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Nein, sobald wie Art. 18 des Münzgesetzes wirklich zur Aus führung gelangt, wird in allen diesen Verhältnissen eine große Aenderung eintreten. Die Zahl der ungedeckten Noten, die sich also hier für das Königreich Sachsen auf 24567 000 Thlr. belief, die wird dann sich sebr vermindern. Da bei den Königlich sächsischen Bankanstalten die Zahl der niedrigen Appoints eine außerordentlich hohe Summe erreicht hat, für die Sächsische Bank in Dresden allein sich auf 31.089090 Mark beläuft, so wird die Folge sein von dieser gesetzlichen Bestimmung, daß in diesen ganzen Verhältnissen eine große Umkehr eintreten muß, und dann wird vielleicht das Verhältniß eintreten, daß von Herauezahlungen in dem Sinne nur noch bei wenigen Staaten die Rede sein könnte; vielleicht bei dem Großherzogthum Baden, vielleicht bei der Königlich württembergischen Bank. Daß nun unter solchen Umständen der preußische Finanz⸗Minister nichl gerade geneigt ist, denjenigen An⸗ schauungen zu huldigen, die eine *! lang die allgemein verbreiteten waren, daß es eigentlich darauf ankomme, das preußische Vermögensobjekt einzuziehen, zum Nutzen des Reiches zu verwenden und dem Reiche zugleich, was ja zu
auch wiederum aus preußischen itteln geschehen müßte, die Aufbringung der Entschädigung der Banken für ihre Privilegien aufzuerlegen — das werden Sie begreiflich finden, daß für solche Vorschläge der preußische Finanz - Minister sich nicht sehr lebhaft in⸗ teresstrt. Sie werden nun sagen, ja da haben wir noch immer keine Ankwort, wie sich denn eigentlich Preußen zu einer Reichsbank zu stellen gedenkt. Meine Herren! Ich glaube, daß die preußische Re⸗ gierung in der Lage sein würde, sich darüber schon jetzt zu äußern, wenn Fie jetzt schon wüßte, welche Reichsbank man eigentlich will;
bis jetzt scheint es mir, daß sich außerordentlich Viele ver⸗
einigt haben, die auf den Namen „Reichsbank“ schwören, die aber, wenn sie an die Sache kommen, augeinandergehen. Uns hat vorher der Hr. Abg. Bamberger das Schauspiel dargeboten, daß er erklärte, ich nebme jeden Gesetzentwurf, in welchem Reichs bank steht, an, und er hat es erleben mussen, daß sofort, wie mir schien, eine große Majorität antwortete: nein! Ich weiß nicht, ob ich mich getäuscht habe. Lassen Sie mich einmal ein Weniges die Fälle durch- gehen, wie eine Reichsbank gebildet werden könnte. Da kennen wir 1 Ansichten des geehrten Herrn Vorredners, er folgt ganz den
schauungen, die man in Frankreich, dem centralisirtesten aller Staaten, gewonnen hat, er schwärmt für die Monopolbank. Er will, wenn nichk gleich, dann doch etwas später, sämmtliche Banken in Deutschland unterdrücken — früher oder später — und will die Herr⸗ schaft einer einzigen Monopolbank. Ich möchte bitten, sich einmal u vergegenwärtigen, was unsere verbündeten Regierungen uns für ö gemacht haben würden, wenn etwa die preußische Regierung mit dem Vorschlage gekommen wäre, wir wollen in allen euren Staaten die vorhandenen Banken unterdrücken, vielleicht mit, vielleicht ohne Entschädigung, und wir wollen an deren Stelle ein einziges in Berlin begründetes Bankinstitut stellen.
Meine Herren! Ob ne ,, die Strömung nach einer solchen Richtung so stark ist, um Reichstag und verbündete Regierungen zu einem derartigen Ausspruch zu bringen, ich weiß es nicht, das nur weiß ich: wir hatten einen Staat in unserem gemeinschaftlichen Vater— lande, der eine Monopolbank besaß. Dieser Staat war Preußen. Bis zum Jahre 1848 hat es in Preußen — wenn ich von der klei— nen ritterschaftlichen Privatbank in Pommern absehe, die bekanntlich im Jahre 1824 gegrärdet wurde — nur eine Monopolbank gegeben. Zu jener Zeit, meine Herren, war es die liberale Partei, die unaus⸗ gesetzt darauf drängte: wie kann man unter einer solchen Monopol⸗ bank bestehen? Man wußte nicht genugsam über die Geschäfts— führung zu klagen; ich glaube mit Unrecht — aber die Thatsache ist unzweifelhaft, man wußte nicht genug über die Geschäftsführung die ser Monopolbank zu klagen, und man glaubte, das Heil und die Er⸗ rettung davon in der Schaffung von Privatbanken zu finden. Meine Herren! Wer Mitglied des preußischen Landtages gewesen ist, wie ich es bald in dem einen, beld in dem anderen Hause gewesen bin, der wird wohl in frischer Erinnerung den Antrag Harkort haben, den wir Jahr für Jahr wiederum erscheinen sahen, und der gegen die Monopol—- bank von der Regierung das Zugeständniß einer weiteren Entwickelung der Privatbanken verlangte. Ist man nun hente in dieser Hinsicht ganz andern Sinnes, wünscht man heute die Monopolbank, so will ich mich hier an dieser Stelle — wo ich mich nicht in der glücklichen freien Lage eines Mitgliedes des Reichstages befinde, wo ich darauf Bedacht nehmen muß, daß meine persönliche Meinung vielleicht nicht mit der Ansicht, die aus staatspolitischen Interessen zu nehmen ist, zusammenfallen könnte — einer Erörterung der theoretischen Vorzüge oder Nachtheile einer solchen Einrichtung enthalten. Daß eine solche Einrichtung ja viele Lichtseiten hat, die namentlich dem geschäftstreibenden Publikum am meisten in die Augen fallen, das ist ja unbestreitbar; daß sie auch Schattenseiten hat, wird, denke ich, zuletzt Niemand in dieser Hohen Versammlung verkennen. Ich enthalte mich aber eines persönlichen Urtheils über diefe Frage. Ich will nur das aussprechen: wenn es in den Wün— schen, in den übereinstimmenden Wünschen der deutschen Regierungen und des Reichstags liegen sollte, in Dentschland, unter Unterdrückung aller Privatbanken eine Monopolbank zu gründen, dann liegt jeden⸗ falls in dem Verhältniß des preußischen Staates am wenigsten ein Hinderungsgrund.
