1874 / 286 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

ö.

K 36.

Demnächst lagen die Verhältnisse in Spanien nicht so, daß wir fũr diese an einem deutschen Offizier begangene Mordthat die dortige Regierung hätten verantwortlich machen können; denn sie hatte dort die Macht nicht. Da wir nicht in der Lage waren, uns in einer menschlichen und für ein großes Reich schicklichen Weise Vergeltung . nehmen, so haben wir uns gefragt; wie ist es möglich, diesem

ande von so ruhmreicher. Vergangenheit und von so bedauerlicher Gegenwart in seinen jetzigen Leiden einigermaßen zu helfen? Ich habe mir gesagt: das Richtigste ist, wenn man die Reste staatlicher Konsolidatiou, die dort noch vorhanden sind, dadurch stärkt, daß man ste anerkennt, daß man den glimmenden Docht staatlicher Ordnung, der dort noch ist, nicht vollstaͤndig auslöschen läßt durch die Riva⸗ litäten im Lande und etwaiger feindlicher Mächte, zie andere Interessen haben, daß man die faktisch noch vorhandene Macht dort, die von der Mehrheit des Volkes einstweilen getragen ob innerlich anerkannt wird, weiß ich nicht anerkennt und dadurch zu kräftigen sucht, damit man einer künftigen stagtlichen Ordnung wenigstens den vorhandenen Rest Capitalstaatlicher Institutionen noch übergeben kann. Wir glaubten, daß das der beste Dienst wäre, den wir der spanischen Ration leisten könnten, ihr nachher überlassend, sich ihre Institution selbst zu geben die jetzige giebt sich ja für eine dauernde selbst nicht aus, sondern für eine überleitende die Institution vollständig ihrer freien Wahl überlafsend, die sie sich geben will. In diesem Sinne haben wir unfcrerseits die spanische Regierung, wie sie jetzt augenblicklich besteht, ledig⸗ lich im Interesse Spaniens und, um unsererseits zu thun, was wir konnten, um den Gräueln des dortigen Bürgerkrieges ein Ende zu machen, anerkannt und haben diese Absicht, so zu verfahren, sämmt⸗ lichen Mächten mitgetheilt, bevor wir verfuhren. Dem Herrn Vor⸗ redner wird auch bekannt sein, daß mit uns fast sämmtliche euro⸗ päische und der größte Theil der Überseeischen Staaten die jetzigen spanischen Verhältniffe anerkannt haben. Die Kaiserlich russische Re— glerung hat ihrerseits es nicht ihres Interesses gehalten. Die Ver⸗ hältniffe liegen für die russische Politik ganz anders, wie für die unfrige. Rußland liegt um so und so viel Meilen weiter von Spanien, wird von den spanischen Verhältnissen um jo viel weniger berührt. Es ist kein russischer Offizier dort umgebracht worden, das nationale Gefühl also spielt dabei in seiner Erregung nicht mit, und außerdem so, wie wir Achtung für unsere Ansichten verlangen, achten wir die Mei- nungen anderer Regierungen, die in der günstigen Lage sind, der theoretischen Auffassung der Sache zu folgen, weil sie von der praktischen nicht berührt werden. Am allermeisten aber achten wir die Meinung der uns seit einem Jahrhundert und noch heute intimsten unter den uns befreundeten Mächten, der russischen, und wenn der Herr Vorredner geglaubt hat, mit seinen kleinen Pfeilen dahin schießend, eine kleine Verstimmung zu machen, so erregt das innerlich nur unsere Heiterkeit.

Unsere Beziehungen dort stehen, Gott sei Dank, fest und thurm⸗ hoch über der Tragweite von dergleichen kleinen Versuchen. Wenn also der Vorredner von meinem Fiasko sprach, so kann ich nur erwidern, aht mit dem seinigen, was er eben erlebt, doch nicht tauschen möchte.

Der Herr Vorredner hat ferner in einer etwas gewagten Weise ich häfte an seiner Stelle doch lieber darüher geschwiegen den Vorgang des Kissinger Attentats erwähnt und hat dabei den Mörder als einen halbverrückten Menschen bezeichnet. Ich kann Ihnen ver—⸗ sichern, daß der Mann, den ich selbst gesprochen habe, vollkommen im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten ift. Sie haben ja auch weitläufige aͤrztliche Attefte darüber. Ich begreife es, daß der Herr Vorredner jeden Gedanken an eine Gemeinschaft mit einem solchen Menschen scheut und ihn weit von sich weist. Ich bin auch überzeugt, das wird auch vor dem Attentate des Herrn Vorredners Absicht gewesen sein, und der Herr Vorredner wird gewiß nie im Janersten seiner Seele auch nur, den leisesten Wunsch gehabt haben: wenn dieser Kanzler einmal irgendwie verunglücken könnte! Ich bin überzeugt, er hat das nie gedacht. Aber mögen Sie sich lossagen von diesem Mörder, wie Sie wollen, er hängt sich an Ihre Rockschöße fest, (Bravol Murren im Centrum er nennt Sie seine Fraktion. (Große Unruhe) Ich erzähle Ihnen ja nur die geschichtlichen Thatfachen; seien Sie doch entrüstet über die Momente, die dazu Anlaß gegeben haben, daß so etwas geschehen konnte, aber nicht, wenn man Ihnen die einfachen Thatsachen erzählt, wohin ein zorni⸗ ges, undurchgebildetes Gemüth kommt, wenn es auf diese Weise gehetzt wird, wie dieser Kullmann in Salzwedel von dem Pfarrer Störmann Der nicht mehr am Leben ist gehetzt worden ist. Kurz und gut, ich beabsichtige ja nur und bin dazu bereit, sofern Sie es wünschen, dieses Thema jederzeit wieder aufzunehmen, ich fürchte dasselbe nicht, aber ö habe es hier nicht angeregt; der Herr Vorredner hat es an— geregt!

Der Mann hat bei der einzigen Unterredung, welche ich mit ihm gehabt habe, wo ich ihn fragte: wenn Sie mich nicht gekannt haben, wärum haben Sie mich denn umbringen wollen? darauf hat er mir geantwortet: Wegen der Kirchengesetze in Deutschland. Ich habe ihn weiter gefragt, ob er denn glaubte, damit diese Sache zu ver bessern. Darauf hat er gesagt: Bei uns ist es schon so schlimm, es kann nicht schlimmer werden. Ich habe mich überzeugt gehalten, daß er diese Redensart irgendwo in Vereinen aufgeschnappt hatte. Und dann hat er noch gesagt: Sie haben meine . beleidigt!

