Auf die Anfrage des Abg. Dohrn über den Wasserstand in der Jahde antwortete der Staats⸗Minister v. Sto sch:
Bei der ganzen Konstruktion der Jahde ist es natürlich, daß das große Becken der Innenjahde das Wasser abgiebt, was, wenn die Fluth es hereingebracht, durch die Ebbe wieder herausgeführt, die Fahrrinnen jeden Tag ausspült und in der nöthigen Tiefe erhält. In den letzten Jahren haben die Anwohner dieses Hauptjahdebeckens durch Einbauten von Buhnen, Schlenken u. s. w. nde e r viel Ter⸗ rain zu gewinnen gesucht, indem sie die Anschwemmungen des Klei⸗ bodens unterstützen. Je mehr diese Anbauten statthaben, je kleiner wird dieses Becken, je kleiner wird die Wassermasse, welche täglich zweimal durch die Fahrrinne hindurchfließt. Es hat., deswegen die
eichsregierung es fuͤr Pflicht gehalten, der Sache näher zu treten, und es ist e, e,, n,. in dieser Beziehung mit der olden⸗ burgischen Regierung in Verhandlungen eingetreten, die zu ernsten Er⸗ wägungen geführt haben, und die wohl zu einem günstigen Ab⸗ schluß dahin kommen werden, daß in dieser Beziehung der Status quo aufrecht erhalten wird.
Die Einwendungen, die dagegen gemacht worden sind, daß diese Beschränkungen der Wassermenge und der Ausdehnung des Jahde⸗ beckens nicht von Einfluß seien, sollen durch Messungen der Tiefe alle Jahre konstatirt werden, um sich zu entscheiden, ob in Zukunft die Sache wieder freigegeben werden kann oder nicht. Die regelmäßigen Peilungen in der Innenjahde haben bisher nicht stattgefunden. Wenn aber, wie der Herr Abgeordnete Dr. Dohrn erwähnt, ein großer Werth darauf zu legen ist, so können die Vermessungen, welche bisher in der Jahde statthatten, auch dah in ausgedehnt werden.
— Zu S§. 1 des Gesetzentwurfs, betreffend die deutsche See⸗ warte, beantragte der Abg. v. Dücker zwei Einschaltungen, nach weschen die deutsche Seewarte ihre Thätigkeit auch auf die Kenntniß der Küstenverhältnisse der deutschen Meere ausdehnen und ihre Resultate für die Sicherung der Küstenbewobner ver⸗ werthen soll. Nach dem Abg. Mosle erklärte der Staats⸗ Minister v. Stosch:
Meine Herren, ich möchte das Haus auch bitten, gegen diesen Antrag zu stimmen. Einmal ist der ganze 5. 1 des Gesetzes so allge⸗ mein gefaßt, daß er für die Erfüllung aller wissenschaftlichen Be⸗ dürfnisse vollen Raum giebt. Der Antrag, so wie er hier motivirt ist, hat aber eigentlich die spezielle Richtung auf die Unterhaltung der Küsten, und das führt uns sehr viel weiter, als eine wissenschaft— liche Untersuchung, die hier allein vorgesehen ist. Die Aufgaben der Seewarte sind hinreichend, um alle diejenigen Daten zu geben, die für die Veränderung der . u. s. w., auch die verschiedenen Höhen der Springfluthen zu bestimmen, kurz die wissenschaftlichen Aufga⸗ ben zu lösen, welche die Küsten im Allgemeinen betreffen. Aber die Veränderungen der Küste, welche die Gefahren für das Land bringen, sind rein lokaler Natur und müssen an der Stelle gemessen und be⸗ stimmt werden, welche auch die Bauten zu unternehmen hat, die die Gefahren abwenden sollen. Nur um nicht die wissenschaftlichen Auf⸗ gaben zu vermischen mit diesen technischen, möchte ich Sie bitten, die Sache abzulehnen.
