1874 / 285 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des gestrigen Tages die Vorträge des Kriegs Ministers sowie des Militär⸗Kabinets ent⸗ gegen und empfingen in besonderer Audienz den Präsidenten Graf aus Sigmaringen.

Heute ließen Allerhöchstdieselben Sich Vorträge halten von dem General⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele Herrn von 8 dem Polizei⸗Präsidenten von Madai, dem Chef des

eheimen Civil -Kabinets, sowie von den Ministern Frei⸗ herrn von Schleinitz und Grafen zu Eulenburg, und empfingen den Fürsten Medjersty, Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers von Rußland. Um 1 Uhr machten Se. Hoheit der Herzog von Altenburg Sr. Majestät einen Be⸗ such, und um 2 Uhr 5 Minuten empfingen der Kaiser des Königs von Sachsen Majestät am Bahnhofe.

Um 5 Uhr Nachmittags begeben Se. Majestät der Kaiser und König Sich zur Hofsagd nach Hubertusstock mit Sr. Majestät dem König und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich der Nieder⸗ lande, begleitet von den Prinzen des Königlichen Hauses, Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Prinzen Carl, Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl und von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg.

Allerhöchst⸗ und Höchstdieselben werden um 5 Uhr mittelst Extrazuges auf der Stettiner Eisenbahn von hier abfahren bis hinter Neustadt E./ W.; dem Programm gemäß wird Sich von dort auf der nach Joachimsthal führenden Chaussee die Hohe Jagdgesellschaft zu Wagen nach dem Jagdrschlosse Hubertus⸗ stock begeben und dort logiren.

Morgen früh beginnt die Jagd, nach derselben wird das Diner eingenommen und darauf um 56 Uhr Abends die Rück⸗ kehr in der oben angegebenen Weise nach Berlin stattfinden, wo die Ankunft Abends Si Uhr erfolgt.

Im Allerhöchsten Gefolge werden sich befinden der Hof⸗ marschall Graf Perponcher, der Flügel⸗Adjutant Oberst Graf Lehndorff und der Leibarzt General⸗Arzt Dr. von Lauer.

Beide Majestäten empfingen gestern Abend den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, und heute Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Großher⸗ zogin von Mecklenburg⸗Schwerin.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfingen im Königlichen Schlosse Se. Majestät den König und Se. König⸗ liche Hoheit den Prinzen Georg von Sachsen bei Ihrer Ankunft daselbst. Im Königlichen Palais findet heute ein Diner für diejenigen Hohen Gäste statt, welche Se. Majestät den Kaiser und König nicht zur Jagd begleiten, und zu welchem u. A. die Präsidenten des Reichstages geladen sind.

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Se. Majestät der Kaiser und Köni der Feier der Enthüllung des . . 19 . 2. d. M. folgendes Telegramm an Se. Königliche Hoheit den Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin gerichtet:

Berlin, den 2. Dezember 1874, 9 Uhr 56 Min. Nachts. Dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin in Schwerin.

Mit Meinen Gefühlen bin Ich in Gedanken heute bei Dir, wo Du den Gefallenen Deiner braven und ausdauernden Cruphen ein Ehrendenkmal setzest, um ihr Andenken der Nachwelt zu überliefern. Deine ruhmreiche Führung und Tapferkeit und Hingebung der von Dir in den glorreichen Kriegsjahren gegen den Feind geführten Truppen 1 in Meiner und des Vaterlandes dankbarer Anerkennung erlöschen.

J Wil helm.“ Der Bun des rath hielt heute unter Vorfitz des Staats⸗

Ministers Dr. Delbrück eine Plenarsitzung. Gegenstand de ck ei ] r Be⸗ rathung war die Zurückziehung des im e ,,, gien . 2 9 . de,, Antrags auf Bewilligung von sitteln für Bestreitung der Kasten der ĩ päpstlichen Stuhl in irn. ö ö

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrath Seewesen und für Rechnungswesen hielten heute , ö.

Die Königlich bayerischen Bevollmächtigten . desrathe haben bei dem Bundes rath den n, . über einen von ihnen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes be⸗ treffend die Sinführung des Gesetzes des Norddeut⸗ schen Bundes über die Quartierleistung für die be⸗ k 6 während des Friedenszustandes vom 25. Zuni , m önigreiche Bayern, verfassungsmäßig zu be—

Die Ausschüsse des Bundesraths für das Landes— heer und die Festungen, und für Eisenba . Post und . graphen haben über das dem Bundesrath vorgelegte Bahn⸗ polizeireglement für die Eisenbahnen Deutschlands berichtet Die Ausschüsse haben das Reglement einer gründlichen Revision unterzogen, viele Aenderungen sachlicher Art vorgenommen und mit diesen die Annahme des Reglements beantragt.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages motivirte . Pogge e ee. den von den Abgg. Dr. Baumgarten und Genossen gestellten Antrag auf Einschaltung eines Verfassungsartikels, welcher jedem Bundes staate eine aus Wahlen der Bevölkerung hervorgehende Vertretung, deren Zustimmung bei jedem Landesgesetz und bei der Jeststellung des Staatshaushalts erforderlich ist, garantirt. Der Abg. Haupt erstattete im Anschluß an diese Rede Namen der

Petitions kommission Bericht über eine Reihe von Petitionen aus Mecklenburg, welche vom Reichstag eine Intervention Zwecks ö, einer konstitutionellen Verfassung verlangen, a bei dem prinzipiellen Widerstande der Ritterschaft ohne Hülfe des Reiches die mecklenburgische Verfassungs⸗ frage überhaupt nicht gelöst werden könne. Auf r lichen Verhältnissen ist eine Petition aus Fürstenthum Lippe basirt. Die Kommission stellt den Antrag, dem Gebrauche des Hauses folgend, die betreffenden Petitionen durch den heutigen Beschluß des Hauses für erledigt zu erklären. Hierauf nahm der Großherzoglich mecklenburgische Bundesbevollmächtigte Legations⸗Rath v. Bülow das Wort (S. unter Reichstagsange⸗ legenheiten). Nachdem auch der Abg. v. Kardorff für, und der Abg. Windthorst gegen den Antrag gesprochen hatten, wurde die erste Lesung geschlossen. In der dann folgenden zweiten Lesung erklärten sich die Abgg. Dr. Braun für, Flügge gegen, Wiggers für den Antrag, welcher demnächst gegen die Stimmen der Konservativen, des Centrums, der Elsasser und Polen an⸗ genommen wurde. Schluß 5 Uhr.