Denn, meine Herren, in dem preußischen Staate haben wir ja in der That in den altländischen Provinzen bis jetzt das Bankwesen in sehr engen Grenzen gehalten. Sehen Sie ein- mal das Verzeichniß über die Vertheilung der mit 1 Prozent zu besteuernden ungedeckten Notenausgabe an, Sie werden dann finden, daß für die ganze preußische Rheinprovinz die Cölner Privatbank allein auf 1,250,676 Mark gesetzt werden soll, daß dieser Provinz, die nach der Bevölkerung doppelt jo groß wie das Großherzogthum Baden, an industrieller Entwickelung ihm, — ich will wenig sagen — doch nicht nachsteht, dieser Provinz gegenüber dann auf die Badische Bank entfallen sollen 12,240,426 Mark auf Grund der Ausdehnung, die in ganz kurzer Frist der Notenumlauf dieser Bank hat nehmen können, ein Umfang, der bei der preußischen Provinzialbank in Cöln ausgeschlossen war; ähnlich in Breslau, der . Schlesiens, dieser blühenden Provinz, die das Königreich
achsen an Bevölkerung übertrifft, weil eben die bestehende Gesetz⸗ gebung die Entwicklung der Privatbanken gehemmt hat. Wenn nun dazu übergegangen werden sollte, ein Monopolsystem einzuführen, so würde die Unterdrückung dieser Privatbanken in den altländischeu Pro⸗ vinzen nicht allzu große Schmerzen verursachen. Wir würden eine wesentliche Schwierigkeit haben in Bezug auf die Bankanstalt in Frankfurt 4. M. Indessen das Privilegium dieser Bankanstalt läuft mit dem Jahre i879 ab. Wir haben eine andere Bank, die ein viel längeres Pri⸗ vilegium hat; das ist die Bank in Homburg vor der Höhe.
Nun, ich glaube, mit der würden wir auch noch fertig werden, und wir würden also Schwierigkeiten eigentlich nur mit der Bank in Hannover haben. Stellen Sie aber einmal dieselbe Zumuthung an das Königreich Sachsen! Nehmen Sie einmal an, daß dem Köͤnig⸗ reich Sachsen zugemuthet würde, seine Banken zu unterdrücken; glau— ben Sie, daß Sie da auf eine begeisterte Aufnahme rechnen dürfen? Ich glaube es nicht.
Nun, meine Herren, mit der Monopolbank, glaube ich, sieht es zur Zit noch ziemlich mißlich aus. Ich glaube, daß, wenn die Frage der Monopolbank an das Haus gerichtet wird, die anscheinend große Majorität für, die Reichsbank sofort zusammenschwinden würde zu einer Minorität. Das ist indessen nicht die einzige Form, in der eine sogenannte Reichsbank gegründet werden kann. Nur, meine Herren, vergegenwärtigen Sie sich das: sobald Sie die Reichs Mono⸗ polbank aufgeben, dann hat Alles, was über die einheitlichen Noten gesagt ist, ein Ende. Dann haben Sie eine Vielheit von Noten, eine etwas größere oder geringere Vielheit von Noten; Sie haben aber eine Vielheit von Noten! Welchen Zweck können nun — ich bitte, meine Aeußerungen nicht so aufzufassen, als ob ich gegen Alles, was in der Forin geschehen könnte, von vorn herein eingenommen wäre; aber ich wunsche, und ich bin genöthigt, mich bei dieser Gele= genheit etwas eing- hend zu äußern, ich wünsche zu erörtern: was wäre nun der andere Zweck, den man wesentlich ins Auge zu fassen
hätte? Das wäre, eine sogenannte Centralbank zu errichten. Nun, meine Herren, will ich nicht leugnen, daß in Bezug auf diesen Punkt ich durchaus nicht in Abrede stelle, daß der Gesetzentwurf die Attri⸗ butionen einer Centralbank noch ausdehnen könnte, daß ich aber im Uebrigen in Bezug auf diesen Punkt etwas ketzerischer Ansicht bin. Ich bin nämlich der Ansicht, daß wir die Centralbank nicht erst zu errichten brauchen, sondern, daß wir die Centralbank haben, und das so gut, wie die Bank von England, die noch heute Bank von Eng land heißt und neben der noch heute die irischen und die schottischen und die englischen Privatbanken bestehen, daß, so gut wie diese Bank nichts Wesentliches gewinnen würde, wenn man ihr einen anderen Titel gäbe, so wird, vorbehaltlich einiger Attributionen, deren ich schon gedacht habe, auch die Preußische Bank in der Hauptsache keine neue Kraft gewinnt gegenüber dem Zustand, wo ste in die sogenannte Centralbank umgewandelt wird. Was gesagt worden ist in Bezug auf die Durchführung der Münz- referm, das könnte von Bedeutung werden, meine Herren, wenn wir zur Monopolbank übergehen, wenn es sich im ganzen Deutschen Reiche nur um Filialanstalten dieser Centralbank handelte, wenn jede dieser Zilialanstalten nach dem Willen des über ihnen stehenden In. stituts zu verfahren hätte, weun ste in Bezug auf die Beschaffung des Baarbestandes u. s. w. u. s. w. sich nach den Anordnungen des vor⸗ gesetzten Centralinstituts zu richten haben. Sobald Sie dagegen neben dem Centralinstitut unabhängige Banken haben mit selbständigen Interessen, dann kann es sich für das Centralinstitut um keinen recht- lichen, sondern nur um einen thatjächlichen Einfluß handeln; und meine Herren, diesen thatsächlichen Einfluß hat, wenn sie geschickt ge= leitet wird, die Preußische Bank schon heute. Es werden ja wohl Manche von Ihnen die Telegramme lesen. Ist es Ihnen niemals aufgefallen, daß, wenn die Preußische Bank am Morgen den Diskont erhöht, noch an demselben Tage ein Telegramm die Nachricht bringt: in Leipzig ist er auch erhöht? Diese Macht, die eine Centralbank hat, besteht schon heute; sie kann erweitert werden, aber in der Hauptsache nnd in der Frage, die wir hier bei der Münzpolitik ins Auge zu fassen haben, wird sich unter Beibehaltung der unabhangigen Banken die rechtliche Macht der Centralbank nicht erweitern, vielmehr kommt es auf die richtige Uebung der schon jetzt vorhandenen thatsächlichen Macht an.