Stati stische Nachrichten.
Ueber den Bergwerks⸗ und Salinenbetrieb des Königreichs Bayern im Jahre 1873 entnehmen wir amtlichen Aufstellungen die nachfolgenden Angaben: Der Gesammtwerth aller im Jahre 1873 geförderten Bergwerksprodukte belief sich auf 2,193,812 Thlr. gegen 1 837,620 Thlr. in 1872, ist iz um 356,192 Thlr. oder etwas über 19 Prozent gestiegen. Hierbei kommt indeß weniger eine erheblich vermehrte Produktion, als vielmehr der Umstand in Betracht, daß der Durchschnittswerth der Produkte in 1873 vielfach ein höherer, als im Vorjahre war. Die erste Stelle im bayerischen Bergwerks⸗ betriebe nimmt der Steinkohlenbergbau ein, welcher 43 Werke zählte, von denen indeß 9 zur Aufschließung ohne Produktion waren. Die übrigen 34 lieferten 8551566 CEtr. Steinkohlen im Werthe von 1860, 350 Thlr. (1872: S8, 248 237 Ctr. und 1,524,374 Thlr.); der Durchschnittspreis pro Ctr. betrug 64 Sgr. gegen 5s Sgr. in 1872, war also um Oei Sgr. höher. Von der Förderung sind 359.589 Cir. im Werthe von 48,152 Thlr. für den Betrieb der Werke ver⸗ wendet worden; die Zahl der beschäftigten Arbeiter war 3129 gegen 2398 in 1872. Von sonstigen Bergwerksprodukten wurden gefördert: Braunkohlen (15 Werke mit 148 Arbeitern, davon 1 Werk ohne Produktion), 295 701 Ctr. im Werthe von 26,937 Thlr. gegen 241,252 Gtr. und 19,3599 Thlr. in 1872, der Durchschnittswerth pro Ctr. war 23 Sgr. (1872: 2 Sgr.); Graphit (39 Werke mit 152 Arbeitern) 19,9066 Thlr. im Werthe von 18492 Thlr. gegen 17,874 Ctr. und 144621 Thlr. in 1872, Durchschnitts⸗ werth pro Ctr. 37 Sgr. (1872: 2434 Sgr.); Eisenerze (64 Werke, davon 8 zur Aufschließung mit 955 Arbeitern) 2 303,333 Cir, im Werthe von 273,662 Thlr. gegen 2228, 148 Ctr. und 256,298 Thlr in 1872, Durchschaittswerth pro Ctr. 3.55 Sgr. (1872: 333 Sgr.); Kup fererze (1 Werk mit 41 Arbeitern (42,759 Ctr. im Werthe von 1176 Thlr. gegen 16500 Ctr, und 779 Thlr. in 1872, Durchschnittswerth pro Etr. Gs Sgr. (1872: 142 Sr); Schwefelkies (2 Werke mit 50 Arbeitern) 37, 801 Ctr. im Werthe von 6095 Thlr. gegen 35,482 Etr. und 5161 Thlr in 1872, Durch⸗ schnittswerth pro Ctr. 4.33 Sar. (1872: 4336 Sgr.); Stein salz ( Werk mit 132 Arbeitern) 41,070 Ctr. im Werthe von 7040 Thlr. gegen 40,548 Ctr. und 6968 Thlr., der Durchschnittswerth pre Ctr. mit 5,1 Sgr. war derselbe, wie im Vorjahre; außerdem sind aber noch 807 000 Ctr. Steinsalz im Werthe von 18,000 Thlr. gefördert und im mineralischen Zustande ohne Umsiedung verbraucht worden. Sa⸗ linenbetrieh fand auf 6 Werken, deren mittlere Arbeiterzahl 399 betrug, statt. Die Produktion derselben an Kochsalz belief sich auf gls, 4iß Ctr. im Werthe von 427345 Thlr. gegen 899,096 Ctr, und 461,964 Thlr. in 1872; der Qurchschnittswerth pro Ctr. (ohne Steuer) war 1395 Sgr. gegen 15,1 Sgr. im Vorjahre. Von der für 1875 nachgewiesenen Produktionsmenge sind dargestellt worden: 5385 Ctr. aus gradirter Soole, 194731 Ctr. ans nicht gradirter Sole und ,,. Ctr. durch Auflösen von Mineralsalz oder anderen Rohsalzen über Tage.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das soeben erschienene 6. und J. Heft des X. Bandes der hilo sophischen Monatshefte, herausgegeben von Ascherson, ergmann und Bratuschech (Berlin, Fr. Henschel), enthält folgende
