1874 / 292 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

es nicht für nützlich und in keiner Weise fr nothwendig halten; denn die fächsische Armee hat ihre Beweise gegeben, wie sehr sie mit den Interessen des Reiches verwachsen ift, und die Beweise sind in der Geschichte des Krieges, ich brauche sie nicht vorzuhalten. Aber ich hake die Ueber- zeugung, sie hat sich zweimal Kut geschlagen, einmal in dem Gefühle als denscher Soldat, das zwelte Mal noch, um den sächsschen Far—= ben, die fie getragen, Ehre zu machen. Wenn ich dies als Impon derabilien bezeichne, so wird mir jeder, der Soldat gewesen 1 und die meisten von uns sind es gewesen —, und der die eigenthũm siche Anh änglichkeit, die den Deutschen an seine Farben fesselt, vom Corpsband bis an die Fahne und Uniform, zu schätzen weiß, Recht geben, wenn ich Sie bitte, diese Verhältnisse mit Zartheit und Vor⸗ 6 zu behandeln, und ich würde es lieber sehen, wenn auf diesen ntrag verzichtet würde.

Zu Titel 12 (Gouverneure, Kommandanten, Platzmajore) hatte die Kommission beantragt: a. Im preußischen Spez ialetat (Seite 38 und 40: Für 1 Fommandanten in Altona, Gehalt, Dienstzulage und Büreaugeld 103809 Mark, für 1 Platzmajor in Altona, Gehalt 60 Mark, für die Stelle des Kommandan⸗ ten in Königstein 3600 Mark Gehalt, 300 Mark Dienstzulage und 300 Mark Büreaugeld als „künftig wegfallend . zu bezeich⸗ nen. Im Uebrigen Titel 12 in seinen einzelnen Nummern zu bewilligen. bh. Die Regierung aufzufordern, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Stellen der Gouverneure, der Kommandanten und der Platzmajore als besondere Posten nur da aufrecht er⸗ halten werden, wo im dienstlichen Interesse die Geschäfte dersel⸗ ben als Nebengeschäfte nicht wahrgenommen werden können. Der Bundesbevollmächtigte Staats- und Kriegs⸗Minister von Kameke erklärte hierüber:

Zunächst, meine Herren, möchte ich erklären, daß ich durchaus bereit bin, auf das Alinen b., auf die Resolution einzugehen, die dahin lautet, daß darauf Bedacht genommen werden möchte, eine neue Prüfung anzustellen, in wiefern die von der Militärverwaltung ver⸗ langten Poften der Gouverneure, Kommandanten und Plaßmgjore als Nebenamt behandelt werden könnten. In dem künftigen Etat wird Ihnen also ein neues Desiderium vorgelegt werden, und es werden bei jedem dann verlangten Posten die Gründe klar und deutlich dargelegt werden, weshalb die Forderung gestellt worden ist. Durch die Bezeichnung: „künftig wegfallen welche Ihre Budget ⸗Kommission vorschlägt, den Positionen für ben Kommandanten und Platzmajor von Altona schon für dieses Jahr hinzuzufügen, meine ich indeß, wird den Darlegungen welche Seitens der Rilitärverwaltung dem Reichstag über Liese Materie gemacht werden sollen, präjudizirt. Nach meiner persönlichen Kenntniß der Dinge glaube ich Ihnen sagen zu können, daß diese Bezeichnung für Tas nächste Jahr nicht einmal von praktischer Bedeutung ist. Es steht weder der Abgang des Kommandanten von Altona noch der des , in fo naher Ausficht, daß eine Neubesetzung im nächfsten

ahre in Frage käme. . . ;

Also von praktischer Bedeutung ist dieser Zusatz für jetzt nicht, und er könnte ja im künftigen Jahre, falls unsere materiellen Gründe fär die Beibehaltung des Postens von Ihnen nicht anerkannt werden sollten, danu von Ihnen roch hinzugefützt werden. ö

Außerdem sprechen aber für die Beibehaltung des Postens in Altona doch recht materielle Gründe. Der Kommandant, von Altona ist allerdingsHs nicht Kommandant von Hamburg. Beide Städte stehen aber seit langen Jahren in einem örtlichen Zusammen⸗ hang, so daß Altona noch ein Freihafen bleiben mußte. Sie repräsentiren zusammen eine Bevölkerung von über 300, 000 Menschen, unter diesen befindet sich eine flottirende Arbeiter und Schiffẽ⸗ bevölkerung, die den Keim zu allerhand Unruhen in sich trägt Sie sehen, es kann sehr leicht möglig werden daß die militãrischen Sicher heitsmaßregeln für beide in Mitleidenschaft gezogene Städte in eine Hand gelegt werden müssen, und dann ist es gut, wenn eine Hand da ist, die den Verhältnissen nicht zu fern steht und der Entwickelung derselben mit offenen Augen hat folgen können Das ist der eine . der Kommandantur von Altong. Zweitens aber ist diese

mmandantur auch eine Etappenbehörde mit sehr großer Thätigkeit, denn llc Trewevsrte sowehl hie Reserren. wie auch Nekruten trans. porte und alle ähnlichen Milltäcinstcädirungen, werden von Altona besorgt; es war über diesen Ort bisher die einzige Ueberfũhrungẽ⸗ linie aus dem übrigen Deutschland nach Schleswig ⸗Holstein. Schließ⸗ lich hat die Kommandantur von Altona auch den Zweck, die höhere Gerichtsbarkeit für die sowohl' in Altona, als in . stehenden Truppen zu übernehmen. Bei der dort vielfach wechselnden und lebendiger Strömung der Bevölkerung ist es gerade besonders wichtig, daß di⸗ Truppendisziplin schnell und prompt gehandhabt werde, und darus ist es wünschenswerth, daß die höhere Gerichtsbarkeit, welche

und die Genehmigung der 6

in Altona ist, der diese Geschäfte übertragen werden könnten, indem es faktisch ein Irrthum ist, es befinde sich in Altona ein Divisions⸗ Kommando und ein Brigade ⸗Kommando. Ich muß also bitten, daß in der Pofition a. der Kommisstonsvorschläge der Bezeichnung als künftig wegfallend? bei dem Kommandanten und Platzmajor von Alltonaꝰ nicht zugestimmt werde.