Nun, meine Herren, es giebt auch noch einen anderen Grund, aus welchem man die Reichsbank wünschen kann und noch viele andere Gründe; die würden dahin führen können, daß ein gemeinschaftliches Institut, geschaffen werde, daß dieses Instikut Noten ausgabe, die einen Einfluß in ganz Deutschland erlangten; es würde auch erleich⸗ tert werden, daß dieses Institut vorhandene Banken lahm legen könnte. So ganz hat der Ihnen vorgelegte Entwurf die Möglichkeit einer Erweite⸗ rung der bestehenden Macht nicht in dem Maße ausgeschlossen, wie wohl angenommen wird, Sie werden ja die Bestimmung nicht übersehen haben, daß auf Antrag jeder Regierung eine Filiale errichtet werden kann, Wenn man sich in den verschiedenen Staaten so sehr danach sehnt, die Preußische Bank ihren wohlthätigen Einfluß dorthin verbreiten zu sehen, — ei, meine Herren, was steht denn im Wege, daß auf die Errichtung von Filialen angetragen wird? und wenn Hr. Bamberger uns eine große Darlegung gemacht hat über den Partikularismus, den wir begünstigen, indem wir für Bayern diese besonderen Bestim⸗ mungen getroffen haben, — nun, meine Herren, ich frage Sie, wenn es in den Wuͤnschen der bayerischen Regierung liegt — und der Herr Vorredner kennt sie ja anscheinend viel genauer wie ich , wenn man in Bayern die Reichsbank gewünscht hat und die Betheiligung an der Preußijchen Bank, — ei, würde es denn so schwer sein, daß die bayerische Regierung sich mit der Preußischen Bank in Verbindung setzt, auf die Errichtung von Filialen hinwirkt und mit der Preußischen Bank ein billiges Abkommen trifft? Sie scheinen das weniger zu wünschen; ich meinerseits habe auch ar kein Verlangen, daß dieser Weg eingeschlagen wird, aber ich habe doch darauf hin—⸗ deuten wollen, daß man dem Gesetzentwurfe vielleicht viele Mängel vorwirft, die sich bei genauerer Betrachtung nicht herausstellen werden.
Nun aber, meine Herren, um zum Ende zu kommen, so kann ia die Frage entstehen: wollen wir unter den gegenwärtigen Verhältnissen auf eine Umwandlung der Preußischen Wank — alle Herren sind ja darin einverstanden, daß nur von der die Rede sein könnte — eingehen oder nicht? Nun, meine Herren, bin ich der Ansicht, daß wenn der übereinstimmende Wunsch der verbündeten Regierungen und der Ma—⸗ jorität des Reichstages dahin ginge, eine solche Ginrichtung zu treffen, dieser Einrichtung von Seiten Preußens, sobald seine Rechte gebührend geachtet und anerkannt werden, und zwar lediglich die billigen Rechte, ein Widerspruch nicht entgegenzusetzen wäre. Ich halte mich aber verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß die Verhältnisse keines⸗ falls so einfach liegen, wie dies mehrfach geglaubt wird, ich halte mich verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß die ganze Basis der Verhandlungen eine wesentlich andere sein wird, je nachdem das Prinzip der sogenanten indirekten Kontingentirung angenommen wird oder nicht. Meine Herren! Wenn die Presse sich, hat bestimmen lassen, in Broschüren und in Zeitungen an einen kleinlichen Fiskalis⸗ mus von meiner Seite zu glauben, dann, dächte ich, würden Sie wenigstens nach den Erfahrungen, die Sie mit mir gemacht haben, mir doch zugestehen, daß, wenn ich wenig verstehe, ich doch einiger⸗ maßen zu rechnen verstehe, und wenn Sie nun untersuchen wollen: wo wird das finanzielle Interesse der preußischen Staatskasse zunächst am meisten verletzt? dann ist es, meine Herren, durch die Kontin⸗ gentirung. Durch die Kontingentirung wird der Geschäftsthätigkeit der Preußischen Bank eine Schranke gezogen, die ihr bisher nicht gezegen war, und die Gewinne, welche die Preußische Bank bisher zu erzielen ver⸗ mocht hat, die werden unter Annahme dieser Bestimmung sich wesent⸗ lich verringern. Bin ich deshalb dagegen aufgetreten, eine solche Be⸗ stimmung zu treffen? Nein. Es handelt sich hier um eine Anordnung im öffentlichen Interesse, und es ist mir nie in den Sinn gekommen, einer Anordnung im gemeinsamen öffentlichen Interesse blos aus finanziellen Gründen ein Hinderniß in den Weg zu legen. Für mich war die Adoptirung der Kontingentirungsmaßregel um so schwieriger, als ich mich wenigstens nicht darüber täusche, daß der Widersvruch gegen den vorgelegten Bankgesetzentwurf wesentlich in der Kontingen⸗ tirungsmaßregel seinen Sitz hat; nicht hei Ihnen, meine Herren, Sie vertreten hier die Interessen aus allen Kreisen der Gesellschaft, Sie wissen, daß bei der Bankfragenicht lediglich und allein das Interesse des Handels ins Auge zu fassen ist; Sie wissen, daß Verirrungen auf diesem Gebiete sich fühlbar machen in allen Richtungen des Verkehrswesens, für die Landwirthschaft, für Alle. Was aber die Handelswelt betrifft, so knüpfen sich deren Besorgnisse ganz überwiegend an die Kontingen⸗ tirungsmaßregel, und es ist erst in der en, Zeit gelungen, daß diese Besorgnisse sich einigermaßen haben beschwichtigen lassen, wie ich glaube hauptsächlich deshalb, weil man ein anderes Feldgeschrei er⸗ mittelt hat: die Reichsbank, und weil man hofft, daß die Reichsbank nicht zu Stande kommt. Die Beziehungen Preußens, die legen, wie ich bereits erklärt habe, unübersteigbare , wie ich glaube, nicht in den Weg, aber, meine Herren, schwere Hindernisse doch und , die nicht sofort zu überwinden wären, allerdings. Lassen Sie mich Ihnen auf einen Augenblick das Verhältniß klar zu machen suchen, was hinsichtlich der Preußischen Bank besteht.
