1874 / 279 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

KRerlin, 26. Norbr. Die Marktpreise des Kartoffelspiritus, 10 0092 nack' Tralles, frei hier ins Hans genietert, k

sigem Platze am

20. Noybr. 1874 Thlr. 19. 12. ù Thlr. 19. 28. 19. 24. à 19. 15. n 19. * 18. 12.

36. ( Dis Aeltesten

5. der Kanfmannaehaft von Berlin. 14.

dende für 1873574 mit 16 Thlr.

3. Dezemb. Verelns bank

ohne Fass. 3. ö

Aktien · Gesellso

Auszahlunem.

Verelnlgte Rheinlsoh-Westfällsohe Fulverfabrfken. Nr. I mit 21 Thlr. bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in 19.

Cöln.

Rhelnlsohe Branerel- des ellsohaft 29 Alteburg. Sx Diri-

Coupon Vers zu Cöln.

A Schaaff hausenschen Bankverein in Cöln.

Cenoral- Versammlung er. 3 9 & Co. Versammlung in Berlin; 3. Ins, in Nr. 277.

Farberel and Appretur-Anstalt Berlin-Sohönwelde,

Berlin. Tagesordnung: Antrag Rhelnis ohe Glasbätten-Aktlen -- Gesellsohaft. Ordentl.

Gen Vers, zu Cöln.

16. Cöln-Nledermendiger Aktlen-Branerei. Ordentl. Gen-

Annaberger Aktlen - desellsohaft für Flaohs- In- dustrie. Ausserordentl. Gen. Vers. zu Annaberg. Tagesordnung: Anfaahme einer Prioritats- Anleihe.

vom 2. Jannar 1875 ab bei dem

Nr. 277.

ft. Ausserordentl. Gen-Vers. zu anf Liquidation. Nr. 277.

406,072 FI.

KRündigeengen und Verlsossgsnungem.

Rentenbrlefe der Frovlnz Preussen, zum J. April 1875 3 s. Ins. in Nr. n. .

en - Höngener Bergwerks- Aktien - gesellschaft. 6 Partial · Obligationen zum 7* ?

Januar 1875 gekündigt; s. Ins. in

Els enbahn-Eimna⸗amenm.

Osln-Mindener Eisenbahn. Einnahme im Oktober; s. Ins. in

Magdeburg · HNalberstâdter Elsenbahn. Einnahme im Oktober; s. Ins. in Nr. 777.

Amsterdam · Rotterdamer Eisenbahn. Im Oktober 229, 291 FI. ( 15.217 FJ; im Ganzen 58, 9605 FI

Oesterrelohlsohe Staatsbahn. Vom 19. 22. November

—— ——

Steckbrief. Durch rechtskräftiges Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 15. Oktober 1874 find nachhenannte Militärpflichtige: Bertkau, Carl Christoph aus Schinne, geboren am 22. Oktober 1853, Hain, Wilhelm Carl August Heinrich, aus Stendal, geboren am 28. Juni 1852, Davidsohn,. Hermann aus Havelberg, geboren am 12. Dezember 1853, wegen Verletzung der Militärpflicht ein Jeder zu einer Geldftrafe von fünfzig Thalern, im Unver⸗ mögensfalle zu Gefängniß von einem Monat ver⸗ urtheilt worden., Es wird ersucht, die obengenannten Kondemnaten im Betretungefalle festzunehmen und an die nächste Königliche Gerichtsbehörde Behufs Strafvollstreckung abzuliefern, uns aher von dem Geschehenen zu den Akten 133 de 1874 zu benach⸗ richtigen, Stendal, den 16. November 1874

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Der wider den Kaufmann Kar! Müller von hier am 28. v. Mts. erlassene Steckbrief ist er⸗ ledigt Schweidnitz, den 21. November 1874.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

lo6t3] Ediktalladung

behufs Mortiñikation einer Namen Obligation.

Der Heizer Heinrich Friedrich Sülzer, geb, zu Nayesbergen oder Kötherburg ((Oberhode), zur Zeit in Dortmund, hat angezeigt, daß die durch Cesston und Erbgang auf ihn uͤbergegangene und Michaelis 1811 von der Ritterschaftlichen Kreditkasse des Her⸗ zogthums Lũnehurg zu Gunsten der Vormundschaft für die beiden Söhne und Erben des weiland Hãus lings Johann Ludwig Sülzer zu Sülze, Namens Hans Heinrich Sülzer und Peter Christoph Sülzer uber 186 Thlr. 16 Sgr. Kassengeld ausgestellte QAbligation auf eine dem Antragsteller unerklärliche Weise abhanden gekommen ist.

