.
ö . r, , . .
Orchideen, schilfartiges Gras, Schlingpflanzen. Schmale Pfade durch⸗
der etatsmäßigen Friedensrichter verschuldet, in 33 Fällen durch das Ausbleiben der sog. Ehren⸗Friedensrichter, 64 Male ließen es beide an der zur Beschlußfähigkeit nöthigen Vollzähligkeit fehlen; in 7 Fällen war die Staatsanwaltschaft unzulänglich vertreten, in 13 Fällen brachten Feiertage Verzögerungen hervor. Die größte Zahl der nicht zu Stande gekommenen Konferenzen brachte der April (38), die geringste der Juni (13), was im Charakter der betreffenden Monate liegt, da die Uebergangs⸗-Jahreszeiten zwischen dem Winter und Sommer zu weiteren Reisen bei uns am wenigsten angenehm sind. Nach den Provinzen haben am meisten vereitelte Friedensrichter⸗Plenarkonferenzen folgende Gouver⸗ nements aufzuweisen: Kiew, Pensa, Kostroma, Kaluga, Tula, Tschernigow. Der Oktober war noch durch den Monstreprozeß der Aeb⸗ tissin Mitrofania bemerkenswerth. Diese Dame, eine geborene Baronesse Rosen, früher Hofdame, jetzt 52 Jahre alt, hatte ihr Kloster zu Serpuchow bei Moskau zu hoher Blüthe gebracht. Sie errichtete dabei zum Vortheile des Klosters und der ihr unter⸗ gebenen religiösen Genossenschaften eine Menge Fabriken und ließ sich in Unternehmungen ein, welche gewaltige Summen ver⸗ schlangen. Die Mittel, welcher die Aebtissin zur Deckung ihrer Defizite sich bediente, zogen ihr eine Anklage auf Wechselfälschung und betrügerische Schwindelei zu. Es wurden bei dem Pro⸗ zesse, der 11 Tage dauerte, 103 Zeugen abgehört und den Ge⸗ schworenen 270 Fragen vorgelegt. Die Angeklagte ward schuldig gesprochen und unter Verlust aller besonderen und bevorzugten Standesrechte zur Verbannung nach dem Gouvernement Je⸗ nisseisk verurtheilt. J
Amerika. Cuba. Der östliche Theil von Cuba wurde einem Telegramm aus Havanna zufolge von heftigen Stürmen heimgesucht. Mehrere Städte wurden überschwemmt und einige Einwohner verloren ihr Leben. Namentlich hat das Zuckerrohr sehr gelitten.
Asien. Aus Japan erfährt die „Times“, daß Joshida Kirjononi wegen seiner Ernennung zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei den Vereinigten Staaten am 10. September seinen Posten als Vize⸗Finanzminister niederlegte. ;
Afrika. Marocco. Aus Gibraltar wird der „A. A. C.“ zufolge unterm 10. d. M. gemeldet: Nach hier von Algier ein⸗ gegangenen Berichten befürchten die maurischen Stämme eine Züchtigung aus den Händen des Sultans Mule Hassan und werden wahrscheinlich eine Zuflucht auf französischem Gebiet suchen. Es heißt auch, daß viele algierische Stämme der schwe⸗ ren Steuerbürden müde und mit der Ersetzung des Civilgouver⸗ neurs durch einen militärischen Gouverneur unzufrieden, geneigt sind, nach Algier und Tunis zu entkommen, und nur die fran⸗ zösischen Behörden verhindern sie an der Auswanderung.
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Vereinswesen.
Berlin, 19. November. Die Lieferanten des Berliner Hausfrauen-Vereins eröffnen heute bei freiem Entrée in den Räumen des Industriegebäudes (Kommandantenstraße 77/79) eine Weihnachtsausstellung mit Verkaufsbazar. Die Aus— stellungsobjekte bilden: Haus⸗ und Küchengeräth, Fertige Wäsche und Weißwaaren, Papier, Galanterie⸗ und Lederwgaren, Damen-Mäntel, Korsets und Jupons, Parfümerien und chinesische Waaren, Spiel— waaren, Kleiderstoffe, Bilderbücher, Schirme, Gemä de in Oeltarben— druck, Leinenwaaren (speziell Weihnachte-Artikel), Delikatessen und Baumkonfekte, Alfenidewaaren, Portefeuilles, Konditorei, Kolonial- und Delikatesse⸗Wagren, Schreibmateriglien und Lederwaren, Weißwaaren, Parfümerien, Korbwaaren, Tapisserie⸗Manufaktur, Porzellan- und Glaswaaren, Marzipan und Zuckerwagren, Buchhandlung, Bronze—⸗ waaren, Bashliks. Strumpfwaaren, Puppen, Damen-Konfektion, Seidenband und Weißwaaren.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin, 19. November. Der in weitesten Kreisen Berlins be— kannte Sanitätsrath Dr. Julius Beer ist gestern Vormittag um 10 Uhr hierselbst gestorben.
Nouvelle 16gislation prussienng règlant les rap— ports entre 1'Eglise et 1 Etat (Berlin G. van Muydemn). Das vorliegende gut ausgestattete Werk hat die Bestimmung, die im Auslande vielfach verbreiteten irrigen Ansichten über die preußische deutsche Kirchenpolitik zu berichtigen. Das Buch enthält die maß— gebende Uebersetzung sämmtlicher Kirchengesetze, ein Résums der— selben, die bei Gelegenheit der kirchenpolitischen Debatten im Reichs— tag und Landtag von dem Reichskanzler und dem Minister der geist— lichen 2c. Angelegenheiten gehaltenen Reden, die Aktenstücke über die Aufhebung der katholischen Abtheilung im Kultus- Ministerium und die Ernennung des. Kardinals Hohenlohe, den Brief— wechsel zwischen Sr. Majestät dem Kaiser und dem Papst, die Ant— wort Sr. Majestät auf die Adresse des Grafen Russcl, die Adreffen der staatstreuen Katholiken, endlich den bekannten Aufruf an die ka— tholischen Wähler und mehrere auf den Kirchenkonflikt bezüglichen Reden von Abgeordneten, z. B. von Sybel und Gneist.