Meine Herren, die Preußische Bank war ein ausschließliches Staatsinstitut; sie hat seit einer Reihe von Jahren für eine begrenzte Zeitdauer Privatkapital sich an ihren Unternehmungen betheiligen lassen. Der Staat besaß im Jahre 1870 die Befugniß, den Bank—= antheilgeignern den Vertrag zu kundigen, und hätte der Staat von dieser Befugniß damals Gebrauch gemacht, und wäre es ihm nicht gelungen, mit den Bankantheilseignern ein neues für den Staat vor- theilhafteres Abkommen zu treffen, dann wäre er genöthigt gewesen, den Bankantheilseignern 115 Prozent ihres eingezahlten Kapitals — da das Kapital 20 Millionen beträgt, so betragen 115 Prozent 23 Millionen Thaler, — herauszuzahlen, dann war der Anspruch der Bankantheilseigner erledigt, urn nicht in der angenehmsten Weise, und der Staat war Alleinherrscher. Der preußische Staat hat sich bewogen gefunden, obschon man die mit den Bankantheils-⸗ eignern abgeschlossenen Bedingungen nicht mehr für entsprechend hielt, damals von seinem Kündigungsrechte keinen Gebrauch zu machen, wir haben vielmehr zu dem Auskunftsmittel gegriffen, waz uns 5. 4
des Gesetzes vom 27. März 1870 geboten hat, daß wir nämlich daz uns für das Jahr 1870 zustehende Kündigungsrecht von Jahr zu Jahr haben übertragen lag Der a f. Staat ist gegenwärtig in der Lage, in jedem Jahre, wo ihm das zweckmäßig erscheint, den Bankantheilseignern zu kündigen und sie aus dem Besitz zu setzen. Daß dieses Recht des e , Staates ein überaus werthvollez ist, das ist ja für jeden Geschäftskundigen sofert klar. Wir haben einmal in früheren Jahren mit einer Eisenbahngesellschast einen Vertrag geschlossen, wonach wir das Amortisationsrecht der Aktien al pari uns abkaufen lien man hat uns dafür 13 Millienen Thaler gezahlt. Ich weiß nun sehr wohl, daß hier ein gleiches Recht nicht vorliegt, daß es sich hier ja nur auf eine Verzichtleistung auf daz Kündigungsrecht fur eine bestimmte Reihe von Jahren handelt. Aber, meine Herren, daß es für die Bankantheilseigner ein nicht gering an zuschlagender Vortheil wäre, wenn man sich dieses Rechtes begäbe, das wird Ihnen sofort einleuchten, wenn Sie den Courszettel an— sehen und wenn Sie finden, daß, sofern die preußische Regierung unter den jetzt vorliegenden Verhältnissen zu dieser Kündigung schritte, das Eigenthum der Bankantheilseigner sich um 13 Millionen Thaler ver. mindern würde.
Der preußische Staat steht ferner mit der Bank in Beziehungen, die hier ja im Frühjahr bis zum Ueberdruß erörtert werden mußlen, in Beziehungen, die angeknüpft worden sind, als wir der Bank daz Recht der unbeschränkten Notengusgabe verliehen haben. Der preußt⸗= sche Staat bezieht ferner durch den vorbehaltenen Gewinnantheil eine Einnahme, von der ich mit Sicherheit erwarte, daß sie sich unter allen Umständen, wenn dieser Bankaesetzentwurf angenommen wird, ansehn. lich verringern wird, von der aber immerhin auch anzunehmen ist, daß sie sehr ins Gewicht falle. Und nun, meine Herren, sollte ein Vor— schlag gemacht werden, der ohne alle Rücksicht darauf, daß in anderen Staaten des Deutschen Reiches die Notenausgabe in ganz anderem Umfange hat ausgenutzt werden können als in Preußen, ohne allĩ Rücksicht darauf, daß alse, wie ich es vorhin beispielsweise angeführt habe, die preußische Rheinprovinz durch die bestehende Gesetzgebung verurtheilt ist, so Unendlich weit hinter dem Großherzogthum Baden zurückzustehen, wenn es sich um einen Vorschlag handeln sollte, der alle diese Verhältnisse unberücichtigt ließe, dann würde ich allerdings, so lange ich die Verantwortlichkeit für die preußischen Finanzinteressen zu tragen habe, einem solchen Vorschlage nicht zustimmen können, das erkläre ich ganz offen. Wenn es sich aber um Vorschläge handelt, die das Verhältniß nach Recht und noch mehr nach Billigkeit zu ordnen suchen, dann bin ich der Ansicht, daß . unter keinen Umstän⸗ den irgend wie übertriebene Anforderungen zu erheben hätte, sondern nur das, was den realen Verhältnissen entspricht, für sich in Anspruch zu nehmen hätte.
Aber, meine Herren, wenn ich nun schließen darf, so sage ich,
thun Sie Eines: versammeln Sie nicht eine Majorität um einen
Namen; versammeln Sie eine Majorität um eine Sache.
Die vorstehenden sowie diejenigen Reden, welche Seitens der Bundes⸗Bevollmächtigten bezw. Kommissarien etwa über den Bank gesetz⸗Entwurf noch werden gehalten werden, erscheinen demnächst als Separatabdruck und sind durch Carl Heymanns Verlag (Königgrätzerstraße 109 hierselbst 8SwW.) zu beziehen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der Separatabdruck aus den Annalen des Deutschen Reichs: Matrikularbeiträge oder Reichs-Einkommensteuer? Bericht über die Eisenacher Versammlung am 11. Oktober 1874“ ist kö im Verlage von G. Hirth soeben in 2. Ausgabe er—⸗
ienen.
— Wie Berthold Auerbach in der Allg. Ztg.“ mittheilt, rühren die volksthümlichen Singweisen zu Eichendorffs „In einem kühlen Grunde ꝛc. “, zum schweizer Heimweh: „Herz, mein Herz, warum so traurig?“ und zu „Bertrands Abschied“' von Friedrich Glück her, der am 23. September 1793 zu Oberensingen im obern Neckarthale geboren, von 1825 — 1839 Garnisonspfarrer auf dem Hohenasperg ge⸗ wesen, dann nach dem Dorfe Schornbach im württembergischen Rems thal als Landpastor versetzt worden und dort am 1. Oktober 1840 gestorben ist.
