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ü
Was übrigens den vorliegenden Fall betrifft, so stimme ich darin mit dem letzten Herrn Vorredner vollsfländig überein, daß sich von dem Hin. Reichskanzler sehr wohl erwarten läßt, daß, wenn die Bitte ihm gestellt wird, er sie bereitwillig erfüllen wird und zu ihrer Eifüllung thun wird, was er kann, um den Herren die Freiheit zu verschaffen; denn solche Reden, wie von dem letzten Herrn Vorredner und dem ersten, sind ja außerordentlich lehrreich und fehlten uns seit lange.
Nach dem Abg. Dr. Reichensperger ergriff der Reichs⸗ kanzler noch einmal das Wort:
Ich will nicht dazu beitragen, die Diskussion noch weiter von ihrem Ausgangspunkt zu entfernen, als es soehen geschehnn ist; ich möchte zunächst eine Bemerkung zur Geschäftsordnung machen: wenn die Herren vem Centrum, wie sie gewöhnlich pflegen, von den Plätzen umgeéwandt sprechen, so sind sie rückgärts hier sehr schlecht zu ver⸗ stehen, weil ihre Stimme nur nach einer Seite sich ausbreitet. Ich habe deswegen nicht Alles hören können, was der Herr Redner saate, was ich um so mehr bedaure, als es mir sehr lehrreich — aber nicht immer richtig erschien. Soviel ist gewiß, daß der Herr Vorredner einmal die Berechtigung des persönlichen Gewissens über die Berech— tigung der Staateg setze stellte und sagt: Gesetze gegen das Gewissen sollen nicht befolgt werden. Wenn ich in der Lage wäre, die Rich⸗ tigkeit dieses Satzes zuzugeben, so müßte ich doch auch weiter gehen und sagen: das Gewissen eines jeden Deutschen hat eine gleiche Be. rec tigung. Ich kann nicht ein Gewissen aus der Centrumepartei höher anschlagen, als ein Gewissen aus der sozialdemokratischen. Der Herr Liebkneckt und seine Genossen vertreten auch nichts weiter als die Ueberzeugung, daß ihrem Gewissen nach die jetzigen Gesetze un— richtig sind, und sie jagen nicht, wir wollen sie mit Gewalt zerschlagen, nein, sie sagen, wir lassen es darauf ankommen, die Schlechtigkeit der Regierung wird es dazu treiben, wir wollen es abwarten. Sie stehen dabei genau auf derselben gleichen Basis mit der Centrumepolktik. Ich wollte Sie nun bitten, sich dieser Gleichheit mit den Sozial⸗ demekroten bei der Gegenüberstellung des persönlichen Ermessens und der Majestät des Gesetzes vollständig bewußt zu werden, bis in die höchsten Instanzen Ihrer Partei hinauf.
— In der ersten Berathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Steuerfreiheit des Reichseinkomm ens, ent—⸗ gegnete der Bundesbevollmächtigte, Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück dem Abg. Stumm:
Nur wenige Bemerkungen erlaube ich mir in Beziehung auf die von dem Herrn, Vorredner im Eingange seines Vortrags berührte Frage, nämlich die Stellung der Reichseisenbahnen in Elsaß Lothringen. Bevor ich aber darauf eingehe, möchte ich noch voraus schicken, daß die Dispesition des vorliegenden Entwurfs auf das Einkommen, wel⸗ ches das Reichsland selbst bezieht, also z. B. auf das Enkommen, welches die Tabatsmanufaftur in Straßburg den Finanzen Elsaß— Lothringens gewährt, gar keine Anwendung findet. Das Reichsland hat seine abgesenderte, selbständige Finanzverwaltung, und auf diese selbständigen Einnahmen aus dem Reichslande findet die gegenwärtige Voilage nach ihrer bestimmten Absicht und, wie ich glaube, auch nach ihrer bestimmten Fassun keine Anwendung. .
Die Eißsen bahnen in Elsaß-Lothringen sind Eigenthum des Reiches; aber auch in Beziehung auf diesen Besitz des Reichs wird das vorliegende Gesetz, wenn nicht eine vollständige Aenderung in der bestehenden Gesetzgebung über die Kommunalbesteuerung in Elsatz⸗ Lothringen eintreten sollte, vollständig gegenstandélos sein. Die Kom— munalbesteuerung in Elsaß Lothringen ist folgende:
Eine direkte, selbständige Kommunalsteuer giebt es in Elsaß⸗ Lothringen nur in einem äußeist untergeordneten Falle, nämlich in der Form der Hundesteuer. Die übrigen Kommunalsteuern in Elsaß Lothringen werden erhoben entweder im Wege der Zu— schläße zu den dilekten Staatssteuern oder im Wege des Kommunaloktrois. Die direkten Staatssteuern, zu welchen für Kommunalzwecke Zuschläge erboben werden, sind erst ens: tie Grundsteuer; auf diese bezieht sich der vorliegende Gesetzentwurf überhaupt nicht; zweitens; die Personal⸗ und Mobiliarsteuer. Die Personalsteuer ist eine Abgabe, welcher jeder „Einwohner“ unterliegt, und die auf den Werth von 5 Arbeitstagen berechnet wird — ene sehr unerhebliche Steuer, die die Person der Einwohner trifft. Die Mobiliarsteuer ist eine Steuer, die von den Einwohnern nach Maßgahe der von ihnen benutzten Wohnungsräume zu entrichten ist. Diese Steuer fällt ebenfalls nicht in den Kreis dieses Gesetzes; drittens: die Thür, und Fenstersteuer, eine Abgabe, die erhoben wird nach der Anzahl der Thüren und Fenster der Gebäude, und die unter keinen Umständen als eine Abgabe von dem Einkommen zu qualifiziren ist. Und viert ens die Patent- oder Gewerbesteuer, die in der Form, in der sie nach der französischen Gesetzgebung erhoben wird, mit einer Einkommensteuer ebenfalls gar nichts gemein hat. Das sind die vier direkten Steuern, zu welchen die Kommunen in k befugt sind, innerhalb gewisser Grenzen Zuschläge zu erheben.
Ick wiederhole also, diese Steuern werden durch den vorliegenden Entwurf nicht getroffen. Noch viel weniger ist das der Natur der Sache nach der Fall mit den Kommunaloktrois, die keine Einkom⸗ mensteuern, sendern Verzehrungssteuern sind.
