1874 / 292 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von õffentlichen Papieren.

Io ol Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Hesellschaft. ß Die Einlösung des am 2. Jaunar C. a. fälligen Zins · Coupons Nr. 7 zu unseren 5 proz. Prioritãts Obligationen erfolgt gegen Einlieferung desselben . vom 28. Dezember e. a. ab

in den gewöhnlichen Geschãfts stunden

I) bei unserer Hauptkasse hierselbst, Berlinerstr. Nr. 6, .

2) bei der Preußischen Bank- Anstalt Henckel, Lauge in Berlin, Wilhelmstr. Nr. 62,

I bei der Disconto Gesellschaft zu Berlin, ö

4 bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M.

Es wird ersucht, den zu präsentirenden Zins- Coupons ein arithmetisch geordnetes Nummern⸗ Verzeichniß, nach den verschiedenen Kategorien getrennt, unter Angabe des Geldwerthes, mit Namens⸗ Unterschrift versehen, beizufügen. .

Breslau, den 4 Dezember 1874. . (H. 23786)

. Direktion.

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

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Aus meinem

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Mecklenburgische Friedrich Franz · Eisenbahn, Einnahme im November im Personenverkehr 1874 33 4395 Thlr, 1873 39 0990 Thlr. 1874 mehr 34 Thlr.; im Güterverkehr 1874 70725 Thlr., 1873 3M bös Thlr. 184 mehr 20719 Thir; im Erxtzz. orbinario 18374 4651 Thlr., 1873 4870 Thlr., 1874 weniger 219 Thlr. Zusammen 184 114815 Thlr., 1873 83366 Thlr., 15874 mehr 20 849 Thlr. Bis ult. November zufammen 1874 1,276. 582 Thlr., 1873 1,147,585 Thlr., 1814 mehr 128,99 Thlr.

6ol?7]

RNheinische . SEisenbahn. k

. r Güterverkehren für den Ar—

tikel: „Frische Fische aller Art, leicht geräucherte Büäciinge, Austern und sonstige Seeschal⸗ thiere, See und Flußkrebse, gekochte Gra⸗ naten (Graualen) u s. w.. bestehende Bestimmung, wonach für dieselben, wenn sie mit den gewöhnlichen Personenzügen befördert werden, Rormalfracht berechnet wird, wird mit dem 31. Dezember d. J. aufgehoben und von da ab für die genannten Artikel bei en,, , mit Personen⸗ oder Eilgutzügen die gewöhnliche Eilgutfracht er⸗

hoben. Cöln, den 9. Dezemher 1874. Die Direktion.

K

Vom 1. Februar 1875 ab weiden im Lokalver⸗ lehr der rankfurt Bebraer Eisenbahn folgende erhöhte Personen Fahrpreise eingeführt: 1) für die gewöhnlichen Personenzüge: in JI. Klasse von 6 Markpfennigen pro Kilometer, in III. Klasse von 4 NMarfpfennigen pro Kilometer; 2) für die Schnell⸗ züge: in J. Klasse von 8, Markyfennigen pro Kilo⸗ meter, in II. Klasse von 6,3. Markpfennigen pro Kilometer, in III. Klasse von 48 Markpfennigen pro Kilometer. Gegen die jetz igen Taxen beträgt die Erhöhung je 4 Sgr. pro 75 Kilometer. In 1. und Hf. Klaffe der gewöhnlichen Personenzüge tritt eine Erhöhung der Einheitstaxen nicht ein, jedoch wer= den die Fahrpreise in der neuen Währung und nach der Kilometerentfernung anderweit berechnet. Bis auf Weiteres bleiben auch die Preise für die Retour⸗ billets mit Ausnahme der vorzunehmenden Umwand⸗ lung in die neue Währung unverändert. Der neue Tarif kann demnächst von den Expeditionen bezogen werden. Frankfurt a M., den 8. Dezember 1874.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

5703

Nassauische Eisenbahn. Vom 1. Januar 1875 an tritt im Lokalnerkehre der a Nassauischen Gisenbäahn ein neuer Tarif für die Befär⸗ ersenen, Reisepäck, Tragla . un

herigen in ausgedrũckte

theilweise aber au gültigen Tarife ein.

Soeben erschien in Kommisston bei Carl Hetz= mann 8 Verlag, Berlin, 8W., Anhaltstraße 12

uebersicht Behörden des Deutschen Reichs.

