1874 / 277 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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den Gedanken der detachirten Strafkammern bei den Kreisgerichts⸗ für welche ihm drei Richter ausreichend schienen. Warum sollte aber ein solches Detachement nicht auch bei den Die zweite Voraussetzung für eine gute Gerichtsorganisation fand Redner in den , ie Dienstverhältnisse der Richter enthalte der Entwurf aber gar nichts; nicht einmal die Unabsetzlichkeit garantire er. Ferner in Preußen mit heftigen und Kommissionswesen in Der Reichstag dürfe Mög⸗ lichkeit der Verschiebung der Justiz verwaltung vorhanden ist.

Kollegien, Tivilkammern gestattet sein?

für eine unabhängige und sorgfältige Rechtspflege; über

verbiete der Entwurf nicht, das Klagen angegriffene Deputations⸗ das deutsche Gericht zu übernehmen.

einer Organisation nicht zustimmen, in welcher die

Warum können aber nicht dieselben Abtheilungen Straf⸗ und fand Redner in den Rechtsmitteln; er bedauerte, daß die Regierungen sich gezwungen gesehen haben, die Berufung in Civilsachen darunter aufzuneh⸗ Es könne dem Ansehen der Gerichte nicht förderlich sein, wenn man das Erkenntniß der ersten Instanz als Pro⸗ Gleichzeitig werde der Rechtseinheit die Entwurf gegen zwei gestatte. Ferner sei das Prinzip der Oeffentlichkeit besser zu sichern, des Rechts⸗ i. Was endlich die in den Justizgesetzen wahrzuneh⸗ mende Rechtseinheit betrifft, so vermisse man schwer genug, daß man eine centrale Justizverwaltung nicht habe; als Symbol der Einheit habe man freilich das Reichsgericht erhalten, dessen Ein⸗ 7 des Einfüh⸗

Civilrecht sprechen? Eine fernere Garantie

men.

visorium betrachte. Lebensader durchschnitten, indem der E übereinstimmende Erkenntnisse die Revision

nicht

welche die einzig sichere und wirksame Kontrole spruches s

heit aber vollstndig aufgehoben werde durch 8

fernung auf dem kürzeste

während andere gemäß der

Min. Bl. f. d. i. V. S. 179)

(Centralblatt S. 161, Minist. Bl. rnung, wenn sich der Strecken der Umzugsto

nungsweise, welche d inne der hier in Betracht §. 2 und 4 des Allerhöchsten Erlasses vom 10. Juni 151) am meisten entspricht, allgemein in Anwendung zu Was die Berechnung Versetzungsreisen anlangt, betreffende Reise wirklich v

Von der Beschlagnahme durch die erfolgte Einleitung der Subhastation werden,

eines Grundstückes nach

rungögefetzs, welcher sedem Staate, das mehrere Dberlandes⸗ ien Erkenntniß des Sber-Trib un als vom 15. Oltober

Instanz

gerichte habe, anheimgebe, die dritte könne nicht

sten Gerichte zu übertragen. Er daß dieser Paragraph ohne Reichstage angenommen werden würde, wandeln würde. Niemand verkenne die treten, da ohne dieselben eine gesicherte pflege nicht möglich sei. Der Reichstag

übergeben.

Der Bundesbevollmächtigte, Pr. Leonhardt replizirte darauf Abg. Dr. Lasker.

das Schöffengericht nicht in das Gesetz aufgenommen sei. Abg. Windthorst richtete seine Kritik getriebe mehr zu entfernen, als das bis jetzt der Fall sei.

verlegt. ; der kirchlichen und Patrimonialgerichtsbarkeit aus.

Um 4 Uhr vertagte das Haus die Debatte bis heute 11 Uhr. Deutschen Reichstags, welcher die Bundesbevollmächtigten Staats⸗ und der Präsident des Reichskanzler⸗

In der heutigen (17.) Sitzung des Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt,

Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der bayerische Stagts⸗Mi⸗

nister Dr. v. Fäustle, der württembergische

wurde die erste Berathung der drei Ju stizge setzen twür

fortgesetzt.

treten geneigt wären.

der Grundsatz der Kollegialität in umfassenderer Weise zur Gel⸗ tung gebracht werde, als im alten preußischen Verfahren. Gesetze, welche das gesammte Rechtsleben eines Volkes zu regeln berufen wären, könnten schon um dieser ihrer Natur willen nicht en bloc Aenderungen des Ausdehnung der Befugnisse und Wirksamk keit des Einzelrichters, die Vereinfachung und Beschränkung des In⸗ stanzenzuges und der Rechtsmittel könnten nicht vorgenommen ohne daß Garantien für die Unabhängigkeit und Un⸗ Es entspreche weder der Würde des Reichs, noch den Anforderungen an eine ge⸗ wie der Entwurf will, neben dem Reichsgericht noch drei oder vier oberste Gerichtshöfe auf kurze sei eine so schwierige, daß von einer permanenten eintreten zu lassen, in der Geschäftsordnung nicht

aber daraus, daß Geschäfts⸗ ordnungen niemals Bestimmungen über die Behandlung großer sondern nur Vorschriften über die ge⸗ Wolle man eine permanente Kommission nicht einsetzen, so würde man in die schwierige Lage kommen, über ein⸗ oder zweitausend Amen⸗ Der Redner empfahl schließlich die Niedersetzung einer permanenten Kommission Abg. Dr. Erhard gab dem ob er in seinen gestrigen gegebenen Verhältnisse außer Acht einen ideaken Einzelrichter statuirt habe, der durch das auf dessen auf dem Selfgovernement und auf einem für das Geschworenenamt entwickelten Laien⸗ element beruht, dessen Deutschland noch für lange Zeit entbehren

angenommen werden. Die weitgreifenden

Entwurfs, die

werden, absetzbarkeit der Richter gegeben würden.

sunde Rechtspflege, daß, Zeit beständen. Die Materie man nicht werde umhin können, Kommission eine materielle Prüfung obgleich eine solche Kommission vorgesehen sei. Dies erkläre sich

Kodifikationen enthalten,

schäftsmäßige Behandlung einzelner Gesetzentwürfe.

dements zu berathen und sich schlüssig zu machen.