— Der am 15. Nachts versterbene Dr. Heinrich Brockhaus, Chef der Verlagsbuchhandlung F. A. Brockhaus, geboren 6 4. Februar 1804 zu Amsterdam, war mehr als 50 Jahre lang Mit— inhaber, seit 1850 ältester Chef der bekannten Verlagsbuchhandlung, er war ferner auch Mitbegründer der von ihm verlegten, in Leipzig erscheinenden „Deutschen Allgemeinen Zeitung“. Mitte der fünfziger Jahre nahm er seinen 1829 geborenen Sohn, Dr. Eduard Brockhaus in die Firma auf. ;
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Die Fregatte, Challenger * ist mit der englischen wissen⸗ schaftlichen Expedition an Bord am 11. d. Ns. von Australien in Hongkong angekommen.
Land⸗ und Forstwirthschaft. Berlin, 19 November. Das Landes⸗Oekonomie⸗Kol⸗ legium setzte gestern unter dem Vorsitz des Geh Regierungs⸗Raths Dr. Thiel seine Berathungen, denen auch wieder der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal beiwohnte, fort. Vach Feststellung des Protokolls nahm zunächst der Minlster Dr. Friedenthel das Wort, um über diejenigen Arbeiten der Versammlung Mittheilung zu machen, welche den nach seiner gestrigen Vorlage zu bildenden Kommissionen zunächst zur Begutachtung überwiesen werden sollen und über welche dieselben schon in den nächsten Tagen — möglichst noch Ende dieser Woche — in Berathung treten sollen. Der Kommission für die Agrargesetzgebung werde ein Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen über die Un— schädlichkeits⸗ Erklärungen kei Abtrennung kleiner Grundstücks⸗ parzellen und ob hierbei die Bestimmungen der älteren Provinzen auf die neuen Landestheile und die Rheinprovinz anzuwen— den seien, vorgelegt werden. Der Kommission für die Arbeiterver hältnisse soll das im landwirthschaftlichen Ministerium ausgearbeitete Gesetz über die ländlichen Arbeiterverhältnisse zugehen. Die Kom- mission für das Veritinärwesen werde die neue Seuchenordnung zur Begutachtung erhalten. Der Wegebaukommission sollen die Grund⸗ gedanken der neuen Wegebaugesetzgebung zur gutachtlichen Aeußerung vorgelegt werden. In dieser Kommisston, welche das Verkehrswesen überhaupt umfassen soll, könnten auch Tariffragen auf Grund spezieller Anträge Besprechung finden. Der Kommission für die Landespferde— zucht solle zunächst die Frage vorgelegt werden, inwieweit das von dem freien Kongreß bei Gelegenheit der diesjährigen internationalen land⸗— wirthschaftlichen Ausstellung zu Bremen berathene uad angenommene Projekt auf Gründung einer deutschen Pferdezucht⸗Kommission aus— führbar ist, oder ob es für Preußen einer Modifikation bedürfe. Fer— ner werde sich dieselbe Kommission mit der Frage zu beschäftigen haben, wie die Prämien bei der Pferdezucht — Rennprämien, Schau— prämien, Zuchtprämien u. s. w. — zu ordnen seien. Was das Unter⸗ richtswesen anbetrifft, so werde der Minister Veranlassung haben, schon in der nächsten Session des Abgeordnetenhauses seine Ansichten über die systematische Organisation des landwirthschaftlichen Unter— richtswesens zu entwickeln. Für jetzt wolle er nur erklären, daß er keineswegs, wie einzelne Zeitungen berichtet hätten, in der Ver— bindung der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten mit den Universitäten den einzigen und allein richtigen Weg erkenne. Er habe in letzter Zeit mit Interesse von den Einrichtungen der ver⸗ schiedenen Unterrichtsanstalten Kenntniß genommen, und sei gerade dadurch in dieser seiner Ansicht bestärkt worden.