In der heutigen (24) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tags, welcher der Reichskanzler Fuͤrst von Bismarck, der Präsident des Reichs kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, sowie der Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bundes⸗Kommissarien beiwohnten, wurden zunächst mehrere Schrei⸗ ben des Reichskanzlers verlesen. In dem ersten derselben wurde von der Wiederwahl des Freiherrn von Heeremann⸗Zuydwyt im zweiten Wahlkreis des Regierungsbezirks Münster Mit⸗ heilung gemacht, im zweiten um die Ertheilung der Genehmi⸗ gung zur strafrechtlichen Verfolgung verschiedener Personen aus dem Königreiche Bayern wegen Beleidigung des Reichstages nachgesucht, mit dem dritten die Baupläne für einen Neubau des Dienstgebäudes des Auswärtigen Amtes über⸗ sandt, welche der Präsident von Forckenbeck auf den Tisch des Hauses zur Einsicht niederlegen ließ. In einem vierten wurde angezeigt, daß in dem Etat für das Auswärtige Amt die Ausgabe für den Deutschen Gesandten beim päpstlichen Stuhle in Rom (53, 100 Mark) zurückgezogen werde. Sodann wurden noch folgende Schreiben von Mitgliedern des Hauses verlesen: ein Schreiben des Abg. Dr. Friedenthal, wel⸗ cher sein Amt als Mitglied der Reichsschuldenkommission in Folge seiner Ernennung zum Königlich preußischen Staats⸗Minister und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten nieder⸗ gelegt. Der Präsident v. Forckenbeck zeigte an, daß er die Neu⸗ wahl eines Mitgliedes der Reichsschuldenkommission an Stelle des Abg. v. Friedenthal auf die Tagesordnung einer der näch⸗ sten Plenarsitzungen setzen werde. Ferner wurde ein Schreiben der elsässischen Abgeordneten Winterer, Simonis, Guerber und v. Schauenburg verlesen, welche erklären, daß sie in Folge der durch den Erlaß vom 29. Oktober 1874 in Elsaß⸗Lothringen geschaffenen Lage an den Berathungen des Etats für Elsaß⸗Lothringen in der Kommission nicht theil⸗ nehmen werden. Nach dem Vorschlage des Präsidenten v. Forckenbeck, der es fuͤr zweifelhaft erachtete, ob die Nieder⸗ legung des Amtes als Mitglied einer Kommission nach der Geschäftsordnung zulässig sei und überdies in dem besagten Schreiben eine Niederlegung eines solchen Amtes nicht ausdrücklich ausgesprochen fand, wurde dieses Schreiben der Geschäftsordnungs-Kommission zur Bericht⸗ erstattung überwiesen. Hierauf wurde die zweite Berathung des Reichs haushal ts⸗tats für 13875 Reichs kauzler⸗Amt, fir Herfteilling von Veröffen ilschun gen Fer Cera hf ' en , erhob der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bei Schluß des Blattes Beschwerde darüber, daß in den Veröffentlichungen des Statisti⸗ schen Amts in letzter Zeit in wenig objektiver Weise von den Ultramontanen die Rede gewesen sei.

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der zum . h . J, , nn 7 immten Gegenstände vom 25. Mai 1873 enthält in 8. e,, em Reichstage ist ein Verzeichniß des als Eigenthum des Reichs festgestellten Grundbesitzes mitzutheilen, auch e e, von den im Grundbesitz des Reichs stattgehabten Veränderun—

gen . zu geben.

Die Immobilien, welche Eigenthum des Reichs geworden i lassen sich rücksichtlich des Erwerbstitels in zwei J,, ondern. .

Die eine umfaßt diejenigen, welche nach dem Gesetz vom 25. Mai 1873 aus dem Eigenthum der einzelnen K . das , , e n. ,, , sind, die andere zenjenigen Grundbefitz, welchen das Reich dur ezielle Rechts⸗ titel , . ) 2 hat. ö J

nmittelbar na em Erlaß des Gesetzes vom 25. Mai 1873 sind die erforderlichen Einleitungen getroffen worden, um festzustellen, welche Immobilien der ersteren Kategorie angehören. Da die Zahl dieser Grundstücke eine sehr große ist, auch in Be⸗ treff vieler von ihnen mit den betheiligten Hohen Bundesregie⸗ ö , 5 zweifelhafte Rechtsfragen zufinden haben, so hat diese Arbeit n icht : e HJ können. , . die Grundstücke der zweiten Kategorie sind jetzt in einem Verzeichniß zusammengestellt worden, welches den dei et l n dem Bun desrath zur Beschlußnahme vorgelegt hat.