von 28 Mitgliedern. Der Abg. Dr. Lasker zu bedenken, Ausführungen nicht die gelassen und i in Wirklichkeit nicht existirt, Deutschland nicht anzuwendende Institution der Friedensrichter

verführt Beispiel Englands,

werde. In Betreff der Preßvergehen vermißte der Redner

der Strafprozeßordnung die Aburtheilung durch Schwurgerichte, welche eine Refolution des Reichstags, die anläßlich des Preß⸗ ausdrücklich in Aussicht genommen geschäftlichen Behandlung der Justiz⸗ . trat der Redner dem Vorschlage des Abg. Dr. Gneist

gesetzes beschlossen war, hatte. In Betreff der

urchaus bei. Alsdann sprach der Abg. w. Schoening

Namen seiner konservativen Freunde die Bereitwilligkeit aus, an der großen Justizreform mitzuarbeiten ohne Voreingenommen⸗ aber nicht ohne Bedenken gegen die umfassende Heranziehung des Laienelements zu den pro Schwurgerichten, das in den sechs östlichen Provinzen nicht

heit gegen liberale Auffassungen,

vorhanden sei.

Am Schlusse des Blatts hatte der Abg. Dr. Reichensperger

(Crefeld) das Wort, zunãchst um s ein Bedauern über die allzu ra

einem höch⸗ glauben, Anwendung von Gewalt vom wodurch sich die Frage freilich aus einer Gesetzgebungs⸗ in eine politische Frage ver⸗ Vorzüge des Entwurfs; aber Ergänzungen desselben müßten nothwendig ein⸗ und geschützte Rechts⸗ dürfe dem Reiche die Rechtspflege, wie er sie von den Einzelstaaten übernommen habe, nicht um Vieles vermindert und in ihren Garantien verschlechtert

Staats- und Justiz⸗Minister gegen einige Aeußerungen des (S. unter Reichstagsangelegen heiten.) Dann sprach der Abg. Dr. Schwarze sein Bedauern darüber aus, daß Der hauptsächlich gegen die Strafprozeßordnung; c wünschte den Richter aus dem ,

or glllem aber erklärte er sich mit dem Sitz des Reichsgerichts nicht einverstanden und wünschte dassel ve in eine Universitãtsstadt, aber nicht nach Berlin, dem Sitze der höchsten Verwaltungsbehörden, Schließlich sprach er sich gegen die einfache Aufhebung

Instiz⸗Minister v. Mittnacht und zahlreiche Bundeskommissarien beiwohnten,

Der Abg. Dr. Gneist hielt es für wünschenswerth, daß die verbündeten Regierungen noch nachträglich sich über Mo⸗ tive der Vorlagen schlüssig machen, welche sie gemeinsam zu ver⸗ Er begrüßte im Entwurfe vornehmlich, daß

er, die beweglichen Pertinenzien desselben, soweit sie sich zur Zeit der Beschlagnahme auf dem Grund stücke befanden, gleichmäßig betroffen, und es gelangt bei diesen ebenfalls die Strafandrohung des §. 137 R. Str. G. B. (be⸗ treffend die Beiseiteschaffung gepfaͤndeter oder in Beschlag ge⸗ nommener Sachen) zur Anwendung. Durch die Einleitung der Subhastation im Wege der Exekution wurde das Ziegelei⸗ grundstück des Handelsmannes K. in Beschlag genommen. Dieser kaufte sod ann, wie er später vor dem Appellations⸗ richter angab, mehrere Utenfilien zum Betriebe der Ziegelei, die er einige Zeit später wieder verkaufte und in Folge dessen auf Grund des 5§. 137 Str. G. B. angeklagt wurde. Das Mo⸗ ment, daß Angeklagter jene Utensilien erst nach der Beschlag⸗ nahme angeschafft, erachtete jedoch der Appellationsrichter für unerheblich. Durch die Bestimmung derselben für den Betrieb der Ziegelei haben sie in jedem Falle die Eigenschaft von Per⸗ tinenzstücken des in Beschlag genommenen Grundstückes erlangt und fallen somit gleichfalls unter die Strafbestimmung des 8§. 137. des Straf- Gesetz⸗Buches. Auf die gegen das derurtheilende Erkenntniß der zweiten Instanz eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten erklärte das Ober⸗Tribunal die Auffassung des Appellationsrichters für rechtsirrthümlich und erkannte auf Vernichtung des Vorerkenntnisses. „Die Beschlag⸗ nahme eines Grundstückes führt das Erkenntniß des höchsten Gerichtshofes aus „durch Einleitung der Subhastation um⸗ faßt nur den Inbegriff der zur Zeit der Beschlagnahme zu dem⸗ selben gehörigen Gegenstände. Es kann zugegeben werden, daß bie im Laufe der Bewirthschaftung seit Einleitung der Subhastation guf dem. Grundstücke erzeugten stehenden und die zur Fortsetzung bestimmten abgesonderten Früchte unter die stattgehabte Beschlagnahme fallen, weil dieselben in natür⸗ licher Weife aus dem der Beschlagnahme unterworfenen Grund⸗ . stücke erwachsen sind. Anders aber verhält es sich mit beweg⸗ lichen Gegenständen, welche erst durch menschliche Handlung und Willensbestimmung für das Grundstück erworben und demselben zugeschlagen werden, und welche daher nur in Folge einer recht⸗ lichen Fiktion sprivatrechtlich als Theile des Jubegrfffs angesehen werden, dem sie einverleibt wurden.“

In einer Injurienprozeßsache hat das Ober⸗Tribunal am 9. Sktober er. folgende wesentliche Entscheidung gefällt: Wenn der zuständige Schiedsmann, an welchen sich Kläger zunächst gewendet hatte, ohne den bei ihm gestellten Antrag zu erledigen, aus seinem Amte schied, und der Verklagtess elb st zu seinem Nachfolger bestellt wurde, so muß die Vermitte⸗ lung des stellvertretenden Schiedsrichters nachgesucht werden. Ob aber ein solcher zur Zeit bestellt war, hat das Ge⸗ richt, vor welchem der Injurienprozeß anhängig gemacht ist, von Amtswegen festzustellen. War ein Stellvertreter nicht bestellt, so war ein kompetenter Schiedsmann nicht vorhanden und die Injurienklage daher auch ohne das Attest desselben zugelassen. Die Bestellung eines Stellvertreters durch Anträge bei der kompetenten Behörde herbeizuführen, ist der Kläger nicht verpflichtet.