Ein dringlicher Antrag, betreffend die Betheiligung landwirth⸗ schaftlicher Sachverständiger bei der Festsetzung der Eisenbahnfracht— tarife, wird auf Beschluß des Plenums in einer der nächsten Sitzun⸗ gen zur Verhandlung gelangen; ebenso wird die Wahl der Preisrichter für die beiden neuen von der Koppe⸗Stiftung ausgeschriebenen Preis⸗ aufgaben auf heute vertagt. — In Bezug auf die Differenz der Preisrichter über die frühere Preisaufgabe der Koppe ⸗Stiftung, betreffend die neueren Resultate der wissenschaftlichen Forschun⸗ gen für die thierische Ernährung, — in welchen Fällen be⸗— kanntlich nach den Statuten der Koppe⸗Stiftung das Kollegium die endgültige Entscheidung zu treffen hat — beschließt die Versammlung, in Uebereinstimmung mit dem Urtheil zweier Preis— richter, gegenüber dem dissentirenden Votum des dritten, daß der Preis dem Einsender der einzigen Konkurrenzschrift mit dem Motto: „Die Prinzipien u. s. w.“ zu ertheilen sei, indem sie gleichzeitig die Erwar— tung ausspricht, daß der Verfasser die Preisschrift vor ihrer Ver— öffentlichung mit den dem heutigen Standpunkt der Wissenschaft entsprechen⸗ den Zusätzen versehen werde. — Ueber den Antrag des Hrn. Lehmann, betreffend die Bestrafung des Kontraktbruchs der ländlichen Arbeiter. entspann sich eine längere Geschäftsordnungs⸗Debatte. Der Ausschuß hatte den Antrag gestellt und dem Kollegium empfohlen, die Be— rathung dieses Antrages auszusetzen und in Gemeinschaft mit dem in dem landwirthschaftlichen Ministerium ausgearbeiteten Gesetze über die ländlichen Arbeiterverhältnisse, sowie in Gemeinschaft mit einem Antrage des . v. Hagen -Preneslaw: über den Einfluß des Freizügigkeitsgesetzes und der Heimathgesetzgebung der Neuzeit auf die ländlichen Arbeiterverhältnisse Ermittelungen anzustellen, der zu wählenden Kommission für die Arbeiterverhältnisse zu über— weisen. Das Plenum konnte sich dieser Ansicht nicht anschließen, sondern beschloß, über das Materielle des Antrages des Hrn. Lehmann in einer der folgenden Sitzungen in Berathung zu treten. — Dasselbe beschloß ferner, den Antrag des Hrn. Limbourg, bezüglich mehrerer Vorschläge und Maßregeln zur Hebung der inländischen Pferdezucht, und den Antrag der HH. Wehrmann und Hermkerk, auf Errichtung eines Hauptgestüts auf dem Westerwalde, entsprechend dem Antrage des Ausschusses, der neu zu bildenden Landespferdezucht zu überweisen. Ebenso wurde ein dringlicher Antrag des Hrn. Lenz, betreffend das Gesetz, wonach in Hohenzollern Mobilien nur bis zu Dreiviertel ihres Werthes versichert werden dürfen, einer Kommission zur Begutachtung und Berichterstattung überwiesen.
— Aus New⸗YJork meldet man; Die Entwaldung Ame kas geht mit Riesenschritten vor sich. 8000, 0090 Aeres werden jährlich entwaldet, während nur 10900 neu bepflanzt werden. Chicago allein konsumirt jährlich 10000 Acres Wald. In einem Zeitraume von zehn Jahren werden 124960, 000 Acres Wälder niedergebrannt, nur um schnell den Boden henutzen zu können. In Wieconsin werden jährlich 50, 000 Acres gefällt, um den Bedarf Nebraskas und Kansas zu befriedigen.
Gewerbe und Handel.
In der am 18. November in Ruhrort abgehaltenen General— versammlung der Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft Phönix“ zu Laar waren 55 Aküionäre, welche 47465 Aktien Litt. A. und 6905 Aktien Litt. B. vertraten, anwesend. Der Antrag einiger Aktionäre auf Rückzahlung des für die neuen Aftien bezahlten Agio's wurde ahgelehnt und die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsrathes wiedergewählt. Die Dividende für dag abgelaufene Geschäftsjahr beträgt, wie bereits bekannt, für die Aktien Litt. A. Sꝛx und für Litt. B. 65x. ,
Der neu-ebildete Fleisch kon sumverein in Gera (Ver einsschlächterei) zeigt an, daß vom 15 November ab der Verkauf von Schlachterzeugnissen begonnen hat Das Verkaufelokal ist jeden Tag von 6 Uhr frü bis 8 Uhr Abends, an Sonn- und Festtagen von 6 bis 9 Uhr früh und 4 bis 8 Uhr Abends geöffnet. Wünsche und . sind in einem im Vereinslokale angebrachten Briefkasten zu legen.
— Das Comité der deutschen Aktionäre der Elisabeth⸗West⸗ bahn hat sich nach langen Verhandlungen mit dem Verwaltungsrath über folgendes Arrangement, betreffend die Differenzen aus dem Kost⸗ geschäft, geeinigt: 1) Es werden von interessirter Seite 200, 009 Fl. ö. W. erlegt und dafür die nahezu werthlosen 309 Aktien der Kom⸗ misstonsbank und 1190 Aktien der Report⸗ und Kreditbank aus dem Depot entfernt; Y die anderen Effekten, 4975 Aktien der Tramway⸗ bau⸗Gesellschaft, 2450 Aktien der allgemeinen österreichischen Bank und 3099 Aktien der Unionbaubank werden als lebens- und entwick— lungsfähig und in Erwartung einer Realisation zu besseren Coursen als dermalen zurückbehalten; 3) dem §. 34 des Statuts wird ein Zusatzartikel gegeben, welcher die Anlage der Betriebsüber⸗ schüsse im J untersagt; 4) für die in der nächsten ordent⸗ lichen Generalversammlung (Mai 1875) vorzunehmenden Neuwahlen in den Verwaltungsrath ist unter bindender 6 der Eintritt zweier deutscher Aktionäre sichergestellt. Auf dieses Kompromiß hin hat der Verwaltungsrath für den 15. Dezember eine ordentliche General⸗ versammlung ausgeschrieben, wo auf Antrag des Revisionsausschusses die in der Generalpersammlung vom 24. Mai d. J. versagte Decharge für das Kostgeschäft beantragt und nächst der statutarischen Ergän—⸗ zung unter der Bedingung beschlossen werden soll, daß obgedachte Punkte in Vollzug gelangen.
WVerkehrs⸗Anstalten.
