1874 / 286 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

des Redacteurs ꝛc. der , Süddeutschen Post“ wegen der in einem Artikel der Nummer vom 5. v. Mts. enthaltenen Beleidigung des Reichstags nachsucht. Auf den Vorschlag des Präsidenten v. Forckenbeck wurde dieses Schreiben der Geschäftsordnungs⸗ Kommisston überwiesen. Hierauf wurde die zweite Be⸗ rathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1875 fortgesetzt, welche mit der Prüfung des Spezialetats für das Reichs⸗Eisenbahnamt (S. Nr. 263 d. Bl.) begann. Die Abgg. Wölffel und Traeger erhoben verschiedene Beschwerden gegen die Verwaltung der Thüringischen Cisenbahn. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamtamts Maybach versicherte, daß die Reichsbehorden, soweit ihre Zuständigkeit reiche, die thatsächlichen Verhãltnisse untersuchen und etwaigen Mißständen abhelfen würden. Der Abg. Richter (Meißen) plaidirte gegen die von den Bahnen beschlossenen Tariferhöhungen, welche er als einen großen wirthschaftlichen Fehler bezeichnete; er erwartete vom Bundesrathe eine baldige Beseitigung der Tariferhöhung. Gegen ihn äußerte sich mit Entschiedenheit der Abg. von Unruh, der die wirthfchaftlichen Ansichlen des Vorredners für grundfalsch erklärte. Der Präsident Maybach betonte, daß die Regierung eine, vorübergehende Tariferhöhung zugelassen habe, weil die finanziellen Verhältnisse. der meisten Eisenbahnen einer solchen Aushülfe. bedürften. Die einzelnen Positionen des Etats für das Reichs Eisenbahn⸗ Amt wurden hierauf bewilligt. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die Berathung des Spezialetats für das Auswär⸗ tige Amt ein. .

In der Woche vom 15. November bis 21. November 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: Mark 20⸗Mark⸗ stücke, 518,120 Mark 19⸗Markstücke; an Silbermünzen: 138, 50 Mark 5⸗Markstücke, 438, 903 Mark 1⸗Markstücke, 40 585 Mark Pf. 20 Pfennigstücke; an Nickelmün zen: 65, 316 Mark 40 Pf. 10 Pfennigstücke, 7. 323 Mark 80 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 53,937 Mark 60 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 22,576 Mark 30 Pf. 1⸗2Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 874,580, 500 Mark 20⸗Markstücke, 217, 308. 350 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 415,145 Mark 5⸗Mark⸗ stũcke, 29, 645,550 Mark 1⸗Markstücke, 8,563 604 Mark Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4428, 034 Mark 10 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1102 643 Mark 40 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 13523, 398 Mark 43 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 602, 13 Mark 95 Pf. 14Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 874.580, 500 Mark 20⸗Markstücke, 217, 826 4790 Mark 10Markstücke; an Silbermünzen: 554 095 Mark 5⸗Mark. stücke, 30, 084,453 Mark 14Markstücke, 8 804 189 Mark Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4493, 350 Mark 50 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1,179,967 Mark 20 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Rupfermünzen: 1577, 336 Mark 3 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 624 810 Mark 25 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Gold⸗ münzen: 1,092,406, 970 Mark; an Silbermünzen: 9442,73 Mark Pf.; an Nickelmünzen: 5,673,317 Mark 70 Pf.; an Rupfermünzen 2.202, 146 Mark 28 Pf.

Nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 9g. November cr. wird eine Ehe auf den Antrag eines der beiden Ehegatten getrennt, wenn die begründete Vermuthung vorliegt, daß der andere Ehegatte sich eines wirklichen Ehebruches habe zu Schulden kommen lassen. Einer solchen Vermuthung gegen⸗ Über kann der eidlichen Aussage derjenigen Person, mit welcher der schuldige Ehegatte die Ehe gebrochen haben soll, kein Glauben geschenkt werden.

Die neue Rang⸗ und Quartier⸗Liste der König⸗ lich Preußischen Armee für das Jahr 1874. nebst den Anciennetätslisten der Generalität und der Stabs⸗Offiziere der Armee, ist in diesen Tagen in der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn hierselbst erschienen. Wir be⸗ halten uns vor, in einer der nächsten Nummern ausführlich auf dieselbe zurückzukommen.

S. M. S. „Hertha“ ist am 20. November er. auf der Rhede von Funchal (Madeira) angekommen und beabsichtigte am 24. desselben Monats, Nachmittags, die Reise nach Rio de Janeiro fortzusetzen.

Cöln, 4 Dezember. Die jüngste Nummer des Amtsblattes der hiesigen Königlichen Regierung enthält folgenden Erlaß vom 20. November, die Errichtung altkatholischer Pa⸗ rochieen zu Cöln und Bonn betreffend:

Nachdem durch Reskript des Herrn Ministers der geiftlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 31. Oktober J. J. zur Konstituirung einer altkatholischen Parochie Cöln und einer alt⸗katho⸗ lischen Parochie Bonn unter den Modalitäten, wie dieselben in den von uns und dem katholischen Bischof Joseph Hubert Reinkens am 12. Oktober J. J vollzogenen Erektions Urkunden niedergelegt sind, die Genehmigung ertheilt worden ist, wird dies hierdurch mit dem Be⸗ merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Mitglieder der die Parechie Cöln bildenden Gemeinde alle diejenigen im Regierungs⸗ bezirke Cöln mit Ausnahme der Kreise Bonn, Rheinbach und des Siegkreises wohnhaften Katholiken, Mitglieder der die Parochie Bonn bildenden Gemeinde alle diejenigen im Kreise Bonn, Rheinbach und im Siegkreise wohnhaften Katholiken sind, welche ihren Willen, diesen resp. Gemeinden anzugehören, vor den von uns beauftragten Beamten zu Protokoll erklärt haben oder welche in Zukunft bei den resp. Kirchenvorständen sich anmelden oder von dazu berechtigten Personen angemeldet werden.“

Bayern. München, 3. Dezember. Dem im nächsten Monat wieder zusammentretenden Landtage wird der Militär⸗ Etat für 1875 und eventuell ein Gesetzentwurf in Betreff der Erwerbung der bayerischen Ostbahnen zugehen. Von bereits vor⸗ liegenden Arbeiten hat derselbe zu erledigen: den Entwurf eines neuen Wahlgesetzes für die Kammer der Abgeordneten, den Ge⸗ setzentwurf, bezw. Ausscheidung der Zuständigkeit der Königlichen Polizei⸗Direktion und des Magistrats in München, den Gesetz⸗ entwurf, bezw. der Brand versicherungs⸗Anstalt für Gebäude ꝛc.