Der General⸗Major von Grawers, Commandeur der 12. Infanterie⸗Brigade, ist zur Abstattung persönlicher Meldun⸗ gen von Brandenburg a. H. hier eingetroffen.

S. M. Kanonenboot „Drache“ ist am 23. November c. in Wilhelmshaven außer Dienst gestellt.

Stralsund, 23. November. Heute Vormittags 10 Uhr wurde der diesjährige Neuvporpommersche Kommunal⸗ Landtag durch den Vorsitzenden, Se. Durchlaucht den Fürsten und Herrn zu Putbus, eröffnet.

Der Herr Vorsitzende gedachte zunächst in ehrenden Worten des vor einiger Zeit verstorbenen ritterschaftlichen Abgeordneten des Kreises Rügen, Hauptmann a. D. von der Lancken auf Lancken. Die Bersammlung erhob sich in Anerkennung der Verdienste des Verstorbenen. Die neueingetretenen Mitglieder, der ritterschaftliche Abgeordnete des Kreises Rügen, Rittmeister von der Lancken auf Mühlitz und der städtische Abgeordnete, in Bürgermeister Dettmann zu Grimmen, wurden der Versamm⸗ lung vorgestellt. Der Jahresbericht der Landkostens⸗Bevoll⸗ mächtigten wurde verlesen. Aus demselben ist zu bemerken, daß der Bedarf der allgemeinen Landes kasse, der Landesschuldenkasse und der Ehaussee⸗Unterhaltungskasse für das Jahr 1875 mit g9333 Thlrn. hinter dem Bedarfe des Jahres 1874 zurück⸗ un bleibt. Die demnächst vorgenommene Wahl eines Mit⸗ gliedes des engeren ständischen Ausschusses fiel auf den ritterschaftlichen Abgeordneten des Kreifes Greifswald, Ritter⸗ gutsbesitzer von Homeyer auf Ranzin. Die Rechnungen 1873 wurden auf den Antrag der Reyvistons⸗Kommission dechargirt. Auf die vorjährige Petition des Kommunal⸗Land⸗ tags wegen Verbesserung der Kommunikationsmittel zwischen der Insel Rügen und dem Festlande ist, wie mitgetheilt wurde, von che Seiten des Königlichen Handels⸗Ministeriums abschläglicher Be⸗

Betreibung der Reichsjustizreform auszusprechen, das Inst

tut scheid erfolgt. Ueber die Geschäftsthätigkeit der Provinzial⸗

der Schöffen als ine für ihn auffällige Neuerung zu bezeichnen und die Präzisirung der Stellung des Staats anwaltes zu seinem

Vorgesetzten in der Vorlage zu verlangen.

Hälfskasse im Jahre 1873 wurde berichtet und insbesondere mit⸗ getheilt, daß nur vier Darlehne von zusammen 1800 Thlrn. aus⸗ gegeben worden sind. Ueber den gegenwärtigen Stand des

Baues der Berliner Nordbahn gelangte die Mittheilung an die Versammlung, daß der Direltion der genannten Bahn von Sei⸗ fen der Königlichen Staatsregierung die Genehmigung einer Prioritãts⸗ Anleihe von 7 Millionen in Aussicht gestellt sei. Nach Verhandlung mehrerer Angelegenheiten von minderer Wichtigkeit wurde die Sitzung Mittags 1 Uhr geschlossen.

Görlitz, 24. November. Der diessährige Fommunal⸗ Landtag des Markgrafthums Ob er-Lausitz wurde heute Vormittag bald nach 10 Uhr im Landhause hierselbst durch den Landeshauptmann und Landesältesten von Sendewitz mit dem Vortrage seines Jahresberichts eröffnet. Derselbe ent⸗ hält eine interessanie Uebersicht über den Zustand und die Ent⸗ wickelung der ständischen Verwaltung wãhrend der letzten 10 Jahre und weist nach allen Seiten hin die günstigsten Resultate nach. Nach Konstituirung des Landtages, Einführung der neuen Mitglieder und Erledigung der formellen Geschäfte, wurden 3 Ausschüsse aus dem Landtage gebildet, worauf die verfassungs⸗ mäßige Resignation sowohl des Landeshauptmanns als des Landesbestallten erfolgte, welche beide mit Einstimmigkeit wieder gewählt wurden. Der Borsitzende gab demnächst einige Er⸗ läuterungen zu seinem Jahresbericht und sah auf Grund der⸗ selben der Landtag sich veranlaßt, die nachgewiesenen geringen Etats⸗Ueberschreitungen, denen sehr viel höhere Ersparnisse gegen⸗ überstehen, zu genehmigen, die für das Provinzial⸗Museum in Schlesien bewilligten 8900 Thlr. aus dem Reservefonds der Landsteuer⸗Kasse vorschießen zu lassen, der Präparanden⸗Anstalt in Rothenburg den bisherigen Beitrag fortzubewilligen, auch zur Unterstützung von Präparanden, Seminaristen, Lehrern ꝛe., die bisherige Summe dem Landeshauptman zur Dis⸗ position zu stellen und der Gemeinde Tränke einen Bei⸗ trag von 20 Thlrn. zur Salarirung ihres Lehrers zu ge⸗ währen. Von dem höheren Bescheide, betreffend den Lehrer⸗ Emeritenfonds nimmt der Landtag Kenntniß und beschließt, die weitere Betreibung dieser Angelegenheit bis zum nächsten Land⸗ tage zu vertagen. Ebenso erhält der Landtag Mittheilung über die Entwickelung des Lausitzer Kredit⸗Instituts aus dem Berichte der General⸗-Direktion desselben und bewirkt dann, nachdem auch die Anstellung eines unteren Beamten beschlossen war, die für die einzelnen Direktionen, Kommissionen und Deputationen er⸗ forderlichen Wahlen.

Bayern. München, 22. November. Prinz Otto hat sich gestern von Elbingeralp nach Hohenschwangau zu Sr. Majestät dem König begeben; Ihre Majestät die Königin Mutter weilt zur Zeit noch in Elbingeralp. Wegen Ablebens des Erzherzogs Ferdinand von Desterreich wird für den König⸗ lichen Hof eine Trauer auf 14 Tage angeordnet werden.