Der Antragsteller hat eine Bescheinigung der ritter schaftlichen Kredit⸗Kommission des Fürstenthums Lüne⸗ burg vom 18 Dezember 1873 darũber beigebracht, daß die fragliche Obligation eine anerkannte und bisher weder bezahlte noch reluirte Schuld der ritterschaftlichen Kreditkasse des Fürftenthums Lüneburg betrifft, jowie daß diejenigen, von welcher der Provokant sein Recht auf die Obligation herleitet, sich zuletzt als Eigenthümer der Obligation legitimirt und als solche die zuletzt bezahlten Zinsen erhoben haben, da⸗ mit auch den Antrag verbunden, das vorgedachte Werthpapier zu amortisiren.

Auf Grund der Königlichen Verordnungen vom 20. Januar 1826 und 4. Februar 1847, sowie nach F. 55l der B. P. O. werden alle unbekannten Be- Rtzer des vorhin näher bezeichneten Werthpapiers hiermit aufgefordert, dasselbe bis zu dem auf den letzten Sonnabend im Monat Mai 1875 an- gesetzten Termine im Originale vorzulegen, widrigen jails solches für erloschen ungültig erklart werden soll.

Celle, den 31. Oktober 1874.

Königliches Amtsgericht. J. Grisebach.

Verkaufe, Verpachtungen, Submi ssionen ꝛc.

söess] Bekanntmachung.

Da in dem gestrigen Termine zur Ver⸗ pachtung des Königlichen Domänen⸗Vorwerks

Mölschomw auf die 18 Jahre von Johannis 1875 bis dahin 1893 ein annehmbares Gebot nicht ab⸗ gegeben ist, so wird hiermit ein anderweitiger Ver pachtungstermin auf Donnerstag, den 17. Dezember d. Is., . Vormittags 10 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer hierselbst anberaumt, wozu Pachtbewerber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Entwurf zum Pachtvertrage mit den Lizitationsregeln sowohl in unserer Domãnen⸗Re⸗ gistratur wie bei dem Domänenpächter Voß in Mölschow, welcher die Besichtigung des Vorwerks gestattet, ein zusehen sind.

Das Areal des Vorwerks, welches 4 Meilen von Wolgast und 5 Meilen von der Kreisstadt Swine⸗ mände auf der Insel Usedom belegen ist, beträgt 568, 33

eft. mit 2060 Thlr. Grundsteuerreinertrag, worunter

33 Hekt. Acker, 104 Hekt. Wiesen, 98 Hekt. Weide, 50 Hekt. Wa sser, 2 Hekt. Holz. ;

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 35090 Thlr., die Pachtkaution auf 1200 Thlr. (nicht 12009 Thlr., wie in der früheren Bekanntmachung irrthũmlich angegeben) das nachzuweisende Vermögen auf 24 000 Thlr. festgesetzt.

Stettin, den 19. November 1874.

Königliche Regierung; Abtheilung

für direlte Steuern, Domänen

und Forsten.

Iõb 62] Submissiens⸗ Bekanntmachung.

Die Lieferung des Materials für die Erhebung statistischer Nachrichten durch die Königlichen Stan desamter über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle,

besteh⸗nd aus:

Stück ad Md Zahlarten A.

3060 009 Zãhlkarten B. 1000000 Jãhlkarten C. 100 009 Couverts mit 6 Zeilen Druck auf der Adresse ö . soll im Wege der Snbmission, im einzelnen Loosen verg ben werden.

In Genti⸗ metern 18 hoch, 12 breit desgl. desgl. 194 hoch, 13 breit

Papiergewicht ur 1 CM Stũd 2 Kilogramm

2 Kilogramm 2 Kilogramm circa 5 Kilo⸗ gramm

anzen oder in

Format, Stoff und Druckvrohen, sowie die Liefe⸗ rungsbedingungen sind auf dem Königlichen statisti⸗ schen Bureau zu Berlin, Lindenstraße 32, einzusehen bzw. zu erfragen.

Lieferungsangebote, mit Proben der Ausführung versehen, sind bis längstens den 190. Dezember d. J. bei dem obengenannten Bureau versiegelt und portefrei einzureichen. Der Zuschlag erfolgt, nach freier Auswahl unter den Bewerbungen, bis zum 15. Dezember, es bleiben aber die Reflektanten bis Ende des laufenden Jahres an ihre Offerten gebunden.

