1874 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Aichtamtliches.

Deutsches Ne mich.

Preußen. Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des gestrigen Tages die Vorträge des Kriegs -Ministers sowie des Militär⸗Kabinets ent⸗ gegen und empfingen in besonderer Audienz den Präsidenten Graf aus Sigmaringen.

Heute ließen Allerhöchstdieselben Sich Vorträge halten von dem General⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele Herrn von Hülsen, dem Polizei⸗Präsidenten von Madai, dem Chef des Geheimen Civil⸗Kabinets, sowie von den Ministern Frei⸗ herrn von Schleinitz und Grafen zu Eulenburg, und empfingen den Fürsten Medjerskn, Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers von Rußland. Um 1 Uhr machten Se. Hoheit der Herzog von Altenburg Sr. Majestät einen Be⸗ such, und um 2 ÜUhr 5 Minuten empfingen der Kaiser des Königs von Sachsen Majestät am Bahnhofe.

Um 5 Uhr Nachmittags begeben Se. Majestät der Kaiser und König Sich zur Hofjagd nach Hubertusstock mit Sr. Majestät dem König und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich der Nieder⸗ lande, begleitet von den Prinzen des Königlichen Hauses, Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Prinzen Carl, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl und von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg.

Allerhöchst⸗ und Höchstdieselben werden um 5 Uhr mittelst Extrazuges auf der Stettiner Eisenbahn von hier abfahren bis hinter Neustadt E./ W.; dem Programm gemäß wird Sich von dort auf der nach Joachimsthal führenden Chaussee die Hohe Jagdgesellschaft zu Wagen nach dem Jagdschlosse Hubertus⸗ stock begeben und dort logiren.

Morgen früh beginnt die Jagd, nach derselben wird das Diner eingenommen und darauf um 55 Uhr Abends die Rück⸗ kehr in der oben angegebenen Weise nach Berlin stattfinden, wo die Ankunft Abends Si, Uhr erfolgt.

Im Allerhöchsten Gefolge werden sich befinden der Hof⸗ marschall Graf Perponcher, der Flügel⸗Adjutant Oberst Graf Lehndorff und der Leibarzt General⸗Arzt Dr. von Lauer.

Beide Majestäten empfingen gestern Abend den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, und heute Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Großher⸗ zogin von Mecklenburg⸗Schwerin.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfingen im Königlichen Schlosse Se. Majestät den König und Se. König⸗ liche Hoheit den Prinzen Georg von Sachsen bei Ihrer Ankunft daselbst. Im Königlichen Palais findet heute ein Diner für diejenigen Hohen Gäste statt, welche Se. Majestät den Kaiser und König nicht zur Jagd begleiten, und zu welchem u. A. die Präsidenten des Reichstages geladen sind.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittags den Kaiserlich russi⸗ schen Flügel⸗ Adjutanten Fürsten Metscherski und den Kor⸗ vetten Kapitän von Newatkowitsch und nahm die Meldung des Majors Helmuth vom Großen Generalstabe entgegen. Um 114 Uhr statteten Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande mit den Fürstlich Wiedschen Herrschaften Be—⸗ * Raiferlichen und Königlichen Hoheiten der ronprinz und dir Tronprinzessin am Diner bei Ihren ir icli Theil. Abends besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die Vorstellung im Schauspielhause, begab Sich um 9 Üühr zum Empfange Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen nach dem Anhalter Bahnhofe und geleitete Höchst⸗ denselben in das Kaiserliche Palais.

Se. Majestät der Kaiser und König haben zu der Feier der Enthüllung des Kriegerdenkmals in . . 2. d. M. folgendes Telegramm an Se. Königliche Hoheit den

Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin gerichtet: Berlin, den 2. Dezember 1874, 9 Uhr 56 Min. Nachts. Dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin in Schwerm.

Mit Meinen Gefühlen bin Ich in Gedanken heute bei Dir, wo Du den Gefallenen Deiner braven und ausdauernden Truppen ein Ehrendenkmal setzest, um ihr Andenken der Nachwelt zu überliefern. Deine ruhmreiche Führung und Tapferkeit und Hingebung der von Dir in den glorreichen Kriegsjahren gegen den Feind geführten Truppen . in Meiner und des Vaterlandes dankbarer Anerkennung erlöschen.

w Wil helm.“

= Der Bundesra th hielt heute unter Vorsitz des Sta tz Ministers Dr. Delbrück eine Plenarsitzung. . der 26 rathung war die Zurückziehung des im Spezialetat des Auswär— . 6 3 Antrags auf Bewilligung von

zitteln estreitun er Kasten der G ĩ päpstlichen Stuhl in 66. 9 ö

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrath für das Seewesen und für Rechnungswefen hielten heute 1

Die Königlich bayerischen Bevollmächtigten zum Bun— desrathe haben bei dem Bundes rath den . . über einen von ihnen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Einführung, des Gesetzes des Rorddeut⸗ schen Bundes über die Quartierleistung für die be⸗ waffnete Macht während des Friedenszustandes vom 35. Zuni ae em Königreiche Bayern, verfassungsmäßig zu be⸗

Die Ausschüsse des Bundesraths für das Landes— heer und die Festungen, und für rer ef Post und Tele⸗ graphen haben über das dem Bundesrath vorgelegte Bah n⸗ polizeiregklement für die Cisenbahnen Deutschlands berichtet. Die Ausschüsse haben das Reglement einer gründlichen Revision unterzogen, viele Aenderungen sachlicher Art vorgenommen und mit diesen die Annahme des Reglements beantragt.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages motivirte der . Pogge ee! den von den Abgg. Dr. Baumgarten und Genossen gestellten Antrag auf Einschaltung eines Verfassungsartikels, welcher jedem Bundesstaate eine aus Wahlen der Bevölkerung hervorgehende Vertretung, deren Zustimmung bei jedem Landesgesetz und bei der Feststellung des Staatshaushalt erforderlich ist, garantirt. Der Abg. Haupt erstattete im Anschluß an diese Rede Namens der