Der deutsche Botschafter in Paris, Fürst von Hoh en⸗ lohe, ist in der vergangenen Nacht von Schillingsfürst hierher zurückgekehrt. Die Familie desselben trifft morgen von Aussee hier ein, die Abreise nach Paris ist auf künftigen Mittwoch fest⸗ gesetzt. * Der „Corr. v. u. f. D.“ schreibt: In der gestern ab⸗ gehaltenen Sitzung des Verwaltungsrathes der baye⸗ rifchen Ostbahnen wurde eine aus fünf Mitgliedern be⸗ stehende Kommisston gewählt, welche die Verhandlungen über ben Verkauf der Ostbahnen mit der Staatsregierung führen soll. Diese Kommission besteht aus dem Staatsrath von Schu⸗ bert, dem Präsidenten des Verwaltungsraths, dem Freiherrn von Eichthal, von Frölich, Hofrath Dr. Henle und Banquier Hr. Merck. Hinfichtlich des eventuellen Kaufpreises hat die Staats⸗ regierung bisher noch keine Vorschläge gemacht, es dürften die⸗ selben aber nunmehr in kürzester Zeit an die eben erwãhnte Kommission gelangen. Sobald Aussicht auf eine Ver⸗ ständigung mit der Staatsregierung vorhanden ist, wird der Verwaltungsrath die Einberufung einer außerordent⸗ lichen Generalversammlung der Aktionäre beschließen. Die gemischte Kommission, welche vorläufig über den Zustand der Ostbahnen und der zu denselben gehörenden Ge⸗ bäude technische Erhebungen zu pflegen hat, wird bei sieben⸗ tägigem Kommissorium in Bayreuth beginnend die Strecken Weiden⸗Eger, Irrenlohe, Nürnberg⸗ Regensburg Schwandorf⸗ Furth, Regensburg⸗Passau und Straubing⸗München in Augen⸗ schein nehmen.

Demselben Blatt entnehmen wir Folgendes:

Das Comits für katholische Reformbewegung hatte, veranlaßt durch in letzter Zeit ausgestreuten Gerüchte bezüglich des mißlichen Standes der allkatholischen Sache in München für geboten erachtet, eine getreue Darstellung der Sachlage an die Mitglieder ge⸗ langen zu lassen; zu diesem Behufe fand heute Vormittag im großen Saale des Museum eine sehr stark besuchte vertrauliche Versamm⸗ lung der Altkatholiken statt, in welcher Prof. Dr. J. Huber unter lebhaftem Beifalle die Fortfchritte des Altkatholizismus in Deutsch⸗ land und speziell in Bayern, Kaufmann Schamberger die günstigen Kassenverhältnlsse des Münchener Vereins und Pro⸗ fessor Dr. Meßmer die Schul und Pastoralangelegen⸗ heiten darlegte. Professor Dr. Friedrich, welcher eigens zu dieser Versammlung von Bern hierher gereist war und mit stürmischem Jubel empfangen wurde, veisprach ferner auf dem Kampf⸗ platze in Munchen auszuharren und oft von Bern hierher zu kommen. Der Vorsitzende theilte die demnächttige Wiederaufnahme der Monate verfammlungen im „Cafe Metropole“ mit, und Prof. Dr. Huber, sowie Dr. Friedrich kündigten Vorträge hiefür an. Da der bisherige Redacteur des altkatholischen Organs „Deutscher Merkur“ in München, Hr. Dr. Hirschwälder, sich nach Bern als Professor an der dortigen altkatholischen Fakultät begiebt, so wird, wie die „N. Nachr. melden, ein junger Gelehrter Na—mens Dr. Wocker die Redaktion des „Merkur“ übernehmen.

= Der Ausschuß des kürzlich konstituirten Vereins der liberalen Reichs freunde hat unter dem 21. d. M. fol⸗ genden Aufruf erlassen: .

Mitbürger! Unsere Gegner schließen sih enge an einander und haben sich eine Gliederung gegeben, weiche ihren gesammten Kräften volle Würksamkeit sichert. Säumen auch wir nicht, unsere Organi⸗ sation zu festigen und uns zu Rath und That innig zu verbinden. Es mahnen hierzu die höchsten Interessen des politischen und sozialen Lebens, werth des Strebens und Bemühens Aller, die es wohl mei⸗ nen mit den Geschicken unseres Vaterlandes. Der Sieg unserer Geg⸗ ner wäre die Zerreißung des durch die politische Arbeit und das Blut der besten Männer errungenen Deutschen Reichs, denn offen erklären sich Stimmen aus dem Lager mächtiger Parteien als reichsfeindlich gesinnt. Bekennen wir um so entschiedener, daß wir als Deutsche treu und fest zu Kaiser und Reich stehen und sehen wir ab von untergeordnetem Parteiunterschiede. Zu⸗ nächst wollen wir zusammentreten zur Vertheidigung und Förderung der großen nationalen Aufgahen und unter den. Bestrebungen für das Gedeihen Bayerns vorerst diejenigen gemeinsam zu verwirklichen suchen, welche jedem freisinnigen Bürger als ein Bedürfniß vor dem Auge stehen. Kein Ziel wird auf politischem Gebiete erreicht, keine Errungen⸗ schaft gewahrt ohne reges thätiges Zusammenwirken aller Gleichgesinn⸗ ten. Möge daher der Beitritt der sieberalen und reichstreuen Männer in München und seiner Umgegend zu unserem Vereine Zeugniß für das Verständniß ablegen, . wir den Einzelstaat um so mehr stärken, je entschloffener wir für das Wohl des gemeinsamen deutschen Vater landes wirken!