In einem Rechtsfall, betreffend die Befreiung der Mennoniten vom Dienst mit der Waffe, sprach das Ober⸗Tribunal Senat für Strafsachen) in seiner Sitzung vom 13. November er. den für die Anwendung unserer Strafgesetze wesentlichen Rechtsgrundsatz aus. Wenn auch die Unkenntniß und die falsche Auslegung des Strafgesetzes als ein Strafaus⸗ schließungsgrund nicht zu behandeln ist, fo bietet doch die Un⸗ kenntniß des Thäters von dem Borhandensein eines der Begriffsmomente des fraglichen Gesetz es bei seiner Handlung einen Strafausschließungs grund. „Die Prä⸗ sumtion, daß Jeder die Gesetze kenne und richtig auslege, kann bei Anwendung der Strafgesetze nicht dahin Geltung finden, daß überall da, wo es auf die Beurtheilung rechtlicher Verhält⸗ nisse ankommt, die rechtlich zutreffende Auffassung derselben als feststehende Voraussetzung anzusehen wäre. Vielmehr ist bei Be⸗ urtheilung des Dolus das Bewußtsein des Angeklagten von der Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise, von dem Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit, ohne Rücksicht auf eivilrechtliche Präsumtionen, thatsächlich zu prüfen. Diesem allgemeinen, vom Ober⸗Tribunal ausgesprochenen Rechtsgrund⸗ satz liegt eine Rechtsfrage zu Grunde von hoher praktischer Be⸗ J, welche jedoch das Ober⸗Tribunal unentschieden läßt, ö. ein näheres Eingehen auf dieselbe bei dem vorliegenden

chtsfall, mit Rücksicht auf den oben erwähnten allgemeinen

nitengemeinde zu F. (Provinz Preußen) hatte durch Majo— ritãtsbeschluß die Frage: ob es innerhalb ihrer Gemeinde zuläsfig sei, dem Militärdienste mit der blanken Waffe zu genügen? verneint und die Prediger dieser Gemeinde

die . R., J. und S. verkündeten hierauf diesen Be

schluß der Gemeinde in dem Bethause und fügten ihren Glau⸗ bensartikeln den Grundsatz bei: „Wenn aber ein Mitglied un⸗ serer Gemeinde freiwillig in ein Verhältniß tritt, mit dem ez die Verpflichtung übernehmen muß, sich mit Gewehr und Waffe gegen seinen Feind zu wehren, so wird dieses als eine Uebertretung des Fundamentalsatzes der Wehrlosig kei unseres Bekenntnisses und als eine freiwillige Scheidung aus der Gemeinde betrachtet. Diesen Zusatz verkündeten die Pre⸗ diger öffentlich sowohl vor als auch nach dem Erlaß des Ge⸗ setzes vom 13. Mai 1873 über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf⸗ und Zuchtmittel, nach welchem (8. 3. Nr. 1) kirchliche Straf⸗ und Zuchtmittel nicht an⸗ gedroht, verhängt oder verkündet werden dürfen, um dadurch zur Unterlassnng einer Handlung zu be—⸗ stinimen, zu welcher die Staatsgesetze oder die von der Obrig⸗ keit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit erlassenen Anord—⸗

nungen verpflichten. Nun ist zwar die Befreiung der Mennoniten von der Wehrpflicht durch die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs aufgehoben (Art. 57), dem⸗ nächst aber durch eine Allerhöch ste, an den Kriegs⸗Minister und den Minister des Innern gerichtete Ordre vom 3. März 1868 bestimmt worden, daß die Mitglieder der älteren Menno⸗ nitenfamilien, wenn fie sich nicht freiwillig zum Waffendienste bereit erklären, zur Genügung ihrer Militärpflicht als Kranken⸗ wärter für die Lazarethe oder als Schreiber ꝛ2c. für die Land⸗ wehr⸗Bezirkskommandos, sowie als Oekonomiehandwerker und als Trainfahrer auszuheben sind. Die Staatsanwaltschaft faßte diese Ordre nicht als eine den durch die Verfassung hergestelllen Zustand modifizirende Bestimmung, sondern nur als eine ue dließ ch für die Ressort⸗Mi⸗ nister bestimmte Instruktion auf, und erhob gegen die genannten Mennonitenprediger die Anklage auf Grund des Gesetzes über die Grenzen kirchlicher Strafmittel (13. Mai 18759. Vom ersten Richter wurden dieselben jedoch freigesprochen, weil nach seiner Auffassung die Allerhöchste Kabinets-Ordre als eine von dem Bundesfeldherrn, und zwar nach Art. 63 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867, innerhalb seiner Kompetenz erlassene angesehen und hiernach angenommen werden müsse, daß die Mennoniten nicht verpflichtet seien, den Militärdienst mit der Waffe zu thun. Dieses Urtheil wurde in zweiter Instanz bestätigt, die dabei in Betracht kommende Frage jedoch über die rechtliche Wirksamkeit der erwähnten Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre anders entschieden. Die Allerhöchste Ordre vom 3. März 1368 führte der Appellationsrichter aus sei allerdings kein Gesetz und nicht durch das Bun⸗ desgesetzblatt, sondern nur durch das preußische Verwaltungs⸗ Ministerial⸗Blatt publizirt; es könne auch bezweifelt werden, ob die Befugniß des Bundesfeldherrn zur Modifikation der ver⸗ fassungsmäßig feststehenden Wehrpflicht für einzelne Kategorien der Staatsbürger mit dem Art. 63 der Bundesverfassung ver⸗ einbar sei und nicht vielmehr solche Modifikationen nach Art. 78 daselbst im Wege der Gesetzgebung getroffen werden müßten. Diese Ordre sei jedoch durch die Presse zur allgemeinen Kenntniß gelangt und die darin getroffene Anordnung werde notorisch zur Ausführung gebracht. Allgemein sei daher die