Berlin, den 24 Novemher 1874.

Königliches statistisches Burean. Dr. Engel.

. Bekanntmachung.

Für die Kaiserliche Werft oll Rundeisen von * 96 52, 45 und 42 Mm. Durchmesser beschafft

erden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift: Submisston auf Lieferung von Rundeisen von 78 bis 42 Mm. Stärken bis zu dem am 19. De⸗ zember cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau, der k Behörde anberaumten Termine einzu⸗ reichen.

Die Lieferungs bedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren SBe⸗ darfsangaben in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 19. November 1874. 8

staiserliche Werft.

los o] Bekanntmachung.

Die Lieferung des im Jahre 1875 bei der unter. zeichneten Werft eintrelenden Bedarss an Tauwerk foll im Wege der öffentliche Submission vergeben werden. .

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Tauwerk“ bis zu dem am 21. Dezember er, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen

Die Lieferungs bedingungen, welche auf port ofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den nãheren Bedarfs angaben in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 21. November 1874.

Kaiserliche Werft.

Iõß7 1] Bekanntmachung.

Hannoversche Staatsbahn.

Die in den Werkstätten zu Harburg und Uelzen pro 1875 erforderlich werdenden Feilenhauerarbei⸗ ten sollen im Wege der Submission vergeben werden.

Offerten sind portofrei, versiegelt und versehen mit der Aufschrift: „Sunbmission auf Feilenhauer⸗ arbeiten“ bis Dienstag den 8. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete König⸗ liche Eisenbahn · Commission einzureichen, wo dieselben demnächst in Gegenwart etwa erschienener Bieter geöffnet werden.

Die Submissions⸗ und Kontraktsbedingungen liegen bei unserm Bureauvorsteher zur Ansicht aus und können von demselben auch gegen portofreie Einsen⸗ dung von 5 Sgr. bezogen werden.

Harburg, den 21. November 1874

Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

8

Königliche S Nahe⸗Eisenbahn.

Die Lieferung des Bedarfs an Werkstätten Mate. rialien, Vorrathsstücken und Werkzeugen für das Jahr 1875 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierzu sind Termine und zwar:

I auf Montag, den 7. . .

Vormittags 10 Uhr, für Schmiede,, Walz, Facon und Roheisen, Stahl, Bleche, Drähte, Kupfer, Eisenguß, besondere Me— talle, Radreifen, Spiralfedern, Achslagerkasten, Werk⸗ zeuge, Hölzer und Glaswaagren;

2) auf Montag, den 14. Dezember d. Is,

ö DVormittags 19 Uhr, für Gummiwaaren, Holzkohlen, Lacke, Farben, Che⸗ mikalien, Droguen, Leder, Polster⸗ Posamentier⸗ Seiler und Kurzwaaren und Pinsel im Bürean der hiefigen Werkstãtten · Materialien · Verwaltung anbe⸗ raumt, bis zu welchen Terminen die Offerten porto- frei und versiegelt mit der Aufschrift: Submission auf Lieferung von Verkstätten- Materialien pro 1875 zum Submissionstermine am ten Dezember 1874 an den Unterzeichneten einzureichen sind.

Die später eingehenden oder den Bedingungen nicht entsprechenden Offerten bleiben unberũcichtigt.

Die Lieferungsbedingungen nebst Bedarfs⸗Nach⸗ weifung liegen in meinem Büreau sowie auch auf den Stationen Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Bingerbrũck zur Einsicht aus und können auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben unentgelt⸗ lich bezogen werden.

Saarbrücken (Bahnhof) den 14 November 1874.

Der Königliche Ober⸗-Maschinenmeister. Finckbein. G C. 138)

s Die Lieferung des nächstjãhrigen Bedarfs von ungefãhr ( 150 Stück Stahlschaufeln, 10 Ctr. Vulkanöl, 8-10 Seilschmiere, roh Rühöl. raff. Rüböl, Petroleum, Srrengpulver, = 000 Ringe Sicherheits zůnder für das hiestge Königliche Steinsalzwerk soll am Dienstag, den 8. Dezember er., ; Vormittags 11 Uhr, im Inspektions bureau au dem Salzwerk, wo auch die Lieferungsbedingungen eingesehen werden können, im Wege der Submission vergeben werden.