Württemberg. Stuttgart, 19 November. Wegen Ablebens des Erzherzogs Karl Ferdinand von Desterreich ist von heute an Hoftrauer auf 8 Tage angeordnet worden. Der König ist gestern Abend von Bebenhausen wieder hier ein⸗ getroffen

. Der am 14. Dezember 1865 verstorbene Staatsrath Dr. v. Lud wig hat einen großen Theil seines Vermögens im Be⸗ trage von über einer halben Million Gulden zur Gründung eines Ho spitals für „arme kranke Württemberger“ gestiftet. Nach⸗ dem in Ausführung dieses Testaments das Hospital, welches nach der Verfügung des Stifters den Namen „Charlottenhülfe“ tragen soll, erbaut, und die innere Einrichtung vollendet ist, wird am 1. Dezember dieses Jahres dessen Betrieb unter der ärztlichen Leitung des Professors Dr. Ott hier beginnen. Das Hospital befindet sich an der Ecke der Silberburg⸗ und Linden⸗ spürstraße in einer größeren geschlossenen Gartenanlage.

Baden. Karlsruhe, 23. November. Gestern Nach⸗ mittag ist der erwartete Besuch des Großherzogs und der Großherzogin von Sachsen⸗Weimar mit den Prinzessinnen Marie und Elisabeth hier eingerroffen. Gleichzeitig kamen auch der Landgraf Friedrich und die Landgräfin Anna von Hessen, geb. Prinzessin von Preußen, zum Besuch der Großherzoglichen

Familie von Baden hier an und kehrten Abends dahin zurück,

wo sie den Winter zu verbleiben gedenken, während die Weimar⸗ schen Herrschaften heute Nachmittag Karlsruhe wieder verlassen und die Reise nach Weimar fortgesetzt haben.

Am verflossenen Montag fand auch protestantischer Seits die Einweihung des neuen Friedhofs statt. Nach Be⸗ schluß des Kirchengemeinde⸗Raths sollte dieselbe nicht als beson⸗ bere Feierlichkeit, sondern bei Gelegenheit der ersten Beerdigung vorgenommen werden. So traf es sich, daß Ober⸗Hofprediger Boll die Weihe der neuen Begrãbnißstätte zu vollziehen hatte. Wenn thunlich, ist nach Vollendung der Friedhofkapelle eine all⸗ gemeinere Feierlichkeit beabsichtigt.

In Konstanz ist nunmehr, und zwar vom 6. d. an, die Spitalkirche der kirchlich konstituirten und staatlich anerkann⸗ ten altkatholischen Gemeinde zum. ausschließlichen Ge⸗ brauch überwiesen worden, ebenso die Spitalpfründe. Auch in der Thien gener Kirchenfrage ist die Entscheidung erfolgt.

Mecklenburg. Der „Rostocker Zeitung“ wird aus Ber⸗ lin vom 23. November Folgendes telegraphirt: Die Petitions⸗ Kommission des Reichstages verhandelte heute über die Petition in der mecklenburgischen Verfassungsangelegenheit. Referent war Haupt (Wismar), Korreferent v. Puttkamer (Lyck). Der mecklenburgische Regierungs⸗ Kommissar Legations⸗Rath v Bülow erklärte, dem nächsten ordentlichen Landtage, welcher Mitte Februar zusammentrete, werde die frühere Verfassungs⸗ vorlage unverändert, und zwar im Einverständnisse zwischen Meck⸗ lenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz vorgelegt werden. Die Koömmisfion beschloß darauf, die Petition wegen der meck⸗ lenburgischen Verfassung als durch den im Reichstage eingebrach⸗ ten Antrag und den darauf zu fassenden Beschluß für erledigt zu erklären und die Referenten mit mündlicher Berichterstattung Uher den Inhalt der Petition bei der Verhandlung des An⸗ trages über die mecklenburgische Verfassung im Plenum zu be⸗ auftragen.

Sachsen⸗Weimar⸗Gisenach. We im ar, 24. November. Der Großherzog und die Großherzogin trafen mit den Prinzessinnen vergangene Nacht von ihrer Reise nach Italien, nachdem Ihre Königlichen Hoheiten dem Großherzoglichen Hofe zu Karlsruhe auf der Durchreise einen Besuch gemacht hatten, in erfreulichem Wohlsein wieder hier ein.

Sach sen⸗Altenburg. Altenburg, 23. November. Der König und die Königin von Sach sen trafen heute Mittag auf dem hiesigen Bahnhofe ein, woselbst Sie von dem Herzog und der Herzogin sowie dem Prinzen Moritz empfangen wurden. Auch hatten sich zur ehrfurchtsvollen Be⸗ gruͤßung Ihrer Majestäten das Offizier-⸗Corps und ein zahl⸗ reiches Publikum eingefunden. Nachdem Se. Majestät die auf⸗ gestellte Ehrencompagnie, während das Musikeorhs die Sachsen⸗ hymne spielte, besichtigt hatte, begaben sich die Hohen Herrschaften in die bereit stehenden Wagen und fuhren in das Residenschloß. Abends wohnten dieselben einer Vorstellung im Theater bei. Sodann war militärischer Zapfenstreich. Zu Ehren des Kö⸗ nigs wird morgen eine Jagd auf Rehe in der Leina Waldung stattfinden.

Oe sterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. November. Vor⸗ gestern Abend traf die Kaiserin, gestern früh der Kaiser von Gödölls in Wien ein. Nachmittags 4 Uhr fand die feierliche Beisetzung der Leiche des Erzherzogs Carl Ferdinand, die vorgestern hierher überbracht und gestern früh von 8 Uhr an in der Hofburgkirche ausgestellt war, in der Kapuzinerkirche statt. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften sowie Spezial⸗

esandte der fremden Höfe, unter diẽsen der außerordentliche und

bel n nachtigt⸗ Botschafter des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, General⸗-Lieutenant v. Schweinitz, wohnten der Feierlichkeit bei.

Im Abgeordnetenhause beantwortete der Handels⸗ Minister einige in Eisenbahnangelegenheiten an die Regiernug gerichtete Interpellationen und erklärte, daß im Jahre 1872 6 Millionen Fl. an Subventionen gewährt worden seien und 245 Meilen Eisenbahn im Bau begriffen waren, von denen für 1873 noch 123 Meilen zum Ausbau verblieben. Im Jahre 1874 seien 95 neue Meilen hinzugekommen. Für 1875 werde der Staat fast 50 Millionen Fl. verausgaben. Eine größere Belastung des Eisenbahnbudgets halte die Regierung mit Rück⸗ sicht auf die obwaltenden Umstände für inopportun; für das Jahr 18765 sei der Bau von 100 Meilen Eisenbahn bereits ge⸗ sichert. Der Minister versprach die Vorlage eines detaillirten Programmes, sowie eine Reform der Gesetze über den Bau von Eisenbahnen und glaubte durch diese Erklarung einer detaillir⸗ teren Beantwortung der bezüglichen Interpellationen überhoben zu sein. Die Rede des Ministers wurde beifällig aufgenommen und darauf die Debatte über das Aktiengesetz fortgesetzt.