Das Technische Bureau des Direktoriums der Magdeburg— Halberstädter Eisenbahngesellschaft hat soeben im Verlage der Hof⸗ buchdruckerei von Carl Friese in Magdeburg ein Norddeutsches Eisenbahn-Coursbuch“ erscheinen lassen. Dasselbe enthält so⸗ wohl die Routen als auch die Spezialfahrpläne sämmtlicher Eisen⸗ bahnen Norddeutschlands; allgemeine Bestimmungen für das reisende Publikum; besondere Bestimmungen (Schlacht⸗ und Mahlsteuer, Wildpretsteuer, Zollabfertigung im internationalen Verkehr); die Restaurationgtaxe für die Magdeburg -⸗Halberstädter Eisenbahn; Be⸗ stimmungen über Droschkenbestellung und Droschkentarif in Berlin; Ausweise der Dampfschiffahrten nach Norderney, Borkum und Helgoland. Der Preis des außerdem mit einer Karte ausgestatteten handlichen Büchelchens beträgt 5 Sgr.
— Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft hat den Vertrag wegen Betriebsleitung der Werrabahn pro 1. Ja— nuar 1876 gekündigt, sich auch zu einer früheren eventuell sofortigen Lösung des Vertragsverhältnisses bereit erklärt. Diese Lösung ist von der Thüringischen Bahnverwaltung schon seit Jahren beabsichtigt und bisher nur auf Veranlassung der bei derselben betheiligten Staats⸗ regierungen beanstandet gewesen.
— Nachdem am 14. November bereits der Königliche Landrath des Oelser Kreises, Hr. v Rosenberg, die Strecke Oels⸗Groß Graben der Oels Gnesener Eisenbahn inspizirt hatte, veranstaltete, wie die „Schles. Ztg.“ mittheilt, am 15. d. mit Genehmigung der Direktion der Oels-Gnesener Eisenbahn die Firma Döring, Richter u. Co, welche ven Oels bis Frauenwalde dis Erdarbeiten und von Oels bis Militsch den Oberbau genannter Bahn ausgeführt hat, die erste größere Probefahrt von Oels his Groß Graben. Die ganze Strecke Oels-Gnesen soll zum Juni k. J. dem fahrplanmäßigen Be⸗ triebe übergeben werden. Sie hat eine Länge von 164 Kilometern ffast 22 Meilen). Bahnhöfe sind in: Oels, Julius burg, Groß-Graben, Craschnitz, Militsch, Zduny, Krotoschin, Kozmin, Jaroschin, Neustadt— Zerkow, Miloslaw, Wreschen, Czerniesewo und Gnesen. Bis auf die Strecke Frauenwalde Militsch (etwa 25 Meile) Kozmin-Krotoschin . 24 Meile) ist die ganze Bahn bereits mit Arbeitszügen be⸗ ahrbar.
Königliche Schauspiele.
Freitag, den 20. November. Opernhaus. (227. Vor⸗ stellung) Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elisabeth: Fr. v. Voggenhuber. Venus: Frl. Horina. Landgraf: Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Betz. An⸗ fang halb Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (237. Vorstellung) Zum ersten Male: Ein gefährlicher Freund. Lustspiel in 1 Akt aus dem Fran⸗ zösischen von A. Fresenius. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. — Hierauf, zum ersten Male: Neckereien. Lustspiel in 1 Akt von A. v. Winterfeld. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. — Zum Schluß, neu einstudirt: Der zerbrochene Krug. Lust⸗ 6 in 1 Akt von H. von Kleist. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗
reise.
Sonnabend, den 21. November. Opernhaus. (228. Vorstellung.) Cesario. Oper in 3 Akten nach Shakespeare's „Was ihr wollt von Emil Taubert. Musik von Wilhelm Taubert. Ballet von P. Taglioni. Unter Direktion des Komponisten. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (238. Vorstellung.) Ein Erfolg. Lustspiel 5 i Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗
reise.
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspekloren Schewe (Opernhaus) und Hoff meister (Schauspielhaus in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.
Zum Besten der Afrikanischen Gesellschaft
hielt am Mittwoch Herr Dr. Reichenow einen Vortrag über Natur und Menschen an der Goldkü st e. Durch die großen Entdeckungs— reisen der Portugiesen ist uns erst die Westküste Afrikas bekannt ge— worden, spätere Nachrichten verdanken wir den Franzosen, auch Missionare und Reisende haben das Land betreten, das bis zur Stunde noch wenig betreten ist. Expeditionen waren stets ohne Erfolg, weil das Klima sehr ungesund ist. Früher folgten dieselben dem Laufe der Flüsse, in neuerer Zeit hat man sie auch zu Lande angetreten. Die Schwierigkeit liegt hauptsächlich im Mangel an Lastthieren, die Lastträger wagen sich sellen wegen stets herrschender politischer Feind⸗ schaft in ein fremdes Gebiet. Jetzt wird das Land hauptfächlich an zwei Stellen betreten im Süden des Aequators an der Angolaküste, im Norden an der Goldküste, wo durch die Verbindungen der Eng— länder mit den Aschantis ein Eindringen ermöglicht ist.