Ich sagte: Welches ist denn Ihre Fraktion? arauf hat er mir vor Zeugen gesagt: Die Centrumsfraktion im Reichstage. (Heiter keit. Pfui! aus der Centrumsfraktion.) 8

Ja, meine Herren, (nach dem Centrum) verstoßen Sie den Mann, wie Sie wollen! Er hängt sich doch an Ihre Rockschöße! (Pfui! aus dem Centrum Stürmisches andauerndes Bravo links und rechts, . J Pfuirufen aus dem Centrum. Glocke des Präsi⸗ enten.

Präsident: Ich bitte um Ruhe und muß bemerken, daß der Ausdruck „Pfui, nicht parlamentarisch ist.

Der Herr Reichskanzler hat das Wort.

Meine Herren, der Herr Präsident hat schon gerügt, was ich von dem Herrn Abgeordneten, der dort auf der zweiten Bank sitzt, rügen wollte, oder vielmehr, rügen ist nicht mein Beruf; aber ich wollte meine Meinung dakber äußern. „Pfui“ ist ein Ausdruck des Ekels und der Verachtung. Meine Herren, glauben Sie nicht, daß mir diese Gefühle fern liegen; ich bin nur zu höflich, um sie auszusprechen.

Nach dem Abg. Windthorst, welcher, als die Auf⸗ regung im Hause sich gelegt, das Wort ergriffen hatte, nahm der Reichskanzler Fürst v. Bis m arck dasselbe '. einmal:

So gern ich mich dem Wunsche fügen möchte, diesen Gegenstand zu verlassen, so ist es doch sehr schwierig, das letzte Wort einer, wie ich glaube, ungerechten Kritik mir gegenüber Herrn Windthorst zu lassen, ohne daß ich auch nur eine Silbe der Berichtigung anführen darf. Der Herr Vorredner hat mich beschuldigt, ich hätte in Kissingen vom Altane eine „Parole“ für die offizi'se Presse ausgegeben. Wenn der Herr Vorredner abwarten will, bis auch er einige Male ange⸗ schoffen wird, wie das mir passirt ift, so wird er vielleicht in dem Augenblicke auch nicht zuerst daran denken, eine Parole für offiziöse Zeitungen auszugeben, so nahe ihm die Beschäftigung auch sonst liegen mag. Ich habe damals,. die Worte sind oft genug wieder⸗ holt worden, um mir im Gedächtniß zu bleiben ich habe göagt: die Thit galt nicht meiner Person, sondern, der Sache, die ich vertrete. War ich dazu etwa nicht berechtigt, wenn mir drei Stunden vorher, der Thäter dies ausdrücklich selbst sagte? Er sagte, er hahe meine Person gar nicht gekannt, auch gar keine Abneigung 2. ondern stehe nur der Sache gegenüber, die ich vertreten, derselbe Thäter, dessen ganze Papiere in einem aufregendem Gedichte aus den Eichsfelder Blättern, ich will den Gegenstand des Gedichtes hier nicht nennen bestanden, das aber nur der Sache galt. Durfte ich nicht sagen, was wahr, dann hätte ich überhaupt geschwiegen. Der Herr Vorredner hat eben über die Vorgänge kein Urtheil. Er wirft mir vor, daß ich von Kissingen, wo ich in der Kur war, nicht temperirend auf den Ton der offtziösen . eiugewirkt habe. Ich möchte dagegen den Herrn Vorredner ragen, ob er, der, so viel ich weiß, gesund war um die Zeit, viel⸗ leicht temperirend auf den Ton der ultramontanen Blätter von der

von Hause aus damit beschäftigten, die That zu entschuldigen? Und die Germania gab die Parole zuerst, die der Herr Vorredner vor- her zu meinem Erstaunen in seiner Rede mit einem leisen An⸗ klange reproduzirte. Die Germania sagte: es ist * nicht zu ver⸗ wundern, wenn solche Thaten der Minister die Leute zur Ver. zweiflung bringen, zum Verbrechen. Der Herr Vorredner und ich nehme davon Akt und werde es nicht sobald ver essen sagte heute ausdrücklich wenn es vorkommt, daß in der Aufregung der religiösen Kämpfe solche Verbrechen begangen werden, so mögen es dieje⸗ nigen sich selbst zuschreiben, die an dieser Aufregung schuld sind. Er, wiederholt also den Gedanken der Germania: eigentlich war Kullmann entschuldbar und der Reichskanzler selbst daran schuld, daß Kullmann auf ihn schoß, so drücke ich es mir in Deutsch aus. Ich bitte den Herrn Vorredner, den stenographischen Bericht seiner Rede nachzusehen; mit seiner Logik wird es ihm viel⸗ leicht gelingen, diesen Makel blasser zu verwischen; aber ich berufe mich auf die stenographischen Berichte, daß er dasselbe gesagt hat. Hat irgend Jemand temperirend auf die ultramontgne Presse in Bayern oder hier eingewirkt? Hat man nicht dieses Attentat zu fri⸗ volen Entstellungen benutzt, die ich noch jetzt durch eine große An zahl von Preßprozessen an das Licht zu ziehen suche, nicht etwa weil ich durch ein Gefühl der Rache und Empfindlichkeit dabei ge⸗ leitet werde, sondern nur durch das Rechtsgefühl, weil ich will, daß die Schändlichkeiten, die sonst auf einen engeren Leserkreis beschränkt bleiben, indem sie keine Widerlegung und Berichtigung finden, vor ein grö⸗ heres Forum gezogen werden, damit ehrliche Leute sehen, was man heute einem bethörten Leserkreis zu bieten wagt! Darum bringe ich diese Verdächtigungen vor das Licht. Daß diese Presse an dem Attentat unschuldig wäre, kann man sicher nicht sagen. Wenn ich nur die Hälfte der Schändlichkeiten, die von mir in ultramontanen Blättern gedruckt werden, von irgend einem Menschen glaubte, so wüßte ich selbst nicht, was ich thäte.