Ich glaube hiermit nachgewiesen zu haben, daß ei der gegen⸗ wärtigen Lage der Gesetzgebung in Elsaß⸗Lothringen das vorliegende Gesetz dort gar nichts ändern wird und nichts ändern kann.
Nach dem Abg. Rickert griff der Reichskanzler in die Diskussion ein:
Der Herr Vorredner hat vollständig Recht, wenn er sagt, daß die Disküssionen mit der Stadt Berlin den ersten Anlaß zur Ein— bringung dieses Gesetzentwurfs gegeben haben, in Bezug auf welchen ich insofern gleicher Meinung mit dem Herrn Abgeordneten für Lyck bin, daß ich jage: man kann sich fragen, warum das Reich überhaupt einen für die Reichsregierung nicht zweifelhaften Grundsatz durch einen Gesetzentwurf sanktioniren will. Wir sind aber nicht durch die Stadt Berlin allein dazu veranlaßt worden, sondern dadurch, daß das König⸗ lich preußische Ministerium des Innern sich prinzipiell auf die Seite der zu seinem Ressort gehörenden Kommunalverwaltungen stellt, und in den Ressorts, vrmöge der Unabhängigkeit, welche Sie ja auch für die, Reichsresserts anstreben, sich sehr leicht die Neigung merklich macht, Alles, was nicht zum eigenen Refssort gehört, als feindliches Land zu betrachten und davon zu neh⸗ men, was man kriegen kann, nicht bles, was man nöthig hat. Wenn nun von so hohen Autoritäten die ratig des Gesetzes angezweifelt war, so haben wir gewünscht, die weitere Diskussion durch eine Barriere abzuschneiden, zu welcher wir die Mitwirkung des Reichstags erbitten. Um die Zulässigkeit der Besteuerung des Reichseinkommens handelt es sich in eister Linie, denn die Grundsteuer werd von den Reichs⸗ gebäuden bezahlt, und die übrigen Ansprüche, die der Herr Vorredner richtig bemerkte, mögen sich für ganz Berlin auf vielleicht 30 Thaler belaufen. Was die Benutzung der Dienstwohnungen anlangt, so ist diese als einen Theil von Reichseinkommen zu bestenern versucht worden, und damit wäre das Prinzip einer Besteuerung des Reichs ein kommens ins Leben eingeführt. Ich glaube, man kann darüber nicht zweierlei Mei⸗ nung sein, sobald man sich erst klar gemacht hat, wer der zu be. steuernde Kontribuakle ist. Mit dem Ausdruck. Reich“ schlüpft man leicht über die Thatsache weg, daß der, auf dessen Beutel man ange⸗ wiesen werden will, die gesammte deutsche Nation in der Gestalt ihrer sämmtlichen Steueipflichtigen ist Was hier gezahlt werden soll, kann sz bis 10 Millionen betragen, welche die Steuerzahler der deuischen Nation zu Gunsten derjenigen Kommunen, die im Veigleich mit an— deren schon erhebliche Vorteile vom Reiche haben, zusetzen sollen; sie müssen jedenfalls so viel Mairikularumlagen mehr aufbringen, als auf der anderen Seite von dem Reiche an Kommunalsteuern abgegeben wird. Für diese Gemeinden, in denen sich Anfalten befinden, die Quellen des Reicheeinkommens sind, oder in denen sich Unterabtheilun- gen der großen juristischen Person des Reiches befinden, ist es an sich ein gioßer Vortheil, daß sie diese Anstalten in ihrer Mitte haben, und würde es sich meines Erachtens viel mehr rechtfertigen, daß diese Ge⸗ meinden zu einem Präzipuum an den Rchssteuern herangezogen werden dafür, daß sie die Verkehrsanstalten in ihrer unmittelbaren Benutzung haben. Für das Reich ist es im Ganzen ein sehr zweifel⸗
hafter Vorzug, den Sitz seiner Hauptinstitutienen gerade in der größ- ten und höchsibesteuerten Kommune zu haben. Es spricht Manches dafür, daß z. B. Berlin durchaus nicht der zweckmäßigste Sitz des Reichscentrums sei. Indeß das führt uns hier zu weit, und die Kommunalsteuern werden uns nicht vertreiben, das sind andere Gründe; aber nehmen Sie an, daß das einmal ernstlich hier von uns diekutirt würde — und es wird sich vielleicht der Moment dazu finden — ob nicht Berlin über diese Verlegung ganz außerordentlich empfindlich sein würde, ob nicht blos der Kummer darüber, daß das Reich unent⸗ geltliche Vortheile aus Kommunaleinrichtungen bezieht, sich in den Wunsch verwandeln würde, daß die Reichsanstalten ihren Wohnsitz nicht wechseln, oder ein Abkommen zu treffen, wonach die Reichs— anstalten hier bleiben.
Die Sache hat also zwei Seiten. In dem ganzen Verhältniß, wie es hier beansprucht wurde, könnte sich eine Art von Reziprozität herstellen lassen. Wenn das Reich seinerseits — wie ich ja doch hoffe, daß wir dazu kommen werden — direkte Richssteuern erhöbe, dann könnte das Reich seinerseits die juristischen Personen, die Gemeinden auch besteuern.