Ein fernerer Antrag der Kommission lautete: „Auf die im preußischen Spezialetat vorgeschlagene Solderhöhung den Mehrbetrag an Sold, welchen einzelne Garde⸗Regimenter gegen gleichartige Linien⸗Regimenter beziehen, desgleichen die Garnisonzulagen für Berlin, Potsdam, Charlottenburg und Burg Hohenzollern, jedoch mit der Maßgabe in Anrechnung zu bringen, daß kein Truppentheil weniger Sold als bisher erhãlt. Demnach statt 4838,12 Mark nur 4,723, 86 Mark zu be⸗ willigen.“

Ueber diesen Antrag nahm nach dem Referenten der Bun⸗ des bevollmächtigte Staats- und Kriegs⸗Minister v. Kameke

das Wort:

Meine Herren! Von der beabsichtigten Ausgleichung der Gehäl⸗ ter, wie sie die Kemmission vorschreibt, werden besonders einige Garde⸗ Regimenter betroffen. Ich bin überzeugt, daß der Vorschlag lediglich im Interesse einer scheinbaren Gerechtigkeit gemacht worden ist, daß er kein Uebelwollen gegen diese Regimenter enthält, deren glorreiche Theilnahme an den Waffenthaten unserer Armee ebenso in früheren Kriegen, wie in der neueren Zeit Ihnen bekannt ist. Dennoch kann ich mich der Besorgniß nicht erwehren, daß in den Truppen, die von dieser Maßregel betroffen werden, ein gewisses Gefühl der Zurũcksetzung aufkommen könnte, entgegen Ihrer Absicht, wenn sie allein ausgeschlossen werden von der Wohlthat einer Verbesserung ihres Einkommens, wie ie der ganzen übrigen Armee zu Theil wit. Die Verschiedenheit in

ezug auf die Löhnung und in Bezug auf die Organisation der Garde⸗ truppen stammen aus einer Zeit, wo ihnen allein die Pflicht und die Ehre des Dienstes bei der Person des Monarchen zuftand; sie haben eine gewisse historische Tradition. Die Armee hat lebhaftes Inter⸗ esse, historische Traditionen, die Gott Lob nicht unrühmlich sind, in ihren Reihen zu pflegen; sie legt deshalb einen Werth auch auf Aeußerlichkeiten und Dinge, welche scheinbar keine Berechtigung haben, weil häufig an diesen die Tradition wie mit unsichtharen Faden hängt. Ich bitte Sie daher, die Regimenter, von denen hier die Rede ist, nicht von der allgemeinen Aufhesserung der Gehälter auszuschließen : Pfennige pro Mann und Tag für die⸗ . nicht zu beanstanden, vielmehr die Regierungsvorlage anzu⸗ nehmen.

Hierauf erklärte der Reichskanzler Fürst v. Bismarck:

Ich erlaube mir auch meinerseits die Bitte auszusprechen, in dieser sehr dankenswerthen Erhöhung des Einkommens der Soldaten doch keine Ausnahme zum Nachtheil einzelner Regimenter eintreten zu lassen. Ich war noch heute früh einigermaßen in Sorge, daß diese Ausschlichung einiger Regimenter von dieser Wohlthat die Mehrheit der hohen Versammlung finden würde. Ich kann nicht leugnen, daß diese Besorgniß gemildert ist, seit Sie in Bezug auf das Garde du Corps Regiment. eine analoge Frage doch anders entschieden haben, als Ihre Kommission. Es treten hier . analoge Elemente und Erwägungen ein, Ich will nicht wiederholen, was gesagt ist über die Kostspieligkeit der Garden anderer Armeen, üher die Thatsache, daß in dem konstitutio⸗ nellen England die sehr kost i ieligen horse-gards ich will den po⸗ pulären Namen nicht wiederholen, der von der Konsumtion der Beefsteaks hergenommen ist nie ist irgend ein Monitum des Par⸗ laments daran geknüpft worden, obschon dort ohne Zweifel der Sold⸗ unterschied zwischen einem gemeinen Soldaten der horse-gards und e. andern Soldaten der englischen Armee viel größer ist. Hier iegt die Sache aber noch günstiger für die Frage, für die ich plaidire, als in der Frage der Garde ⸗du Corps, wo es sich immerhin um einen Luxus, aber um einen durch Anstand, und Herkommen gebotenen Luxus handelte, hier bleibt es aber immer noch innerhalb der Bedũrfnißfrage. Auch wenn Sie den wenigen Regimentern, die besser situirt sind, das lassen, was sie haben, und gußer⸗ dem eine Zulage gewähren, schwelgen werden sie von diesen beiden Sechsern immer nicht, es bleibt noch ein in der That vorhandenes Bedürfniß der Abhülfe übrig, was wir nicht in dem ganzen vorhan— denen Umfange erfüllen, weil die Kosten so ties eingreifen. Und ich möchte wiederum daran erinnern, daß in den schwierigsten Zeiten großer Spannung, und wie gerade das Militärbudget eine Ursache zum Konflikt zwischen der preußischen Regierung und der Landesver⸗ tretung bildete, doch an dieser Ungleichheit, die auch damals schon bestand, nicht gerührt worden ist; sie ist so eingealtert, daß man sagen kann, die Ungleichheit darin ist vergessen, und man würde die Un= gleichheit nur finden bei ungleicher Abmessung der neuen Zulage, wo

