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kussion zwischen den Abgg. Dr. Wehrenpfennig und Freiherrn von Hoverbeck folgender Antrag der Budgetkommisston ange⸗ nommen:
a. Der im preußischen Spezialetgt in der Kolonne Erläuterun⸗ gen“ unter Nr. 3 aufgenommenen Bemerkung nachstehende Faffung
u geben: Aus den Ersparnissen dieses Titels können Inspecteure der
pezialwaffen das Chargengehalt als General -Lieutenant erhalten.“ b. Die im württembergischen Spezialetat in der Kolonne ‚Erläute⸗ rungen“ aufgerommene entsprechende Bemerkung zu streichen.
Zu Titel 12 (Gouverneuere, Kommandanten, Platzmajore) beantragte die Kommission:
a. Im preußischen Spezialetat (Seite 38 und 40: Für 1 Kommandanten in Altona, Gehalt, Dienstzulage und Bureagugeld 10 800 Mark, für 1 Platzmajor in Altena, Gehalt 2760 Mark, für die Stelle des Kommandanten in Königstein 3600 Mark Gehalt, 300 Mark Dienstzulage und 300 Mark Bureaugeld als künftig wez⸗ fallend! zu bezeichnen. Im Uebrigen Titel 12 in seinen einzelnen Nummern zu bewilligen. b. Die Regierung aufzufordern, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Stellen der Gouverneure, der Komman⸗ danten und der Platzmajore als besondere Posten nur da aufrecht erhai⸗ ten werden, wo im dienstlichen Interesse die Geschäfte derselben als Nebengeschäfte nicht wahrgenommen werden können.“
Nach einer längeren Debatte zwischen den Abgg. Dr. Wehren⸗ pfennig, Lucius (Erfurt), Miquel, Dr. Lasker, von Etzel, Freiherrn von Hoverbeck, Richter (Hagen) und dem Staatg⸗ und Rriegs⸗Minister von Kameke (S. unter Reichstags⸗Angelegenheiten) wurde der Antrag sub a. für den Königstein angenommen, für Altona abgelehnt, die Resolution sub b. angenommen. Die Titel 12 —19 wurden ohne Debatte bewilligt. Zu Titel 20 (Geldverpflegung der Truppen) lagen Seitens der Budgetkom⸗ mission mehrere Anträge vor. Zunächst sollten bei dem Regiment der Gardes du Corps die Gehälter für 1 Stabsoffizier, 3 Rittmeister 1. Klasse und 2 Rittmeister 2. Klasse mit zusammen 29, 850 Mark als künftig wegfallend bezeichnet werden. Das Haus trat jedoch, nachdem sich die Abgg. Lucius (Erfurt), v. Unruh (Magdeburg), Dr. Gneist und der Bundes⸗Kommissar General⸗Major v. Voigts⸗ Rhetz gegen den Antrag erklärt, gegen den Widerspruch der Abgg. Frhr. v. Hoverbeck und Richter (Hagen) demselben nicht bei; ebenso wurde, nachdem sich der Staats- und Kriegs Minister v. Kameke, der Reichskanzler Fürst v. Bismarck (S. unter Reichstags⸗Angelegenheiten) und der General⸗Major v. Voigts⸗ . inden, erklärt hatten, folgender Antrag der Kommisston abgelehnt:
„Auf die im preußischen Spezialetat vorgeschlagene Solderhö⸗ hung den Mehrbetrag an Sold, welchen einzelne Garde⸗Regimenter gegen gleichartige Linien- Regimenter beziehen, desgleichen die Garni⸗ sonzulagen für Berlin, Potsdam, Charlottenburg und Burg Hohen—⸗ ö jedoch mit der Maßgabe in Anrechnung zu bringen, daß kein
ruppentheil weniger Sold als bisher erhält. Demnach statt 4838, 112 Mark nur 4,723,686 Mark zu bewilligen.“
Angenommen wurden ohne Debatte folgende zwei Anträge der Budgetkommission:
a. die Mehrforderung zur Gewährung der ganzen Kommando-⸗ zulage statt der halben nicht zu bewilligen und somit 334,440 Mark zu streichen;
b. die Regierung zu ersuchen, künftig der Uebersicht über die Etatsstärke des . einen Nachweis der Veränderungen gegen das Vorjahr hinzuzufügen.
Um 4 Uhr vertagte sich das Haus.
— In der heutigen (29. Sitzung des Deutschen Reichstags, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister v. Kameke, der Königl. bayrische Staats⸗Minister v. Pfretzschner, der Königl. preußische Generul⸗Major v. Voigts⸗Rhetz, der bay⸗ rische Oberst Fries und mehrere Bundeskommissarien, unter die⸗ sen der Major Blume und der Regierungs⸗Rath Nieberding, bei⸗ wohnten, wurde zunächst von der erfolgten Wahl und Konstituirung der Kom mission zur Vorberathung des von dem Abg. Stenglein vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die Umänderung der Aktien in Reichsmarkwährung Mittheilung gemacht und hierauf ein Schrei⸗ ben des Königlichen Stadtgerichts verlesen, durch welches das Präsi⸗ dium des Reichstags benachrichtigt wird, daß der Abg. Majunke, wel⸗ cher durch Erkenntniß des Königlichen Kammergerichts vom 4. Juli und des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 23. Septem⸗ ber 1874 wegen Beleidigung Sr. Majestät des Kaisers, des Reichskanzlers und des Deutschen Reichstags rechtskräftig zu einem Jahr Gefängniß und 400 Thlr. Geldstrafe event. noch 4 Monaten Gefängniß verurtheilt worden ist, behufs Verbüßung dieser Strafe gestern (Freitag) verhaftet worden sei.
Mit Beziehung auf diese Angelegenheit ist folgender Antrag
des Abg. Dr. Lasker eingebracht worden, welcher von Abgeord⸗ neten aller Parteien unterstützt ist (v. Bennigsen, Windthorst, 4. Dr. Schwarze, Fürst Hohenlohe⸗Langenburg, v. Denzin u. A.): „Der Reichstag wolle heschließen, mit Rücksicht darauf, daß die am gestrigen Tage erfolgte Verhaftung des Reichstagsmitgliedes Hrn. Majnnke in Folge eines rechtskräftigen Strafu⸗theils glaubhaft be⸗ richtet wird: die Geschäftsordnunge-⸗Kommission mit schleuniger Be richterstattung darüber zu beauftragen: 1) ob nach Art. 31 der Deut- schen Reichsverfassung die Verhaftung eines Reichstagsmitgliedes auf Grund rechtskräftigen Strafurtheils während der Session des Reichs⸗ tages ohne Zustimmung des letzteren verfassungsmäßig zulässig sei; Mob und welche Schritte zu veranlassen, um Verhaftungen von Mitgliedern des Reichstags in Folge eines rechtskräftigen Straf- urtheils während der Session des Reichstages ohne Zustimmung desselben vorzubeugen.
