1874 / 280 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Nov 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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nische Eisenbahn⸗Prioritãts⸗ Obligationen. Schwedische 10 Thlr.⸗Loose de 1860. Die Allgemeine Verloosungs⸗ Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljãhrlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Hey⸗ maunz Verlag, Berlin, 8. W.. Königgrãtzerstraße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer A/ Sgr.

Aichtamtlich es. Den tsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. November. Se. Majestät der Kaifer und König hielten, wie uns aus der Göhrde gemeldet wird, heute Vormittag mit der Hohen Jagdgesellschaft ein eingestelltes Jagen auf m. ab und nahmen um 11 Uhr das Dejeuner im Jagdschlosse. Um 2 / Uhr haben Se. Majestãt die Rückreise angetreten und wird die Ankunft hierselbst Abends 6 Uhr 40 Minuten erwartet.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht wird Sich nach den bisherigen Dispositionen am 4. Dezember von Hannover nach St. Petersburg begeben, um dort am 8. k. M. an der Feier des Georgs⸗Ordensfestes Theil zu nehmen.

Der Bundesrath und der Ausschuß desselben für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Der Reichskanzler hat dem Bundes rath den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes vom 8. Juli 1872, betreffend die fran zösische Kriegs kosten⸗Ent⸗ schädigung, und Additio nal⸗-Artikel vom 22. d. M. zu bem am 25. März 1868 zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien abgeschlossenen Vertrage, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packeten und von Geld⸗ sendungen, nebst einer erläuternden Denkschrift zur Beschluß⸗ nahme vorgelegt.

Im ferneren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deut⸗ schen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst v. Bismarck beiwohnte, setzte in der ersten Berathung der Civil prozeßordnung der Abg. v. Buß seine Rede fort, indem er sich hauptsaͤchlich in politischen Erwägungen erging. Der Abg. Klöppel sprach seine Anerkennung über den vorgelegten Entwurf aus und der Abg. Dr. v. Schulte stimmte ihm in dieser Ansicht bei; beide Redner hatten nur einzelne Ausstellungen in Detail⸗ punkten zu machen. Die Civilprozeßordnung wurde an dieselbe Rommisston verwiesen, welcher auch die beiden andern Justiz⸗ gesetze üͤberwiesen sind. Dann berieth das Haus noch den An⸗ frag der Abgg. Dr. Lasker und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen:

1) Mit Rücksicht auf den Umfang und die Schwierigkeit der geschäftlichen Behandlung der Entwürfe: eines Gerichts · Verfassungs⸗ gesetzes, einer Strafprozeßordnung, einer Civilprozeßordnung und der zu denselben gehörigen Einführungsgesetze seine Bereitwilligkeit aus · zusprechen, einem Gesetze zuzustimmen, welches: a. die zur Vorbe⸗ rathung einzusetzende Kommission ermächtigt, ihre Berathungen zwischen der gegenwärtigen und der nächstfelgenden ordentlichen Sesston des Reichstages fortzusetzen; b. die Fortsetzung der Ver⸗

Fandlung rer die bezeichneten Gi gentwürfe in zweiter and dritter anke ode Ern hg bei f,,

2) über die Ergänzung der Kommission für den Fall, daß Mit- glieder derselben zwischen der jetzigen und der nächsten Session aus— scheiden, so wie über die Behandlung von Anträgen, welche von anderen Mitgliedern des Reichstages zu den oben bezeichneten Ge—

66 außerhalb der Session des Reichstags gestellt werden, ge⸗ chäfts ordnungsmäßigen Beschluß vorzubehalten.

Nachdem der Abg. Dr. Lasker denselben begründet, gab der Präsidenk des Reichs kanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Delbrück im Namen der verbündeten Regierungen folgende Erklärung ab:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen haben so wenig wie die Herren Antragsteller die großen Schwierigkeiten von vorn—⸗ herein verkannt, welche die Berathung der heute in erster Lesung beendeten drei Gesetzentwürfe im Hause finden würden. Sie haben ihrerseits es unterlassen müssen in Beziehung auf die Frage, wie diese Schwierigkeiten zu überwinden seien, eine Initiative zu er= greifen, so lange nicht aus dem Hause selbst sich eine bestimmte Ansicht über diese Frage ausgesprochen hatte. Wenn, wie ich nicht zweifle, diese bestimmte Ansicht heute zum Ausdruck e nf, so glaube ich sagen zu können, daß die verbündeten Regierungen bereit- willigst ihrerfeits die formelle Initiative zur gesetzlichen Regelung der Sache ergreifen werden.

Nachdem dann noch der Abg. Windthorst den Antrag empfohlen, wurde derselbe einstimmig angenommen und die Sitzung um 31, Uhr geschlossen.

In der heutigen (20) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, die Bundes⸗ bevollmächtigten Staats⸗Minister Delbrück, ven Kameke, Dr. Achen⸗ bach, von Mittnacht, der General⸗Postdirektor Dr. Stephan, der bayerische Oberst Fries nnd mehrere Bundeskommissarien bei⸗ wohnten, stand zunächst die erste und zweite Berathung des Berner Postvertra ges (S. unter Reichstagsangelegenheiten.) auf der Tagesordnung, welche der General⸗Postdirektor Dr. Stephan mit einem Vortrage über die Bedeutung des Vertrages einleitete. Der Abg. Miquel gab der Befriedigung über die im Interesse eines einheitlichen Verkehrs Seltens der Post verwaltung gemachten Fortschritte, sowie dem Danlgefühle gegen den derzeitigen Leiter der Postverwaltung Ausdruck und sprach die Erwartung aus, daß das Haus den Vertrag einstimmig genehmigen werde. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) erklärte, daß er das Gefühl des Dankes gegen die Postverwaltung mit dem Vorredner theile und nur wünsche, daß die im Art. 6 getroffene Bestimmung:

Unfrankirte oder ungenügend frankirte Zeitungen und andere Druck sachen werden nicht befördert. Die übrigen unfrankirten oder un- genügend frankirten Gegenstände werden wie unfrankirte Briefe

kaxirt, nach Abzug des Werths der etwa verwendeten Freimarken

oder Freiceuverts; wenn irgend möglich dahin geändert werde, daß die rücksichtlich der Zeitungen und anderen Drucksachen gemachte Ausnahme fortfalle. Der Abg. Schmidt (Stettin) bezeichnete als Schatten⸗ feiten des Vertrages, daß das Briefgeheimniß nicht gewährleistet, daß keine Vereinbarung über das Packetporto sei, und daß für Werthsendungen keine bindende Verpflichtung bestehe, sprach aber die Hoffnung aus, daß der Geist, der bei der Bildung des Ber⸗ ner Postvereins thätig gewesen sei, auch auf seine weitere Aus⸗ binn g, einwirken werde. Dem 5§. 14 des Vertrages:

ie Festsetzungen des Vertrages berühren weder die innere

Postgesetzgebung iedes Landes, noch . sie die Befugniß

der vertragenden . Verträge unter sich bestehen zu lassen oder

neun zu schließen, sowie engere Vereine zur weiteren Erleichterung

des Verkehrs aufrecht zu erhalten oder neu zu gründen;

machte Redner den Vorwurf des Partikularismus, welchen Vor⸗ wurf der Abg. Dr. Braun als einen unbegründeten be⸗ zeichnete. Derselbe glaubte erwarten zu dürfen, daß auch Frank⸗ reich fich der Konvention recht bald anschließen werde, welches Ereigniß ohne Zweifel freudig begrüßt werden würde, trotz Allem, was fruher zwischen Deutschland und Frankreich vorgefallen sei. Der General⸗Postdirektor Pr. Stephan replizirte auf einige Auf⸗ stellungen der Vorredner und erkärte, daß das Zustandekommen des Vertrages nur zu einem geringen Theile ihm zu verdanken sei. Den ihm von den Vorrednern gezollten Dank acceptire er mit dem erhebenden Gefühle, seinem Vaterlande einen, wenn auch kleinen Dienst geleistet zu haben. Bei Schluß des Blatts wurde der Vertrag in erster und zweiter Berathung einstimmig genehmigt. .

Nach einer Entscheidung des Bundes amts für das Heimathwesen ist die leihweise unentgeltliche Ueberlassung einer Nähmaschine ein Akt der präventiven Armenpflege, keine öffentliche Unterstützung.

In der Woche vom 8. November bis 14 November 1874 find geprãgt worden an Goldmünzen: 2231, 060 Mark 20⸗Mark⸗ stücke, 251 1, 460 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen; 0h, 580 Mark 5⸗Markstücke, 600,919 Mark 1⸗Markstücke, 0,438 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 994 Mark Pf. 10⸗Pfennigstücke, 5, 777 Mark 30 Pf. 5⸗ Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 58.275 Mark 96 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 1I7,5ß1 Mark 45 Pf. 12Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: S72, 349 440 Mark 20⸗Markstücke, 214,796,890 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 109, 1656 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 29,035, 8631 Mark 1⸗Markstücke, 8293 165 Mark 60 f. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4393, 049 Mark 10 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1026, 866 Mark 10 Pf. 5 Pfennigstücke; an Rupfermünzen: 1465, 122 Marl 47 Pf. 2-Pfennigstücke, 84 572 Mark 50 Pf. 14Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 874. 580 500 Mark 20⸗Markstücke 217, 308 359 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 4153145 Mark 5⸗Mark⸗ stuͤcke, 29 645,550 Mark 1⸗Markstücke, 8563604 Mark Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4428, 934 Mark 10 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1,102,643 Mark 490 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1523, 398 Mark 43 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 602, 133 Mark 95 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Gold⸗ münzen: 1091, 888, 850 Mark; an Silbermünzen: ?8, 624,299 Mart Pf.; an Nickelmünzen: 5,530,677 Mark 50 Pf.; an Kupfermünzen 2,125,537 Mark 38 Pf.

Bis Ende Oktober 1874 sind für Rechnung des Deut⸗ schen Reichs zur Einziehung gelangt an Landes⸗ Silber- und Kupfermünzen: A. ) Landes⸗Silbermünzen. Thalerwährung: 19 023,500 Thaler. 2) Süddeutsche Gulden⸗ währung: 19,510 357 Thlr. 9 Sgr. 3) Kronenthaler: 2332, 774 Thlr. 35 Sgr. J. Pf. Konventionsmünzen des Zwanzig⸗ guldenfußes: 562071 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf. Schillinge: 56,536 Thlr. 20 Sgr. Gesammtwerth A. 41,885 240 Thlr. 15 Sgr. FB. Landes⸗Kupfermünzen. Mecklenburgische Dreilinge: 8193 Thlr. 10 Sgr. Gesanimtwerth A. und B.: 41,893,433 Thlr. 25 Sgr. 125,680, 301 Mark 50 Pf.

Die Einsicht der durch den Erlaß vom 20. August er. erforderten Auszüge aus den Be schwer debüchern der Sta⸗ tionen hat, wie wir dem Centralblatt f. d. D. R.“ entnehmen,

dem Reichs eisenbahn rüt 23 ng gewährt, daß

gar. FSandhabung de;. se sdebücher, sowie in det Ver⸗ . ö zwvectentspre der eise verfahren weglte= Mer⸗

Demzufolge empfiehlt das Reichseisenbahn Amt zur Be⸗ achtung: I) Die Beschwerdebücher sind in den Stationsbureaus derart aufzulegen, daß sie auch in Abwesenheit der Stations⸗ vorsteher von den stellvertretenden Beamten auf Verlangen vor⸗ gelegt werden können; 2) den Stationsbeamten ist zur Pflicht zu machen, die Vorlegung der Beschwerdebücher zum Zweck der Eintragung von Beschwerden nicht zu verweigern; 3) der Ort, wo die Beschwerdebücher aufliegen, ist durch Anschlag in den Wartesälen, sowie in der Nähe der Billetschalter zur Kenntniß der Reisenden zu bringen; 4 die Beschwerdebücher sind mit Rubriken zu versehen, welche auf eine sachgemäße Ausfüllung beziehungsweise auf die Erfordernisse einer weiteren Verfolgung hinweisen. Es wird dies durch folgende Kolonnen zu erreichen sein: 1) Name, Stand und Wohnort des Beschwerdeführers. 2) Der Beschwerde a) Datum, b) Gegenstand. (Beschwerden über einen Dienstthuenden müssen dessen thunlich genaue Be⸗ zeichnung nach dem Namen oder der Nummer oder einem Uniformmerkmale enthalten). 3) Datum der Einreichung an die vorgesetzte Dienststelle; 4) der getroffenen Entscheidung a. Datum, ß. kurzer Inhalt. Vor der Abgabe an die Station sind die Beschwerdebücher zu paginiren und ist die Seitenzahl auf dem Titelblatt zu vermerken. 5) Den Stationsbeamten ist zur Pflicht zu machen, Abschrift der Beschwerden ohne Verzug der vorgesetzten Dienststelle unter Angabe ihrer Wiffenschaft über den Inhalt der Beschwerde einzu⸗ reichen. Bei einzelnen Verwaltungen besteht die Einrich⸗ tung, daß der vorgesetzten Dienststelle nicht eine Abschrift der Beschwerden, sondern die Beschwerdebücher selbst eingesandt wer⸗ den. Gegen diese Einrichtung ist diesseits nichts zu erinnern, sofern der Station Duplikate oder Triplikate zur Verfügung stehen. 6) Ohne Ausnahme ist jeder Beschwerdeführer, der seinen Namen und seinen Wohnort angegeben hat, mit einem Bescheide zu versehen, der, falls er ablehnend lautet, zugleich die Motive enthalten muß. 7) Die Erledigungsvermerke in den Beschwerde⸗ büchern müssen ersehen lassen, daß und in welcher Weise der Beschwerdeführer beschieden ist oder was sonst zur Behebung oder aus Anlaß der Beschwerde angeordnet ist.

Sind auch die Beschwerdebücher, wie dies von einzelnen Verwaltungen zur Rechtfertigung des ungenügenden Inhalts der Erledigungsvermerke hervorgehoben wurde, nicht zur Lektüre bestimmt, so darf doch nicht übersehen werden, daß die Erledi⸗ gungsvermerke und die Art, in welcher sie abgefaßt werden, auf das Verhalten der mit der Aufbewahrung der Beschwerdebücher betrauten Beamten von Einfluß ist.

Die unter 4 bezeichnete Einrichtung der Beschwerdebücher würde selbstverständlich bis dahin ausgesetzt werden können, daß eine Erneuerung der gegenwärtig in Gebrauch befindlichen Bücher nothwendig wird.

Der Inhaber eines öffentlichen Versamm⸗ lungsortes (Gasthauses 2c.), welcher Glücksspiele daselbst gestattet, wird nach §. 285 des R. St. G. B. mit Geldstrafe bis zu 500 Thlr. und der Ban khalter nach §. 360 Nr. 14 des R. St. G. B. mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr. bestraft. In Beziehung auf diese beiden strafrechtlichen Bestimmungen fällte das Ober⸗Tribunal in seiner Sitzung vom 20. Oktober er. mehrere ebenso wichtige, wie interessante Entscheidungen. Der Gastwirth L. hatte im Laufe des Jahres 1873 in einem ihm

gehörigen Zimmer, das mit seinem allgemeinen, Jedermann zu⸗ gãnglichen Gastzimmer durch eine Thür verbunden ist (so⸗ genanntes Gastzimmer für geschlossene Besellschaften .. Glücks⸗ fpiele gestaltet, bei denen Sekretär . die Bank gehalten hatte. Auf Grund der eben erwähnten Paragraphen des St. G. B. angeklagt, wurde der Gastwirth in zweiter In⸗ stanz zu 50 Thlr. Geldstrafe, event. einmonatlicher Ge⸗ fängnißstrafe und der Bankhalter zu 10 Thlr. Geldbuße, event. einer Woche Haft verurtheilt. In der von den Angeklagten gegen diefes Erkenntniß eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde be⸗ haupteten dieselben unter Anderem, daß gegen keinen Mitspieler die Strafe des 5. 284 Str. G. B, . Wer aus dem Glücksspiele ein Gewerbe macht, wird mit Gefãngniß bis zu zwei Jahren bestraft u. s. w.) erkannt, daß nicht festgestellt sei daß auf Seite der Spielenden, oder des Wirthes Gewinnsucht obgewaltet, oder ein Vermögensvortheil gesucht worden und daß das Lokal, in welchem K. beim Tempelspiele die Bank gehalten, kein öffentliches gewesen sei. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde jedoch vom Ober⸗Tribunal zurückgewiesen, und das Er⸗ kenntniß der zweiten Instanz bestätigt, indem es ausfũhrte: Die Anwendbarkeit des §. 285 des St. G. B. ist auf den Inhaber eines öffentlichen Lokals, wie der Wort⸗ laut ergiebt, nicht dadurch bedingt, daß ein in demsel⸗ ben ver anstalte tes Glücks spiel „gewerbsmäßig“ (8. 284) nnd ebenso wenig, daß es von einem oder etlichen Theilnehmern aus Gewinnsucht. getrieben worden sei, auch verlangt 8. 360 Nr. 14 in Beziehung auf den Bankhalter den befonderen Nachweis der Gewinn⸗ sucht nicht. Was die weitere Beschwerde, das Nichtvor⸗ handensein eines öffentlichen Lokals betrifft, so wird dieselbe durch die Feststellung des zweiten Richters widerlegt, daß das Spiel in einem zum Geschaͤfte des Kaufmanns und Gastwirths L. gehörigen, mit dem allgemeinen Jedermann zugãr . glichen Gastzimmer durch eine Thür verbundenen Zimmer getrieben worden sei, da der Richter ohne Rechtsirrthum hieraus so, wie er gethan, auf die Oeffentlichkeit des Lokals schließen konnte.

Einem Dienstboten, welchem auf Grund des Dienst⸗ vertrages der Gebrauch einer Wohnung eingerãäumt worden, steht nach einem vor Kurzem ergangenen Erkenntniß des Qber⸗ Tribunals gegen den Dienstherrn, welcher ihm plötzlich den Genuß diefer Wohnung entzieht, eine Besitz klage nicht zu. Der Dienstherr kann ihn zu allen Zeiten aus eigener Macht aus der Wohnung setzen, natürlich unter Vorbehalt des Rechts auf Entscheidung, wenn die Entsetzung ohne Grund ges chehen. „Bei Gesindedienstverträgen hat“, wie das Ober⸗Tribunal aus⸗ führt, „nach 55§. 169 ff. der Gesindeordnung vom 8. November 1810 die unkechtmäßige Entlassung des Gesindes Seitens der Herrschaft nur eine Entschädigungsverbindlichkeit der Letzteren zur Folge. Ist hiernach ein Anspruch auf Schutz im Befitze der auf einem Dienstvertrage gegründeten Rechte über⸗ haupt nicht zulässig, so findet ein solcher Anspruch auch insoweit nicht statt, als einen Theil des Einkommens aus dem Dienst⸗ vertrage in der von dem Rechte auf Beibehaltung der Dienste bedingten Benutzung eines Grundstückes besteht, weil von diesem Theile des Einkommens dasselbe gelten muß, wie vom Ganzen.“

Der Begriff der Unterschlagung ö 246 des R. Str. G. B.! , Wer eine fremde Sache, die er in Besitz oder in Ge⸗ wahrsam hat, sich rechtswidrig zueignet, wird wegen Unterschla⸗ gung!“ u. s. w.) umfaßt nach einem Erkenntniß des Qber⸗ Tribunals vom 3. November er. sowohl den Fall, daß die

sese de rt Metz dem, Thösöter. von einem Dritten anvertraut ge⸗

ü 24 8 . er sie gefunden hat.

Die in ust riellen Etablissements für Eisen⸗ bahn bedarf sind, wie aus nachstehenden el . auch in diesem Jahre zur weiteren Ausrüstung der preußischen Eisenbahnen mit Betriebsmaterial stark in Anspruch genommen. Vom 1. Januar bis zum 1. Oktober wurden 787 Lokomotiven 1150 Personenwagen und 12.505 Güterwagen gegen 563 Loko⸗ motiven, 634 Personenwagen und 7416 Güterwagen im Vor⸗ jahre angeliefert, bis zum Jahresschluß sollen noch geliefert werden: 309 Lokomotiven, 345 Personenwagen und 3129 Güterwagen. Für das Jahr 1875 sind be⸗ reiis bestellt: 453 Lokomotiven, 186 Personenwagen und 2171 Güterwagen. Die Summe dieser drei Posten ergiebt: 1519 Lokomotiven, 1679 Personenwagen und 17,905 Güter⸗ 36 und repräsentirt einen Geldwerth von 53, 752340 Thlrn. Hitvon kommen S892 Lokomotiven, 1133 Personenwagen und * Güterwagen mit einem Geldwerth von 33 192,709 Thlrn. au die unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen und wehen bis auf 30, beschleunigter Lieferung halber auslãndischen Buserbern überlassene Lokomotiven, lediglich aus deutschen und zwi überwiegend aus preußischen Fabriken bezogen.

Der amerikanische Gesandte am hiesigen Hofe, Mr Baꝛeroft Davis, ist nach einem a gelang . in Rris gestern Abend wieder hier eingetroffen.

Der General⸗Major und E = trie Ci j ommandeur der 12. Infan

gade von Granert hat sich in seine Garnison Bran⸗ denb z a. 8. zurůckbegeben. h sich seine arnison Bran

Mit dem 1. Januar k. Is. wird das Großherzoglich

oldenbrgische Nebenzollamt J. zu El h gehobe werden. j len serdam m ersiel auf⸗

Der Magistrat hiesiger Königlicher Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt bpsichtigt, den Bestand seiner 3 zu 56 Märkihen Provinzial⸗Museum zu erweitern und etwa nach A des Pommerschen Museums in Stralsund einzurichten. Nach de Drganisationsplan soll die gesammte kulturhistorische Entwickgng der Provinz Brandenburg als Stammlandes der Monarch von der aͤltesten vorgeschichtlichen Epoche bis zur Gegen⸗ wart, in ssammenhang mit dem historischen Bildungsgange ganz Deutschlchs (woneben auch eine vergleichende Berücksichtigung der Kult bei den hauptsächlichsten Nachbarvölkern nicht aus⸗ loft 9 , Reihe öffentlich auszustellender

enden Katalogen auszustatt ä

, ht werden. z ,,

er mmissarius für Archiv, Bibliothek und Sammlun der ESiad meinde Berlin, Stadtrath Friedel, fordert i n. die Behörß, die maͤrkischen Schwesterstädte, die märkischen Ver⸗ eine und sesellschaften, die wissenschaftlichen Sammler, die Gönner u Freunde der deutschen Reichshauptstadt im In- und Auslande, wie überhaupt Alle, denen die Förderung gemein⸗ nütziger u vissenschaftlicher Zwecke am Herzen liegt, . sich geeignetenfa mit freiwilligen Spenden von Objekten für das Nuseum etheiligen. Der Name der Einsender soll bei den in das Mu gestifteten Gegenständen vermerkt werden. Falls die Verhältm es in einzelnen Fällen nicht möglich machen, das volle Eigenth werthvoller Schaustücke auf die Stadtgemeinde

oö9on 535,328 Thlr, und

aapiere,

meinde⸗Stat pro 1875 festgesetzt.

beschlossen.

densand“ sehr gefördert wurden.

Berlin zu übertragen, so werden dieselben unter Vorbehalt des

Figgenthums der Einsender, ähnlich wie dies im hiesigen Gewerbe⸗

heuseum üblich, ausgestellt werden.

Einsendungen bittet der Kommissar an den Magistrat von Berlin unter seiner Adresse (Rathhaus, Zimmer Nr. 100) zu ichten, sehr voluminöse Objekte jedoch vorher anzumelden.

Görlitz, 25. November. In der heutigen Plenarsitzung es Oberlausitzer Kommunal⸗Landtags erstattete die bandarmen⸗Direktion Bericht über Verwaltung des Landarmen⸗ und Korrigendenwesens; der Landtag beschloß: die Landarmen uch ferner wie bisher im Privatwege unterzubringen, an Land⸗ rmenkosten mit Einschluß der Beiträge der Oberlausitz zu den stosten der Irren⸗, Taubstummen⸗ und Blindenanstalten der Provinz 4 Prozent aller direkten Staatssteuern, mit Ausschluß der Hausirsteuer, auf die Kreise resp. Kreistheile guszuschreiben, nd stellte den Etat in Einnahme und Ausgabe auf 58, 698 Mark 0 Pfennige fest. Die Beiträge der Qberlausitz zu den Kosten

rer erwähnten Provinzial⸗Anstalten haben namentlich wegen der

othwendig gewordenen Erweiterung der Irrenanstalten im Jahre S74 allein die Höhe von 12,192 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf. erreicht, nd sind für das Jahr 1875 auf 31,140 Mark veranschlagt. Die zur Ausschreibung gelangenden Beiträge sind auf 45333 Mark 10 Pfennige veranschlagt. Der Bericht der Sparkassen⸗ Direktion giebt von dem fortdauernden Aufschwunge der Spar⸗ asse Kenntniß. Dieselbe hat im Jahre 1873 einen Zuwachs seit 1. Januar bis 31. Oktober d. J. inen solchen von 286,319 Thlr. erhalten. Es wurden die Be⸗ eihungsgrenzen für Ausleihung von Sparkassengeldern auf Hy⸗ zotheken erweitert, und das Lombardgeschäft auf Inhaber⸗ welche bisher nicht beliehen werden durften, nusgedehnt, und im Uebrigen mehrere auf die Verwal⸗ ng bezügliche Beschlüsse gefaßt, auch eine Anzahl neue Kuratoren ernannt. Der hierauf erstattete Bericht ber Feuer⸗Sozietäts⸗Direktion ergiebt ebenfalls eine fort⸗ nährende Steigerung der Versicherungssumme, sowie qualitativ ine Verbesserung derselben. Es wurde beschlossen, einen Nach⸗ rag zum Reglement der Allerhöchsten Genehmigung zu unter⸗ breiten, welcher es ermöglicht, daß künftig auch Feuerschäden, velche durch Dampfkesselexplosionen herbeigeführt werden, ver⸗ gütet werden können. Im Uebrigen waren einige Beschlüsse zu

assen, welche ohne allgemeines Interesse sind. Bayern. München, 25. November.

reer,

Der deutsche

Botschafter in Paris Fürst Hohenlohe hat heute Morgen Nünchen wieder verlassen und sich auf seinen Posten begeben. Seine Familie wird Anfangs der nächsten Woche nach Paris bbreisen.

Der Magistrat hat in seiner gestrigen Sitzung den Ge⸗ Saͤmmtliche Einnahmen nd auf 2, 226,896 Fl., sämmtliche Ausgaben auf 2,726,165 5l.

ttatisirt. Die Schuldentilgung erfordert 696,490 Fl. Als Aktiv-

est werden 200 600 Fl. eingesetzt. Mit allen gegen 5 Stimmen vurde die Erhöhung der Gemeindeumlage von 70 auf 80 pCt. Bürgermeister Dr. Erhardt war, unterstützt von den Räthen Ruppert und Dr. Zechmeister, für 85 pCt. eingetreten.

Der Reservefonds weist 133,461 Fl. aus, die Bilanz aller Ein⸗

ahmen und Ausgaben 2, 870,869 Fl.

Baden. Nach der Wahlordnung zur Wahl der Stadtverord⸗ neten, der Stadträthe, des Ober⸗Bürgermeisters und der Bei⸗ geordneten, welche im Gesetzblatt veröffentlicht wird, wird das Wahlrecht in Person durch verdeckte Stimmzettel ohne Unter⸗ chrift ausgeübt. Nach Beendigung der erstmaligen Wahl der Stadtverordneten und der Stadträthe wird durch das Loos be⸗ timmt, wer von ihnen nach sechs und wer nach drei Jahren auszutreten habe; bei den Stadtverordneten geschieht die Aus⸗ oosung klassenweise, da je ein Drittel von einer Wählerklasse ge⸗

wählt wird.

Der „Karlsr. Ztg.“ wird aus Gütenbach, im chwarzwald unter dem 24. November geschrieben: Nachdem der hiesige Altkatholiken⸗Verein beim Großherzoglichen Mini⸗ erium um Genehmigung zur Bildung einer kirchlichen Gemein⸗ chaft eingekommen war, erfolgte nun vor einigen Tagen die taatliche Anerkennung und damit die Ermächtigung zur Mit⸗ benutzung der hiesigen Kirche und der kirchlichen Geräthschaften. Der bereits hierfür angestellte altkatholische Geistliche wird die Bastoration der Orte Gütenbach, Furtwangen und Neukirch übernehmen.

HSessen. Aus Mainz, 23. November, meldet die Darmst. Ztg.“: In unsere Festungsbauten hat die Jahres⸗ heit Stillstand gebracht und es werden nur die Erdarbeiten mit beschränkten Kräften weiter betrieben. In der Hauptsache dürf⸗ en dieselben im nächsten Jahre vollendet werden, da die Arbei⸗ en an den bedeutenden Forts der Nordwestfronte, dem Inun⸗ dationswerke, den Forts „Hartmühl“, „Hartenbnrg“ und „Ju⸗ Der Bau der neuen Thore vird im nächsten Jahre vollendet werden.

Sachsen⸗Meiningen⸗Bildburghausen. Meinin⸗ gen, 24. November. (F. J.) Der dem Landtag vorliegende

Etat auf die Finanzperioden 1875/77 schließt in Ein⸗

ahme und Ausgabe mit 2,3780090 M. und sonach gegen die Vorjahre mit einem Mehr von 321,865 M. ab. Die Ein⸗ ahmen angehend, heben wir folgende Posten hervor: Ueber⸗ chuß aus dem Vorjahre 203, 000 M., direkte Steuern Lo77, 150 M. (74,850 M. weniger als im Vorjahre), indirekte Steuern 355,500 M., Bergwerksabgaben 40, 900 M., Vergütung der Reichskasse für Erhebung der Reichssteuern 49330 M., diverse Einnahmen 431,020 M. (2784438 M. mehr als im Vorjahre) und die Hälfte der Domänen⸗ Ueberschüsse 222,000 M. (19, 0909 M. mehr als im Vorjahre). Die Ausgaben bestehen in: 300,900 M. Matrikularbeiträge, 15,00 M. auf den Landtag, 16,254 M. auf das Ministerium des Auswärtigen, 320594 M. auf das Innere, 437556 M. auf die Justiz, 253,705 M. auf Kultus⸗ und Schulwesen, 299,657 M. auf die Finanzverwaltung, 139,014 M. auf

Bensionen ꝛc.; die Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld

erfordert 569,439 M. Die gegen das Vorjahr erhöhten Aus⸗ gaben kommen mit 164,648 M. der Schuldentilgung und mit ahezu 200, 0090 M. den Besoldungserhöhungen zu Lasten. Die Domänen gewähren eine Gesammteinnahme von 1,854 280 M., 207,880 M. mehr als im Vorjahre, well sowohl die Güter, als nuch die Forsten mehr abwerfen.

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudol stadt, 24. No⸗

Pember. Der Fürst ist von Hannover, nachdem er an den

beim Jagdschlosse Springe stattgehabten Königlichen Hofjagden Theil genommen, wieder hierher zurückgekehrt. Gestern fand die Geburtstagsfeier Sr. Durchlaucht in herkömmlicher Weise statt.

Desterreich⸗ Ungarn. Bien, 21. November. Der Kaiser ist gestern Abend nach Gödölls abgereist, woselbst die Kaiserin gestern Abend eingetroffen ist.

Schweiz. St. Gallen, 27. November. (B. T. B.) Der Große Rath genehmigte bei der Berathung der Verfassungsrevision den von der Majorität der Kommission gestellte Antrag, be⸗ treffend die Maaßnahmen zur Sicherung der Glaubens⸗ und Gewissensfreiheit. Derselbe statuirt die freie Ausübung des Gottes dienstes und die Oberaufsicht des Staates über die Reli⸗ gionsgenossenschaften, über die Kirchengüter, die konfessionellen Centralfonds und die Wahl der Geistlichen.

Niederlande. Haag, 24. November. Der König wird sich in Begleitung sämmtlicher Prinzen des Hauses Oranien am 30. d. nach Ginneken begeben, um der an diesem Tage stattfin⸗ denden feierlichen Enthüllung des Denkmals beizuwohnen, welches daselbst zu Ehren der bei der Vertheidigung der Citadelle von Antwerpen in den Jahren 1830 und 1831 und im Dezember 1832 gefallenen niederländischen Militärs errichtet worden. Nach dem fuͤr diese Feier aufgestellten Programm werden bei derselben die mit der Citadelle⸗Medaille Dekorirten, Deputationen des Heeres, der Marine, des indischen Heeres, der Schutterij z. an⸗ wesend sein. Der Prinz Friedrich der Niederlande wird mit dem Fürsten und der Fürstin von Wied am 26. d. von Neuwied nach dem Haag zurückkehren.

In der Zweiten Kammer der Generalstaaten hat gestern die Generaldiskussion über das Staatsbudget für 1875 begonnen. Heute hielt bei dieser Gelegenheit Hr. Kapp⸗ eijen eine sehr ausführliche politische Rede, um den Standpunkt der liberalen Partei in Bezug auf das neue Ministerium dar⸗ zulegen. Er erklärte, es wurde diese Partei an ihrem Programme auf allen Gebieten der Staatsverwaltung festhalten; er und seine Meinungsgenossen seien indeß sehr geneigt zu einem „wohl⸗ wollenden Abwarten“, (welwillend afwachten), wofern keine Hauptprinzipien liberaler Regierungsleitung angetastet würden. Zwei auf Hrn. Kappeijen folgende Redner, die HH. van Zuylen und Heijdenrijck, hoben dagegen hervor, das Ministerium Heems⸗ kerk repräsentire verschiedene Richtungen, die auch in der Kam⸗ mer vorhanden seien, und werde demnach diesen Richtungen Rechnung zu tragen haben, so auch in der Unterrichtsfrage. Hr. Heisdenrisck gab auf das Bestimmteste der Erwartung auf eine baldige Aenderung des Schulgesetzes Ausdruck. Entspricht das Ministerium Heemskerk dieser Erwartung im Sinne des Hrn. Heijdenrijck, dann würde die liberale Partei in die Lage versetzt werden, die von ihr eingenommene Stellung eines wohlwollen⸗ den Abwartens aufzugeben und in eine entschieden opposttionelle Haltung einzutreten; denn das freisinnige Schulgesetz, wie es besteht, bildet eines ihrer Hauptprinzipien, und es ist ihr fester Entschluß, mit aller Kraft dafür einzustehen, daß diese Insti⸗ tution vor jedweder Beeinträchtigung bewahrt bleibe.

27. November. (W. T. B.) Der vor längerer Zeit in der Zweiten Kammer gestellte Antrag der Deputirten van Eck und Bredius, die Regierung aufzufordern, auf die Schlich⸗ tung der internationalen Differenzen durch schiedsrichterliche Aus⸗ träge hinzuwirken, wurde in der heutigen Sitzung mit 35 gegen 20 Stimmen angenommen. Ferner wurde der Etat für das Ministerium des Auswärtigen genehmigt. Im Verlauf der Sitzung wurde auch die vom Journal „Vaderland“ in Bezug auf die Verhältnisse der Altkatholiken veröffentlichte Nuŕihnt. Der Minister des Auswärtigen van der Does de Willebois erklärte dabei, daß weder er, noch * Vorgänger diese Note erlassen habe = was der frühere Minister des Auswärtigen, van de Putte, seinerseits ausdrücklich bestätigte.

Großbritannien und Irland. London, 26. November Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh hielten gestern unter Glockengeläute und andern Feierlichkeiten ihren Einzug in Eastwell⸗Park, ihrem Landsitze in Kent.

Der Premier⸗Minister Disraeli ist in Folge eines leichten Gichtanfalles genöthigt, das Zimmer zu hüten.

Admiral Gawen starb am 21. ds. hier im Alter von 87 Jahren nach fast 70 jähriger Dienstzeit.

Von einem Schiffsbauhof in Greenwich lief gestern eine für die mexikanifche Regierung gebaute neue Panzer⸗ korvette von 650 Tonnen Tragkraft und 100 Pferdekraft von Stapel. Das Kriegsfahrzeug, dessen Armatur zwei 6 Tonnen schwere Vavasseur⸗Kanonen und zwei 20pfündige Vavasseur Hinterladungsgeschütze bilden werden, erhält den Namen „Mexiko“,

27. November. (W. T. B.) Die Berichte, welche auf Veranlassung des Staats⸗Sekretärs des Krieges von den ver— schiedenen Truppentheilen erstattet worden sind, ergeben, daß während der Monate Juni, Juli, August und September die Zahl der vorgekommenen Desertionen sehr groß gewesen ist, und zuweilen 6 an einem Tage betrug. Die Fälle, in denen sich die Desertirten betrügerischer Weise wieder anwerben lassen, nehmen durchaus nicht ab. Fast täglich stehen eine oder meh⸗ rere Personen unter dieser Anklage vor dem Zuchtpolizeigericht in Woolwich.

Frankreich. Paris, 26. November. Durch ein Dekret des Präsidenten der Republik sind der Maire und die beiden Adjunkten der Stadt Melun, die Herren Bancel, Nivel und Robillard, abgesetzt worden, weil sie einen nach der Auffassung der Regierung radikalen Wahlaufruf mitunterzeichnet hatten.

Ueber den gestrigen Ministerrath theilt die „France“ folgende Einzelheiten mit: „Man beschäftigte sich zuerst mit den Gemeinderathswahlen, und trug darin den vom Herzog Decazes angefertigten Entwurf der Botschaft vor, in welcher, um sich auf das Feld der konstitutionellen Gesetze nicht zu weit vorzuwagen, die äußeren Fragen, wenn auch in kurzer Weise, besprochen wurden. Auf die Bemerkung des Marschalls Mae Mahon, daß man die Organisation seiner Gewalten nicht genug berücksichtigt, sprachen sich fast alle Minister dahin aus, daß man in der Botschaft zum wenigsten die Nothwendigkeit betonen müsse, in welcher sich die Regierung befinde, die Ansichten der Versammlung über die konstitutionelle Frage kennen zu ler⸗ nen. Man prüfte hierauf die Frage, ob es gut wäre, bei Er⸗ öffnung der Session einen neuen, einfacheren Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, welcher hauptsächlich den Fall einer ernsten Krankheit des Marschalls oder feinen Tod ins Auge fasse. Der Präsident der Republik, der darauf hinwies, daß seine Gesundheit keines⸗ wegs so fest sei, daß man ihr nicht Rücksicht tragen müsse, war der Ansicht, daß dieses geschehen solle. Ueber die Frage betreffs der Uebergabe der Gewalten felbst wurde kein endgültiger Be⸗ schluß gefaßt, jedoch zugelassen, daß die Krankheit oder der Tod des Marschalls vorgefehen werden müsse. Der Fall der Ent⸗ lassung wurde nicht vorgesehen, da der Marschall bei dieser Gelegenheit nochmals die Worte aussprach: „Ich bin an der Gewalt für sieben Jahre, und ich werde ün derselben bleiben.“

27. November. (W. T. B.) Die Ant wort des Herzogs von Decazes auf das vom spanischen Gesandten überreichte

Memorand um soll, wie die „Agence Havas“ erfährt, dem spanischen Gesandten morgen zugestellt werden.

Spanien. In einer von carlistischer Seite am 27. in Paris eingegangenen Depesche wird zugestanden, daß die Carlisten bei dem Angriff auf San Marcial zurückgeworfen worden sind; dagegen wird behauptet, die Carlisten hätten den Bahn⸗ hof von Irun besetzt.

Italien. Rom, 24. November. Durch Königliches Dekret ist der Senator Des Ambrois de Nevache zum Präsidenten und Francesco Serza, Antonio Seialoja, Terenzio Mamiani und Francesco Arese zu Vize⸗Präsi⸗ denten des Senates ernannt worden. Durch ein an⸗ deres Königliches Dekret sind zu Senatoren ernannt worden: Cav. Carlo Boncompagni, Com. Carlo Prinetti, Antonio Sal⸗ vagnoli Marchetti, Com. Leopoldo Galesti, Cav. Carlo Berti⸗ Pichat, Com. Diomede Marrasi, Königlicher General⸗Prokurator am Appellhofe von Neapel, Pietro Compagna dei Baroni, Cav. Vito Beltrani, Com. Lorenzo Enla, erster Präsident des Appell⸗ hofes von Genua, Antonio Fornoni, Bürgermeister von Venedig, Graf Pierluigi Bembo, der Komponist GiLuseppe Verdi, Marchese Faustino Malaspina, Sektions⸗Präsident im Staatsrathe, Vize⸗ Admiral Enriev Brocchetti.

27. November. (W. T. B.) Die Deputirten kammer hat 304 Wahlen, welche bis jetzt vom Ausschusse geprüft und in Ordnung befunden worden sind, als gültig anerkannt. Mi⸗ nister⸗Präsident Minghetti hat den Voranschlag über den Staats⸗ haushalt pro 1875 der Kammer bereits vorgelegt. Die vor⸗ gestern gewählten, der Rechten angehörigen 6 Schriftführer der Kammer haben in Folge des Umstandes, daß die gestern gewähl⸗ ten, der Linken angehörigen Deputirten Farini und Gravina die Wahl ablehnten, nunmehr ebenfalls ihre Stellen niedergelegt. Die Kammer beschloß, am nächsten Montag eine Neuwahl aller Schriftführer vorzunehmen.

Griechenland. Athen, 25. November. Die „Agence Bordeano“ meldet: Die Kammer hat die Diskussion über die Wahlverifizirung beendigt; das Ministerium hat einen vollstän⸗ digen Sieg errungen.

Rumänien. Bukarest, 27. November. (W. T. B.) Der Fürst hat heute die Kammern in Person eröffnet. In der Thronrede wikd mit besonderer Befriedigung des guten Einvernehmens gedacht, welches schon seit längerer Zeit zwischen der Regierung und der Volksvertretung bestehe, ebenso wird auf die freundlichen Beziehungen hingewiesen, die Rumänien mit den auswärtigen Mächten unterhalte und die als eine natürliche Folge der von Rumänien befolgten, auf Achtung des Rechtes und der Verträge beruhenden Politik zu betrachten seien. Als Vorlagen werden u. A. angekündigt, ein Gesetz über die Rekru⸗ tirung, ein Bergbau⸗ und Forstgesetz, ein Unterrichtsgesetz. Die Rede schließt mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß die Kammern die Regierung auf dem von dieser eingeschlagenen Wege des Fortschritts unterstützen werden.

Unter den in der Thronrede angekündigten Vorlagen für die Kammer befinden sich auch Gesetzentwürfe, betreffend die Re⸗ organisirung der Schwurgerichte und die Verbesserung der Civil⸗ prozeßordnung. Ferner wird mit besonderer Befriedigung der fortschreitenden Entwickelung des Heereswesens gedacht und mit Genugthuung hervorgehoben, daß die Eisenbahneinnahmen sich wesentlich gehoben und den aufgestellten Voranschlag sehr wesent⸗ lich überschritten haben. Die Finanzverwaltung des Landes nehme in allen Stücken einen regelmäßigen und befriedigenden Fortgang.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 26. November Der 9 13 des Statuts über die allgemeine Militärdienst⸗ pflicht, nach welchem die zum Verlust aller Standesrechte oder zum Verluste einiger persönlich oder dem Stande nach zugeeig⸗ neten Rechte und Vorzüge Verurtheilten nicht zur Loosung, noch zur Dienstannahme zugelassen werden sollen, hatte nach der „Mosk. Ztg.“ zu dem Zweifel Anlaß gegeben, ob man Per⸗ fonen, welche gerichtlich ohne Verlust der Standesrechte mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht verschickt sind, bei Erreichung des 21. Jahres zur Loosung herbeiziehen solle oder nicht. Der Zweifel ist von kompetenter Seite dahin entschieden worden, daß sowohl die ohne Verlust von Rechten, Verschickten als die auf administra⸗ tivem Wege unter Polizei⸗Aufsicht Gestellten auf allgemeiner Grundlage einzuberufen und zum Loose herbeizuziehen sind, ohne den Ablauf der polizeilichen Aufsichtsfrist abzuwarten. Dabei ist den Polizeiverwaltungen zur unumgänglichen Pflicht gemacht worden: 1) wenn Personen, die unter polizeilicher Auf⸗ sicht stehen, in Dienst gestellt werden, dem militärischen Mitgliede der Empfangskommission sogleich davon Mittheilung zu machen und 2) wenn unter den eingestellten Beaufsichtigten Personen sind, die auf Anordnung der III. Abtheilung der Kanzlei des Kaisers unter Aufsicht gestellt sind, der genannten Abtheilung darüber zu berichten.

Amerika. Rio de Janeiro, 26. November. (W. T. B.) In zwei Flecken der Provinz Parahyba do Norte hat die ultramontane Partei Unruhen herbeigeführt, denen sofort nach⸗ drücklich und erfolgreich entgegengetreten ist.

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

Berlin. Der dem Reichstag vorliegende Vertrag zwi⸗ schen Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Dänemark, Aegypten, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederland, Portugal, Rumänien, Rußland, Ser⸗ bien, Schweden, der Schweiz und der Türkei, betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins, lautet:

Die unterzeichneten Bevollmächtigten der Regierungen der vor= stehend aufgeführten Länder haben, im gemeinsamen Einperständniß ehre Vorbehalt der Ratifikation, den nachstehenden Vertrag ab⸗ geschlossen:

Art. J. Die an gegenwärtigem Vertrage theilnehmenden Linder bilden, für den gegenseitigen Austgusch der Korrespondenzen zwischen ihren Poftanstalten, ein einziges Postgebiet, welches den Namen „All⸗ gemeiner Postverein erhält. .

Art. 2. Die Bestimmungen dieses Vertrages erstrecken sich auf Briefe, Postkarten, Bücher, Zeitungen und andere Drucksachen, Waaren⸗ proben und Geschäftspapiere, welche aus einem der Vereins länder herrühren und nach einem anderen bestimmt sind. Sie finden hin sichtlich der bezeichneten Gegenstände in gleicher Weise Anwendung auf den Postverkehr der Vereinsländer mit dem Vereine nicht ange= hörigen Ländern, sofern bei diesem Verkehr das Gebiet von mindestens zweien der vertragenden Theile berührt wird. 35 Art. 3. Das allgemeine Vereinsporto für den einfachen frankirten Brief beträgt 25 Centimen.

Als Uebergangsmiaßregel ist jedoch jedem Lande vorhehalten, mit Rücksicht auf seine Münz, oder sonstigen Verhältniffe, einen höheren oder niedrigeren, als den bezeichneten Portosatz zu erheben, vorausge⸗