Wenn hier der Versuch gemacht worden ist, die Berechtigung der Kommunen, das Reichseinkommen zu besteuern, isolirt unabhän⸗ gig von der gleichen Berechtigung der Partikularstaaten, nachzuweisen, so halte ich den Beweis nicht für geführt. Was ist denn das Recht der Kommunen, überhaupt einen Staatsbürger zu besteuern, anders als ein abgezweigter Theil, der Landeshoheit des Einzelnaates, die allein dieses Recht mit sich bringt? Jeder Gemeindesteuer muß irgend ein von den gesetzzebenden Gewalten des Staates, in dem die Gemeinde liegt, gegebenes Gesetz zu Grunde liegen, und ein Gemeindesteuerrecht ohne die Quelle des Staatssteuerrechtes ist nicht denkbar. Was aber die Gemeinde kann, das kann doch auch jede juristische Person von einer weiteren Ausdehnung als die Ge⸗ meinde; das werden Sie den Kreisverbänden auch nicht bestreiten können, sie werden dann das Reichseinkommen auch wieder in jedem Kreise einzeln besteuern dürfen. Nach der neuen Kreisverfassung in Preußen und nach der bevorstehenden Provinzialverfassung wird sede Provinz auch dem Reiche ihre Steuern auflegen dürfen; der Staat wird gewiß, wenn er dazu berechtigt wäre, zu besonnen sein, um davon Gebrauch zu machen, aber theoretisch kann ibm das nicht bestritten werden, sobald es der Gemeinde zusteht. Mir macht der ganze An— spruch einen so urgermanischen Eindruck, daß mich das Bestreben der Gemeinden — ich könnte sagen — geradezu anheimelt, wenn es nicht einen traurigen Rückblick auf unsere ganze Volksgeschichte böte. Die⸗ ser urwüchfige Egoismus, mit welchem jedes engere Gebiet unserer großen deuischen Heimath auf Kosten der Gesammtheit zu nehmen sucht, was es kann, in einer anderen Spielart des Ressortpatriotismus, zuzugreifen, wo man's kriegen kann — wer nimmt, der hat = wir haben das im Mittelalter gehabt; wenn früher ein Dynast ein Stückchen des Nationalverkehrs erfassen konnte, vielleicht in Gestalt eines schiffbaren Stromes oder einer Haupthandelsstraße, der wußte mit Zöllen, Geleit, Umschlag, Stapelrecht u. s. w. und andern strandrechtähnlichen Bestrebungen das allgemeine In⸗ teresse für sich zu verwerthen; wo irgend ein faßlicher Zipfel in das Gebiet der einzelnen Territorien hineinreichte, faßte man an. Das Reich war damals schwach, mußte es sich gefallen lassen; aber es ge⸗ dieh dabei nicht, es wurde schutzlos. Sollte meine Ansicht prinzipiell vom Reichstage nicht getheilt werden, was ich nicht hoffe, denn mir scheint dies aur erhalb aller Logik zu liegen, und wenn auch mein ver— ehrter politischer und persönlicher Freund im Sekretariat aus beson⸗ deren nachbarlichen Verhältnissen, wo er einen Schuh auf dem Leisten sieht, der ihn vielleicht künftig mal drücken könnte, anderer Meinung ist, so muß ich doch sagen, ich kann keine Reichskasse ermächtigen, irgend einen Thaler zu zahlen, der nicht budgetmäßig von Ihnen bewilligt sein wird. Eine im Budget nicht bewilligte Aus— gabeposition würde ich nur auf meine Verantwortung in Zahlung bringen können, wenn ich von der rechtlichen und juristischen Pflicht des Reiches, diese Zahlung zu leisten, so positiv überzeugt wäre, daß ich Ihrer Genehmigung vollständig sicher wäre. Natürlich könnte diese Leistung, wenn das Reich besteuert werden soll, nicht dem Be— lieben jeder Kommune überlassen bleiben; die eine erhebt etwa den einfachen Betrag der Staatssteuern, die andere nur 5 Prozent davon, — ich würde dann darauf bestehen, daß für jede einzelne Kommune der Betrag, den der Reichstag aus dem gemeinschaftlichen Säckel ihr ewilligt, separat ins Budget gesetzt wird. Das würde zu bewilligen sein, das dürfte nicht überschritten werden.
Ich glauhe aber, meine Herren, daß es nicht in der Aufgabe der gesetzgebe nden Gewalten liegt, den steuerpflichtigen Reichsbürgern, außer seinen für die großen nationalen Zwecke gebrachten, noch diesen kleinen Beitrag zu den Zwecken der einzelnen Kommunen abzufordern, die irgend ein Mitten innerhalb ihrer Mauern vorfinden, irgend eine Quelle, an der sie, das große Reichsfaß anbohren können, — denen nech eine addition lle Bewilligung auf Reichskosten zu geben.
Ich kann Sie also nur dringend bitten, im Interesse des Reichs den Entwurf so anzunehmen, wie er daliegt, und bezüglich der Ver kehrsanstalten des Reichs nicht darauf hinzuweisen, aus dem wenigen Betrieb, den es hat — der Hr. Abg. Grumbrecht nannte es Privat- gewerbe, die betrieben werden, er kann doch darunter nur Post und Telegraphie verstanden haben — einen fiskalischen Erwerbszweig zu machen. Wenn Sie die wirklich reinen Ueberschüsse der Telegraphie besteuern wollen, die das gesammte Reich daraus hat, so werden die Gemeinden damit ein schlechtes Geschäft machen.
Es wäre, wenn ste an, den Ueberschüssen der Post theilnehmen wellten, dann doch auch billig, daß sie an dem Defizit der Telegraphie mit einem entsprechenden Zufchuß betheiligt würden. Eine Brutto— einnahme wird auch bei Privaten Niemand besteuern. Besteuern Sie aber den gesammten steuerpflichtigen Deutschen nochmal, so ver— fallen Sie nothwendig darauf, die Bruttorevenüen des Deutschen Reiches und zwar nicht ein Mal, sondern nach den verschiedenen kommunalen Gebilden, die wir haben, mehrfach zu besteuern. Ich 66 wiederholt um eine Genehmigung der von uns gemachten
orlage.