Dieser Antrag wurde nach kurzer Begründung durch den Antragsteller fast einstimmig genehmigt. Sodann trat das Haus in die Tagesordnung ein, und wurde zunächst folgende Inter⸗ pellation des Abg. Ackermann verlesen: z
Da der dem Reichstag in der vorigen Session vorgelegte Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Ahänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe⸗ Ordnung, nicht zur Verabschiedung gekommen ist, auch die Berichte der ö über den fraglichen Gegenstand in den beiden letzten Sessionen des Reichstages nicht zur eg gelangt sind, nun aber in den betheiligten Kreisen noch immer das Bedürfniß nach Abänderung mehrerer Bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung lebhaft empfunden und solche Abänderung nach verschiedenen Seiten
in auch von den Unterzeichneten als ein dringe des . annt wird, so erlauben sich die Ungterzeichngeten an den Herrn Reichs- kanzler die Anfrage: ob derselbe beabsichtigt, dem Neichstage, wenn nicht in dieser, jo doch in der nächsten Sesston eine Vorlage zu machen, durch welche an der Gewerbe Ordnung die nach den Erfahrungen der jüngsten Jahre gebotenen Abänderungen vorgenommen werden.
Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, beantwortete diese Frage dahin, daß die Regie⸗ rung den beregten Gegenstand stets im Auge behalten, aber ge⸗ glaubt habe, noch weitere Erhebungen zum Zwecke der Vervoll⸗ ständigung des Materials anstellen zu müssen. Von dem Re⸗ sultate dieser Erhebungen werde es abhängen, ob in der näch⸗ sten Session dem Reichstage eine Vorlage gemacht werden könne. Hierauf wurde bei Schluß des Blatts die zweite Be⸗
— In der Woche vom 22. November bis 28. November 1874 sind geprãgt worden an Goldmünzen: 2, 448, 090 Marl 20⸗Mark⸗ stũcke, 1‚ 245510 Mark 109⸗Markstücke; an- Silbermünzen: 677,990 Mark 5⸗Markstücke, 577, 628 Mark 1⸗Markstücke, 223 802 Mark 80 Pf. 20⸗Pfennig stück; an Nickelmün zen: 56, 705 Mark 50 Pf. 10 Pfennigstücke, 77,738 Mark 10 Pf. 5⸗Pfennigstüce; an Kupfermünzen: 55,08 Mark — Pf. 2⸗Pfennigstücke, 15,770 Mark 26 Pf. 1⸗-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 874,580 500 Mark 20⸗Markstücke, 217, S826, 470 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 554.095 Mark 5⸗Mark⸗ stücke, 30 084453 Mark 1⸗Markstücke, 8, 804 189 Mark — Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4 493,350 Mark 50 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1179, 957 Mark 20 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1 577,336 Mark 3 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 624 810 Mark 25 Pf. 1⸗Pfennigsücke Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 877,028,500 Mark 20⸗Markstücke, 218, 850, 9890 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 14232, 0985 Mark 5⸗Mark. stũcke, 30, 662,081 Mark 1Markstücke, 9 027, 991 Mark 80 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 4550 0956 Mark — Pf. 10⸗Pfennigstücke, 1257, 705 Mark 30 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 1633, 044 Mark 3 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 640, 580 Mark 51 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Gold⸗ münzen: 1,095,879, 480 Mark; an Silbermünzen: 40,922, 157 Mark 80 Pf.; an Nickelmünzen: 5, 807,761 Mark 30 Pf.; an Kupfermünzen 2,273, 624 Mark 54 Pf.
— Nach den bestehenden Vorschriften sind jährliche Staats⸗ beihülfen oder Bedürfnißzuschüsse, welche ergänzungsweise zur Besoldung von Lehrern oder Lehrerinnen gewährt werden, jederzeit widerruflich und, um die Nothwendigkeit derar⸗ tiger Unterstützungen je nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls nach Verlauf einiger Zeit von Neuem zu prüfen, event. entbehrlich werdende Beträge anderweit bestim⸗ mungsmäßig verwenden zu können, aus geschäftlichen Verwal⸗ tungsrücksichten mit bestimmten Bewilligungsperioden bis zu zehn Jahren zahlbar zu machen. Letzteres schließt nicht aus, solche Staatsunterstützungen auch innerhalb der Bewilligungsperioden ganz oder theilweise zurückzuziehen, wenn sich inzwischen ergiebt, daß die zur Befriedigung der Schulbedürfnisse Verpflichteten in den Stand gelangt sind, die gedachten Beträge ganz oder theil⸗ weise aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten hat der Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten den Bezirksregierungen diese Grundsätze mit der Bestim⸗ mung in Erinnerung gebracht, nicht nur fortan bei jeder Neu⸗ bewilligung von Bedürfnißzuschüssen der in Rede stehenden Art letztere stets ausdrücklich als jederzeit widerrufliche Staatsbei⸗ hülfen“ mit einer bestimmten Bewilligungsperiode zu bezeichnen, sondern auch hinsichtlich schon bewilligter Bedürfnißzuschüsse den Betheiligten in geeigneter Weise zu erkennen zu geben, daß diese Bewilligungen jederzeit widerruflich seien.