Wo Sonne und Wasser sich recht, vereinigen, da schaffen sie, wie an der Geldküste, stets Großes. Die weiten Flächen bedeckt ein mächtiger Urwald, der, nur von Strömen durchbrochen, das Bild einer einförmigen aber gr tigen Landschaft bietet. An Charatterbäumen sind zu nennen die Wein und Oelpalme, die Kokospalme, der Roth⸗ fruchtbaum, die Limone; das Unterholz bilden die Calla, Farren,
ziehen die mächtigen Urwälder, welche an der Mündung der Ströme meist einen anderen Charakter annehmen. Nahrungsmittel bielen die Oel, und die Weinpalme. — Von kleineren Thieren kommen am meisten vor prachtvolle Schmetterlinge, Bockkäfer, Fledermäuse, Sonnen⸗
bild der Geduld und des Jähzornes — Musquitos, Sandfliegen und Wanderameisen, welche oft stundenlang Züge bilden und die Leute zum Verlassen der Wohnung nöthigen. — Von größeren Thieren ist der Satansaffe zu nennen, dessen Haar zu Muffen verarbeitet wird, der Leopard, die Zibethkatze, das Wildschwein, Elephanten, welche, trotzdem sie verfolgt werden, noch in großen Heerden vorkommen, und Flußpferde deren Fleisch gut und deren Zähne brauchbar sind. — An Vögeln finden sich Fischreiher, Sattelstörche, Enten, Halsbohrer, Nas⸗ hornvögel, Papageien und Schopfadler, lttztere als die größten der Raub⸗ vögel. — Das Hochland ist meist Steppenland, hier gedeihen mächtige Tamarinden und Euphorbien, hier wohnen giftige Schlangen, Busch⸗ gttern, Brillenschlangen, Hyänen, Buschantilopen und Webervögel. — Die Tempergturveranderungen sind sehr gering, so daß es eigentlich nur zwei Jahreszeiten giebt, die des Regens und die trockene; sie gehen allmählich in einander über, und in dieser Zwischenperiode, Torngto genannt, kommen häufig Stürme und kurze Gewitter vor. Die Zugvögel aus Europa treffen in der Trockenzeit ein.
Die Bewohner der Goldküste werden gewöhnlich fälschlicher Weise Fanti⸗ genannt, letztere bilden nur einen der vielen Stämme, welche nicht in großen Reichen, sondern unter einzelnen unabhängigen Häuptlingen leben. Die früheren häufigen Feindseligkeiten sind jetzt ron den Engländern unterdrückt. Die Hautfarbe ist dunkelbraun, fast schwarz, doch giebt es auch gescheckte Neger; Kretins sind sehr beliebt und gelten als Schönheit. Das Tätowiren mit bunten Farben ist selten, junge Mädchen gebrauchen Oker, Männer und Frauen nur Ruß. Die Stämme unterscheiden sich meist durch die verschiedenen
vögel — die Kolibris der alten Welt — Chamäleons — das Sinn-
ter Menschenstamm, mit edler Form des Kopfes. Die Kleidung besteht nur aus einem Stück Zeug, das um die Hüften geschlagen wird; Vornehme tragen ein größeres Stück aus bunter Baumwolle oder Seide. Eine Kopfbedeckung ist nicht gebräuchlich, der Cylinderhut ist lediglich als Modeartikel beliebt. Das Haar wird gewöhnlich kurz, bei Gelübden lang, bei der Trauer kahl getragen; Mädchen und Frauen lassen das Haar wachsen und tragen ein oder zwei Zöpfe. Die Kämme sind aus Holz, kommen jedoch nur alle 3 bis 4 Wochen in Gebrauch. Die Stellung der Frau ist eine untergeordnete, ste muß sich selbst er⸗ nähren und das Feld bestellen; die Mütter tragen die Kinder stets mit sich herum, selbst beim Arbeiten und Tanzen; die Sterblichkeit der Kinder ist daher sehr groß. Frauen werden zum Preise von 20 bis 39 Thalern gekauft, Mädchen sind in Folge dessen sehr angesehen. Die Beschäftigung der Männer hesteht in Fischfang und Jagd; als Zahlungsmittel dient der Goldstaub. Die Religion ist eln roher Fetischdienst; der Fetisch ist nur so lange geachtet, als er Gutes bringt, sonst erhält er Prügel. Tempel sind unbekannt, die Abzeichen des Priesters sind Stock und hohe Mütze. Auch als Richter fungiren die Priester und bedienen sich zu einer Art Gottesurtheil des Fetisch⸗ trankes, Von Charakter sind die Einwohner ein munteres Volk, sie lieben die Festlichkeiten beim Mondwechsel und bei Todesfällen.
Redacteur: F PrehGm . Verlag der Expedition (Kesselh. Druck: W. Elsner.
Drei Beilagen
Berlin:
Muster im Tätowiren. Die Bewohner sind ein schoͤner und intelligen⸗
(einschließlich Börsen · und Handelsregister⸗Beilage)
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts-Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 19. November
M 272.
Königreich Preußen.
Privileg inm wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis obligationen des Soldiner Feen, im Betrage von 428,700 Reichs⸗ I mark. III. Emission.
Vom 19. Oktober 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2e.
Nachdem von der Kreisversammlung des Soldiner Kreises auf den Kreistagen vom 8. Mai und 29. August d. J. beschlossen worden, die zur Konvertirung der auf Grund Unferer Privilegien vom 20. Fe⸗ bruar 1848 — Gesetz⸗Samml. S. 82 — und vom 26. Juli 1854 — GesetzSamml. S. 4836 — ausgegebenen und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreisobligationen in dergleichen vier und ein halb prozentige Werthpapiere erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung, .
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbgre Obligationen zu dem e,, . Betrage von 4285700 Reichsmark ausstellen zu dürfen, — ö.
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der
Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom I7. Juni 1833 zur Aus- 6 von Obligationen zum Betrage von 428,700 Reichsmark, in
uchstaben: ‚Vierhundert acht und zwanzig Tausend siebenhundert Reichsmark“ welche in folgenden Apoints: 360,000 Reichsmark à 300 Reichs mark, 68, 760 Reichsmark à 150 Reichsmark, zusammen 428 700 Reichsmark, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 45 Prorent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1875 ab mit wenigstens jährlich sz Prozent des Kapitals unter Zu— wachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, — durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In⸗ haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. r ;
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbchaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Baden-Baden, den 19. Oktober 1874.