Abhandlungen: Aristoteles in seiner Bedeutung für die Philosophie der Gegenwart. Von Dr. Conrad ö der Philosoyhie in Leipzig. — Erklärung des Begriffs der Nothwendigkeit. Von Dr. Reinhold Hoppe, Professor in Berlin. Unter den Kritiken nimmt ein Referat, welches der Gymnasigllebrer Dr. Jung in Inowraclaw in Betreff der Schrift des Dr. Kirchmann: Ueber varlamentarische Debatten (Berlin, Springer) erstattet hat, das Interesse weiterer Kreise in Anspruch. Dieselbe entwickelt die theoretischen und ethischen Grundlagen des Parlamentarismus und stellt sich die Aufgabe, von diesem Standpunkte aus die praktischen Fragen zu beantworten, welche . z 6 der parlamentarischen Körperschaften maß⸗ gebend sind.
— Unter den auf dem Gebiete der vaterländischen Geschichte thätigen Schriftstellern der Neuzeit nimmt George Hesekiel einen hervorragenden Rang ein. Sein letztes Werk, welches die Geschichte der Könige von Preußen behandelt, liegt nunmehr in eleganter Ausstat- tung unter dem Titel vor: Das Siebenköniasbuch.“ Die Könige von Preußen geschildert von George Hesekiel. Mit 10 Illustrationen. Berlin, P. Schellers Hofbuchhandlung.) In einer durch einen Rück⸗ blick auf die vorausgegangenen Zeiten eingeleit'ten Reihe von Lebens- bildern der sieben Könige von Preußen werden in dem Werk das Ent⸗ stehen, das Wachsen und dis Gedeihen Preußens und die zu Preußens und Deutschlandz Segen vollbrachten Thaten seiner Herrscher wahr und warm geschildert, und ist so unsere vaterländische Literatur um ein Haus ⸗ und Familienbuch bereichert. Die in dem Siebenkönigs— buch enthaltenen 8 Portraits sind auch zu einem Album zusammen⸗ gestellt worden. Dasselbe ist unter dem Titel: Preußisches Königs⸗ Album, Portrait Galerie der preußischen Herrscher, erschienen.
— Im Verlage von Eugen Grosser in Berlin erscheint seit Oktober monatlich, unter dem Titel „der Standesbeamte“ eine Zeitschrift, welche sich die Förderung der Interessen der Standes- ämter zur Aufgabe macht. Diesem Zwecke eutsprechend, theilt sie in ihrem amtlichen Theile die Verfügungen, Erlasse, Cirkulare u. dgl. mit, welche durch Spezialfälle veranlaßt worden sind, während sie im nichtamtlichen Theile Notizen verschiedenfter Art bezüglich der Füb⸗ rung der Standesregister bringt. Der Pränumerationspreis für den ganzen Jahrgang beträgt nur 4 Mark. — In demselben Verlage erschien: Der Richter zwischen Herrschaft und Gesinde, von Carl Wolff. Vierte Auflage.