— Es liegt in dem Wesen des Vollmachtsauftrages, — als auf die Vertretung der Person des Auftraggebers und auf die Wahrnehmung der Rechte derselben gerichtet, — daß der Bevollmächtigte nicht andererseits Aufträge annehmen darf, deren Interessen mit einander im Widerspruch stehen. Er würde, bei solcher Kollision der Interessen, die Machtgeber nicht vertreten und ihre Gerechtsame nicht, wie es ihm obliegt, wahr⸗ nehmen können. Der Eintritt einer Kollision der In⸗ teressen jedoch hängt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 10. November cr., von den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles ab, und der Richter hat, nach dem Zusammenwirken von Ursache und Wirkung, zu prü⸗ fen, ob ein solcher Widerstreit der Interessen verschiedener Man⸗ danten — die Vereinigung des Mandats in der Person Eines Bevollmächtigten unstatthaft macht. — Ein Agent erhielt von dem Müller 3. den Auftrag, ihm ein Mühlengrundstück zum Kaufe nachzuweisen und das Kaufgeschäft zu Stande zu bringen, wofür er ihm ein Honorar von 19 Thlr. zusicherte. Der Agent, welcher erfahren hatte, daß der Ackerbürger O. ein derartiges Grundstück verkaufen wolle, begab sich zu diesem und ließ sich von ihm gegen Zusicherung eines Vermitte⸗ lungs⸗Honorars ebenfalls den Auftrag ertheilen, einen Käufer nachzuweisen und mit diesem das Geschäft zu Stande zu bringen. Der Kauf des Mühlengrundstückes wurde zwischen beiden Auftraggebern perfekt. Der Räufer zahlte hier⸗ für dem Agenten das versprochene Honorar von 10 Thlr., da⸗ gegen weigerte sich der Verkäufer, das von ihm versprochene Honorar zu leisten. Auf die deshalb vom Agenten angestrengte Klage wurde in zweiter Instanz der Verkäufer zur Zahlung des bedungenen Vermittelungshonorars verurtheilt, und auf die Nich⸗ tigkeitsbeschwerde des Verklagten — in welcher er darauf hin⸗ wies, daß es im Wesen des Vollmachtsauftrages liege, daß der Bevollmächtigte nicht von anderer Seite Aufträge annehmen darf, deren Interessen einander kollidiren — das Urtheil der zweiten Instanz vom Ober⸗Tribunal unter Ausführung der eben hervorgehobenen Rechtsanschauungen bestätigt. In dem vor⸗ liegenden Falle ist, wie das Ober⸗Tribunals⸗Erkenntniß in Ueber⸗ einstimmung mit dem Erkenntniß der zweiten Instanz ausführt, eine derartige Kollision der Interessen nicht dargethan. Es hat in dem Interesse beider Kontrahenten gelegen, daß das Kauf⸗ geschäft zu Stande komme, und wenn der Agent hierzu behülf⸗ lich gewesen, so hat er im Interesse beider Kontrahenten ge⸗ handelt. Von dem Verklagten seien keine Umstände angeführt, aus welchen ein Schluß daraus zu ziehen sei, daß durch die von dem Agenten erfolgte Annahme des Auftrages von 3. das Interesse des Beklagten (Verkäufers) benachtheiligt worden.“
— Die Strafandrohung des 5§. 328 des Reichs⸗Strafgesetz⸗ buches , Verletzung der Absperrungs⸗ und Auf⸗ sichtsmaßregeln, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Einführens oder Verbreitens von Viehseuchen angeordnet worden, bezieht sich nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 11. November er. nicht nur auf die Verletzung solcher Maßregeln, welche zur Verhütung einer in einem konkreten Falle ausgebrochenen Biehseuche zeitweise an⸗ geordnet worden, sondern auch auf die Verletzung allgemeiner und bleibend ergangener sanitätspolizeilicher Anordnungen. Da⸗ gegen sind unter den ‚Absperrungsmaßregelnꝰ des 5. 323 des Str. G. B. solche Anordnungen, welche in Polizei⸗Sirafverord⸗ nungen der Regierungen getroffen worden find, nicht zu verstehen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Königlich baye⸗ rischer Staats⸗Minister Berr ist von München hier . und der stellvertretende Bundesraths bevollmächtigte, Großher⸗ zoglich badischer Ministerialrath Eisenlohr nach Karlsruhe abgereist.
Gumbinnen, 9. Dezember. Das Amtsblatt veröffentlicht folgende Bekanntmachung des Ober⸗Präsidenten der Proͤ⸗
2. des Etats für das Reichsheer für 1875 fort⸗
geblich auf Grund von Zeitungsnachrichten und Mittheilungen von Agenten Anträge auf Ueberweisung von Grundbesitz in Elsaß Lothrin—⸗ gen und auf Gewährung von Unterstützungen behufs. Uebersiedelunz dorthin gestellt worden. Den Petenten ist bereits Seitens des dr Reichskanzlers eröffnet worden, daß die Landesverwaltung in Eljaß. Lothringen weder in der Lage sei, unentgeltlich Ländereien zu verthes. len, noch auch beabsichtige, solchen nicht einheimischen Personen 2 dorthin überzusiedeln vorhaben, Reise - Unterstützungen zu ge. wãhren. ur Vermeidung ähnlicher Anträge und im Interesse der Land. bevölkerung der diesseitigen Provinz bin ich in der Lage, hierdurch die etwa noch umlaufenden gegentheiligen Gerüchte ausdrücklich als völlig grundlos zu bezeichnen. . Der Ober⸗Prästdent, Wirkliche Geheime Rath.
Rendsburg, 10. Dezember. (N. 3.) In der gestri⸗ gen vierten Sitzung des Provinzial⸗Landtags wurden die
theilten Regierungsreskripte über die Dotation der Provinz mit einem Fonds und die Abfindun ssumme von 1,200 000 Thlr. überreicht und vom Landtags⸗Marschall verlesen. Diese an letz⸗ teren gerichteten Reskripte haben folgenden Wortlaut: Rendsburg, den 7. Dezember 1874 Ew. Hochgeboren habe ich in meinem Schreiben vom 10. Auguft d. J., betr. die Einberufung des schleswig⸗holsteinischen Provinzial Landtages, von den Gründen Mittheilung gemacht, welche die Königliche Staatsregierung abgehalten haben, den Provinzial. ständen einen besonderen Dotations⸗-Gesetzentwurf für die hiesige Provinz zur Begutachtung vorzulegen. In Anlaß eines von dem Derrn Minister des Innern mir ertheilten Auftrages ersuche ich Ew. Hochgeboren ergebenst, den Inhalt meines gedachten Schrei⸗= bens zur Kenntniß des Provinzigl-Landtages unter dem Hinzu— fügen zu bringen, daß die von dem ständischen Verwaltungs ⸗Aue schusse in dem Schreiben vom 21. August d. J. ausgedrückte Besorgniß: ez könnten aus der Verbindung der schleswig⸗ holfteinischen Dotafiont⸗ Angelegenheit mit der Dotations⸗ Angelegenheit der älteren Provinzen für die Förderung und Erledigung der ersteren Angelegenheit Schwierigkeiten erwachsen, nicht begründet er— scheine. Dem Landtage der Monarchie werde, zugleich mit dem Dotatations⸗Gesetzentwurfe für die noch nicht ausgestatteten Provinzen der Entwurf einer Provinzialordnung für die acht älteren ropinzen vorgelegt werden, und gebe sich die Staatsregierung der offnung hin, daß es gelingen werde, schon in der nächsten Sesston uͤber heide Gesetzentwürfe mit den Häusern des Landtages der Monarchie eine Verständigung herbeizuführen. In dem Dotations⸗Gesetzentwurfe sei als Zeitpunkt für die Ueherweisung der den noch nicht ausgestatteten Provinzialverbänden aus Staatsfonds zu gewährenden Renten und Kapitalien der 1. Januar 1876 in Aussicht genommen. Dieselben seien im Wesentlichen zur Verwendung für dieselben Zwecke bestimmt, welche in dem hannoverschen Dotationsgesetze vom 7. März 1868 vor⸗ geschrieben seien; die Irrenanstalt und das Taubstummen⸗Institut zu Schleswig sollten in das Eigenthum des hiesigen Provinzialverbandes übergehen. Nähere Mittheilungen über den Inhalt des . wurfes zu machen, befinde der Herr Minister sich nicht in der Lage. Um die auf die Provinz Schleswig⸗Holstein bezüglichen Bestimmungen desselben richtig beurtheilen zu können, würde es erforderlich sein, den ganzen Gesetzentwurf nebst Motiven den Provinzialständen mitzu⸗ theilen. Hierzu aber sei die Staatsregierung gesetzlich nicht er— mächtigt, da jener Gesetzentwurf nicht nur die Provinz Schleswig⸗ Holstein, sondern zugleich sämmtliche übrige Provinzen der Monarchie
betreffe.