— Auf die Interpellation des Abg. Winterer, die Be⸗ handlung einiger Elsaß⸗Lothringer betreffend, antwortete der Bundes kommissar Direktor im Reichskanzler⸗Amt, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog:
Meine Herren! Ich habe Folgendes zu erklären:
Die Personen, in deren Interesse auf Grund der unter den Num—
mern 1 und 2 erwähnten Vorfälle die Interpellation gestellt ist, sind nach der eigenen Darstellung des Interp llanten französische Siaate⸗ angehörige. Die Regierung erkennt nicht an, daß der Herr Inter— pellant zur Vertretung dieser Interessen im Deutschen Reichstage le⸗ gitimirt sei. Auch wenn das Sachverhältniß vollkommen richtig vor⸗ getragen wäre, würde sie es darnach ablehnen müssen, zu einer Recht⸗ ferligung des Verfahrens der Behörden von dieser Stelle aus sich herbeizulassen. Die Vertretung von Ausländern liegt der Regierung drs Landes ob, welchem sie angehören; sie erfolgt auf dem üblichen diplomatischen Wege, auf keinem anderen. Eine Advokatur für fran⸗ zoͤfüiche Staatsangehörige, welche neben diesem Wege sich geltend macht, hat auf Anerkennung keinen Anspruch. Auf dem bezeichneten ordnungsmäßigen Wege ist der zweite der in der Interpellation erwähnten Fälle zur Kognition des Reichs kanz— lers gelangt. Die französische Regierung hat durch ihre hiesige Bot⸗ schaft die Entlassung des Anton Par aus dem Heere, in welches er eingestellt war, auf Grund der von ihr beigebrachten Titel über seine französische Nationalität nachgesucht. Die Prüfung dieser Titel führte zur Anerkennung des Anspruches, es ist deshalb auch die so—⸗ fortige Entlassung des Deybach veranlaßt und damit der Fall zur Befriedigung der französischen Regierung erledigt. Er ist damit de⸗ finitiv erledigt. ;
Uenrer den ersten der in der Interpellation erwähnten Fälle be⸗ merke ich — unter Wahrung des vorher bezeichneten Standpunktes, und lediglich um einer Entstellung der Wahrheit entgegenzutreten =, daß er sich nach, den dem Reichskanzler Amt vorliegenden Mit⸗ theilungen wesentlich anders verhält, als nach der Darstellung des Herrn Interpéllanten. Der Johann Hemmerls hat für die franzoösische
Nationalität optirt, und die Gültigkeit dieser Option ist nicht in Zweifel gezogen worden. Weil er nach dem Elsaß zurüdkehrte wurde er, in militärpflichtigem Alter stehend, ausgewiesen In der Ausweisungé verfügung wurde ausdrücklich auf die Bestimmung im §. 361 des Strafgesetzbuchs, welche den Bannhruch mit Hafistrafe ähndet, hingewiesen. Er kehrte gleichwohl zurück. Bei der Ernte gerieth er mit seinem Bruder in Streit und mißhandelte denselben körperlich. Durch die Beschwerde dieses Bruders gelangte sein Aufenthalt zur Kenntniß der Behörde. Die Behörde verfügte seine Verfolgung wegen Bannbruchs auf Grund der er— wähnten Bestimmung des Strafgesetzbuchs und seine Haftnahme behufs Vorführung. Der Haftnahme suchte Hemmerls sich durch die Flucht zu entziehen; er wurde bei dieser Gelegenheit von dem mit der Verhaftung beauftragten Gensd'armen, welcher nach wieder⸗ holtem warnenden Zuruf von der Schußwaffe, wie das Gesetz ihm glaubt Gebrauch machte, verwundet; er ist dieser Wunde erlegen. Auf Requisition der Gened'armeriebrigade hat demnächst eine amt—⸗ liche Untersuchung des Vorfalls durch den Untersuchungsrichter in Mülhausen stattgefunden; auf Grund der eidlichen Aussage des Be—⸗ schädigten ist der Gensd'arm von der zuständigen Behörde für schuld⸗ los erklärt worden. Es ist daher unrichtig, daß die Option des Hemmerls für ungültig erklärt worden sei. Es ist femec unrichtig, daß er verhaftet ist, um zum Militär ausgehoben zu werden; er sollte verhaftet werden wegen eines gemeinen Vergehens. Es ist endlich unrichtig, daß der Thatbestand der Tödtung eine Untersuchung nicht zur Folge gehabt hat; es war dies der Fall in dem geordneten Wege, und sie hat das von mir angegebene Ergebniß gehabt.
Die unter III. in der Interpellation erhobene allgemeine An—Q schuldigung gesen die Polizeibehörden entbehrt jeder näheren that— sãchlichen Begründung. Sollten im einzelnen Falle Ueberschreitungen von Amtsbefugnissen von Seiten der Polizeibehörden vorgekommen sein, so wird es Sache der Betroffenen sein, im geordneten Fnstanzen⸗ n f, 1 beschweren, und es wird ihnen ihr Recht nicht vorent⸗ . 9 gegenwärtig aber fehlt zur Erörterung solcher Fälle
ö Landtags⸗Angelegenheiten.
m 9. Düsseldorfer Wahlbezirk (Geldern⸗Kempen) is
Stelle des Ober⸗Bergraths Ulrich zu Clausthal, e, . . e
9 ,,,, niedergelegt hat, Dr. P'erger zu Gäs⸗ onk mi von Stimmen zum Mitgli s Ab⸗
geordneten gewählt worden. ; w
Verkehrs⸗Anstalten.
Wegen nothwendiger Bau⸗-A Ausführungen werden der Finow⸗ Kanal, der Lychener, Templin er und der Wentow-Kanal, so wie die Havel oberhalb Liebenwalde für die Sch'ffahrt wãh⸗ rend der Zeit vom 15. Dezember d. J. bis zum 1. April k. J. gesperrt.
= An dem Bau der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn wird in der Gegend von Dt. Eylau und Riesenburg rüstig gearbeitet. Bei Riesenburg ist bereits der nicht unbedeutende Bau des Bahn— n. in Angriff genommen, wobei gegen 400 Arbeiter beschäftigt
erden.
Wien, 23. Nevember. (W. T. B) Die „Montagzgrevue“ ver⸗ nimmt, daß der Handels-Minister, dem e e n n, . dieser Woche die für die gegenwärtige Session des Reichsraths in Aussicht genommenen Eisenbahnvorlagen übermitteln werde. Wie das genannte Blatt ferner erfährt, dürfte die An— gelegenheit der Nordostbahn und der Unionbank in den nächsten Tagen einer definitiven und für die Unionbank günstigen Lösung entgegengeführt werden, und erscheint die Annahme der betreffenden Vorschläge des ungarischen Kommunikations Ministers Seitens des ungarischen Reichstages als unzweifelhaft. In Betreff der zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Ministerium noch obwaltenden Differenzen über die Garantie der Przemysl⸗-Lukower und der Kaschau-⸗Oderberger CEisenbahn wird dem Vernehmen der ö zufolge eine Verständigung gleichfalls als sicher be—⸗ rachtet.
Trxiest, 23. November. (W. T. B.). Der Lloyddampfer JIu⸗ piter“ ist mit der ostindisch-chinesischen Ueberlandpost gestern Nach⸗ mittag aus Alexandrien hier eingetroffen. ;
Bern, 21. November,. (W. T. B) In Folge starken Schnee⸗ falles, heftigen Sturmes und Lawinensturzes ist der Verkehr auf allen Postrouten des Kantons Graubünden unterbrochen. Die Splügen— post ö . bis .