Offerten unter Beifügung von Proben mit der Aufschrift: ‚Materialienaulieferung“ werden bis zur Terminsstunde angenommen und müssen franco Erfurt (bei Pulver franco Steinsalzwerk bei Erfurth gestellt werden. Die Berginspektion behält sich die Auswahl unter den Suhmjttenten, resp. die Zurück weisung sämmtlicher Offerten, sobald dieselben nicht annehmbar erscheinen sollten, vor.

Erfurt, den 18. November 1874. (a Cto. 142/11)

Königliche Berginspektion.

Am Donnerstag ), den 3. Dezember er, Vor- mittags R Uhr, sollen im Bureau des unterzeichneten Artillerie Depots, Weidenbach Nr. 4, circra 3390 Kilo altes Eisenblech, circa 99, 000 Kilo Gußeisen in ge⸗ sprungener Eisenmuni ion, circa 1390 Kilo Schmiede- eisen in unbrauchbaren kleinen Beschlägen, eirca 5890 Kile Schmiedeeisen in unbrauchbaren großen Be⸗ schlãgen, cirea 12090 Kilo Schmiedeeisen in unbrauch⸗ baren Gewehr⸗ (Waffen / Theilen, circa 340 Kilo Stahl aus Waffen und Artillerie⸗Material, circa 1100 Kilo Zink in unbrauchbaren Kugeln und Plat- ten, circa 500 Kilo Messing aus Artillerie ⸗Material und die Köluische Zeitung, Jahrgang 1873, im Sub- misstonswege verkauft werden. Die hierauf Reflekti⸗= renden werden ersucht, ihre Offerten (pro 50 Kilo spezifizirt mit der Aufschrift: „„ Submission auf Ankauf von Eisen ꝛc. versehen, bis zum obigen Termine versiegelt und portofrei hierher einzusenden. Nach Eröffnung der Offerten findet ein mündliches Aufgebot statt, zu welchem sich Submittenten per- lönlich im Termin einzufinden haben event sich durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen können. Die Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus. Cöln, den 12. Novem- ber 1874. Artillerie⸗Depot. 5446

*) Nicht Dienstag, wie in Nr. 269 u. 274 d. Bl.

irrthũmlich abgedruckt ist.

sõbbszl

bei dreimonatlicher Künd

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank Sypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft Behrenstraße Nr. 7a.

Für Deypostten ˖ Einlagen werden bis auf Weiteres vergütet: bei achttägiger Kündigungsfrist

bei einmonatlicher ere, ,

indigungsfrist 45 *

bei sechsmonatlicher Kündigungsfrist 5 *

frei von allen

w. 2 Ziusen pro Jahr ; Spesen.

Isõb7 )]

8 * K .

lichen Aktien der Gesellschaft die Einzahlung künftigen Jahres,

Aachen, den 4 November 1874.

Aachener Industrie⸗ Eisenbahn.

Zu olge Beschluß des Aufsichtsraths soll gemäß 5. 19 der Gesellschafts ⸗Statuten auf die sämmt⸗ einer fünften Rate mit zehn Prozent des Nominalbetrages der Aktien am 2. Januar einer sechsten Rate mit zehn Prozent am 15. JZannar künftigen Jahres erfolgen.

Die Aktienzeichner werden hierdurch ersucht, diese Einzahlungen bei der unter eichneten Direk⸗ tion oder bei dem Bankhause Deichmann & Co. in Cöln zu bewirken. eich ;

Die Direktion.

sõbdõl

straße 21 / 22, statt. Der im Zesellschaft von Zapp & Comp. zu führen.

I) Bericht über die Geschäftslage. )) Die zur Herbeiführung

Vertrages. 3) Neuwahl des Aufsichtsraths.

Soen ke.

der im 5. nehmͤgung gebotenen Statutenänderung und Redaktion des umgearbeiteten Gesellschafts⸗

Frankfurt a. / O., den 19. November 1874.

Die Frankfurter Real⸗Credit⸗Actien⸗Bank.

Verschiedene Bekanntmachungen.

General ⸗Versammlung.

Am 19. Dezember 88. Is, Nachmittags 4 Uhr, findet eine General-Versammlung der rank⸗ furter Real Credit · Actien⸗Bank zu Frankfurt a. / S. im Gasthofe zum goldenen Adler, Bischof⸗

§. 465 vorgeschriebene Legitimations - Nachweis ist bei der Niederlausitzer Credit⸗

Tages ordnung.