Der Ober⸗Präsident für Schleswig ⸗Holstein und Landtags⸗Kommissäͤr. Scheel⸗Plessen. Das andere Schreiben lautet also: Rendburg, den 7. Dezember 1874.
Im Anschlusse an die dem Provinzial Landtage in dessen erster Sitzung gemachten mündlichen Mittheilungen unterlasse ich nicht, Ew. Hochgeboren zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebenst davon in Kenntniß zu setzen, daß zufolge gemeinschaftlichen Er. lasses des Herrn Finanz Ministers und des Herrn Ministers des Innern vom 4. d. M. des Kaisers und Königs Maßestät durch AÄllerhöchsten Erlaß vom 3. Oktober v. J. dieselben zu ermächtigen geruht haben, den schleswig⸗holsteinischen Provinzial Landtag, auf dessen Petition vom 18. Juli 1871, in welcher die Anerkennung der von der vormaligen Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗ Holstein durch Verordnung vom 2. Mai 1849 ausgeschriebenen, zur Bestreitung der Kosten der Verpflegung der damals in den Herzog thümern befindlichen deutschen Truppen bestimmt gewesenen Zwangs— anleihe als preußische Staatsschuld erbeten worden ist, ablehnend zu bescheiden. Dagegen haben Se. Majestãät auf den Antrag der gedachten Herrn. Minister mittelst Allerhöchsten Erlasses am 2. d. Mts. Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß durch den nächst= jährigen Staatshaushaltsetat eine Summe von 1,200,009 Mark flüssig gemacht werde, welche als einmaliger Betrag dem Provinzialverbande von Schleswig ⸗Holstein behufs Verwendung im Interesse der durch die Kriegsereignisse von 1819 — 50 belasteten Kommunen mit dem Bedeuten zu überweisen, daß hiermit die Erörterung aller weiteren Forderungen aus den Jahren 1845 — 50 als abgeschlossen betrachtet werde. Demgemäß wird von den Herren Ministern das Erforderliche zum Zweck der Zahlbarmachung dieser Summe durch den Etat pro i875 veranlaßt werden. Im Uebrigen habe ich noch ausdrücklich zu bemerken, daß dig Zahlung der 14200 999 Mark nach erfolgter Be= willigung dieser Summe durch den gesetzlich festzustellenden Staatz⸗ haushalksetat wird verfügt werden können, Der Ober ⸗Präsident für Schleswig⸗Holstein und Landtags⸗Kommissär.
— Scheel ⸗ Plessen.
. 11. Dezember. (W. T. B.) Die hiesigen städ ti schen Behörden haben heute die Absendung einer Petition an das Ab⸗ geordnetenhaus beschlossen, in welcher darauf angetragen wird, dasselbe wolle dahin wirken, daß die Verpflichtung des Staates zu mindestens gleichmäßiger Theilnahme mit den Kommunen an den Unterhaltungskosten der höheren Lehranstalten, insbe⸗ sondere der Gymnasien und Realschulen erster Ordnung alsbald gesetzlich festgestellt und demgemäß die hierzu erforderliche Summe auf den nächstjährigen Etat gesetzt werde.
Lauenburg. Ratzeburg, 11. Dezember. Auf der Tagesordnung der Sitzung von Ritter⸗ und Landschaft am Donnerstag, den 17. Dezember, stehen u. A.: Feststellung des
Budgets für 1875, Schreiben des Königlich Herzoglichen
Landrath⸗Amtes vom 28. v. M., betreffend die Gründe für die seitherige Nichteinführung des preußischen Klassen⸗ und Einkom⸗ men steuer⸗Gesetzes vom 25. Mai 1873 im Herzogthum Lauenburg.
Dessen. Darm staor, 9. Dezember. (Fr. J) Nach dem gestern publizirten neuen Beamten⸗Pensions⸗Gesetz kommi bei Berechnung des Dienstalters nicht nur die seit dem eigentlichen Anstellungsdekret verflossene Zeit, sondern auch die Zeit in Anrechnung, während welcher ein hiernächst angestellter Beamter gegen Remunergtion bei einer Behörde dienstlich ver⸗ wendet war. Für die bis dahin angestellten Beamten ist eine Frist von 6 Monaten vorgeschrieben, innerhalb welcher sie ihre desfallsigen Ansprüche zu liquidiren haben, , ihr Dienstalter lediglich vom Ministerium festgestellt wird.
Mecklenburg. Neustrelitz, 9. Dezember. ¶ Nstr. .