Aus Bern, 15. November, wird geschrieben: Gestern Abend sind die Gorthardbahn⸗Inspektoren Koller und Seifert, ö.. vom Bundesrathe mit der Collaudation der Gotthardbahnlinien Biasca⸗ Locarno und Lugano-Chiasso, deren Betrieb am 6. n. M, eröffnet werden soll, beauftragt sind, unverrichteter Sache zurückgekehrt, weil ihnen der Weg über den St,. Gotthard nach dem Tessin in Folge großen Schneefalls vollständig versperrt war. Die Herren werden jetzt mit der Mont-Cenisbahn ihr Ziel zu errreichen suchen. Das Schicksal, durch plötzlichen Schneefall, voll—⸗ ständig gesperrt zu sein, theilen, laut offiziellen Meldungen der be— treffenden Postdixrektionen an das eidgenössische Postdepartement, übri-= gens auch der Simplon und der Bernhardin. Auf dem Simplon wüthet noch dazu laut Telegramm von heute Vormittag ein furcht— barer Sturm, welcher den Schneehruch fast unmöglich macht, ⸗ daß auf die Wiedereröffnung dieses Passes vor übermorgen nicht zu hoffen sein soll. Auf dem St. Gotthard ist leider ein Kondukteur, welcher den Uebergang mit dem Postfelleifen zu Fuß erzwingen wollte, in einer Lawine umgekommen. Der Splügenpaß, welcher auch gesperrt war, ist wieder offen, immerhin braucht die Post für ihren Ueber gang einige Stunden mehr, als dies sonft der Fall.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, den 24. November. Opernhaus. (231. Vor⸗ stellung Margarethe. Oper in 5 Akten. Musik von Gounod. Ballet von P. Taglioni. Margarethe: Fr. Mallinger. Siebel: Frl. Lammert. Faust: Hr. Nemann. Mephistopheles: Hr. Sa⸗ . Valentin: Hr. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. Hohe
reise.
Schauspielhaus. (241. Vorstellung) Zum ersten Male wiederholt: Ein gefährlicher Freund. Lustspiel in 1 Akt, aus dem Französischen von A. Fresenius. Hierauf, zum ersten Male wiederholt: Neckereien. Lustspiel in 1 Akt von A. von Winter⸗ feld. Zum Schluß: Der zerbrochene Krug. Lustspiel in 1 Akt von H von Kleist. Anfang 7 Uhr. Mittelpreise.
Mittwoch, den 25. November. Opernhaus. Keine Vor⸗ stellung. Dritte Symphonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle.
Schauspiel haus (242. Vorstellung.) Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗ wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Spernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Beantwortung.
J - BVerlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗ Beilage)
Beilage chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß
den 23. November
Im Sanitãts- Corps.
Durch Allerhöchste B
München, 4. November. Dr. I. Kl. vom Landw. Bez. Kitzngen, bei uf Nachsuchen München, 10. November. Disp. mit Pension, Dr. Helfrei. Würzburg, bei zurückge bschiedet. Dr. Döring, auf Nachsuchen aus
Nachsuchen mit dem Vorbeh
zum Deuts M 275.
Königreich Pren ßen.
Bekanntmachung.
lge unserer Bekanntmachung vom 27. Oktober er. stattgefundenen öffentlichen Verlossung von Ren⸗ Brandenburg sind folgende Apoints
1000 Thlr. — 3000 Mark 58 Stück, und zwar die 99. 801. 819. 835. 3762. 3812. 3842. 5207. 5215. 5369. 5397. 6669. 6711. 6781. 6788. S220. 8307. 8418. 8452.
25 Stück, und zwar die 569. 870. 883. 1295. 1316. 1360. 943. 2076. 2425. N3 I. A892. 3081. 3115. 3171. 3209.
hlr. — 300 Mark 62 Stück, und zwar die 1250. 1661. 1963. 1997. 3516. 3603. 3637. 3576. 5401. 5552. 5689. 5754. 6415. 6419. 6597. 6938. 7906. 7915. 7964. 8049.
Mark 45 Stuck, und zwar die 1019. 1025. 1055. 1997. 1101. 2217. 2569. 2865. 2929. 3348. 3723. 3833. 4141. 4224. 4278. 5393. 5565. 5619. 5891. 6140.
Berlin, Montag,
. . chwab, Landw. Assist. Arzt *. ,. 3 zurückgelegter Gesammtdienft⸗ tenbriefen der Provinz gezogen worden:
Litt. A. zu Nummern: 35. 185. 265. 214. 249. 281, 5273.7 1651. 1168. 1206. 1283. 1449. 2019. 2818 40661. 41602. 4269. 45332. 45357. 5012. 5205 5475. 5588. 6456. 6486. 6571. 66095. 6626 6814 6859. 7284. 7650. 7811. 7938. 8215 8563. 8612. 8642.
Litt. B. zu 500 Thlr. — 64. 170. 189. 231.
verabschiedet. Dr. Rubenbauer, Stab
ch, Landw. Assist. Arzt 1. Kl. vom gelegter Gesammtdienstpflicht auf Res. Aisist. Arzt 1. Kl. vom dem Heere entlassen.
Assist. Arzt 1. Kl. alt der ge⸗
Landw. Bez. Nachsuchen vera Landw. Bez. Würzbur München, 11. vom 1. Chevauleg. Regt. au setzlichen Dienstpflicht entlassen.
Beamte der Militär Verwaltung.
Durch Allerhöch
München, 27. Oktober. Landw. Bezirk Nürnberg, Nachsuchen verabschiedet.
1500 Mark ste Verfügung. .
Landw. Intend. Assist. vem ammtienstpflicht auf
Nummern: 1386. 1725. 1 3323 3328. 3497. 3646.
stummern: 56. 87. 364. 681. 1135. 1181. 2256. 2411. 2734. 2782. 2938. 3162. 3354. 4366. 4255. 4416. 4616. 5031. 5221. 5341. 5795. 5796. 5880. 5898. 6161. 6192. 6323. 7070. 7163. 7346. 7486. 7508. 7647. 7751. S070. 8210. 8457. 8521. 8569. 883
Litt. D, zu 25 Thlr. 75 Nummern: 13. 108. 286. 379. 771. 1421. 1651. 1789. 1864. 1990. 2125. 33834. 3395. 3406. 3431. 3466. 3503. 4554. 4562. 4628. 4792. 4852. 5221. 40. 7251. 7333. 7339.