— Im Goethehause zu Frankfurt a. M. findet zur Zeit die interessante Ausstellung eines die anziehendsten Persänlichkeiten der Weimarer Glanzzeit darstellenden Bildes statt. Ein Frankfurter Künstler Hr. Junker war, wie wir dem „Frankf. Journ.“ entnehmen, durch das dankenswerthe Entgegenkommen der Enkel Goethe's in der angenehmen Lage, die Reihe seiner mit so vielem Beifalle aufgenom⸗ menen Kartons zu Goethe's Leben zu beschließen mit einer Darstel⸗ lung des Jubeltages von 1823. Nach 50jähriger Anwesenheit Goethe's in Weimar, welche der Großherzog Karl August zugleich als dessen ihm und seinem Lande gewidmete Dienstzeit betrachtet wissen wollte, feierte Weimar am 7. November jenes Jahres das Jubiläum des . Dichters. Hrn. Junkers Bild . nun die Begrüßung des Ge⸗ feierten dar. Derselhe ist umgeben von den Mitgliedern seines Hauses, deren zum Theil noch nie veröffentlichte Bildnisse zu diesem Zweck dem Künstler an Ort und Stelle von den Enkeln des Dichters, damals jugendliche Knaben, den Freiherren Walther und Wolfgang von Goethe, sowie von dem Großherzog von Sachsen⸗Weimar und von anderen durch den Besitz der seltensten Originale bevor⸗ zugten Personen zur Verfügung gestellt waren. Dadurch, daß der Vorplatz und das berühmte Treppenhaus des Wei⸗ marischen Goethehauses am Frauenplane die Scene der Darstellung bilden, war es möglich, eine Gruppe zu schaffen, in welcher eine überraschend große Zahl von anziehenden und bedeutenden Persönlich keiten mit äußerster Treue vereinigt sind.
. — Von der mehrfach erwähnten, bei F. A. Brockaus in Leip- 6 erscheinenden Fllustrirten Bibel (nach der deutschen Ueber etzung von Dr. Martin Luther), deren günstige Aufnahme in den deutschen Familien bereits die dritte Auflage nöthig gemacht hat, liegen jetzt 18 Lieferungen vor. Die künstlerische Ausstattung besorg⸗ ten hervorragende deutsche Künstler, wie E. Bendemann, J. Fischer, G. Jäger, Tr. Overbeck, A. Rethel, L. Richter, J. Schnorr von Carolsfeld u. s. w. Die Illustrirte Bibel wird in ungefähr 30 Lieferungen vollständig sein.
— Professor Desor von Neuenburg ist von der geologischen Gesellschaft in London, deren Korrespondent er schon längere Zeit war, einstimmig zum auswärtigen Mitglied mit allen Rechten und Prärogativen der einheimischen Mitglieder ernannt worden. Die gleiche Auszeichnung ist dem Gelehrten am 15. Oktober d. J. von Seite der anthropologischen Gesellschaft in Paris erwiesen worden.
— Gelegentlich des vierhundertsten Jahrestages der Geburt Michel Angelo's, am 10. März 1875, wird zu Florenz eine Feier veranstaltet. Das Haus der Buonarotti in der Via-⸗Ghibellina soll zu einem Museum hergerichtet und dem entsprechend ausge⸗ stattet und dekorirt werden, auch wird eine Ausstellung von Werken des großen Künstlers stattfinden. Der schriftliche Nachlaß Michel Angelo's, welcher im Besitz der Familie geblieben und mit der größten Strenge verborgen gehalten wurde, ist bekanntlich von dem letzten der Buonarotti, der vor einigen Jahren starb, der Stadt vermacht worden mit der Bedingung, ihn auch ferner unter strengem Verschluß zu halten; die städtische Behörde hat sich jedoch an diese Vorschrift nicht gebunden erachtet, und jetzt sind die Schriftstücke im Druck er⸗ schienen. Es sind an 790 Briefe und Schriften von Michel Angelo und etwa die doppelte Zahl von Briefen an ihn, worunter sich solche von den berühmtesten Zeitgenossen befinden.