. die Beschwerde des Abg. Dr. Reichensperger, daß in der vom Kaiserlich Statistischen Amt veröffentlichten Uebersicht über die Ergebnisse der letzten Reichstagswahl die Mitglieder der Centrumsfraktion ‚Ultramontane“ genannt seien, erwiderte der Bundes bevollmächtigte, Präsident, Staats⸗Minister Dr. Delbrück:

Meine Herren! Ich ergreife das Wort lediglich deshalb, weil aus einer Wendung des Herrn Vorredners geschlossen werden könnte, als wäre das Reichskanzler Amt für die Ihnen hier mitgetheilte Ueber⸗ sicht irgendwie verantwortlich. Das Reichskanzler Amt hat weiter nichts gethan, als, einem Wunsche des Gesammtvorstandes des Hauses entsprechend, das Statistische Amt heauftragt, eine Uebersicht aufzustellen. Das Statistische Amt hat, wie ich dabei vorgussetzen darf mir ist die Genesis dieser Nebersicht unbekannt sich die Wahlakten hier vom Bureau erbeten, hat die durchgesehen und hat das, was es in den Wahlakten seineseits gefunden hat, also die Bezeichnungen, die in den Wahlakten stan den, und die von den Hunderten von Wahl— behörden im Deutschen Reiche bei ihren Zusammenstellungen einge⸗ tragen waren, übernommen. Das Reichskanzler, Amt selbst ist in der ganzen Sache nichts gewesen, wie Brieftraͤger. Wenn also davon die Rede gewesen ist, entweder es wäre ein Scherz, und der wäre unpassen „oder es wäre Ernst, und der wäre verletzend, so lehne ich beides ab. Es ist dies eine reine Uebertragung von Zahlen und Bezeichnungen aus den Be⸗ richten und den Akten, die hier im Hause vorgelegen haben, und die den sämmtlichen Herren zum Theil aus den Wahlprüfungen bekannt geworden sind. .

Zu Tit. 1 des Spezialetats für das Reichs⸗Ober⸗ Handel sLgericht (Besoldungen) beantragte Abg. Dr. Römer einen neuen Posten, nämlich 7500 Mark für den Ober⸗Staats⸗ anwalt aufzunehmen. Der Staats ⸗Minister Dr. Delbrück erklärte hierüber:

Meine Herren! Ich habe Sie zu bitten, dem Antrage des Herrn Abg. Römer zuzustimmen. Es war, wie ich von vornherein bemerken will, lediglich eine Frage der Zeit, d. h. einer Zeit von vierzehn Tagen, ob der Etat Ihnen vorgelegt wurde, wie er jetzt vorliegt mit der Bezeichnung des Staatsanwalts als eines kommissarisch fungirenden Beamten oder, entsprechen? dem vom Hrn. Abg. Römer gestellten Antrage, mit einer etatsmäßigen Stelle für die Staats⸗ anwaltschaft. Ich scheide hier die Personenfrage vollständig aus, lege das Gewicht nur darauf, daß durch die bisher gemachten Erfahrungen genügend nachgewiesen ist zweierlei: erstens, daß der Geschäftsumfang, der mit den Funktionen des Staatsanwalts verbunden ist, in dauern⸗ dem Steigen begriffen und von der Art ist, daß er einen Beamten vollständig in Anspruch nimmt, und zweitens, daß die Ansprüche, welche an einen solchen Beamten in juristischer Beziehung gestellt werden müfssen, von der Art sind, daß sie nicht der erste Beste erfüllen kann. Nun liegt es, glaube ich, auf der Hand, daß es mit der größten, Schwierigkeit verbunden ist, einen Juristen, der diese Stelle ausfüllen kann, für diese Stelle zu haben, wenn er sie nur kommissarisch verwalten sollte. Der jetzige Inhaber der Stelle ist vollkommen berechtigt, jeden Tag zu sagen: ich wünsche nach Colmar zurückzugehen, und alsdann würden wir in die sehr unangenehme Lage kommen, versuchen zu müssen, Ersatz zu finden, und zwar in einer nur kommissarischen Verwaltung. Ich glaube, es liegt auf der Hand, daß bei der Qualifikation, die wir hier zu verlangen haben, es ein reiner Zufall sein würde, wenn es gelänge, eine solche Person zu finden. Es könnte das nur ein Mitglied des Leipziger Zuristenstandes sein, das geneigt wäre, eine solche zu übernehmen. Es ist also, ich wiederhole es, gar keine Per- sonenfrage dabei im Spiele, sondern nur das Interesse der Sache, welche es verlangt, daß für einen wichtigen Posten immer auch ein den Anforderungen des Postens entsprechender Mann gewonnen werden könne, und dies kann nur geschehen, wenn aus der provisorischen Stelle eine definitive wird. ;

Der Abgeordnete Liebknecht hat in der Reichstagssitzung vom 21. v. Mts, nach dem stenographischen Bericht in seiner ö daß der Abgeordnete Most im Gefängnisse zu Plötzensee zur Be— schäftigung angehalten werde, die Ausgabe des Reichs strafgesetzbuches von Höinghaus citirt und eine darin enthaltene Erläuterung des 5§. 16 des Gesetzes wörtlich angeführt, mit dem Bemer— ken, „daß die Auslegung der Vorschtift über den Straf⸗ vollzug, nach welcher auch in Plötzensee verfahren werde, nicht nur dem Wortlaut und dem Sinne des 5 16 cit. in schroffster Weise widerspreche, sondern daß sie auch der in Sachsen gültigen Auslegung schnurstracks zuwiderlaufe und es daher nothwendig wäre, daß hier von oben her eine Remedur einträte. Dem gegenüber veröffentlicht die „N. A. Ztg.“ eine Erklärung des Hrn. Höinghaus, daß die ange— fochtene Auslegung des 5§. 16 cit. mit den amilichen Motiven der verbündeten Regierungen vollständig übereinstimme.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 5. Dezember. Im Königlichen Schauspiel⸗ hause kam gestern Schillers „Fiesco“ neu einstudirt nach län⸗ gerer Zeit der Ruhe wieder zur Aufführung. Das Trauerspiel war auf das sorgfältigste einstudirt und die Rellen mit den hervorragend⸗ sten Mitgliedern der Königlichen Bühne (Hr. Ludwig: Fiesco, Fr. Erhartt: Legnore, Hr. Berndal; Gianettine Daria, Hr. Kahle: Hassan, Hr. Deetz: Verrina) besetzt. Besonderen Beifall fanden die r arrangirten Volksscenen und Ensembles. Von den Dar⸗ tellern wurden Hr. Ludwig und Hr, Kahle, dessen Hassan als eine originale vorzügliche Leistung diese Anerkennung wohl verdiente, am meisten ausgezeichnet.

Von der in Carl Heymanns Verlag, Berlin, erscheinenden neuen Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis . dem Gebiete des deutschen ö5ffentlichen Rechts, herausgegeben von W. Hartmann, Ober⸗Tribunals-⸗-Rath, liegt das erste Heft vor.

Germania bis zum bayerischen Vaterland, eingewirkt hat, die sich

Ueber den Zweck dieser Zeitschrift sagt das Vorwort: Das eth r Recht in . hat, auf der Grundlage

nener staatlicher Verhältnisse, wesentliche Veränderungen theils schon

*.

erfahren, theils noch in Aussicht stehen. Durch welterschütternde Er⸗ eignisse, auf den Trümmern des französischen Imperialismus, ift das Deutsche Reich. das Ziel und das Ideal aller deutschen Patrioten, in jugendlicher, hoff nungsreicher Kraft erstanden. Auf dem Altare des Vaterlandes haben, zur Kräftigung des Reiches, die Landesfürsten erhabene Rechte der Souveränetät niedergelegt und zum Attribute der Reichsgewalt erhoben. Gesetzgebung und Verwaltung in den wichtigsten Disziplinen des öffentlichen und privativen Rechts sind in die Hand des neu gegründeten Reichs gelegt worden. An die Stelle der vartikulgreu Bestrebung, der Zersetzung der Deutschen Nationalitãt, ist die Idee der Universalität. das Bewußtsein der nationalen Zusammengehörigkeit getreien. Die Einheit des Rechts, des Fundaments des Staats, wird als eine politische Nothwendigkeit erkannt und von Regierung und Volk mit gleichem Ernste angestrebt.

Dieses nationale Ziel der Rechtseinheit kann aber nur erreicht werden durch Darlegung des bestehenden Rechtszustandes in Deutsch⸗ land. Für das Privatrech= fehlt es in dieser Hinsicht zumeist nicht an literarischen Hülfamitteln. Neuerdings ist selst eine Kommission berufen, um ein einheitliches Privatrecht für Deutschland zu ent⸗ werfen. Schwieriger, wegen der Mannigfaltigkeit der staatlichen und volkswirthjchaftlichen Interessen, und wichtiger, wegen des unmittelbaren . auf das materielle und geistige Wohl des Volkes, ist die Verwirklichung der Einheit auf dem Gebiete des öffentlichen Rechtes.

Den Zuftand dieses Rechtes, darzulegen und die Entwickelung dieses Rechtes in eiaheitlichem Sinne zu defördern, das ist das Ziel und die Bestimmung der gegenwärtigen Zeitschrift. Die letztere soll, als ein Central-Organ, das öffentliche, 2 i. das innere Staats⸗ recht in Deutschland, nach Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis, vertreten und, auf dem Wege vergleichender Darstellung, die Rechts⸗ einheit anregen und hefördern. ie Zeitschrift dient daher, auf der Grundlage des veröffentlichten Programmes, für alle Zweige des Staatsrechtes, in nationaler Einheits bestrebung, den Interessen der Wissenschaft und denen der inneren Politik.“

Das erste Heft enthält einen Aufsatz über das badische Altkatho⸗ likengesetz vom 14. Juli 1874 vom Kreisgerichts⸗Rath Heinsheimer in Mannheim, ferner 33 Entscheidungen und Erlasse von Gerichten und anderen Behörden (darunter das Erkenntniß des Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten in Preußen vom 15. April 1874, be⸗ treffend die Entlassung des Erzbischofs Grafen von Ledochowski aus dem Amte), die neuen preußischen Kirchengesetze, Literatur.

Von der Zeitschrift erscheinen jährlich ca. 6 Hefte gr. 8, die einen Band von ca. 45 Bogen bilden. Der Preis des Bandes be⸗ trägt 16 M. ö

Se Majestät der König von Bayern hat, der Allg. tg.“ zufolge, auf Vorschlag des Kapitels des Maximilianserdens, der durch den Tod Kaulbachs, Fritz Reuters und Homeyers Lücken erlitten, dieselben ergänzt, die Zahl der Mitglieder um einige vermehrt und zu Rit⸗ tern des Ordens ernannt; den Maler Friedrich Menzel in Berlin, den Bild⸗ hauer Johannes Schilling in Dresden, den Dichter . Lingg in München, den Dichter Joseph Victor Scheffel in Karlsruhe, den Botaniker Universitäts⸗wrofessor Dr. Alexander Braun in Berlin und ö. H Universitäts⸗Professor Dr. Eduard Kummer in

erlin.

Von , J. G Fr. Cannabichs Lehrbuch der Geographie nach den neuesten Friedensbestimmungen“, das gegenwärtig in acht⸗ zehnter Auflage, neu bearbeitet vom Professor Ur. Friedrich Maxi⸗ milian Ortel, in Weimar bei Bernhard Friedrich Voigt erscheint, ist soeben die 7. Lieferung II. Bandes (enthaltend die außereuropäischen Länder) ausgegeben worden.

Aus Graubünden kommen immer noch Berichte üher die Schneeno th. Aus Sasten schreibt der Fr. Rh.“ vom 25. No⸗ vember: Heute wird Sasien nach 10tägiger Unterbrechung mit Thusis und der übrigen Welt durch den Boten wieder in Verbindung gesetzt. 5 bis 6 Tage schneite es fast ohne Unterbrechung, und der Schnee erreichte eine Höhe von 6 bis 7 Schweizerfuß. Ein Hof Sasiens, genannt Hof“, wurde in der Nacht vom 19. auf den 20. November schrecklich heimgesucht. Von 5 Wohnhäusern, 5 Alphütten und etwa 46 Ställen sind nur 4 Häuser, 3 Alphütten und 19 bis 15 Ställe verschont geblieben. Alle übrigen, Gebäude sind theils spurlos ver⸗ schwunden, theils eine Strecke weit fortgetragen und verschoben wor⸗ den. Diese Verheerungen hat keine Lawine, sondern ein Sturm oder Wirbelwind verursacht.

. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Berlin. In der Delegirtenversammlung des Landwirth⸗ schaftlichen Centralvereins des egierungsbezirks Potsdam, die am vergangenen Donnerstag Akend im Englischen Haufe hierselbst tagte, wurde beschlossen, der Petition des Ostpreußi⸗ schen Centralvereins wegen Rückvergütung der Grundsteuer nicht bei⸗ zutreten; man fprach den Wunsch aus, daß bei der erhofften Steuer⸗ reform die Grund, Gewerhe⸗ und Gebäudesteuer aufgehoben und eine Kreiskommunalsteuer eingeführt werde. Sodann wurde der Rittergutsbesitzer von Tettenborn in den Vorstand, Herr v. Wedell⸗ Malchow als Delegirter zum Deutschen Landwirthschaftsrathe für dessen nächste Sitzungsperiode gewählt. Auf Veranlassung des Vereins wird im kommenden Sommer in Angermünde eine Mäãäh⸗ maschinenkonkurrenz stattfinden Auf Antrag des Herrn Zühlke wird eine erneute Petition an das Abgeordnetenhaus wegen Ab⸗ lösung der Abdeckerei eingereicht werden.

Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. Oesterreich-Ung arn. In der zweiten Hälfte des Monats No⸗ vember herrschte die Rinderpest in Galizien (Bezirke: Skalat, Brody, Borszezown; Krain (Bezirke: Loitsch, Gottschee); Dalmatien Be⸗ zirke: Benkowac, Macarsca). In Ungarn herrschte die Seuche in i4 Ortschaften des Zala'er Komitates; in Kroatien in den Komitaten Agram, Belovar, Kreutz, Varas din, Fiume in der Militärgrenze in den Distrikten Likaottocan, Ogulin. Slulin, Pana, Gradiska. ) Ru ß⸗ land. Nach den bei der Kaiserlich russischen Regierung bis zum 1. November eingelaufenen Nachrichten war die Rinderpest vorzugsweise aufgetreten in den Gouvernements Bessarahien, Wolhynien, Wigtka, Grodnow, Jekaterinoslaw, Kasan, Kiew, Minsk, Mohilem. Orel, Peesa, Poltawa, Pekow, Saratow, Simbirsk, Suwalki, Taurien, Ural, Charkow, Cherson. Außerdem zeigte sich die Seuche in den Gouvernements Witebsk, Kaluga, St. Petersburg, Tambow und Ja— roslaw. Ferner ist nach einer amtlichen Bekanntmachung vom 18. . die Rinderpest in der Vorstadt Prag bei Warschau auf⸗

etreten.

Gewerbe und HGandel.

Melbourne, 3. Dezember. (W. T. B.) Heute sind von hier 68.900 Unzen und 99,0090 Pfund Sterling Gold nach Europa ver- schifft worden.

Königliche Schau spiele. Sonntag, den 6. Dezember. Opernhaus. (242. Vor⸗ stellung.) Der Liebestrank. Komische Oper in 2 Abtheilungen. Musik von Donizetti. Adine: Fr. Mallinger. Nemorino: Hr.

Link. Belcore: Hr. Schmidt. Dulcamara: Hr. Salomon. Hier⸗

auf: Thea, oder: Die Blumenfee. Ballet in 3 Bildern von Paul Taglioni. Anfang halb? Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (253. Vorstellung.;) Die Verschwörung des Fiesko zu Genua. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Eypedition (Kesselh. Druck: W. Elzner. Vier Beilagen leinschließlich Börsen · und Handelsregister · Beilage)

Berlin:

zu Stettin, und zu aus der Provinz Psoömmern. Schleswig⸗

zum Deutsche

16 2886.

Zu sam m en stellung der am 1. Owk

Beilage

Fin a

n Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Sonnabend, den 5. Dezember .

gn Min iste rin m. tober 1874 durch die Provinzial Rentenbanken erzielten Resultate.

schen Staats⸗Anzeiger.

187M.

Bezeichnung

Am 1. Oktober 1874 sind an Renten übernommen:

Die Berechtigten haben dafür Abfindungen

erhalten:

An Renten · Ablõ⸗

zu „io des Betrages der vollen Rente

der

Rentenbank⸗Direktion.

a. aus der Staatz ⸗Kasse

b. von den

Pflichtigen e .

überhaupt an Renten zu *sio des Betrages der vollen Rente

Min, g. g.

Summa sãmmtlicher Renten

, .

in Renten briefen

Men

baar KRapital⸗ spitzen)

Summa der Abfindungen

sungskapitalien sind bis zum 1. Oktbr. 1874 gekündigt resp. eingezahlt.

. , . .

Die ausge⸗ loosten,

am 1. Oktbr.

1874 fälligen Renten⸗

briefe betragen

Die Kapitalien, welche von den Pflichtigen mit dem 18 fachen Betrage der Rente baar an die Staatskasse ein⸗ ezahlt sind, und wofür die , die Abfindungen in Rentenbriefen gewählt haben, betragen

an

i Berlin

J zu Breslau ;

zu Königsberg n Magdeburg, und zwar: aus der Provinz Sachsen

ö Hannover.

n Münster. kJ

zu Posen. zwar:

2,613 18

17,590 4 14989 26 10363 11

46,114 10 2 24 2869 10 17. 54 11 z2 32 12

32556 5

1d . 14555 26 10 363 i

46, 11410 46421 9 230 16 16363 ii = zꝛ n 32 12

z5. 179 246

177011

17,5980 4 14 989 26 10363 11

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32. 73212 g 5

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385, 050 331,345 226,475

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ol 575 210 575 22, 675

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Hierzu die in den früheren Ter. den Rentenbanken übernommenen Renten und die

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ligten dafür in Schuldverschreibun⸗

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onal⸗Ver änderungen.

Königlich Preußtsche Armee. Offiziere Portepee / Fäbnriche ze.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere.

Lenke, im Frag. Regt. Rr. 10, unter Ueberweisung zum Gr. Stab zurückversetzt. ; Pr. Ct. vom Drag. Regt. Nr; 10, zum Rittm. und Escadr. Chef Kür. Regt. Nr. 7, unter Be—

lafsung in feinem Kommdo. als Adjutant der 30. Kav. Brig, in das Riedesel zu Eisenkach,

Berlin, 26. November.

als Hauptm in den Gen.

befördert. v. Hagen, Pr. Lt. Drag. Negt. Nr. 10 versetzt.