Petitionskommission Bericht über eine Reihe von Petitionen aus Mecklenburg, welche vom Reichstag eine Intervention Zwecks Herbeiführung einer konstitutionellen. Verfassung verlangen, da bei dem prinzipiellen Widerstande ohne Hülfe des Reiches die mecklenburgische Verfassungs⸗ frage überhaupt nicht gelöst werden könne. Auf ähn⸗ lichen Verhättnissen ist eine Petition aus Fürstenthum Lippe basirt. Die Kommission stellt den Antrag, dem Gebrauche des Hauses folgend, die betreffenden Petitionen durch den heutigen Beschluß des Hauses für erledigt zu erklären. Hierauf nahm der Großherzoglich mecklenburgische Bundesbevollmächtigte Legations⸗Rath v. Bülow das Wort (S. unter Reichstagsange⸗ legenheiten). Nachdem auch der Abg. v. Kardorff fur, und der Abg. Windthorst gegen den Antrag gesprochen hatten, wurde die erste Lesung geschlossen. In der dann folgenden zweiten Lesung erklärten sich die Abgg. Dr. Braun für, Flügge gegen, Wiggers für den Antrag, welcher demnächst gegen die Stimmen der Konservativen, des Centrums, der Elsasser und Polen an⸗ genommen wurde. Schluß 5 Uhr.

In der heutigen (24) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tags, welcher der Reichskanzler Fuͤrst von Bismarck, der Präsident des Reichs kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, sowie der Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bundes⸗Kommissarien beiwohnten, wurden zunächst mehrere Schrei⸗ ben des Reichskanzlers verlesen. In dem ersten derselben wurde von der Wiederwahl des Freiherrn von Heeremann⸗Zuydwyk im zweiten Wahlkreis des Regierungsbezirks Münster Mit⸗ theilung gemacht, im zweiten um die Ertheilung der Genehmi⸗ gung zur strafrechtlichen Verfolgung verschiedener Personen aus dem Königreiche Bayern wegen Beleidigung des Reichstages nachgesucht, mit dem dritten die Baupläne für einen Neubau des Dienstgebäudes des Auswärtigen Amtes über⸗ sandt, welche der Präsident von Forckenbeck auf den Tisch des Hauses zur Einsicht niederlegen ließ. In einem vierten wurde angezeigt, daß in dem Etat für das Auswärtige Amt die Ausgabe für den Deutschen Gesandten beim päpstlichen Stuhle in Rom (53,100 Mark) zurückgezogen werde. Sodann wurden noch folgende Schreiben von Mitgliedern des Hauses verlesen: ein Schreiben des Abg. Dr. Friedenthal, wel⸗ cher sein Amt als Mitglied der Reichsschuldenkommission in Folge seiner Ernennung zum Königlich preußischen Staats⸗Minister und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten nieder⸗ gelegt. Der Präsident v. Forckenbeck zeigte an, daß er die Neu⸗ wahl eines Mitgliedes der Reichsschuldenkommission an Stelle des Abg. v. Friedenthal auf die Tagesordnung einer der näch⸗ sten Plenarsitzungen setzen werde. Ferner wurde ein Schreiben der elsässischen Abgeordneten Winterer, Simonis, Guerber und v. Schauenburg verlesen, welche erklären, daß ste in Folge der durch den Erlaß vom 29. Oktober 1874 in Elsaß⸗Lothringen geschaffenen Lage an den Berathungen des Etats für Elsaß⸗Lothringen in der Kommission nicht theil⸗ nehmen werden. Nach dem Vorschlage des Präsidenten v. Forckenbeck, der es für zweifelhaft erachtete, ob die Nieder⸗ legung des Amtes als Mitglied einer Kommission nach der Geschäftsordnung zulässig sei und überdies in dem besagten Schreiben eine Niederlegung eines solchen Amtes nicht ausdrücklich ausgesprochen fand, wurde dieses Schreiben der Geschäftsordnungs⸗-Kommission zur Bericht⸗ erstattung überwiesen. Hierauf wurde die zweite Berathung des Reichshaus halts⸗ESta ts für 1875 Reichs kanzler⸗Amt, Fir erstellüng von Neröffen lschun gen Be Gmmhfchei rr, erhob der Abg. Dr. Reichen sperger (Crefeld) bei Schluß des Blattes Beschwerde darüber, daß in den Veröffentlichungen des Statisti⸗ schen Amts in letzter Zeit in wenig objektiver Weise von den Ultramontanen die Rede gewesen sei.

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrguch einer Reichsverwaltung be⸗ stimmten Gegenstände vom 25. Mai 1873 enthält in §. 12 die Vorschrift:

Dem Reichstage ist ein Verzeichniß des als Eigenthum des

Reichs festgestellten Grundbesitzes mitzutheilen, auch alljährlich

von den im Grundbesitz des Reichs stattgehabten Veränderun—

. . zu geben.

ie Immobilien, welche Eigenthum des Reichs geworden i lassen sich rücksichtlich des Erwerbstitels in zwei ö ondern. . Die eine umfaßt diejenigen, welche nach dem Gesetz vom 25. Mai 1873 aus dem Eigenthum der einzelnen en, ö das n , fe 8 . sind, die andere zenjenigen Grundbesitz, welchen das Reich durch spezielle Rechts⸗ titel 5 . ö. , hat. ö 986 J nmittelbar nach dem Erlaß des Gesetzes vom 25. Mai 1813 sind die erforderlichen Einleitungen getroffen worden, um festzustellen, welche Inmobilien der ersteren Kategorie angehören. Da die Zahl dieser Grundstücke eine sehr große ist, auch in Be⸗ treff vieler von ihnen mit den betheiligten Hohen Bundesregie⸗ rungen Auseingndersetzungen über zweifelhafte Rechtsfragen stattzufinden haben, so hat diese Arbeit noch nicht zu Ende ge⸗ können. die Grundstücke der zweiten Kategorie sind jetzt in einem Verzeichniß zusammengestellt worden, welches der Reichskanzler dem Bundesrath zur Beschlußnahme vorgelegt hat.