Die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Dien st in der Armee ist, nach der ng, Ztg.“, im Laufe des Jahres 1874 in Bayern 1636 jungen Leuten ertheilt worden, und zwar: von der Prüfungskommission: in München an 352, Landshut 100, Augsburg 161, Regensburg 255, Bayreuth 90, Ansbach 152, Würzburg 270 und Speyer 256. Ertheilt wurde die Berechtigung an 1387 auf Grund von vorschriftsmãßigen Zeugniffen von als berechtigt anerkannten Lehranstalten in Bayern, und an 23 auf Grund solcher Zeugnisse von hierzu be⸗ rechtigten Lehranstalten in den anderen deutschen Bundes staaten, dann an 225 auf Grund des abgelegten Examens. Außerdem hatten die Berechtigung nachgesucht, waren aber abgewiesen worden: 68 wegen Unzulänglichkeit der vorgelegten Papiere und 203 weil sie in dem abgelegten Examen nicht bestanden sind.

Württemberg. Ueber die Sinweihung des Krieger⸗ denkmals in Stuttgart am 2. d. M. entnehmen wir dem

St. A. f. W.“ Folgendes:

Das schöne und großartige Grabmonument, welches den hier be⸗ grabenen Gefallenen des deutschen Krieges auf dem Fangels bachkirch hof errichtet ist, wurde heute, als am Gedenktage der zweiten Schlacht bei Champigny Villiers, in feierlicher Weise eingeweiht. Um 2 Uhr Nachmittags fand sich zur Theilnahme an der Feier eine zahlreiche Festversammlung ein. welche sich unter der Leitung des engeren Comitè s für Errichtung des Denkmals am Portal des Friedhofes aufstellte, um daselbst die Ankunft Sr. Majestät des Königs zu erwarten. Unter den Herren, die si zur Theilnahme an der Feier dahin begeben hatten, bemerkten wir nächst den Comitémitgliedern, dem Feldpropste und den ausführeuden

Künstlern Se. Königliche Hoheit den Herzog Eugen von Württemberg, Se. Hoheit den Prinzen Hermann zu Sachsen-Weimar, den König

sich preußischen Gefandten Freiherrn von Magnus, den König⸗

lich baverischen Gesandten Grafen Tauffkirchen, den hessischen Ge⸗ jandten v. Breidenbach, den kommandirenden General des NII. (König lich württembergischen; Armee⸗Corps Herrn v. Schwartzkoppen, den Chef des Kriegsdepartements General v. Wundt, die übrige Generalität, den Generalstab, die Offiziere der hiesigen Garnison, Deputationen der Re⸗ gimenter der übrigen Garnisonen, die Militärbeamten. Auch von Straß⸗ burg waren zahlreiche Offiziere erschienen, voran der kommandirende General des XV. Armer⸗Corps Hr. v. Fransecky und Oberst Frhr.

v. Gaisberg. Weiter waren die Angehörigen der hier beerdigten Krieger

anwesend. Eingefunden hatte sich ferner der Stiftungsrath und der Burgerausschuß von Stuttgart, der Verwaltungsausschuß der Kaiser

Wilhelms⸗Stiftung, der Sanitäts verein mit den Vorständen der wäh⸗ rend des Krieges zur Pflege der verwundeten und erkrankten Krieger benützten Spitäler; das weitere Comits für das Denkmal mit den übrigen eingeladenen Theilnehmern an der Feier; der Kriegerverein u. s. w. Präzis 24 Uhr kamen Se, Majestät der König mit Höchst⸗ ihrem General- Adjutanten Frhr. v. Spitzemberg an und begaben Sich, von dem Minister des Innern als Vorstand des Comités begleitet, und von den Theilnehmern an der Feier gefolgt, zu dem mit Tannen⸗ reisern eingefaßten Denkmal. Die Versammlung nahm am Denkmal Aufstellung. Nachdem die Militärmusik einen Choral vorgetragen hatte, hielt der Feldpropst Prälat v. Müller vom Fuß des Denkmals

aus eine die Herzen ergreifende Anrede, in welcher die diesem Redner

eigenthümliche Kraft und mannhafte Begeisterung zum erhebenden Ausdruck kam und allen Hörern sich mittheilte. Das herrliche Denk mal, unter welchem deutsche Brüder aus allen Stämmen in ewigem Frieden verbunden gebettet sind, stellte er als ein Bild der Einigkeit des großen deutschen Vaterlandes hin, zugleich aber als eine Mahnung zur Treue gegen das Vaterland. Stein und Erz reden aus diesem Denkmal heraus, sie sprechen die kräftige Sprache der Treue und der Tapferkeit, für uns und die spätesten Geschlechter. Nachdem der geist⸗ liche Redner geendet, trat der Vorstand des Comités, der Hr. Mi⸗ nister des Innern v. Sick, an das Denkmal heran, verlas die Urkunde über die Uebergabe des Kriegerdenkmals an die Stadt Stutt⸗ gart. Darauf übergab der Herr Minister dem Ober ⸗Bürgermeister Don Stuttgart Dr. Hack die Urkunde, worauf dieser Namens des Stiftungsraths und der bürgerlichen Kollegien erklärte, daß dieselben das herrliche Kunstwerk, mit welchem der Stadt ein patriotisches Ehrendenkmal gestiftet worden, in dauernden Schutz und bleibendes Eigenthum übernehmen. Der Ober⸗Bürgermeister dankte den König⸗ lichen Majestäten und den Kaiserlich Deutschen Majestäten für die Förderung, den Mitgliedern des Comites, den Künstlern, den Spen⸗ dern allen für die Durchführung des gelungenen Werkes, und gelobte, daß das Denkmal für immer, auch wenn der Friedhof einst geschlossen werden follte, erhalten, geschützt und würdig im Stand solle erhalten werden. Die Bürgerschaft werde in diesjem Denk⸗ mal für alle Zukunft ein würdiges Erinnerungszeichen an die patrio- tische Aufopferung der Söhne Deutschlands und eine Mahnung er⸗ blicken, dem Vaterland unwandelbare Treue zu bewahren Mit einem Choral schloß die ergreifende Feier, eine würdige Einweihung des herrlichen Monumentes, in dessen Anblick nach der schönen Feier viele aus der Versammlung noch bewundernd verweilten. Es bleibt eine unvergeßliche Stunde für alle Theilnehmer: das unwirthliche Wetter, welches die ganze Dauer der Feier begleitete, schien gleichsam nur ein leises Gemahnen an jene harten Stunden, wo vor 4 Jahren unsere Tapferen dem übermächtigen Feind Stand hielten, und Viele zum Tod verwundet, frierend, draußen auf dem Blachfeld lagen.

Das Denkmal ist, wie die Urkunde meldet, nach dem Ent⸗

wurf. des Professors A. Gnauth angefertigt, der auch die Arbeiten leitete; Bildhauer Rau schuf das Modell des Standbilds, Bildhauer Specht das Modell des Schildes und Löwenkopfes am Sarkophag, Erzzießer W. Pelargus besorgte die Erzgußarbeiten, Bildhauer Macholdt die Steinhauerarbeit.

Die zehn Erztafeln an dem Unterbau des Denkmals enthalten

die Namen der 138 auf dem Fangelsbach⸗ und Hoppenlaufriedhof dahier heerdigten deutschen Krieger aus dem Feldzuge 1370771. Es be⸗ finden sich unter denselben 19 württembergische, 5 preußische Offi⸗ ziere, 11 württembergische Portepeefähnriche, Offiziers ⸗Aspiran⸗ ten und Freiwillige, 1. wãrttembergischer, 1 bayerischer Militär⸗ beamter, 5 württembergische. 8 preußische, 3 bayerische Unterof fi⸗ zit re, 10 bayerische, 3 hessische, 22 preußische, 6 sächsische und 53 württembergische Soldaten.

Auf. den Eckpostamenten erheben sich 4 Bronze⸗Kandelaber. Den

Sarkophag krönt ein Erzftandbild: das dankbare Vaterland, auf die Gräber Kränze niederlegend.

Die das Denkmal umgebenden Gräher werden entsprechend an⸗

gepflanzt und mit einer gemeinsamen Umfriedigung versehen.

Am 30. v. Mts. hat die Einweihung des von dem ver⸗

storbenen Königlichen Leibarzt Staatsrath Br. v. Ludwig ge⸗ gründeten Hospitals Charlottenhülfe hier unter Betheiligung einer Versammlung von etwa 40 Personen, welcher auch die Prin⸗ zessin Marie anwohnte, stattgefunden.

Baden. Karlsruhe, 3. Dezember. Zur Vorfeier des

Geburtsfestes Ihrer Königlichen Hoheit der Groß⸗ herzogin fand gestern Abend ein Zapfenstreich der Kapellen der hiefigen Garnison statt, ebenso heute früh eine Serenade vor dem Großherzoglichen Schloß. Mittags wurde eine glänzende Parade vor dem Theatergebäude abgehalten.

(F. J) Das Ministerium des Innern hat Schen⸗

kungen zur Pfarrkirche in Wangen (im Betrage von 202 Fl.) die Genehmigung so lange versagt, als die Schenkgeber auf der beigefügten, dem Art. 4 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Altkatholiken zuwiderlaufenden Bedingung, nach welcher die Gegenstände jener Schenkungen „ausschließliches Eigenthum der römisch⸗katholischen Kirchengemeinschaft sein sollen“, bestehen. Das erzbischõfliche Kapitalsvikariat hat unterm 12. November diesen Standpunkt des Ministeriums zu widerlegen versucht, letz⸗ teres blieb aber bei seiner Entschließung.

HGessen. Darm stadt, 2. Dezember. Prinz und

Prinzessin Ludwig sind von Karlsruhe wieder hierher zurückgekehrt. Der Herzog von Coburg ist zu einem Be⸗ suche bei denselben auf der Durchreise hier eingetroffen. Gestern ist der Prinz Gustay von Wa sa auf der Reise nach Wien hier angekommen und bei dem Prinzen Carl abgestiegen.

Mecklenburg. Schwerin, 4. Dezember. Der Toast

Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs auf Se. Majestät den Kaiser bei dem Festdiner am Tage der Denkmalsenthüllung lautete nach den „Meckl. Anz.“ wörtlich wie folgt:

„Meine Herren! Wir haben heute eine Denksaäule enthüllt zum

Andenken an die Gebliebenen des Mecklenburger Landes. Sie soll die Namen derselben lebendig erhalten von Geschlecht zu Geschlecht, soll der Dank des Landes sein für seine Sohne, zugleich ein ehrendes Zeugniß dessen, was das Land in jenen ernsten Tagen geleistet. J danke Ihnen Allen, die heute bei dieser Feier erschienen sind. J danke ganz besonders den alten Kameraden, welche von nah und fern

herbeigekommen sind, um uns zu ehren, die damals Noth und Kampf, aber auch Ehre und Sieg mit uns getheilt. Es ist mir eine un beschreibliche Freude, wieder einmal kameradschaftlich mit Ihnen ver⸗ einigt zu sein. Den Dank Ihnen auszusprechen für das, was damals von Ihnen geleistet worden, das ist nicht meines Amtes, das hat unser Kaiser und Kriegsherr gethan, der seine Armee kennt und liebt, und für den zu siegen und zu sterben sie immer bereit ist, wenn er einmal wieder rufen sollte. Deß zum Zeugniß erheben wir die Glä⸗ ser und rufen: Se. Majestät der Kaiser lebe hoch!“

Der Herzog Ernst von Sachsen⸗Altenburg und der Herzog Paul Friedrich, sowie der Fürst Günther von Schwarzburg Rudolstadt sind gestern Nachmittag von hier wieder abgereist.

Anhalt. Dessau, 4. Dezember. Die Gesetz⸗Sam m⸗ lung für das Herzogthum Anhalt (Nr. 365 u. 366) enthält eine Be⸗ kannimachung, die Uebertragung der Leitung der Auseinander⸗ setzungsgeschãfte Separationen und Ablösungen) in Anhalt auf die Koͤniglich preußischen Auseinandersetzungsbehörden betreffend, und das Gesetz, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Se⸗ parations⸗ und Ablösungsgesetze.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sonders hausen, 4. Dezember, Zur Erinnerung an die glorreichen Kriegsthaten im Jahre 1870 71 wird nun auch in unserer Stadt, wie es schon in der Stadt Greußen geschehen, ein Denkm al errichtet werden; es ist vom Fürstlichen Ministerium dem hiesigen Krieger⸗ verein gestattet worden, durch eine Hauskollekte in der Fuͤrst⸗ lichen Unterherrschaft die nöthigen Mittel zu beschaffen.

Reuß j. L. Gera, 3. Dezember. (L. 3.) Nächsten Montag wird der Landtag seine öffentlichen Sitzungen wieder beginnen und zunächst den Bericht der zur Prüfung der Rechts⸗

gewählten Kommission in Berathung ziehen. Der Bericht er⸗ kennt das hochherzige Entgegenkommen Sr. Durchlaucht des Fürsten betreffs der Tilgung der Papiergeldschuld für das Land nochmals dankbarst an, meint aber, es offen aussprechen zu müs⸗ sen, daß nur durch eine dauernde und namhafte Unterstützung der Staatskasse durch die Kammerkasse das Staatswesen im Stande sein werde, den an dasselbe herantretenden Anforderun⸗ gen zu genügen. In dem Kommisstonsberichte ist daraufhin weiter erwähnt, daß die oben erwähnte hochherzige Entschl ießung Sr. Durchlaucht des Fürsten zu der Erwartung berechtige, er werde diese Frage, die im eigentlichen Sinne des Wortes eine Lebens⸗ und Existenzfrage unseres Staatswesens sei, einen baldigen und allseitig befriedigenden Abschluß erhalten. Im Uebrigen spricht der Kommissionsbericht sein Bedenken aus dar⸗ über, daß der Staatshaushalts⸗Etat, wie er vom Ministerium dem Landtage vorgelegt worden, drei Ausgabeposten von bedeu⸗ tender Höhe nicht aufgenommen habe, und zwar die für Reichs⸗ zwecke, für Tilgung der Papiergeldschuld und für Eisenbahn⸗ garantien. Durch den Wegfall diefer Ausgabeposten sei es mög⸗ lich geworden, bei einer Einnahme von 826,466 M. und einer Ausgabe von 66 806 M. mit einem Ueberschuß von 59, 660 M. ab⸗ zuschließen. Eine derartige Aufstellung sei indessen nicht geeignet, ein voll stãndig klares Bild über die Finanzlage unseres Staates zu geben. Um ein solches zu erhalten, sei es nothwendig, wenigstens die Po⸗ sitionen für Reichszwecke und für Eisenbahngarantien unter die Ausgaben mit aufzunehmen, weil für diese eine gegenüberstehende Einnahme oder Deckung, wie bei der Papiergeldschuld, durchaus nicht vorhanden sei. Mit Hinzurechnung der nichtetatisirten Aus⸗ gaben entstehe aber anstatt des Ueberschusses von 59 660 M. ein Defizit von ca. 100, 00 M. Dieses Defizit durch Vermehrung der Steuertermine zu decken, sei um so bedenklicher, als die Steuerkraft des Landes hinlänglich angespannt und außerdem durch die gegenwärtig mißlichen Geschaͤftsverhältnisse auch die Industrie unseres Landes lähmend beeinflußt sei. Im Hinblick auf die französische Kriegsentschädigung tritt die Kommisston dem von Sr. Durchlaucht dem Fürsten durch das Ministerium gemachten Vorschlag bei: dieselbe vorläufig als Kapitalfond zu , und die Zinsen desselben zur laufenden Einnahme zu verwenden.

Lübeck, 3. Dezember. In seiner gestrigen Sitzung wählte der Senat an Stelle des verfassungsmäßig mit Neujahr vom Vorsitz zurücktretenden Bürgermeisters Dr. Curtius den Senator Dr. Theodor Behn zu seinem Vorstitzenden mit dem Titel Bür⸗ germeister für die Jahre 1875 und 1876. Derselbe bekleidete diesen Ehrenposten schon einmal in den Jahren 1871 und 1872.

Oesterreich⸗Angarn. Wien, 4. Dezember. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus nahm heute die Spezialberathun

des Budgets vor. Bei der Debatte über den den Ministerrat

betreffenden Titel erklärte der Minister⸗Präsident, Fürst v. Auers⸗ perg, gegenüber den gegen die Kreirung eines eigenen Ministers für die Presse und eines Ministers ohne Portefeuille gerichteten Aeußerungen der Abgg. Ditte und Stendel, das gegenwärtige Kabinet bilde ein harmonisches Ganze, in welchem die beiden er⸗ wähnten Minister nothwendig seien. Es gebe keinen Sprech⸗ Minister und keinen Preß⸗Minister. Was die offiziösen Zeitungen betreffe, so sei man an gewisser Seite gewöhnt, offiziöse Zei⸗ tungen solche zu nennen, welche den moralischen Muth hätten, auf die Regierung nicht loszuschlagen; ihm (dem Minister⸗Prä⸗ sidenten) sei die Unabhängigkeit mancher sogenannten offiziösen Blätter lieber, als die Unabhängigkeit mancher sogengnnten un⸗ abhängigen Blätter. Der Titel, betreffend den Ministerrath, wurde darauf angenommen.

Pest! 3. Dezember. Die Pester Correspondenz / meldet, daß die Wahl des Bischofes Roman von Arad zum rumäni⸗ schen Metropoliten in Hermannstadt mit 51 gegen 31 Stimmen, die Popea erhielt, erfolgte, und daß diese Wahl bestimmt die Bestätigung erlangen werde.

4. Dezember. Der Finanzausschuß hat heute seine Berathungen uͤber die Indemnitätsvorlage für das erste Quartal 1875 fortgesetzt und die letztere nunmehr genehmigt. Sämmt⸗ liche 109 dem Ausschusse angehörigen Mitglieder der Deakpartei stimmten für die Vorlage, gegen dieselbe stimmten die 4 anderen zur Opposition gehörenden Deputirten. Der Minister⸗Prãsident sprach seine Bereitwilligkeit aus, auch im Hause die Erklärung zu Protokoll zu geben, daß die Regierung den pro 1875 präli⸗ minirten Betrag nicht überschreiten, sondern, wenn irgend möglich, noch reduziren werde, obgleich die Indemnität auf Grund des Budgets von 1874 ertheilt werde.

Agram, 3. Dezember. Der in den mehrtägigen Konfe⸗ renzen unter dem Vorfitze des Banus bei der Landesregierung mit Rücksicht auf die beporstehende Reorganisation der politischen und der Justizverwaltung verfaßte Gesetzentwurf über den Lan⸗ desvoranschlag pro 1875 findet in den diesen Königreichen nach dem Ausgleichsgesetze zukommenden und vom ungarischen Finanz⸗Ministerium mit drei Millionen berechneten 45 pCt. der

Landeseinnahmen seine vollkommene Bedeckung. Kroatien und

jen wird im kommenden Jahre auf Straßenbauten um haben heute der Senat und die Deputirtenkammer keine Sitzung ufenden Jahre verwenden und zur für Verwaltungsbeamte und für

isation genügende Mittel er⸗

OPob0 Fl. mehr als im la ifirung neuer Posten

Durchführung der Reorgan Belgrad 4. Dezember.

Skuptschina hat auch heute noch die Adreßdebatte fortgesetzt, ein Deputirter wurde wegen seiner Aeußerungen über die Person des Fürsten, nach Beschluß der Versammlung, für einen Monat von der Theilnahme an den Sitzungen ausgeschlossen.

Bu karest, 3. Dezember. politen und Primas von Rumänien Herren Orestru und Weisa zu Vize⸗ Nach den Kommissionswahlen ohl in der Deputirtenkammer

(W. T. B.)

Brüssel, 4. Dezember. (W. T. B) In der Deputirten kammer stand kündigte Interpellation des Abg. Defuissaux andhabung des Gesetzes über die Auslieferungen weissungen zur Berathung. Defuissaun begründete ührte namentlich den Fall eines ge⸗ ert worden sei. iderung hervor, daß diese

sondern wegen gemeiner

Belgien. der Sitzung

uber die H und Aus seine Interpellation und f en Taboureau an, der an Frankreich ausgelief Der Justiz⸗Minister hob in seiner Erw Auslieferung nicht wegen politischer, Verbrechen stattgefunden habe. *

kreich. Paris, 2. Dezember. licht den bereits mehrfach erwähnten Gesetz⸗ ffend den Generalstabsdienst, welchen Minister in der Nationalversammlung einbringen einbegleitenden Motiven. Die Vorlage besteht aus d enthält im Wesentlichen folgende Bestimmungen: Die Offiziere des Generalstabs verbleiben in den ihnen durch die bisherigen Ordonnanzen an lstabs⸗Corps besteht

tzung näher von dern Kr Art. 2. Die Ecole d Applica Rekrutirung des Generalstabs, ab Ecole de prèpar Aufgabe, die in d n vervollständigen und die jungen L rende „Ecole supérieure de Guerre. Kursus in dieser Anstalt dauert Unter⸗Lieutenants, welche liche die Militärschule von Sai Art. 5. Die näheren Programme bestimmt d Vortrag des nach Art. 30 zu gründenden Art. 6. Nach zurückgelegtem Unterricht rücken zu Lientenants auf. Guerre gegründet, den Generalstabsdienst vorbereiten so diese Anstalt berechtig höchstens 28 Jahre a rang bekleiden.

Numãnien. (W. Ztg.) Der Senat wählte den Metro Prãsidenten und die Prãsidenten. in beiden Kammern verfügt die Regierung sow

wie im Senate äber eine starke Majorität.

Rußland und Polen. St. Petersburg. 5. Dezember. Die Einladungen zu der Fortsetzung der nz in St. Petersburg sind Seitens der

(W. T. B.) Brüsseler Konfere Regierung erfolgt, jedoch enthalten dieselben den Zeitpunkt der Eröffnung der Konferenz, cht bemerkt, daß die Regierung über den Eröffnungs⸗ Mächten noch eine weitere Mittheilung zugehen lassen e Mittag findet auf dem Marsfelde in Gegen⸗ ers und des Prinzen Albrecht von Preu⸗ e⸗Korps statt. Die Resi⸗

Das „Bulleti e, ,. keine Angabe über

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entwurf, der Kriegs⸗ wird nebst den 36 Artikeln un

dieser Hinsi termin den werde. Heut wart des Kais ßen eine Parade über das Gard denz des Kaisers ist von Zarskoje⸗Sselo wieder nach Peter verlegt worden. Schweden un Sonatag wurde in der Adolf Frederiks⸗-Kirche ein doppeltes Säkularfest gefeiert, und zwar der hundertste Jahrestag der feierlichen Einweihung der Kirche u tag der St. Olofs⸗Kapelle, der Stelle derselben stand. der Kultus⸗Minister, der Ober⸗Statthalter und andere eierlichkeit bei, die in der überfüllten

rt und von einem Sängerchor von 100 Personen

gewiesenen Funktionen. eine Aktheilung für Geodäsie, iegs⸗Minister bestimmt t nicht mehr die direkte er ste besteht unter dem Namen Art. 3. Sie hat die

halb des Genera deren Zusammense . tion besorg d Norwegen. Stockholm, 1. Dezember. ation à LEtat-wajor“ fort. er Schule von Saint-CEyr empfangene Ausbildung eute für die nach Art. ein vorzubereiten. Zum Eintritt be⸗ ein Jahr gedient, und die jun⸗ nt⸗Cyc absolvirt haben. er Kriegs ⸗Ninister auf Generalstabe⸗Comitès. die Unter⸗Lieutenants Ecole supérieure welche die Offiziere für die höheren Grade und Art. 3. Zum Eintritt in Lientenants aller Waffen, die st sind und mindestens seit vier Jahren O welche die Vorbereitungs- eder die gelegt haben, können sich zwei Jahre den, wenn sie diese auptleute aller 3) die Lieutenants

nd der zweihundertste Jahres⸗ g der jetzigen

welche vor Erbauun . Die Königin mit ihrem

verhältnisse des Domanialvermögens im Fürstenthum Reuß j. L. zwei Jahre. Kirche an rechtigt sind

gen Leute., we Würdenträger wohnten der F

Kirche ausgefüh unterstützt wurde.

Die Obersten Graf Taube, Silfverstol Vijkander sind zu General⸗Majoren, und der Oberf Baron Beckfriis zum Hofmarschall ernannt worden. nister des Aeußern, Graf Ritter ernannt.

Der Todestag Carls XII. wurde gestern Abend in gewöhnlicher Weise vom Studenten⸗Corps in Lund mit einem Fackelzug gefeiert.

pe, Knorring und t⸗Lieutenant

Der Mi⸗ Björnstjerna, wurde zum Serafinen⸗

Die Lieutenants, Artillerie⸗Applikationsschule zurück äter für die Eeole supérieure de Guerre mel ganze Zeit in der Truppe Waffen, welche weniger a und Hauptleute der Marine unter den Der Kursus in dieser Anstalt d Ablauf des Kurs liche Offiziere auf Kriegs⸗Minister und treten in den kehren zu ihrer Trup Generalstab, die letzteren Hauptleute Prüfung nicht bestanden haben, kehren ohn ck. Art. 13. Die neuen Hauptleute vom zu ihrer Ausbildung zwei Jahre in den angehört haben, also die er Kavallerie und ein hr in der In- die Artillerie⸗Offiziere ein n der Kavallerie. igt: 1) zwei Jahre in den hre im großen Generalstab der Minister sie weiker je nach den Oberst⸗ Lieutenant destens ein Jahr als Ba⸗ Art. 16. Kein General-

gedient haben; 1s 32 Jahre alt sind; selben Bedingungen. Art. 12. Nach

Kopenhagen, 2. Dezember. ist Prinz Julius (Bruder des Königs) Der König, der Kronprinz, sowie

drich (ebenfalls Brüder des Königs)

Dänemark. Gestern Nachmittag in Fredensborg eingetroffen. die Prinzen Wilhelm und Frie empfingen ihn am Bahnhofe.

In der gestrigen Folketh Minister des Innern einen Ge

auert zwei Jahre. us und nach Maßgabe der Prüfungen werden s Nummer eins bis zu der vom zu bestimmenden Nummer erhalten das Generalftab; die übrigen erhalten das Patent und pe zurück. Die ersteren werden in ihrer Truppe.

eine Lifte gestellt. ingssitzung meldete der setzvorschlag nach Thisted, von Punkte auf der nordseeländischen on Kjöge nach Faxe und der Finanz⸗Mi⸗ r das Verbot der Entgegen⸗ schen Münzen als Bezah⸗ Die Vorlegung dieser Ge⸗ Der Vor⸗

Präsident, daß der über die Eisenbahnanlagen von Struer Aarhus nach Ryom, von einem Bahn nach dem Tuborger Hafen und v mit einer Zweigbahn nach Storehedinge,

nister einen Gesetzvorschlag übe nahme von schleswig⸗holsteini lungsmittel, einbringen würden. ge geschah in der gestrigen Abendsitzung. 8 enthält die Bestimmung keiner öffentlichen Kasse gestattet sein esmünze, lautend auf 1 Species ourants, 23 Species 16 Species oder 20 s Species oder 10 Sch. 11 Species oder 5 Sch. 2 oder 21M als Zahlungsmittel anzu⸗ diese Mün⸗

auptleute im Die Offiziere, e jenen Vortheil zu ihren Regimentern zurũ Generalstab dienen zunächst Waffengattungen, welchen sie zuvor nicht und Genie⸗Offiziere ein Jahr in d

Infanterie⸗ Jahr die Kavallerie⸗Dffiziere ein Ja

Jahr in der Artillerie, fanterie und ein Jahr in der Artillerie, Jar in der Infanterie und ein Jahr i Darauf werden sie der Reihe nach beschäft Generalstäben der Divisionen, des Kriegs Ministers, worauf Bedurfnissen des Dienstes verwendet. im Generalstab wird keiner, der nicht min taillons- oder Escadrons⸗Chef befehligt hat. abs⸗Oberst wird Brigade General, der nicht w lang ein Regiment befehligt hat. bleibt jeder dieser Ober⸗Offiziere in Art. 17 bis 21. D Offiziere bilden die Kriegsreser ahnliche Ausbildung durch. Generalstab versetzt werden. Das Staatsoberhaupt, die Marschälle von Frankreich kehalten das Recht, Generalstabs-Offizier zum Adjutanten zu Generale dürfen einen Escadrons⸗Ch ralstab zum Adjutanten nehmen. länger als drei Jahre Adjutantendienste wieder übernehmen, wenn er zuvor wenigsten In der Regiel darf ein als einen Adjutanten haben, Generale werden in der Infan den Lieutenants und Rittmeistern ent oder die Kriegsschule durchgemacht ha danten dürfen zwei Ordonnanz⸗Offiziere nur einen. Auch die Ordonnanz-Offiziere müssen Jahren anderweit beschäftigt werden. Art 25. Die verschiedenen Generalstäbe bestimmt in Während des Kriegs muß Dienst erforderliche Zahl von Generalstah Art. 29. Das Effektiv des Generalstabs⸗

setz vorschlã schlag des Finanz⸗Minister vom 1. Januar 1875 an schleswig⸗holsteinische Spezi oder 66 Schillinge schleswig⸗holsteinischen C oder 40 Sch. schleswig⸗holsteinischen Crt. Sch. schleswig⸗holsteinischen Crt.,, / schleswig⸗ holsteinischen Ert. , schleswig⸗holsteinischen Ert. Sch. schleswig⸗holsteinischen Von demselben Zeitpunkte an sollen als Zahlungsmittel im gewöhnlichen Verkehr be⸗ Der Finanz⸗Minister bemerkte bei Vorlegung rschlages, daß die Durchführung desselben bei der Münzveränderung den Staat vor nicht unbedeu⸗ Beim Uebergang zur Reichs⸗ Deutschland würden diese Münzen eingezogen, daß ein Theil derselben über breitung der Er wünschte nellest mögliche Förderung, S375 in Kraft treten sollte. inister und der

2) zwei Ja

der Mobilmachung er eben be-

der Stellung, welche Reife versehenen

Die mit dem Patent der ve des Generalstabs und machen eine n Kriegszeiten können sie sofort in den rt. 2 und 24 handeln vom Avance⸗ der Kriegs⸗Minister und einen höheren Die Divisions⸗ Hauptmann vom Gene- Kein Generalstabs⸗Offizier darf versehen und solche nur dann s zwei Jahre anderwärts neral nicht mehr Die Ordonnanz⸗Offiziere der terie den Lieutenants, in der Kavallerie lehnt, welche die Vorbereitungs⸗ Die Corpe⸗Komman- haben, die übrigen Generale pätestens nach drei Zusammensetzung der und Kriegszeiten der im Innern und in Algerien

zen auch nicht nutzt werden. dieses Gesetz vo bevorstehenden tendem Verlust schüͤtzen würde. markberechnung in und man könne dann voraussetzen, die Grenze gehen und dadurch der schnellen Ver neuen Kronenmünze ein Hinderniß entstehen würde.

dem Gesetzvorschlage die sch Gesetz schon am 1. Januar 1 schiedene Gesetzvorschl Kriegs⸗Minister dem zulegen gedenken, wur

gedient hat. Diyrisions⸗G

age, welche der Marine⸗M Reichstage in der morgigen Sitzung vor⸗ den ebenfalls vom Präsidenten angemeldet.

Bueno s⸗A Ayres, 3. Dezember. (W. T. B.) g ist die amtliche Meldung zugegangen, daß sich I Mitre mit feinem Infurgenten⸗Corps retion ergeben hat, nachdem ucht geschlagen und auf der In der Provinz Bueno Die Regierungstruppen verfolgen dessen Avantgarde ebenfalls

Amerika. Der Regierun der Genera den Regierungstruppen auf Disk er von den letzteren in die Fl Flucht eingeholt worden war. ist die Ruhe wiederhergestellt. den Insurgentenführer Arredondo, eine Niederlage erlitten hat.

Offizieren Corps be⸗ Das Generalstabs⸗ unter denen ehe⸗

die für den zurückbleiben. ; stimmt der Art. 11 des Cadresgesetz:s. Comité besteht aus Generalen malige Generalstabs⸗Offiziere tritt noch ein höheres Mitglied d Comité's werden vom Minister, der Republik ernannt. Lieutenant vom Generalstab. Art. 31 entwirft die Programme für die Vor leitet die Arbeiten der Generalstabs⸗ und der mit Offiziere und bringt die Verbess neralstabsdienst in Vorschlag.

bereitungs⸗ und Kriegsschule wer oder einer Deputation desselben abge tritt am 1. Januar für die gegenwärtigen zu diesem Termin in Art. 34 36 enthalten no

Ver sailles, 4. Dezember. ( sammlung. Es wurde über die Zreiheit des Un fortgesetzt. Bischof Dupanloup trat für während der Deputirte Challemel Lae Das linke Centrum der konstitutionellen G sselbe will

verschiedener Waffen, die Mehrheit bilden müssen; zu ihnen Die Mitglieder des der Präsident wird vom Präsidenten kretär fungirt ein Oberst oder Oberst⸗ Das Generalstabs⸗Comitè bereitungs⸗ und Kriegeschule, Patent versehenen ts für den Ge—⸗

er Intendantur.

Kalkutta gemeldet, daß tzt, sondern von Shir Ali st. Letzterer hat auf die lche vom Vizekönig von Ostindien in dieser hn gerichtet worden sind, noch keine Antwort ertheilt. Die Regierung hat jetzt die Ue daß der in Gwalior gefangen genommene in Wirklichkeit nicht Rena Sahib ist, von Scindia jetzt zugiebt, daß er sich über die fangenen geirrt habe.

Asien. Der „Times“ wird aus Jakub Fhan nicht gefangen gese

Khan nur in seinem Palaste internirt i Vorstellungen, we

Angelegenheit an i

erungen und Reglemen Art. 32. Die Prüfungen der Vor⸗ den vor dem BGeneralstabs⸗Comits Art. 33. Dieses Gesetz hat aber keine rückwirkende Kraft Lieutenants vom Generalstab und für die bis der FEeole 4 Application aufgenommenen Off- ch weitere Uebergangebestimmungen.“

W. T. B.) Nationalver⸗ Berathung der Gesetzvorlage terrichts an den höheren Lehranstalten den Gesetzentwurf ein, denselben bekãmpfte. bezüglich der Berathung etzyorlagen die Initiatide zu ergreifen, die bezuglichen Vorschläge abwarten, zu die Regierung veranlaßt sehen könnte. ster will im Januar einen neuen Ges icher eine Modifikation der best enden

berzeugung gewonnen, angebliche Nena Sahib da auch der Radschah Identität des Ge⸗

1876 in Kraft,

Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), e Verwaltungssachen: Herausgabe tschen Reichs; Mittheilungen über erweisung von Ausländern aus dem Uebersicht über die Ausprägung von chiffahrt: Quarantaine⸗Vorschriften! Hafen von Puerto Cabello in der Kommissionen für die Prü⸗ ermanns 2c. Prüf g der Eisenbahn im Voigtlande; Leitung des chleswig⸗Holstein; Eröffnung sulatwesen: Exequatur · Erthei⸗

Nr. 49 des erausgegeben im at folgenden Inhalt: I) Allgemein eines amtlichen Handbuches de. den Stand der Rinderpest; Reichsgebiete.

at den Antrag,

2) Münzwesen: Reichsmünzen. 3) Marine und S Vorschriften für die Einfahrt in den Nachtrag zum Verzeichniß eeschiffer ꝛc.; Beginn von Seesten 4 Postwesen: Bekanntmachungen betr.: wischen Plauen in Sachsen und Oelsni ostbetriebes auf mehreren Routen in der Eisenbahn Dortmund⸗Lünen.

abgelehnt. Da denen sich etwa Finanz⸗Mini einbringen, Steuern vorschlägt.

Italien. Rom, 4. Dezember. (W. T. B.) Der Prãsident

des Senats, Des Ambrois di Nevacche, ist in der letzten

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Ber lin, 5. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Deu i⸗ schen Reichstages erwiderte der Reichskanzler Fürst von Bismarck dem Abg. Dr. Jörg auf die Bezüglichkeiten, welche die⸗ ser in die Besprechung der Statsposition für den Bundesrath

und dessen Ausschüsse aus Veranlassung der angeblichen Nicht⸗

wirksamkeit des Ausschusses für die auswärtigen Angelegenheiten eingeflochten hatte:

Bei aller Bereitwilligkeit, auf sachliche Anfragen bei Gelegenheit der Budget diskusston Auskunft zu geben, wird es mir in diesem Falle doch schwer, weil der Herr Redner eigentlich eine Frage, auf die man antworten könnte, nicht gestellt hat. Er hat die ganze Weltlage und das ganze Ansland berührt, namentlich insoweit es dem Reiche nach⸗ theilig sein könnte und im Auslande unangenehme Emdrücke macht. Aber wonach er mich eigentlich gefragt hat ich habe sorgfältig aufgepaßt, habe es aber nicht recht entdecken kõnnen; denn eine Budgetposi⸗ tion, die hier diskutirt werden könnte, ist für diejen Aasschuß nicht ausgeworfen. Mich in eine ftaatsrechtliche Diskussien über die Aus⸗ legung der Reichsverfassung, über die Kompetenz dieses Ausschusses, über die Thätigkeit seiner Mitglieder, zu denen bekanntlich Preußen nicht gehört, mit dem Herrn Vorredner zu vertiefen, das werden Sie mir hier nicht zumuthen Ihrer Zeit wegen, und ich würde es meiner Zeit wegen auch an jedem anderen Orte vermeiden. Die staatsrecht⸗ liche Erörterung dieser Fragen ist Sache der Bundesregierung und derer, die bei dem Ausschusse betheiligt sind.

Der Ausschuß besteht in voller Wirksamkeit, er führt die achte Nummer der verschiedenen Ausschüsse und er befteht aus dem König⸗ lich bayerischen Minister von Pfretzschner, dem Königlich sächsischen Minister von Friesen, dem württembergischen Gesandten von Spitzem⸗ berg, dem Großherzoglich badischen Minister von Freydorf, und dem Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Vertreter von Bülow; also daraus wird der Herr Abgeordnete entnehmen, was er wahrscheinlich wohl schon ohnehin gewußt hat, daß der Ausschuß zu Recht besteht und zusammentritt, fo oft eines der Mitglieder auf Berufung antrãgt, respektive der Königlich bayerische Bundesbevollmächtigte ihn beruft. Das ist vielleicht schwierig, wenn der Bundesrath überhaupt nicht ver- sammelt ist; gewiß wäre es auch dann thunlich, und der Aus⸗ schuß wird zusammentreten, so oft das Bedürfniß dazu vor⸗ liegt. Daß dieses Bedürfniß nicht häufig eintritt, dafür sorgt das Auswärlige Amt, i dem es die verbündeten Regierungen durch metallo⸗ graphische Abschriften der wichtigeren Depeschen und durch Mitthei⸗ lung der Ergebnisse auf dem diplomatischen Gebiete weit über seine dienstlichen Verpflichtungen hinaus, und, so viel ich habe erkennen können, unter voller Anerkennung der verbündeten Regierungen auf dem Laufenden erhält. Wir haben in unseren auswärtigen Be zie hungen recht reine Wäsche und nicht sehr viel zu verbergen, wie Sie auch daraus ersehen, daß wir uns nicht daran kehren, ob die höchsten Beamten, die wir im Auswärtigen Amte anste en, gerade dem einen Dder dem anderen Bundesstaate angehören. Wir haben zu allen Reichsangehörigen, jo weit sie nicht das Vertrauen durch politisches Verhalten verwirken, wir haben namenttich zu allen Reichs⸗ regierangen ein unbegrenztes Vertrauen. Der Präfident des früheren bayrrischen Staats⸗Ministeriums befindet sich in einer Siel⸗ lung, in der ihm wahrscheinlich nichts geheim bleibt, was im Reichs⸗ dienste passirt. Der frühere mecklenburgische Minister ist in der Stellung des Staats Sekretärs ganz genau in derselben Lage. Diese Idee also, als ob, wenn ein heimlich sorgfältig präparirter Krieg Dder sonft eine Abscheulichkeit geplant würde, dieser Ausschuß, wenn er Ferufen würde, dem auf die Sprünge kommen würde, ist ja ganz utopisch und eigentlich doch mehr für Romane und Kinderlesebücher berechnet. Im Jahre 1874 ist meins Erachtens gar kein Bedürfniß gewesen, daß irgend eine Ausschußsitzung hätte stattfinden müssen, weil das Jahr 1874, was dem Herrn Vorredner, wie es scheint, einen so erschreckenden Eindruck gemacht hat, in den 13 Jahren, die ich nunmehr an der Spitze des Auswärtigen Amts von Preußen und Deutschland stehe, eigentlich das ereignißloseste gewesen ist, was mir je vorgekommen ist. Ich ziehe daraus den Schluß, daß dem Herrn Vorredner alle Jahre einen furchtbaren und erschreckenden Eindruck gemacht haben, und daß ihm das letzte gerade im Gedächtniß geblieben ist. Wir, die wir wirklich im Geschäftsleben haben 1874 eigentlich diplomatisch weniger, ich will nicht sagen weniger laufende Geschäfte die giebt es immer aber sehr wenig Gemüthsbezie hungen gehabt. Durch die ganze Rede des Vorredners zog sich der⸗ selbe cothe Faden leiser Verdächtigungen der Reichsregierungen, daß sie wohl damit umgehen möchten, selbst den Frieden zu stören, auch wenn sie nicht angegriffen würden, und der leise analoge rothe Faden, wie er neulich vom Abgeordneten Lasker mit vollem Rechte in da Rede eines Mitgliedes derselben Partei gerügt wurde, als ob die Re⸗ gierungen und die Vertreter der einzelnen Staaten die Rechte ihrer Staaten nicht gehörig wahrnehmen, damit diese Herren, wie Lasker sagte, mit einer schlechten Zensur und leise angehaucht von dem Ver⸗ dachte des nicht hinreichend eifrigen Schutzes der Landesinteressen in die Heimat zurückkehren. Und so ist diese Karte, die hier auf der Tribline abgegeben wurde, wohl auch an die Adresse der bayerischen öffentlichen Meinung gerichtet, um der Königlich bayerischen Re—⸗ gierung den Kredit un Lande zu verderben und glauben zu machen, als benutze ste die vorbandenen Hilfsmittel nicht, um Bayern den ihm zustehenden Einfluß zu verschaffen. Der ledem Staate im Reiche zustehende Einfluß wird demselben mit Wissen und Willen niemars irgendwie verkümmert oder beneidet werden. Und wenn das der Fall wäre, so glaube ich, sind die Regierungen selbst vollkommen tanfi, das mit mehr Sachkunde geltend zu machen oder zu bekämpfen, als der Herr Vorredner dazu im Stande war.

Der Herr Vorredner hat außerdem eine Anzahl Thatsachen theils aus dem auswärtigen, theils aus dem inneren politischen Leben des vergangenen Jahres berührt, auf die ich noch kurz eingehen muß, um irgend welchen Entstellungen vorzubeugen.

Von einer Intervention in Spanien ift bei uns nicht die Rede gewesen in dem Sinne, wie er uns Interventionsgelũste in Frank⸗ reich anklagte, weil wie uns über die aufrtührerische Sprache franzö⸗ sischer Bischöse in Erlassen, die an deutsche Unterthanen gerichtet wa⸗ ren, beschwerten. Es handelte sich da, juristisch genau genemmen, ich weiß nicht, ob der Herr Vorredner Jurist ist nicht einmal um ausländische Bischöfe; denn die flagrantesten Thatsachen betrafen folche Bischöfe, die damals noch einen Theil der Diözesen im Deutschen Reiche besaßen und insofern auch der Jurisdiktion des BDeutschen Keichs unterlagen. Aber auch in Spanien kandelte es sich im keine Intervention. Als ich die erste Nachricht von der Ermordung des Hauptmann Schmidt erfuhr, so ist mein Gefühl gewesen: wenn das ein englischer Zeitungskorrespondent, ein amerikanischer, ein russi⸗ scher, ein franzöfischer gewesen wäre, so wäre ihm das nicht passirt. Es regte sich in mir die Erinnerung an alle. alten Demüthigungen, die Deutschland durch seine Zerrissenheit früher zu erdulden genöthigt worden ist, und ich sagte mir: es ist Zeit, das Ausland daran zu ge⸗ wöhnen, daß man auch Deutsche nicht ungestraft ermorden darf. Und in diesem Sinne war ich allerdings entschlossen, den Vorgang nicht ungerügt und unbemerkt vorübergehen zu lassen. Wäre es den völker⸗ rechtlichen Traditionen gemäß und. geziemte es ung, auf eine barba⸗ rische, ich kann sagen henkermäßige Verfahrungsweise in ähnlicher Weise zu antworten, so hätten wir am ersten besten carlistischen Ha⸗ fen, den wir erreichen konnten, eine Landung gemacht, hätten den ersten besten carlistischen 5 ergriffen und am Hafenthor gehängt. Das war das, was sich dem natürlichen Menschen als Re⸗ pressalie aufdrängte. 5 ;

Indeffen so handeln wir nicht, denn wir sind eminent friedfertig. Der Herr Vorredner vindizirt diesen Charakter für Süddeutschland Fauptsächlich. Ich will ihm den jg nicht bestreiten; aber friedfertiger, wie der Herr Vorredner, bin ich jedenfalls, da braucht man unn seine letzte Rede zu kennen; und wenn er mir als kriegerisch vorwirft, ich hälte irgend einmal von einem Strahl kalten Wassers zur Beruhigung aufgeregter Gemäther gesprochen, so kann ich mich nur darauf be rufen, daß kaltes Wasser ein eminent friedfertiges abkühlendes Ele⸗

Nacht plötzlich gestor ben. Aus Veranlassung des Trauerfalls

ment i Ich würde dem Herrn Vorredner rathen, recht viel Ge⸗ brauch davon zu machen.