Fr. Lt. vom Kür. Regt. versetz. Graf von Schwerin,

vom

Frhr. Nr. 8, . Premier⸗Lieutenant vom Kürassier⸗ atent sei⸗

Rittm.

in das

Regiment Nr. 7, ein vom 30. Dezember 1871

ner Charge verliehen. und kommdrt. zur Dienstleist. bei Regt. versetzt. v. Rohrscheidt

Regt. Nr. 36, im stehenden Heere,

Regt. Nr. 86 wieder angestellt.

Regt. Nr. 10, als aggregirt zum

Rüäller, Sec. Lt. vem Gren. Regt. Hr. Ct. in das Garde⸗Schützen⸗Bat. verseßt. Vahlkampf, Hauptm. uth, Hauptm. vom Gr. Gen Stabe, Gen. Stabe der 1. Garde Inf. Div., n. Stabe des IX. Armee ⸗-Corps, zu Schleinitz, RKittm. und Escadr. Chef 14, unter Ueberweisung zum Gr. Gen. Stabe, Frhr. v. Reichl in⸗ e, als Rittm, und Escadr. Frhr. v. Fürstenberg⸗

pom Gen. Stabe d. 8. Div., Helm Bar. v. Collas I., Hauptm. vom

v. Lign itz, Hauptm. vom G Majs. befördert. Frhr. v. vom Drag. Regt. Nr.

als Hauptm.

Reldegg, Hauptm. vom Gr. Gen. Stab Chef in das Drag. Regt. Nr. 14 versetzt, und Escadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 4, unt. Stellung A la suite dieses Regts, zum Präses einer Remonte Ankaufẽs⸗ v. Gruben, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 4, zum v. Behr, Pr. Lt. aggregirt v. Bon in, Port. Fähnr. das Inf. Regt. Nr. 96 versetzt. Oberst und Inspecteur ommdrs. verliehen.

Borbeck, Rittm.

Komm. ernannt.

Rittm. und Escadr. Chef befördert. demselben Regt, in das Regt. einrangirt.

vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, in Berlin, 1. Dezember. v

der Inf. Schulen, der Rang ꝛc. eines Brigade⸗C

in den Gen. Stab wersetzt.

v. Roques, Pr. Lt. vom Füs. Kür. Regt. Nr. i J D., zuletzt im Füs. und zwar als Pr. Lt. im Füs. v. Besser, Sec. Lt. vom Drag. Gren. Regt. Nr. 3 versetzt. v. Nr. 89, unter Beförderung zum

dem .

Kloeden,

und Escadr. Chef General · Stabe, Waldschmidt,.

Kür. Regt. datirtes

8, in

Abschiedsbewilligungen. Im sflehenden Heere.

Berlin, Schũtzen⸗Bat .

Jaͤger des 1. Bats. Landw. Rents. Nr v. Westhoven,

Berlin, 1. Dezember.

Sec. Lt. von der Inf. des Res. Abschied bewilligt.

Landw. Bats.

XIII. Königlich Württember . . ä hnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen re.

Off iz tere, Por

Im lieh

Stuttgart, 30. Novembe

52. Inf. Brig, zum Commdr. dieser Br rhr. Ob. Tt. im Jaf. Regt. Nr. 125, beauftr. mit Führung des eines Patents seiner Charge vom des Inf. Regis. Nr. 122 er- im Infant. Regt. Nr. 119, p. Ste in bell, Ob. Lt. à ia suite des Inf. Regts. Nr. 119 und Chef der Milit. Artheil. im Kriens. Minist, ein Patent ihrer Charge Maj und Commdr. Des im Inf. Regt. Nr. r. 124, v. Stapf , 3 Ob. Lts. befördert unter Vorbehalt Rittm. und Escadr. Chef im Drag Frhr. v. stabs ˖ Offiz. der 26. Division, der Patentirung. Dutten⸗ überzähl. Rittm be⸗ Nr. 26 und kommdrt. Gärtringen, Pr. Lt. im ls Ads. zur 26. Kav. Brigade, Kommandoverhältniß zu überzähl. Ritt⸗

Nr. 122, unter Verleihung 19. Septbr. D. J nannt. v.

vom 19 Sept. d. J. verliehen.

Feld⸗ Art. Regts. Ny 135, v. Wo el kern. M im Inf. Regt.

Lö, v. Grgevenitz; ,

Maj im Inf. Regt. Nr. 122, zu

er Patentirung. v. Karaß,

Negf. Nr. 25, der Char. als Maio Hauptm. im Generalstab und General jum Maj befördert unter Vorbehalt Nr 20, zum

hof er, Pr Lt. im Ulan. Regt

fördert Sautter, Pr. Lt. im Drag. als Adj. zur 27. Div., Febr. Hiller v. Ulan. Regt. Nr. 20 und kommdrt. a

unter Belassung in ihrem meistern befördert.

zum Commdr. aldenwang, Ob. Lt.

rtepee⸗

enden Heere.

r. v. Triebig, Oberst à 12 suite des Infant. Regts Nr. 123, beauftr. mit der Führung der 54. Inf. Brig. zum Commdr. dieser Brig, ernannt.

suite des Drag. Regts. Nr. 1, beauftr. der 27. Kavall. Brig, das Kommdo; dieser Brig. üertragen. v Knoer- zer, Sberst à ja *nite des Inf. Regts. Nr. 119 beauftr. mit Führ. der Brig. Frhr. Perglerv. Perglas, Inf. Regts.

v. Lenz,

Regt.

s

r verliehen.

26 November. v Hatten, Pr. Lt. vom Garde⸗ ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der 41 übergetreten. Hauptm. aggregirt dem Inf. Regt. Nr. 9, mit Pen. z. Dispos, geitellt. Brennekam, Nr. 33, mit Pens. der

v. MassoWw, Oberst mit vorläuf. Führung

Regt. Nr. 80

Preußen. Ober⸗Kirchenrath hat tember d. J. über die dur derungen in der kirchlichen Ordn StA.) folgende Anspr ache an d

Unser Erlaß vom 21. September Civilstandsgesetz bedingten hat auch unter den Geistliche weiten Kreisen hat man den Um

Nr. g

dieses

unter

*

in die

nung,

müsse den

nach

der,

evangelische L hörde den dern um lung ihnen gegenüber ni zugestanden, daß unsere B der Staatsgesetzgebung sich erg , halten der Kirche und ihrer Diener zu zieben, und Nenbildung kirchlicher Sitte Hindernisse zu rheiten und Heilsgüter

den Heilswahrheit z hat denn auch di

Dieser Erkenntni nn der größere Theil der Geistlichen un hat und noch leistet, mag es auch lungen es mit sich zu bringen p nung geschehen sein, welche jetzt Dienern der evangelischen Kirch Leider aber können wir Geistlichen sagen. Einzelne derselben h ihrer obersten Behörde emanzipiren, Andere haben sich in haben erklärt, daß sie dur verfetzt worden seien und haben wenn sie zur Auflehnung gegen unsere Anordnungen die des

wir diese

gegnen. Es bekün gen aufs Tiefste, keiten, mit denen nich fohlenen Werks zu ringen haben, evangelische Landeskirche gegenwär werden durch einen Theil derjenigen, rufen sind, dieselben beseitigen zu helfen. die Wahrnehmung besorgt, daß mitten in einer Verfassungs ⸗Entwicke⸗ lung, deren Abschluß die Kirche gar vertrauende Zustimmung der gesetzgeberis vieles, auch von Geistlichen, geschieht, wa toren hervorzurufen nur zu geeignet ruhig und fest Herrn befehlend. äußerster

dürfen gemeint. sammengethan, tiefste Gewissensnoth? lich Verpflichtung kommen sollten,

und mitielbar

würden. Selbst Superintende sichtskreis zu Hütern und Wäch sind, haben daran, sei es leitend, ch zu unserem Bedaue ben als nothwendig erwiesen. ; . wuͤrde es für uns sein, wenn wir zu solchen Mitteln greifen müß⸗

Bereits haben si nahmen gegen diesel . vermieden! Wie erfreulich Angelegenheit nicht weiter ten! Eben um dieses Ziel zu erreichen, nehmen wir von die sem gang noch einmal Anlaß, uns mit einem offenen Wort an

che sich nicht selbst auflösen, s ĩ unter ihren Dienern anarchische Bestrebungen nicht dulden. Auch für für andere Gemein wesen, . die Pflicht der kirchlichen Obrigkeit, hr zustäudigen Mittel der Repression zu gehrauchen. liche Behörde etwas tiefschmerz= von denen fie am ehesten Ver ßen Aufgaben hätte erwarten er Befehdung ihrer Anordnungen zu be— ch wir wollen dies nicht verschwei⸗ sehen zu müssen, wie die zahllosen Schwierig- allein wir bei der Durchführung des uns be— unter denen auch unsere gesammte tig zu leiden hat, noch vermehrt welche in erster Linie mit be⸗ Nicht minder macht uns

ser

lichen zu wenden. Will die Kir

die Kirche gilt, und damit

n wir

Berlin, 5. November.

Gesetzen

Verleugnung die i n Y Gewiß ist es fär die oberste kirch liches, auch unter den Geistlichen, ständniß und Unterstützung f duͤrfen, offener und pietätelos Es bekümmert uns au

Ausgang

wie

vor ß die Gewissen, der Geistlich bedrückt oder beschwert werden;

zu verhüten, daß mit der Berufung in die man durch uns versetzt sein will, brauch getrieben werde.

ehen.

Man widerstrebt zunächst der Anwendung vom 21. September beigegebenen Trau von uns nicht nen entworfen, sind, welche der d lage entspricht. : geordneten Mementen zu schweigen, liegt dar n, d-

wie

dem

en übernommen, eine offene auch gegen

mit

urch die Civilstands⸗

Veränderungen in de ; n vielfältige Zustimmung erfahren, stand gewürdigt, daß unsere Anord- nungen, eben weil sie nur provisorische sein können, sich auf das un⸗ umgänglich Nöthige beschränkt hab andeskirche Preußens des Staates Gehors Gew ssens willen zu leisten hal cht einnehmen dürfen.

endenten, tern der kirchlichen Ordnung bestellt

sei es mitwirkend, sich betheiligt. dauern ernste disziplinarische Maß⸗

ür ibre gro

sondern

Man

en.

1

welche,

welche

ist. die

Und dies ist im

*

hat anerkannt, daß die und vor Allem deren oberste Be⸗ am nicht um Zwanges, son⸗ ben, und eine feindliche Stel⸗ Nicht minder hat man erordnung nichts Anderes thut, als die aus ergebenden Konsequenzen für das Ver⸗

n der Kirche eiwas Preis zu geben. e Willigkeit entsprochen, mit der seren Anordnungen Folge geleistet wie solche tiefgreifende Umwand⸗ flegen, nicht ohne jene Selbstverleug⸗ in mannigfachen Beziehungen den e und dieser selbst auferlegt ist

dies nicht von allen uns unterstellten aben sich von den Anordnungen dieselben einfach ignoriren zu Konferenzen oder Vereinen zu ch unseren Erlaß in „die

Staats

nicht erreichen kann ohne die chen Faktoren des Staats, so s daz Mißtrauen jener Fak⸗

gottgewiesene

Sorgfalt en durch keine unserer Maßnahmen aber wir werden ebenso bestrebt sein, fung auf „die tiefste Gewissens noth, ein unentschuldbarer Miß-⸗

formulare die bekanntli nur in der Weise modifizirt Gesetz gebung geschaffenen Rechts Der Hauptgrund des Woderstrebens, um ron unter

Der Evangelische bezüglich seiner Verordnung vom 21. Sep⸗ ch das Eivilstandsgesetz bedingten Aen⸗ ung (Nr. 222 ie Geistlichen erlassen:

d. J., betreffend die durch das der kirchlichen Ordnung,

des R.⸗ u.