In einem Rechtsfall, betreffend die Befreiung der Mennoniten vom Dienst mit der Waffe, sprach das Ober Tribunal (Senat für Strafsachen) in seiner Sitzung vom 13. November er. den für die Anwendung unserer Strafgesetze wesentlichen Rechtsgrundsatz aus Wenn auch die Unkenntniß und die falsche Auslegung des Strafgesetzes als ein Strafaus⸗ schließungsgrund nicht zu behandeln ist, fo bietet doch die Un⸗ kenntniß des Thaͤters von dem Vorhandensein eines der Begriffs momente des fraglichen Gesetz es bei seiner Handlung einen Strafausschließungs grund. „Die Prä⸗ sumtion, daß Jeder die Gesetze kenne und richtig auslege, kann bei Anwendung der Strafgesetze nicht dahin Geltung finden, daß überall da, wo es auf die Beurtheilung rechtlicher Verhält⸗ nisse ankommt, die rechtlich zutreffende Auffassung derselben als feststehende Voraussetzung anzusehen wäre. ielmehr ist bei Be⸗ urtheilung des Dolus das Bewußtsein des Angeklagten von der Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise, von dem Vorhandensein der geseßlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit, ohne Rücksicht auf eivilrechtliche Präsumitionen, thatsächlich zu prüfen. Diesem allgemeinen, vom Ober⸗Tribunal ausgesprochenen Rechtsgrund⸗ satz liegt eine Rechtsfrage zu Grunde von höher praktischer Be⸗ deutung, welche jedoch das Ober⸗Tribunal unentschieden läßt, weil ein näheres Eingehen auf dieselbe bei dem vorliegenden

Rechtsfall, mit Rücksicht auf den oben erwähnten allgemeinen

der Ritterschaft

nitengemeinde ritãtsbeschluß zulässig sei,

u F. (Provinz Preußen) e. durch Maja ie Frage: ob es innerhalb ihrer Gemeinde dem Militärdienste mit der blanken Wafft zu genügen? verneint und die Prediger dieser Gemeinde

die Hofbesitzer R., J. und S. verkündeten hierauf diesen Be—⸗ schluß der Gemeinde in dem Bethause und fügten ihren Glau— bensartikeln den Grundsatz bei: „Wenn aber ein Mitglied un— serer Gemeinde freiwillig in ein Verhältniß tritt, mit dem ez die Verpflichtung übernehmen muß, sich mit Gewehr und Waffe gegen seinen Feind zu wehren, so wird dieses als eine Uebertretung des Fundamentalsatzes der Wehrlosig kei unseres Bekenntnisses und als eine freiwillige Scheidung aus der Gemeinde betrachtet. Diesen Zusatz verkündeten die Pre— diger öffentlich sowohl vor als auch nach dem Erlaß des Ge⸗ setzes vom 13. Mai 1873 über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf⸗ und Zuchtmittel, nach welchem (8. 3. Nr. 1) kirchliche Straf⸗ und Zuchtmittel nicht an⸗ gedroht, verhängt oder verkündet werden dürfen, dadurch zur Unterlassnng einer Handlung zu be—⸗ stintmen, zu welcher die Staatsgesetze oder die von der Obrig— keit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit erlassenen Anord— nungen verpflichten. Nun ist zwar die Befreiung der Mennoniten

Bundes und des Deutschen Reichs aufgehoben (Art. 57), dem⸗ nächst aber durch eine Allerhöchste, an den Kriegs⸗Minister und den Minister des Innern gerichtete Ordre vom 3. März 1868 bestimmt worden, daß die Mitglieder der älteren Menno⸗ nitenfamilien, wenn fie sich nicht freiwillig zum Waffendienste bereit erklären, zur Genügung ihrer Militärpflicht als Kranken⸗ wärter für die Lazarethe oder als Schreiber 2c. für die Land⸗ wehr⸗Bezirkskommandos, sowie als Oekonomiehandwerker und als Trainfahrer auszuheben sind. Die Staatsanwaltschaft faßte diese Ordre nicht als eine den durch die Verfassung hergestelltn Zustand modifizirende Bestimmung— sondern nur als eine )

nister bestimmte In struktion auf, und erhob gegen die genannten Mennonitenprediger die Anklage auf Grund des Gesetzes über die Grenzen kirchlicher Strafmittel (13. Mai 1873). Vom ersten Richter wurden dieselben jedoch freigesprochen, weil nach seiner Auffassung die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre als eine von dem Bundesfeld herrn, und zwar nach Art. 63 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867, innerhalb seiner Kompetenz erlassene angesehen und hiernach angenommen werden müsse, daß die Mennoniten nicht verpflichtet seien, den Militärdienst mit der Waffe zu thun. Dieses Urtheil wurde in zweiter Instanz bestätigt, die dabei in Betracht kommende Frage jedoch über die rechtliche Wirksamkeit der erwähnten Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre anders entschieden. Die Allerhöchste Ordre vom 3. März 18668 führte der Appellationsrichter aus sei allerdings kein Gesetz und nicht durch das Bun⸗ desgesetzblatt, sondern nur durch das preußische Verwaltungs—⸗ Ministerial⸗Blatt publizirt; es könne auch bezweifelt werden, ob die Befugniß des Bundesfeldherrn zur Modifikation der ver—⸗ fassungsmäßig feststehenden Wehrpflicht für einzelne Kategorien

einbar sei und nicht vielmehr solche Modifikationen nach Art. 78 daselbst im Wege der Gesetzgebung getroffen werden müßten. Diese Ordre sei jedoch durch die Presse zur allgemeinen Kenntniß gelangt und die darin getroffene Anordnung werde notorisch zur Ausführung gebracht. Allgemein sei daher die