— Aus Neapel wird berichtet, daß es dort gelungen ist, einen prachtvollen Gipsabguß eines sehr schönen und kräftigen Wind⸗ hundes herzustellen, dessen Spuren man bei einer Ausgrabung in Pompeji fand. Die Form ist trefflich gelungen und zeichnet sich be⸗ sonders durch die Feinheit und Vollendung aus, uit welcher die krampfhaften Zusammenziehungen des vom plötzlichen Tode ereilten
Thieres dargestellt wurden. Cs ist das erste Mal, daß man aus 3 ungen eine Gipsform erhalten konnte, welche ein Thier orstellt.
Gewerbe und Sandel.
In der am 12 Dezember abgehaltenen Geueralversammlung der Schlesischen Tuchrabrik (vorm. Förster), in welcher die Hälfte des Aktienkapitals vertreten war, wurde die Bilanz pro 30. Juni er. genebmigt, den Geschäftsinhabern Decharge ertheilt und der Verkauf des Sorauer Etablissements beschlossen.
— Die am 11. Dezember in Hamm abgehaltene Generalver⸗ sammlung des Westfälischen Draht-⸗Indu strie⸗Vereins, in der 948,400 Thlr Aktien vertreten waren, genebmigte einstimmig die Abänderung des 8. 17 in Betreff der Unterschriften und ebenso die Offerte der Vorbesitzer, den Verlust des vorigen Geschäfts jahres auszugleichen. Nach der von uns bereits veröffentlichten Bilanz be—= trug die Unterbillanz 195,751 Thlr. Von dieser Summe kommen L4492 Thlr., auf den Betrieb und 41,259 Thlr. auf Abschreibungen. In dem Geschäftsberichte werden die Entwerthung der Vorräthe an Rohmaterialien und die Rückgänge in den Preisen der Vereins- fabrikate, sowie die verspätete Eröffnung der Filiale in Riga als die Ursachen des ungünstigen Ergebnisses bezeichnet.
Verkehrs⸗Anstalten.
Wien, 15. Deiember. (BV. T. B.) Außerordentliche Generalversammlung der Elisabethbahn. Tageserdnung: Bericht des Revisionsausschusses über das in der ordentlichen General- versammlung vom 20. Mai 1874 unerledigt gebliebene Prolongations⸗ konto. Hermann Horch aus Mannheim erstattete Namens des Reyi⸗ sionsqusschusses Bericht und erklärte, von dem Verwaltungsrathe sei dem Revisionsausschusse die Mittheilung gemacht, daß von interessirter Seite das Anerbieten gestellt wurde, einen Baarbetrag von 200 000 Fl. ohne irgendwelche Veränderung auf die im Prolongationskonto deponirten Effekten behufs Beilegung der Meinungsverschiedenheiten, welche sich bezüglich des gedachten Kontos zwischen dem Verwaltungs rathe und einem Theile der Aktionäre ergab, der Gesellschaft zuzu⸗ wenden. Diese Summe sei bei der Kreditanstalt bereits zu diesem Zweck erlegt. Horch stellte sodann Namens des Revisionsausschusses einen Antrag, wonach das Absolutorium nunmehr zu ertheilen sei unter der Voraussetzung, daß die bei der Kreditanstalt zu Gunsten der Gesellschaft niedergelegten 200,009 Fl. der Gesellschaft zufließen und in das Pro⸗ longationskonto eingestellt werden. Der Verwaltungsrath machte den Antrag des Revisionsausschusses zu dem seinigen, mit dem Zusatz⸗ antrage, der Verwaltungsrath werde ermächtigt, eine schwebende Schuld aufzunehmen zur Ergänzung des bei dem Prolongationskonto sich eventnell ergebenden Abganges, deren Interessen und Amortisation aus dem Spezialreservefond u decken wären Nach vorausgegangener Debatte, an welcher sih Dr. Aichenegg, Millanich, Scheber, Horch und Prix betheiligten, und nach vom Verwaltungsrathe und dem Revisions⸗Ausschusse gegebenen Auf⸗ klärungen über die Natur und den Stand des Spezialr serve⸗ fonds, dessen Höhe gegenwärtig 14200, 900 Fl. beträgt, wird der Antrag des Revisions⸗Ausschusses nebst einem Zusatzantrage des Verwaltungsraths mit allen gegen eine Stimme angenommen. Auf Verlangen Schebers (Frankfurt) erklärt der Verwaltungs⸗ rath seine Bereitwilligkeit, in der nächsten Generalversammlung einen Antrag auf Aenderung der Statuten einzubringen, wonach die Kost⸗ geschäfte der Gesellschaft untersagt werden. Schließlich rechtfertigt der Verwaltungsrath gegenüber einer Anfrage des Barons Schenk die Bestimmung, bei Deponirung von Aktien die Gonpons beizulegen, als in den Statuten begründet.