Ins verbreitet, daß Mennoniten nur als Krankenwärter ref ührẽr, ,,,. u s m angestellt werden

dürfen; von dieser Meinung seien augenscheinlich die Mitglieder der Mennonitengemeinde zu F. bei der i e, he. Ser r und die Angeklagten bei der Verkündigung desselben geleitet und hiernach die Mennoniten zum Militärdienst mit Wehr und Waffe, von ihnen nicht verpflichtet erachtet worden. Den An ge⸗ klagten habe daher das Bewußtfein gefehlt, durch Verkündigung, des Beschlusses, wonach Mitglie⸗ der der Gemeinde, die freiwillig in ein Verhältniß treten, mit welchem sie die Verpflichtung übernehmen, sich mit Wehr und Waffe gegen ihren Feind zu wehren, als frei⸗ willig ausgeschieden erachtet werden sollen, den Vorschriften der 55. 1, 3,5 des Gesetzes vom 13. Mai 1873 zuwider zu handeln. Gegen dieses Erkenntniß führte die Nichtigkeits⸗ beschwerde der Ober⸗Staatsanwaltschaft zu M. unter Anderem aus: 1) Nach der Reichsverfassung sei die Leistung der Militär— pflicht unbedingt für jeden Deutschen, auch für die Mennoniten, eine Handlung, zu welcher die Gesetze verpflichten, und dies gelte insbesondere auch vom Dienste mit der Waffe. Durch die Aller⸗ höchste Ordre vom 3. März 1868 sei der stehende Rechtszustand nicht geändert, da dieselbe kein Gesetz, sondern nur eine Instruk⸗ tion für die Ressort⸗Minister sei; 2) sei die Ausführung des Appellationsrichters, daß den Angeklagten das Bewußtsemn ge⸗ fehlt habe, gegen das Gesetz zu verstoßen, zur Ausschließung der Strafe nicht geeignet, da ein Rechtsirrthum, eine falsche Llus⸗ legung des Gesetzes einem Verbotsgesetze gegenüber nicht in Be⸗ tracht kommen könne. Diese in der Nichtigkeitsbeschwerde aus⸗ gesprochene Behauptung wurde jedoch vom Ober⸗Tribunal für unbegründet erklärt und das Erkenntniß der zweiten Instanz unter Ausführung der oben mitgetheilten allgemeinen Rechtsan⸗ schauung bestätigt.

Der Zundesraths. Bevollmächtigte, Großherzoglich badi Minister tal ra nden g fie, ng ier ö ö

Der Thierarzt erster Klasse Gabbeg zu Tost ist zum

kommissarischen Kreis⸗Thierarzt des Kreif . worden. hierarzt des Kreises Tost⸗-Gleiwitz ernannt

Breslau, 4. Dezember. Nachdem durch Reskript der Minister des Innern und der gan vom ) . d. *. auf Grund des Gesetzes vom 25. Mai v. J., der Beschluß der Stadtgemeinde zu Breslau genehmigt worden ist, nach welchem die zeitherige Schlachtsten er vom 1. Januar k. J. ab vor⸗ läufig auf drei Jahre als Kommunal⸗Schlachtsteuer forter hoben, auch die Erhebung und Beaufsichtigung dieser Steuer, in Ver⸗ bindung mit den anderen städtischen, indirekten Steuern, durch die Beamten und Behörden der Staats⸗Steuerverwaltung fort⸗ gesetzt werden soll, wird das Seitens des Finanz Ministers ge⸗ nehmigte Regulgtiv, nach welchem diese Erhebung und Be⸗ aufsichtigung künftig stattzufinden hat, im Amtsblatt mit dem Bemerken publizirt, daß dasselbe, unter Aufhebung des zeitherigen

Ortsregulativs vom 5. Oktober 1868 1. ar nrg fr nn vom 1. Januar 1875 ab

Bayern. München, 2. Dezember. Der Bruder d Königs, Prinz Ot to, ist am 29. v. M. Nachts von 2.

Rechtsgrundsatz nicht für nöthig erachtet wurde. Die Menno⸗

schwangau hierher gekommen und am 30 frü i ben n nach Venedig abgereist. ! früh zu längerem

Der Ministerial⸗Rath Riedel, bayerischer Bundes⸗ bevollmächtigter, ist hier eingetroffen, um den Berathungen, welche gegenwärtig im Staats⸗Ministerium des Innern, Abtheilung für Bandwirthfchaft, Handel und Gewerbe, anläßlich des neuen Stadiums, in welches die Vorlage des Bundesraths, den Bank⸗ gesetzentwurf betreffend, getreten ist, gepflogen werden, anzu⸗

wohnen. ; Fee,,

Gestern fand nach dem eine Kumulatiosttzung der Bau⸗ und Betriebsabtheilung

der General⸗Direktlon der Königlichen Verkehrganstalten statt, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, daß in Zukunft keine stabilen Beamten beim Bahnbau mehr angestellt werden und die bei demselben gegenwärtig Beschäftigten nach und nach im Betriebs⸗ dienst verwendet werden sollen, um nach Vollendung der Bauten keine überzähligen Beamten zu haben.

Das real für das neue Akademie⸗Gebäude (vor dem Siegesthor) beträgt etwas über 12 bayer. Tagewerk 180 000 Qu-Fuß. Der Kaufschilling hierfür, die Summe von 280, 00 Gulden etwas übersteigend, ist bereits zur Zahlung an⸗ gewiesen.

Baden. Karlsruhe, 2. Dezember. Der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen haben heute Vor⸗ mittag mit ihren Kindern Karlsruhe verlassen, um nach Darm⸗ stadt zurückzukehren. Heute Mittag ist der Prinz Gust a v von Wasa zum Besuch der Großherzoglichen Herrschaften ein⸗ getroffen und hat am Nachmittag seine Reise nach Darmstadt fortgesetzt.