Zusammengeftellt in der Redaktioa des Deutschen Reichs⸗ und n fg r Staats⸗Anzeigert. reis r.

Dieselbe umfaßt dag Reichskanzler Amt und das Auswärtige Amt des Deutschen Reichs, die Kaiser= liche Admiralität, die ,,. der Reiche schulden, des Reicht kriegsschatzes, des eichs Invaliden · onds, bas Reichs Gisenbahnamt, die übrigen Be⸗ Irden des Deuischen Reichs ö andels · gericht), Bundesamt für das eimathwesen, Dis . of und Disziplinarkammer, Nech

eichs Rayon⸗, Reichs Schuldenkommission), diejenigen von Glsaß und Lothringen. Von jed Reichs Behörde sind die oberen Beamten, Vorsitzen den, Räͤthe und Hülfsarbeiter angeführt, und bei jeder Behörde weisen . Bemerkungen die Ressort⸗ verhältniffe und die darüber vorhandenen git ichen

immungen nach, ebenso sind bei den ber⸗Post⸗ und Telegraphen Direktionen die Amtsbezirke dieser Behörden angegeben.

Hier folgt die besondere Beilage.

Nr. 292.

Beilage zum Deutschen Neich

S- Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 12. Dezember

1874.

Fentral Handels⸗Register für das Dentsche Reich.

Nr. S243.

In Nr. 47 und 48 der „Besonderen Beilage zum Deutschen Reichs- und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeigerꝰ haben wir zwei Aufsätze äber die Einrichtungen zum Besten der Arbeiter in Fabriken und größeren Ge⸗ werbebetrieben Bayerns veröffentlicht. Die von dem Königlich bayerischen Staats⸗Ministe⸗ rium des Innern, Abtheilung für Landwirth⸗ chaft, Gewerbe und Händel, herausgegebene einschlägige Denkschrift, nach welcher dieselben

bearbeitet worden, ist, wie wir auf desfallsige

Anfragen bemerken, im Buchhandel nicht er⸗ schienen. Auf unser Ansuchen sind uns indeß vom Königlich bayerischen Staats⸗Ministerium eine Anzahl Exemplare dieser Schrift zur Verfügung ge⸗

stellt worden, und sind wir gern bereit, gewerb⸗· lichen Vereinen, wie Privatpersonen, welche sich

für den Gegenstand interessiren, auf Wunsch, so

weit der Vorrath langt, je ein Exemplar zu

überlassen. Rechtsgrundsätze des Reichs⸗Ober Dandels⸗ gerichts. ) In Betreff der Kaufmannseigenschaft

eines Theilhabers einer offenen Han— belsgesellschaft kann es sich nur fragen: ob der⸗

felbe in eben dem Umfange als Kaufmann gelte,

wie der Einzelkaufmann, oder ob seine kaufmännische Figenschaft nur in Bezug auf das unter gemein · samer Firma betriebene Handelsgewerhe Bedeutung habe? Jedenfalls ist, wenn in der Zeichnung des bürgerlichen Namens eines Socius die in die Firma aufgenommenen Bestandtheile dieses Namens ent= halten sind, bis zum Nachweise des Gegentheiles anzunehmen, daß die Zeichnung der Firma bezweckt worden und ausgedrückt ist. Auf solchen Fall ist daher die Präsumtion des Art. 274, Ab. 2 des Handelsgesetzbuches anzuwenden. Diese Prãsumtion wird dadurch nicht ausgeschlossen, schein die Bestellung eines Pfandrechtes an einer un⸗ beweglichen Sache enthält.

Der im Regreßwege von dem Remittenten be= langte Wech selausst eller kann sich auf einen zwischen dem Kläger und dem Acceptanten ge=

daß ein Schuld⸗

ausstellung oder Verfallzeit, oder in einem fonstigen Zeitpunkte nicht identisch sein. Demgemäß wird der Zablungsort durch Aenderung des Wohnortes nicht

Wohnort des Bezogenen und als Zahlungsort fingirt, giebt es deutlich zu erkennen, daß eine Veränderung des Wohnortes auch für die Protesterhebung recht⸗ lich irrelevant ist.