(L. S8.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Ach enbach.
Regierungsbezirk Frankfurt a. O.
Obligation des Soldiner Kreises 3. Emission Nr Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 19. Oktober 1874 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 1874 rg ö. Seite....
eite
Provinz Brandenburg.
raums von 32 einem zu diesem
bildeten Tilgungsfonds von wenigstens 14 Prozent
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. ⸗ .
Die Folgeordnung der Enlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loo bestimmt, Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875 ab in dem Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis hehält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Auslogfungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deut⸗ schen Reichs und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt 4. O. und in dem Soldiner Kreisblatte, sowie in einer zu Berlin erscheinenden Zeitung. ;
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenen verzinset. .
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis Chausseebau-Kasse in Soldin, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld— verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. .
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ahlaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen veriähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Srbnung Theil J. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Soldin. :
Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch foll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab— lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreieverwaltung an— gemeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch. Vorzei⸗· gung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Versährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausge ahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind .. . . halbjährige Zing⸗ coupons bis zum Schlusse des Jahres . ausgegeben, Für die 1 Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus—
egeben. ! — . 9 Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Chauffeebau⸗Kasse zu Soldin gegen Ablieferung des der älteren Zins coupons Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons er⸗ folgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber
Beilage
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreig mit seinem Vermögen. . . . Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Uaterschrift ertheilt. Soldin, den .. ten 1 (Siegel des Landraths.) ö .
Die Kreis-Kommission fuͤr den Chausseebau im Soldiner Kreise. Anmerkung. Die Unterschriften sind eingenhändig zu unterzeichnen.
Provinz Regierungsbezirk Brandenburg. . Frankfurt a. O. Erster (bis zehnte) Zinscoupon (Ute) Serie zu der Kreisobligation des Soldiner Kreises 3. Emission. . J über Mark Reichswährung zu Mark . . . Pfennige.
Der Inhaber dieses Zinscoupon ten .
bis mit (in Buchstaben) bei der Kreis⸗Chausseebau⸗Kasse zu Soldin. Soldin, den . ten 3 ( . .
Die Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Seldiner Kreise.
Dieser Zingcoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. . Anmerkung: Die Namengunterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zins coupon mit der eigenhändigen Nameneunterschrift eines Kontrolbeamten ver— sehen werden.
Regierungsbezirk
vin . Frankfurt a. O.
Brandenburg. 7a 1on . zur Kreisobligation des Soldiner Kreises 8 .
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Sbligation des Soldiner Kreises 3. Emission Littr U Nr. . . . über.. Mark Reichswährung à 45 Prozent Zinsen, Die . te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 8 (19. .. bis 18... (19 . .) bei der Kreis⸗Chausseebau ⸗Kasse zu Soldin. Soldin, den .. ten . Die Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Soldiner Kreise. Anmerkung: 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Y) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatibreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.
Talon.
Reichstags ⸗Angelegenheiten.
Berlin, 19. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags nahm in der ersten Berathung über das Bankgesetz zuerst der Bundeskommissar, Geheimer Ober— Regierungs- Rath Dr. Mich aelis das Wort:
Meice Herren! Die Vertreter der Mehrheit dieses Hauses haben — das ist wohl als das Resultat der bisherigen Debatte anzuerken⸗ nen — sich übereinstimmend dahin ausgesprochen, daß es die Aufgabe des Hauses sei, den Entwurf einer Kommisston zu überweisen und in dieser Kommission den Versuch zu ein r Vereinbarung über die Er⸗ richtung einer Reichsbank unter Anerkennung der wesentlichsten Prin- zipien zu machen, welche dem Entwurf zu Grunde liegen. Ich bin nicht in der Lage, die Zukunft vorauszusehen und zu sagen, ob der Versuch gelingen oder mißlingen wild. Gelingt er nicht, dann, meine Herren, stehen wir vor derselben Frage, vor welcher der Ge—⸗ setzentwurf bei seiner Aufstellung stand, vor der Frage: ist es gerathen, einfach bei der Verlängerung der Geltung des Gesetzes von 1879 zu bleiben und die Regelung der Bankfrage hinguszuschieben? oder ist es geboten, im Interesse der Entlastung des Verkehrs von ungeeigneten Zahlungsmitteln und im Interesse der Sicherung der Durchführung der Muͤnzreform jetzt einen Schritt, auf dem Gebiete der Bankgesetz⸗ gebung zu thun, der in Uebereinstimmung mit den van den Ver⸗ tretern der Majorität anerkannten Prinzipien eine Regelung des Bankwesens herbeiführt und die Frage der Reichsbank der Zukunft — vielleicht der nächsten Zukunft — überläßt? Bei Begntwortung dieser Frage habe ich nichts weiter zu thun, als Ihnen nochmals die Aufgaben des Gesetzentwurfs, die derselbe sich gestellt hat, vorzuführen und Ihnen an der Entwicklung der letzten Jahre zu zeigen, welche Folgen voraussichtlich eintreten würden, wenn ein Gesetz zur Regelung des Bankwesens gegenwärtig nicht erlassen