ch möchte doch anheim geben, ob es nicht nützlich ist und auch der Würde der Kaiserlichen Stellung entwrechend, wenn Sie St Maßestät dem Kaiser immerhin die Möglichkeit lassen, einen Thei seiner alten Gardetruppen etwas besser zu verpflegen. Ich will nicht von der stärkeren Körperlichkeit der meisten dieser Leute beim 1 und 2. Garde Regiment, nicht von der Theuerung der Garnison ein Motz ernehmen, ich möchte blos bitten, daß Sr. Majestät dem Kaiser die öglichkeit, auch diesen Truppen die für alle beabsichtigte Zulage ʒů gewähren, nicht genommen wird. Ich kann mich dem von Seiten des Herrn Abgeordneten von Hoverbeck so streng accentuirten Verb von Sr. Majestät dem Kaiser zu sprechen, nicht fügen; die Verfassun spricht vom Kaiser, und wir kommen sehr häufig in die Lage, die persõnlich Willensmeinung Sr. Majestät des Kaisers hier erwähnen zu müssen weil es sich eben gar nicht umgehen läßt, von der hohen Persönlichleit die das höchste und entscheidendste Amt und das höchste Kemmando dei Reichsarmee hat, zu sprechen. Ich habe auch nicht gefunden, daß auf Seiten der Fortschrittspartei von dieser Unumgänglichkeit, mit. unter die persönliche Meinung Sr. Majestät des . und seine Stimmung zu berühren, eine Ausnahme gemacht wird, und wenn der Herr Abgeordnete Richter glaubt, daß er sich korrekter in dieser Be 536 verhalten hat, so zeigt das nur, wie schwer es ist, der Ver= uchung zu widerstehen. Kann man persönlicher von Sr. Majestät sprechen, als wenn man ihm zumuthen will. Ausgaben auf sein Kronfde. kommiß zu übernehmen? wobei der Herr Abgeordnete ja ganz vergißt, daß Se. Masestät der Deutsche Kaiser gar kein Kronfideikommißtz besitzt, und e ihn auf eine Anleihe bei dem Könige von Preußen verweist, daß Se. Majestät der Kaiser überhaupt Repräsentationskosten in seiner Stellung dem Reiche sonst in keiner Weise verursacht. Ich möchte sagen, wenn Sie Sr. Majestät dem Kaiser gestatten, seine Haus. truppen, seine Gardetruppen so zu behandeln, wie er als König von Preußen immer konnte, und wie es ihm auch in der Konfliktezeit nicht bestritten worden ist, o ist das doch nur eine kleine Abschlagszahlunz dafür, daß Se. Maijestãt der Kaiser das Reich niemals mit einem Anspruch auf eine Civilliste oder etwas Aehnlichem belästigt hat.

Auf eine Erwiderung des Abg. Richter (Hagen) entgegnete der Reichskanzler:

Ich muß bemerken, daß ich so weit doch in meinen Aeußerungen nicht gegangen zu sein glaube, daß irgend Jemand es nahe gelegt hätte, sie dahin .. verstehen, als solle hier abgestimmt werden für oder gegen Se. Majestät den Kaiser. Wenn ich so hahe verstanden werden können, so muß ich es doch dahin rektifigiren, daß ich mich nur verwahrt habe gegen die Voraussetzung, daß es sachlich gam gleichgiltig sei, welchen Eindruck irgend ein Beschluß auf Se. Maßestät den Kaiser mache, und daß wir nicht das Recht hätten von Seiten des Regierungstisches ist es ja nolhwendig aber daß nicht auch ein Abgeordneter das Recht hätte, von der Person St. Majestät da, wo fle so wesentlich betheiligt ist, zu reden. Die Cin. drücke, welche die Sachlichkeit eines Beschlusses auf die sachliche Auf⸗ fassung Sr. Majestät des Kaisers macht, find politisch doch keines wegs gleichgiltig für viele Herren im Lande möglicherweise, aber ganz gewiß nicht für diejenige Persönlichkeit, die für die Handlungen, die aus den Kaiserlichen Eindrücken hervorgehen, die Verantwortlich, keit tragen soll, für den Kanzler. Für mich ist es durchaus nicht gleichgiltig, wie dieser Eindruck ist.

Dem Reichstag ist im Anschlusse seiner Beschlüse folgender Entwurf eines Gesetz es, betreffend die geschäft⸗ liche Behandlung der Entwürfe eines Gerichts⸗ verfassungsgesetzes, einer Strafprozeßordnung und einer ir lr n, , ,, sowie der zugehörigen Sinführungs gesetze, vorgelegt worden: .

oniz von Preußen ꝛc. ;

verordnen im Kamen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: ;

5§. J. Die vom Reichstage zur Vorbergthung der Entwůrft eines Gerichtöverfaffungsgesetzegs und eines Einführunggesetzes zu dem. selben, einer Strafprozeßordnung und eines Einfũhrungsgesetzes in derselben, sowie einer Civilprozeßordnung und eines Einfũhrungt⸗ gefetzes zu derselben eingesetzte KLommisston ist ermächtigt, ihre Ver⸗ handlungen nach dem Schlusse der gegenwärtigen Session des Reicht⸗ . bis zum Beginn der naͤchsten ordentlichen Session desselben fort⸗ zusetzen. ;

8§. 2. Auf die Mitglieder der Kommission finden für die Dauer der Kommisstonsverhandlungen Absatz 1, 30 und 31 der Relchsverfassung Anwendung.