Der Regierungs⸗Medizinal Kath Dr. Beyer in Düsseldorf hat einen eingehenden Bericht über den Schleifer sibetrieb, und zwar spezlell uber die Vermeidung der bei der Trockenschleiferei so gesund⸗ heitsschãdlichen Stauheinathmung erstattet, aus wel- chem sich ergiebt, daß in dem Kreise Solingen und besonders in Dhligs ganz angemessene Ventilation

ohne besondere Umftände und ohne erhebliche Kosten in jeder Schleiferei angebracht werden können und ö Einführung dringend geboten er⸗ scheint.

Nach dem Jahresbericht der Handels⸗ und Gewerbekammer für Oberfranken in

keine besonders günstige, da die im Gefolge der be— kannten Börsenverwickelung eingetretene Geschãftẽ⸗ unsicherheit auch auf diesen Gewerbszweig zurück wirkte. Im Betriebe standen 7 Baumwollen⸗ pinnereien mit 257,660 Spindeln und 3298 Arbeitern. Die Spinnerei Bayreuth hatte auf 512 Spindeln eine Garnproduktion von 2,131 000 Pfd. engl, be⸗ zahlte dafür an 665 Arbeiter 156, 0060 Fl. Arbeits löhne und verbrauchte 95 900 Ctr. Kohlen. Die Baumwollenspinnerei und Weherei in Bamberg mit 69,928 Spindeln und 1009 Wehstühlen beschäftigte durchschnittlich 1234 Arbeiter. Versponnen wurden 3,782 401 Pfd. engl. Baumwolle und erhielt man

aus der Weberei 120308 Stück Baumwollentuche; veraus· in Hof mit 54,220 Spindeln und 618 Arbeitern pro- 2455, 005 Zollpfund Garn und bezahlte . . . , . an 6 Baumwoll enspinnerei cbendase C G00 Spindeln) Arbeitern selbst aufgefaßt werde, wieweit namentlich eine Preduktlen von 1500 00 Zellpfd. Garn hatte die zahlreichen bestehenden Innungen, denen ia 1

für Arbeitslöhne wurden ca, 330, 000 Fl. gabt. Die neue Baumwollenspinnerei

duzirte

Derandert. Und indem das Gesetz den Adreßort als

Einrichtungen für die Trockenschleiferei beftehen, die

Bayreuth war die Lage ker Baumwollen⸗ Indu trie des dortigen Bezirks im Jahre 1873

und Arbeitgeber mit gleichem Interesse berühren, also in der Schlichtung von Lohns und Vertrags streitigkeiten, in der Bildung von Unterstũtzungs⸗ und Invalidenkassen, in der Ausbildung des Lehrlingestandes n. 4. m. das immer mehr verschwundene Gefühl der Zusammengehörigkeit und Solidarität der Interessen zu wecken. Hierbei sollten diejenigen Innungen, die durch ihre Zusammensetzung und ihre statutariichen Ein richtungen genügende Gewähr ihrer Stabilität bieten, mit gewissen gesetzlichen Vorrechten ausgerüstet wer den, namentlich um in gewerblichen Streitigkeiten

als Schiedsgericht eine beschränkte Jurisdiktion aus⸗

üben, und um auch eine Zwangspflicht für die Bei— träge zu den Unterstützungekassen durchführen zu können. Bei der überwiegenden Mehrzahl der An— wesenden fand der Gedanke an sich Beifall. Wenn es auf diesem Wege gelingt, neue lebenskräftige In nungen zu schaffen, welche frei von allem Zunft zwange und Exklusivrechten, die durch die Gewerbe⸗ freiheit ein für allemal abgestreift sind, Anziehungs⸗ kraft genug auf die Arbeiter ausüben, um sie in großer Zahl zum Eintritt und zum dauernden An- schluß an dieselben zu bewegen, so würden am Ende die wenigen gesetzlichen Zusätze, die zu Tit. 7I. der Gewerbeordnung erforderlich wären, um die In⸗ nungen in diese Form umzugestalten, nicht die größte Schwierigkeit bleten. Namentlich in der großen er⸗ ziehlichen Wirkung, die solche. Innungen bei dauerndem Bestande auf die Gehülfen und Lehrlinge ausüben können und müssen, fand man den größten Werth der Vorschläge, wäh⸗ rend der in der Drugschrift durchgeführte Gedanke, die Jurisdiktion der Innung als Schiedsgericht auch über die Innungsmitglieder hinaus auf gleichartige Gewerbetreibende des Innungshezirkes auszudehnen, von verschiedenen Seiten Bedenken fand; jedenfalls müßten die neuen Innungen zunächst ohne diese Aus⸗ dehnung ihre Lebenefähigkeit beweisen, bevor man ihnen jene Machtvollkommenheit beilegen könnte. Ueberhaupt sprach sich die übereinstimmende Auf⸗ fassung dahin aus, daß man nicht mit Experimenti⸗ ren beginnen, nicht ein Haus bauen müsse, hevor man wisse, ob nachher auch j⸗mand hineinziehen wolle, sondern zunächst zu beobachten habe, wie der ganze Gedanke von den Gewerbetreibenden und den