— Das Schweizer Eisenbahn. und Handels⸗Departement bringt den Bericht über den Stand der Gotthardbahnbauten für Ende Okto ber. Nach demselben betrug die Länge des Richtstollens auf den genannten Zeitpunkt 26,395 Meter (Fortschritt seit Ende September 186.5 Meter), der Ausbruch des Bogenorts im Mittel 1218, Meter (Fortschritt seit Ende September 89 Meter). Auf der ganzen Bahn waren im Oktober im Mittel 18,753 Arbeiter, davon 8391 an den Tessinischen Thalbahnen beschäftigt.
London, 14. Dezember. (W. T. B.)
j . Die heute fälligen deutschen Post en sind ausgeblieben.
Königliche Schau spiele.
Mittwoch, den 16. Dezember. Opernhaus. (250. Vor⸗ stellung. Der Liebestrank. Komische Oper in 2 Abtheilungen. Musik von Donizetti. Adine: Fr. Mallinger. Nemorino: Hr. Link. Belcore: Hr. Schmidt. Dulcamara: Hr. Salomon. Hierauf: Thea, oder: Die Blumenfee. Ballet in 3 Bildern von P. Taglioni. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (262. Vorstellung. Die Sirene. Lust⸗ e n 4 Aufzügen von Mosenthal. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗
reise.
Donnerstag, den 17. Dezember. Opernhaus. (251. Vor⸗ stellung. Preciosa. Schauspiel mit Gesang und Tanz in 4 Ab⸗ theilungen von P. A. Wolf. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Taglioni. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (263. Vorstellung. Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Seribe. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände könͤnnen von den Eigenthümern innerhalh 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff mei ter (Schauspielhausz in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.
Prozeßverhandlung gegen den Grafen von Arnim. Berlin, 14. Dezember. 5. Sitzurgstag.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung um 41 Uhr Nachmittags erhielt der Vertheidiger Professer Dr. v. Holtzendorff das Wort. Die Rede desselben, welche sich mit dem technischen Inhalt des diplomatischen Dienstes, dem Eigenthumsrecht an den in Frage stehen⸗ den diplomatischen Papieren und der Definition der unter Anklage gestellten Handlungen des Grafen von Arnim beschäftigte, schloß mit dem Antrage auf Freisprechung des Angeklagten.
Nach Beendigung der Rede wurde die Sitzung um 6 Uhr ge⸗ schlossen.
— 15. Dezember. 6. Sitzungstag.
Die heutige Sitzung wurde um 100 Uhr eröffnet. Nach einer eingehenden Replik des Staatsanwalt Te sendorff auf die gestrige Vertheidigungsrede des Professors Dr. v. Holtzendorff und einer Duplik des Letzteren, auf welche der Staatsanwalt noch einmal kurz erwiderte, erhielt der Vertheidige⸗ Rechtsanwalt Dockhorn das Wort. Die Vertheidigungsrede desselben währte bis 1 Uhr, wo die Verhandlung bis 35 Uhr Nachmittags vertagt wurde.