3. 3. Jedem Mitgliede der Kommission wird für den im 5.1

bezeichneten Zeitraum freie Fahrt auf den deutschen Eisenbahnen und

Wir . von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

ein Betrag von Zweitausend vier Hundert Mark aus der Reichs kasse

gewährt.

higem Zustande und Quittungsleistung nach einem

die Bestimmungen der Artikel A

sons in Flensburg oder in Schwerin ihren Sitz haben würde, dort n Ort und Stelle geübt werden kann. Aus all diesen Geschäften ein Nebenamt zu machen, würde kaum möglich sein.

Außerdem aber muß ich in Abweichung von dem, was der Herr Referent gesagt hat, hier bemerken, daß keine Behörde im Augenblick

ausschließt.

3 * Inserate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß. Staatz⸗Anzeiger, das Central. Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Zuseraten⸗Expedition

des Beutschen Reichs · Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats - Anzeigers: Berlin. 8. FJ. Wilhelm ⸗Straße Nr. 382.

L Stec briefe unb Untersuchung z Sachen.

2. k Aufgebote, Borladungen n. dergl.

. wer,, Verpach tragen, Suhbraiffinnen at.

1. Berloofung, Amæerttsation, Zins zahlung n. J. . van sffentlichen Papieren.

Alle gewissermaßen ihre Weihnachtsfreude haben und man diese, wie unartige Kinder, die sie doch nicht gewesen sind, von

Ich will auf die Tüchtigkeit der 5. zug nehmen, sie sind alle tüchtig gewesen.

Deffentlicher Anzeiger.

§. 4. der Wohlthat egimenter nicht Be⸗

In einer der folgenden Sessionen der gegenwärtigen Legit laturperiode tritt der Reichstag in die weitere Berathung der im §. JI bezeichneten Gesetzentwürfe ein.

Urkundlich ꝛc.

Gegeben ꝛe.

5. Induftrielle Etabliffements, Fabriken n. Großhandel. 6. Jerschie dene Sekanktmach engen.

7. Literarische Anzeigen.

8. ö 3

3. Central-Handels-Regtster (einschl. Kenkurse)

Inserate nehmen an: die autoristrte Annoncen⸗Expedition von Iudolf Eöln, res den, Dortmund, Frankfurt a. M, Hall eg. E , Leipzig, Munchen, Nürnberg, Prag. Straß ˖ urg i. E., . alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Hoffe in Berlin, Breslau, Chemnitz,

Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

Erscheint in separater Beilage.

genommen hat. Letztere werden auf portofreie An⸗ träge gegen Erstattung von 25 Sgr. Kopialien in Abschrift mitgetheilt.

Nur Materialien nicht fertige Stücke wer⸗ den auf gestellte portofreie Anträge und Einlegung des Versendungsportos als Proben an Lieferungs⸗ Unternehmer versandt. (a Cto. 500 / 12.)

Die Regiments ⸗Bekleidungs Kt ommisston.

6 Bekanntmachung. Die Lieferung von: 180 mille Mauerziegeln, zu den Nebengebäuden und von sonstigen Bauwerken des Schullehrer Seminars zu Wunstorf soll im Wege öffentlicher Submisston vergeben werden, wozu Ter⸗ min auf den 19. d. M., Vormittags 190 Uhr, im Seminar⸗Baubürean zu Wunstorf angesetzt ist. Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Gebot auf Lie⸗ ferung von Mauerziegeln für den Seminarbau ie, ,. bei dem Bauführer Andersen da—⸗ ; einzureichen. ö e,. m n, Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung 16 Steifleined k der Lieferung erfolgt, können in der Zeit vom 12. and hat hierzu Linen Termin auf Bienstag, den bis zum 18. d. Ma ctäglich von sz bis 2 Uhr, Vor. . 5 3 e. , . 2 16 . . ö im Baubũreau zu Wunstorf eingesehen etzt. iegelte portofreie en mit der = utterstoffen 2. find bis zu dem genannten Tage, Der Baurath. Steffen.

orgens 8 Uhr, an die unterzeichnete Kommission . . Königliche Westfälische Eisenbahn.

zu richten. Die Offerten werden am 22. Dezember Zur Vergebung der Ausführung der Erdarbeiten

er, Vormijttägs i5 sihr, in Faferne Vi. Stube sf, göff ge. Der Geidbelräg ist in den Dfferien in

und Durchlaßbanten inkl. Materigllieferung des Looses JL von Station 0 - 14 der J. Bau ˖ Abtheilung

Verkäufe, Berpachtungen, Submissionen ꝛc.

ehen Suhmission.

Das Hannoversche Füsilier⸗Regiment Nr. 73 will die nachstehenden Stücke mit Materialien als Be⸗ darf pro 1875 in Submission vergeben und zwar:

circa 197 fertige Drillichröcke für Unteroffiziere,

723 dito Drillichjacken,

1177 dito Drillichhosen,

100 dito weißleinene Hosen, 2153 dito Unterhosen,

1575 Halsbinden,

197 Schirmmützen für Unteroffiziere,

545 Meter grau Futterleinen,

16 lau Futterleinen, 75 3189 , ungebleichten Futter Ca= Im.

licot, 973 , vlan Schooßfutter · Ca⸗ breit,

icot, 54 , weißen Futterbock, 119 Zm. breit, 4 warz Ledertuch, 133 Im. breit,

(a. c. 506 / 12.)