Hessen. Darm stadt, 1. Dezember. (F. J.) In der verhältnißmäßig kurzen Zeit, während welcher der gegenwärtige Landtag in Thätigkeit ist, sind in beiden Häusern fünf Mit⸗ glieder gestorben. Die Erste Kammer verlor ihren ersten Prä⸗ sidenten, den Grafen v. Erbach⸗Fürstenau, und den von der Regierung in die Kammer berufenen Geheimen Kommerzien⸗ Ralh Mönch, die Zweite Kammer gleichfalls ihren ersten Prä⸗ sidenten, Dr. Karl Joh. Hoffmann, ferner den Abg. Metz von hier und den Abg. Gebhard von Ober⸗Ingelheim. In Folge von Beförderung zu einem höheren Amt trat definitiv aus der Zweiten Kammer der Abg. Greim, jetzt Ober⸗Schulrath und vortragender Rath im Ministerium des Innern in Schulsachen. In Folge Beförderung traten aus, wurden aber wiedergewählt die Abgg. Stüber und Küchler. Freiwillig legten ihr Mandat nieder die Abgg. Heß (Gießen) und Scriba Friedberg).

Die Wahlen zur ersten ordentlichen Synode der evan⸗ gelischen Landeskirche sollen zu Beginn des künftigen Jahres stattfinden.

Anhalt. Dessau, 2. Dezember. Die Prinzessinnen Friedrich und Hilda von Anhalt sind nach einer mehr⸗ monatlichen Abwefenheit gestern Abend von Rumpenheim hier wieder eingetroffen. Der Erbprinz von Schaumburg⸗ Lippe wird zu einem Besuche am Herzoglichen Hofe heute hier erwartet. Für Se. Majestät den Den tschen Kaiser der als solcher zum ersten Male hier verweilen wird, wird Seiten der Stadt ein feierlicher Empfang beabsichtigt und das Programm dazu demnächst veröffentlicht werden. Se. Majestät gedenken am 12. d. Mts. hier einzutreffen.

Die „Cöth. Ztg.“ fügt ihrer in Betreff der Herzog— lichen Regierung, Abtheilung für die Finanzen gemachten Mittheilung berichtigend hinzu, daß diese Behörde selbständig fortbestehen und nur die Bezeichnung „Herzogliche Finanz⸗ Direktion“ erhalten werde.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 2. Dezember. Von den Landtags⸗Abgeordneten sind gewäht und von Sr. Ho⸗ heit dem SDerzog bestätigt worden: zum Land schafts⸗Präsi⸗ denten der Appellationsgerichts Vize⸗Präsident Dr. j. Wagner hier, zum Vize⸗Präfidenten der Geheime Rath von Th ümm el in Dresden und zum Ersatzmann für den Landtags⸗ vorstand der Ober-Bürgermeister Geheime Regierungs- Rath Lauren tius hier.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 1. Dezember. (Str. Ztg. Am 4. d. M., Vormittags, wird auf dem hiesigen CTitadellhofe die feierliche Uebergabe der dem Füsilier⸗Bataillon des 8. Königlich Württembergischen Infanterie⸗Regiments Nr. 126 neu verliehenen Fahne stattfinden. Das genannte Bataillon, welches aus einem der früheren württembergischen Jäger⸗ Bataillone hervorgegangen ist, besaß bisher keine Fahne, weil auch jene Jäger- Bataillone keine solche fuhrten. An die Feier, welcher die Sffizier⸗ Corps der übrigen hier garnisonirenden Truppentheile beiwohnen werden, wird sich ein Vorbeimarsch des Regiments vor dem kommandirenden General v. Fransecky an⸗

schließen.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 3. Dezember. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde gestern die begonnene Generaldebatte über das Budget geschlossen, nach⸗ dem der Präsident vorher dem slovenischen Abgeordneten Her⸗ mann wegen in einer gestrigen Rede desselben enthaltener un⸗ parlamentarischer Angriffe gegen die Regierung nachträglich den Ordnungsruf ertheilt hatte.

Der diplomatische Agent Rumäniens ist, wie der „Pester Lloyd“ meldet, hierher zurückgekehrt, um den Abschluß des Handel svertrages mit Rumänien zu beschleunigen. Dem Vernehmen des „P. Ll. zufolge beabsichtige Serbien einen ähn⸗ . Vertrag, dessen Entwurf bereits ausgearbeitet sei, abzu⸗

ließen.

Pest, 2. Dezember. Im Finanzausschusse wurde in vierstündiger Sitzung über die Indemnität für die Nachtrags⸗ kredite des gemeinsamen Heeresbudgets für 18371 auf 1872 de⸗ battirt und die Ertheilung der Indemnität beschlossen.

3. Dezember. Der Finanzaus schuß verhandelte heute über die Indemnitätsvorlage für die Staatsausgaben des ersten Quartals des Jahres 1875. Dieselbe wurde in der von der Regierung vorgelegten Fassung mit 11 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Da über die im Laufe der Debatte aus dem Schoße des Ausschusses gestellten Anträge keine Einigung zu Stande kam, so wurde die Berathung suspendirt. Dieselbe wird wieder aufgenommen werden, sobald der Finanz⸗Minister nach Rück⸗ sprache mit den übrigen Ministern den Standpunkt der Regie⸗ rung von Neuem dargelegt haben wird. Der Finanzminister wurde heute vom Kaiser empfangen.

Schweiz In dem Kanton Aargau find die Gesetzes⸗ vorlagen, betreffend die Besoldungserhöhung der Lehrer und der Polizeibeamten, erstere mit großer . vom Volke ver⸗ worfen worden. In Folge dessen ist in den Aargauischen Blät⸗ tern bereits ein nue an die Lehrer des Kantons er⸗ schienen, welcher ihnen den Rath ertheilt, andere Berufs⸗

Voigts⸗Rhetz, Commandeur der 20. Division, begleitet sein.

höhung ihres Gehalts mißgönnt. Eine Kantonal⸗Lehrerkonferenz wird alle weiter zu thuenden Schritte berathen. Auch die Polizeibeamten beabsichtigen, sich behufs Verbesserung ihrer Lage zu organisiren. Eine Anzahl Polizeisoldaten hat schon ihren Austritt aus dem Corps genommen.