Ueber den Schiffbruch der Brigg „Saida“ enthält die „Wien. 3. folgendes Telegramm aus Sceyilla, 21. November: Sr. Majestät Brigg „Saida“ ist gestern, mit frischem Nordwest⸗ wind von den Liparischen Inseln gegen den Kanal von Messina segelnd, vor der Einfahrt in diesen Kanal von einem schweren Weststurme ereilt worden. Es gelang nicht, das Schiff von der Seeküste freizusegeln. Um ] Uhr Abends wurde mit drei An⸗ kern an dem geeignetsten Punkte geankert.

5 die Takelage auf Beck gegeben wurde, um dem Schiffe den Widerstand gegen die Macht des Sturmes zu er⸗ leichtern, trieb dasselbe gegen Land und gerieth um halb 10 Uhr Abends auf den Grund.

Die Bemannung mußte Has Schiff verlassen und ist mit Ausnahme des Matrosen Smireich vollzählig gerettet.

= Sämmtliche Mitglieder der hier im laufenden Jahre ab⸗ gehaltenen internationalen Sanitätskonferenz haben in Anerkennung der taktvollen Leitung der Verhandlungen und des verbindlichen Entgegenkommens, womit der Freiherr May von Gagern die Diskusstonen leitete, den Beschluß gefaßt, demselben ein Pracht⸗ Album mit den photographifchen Portraits der Kon⸗ ferenzmitglieder zu widmen. In Abwesenheit der Vize⸗Prãäsi⸗ benten der Konferenz wurde mit ihrer Autorisation das Album am 22. d. M. von den Mitgliedern, den Professoren Sigmund, Draschke und Dr. Polak überreicht. An Stelle des durch Un⸗ päßlichkeit verhinderten Hrn. Ministerial⸗Rathes Dr. Ulrich richtete Professor v. Sigmund an den Freiherrn v. Gagern eine An⸗ sprache, worin er den Verdiensten des Präsidenten um Erreichung der humanitären Ziele die verdiente Würdigung widerfahren ließ. Baron v. Gagern gab hierauf in warmen Worten den Gefühlen seines Dankes den entsprechenden Ausdruck.

Pest 23. November. Das Unterhaus verhandelte die Nunzien des Oberhauses. Betreffs des Wahlgesetzes verlangte Tisza in Aufsehen erregender Rede protokollarisch auszusprechen, daß das Unterhaus von der Richtigkeit seines frühern Beschlusses überzeugt sei und nur aus Rücksicht für das Inslebentreten des Wahlgefetzes dem Oberhaustexte beitrete. Die Siebenbürger sprachen gegen den Oberhaustext, welcher von der Majoritãt angenommen wurde. Das Wahlgesetz ist somit erledigt. Die Notariatsvorlage wurde gleichfalls iTn der Fassung des Ober⸗ hauses angengmmen. Die Vorschläge des Oberhauses, betreffend die Inkompatibilitãts vorlage, wurden meist zurückgewiesen.

Schweiz. Genf, 24. November. (W. T. B) Bei den hier stattgehabten Nachwahlen zum Großen Rathe sind die 19 Kandidaten der liberal⸗radikalen Partei gewählt worden.

Der „N. Zürch. Ztg.“ wird aus Genf gemeldet; Die

Medaille, welche zwei savoyische Departemente der Schweiz als Dankeszeichen für die Aufnahme des Bourbakisschen Corps widmeten, ist nun erstellt und in Genf angelangt. Sie ist von Hrn. Schiapatti in Mailand gravirt und hat einen Goldwerth von 750 Fr. Auf der einen Seite stellt sie Frankreich dar, wie es der Schweiz die Hand reicht und auf der anderen stehen die Wappen von Chambeéry und Annecy. Der Wasserschaden des Kantons Graubünden im Jahre 1874 betrug an Staatseigenthum 36,555 Fr., an Gemeinde⸗Eigenthum 113 622 Fr. und an Privat⸗ Eigenthum 136,080 Fr., zusammen 286,258 Fr.

Großbritannien und Irland. London, 25. November. (W. T. B.) Bei der Parlamentswahl in Birkenhead ist der Kandidat der Konservativen, Maglver, mit 3421 Stim⸗ men gewählt worden; der liberale Gegenkandidat Stitt erhielt 2474 Stimmen. ö

Do ver, 24. November. (W. T. B.) Die Kaiserin von

Rußland hat sich heute Vormittag um Vall Uhr in Be⸗

gleitung des Groß fürsten-Thronfolgers und des Groß⸗ für st en Alexis nach Calais eingeschifft. Der Herzog von Edinburgh, Graf Schuwa loff und Viscount Sidney geleiteten die Kaiferin bis Dover. Die gesammte Garnison bildete die Ehrenwecke

Frankreich. Paris, 22. November. Der Marine⸗ Minister Admiral von Montaignge hat an den Präsi⸗ denten der Republik folgenden Bericht ersiattet:

Herr Präsident! In dem Marinearsenal ist der wichtige Dienst der Ausrüstung, des Betriebs, der Beaufsichtigung und Instandhal⸗ tung der Flotte einem Personal anvertraut welches in zwei Gruppen: die Hafenwächter und die Schiffshüter zerfällt. Nach der Ordnung pom 1 Juli iss und dem Dekret vom 2. Januar 1868, welche hierin nur dem Reglement vom 6. Oktober 1674 treu bleibt, wurde dieses Personal ausschließlich aus den Schiffsoffizianten, Bootsleuten und Matrosen der Flotte rekrutirt, nur daß dieselben nichi länger ihre militärische Eigenschaft behielten. Gleichwohl sind die Dienste, welche sie zu leisten haben, danach ange than, eine vollkommene Gleich⸗ stellung mit den Militärs zu rechtfertigen. Dies ist auch schon wieder⸗ holt von den Marinebehörden vorgeschlagen worden und die Rolle, die den Hafenwächtern und Schiffshütern in Zukunft bei der Verttzeidigung bon Kriegshäfen mittelst unterseeischer Apparate zufallen wird, läßt es ebenfalls nothwendig erscheinen, das Band, das sie an die Marine knüpft, zu stärken. Aus diesen Gründen habe ich, nachdem ich das wutachten des Admiralitätsraths eingeholt, die Ehre, das beiliegende Dekret Ihrer Genehmigung zu unterbreiten. Durch dasselbe werden die Hafenwächter und Schiffshüter in eine einzige Körperschaft ver— schmolzen, welche den Namen Marineveteranen fähren und mit den Flottenmannschaften durchaus auf gleichen Fuß gestellt werden sollen, wobei im Uebrigen ali bestehenden Vorschriften für die Rekrutirung, Besoldung und Verwaltung dieser Truppe beibehalten werden.