schloffenen Vertrag, durch welchen dem letztern ein und an 259 Arbeiter 83 000 1. Lähne zahlte. Ueber vorliegende Schrift wohl zur Kenntniß kommen wird,

Rachlaß oder eine Zahlungsfrist bewilligt worden ist, nicht berufen. Soll nach der ausdrücklich erklãr⸗ ten oder fonst mit Zuverlässigkeit erkennbaren Ah— sicht der Kontrahenten der Nachlaß oder auch dem Trassanten zu Statten kommen, so ist der Vertrag als ein zu Gunsten eines Dritten geschlosse· ner anzufehen und die Frage, ob und inwiefern der Traffant fich auf denselben berufen könne, nach dem

betreffenden allgemeinen bürgerlichen Rechte zu ent⸗ scheiden. .

Ünter unbedeckten Wagen im Art. 424, Nr. 1 des Handelsgesetzbuches sind solche Eisenbahn⸗= wagen zu verstehen, welche ihrer Konztruftion und dauernden Einrichtung nach mit einer Bedeckung von oben nicht versehen sind; ein solcher, seiner wesent⸗ lichen Beschaffenheit nach, unbedeckter Wagen verliert seine Natur dadurch nicht, daß die darin verladenen Gegenstände durch vorübergehend aufgelegte Decken geschützt werden. Daher wird, wenn ein Transport vereinbarungsmäßig in Wagen, die ihrer Beschaffen⸗ heit nach offene sind, erfolgt, die gesetzliche Regel, nach welcher die Eisnbahn von der Haftung für die mit solcher Transportart verbunden Gefahr befreit ist, dadurch nicht aufgehoben, daß die Eisenbahn sei es unentgeltlich, sei es in dem besonders vorge⸗ sehenen Falle gegen Vergütigung die Ladung mit einer Decke versieht. ;

Die Verjã hrung ist nicht als ein Prozeß- Institut, sondern als ein Institut des materiellen Rechts, welches den Bestand des in Rede ftehenden Forderungsrechtes berahrt, aufzufassen. Dargus folgt, daß sie nach denselben Gesetzen zu beurtheilen ist, welche für das in Frage befindliche obligatorische Recht überhaupt, namentlich die sonstigen Erlöͤschungs arten desselben maßgebend sind. Nach diesen Ge⸗ setzen, nicht aber nach dem Gesetze des Prozeßforums oder des Wohnortes des Schuldners, sind die Fragen nach den Bedingungen, nach dem Zeitpunkte des Cin tritles, nach der Dauer, Unterbrechung und Auf⸗ hebung der Verjährung eines Forderungsrechts zu 2 . ö .

Wenn derjenige, gegen welchen ein Wechsel⸗ protest erhoben worden, das Geschäfts lokal, welches er zur Zeit der Uebernahme der Wechsel= verpflichtung innehatte, in der Zwischenzeit aufge⸗ Reben und ein anderes Geschäftslokal an dem selben Drte eingenommen . so muß der Protest in die⸗ sem nenen Geschäftslokale aufgenommen werden, gleichviel, ob er, der Protestat, dort ein neues Ge⸗ schäft sei es allein, sei es als Gesellschafter— betreibt. Es genügt, wenn in solchem Falle der den Protest aufnehmende Beamte in dem Protest als Das Resultat der von ihm eingezogenen Erkundi- gungen bezeugt, daß der Proteftat am Tage der role sterhekung sein Geschäftslokal da hat, wo der Protest aufgenommen ist. .

