben, der Betrag, um den es sich hier handelt, ist jedenfalls nicht gering. Nun, meine Herren, habe ich vorhin schon erwähnt, daß 100 Millionen Thaler Banknoten von 19 Thalern und darunter in Banknoten zu 190 Mark umzuwandeln sein würden und nicht umgewandelt werden können in dem vollen Betrage. Ich wie⸗

derhole duch hier, was ich da gesagt habe, den Betrag, der auf diese