Die Großherzogin⸗Mutter kehrte gestern nach mehr⸗ wöchigem Besuche aus Schloß Remplin hierher zurück, welches die Großfürstin Catharina heute verlassen wird, um
mit ihren Kindern nach St. Petersburg zurück zu begeben.
vinz Preußen: ( Königsberg, den 27. November 1874. Ven verschiedenen Einwohnern der diesseitigen Provinz sind ⸗an
Die Herzogin Caroline ist bereils am 22. v. M. aug Italien wieder hier eingetroffen.
am 7. d. M. vom Landtagskommissar nur auszugsweise mitge⸗
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 10. Dezember. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses entspann sich in der ,. eine längere Debatte über die Mittelschulen. Weber rügte die deutsche Amtssprache im Verkehr der Schul⸗ behörden mit den ezechischen Schulen und plaidirte für die Er⸗ bauung eines eigenen Gebäudes für das czechische Gymnastum in Brünn. Hallwich beklagte, daß bei der Uebernahme der Budweiser Ober⸗Realschulen die Rechte der angestellten Lehrer nicht beachtet wurden. Bareuther rügte die Richtübernahme des Schul⸗ direltors Lippert, weil er seine Kinder konfessionslos erziehen ließ. Mildschuh wünschte, daß die Kluft zwischen seiner Partei und der Regierung falle. Klaie will die Einführung der slavischen Unterrichts⸗ Sprache an den Mittel schulen Dalmatiens. Meznik beklagte die Bernachlässtgung der slavischen Mittelschulen, gegenüber den deutschen. Keller will die Berücksichtigung der italienischen Dal⸗ matiner. Der Unterrichts-Minister konstatirte die Bereitwillig⸗ leit der Regierung, allen berechtigten Wünschen der verschiedenen Nationalitäten auf dem Schulgebiete selbst mit Opfern entgegen⸗ zukommen. Betreffs der Gerüchte über den Vorgang in Bud⸗ weis, bemerkte der Minister, die Aufgabe des Ministeriums be⸗ stehe nicht darin, das persönliche Interesse der Lehrer oder Schüler zu wahren, sondern das Interesse des öffentlichen Unter⸗ richts sei allein maßgebend. Der Voranschlag der Mittelschulen wurde sodann angenommen.
Pest, 11. Dezember. (W. T. B.) Die vom Finanz⸗ Minister eingebrachte Indemnitäts vorlage, betreffend die Staatsausgaben im 1. Quartal des Jahres 1875, wurde in der
heutigen Sitzung des Unterhauses in der Spezialberathung in
unveränderter Fassung angenommen. Es folgte alsdann eine Debatte über die Steuergesetze. ö
Schweiz. Bern, 8. Dezember. Die eidgenössischen Räthe, welche gestern zu ihrer ordentlichen Wintersession zusammen⸗ getreten sind, beschäftigten sich gestern nur mit der Geschäfts⸗ vertheilung; heute dagegen haben sie ihre in Folge der Bun des⸗ revision nothwendig gewordene legislatorische Arbeit wieder begonnen. Auf der Tagesordnung des Nati onal rathes stand das neue Gesetz, betreffend Civilstand und Ehe, dessen erster Artikel, welcher eine Hauptfrage, die Führung der Civilstands⸗ register, zum Gegenstand hat, eine fünfstündige Debatte nveran⸗ laßte. Die Kommission hatte sich in eine Mehrheit und eine Minderheit getheilt. Die erstere beantragte vollständigen Aus⸗ schluß der Geistlichen von dieser Funktion, somit Zustimmung zu dem Beschlusse des Ständeraths, welcher das fragliche Gesetz während seines letzten Beisammenseins erledigt hat; die letztere dagegen Zulassung der Geistlichen. Wie erwartet, fand der Antrag der Kommissionsmehrheit mit großer Majorität — mit 77 gegen nur 13 Stimmen — Annahme. Der ohne jede Veränderung nach der Redaktion des Ständeraths zum Bundesbeschluß erhobene Artikel lautet wörtlich: „Die Fest⸗ stellung und Beurkundung des Civilstandes ist im ganzen Ge⸗ biete der Eidgenossenschaft Sache der bürgerlichen Behörden. Die Civilstands beamten müssen weltlichen Standes sein und sind einzig berechtigt, Eintragungen in die Civilstandsregister zu machen oder Auszüge aus denselben zu verabfolgen. “ Das aus 62 Artikeln pere , se Gesetz wird aller Wahrscheinlichkeit nach den Nationalrath diese ganze Woche noch in Anspruch nehmen; nach dem Verlaufe der heutigen Diskussion zu schließen, werden jedoch auch die übrigen Artikel wenig verändert nach der Fassung des Ständerathes zum Beschlusse erhoben werden. — Der Ständerath genehmigte heute das Gesetz über die eidgenössische Geldstala so, wie dasselbe vom Bundesrath vorgelegt worden ist.
— 12. Dezember. (W. T. B) Der Ständerath hat gestern den vom Nationalrath angenommenen Gesetzentwurf, be⸗ zreffend die politische Stimmberechtigung der Schweizer⸗ bürger mit unwesentlichen Abänderungen nunmehr ebenfalls ge⸗ nehmi gt und sich darauf bis zum Mittwoch vertagt.
Niederlande. Haag, 8. Dezember. In der Zweiten Kammer der Generalstaaten wurde die gestrige und die heutige Sitzung mit der Generaldiskussion über die das Unter⸗ richtswesen betreffende Budget⸗Abtheilung des Ministeriums des Innern ausgefüllt. Der Minister⸗Präsident und Minister des Innern, Hr. Heemskerk, zu dessen Ressort das Unterrichtswesen gehört, machte die Zusage, daß für die Erhöhung der Ge⸗ halte der Professoren durch das in Vorbereitung begrif⸗ fene Gesetz über den höheren Unterricht werde gesorgt werden. Ferner versprach er, daß die Anfertigung der Pläne für ein neues Akademie⸗ Gebäude in Leiden so ge⸗ fördert werden würde, daß dieselben am 8. Februar 1875 bei dem dritten Säkularfeste der Leidenschen Hochschule würden zur Besichtigung ausgestellt werden können. Hr. Heemskerk er⸗ kannte an, daß in den Bestimmungen über den mittleren Unter⸗ richt fich Mängel befänden; er erklärte, daß er auf Beseitigung diefer Mängel bedacht sein und Abänderungsvorschläge bezüglich des Unterrichtzwesens überhaupt einbringen werde, ersuchte jedoch, daß man die Vorlage seines Abänderungsgesetzes abwarten möge. Er bemerkte schließlich: er werde vielleicht in Erwägung nehmen, ob eine Staats kommission zu ernennen sei, die untersuchen solle, welche Aenderungen in dem bestehenden Gesetze über den Primär⸗ unterricht nöthig seien.
Belgien. Brüssel, 11. Dezember. (W. T. B) Die Deputirten Couvreur (Linke) und Thomßen (Rechte) brachten ö. in der Sitzung der Deputirtenkam mer einen Antrag, etreffend die Schlichtung völkerrechtlicher Differenzen durch inter⸗ natio nale Schiedsgerichte ein, der bei Berathung des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten zur Diskussion ge⸗ langen soll.