nücht. verbreitet, daß Mennoniten n ü . 11 . 3 dürfen; von dieser Meinung seien augenscheinlich die Mitglieder

der Mennonitengemeinde zu F. bei der Fassung ihres Beschlufses und die Angeklagten bei der e r , n, . 16 hiernach die Mennoniten zum Militärdlenst mit Wehr und Waffe, von ihnen nicht verpflichtet erachtet worden. Den Ange⸗ klagten habe daher das Bewußtsein gefehlt, durch Verkündigung. des Beschlusses, wonach Mitglie⸗ der der Gemeinde, die freiwillig in ein Verhältniß treten, mit welchem sie die Verpflichtung übernehmen, sich mit Wehr und Waffe gegen ihren Feind zu wehren, als frei⸗ willig ausgeschieden erachtet werden sollen, den Vorschriften der 55. 1, 3,5 des Gesetzes vom 13. Mai 1873 zuwider zu handeln. Gegen dieses Erkenntniß führte die Nichtigkeits⸗ beschwerde der Ober⸗Staatganwaltschaft zu M. unter Anderem aus: 1) Nach der Reichsverfassung sei die Leistung der Militär⸗ pflicht unbedingt für jeden Deutschen, auch für die Mennoniten, eine Handlung, zu welcher die Gesetze verpflichten, und dies gelte insbesondere auch vom Dienste mit der Waffe. Durch die Aller⸗ höchste Ordre vom 3. März 1868 sei der stehende Rechtszustand nicht geändert, da dieselbe kein Gesetz, sondern nur eine Instruk⸗ tion für die Ressort⸗Minister sei; 2 sei die Ausführung des Appellationsrichters, daß den Angeklagten das Bewußtsein ge⸗ fehlt habe, gegen das Gesetz zu verstoßen, zur Ausschließung der Strafe nicht geeignet, da ein Rechtsirrthum, eine falsche Äus⸗ legung des Gesetzes einem Verbatsgesetze gegenüber nicht in Be⸗ tracht kommen könne. Diese in der Nichtigkeits beschwerde aus⸗ gesprochene Behauptung wurde jedoch vom Ober⸗Tribunal für unbegründet erklärt und das Erkenntniß der zweiten Instanz unter Ausführung der oben mitgetheilten allgemeinen Rechtsan⸗ schauung bestätigt.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Großherzoglich badischer Ministerial⸗Präsident Ell stätt er ist hier . .

= Der Thierarzt erster Klasse Gab beg zu Tost ist zum

,, Kreis⸗Thierarzt des Kreises Tost⸗Gleiwitz ernannt worden.

Breslau, 4. Dezember. Nachdem durch Reskript der Minister des Innern und der Finanzen vom 3. , d. J. auf Grund des Gesetzes vom 25. Mai v. J., der Beschluß der Stadtgemeinde zu Breslau genehmigt worden ist, nach welchem die zeitherige Schlacht stener vom 1. Januar k. J. ab vor⸗ läufig auf drei Jahre als Kommunal⸗Schlachtsteuer forter hoben, auch die Erhebung und Beaufsichtigung dieser Steuer, in Ver⸗ bindung mit den anderen städtischen, indirekten Steuern, durch die Beamten und Behörden der Staats⸗Steuerverwaltung fort⸗ gesetzt werden soll, wird das Seitens des Finanz- Ministers ge⸗ nehmigte Regulgtiv, nach welchem diese Erhebung und Be⸗ aufsichtigung künftig stattzufinden hat, im Amtsblait mit dem Bemerken publizirt, daß dasselbe, unter Aufhebung des zeitherigen Ortsregulativs vom 5. Oktober 1868, vom 1. Januar 1875 ab in Kraft tritt.

Bayern. München, 2. Dezember. Der Bruder des Königs, Prinz Otto, ist am 29. v. M. Nachts von Hohen⸗ schwangau hierher gekommen und am 30 früh zu längerem

Rechtsgrundsatz nicht für nöthig erachtet wurde. Die Menno⸗

Aufenthalt nach Venedig abgereist.

um

von der Wehrpflicht durch die Gesetzgebung des Norddeutschen

ausschließlich für die Ressort⸗Mi⸗

der Staatsbürger mit dem Art. 63 der Bundesverfassung ver⸗

Der Ministerial⸗ Rath Riedel, bayerischer Bundes⸗ bevollmächtigter, ist hier eingetroffen, um den Berathungen, welche gegenwärtig im Staats⸗Ministerium des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, Handel und Gewerbe, anläßlich des neuen Stadiums, in welches die Vorlage des Bundesraths, den Bank⸗ gesetzentwurf betreffend, getreten ist, gepflogen werden, anzu⸗

wohnen.

Gestern fand nach dem „Corr. v. u. f. D.“ eine Kumulativsitzung der Bau⸗ und Betriebsabtheilung der General⸗Direktion der Königlichen Verkehrsanstalten statt, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, daß in Zukunft keine stabilen Beamten beim 1 mehr angestellt werden und die bei demselben gegenwärtig Beschäftigten nach und nach im Betriebs⸗ dienst verwendet werden sollen, um nach Vollendung der Bauten keine überzähligen Beamten zu haben.

Das Areal für das neue Akademie⸗Gebäude (wor dem Siegesthor) beträgt etwas über 12 bayer. Tagewerk 180,000 Qu-Fuß. Der Kaufschilling hierfür, die Summe von 280, 000 Gulden etwas übersteigend, ist bereits zur Zahlung an⸗ gewiesen.

Baden. Karlsruhe, 2. Dezember. Der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen haben heute Vor⸗ mittag mit ihren Kindern Karlsruhe verlassen, um nach Darm⸗ stadt zurückzukehren. Heute Mittag ist der Prinz Gust av von Wasa zum Besuch der Großherzoglichen Herrschaften ein⸗ getroffen und hat am Nachmittag seine Reise nach Darmstadt fortgesetzt.