2 des Statuts vorgesehenen landesherrlichen Ge⸗

(Er. 65/11)

Heinrich Pautel.

os sl erlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Die Einführung der Reichsmarkwährung macht auf mehreren Bahnen eine Regulirung der Personen⸗ tarife nothwendig. Aus dieser Veranlassung werden zum 1. Januar kat. auch im Verkehr mit anderen Bahnen neue Fahrgeld und Gepäcktaxen nach Reichs- mark in Kraft treten, welche bezüglich einzelner Sta⸗ tionen unbedeutende Erhöhungen enthalten.

Berlin, den 19. November 1874.

Die Direktion.

Allgemeine

Verloosungs⸗Tabhelle des Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlaffung der Königlichen Haupt · Bank zu Berlin, welche nur snsichts dersenigen von ihr in Verwahrung und altung genommenen Papiere die Ziehungs. und Verloosungsliften nachsehen läßt, deren Veröffent ˖ lichung durch den Deutschen Reichs- und Kö-

ni glich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfol Pi A 2 Verloosungs⸗ Tabelle dez 2.

chen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staate⸗ Inzeigers welche die Ziehnngs⸗ und Re st an ten liften sammtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats Kommunal-, Fisenbahn Bank und Industrie⸗ Papiere, enthalt erscheinẽ wöchent lich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten, so⸗ wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 5s R., Königgratzerstr. 10 und alle Buchhandlungen zu bezie- hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 24 Sgr. Die neneste am 21. November c. erschienene Nr. (17) der Allgemeinen Verlogiungs - Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Paviere: Allgemeine d sterr. Gasgesellschaft in Triest Yricktitats⸗ Sbligatienen; Am erikani sche i383 6proz. *.. Bonds; Am sterdam er Industrie ˖ Pa- laft 10 Fl. Loose; An sbach⸗Gunzenhausener Eisenbahn · Prãmien⸗ Anlehen; Erzgebirgischer Steinkohlen⸗Aktien⸗Verein, Schuldscheine; Er zh er⸗ zog Albrecht⸗ Bahn ⸗Prioritãts⸗ Obligationen; Freiburger Prämien Anleihe; Für stenthumer Kreis ⸗Sbligationen (Rückständeß; Galizische Grundentlastungs Obligationen; Gothaer Ablö⸗ sungskasse · Schuldbriefe; Görz und Gradis ka Grundentlastungs Obligationen; Kur sk⸗Kiew⸗ Eisenbahn · Obligationen und Aktien; Leipziger Stadtschuldscheine; Lütticher Prämien⸗Anleihe de 1568; Mos go⸗Rj a fan- Eisenbahn ˖ Wligatisnen; Rusfisch e Bodenkredit⸗ Pfandbriefe; S chlesische Kredit⸗Institut⸗Pfandbriefe; Schwedische Berg- werksbesitzer⸗ Hhpotheken Anleihe; Reichs ⸗Sypothekenbank Pfandbriefe; Tirol und Vorarlberger ne, ,,. EObhligationenꝰ, Ungarischez Prämien ⸗Anlehen de 1870.

Schwedische

Denutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Prenßischer Staats⸗Anzeiger.

f Aas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr. Ansertionspreis fur den Raum einer Aruckzeile 3 gr. 1

XR 3 274

Haus⸗Ordens von Hohenzo dem

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu er⸗

theilen, und zwar: des Kaiserlich un fl, t. Annen⸗Ordens dritter asse: dem Betriebs⸗Direktor der thüringischen Eisenbahn, Regie⸗ rungs- und Baurath Umpfen bach zu Erfurt; des Großherrlich türkischen Medschidjie⸗Ordens zweiter Klasse: dem Kommerzien⸗Rath Vietor Ludwig Wrede zu Berlin; . des Ritterkreuzes des Kaiserlich brasilianijchen Rosen⸗Ordens: dem Regierungs⸗Rath a. D., Senator und Chef der Polizei⸗

verwaltung zu Altona, Ferdinand Rosenhagenz!

5e Ritterkreuzes des Ordens der König lich it alie⸗ nischen Krone und des tunesischen RNRisch an el Iftikhar⸗ . Ordens zweiter Klasse: 6. dem Professor und Kupferstecher Herm ann Dröhm er zu lin; des Offizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗ Ordens: dem Steuer⸗Rath a. D., Hauchecorne zu Cöln; des tunesischen Rischan el Iftikhar⸗Ordens dritter Klasse: dem Kaufmann Dr. phil. Cudwig Wrede zu Berlin; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Groß⸗ müthigen: dem Kammersänger Albert Niemann zu Berlin; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklenbur⸗ gischen Haus⸗Ordens der wendischen Krone: dem Landrath von Heyden zu Demmin; des Commandeurkreuzes des Großherzoglich luzem⸗ burgischen Ordens der Sich en krone: dem als preußischen Unterthan legitimirten Oberbeamten Louis Perl, attachirt dem Verwaltungsrathe der Großen Russischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu St. Petersburg; des Ritterkreuzes des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Berghauptmann Dr. Huys sen zu Halle a. S. der Herzoglich sach sen⸗meiningischen Medaille für Wis senschaft und Kunst: dem Regisseur des Hoftheaters zu Meiningen, L. Ehronegk; des Fürstlich 1, Ehrenkreu zes vierter Klasse:

se: dem Kommissions⸗Rath und Buchdruckereibesitzer Jo hann Wilhelm Möser zu Berlin; sowie des Groß⸗Offizierkreuzes des Ordens von San Marino: dem Fabrikbefittzer und Kaufmann Hermann Burchardt zu Berlin.

Deutsches Reich.

Dem Herrn Charles Sander ist Namens des Deut Reiches das Exequatur als Vice ConsnI General der Vereini

Staaten von Ämerika in Berlin ertheilt worden.

Königreich Prenßen. Se. Matestãt der König haben Allergnãdigst geruht:

Der Wahl des Oberlehrers am Gymnasium in Paderborn, Dr. Bernhard Werneke, zum Direktor des Kaiser Wil helms⸗ Gymnastums in Montabaur die Allerhöchste Bestätigung zu er⸗ theilen. .

Ministerium der geistlichen, unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Heinrich Wilhem Schaefer am Gymnastum zu Flensburg ist das Prãdikat „Professor bei⸗ gelegt worden. .

rlin, Freitag,

Die Beförderung des Franzky am Gymnasium in Spandau z nehmigt worden.

ö. Rost · Anstalten des In · und Auslandes D Sestellnng au; für Kerlin anßer den Rost· Anstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32. 4

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Das den Herren Hardt und Schleh zu 10. September 1873 ertheilte Patent

Cöln unter dem

auf eine Berbindung der Steuerung zweier Motoren in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzung und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter

Theile derselben zu beschränken, ist aufgehoben.

Ju stiz⸗Minimñerium.

Zu Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichts

bei dem Kreisgericht zu Rosenberg in Qberschl

Assessor Philipp bei dem Kreisgericht in Kempen, Gerichts⸗Affessor Pr. Simon bei dem Kreisgeri

essor Kothe der Gerichts⸗ und der in Glatz, mit

der Funktion als Gerichts⸗Kommissarius in Reinerz. Der Notar Le Hanne in Simmern ist in gleicher Amts⸗

eigenschaft in den Friedensgerichtsbezirk Eupen

m Landgerichts⸗

bezirk Aachen mit Anweisung seines Wohnsitzes in Eupen ver⸗

setzt worden.

Der Referendarius Emil Paul Reiß aus Frank⸗ furt a. Main ist auf Grund der bestandenen großen Staats⸗ prüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellations⸗ gerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohnsttzes in Frankfurt a. M.

ernannt worden.

Aichtamtlich es.

DO ent s ches te 4. .

Berlin, 27. November.

Preußen.

Se. Maje at

der Kaifer und König sind gestern Abend gegen 64 Uhr

in der Göhrde eingetroffen. Heute Vormittag

fand ein einge⸗

stelltes Jagen auf Sauen mit der Meute und nach dem Dejeuner

ein Treiben auf Rothwild statt. Abends 7 U

ZJagdschlosse daselbst.

Die vereinigten Ausschüsse

hr ist Diner im

des Bunde sraths für

Zoll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen traten heute im Reichstags gebäude zusammen. Später fand eine Sitzung

des Ausfchuffes für Elsaß⸗Lothringen statt.

Im ferneren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deu t⸗ schen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst

von Bismarck beiwohnte, Prozeßordnung beendet. sonderen Vorzug des Entwurfes, daß sie

wurde die erste Lesung der Straf⸗ Der Abg. Thilo erkannte als einen be⸗ schnelle Justiz schaffen

wolle; er erklärte sich mit der Zuziehung des Laienelementes

als Schöffen und Geschworene zufrieden, stimmungen über die Berufung.

daß er im Großen und Ganzen mit der Vorl

ebenso mit den Be⸗ Der Abg. Dr. Zinn erklärte,

age zufrieden sei;

er entwarf hinsichtlich der Betheiligung von Laien ein Bild der

Schöffengerichte in der Schweiz. Kanton St.