rde. ö ö vher Gesetzentwurf hat sich drei Aufgaben gestellt: erst ens eine Einschraͤnkung der ungedeckten Notenemissien im Inter effe der Aufrechterhaltung der metallischen Grundlagen unseres Geldumlaufs und der Durchführung unserer Münzreform; zweitens Umwandlung der für den Verkehr ungeeigneten Zahlungsmittel, als welche die von dem größten Theile der bestehenden Banken ausgegebenen Banknoten gegenwärtig sich dar= ftellen, in Zahlungsmittel, welche für den Verkehr geeignet sind und nicht die wirthschaftlich schwächeren Klassen mit ungeelgnetem Gelde belasten; drittens, Herstellung eines Zustandeß im Bank⸗ wesen, welcher der Gesetzgebung erlaubt, nach Maß⸗ gabe der zu machenden Erfahrungen Aenderungen in den Bestimmungen über die Regelung des Bankwesens herbeizu⸗ süihren. Ich glaube konstatiren zu können, daß die Mehrzahl der Herren Redner, wenn auch nicht überall mit den von dem Entwurf gewählten Mitteln, wenn auch nicht mit allen einzelnen Bestimmungen bes Entwurfs, so doch im großen Ganzen sich mit diesen Tendenzen einverstanden erklärt hat. In Betreff des Weges aubte allerdings der Herr Abgeordnete für Bingen einen anderen vor chlagen zu sollen; ihm war ungngenehm der Mechanismus eines Gesetzes, er wünschte die organische Regelung durch eine allmächtige Reichsbank. Ich glaube, meine Herren, der Herr Abgeordnete für Bingen, so konstitutionell er in allen übrigen Fragen ist, in der Bank⸗ frage neigt er sich zu einem leisen Absolutismus, und ich glaube, so⸗ wohl der Verkehr, als auch die interessirten Banken, als auch unsere gesammte gesetzliche und stäatliche Entwickelung wird bel gefördert, wenn die Banken und a lle Banken unter das Gesetz gestellt werden, als wenn die kleineren Banken unter die absolute Macht einer all⸗ mächtigen Reichsbank gestellt werden. Ich begrüße mit Freuden die
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bank unter das Gesetz stellen will. Das, meine Herren, ist die Aufgabe der Gesetzzebung, die Bedingungen zu regeln, unter welchen, und die Grenzen festzustellen, innerhalb wel- cher künstliche Zahlungsmittel geschaffen werden dürfen, nicht aber eine Institution zu schaffen, welche nach für die Gesetz= gebung nicht im Voraus zu erkeunenden Grundsätzen frei waltet, und welcher die Entwickelung im Einzelnen dann preisgegeben wird, Wenn wir nun die Frage beantworten wollen, was wir wünschen sollen, die einfache Verlängerung des Gesetzes vom Jahre 1879 oder ein Gesetz, welches zunächst allgemein anerkannte Zwecke mit Sicher= heit erreicht, so müssen wir uns die Bewegungen des Bank— geschäftes und der ungedeckten Notenemission vergegenwärti⸗ gen, die unter der Herrschaft des Gesetzes vom Jahre 1870 bis jetzt stattgefunden haben. Das Gesetz vom Jahre 1870 hat nur verhindern können, daß neue Banknotenprivilegien ent⸗ standen, — es sind nur außer der Preußischen Bank fünf andere Banken mit der unbeschränkten Notenemissionsbefugniß, — und es hat diese Banken nicht verhindern können, ihren Besitzstand an ungedeckten Noten nach Kräften zu erweitern. Das Gesetz hat ferner, da es eine Schranke der ungedeckten Notenemission nicht auferlegen konnte, nicht verhindern können, daß dieselbe in Deutschland ihrer natürlichen Strö- mung folgte, ihrer natürlichen Strömung, sich von Jahr zu Jahr zu erweitern, bis endlich, da die Bäume nicht in den Himmel wachsen können, ein gewaltsamer Rückschlag eintreten mußte. Vom Beginn des Jahres 1867 datirt die letzte Bewegung der un⸗ gedeckten Notenemission; ihr war eine ähnliche Bewegung, eine steigende und durch einen energischen Rückschlag zurückgedrängte Bewegung vorausgegangen; der Rückschlag fand im Jahre 1866 statt. Im Jahre 1867 hatte im Januar bei einem Diskontosatz von 4 Prozent die Preußische Bank einen ungedeckten Notenumlauf von etwa 47 Millionen Thalern, die fünf übrigen Banken, welche das Recht der unbeschränkten Notenemission besitzen, hatten einen ungedeckten Noten⸗ umlauf von 64 Millionen Thalern, ihr ungedeckter Notenumlauf be⸗ trug also etwas weniger als 3 des gesammten Umlaufs derjenigen Banken, welche die unbeschränkte Notenemissionsbefugniß hatten. Jetzt bitte ich Sie, mit mir zu verfolgen, wie das Niveau der ungedeckten Notenemission von Jahr zu Jahr gestiegen ist. ; In der bis dahin herrschenden Silberwährung lag allerdings ein besonderes Reizmittel zur Steigerung dieses Niveaus, denn wegen der Gewichtigkeit dieses Metalls waren die papiernen Zahlungsmittel naturgemäß in weit größerem Umfange gesucht, als sie gesucht sein werden, wenn wir die Goldwährung definitiv Durchgeführt haben. Außerdem aber lag in der Silberwährung eine Sicherung gegen den Abfluß von Edelmetall, weil dieses Edelmetall, Silber, Niemand recht wollte. In dieser Beziehung wird sich die Situation allerdings andern mit Eintritt der Gol dwährung. Silber ist Das ziemlich all= gemein abgewehrte Edelmetall, soweit es sich um Währungsmẽetall, handelt, Gold das allgemein gesuchte Metall. Es wird also, sobald die Goldwaͤhrung durchgeführk ist, sich viel eher und viel leichter ein Abfluß von Edelmetall einstellen, als es der Fall war unter der errschaft der Silberwährung. Und was wird die weitere Folge ein? Während bei der Herrschaft der Silberwährung die fortgesetzte Steigerung des Umfangs der künstlichen Zahlungsmittel mit Noih⸗ wendigkeit zu einem Rücschlag führen mußte, der am Kapitalmarkte hervortrat, wird, wenn die gleiche Bewegung unter der Herrschaft der Goldwährung einträte, ein Rückschlag eintreten, der lediglich auf dem Geld markt sich vollzieht. Die Einführung der Goldwährung wird also die Lage unserer Verhältnisse in dieser Beziehung wesentlich verbessern. ; . .
