ken gehören, liegt für Jedermann klar zu Tags; daß durch Pie in! einzeln en von ihnen dem Ang, giagten gemachten Vorhaltungen and ertkeilten Rekrikationen deren Charakter in keiner Weise alterir⸗ wird, ist selbstverständlich.
HI. Erlasse und Berichte, über deren Verbleiß der Angeklagte keine Auskunft geben zu können er klärt: Zu diesen Schriftstũücken, deren Beiseiteschaffung dem Angeklagten
ebenfalls zur Last gelegt wird, gehören unter Anderem folgende:
— A. Erlasje: ; n
D Erlaß Nr. I7 vom 24. Januar 1872, betreffend ein Memoire über Unkerredungen mit dem General Fleurny. ;
3 Erlaß Nr. 18 vom 24 Januar 1872, betreffend die Stellung . 3 rufsischen Botschafters zu Paris, Fürsten Orloff zu
utschland.
3) Erlaß Nr. 34 vom 10. Februar 1872 über eine Unterredung des Fürsten Drioff mit Thiers. .
4 Erlaß Nr. 35 vom 12. Februar 1872, betreffend die Stellung der „Kreuzzeitung“ zur Regierung. . 3.
3) Erlaß Nr. S1 vom 28. April 1872, betreffend die beabsichtigte ,, des Kardinals Hohenlohe zum deutschen Betschafter am päpstlichen Stuhle. . ;
6) Erlaß Nr. 9 vom 12. Mai 1872 über die Lage und Aus- sichten der Parteien in Frankreich. . .
7) Erlaß Nr. 210 vom 21. Oktober 1872, betreff end die öster⸗ rei hijche und italienische Presse über Gam betta.
8) Erlaß Nr. 15 vom 2. Februar 1873 über die Stellung der Deutschen in Paris, die sozialen Verhältnisse und die Pflichten der Kasferlichen Vertretung daselbst. .
3) Erlaß Nr. 25 vom 30. Dezember 1813, betreffend Instruk⸗ tion in der Affaire Rothschild. ;
10 Erlaß Nr. 28 vom 18. Januar 1874, betreffend die Hal⸗ tung Frankreichs zu Italien und Instruktionen hierüber.
17) Erlaß Nr. 39) vom 23. Januar 1874, betreffend denselben
Gegenstand. B. Berichte:
1) Bericht Nr. 190 vom 27. Janngr 1872, betreffend die Regie Tungskrists in Versailles und die Unfähigkeit von Thier.
23 Bericht Nr. 155 vom 1. Dezember 1872 über Budget und Finanzlage in Frankreich. . ;
3) Bericht Nr. 158 vom 2. Dezember 1872 über die deutsche Journalistik in . ö ;
) Bericht Kr. I3 vom 22. Januar 1873 über die Stellung der Deutschen und die sozialen Verhäͤltnisse in Paris.
5) Bericht Nr. 21 vom J. Februar 1873 über die Stellung Deutschlands zu Frankreich, über Thiers und die Rãumungẽfrage.
6) Immedial Bericht Nr. 30 vom 11. April 1874 über die Stellung Deutschlands zu Frankreich.
7) Bericht Nr. 61 vom 22. April 1872 vom Grafen v. Wes⸗ dehlen über Gambetta's Auftreten in der Provinz.
s) Bericht Nr. JI0 vom 6. Mai 1872 über die politische Lage Frankreichs — Thiers und Gambet tg, .
3 ö. Bericht Rr. 3 vom J. Januar 1874 über die Affaire Roth⸗ schild. ĩ 16 Bericht Nr. 8 vom 13. Januar 1874 über die Lage Frank⸗ reichs und die politischen Parteien. . . ;
115 Bericht Nr. 9 vom 13. Januar 1874 über die Beziehungen Frankreichs zu Italien. ö.
13 Berichl Nr. 120 vom 17. Oktober 1873 über eine Unter- redung mit dem Due de Broglie bezüglich der Stellung Deutsch⸗ lands zu Frankreich. . ; .
Bezüglich des letzten Berichtes giebt der Angeklagte die Möglich⸗ Teit zu, daß derselbe sich noch unter seinen Privatpapieren befinde.
Von jenen Erlasfen und Berichten sind nur folgende in die Jour⸗ nale der Botschast eingetragen: .
a) die sub Nr. 5, 6 und 8 aufgeführten drei Erlasse Nr. 1, 99 (aus i872?) und Nr. 15 aus 1873. .
b. die sub J, 3, 3, 4, 7 und 8 aufgeführten sechs Berichte Nr. 10, 155 und 158, 61 und 70 aus 1872 und Nr. 13 aus 1873.
Außer der Annahme, daß der Angeklagte die hier in Rede stehen⸗ den Schriftstäcke absichtlich nach sich und mitgenommen habe, bleiben nur die folgenden drei Möglichkeiten übrig: .
D Daß die Schriftstücke sich noch im Botschafts⸗
archive befinden.
Diese Möglichkeit wird durch das Ergebniß der von dem Kanzlei⸗ personal vorgenommenen genanesten Durchsuchung des Archivs aus- geschlossen. Von den nicht zur Eintragung gelangten Schriftstücken ist nach der Aussage des Kanzlei⸗Diätars Hammerdörfer über⸗ dies anzunehmen, daß sie überhaupt nicht zum Archiv ,. sind.
23 Die Möglichkeit, daß ein Dritter die chrift st ücke nach lich genommen habe. Für dieselbe fehlt jeder thatsachliche An⸗ halt. Das Ärchivspind ist von dem Angeklagten und in seiner Abwesenheit von dem Grafen Wesdehlen stets unter Verschluß gehalten worden. Einen Theil der Papiere hatte der Angeklagte unter Privatverschluß. — Ueber feine Angabe, daß die unter A. Nr. 10 und 11 aufgeführten Erlasse Nr. 26 und 38 in seiner Abwesenheit an den Grafen Wes⸗ Dehlen gelangt seien und daß er am 17. Januar 1874 (am Tage nach dem Tode seiner Tochter) demselben die sub B. 9, 10 und 11 aufgeführten Berichte Nr. 3, 8 und 9 übergeben habe, hat sich der Graf v. Wes dehlen dahin ausgelassen: Die Erlasse Nr. 26 und 39 habe er dem Angeklagten nach dessen Rückkunft zugleich mit den übrigen von demselben Feldjäger überbrachten Schriftstücken, unter denen sich auch der von dem Angeklagten geständlich mitgenommene Erlaß Nr. 33 (ef. Nr. Il, 10) befunden, ausgehändigt, und ebenso — 29 die Berichte, wenn, was ihm übrigens nicht wahrscheinlich sei,
er Angeklagte ihm solche übergeben, von ihm demselben wieder zu⸗ gestellt worden.
3 Die Möglichkeit endlich, daß die Schriftstücke bei der Abreise Des Angeklagten aus Verseh en unter dessen Sachen gerathen seien. 6 und zugleich für die absichtliche Mitnahme spricht
olgendes:
Die Abreise des Angeklagten von Paris verzögerte sich längere Zeit und erfolgte erst mehrere Wochen nach seiner Abberufung. Für Die Sonderung der amtlichen Schristftüce von seiner Privatkorrgspon— denz blieb ihm also Zeit genug. In Nassenheide sind seine Brief. . und hier von seinen Sachen diejenigen Kisten und sonstigen
ehältnisse, in denen man Skripturen vermuthen konnte, erfolglos Durchsucht worden. Wollte er selbst ernstliche Nachsuchungen anstellen, so hatte er seit Monaten hierzu Zeit und Muße. Die fraglichen Schriftstücke betreffen nicht blos meist Gegenstände von größter Wich⸗ figteit und von besonderem Interefse für den Angeklagten, sondern 6 zum Theil auch noch in der ganz besonderen Ver⸗ bindung mit zingn der, daß mit den Erlassen zugleich die Vezüglichen Berichte verschwunden sind. Es sind dies die . Erlasse: korrespondirenden Berichte: A. Nr. G6 Erlaß Nr. 99. B. Nr. 3 Bericht Nr. J9. A. Rr. 38 Erlaß Nr. 15. B. Nr. 4 Bericht Nr. 13. A. Nr. 9 Erlaß Nr. 295. B. Nr. 9 Bericht Nr. 3. A. Nr. 10 Erlaß Nr. 26. B. Nr. 11 Bericht Nr. 9. A. Vr. 11 Erlaß Nr. 39. B. Nr. 11 Bericht Nr. 9. Für die Klarlegung der Motive und Endzwecke der Handlungt. weise des Angeklagten, — für die Beurtheilung der Glaubwürdigkeit feiner Angaben. — zur Kennzeichnung seiner Auffaffung von seiner Stellang, — sowie für seine Charakfteristik überhaupt, — sind die , von Gewicht: ;
1) Bei seiner Verhaftung zu Nassenheide gah er über den Ver⸗ bleib der 465 ständlich nach sich e e,, Schriftstũcke anfangs an, Tieselben befänden sich im Auslande. Demnaächst erbot er sich für den Fall, daß er auf freiem Fuß gelgssen würde, die Papiere binnen drei Tagen herbeizuschaffen und erklärte sich ale ft unter derselben n. etzung Fereit, einen Beamten an den Aufb ewahrunggort der dessen
Sch te zu führen, wenn dieser über die Person desjenigen, in ahrung sich dieselhen befänden, abfolutes Stillschweigen gelobe. Bei feinen späteren Vernehmungen kam er auf die Erklä⸗ zung, daß die Schriftstücke sich im Auslande befänden, zurück.
) Der fraglichen Schriftstũcke will er 9 seiner Vertheidigung? gegen die seinen Ruf auf das Spiel setzenden schweren Anschuldigungen des Reichskanzlers bedürfen. Mit der letzteren Bemerkung scheint er zu⸗ gleich auf die unten zu erwähnenden Vorgänge (ef. Nr. 3 und abzuzielen. Im übrigen versteht er unter den Anschuldigungen den von dem Reichskanzler in seinen Erlassen wiederholt gegen ihn erho⸗ benen Vorwurf, daß er — in Verkennung seiner Stellung — eine dessen Intentionen und Instruktisnen uwiderlaufende Politik triebe. Fur die Berechtigung dieses 2 spricht der Inhalt der vorliegenden Erlasse und Berichte. K
Bie bereitz Oben erwähnte Art und Weise, wie der Angeklagte sich nach seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand über seine Siellung zum Auswaͤrtigen Amte ausfprgch, läßt einen Nücschluß auf seine Auffassung von seiner früheren Stellung zu dieser Behörde, resp. zu dem verantwortlichen Leiter der Politik zu, ;
3) Am 21. September 1872 brachte das zu Brüssel erscheinende „Echo du Parlement“ folgende Mittheilung: . ⸗
„Der deutsche Botschafter in Paris, Graf Arnim soll seine Demifsfion gegeben haben, nachdem die Kriegs entschãdigungsfrage definitiv geregelt ist. Graf Arnim soll geltend ö. daß der Botschafterposten in Paris ihm keine Entschädigung ür die Unan⸗ nehmlichkeiten biete, denen er im Verkehr mit der Pariser Gesell⸗ schaft begegne. Wenn die Demission angenommen würde, wird der Botschafterposten auf unbestimmte Zeit vakant bleiben. Es scheint, daß Fürst Bismarck geneigt ist, nur einen Konsul in Paris zu belaffen, der die laufenden Geschäfte zu besorgen htte
Diefe gleichzeitig von Bruͤssel telegraphisch nach allen Richtungen hin verbreitete falsche Nachricht erregte in der europäischen Presse nicht geringes Aufsehen. .
Ber Angeklagte berichtete unter dem 1. Oktober 1872 hierüber dem Auswärtigen Amte amtlich. Der Eingang seines Berichtes lautet wörtlich: . .
„Fur die Verbreitung der irrthümlichen Zeitungsnachricht, daß ich meine Entlassung verlangt habe, wird jetzt von einem hiesigen Blatte der in Berlin wohlbekannte i v. Kahlden verantwort- lich gemacht. Derselbe soll die betreffende Mittheilung aus Unmuth Über feine Ausschließung aus, dem Jockey ⸗ Club und die dadurch verdorbene Whistpartie in die Welt geschickt haben.“
Wie dem auch sei, die wenigen Zeilen, welche wohl aus Verschen den Weg aus irgend einem Briefkasten nach Brüssel ge⸗ eee. haben, sind der Anlaß zu einer ungewöhnlichen Aufregung geworden. ...*
Als Anfangs April 1874 in der Wiener Presse⸗ die bekannten diplomatischen Enthüllungen“, enthaltend mehrere Briefe und ein Promemoria des Angeklagten über das Konzil, erschienen, welche auf ihn als den Autor der Veröffentlichung hinwiesen, wurde im Aus⸗ wärtigen Amte der Verdacht laut, daß auch jene Notiz im Echo du Parlement“ von ihm herrühre. Dieser Verdacht fand in einem von dem Grafen von Wesdehlen auf Erfordern hierüber unter dem 13. Mai 1874 erstatteten Berichte, sowie in einer demselben bei⸗ gefügten Aussage des Dr. Beckmann seine volle Bestãtigung, Hier⸗ nach hatte Letzterer am 30. September 1872 von dem damals auf Urlaub abwesenden Angeklagten durch Vermittelung der Botschafts Kanzlei ein Billet mit der Anweisung erhalten, der demselben bei⸗ gefügten Notiz die größtmögliche Verkreitung zu verschaffen. Folge dieser Weifung war Beckmann nach Brüssel gercist und hatte bort die Veröffentlichung der Rotiz in dem ihm mitgetheilten Wort- laut erwirkt. ⸗
Vom Auswärtigen Amte mittels Erlasses vom 28. Mai 1874 zu verantwortlichen Erklärung hierüber aufgefordert, gab der Ange⸗ klagte in einem Schreiben, d. 4. Karlsbad, 29. Juni 1874, die Dar⸗ stellung des Herganges durch den Grafen Wesdehlen und Beck⸗ i ann im Befentlichen als richtig zu, monirte jedoch die Ausdrucks ; weise des Ersteren, daß die Notiz dem Beckmann von der Kaiser⸗ sichen Botfchaft zugegangen sei; denn nicht er, der damals beurlaubte Angeklagte, sondern der Graf Wesdehlen habe an der Spitze der Botfchaft gestanden, — hob ferner hervor, daß die von ihm dem Beckmann zur Veröffentlichung mitgetheilte Notiz von ihm nicht unterzeichnet gewesen sei und einen etwas abweichenden Wortlaut ge⸗ habt, und daß er dem Beckmann die Reise nach Brüssel nicht auf. getragen habe, — bemerkt sodann, daß er durch die Notiz in Paris „einen gewissen Effekt“ habe hervorbringen wollen und machte endlich geltend, daß der Reichskanzler seine Auffassung getheilt, auch die Maß⸗ regel gebilligt habe, — was jedoch nicht der Fall ist. — und daß er bel Abfaffung feines Berichtes an das Auswärtige Amt vom 1. Ok⸗ tober 1872 geglaubt habe, dasselbe sei von dem Hergange unter⸗
rich
tet.
Die letztere Behauptung ist angesichts der Fassung des oben mit⸗
getheilten Berichts gradezu unbegreiflich. . 4 Das Wiener Blatt, ‚Die Presfe Nr. vom 2. April 1874,
brachte, wie bekannt und bereits oben erwähnt ist, unter der Ueber⸗
schrift: r . Diplo matische Enthüllungen . 27. März“
einen Artikel, welcher verschiedene im Jahre 1870 von dem Ange⸗ klagten, damaligen Gesandten bei der Curie, an hervorragende ka⸗ tholische Theologen (man nannte den Stiftspropst Dr. Döllinger und Bischof Hefele), gerichtete Schreiben sowie ein Promemoria veröffentlichte. Diese Schriftstücke bezogen sich auf die Politik, welche die beutsche Regierung dem vatikanischen Konzil gegenüber befolgte, oder vielmehr nach Ansicht des Verfassers befolgen sollte. Die Ver- öffentlichung der Schriftstücke erregte wegen der amtlichen Stellung ihres Verfassers das allgemeinste Aufsehen.
Aus der dem zweiten Briefe unten beigefũgten Anmerkung:
„An den Bischof von... gerichtet. Derselbe gab sein Ehren⸗
wort, daß er abdanken, aber sich nicht unterwerfen wolle“, ergab sich sofort, daß der Adressat die Publikation nicht veranlaßt habe. Mit Bezug hierauf schrieb der Angeklagte in einem an den Staats⸗Sekretär . Bülow gerichteten Briefe d. d. Paris, 11. April 1874, wörtlich:
In der Wiener Presse' sind Korrespondenzen von mir ver⸗ offentsicht worden. Ich habe dazu nur zu bemerken, daß ich den kurzen Brief, welcher das Promemoria begleitet, weder für apo⸗ kryph, noch für authentisch erklären kann. Aber ich weiß mit der größten Bestimmtheit, daß er nicht an den Bischof efe le ge richtet war. Denn ich entsinne mich, daß ich dem Bischof das Promemoria per sönlich in seiner Wohnung im Quirinal mitgetheilt habe. Wenigstens glaube ich mich dessen zu entstnnen. Auch ist es nicht genau, daß mir dieser oder ein anderer Bischof sein Eh ren⸗ wort gegeben habe, sich nie unterwerfen zu wollen. Versprachen haben es Viele, — sich selbst und Anderen. Aber von „Ehren- wort ist mir nichts bekannt. Ich möchte nicht gern direkt mit der ‚Presse“ in Korrespondenz treten. Aber es wäre mir sehr er wünscht, wenn Hef elè durch ein Communiqusè in offiziösen Zei⸗ tungen reingewaschen würde, soweit es sich um Ehrenwortbruch und Empfang jenes Billets handelt.“
Hatte der Angeklagte selbit die Veröffentlichung veranlaßt, so suchte er jetzt den durch jene Anmerkung begangenen Fehler wieder gut zu machen. Auf sein Ansinnen wurde nicht eingegangen, er viel mehr, nachdem inzwischen in der Augaburger Allg. Ztg. vom 25. April 1874 fein bekannter Brief an Br. Döllinger veröffentlicht worden war, auf Allerhöchften Befehl durch Erlaß des Staats. Sekre= zärs v. Bülow vom 5. Mai 1874 — unter Hinweis auf die Bedeutung des Amtseides — zur amtlichen und schriftlichen Aeußerung über folgende Punkte aufgefordert:
1 ob die Veroffentlichung in der Wiener r fe, direkt oder indirekt von ihm ausgegangen oder durch Mittheilung der betreffen den Piecen an Dritte hervorgerufen sei, = event. ob er davon, daß eine solche Veröffentlichung beabsichtigt sei, vorher Kenntniß gehabt habe, sowie ferner, wer die Adressaten ener Briefe seien;
2) ob er den in der Augsb. Allg. Ztg.“ publizirten Brief ge⸗ schrieben und seine Veröffentlichung veranlaßt habe. ;
Unter dem 7. Mai is74 erwiderte er, daß er sich ad Punkt 2 zu der Autorschaft dieses Briefes bekenne. Üeber den er sten Punkt ließ er fich nicht aus, ebenso wenig über die Veröffentlichung des
Kenntniß ohne Auforisation des Auswärtigen erscheint als selbftverständlich.
Briefes sub 2. Durch Erlaß vom 10. Mai 1874 zur Aeußerung über diefe Punkte nochmals aufgefordert, schrieb er am nächsten Tage, 21 die Erledigung des Erlasses Korrespondenzen mit Personen voraussetze, die nicht in Berlin, zum Theil nicht einmal in Deutschland wohnten, und ließ sich in einem ferneren Schreiben vom 14. Mai 1874, indem er zugab, den Dr. v Döll ing er zur Publikation des Briefes sub 2 ermächtigt zu haben, ad Punkt 1 wörtlich dahin aus:
„Für die in der ‚„Presse“ veröffentlichten Ent⸗
hüllungen bin ich unter keinem Gesichtspunkt ver⸗
antwortlich. — Ich kann darüber auch keine Anfklärungen von Anderen erlangen.... Die Adressaten der beiden veröffent.˖ lichten Briefe kann ich nicht bezeichnen. Aber ich glaube mich beftimmt zu erinnern, daß ich an den Herrn Bischof von Rotten⸗
burg nie . habe“).
Zugleich fügte er eine Abschrift eines Vriefes des Herausgebers
der „Presse n bei, worin sich dieser gegen die Zumuthung, den Ein ˖ fender der qu. Schriftstücke zu nennen, verwahrt und zugleich erklärt, daß der Gewährsmann des Blattes sich weder auf den Angeklagten berufen, noch, so viel bekannt, jemals in irgend einer Beziehung zu ihm geftanden habe.
Abgesehen von der großen inneren Unwahrscheinlichkeit, daß die
Veröffentlichung der gu. Schriftstücke ohne Zuthun oder Wissen des Angeklagten erfolgt sein sollte, sprechen gegen die Wahrheit der von ihm abgegebenen amtlichen Erklärung folgende Thatsachen:
Der Redacteur der Wiener „Presse“ ist W. Lauser. Dr.
Landsberg ist ein in Paris lebender deutscher Literat. Unter den bei dem Angeklagten in Nassenheide in Beschlag genommenen Pa⸗ pieren befindet sich eine eigenhändige Notiz von ihm, dahin lautend;
. , 22. Mai. Heute bei Lands b., der mir einen rief von Lauser (Preffch mittheilte, ungefähr folgenden Inhalts: . ien, 19.
Lieber Freund! ;
Heute war ein Baron Name unleserlich) bei mir, um mich gegen Hinterlegung einer Kaution“, deren Höhe ich bestimmen sollte, zu 83 den Einsender der Enthüllungen zu nennen. Es scheint also, daß man keine Mittel scheut. Meine Florentiner Reise kommt mir jetzt vortrefflich zu Statten.
. Ihr Lau ser.“
Beckmann sah ich auf der Straße. Er ist, wie ich von Landsberg wußte, auf der Botschaft protokollarisch vernommen worden. Nach B. s Mittheilung, der mir von seinem Verhör nichts sagte. ., dürfte das Verhör mehr die Feststellung des Thatbe⸗ standes in Hinsicht auf die Enthüllungen, als die damalige Indis⸗ kretion des Ech. d. p.“ zum Gegenstande gehabt haben.
In dem eben dort in Beschlag genommenen Kopirbuche des An⸗
geklagten befindet sich ein Brief von ihm an Dr. Landsberg 4 . Karlsbad, 7. Juni, in welchem es — nach Konstatirung einer miß ⸗ verständlichen Auffassung Seitens des Letzteren == heißt:
„Ich hatte Ihren Gedanken, der etwa so sich refumirte:
„Point de Sacrifice et point de chantager,*) reproduzirt mit einem melancholisch⸗neidischen Seitenblick auf die mildthätige Stiftung, welche man RFonds nennt.
Sie haben verstanden, daß ich Ihren wohl begründeten, legitimen, honneten, bescheidenen, unabweiglichen, beschämend diskreten An⸗ spruch auf Erstattung bon auf meinen Wunsch gemachten Auslagen als einen exorbitanten, überraschenden — Anspruch hahe bezeichnen wollen, der nur von Jemand befriedigt werden könnte, der über den Fonds disponirte. Zum Unglück habe ich, wenn ich nicht irre, gesagt: — Jetzt kann ich mit dem B. nicht konkurriren, — und Sie haben gelesen: Jetzt kann ich das Billet: nicht übersenden, weil ich den R. nicht habe, — während ich nur sagte: Jetzt kann ich für eine Verbesserung des deutschen Zeitungs wesens nicht so viel thun, wie ich wohl möchte. Und schließlich haben Sie vermuthlich meine Aeußerung: „Das Billet wird Ihnen von einem anderen Drte zugehen“, fo verstanden, als wolle ich es Ihnen derm ale in st von einem anderen Orte schicken, während ich, nur sagen wollte: Ich muß Jemand, der nicht hier, sondern in Schwalbach ist, den Auftrag geben, Ihnen das Fragliche oder vielmehr Unfragliche im Couvert ohne Begleitschreiben zu schicken. Ecco! mir scheint, daß Sie mich nun verstanden haben werden. ;
Zum Schluß spricht der Angeklagte dem Dr. Landsberg noch
seinen herzlichften und aufrichtigsten Dank aus. — Demnächst muß das sogenannte Billet‘ an Landsberg gelangt und Lauser befrie⸗ digt worden sein; denn unter den saisirten Papieren des Angeklagten findet sich ein von Lauser an Landsberg gerichteter, von Letzterem bem Angeklagten — anscheinend als Quittung — übersandter Brief, dahin lautend:
Wien, 11. Juni 1874. Lieber Freund!
Besten Dank für Brief und Souvenir. Rechnen Sie stets auf meine Bereitwilligkeit, Ihnen zu dienen.. Es versteht sich von selbst, da ich unseres Freundes Ruf überall folgen werde. Dabei werde ich suchen, Ihrer Empfehlung keine Unehre zu machen. Gestern war Bucher bei mir, um mich wegen der Bestechungs, geschichte zu fragen. Denken Sie vielleicht einmal gelegentlich daran, den Bordeaux für mich zu bestellen. Nochmals besten Dank und Gruß.
Ihr Lauser.“
In dem Uebersendungsschreiben an den Angeklagten theilt
Landsberg diesem mit, daß der von Lau ser genannte Buch er ein Bruder des Geheimen Legations ⸗ Raths und selbst Schriftsteller sei, und fährt dann fort: .
„‚L. Causer) nach Karlsbad kommen zu lassen, lohnt jetzt ge⸗ wiß nicht mehr, er will mit seiner Zuschrift vielmehr sagen, daß er auch einem Rufe nach einem Wiener Hotel bereitwillig folgen wolle. Be4cm. ist gestern nach Berlin abgegangen, man wird Durch ihn 2 Druck auf mich zu üben suchen; selbstverständlich ohne
olg.“ Landsberg hat sein Zeugniß über diese Angelegenheit ver⸗
weigert, ebenso Lau ser.
Wie bereits erwähnt, gab der Angeklagte die Seitens des Aus⸗
wärtigen Amtes — unter Hinweis guf jeinen Diensteid — von ihm erforderte Erklärung Über die Veröffentlichungen der Wiener „Prefse“ erft nach wiederholter Aufforderung ab. In einer unter den saisirten Skripturen befindlichen Briefe eines Verwandten an ihn vom 19. Mai 1874 findet sich mit Bezug auf ein Schreiben von ihm die Bemerkung: daß seine Weigerung, seine Antworten auf ein gewisses ministerielles Auschreiben auf den Diensteid zu nehmen, da er wie der Angeklagte im Prozesse stehe, etwas subtil scheine.
Der Entwurf des veröffentlichten Piromemorias befindet sich unter
den hier in Beschlag genommenen Skripturen des Angeklagten.
5) Unter den zuletzt erwähnten Papieren fand sich ferner der Ent⸗
wurf eines Zeitunggartikels mit der von der Hand des An eklagten herrührenden Bemerkung, daß derselbe für die Kölnische Zeitung“ besftimmt sei. Der Artikel findet sich denn auch in der That in die ser Zeitung, und zwar in der Nummer vom 29. März 1872. Der die Räumnngsfrage behandelnde Artikel ist rein politisch und gründet sich auf die Kenniniß von Verhältnissen, wie solche der Angeklagte nir vermöge seiner amtlichen Stellung erlangen konnte.
Daß der Angeklagte zu einer ö e *
6) Inhalts einez Briefes von Franz Wallner d. 4. Marien ·
bad, 15. Juni 1874 an den Angeklagten hat dieser auch zu der Wiener Neuen Freien Presse⸗ Beziehungen gesucht. Es wird darin einer von dem reiber im Auftrage des Angeklagten mit dem Dr. E. (Redackeur des Blattes) genommenen Rücksprache erwähnt, hei wel⸗ werder rn G., erporgchnben habe. daß bat. cinflußreiche Jonrnal n der letzten ängelegen eit contta
des Angeklagten gestanden habe. Zug
einer Zusammenkunft des damals
ganz und voll auf der Seite 3 werden die Modalitäten noch in Karlsbad aufgehaltenen
H Zu Deutsch elwa: „Umsonst ist der Tod!“
Angeklagten mit dem Dr. E. erörtert. Ein fernerer Brief des oben
mehr erwähnten Dr. Landsberg an den Angeklagten ergiebt, daß der letztere mit der Idee umgegangen ist, ein hiesiges großes Lokalblatt
zu erwerben. Bei Besprechung dieses Planes stellt Landsberg die
persönliche Betheiligung des Angeklagten durch Inspiration, thatsäch- liche Aufklärung, und mit der eigenen Feder als eine selbstverstãnd⸗ liche Voraussetzung hin.
Sie bier in Rede stehenden amtlichen Schriftstücke würden für die Abfassung von Promemorias, resp. für Zeitungsartikel eine reiche Ausbeute geliefert haben. Als beweiskräftige Drigingle waren fie besonders werthvoll für den Angeklagten, nicht zu seiner Vertheidi⸗ 2 sondern zu erneuten Angriffen auf die derzeitige Politik des
eutschen Reiches.
Demgemäß, und da die fraglichen Schriftstücke sich nach Form und Inhalt als Urkunden im Sinne des 3 348, Alin. 2 des Straf⸗ gesetzsuches darstellen (vergl. v. Holtzendorffs Handbuch des Deutschen Strafrecht, Band III., Seite 956), der Thaibestand der Unterschlagung aber durch die Absicht rechtswidriger Zueignung, ohne daß es zugleich einer gewinn süchtigen Absicht bedarf, bedingt wird und auf Sachen von Vermögens -⸗(Tausch ) werth nicht beschränkt ist (ef. v. Holtzendorff a. 4. D. 634. 635, 555 flg., 668, 693, 698 fla und Doßenh ! Kommentar zum Strafgesetzbuch zu 5. 243, Nr. 4, 52 und
53. 246, Nr. 3 und 46) klage ich den Grafen v. Arnim an:;
im Hotel der Kaiserlichen deutschen Botschaft zu Paris während der Jeit von 1877 bis 1874 durch eine und dieselbe Handlung als Beamter
a. ihm amtlich anvertraute Urkunden vorfätzlich bei Seite ge⸗
schafft, b. Sachen (die Urkunden sub a), die er in amtlicher Eigenschaft empfangen hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben. Vergehen gegen die 5. 345, 350 und 73 des Strafgesetzbuches. Ich beantrage: . demgemäß die Untersuchung gegen ihn zu eröffnen und in dem an⸗ zuberaumenden Termine zur mündlichen Verhandlung, für welchen ich mir Anträge auf Beschränkung der Oeffentlichkeit vorbehalte, die oben erwähnten Schriftstücke zum Zwecke der Beweisaufnahme verlesen zu laffen und zu demselben als Zeugen zu laden: 1) den Geheimen Hofrath und Direktor des Centralbureaus im Auswärtigen Amte, Rol and, 2) den Botschaftsrath Grafen von Wesdehlen, Paris 3) den Vorsteher der Botschafts⸗ Kanzlei von Scheven, ö 4. mit der Auflage, die politischen Jeurnale mit zum Termine zu bringen, 4 den Kanzlei⸗Diätar . zu Paris, 5) den Leggtions ·Kanzlisten und Konsulatsverweser Höhne zu Marseille, . 6) den Geheimen Hofrath und Vorsteher der Botschafts⸗Kanzlꝛi Gasperini zu Wien, 7) den Schriftsteller Or. Zandsherg zu Paris, s) den General- Feldmarschall Freiherrn von Manteuffel hier, 9) * ; n mn, des Bundesamts für das Heimathswesen, o en ig, hier. Berlin, den 11. November 1874 Ser Staatsanwalt am Königlichen Stadtgericht. gez. Tessendorff.
Nachtrag zur Anklage wider den Grafen Harry v. Arnim. Nachträglich, und zwar durch den Rechtsanwalt Munckel, sind: IJ von den unter Anklage gestellten Schriftstücken und zwar
von den Schriftstücken Nr. III. der Anklage: die Erlasse Nr. 17, 18, 34 (Nr. 17 und 34 mit den Anlagen) gl, 11, 99 aus dem Jahre 1872 fr. II. A. 1, 2, 3, 5
und 6;
der Bericht Nr. 70 aus dem Jahre 1872, efr. III. B. 8;
2) von denjenigen Schriftstücken, welche, weil ihre absolute Geheimhaltung durch das Staatsinteresse geboten ist, von der An⸗ klage ausgeschloffen geblieben sind, die Erlasse Nr. 16 und 273 (ekr. Verzeichniß Bl. 2, Akten Nr. 1. u. 10,
als angeblich in einem bisher verpackt gewesenen Schreibsekretär auf⸗ gefunden, offen dem Gericht überreicht.
Die Herausgabe dieser Schriftstücke, die zu denjenigen gehören, von denen der Angeklagte früher wiederholt behauptet hatte, daß sie * noch in Paris befinden müßten, ändert an der Anklage nichts zu einen Gunsten.
Berlin, den 13. November 1874.
Der Staatsanwalt am Königlichen Stadtgericht. gez. Tessendorff.
An die VII. Deputation hier.
An die Verlesung der Anklageschrift schloß sich eine eingehende Diskussion über die von Seiten der Vertheidigung angeregte Fragen der örtlichen Kompetenz des Gerichtshofes, wobei dieselhe die Beweis- last für die Kompetenz der Staats anwaltschaft zuzuschieben unter- nahm und daran festhielt, daß Graf Arnim zur ersten Verhaftung sein Domizil in Nassenheide und nicht in Berlin gehabt habe, wo⸗ nach das Stadtgericht zu Berlin der örtlichen Kompetenz gegenũber dem Grafen Arnim ermangelt habe. Die Staatsanwaltschaft behauptete, daß sowohl forum domicili:i, vorhanden sei, da Graf Arnim vom 1. Oktober ab im Palais, Pariser Platz 4, eine Wohnung gemiethet habe und die Miethssteuer für das 4. Quartal bezahlt fi wie daß auch forum delicti commissi angenommen wer- den müsse, da die Botschafter und Gesandten ihren persẽnlichen Ge⸗ richtsstand beim Berliner Stadtgericht hätten, gleichviel, ob sie im Inlande ein Domizil hätten oder nicht.
Die Sitzung wurde hierauf um 16 Uhr vertagt, und der Ge—= richtshof zog sich zur Berathung der Kompetenzfrage zurück.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung um 3 Uhr theilte der Vor⸗ fitzende mit, der Gerichtshof habe beschlossen, daß über die Frage der materiellen Kompetenz erst im Urtheilsspruch selber zu entscheiden sein werde; zur Begründung der formalen Kompetenz genüge, daß Graf Arnim jedenfalls nicht zu der Zeit, wo er dazu befugt gewesen sei, nämlich während noch schwebender Voruntersuchung einen formalen Kompetenzeinwand erhoben habe und daß ferner 6 seiner zweiten Verhaftung, nach deren Verfügung erst die gerichtliche Unter suchung eingeleitet und die 7II. Deputation ab oro damit befaßt wurde, beim Berliner Stadtgericht forum deprehensionis vorhanden sei. Dieses genüge, um die formale Kompetenz zu begründen.
Der Gerichtshof trat darauf in die Verhandlung der Sache ein. Auf die vom Vorsitzenden an den Grafen von Arnim gerichtete Auf⸗ forderung, seh Über den Passus 2 und 3 der Anklage zu äußern, ob er sich schuldig bekenne, erklärte derselbe sich für nicht ihn fe Der Vorsitzende ließ darauf drei Restripte verlesen, welche sich auf die archivalische Behandlung von dipl matischen Schriftstücken beziehen. Um das dienstliche Verfahren in Bezug auf die Absendung, und den Empfang diplomatischer Schriftstücke festzustellen, wurden sodann der
here vortragende Rath im Auswärtigen Amt, jetzige 3 des undesamtes für das Heimathwesen, König, und der Vorsteher des Fentral⸗ Bureau des Auswärtigen Amts, Geheime Hofrath Roland, der Erftere amts-, der Zweite , vernommen. Schließlich wurden dem Grafen Arnim noch zwei auf der Pariser Bot⸗
schaft geführte Journale zur Rekognition vorgelegt; der Graf erklärte,
dieselben während seiner Amtsführung nie oder so selten gesehen zu 1 „daß er sich darüber nicht erklären könne, doch glaube er, in den⸗ elben die Handschrift des auf der Botschaft angestellten Kanzleidiätars Hammerdörfer zu erkennen. Damit wurde um 45 Uhr die Sitzung geschloffen und die Fortsetzung der Verhandlungen auf heute, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vertagt. —
= 19. Dezember. 2. Sitzun gs tag.
Die heulige Sitzung, welche von dem Vorsitzenden um 100 Uhr Vormittags eroͤffnet wurde, begann nach dem. W. T. B.“ mit der Verlefung eines Berichtes des ö en Kaiserlich Deutschen Botschaf⸗ ters in 8, Fürsten zu . vom 8. Juni 1874 über fehlende
Aktenstůcke , Inhalts auf der dortigen Botschaft.
dem Auswãrtigen ¶ Amt führten Korrespondeni, betreffend die Rücgabe der fraglichen Akten ˖ ücke. Der Graf v. Arnim ließ einige derselben schließlich durch seinen Sohn, den Reserve Lieutenant Freiherrn v. Arnim⸗Schlagenthin, dem Auswärtigen Amte überweisen, und bemerkte in dem beigefügten Schreiben, daß er weitere Aktenstücke nicht zu besitzen glaube. Alsdann wurde ein zweiter Bericht des Fürsten zu Dohenlehe vom 29. Juli 1374 ver- lesen, worin weitere feblende Aktenstücke aus den Jahren 1872, 1873 1874, im Ganzen 86 an der Zabl, aufgerählt werden, darunter viele, welche in der Anklage keine Berücksichtigung gefunden, weil sie meist weniger er (Erlasse und Berichte über vermißte Soldaten, Mißhandlungen Deutscher, Grenzverletz ungen, Beamtenpersonalien). — Demnachst folgte die Verlesung der hierüber zwischen dem Auswär⸗ tigen Amte und dem Grafen ven Arnim gefũhrten Korrespondenz (bereits früher in der- Presse veröffentlicht),
Aufgefordert, sich über die einzelnen Punkte auszulassen, erklärte der Angeklagte, daß er von dem Augenblicke an, da ein Theil der Presse ihn als reichsfeindlich bezeichnet habe, seine gesammten Privat- Papiere in das Ausland, d, h. außerhalb Preußens geschafft habe, wo sie sicher deponirt seien. Zu diesen Papieren und zwar zu einem von ihm mit Konfliktsakten“ Üüberschriebenen Fagcikel gehörten auch die⸗ nigen Briefschaften, deren Rücerstattung bisher nicht erfolgt sei. aßregel sei er genöthigt gewesen, weil er fortan sich Haus nicht mehr sicher in Preußen gefühlt habe. Der Vorsitzende konstatirte, daß die meisten der zurückerstatteten und sonst vorgefundenen Erlasse des Reichskanzlers mit hämischen Rand- bemerkungen Seitens des Angeklagten versehen sind. Einige derselben wurden verlesen. die weitere
dem Grafen
bedeutender Art sind.
u dieser M
Der Angeklagte Veröffentlichung dieser Anmerkungen. ihm darauf ein Brief des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck . 1 Von diesem nicht jour— nalisirten Briefe, dessen Inhalt Geheimniß bleibt, wurde noch kon= statirt, daß derselbe Darüber, ob die Schriftstücke, welche die Beranlassung zu den persönlich gehaltenen Depeschen Ange klagten
vorgelegt und von ihm rekognoszirt.
allein politische Infstruktionen des Reichskanzlers welche der Angeklagte weigert, vom Auswärtigen Amt eingefordert nud verlesen werden sollen, zog der Gerichte hof sich zur Berathung zurück. — Nach einer viertel⸗ stündlichen Berathung lehnte der Gerichtshof das Eingehen auf Nur die näher bezeichneten r die vorhergegangenen Berichte Reichskanzler Fürsten von Bismarck sollen zur Verlesung gelangen. Hierauf wird ein Schriftwechsel zwischen dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck resp. deu Staats ⸗Sekretär v. Bülow und dem Au— geklagten, betr. die französischen Zustände in der letzten Zeit der Thiergschen Rezierung und die Stellung, welche der Angekl. dazu einnahm, verlesen.
Der Rechtsanwalt Dockhorn beantragte sodann die Vernehmung des Profefsor Dr. Lewis bei der hiesigen juristischen bald nach dem Schriftwechsel zwischen dem Staats Bülow und dem Grafen von Arnim wegen gehaltenen Depeschen, auf Anfrage des Gr. e Streitfrage eine rein civilrechtliche Bedeutung habe. Gerichtshof zog sich zur Berathung über diesen Antrag zurück und es trat eine Pause bis 3 Uhr ein.
herauszugeben sich
diesen Antrag ab. des Angeklagten an den
Sekretär von erausgabe der zurück rnim erklärte, daß die
Vereins wesen.
— Im Friedrichsstädtischen Bezirksvereine hielt der Stadtverordnete Lissauer in vergangener Woche einen sehr beifällig aufgenommenen V Mahl-⸗ und Schlachtsteuer mit Ruͤcksicht auf die neue Münzwährung.‘ Derselbe beleuchtete die Fährlichkeiten, denen das Publikum durch das Zusammentreffen der Aufhebung der Schlacht⸗ und Mahlsteuer mit der neuen Münzwährung und der neuen Maß- und Gewichtsordnung ausgesetzt sei, berührte die Verfälschung der Lebensmittel und die ohne Mißwachs oder schlechte Ernte künstlich heraufbeschworene Fleisch⸗ Brot. und Milchfrage und empfahl der unberechtigten Theuerung gegenüber die Selbsthülfe, die Koalition als letzte Konfequenz der Gewerbefreiheit. Im Anschluß hieran referirte Hr. Johannes Bloch über den Fleisch⸗Konsum enten⸗Verein. Derselbe ist jetzt soweit gediehen, daß die Eröffnung zweier Verkaufsstellen, in der Brandenburgstraße und zwischen der Koch⸗ und Bellealliance⸗ ̃ zt. Der Verein hat nun die bestimmte Form der Kommanditgesellschaft gewählt; ein persönlich haftender Gesellschafter hat sich gefunden und wird ein angesehener Bankier das Amt des Schatzmeisters übernehmen. Mitgliedern wesentliche Preisermäßigungen bieten können. Verkaufsstellen das Engagement von mindestens 4 Schlächtern, 2 Aufsehern, ferner ein beträchtliches Betriebskapital erfordern, so er⸗ scheint es erwünscht, daß sich in den verschiedenen Stadtgegenden Lo⸗ kalpereine bilden, die zur Vereinfachung der Kosten an der Verwaltung partizipiren und je einen Delegirten an das Die Aufforderung des Hrn. Bloch zur Konstituirung eines derartigen Vereins wurde mit lebhafter Freude begrüßt und die Versammlung Feauftragte den Vorstand damit, für die nächste Sitzung eine beson⸗ dere Vorlage auszuarbeiten.
Stati stische Nachrichten. Nach den vom Rechnungs- Departement e ten Abgaben im Kaiserlich Königlichen Finanz⸗Ministerium so—⸗ eben publizirten Tabellen betrug der Waarenverkehr der ö ster · reichisch⸗ ungarischen Monarchie den Monaten Januar bis Oktober J. J. in der Ausfuhr mit 365,267,915 Fl. Im Vergleiche mit der⸗ ahres zeigt sich in der Einfuhr eine Zunghme der Ausfuhr eine Zunahme von 19,221,911 Die Einnahme an Zöllen und Nebengebühren in den im Reichs⸗ rathe vertretenen Königreichen und Ländern betrug in ten Periode 15,343 233 Fl, um 4 059,331 Fl. weniger ben Periode des Vorjahres.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Zur Weihnachtszeit dürfte Vie
„die Aufhebung der
straße unmittelbar bevorsteht.
Der Verein wird seinen
Haupt⸗Comits senden.
für die indirek⸗
mit dem Auslande in in der Einfuhr 480,997,139
selben Periode des Vorj von 15 996,985 Fl., in
der bezeichne⸗ als in dersel ·
len ein Hinweis auf die Welt⸗ idt, mit 12 Illustrationen von von Albert Goldschmidt in besonders zum Geschenke chmidt, der Meister der bietet hier interessante, Einblick in die eigenthümliche stige Entwickelung der Völker und in die
geschichte von Ferdinand Schm ofessor G. Bleibtreu (Verlag erlin) erwänscht sein, da sich dieselbe gan far die reifere Jugend eignet. Ferdinand unterhaltend · belehrenden Geschichtserzähl lebens volle Darstellungen, Natur des Landes, in die gei ssen und sittlichen Zustände und Anschauungen ümliche Darstellungsweise bereits als Familienbuch eingeb chnell nöthig gewordene elbe, ebenfalls mit 12 24 Lieferungen àn75 Pfennige.
— Im Verlage von Emil Baensch, lagsbuchhändler in Mag d e burg, ers fleißig gearbeitete Monogra Guericke unter dem Stadt Magdeburg, e Jahrhunderts, eschichte der Stadt Magdeburg“, pel (mit einem Anhange von dem Heraus Magdeburgs und einem Porträt Guericke s), in einem größeren Aufsatze zurückzukommen gedenken.
— Ihre Kaiserlichen Ho der Erzherzog Ludwi Betrag von je 1000 Fl. im Neubau des germanischen
Die soeben aus zeitung,
welche einen
zen gewähren. Diese hat die Weltgeschichte ven Schmidt rt, wofür am Deutlichsten die so Auflage des Werkes spricht. Die⸗
Illustrationen Bleibtreu s geziert, erscheint in
Königl. Hof⸗ und Ver⸗ Kurzem eine interessante, über den Phystker Otto von Titel: „Otto von Guericke Bürgermeister, der in Lebensbild aug der Deutschen Geschichte von Friedr. Wilh. Hoffmann, Verfasser der herausgegeben von Ju geber über die Zerstörung auf welche wir demnächst
eiten der Kronprinz Rudolf und Oesterreich haben den Herftellung zweier gemalter Glasfenster u seums in Nürnberg überwiesen.
egebene Nr. 5 der Illu strirten Jagd⸗ agd, Fischerei und Naturkunde, herausge;
ictor von
geben von W H. Nitzsche, Kgl. Oberförster (Leipzig. Verlag von Heinrich Schmidt) enthält folgende Aufsãtze: Die Schädlichkeit und Nützlichkeit des weißen Storches von v. Schuckmann. Jagd⸗ streitigkeiten aus alter Zeit von Friedrich Freiherr v. Droste⸗Hüls⸗ hoff. — Merkwürdige Begegnung mit einem Rehbock. — Eine Hof⸗ jagd von Oberförster Gödde. — Schopfwachtel. Ein wirksamer Schrotschuß. — Ein Raubvogelfang. Jagdschußvereine u. s. w. u. s. w. — Illustrationen: 25 abnorme Rehgehßrne aus der Samm- lung des verstorbenen Sherst - Forstmeisters v. Cotta (Original). — Begegnung mit einem Rehbock von G. Sundblad (Original) u. f. w. D. G. A. Hansen in Nerwegen, welcher mit Unter- stützung von Seiten der medizinischen Gesellschaft in Christiania einige Reisen unternemmen hat, um den Ursachen der in Norwegen unter dem Namen Spedalskhed' bekannten Krankheit (Aussatz) nach= zuforschen, ist zu dem Resultat gekommen, daß diese Krankheit spezi⸗ sisch und ansteckend, aber nicht erblich ist.
— Ein neuer Komet ist, wie der Direktor der Marseiller Sternwarte, Hr. Stephan, dem Pariser Astronomen Leverrier, tele graphisch mitgetheilt hat, in Marseille entdeckt worden. Derselbe ist ziemlich glänzend, hat einen scheinbaren Durchmesser von 3 Minuten und bewegt sich nach Nord⸗Nord⸗Ost. Rektaszension 155 59 45*, Polhöhe 530 0, 53“.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
. Der im Verlage von Wiegandt, Hempel und Paren hierselbst erscheinende Deutsche Garten⸗Kalender auf das Jahr 1875 11. Jahrg), herausgegeben von Th. Rümpler, General⸗ Sekretär des Gartenbauvereins in Erfurt, liegt seit Kurzem in 2 Theilen vor. Der erste Theil, als Taschenbuch auf das Praktischste eingerichtet und geschmackvoll ausgestattet, enthält, außer den herkömm⸗ lichen Kalendertabellen und. Verzeichnissen, werthvolle Wirthschafts⸗ tabellen; die zweite Abtheilung bringt interessante Aufsätze und Mit⸗ theilungen der verschiedensten Art.
Ebendaselbst ist der III. Jahrg. des Deutschen Forst⸗ und Jagd⸗Kalenders auf das Jahr 1875 von Dr. F. Judeich, Königlich sächsischer Ober-Forftrath und Direktor der Forstakademie zu Tharand, erschienen. Der Kalender, welcher bei nicht minder guter Ausftattung wie der vorige, sich bereits viele Freunde erworhen hat, enthält diesmal im zweiten Theil den Personalstatus der Forstverwal⸗ tung aller Staaten des Deutschen Reichs (inkl. Revierförfter und Förster) nebst Namens- und Ortsregister.
Mentzel und v. Lengerke's verbesserter, den Landwirthen wohlbekannter Landwirthschaftlicher Hülfs⸗ und Schreib⸗ kalender auf das Jahr 1875, herausgegeben von Dr. Hugo Thiel, Königl. Landes-⸗Oekongmie⸗Rath und General- Sekretär des König!; preußischen Landes -Oekonomie⸗Kollegiums in Berlin, und Dr. Emil Wolff, Professor an der Köoigl. Landwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim bei Stuttgart, mit dem Landwirthschaftlichen Jahr⸗ buch als 2 Theil, (aus demselben Verlage) tritt bereits in den 18. Jahr⸗ gang. — Der Landwirthschaftliche Kalender für den klei⸗ neren deut sch en Landwirth für 1875, herausgegeben von A. Graf zur Lippe⸗Weißenfeld, hat den 8. Jahrgang zurückgelegt.
Gewerbe und Handel.
Die Inhaber von Schuldverschreibungen der Kor poration der Kaufmannschaft von Berlin Serie J. und II. welche die Konvertirung nicht vorgenommen haben, können den per 2. Januar künftigen Jahres gekündigten Kapitalbetrag mit den ab= gelaufenen Stückzinsen 3 5 * schon jetzt an der Couponskasse der Berliner Handelsgesellschaft gegen Auslieferung der Schuldverschrei⸗ bungen in Empfang nehmen.
— Der am 8. Dezember abgehaltenen Generalversammlung der Gewerbe bank Schuster, in der 46 Aktionäre mit 1278 Aktien vertreten waren, wurde mitgetheilt, daß die Verwaltung von den . Z. normirten 3000 000 Thlr. eigene Aktien bis jetzt erst 26l 4d) Thlr. habe ankaufen können. In Folge defssen sei der Antrag eingebracht, die Reduktion des Grundkapitals auf zunächst nur 4 000 000 Thlr. zu genehmigen. Die weitere Her- absetzung solle jedoch hierdurch nicht ausgeschlossen sein, vielmehr dem früheren Beschlusse gemäß mit dem Ankaufe von Aktien fortgefahren werden. Aus den uͤber den Geschäftsbetrieb gemachten Angaben ist hervorzuheben, daß die unrentablen Filiglen auf den Aussterbe Etat gefetzt sind. Nur in Potsdam, Luckau, Dahme und Schwerin sollen auch fernerhin Vertretungen bestehen bleiben. Der Antrag, das Grundkapital von 6 auf Millionen herabzusetzen, wurde schließlich angenommen.
— Aufsichtsrath und Direktion der Hannoverschen Dis konto⸗ und Wechsel⸗ Bank machen bekannt, daß sie wegen juristischer Bedenken, welche Seitens einiger Aktionäre gegen die beabsichtigte Ausführung der Kapitalsreduktion, ins bejondere darüber, ob die Auslieferung der neuen Vollaktien vor Mai 1375 (dem Termine, an welchem der Beschluß wegen der Kapitalreduktion von 10 , den gesetzlichen Vorschriften entsprechend in Kraft tritt) geschehen könne, kundgegeben wurden, veranlaßt sind, in der Zeit vom 28. bis 30 De⸗ zember a. c. zunächst nur die in der außerordentlichen Generalversamm · lung vom 17. November 1873 beschlossenen Kapitalarũckzahlung ven 40 , vorzunehmen. Die Reduktion des Aktienkapitals um weitere 10 , sowie die Ausgabe der neuen über 109 Thlr., lautenden Vollaktien wird nach dem 26. Mai 1875 erfolgen und durch besondere Publikationen näher bekannt gemacht werden.
— In der jüngst abgehaltenen Generalversammlung der Dort⸗ munder Brückenbau-Gesellschaft wurde dem Aufsichtsrath Decharge ertheilt und die von mehreren Aktionären offerirte Schen⸗ kung von 173 006 Thlr. in Aktien und 30 900 Thlr. in Baar zur Aueglei= chung der hervortretenden Unterbilanz von 203, 00 Thlr. genehmigt. Diese nterbilan; rührt wesentlich daher, daß bei der Inverturaufnahme am Schlusse des Jahres 1874 abgelaufenen Rechnungsjahres die hbe= deutenden, noch nicht verwendeten Eisenvorräthe, welche zu 60 Thlr. per 1060 Pfund gekauft worden waren, nur zu einem Werthe, den diesjährigen Roheisenpreisen entsprechend, 30 Thlr. per 1090 Pfund eingeschätzt werden durften, obgleich der Wiederverkauf derselben in verändertem Justand zu einem dem Einkaufapreise nahe entsprechen - den Preise stattfand.
— Die am 5. Dezember abgehaltene Generalversammlung des Nen - Oeger Bergwerks- und Hütten Aktienvereins II Aktionare mit 1065 Stimmen) nahm den Geschäftsbericht ohne Einwendungen entgegen, wählte die beiden ausscheidenden Aufsichts⸗ rathsmitglieder, sowie die beiden austretenden Rechnungorevisoren wie⸗ der. Die Bilanz weist einen Verlust von 49,590 Thlr., nach. Davon kommen 15663 Thlr. 15 Sgr. auf Rechnung der Einbuße, welche die Gefellschaft dadurch erleidet, daß ste kontraktlich gebunden ist, Kohlen und Roheisen auch vom 1. Fuli 1874 bis zum 1. Januar 1875 noch zu den im Herbste 1873 abgeschlossenen hohen Preisen ab- zunehmen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Nach Allerhöchster Genehmigung des Königs von Bayern wird die Bahnstrecke Ebenhausen⸗Meiningen am 15. 3. M. mit den Stationen Ebenhausen, Rottershausen, Münnerstadt, Nieder lauer, Neustadt, Heustreu, Unsleben, Melirichstadt, Rentwertehausen und Meiningen eröffnet werden.
—= Vom Mittelrhein, 4. Dezember, meldet das Fr. J.. Die Rheinschiffahrt s. Interessenten haben in eint. der Rhein chiffahrts - Kommission überreichten Denkschrift als Stellen, welche ür die Schiffahrt am meisten zu wünschen lassen, bezeichnet: ) das og. Roxheimer Loch oberhalb Worms; 2) Gengheim mit 19 Mühlen im Rhein; 7 die Rheinguer Strecke (oberhalb Bieberich, zwischen Nieder · Walluf und Rüdesheim; ) das Binger Loch; 5) das Fahr⸗ waffer bei St. Goar u. a. m. Auf der oberen Strecke des preußi= schen Rheins werden mehr Häfen verlangt,
New⸗ Jork, 9. Dezember. T. B) Der norddeutsche loy ddampfer ‚Deutschland⸗ ist hier eingetroffen.