Gallen, und bat

schließ ich, das Laienelement von der zu wählenden Kommission nicht

auszuschließen. Entwurf in einer

Der Abg. Dr. Lasker kritifirte dann den längeren Rede in seinen einzelnen Punkten

auf die eingehendste Weise; er forderte Oeffentlichkeit der Vor⸗ unterfuchung und eine größere Gleichstellung des Angeklagten mit dem Staatsanwalt. Nachdem der Bundesbevollmächtigte,

Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, dem Abg. Dr.

hatte (S. unter Reichstags⸗ Angelegenheiten), er

Lasker erwidert hielt zum Schluß

der Debatte der Abg. Windthorst das Wort, der ebenfalls ver⸗

schiedene Einwendungen gegen die Dann wurde der Entwurf der Strafprozeßord

Vorlage

begründete. nung an dieselbe

Kommisston von 28 Mitgliedern verwiefen, welcher auch die

Gerichtsverfassung zur Schluß 4 Uhr. In der heutigen (19.),

des Deutschen Reichstags, welcher u. tigten Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt,

kanzler⸗Amts Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der

Vorberathung überwiesen werden soll.

um 1 Uhr beginnenden Sitzung A. die Bundesbevollmäch⸗ der Präsident des Reichs⸗

badische Mini⸗

sterial⸗Prãsident Wirkliche Geheime Rath von Freydorf, der Kö⸗ bayerische Justiz⸗Minister Dr. v. Fäustle beiwohnten,

niglic i trat das Haus in die erste Lesung des

Civilprozeßordnung ein.

Entwurfes einer

Der erste Redner, Abg. v. Buß,

ging in der Einleitung seiner Rede des Weiteren auf eine Kodi⸗ fikalion des gesammten bürgerlichen Rechts ein, die er als die

Arbeit von Jahrzehnten bezeichnete. gegen einen obersten Reichsgerichtshof, dauerte die Rede noch fort.

Der Redner sprach dann bei Schluß des Battes

Eine Polizeidirektion 2 in verschiedenen Fällen

es prinzipiell abgelehnt, den für er

orderlich erachteten Re gui⸗

sitionen des Königlichen Erbschafts⸗Steueramtes um Feststellung der Erben und Vermögens verhãltnisse gewisser

verstorbener Personen nachzukommen, zirksregierung für im Allgemeinen gerechtfertigt

was die betreffende Be⸗

erachtet hatte.

In Uebereinstimmung mit dem Finanz⸗Minister hat der Minister des Innern in einem Erlaß vom 12. September d. J. die prinzipielle Ablehnung der in Rede stehenden Requisttionen nicht für gerechtfertigt erachten können. Wenn auch nach 5§. 29 des Gesetzes vom 36. Mai 1873 und nach dem Cirkular⸗Refkript der Minister der Finanzen, des Innern und der geistlichen, Un⸗ terrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 3. Dezember dess. J. in erster Linie die nach dem vorgeschriebenen Formular zu füh⸗ renden Todtenlisten der Ermittelung der fteuerpflichtigen Erb⸗ schaftsfälle zu Grunde zu legen seien, und wenn ferner auch die Deklaration der steuerpflichtigen Anfälle und etwaige Vervoll⸗ ständigung der betreffenden Angaben nach §5§. 33 ff. des Ge⸗ fetzis vom 30. Mai 1873 von den dort bezeichneten Erbes⸗ Interessenten zu fordern seien, so müsse doch anerkannt werden, daß Fälle vorkommen, in welchen die Königlichen Erbschafts⸗ Steuerãmter auf keinem der vorbezeichneten Wege sich in den Besitz der erforderlichen das weitere selbstãändige Vorgehen der Steuerbehörde ermöglichenden Notizen setzen können. Insbeson⸗ dere stehen den mit der Anfertigung der Todtenlisten beauf⸗ tragten Geistlichen zum Zwecke der Ausfüllung der zur Ermitte⸗ lung der steuerpflichtigen Erbschaftsfälle . dienlichen Kolonnen 8 bis 13 keine geeigneten Mittel zu Gebote, wenn die Hinterbliebenen Verstorbener ihnen unbekannt oder nicht erreichbar sind, oder wenn dieselben die nöthige Aus kunftsertheilung verweigern. In solchen Fällen bleibe den Königlichen Erbschafts⸗Steuer⸗ ämtern nichts Anderes übrig, als auf die Polizeibehörden, als diejenigen Behörden zurückzugehen, welche zu solcher Ermittelung an sich geeignet und zur Unterstützung der Behörden in der Wahrung staatlicher Interessen mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln auch kompetent sind. . l

Obwohl der Minister hiernach im Prinzip mit der Auf⸗

assung der betreffenden Polizeidirektion nicht einverstanden ist, will derselbe doch andererseits eine Mitwirkung der Polizeibehörden bei Feststellung der Erben u. s. w. auf diejenigen Fälle be⸗ schränkt wissen, wo die eigenen Mittel des Königlichen Erh⸗ schafts⸗Steueramts zur Feststellung der Steueranfaͤlle erschõpft find, oder ihnen von vorneherein keine solche Mittel offen

en.

. In Betreff Ausführung der Seitens der Königlichen Erb⸗ schafts⸗Steuerãmter an die Polizeibehörden zu fraglichem Zwecke zu richtenden Requisitionen, werden die Polizeibehörden nach der Bestimmung des Ministers, soweit es auf die ar, von Erben (Kolonnen 8 bis 12 der Todtenliste) ankommt, si auf die Erkundigung im Polizeibezirke zu beschränken, weitere Ermittelungen aber, sowie die Verfolgung der nach auswärts führenden Spuren der Erben der Steuerbehörde zu überlassen aben. ) Soweit es sich ferner um die summarische Angabe des be⸗ kannten Immobiliar⸗ und Mobiliarnachlasses (Kolonne 13 der Todtenliste) handelt, wird eben nur eine summarische An⸗ gabe und eine Angabe bekannter Thatsachen verlangt. Die requirirten Polizeibehörden werden daher für den vorliegen⸗ den Zweck eines näheren Eingehens auf die Vermõgensverhãlt⸗ nisse des Verstorbenen sich zu enthalten haben, und es sei dem⸗ gemäß nicht zu befürchten, daß dieselben sich Beschwerden über Einmischung in die Vermögensverhãltnisse der einzelnen Familien aussetzen werden. .

Wenn in dieser Weise die Erledigung der Requisitio nen der Königlichen Erbschafts⸗Steuerämter auf das Nothwendige be⸗ schränkt werde, so lasse sich auch nicht annehmen, daß die Po⸗ lizeibehörden durch die diesfälligen Geschãfte übermãßig werden belastet werden. .

Nach §. 367 Nr. 3 des Str. G. B. wird mit Geld⸗ strafe bis zu 50 Th lx. oder mit Haft derjenige bestraft, welcher ohne polizeiliche Erlaubniß Arzneien, sorbeit der Handel mit denselben nicht freigegeben, feilhält. Unter diese Strafbe⸗ stimmung fällt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 14. Oktober cr. nicht der Handel mit Stoffen, aus welchen Arzeneien bereitet werden, an sich, sondern nur in einer Zubereitungs form, welche durch die Kaiserliche Ver⸗ ordnung vom 25. März 1872 den Apotheken ausschließlich vor⸗ behalten ist. In demselben Rechtsfalle fällte das Ober⸗ Tribunal die für die Auffasfsung des 5§. 147 Nr. 1 der Reichs⸗ gewerbe⸗Ordnung wesentliche Entscheidung, daß unter diese Bestimmung („Mit Geldbuße bis zu 100 Thlr. und im Un⸗ vermögensfalle mit verhãltnißmãßiger Gefängniß strafe bis zu fechs Wochen wird bestraft, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, zu dess en Beginnen eine besondere polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, ohne die vorschriftsmäßige Genehmi⸗ gung unternimmt oder fortsetzt, oder von den in der Genehmi⸗ gung festgesetzten Bedingungen abweicht), der Handel mit Arzneimitteln nicht fällt, und demgemäß nach dieser Be⸗ stimmung nicht zu bestrafen ist. Ueberhaupt ist die Gewer be⸗ Ordnung, wie das Erkenntniß des Ober ⸗Tribunals ausdrücklich Petont, mit den besonderen Ausnahmen der 55. 56 und 60 auf den gewerbsmäßigen Verkauf von Arzneimitieln nach 3. 6 des Gesegzes nicht anwendbar, es sei denn, daß die Qualität des Gewerbes als dasjenige der Apotheker, welches allerdings einer auf Grund der Befähigungsnachweise zu erwirkenden Appro⸗ balion bedarf (5. 29 der Gewerbe⸗Ordnung), sich feststellen läßt.

In Beziehung auf die Strafbarkeit der Hehlerei G6. 259 des Str. G. B.) fällte das Ober⸗Tribunal am 3.