Mark und , auszudrücken. Bedingungen liegen während der Dienststunden auf der Regiments kammer aus und muß Submittent in der Offerte

aug drucken, daß er von den Bedingungen Kenntniß

der Strecke Ottbergen⸗NMortheim mit 249,450 Kubik⸗

meter zu bewegender Bodenmasse und 296 Kubik⸗ meter Manerwerk ist ein nochmaliger Submissions⸗ termin auf den 12. Zannar 1a , . Vormittags 3

Uhr, im hiesigen Abtheilungs⸗Burean anbergumt, weil der ersten Submissien wegen zu hoher Preise keine Folge gegeben und für gegenwärtige eine Verlänge⸗ rung der Vollendungstermine stattgegeben ist.

Bie Offerten sind frankirt, verstegelt und mit ent, sprechender Aufschrift zu obigem Termine eben dort einzureichen, woselbst dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Die Massendisposttionen, Bedingungen und Sub⸗ missionsformulgre sind im Bureau des Unterzeich⸗ neten in den Dienststunden zur Einsicht ausgelegt, auch können letztere gegen Erstattung der Druck kosten zu 20 Sgr. von dort bezogen werden.

Den Bfferten ist der Nachweis über Qualifikation und Leistungsfähigkeit beizufügen, widrigenfalls sie keine Berücksichtigung finden.

Beverungen, am 5. Dezember 1874.

Der Abtheilungs ⸗Baumeister. Wessel.

Iõ875]

Königliche Westfülische Eisenbahn.

Die Äusführnnug der Erdarbeiten sowie der Durch lãsse kl. Materiallieferung in den Toosen Ii. und III. der II. Bauabtheilung, Bahn⸗ strecke Otibergen⸗Northeim, soll in öffentlicher Sub⸗ mission vergeben werden und zwar:

Loos 1800 Meter lang mit xot. 54400 Kubikmeter zu bewegenden Bodenmassen edo Kuhitzneter Steinpatkungen und rot. IIb Kubikmeter Mauerwerk.

Loos II. 1600

Meter lang mit rot.

68/100 Kubikmeter zu bewegenden Be denmassen, g7b0 Kubitmeter Stelnpackungen und rot. J00 Kubil⸗

meter Mauerwerk. Die Massendisposttionen, Bedingungen und Sub Bureau des Unterzeich⸗

missionsformulare sind im neten einzusehen; letztere knnen auch von dort, gegen = der Druckkosten al 20 Sgr. bezogen

erden.

Die Offerten sind frankirt und versiegelt, mit ent— . Aufschrift versehen, bis zum Submission?⸗ ermine

Sonnabend, den 9. Zannar 1875, Vormittags 11 Uhr,

an den Unterzeichneten einzureichen. .

Den Sfferken ist der Nachweis über Qualifikation und Leislungsfähigkeit beizufüigen, widrigenfalls die⸗ selben nicht berücksichtigt werden können.

Carlshafen, den 2. Dezember 1874

Der Abtheilungs Banmeister: E. Lorentz.

lös/], Coupons - Einlösung

der Preussischen

Hypotheken- Actien- Bank

(eoncessionirt durch Allerhöchsten Erlass vom 18. Mai 1864). Am 8. Jammar 1825 fällige Coupons unserer 5 , (rũckz. 120) 9. werden vom 15. DenemCber a. er. ab an un- serer Hauptkasse, Bebrenstr. 47, und an den be- kannten Orten eingelöst. Berlin, im Dezember 1874.

Die Haupt -Direction. Spielhagen.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In dem am 11. d. Mis, zur Ausloosung von Rentenbriefen der Provinzen Sachsen und Han nover für das laufende Halbjahr. 1. Oktober 1874 bis ultimo März 1875, in Gemäßheit des Renten bank ⸗Gesetzes vom 2. März 1850 abgehaltenen Ter⸗ mine find folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: L. Rentenbriefe der Provinz Sachsen. 1) Titt. X. 2 1000 Thlr. G3000 Mark) 55 Stück, nämlich: Nr. 96 129 148 397 82 1144 127 1544 1571 i732 1819 1856 1925 20987 2131 2377 2432 2456 2507 2614 2744 3012 3128 3140 3171 3215 3269 35353 3492 3676 3706 3812 3986 4243 4376 4756 5032 5043 5095 5336 5720 5899 5973 5999 6125 34 6423 6601 6664 6992 7014 7972 7116 7134 7142. 2) Litt. B. à 500 Thlr. (1500 Mark) 15 Stück nämlich: Nr. 204 543 586 913 949 11490 E60 1262 1452 1731 1741 1745 1857 1959 1967. 3) Litt. C. 100 Thlr. (300 Mark) 75 Strück, nämlich: Nr. 97 222 247 344 5091 807 860 983 1214 1431 1652 1731 1755 1818 1881 1922 1934 2053 2276 2366 2511 2638 2845 2846 2908 3111 3251 3280 3362 34390 3436 3648 3755 3896 3960 3991 4259 4513 4618 4645 4931 49589 5251 58453 5965 5968 6065 6126 6279 6383 6426 6571 6724 7069 7159 7404 7536 7539 7573 7676 7715 7770 8009 8239 8316 S633 S884 S926 S565 zor 5äiß. god gögg göig ges. I itt. D. à 25 Thlr. (JI5 Mark) 64 Stück, näm- lich: Rr. 59 52 433 326 5583 537 691 os 712 S9 9gö6 930 933 1011 1078 1262 1658 1661 1840 1973 2055 2139 2399 2802 2820 2932 2953 3066 3173 3425 3560 3639 3816 3827 3889 3901 4932 49651 4056 4307 4456 4873 4955 5028 5085 5132 5333 5489 5621 5673 5889 5977 6395 6446 6564 6739 7054 7245 7249 7313 7457 7538 8344 S524. 5) Litt. E. à 10 Thlr. (30 Mark) 1 Stück, nämlich: Nr. 12 674. HI. Nentenbriefe der Provinz Hannover. I itt. A. à 1090 Thlr. G00 Mark) 3 Stück, nämlich: Nr. 42 113 116. 2) Litt. C. à 1090 Thlr. G00 Mark) 3 Stück, nämlich: Nr. 15 51 116. 3) Litt. D. à 25 Thlr. (5 Mark) 3 Stück.; nämlich: Nr. 20 61 Ji. HP Iitt. E. 2 16 Thlr. (0 Mark) 1 Stück, nämlich: Nr. 40. Die Zahlung der Beträge derselhen erfolgt vom 19. März 1875 ab durch die Kasse der unterzeich⸗ neten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 3 bis 12 gegen Zurück⸗ lieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in cours fã⸗

bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare. Auswärts wohnenden Inhabern der vorstehend auf⸗ geführten, ausgelooften Rentenbriefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers unter Beifügung einer in nachstehender Form aus⸗ gestellten Quittung zu beantragen. „Quittung. Die Valuta der nachstehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz K . 1 Mark Kapital, 2) ꝛc., mit zusammen . . . 61 buchstäblich) Mark von der Königlichen Renten⸗ bankkasse in Magdeburg baar und richtig empfangen zu haben, bescheinigt durch diese Quittung . 16 , Mit dem 1. April 1875 hört die weitere Verzinsung der ge⸗ dachten Rentenbriefe auf, daher müssen mit diesen die dazu gehörigen Zinscoupons und zwar: Ser. IV. Nr. 2 bis 16 zu den Sächsischen Rentenbriefen nebst Talon, Ser. J. Nr. 11 bis 16 zu den Hannöverschen Rentenbriefen nebst Talon unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für die fehlenden Coupons der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf, vom 19. März 1875 ab bie Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten rechzeitig in Empfang zu nehmen. Ferner bemerken wir, daß die in unserer Bekanntmachung vom 14.

bis ultimo Juni 1875 hierselbst

April d. J. enthaltene Aufforderung bezüglich der als abhanden gekommen angemeldeten Nentenbriefe der Provinz Sachsen Titt. G. Nr. 5803 7943 S678 8917 und 96061 über je 100 Thlr. G00 Mark) durch deren Wiedererlangung erledigt ist. Endlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch rd ständigen Rentenbriefe durch die Seitens, der Redaktion des „Deutschen Reicks⸗ und Königlich Preußischen Staats Anzeigers in Berlin heraus⸗ gegebene Allgemeine Verlossungs Tabelle sowohl im Mai als auch im November jeden Jahres veröf⸗ fentlicht werden und daß das betreffende Stück die⸗ ser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 23 Sgr. (25 Markpfennigen) bezogen werden kann. Magdeburg, den 12. November 1874. Lönigliche Direktion der Rentenbant für die Provinzen Sachsen und Hannover.

In dem am 11. d. Mts. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen

Provinzial ⸗Rentenbank vereinigten Eichsfeld⸗

schen Tilgungskasse für das 22 1. Januar 8 ult abgehaltenen Ter⸗ mine sind folgende Schuldverschreibungen ausgeloost worden: 1 von Litt. A. 6 3 * zu 500 Thlr. (500 Mark) Nr. 214 416 503 568 559 603 702, E) von Litt, R. . 4 a. zu 50) Thlr. (1506 Mark) Nr. 160 161 285 842 1398 2002 2152 2425 3232. b. zu 200 Thlr. (600 Mark) Nr. 407 c. zu 109 Thir. (300 Mark) Nr. M86 1032 1223 1312 1667 1813 3277 3368 4072, 4. zu 50 Thlr. (150 Mark) Nr. 688 1525 2469 3633, 8. zu 25 Thlr. (15 Mark) Nr. 1160 3410. Die Zahlung der Beträge derselben und der halb⸗ jährigen Zinsen pro 1. Januar bis ultimo Juni 1875 erfolgt vom J. Juli 1875 ab se nach der Wahl der Interessenten entweder I) durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 sofort gegen Zurüdlieferung der ausgeloosten Schuldverschreibungen im ceursfähigen Zustande, oder Y durch die Königliche Kreiskasse zu Heiligen⸗ stadt binnen 19 Tagen nach der an dieselbe im coursfähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Schuldverschreibungen, gegen Rückgabe der von der Kreiskasse darüber einstweilen auszusftellenden Empfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Geld⸗ betrag ist außerdem von dem Präsentanten der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Qnittung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1875 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf; daher müssen mit diesen zugleich die zugehörigen Coupons Ser. VIII. Nr. 2, 3 und 4 mit Talen unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom knie zurückbehalten wird. Indem wir die In= haber der ausgeloosten Schuldverschreibungen hier⸗ durch auffordern, vom 1. Juli 1875 ab die ahlung unter den vorerwähnten Modalitäten in mpfang zu nehmen, bemerken wir, daß die betref⸗ fenden beiden Kassen sich auf eine Uebersendung des Geldbetrages an Privatpersonen mit der Post nicht einlassen dürfen. Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in jrüheren Terminen ausgeloosten, aber noch nicht realisirten Schuldverschreibungen und zwar von folgenden Ausloosungsterminen: a. 1. Juli 1866 à 4* Nr. 4139 zu 100 Thlr. G00 Mark), b. J. Juli 15751 3 4 Nr. 2412 zu 50 Thlr. G30 Mark), e. J. Januar 1873 à 4 Nr. 10916, 1959 zu 166 Thlr. G60 Mark), d. 1. Juli 1873 3 4 3* Nr. 3505 zu 50 Thlr. (i590 Mark), e. 1. Januar i554 à 4x Nr. 3371 zu 199 Thlr. G00 Mark), Nr. 1928 zu 50 Thlr. (150 Mark) f. 1. Juli 1874 3 17 Nr. 2456, 4155 zu 109 Thlr. 609 Mark), hierdurch auf, dieselben bei unserer Rentenbankkasse hierselbst oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Magdeburg, den 12. Ilovember 1874 gFönigliche Direktion der Rentenbaunk für die Provinzen Sachsen und Hannover.