In

ohne der Bewahrung bereiten oder gar von

sogar schrift⸗ Ausführung

sich führen ihrem Auf⸗

mit doch in

Wie gern hätten Vor⸗ alle Geist so kann und darf sie

das Gesetz der Ord- gegen dessen

Demungeachtet aber Bahn gehen, Wir werden dabei

darnach trachten,

vorliegenden Falle ge- der unserem 9

sprechung in die Formulare nicht aufgenommen worden ist. Allein man

verkennt dabei die unleugbare Thatsache, nicht . bei 26 . vorausgehenden bürgerlichen 8 z Kirche darf nicht vergessen, daß sie der kirchlichen Trauung hat, welche durch einen vorausge⸗

schehen ist, beruht. Die 1. Oktober d. J. Fällen es mit Personen gangenen Eheschließungs

oder irgendwie geschehen, wenn noch eine

Personen, die schon

nicht erst ehelich

schließende Wirkung des gelische Kirche nicht;

willen nicht.

weder von dem Staat

kommen der Ehe abhän mag sie au

ein Recht in sich selber ohne das Christenthum

Form bestimmt. beigelegt werden

Trauungsakt es sei,

sie auch nicht

würde.

habt, als die erklärung bewirkt liturgisches Bedürfniß

Die F jetzt noch stellen . Thimoth. 4. 5 bevor dies geschehen, werde. In diesem

hinzu.

das Gotteswort aus, eine Gottesordnung Tod unauflöͤslich

bezeugt: „was Gott

dreieinigen

eignend,

reichlich

die Z3ujan men

m , Ausdruck. J

bei Vollziehung

Wahrhaftigkeit, die keiner fordert es, daß diese Thatsache weder verschleiert ? ; die kirchlichen Trauungsfragen sich darauf richteten,

Brautleute, sich einander bestimmt für diese Willenser Beobachtung ihre rechtliche

ch noch nicht in sein. Unsere Kirche hat stets angenommen, also auch die staatlichen Ord

Kirche. Die Ehe ist eine nicht selbst erzeugt, auch nicht, aus aber segnend, * hend , so veredelt. Natur⸗ und Rechtsordnung gehört, t uf der Gnade. Hat nun der Staat Früher die eheschließende Willenser⸗ klärung in und mit dem kirchlichen Trauungtakt geschehen lassen, so hat er jetzt für dieselbe eine andere außer

So wenig diesem ö kann und vom Gesetze beigelegt da unfere Kirche jetzt noch den Anspruch erheben, daß der ihr gehörige der die Ehe erst zu ꝛ— mache. Muß sie aber diesen Anspruch aufgeben, so muß sie dies auch rückhaltssés thun, ohne Wenn und Aber, gleich. Was ihr der Wirklichkeit nach nicht mehr zukommt, das soll dem Scheine nach sich beilegen.

Wir sagen: scheine sprechung im Trauungsakt in einer öffentlichen? bewirkten Eheschließung. ist, liegt sie deutlich x e orderung 66 . 6 an ihre Glieder auch muß, ist die, daß der 8 . Gottes Wort und Gebet geheiligt“ und daß,

mit ihrem Trauungsakt erg

. erhebt sie zum Ge od sie scheidet, nach Go rt christ Auf Grund dieses Gelöbnisses spricht sie üher welches die El hinstellt und die Pfli verbunden

eiden.“ Hierauf segnet si . 86. den eheli und feiner ehelichen Gemeinschaft welche Gottes Wort für jede enthält. Alles dies bringen die

den bereits bestehenden Trauformularen vorgengmmen haben,

at sehen, wie man in

zu thun akt bereits

werde.

Willenserklärung in Bezug au ing herbeizuführen und nicht vielmehr sich daranf beschränkten, das Ge- fübde der christlich sittlichen Führung der Ehe hervorzurufen. Noch mehr aber würde es der Fall sein, wenn man an der Formel der Zufammensprechung in Zukunft festhalten wollte. ehelich verbunden . Jede Art der Zusammensprechung, auch die zu schristlichen Eheleuten“, ruft mehr oder weniger den An⸗ schein hervor, daß die Kirche die Ehe, um die es sich handelt, in irgend einer Weise als eine noch zu s

zusammensprechen.

sie kann es

noch

von

eigentlich Ehestiftende ist die übereinstimmende Willens erklũrung ere df als Gatten haben zu wollen. Der Staat klärung die gesetzlichen Formen, von deren Bindungskraft und somit das Zustande⸗

n Akt der Trauung, Akt, der vor dem Standesbeamten ge—

kirchlichen Handlung

cbließende betrachtet, Civilakts leugnet.

daß die Eheschließuns sondern bei dem ihr

seit dem in allen

sind. Die fehlen darf, ignorirt noch umgangen, würde schon dann

ehelich verbunden

Dies

f die Eingebung der Ehe

Die Kirche kann

sind, ehrlicher Weise

d. h., daß sie die ehe⸗ Das kann aber die evan⸗

um ihres Bekenntnisses

Nach der Lehre unserer Kirche wird die Ehe, streng genommen, . 6 Kirche geschlossen, sondern das

der

gt. Eine so geschlossene Ehe ist wirkliche Ehe,

haben.

1

keinerlei Weise mehr die Ehe zu schließen, s x sprechung, welche Form man fuͤr dieselbe auch wählen möge, scheinen nen; denn auch bisher hat die Zusammen⸗ Wahrheit keine andere Bedeutung ge⸗ Anerkennung der durch die Wil lens⸗

die eheliche

Sinn und nur in diesem ; äanzend zur bürgerlichen Eheschließung Die richtlich bindende Willenserklärung, die sie bereits vor. löbniß vor Gott, daß die Ehe, pttes Wort christlich geführt werden soll.

zusammen

Wie man

12 üget, das soll der Mensch nicht e unter chen Bund, damit dem verbundenen Paar

der Anweisung der Geistlichen walung des Seg ens erufs der Kirche einen Gewissens

die kirchliche Gemeinschaft eingegliedert

daß die natürlich sittlichen,

nungen und zwar von Gott her Wie der Staat schon Staat ist auch so ist die Ehe schon Ehe auch ohne die von denjenigen Ordnungen, sich selbst begründet, welche ste

welche die Kirche Was an sich zur nimmt sie auf in die Ordnung

halb des Trauungsakts liegende Civilakt der Name Trauung ist, so wenig darf einer wirklichen, vollgültigen nicht mit Ja und Nein zu.

Sie hat eben in wie es bei der Zusammen⸗

Soweit diese Anerkennung genug in der Segnung.

geschlossene Ehebund nach Lebensgemeinschaft nicht begonnen sem Sinn tritt die Kirche bis daß der das verbundene Paar die besondere Ehe, als

t der Eheleute, bis zum als Gottes Willen

e, an bleiben, Gebet und Flehen im Namen des

alle die großen Verheißungen zu= ottgemäß geführte Ehe so odifikationen, die wir an e de e, en darin etwas aales und Leer u so voller Ver⸗ ruck hat finden