Ausstellung von Transparentgemälden im König⸗ lichen Akademiege bäude. Auch in diesem Jahre findet seit einigen Tagen im Gebäude der
Transparentgemälden mit Gesangbegleitung des Königlichen Dom⸗ chors statt, welche vom Verein Berliner Künstler zur Unterftützung seiner hülfsbedürftigen Mitglieder und deren Hinterbliebenen veran- staltet wird. In jeder der beiden Vorstellungen, deren erste täglich Nach⸗ mittags um 5 Uhr, die zweite um Uhr, beginnt, werden sechs Bilder vor⸗ geführt: Die Verkündigung bei den Hirten“ von L. Douzette und . Lüders; die Ruhe auf der Flucht nach Aegypten! von Rudolf
chick; ‚Abschied Christi von seiner Mutter von B. Plockhorst; Lasset die Kindlein zu mir kommen“ von Adolf Burger; Christus Kranke heilend vor dem Tempel“ von Paul Graeb und C. Breit⸗ bach; und „Christus auf dem Meere“ von A v. Heyden, ausgeführt von G. Feckert und H. Eschke. — Die künstlerische Verbindung der Musik und Malerei übt auch hier ihren alten Zauber auf das Ge⸗ müth um so mehr aus, als nach beiden Seiten hin Vorzügliches geleistes wird. Die Gesänge des Domchors steigern durch ihre schöne Harmonie die andachtsvolle Stimmuug, in welche der Be⸗ schauer der Bilder versetzt wird.
. Der dritte schlesische Bädertag
fand in Breslau am 9. Dezember statt. Es hatten sich die Vertreter von 9 Bädern eingefunden. Nachdem zum 1. Vorsitzenden der Bür⸗ germeister Dengler⸗Reinerz und zum zweiten Vorsitzenden der Sani⸗ täts-Rath Scholz in Cudowa erwählt waren, wurde über folgende 3 2
A. Ba eärztliche Themata. 1) Antrag des Dr. Brehmer in Görbersdorf, betreffend die Einwirkung auf die Haus⸗ und 2
—
geh der Bäder allein zu überlassen. 2) Vortrag des Sanitäts- kathes Dr. Drescher in Reinerz: Sind während der Zeit der Gravi⸗ dität Bäder anzuwenden gestattet?
B. Allgemeine Themata; Antrag auf Erwirkung freier Eisen⸗ bahnfahrt für dier n, 4 Antrag des Dr. Brehmer in Görbers⸗ dorf, bezüglich der Ausdehnung einiger Bestimmungen der Bau Polizeiverordnungen für die Städte auf, die ländlichen Kurorte. 5) Desgleichen wegen Erwirkung einer Polizeivzrordnung zum Schutze des Trink. und Fließwassers gegen Verunreinigung durch Gloaken, 6) Vortrag des Bürgermeisters Dengler über ein neues System bei Erbauung von Moorbädern, unter spezieller Berücksichtigung des neu zu bauenden Meorbades in Reinerz und unter Vorlegung von Zeich⸗ nungen. 7) Erledigung der Restvorlagen des Bädertages 1873, und weg. a: definitive Feststellung des Formulars zum Generalbericht;
Berathung des Skatutenentwurfs für den Bädertag; e. definitive Berathung uͤber den Entwurf des Miethsreglements für Kurorte; d. Berathung über den Entwurf des Meidezettels. 8) Mittheilung
der Beschlüsse des Brunnenkongresses am 13. und 14. September
1834 in Breslau mit Bezug auf das Referat in den Verhandlungen 15713 Seite 22. 9) Geschäftliche Mittheilungen. — Rechnungslegung, Abhaltung des nächsten Bädertages.
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen
Berlin:
Königlichen Akademie der Künste die bekannte Ausstellung von
den Aerzte, den Badeärzten die Bestimmung der Kurdauer und An⸗
leinschließlich Börsen⸗ und Handelsregister ⸗Beilage).