Die Inhaber der v dert, gegen Quittung und Einlieferung d gem Zustande und der dazu gehör nebst Talons den Nennwerth de Unterwasserstraße Nr. 5,
bei zurückgelegter Ges
Stuttgart, Fähnr. im Inf. R im Inf. Regt. Nr. 121,
orbezeichneten Rentenbriefe werden aufg er Rentenbriefe in coursf ons Serie II. Nr. —— 16 r Ersteren bei der hiesigen Renten⸗ vom 1. April k. J. ab an den is 1 Uhr in Empfang zu nehmen.
ab hört die Verzinsung der vorbezeichneten st verjähren mit dem Schlusse des
igen Coup
bank⸗Kasse, Wochentagen von 9 b Vom 1. April k. J Rentenbriefe auf. Jahres 1885 zum Vortheil der Den Inhabern von ausgeloos ist gestattet, die zu realisirenden Reentenbank⸗Kasse portofrei einzu Uebermittelung de die Summe von Gefahr und Kosten solchen Antrage ist alsdann hebung von Summen über 50 Thlr. Quittung beizufügen. Endlich machen wir darauf aufmerk sowie der noch rückständigen edaktion des Königlich Preußischen Staats sungstabelle eröffentlicht werden, und daß das ei der gedachten Redaktion zum
Diese selb
eten und gekündigten Rentenbriefen Rentenbriefe mit der Post an die enden und zu verlangen, daß die auf gleichem Wege und soweit solcher 50 Thlrn. nicht übersteigt, durch Postanweisung, en des Empfängers, erfolge.
ͤsofern es sich um die Er⸗ handelt, eine ordnungsmäßige
5 Geldbetrages
sam, daß die Nummern
aller gekündigten, Rentenbriefe durch
die Seitens der R ; herausgegebene Allgemeine Verloo auch im November jeden Jahres v ende Stück dieser Tabelle b von 283 Sgr. bezogen werden kann. Berlin, den 16. November 1874. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.
Anzeigers Mai ãls
sowohl im
Hertzler,
Fähnrs., befördert. .
zum 2. Ulan. Regt. Nr. 20 versetzt. Rr. 19, à Ja suite des Regts. gestellt.
In der Reserve und 8 Stuttgart, 9. November Landw. Regts. Rr.
Nr. 12, Majer Nr. 124, zu Pr.
Personal⸗Veränderungen in der Armee.
Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere.
Durch Allerhöchste München, 8. November. in Bayern, Königliche Hoheit, Pr. Lt. vom zum 1. Ulan. Regt. versetzt. München,
Feldw. vom 2. Bat. der Res. der 13. Art. Brig. Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Lt. von der Inf. des J. Bats. Landw. Regts. Lts. der Landw. Inf. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Am stehenden Heere. Mack, Pr. Lt. im Infant. Regt. ses Regts. aus dem v. Alvensleben,
Ruoff, Vize⸗ 126, zum Sec. Lt.
lian Emannel 3. Chevauleg. Regt.
Steinhauser, Pr. Lt. vom 2. Rlederer, Pr. Lt. vom 4. Inf.
Durch Kriegs -⸗Ministexial⸗Reskrip München, 1. November. ĩ 3 zu Ros
Sec. Lt. und Regts. Adsutant vom 2. Chevauleg. Regt. tanten⸗Funktion auf Nachsuchen enthoben.
Herzog Maximi
II. November. Inf. Regt. zum 4. Inf. Regt. Z. Inf. Regt. versetzt.
Stuttgart, 9. November. Nr. 121, unter Vers aktiv. Dienst ausgeschieden. Fähnr. im Inf. Regt. Nr.]
In der Reserve
Stuttgart, 9.
Pion. des 2. Bats.
etzung zu den Res. Offiz. die Wollank, 24 zur Reserve entlassen.
und Tandwehr.
Kauffmann, See. Lt. von den Landw. Regts. Nr. 121, der Abschied bewilligt.
Regt. zum Pr. Lt. a. D., als
ßenst ein, der Adju⸗
Nachtigall, enberg in Verwendung genommen. Frhr. Kreß v. Kre
Im SZanitãts Corys. Stuttgart, 9. November. 2. Kl. im Inf. Regt. Nr. 125, Pr. Hu b bauer, Assist. Arzt 2. Kl. Train Bat. Nr. 13 versetzt. Regt. Nr. 123, aus dem Aerzten der Res. des 2. Bats.
Kaiserlichen Marine. Offiziere ꝛc. Ernennungen, Be förderun 17. November. Scheder, Brinkmann, Gülich, W Heinichen, Plachte, v. Scheel ⸗Plessen, Lazarswicz, D Mauve, Graf v. Baudissin v. d. Groeben, Walther, Grill, See⸗K Unter ⸗Lts. zur See, unter Vorb Vize⸗Seekadelt der Res., zum Matr. Div., befördert. . J. Bat. Landw. Regts. Nr. 76 ausgeschieden.
Aichtamtliches. Deutsches Reich. 23. November.
Dr. Hartmann, Assist. Arzt um Assist. Arzt 1. Kl. befördert. im Inf. Regt. Nr. 121, zum oth, ÄAssist. Arzt 2. Kl. im Inf. aktiven Dienst ausgeschieden und zu den Landw. Regts. Nr. 124 übergetreten.
In der Reserve und Landweßr. Durch Allerhöchste Verfügung. München, 4. November. und Tandw. Bezirks-Commdr. von Zweibrücken, in dung zum Landw. Bezirks⸗ Hauptm. z. D. beim 8. Inf. Brigade⸗Kommando, Commdr. von Zweibrücken übertragen, Durch Kriegs⸗Ministerial⸗Res 5. November. Hetterich, eim Landw. Bezirks ⸗Kommdo. Speyer, n beim S8. Inf. Brig. K t. beim Landw. Bezirks⸗Kommdo. Speyer,
char. Major z. D. leicher Verwen⸗ Kommdo. Erlangen ver Referent für Landwehr Augeleg nheiten
und bisher. : e die Funktion als Landw. Bezirks⸗
gen und Versetzung en ze.
Jahnke, e st phal, Frhr. v. Sohlern, Grf. v. Moltke, Wahrendorff, v. Arend, Mittler, Holzhauer, Paleske, Cofsmann, Peters, kadetten von der 1. Matrosen⸗Division, zu ehalt der Patentirung, Fohannsen, Unter⸗Lieut. zur See der Res. der 1. se, Hülfs Unter ⸗ Lt. der Seewehr vom
Hauptm. z. Disp. und
München, als Referent
bisher. Adjut. b für Landw. Angelegenheit Ser. Lt. a. D. als Adiu in Verwendung genommen.