Montaignac.

Gelegentlich der Gemeindewahlen bringt die „Corr. Havas“ folgende Statistik: 165,830 Gemeinderäthe werden von Hemeinden unter 500 Einwohnern gewählt, 178,572 von denen unter 1500 Einwohnern, 44,112 von denen unter 2500 Ein⸗ wohnern, 17,997 von denen unter 3500 Einwohnern, 16,652 von denen unter 10,000 Einwohnern, 3681 von denen unter 30 000 Einwohnern, 330 von denen unter 40,000 Einwohnern, 238 von denen von 40-50, 000 Einwohnern 2. Im Ganzen werden 428458 Gemeinderäthe gewählt werden.

Das bereits erwähnte in Dijon an den Straßenecken angeschlagene Plakat, betreffend Maßregeln gegen Ruhestörungen gelegentlich der Gemeindewahlen, lautete wie folgt:

Achtes Armee⸗Corps. Generalbefehl. In Folge der letzten Wahlen kam es an einigen Punkten des Gebiets des 3. Armeekorps zu stürmischen Aufläufen, bei welchen Rufe und Gesänge vernom⸗ men wurden, die vom Standpunkt der Ordnung nur bedauerlich ge⸗ nannt werden können. Es muß unbedingt dafür gesorgt werden, daß solche Vorgänge sich bei, den bevorstehenden Gemelndewahlen nicht wiederholen. Sie verbreiten Unruhe und Aufregung im Lande, lähmen die Geschäfte und sind störend für alle auständigen Leute. Der militärische Befehlshaber soll sich daher allenthalben mit den bürgerlichen Behörden, den Staatsanwaltschaften und der Gendar— merie benehmen, damit die Ordnung vor, während und nach den Wahlen in gewohnter Art aufrechterhalten bleibe, Wo es die muth⸗ maßlichen Dispositionen gewisser Einwohner erheischen, wird man wohl thun, aus Piguets starke Patronillen zu bilden, welche nur in Begleitung von Polizeiagenten oder Gendarmen umherziechen und ee die' Ruhestörer unbedenklich von der Waffe Gebrauch machen ven. Die Generale und Kommandanten haben, sobald die bürger⸗ lichen und militäͤrischen Behörden sich verständigt, dem Obergeneral über die getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten.

Im großen Hauptquartier zu Bourges, den 16. November 1874.

A. Dyerot, kommandirender General des 8. Korps und der 8. Militärdivision.

Beglaubigt: Guil let, Generalstabschef,

Befördert: Daunassans, Präfekt der Cöte⸗ d Or.

Aus Brest, 22. November, wird gemeldet: Der Admiral Ribourt ist heute von Neu⸗Caledonjen ange⸗ kommen und wird heute Abend nach Paris weiterreisen. Der⸗

selbe war in der Strafkolonie mit der Untersuchung beauftragt, welche die Flucht Rocheforts betrifft. Man glaubt, daß sofort

eine vollständige Veränderung in dem höheren Beamtenpersonal der Kolonie stattfinden werde.

. November. (W. T. B) Dem „Soleil“ zufolge würde in der Zusammensetzung des Ministeriums bis nach den bevorstehenden Weihnachtsferien keinerlei Veränderung ein⸗ treten und würde auch die Berathung der konstitutionellen Fragen bis dahin verschoben werden.

Der hiesige Munizipalrath hat den Antrag, die Be⸗ rathung über die neue 220⸗Millionen⸗Anleihe zu vertagen, mit 40 gegen 25 Stimmen abgelehnt.

Nach hier eingegangenen amtlichen Mittheilungen aus Algier sind dort weder Unruhen ausgebrochen, noch Verhaf⸗ tungen von Häuptlingen einzelner Stämme vorgenommen wor⸗ den. Die nach Algier geflüchteten Marokkaner und Tu⸗ nesen sind entwaffnet und theizweise bereits in ihre Heimath zurückgekehrt.

Italien. Rom, 20. November. Turiner Zeitungen be⸗ richten, daß sich der Gesundheitszustand der Herzogin von 7 ö . während ihres Aufenthalts in San Remo fast zusehends essert.

Nachstehendes Cirkular aus dem Ministerium des Innern an die Präfekten wird von den Blättern ver⸗ öffentlicht:

Die politische Bewegung, welche in der argentinischen Konföde⸗ ration ausgebrochen ist, hat den Handel und Verkehr dort ins Stocken gebracht und die zahlreichen Einwanderer aus allen Ländern Europas arbeits⸗ und verdienstlos gemacht. Ich wünsche, daß diese Nachricht, welche die Regierung aus offizieller Quelle erhalten hat, zur Kenntniß Aller gebracht wird. welche in ihrer Unbekanntschaft mit den dortigen politischen Zuständen daran denken sollten, nach der argentinischen Republik auszuwandern in der Hoffnung, dort Arbeit und Brot. zu finden. Indem ich Ihnen dieses mittheile, ersuche ich . es in der amtlichen und periodischen Presse bekannt zu machen.“

Von den dreizehn Bischöfen, welche die englisch⸗katho⸗ lische Hierarchie bilden, befinden sich, wie die „It. N. mittheilen, gegenwärtig bereits fünf in Rom, vier andere und der Metro⸗ politan⸗Bischof Monsignore Manning werden von Tag zu Tag erwartet. Der von Basel vertriebene Bischof Lach at ist ange⸗ kommen und bereits vom Papst empfangen worden.