Frankreich. Versailles, 11. Dezember. (W. T. B.) Natio nalversamm lung. Die Wahlen Godißarts und des Herzogs von Mouch) wurden für gültig erklärt. Die Versammlung erledigte hierauf die erste Berathung eines Antrags bezüglich ab⸗ soluter Freiheit der Versamnilungen, welche die Feier aller religissen Kulte bezwecken, und beschloß mit 477 gegen 167 Stimmen zur zweiten Berathung dieses Antrags zu schreiten.
— 17. Dezember. (B. T. B.) Der bereits erwãhnte, gestern in der Sitzung der Nationalversammlung eingebrachte Antrag, allen Religionsgenossenschaften ohne Unterschied die freie Ausübung i Kultus zu gestatten, wurde von Hrn. von Pressense gestellt. Bei Motivirung desselben wies der Antrag⸗ fteller auf die religiõse unter der alten Monarchie herrschenden In⸗ toleranz hin und sprach sich namentlich gegen jedes Hinüber⸗ greifen des Staates in das kirchliche Gebiet aus. Der Rultus⸗ Minister erklärte, er habe gegen die Vornahme der zweiten Berathung des Antrages keine Einwendungen zu machen, werde dann aber die ihm erforderlich erscheinenden Garantien verlangen. Die zweite Berathung wurde darauf, wie 2 beschlossen. Wie verlautet, dürfte nach den Resultaten der Vorunterfuchung über die Exiftenz eines bonapartistischen Central⸗Comités der Einleitung eines Untersuchungsprozesses nicht stattgegeben werden.
schall Serrano hat Espartero in Logrono einen Besuch
wie alljährlich, in den Sälen des Winter-Palais eine Parade der
Spanien. Madrid, 11. Dezember. (W. T. B) Mar⸗
abgestattet. Der Empfang des Marschalls bei den Truppen war ein enthustastischer. Die Dperationen werden demnächst wieder aufgenommen werden.
Santander, 11. Dezember. (W. T. B.) Der Angriff der Carlisten auf San Celoni ist mißlungen. Die Carlisten haben bei Castro Urdiales einen Engländer gefangen ge⸗ nommen und verlangen für die Freilassung desselben ein Lösegeld von 70 Pfd. Sterling.
— Nach über Hendaye eingegangenen Meldungen hat am Montag und Dienstag unweit Tolosa eine Schlacht zwischen den Regierungstruppen und Car⸗ kisten statigefunden. Erstere besetzten am Montage Her⸗ nani und nahmen am Dienstage Urnieta. Dem rechten Flügel gelang es, bis Audoain vorzudringen, aber das Centrum wurde trotz aller Anstrengungen zurückgeworfen, so daß der Rückzug angetreten werden mußte. Auf der Verfolgung mach⸗ ten die Carlisten wiederholte Angriffe mit dem Bajonnet, wobei die Guiden von Don Carlos und das erste und zweite Ba⸗ taillon von Guipuzeoa große Verluste hatten. Der Carlisten⸗ Chef Mongrovejo ist ziemlich erheblich verwundet. Die Regie⸗ rungstruppen haben einen Verlust von eiwa 700 Mann er⸗ litten. General Loma ist nach San Sebastian zurückgegangen. Don Carlos befindet sich in Vergarg.
Dagegen meldet W. T. B. über Bayonne: General Loma ist bei dem Angriff auf die earlistischen Positionen bei Urbieta leicht verwundet worden. Nichtsdestoweniger gelang es ihm, den Ort zu erstürmen. Die Nacht verbrachte er in Audoain. Die von den Carlisten verbreiteten Siegesnachrichten sind daher als unbegründet zu bezeichnen.
Rußland und Polen. St. Peters burg, 19. De⸗ zember. Ueber die Feier des St. Georgsfestes meldet die „St. Petersb. Ztg.“ Folgendes:
Am St. Georgs-Feste, Dienstag, den 8. Dezember, fand,
Ritter des St. Georgs⸗ und des Militär-Srdens statt. Um 1 Uhr fetzte sich die Prozession der Ritter in Bewegung, in welcher, dem Ceremonial entsprechend, die niederen Klassen vorauf gingen. Unter den Inhabern der 4. Klasse schritt auch Se. Königliche Hoheit der Großfürst Konstantin Nikolajewitsch. Das letzte Paar bildeten die General Adjutanten Graf Kotzebue und Admiral Nowosselski, Inhaber der 3. Klasse. Hinter ihnen ging General- Adjutant Don Kauffmann, Inhaber der 2. Klasse. An der Prozession be⸗ theiligten fich auch die zum Ordensfest hier eingetroffenen Repräsen⸗ tanten der preußischen Armee, die Ritter der 4. Klasse, Gene—⸗ räle von Voigts⸗Rhetz und Graf von der Gröben. Hinter den Georgs⸗ Rittern geruhte Se. Majestat der Kaiser zu schreilen, in Generals⸗ uniform mit dem Georgsbande über der Schulter. Neben Sr. Maje⸗ stät schritt Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen in russischer Generalsuniform. Darauf folgten der dejourirende General⸗ Adjutant Graf Osten-Sacken, der älteste Georgs⸗-Ritter 3. Klasse, der dejourirende General-Major von Sr. Mafestãt Suite Romangweki, Ritter derselben Klasse, und der dejourirende Flügel Adjutant, Oberst jim Generalstabe, Lubowicki, Ritter des St. Georgsordens 4. Klasse. Alle Großfürsten und Generäle, die im Besitz preußischer Ordens bänder sind, hatten dieselben angelegt. Nach Beendigung des Gottesdienstes versammelten sich die Ritter des Militär⸗Ordens, 580 an der Zahl, in den unteren Korridoren, wo die Tafeln für fie bereitet waren. Bald darauf geruhte Se. Ma⸗ sestät unter den Rittern zu erscheinen, das dargereichte Glas zu er⸗
empfunden werden. Erlauben Ew. Majestãt. daß ich auf das Wohl Ew. Majestät trinke mit dem Wunsche, daß Gott Ew. Majestãt edle Bestrebungen und Absichten segnen möge.“
Dänemark. Kopenhagen, 9. Dezember. Die „Berl. Tid.“ hat in Erfahrung gebracht, daß die Konfirmation des Prinzen Waldemar am 16. d. Mts. in der Schloßkapelle zu Fredensborg stattfinden soll.
— Die vierjährige Periode für die 13 vom Landesthing gewählten Reichsgerichts mitglieder läuft am 15. Dezember ab, es werden daher neue Wahlen vorgenommen werden.