Die Wech felordnung bestimmt im Art, 91 lediglich die Sertlichkeit (das Lokah, in welcher die Präsentatien zur Zahlung und die . bung mangels Zahlung zu geschehen haben. Ueber die Ortscha ff, in wel zer biese Oertlichkeit gelegen sein muß. enthält ste keine ausdrückliche Vorschrift, Beim Zusammenhalte der Art. J (3. S. 21 und 43 wird es jedoch zweifelles, daß Präsentatien und Protesterhebunz am Zahlung gorte des Wechjels zu erfolgen haben, mag dieser ein eigentliches Wechsseldomizil oder, in Ermangelung eines solchen, der Wohnort des Bezegenen sein. Als 3Zahlungs⸗ art ist ohne Zulassung eines Gegenbeweises der Adresort anzuschen, mag er auch mit den wirk ichen Wohnorte des Bezogenen zur Zeit der Wechsel

. Na Vereinbarung mit der Verlags handlung gus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung., Nach- druck verboten. Gefetz vom 11. Juni 1870.

die Produktion der anderen Spinnereien fehlen nähere Nachweise. Im Uebhrigen wird bemerkt, daß die NRonkurrenz von Elsaß-Lethringen in beinahe allen

und sich namentlich in der Weise äußerte, daß die mechanischen Webereien von Anfertigung der glatten Drucktücher, weil verlustbringend, mehr und mehr abfehen mußten. Glücklicherweise waren die Roh⸗ stoffpreise in Folge einer genügenden Baumwollen⸗

ernte keinen bedeutenden Schwankungen unterworfen,

an und für sich auch billig, welchem Umstande es hauptsächlich zuzuschreiben ift, daß die Mehrzahl!

der Etablisfements von empfindlichen Einbußen ver- schont geblieben ist. Zur Zeit der Berichtserstattung Anfang Oktober d. J. lagen Absatz und Er⸗ lös für die Erzeugnisse der Webereien etwas günsti⸗ ger, indem der Druck von Elsaß Lothringen her, woselbst Frankreich nunmehr wieder als Käufer auf- getreten zu sein scheint, bedeutend nachgelassen hat.

Die Hamburgische Gewerbekammer hat im Mal d. J. eine freie Kommission eingesetzt, welche die Aufgabe erhielt, auf Grund der in der Gewerbekammer über die Novelle zur Gewerbe⸗ ordnung stattgehabten Berathungen, Vorschläge zur Abänderung der Gewerbeordnung zu machen. Diese Vorschläge sind jetzt formulirt und auch im Reichstag vertheilt worden. Sie heiwecken eine Organsation des Gewerbestandes, an- schließend an die bestehende Gewerbeorduung durch welche den im gewerblichen Leben hervorgetretenen Mißständen in wirksamer. Weise entgegengetreten werden könnte, welche zugleich in den ihr zugewie⸗ senen Aufgaben eine Sicherung dauernden Bestehens fände und welche dabei geeignet wäre, ein wirksames Bindeglied zwischen den jetzt unnatürlicherweise ge—⸗ trennten und verfeindeten Theilen des Gewerbestandes, somit also ein Mittel zur Wiederherstellung des aewerb⸗ sichen Friedens und, wenn nicht zur Beseitigung, so doch zur Milderung der sozialen Gegensätze zu bilden.

Ueber das Resultat einer Besprechung, welches diese Vorschläge in einer Versammlung ven Reichs⸗ tags mitgliedern veranlaßt haben, theilt die Old. K. C. Folgendes mit: 3 .

In voriger Woche vereinigte sich eine Anzahl von Reichstags mitgliedern verschiedener Fraktionen, unter dem Voörsitze des Ober ⸗Bergrathes, Bluhme, zur Besprechung einer von dem Reichstags mitgliede Schmidt aus Hamburg vertheilten Drucchrift über die Reform der Innungen. Einem dem „Hamb. Korresp.“ zugegangenen Berichte darüber entnehmen wir: Nach einem eingehenden Vortrage des Abg. Schmidt, der besonders lehrreich war durch den reichen Schatz praktischer aus dem Leben geschöpfter Erfahrungen und die liefe Ueberzeugung des Redners von der dringenden Nothwendigkeit, in unseren Ar⸗ beiterfragen die Hände nicht müssig in den Schooß u legen, sondern kräftig einzugreifen, um die Ar⸗

eite fählgkeit und Arbeitswilligkeit unseres Volkes nicht untergehen zu lassen in der zunehmenden Demoralisirung namentlich unseres jüngeren Ar⸗ beiterstandes sprachen sich in der . lebhaften Ditekussion die verschiedensten Ansich⸗ ten sowohl über die leitenden Gedanken, wie über die praktijche Ausführbarkeit der Vorschläge auz, die in der Druckschrift näher formulirt sind. Es sollen hiernach abweichend von den bestehen · den gesetzlichen Bestimmungen in Lie Innungen neben den selbstandigen Gewerbetreibenden auch die unfelbständigen Arbeiter als gle 6 t auf- genommen werden können, um durch diese ini⸗ gung die jetzigen zunehmenden Klasseng