Ilõobdl

Berlin⸗Pots dam̃ YRagbebnr ger Eisenbahn.

Die Zahlung der am 2. Januar k. J fälligen —ᷓ e i anuar ü. J. ab bei unserer Hauptkasse hürselbst im Stationsgebäude des Bahn⸗

tionen findet vom 2.

insen aller unserer Prioritäts-Obliga⸗

hofes am Potsdamer Platz und in Potsdam bei unferer Billetkasse auf dem dortigen Bahnhofe täglich mit Augschluß der Soüntage, während der Vormittagsstunden von 3 bis 12 Uhr Statt. Die Zins ⸗Coupons aller unserer . werden außerdem

errn Meyer Cohn

in Berlin bei ; ei der Kasse der Bank

in Darmstadt

für Handel und Induftrie,

in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Darmstädter Bank für Handel und Industrie,

in Dresden bei der Dresdener Bank,

und die Zins Eeupons unferer 45x Prioritäts Obligationen Lätt. P. neue Emisston, sowie unserer

46x Prioritäts Obligationen Litt. E. außerdein auch . 2 in Frankfurt a. M. bei dem Bien en, M. A. von Rothschild und Söhne

eingelõst.

Berlin, 8. Dezember 1874.

; Es wird gebeten, den Behufs der Einlöfung * präsentirenden Coupons ein Verzeichniß über die Stückzahl und den Werih derselben, nach den versch Briefliche Cinsendnngen wolle man an unsere Hauptla

edenen Kategorieen geordnet, beizufügen.

e hierselkst richten.

Direktorium.

Ilbbsol

Dividendenvertheilung der Lebensversicherungsbank

für Dent schland in Gotha.

Nach einem vom Vorstande dieser Anstalt gefaßten Beschlusse wird im Jahre 1875 der Ueber⸗

schuß des Versicherunggjahres 180 an die betreff trägt 2,586 546 vor hh h , Tl, , gt. = 6 go Mark 10

enden Banktheilhaber zurückgegeben werden, Di. Mark 55 Pf. und entspricht mit Rücksichtnahme auf die daran theilhabende Prämiensumme

Dieselbe be⸗ Pf. einer Dividende von

Prozent.

Diese Dividende wird auf die im Jahre 180,

rämien gewährt, und zwar

sicherungen eingezahlten ö. rämie abgere

rungen an der naͤchsten

für lebenslängliche und Ueberlebens Ver dergestalt, daß dieselbe bei noch bestehenden Versiche

net, auf die erloschenen aber baar gewährt wird.

d Ueber die auf erloschene Versichernngen fallenden Beträge soweit dafür Dividendenscheine Qromessen) ö. eh . noch im e uf sind, werden bel den Agenten der Bank Verzeich=

niffe niedergelegt. Die Inhaber dieser Scheine haben dieselben binnen zwei Jahren,

zum 8. Dezember 876, bei der Kasse der Bank

. . leich ergeht an Diejenigen an Di 18 die , Aufforderung, e behre e. hebung der Zahlnng ei ichen, widrigenfalls sie Gotha, am 8. Dezember 1874. Das Bureau der

M. Emminghans.

welche auf Prämien aus 1869 noch Dividenden zu ,

; also spãtestens bis quittirt einzureichen und die Beträge in Empfang

Scheine spätestens bis zum 8. Dezember 187

ien Tu sp e, werlieren *

Lebengtersicherunge bank f. D.

T. . Graf von Keller.

A. Arnoldi.

6053]

Württembergische Notenbank.

Wir werden von heute an neue Banknoten in Reichswährung zu 100 Mark ausgeben und bringen hienach die Beschreibung der zunachst zur Emission bestimmten 130,000 Stuck zur allgemeinen Kenntniss. Format: 11 Centimeter Höhe auf 19 Centimeter Breite, die Ecken sind ab- gerundet. Papier: Das Papier ist aus Hanfstoff, weiss und geleimt. Wasserzeichen: Oben: Unten: links n. rechts in der halben Höhe: Zeichnung und Herstellung: Vorderseite:

„Württembergische Notenbank“ in Steinschrift verdünnt; „Hundert Mark“ in römischer Schrist verdünnt;

„00 in Steinschrift verdünnt;

In der oberen Ecke links die weisse Jahl „100“ in arabischer Schrift; in der oberen Ecke rechts die weisse Zahl „10092 in Steinschrift, umgeben von pantographischen Rosetten, hlan in Hochdruck. Oben in der Mitte: „Die Nürttembergische

Notenbank bezahlt jedem Inhaber gegen Rückgabe dieser Banknete“. Darunter das Württembergische Staatswappen, sodann der Text:

Hundert Mark

Reichs währung. Stuttgart, am 1. Januar 1874. Die Direction: Sick. Kehrer. Ferner unten in der Mitte der Controlschild, worin die Schrift: „Für die Controle des Aufsichtsraths«“ und die Unterschrift des Controleurs in Handschrife.