Amerika. New⸗Jork, 10. Dezember. (W. T. B.) Der Schooner „Eelipse“ ist in den Gewässern von Kuba aufgebracht, aber auf Vorstellung des englischen Konfuls wieder freigegeben, da die Papiere des Schiffs vollkommen in Ordnung waren. Die Passagiere befinden sich indessen noch in Haft.
— Die Admiralität in London hat ein Telegramm des Kommandanten des englischen Kriegsschiffes „Cracker aus Mon⸗ tevides vom 9. d. M. erhalten. Dasselbe lautet: In Uruguay ist ein Auf stand ausgebrochen; die Truppen weigern sich, gegen die Insurgenten zu marschiren und verlangen die Entlassung des Ministeriums. Ich werde hier bleiben, um die englischen Unterthanen zu schützen. .
— Dem Reuterschen Bureau wird aus Buenos⸗ Ayres vom 7. d. telegraphirt, daß der Insurgentenführer Ar- redondo von dem Regierungs⸗General Rocea geschlagen und mit seiner ganzen Armee gefangen genommen ist. Die Regierung hat eine Proklamation erlassen, in welcher den Auf⸗ ständischen vollständige Amnestie zugesichert wird.
Afrika. Alexandrien, 11. Dezember. (W. T. B.) Darf our hat die Annexion durch den Vizekönig angenom⸗ men. Nur einige Mitglieder der Familie des Ez⸗Sultans haben die Annexion nicht anerkannt. Die ägyptischen Truppen gehen gegen dieselben vor.
Nr. 50 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: 1) Zoll⸗ und Steuerwesen: Bundesraths beschluß, betr. Nettogewicht von Branntweinsendungen. — 2) Mäünzwesen: Nebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. — 3) Marine und Schiffahrt: Im Schiffbruch Umgekommene deutschen Namen. — 4 Postwesen: Bekanntmachungen, betr.:; Einführung neuer in der Reichsmarkwährung lautender Postwerthzeichen; Veränderungen im Zeitungs. Debitswesen vom 1. Januar 1875 ab; Leitung des Post⸗ detriebes guf der Strecke Bützow⸗Stettin; Eröffnung der Eisenbahn Bruchsal-Rheinsheim; Korrespondenzverkehr mit China und Japan Jia Triest. — 5) Konsulatwesen: Bestellung eines Konsular⸗Agenten.
Nr. 87 des „Amts-Blatts der Deutschen Reich s⸗Post⸗ Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Generalverfügung vom 8. Dezember 1874. Auskunftsertheilung an das Publikum über die mit dem 1. Januar 1875 eintretenden Aenderungen. Generalverfügung vom 5. Dezember 1874. Schluß der Postdampfschiffahrten zwischen Hamburg und Drontheim. Generalverfügung vom 8. Dezember 1874. Tabellen zur Reduzirung der Pofstanweisungs⸗ und Postvor⸗ schußbeträge im Verkehr mit Bayern und Württemberg. General= verfügung vom 5. Dezember 1874. Neue Ausgabe dez Fahrposttarifs für das Ausland. Generalverfügung vom 5. Dezember 1874. For⸗ mular zum Schlußkonto über Berichtigung der Ueber - und Zuschuͤsse.
— Das Novemberheft des Centralblatts für die ge⸗ sammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen hat folgenden
greifen, auf die Gesundheit der Ritter zu trinken und ihnen gnädig fär ihre treuen Dienste zu danken. Darauf brachte Se. Kaiserliche . der Großfürst Konstantin Nikolajewitsch einen Toast auf die
efundheit Sr. Majestät des Kaisers aus, wobei die Musik die Rationalhymne anstimmte, während die Korridorgewölbe von lauten, lange andauernden Hurrahs wiederhallten. Als wieder Stille einge treten war, geruhte Se. Majestät die Ritter aufzufordern, sich zu setzen und zu essen. Dann schritt Se. Majestät mit den Großfürsten und dem Gefolge an den Tischen entlang, trat wiederholt auf einzelne der Ritter zu und unterhielt sich mit denselben. Alsdann zog sich Se. Majestät in die innern Gemächer zurück. Nach dem Essen begaben sich die Ritter mit den erhaltenen Gratis⸗Billets in das Alexandra⸗ Theater.
ͤ Um 6 Uhr Nachmittags fand im Nikolai⸗Saal große Tafel statt, zu welcher alle Georgs⸗Ritter und die Inhaber goldener Waffen Cin— ladungen erhalten hatten. An der Tafel betheiligten sich, Se Ma⸗ jestät, der Großfürst Thronfolger nebst Gemahlin und die übrigen Glieder der Kaiserlichen Familie, sowie auch Prinz Albrecht von Preußen. Die Zahl der Georgs-Ritter und der Inhaber goldener Waffen belief sich auf 386. Während der Tafel spielten die Mustk⸗ chöre des Preobrachenskischen und des Chevalier GardeRegiments.
Die Parade der Georgs-Ritter, welche am 6. Dezember in der Manege des Ingenieur ⸗Palgis abgehalten wurde, kommandirte Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch der Neltere. Die Unter Kommandos führten; über die Infanterie Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thronfolger und über die Kavallerie Se. Kaiserllche Hoheit der Großfürst Wladimir Alexandrowitsch. Sie Eskadron der Georgs⸗Ritter stand unter dem Befehl des Com- mandeurs des 5. Alexandrijskischen Husaren⸗Regiments Sr, Kaiser⸗ lichen Hoheit des Grofürsten Nikolai Nikolajewitsch des Aelteren, Sr. Kaifeilichen Hoheit des Prinzen Eugen Maximilianowitsch Romanowoky, Herzogs von Leuchtenberg. Die Eskadron der Repräsfentanten kommandirte Se. Hoheit Prinz Nikolaus von Oldenburg; den ersten Zug der Eskadron Se. Kaiserliche Hoheit Prinz Ssergej Maximiliangwitsch Romanowsky, Herzog von Leuchtenberg und den zweiten Zug Se. Königliche Hoheit der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch der Juͤngere. Um 1 Uhr geruhten Se. Masestat der Kaiser in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen zu erscheinen. Se. Majestät trug die Üniform des 1. Jekaterinosslawschen Leib⸗Grenadier⸗Regiments Sr. Majestät und Prinz Albrecht die Uniform des 14. Husgren · Regi⸗ ments (Mitau), dessen Chef Se. Königliche Hoheit ist. Der Großfürst Höchstkommandirende trat, nachdem von ihm Achtung kommandirt worden war, mit dem Rapport an Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht heran, während die Musik die preußische Hymne anstimmte. Darauf geruhte Se. Maj stät in Begleitung Ihrer Ho⸗ heiten der Großfürsten Konstantin und Nikolai Nikela ewitsch und des Prinzen Albrecht an die Fronte heranzutreten, wo Se. Majestãt mit vielen Untermilitärs Allergnädigft zu sprechen geruhten. Dann begann der Vorbeimarsch. Alle an der Parade Betheiligten waren in . Paradeuniform. Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Groffürst Thronfolger und die Großfürsten Nikolai Nikolajewitsch und Wla⸗ . Alexandrowitsch trugen das Band des Schwarzen Adler⸗
rdens.
— 11. Dezember. (W. T. B) Bei dem zur Feier des Georgsfestes stattgehabten Galadiner brachte Prinz Albrecht von Preußen in Erwiderung der Rede des Kaisers von Rußland folgenden Toast auf Denselben aus:
„Ew. Masestät haben die Gnade gehabt, mir zu erlauben, meinen unterthänigsten Dank für die . Worte zu sagen, welche Ew. Majestät soeben ausgespro : t wissen am Besten von Allen in Ihrem weiten Reiche, welchen Wiederhall diese Worte bei meinem Allergnädigsten Herrn finden werden. Gestatten mir Ew. Majestät inzuzufügen, daß Ihre Gnadenbeweise, Wohlwollen, ja ich möchte sagen, Liebe, welche Sie der preußischen Armee von jeher zugewandt haben und noch
zuwenden, mit unauslöschlicher Dankbarkeit von derselben
en haben. Ew. Majestät
Inhalt: Zusammensetzung der Prüfungs ⸗Kommissionen für die wissen⸗ schaftlichs Staatsprüfung der Kandidaten des geistlichen Amts. — Ressortverhältniß bei den Handwerker⸗Fortbildungsschulen im Regie⸗ rungsbezirk Sigmaringen. — Einrichtungen an den Universitäten zur Pflege der Lehre von den Kinderkrankheiten. — Anzahl der seit 1851 auf den deutschen Universitäten immatrikulirten Studirenden der evan⸗ gelischen Theologie aus den altländischen preußischen Provinzen. — Charlotten-Stiftung für Philologie — Benennung des Gymnasiums zu Burg. — Verzelchniß höherer Lehranstalten in Bezug anf die Milltärberechtigung. — Katholische Gottesdienstordnung Für höhere Lehranstalten. — Zwischenraum zwischen dem Ab⸗ gange von einer höheren Lehranstalt. und der Zulassung zur Schulprüfung für die Portepeefähnrichs Prüfung. — Stel⸗ kung Der etatsmäßigen Seniinar-Hülfslehrer in Beziehung auf Belörderung zu ordentlichen Seminarlehrern und auf Gehalt. — Defizit bei Seminarkassen, Etatsüberschreitungen ꝛc. Verwendung der nterstützungsfonds bei Seminarien und. Präpagranden ⸗Anstalten. Entwurf eines Vertrages über eine Privat-Präparanden ⸗ nstalt. Bezeichnung und Zweck der zweiten Lehrerprüfung. Kündigungsfrift ür Lehrer an höheren Töchterschulen. Deputatholz der Lehrer in der Provinz Preußen. Widerruflichkeit der Staatszuschüsse zu Lehrerbe⸗ soldungen; periodische Prüfung des Bedürfnisses. Mitwirkung der Finanz-⸗Direktion zu Hannover zur Feststellung der Leistungskraft der Verpflichteten bei Nachsuchung von Staatsbeihülfen zu Schul- ꝛc. Bauten. Ermittelung des Bedarfs an Brennmaterial für Schul- häufer nach der neuen Maß und Gewichts Ordnung. Bedeutung des Wortes „Hausväter“ bezüglich der Schullasten. Taue stummen ⸗Anstalt zu Posen, Reglement. Desgl. zu Stettin, Aufnahmebedingungen. Taubflummen-Anstalten in der Rheinprovinz, Wegfall der Kollekten. Versonalchronik.
— Nr. 47 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts für die preu⸗ Hic Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, enthält: Allgemeine Verfügung vom 11. November 1874, betreffend die Neduktion der Meile auf das Metermaß in den Liquidationen über die aus der Staatskasse zu zahlenden Reisekosten, Meilengelder und Transportkosten 2c, Allge⸗ meine Verfügung vom 5. Dezember 1874, über die geschäftliche Be⸗ handlung von Begnadigungssachen in den Landestheilen, in welchen die Verordnung über die Eigführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens vom 3. Januar 1849 Gesetzeskraft hat, und in den Bezirken der Appellationsgerichte Kiel, Cassel und Wiesbaden. — Er⸗ kenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 15. Olteber 1834: Der Antrag auf Verfolgung einer einem Gemeindevorsteher in Be⸗ sehung auf seinen Beruf zugefügten Beleidigung kann nicht vom Imtsvorsteher gestellt werden, wenn die Berufsthätigkeit, auf welche sich die Beleidigung bezog, nicht zu den der Verwaltung oder Aufsicht des el rer gf unterliegenden Gegenständen gehört, — Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz Kon= . vom 19. Oktober 1874: Eine vom Minister der geiftlichen ꝛc.
ngelegenheiten auf Grund des 5. 13 des Gesetzes vom 11. Mai 15753 erlaffene Verfügung kann im Rechtswege vor den ordentlichen Gerichten nicht angefochten werden. Auch ist eine Verfolgung des mit der Ausführung einer solchen Verfügung beauftragten Beamten im Rechts wege unzulässig.
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Kunst, Wissenschaft und Literatur.
So eben erschien bei der Firma Edm. Gaillard wormals C. A. Gerold, Berlin, M., Krausenstr. 69 der Lager-KataloNg XIII. und das Hoigschnitl · Aibum der Abbildungen hervorrggender Delfarbendrucke, welche in diesem bekannten Kunstwerlage kãuflich zu 6 find. Im Gegensatz zu dem in diesem Geschaͤft lee . be⸗ tehenden Prinzip alle Erscheinungen des Oelfarbendrucs zu führen, die den Kunstmarkt überschwemmen, sind in der Handlung fetzt nur die vorzüglichften Reproduktionen auf diesem Gebicke zu haben Die in dem Geroldschen Verlage erschienenen großen Schlachtenbilder (-von
Wörth und Gravelotte) sind in dem Preise bedeutend herabgesetzt, um