Im Jahre 1869, im Anfange Oktober trat eine Erhöhung des Diskontofatzes von 4 auf 5 Prozent ein. Ich kann nur die Erhöhun⸗ gen, welche von der Preußischen Bank ausgesprochen sind, bezeichnen; indeß ist ja bekannt, daß mehr oder weniger die Bewegungen auf den Diskontoplätzen Deutschlands übereinstimmend waren. Damals, bei dieser Erhöhung, betrug die ungededte. Notenemisston der Preußischen Bank 55,300, 006 Thaler. Die ungedeckte Noten · emiffson' der übrigen 5 Banken mit unbeschraͤnkter Noten- Emissionsbefugniß 114 Millionen Thaler. Die, letzteren hatten also bereits J der Summe der ungedeckten Notenemission dieser Banken erreicht. Das Niveau, bei welchem eine Erhöhung des Diskonto⸗ satzes von dem regelmäßigen Stand von 4 Prozent eintrat, betrug 67 Millionen ungedeckter Noten bei diesen Banken.
Rachdem der Diskontosatz von der Erhöhung wieder um 4 Prozent urückgegangen war am 15. Februar 1870 bei einer ungedeckten ö von 72 Millionen, also beinahe 29 Millionen mehr, als im Anfang des Jahres 1867, trat das zweite Mal eine Erhöhung des Diskontofatzes von 4 Prozent auf 6 Prozent ein am 15. Juli 1370. Vei dem diesem Zeitpunkt vorausgegangenen Monatsschluß, also Ende Juni 1870, betrug die ungedeckte Notenemission der Preußischen Bank 78 Millionen, die der übrigen Banken mit un⸗ deschränkter Rotenemissionsbefugniß 144 Millionen, der gesammte ungedeckte Notenumklauf dieser Banken 93 Millionen, und die übrigen Banken, die Sächsische, Leipziger, Gothaer, Geraer, Bückeburger hatten zusammen ½ dieser Summe des ungedeckten Notenumlauf?;
ch mache darauf aufmerksam, daß, während im Jahre 1869 schon bei 67, 000000 Thlr.n ungedecktem Notenumlauf eine Erhöhung bes Diskontos über den regelmäßigen Satz eintrat, man im Jahre 1870 erst bei einem ungedeckten Notenumlauf von 93, 000,000 Thlrn. diesen Zeitpunkt der Erhöhung des Diskontos für gekommen erachtete.
Der Diskonto bewegte sich nun ziemlich lange über den regel · mäßigen Satz von 4 Prozent, er ging erst auf diesen Satz wieder zurück im enn, März im Jahre 1871 bei einer ungedeckten Noten⸗ emiffion dieser 6 Banken, welche ich hier ins Auge fasse, von zu⸗ sammen 98, 000,000 Thlru., und von dieser Summe kamen auf die Banken außer der Preußischen cireg 12 Millionen, also ein Achtel.
Eine Erhöhung des Diskontosgtzes über 4 Prozent trat erst wieder ein im Jahre 1872 Mitte September; am 31, August 1872 betrug der ungedeckte NRotenumsauf jener Banken 103,195 C00. Thlr., davon kamen guf die Preußische Bank. S2 000,000 auf die übrigen fünf Banken 215700, 909 Thlr., auf die letzteren Banken also ein
ünftel. . ;
ö . Anfang Februar 1873 wurde der Digkontosatz wieder auf 4 ermäßigt; damals betrug der ungedeckte Notenumlauf jener 6 Banken 1193 Millionen Thaler, davon kamen auf die Preußische Bank 97,883,000 Thlr., 4 . 5 Banken 23,900,000 Thlr., auf die letzteren also ein Fünftel. ;
. Eine , Erhöhung des Diskontosatzes von 4* auf 5 * trat ein beim Beginn der Krisis von 1873, und am 31. März un⸗ mittelbar vor der Erhöhung betrug die ungedeckte Notenemission, welche den Banken Veranlaffung gab, den Diskontosatz über seinen regelmäßigen Stand zu erhöhen, 1514, Millionen, davon kamen auf die Preußische Bank 1333 und auf die übrigen bezeichneten Banken fast 28 Millionen, letztere blieben also damals noch bei einem
ünftel. .
ö. . Entwickelung der Banken ist also so rorgeschritten, daß man, während im Jahre 1869 bei einem ungedegten Notenumlauf von 57 Millionen eine Erhöhung des regelmäßigen Diskontosatzes für angezeigt erachtet wurde im Jahre 1873 erst bei einem ungedeckten Nekenumlauf von 131 Millionen die gleiche Maßregel nöthig erschien. Nun trat ein energischer Rückschlag ein. Die ungedeckte Notenemiß, sion war am 31. Dezember 1855 bei diesen sechs Banken guf, 8 Millionen reduzirt, bei der Preußischen Bank auf 60, bei den übrigen 5 Banken auf 27, die letzteren hatten also mehr als ein Viertel der
Auffassung, welche der Herr Abgeordnete für Meiningen kundgegeben
ber' Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge— schehen ist. .
hat, daß er nicht nur die einzelnen Banken, sondern auch die Reichs⸗
ungedeckten Notenemisston. Dgmals wurde der iskontosatz wiederum auf 4 Prozent reduzirt; das Niveau, welches zu dem regelmäßigen