Hessen. Darm stadt, 1. Dezember. (F. J.) In der verhältnißmäßig kurzen Zeit, während welcher der gegenwärtige Landtag in Thätigkeit ist, sind in beiden Häusern fünf Mit⸗ glieder gestorben. Die Erste Kammer verlor ihren ersten Prä⸗ sidenten, den Grafen v. Erbach⸗Fürstenau, und den von der Regierung in die Kammer berufenen Geheimen Kommerzien⸗ Rath Mönch, die Zweite Kammer gleichfalls ihren ersten Prä⸗ sidenten, Dr. Karl Joh. Hoffmann, ferner den Abg. Metz von hier und den Abg. Gebhard von Ober⸗Ingelheim. In Folge von Beförderung zu einem höheren Amt trat definitiv aus der Zweiten Kammer der Abg. Greim, jetzt Ober⸗Schulrath und vortragender Rath im Ministerium des Innern in Schulsachen. In Folge Beförderung traten aus, wurden aber wiedergewählt die Abgg. Stüber und Küchler. Freiwillig legten ihr Mandat nieder die Abgg. Heß (Gießen) und Seriba (Friedberg).

Die Wahlen zur ersten ordentlichen Synode der evan⸗ gelischen Landeskirche sollen zu Beginn des künftigen Jahres stattfinden.

Anhalt. Dessau, 2. Dezember. Die Prinzessinnen Friedrich und Hilda von Anhalt sind nach einer mehr⸗ monatlichen Abwefenheit gestern Abend von Rumpenheim hier wieder eingetroffen. Der Erbprinz von Schaumburg⸗ Lippe wird zu einem Besuche am Herzoglichen Hofe heute hier erwartet. Für Se. Majestät den Deutschen Kaiser, der als solcher zum ersten Male hier verweilen wird, wird Seiten der Stadt ein feierlicher Empfang beabsichtigt und das Programm dazu demnächst veröffentlicht werden. Se. Majestät gedenken am 12. d. Mts. hier einzutreffen.

Die „Cöth. Ztg.“ fügt ihrer in Betreff der Herzog⸗ lichen Regierung, Abtheilung für die Finanzen gemachten Mittheilung berichtigend hinzu, daß diese Behörde selbständig fortbestehen und nur die Bezeichnung „Herzogliche Finanz⸗ Direktion“ erhalten werde.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 2. Dezember. Von den Landtags⸗Abgeordneten sind gewäht und von Sr. Ho⸗ heit dem Herzog bestätigt worden: zum Landschafts⸗Präsi⸗ denten der Appellationsgerichts Vize⸗Präsident Dr. j. Wagner hier, zum Vize⸗Präsidenten der Geheime Rath von Thümmel in Dresden und zum Ersatzmann für den Landtags⸗ vorstand der Ober⸗Bürgermeister Geheime Regierungs⸗Rath Lauren ius hier.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 1. Dezember. SStr. 3tg.) Am 4. d. M., Vormittags, wird auf dem hiesigen Citadellhofe die feierliche Uebergabe der dem Füsilier⸗Bataillon des 8. Königlich Württembergischen Infanterie⸗Regiments Nr. 126 neu verliehenen Fahne statlfinden. Das genannte Bataillon, welches aus einem der früheren württembergischen Jäger⸗ Bataillone hervorgegangen ist, besaß bisher keine Fahne, weil auch jene Jäger- Bataillone keine solche führten. An die Feier, welcher die Sffizier⸗Corps der übrigen hier garnisonirenden Truppentheile beiwohnen werden, wird sich ein Vorbeimarsch des Regiments vor dem kommandirenden General v. Fransecky an⸗

schließen.

Oesterreich⸗Rngarn. Wien, 3. Dezember. In der heutigen Sitzung des Ab geordnetenhauses wurde gestern die begonnene Generaldebatte über das Budget geschlossen, nach⸗ dem der Präsident vorher dem slovenischen Abgeordneten Her⸗ mann wegen in einer gestrigen Rede desselben enthaltener un⸗ parlamentarischer Angriffe gegen die Regierung nachträglich den Ordnungsruf ertheilt hatte.

Der diplomatische Agent Rumäniens ist, wie der „Pester Llond“ meldet, hierher zurückgekehrt, um den Abschluß des Handelsvertrages mit Rumänien zu beschleunigen. Dem Vernehmen des „P. Ll.“ zufolge beabsichtige Serbien einen ähn⸗ 6 Vertrag, dessen Entwurf bereits ausgearbeitet sei, abzu⸗

ießen.

Pest, 2. Dezember. Im Finanzausschusse wurde in vierstundiger Sitzung über die Indemnität für die Nachtrags⸗ kredite des gemeinsamen Heeresbudgets für 1871 auf 1872 de⸗ battirt und die Ertheilung der Indemnität beschlossen.

3. Dezember. Der Finanzaus schuß verhandelte heute über die Indemnitätsvorlage für die Staatsausgaben des ersten Quartals des Jahrs 1875. Dieselbe wurde in der von der Regierung vorgelegten Fassung mit 11 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Da über die im Laufe der Debatte aus dem Schoße des Ausschusses gestellten Anträge keine Einigung zu Stande kam, so wurde die Berathung suspendirt. Dieselbe wird wieder aufgenommen werden, sobald der Finanz-Minister nach Rück⸗ sprache mit den übrigen Ministern den Standpunkt der Regie⸗ rung von Neuem dargelegt haben wird. Der Finanzminister wurde heute vom Kaiser empfangen.