— Der bekannte Gelehrte und Politiker Professor Bluntschli hat soeben unter dem Titel: Deutsche Staatslehre für Ge— bildete in der C. ; erscheinen lassen, dessen Bestimmung er selbst in folgenden Worten ausdrückt: „Ich habe mir als Leser den weiten Kreis von Männer gedacht, welche bei den öffentlichen Angelegenheiten persönlich mitwirken und ein Bedürfniß empfinden, die Natur und die Aufgaben des Staates näher kennen zu lernen und ihre staatlichen Rechte und Pflichten mit klarem Bewußtsein auszuüben. Das Buch soll dazu bei— fragen, die politische Bildung des deutschen Volkes zu klären und zu fördern. Später als die Engländer und Franzosen ist das deutsche Volk zu der Gründung eines nationalen und freien Stagtes gelangt. Aber wie unsere klassische Literatur und die deutsche Wissenschaft so hohe Gipfel erstiegen haben, daß wir von da aus die früher erreichten
Höhen der englischen und französischen Literatur und Wissenschast
bequem überschauen, so hat auch das politische Leben des deutschen Volkes seit der Gruͤndung des Deutschen Reiches einen so stolzen und kähnen Aufschwung genommen, daß wir keine Ursache mehr haben, irgend ein auderes Volk, sei es zu beneiden, sei es zu fürchten, und eine unermeßliche und herrliche Aussicht in die Zukunft sich uns er— öffnet. Die Ausbreitung der politischen Rechte und Freiheiten auf alle Volksklassen bedeutet aber zugleich die Ausbreitung der öffentlichen Pflichten über Jedermann. Mit dem Wachsthum der polischen Macht ist zugleich eine nothwendige Steigerung der politischen Aufgaben und eine energischere Anspannung der moralischen Kräfte verbunden.“ In musterhaft klarer Form giebt der Verfasser in dem 1. Theil, betitelt: Allgemeine Staatslehre, die Grundlagen, nämlich eine Darstellung der Natur und Bestimmung des Staats, von Volk und Land, von den Staatsformen, den öffentlichen Gewalten und ihren Funktionen und von Staat und Kirche. Der 2. Theil, der das deutsche Staat recht zum Gegenstande hat, gewährt zunächst einen interessanten ge= schichtlichen Ueberblick und verbreitet sich dann über die Landes ver= fasfungen, die Reichsverfassung und die dentschen Grundrechte und Pflichten. Im letzten Abschnitt werden die nicht deutschen, europäischen und außerenropüischen Staaten besprochen.
— Dem Sonntagsblatt der Weim. Ztg.“ schreibt Hr. A. von Uexküll aus Coburg Folgendes: Es ist über den Rennsteig im Thüringer Walde, über dessen Bedeutung und Entstehung bereits viel geschrieben worden; ein neueres Licht auf die Rolle, die derselbe einst in uralten, vorhistorischen Zeiten gespielt hat, wirft vielleicht die Auffindung zahlloser Gräber in einem Theil wenigstens des von ihm durchzogenen Landes. Einsender dieses hat deren Vorkommen konstatiren können in den meiningischen 1 Siegmundsburg und Sachsendorf, fowie in dem zu Rudolstadt gebörigen Bezirk Scheibe. Dort liegen dieselben dicht gedrängt sowohl unmittelbar zu beiden Seiten des Rennsteigs, als auch auf den anstoßenden Berglehnen und Kuppen, wie namentlich auf dem zum Theil ven einem uralten Wall gekrönten Bleßberge und dessen Vorhergen, ebenso auf dem sogenannten Schwein aberge bei Friedrichs höhe. Die Gräber sind in den genannten Bezirken fast überall so zahlreich vorhanden, daß man von einzelnen Todtenfeldern kaum sprechen kann; das ganze Land dort erscheint vielmehr wie ein einziges gewaltiges Gräberfeld. Die zu vielen Tausenden vorhandenen Gräber sind höchst einfacher Kon= struktion, meift 3 = 4 Meter lang bei ziemlich ? Meter Breite und 560 - 70 Centim. Höhe; doch giebt es auch welche, die über dieses Maß hinausgehen. Eigenthümlich ist, daß neben jedem dieser Hügel
noch die Vertiefung sichtbar ist, aus der die Erde zu demselben ent⸗
nommen worden ist. Die bisher aufgedeckten Gräber enthielten blos viel Aschenerde und Kohlen; Beigaben sind in denselben nicht gefunden worden, doch werden solche bei genauerem und fortgesetztem Dur suchen gewiß entdeckt werden. Interessant wäre, zu erfahren, ob au andere Theile des Rennsteigs solche Todtenfelder in unmittelbarer
ähe aufweisen. — Coburg, 30. Sept. . ö Zweite Beilage
H. Beckschen Buchhandlung in Nördlingen
. 270.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 17. November
R s⸗ nserate für den Deutschen Reichs ⸗ u. Kgl. Preuß. 3 das Central Handelsregister und das Postblatt nim mt an: die Inseraten⸗Expedition
1. Stecbrtefe und Untersuchung?z - Sachen
des Aentschen Reichs Anzeigers a5 Aöniglich K
Freußischen Staats Anzeigers; Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Ar. 52.
u. dergl. . 8. Berkãn fe, Verpackungen, Submifsionen 1. 4. Verloosung, Ame rtisation, Zins zahlrng n. s. .
*
don öffentlichen Bapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
187.
Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Ftudolf Moßsse in Berlin, Breslau, Chemnitz,
; ͤ 34 Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a S. 8. Induftrie le Etabliffements dabriken u Sroßhandel. Sinne, Leibrĩg, München, Nurnberg, HYrãͤg, Sirah⸗
68. Verschiedene Sekannta achnngex.
I. Literarische Anzetgen.
8. Familien- Rachri ten.
9. Central-Handels-Register (einschl. Kon kurse). —
urg i. S., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, a alle übrigen größeren Annoncen Sureaus.
Erscheint in separater Beilage.
Vacanzen⸗Liste
der bei den Behörden in den Provinzen Brandenburg und Pommern durch Militär— Anwärter zu besetzenden Stellen.
Nr. T.
Berlin, den 17. November 1874.