Großbritannien und Irland. London, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Königin hat gestern in Windsor eine fran⸗ zösische Deputation unter Führung des Grafen Serrure empfan⸗ gen, welche ihr Dankadressen einer großen Anzahl von Städten und DOrtschaften Frankreichs für während des letzten Krieges von der Königin zur Linderung der Kriegsleiden gege⸗ benen Unterstützungen überreichten. Die Königin sprach für die Adressen ihren Dank aus.

Seekapitän Georges S. Nares, Kommandant der in den chinesischen Gewässern stationirten Korvette Challenger“ ist zum Kommandanten der in Ausrüstung befindlichen eng⸗ lischen Nordpolexpedition ernannt worden. Derselbe ist 1 abberufen und begiebt sich sofort nach England zurück.

Frankreich. Paris, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Morgenblätter besprechen die gestrige Botschaft des Präsi⸗ denten (s. die 1. Beilage). Die republikanischen Journale betrachten dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach als gegen die Legitimisten gerichtet und zollen der Erklärung des Marschalls, daß er keiner Partei dienen werde, Bei⸗ fall. Die konfervativen Blätter beziehen die mißbilligenden Aeußerungen des Marschall⸗Präsidenten auf die radikale Partei. Von der Bevölkerung ist die Botschaft gut aufgenom⸗ men; besonders hat der warme, patriotische Ton derselben und die Berufung an die gemäßigten Männer aller Parteien einen günstigen Eindruck gemacht.

Spanien. Madrid, 3. Dezember. (W. T. B.) Der Carlistenchef Lozano, welcher, wie bereits vor Längerem gemeldet, wegen gemeiner Verbrechen zum Tode verurtheilt wor⸗ den war, ist heute erschossen worden.

Nußland und Polen. St. Peters burg, 1. Dezember. Dem „Reg. Anz.“ wird aus Paris vom 18. (30.5 November te⸗ legraphirt: Ihre Majestät die Kaiserin geruht heute um 11 Uhr 49 Min. Vormittags aus Paris nach St. Remo abzureisen, wo Hochdieselbe morgen um 4 Uhr Nachmittags eintrifft. Der Ge⸗ sundheitszustand Ihrer Majestät ist befriedigend und konnte Ihre Majestät bei der gestrigen schönen Witterung noch eine zweite Spazierfahrt im Wagen machen.

Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen wird, wie das „J. de St. P.“ meldet, Freitag in Zarskoje⸗Sselo eintreffen und von dem General⸗Lieutenant von

Weiter werden sich im Gefolge des Prinzen befinden: General⸗ Major Graf von der Groeben, Commandeur der 5. Kavallerie⸗ Brigade, Hofmarschall Graf von Schulenburg, Herr v. Jagow und Graf v. Eulenburg, Adjutanten des Prinzen. Der General⸗ Adjutant Sr. Majestät, General Kasnakow und Oberst Graf Steenbock, Flügel⸗Adjutant des Kaisers, fahren heute nach Wir⸗ ballen, um sich zur Verfügung des Prinzen zu stellen, welchem sie . die Dauer seines Aufenthalts in Rußland attachirt sein werden.

3. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser traf heute um 1 Uhr Mittags aus Zarskoje⸗Sselo hier ein, um dem Feste des Semenowski'schen Garde⸗-Regiments beizuwohnen. Die Stadt hatte festlich geflaggt und trotz des heftigen Schnee⸗ gestöbers bewegte sich eine dichtgedrängte Volksmenge auf den Siraßen, die den Kaiser mit enthusiastischen Zurufen begrüßte. Nach der Parade in der Manege fand die Eröffnung des neuen Admiralitätsquais statt. Der Kaiser erschien hier in Begleitung des Großfürsten⸗Thronfolgers und des Großfürsten Wladimir und wurde von der gesammten Munizipalität empfangen. Im Winterpalais findet heute ein Diner statt, zu dem die Generalität und das Offizier⸗Corps des Regiments Semenowski Einladungen erhalten haben.

Amerika. Das „San Francisco Bulletin' meldet: Der am 31. Oktober aus China in San Franeisco angekommene Dampfer „Japan“ brachte 30 chinesische Schüler im Alter von 10 —– 14 Jahren mit. Zwei chinesische Kommissare und ein chinesischer Schulmeister sind gleichfalls mitgekommen, um die Studien der Kinder zu leiten und zu überwachen. Es sind jetzt im Ganzen 60 chinesische Knaben zur Ausbildung in Connecti— cut, wo ste indessen nicht versäumen dürfen, auch in den chine⸗ sischen Studien sich fortzubilden. Nach zehnwöchentlichem Stu⸗ diren des Englischen folgt ein zweiwöchentliches Studium des Chinesischen.

Bahia, 2. Dezember. (WV. T B.) Nach einer hier ein⸗ gegangenen telegraphischen Meldung hat der Insurgenten⸗ General Mitre sich der Regierung in Buenos⸗Ayres unter⸗ worfen. Mitre und die ihm unterstellten Offiziere und Sol⸗ daten haben die Waffen niedergelegt und sind amnestirt worden; die übrigen Insurgenten wurden in die von Mitre mit der Re⸗ gierung getroffene bezügliche Vereinbarung nicht mit eingeschlossen. Demselben Telegramm zufolge soll auch in Urugugay ein Auf⸗ st and ausgebrochen sein.