Links und rechts von dem Wappen steht das Wort „Hundert in Steinschrift aus feinen schraffirten Linien bestehend.

Zwischen dem Test „Hundert Mark“ und dem Controlschild ist in derselben Weise die Zahl „100“ in Steinschrift angebracht.

Links und rechts zwei grosse fliegende Seitengruppen, Genien der Arbeit vorstellend, von Wolken umgeben, in deren unterstem Theile links die weisse Zahl „l00« in arabischer Schrift, rechts die weisse Zahl „00“ in Steinschrift.

Der ganze Text, Wappen, Controlschild und schwarz in Kupferdruck.

Unter den unteren beiden Ziffern „100* feine, Guillochen, blau in Hochdruck.

Auf den schraffirten Worten „Hundert“ links und rechts vom Staatswappen zweimal dieselbe Nummer schwarz in Hochdruck.

eber die ganze Vorderseite zieht sich ein pantographischer Fond mit Schriftornament, unter den blauen Rosetten, dem Wappen, Control- schildde und den Seitengruppen mit feinen Linien durchschnitten.

Seitengruppen sind

pantographische

Rückseite:

In der Mitte das Monogramm der Württembergischen Notenbank weiss, auf dunklem, sternförmigen Ornament, umgeben von weissen, zackig verflochtenen Bändern mit der Schrift „Württemb.“ und „Notenbank.

eber dem Monogramm ein Kleiner Reliefkopf der Württem- bergia, unter dem Monogramm das Wappen der Stadt Stuttgart. Links derselbe Reliefkopf vergrössert, rechts derselbe Kopf mit der Umdrehmaschine gedreht. Diese Hauptpartieen sind durch ein dunkles Band mit weisser Schrift „W. N. B.“ verbunden.

Links und rechts wird das Ornament durch Halbkreise mit pantographischen Linien und Schrift in die Länge gezogen.

Finks und rechts von dem Kleinen Reliefkopfe auf weissem Felde:

„Nürttembergische Notenbank

schwarz mit mitlaufenden Umfassungslinien.

. Links und rechts unten neben dem Wappen der Stadt Stuttgart auf weissem Felde die auf Verjährung bezügliche Bestimmung des Ges. vom 24. Juli 1871 in feiner schwarzer Schrift.

Pie J Zwickel zwischen den Köpfen und dem Monogramm sind 4urch weisse Kreislinien mit der weissen Schrift „Mark“ auf schwar- zem Grunde ausgefüllt.

Das ganze Ornament ist schwarz in Hochdruck.

Inter dem Ornamente ein gelblicher Ton und zwar unter den 3 Köpfen und den 4 Zwickeln als Fläche, unter allen übrigen Theilen in durchkreuzten Linien.

Das ganze Ornament ist von einem pantographischen Fond mit Schriftornament umgeben, in dessen 4 Ecken die weisse Zahl 100* mit Schattenlinien.

Links in der Mitte im Halbkreise „Württemb.“, ebenso rechts: „Notenbank. Oben und unten im Bogen mit dem Ornament laufend: „Hundert Mark.“

Die ganze Vorder- und Rückseite ist mit einem unsichtharen Fettdruck zum Schutze gegen Ueberdruck bedeckt.

Der Fond der Vorderseite ist mit Terre de Sienne, Rückseite mit Chromorydgrün gedruckt, beide in Hochdruck.

Stuttgart, 10. December 1874. . Direktion der Württemb. Notenbank. Isidor Jordan. Sick. Kehrer.

Oels⸗Gnesener Eisenbahn.

Die Aktionäre der Oels. Gnesener Eisenbahngesellschaft welchen die mit den Nummern 3, 13. 17, 20, . 29, 35, 38, z6, Si, dl, s. 56. 85, S5, 68, 69, 9, hi, 78, 79, i, 83, S3, 5, 7, s8, 166, 104, 112, 113, 16, 17, 123, 125, 133, 135, 137, 143, 151, 154, 1568, 159, 161, 168, 172, 174, 135, 176, 178, 189. 186, 188, 206, 211, 215, 215, 217, 218, 219, 20, 222, 23, T5, 226, 228, 230. B56, 237, 244, M5, 246, 249, 232, 253. 254, 262, 263, Wo, 299, 309, 303, 318, 332, 366, 369, 370, 376, 379, 381, 385, 386 391, 392, 393, 394, 399, 400, 408, 416, 26, 428, 29, 430, 431, 432, 43, ö, He, äs, Rr, wis, Täg, zi, 365, zs, Löt. HKzeichneteß Qusttungebggen zugehelll Foren nd, haben die durch die öffentliche Bekanntmachung vom 25. Juli d. J. für die Zeit vom W bis 31. August c. ausgeschriebene 1 ber VII. Rate von zehn Procent auf die von ihnen gezeichneten Stamm · aktien wiederholter Fesonderer Aufforderung ungeachtet noch immer nicht geleiftet Dieselben werden hiermit nochmals aufgefordert. die restirenden Ginzahlungen nebst

insen bei derjenigen Anna mestesle, kei welcher die Cinzahlung. der früheren Raten erfolgt ift, . 3I Januar k J. zu leisten, widrigen heit der

der der

sõꝰl6]

zum ĩ falls gegen die Säumigen in Gemã immung des §. 7 bes Gesellichaftsstatutg weiter vorgegangen werden wird.

Breslau, den 306. November 1874.

Der Au der Oels enbahn ˖ Gesell ,