Die Vacanzen-Listen werden den Truppentheilen des Garde⸗, II. und III. Armee-Corps mit- getheilt und liegen sowohl in den hiestgen wie auswärtigen Bureaus der Annoncen-xpeditionen des In⸗ vallben⸗Danks, von Rudolf Mosse und Haasenstein u. Vogler zur unentgeltlichen Einsicht aus; auch sind dieselben zu dem Preise von 1 Sgr. Pro Stück bei der Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers, Berlin, S. ., Wilhelmstraße 32, (nach außerhalb gegen Einsendung von 1 Sgr. in Briefmarken) zu haben.
(Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen: 1) Ort und Behörde, hei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere Bezeichnung der Stelle. ) Einkommen der Stelle. 4) Ob die Anstellung auf Tebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch
Gehaltsabzug gedeckt werden kann.
6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist.
D Ansprüche,
welche an die Bewerber gestellt werden. S) Wohin die Bewerbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.)
Provinz Brandenburg.
I) Alt- FHFeuhnpbiä6an, Magistrat, 2) Nachtwächter und Laternenanzünder, 3) 60 Thlr., 4 auf Lebens⸗ zeit, „ keine, 6) wenig, 7) gesunder, kräftiger Körper und Nüchternheit, 8) Mazistrat Alt⸗ Ruppin, 9) möglichst zum 1. Januar k. Js. zu besetzen, ;
1 Kerim, Peoviantamt, 2) Maschinen⸗Aufseher, 3) 3060 Thlr. Gehalt und nach zurückgelegtem 6 monatlichen Probedienst und erfolgter Anstellung 80 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, H auf 3 monatliche Kündigung, 5) keine, 6) bis zu 400 Thlr., 7) kräftige Gefundheit und mit der Führung eines Dampfkessels . Vertrautheit, 8) Proviantamt Berlin.
—
1 Beriim, Proviantamt, 2) Magazin
dachtwächter, 3) 250 Thlr. Gehalt und nach zurückgelegtem
6 monatlichen Probedienst und erfolgter Anstellung 80 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, auf Z monatliche Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) kräftige Gesundheit, g Propiantamt Berlin. 1 Berkim, Post-Zeitungsamt, 2) Postschaffner, 3) 300 Thlr., Gehalt, 89 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4 auf 4wöchentliche Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) körperliche Rüstigkeit, 8 Post⸗Zeitungsamt
in Berlin.
1) Berlim, Gesetzsammlungs ⸗Debits Comtoir, 2) Postschaffner, 39 300 Thlr. Gehalt, 80 Thlr. Woh⸗ nungsgeldzuschuß, 4 auf 4wöchentliche Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) körperliche Rüftigkeit, s) Gesetzsammlungs⸗Debits Comtoir in Berlin. J .
1) Forst, Magistrat, 3) zwei Polizei⸗Sergeanten, 3) 300 Thlr., 4) auf Lebenszeit nach sechsmonat⸗ lichem Probedienst, 3) keine, 6) nein, 7 — 8) Magistrat Forst. ; . ;
1) Forst, Magistrat, zwei Nachtwächter, 3 120 Thlr., q auf dreimonatliche Kündigung, 5) keine,
6) nein, 7) —, 8) Magistrat Forst.
1 Ereiem nale a. G., Kreisausschuß des Kreises Ober⸗Barnim, 2) Kreizausschuß Sekretär, 3) 700 Thlr., 4 auf Lebenszeit nach mindestens dreimonatlichem Probedienst, 5) keine, 6) nein, 7 Kenntniß der gesetzlichen Bestimmungen und des Geschäftsganges, sowie Gewandtheit im Protokolliren, 8s) Kreisausschuß des Kreises Ober-Barnim zu Freienwalde g, O
I) Hinder ole, Bost- Expedition, 2 Landbriefträger, 3 150 Thlr. Gehalt un 20 Thlr. Wohnungs⸗ geldzuschuß jährlich, ) auf Kündigung, 5) 100 Thlr, kann auch durch Abzüge gebildet werden, 6) ja, 7) Lesen, Schreiben, Rechnen, 8, Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktion in Frankfurt a. O.
ID Weustadt-Ehersrralde, Magistrat, 2) Registrgtor, 3) 300 Thlr., 4 auf Lebenszeit nach sechsmonatlichem Probedienst, 5) keine, 6) nein, 7) muß im Kommunal und Polizei⸗Verwal⸗
tungedienst routinirt und bereits in einer gleichen Stellung thätig gewesen, auch körperlich gesund
sein, . Magistrat Neustadt-Eberswalde.
D Potsdam, Magistrat, 2) Aufseher in der Armen und Arbeitsanstalt, 3) 289 Thlr. oder 8.0 Mark Gehalt, I auf dreimonatliche Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) besondere Energie, 8 Ma—
gistrat Potsdam.
I) stransherg, Inspektion des Landarmenhauses, 2) Lazarethwärter bei den Detinirten, 3) vom 1. Januar 1875 ab ca. 247 Thlr, 4 auf dreimonatliche Kündigung, ) keine, 6) nein, 7) un⸗ verdeirathet, im Schreiben geübt, 8) Inspektion des Landarmenhauses Strausberg.
I) strashergs, Inspektion des Landarmenhauses, 2) Lazarethwärter bei den Schulknaben, 3) vom J. Januar 1875 ab 184 Thlr. 27 Sgr. 7 Pf, 4) auf dreimonatliche Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) unverheirathet, im Schreiben geübf, 8) Inspektion des Landarmenhauses Strausberg.
Provinz Pommern.
ID KBucddemhaenm, Postexpedition, 2) Landbriefträger, 3) 150 Thlr. und 20 Thlr, Wohnung sgeld⸗ zuschuß, I auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thlr. event. Gehaltsabzüge, 6) ja. 7). Befä⸗ higung zur Bestellung von Poftsendungen und körperliche Ausdauer, 89) Ober -Postdirektion
in Stettin.
ID Inowraca, Königliches Salzamt, 2) Kanzlist, 3) pro Arbeitstag 29 Sgr, 4 auf 4 Wochen Kündigung, 5) keine, 6) bis 25 Sgr. täglich, 7) gute korrekte Handschrift und Gewandtheit im Kopiren, s) Königliches Salzamt zu Inowraclaw. ;
I) stargard i. E., Postamt, 2) Landbriefträger, 3) 150 Thlr. und 20 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4 auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thlr. event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7). Befähigung zur Bestellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober Postdirektion in Stettin.