Abschiedsbewilligungen.
Im stehenden
ö Durch Allerhöchste München, 30. Oktober. ; nachgesuchte Entlassung aus dem Militãrverb
chen, 31. Oktober.
Regt. mit Pension verabschiedet. chen, 6. November. 3. Chevauleg. Regt. mit Penston zur Disp, gestellt.
Adjut. vom 12. Inf. gesetzlichen Dienstpflicht entlassen Sec. Lt., mit Hinsicht auf 5 vom 14. Dezember 1872, treffend“, die vor seiner gehabte Mili
Frhr. v. Diergardt, Wittmer, Ehrlich L.,
Lt. a. D., die and mit Pensions-⸗
v. Walt er, Sec. Lt. vom 13. Inf. Graf v. Waldkirch, Sec. Lt. vom
. ch Lt. und Bats. Inf. Regt. auf Nachsfuchen mit dem Vorbehalt der Schweizer, penston. vormal. Abs. 2 der AÄllerhöchst. Verordnung die Verehelichung der Militärpersonen be— g aus dem Militärverband inne⸗ f Nachsuchen wieder verliehen. Kriegs⸗Ministerial ˖ Reskript. ch 1. November. Aufsichtsoffiz. zu Rosenberg,
8. November.
Der zu Bern am Post vereins vertrag ist vom 25. Oktober d. J. dem V. Aus⸗ Grund des nachstehen⸗ th jetzt die Ertheilung der Genehmi⸗
Preußen. Berlin, 9g. Oktober d. J. unterzeichnete n der Sitzung am
Bundesrath i ser hat auf
schuß überwiesen worden. Die den Berichts bei dem Bundesra
gung beantragt. Der Veitrag zur von den Bevollmächtigten fast a Vereinigten Staaten von schlossen ist und nunmehr dem einen bedeutsamen Beziehungen des Postwesens u neuen Entwickelungsperiode von weittragender sten Zweige des Völkerverkehrs. rund fätze, welche für den Austau
tärcharge au
Hauptm. a.
dieser Funktion auf Nachsuchen enthoben. meinen Postvereins, welcher
ischen Staaten und der 5. Oktober in Bern abge⸗ Bundesrathe zur Genehmigung vor Abschnitt in der Gestaltung der eginn einer Bedeutung für einen
Gründung eines allgen ller europä
eserve und Landwehr. Amerika am
llerhöchste Verfügung. Köndg, Landw. Sec. Lt., vom 3. nach zurücgelegter Gesammt⸗ en verabschiedet. Kriegs ⸗Ministerial⸗Re Schu lthei
liegt, bezeichnet
München, 19. November. l internationalen
Inf Prinz Carl von Bayern, dienstpflicht auf Nachsuch Durch
sch von ae ,
chen, 3. November. Res. Offiz. Aspirant
schen Staats⸗Anzeiger. 1874.
rungen je nach dem Bedürfniß abgeschlossen, von Zeit zu Zeit durch Zufatzakte erganzt oder wiederum durch neue Verträge ersetzt wurden, wenn die i,, . der früheren sich verschoben hatten oder den Bedürfnissen des
erkehrs nicht mehr entsprachen. . Mit wie mannichfachen Schwierigkeiten der Abschluß solcher
Verträge oftmals zu kämpfen hatte, wie viel Zeit und Anstrengung es erforderte, zwischen den verschiedengrtigen Systemen der Tarifirung und Portoberechnung, den widerstreitenden Ansprüchen in Bezug auf Portetheilung und Transitgebühren eine Einigung herbeizuführen, wie Fabei eine in das Kleinliche gehende Abwägung der Verhältnisse kon⸗ kurrirender Linien, ein stetes Markten um den Werth der gegenseiti⸗ gen Leistungen, ein . nach finanziellen Vortheilen zur Gewohn⸗ heit oder selbst zur Noth ö
cher Verträge hinreichend bekannt, Ist es doch vorgekommen, daß es
wendigkeit wurde, ist aus der Geschichte sol⸗
wischen großen Postgebieten Jahre lang an jeder vertragsmaßigen asis fr den Korrespondenz⸗Lustausch fehlte, weil man sich über die
Bedingungen desselben nicht zu einigen vermochte.
Mit den Fortschritten des Handels und der Erweiterung der po⸗
litischen und sozialen Beziehungen unter den Völkern hat die Zahl der Postverträge stetig zugenommen; erst zren Zeit wa
vorbehalten, diese Verkräge von der einseitigen Herrschaft fiskalischer Rücksichten zu befreien Und den divergirenden Interessen der geson⸗ derten Verwaltungen eine einheitliche Richtung auf das gemeinsame
aber erst der neueren Zeit war es
und größe Ziel zu geben, weiches das Postwesen vor Allem im Auge haben soll, ein mächtiges Bindemittel fuͤr die geistigen und materiellen Interesfen der Individuen wie der Völker zu seiin.
Die durchgreifende Umgestaltung, welche die Post verträge durch allmähliche Vereinfachung ihres Inhaltes und gegenseitige Annähe⸗ rung ihrer Prinzipien erfuhren, mußte einem aufmerksamen Beobgchter den Gedanken nahe legen, zwischen verschiedenen Staaten und selbst Welt⸗ theilen eine Gemeinschaft herzustellen, welche die internationalen Schranken und die daraus fuͤr den Post verkehr erwachsenden Erschwerungen im Wesent⸗ lichen beseitigte. An dieser Möglichkeit konnte deutscherseits um so weniger gezweifelt werden, als die postalischen Beziehungen der deut⸗ schen Staaten unter einander und mit der österreichisch · ngarischen Monarchie einen ähnlichen Entwickelungsgang bereits durchlaufen halten. Der deutsch , österreichische Postvereinsvertrag. vom 6. April 1850, durch welchen die Gebiete von 16 staatlich geschiedenen Post⸗ verwaltungen zu einem einheitlichen Postgebiet mit gemeinsamen Nor⸗ men und Tarifen vereinigt wurden, hatte in seinem Bestande und seiner Witksamkeit bewiesen, bis zu welchem Grade eine Verbindung selbständiger Staaten zu gemeinsamer Pflege der postalischen Inter⸗ effen erreichbar, und wie sehr dieselbe befaͤhigt war, das Verkehrs⸗ leben zu fördern und die Verwaltung und, den technischen Betrieb zu vereinfachen, ohne dem Postwesen die zu seiner Erhaltung und Fort⸗ bildung nothwendigen Einnahmen zu schmälern, . Solche Erfahrungen und die in einer Reihe von Verträgen mit auswärtigen Regierungen fortgesetzten. Bestrebungen, einer konvergiren⸗ den Richtung duf daͤs Ziel einheitlicher Grundsätze für den inter⸗ nationalen Postverkehr die Wege zu bahnen, mußten der deutschen Reichs⸗ regierung den Beruf zuweisen, zur Verwirklichung jenes großen und um⸗ faffenden Gedankens den ersten Iðpuls zu geben. Es war das zugleich eine würdige und lohnende Aufgabe für eine Politik, welche sich die Befestigung des europäischen Friedens zur obersten Richtschnur ihres Verhaltens gesetzt hatte.