Nr. 85 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: General⸗Perfügungen: vom 28 November 1814. Veränderungen im Zeitungs⸗Debitwesen vom 1. Januar 1875 ab. Vom 25. November 1314. Verlag und Debit der Gesetz Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten und der preußischen Regierungsamtsblätter. Vor 1. Dezember 1874. Korrespondenzverkehr mit Ching und Japan via Triest. Vom 1. De⸗ zember 1854. Eröffnung der Eisenbahn Bꝛiuchsal-⸗Rheinsheim. Vom 25. November 1874. Leitung des Postbetriebes auf der Strecke Bützow⸗Stettin. Bescheidungen vom 23. Notember 1874. Nachholung der Postbezirksbezeichnung auf den nach Berlin gerichteten Briefen. Vom 77. November 1874. Porto für zurückgehende unfrankirte Be⸗ händigungsscheine.

Die Nr. 24 der Hydrographischen Mittheilungen, herausgegeben von dem Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen Admiralität, hat folgenden Inhalt: Reise S. M. S. „Arcona“ von Melbourne über Sydney nach den Fidsi⸗ und Samoa ⸗Inseln bis Yoko⸗ hama II. Die Samoa · Inseln. III. Retse von den Samae⸗Inseln nach Yoko⸗ bamg. Die Tiefseelolhungen und hydrographischen Forschungen deg V. S. D. Tußcarora“ im nördlichen Stillen Ocean. Kleinere hydrographi che Notizen. Beiliegt die Nr. 48 der „Nachrichten für Seefahrer.“ ?

Die Rr. 46 des Justiz⸗Ministerial-Blatts für die . Gesetzgebung und Rechtspflege, heraus⸗ gegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, enthält folgendes Erkennt⸗ niß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz Konflikte vom 109. Oktober 1874: Ueber die Frage, ob eine Quittung für die an eine Pfarre zu leistende Abgabe . und die wegen

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Ueber die Feier der Enthüllung des Schönlein⸗ Denkmals in Bamberg am 30. November melden die Bamb. Bl.“ Folgendes: Die Enthüllung ging, begünstigt vom schönften Wetter, in glänzendster Weise von Statten Der vom Geburtshause des Ge⸗ feierten in der Königsstraße ausgehende, vom schönsten Wetter begün⸗ stigte Festzug war großartig, und es fanden sich bei demselben alle im Festprogramme aufgeführten Anstalten, Gesellschaften, Korporationen, Gewerkvereine mit ihren Fahnen u. J. w. sehr zahlreich vertre⸗ ten, während sich in den festlich dekorirten Straßen, durch welche der Zug sich bewegte, eine große Menge Zuschauer aufgestellt hatte. Nach= dem der Zug auf dem Festplatze angekommen und der Vortrag unserer beiden Gesangvereine beendigt war, hielt Hr. Dr. Roth die Festrede, in welcher er die Verdienste des Gefeierten (der auch längere Zeit Leibarzt des hochseligen Königs Friedrich Wilhelms IV. ge⸗ wesen ist) um die medizinische Wissenschaft in trefflicher Weise wür⸗ digte. Nachdem die Verhüllung der Büste gefallen, übergah Hr. Medizinal Kath Dr. Rapp Namens des Fest⸗FComitès des Denk⸗ mals dasselbe der Stadt als Schenkung, und der Bürgermeister der Stadt Hr. Dr. Schneider dankte dem Comits für diese hocherfreuliche Schenku g. Nachdem die beiden Gesangvereine den Chor: „O Schutzgeist alles Schönen“ vorgetragen, erfolgte der Abzug unter Musikbegleitung. Während der Feier traf ein Telegramm Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin an die ältefte Tochter des Gefeierten, die Frau Gräfin Pückler ein. Um 1 Uhr fand im Bamberger Hof ein zahlreiches Fest⸗ diner statt und zum Schlusse der Feier wurde Abends im Theater die Oper „Hugenotten“ von Meyerbeer aufgeführt. Als Gäste waren bei der Feier neben den v. Schönleinschen Familiengliedern an⸗ wesend: Hr. Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Klinger von München Namens Sr. Majestät des Königs, Hr. Medizinal⸗Rath Dr Dotzauer von Bayreuth Namens der Königlichen Regierung von Oberfranken, Hr. Professor und Dekan der medizinischen Fakultät Dr. Hirsch Namens der Universität Berlin, Hr. Professor und Dekan der medizinischen Fakultät Dr. Herrmann Namens der Universität Zürich, die Herren Hofräthe und Professoren Lr. Rienecker und Dr. Gerhard Namens der Universität Würzburg, die Herren Professeren Dr. Gerlach und Gorup-⸗Besanez als Vertreter der Universität Erlangen.

Das Dezemberheft der bei F. Schneider u. Comp. hierselbst er scheinenden Jahrbücher fürdie deutsche Azmee und Marine“, verantwortlich redigirt vom Major G. von Maͤrses, enthält, folgende Aufsätze: Carl von Claufewitz. Vortrag, gehalten in der militärischen Gesellschaft zu Berlin am 23. Oktober 1874 von F. von Meerheimb, Oberst im Nebenetat des Großen Generalstabes. Das Ende des bayerischen Heeres im Jahre 1812 (Schluß). Die Cernirung von Péronne im Zusammenhange mit den Sperationen der J. Armee. Mit 2 Karten und 4 Beilagen (Schluß). Ein Rückblick auf Friedrichs des Großen Fürsorge und Theilnahme für Seine Blessir⸗ ten und die des Feindes. Ein Vergleichsschießen zwischen Bronze⸗ n, ,, und Gußstahl⸗Hinterlader. Umschau in der Militaͤr⸗ iteratur.