1) Puthus, Postverwaltung, 2) Landbriefträger, 3) 150 Thlr. und 260 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4 auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thlr., event. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befähigung zur Bestellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8) Ober-Postdirektion in Stettin.
I Swimemämcle, Magistrat, 2) Exckutor und Hülfs Polizeibeamter, 3) 250 Thlr. jährlich, sowie Mahn⸗ und Exekutionsgebühren, auf Lebenszeit, 5) 50 Thlr,, 6), ja, 7) muß amtliche An—
zeigen s
elbständig verfassen und niederschreiben können, s) Magistrat in Swinemünde.
1) Tanten, Post⸗ Expedition, 2) Landbriefträger, 3) 1590 Thlr. und 20 Thlr. Wohnungsgeldzuschuß, 4 auf 4 Wochen Kündigung, 5 160 Thlr. ev. Gehaltsabzüge, 6) ja, 7) Befähigung zur Be— stellung von Postsendungen Und körperliche Ausdauer, 8) Ober-Postdirektion in Stettin.
I) Hiüsgsom, Post⸗Expedition, Landbriefträger, 3) 150 Thlr. und 20 Thlr, Wohnungsgeldzuschuß, auf 4 Wochen Kündigung, 5) 100 Thir. ev. Gehaltsabzüge, 6) ja, I) Befähigung zur Be— stellung von Postsendungen und körperliche Ausdauer, 8s Ober-Postdirektion in Stettin.
Zusammenstellung . ; . der im Deutschen Reichs- und Königlich Preußijchen Staats-Anzeiger zur Besetzung angezeigten
gegenwärtig vakanten Stellen.
Bezeichnung der
vakanten Stellen.
Einkommen der Stelle jährlich.
Meldung 8 bis zum S 3
Rreis⸗Wundarzt des Kreises Tilsit = Kreis⸗Wundarzt der Stadt Frankfurt a. O. und Kreises Lebus.
Direktor an der Itrenanstalt und dem Landkrankenhause
zu Schwetz.
Volontair⸗Arzt an der Land⸗Irrenanstalt zu Neustadt E. W.
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Fischhausen
Kreis-Thierarzt des Kreises Ragnit Kreis-Thierarzt des Kreises Rosenberg W. Pr.
Kreis -Thierarzt des Kreises Zauch-Belzig.
Kreie⸗Thierarzt der Kreis ö und Stralsund .
Kreis ⸗Thierarzt des Kreises Neu Thierarzt 1. Klasse zu Drossen Apotheker zu Colbergermünde. , Pfarrer Rektor und Nachmittags ⸗Prediger zu Prausnitz 2. Lehrer an der Mädchen⸗Mittelschule zu Drossen . Rektor an der höheren Knabenschule zu Kelbran. Lehrer an der 1. Bürgerschule zu Zeitz.
haus a. d. O.
Landbaumeister beim Bezirks⸗Präsidium des Unter · Elsaß
zu Straßburg 1. E... Bürgermeister zu Pritzwalk,
Beigeordneter (2. Bürgermeister) zu Neustadi⸗ Magdeburg
Besold. Stadtrath zu Liegniiltz;;.
des
300 Thlr. 25. 12. 74 26
200 Th r. 14/12. 74
5400 Mark 25. freie Wohn. und Beheizung. 150 Thlr., 27. 200 Thlr. Rem. und freie Station. 200 Thlr. und 100 Thlr. Zuschuß. 300 Thlr. , und 100 Thlr. Zuschuß. . 274
200 Thlr. ö fi. 14 29 260 Thlr. 20/12. 74 100 Thlr. Rem. 9 . 4
ca. 1000 Thlr. ö 700 Thlr. 20. 11. 14 450 Thlr. .
600 Thlr. l. 12. 74. 600 Thlr. —
1500 Thlr. 1 1000 Thlr. 20.11.74 1000 Thlr. —
1469 Thlr. 1. 12. und 200 Thlr. Standes be⸗ aamten⸗Remuneration.
Besold. Stadtrath und Polizeiverwalter zu Wandsbeck. 1400 Thlr.
Stadthauptkassen⸗Rendant zu Spremberg. Polizei⸗ Sergeant zu Zeitz
Kommunal⸗Förster des ForstschutzBezirks Niederscheidweiler
Kommunal⸗Förster zu Manderscheid. 2 Nachtwächter zu Spandau
Polizeidiener, Feldhüter und Wegewärter zu Brotdorf.
650 Thlr. 275 Thlr. 200 Thlr. und ECmol. 150 Thlr. und Emol. 51. je 130 Thlr. ⸗ * und 20 Thlr. Miethsenisch. 100 Thlr. 10/1. 75. *
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Buchhändler Otto Spilling ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten Ja. Spuüling 8. 327. 73. V. aus §§. 2465. 247 und 7* des Strafgesetzbuches beschlossen worden. Die Ver haftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, auf den 2c. Spilling zu vigiliren, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Tranzports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 6. November 1574. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs fachen. Deputation V. für Verhrechen und Vergehen. Beschreibung. Alter: 34 Jahre. Geburtsort: Cassel am 17. Dezember 1839. Größe: 165 Gentimeter. Haare:? braun. Augen: braun. Augenbrauen: braun. Bart; blond. Nase: kurz, stumpf Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: ovale. Gesichtsfarbe; gesund. Zähne; vorne gesund. Sprache: deutsche. Besondere Kennzeichen: auf der rechten Wange einen erbsengroßen Leberfleck, am linken Augenwinkel eine erbsengroße, vertiefte Narbe.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten ehemaligen Unteroffizier des J. Garde Ulanen⸗-Regi⸗ ments, Tischlergesellen Friedrich Wilhelm Wendt von hier ist die gerichtliche Haft wegen wiederholter Urkundenfälschung, wiederholten Ze— trugs, Diebstahls und Unterschlagung beschlossen worden. Es wird ersucht, auf den 2. Wendt zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Ge⸗ fängniß-Inspektion abzuliefern. Potsdam, den 15. November 1874. Königliches Kreisgericht, Ahthei⸗ lung J. Signalement. Der 3c. Wendt ist 33 Jahr alt, am 13. September 1849 in Pasewalk geboren, ist mittlerer Größe, hat blondes Haar und hat ein gutes Aeußere.