Schon in einer Denkschrift aus dem Ende des Jahres 1868, welch das Postamtsblatt mit dem Bemerken veröffentlichte daß ste die Genehmigung des Bundeskanzlers erhalten, waren die Grundzüge für die Bildung eines, alle civilisirten Nationen umfassenden Post⸗ vereins niedergelegt, verbunden mit dem Vorschlage, dieselben der Berathung eines zu dem Ende zu berufenden allgemeinen Postkongres⸗ ses zu unterbreiten. . .
Die allgemeine Lage schien das Gelingen eines solchen Unter⸗ nehmens zu begünstigen, die Regierung des Norddeutschen Bundes zoͤgerte daher nicht, zu Anfang des Jahres 1869 auf Grund einer Allerhöchsten Präsidial. Ermächtigung mit den ersten diplomatischen Einkeitungen zur Berufung eines Kongresses vorzugehen. Hierbei mußte es nahe kiegen, an den Vorgang jener fruheren Konferenz anzuknüpfen, welcher auf die Anregung der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1863 die Vertreter von 14 Regierungen aus beiden Hemisphã⸗ Ten in Paris zu gemeinsamen Berathungen über die gegenseitigen Postbeziehungen vereinigt hatte. Zwar hatte dieser Kongreß auf theoretische Erörterungen sich beschränkt, und selbst das Er⸗ gebniß dieser mochte wegen des Widerspruchs, den mehrere der wich, ligsten Vestimmungen erfuhren, den gehegten Erwartungen nicht in vollem Umfange entsprechen; gleichwohl waren das gewonnene Material und der perfönliche Austausch unter den leitenden Vertre⸗ lern des Postwesens verschiedener Staaten auf. die Entwickelung des Gedankens eines postalischen Völkerrechtes nicht ohne nachhaltigen Einfluß geblieben. Noch am 6. Juni 1870 erging an die deutsche Botfchaft in Paris die erneute Weisung, auf den schon vor Jahres⸗ frist angeregten Vorschlag wegen Einberufung eines Postkongresses zurückzukommen. Es konnte darauf hingewiesen werden, daß inzwi⸗ schen das deutsche Porto mit England auf 24, mit Nordamerika im direkten Verkehr auf 3 Sgr. ermäßigt worden, während das Porto mit Frankreich noch 4 Sgr. betrage. Die Reformbedürftigkeit des bestehenden Zustandes sei demnach nicht mehr zu verkennen und die Ueberzeugung von der Zweck- und Zeitgemäßheit des Kongreßvorschla⸗ ges habe sich nach allen Richtungen hin befestigt. ö
Der Krieg mit Frankreich, der wenige Wochen später unerwar— tet zum Ausbruche kam, mußte die Verfolgung eines Planes, der auf die Fortdauer friedlicher und freundlicher Beziehungen berechnet war, nothwendig unterbrechen. Nachdem aber der Friede wiederhergestellt und auch mit Frankreich ein Postvertrag zum Abschlusse gelangt war, der Tie neueren Grundfätze zur Geltung brachte und in seinen Wir⸗ kungen geeignet schien, Bedenken und Vorurtheile zu be⸗ seitigen, die einer allgemeinen internationalen Verstãändi⸗ gung noch entgegentreten konnten, erachtete die Reichsregierung den Zeitpunkt gekommen, den Kongreßgedanken wieder aufzunehmen. Hier⸗ Fei konnte es sowohl aus politischen Rücksichten, als um der Sache willen sich nur empfehlen, die definitiven Verhandlungen auf dem Boden eines kleineren Staates in centraler Lage in das Leben zu rufen. Mit agnerkennungswerther Bereitwilligkeit übernahm es die schweizerische rd Cano sstn e , die Bevollmächtigten der eüropäischen Regierungen und der Vereinigten Staaten ven Amerika in den Mauern ihrer Bundes- Hauptstadt Bern zu gemein samer Berathung zu ver⸗ fammeln. Die ersten Einladungen ergingen zum 1. September porigen Jahres. Sie waren von einem Vertragsentwurfe begleitet, dessen Grundzüge sich im Wesentlichen an die. Vorschläge der er⸗ wähnten Denkschrift anlehnten und nur in Linigen Punkten Aende rungen enthielten, die sich aus dem inzwischen stattgehabten Meinungs⸗ auslausch als wünschenswerth ergeben hatten. Die Einladungen fan⸗ den fast bei allen Regierungen bereitwilliges Entgegenkommen. aber die Kaiserlich russische Regierung, wie sehr sie auch im Uebrigen dem Unternehmen geneigt war, sich doch mit Rücksicht auf beabsichtigte Reformen in ihrer inneren Postgesetzgebung noch nicht in der Lage be fand, an einem . Postpertrage Theil zu nehmen, so ward
pie Berufung des Kongresses auf ein Jahr vertagt. Dieser Aufschub ist auf das Zustandekommen des Postvereins nur von gůnstigstem
influsse gewesen. Denn nicht allein erhielten nach Ablauf jener Frist die Vorschläge, welche dem Kongresse unterbreitet wurden, die gewichtige Unterstüͤtzung der g Bevollmächtigten, sondern es bekundete auch die . egierung . die Geneigtheit, ch auf dem Kongresse vertreten zu lassen dessen Beschickung sie vor
unter den civilisirken Nationen maßgebend waren,
t. und der Charge enthoben. durch Postverträͤge geregelt, welche zwischen den
d Art. Reg
(Junker) vom ö einzelnen Regie⸗
Jahresfrist noch ablehnen zu müssen geglaubt hatte.