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
Berlin, Dienstag, den 15. Dezember.
M 294.
Königreich Pren ßen. Privilegium, wegen Emission von 800, 000 Thalern Prioritãts · Obligationen der Saal ⸗Unstrut Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Rachdem von Seiten der Saal ⸗Unstrut Eisenbahn ⸗Gesellschaft auf Grund des von der Generalversammlung ihrer Aktionäre am 3. No- vember 1873 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr zur vollständigen Deckung der Baukosten die Aufnahme einer Anleihe gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons verfehener Priorrtäts⸗Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Ge- mäßheit dez 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz · amm lung Seite 755 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes herr= liche Genehmigung zur Emission derartiger Obligationen in einer Ge⸗ sammthöhe von S600 009 Thalern, geschrieben:
‚Achthundert Tausend Thalern“ unter den folgenden Bedingungen ertheilen:
§. 1. Die in Höhe von 800, 000 Thalern zu emittirenden Obli⸗ gationen werden unter der Bezeichnung: . . ;
Prioritäts Obligationen der Saal ⸗Unstrut Eisenbahn ·˖ Gesellschaft näch dem anliegenden Schema A. in Apoints von 100 Thalern unter fortlaufenden Rummern von 1 bis 8000 ausgefertigt und mit Zins coupons nach dem Schema B. versehen. . k
Die Obligationen, auf deren Rückseite dies Privileginm abge⸗ druckt wird, und die Zinscoupong, sowie die Anweisungen zu deren Empfange (Talons) werden unter der Firma der Saal Unstrut Eisenbahn · Gesellschaft mit Faesimile⸗Unterschrift von zwei Mitgliedern der Direktion ausgefertigt und von einem Kontrolbeamten kontra— ignirt. nn Die erste Serse der Zinscoupons für zehn Jahre nebst Talon wird den Obligationen beigegeben. Beim Ablaufe dieser und jeder folgenden zehnjaͤhrigen Periode werden nach vorheriger einmaliger öffentlicher Bekanntmachung für anderweite zehn Jahre neue Zins⸗ coupons und Talons ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt an den Präsentanten des Talons — durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Coupons gquittirt wird — sofern nicht dagegen von hem Inhaber der Obligation bei der Direktion der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben ist. ⸗
Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der Obligation. . .
J. 2. Die Prioritäts-Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich verzinset und die 3insen in halbjährlichen Raten vostnume⸗ rando am ersten Juli und zweiten Januar von der Gesellschafts⸗ kaffe, sowie an den durch die Direktion der Gesellschaft in öffentlichen Blättern namhaft zu machenden Zahlstellen au sg aht,
Zinsen von Prioritäts⸗Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Fahren, von den in den befreffenden Coupons bestimmien Zah⸗ lungsterminen an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschart. . . .
§5. 3. Die Prioritäts⸗Qbligationen unterliegen der Amortisation, wozu alljährlich der, nach Deckung der laufenden Verwaltungs, Un⸗ terhaltungs und Betriebskosten, der Beiträge zum Erneuerungs⸗ und Refervefonds, sowie der Zinsen der durch dieses Privilegium emittir- ten Prioritäts Obligationen, verbleibende Theil, der Betriebs Einnahme bis zur Höhe eines halben Prozents dez Prioritäten-Kapitals unter Zuschlag der durch die eingelöseten Prioritaäͤts-⸗Obligationen er= sparten Zinsen verwendet wird.
Die Amortisation beginnt mit dem 1. Januar 1880.
Die Amortisation wird durch Ausloosung bewirkt. Die Aus-= loosung findet im Monat Juli des auf das betreffende Betriebsjahr folgenden Jahres statt. .
Der Saal Unstrut Eisenbahn ⸗Gesellschaft bleibt das Recht vor⸗ behalten, sowohl den Amortisationsfonds beliebig zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts