1874 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

höheren Töchterschule Platz greife. Diese Annahme hat der Minister indeß nicht zutreffend erachtet, da die höheren Töchter⸗ schulen den höheren Lehranstalten im Sinne des Gesetzes nicht finden daher auf diese Anstalten die für Volksschulen bestehenden Bestimmungen Anwendung und diese setzen eine dreimonatliche Kündigungsfrist fest. Auch ist es von keiner Bedeutung, ob der einer solchen Schule angehörende Lehrer den Titel Oberlehrer führt oder nicht.

Nach §. 186 des Reichs⸗Strafgesetzbuches ist Derjenige, welcher gegen einen Anderen eine Thatsache behauptet und verbreitet, welche denselben verächtlich zu mach en oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, strafbar. In Beziehung auf diese Bestimmung entschied das Ober⸗Tribunal in seiner Sitzung vom 16. Oktober er., daß diese Strafandrohung nicht nur dann Anwendung findet, wenn derartige Behauptun⸗ gen um ihrer selbst willen, sondern auch dann, wenn sie zur Begründung einer anderen Thatsache geäußert

eingereiht sind.

Nur ein dauerndes Lohnverhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer macht nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 18. November er. die Verfolgung des Diebstahls oder der Unterschlagung Seitens des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von einem Strafantra ge abhängig.“

Der Maschinenbauer M. hatte mehrere Wechselforde⸗ rungen gegen den Dampfmühlenbesitzer Verfalltagen jedoch Zahlung verweigerte. biger die Realisirung s

R., welcher an den Um jedoch dem Gläu⸗ einer Forderungen unmöglich zu machen, hatte R. bereits vor den Verfalltagen sein Grundstück an seinen Schwager, den Rendant K. übertragen, welcher sodann das Grundstück weiter verkaufte, einen Theil des Kaufgeldes von dem neuen Erwerber sich zahlen und den Rest des Kaufgeldes auf das Grundstück hypothekarisch eintragen ließ. Der Wech⸗ selgläubiger, Maschinenbauer M. stellte hierauf den Klageantrag, daß der Vertrag zwischen seinem Schuldner und dessen Schwa⸗ ger, durch welchen das Grundstück auf diesen überging, als un⸗ gültig zu betrachten und er als befugt zu erachten sei, seine Forde⸗ rungen aus den hypothekarisch eingetragenen Restkaufgeldern zu be⸗ friedigen (s. g. Anfechtungsklage). wurde diesem Antrage gemäß auch erkannt, indem der Appella⸗ tionsrichter feststellte, daß der Vertrag zwischen dem Schuldner und seinem Schwager zum Scheine, also nicht in der ernst⸗ lichen Absicht der Eigenthumsübertragung, abgeschlossen worden Auch die Nichtigkeitsbeschwerde de K. vernichtete das Sber⸗Tribunal in seiner Sitzung vom 10. November er. das Erkenntniß der zweiten Instanz, indem es ausführte, daß nach preußischem Recht die Anfechtungsklage im vorliegenden Falle keine Anwendung finde. klage fetzt als eine Klage auf die Erlangung einer Sache den Besitz der Sache (Rendanten K.) voraus und ist gegenstandslos, wenn Besitz der Sache, an welcher gleichsam der Cxekutions—⸗ anspruch des anfechtenden Gläubigers haftet, fehlt. Der Ver⸗ klagte ist nun aber thatsächlich nicht mehr im Besitz des frag⸗ lichen Grundstückes, denn er hat dasselbe weiter verkauft. Diese Weiterveräußerung stellt sich auch nicht als eine der An⸗ des Klägers unterworfene gung dar und die durch die Veräußerung erworbene und Kaufgelderforderung bildet nicht ohne Weiteres ein an die Stelle des Grundstückes tretendes, für den Kläger reaglisixendes und GExekutionsobjekt. gläubiger hätte seinen Anspruch auf Befriedigung aus der Kauf⸗ gelderforderung des Rendanten K. aus dem Fundamente der Schadenszufügung herleiten können, nicht aber aus den⸗ jenigen Momenten, aus welchen das exceptionelle Recht der An⸗ fechtung begründet wird.

Se. Majestät der Kaiser und König haben ge⸗ nehmigt, daß das städtische Gymnastum zu Burg im Kreise Jerichow J. fortan den Namen Ihrer Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit der Kronprinzessin in der Bezeichnung „Victoria⸗ Gymnasium“ führe.

Von den bei den Kreisgerichten in Wittstock, Frank⸗ furt a. d. O., Landsberg a. d. W. und Neumarkt, sowie bei der Gerichts-Kommission in Schönfließ vakanten fünf Richterstellen sind vom 1. Januar 1875 ab drei auf das hiesige Kreisgericht, je eine auf die zu demselben gehörige Gerichts⸗ Kommission in Köpenick und auf das Kreisgericht in Löbau übertragen.

Die Beerdigung des verstorbenen Generals der Infan⸗ terie zur Disposition, von Schlichting, findet morgen Vor⸗ vom Elisabeth⸗Krankenhause Nr. 24 26 aus auf dem Invaliden⸗Kirchhofe statt.

Der General⸗Lieutenant Freiherr von Puttkamer, Inspecteur der 2. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, ist nach beendigtem Urlaub wieder abgereist.

In zweiter Instanz

verklagten Rendanten

Die Anfechtungs⸗

auf Seiten des verklagten Scheinkäufers

fechtungsklage Schein ⸗Uebertra⸗

den Veräußerer eingetragene

Anfechtungs⸗ Der Wechsel⸗

mittag 10 Uhr Lützowstraße

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigte gestern den Antrag des Magistrats, und aus dem Etat der Gemeindeschulen eine städtische Taub⸗ stummenschule einzurichten, unter dem Vorbehalt, die Ver⸗ hältnisse dieser Schule anderweit zu regeln, sobald die Provinzial⸗ verhältnisse der Stadt gesetzlich bestimmt sind.

Der in Nr. 284 dieser Zeitung mitgetheilte, in der Sitzung am 3. d. M. gefaßte Beschluß, die geschäftsordnungsmäßig der Vorberathung durch die Geldbewilligungs-Deputation unterliegenden Vorlagen des Magistrats fortan (probeweise auf 3 Monat) erst dann zur Berathung im Plenum der Versamm⸗ lung zu bringen, nachdem die bezuͤglichen Protokolle der Geld⸗ bewilligungs⸗-Deputation vorher gedruckt worden und sämmt⸗ lichen Mitgliedern der Versammlung zugegangen sind, hat nicht die Zustimmung des Magistrats will dem Beschlusse nur dann zustimmen, wenn zugleich Ein⸗ richtungen getroffen werden, um den Nachtheilen vorzubeugen, die sonst den beabsichtigten Vortheil entwerthen müßten. Als solche Einrichtungen schlägt der Magistrat vor die Beschränkung der einer Vorberathung durch die Geldbewilligungs⸗Deputation zu unterbreitenden Angelegenheiten, etwa dahin, daß künftig nur diejenigen Vorlagen an die Geldbewilligungs⸗-Deputation gehen, welche ihrer Wichtigkeit wegen vom Vorstande der Ver— fammlung dazu geeignet erachtet werden, insofern sie nicht ge⸗ schäftsordnungsmäßig der Begutachtung einer andern Deputa⸗ tion unterliegen, und ferner diejenigen in ordnung bezeichneten Magistratsvorlagen, denen nicht bereits das Gutachten einer gemischten Deputation beigefügt ist. Außerdem macht der Magistrat seine Zustimmung von der Zuziehung von Magistratskommissarien zu den Sitzungen der Geldbewilligungs⸗ Der Stadtverordnete Professor Dr.

dem Muster

5§. 80 der Stadte⸗

Deputation abhängig.

Gneist, welcher in der gestrigen Versammlung der Stadtverord⸗ neten hierüber referirte, hielt den vom Magistrat erhobenen Kom⸗ petenzkonflikt für durchaus unerheblich, da der Magistrat in Sachen der Ausübung der Geschäfte nicht mitzureden habe. Es bedürfe gar nicht der Zustimmung des Magistrats zum Druck der Protokolle der Geldbewilligungs⸗Deputations, ganz ebenso wenig, als wenn die Versammlung beschließen würde, einen auf der Tagesordnung stehenden Antrag bis nach der Druck⸗ legung der Protokolle zu vertagen. Der Wunsch des Magistrats, Kommissarien in die Sitzungen der Geld⸗ bewilligungs⸗Deputation zu entsenden, sei dagegen zu empfehlen und dessen Ausführung dringend wünschenswerth; denn dadurch werde die gegenseitige Information bedeutend erleichtert. Der Referent schlug schließlich vor, versuchsweise die Anträge des Magistrats anzunehmen, einen desinitiven Beschluß aber erst bei der bevorstehenden Revision der Geschäftsordnung zu fassen. Die Versam nlung beschloß indessen nach längerer Debatte ein⸗ stimmig, auf dem gefaßten Beschluß zu verharren. Der Antrag des Referenten, die Frage wegen der Zulassung der Magistrats⸗ Kommissarien zur Geldbewilligungs⸗-Deputation der Berathung der Geschäftsordnung vorzubehalten, wurde abgelehnt.

Bei den am 9. d. M. stattgehabten Neuwahlen für die hiesige Stadtverordneten⸗Versammlung sind von der J. Abtheilung des 7. Wahlbezirks: der bisherige Stadt⸗ verordnete, Rechtsanwalt Dr. Horwitz; von der J. Ab⸗ theilung des 20. Wahlbezirks: der bisherige Stadtverordnete, Holzhändler Krause; von der J. Abtheilung des 29. Wahl⸗ bezirks: der bisherige Stadtverordnete, Rentier Brandt; von der III. Abtheilung des 19. Wahlbezirks: der Rentier A. Brock zu Mitgliedern der hiesigen Stadtverordneten⸗Ver⸗ sammlung gewählt worden.

Die fälligen Englischen Posten aus London, vom 8. und 9. Abends und vom 9. früh, sind ausgeblieben.

Königsberg, 10. Dezember. (W. T. B) Die erste Deputation des hiesigen Stadtgerichts hat heute auf Schlie⸗ ßung des hiesigen, „Sozialdemokratische Arbeiterpar⸗ tei“ genannten Ortsvereins wegen Gefährlichkeit desselben für den Staat und die Gesellschaft erkannt. Zwei Mitglieder des Vereins sind wegen Uebertretungen des Vereinsgesetzes zu Geld⸗ strafen verurtheilt worden.

Posen, 10. Dezember. (W. T. B.) Auf Verfügung des des Kreisgerichts in Kempen ist der Dekan Ponkowski wegen seiner Weigerung, über die Persönlichkeit des apostolischen Delegaten eine Aussage zu machen, heute verhaftet worden.

Rendsburg, 10. Dezember. In der heutigen 5. Sitzung des Provinziat⸗Landtags, welche von dem Landtags⸗ Marschall um 12 Uhr Mittags eröffnet ward, zeigte derselbe unter Anderm den Eingang zweier Propositionen resp. des Verbitters Grafen von Reventlow⸗Wittenberg und des Bürger⸗ meisters Grimm⸗Sonderburg an, von denen erstere darauf hin— ausgeht, daß ein Ausschuß niedergesetzt wird, um zu prüfen, zu welchen Schritten die von den Herren Ministern des Innern und der Finanzen gemachte Eröffnung, durch welche der Provinz eine Summe von 1,200,600 M. zur Erledigung der Ansprüche aus den Jahren 1848/50 in Aussicht gestellt wird, Ver⸗ anlassung geben möchte, die zweite die Bewilligung einer Pauschalfumme aus der Staatskasse zur Vergütung der Kriegs⸗ schäden aus dem Jahre 1864 zu beantragen praponirt.

Dem Reglement über die innere Einrichtung und Verwal⸗ tung der provinzialständischen Korrektionsanstalt in Glückstadt ward ohne Diskussion die Zustimmung ertheilt.

Hierauf motivirte der Abg. Waeks⸗Hanerau seine Pro⸗ position:

In Erwägung, daß die Verwaltungsreformen, welche mit dem Erlaß der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 für die 6östlichen Provinzen im preußischen Staat in Angriff genommen worden sind und gegenwärtig durch die Gesetzgebung weiter ausgebaut werden, naturgemäß auf das ganze Staatsgebiet ausgedehnt werden müssen und daher mit aller Sicherheit demnächst auch in der Provinz Schleswig⸗Holstein zur Einführung gelangen werden,

wolle der Provinzial⸗ Landtag beschließen, den ständischen Ausschuß zu beauftragen:

1) die Frage wegen Einführung der Kreisordnung vom 13. De— , . 18577 in der Provinz Schleswig- Holstein in Erwägung zu ziehen;

2) bei der Berathung über diesen Gegenstand seine Aufmerk— samkeit vornehmlich dahin zu richten, in welchen Punkten die be— sonderen Verhältnisse eine Modifikation oder eine Aenderung ein⸗ zelner Bestimmungen der Kreisorenung vom 13. Dezember 1872 im Interesse der Provinz wünschenswerth mache;

3) das Resultat seiner Arbeit dem Provinzigl-Landtage in seiner uächsten Diät zur Prüfung und eventuellen Beschlußnahme vorzulegen.

Der Antrag fand mehrseitige Unterstützung, namentlich von dem Landesdirektor von Ahlefeld und von dem Abg. Lesser⸗ Altona, während der Abg. Freiherr von Hollen denselben noch um 1 Jahr ausgesetzt zu sehen wünschte und die Abgg. Grafen Rantzau⸗Oppendorf und Broekdorff⸗Ahlefeld sich nur in be⸗ schränkter Weise für denselben aussprachen. Schließlich ward die Proposition mit dem Zusatz, daß der ständische Ausschuß autorisirt sein solle, zur Bearbeitung dieser Angelegenheit geeig⸗ nete Kräfte heranzuziehen und dieselben nach eigenem Ermessen zu verwenden, mit erheblicher Majorität angenommen. Dagegen wurde die Proposition des Abg. Baron Hobe⸗Gelting, daß eine billige Ausgleichung der Einquartierungslast bei Truppen⸗Uebungen innerhalb der ganzen Provinz herbeigeführt werde, mit großer Majorität abgelehnt. Schließlich fand noch eine Wahl von 3 einkommensteuerpflichtigen Stellvertretern zur Bezirkskommission für die klassifizirte Einkommensteuer statt, und ward die Sitzung darauf um 3 Uhr geschlossen. Die nächste Sitzung wird erst Montag, den 14. d. M. stattfinden.

Bayern. München, 9. Dezember. Der Kronprinz Rudolf von Oesterreich ist gestern Nachmittag mit dem Salzburger Zug hier eingetroffen, von dem Prinzen Leopold und der Prinzessin Gisela am Bahnhof empfangen und sofort in deren Palais geleitet worden Abends wohnte der Kronprinz der Vorstellung im Hoftheater an. Heute Vormittag erstattete derselbe der Königin⸗Mutter und den Prinzen Luitpold und Arnulph Besuch ab. Nachmittags war Familien⸗Diner beim Prinzen Leopold, an dem die Prinzen Luitpold, Arnulph und aldalbert, die Königin Mutter und Prinzessin Therese Theil nahmen. Der Aufenthalt des Kronprinzen hierselbst wird 4 bis 5 Tage dauern.

= Der Finanz⸗Minister Berr hat sich heute Abend nach Berlin begeben; die Leitung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums während desser. Abwesenheit hat Staatsrath Dr. v. Fischer übernommen.

Mecklenburg. Schwerin, 19. Dezember. Der Erb⸗ großherzog ist nach einer guten Ueberfahrt von Nizza aus

größeren

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am JT. d. M. wohlbehalten in Algier gelandet. Der Groß⸗ herzogliche Hof hat wegen Ablebens des Erbgroßherzogs Carl 9 von Oesterreich vorgestern eine achttägige Trauer an⸗ gelegt.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weim ar, 7. Dezember. (Fr. J.) Die Regierung publizirt eine Verordnung über die Zusammensetzung und den Geschäftskreis des Kirchenraths. Derselbe besieht schon seit 1849. Da aber durch die Synodal⸗ verfassung für gewisse Angelegenheiten der Synodalausschuß zum Kirchenrath gehört, so wurde eine neue Regulirung der Kompetenzen der obersten Kirchenbehörde nöthig. Der Kultus— Minister ist auch ferner der Vorsitzende; außerdem ist noch ein rechtsgelehrtes weltliches Mitglied beigegeben. Dieses sowohl, als auch die geistlichen Mitglieder ernennt der Großherzog. Dem Kirchenrathe kompetirt die gesammte kirchliche Oberaufsicht in rein geistlichen Dingen, auch steht ihm eine Mitwirkung bei Ueberwachung des Religionsunterrichts zu.

In dem Landesfürstlichen Bescheid auf die Synodal⸗ Beschlüsse findet sich folgende Bestimmung:

„Die seither von unserm Kirchenrathe durch Erlasse v 15. November 1872 und 17. März 1873 gegebene Vorschrift, danäch die Ertheilung der Prädikate, Jungfrau“ und Junggesell' beim Auf⸗ gebote in den Fällen, wenn sie entweder nicht ausdrücklich verlangt wird oder notorisch mit Uarecht verlangt wird, unterbleiben und das Brautpaar einfach mit Namen, Stand und Amt genannt werden soll, hat sich bisher im Ganzen als dem Bedürfuisse und den gegebenen Verhältnissen entsprechend, insoweit erwiesen, daß wir wenigstens schon jetzt ein hinreichendes Motiv zur Aenderung jener Vorschrift zu er⸗ kennen nicht vermögen.“

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 9. Dezember. Dem seit dem 27. v. M. versammelten Landtag des Her⸗ zogsthums sind neben dem Finanz-Etat für die neue Finanz perlode 1875 77 bis jetzt noch ein Postulat wegen Verlegung des Bahnhofs der Saͤchsisch⸗Bayerischen Bahn in Altenburg, ein Gesetzentwurf wegen Trennung der Justiz von der Verwal⸗ tung auch in der untersten Instanz, eine neue Dorfordnung und mehrere Nachpostulate wegen Vollendung einiger Landes⸗ bauten (Museum, Realschule, Leuchtenburg) vorgelegt worden. Ueber den Finanz- Haupt-Etat wird der „E. 3.“ ge⸗ schrieben:

Der Finanz -Hauptetat, welcher zum ersten Male in Reichsmark⸗ währung aufgestellt ist und wegen der Abtrennung des Domaniums in vielen Kapiteln gegen früher eine wesentlich veränderte Gestalt zeigt, schließt in Einnahme und Ausgabe mit 2,239,119 Mk. (746,373 Thir.) ab. Aus den verschiedenen Kapiteln der Einnahme heben wir hervor, daß die Aktipzinsen mit 225,000 Mk. (22.000 Thlr. mehr, als in dem vorigen Etat, der Etat der Forsten und Jagden mit 325 085 Mk. (19.528 Thlr. mehr), die Grundsteuer mit 265,500 Mk. (i655 Thlr. mehr), die Klassen⸗ und klassifizirte Einkommensteuer mit 44 006 Mk. (13,252 Thlr. mehr), die Kollateralgelderabgahe mit 38484 Mk. (1317 Thlr. mehr) die Kaufgroschenabgabe mit 18,141 Mk. (1689 Thlr. mehr), die Fleischsteuer mit 57,98 Mk. (1251 Thlr. mehr) Ertrag eingestellt ist. Der Gewinn des Staates aus den antheiligen Ueberschüfsen der Landesbank ist mit 345,000 Mk. G07iz Thlr. mehr) nach, dem ungefähren Durch schnitt der letzten zwei Jahre etatisirt. Bei der Ausgabe ist als Exigenzsumme für Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld nur S5 4835 Mk. eingestellt. Für die obere Verwaltung (Ministerium, Landeskollegien) sind 23450360 Mk, wegen des Deutschen Reichs 262,467 Mk., für die Landesuniversität zu Jeng 325746 Mk., für das Ober⸗Appellationsgericht das. 10755 Mk, für die Untergerichts⸗ Fehörden 3823728 Mk., Kreis-Hauptmannschaften 13200 Mk., für das Medizinalwesen 42369 Mk., Armenwesen 38,190 Mk., Gensd'armerie 65 MM Mk. u. s. f. eingestellt. Im Unterrichtsressort sind für das bisher nur ein Progymnasium bildende Lyceum zu Eisenberg die Auf⸗ wände für Umgestältung desselben in ein volles Gymnasium vor⸗ gesehen. Auch die Zuschüsse für die Landesuniversität zu Jena sind abermals erhöht und für die Beamten, außer der Verwandlung der im vorigen Jahre bereits bewilligten zehnprozentigen Theuerungs⸗ zulage in fixe Gehaltszuschläge, eine weitere mäßige Erhöhung der Besoldungen in allen Kategorien derselben in Ansatz gebracht.

Sachsen⸗ Coburg ⸗Gotha. Coburg, 9. Dezember. Der Herzog von Sachsen-Meiningen ist gestern Abend hier eingetroffen und im Herzoglichen Residenzschloß abgestiegen. Ihm zu Ehren findet heute eine Jagd auf Schwarzwild im Mönchrödner Thiergarten statt. Morgen früh wird sich der Herzog nach Meiningen zurückbegeben.

Hamburg, 10. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Ssnats wurden Bürgermeister Dr. Gustav Heinrich Kirchen⸗ pauer zum ersten Bürgermeister und Senator Dr. Nicolaus Ferdinand Haller zum zweiten Bürgermeister für das Jahr 1875 erwählt.

Besterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. Dezember. Der Kaiser hat vorgestern Nachmittag den apostolischen Nuntius Erzbischof Jacobink und sodann den Königlich niederländischen Gesandten Baron Heeckeren van Bewerwaard empfangen,

Der Erzherzog Kronprinz Rudolf ist am. 6. d. M. Abends von Wien in Salzburg angekommen.

11. Dezember. (W. T. B.) Das Ministerium des Innern hat, wie die „Neue freie Presse“ meldet, im Einvernehmen mit den betheiligten Mininerien beschlossen, die staatliche Beaufsichtigung der Aktien-Erwerbsgesellschaften 2 der Liquidation durch landesfürstliche Kommissare auf⸗ zuheben.

Pest, 9. Dezember. In der heutigen Sitzung des Abge⸗ ordnetenhauses wurde die Debatte über die Indemnitäts⸗ vorlage durch Paul Moriez mit einem heftigen Angriffe gegen Ghyczh eröffnet, der seine früheren Prinzipien als Führer der Op⸗ pofftion verläugnete und die auf ihn gesetzten Hoffnungen ge⸗ täuscht habe. Auch der zu Anfang des Jahres 1873 gefaßte Beschluß des Unterhauses wegen der Verwaltungsreform blieb bisher unausgeführt. Die Regierung könne auch heute keine Garantie dafür bieten, daß das Versprechen des Ka⸗ binetschefs, in zwei bis drei Jahren werde das Defizit getilgt sein, eingehalten werde; sie verdiene daher kein Vertrauen. Madaraß sprach Namens der Unabhängigkeitspartei ebenfalls gegen die Votirung der Indemnität; desgleichen Do⸗ mahidy Namens der Mittelpartei, trotz ihres Vertrauens zu Ghyczy, da die übrigen Mitglieder des Kabinets kein Vertrauens- votum verdienen. In einer längeren Rede, die allseitig großen Eindruck machte, antwortete Ghyezy auf die erhobenen Anklagen. Er sagte, es fei sein ernstes Bestreben fortwährend auf die Her⸗ stellung des Gleichgewichts gerichtet; doch könne die Lösung dieser Aufgabe unmöglich in acht Monaten erwartet werden. Die gemein⸗ samen Ausgaben werden von der Delegation votirt; diese könne er nicht herabmindern. Unter steigender Bewegung auf der Linken kam Ghyezy auf die Stellung der Qpposition zu sprechen, die sich jeder Verantwortlichkeit für die Fehler der letzten Jahre entledigt, thatsächlich aber mitgeholfen hat, die Lasten zu vermehren und durch ihre drohende Haltung, jederzeit staatsrechtliche Debatten heraufzubeschwören, die damalige Regierung an zahlreichen Re⸗

formen und Einschränkungen verhinderte. Als Oppofitions⸗ mitglied habe er allerdings gegen die Schaffung der staatsrecht⸗ lichen Ausgleichsgesetze gewirkt. Nachdem dieselben aber gegen seinen Willen geschaffen wurden, halte er eine Aenderung der⸗ selben auf ordentlichem Wege nicht für möglich. Aus der Opposition sei er deshalb ausgetreten, um zu versuchen, ob der Staat im Rah⸗ men der bestehenden Gesetze nicht gerettet werden könne. Gegen die Opposition gewendet, die allen Maßregeln der Regierung feindselig entgegensteht, bemerkte er, wenn Sie der Majoritãt im Lande sicher zu sein glauben, mögen Sie Schritte zur Ueber⸗ nahme der Regierung ihun; wenn aber nicht, so dürfen Sie nicht den Rest des Ansehens der Regierung untergraben. Wenn von der Regierung ein ausführliches Aktionsprogramm verlangt werde, so koͤnne er auf seine früheren Aeußerungen verweisen. Darüber aber dürfte keine Täuschung bestehen, daß bei den jetzigen Partei⸗Konstellationen von dem gegenwärtigen Hause errerlei radikale Reformen in der Verwaltung zu erwar⸗ ten sind. Dies müsse der Zukunft, den nächsten Wahlen überlassen werden. Bis dahin bleibe nichts übrig, als durch außerordentliche Maßregeln, wie die vorgelegten Steuergesetz⸗ entwürfe, über die nächsten Jahre hinwegzuhelfen. Erst dann könne an die Tilgung der Schulden gedacht werden. Alles das sei freilich ziemlich einfach und durchaus keine geniale Konzep⸗ tion, aber dafür vollständig ausführbar. Sollte das Haus an⸗ derer Ansicht sein, so sei er bereit, seinen Platz einem Besseren zu überlassen.

Ghyczys Rede, an zahlreichen Stellen von Widerspruch auf der Linken unterbrochen, wurde von der Rechten mit großem Beifall aufgenommen.

Nach ihm sprachen Nemet und Helfn von der ãußersten Linken, ersterer unter heftig gereizten Ausfällen gegen Ghyczy. Koloman Tisza wendete sich gegen Ghyczys Aeußerung über die Ausgleichsgesetze. Dieselben seien ganz gewiß auf gesetzlichem Wege einer Aenderung fähig. Die Indemnität sei eine reine Verirauensfrage; sie könne daher der jetzigen Regierung nicht bewilligt werden. Die Vorlagen dieser Regierung beweisen, daß sie unfähig zur Aenderung des bisherigen verderblichen Systems fei, daß sie eine Politik der Despergtion treibe. Die Opposition könne daher nichts mit ihr gemein haben. Joseph Gull (säch⸗ sischer Abgeordnete) motivirte die Indemnität, weil die Ver⸗ lrauensfrage damit nicht entschieden werde und der Staatshaus⸗ halt nicht stille stehen dürfe.

10. Dezember. (W. T. B.) In der Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde heute die Vorlage der Regie⸗ rung über die Indemnität für das erste Quartal 1875 in der Generaldebatte bei namentlicher Abstimmung mit 230 gegen 128 Stimmen angenommen.

Agram, 9. Dezember. Die „Agramer Zeitung“ meldet heute mit Bestimmtheit, daß der kroatische Landtag am 9. d. M. zusaͤmmentreten und seine Sitzungen fortsetzen werde.

Schweiz. Bern, 10. Dezember. (W. T. B.) Der Na⸗ tionalrath hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz, be⸗ treffend die politische Stimmberechtigung der Schwei⸗ zerbürger, obgleich der Ständerath darauf nicht eingegangen war, wiederholt genehmigt.

Frankreich. Paris, 11. Dezember. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht eine Verfügung der Regie⸗ rung über die Organisation der Unteroffizier⸗Schulen der Infanterie, welche die Bestimmung enthält, daß nur diejenigen Unteroffiziere, welche den vorgeschriebenen Kursus in einer Unter⸗ offizier⸗Schule absolvirt h aben, zu Offizieren befördert werden sollen. Versailles, 10. Dezember. (W. T. B.) Die Nationgl⸗ versammlung nahm heute in zweiter Berathung den Gesetz⸗ entwurf über die Militärdie nstpflicht der in Frankreich geborenen Söhne von Ausländern an. Der Minister des Innern Prachte darauf den Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 220 Millionen Franes Seitens der Stadt Paris zur Vor⸗ lage, welcher an eine Spezialkommission überwiesen wurde. Die Abtheilung der Nationalversammlung, welche mit der Präfung der Wahl des bonapartistischen Deputirten Bourgoing im Departement Niépre betraut ist, ersuchte den Justiz-Minister, ihr die Akten der Voruntersuchung, betreffend die Existenz eines bonapartistischen Central-Comitèés, mitzutheilen. Der Minister hat darauf der Abtheilung die Erwiderung zugehen lassen, daß er nach Beendigung der Voruntersuchung die bezüg⸗ lichen Dokumente ihr ausantworten werde, falls die Angelegen⸗ heit zur Einleitung einer förmlichen Untersuchung geeignet be⸗ funden werden sollte, andernfalls aber sich seine Entscheidung vorbehalten müsse. Die Abtheilung beschloß deshalb, ihre Erklärung über die Gültigkeit der Wahl im Departement Niere bis nach Beendigung der Voruntersuchung auszusetzen. Die Mittheilung, daß die äußerste Rechte beabsichtige, eine Inter⸗ pellation uͤber die auswärtige Politik der Regierung einzu⸗ bringen, entbehrt, wie von gut unterrichteter Seite versichert wird, der Begründung.

Spanien. Wie über Paris telegraphisch gemeldet wird, hat der Marschall Serrano Madrid am 9. Dezember Nachmittags verlassen und sich nach dem Norden begeben, um den Oberbefehl über die Nordarmee zu übernehmen.

Italien. Rom, 5. Dezember, (It. N.) Vergangene Nacht ist der Präsident des Senats, Graf Ambrois de No⸗ vache, hier gestorben. Am 30. Oktober 1807 in Oul bei Susa geboren, trat er bei Zeiten in den Staatsdienst, wurde 1850 Präsident des Staatsraths und 1855 Vize⸗Präsident des Senats. Nach den Präliminarien von Villafranes bekam er den Auftrag, den Friedensvertrgg Italiens mit Desterreich in Zürich abzuschließen.

In jüngster Zeit hatte sich in der Umgegend von Sy⸗ rakus aus Resten von Räuberbanden, die in den Nachbar⸗ provinzen zersireut worden waren, eine neue Bande gebildet, welche das Brigantenthum auch in diese bisher beinahe ganz da⸗ von verschonte Provinz eingeführt hatte. In Folge der energi⸗ schen Maßregeln der Provinzialbehörden gegen die Manutengoli, die Hehler und Helfershelfer der Briganten, ist es aber gelun⸗ gen, beinahe die ganze Bande gefangen zu nehmen, vor allen ihren Hauptmann Salvatore Failla, auf dessen Kopf ein hoher Preis gesetzt war. Als er nämlich sah, daß er nicht mehr ent⸗ rinnen konnte, überlieferte er sich freiwillig den Dänden der Ge⸗ rechtigkeit.

6. Dezember. Der Minister des Innern legte heute der Deputirtenkam⸗mer den die öffentliche Sicherheit be⸗ treffenden Gesetzentwurf vor und verlangte die Dringlichkeit für ihn, welche auch gewährt wurde. Hiernach setzte die Kammer ihre Beschäftigung mit Wahlprüfungen fort. .

nt versammelte sich heute wegen des Ablebens seines Präsidenten zu außerordentlicher Sitzung, Nachdem der Vize⸗ präsident Serra dem Verstorbenen eine ehrende Lobrede gehalten hatte, theille er dem Senate mit, daß der König die Deputationen

Der Königliche General Lieutenant und Gesandter a. D. Herr von Wildenbruch und der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath Herr Pr. Esse gehörten, wie die ihnen im Laufe des Jahres vorangegangenen Generalarzt Dr. Löffler und General-Lieutenant von Central⸗Comitsè seit seinem frühesten Bestehen an. den Aufgaben desselben mit der erosten, lang bewährten Hingebung sowo letzten Jahrzehnts, als auch auf General-Lieutenant von Wildenbruch des Central⸗Comitéz, Geheimer Regierungs⸗Rath Esse durch Anre⸗ gung und Förderung praktischer Einrichtung der Krankenpflege, wozu ihn sein organisatorisches Talent vorzugsweise befähigte.

Das kreue und ausdauernde Wirken Beider im Dienste der en anerkannt und von Ihren Majestäten Mitgliedern des Central⸗Comités wird chiedenen Kollegen ein ehren⸗

des Senats und der Deputirtenkammer, welche ihm am 13. die Antworten auf die Thronrede überbringen sollten, wegen des Todes des Senats⸗-Präsidenten erst am 20. empfangen will. Nachdem noch mehrere andere Senatoren ihren Schmerz über den Verlust des allgemein beliebten Kollegen ausgesprochen hatten, beschloß der Senat, zum Zeichen der Trauer seine Sitzun⸗ gen auf neun Tage auszusetzen.

Auch nächstes Jahr soll das Affidavitsystem wel⸗ ches sich bei der Zinsenzahlung von der italienischen Rente im Auslande so gut bewährt hat, in London und Paris wieder in Anwendung gebracht werden.

10. Dezember.

Derenthall, dem Sie widmeten sich im Dienste Sr. Majestät hl während der drei Feldzüge des dem Gebiete der Friedensthätigkeit. als stellvertretender Vorsitzender

(W. T. B.) Die Nachricht, daß ge⸗ fälschte Ren tenscheine zum Betrage von mehreren Millionen sich im Umlaufe befinden, wird von der „Gazetta uffiziale“ als

völlig unbegründet bezeichnet.

Numänien. Bu karest, 11. Dezember. (W. T. B.) Der Senat hat einstimmig die als Antwort auf die Thronrede des Fürsten Karl vorgeschlagene Adresse als Vertrauensvotum für die Regierung angenommen.

Nußlland und Polen.

Humanität ist in weiten Kreis ausgezeichnet worden. es stets gegenwärtig sein, und den dahinges volles Andenken in ihrer Mitte sichern. Das Central Comité der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger. von Holleben.

Reichstags⸗Angelegenheiten. Der Hauptetat für die k des Reichsheeres.

St. Petersburg, 10. De⸗ Kaiser Alexander und Prinz Albrecht sind Lissino hierher zurückgekehrt.

gestern Abend von der Jagd aus am Berginstitut sind

Die geschlossenen Lehrkurse wieder eröffnet worden.

Nach der „Russ. Welt“ kommt i abtheilungen des Ministeriums der Volk von Regeln über Einführung des obligatorischen Un⸗ terrichts in diesen Tagen zur Berathung. Diese Frage, welche Jahren im Comité für Elementarbildung an schen Gesellschaft verhandelt und dort nach schieden verworfen wurde, taucht jetzt, durch die Gesuche einiger Landschaftsversammlungen getragen, Für das Projekt haben sich zwei Gouvernements⸗ adimir) mehrere von Ssmo⸗ adimir und

(S. Nr. 288.) B. Sachen.

Die Etats für Sachsen und Württemberg sind nach denselben Grundsätzen und Titeln aufgestellt wie der preußische, Sie weichen daher auch nur infofern von diesem ab, als Eigenthümlichkeiten der Organisation dieser Kon

Beim sächsischen Militãärrechtspflege welches dem preußischen General⸗Auditoriat entspricht. Es beneht aus einem Vorstande und einem Kriegsgerichts-Rath.

Eine Erhöhung der Pferserationen um 3 Pfund Hafer, von welcher in Preußen nur die leichte Garde⸗-Kavallerie in Folge des ren Rationssatzes ausgenommen ist, ist Es erfordert dies für ein Armee⸗Corps Die Erhaltung der Kriegstüchtigkeit der Waffe bedingt diese Erhöhung, und die Militärverwallung genügt damit einem schon lange für die Kavallerie bestehenden Bedürfniß.

In Folge der Formation von 2 Compagnien der Unteroffizier schuls in Marienberg sind die Etatsstärken der Gemeinen der In- fanterie⸗ und Jäger⸗Bataillone herabgesetzt worden. In Marienberg soll die alte städrische Kaserne retablirt und eine neue für die Unter⸗ Die Kosten der Erwerbung, des Reta⸗

n einer der Spezial⸗ saufklärung ein Projekt tingente es bedingen.

lrmee⸗Corps wird die oberste Instanz der Ober⸗Kriegsgericht

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durch das wahrgenommen,

vor ungefähr zehn der freien ökonomi langen Verhandlungen ent

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wieder auf. Landschaftsversammlungen (in Olonez und Wl Kreisversammlungen und die Gouvernementschefs

Jekaterinosslaw, Kasan, Olonez, Wl Dagegen haben sich erklärt die Land⸗

dort bereits bestehenden höhe auch in Sachsen projektirt. die Summe von 80,892 Mark. lensk, Pensa, Kostroma ausgesprochen. schaftsdeputirten Koschelew und Schilowsky un neure von Nishny⸗Nowgorod und Riasan.

Stockholm, JT. Dezember. Schutz der

d die Gouver⸗

Schweden und Norwegen. Die Gesetzgebung, betreffend den haufig der Gegenstand ernster Berathungen Die Frage wurde immer dringender, je mehr welcher jetzt auf einer nie ge—⸗ en Konjunktur ist welche diese Branche ge⸗ d Dampfschiffsverbindungen geschlossen worden, und großartige schlereien, Holzstoffsmasse fur sind. Die Regierung hat die Gesetze dem höchsten Ge⸗ 6 oder 7 Mitglieder die der Form zu geben, abgerathen tzt darauf bedacht sein, dem Gesetzvorschlag vorzulegen, der Wunsche Rech⸗

offizierschule erbaut werden. bliffements und resp. des Neubaues werden 225,000 C. Württemberg.

Der Etat konstatirt zunächst, daß das Armee⸗Corps nunmehr komplet formirt ist.

In der Intendantur sollen Offiziere, welche in Rat Affessorenstellen verwendet werden, das Gehalt ihrer Charge beziehen, J. Klasse 3900 Mark, der Hauptmann chen Etat wird dies nicht pro⸗

Mark betragen. Waldungen, war in den Reichstagen. der Werth der Waldungen stieg, ahnten Höhe angelangt ist. es die Anwendung der Dampfkraft, nbahn⸗ un

Außer der günstig

und zwar der Hauptmann n II. Kl. 2520 Mark. In dem preußis jektirt, solche Offiziere scheinen vielmehr das Gehalt der von ihnen bekleideten Stelle erhalten zu sollen. .

Die Beschaffung einer reglementsmäßigen Wohnung für den kom⸗ mandfrenden General nebst den für das General-⸗Kom f astraumen ist vom Jahre 1875 ab in der Weise gesichert, ahlung einer Annuität G1, 600 Marh, das Gebäude nach hum des Reiches übergehen wird. Artillerie⸗Brigade ist gegenüber jöher angesetzt, weil zu der württemhergischen Feld - Artillerie⸗ Regimenter, wie in Preußen, das Fuß⸗Nrtillerie⸗Bataillon und das owie das Artilleriedepot in

hoben hat, indem durch Eiser große Strecken Landes auf Sägemühlen, Fabriken für Ti Papierfabrikation ꝛc. entstanden im letzen Reichstage ausgearbeiteten

ung übergeben, wo

mando erforder⸗ richte zur Prüf Sanktion des Gesetzes in vorliegen haben, und soll die Regierung je bevorstehenden Reichstage einen dem im vorigen Reichstage ausgesprochenen nung trägt.

Afrika. Aus der Capstadt wird der A. A. C.“ unterm 10. November berichtet: .

Der Besuch von Sir H Barkly in Nomansland zu dem 3 mit der Kolvnie, damit eine lonie bewirkt werden

lichen Dier dat durch 3 Verlauf von 355 Jahren in das Eigent

Der Etat der württemhergischen dem preußischen etwas l Brigade nicht nur 2 sondern derselben Train-Bataillon mit dem Traindepot, s onellen Beziehungen unterstellt sind. In Folge der Neuorganisation der Artill der Intanterie⸗Bataillone, Unteroffizierschule, und des Pionier⸗Batai sondere Institution ist für dasselbe berechnete tritt Württembergs in das Neue Aufnahmen in dasselbe finden Im Uebrigen sind für Sachsen und W der einzelnen Etats und bei Gelegenheit der Besprechung des preußischen Etats bereits einzeln aufgeführt sind.

Die Summe der Etalsstärke des Reichsheeres wird somit

erie sind die Etatsstärken Kavallerie ⸗Rezimenter llons gleichfalls herabgesetzt worden. das Ehren-Invalidencorps in Comburg. Aufwand gründet sich auf das bei dem Ein Reich rechtlich und faktisch bestandene Ver⸗ seitdem nicht mehr Württembe g überall Positionen in Aussicht

der Einverleibung dieses Gebie einigung der Grenzen von Nat möge, findet in der kolonialen Um den Erfolg der Annexion Regierung in den Besitz des St. bebt der Ponds⸗Stamm Einwendungen. Der St zaͤhlt 20 000 streitfähige Männer, und ein etwaiger seitz dürfte zu beträchtlichen Verlegenheiten Anlaß stattfindenden territorialen In den Diamentenfeldern wird das Wasser aus den Von den Goldfeldern liegen keine neuen Ber scheinen im Ganzen zufrieden zufolge hat der Gouverneur Der alte Häuptling soll

al und der Capko ; Presse angelegentliche Besp sichern, ist es nothwendig, daß die Johns⸗Flusses gelange, aber dagegen er⸗ amm ist ein mächtiger und Widerstand seiner⸗

ßer Wichtigkeit. Minen gepumpt. Die Gräber Port Elizabeth Herald“ ereits annektirt. alt von 1000 Pfd. Sterl.

dieselben Erhöhunger

nommen Bewegungen sind von gro

401,659 Unteroffiziere und Gemeine, 1673

17,213 Offiziere, . . 24 612 Roßärzte, 619 Büchsenmacher, 93 Sattler

Aerzte, 746 Zahimeister, und 96,942 Pferde.

Adam Koks Gebiet b einen Jahresgeh

Landtags⸗Angelegenheiten.

das Mandat des Landtags⸗Abgeordneten, Kreisgerichte⸗ Direflors von Bismarck zu Merseburg, in Folge der Ernennung Mitgliede des Verwaltungsgerichts für den Regierungs—⸗ und das Mandat des Landtags-Abgeordneten, seit⸗ ch zu Berlin, in Folge der E und vortragenden Rathe

sind die betreffenden

Bekanntmachung.

Für von Ihrer Majestät der von Preußen aus Anlaß der Wiener auf welchen sich unsere Bekanntmachung v

Arbeit über die Genfer Konvention

2000 Thlr. waren bei uns 6 Konkurrenzschriften, Die von dem inter⸗ Oesterreichischen Central Comitè verwundeter Herren Gustav Moynier, alen Comités zu Genf, General⸗Major und Kaiserlich Königlichen Reichs— und Ober⸗Tribunals⸗ der Deutschen Vereine, von Holleben sorgfältigen Prüfung unter⸗ eitiger Mittheilung und Er⸗ Erklärung pereinigt: gangenen 6 Preisschriften derjenigen mit bgleich sie nach der Erklärung des Verfassers sich vielmehr die Revision und Ver⸗ rbehalten hat, auch schon in alt der Vorzug vor den übrigen zuzuer— ürde, derselben den Preis zuzu⸗ is zum 1. April k. Is. zu der Jury geknüpften Er⸗—

Deutschen Kaiserin und Königin Weltausstellung neben demjenigen,

om 18. Oktober d. Is. be⸗ desselben, zum

bezirk Merseburg. herigen Landraths von Brauchitf nennung desselben zum Geheimen Regierungs= im Ministerium des Innern erloschen ist, so Neuwahlen auf den 14. Januar k. J. festgesetzt worden.

zieht, weiter noch „für die beste gestifteten Preise von ämmtlich in deutscher Sprache, eingegangen, nationalen Comité zu Genf, Hülfe vereine

beziehungsweise dem

patriotischen

Statistische Nachrichten.

Nach einer Zusammenstellung haben die hiesigen Standesämter im Monat Oktober 3821 Geburten, fälle und 934 Eheschließungen in die Standesbücher einge Die größte Zahl der Standesakte (1261 Gebnrten, 282 demnächst folgt bei denen die Ehe—⸗ te Revier der Stadt, Bie große Zahl der Ehe— eschließungen) fällt auf Arbeiterbevöl⸗

erkrankter Krieger erwählten Preisrichter, Präsident des interr Seknons⸗Chef im Baron von Vlasits in Wien, sitzender des Central-Comités in Berlin, haben diese Arbeiten einer worfen und sich nach demnächstiger gegen örterung ihrer Vota zu „daß von den einge dem Motto „ne nimis“, o noch nicht vollendet ist, derselhe vollständigung seiner Ar ihrer gegenwärtigen Gest ö kennen Und die Jury bereit sein w sprechen, wenn der Verfasser bei deren b bewirkenden Vollendung den daran von wartungen ents richt. Im Hinblick auf Vorbehalt ist auch das die Adresie schrift ne nimis“ enthaltende versiege eröffnet worden. Indem wir den Keuntniß bringen, ersuchen wir se „ne nimis« als diejenigen der übrigen beiten baldigst in unserem Bureau rn zu wollen. lin, den 9. Dezember 1874. Das Central⸗Comité der Deutschen verwundeter und erkrankter Krieger. von Holle ben.

Nachruf. m weniger Tage hat das unterzeichnete Central— hinscheiden von zwei seiner ältesten und verdien⸗ testen Mitglieder neue schmerzliche Verluste erlitten.

Kriegs⸗Ministerium

Rat! 2439 Todes⸗ Rath und Vor⸗ Tode

tragen und 2120 Aufgebote veranlaßt. ö hat das Revier der östlichen Luisenstadt; er zählt 487 Todes fälle, 337 Aufgebote und 155 Eheschließ das Stralauer Revier mit 1233 Standesakten, ßungen 86 betragen, und dann liche Luisenstadt mit 16990 Akten. ein Sechstel aller Eh . isenstadt und namentlich auf die dortige

der einstimmigen erst das größ

. schließungen (155 d. h. Arbeit noch ve die nr, 2 ebene Per songlverzeichniß der Uni⸗ eist eine Totalziffer von 720 Hörern auf, Während aus dem Deutschen von auf Preußen 269,

Das soeben ausgeg versität Straßburg w woven 654 immairikulirte Studenten. ammt 570 aufgeführt sind, wo kommen, ist Elfaß Lothringen mit 142 vertreten.

Wissenschaft und Literatur.

[I des Standbildes des ersten Kurfürsten von ause Hohenzollern Friedrich 1, welches in tals des Rathhauses auf Kosten der ist, wie die, Nat. 3.“ tzt vollendet und wohlgelungen. Der eführt werden.

; 266 . Reich insges den in dieser Erklärung der Jury gemachten , n, fd. des Verfassers der Konkurrenz. auf Bayern 36 lte Couvert von uns noch nicht

Berlin. Das Mode Brandenburg aus dem H der linken Nische des Stadt aufgestellt werden soll, Bildhauer Encke, ietzt d in der Bildgießerei von Gladenbeck ausg zufolge ist Dr. Paul Goldschmidt von Schüler von Benfey und A. Weber, Feilsen⸗Inschriften zu Ruinenstädte von Ceylon

ry hierdurch zur öffentlichen er der Schrift Konkurrenzschriften, ihre Ar⸗ Wilhelmstraße Nr. 73 zu⸗

Aus spruch der Preis ju r sowohl den Verfass meldet, von dem

Erzguß wir ö. Der „Coͤln. Ztg.“ der Universität Göttingen, ein von der ceyloner Regierung beauf sammeln und zu editen, sowie über die einen Bericht zu erstatten. - Der Direktor des germanis wein, hat, wie bayeris . seiner Anwesenheit in Konstantinopel 15. und 16. Jahrhunderte stammende,

Vereine zur Pflege im Felde eauftragt worden,

chen Mu seums, Dr. Essen⸗ che Blätter melden, vor einigen Monaten bei von dem Sultan drei aus dem

seiner Zeit von den Türken bei

In dem Zeitrgu Comité durch das Da