Zu Paris wird am 31. März 1875 der internationale geographifche Kon greß eröffnet werden und circa 8 10 Tage für seine Verhandlungen in Anspruch nehmen. Zum Präsidenten des Kongresses wurde der Vorsitzende der geographischen Gesellschaft zu 1 Vize Admiral Baron de la Roꝛbcisre ie Noury ernannt. Zar

eitung der Geschäfte sind außer den ausländischen Vize⸗Präsidenten

ein „Gammissair général“ (Baron Rens Reille), der Präsident der Centralkommission (Inge ieur en chef Delesse) und der General Sekretär der geographischen Gesellschaft (Ch. Monnoir) berufen. Der Kongreß glledert sich in 7 Sektionen für die geogra— phischen Disziplinen: Mathematik, Hydrographie, Physik, Ge schichte, Oekonomie, Unterricht und Reisen, und sind für dieselben bis jetzt 123 Fragen zur Berathung vorgelegt. Die Kon⸗ greßmitglieder bestehen aus Theilnehmern (Membres adhérants) und aus Gönnern (Uembres donateurs). Erstere unterliegen der Ver⸗ pflichtung, einen Beitrag von 15 Fres. zu zahlen, und gewinnen da— durch Anspruch auf eine Einlaßkarte zu den Sitzungen, auf freien Zutritt zur Ausstellung und auf ein Exemplar der vom Kongreß zu veröffentlichenden Berichte. Als Gönner werden Jene eingetragen, welche zu Gunsten des Unternehmens einen Beitrag von 50 Fres. oder darüber leisten. Mit dem Kongresse ist gleichzeitig eine Aus⸗ stellung von allen auf die Geographie und ihre Hülfswissenschaften Bezug habenden Gegenständen, Büchern, Karten, Instrumenten ꝛc. verbunden, welche am gleichen Tage mit dem Kongresse eröffnet wer⸗ den und eine Dauer von ca. 4 Wochen haben soll.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Aufsätze des Professors an der landwirthschaftlichen Lehr⸗ anstalt Leipzig Dr. Karl Birnbaum, enthaltend eine „Anleitung zur Vorbildung und zum Studiengang des Landwirths“, sind bei Heinrich Schmidt in Leipzig in einem Separatabdruck aus der deutschen Monatsschrift für Landwirthschaft erschienen.

Im russtschen Gouvernement Woronesch ist ein Insekt aufgetreten, welches den dortigen Landwirthen einen eben so empfind⸗ lichen Schaden verursachte, wie die Phylloxera vastatrir den Winzern in Frankreich. Es ist ein kleiner, grasgrün gefärbter Wurm, welcher sich mit außerordentlicher Langsamkeit vorwärts bewegt, aber eine wahrhaft erschreckende Gefräßigkeit besitzt. Auf 900 Des⸗ jätinen (nahezu 1000 Hektaren) dieses in hervorragender Weise heimgesuchten Gouvernements sind schon sämmtliche Wintersaaten zu Grunde gerichtet worden. Mit gleicher Gier befällt dieser verderb⸗ liche Wurm sowohl Roggen⸗ wie Weizensaaten, wobei er sich nicht nur mit dem Abfeessen der zarten, aus der Erde hervorgekeimten Pflänzchen begnügt, sondern auch unter die Erde kriecht und daselbst auch noch die Wurzel vertilgt, so daß ihm die ganze Aussagt zur Beute wird. Gegen diese Piage ist auch die eingetretene Kälte im Ganzen ziemlich wirkungslos geblieben.

Gewerbe und Sandel.

In der am 3. Dezember in Magdeburg abgehaltenen Gene⸗ ralversammlung der Neust ädter Aktienbrauerei waren Personen anwesend, welche 449 Aktien mit 488 Stimmen vertraten. Rach Entgegennahme des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung wurde die Auszahlung einer Dividende von 5 x oder j0 Thlr. 20 Sgr. pro Aktie zum 15. Januar 1875 beschlossen.

Nach der in Nr. 283 abgedruckten Bilanz des Ggorg⸗ Marien⸗Bergwerks vom 30. Juni er. betrug der Brutto— gewinn des letzten Jahres 542,951 Thlr. Davon gehen ab Zinsen auf Hhthekenanleihen 38,090 Thlr., Abschreibung auf Immobilien 56,450 Thlr., auf Motoren 19075 Thlr., Bei- frag zum Erneuerungsfonds 50436 Thlrg so daß ein Rein⸗ gewinn von 386, 000 Thlr. verbleibt; der Reservefond erhält hier von 19300 Thlr., die Tantismen betragen 33470 Thlr., für Kirche, Schule und Ärbeiterzwecke werden 8630 Thlr. verwendet. Der Rest ergiebt eine Dividende von 15 auf das 2, 150 09090 Thlr. (l, 50, 000 Stammaktien und 300909 Thlr. Prꝛidgritätsaktien) betragende Aktienkapital. Die Hypothekenanleihe von 1870 beträgt 625, 000 Thlr., die neue von 18974 656,000 Thlr. Die Kontokorrent-⸗Kreditoren figu⸗ riren in der Bilanz mit 527, 236, die Kontokorrent- Debitoren mit 5745758 Thlr. Wechselbestände hatte der Verein nicht. Die Kassa beträgt 12,222 Thlr., Produkten und. Materiglien 421,868 Thlr. Geräthekonto 250 297 Thlr. Motorenkonto 456,169 Thlr. Immo⸗ bilien 2,588,093 Thlr. .

Die Aktiengesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück hat, wie aus der in Nr. 284 abgedruckten Bilanz zu ersehen, in dem mit dem 30. Juni c. abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Bruttogewinn von 206,912 Thlr. erzielt. Nachdem davon 40000 Thir;

zweige zu ergreifen, wenn das Volk ihnen die Er⸗

verweigerter Quittungsausstellung entstandenen 5. dem Abgabe⸗ pflichtigen zu erstatten sind, ist der Rechtsweg zulässig.

als Beitrag zum Amortisationskonto, 9912 Thlr. als Rücklage zum Er. neuerungsfonds und 36,000 Thlr. als Beitrag zum Garantiefonds