Schweiz In dem Kanton Aargau sind die Gesetzes⸗ vorlagen, betreffend die Besoldun er n der Lehrer und der Polizeibeamten, erstere mit ö Mehrheit, vom Volke ver⸗ worfen worden. In Folge dessen ist in den Aargauischen Blät⸗ tern bereits ein Aufruf an die Lehrer des Kantons er⸗ schienen, welcher ihnen den Rath ertheilt, andere Berufs⸗ zweige zu ergreifen, wenn das Volk ihnen die Er⸗

höhung ihres Gehalts mißgönnt. Eine Kantonal⸗Lehrerkonferenz wird alle weiter zu thuenden Schritte berathen. Auch die Polizeibeamten beabsichtigen, sich behufs Verbesserung ihrer Lage zu organisiren. Eine Anzahl Polizeisoldaten hat schon ihren Austritt aus dem Corps genommen.

Großbritannien und Irland. London, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Königin hat gestern in Windsor eine fran⸗ zösische Deputation unter Führung des Grafen Serrure empfan⸗ gen, welche ihr Dankadressen einer großen Anzahl von Städten und Ortschaften Frankreichs für während des letzten Krieges von der Königin zur Linderung der Kriegsleiden gege⸗ benen Unterstützungen überreichten. Die Königin sprach für die Adressen ihren Dank aus.

Seekapitän Georges S. Nares, Kommandant der in den chinesischen Gewässern stationirten Korvette „Challenger“ ist zum Kommandanten der in Ausrüstung befindlichen eng⸗ lischen Nordpolexpedition ernannt worden. Derselbe ist . abberufen und begiebt sich sofort nach England zurück.

Frankreich. Paris, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Morgenblätter besprechen die gestrige Botschaft des Präsi⸗ denten (s. die 1. Beilage). Die republikanischen Journale betrachten dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach als gegen die Legitimisten gerichtet und zollen der Erklärung des Marschalls, daß er keiner Partei dienen werde, Bei⸗ fall. Die konservativen Blätter beziehen die mißbilligenden Aeußerungen des Marschall⸗Präsidenten auf die radikale Partei. Von der Bevölkerung ist die Botschaft gut aufgenom⸗ men; besonders hat der warme, patriotische Ton derselben und die Berufung an die gemäßigten Männer aller Parteien einen günstigen Eindruck gemacht.

Spanien. Madrid, 3. Dezember. (W. T. B.) Der Carlistenchef Lozano, welcher, wie bereits vor Längerem gemeldet, wegen gemeiner Verbrechen zum Tode verurtheilt wor⸗ den war, ist heute erschossen worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Dezember. Dem „Reg. Anz.“ wird aus Paris vom 18. (30.) November te⸗ legraphirt: Ihre Majestät die Kaiserin geruht heute um 11 Uhr 49 Min. Vormittags aus Paris nach St. Remo abzureisen, wo Hochdieselbe morgen um 4 Uhr Nachmittags eintrifft. Der Ge⸗ sundheitszustand Ihrer Majestät ist befriedigend und konnte Ihre Majestät bei der gestrigen schönen Witterung noch eine zweite Spazierfahrt im Wagen machen.

Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen wird, wie das „J. de St. P.“ meldet, Freitag in Zarskoje⸗Sselo eintreffen und von dem General⸗Lieutenant von Voigts⸗Rhetz, Commandeur der 20. Division, begleitet sein. Weiter werden sich im Gefolge des Prinzen befinden: General⸗ Major Graf von der Groeben, Commandeur der 5. Kavallerie⸗ Brigade, Hofmarschall Graf von Schulenburg, Herr v. Jagow und Graf v. Eulenburg, Adjutanten des Prinzen. Der General⸗ Adjutant Sr. Majestät, General Kasnakow und Oberst Graf Steenbock, Flügel⸗Adjutant des Kaisers, fahren heute nach Wir⸗ ballen, um sich zur Verfügung des Prinzen zu stellen, welchem sie i. die Dauer seines Aufenthalts in Rußland attachirt sein werden.

3. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser traf heute um 1 Uhr Mittags aus Zarskoje⸗Sselo hier ein, um dem Feste des Semenowski'schen Garde⸗Regiments beizuwohnen. Die Stadt hatte festlich geflaggt und trotz des heftigen Schnee⸗ gestöbers bewegte sich eine dichtgedrängte Volksmenge auf den Straßen, die den Kaiser mit enthusiastischen Zurufen begrüßte. Nach der Parade in der Manege fand die Eröffnung des neuen Admiralitätsquais statt. Der Kaiser erschien hier in Begleitung des Großfürsten⸗Thronfolgers und des Großfürsten Wladimir und wurde von der gesammten Munizipalität empfangen. Im Winterpalais findet heute ein Diner statt, zu dem die Generalität und das Offizier⸗Corps des Regiments Semenowski Einladungen erhalten haben.

Amerika. Das „San Francisco Bulletin“ meldet: Der am 31. Oktober aus China in San Francisco angekommene Dampfer „Japan“ brachte 30 chinesische Schüler im Alter von 10 —14 Jahren mit. Zwei chinesische Kommissare und ein chinesischer Schulmeister sind gleichfalls mitgekommen, um die Studien der Kinder zu leiten und zu überwachen. Es sind jetzt im Ganzen 60 chinesische Knaben zur Ausbildung in Connecti—⸗ cut, wo sie indessen nicht versäumen dürfen, auch in den chine⸗ sischen Studien sich fortzubilden. Nach zehnwöchentlichem Stu⸗ diren des Englischen folgt ein zweiwöchentliches Studium des Chinesischen. .

Bahia, 2. Dezember. (W. T B.) Nach einer hier ein⸗ gegangenen telegraphischen Meldung hat der Insurgenten⸗ General Mitre sich der Regierung in Buenos⸗Ayres unter⸗ worfen. Mitre und die ihm unterstellten Offiziere und Sol⸗ daten haben die Waffen niedergelegt und sind amnestirt worden; die übrigen Insurgenten wurden in die von Mitre mit der Re⸗ gierung getroffene bezügliche Vereinbarung nicht mit eingeschlossen. Demselben Telegramm zufolge soll auch in Uruguay ein Auf⸗ st and ausgebrochen sein.