ensätze zu p

befeltigen, und durch gemeinschaftliche . derjenigen wichtigen ur en in denen sich Arbeiter

auf diese Ireen eingehen. Finden dieselben allge⸗ meinen Anklang bei denen, die mit den Bestimmun— gen nachher praftisch operiren sollen, und tritt dieses

die Frist Zweigen der Baumwollenindustrie empfindlich wurde Interesfe durch die Presse und durch andere Kund—

gebungen unzweifelhaft hervor, so wird die gesetz.⸗ geberische Hülfe, die übrig bleibt, eine verhältniß⸗ mäßig geringe Aufgabe sein.

Nr. 50 der „Deutschen Industrie⸗Zei⸗ tung“, Organ der Handels- und Gewerbekammern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau, hat fol⸗ genden Inhalt: Gesetz über Markenschutz Han⸗ bels. und Gewerbekammern: Plengrsitzung der Han dels⸗ und Gewerbekammer zu Zittau am 9. Novem⸗

ber 1874. Technik: Das Schleifen der Krempeln. J (Mit 2 Abbildungen) Tabelle über die spezifischen Gewichte der Zuckerlösungen zwischen 0O und 1090 C.

von Dr. O. Reinhard. Dichter Guß. Nach A. Le⸗

debur. Verschlechterung der Farbe des Zinnebers Soda

durch Berührung mit Kupfer oder Messing. fabrikstion. Dampfmantel von Dampfceylindern. Lokomotiven. Verhüllungsmasse von Dampfröhren ꝛc. Lampe für photegraphische Zwecke,. Industrielle Briefe: Manchester⸗ Wochenschau über den englischen Maschinen⸗ und Metallmarkt. Technische Briefe: Themnitz: Bellevillekessel. Chemnitz: Gußstahl= drahtseile. Literarisches: Dr. F. Tieftrunk: Die Gasbeleuchtung. Dr. M. Albrecht: Das Paraffin und die Mineralöle. Technische Notizen. Fragen. Beantwortungen. Industrielle Notizen. Vermisckte Notizen. Personalnachrichten. Patentertheilungen. Korrespondenz.

Sandels⸗Register.

Aseherslebrm. Bekanntmachung.

In unser Gesellschgfteregister ist zufolge Ver fügung vom beutigen Tage unter Nr. 47 die Firma 2 K Koerber in Aschersleben, und als deren

nhaber ö

J Fer frühere Apotheker, jetzige Kaufmann Fried⸗

rich Diesing, . ö 2) der frühere Apotheker, jetzige Kaufmann Otto Koerber, Beide zu Aschers leben, mit dem Bemerken eingetragen, daß die Handels- gesellschaft am 24. Oktober 1874 begonnen hat.

Aschersleben, den J. Dezemher 1874.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

gerlim. Handelsregister dez Känigliäasen Stadtgerichts In Berlin. In unfer Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3951 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Antonienhütte zu Coswig vermerkt steht, ist zufolge Verfügung vom 11. De⸗ zember 1814 am selbigen Tage eingetragen: Der Kaufmann Max Friedländer ist aus dem Forstande ausgeschieden. Als Mitglied des Vorstandes ist eingetreten der Kaufmann Gustav Selig zu Bernburg. Berlin, den 11. Dezember 1874 Königliches Sine g Abtheilung für Civilsachen.

Riele eld. Handelsregister.

In unser Handelsregister ist eingetragen: Nr. I73 Prokurenregister. Firma: Fritz von . & Co.

n Blelefeld. ritz Bauer und dem Buchhal⸗

eide hierselbst, ist Kollektiv

eilt. eld, den 1. Dezember 184 nigliches Kresgericht. Abheilung J.

KRrandemburg.. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregifter ist heute bei Nr. 133 Brandenburger Verein für Holzindustrie ; (vormals Ang. Knoenagel), eingetragen: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Dom⸗Branden⸗ burg verlegt.“ Brandenburg, den 8. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Eronraherꝶg. Sefanntmachung. Die suh Nr. 502 unseres Firmenregisters einge⸗

tragene Firma: . Nathan Held ist zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1874 am 7. desselb. Mts. gelöscht worden. Bromberg, den 5. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bwunmazlarz. Sekanntmachung.