Nach der „Italie“ sollte in Rom am 22. d. eine Ver⸗ sammlung von Abgeordneten der Rechten stattfinden, welcher auch der Minister⸗Präsident beiwohnen wollte, um den Deputirten die Politik, welche die Regierung zu verfolgen ge⸗ denkt, auseinanderzusetzen.

Die Einnahmen der Tabaksregie beliefen sich im letztwergangenen Monat Oktobe: auf 10,468 509 Fr. oder 115.856 Fr. mehr als im Oktober 1873. Die Einnahmen der ersten zehn Monate des laufenden Jahres belaufen sich auf 98 Mo,268 Fr. oder 2435, 695 Fr. mehr als in demselben Zeit⸗ raume des Jahres 1873.

Die neapolitanischen Zeitungen berichten, daß abermals 60 Cammorristen verhaftet und nach den mittel⸗ ländischen Inseln in Zwangsaufenthalt abgeführt worden sind.

Amerika. Nach einer dem „Reuterschen Bureau“ aus Vue⸗ nos-Ayres zugegangenen Meldung vom 21. d. herrscht in der Stadt vollständige Ruhe und sind die Fremden in keiner Weise behelligt worden. Der Aufst and ist bisher auf die Provinzen im Innern beschränkt geblieben. Die Wirkungen desselben machen sich in der Hauptstadt wenig bemerklich, die Schiffahrt ist ungehemmt und die Kriegsschiffe der auswärtigen Mächte haben ohne Ausnahme ihre Station nicht verlassen. Die Banken sind sämmtlich geöffnet, auch die argentinische Bank, welche eine Zeit lang geschlossen war, hat ihr Geschäft wieder aufgenommen. In Rontevideo heirscht vollständige Ruhe.

Asien. Nach in London am 24 November eingegangenen Nachrichten aus Bombay hat Shir Ali Khan die Verhaftung von Jacub Khan aus Besorgniß vornehmen lassen, daß Letz⸗ terer Herat an Persien abtreten werde. Nach Berichten, welche der „Times“ aus Kalkutta zugegangen sind, fürchtet man dort, daß die Gefangensetzung von Jacub Khan ernsthafte Ver⸗ wicklungen zur Folge haben und zu einer Intervention der Regierung von Ostindien Veranlassung geben könne.

Afrika. Aegypten. Der „Times“ wird aus Alexan⸗ drien gemeldet, daß Frankreich nunmehr seine Zustim⸗ mung zu einer Reform der ägyptischen Gerichtsorgani⸗ sation ertheilt habe. Es ist bereits eine Konvention zu diesem Zwecke unterzeichnet, welche der Nationalversammlung zur Be⸗ schlußfassung unterbreitet werden soll.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Berlin. Das Landes ⸗Oekonom ie⸗Kolleg ium setzte in seiner Sitzung am Freitag, 206. 8. M. in Gegenwart des Ministers für die fand wirthschaftlichen Angelegenheiten seine Berathungen unter dem Vorsitz des Geh. Reg. Rath Dr. Thiel fort. Zunächst erfolgte die Wahl der Ausschußmitglieder. Es wurden gewahlt für die Provinz Preußen: General. Landschafts⸗Rath Richter, als Stell⸗ vertreter Hr. v. Saucken-Tarputschen; für die Provinz Branden⸗ burg: Hr. v. Herford, als Stellvertreter Amtsra'h Schütz; für die Provinz Pommern; Landschafts⸗Direktor v. Hagen, als Stellver⸗ freter Kammerherr v. Buggenhagen; für die Provinz Posen: Hr. Leh⸗ mann-⸗Ritsche, als Stellvertreter Hr. v. Bethmann Holl weg für die Pro⸗ vinz Schlesien: Frhr. v. Richthofen ⸗Brechelshof, als Stellve treter Geh. Rath Dr. Settegast; für die Provinz Sachsen: Landes⸗ Setoönomie⸗Rath v. Nathusius⸗Königsborn, als Stellvertreter Hr. Sombart; für die Provinz Schleswig⸗Holstein: Hr. Bokelmann, als Stellzertrete: GSeneral⸗Sekretär Hach; für die Provinz Hannover: Stadts⸗Minister Graf v. Borries, als Stellvertreter Ober⸗Appella⸗ tsons- Rath v. Lenthe; für die Provinz Westfalen; Frhr. v. Schor⸗ lemer⸗Alst, als Stellvertreter Sckonomie Rath v. Lager; für die Pro⸗ vinz Hefsen⸗Nassau: Frhr. v. Troll, als Stellvertreter Regie⸗ rungs- Rath Wendelstadt; für die Rheinprovinz: Hr. vom Rath Lauersfort, Stellvertretender General⸗Direktor Capaun - Karlewa. Ein Antrag zur Geschäftserdnung, wonach in Zukunft bei den Be⸗ rathungen des Ausschusses die Referenten und Korreferenten zu den gestellten Anträgen hinzuzuziehen sind, wurde von der Versammlung angenommen. Ghenso erfolgte nach kurzer Diskussion die Annahme des Antrages des Hrn. Lentze: den Minister für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten zu bitten, sich hei dem Minister des Innern dafür zu verwenden, daß die Bestimmung des hohenzollern sigmarin⸗ gischen? Gesetzes vom 28. April 1849, wonach Mobilien nur bis zu drei Viertel ihres Werthes versichert werden können, so schnell als möglich aufgehoben werde. Hierauf trat das Kollegium in die Berathung des 2 ntrages des Hrn. Vissering, der darauf hinging, bei der eng⸗ jäschen Regierung die Aufhebung der Viehsperre gegen

eutschland zu bewirken. In der Diskussion wurde iallseitig aner kannt und dem Ministerium speziell der Dank dafür ausgesprochen, daß es mit den übrigen Organen der Staatsregierung bisher eifrigst bemüht gewesen sei, die jenigen Maßregeln zu treffen, welche eine freie Ein⸗ fuhr von Vieh aus Deutschland nach England wieder ermöglichen könnten.

Nachdem der Minister Dr. Friedenthal in einer längeren Ausführung hem Kollegio die Versicherung gegeben, daß er die Sache unausgesetzt