Der hinter den Malergehülfen Carl Müller am 16. August 1873 erlassene Steckbrief ist er⸗ ledigt. Alt Landsberg, den 9. November 1876.
Königliche Kreisgerichts⸗-Deputation.
Folgender von uns unter dem 24. August 1868 erlaͤssener Steckbrief: Durch rechtskräftiges Erkennt- niß des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts vom 9. Juli dieses Jahres sind: 1) der Kandidat der Theologie Anton Herbrich aus Nahrten; A der In⸗ wohnerfohn Johann Friedrich Carl Obst aus Schlaube; 3) der Knechtssohn Ernst Wilhelm Tschaepe aus Zapplau; 4) der Knechtssohn Carl Eduard Gustav Goldmann aus Jästersheim; 5) der Tagearbeiter Johann Carl Ernst Michel aus Juppendorf, wegen unerlaubten Verlassens der Königlichen Lande in der Absicht, sich dadurch dem Eintritt in das stehende Heer zu entziehen, ein Jeder zu einer Geldbuße von I50 Thlrn, 1. c. Fünfzig Thalern, welcher im Unver⸗ mögensfalle eine je einmonatliche Gefängnißstrafe substituirt worden, verurtheilt worden. Es wird er⸗ sucht, von den Vorgenannten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, im Betretungsfalle die Geldbuße von je 50 Thlr. event. exekutivisch bei⸗ zutreiben, im Unvermögensfalle aber die substituirte einmonatliche Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns davon Nachricht zu geben. Guhrau, 24. August 1868. Königliches Kreisgericht, Ferial-Abtheilung, wird nochmals in Erinnerung gebracht. Guhrau, den 9. November 1574. Königliches Kreisgericht. IJ. Ab⸗ theilung.
Ersuche um Auskunft über den Aufenthaltsort des
Schneidermeisters Ferdinand Kuhnhold von hier. Eassel, den 5. November 1874. . Der Staatsanwalt. Wilhelmi.
Subhastationen, Aufgebate, Vor⸗ ladungen u. dergl.
ltess! Oeffentliche Vorladung.
Die Handlung G. Krämer zu Berlin, Bischof— straße 1I5, hat gegen den Herrn A. Wolff, zuletzt in Berlin, Leipzigerstraße 123 wohnhaft, die Klage auf Zahlung von 500 Thlr. nebst 6* Zinsen seit 25. Juni 18674, 4 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Protestkosten „ eigene, und i * bezahlte fremde Provision mit 3 Thlr. 10 Sgr. aus dem von dem 2. Wolff am 25. März D. J. ausgestellten, von dem Freiherrn Friedrich von Otter⸗ stedt acceptirten, am 25. Juni d. J. fällig gewesenen Wechsel über 500 Thlr. angestrengt.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Auf⸗ enthalt des A. Wolff unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgeferdert, in dem zur Klage⸗ beantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 28. Januar 1875, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 19. September 1874.
Königliches Stadtgericht, . Abtheilung fuͤr Ciilfachen. Prozeß-⸗Deputation II.
looo Proclama.
Die Inhaber des nachstehend bezeichneten augeb⸗ lich verlorenen Hypotheken Zustruments, sowie ihre Rechtsnachfolger werden hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf
den 13. März 1875, Bormittags 11 Uhr, anberaumten Termin zu melden, indem alle unbe⸗ kannten Interessenten mit ihren Ansprüchen vrãäklu· dirt und das Instrument behufs neuer Ausfertigung amortisirt werden soll.
Die Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlungen
vom 17. Oktober, 4. Ottober 1868, 2. April 1869
beglaubigte Abschrift der gerichtlichen Verhandlung
vom 15. Mai 1368 als Schuldurkunde des Acker= bůrgers Johann Friedrich Moehring über 500 Thlr. rückständige zu fünf Prozent verzinsliche Kauf
gelder ge e , an. II. September 1869
auf den hiesigen Grundstücken:
Ben 2 tt 121 Abth. III. Nr. 8. Band B.
Blatt 449 Abth. III. Nr. 2, Band VIII. Blatt
Rr. 491 Abth. III. Rr. 1, Band XII. Blatt
Nr. 353 Abth. III. Nr. 8, Band XIII. Nr. 5145 Abth. ff. Nr. 5, Band XVII. Blatt Nr. 161 Abth. III. Nr. 8 des Grundbuchs von Kyritz für die Erben des Destillateurs Schnur abgetreten durch den unterm 31. Januar 1870 obervormundschaftlich bestätigten Erbrezeß vom 36. November 1869 und 6. Januar 1870 an die verwittwete Anna Meyer, geb. Schnur. Kyritz, den 6 November 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission J.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Auktion. Donnerstag, den 19. d. M. Vor mittags 10 Uhr, sollen am hiesigen Laboratorium 2 österreichische Leiterwagen, 119 Stück Räder, eine Anzahl Hacken, Schippen, Beile, blechene Kartãtsch⸗ büchsen, kieferne Bohlen, Langhölzer und Brennholz, sowie Geschüͤtzzubehörstücke, als: Taue, lederne Kar— tusch⸗Tornister, Schlagrohrtaschen 206, eine Partie Handwerkszeuge für Schmiede, Sattler, Klempner, Tischler, Stellmacher ꝛc. öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung in preußischem Gelde ver⸗ kauft werden. Eosel, den 9. November 1874.
Artillerie ⸗ Depot.
Iõ5481 Bekanntmachung.
Die Gestellung der Fuhrwerke und Gespanne
u Lokaltransporten soweit diese nicht durch den
Spediteur ausgeführt werden, soll für das Jahr IsüI5 im Wege der öffentlichen Submisston ver- dungen werden.
Der Termin ist auf Montag, den 30. Novem ber er., Vormittags 11 Uhr im diesseitigen Bureau, am Kupfergraben Nr. 8, part, anberaumt.
Die Bedingungen sind von den Unternehmungs⸗ luftigen vorher hier einzusehen und von denselben zu unterschreiben. ;
Preizofferten müssen den Bedingungen genau ent. sprechen und versiegelt mit der Aufschrift „Gebot auf Leistung von Lokaltransporten“ vor dem Termin hier eingereicht werden.
Berlin, den 14. November 1874.
Depot · Verwaltung der Artillerie Prüfungs ⸗Kommission.