J. In unser Gesellschaftgregister ist bei Nr. 24 der Handelsgesellschaft Fr. Rackwitz folgender Vermerk:

die Handelsgesellschaft Fr. Rackwitz zu Bunzlau ist durch gegenseitige Uebereinkunft der Gesell⸗ schafter aufgelöst und

II in unser Firmenregister sub laufender Nr. 220 die Firma:

Fr. Rackwitz zu Bunzlau und als deren In= haberin die verwittwete Frau Rackwitz Johanne Friedericke, geb. Horn, daselbst zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1374 am 7. Dezember 1874 eingetragen worden. Bunzlau, den 4 Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. JL. Abtheilung. Hattstückt. Bekanntmachung. In Folge Beschlusses von heute ist Fol. 188 Bd. I. des hiesigen Handelsregisters die Firma: Ida Otto Inhaberin: Putz und Kurzwaarenhändlerin Ida Therese Otto, geb. Weber, zu Buttstädt; Fol. 189 Bd. I. . desselben die Firma: August Rennert, Inhaber: Sattlermeister August Buttstãdt; Fol 190 Bd. I. . desselben die Firma; Reinhold Greiner zrarnn. Inhaber: Bäcker und Mehlhändler Gustav Rein⸗ hold Theodor Greiner jun. zu Buttstädt; Fol. 191 Bd. I. desselben die Firma: A. Kittler, Inhaber: Gerber August Heinrich Kittler zu Buttstãdt; eingetragen, dagegen Fol. 118 Bd. I. J desselben

die Firma: Angust Hünerbein zu Buttstädt elöscht worden.

Buttstädt, den 8. Dezember 1874. Großherzoglich Sächsisches Justizamt. G. Menneken.

Rennert zu

Colherg. Bekanntmachung.

In unserm Firmenregister ist bei der Firma des Kaufmanns Wilh. Uckeley zu CGolberg unter Ur. 174 folgender Vermerk eingetragen:

Die Firma ist erloschen.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Dezem- ber cr. am 7. desselben Monats.

Colberg, den 5. Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht in Dortmund.

Bei Nr. 181 des Gesellschaftsregisters, woselbst die Firma:: ;

„H. Fischer et Co. in Dortmund“ eingetr. , ift Folgendes vermerkt:

Die Gesellschaft ist am 2. Dezember 1874 auf- gelöst; die Firma ist auf den Hubert . zu Dortmund übergegangen, daher hier gelöscht und für den Genannten sub Nr. 579 des Firmenregisters eingetragen am 3. Dezember 1874.

PDortunann l.

PDortmanm d. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerlchts zu Dortmund. In unser Firmenregister ist unter Nr. 579 die

Firma H. Fischer et Cg und als deren Inhaber

der Kaufmann Hubert Fischer zu Dortmund am

3. Dezember 1874 eingetragen.

Poxtanunmdl. Sandelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. Die Dortmunder Brückenbau ˖ Aktien Gesellschaft hal für ihre zu Dortmund besteh ende, unter der Nr. 177 dez Gesellschaftsregisters mit der Firma. Dort munder Brückenbau Aktien · Gesellschaft eing tra- ene Handelsniederlassung 1) den Ingenieur Cart rnenputsch, 3 den Buchhalter Gustav ECleff, Beide zu Dortmund, als Prokuristen bestellt, was am 1. Sezember 1874 unter Nr. 150 des Prokuren⸗ registers vermerkt ist.

Eisenach. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß J. 1. Beschluß vom 3. Februar 1874 Fol. 64 in das Hämdelsregister des unterzeichneten Gerichts die Firma G. B. Spöhr J Ruhla und als deren Inhaber Georg Bernhard Spöhr zu Ruhla eingetragen worden ist; rid luß vbn Lr mri isn Lal, oh in das Handelsregister des unterzeichneten Ge⸗ richtz die Firma Gebrüber Thiel zu Ruhla und als deren Inhaber Ghristian Emil Thiel und Christian Reinhold Thiel, Beide zu Ruhla, eingetragen worden sind; It. Beschluß vom 24. April 1874 Eol. 61

dez Handelsregifters des unterzeichneten Ge⸗