er nicht gebildet, als wenn er wissenschaftlich gebildet sei. Diese Verhältnisse haben zu einer Erörterung mit dem in Württem⸗ berg übrigens nicht akkreditirten Nuntius in München über die Frage geführt, ob der Bischof wirklich einen Koadjutor erhalten Bei einer Unterredung, welche der württem⸗ bergische Geschäftsträger mit dem Nuntius Meglia hatte, be⸗ klagte sich derselbe über die mißliche Lage der katholischen Kirche
solle oder nicht.
in ganz Europa, und es führte das ungefähr zu der Aeußerung: „Die katholische Kirche kommt zu ihrem Recht nur in Amerika, in England etwa und in Belgien, der Kirche kann dann allein die Revolution helfen. Der Redner könne für die Richtigkeit dieser Worte ihrem Sinne nach vollkommen einstehen — er habe in diesem Augenblick den Brief nicht vor sich, aber er stehe ein für die Richtigkeit dieser Worte ihrem Sinne nach. Nedner wisse nun nicht, ob der Nuntius Meglia die Ansichten der Römi⸗ schen Kurie ausgedrückt hat. Thatsache aber sei, daß er inzwischen Nuntius in Paris geworden ist, also eine wesentlich wichtigere Stellung einnimmt, als er sie damals eingenommen hat.
Nachdem dann noch der Abg. Dr. Loewe seine Befriedigung über die Streichung der Position ausgesprochen, wurde die Debatte mit einer Reihe persönlicher Bemerkungen geschlossen. Bei Titel 8, Position 7 (Konsulat in Warschau), richtete der Abg. Dickert an den Reichskanzler die Frage, ob die Aussichten auf einen Handelsvertrag mit Rußland gestiegen seien. Der Präsident des Reichs kanzler⸗Amtes, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, erwiderte, daß die Verhandlungen noch nicht zum Abschluß gekommen seien. (S. unter Reichstagsangelegenheiten.) Ferner wurde zu diesem Titel 8 (Konsulate) der Antrag des Abg. Mosle angenommen, die Wahlkonsuln sollten jährlich mit dem Jahresbericht eine nähere Angabe ihrer sämmtlichen Einnahmen und Ausgaben einsenden, nachdem die Abgg. Kapp und Oppen⸗ heim und der Bundesrathskommissarius, Wirklicher Geheime Rath von Philipsborn (S. unter Reichstagsangelegenheiten) sich dafür erklärt hatten. — Der Abg. Frühauf hatte den Antrag gestellt, das Wahlkonsulat in Riga in ein Berufskonsulat um⸗ zuwandeln. Der Antrag wurde sedoch abgelehnt, nachdem der Ministerial⸗Direktor Wirkliche Geheinie Rath von Philipsborn (S. unter Reichstagsangelegenheiten) sich dagegen erklärt hatte.
Beim Etat des allgemeinen Pensionsfonds fragte der Abg. von Bernuth, wie weit die Arbeiten an dem Gesetz⸗ entwurf über die Pensionen der Hinterbliebenen der Reichsbe⸗ amten gediehen seien, worauf der Bundeskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis antwortete, der Entwurf sei den Bundesregierungen zugegangen. (S. unter Reichstags⸗ angelegenheiten.) .
Die Etats der Reich sschuld und die Einnahme aus den Zinsen für belegte Reichsgelder wurden der Budgetkommission überwiesen.
Beim Etat der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung hatte der Abg. Dr. Elben eine Resolution beantragt, eine andere Grundlage für die Berechnung der Betriebsresultate anzunehmen. Die Resolution wurde jedoch abgelehnt, nachdem der Bundeskommissar, Di⸗ rektor im Reichskanzler⸗Amt, Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rath Herzog sich dagegen erklärt hatte. (S. unter Reichstags⸗ Angelegenheiten). Schluß 45 Uhr.
— In der heutigen (26) Sitzung des Reichstags, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der General⸗Postdirektor Dr. Stephan und mehrere Bundeskommissarien bei⸗ wohnten, wurde zunächst die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Stats für 1875 fortgesetzt, welche mit dem Spezial⸗Etat für die St. Gotthard⸗Eisenbahn begann; die einzel⸗
nen Positionen desselben wurden ohne Diskussion genehmigt. Eine Debatte entspann sich erst bei dem Spezial⸗Etat für die Post⸗ und Zeitungs verwaltung. (S. Nr. 264 d. BÜ.) An derselben bethei⸗ ligten sich die Abgg. Berger, Schmidt (Stettin), Ackermann, Ma⸗ junke, Sonnemann, Frhr. Nordeck zur Rabenau, Richter (Hagen) und der General⸗Postdirektor Dr. Stephan. Der Abg. Ackermann hatte beantragt, zu beschließen, dem Herrn Reichskanzler eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Zeilungsprovision zu empfehlen, zog aber diesen Antrag zurück, nachdem der General⸗Postdirektor eine solche Revision in Aussicht gestellt hatte. Bei Schluß des Blatts plaidirte der Abg. Hasselmann für eine Erhöhung der Briefträgergehälter.
— Die in diesen Tagen bei E. S. Mittler und Sohn hier⸗ selbst erschienene Rang und Quartierliste der Königlich Preußischen Armee für das Jahr 1874 nebst den Ancienne⸗ tätslisten der Generalität und der Stabsoffiziere der Armee“, unterscheidet sich dadurch wesentlich von den früheren Jahrgängen, daß in ihr die bisher beigefügte Rang⸗ und Quartierliste der Marine fehlt. Diese ist bereits vor längerer Zeit unter der Re⸗ daktion der Kaiserlichen Admiralität in gesondertem Bande in demselben Verlage erschienen. Die Rangliste der Armee ist, wie bisher, durch die Geheime Kriegskanzlei redigirt worden. Das Volu⸗ men des Buches ist durch den Fortfall der Marine nicht erheblich vermindert. In der Armee⸗Eintheilung hat die wesent⸗ lichsten Aenderungen die Artillerie erfahren; während sie früher 4 Artillerie⸗Inspektionen enthielt, denen die Feld⸗Artillerie⸗Bri⸗ gaden und die Fuß⸗Artillexie⸗ Regimenter unterstellt waren, sind jetzt 4 FJeld⸗ und 2 Fuß⸗Artillerie⸗Inspektionen aufge⸗ führt, von denen die entsprechenden Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie⸗ Brigaden ressortiren. Bei den Gouvernements und Komman⸗ danturen sind die Stellen des Kommandanten von Erfurt
und von Wittenberg nicht mehr verzeichnet. Die Benennung der ein⸗ zelnen Regimenter der Infanterie und Kavallerie hat sich nicht ge⸗ ändert, nur die Artillerie macht in Folge ihrer Neuorganisation auch
ier eine Ausnahme. Die bisherigen Corps⸗Arillerie⸗Regimenter
aben die älteren Nummern behalten, die Bezeichnung Corps⸗ Artillerie ist dagegen in Fortfall gekommen. Nur das bisherige Schleswig⸗Holsteinische Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 9 Corps⸗ Artillerie hat die Bezeichnung Schleswigsch es Feld⸗AUrtillerie⸗ Regiment Nr. 9 erhalten. Die bisherigen Divisions⸗Artillerie⸗ Regimenter haben von der Nr. 16 aufwärts bis Nr. 30 ueue Provinzialnamen angenommen, so finden sich in den Listen ein Westpreußisches Feld ⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 16, Thüringisches Nr. 19, Posensches Nr. 20 Obersches Nr. 21, Holsteinsches Nr. 24, Nassausches Nr. 27 und das Großherzoglich Heffische Ni. 25 (Großherzogliche Artillerie⸗Corps), während der Rest als 2. Pommersches Nr. 17 2c. bezeichnet ist. Bei der Fuß⸗Artillerie sind die bisher selbständigen Fuß⸗Artillerie⸗ Bataillone Nr. 9 und 14 den Regimentern Nr. 2 resp. Nr. 15 unter siellt. Die bisherige Bezeichnung einzelner Batterien als „proyisorische“ hat aufgehört und haben dieselben überall durch das Regiment durchlaufende Nummern erhalten. Durch die Ver⸗ mehrung des Garde⸗ und 2. Train⸗Bataillons um je eine Com⸗
Deutschen
eine Aenderung erfahren. In der Aufstellung
Alphabet nach eingereiht. — In einem Erkenntnisse vom 20. November er. sprach das
fahrlässigen Tödtung (8. 222 des Reichs⸗Strafgesetzbuches) wich⸗ tigen Satz aus: Den Tod eines Menschen verursacht nicht blos derjenige, welcher durch sein Thun oder Unterlassen den Tod direkt herbeigeführt, sondern auch der, welcher bei seinem Thun oder Unterlassen die Neben⸗ und Zwischenursachen nicht berück⸗ sichtigt, welche den Eintritt des tödtlichen Erfolges befördern, obgleich er solche bei gewöhnlicher Umsicht und Sorgfalt als möglich voraussehen konnte. — Der Buchdruckereibesitzer S. zu K. (Provinz Preußen) hatte in dem von ihm verwalteten Hause eine Oeffnung der Art, daß Gefahr für andere Personen daraus entstehen konnte, unverdeckt und unverwahrt gelassen. Diese Ver⸗ nachläͤssigung wird schon an sich, auch wenn sie keinen Unglücksfall veranlaßt, nach 5. 367 Nr. 12 des Str. G. B. mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr. oder mit Haft bestraft. In dem vorliegenden Falle jedoch wurde durch arge Vernachlässigung der Tod des Apothekers E., der ein geringes Sehvermögen besaß und deshalb die Oeffnung nicht bemerkte, verursacht, in Folge dessen Buchdruckereibesitzer S. der fahr⸗ lässigen Toödtung auf Grund des §. 222 Str. G. B. angeklagt und auch demgemäß in den beiden ersten Instanzen verurtheilt. Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten bestätigte das Ober⸗Tribunal das Erkenntniß der zweiten Instanz, indem es ausführte: „Wenn auch außer den beim Bau beschäftigten Hand⸗ werkern Niemand an der fraglichen Oeffnung zu verkehren hatte, so hat doch, weil jede Veranstaltung gegen den Zutritt Unberu⸗ fener mangelte, auch bei sonst genügender Beleuchtung des Rau⸗ mes für die die Treppe Benutzenden Gefahr, wenigstens für Kinder und Personen, welchen es an dem vollen Besitz des Seh⸗ vermögens mangelte, bestanden, und die Verpflichtung des An⸗ geklaglen mußte sich auch auf die Vorsorge für derartige Perso⸗ nen erstrecken, welche es, sei es, weil sie nicht konnten, oder weil sie es versäumten, an der erforderlichen Aufmerksamkeit auf Ver⸗ meidung dieser Gefahr fehlen lassen.“
— Der General⸗Feldmarschall und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Freiherr von Manteuffel, ist von seiner Besitzung in der Neumark hierher zurückgekehrt.
— Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte Königlich sächsischer Geheime Finanz⸗Rath Wahl ist nach Dresden abgereist.
— Der Kaiserlich deutsche Gesandte am Königlich portu⸗ giesischen Hofe, Graf Gustav von Brandenburg, welcher sich einige Tage hier aufhielt, ist gestern Abend wieder nach
Domanze zurückgekehrt.
— Der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 2. Fuß⸗ Artillerie⸗Inspektion, Freiherr von Puttkamer, ist! mit Ur⸗ laub von Mainz hier eingetroffen, ebenso der General⸗Major und Commandeur der 7. Kavallerie⸗Brigade, von Schmidt, von Magdeburg.
— Der Oberst⸗Lieutenant Sch urig vom Königlich sächsischen Kriegs⸗Ministerium, welcher vor einiger Zeit als Kommissar zu den Verhandlungen im Reichstage hier eingetroffen war, hat sich nach Dresden zurückbegeben.
Der Kapitän zur See, Batsch, Chef des Stabes der Kaiserlichen Admiralität, ist von seiner Dienstreise nach Wil⸗ helmshaven hierher zurückgekehrt.
Rendsburg, 6. Dezember. Nach abgehaltenem Gottesdienst in der Christ⸗ und Garnisonkirche, wobei Pastor Stoßiger über Ephesus 6, V. 10 predigte, eröffnete heute der Königliche Landtags⸗ Kommissär, Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Präsident Frei⸗ herr von Scheel⸗Plessen, den Landtag, auf welchem von 58 Mitgliedern 46 erschienen waren, mit nachstehender Anrede: Meine Hochgeehrten Derren Mitglieder der Provinzial⸗Stände⸗ versammlung der Provinz Schleswig⸗Holstein!
Nachdem des Königs Majestät mittelst Allerhöchsten Er⸗ lasses vom 20. v. Mis. die Zusammenberufung der Provin - ial-⸗Stände hiesiger Provinz auf den heutigen Tag in die Stadt endsburg zu genehmigen geruht haben, habe ich in Gemäßheit deshalb von Sr. Excellenz dem Herrn Staats— Minister und Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg mir gewordenen Auftrages die erforderliche Bekanntmachung erlassen und Sie, meine Herren, eingeladen, hierselbst zu erscheinen.
Sie sind dem Rufe gefolgt und werden nun den wichtig⸗n An⸗ gelegenheiten, welche in den nächsten Tagen Ihre Zeit in Anspruch nehmen werden, Ihre Berathungen mit der oft bewährten Ausdauer, Treue und Umsicht widmen, welche die sichere Gewähr dafür hietet, daß diese Berathungen und die von Ihnen zu fassenden Beschüsse dem Lande zum Heile gereichen werden. Ich habe die Ehre, Sie davon zu benachrichtigen, daß Se. Ma⸗ estät geruht haben, den Herrn Grafen Emil zu Rantzau⸗Rastorf zum andtags⸗Marschall und den Herrn Stadt⸗Präsidenten Graba zu Glück⸗ stadt zum Stellvertreter desselben zu ernennen. Die von der König⸗ lichen Staatsregierung mir zugegangenen, dem Provinzial⸗Landtage zu machenden Vorlagen habe ich dem Herrn Landtags ⸗Marschall zur weiteren Veranlassung schon mitgetheilt. Ich eröffne nunmehr die sechste Diät des Provinzial-Landtags und ersuche den Herrn Landtags⸗Marschall, seinen Sitz einzunehmen und die Verhandlungen zu leiten.“ Der Landtags- Marschall Graf zu Rantzau⸗Rastorf begrüßte die Versammlung, bezog sich auf die ihm über seine Ernennung gemachte Mittheilung und for⸗ derte die Versammlung zu einem Hoch auf Se. Majestät den n und König auf, in welches dieselbe dreimal lebhaft ein⸗ mmte. Zu Schriftführern des Landtags wurden gewählt: Niemand Heide), Wiggers (Rendsburg); zu Mitgliedern der Redaktions⸗ ö Jessen (Hadersleben), v. Fischer⸗Benzon (Heiligen⸗ afen). . Es wurde beliebt, die Verhandlungen durch 4 Hülfs⸗Sekre⸗
Die Rejerve⸗ Offiziere der Artillerie sind, entsprechend der neuen Bezeichnung der Regimenter, nach diesen neu geordnet; der Geschäftskreis der Inspektion des Militär ⸗Veterinärwesens ist durch den Hinzutritt von / zu Breslau und Gottesaue vermehrt; das Garnisonbauwesen hat durch eine erhebliche Erhöhung der Zahl der Lokalbaubeamten gleichfalls
der Aneiennetätslisten der Generale und Stabs⸗Offiziere hat die Trennung der Feld⸗ von der Fuß⸗Ar⸗ tillerie in sofern ebenfalls zu einer Neuerung Veranlassung ge⸗ geben, als die Stabs⸗Offiziere der Feld⸗Artillerie von denen der Fuß⸗Artillerie gleichfalls getrennt sind. Die Flagg⸗ und Stabs⸗ Offiziere der Marine sind selbstredend gleichfalls nicht mehr auf⸗ eführt. In das Verzeichniß des Quartierstandes der Armee n die bisher zum Schluß aufgeführten Kantonnementsorte des Schleswigschen Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons Nr. 9 nun ebenso dem
Ober⸗Tribunal den für die strafrechtliche Beurtheilung einer
sowie eines Entwurfs, betr. die Gebühren der Hebammen, her⸗ vorgehoben ist; .
b. des ständischen Verwaltungsausschusses und des Landes⸗ direktors, betr. u. A. die Uebernahme der durch die Einführung einer Kurordnung erwachsenden Kosten durch die Provinz, den Entwurf eines Finanzetats für die ständische Versicherungsanstalt pro 1875 und die Ertheilung der Befugniß an die Verwaltung der provinzialständischen Brandversicherungs⸗Anstalt, vom 1. Januar 1875, auch bewegliche Sachen in Versicherung zu übernehmen;
e. von Privatpersonen, betr. Entschädigung für Kriegs⸗ schäden ꝛe.
YRachdem der Landtags⸗Marschall bereits die Tagesordnung für die nächste, am 7. d. Mts. abzuhaltende Sitzung festgestellt hatte, machte der Landtags⸗Kommissär die Mittheilung, daß ihm mittlerweile zwei Erlasse, bezw. von den Herren Ministern der Finanzen und des Innern und von Letzterem zugegangen seien, welche für die Versammlung von Interesse sein würden. Der erste beziehe sich auf die von dem Landtage früher eingereichte Petition, in welcher die Anerkennung der von der vormaligen Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig-Holstein durch Verordnung vom 2. Mai 1849 ausgeschriebenen, zur Bestreitung der Kosten der Verpflegung der Reichs⸗ truppen gemachten Zwangsanleihe als preußische Staats⸗ schuld erbeten werde. Des Kaisers und Königs Majestät habe diese Petition ablehnend beschieden, es zugleich aber Aller⸗ höchst zu genehmigen geruht, daß durch den nächstjährigen Staats⸗ haushalts⸗ Etat eine Summe von 13200900 Mark flüssig gemacht werde, welche als einmaliger Betrag dem Provinzial⸗ Verbande von Schleswig⸗Holstein behufs Verwen⸗ dung im Interesfe der durch die Kriegsereignisse von 1849 — 50 belasteten Kommunen, jedoch der⸗ gestalt zu überweisen sei, daß hiermit die Erörterung aller weiteren Forderungen aus den Jahren 1848 — 50 als abgeschlossen zu betrachten sei.
Die zweite Eröffnung bezog sich auf die Angelegenheit wegen Dotation der Provinz mit Staatsmitteln zu Zwecken der Selbstverwaltung. Zufolge des angezogenen Erlasses des Hrn. Ministers des Innern ist die von dem ständischen Verwaltungs⸗ Ausschuß ausgesprochene Besorgniß, daß aus der Verbindung der schleswig⸗ holsteinischen Dotationsangelegenheit mit der Dotationsangelegenheit der älteren Provinzen für die Förderung und Erledigung der ersteren Angelegenheit Schwierigkeiten er⸗ wachsen könnten, nicht begründet. Die Staatsregierung hegt die Hoffnung, daß es gelingen werde, schon in der nächsten Session uͤber die Dotationsangelegenheit im Allgemeinen und die Pro⸗ vinzialordnung mit den Häusern des Landtags der Monarchie eine Verständigung herbeizuführen. Es sei der erste Januar 1876 als der Zeitpunkt, mit welchem die noch nicht ausgestatteten Provinzen das Kapital mit Renten erhalten sollten, in Aussicht genommen.
Die der Provinz Schleswig⸗Holstein zu überweisenden Mittel seien im Wesentlichen für dieselben Zwecke bestimmt, welche in dem hannoverschen Dotationsgesetz vom 7. Mai 1868 bezeichnet seien, die Irrenanstalt und das Taubstummen⸗Institut in Schles⸗ wig sollten in das Eigenthum des Provinzial⸗Verbandes über⸗ gehen. Uebrigens könnten nähere Mittheilungen über den In⸗ halt des Gesetzentwurfs, welcher sich nicht blos auf Schleswig⸗
archie beziehe, nicht gemacht werden.
Diefe Mittheilungen wurden von der Versammlung mit sichtlichem Interesse und anscheinender Befriedigung entgegen⸗ genommen. .
Die Sitzung ward hierauf um 2 Uhr Nachmittags ge⸗ schlossen.
Bayern. München, 4. Dezember. Se. Majestät der
König hat von Hohenschwangau aus dem Staats⸗Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern, Hrn. v. Pfretzschner, Spezialvollmacht ertheilt, den für den Königlich Bayerischen Hof neu⸗ ernannten Gesandten Sr. Majestät des Königs von Sachsen, Hrn. v. Fabrice, zu empfangen und das Beglaubigungs⸗ schreiben desselben entgegen zu nehmen. — Der „Korr. v. u. f. D.“ schreibt: Außer den Abkom⸗ mandirungen bayerischer Offiziere in preußische Unterrichts und Uebungsanstalten wurde nun auch vom preußischen Kriegs⸗De⸗ partement der Vorschlag gemacht, und bayerischerseits angenom⸗ men, daß die Truppen⸗Offiziere die für die preußischen Offiziere vom genannten Departement angeordneten theoretisch⸗wis⸗ senschaftlichen Themata zur Bearbeitung zugewiesen er⸗ halten sollen, wodurch für das ganze Deutsche Heer auch hierin eine Gleichheit geschaffen ist. In Folge dessen werden nun sämmtliche (Premier⸗ und Seconde⸗) Lieutenants die gleichen taktischen Aufgaben zu bearbeiten haben, während die Haupt⸗ leute geschichtliche Kriegsmomente, welche sich Jeder selbst wählen kann, nach kriegswissenschaftlichen Grundsätzen zu beleuchten und zu kritistren haben. Diese Bestimmungen gelten zwar erst fürs nächste Jahr, es ist jedoch Jedem freigestellt, schon jetzt den neuen ,, wozu sich eine nicht geringe Anzahl bereit erklärt hat.
Sachsen. Leipzig, 5. Dezember. (W. T. B.) Das hiesige Bezirksgericht verurtheilte den verantwortlichen Redacteur des „Tageblattes“, Hüttner, in der Anklagesache des Ministe⸗ riums des Innern, betreffend die Angelegenheit des ‚„Amts⸗ blattes“ unter Vernichtung des Erkenniniffes der ersten Instanz,
welches auf 6 Monate Gefängniß lautete, zu 200 Thalern Geldbuße. .
Saden. Karlsruhe, 3. Dezember. Die heutige, Karls. Ztg.“ meldet: Nachdem die Kaiserliche und Königliche ö5ster⸗ reichisch⸗ ungarische Regierung die Errichtung eines Kon⸗ sulats in hiesiger Stadt beschlossen und diesen Posten dem Hofbuchhändler Joseph Bielefeld übertragen hat, ist demselben das zur Ausübung seiner Funktionen erforderliche Exequatur ertheilt worden.
— Auf Grund einer zwischen dem Deutschen Reich und Italien getroffenen Vereinbarung hat das Großherzogliche Mini⸗ sterium des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Aus⸗ wärtigen unter dem 19. November , n., daß die von ba⸗ dischen Gerichtsbehörden nach Italien auszuliefernden Verbrecher jeweils nach denjenigen der durch die Uebereinkunft vom 25. Juli v. J. (veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 26. August v. J) festgesetzten Uebergabsstationen zu befördern sind, welche von den Königlich italienischen Behörden in jedem einzelnen Falle bezeichnet werden. Der Transport eines Ver⸗ brechers nach Italien ist demnach jedes Mal bis zum Eintreffen
doppelten Betrage der Steuer und der etwaigen Kommunal⸗
Holstein, sondern sich auch auf die übrigen Provinzen der Mon⸗
fig erfolgt und zu besorgen ist, daß in Folge dessen die Ab⸗ . eines Verbrechers verzögert werde, so soll hiervon so⸗ „t und, wenn nbthig, auf telegraphischem Wege hierher An= eige erstattet werden.
Hessen. Darm stadt, 4 Dezember. Der Prinz von Basa, welcher Tags zuvor bei dem Prinzen Carl zum Besuche eingetroffen war, stattete gestern dem Großherzoge einen Besuch ab und reiste Nachittags nach Wien weiter.
— Nach einer so eben zu dem neuen SHundesteuergesetz erlassenen Verordnung hat Jeder, der in den Besitz eines Hun⸗ des kommt, innerhalb acht Tagen dies entweder schriftlich oder mündlich auf der Bürgermeisterei anzuzeigen. In gleicher Weise muß die Anzeige von der Abschaffung eines Hundes bis zum Ablauf des Jahres gemacht werden, indem andernfalls die Ver⸗ hindlichkeit zur Entrichtung der Hundesteuer auf das folgende Jahr übergeht. Für die Anmeldung junger, von eigenen Hün⸗ dinnen gezogener Hunde wird eine Frist von drei Monaten von der Geburt derselben gestattet. Kontraventionen werden mit dem
Hhundeabgabe bestraft.
Sachsen⸗Meiningen⸗ Hildburghausen. Meinin⸗ gen, 3. Dezember. (Fr. J) Der Landtag hat die Ein⸗ zahmekapitel des Etats erledigt. Bei den Ausgaben gab zu⸗ nächst die innere Landesverwaltung Anlaß zu einer eingehenderen Diskussion. Die Proposition einer durchschnittlich mit 2 Prozent zu bemessenden Besoldungserhöhung wurde im Prinzip, d. h. unter Vorbehalt der speziellen Feststellung bei den einzelnen Posttionen, genehmigt; dabei beschloß der Landtag, nur die Be⸗ soldungen, nicht die etwaigen Remunergfionen in den Etat ein⸗ ustellen. Ein Abgeordneter hatte die Aufstellung von Normal⸗ Ftats beantragt, der Landtag lehnte jedoch diefen Artrag ab. Der Landtag sprach der Regierung auch den Wunsch aus, die Reform der Klassen⸗ und Einkommensteuer im Auge zu behalten.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 4. Dezember. Die feierliche Uebergabe der dekorirten resp. neu verliehenen Fahnen bes 8. Württembergischen Infanterie⸗Regimentzs hat heute auf dem Hofe der Citadelle stattgefunden. Das Füsilier⸗ BFatgillon des genannten Regiments erhielt eine neue Fahne und die Jdahnen der beiden anderen Bataillone wurden, und zwar die des ersten mit dem Eisernen Kreuze, die des 2. mit diesem und dem Bande des Württembergischen Militãr⸗Verdienst⸗ Ordens, deorirt. Oberst von Gaisberg brachte als Ausdruck des Gefühls des Dankes für die erhaltenen Gnadenbeweise ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und Se. Majestät den König von Württemberg aus, in welches die Truppe und die versammelten Offtziere begeistert einstimmten. Dann folgte der Parademarsch des Regiments in einzelnen Compagnien, den der kommandiren de General v. Fransecky abnahm. Am Nachmittage vereinigte sich das Offizier⸗Corps zu einem Festdiner in dem großen Saale des zur Feier des Tages — ebenso wie die Kasernen in der Cita⸗ delle — reich beflaggten Militärkasinos am Broglie.
Oesterreich⸗Kngarn. Wien, 6. Dezember. Der Kaiser ist gestern früh von Gödalls hier eingetroffen. . . . 4 2 geordnetenhause legte der Finanz⸗Minister gestern einen Gesetzentwurf vor, betreffs der Abänderung der Licenzgebühren für die Einfuhr auslãndischer Tabaksorten. — Das Budgetkapitel „Landes vertheidigungs⸗Ministerium wurde angenommen. Der Minister Horst kündigte die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Regelung der Einquartierung im Laufe des Januar an. Die Berathung des Kultusbudgets wurde wegen der eingebrachten Nachtragsforderung vertagt Beim Budget des Finanz ⸗Ministeriums erklärte der Finanz⸗Minister, er merde die FGentralkommission für Grnndsteuerregulirung gleich nach Neujahr einberufen. Die Kapitel: Eigentliche . Staats⸗ verwaltung, Kassenverwaltung direkte Steuern, Zoll“ sammt Bedeckung wurden gemäß den Ausschußanträgen angenom⸗ men; des leichen die Resolution des Ausschusses, betreffs der Reform des Zolltarifes und der Erneuerung des Zollbünd⸗ nisses mit Ungarn und der Revision der Konventional-Solltarife. Die Resolution Rosers, betreffend die Erweiterung der Befug⸗ nisse der Nebenzollämter wurde dem Budgetausschusse zugewie⸗ sen, das Kapitel „Verzehrungssteuer jammt der Bedeckung an⸗ genommen. Hammer⸗Burgstall und Steudl sprachen für eine Reform der Verzehrungssteuer. Der Finanz⸗Minister hielt da⸗ für, daß vorerst die Reform der direkten Steuer durchgeführt werde. Das Haus beschloß, alle im Laufe der Debatte einge⸗ brachten und einzubringenden Resolutionen dem Budgetausschusse zuzuweisen. Die Kapitel Salz, Tabak, Stempel, Lotto sammt der Bedeckung wurden angenommen. Der vinanz⸗Minister er klärte, daß eine Ermäßigung des Preises des Viehsalzes un⸗ thunlich sei. Die Resolution auf Ermäßigung des Zeitungs⸗ stempels wurde angenommen. =
Pest, 5. Dezember. Im Abgeordnetenhause veran⸗ laßte das Gesuch mehrerer Jurisdiktionen um Abänderung des ö des Wahlgesetzes, worin die Wahlberechtigung von der
zahlung der vorjährigen Steuer abhängig gemacht wird, eine
längere Debatte. Der Petitionsausschuß beantragte die Abwei⸗ sung der Petition. Tisza hielt das Verlangen nuit Rücksicht auf die verspätete Sanktion des Gesetzes für e e le. und wollte den Minister zu einer entsprechenden Na trags verfügung aufge⸗ fordert wissen. Zahlreiche Redner der Linken befürworteten Tisza s Antrag. Szapary erklärte, in eine Zuweisung an den Minister einzuwilligen, doch ohne den präjudizirenden Zusatz Tisza s; mit Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse. Tisza erklärte sich damit einverstanden und zog seinen Antrag zurück. Bei der Abstimmung wurde jedoch auf Szapary's Antrag zuerst über den Antrag des Petitionsausschusses abgestimmt und dieser mit 120 gegen 95 Stimmen angenommen.
— J. Dezember. (W. T. B.) In der Zusammenkunft der Deakpartei wurde heute einstimmig beschlossen, die In⸗ demnitätsvorlage für das erste Quartal des Jahres 1875 unver⸗ ändert anzunehmen. Der Finanz⸗Minister Ghhezy erklärte, er sei der festen UÜeberzeugung, daß, falls die Steuervorlagen an⸗ genommen würden, das Defizit innerhalb zweier Jahre gänzlich verschwinden werde. 4 .
Agram, 3. Dezember. Der kroatische Landtag ist auf den 19. d. M. einberufen.
Niederlande. Haag, 1. Dezember. Friedrich Fürstin von
Der Prinz der Riederlande und der Fürst und die Wied, deren Ankunft im Haag vor einigen Tagen erwartet war, werden nach neuerer Bestimmung erst gegen Mitte
der niederländischen Residenz⸗
dieses Monats von Neuwied in den Winter ihren Aufenthalt zu
stadt eintreffen, um daselbst für
In der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer der Generalstaaten erfolgte die Berathung des Gesetzentwurfes, nach welchem die nach dem Gesetze vom 26. November 1847 den Privaten zustehende Befugniß, die Reichsmünzstätte zur Prä⸗ gung von Silbergeld zu benutzen einstweilen (nach dem Antrage der Regierung bis zum 1. Januar 1876, nach dem Beschlusse der Zweiten Kammer bis zum 1. Juli 1875) sus⸗ pendirt werden soll. Die Mehrzahl der Redner erkannte die Nothwendigkeit einer temporären Suspendirung der Prägungs⸗ Befugniß der Privaten an, weil sonst bei einer weiteren Depre⸗ nation des Silbers und bei einem Uebergange der Niederlande von der Silberwährung zur Goldwährung der Verlust, welchen der Staat erleiden würde, sehr bedeutend werden dürfte. Herr Fransen van de Putte gab der Mahnung Ausdruck, daß der Zustand des Münzwesens in Deutschland die Niederlande doppelt behutsam machen müsse bei den Maßnahmen, welche sie zu treffen hätten und in Bezug auf die Frage, ob sie dem Beispiele Deutschlands folgen sollten. Der Finanz ⸗ Minister Herr van der Heim bemerkte, die Niederlande müßten eine aͤbwartende Haltung beobachten, bevor fie eine definitive Ent⸗ schließung bezüglich der Münzreform⸗Frage faßten; aber noth⸗ wendig fei es, den Zustand in den Niederlanden nicht so zu lassen, wie er feit dem Monate Mai dieses Jahres sei, von wo an die Privaten von ihrer Prägungsbefugniß, nachdem diese nur eine kurze Zeit suspendirt gewesen war, wieder einen so ausge⸗ dehnten Gebrauch gemacht hätten; eine abermalige Suspendirung dieser den Privaten gewährten Einräumung sei dringend noth⸗ wendig, weil im anderen Falle dem Stagte großer Nachtheil drohe; die Ungewißheit über das, was die Zukunft bringen werde, sei lediglich eine Folge des abnormalen Zustandes in ganz Europa. Der Gesetzentwurf wurde mit dem Suspendirungs⸗ Termine, wie er von der Zweiten Kammer festgestellt worden, mit 24 gegen 7 Stimmen angenommen.
Belgien. Brüssel, 2. Dezember. Die Berathung des Budgets, der Mittel und Wege für 1875 (Einnahme 2433, Ausgabe 2397 Millionen) ist von der Kamm er gestern in An⸗ griff genommen und die Debatte darüber durch die alljährlich gegen das herrschende Besteuerungssystem vom Abg. Le Hardy de Beaulieu vorgebrachten Ausstellungen eröffnet worden. Finanz⸗Minister Malou erhob sich gegen die gemachten Anträge auf Aufhebung der Bieraccise, welche den Staatsschatz um ein Einkommen von 7 Millionen schmälern und das Glas Bier um keinen Heller wohlfeiler machen würde, suchte nachzuweisen, daß die gegenwärtige Steuergesetzgebung eine durchaus erträgliche sei, und gab die Erklärung, daß die Regierung nicht daran denke, die Lasten zu erschweren. ; .
— Der um das belgische Volksschulwesen wohlverdiente Inspektor der Schullehrer⸗Seminare, Andre van Hasselt, Mitglied der Königlichen Akademie, ist vorgestern nach kurzer Krankheit gestorben,
Großbritannien und Irland. Aus Cape Coast Castle geht dem „Reuterschen Bureau“ folgende Depesche vom J. November zu: ; . .
Eine Versammlung sämmtlicher Könige und Häuptlinge der westlichen und Central. Positionen der Goldküste wurde am 3. No⸗ vember in der Palaner Hall des Schlosses von Cape Coast abgehal⸗ ten, in welcher Se. Excellenz; Gouverneur Strahan, folgende Ansprache hielt: ; .
spr chern und Häuptlinge! Es freut mich, Euch hier versammelt zu sehen. Die meisten von. Euch, die anwesend sind, waren alle Bundesgenossen der Königin, und einige waren Bundes⸗ genossen Sr. Majestät des Königs der Niederlande. In vergangenen Zeiten gab es Streitigkeiten unter Euch. Wenn ich von denselben spreche, ist es, um Euch zu sagen, daß alle diese Streitigkeiten für immer aufhören und zu. Ende sein müssen. Nun befinden sich alle ven Euch unter einer Flagge — der Flagge von England. Die Königin wünscht von mir, daß ich Euch ihre Wünsche und diejenigen ihres Volkes in England mittheile; ber he ich dies thue, will ich erst von dem sprechen, waz in Gurer Geschichte vorgegangen ist, und was die gegenwärtig zwischen Euch und ihrer Regierung bestehenden Beziehungen herbeigeführt hat. Wahrscheinlich Wenige von GCuch können sich grinnern, wie Euer Tand vor Sir Charles M Carthy s Zeit von Aschanti beunruhigt wurde. König Osai Totu führte Krieg gegen Euch, Eure Armeen wurden besiegt, Eure Frauen und Kinder gefangen nach Aschanti ge⸗ führt, und Ihr hattet viel Gold als Tribut zu bezahlen. Ihr wißt, daß damals Sir Charles M'Carthy von England abgesandt wurde; Ihr wißt auch, wie er Eure Lage bedauerte, Euch Waffen und Mu⸗ nition gab und Euch in jeder denkbaren Weise unterstützte; doch ob⸗ wohl er sein Leben verlor, wurden am Ende die Aschantis besiegt und gezwungen, sich gus Euren Ländern zu⸗ rückzuziehen, und Osai Totu Quaming, wurde genöthigt, Frieden zu schließen, und. Ihr hattet. Frieden während der Übrigen Jahre einer Herrschgft. Ich will über das, was während Quaroe Duali's Regierung sich ereignete, hinweggehen, obwohl Ihr Toch immer in Furcht vor Aschanti und seiner Macht lebtet. Aber zum Beginn des vorigen Jahres fiel eine Armee von 40, 000 Aschantis n Euer Land unter einem General, der ein Mitglied, der Königlichen Familie war. Die Armee besiegte und zersprengte Eure Streit⸗ fräfte und verheerte das umliegende Land mit Feuer und Schwert. Diese Armee versuchte die englichen Forts an der Küste anzugreifen. Es würde Allerdings für Ihrer Majestät Land⸗ und Seestreit⸗ kräfte hier leicht gewesen sein, den Feind zurückzutreiben, aber Euer Land würde noch immer von dessen Gnade abhängig ewesen sein, So wie Eure Vorväter, wurdet, Ihr von Coffi Calcalli zersprengt nnd beunruhigt. Dann sandte die Königin einen General mit Offi zieren und einer aus einigen ihrer Land⸗ und Seetruppen zusammen⸗ gesetzten Armee aus, um Euch vom Verderben zu retten. Der Gene⸗ ral griff Aschanti auf einer Seite an, und ein anderer Heerführer griff es auf, der andern an, Der General und. die Armee ßer Königin kämpften Eure Schlachten für Euch. Diese Streitmacht vertrieb den Feind aus Eurem Lande, verfolgte ihn in das seinige, schlug ihn in drei großen Schlachten, nahm Cumasste und verbrannte es, und zwang den König, einen Vertrag zu unterzeichnen In Dieser Weife wurdet Ihr von Niederlage und Elend befreit Die Königin fuhrte dies alles ohne Euren Beistand aus. Ihre Majestät sandte diese Mannschaften in Schiffen von England aus zu einem Kosten⸗ aufwande, der zehnmal größer ist, als all das Gold in Aschanti, Dakim und Wafsau zusammengenommen. Einige dieser Offiziere und Mannschaften fielen in der Schlacht oder starben an Krankheiten. Nun, warum sage ich Euch dies Alles Ist es, um Euch zu sagen, daß die Königin von Euch verlangt, daß Ihr einen Theil des Goldes, das ste für Euch ausgegeben . zurückzahlen sollt? Ist es, um Euch zu sagen, daß Ihr für Eure Befreiung von Aschanti Zahlung leisten müßt? Ist es, um Eu tz zu sagen, daß, da, sie so viel für Euch gethan, Ihr für Euch thun müßt, was Ihr könnt, da sie nichts mehr thun kann? Ist es, um Euch zu sagen, daß, da sie Euch von Eurer letzten Gefahr gerettet hat, Ihr keinen ferneren Schutz von ihr erwarten dürft? Nein, alles was sie von Euch for⸗ dert und erwartet, ist Gehorsam gegen ihre Wünsche und diejenigen ihres Volkes Ein England. Als Ersatz für diese Wohl thaten fordert die Königin Euren Beistand in der Beendigung eines Gebrauches, den sie und ihr Volk verabscheuen. Dieser Gebrauch
Verkaufen von Sklaven, sei es innerhalb oder außerhalb des Pro⸗ tektorats in irgend welcher Gestalt, in irgend welchem Grade und in irgend welcher Form, ein Ende zu setzen, und sie will nicht er⸗ lauben, daß eine Person als Pfand für eine Schuld angenommen werde. (Dieser letzte Satz wurde mit gehörigem Nachdruck wiederholt) Die Königin wünscht Euch so glücklich zu machen, wie ihr eigenes Volk. Sieses Kaufen, Verkaufen und Verpfänden von Männern, Frauen und Kin- dern ist unrecht, und kein Land, wo es existirt, kann glücklich sein. Die Königin wünscht nicht, Euch irgend welche Eurer Leute wegzu⸗ nehmen; Diejenigen, die für und mit Euch arbeiten und Euch helfen wollen, können bei Euch bleiben. Wenn sie glücklich sind und fort⸗ fahren, mit Euch unter denselben Bedingungen zu leben, wird ihnen keine Veränderung aufgedrungen werden. Aber jede Peron, die unter diesen Bedingungen nicht mit Euch leben will, kamm Euch ver⸗ lassen und wird von keinem Gerichtshof, sei er britisch oder einge⸗ boren, gezwungen werden, zu Euch zurückzukehren Die Königin hofft Euch, in vieler Beziehung glücklich zu machen, eden so glücklich, wie Diejenigen in ihren anderen Besitzungen. Es ist nur recht, daß ich Euch deutlich sage, daß, wenn Ihr ihren Schutz wünscht, Ihr nach ihren Wünschen und Befehlen handeln müßt. Dies ist die Botschaft der Königin. Wenn die Königin in dieser Weise spricht, ist es nicht ein Gegenstand für Berathung, Frage, Zaudern oder Zweifel, sondern sie erwartet Gehorsam und Zustimmung. Ich will nur fagen, daß Ihr ohne daz Gold und die Truppen der Königin Sklaven eines blutdürstigen Volkes gewesen sein würdet. Die Königin hat einen großen Preis für Eure Freiheit tzezahlt. Ihr und diejenigen, die Euch nahe stehen und theuer sind, würden von ihnen weggeschleppt worden fein, um einen Theil der Tausende zu bilden, die von dieser barbarischen Race für ihre Gebräuche geköpft uad geopfert werden. Eure Heimstätten würden voller Elend gewesen sein. Ich sehe, Ihr genießt heute Frieden, und ich fordere Euch alle auf, mit mir in das Gebet „Gott schütze die Königin!“ einzustimmen. Meine Botschajt ist zu Ende. w Am Schlufse der Rede erbat sich König Edu von Mankassim eine Frist von einigen Tagen zur Erörterung des Gegenstandes, aber dies wurde verweigert. Der Gouverneur bewilligte den Häuptlingen indeß eine einstündige Berathung, und mit Verlauf derselben erklärten sie sich bereit, den Sklavenhandel aufhören zu lassen; aer sie erhoben Einsprache dagegen, daß die exiftirenden Sklaven ohne Ursache in Freiheit gesetz werden sollten. Schließlich wurde vereinbart, daß kein Sklave in Freiheit gesetzt werden solle, falls er nicht beweisen kõnne, daß er grausam behandelt würde, und daß in dem Falle, wo er eine Sicherheit für eine Schuld bilde, der Schuldner für den Betrag haft⸗ Far bleiben solle. Rach dem Schlusse der Versammlung lud der Gouverneur die Häuptlinge ein, mit ihm auf das Wohl und lange Leben der Königin ein Glas zu leeren.
Frankreich. Paris, 6. Dezember. (W. T. B.) Die Linke hat sich dahin schlüssig gemacht, eine Auflösung der Nationalversamm⸗ lung, bevor die Berathung über die konstitutio nellen Gesetz⸗ entwürfe stattgefunden hat, nicht zu beantragen. Dieselbe glaubt die Ablehnung dieser Gesetzorlagen Seitens der National⸗ versammlung für gewiß halten zu dürfen und hofft, daß in die⸗ sem Falle dann auch das linke Centrum für die Auflösung der Nationalversammlung stimmen werde. ⸗ .
— J. Dezember. (W. T. B.) Die gestern für 5 Mitglie⸗ der des Munizipalraths vorgenommene engere Wahl er⸗ gab die Wahl von Outin, Delacourtie und Maublane, welche gemäßigte Republikaner sind, und die von Thulie, Lafont, welche der radikalen Partei angehören.
Versailles, 5. Dezember. (W. T. B) National⸗ versammlung. In der heutigen Sitzung wurde die Diskussion der Gesetz esvorlage über die Freiheit des Unterrichts an den höheren Lehranstalten fortgesetzt. Der Bischof Dupanloup wandte sich gegen den Abg. Chalemel⸗Lacour, welcher in feiner gestrigen Rede den Gesetzentwurf bekämpft und dabei der Uebergriffe der katholischen Kirche Erwähnung gethan hatte. Dupanloup suchte dagegen im Verlaufe seiner Rede nachzu⸗ weifen, daß die größte Gefahr vielmehr zur Zeit in den bedenk⸗ lichen Fortschritten des Materialismus und Atheismus zu suchen sei. Schließlich erklärte der Redner, daß sich Chalemel bei seiner Interpretation des Syllabus im Irrthum befunden habe. Chale⸗ mel hielt in seiner Entgegnung die Behauptungen seiner gestrigen Rede aufrecht und erklärte schließlich, daß er auf die persön⸗ lichen Angriffe des Bischofs Dupanloup nicht eingehen werde. Er stelle die Entscheidung hierüber der öffentlichen Meinung an⸗ heim. Nachdem noch der Abgeordnete Bardoux gegen den Gesetz⸗ entwurf das Wort ergriffen hatte, beschloß das Haus mit 553 gegen 133 Stimmen zur zweiten Berathung des Entwurfes überzugehen.
Spanien. Aus Bayonne liegen folgende telegraphische Nachrichten vor: ö .
hrich 5. Dezember, Abends. General Loma hat sich mit 10000 Mann nach Guipuzeoa eingeschifft, wo ein Armee⸗Corps die Grenze zwischen Irun und Vera besetzt hält. Die aus carlistischer ö. ö Nachricht von der Niederlage De s⸗ ujols ist unbegründet. ö ö . 1 , Mittags. General Loma ist mit 5000 Mann in San Sebastian gelandet, General Sal amanca soll gleichzeitig von Bilbao aus sich gegen die Carlisten in Be⸗ wegung setzen. Die Versorgung Pamp elonas mit neuen Vorräthen wird als Ziel der Operatignen angegeben. z = gus Madrid, J. Dezember Morgens, wird telegraphirt: Es steht jetzt fest, daß der Marschall Serrano sich nächsten Freitag oder Sonnabend nach dem Norden begeben wird, um den Sberbefehl der Nordarmee zu übernehmen —— Das Gerücht, wonach die Regierung mit mehreren carlistischen Füh⸗ rern in Unterhandlung getreten sein sollte, um den Krieg zu beenden, ist gutem Vernehmen nach durchaus unbegründet.
Portugal. Lissabon, 2 Dezember. (C. 3.) Die Jahresfeier der Befreiung Portugals von spanischer Herrschaft wurde gestern als ein Festtag im Lande begangen. In allen Kirchen wurde das Tedeum gesungen und die Hauptstadt war Abends glänzend erleuchtet. In den Theatern wurden Festworstellungen gegeben; im Donna Maria ⸗ Theater wurde der König bei seinem Erscheinen jubelnd begrüßt.
Türkei. Aus Serbien meldet W. T. B. folgendes:
Belgrad, 5. Dezember. Bei der in der Skupschtina auf die Adreßdebatte folgenden Abstimmung hat das Ministerium nur eine Majorität von 3 Stimmen erhalten und in Folge dessen seine Entlassung erbeten. Der Fürst ist mit der Bil⸗ dung eines neuen Kabinets beschãftigt. .
5. Dezember, Abends. Der Für st. hat den bisherigen Minister des Innern, Zumits ch, mit der Bildung eines neuen Fablnets beauftragt. Derfelbe wird das Minister⸗Präsidium übernehmen. . . . i. 6. Dezember, Nachmittags. Das neue Ninisterium ist konstituirt und besteht aus: Zumitsch Minister⸗ Präsident und Minister des Innern; Pirotschanatz, Minister der auswãrtigen Angelegenheiten; Mijatovitsch, Finanz⸗Minister; Garaschanin,
ĩ ü ikati . it itsch, Justiz⸗Minister; ist gegen ein Gesetz, welches kein englischer Monarch je ändern kann, . fe e K 36 Ich habe Einigen von Euch angedeutet, daß das englische Volt Protitsch 9 Noutko = us Schafe, Hühner und anderes lebendes Vieh kauft, aber nicht Männer, Frauen und Kinder. Die Königin ist entschlossen, dem Kaufen und
pagnie, welche Formation ebenfalls aus dem Provisorium in das Definitivum übergeführt ist, hat die Kommandirung von Offizieren zu diesen Bataillonen aufgehört und sind dieselben 2 ., in den Etat einrangirt.
täre aufnehmen zu lassen. Der Landtags⸗Marschall referirte demnächst über den Eingang zahlreicher Schreiben:
a. des Königlichen Landtags⸗Kommissärs, in welchem die Vorlage einer städtischen Baupolizei⸗Ordnung zur Begutachtung,
nehmen.
Der deutsche Gesandte am niederländischen Hofe, Frhr. von Canitz, ist aus seinem Urlaube, den er in Berlin zuge⸗ bracht, vor einizen Tagen nach dem Haag wieder zurückgekehrt.
einer Erklärung über die Uebergabsstation auszusetzen. Es ist zwar in Aussicht genommen, daß diese Erklärung jeweils mit thunlichster Beschleunigung mitgetheilt werde, sofern jedoch die Bezeichnung der Uebergabsstation im einzelnen Falle nicht recht⸗
Ministerium will nach Außen eine loyale Friedenspolitik befol⸗ gen, im Innern aber den Weg liberaler Reformen einschlagen.