Nr. 85 des „Amts-Blatt? der Deutschen Reichs Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügungen: vom 28. November 1874. Veränderungen im Zeitungs⸗Debitwesen vom J. Januar 1875 ab. Vom 23. November 1374. Verlag und Debit der Gesetz Sammlung für die Königlich Prenßischen Staaten und der preußischen Regierungsamtsblätter. Vorn 1. Dezember 1874. Korrespondenzverkehr mit Ching und Japan via Triest. Vom 1. De⸗ zember 1874. Eröffnung der Eisenbahn Biuchsal-Rheinsheim. Vom 28. November 1874. Leitung des Postbetriebes auf der Strecke Bützow⸗Stettin. Bescheidungen vom 23. Nobember 1874. Nachholung der Postbezirksbezeichnung auf den nach Berlin gerichteten Briefen. Vom 27. November 1874. Porto für zurückgehende unfrankirte Be⸗ händigungsscheine. .

Die Nr. 24 der Hydrographischen Mittheilungen, herausgegeben von dem Hydrographischen Burgau der Kaiserlichen Admiralität, hat folgenden Inhalt: Reise S M. S. „Arcona“ von Melbourne über Sydney nach den Fidi⸗ und Samoa -⸗Inseln bis Yoko hama II. Die Samong · Inseln. III. Reise von den Samae⸗Inseln nach Joko bamg. Die Tiefseelothungen und hydrographischen mr n n, des V. S. D. Tuscarora“ im nördlichen Stillen Ocean. Kleinere hydrographische Notizen. Beiliegt die Nr. 48 der „Nachrichten für See fahrer.“ .

Die Rr. 45 des Justiz⸗Ministerial-Blatts für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, heraus— gegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, enthält folgendes Er kennt⸗ niß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kempetenz- Könflikte vom 19. Oktober 1874: Ueber die . ob eine Quittung für die an eine Pfarre zu leistende Abgabe auszustellen und die wegen

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Ueber die Feier der Enthüllung des Schönlein⸗ Denkmals in Bamberg am 30. November melden die Bamb. Bl.“ Folgendes: Die Enthüllung ging, begünstigt vom schönsten Wetter, in glänzendster Weise von Statten Der vom Geburtshguse des Ge⸗ feierten in der Königsstraße ausgehende, vom schönsten Wetter begün⸗ stigte Festzug war großartig, und es fanden sich bei demselben alle im Festprogramme aufgeführten Anstalten, Gesellschaften, Korporationen, Gewerkvereine mit ihren Fahnen u. s w. sehr zahlreich vertre⸗ ten, während sich in den festlich dekorirten Straßen, durch welche der Zug sich bewegte, eine große Menge Zuschauer aufgeftellt hatte. Nach- dem der Zug auf dem Festplatze angekommen und der Vortrag unserer beiden Gesangvereine beendigt war, hielt Hr. Dr. Roth die Festrede, in welcher er die Verdienste des Gefeierten (der auch längere Zeit Leibarzt des hochseligen Königs Friedrich Wilhelms JV. ge⸗ wesen ist) um die medizinische Wissenschaft in trefflicher Weise wür⸗ digte. Nachdem die Verhüllung der Büste gefallen, übergab Hr. Medizinal Rath Dr. Rapp Namens des Fest⸗Comités des Denk⸗ mals dasselbe der Stadt als Schenkung, und der Bürgermeister der Stadt Hr. Dr. Schneider dankte dem Comité für diese hocherfreuliche Schenku g. Nachdem die beiden Gesangvereine den Chor: „Q Schutzgeist alles Schönen“ vorgetragen, erfolgte der Abzug unter Musikbegleitung. Während der Feier traf ein Telegramm Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin an die aͤlteste Tochter des Gefeierten, die Frau Gräfin Pückler ein. Um 1 Uhr fand im Bamberger Hof ein zahlreiches Fest⸗ diner statt und zum Schlusse der Feier wurde Abends im Theater die Oper „Hugenotten“ von Meyerbeer aufgeführt. Als Gäste waren bei der Feier neben den v. Schönleinschen Familiengliedern an⸗ wesend: Hr. Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Klinger von München Namens Sr. Majestät des Könsgs, Hr. Mebizinal⸗Rath Dr. Dotzalner von Bayreuth Namens der Königlichen Regierung von Oberfranken, Hr. Professor und Dekan der medizinischen Fakultät Dr. Hirsch Namens der Universität Berlin, Hr. Professor und Dekan der medizinischen . Dr. Herrmann Namens der Universität Zürich, die Herren Hofräthe und Professoren r. Rienecker und Dr. Gerhard Namens der Universität Würzburg, die Herren Professoren Dr. Gerlach und Gorup⸗Besanez als Vertreter der Universität Erlangen.

Das Dezemberheft der bei F. Schneider u. Comp. hierselbst er⸗ scheinenden Jahrbücher für die deut sche Azmee und Maxine“, verantwortlich redigirt vom Major G. von Mäͤrses, enthält folgende Aufsätze: Carl von Clausewitz. Vortrag, gehalten in der militärischen Gesellschaft zu Berlin am 23. Oktober 1874 von F. von Meerheimb, Oberst im Nebenetat des Großen Generalstabezß. Das Ende des bayerischen Heeres im Jahre 1812 (Schluß). Die Cernirung von Péronne im Zusammenhange mit den Operationen der J. Armee. Mit 2 Karten und 4 Beilagen (Schluß. Ein Rückblick auf Friedrichs des Großen Fürsorge und Theilnahme für Seine Blessir⸗ ten und die des Feindes. Ein Vergleichsschießen zwischen Bronze⸗ n, und Gußstahl⸗Hinterlader. Umschau in der Militaär⸗ iteratur.

Zu Paris wird am 31. März 1875 der interna tio nale geographische Kongreß eröffnet werden und circa 8— 10 Tage für seine Verhandlungen in Anspruch nehmen. Zum Präsidenten des Kongresses wurde der Vorsitzende der geographischen Gesellschaft zu 1 Vize Admiral Baron de la Roncisre le Noury ernannt. Zar

eitung der Geschäfte sind außer den ausländischen Vize⸗Präsidenten

ein „Commissair général“ (Baron René Reille), der Präsident der Centralkommission (Ing ieur en chef Delesse) und der General⸗ Sekretär der geographischen Gesellschaft (Eh. Monnoir) berufen. Der Kongreß gliedert sich in 7 Sektionen für die geogra— phischen Disziplinen: Mathematik, Hydrographie, Physik, Ge⸗ schichte, Oekonomie, Unterricht und Reisen, und sind für dieselben bis jetzt 123 Fragen zur Berathung vorgelegt. Die Kon⸗ greßmitglieder bestehen aus Theilnehmern (Membres adhérants) und aus Gönnern (Membres donateurs). Erstere unterliegen der Ver⸗ pflichtung, einen Beitrag von 15 Fres. zu zahlen, und gewinnen da⸗ durch Anspruch auf eine Einlaßkarte zu den Sitzungen, auf freien Zutritt zur Ausstellung und auf ein Exemplar der vom Kongreß zu veröffentlichenden Berichte. Als Gönner werden Jene eingetragen, welche zu Gunsten des Unternehmens einen Beitrag von 50 Fres. oder darüber leisten. Mit dem Kongresse ist gleichzeitig eine Aus⸗ stellung von allen auf die Geographie und ihre Hülfswissenschaften Bezug habenden Gegenständen, Büchern, Karten, Instrumenten ꝛc. verbunden, welche am gleichen Tage mit dem Kongresse eröffnet wer⸗ den und eine Dauer von ca. 4 Wochen haben soll.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Aufsätze des Professors an der landwirthschaftlichen Lehr⸗ anstalt Leipzig Dr. Karl Birnbaum, enthaltend eine „Anleitung zur Vorbildung und zum Studiengang des Landwirths“, sind bei Heinrich Schmidt in Leipzig in einem Separatabdruck aus der deutschen Monatsschrift für Landwirthschaft erschienen.

Im russtschen Gouvernement Woronesch ist ein Insekt aufgetreten, welches den dortigen Landwirthen einen eben so empfind⸗ lichen Schaden verursachte, wie die Phylloera vastatrix den Winzern in Frankreich. Es ist ein kleiner, grasgrün gefärbter Wurm, welcher sich mit außerordentlicher Langsamkeit vorwärts bewegt, aber eine wahrhaft erschreckende Gefräßigkeit besitzt. Auf 900 Des⸗ jätinen (nahezu 1000 Hektaren) dieses in hervorragender Weise heimgesuchten Gouvernements sind schon sämmtliche Wintersaaten zu Grunde gerichtet worden. Mit gleicher Gier befällt dieser verderb⸗ liche Wurm sowohl Roggen⸗ wie Weizensaaten, wobei er sich nicht nur mit dem Abfeessen der zarten, aus der Erde hervorgekeimten Pflänzchen begnügt, sondern auch unter die Erde kriecht und daselbst auch noch die Wurzel vertilgt, so daß ihm die ganze Aussaat zur Beute wird. Gegen diese Plage ist auch die eingetretene Kälte im Ganzen ziemlich wirkungslos geblieben.

Gewerbe und Sandel.

In der am 3. Dezember in Magdeburg abgehaltenen Gene— ralversammlung der Neust ädter Aktienbrauerei waren 23 Personen anwesend, welche 2449 Aktien mit 488 Stimmen vertraten. Nach Entgegennahme des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung wurde die Auszahlung einer Dividende von 55 oder i0 Thlr. 20 Sgr. pro Aktie zum 15. Januar 1875 beschlossen.

Nach der in Nr. 283 abgedruckten Bilanz des Georg⸗ Marien⸗Bergwerks vom 30. Juni er. betrug der Brutto— gewinn dez letzten Jahres 542,951 Thlr. Davon gehen ah Zinsen auf Hhthekenanleihen 39,099 Thlr., Abschreihung auf Immobilien 56,450 Thlr., auf Motoren 19075 Thlr., Bei⸗ trag zum Erneuerungsfonds 50436 Thlr. so daß ein Rein⸗ gewinn von 386, 000 Thlr. verbleibt; der Reservefond erhält hier— von 19,300 Thlr., die Tantièmen betragen 32,470 Thlr., für Kirche, Schule und AÄrbeiterzwecke werden S630 Thlr. verwendet. Der Rest ergiebt eine Dividende von 15 * auf das 2,150 0090 Thlr. (1, M, 000 Stammaktien und 300909 Thlr. Piioritätsaktien) betragende Aktienkapital. Die Hypothekenanleihe von 1870 beträgt 625, 000 Thlr., die neue von 1874 660000 Thlr. Die Kontokorrent⸗Kreditoren figu⸗ riren in der Bilanz mit 527, 236, die Kontokorrent-Debitoren mit 574,758 Thlr. Wechselbestände hatte der Verein nicht. Die Kassa beträgt 12.222 Thlr, Produkten und Materialien 421,868 Thlr. Geräthekonto 259297 Thlr. Motorenkonto 4565, 7169 Thlr. Immo- bilien 2,588, 093 Thlr.

Die Aktiengesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück hat, wie aus der in Nr. 284 abgedruckten Bilanz zu ersehen, in dem mit dem 30. Juni e. abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Bruttogewinn von 206,912 Thlr. erzielt. NaVachdem davon 40,000 Thlr ;

verweigerter Quittungsausstellung entstandenen en dem Abgabe⸗ pflichtigen zu erstatten sind, ist der Rechtsweg zulässig.

als Beitrag zum Amortisationskonto, 9912 Thlr. als Rücklage zum Er⸗= neuerungsfonds und 30,000 Thlr. als Beitrag zum Garantiefonds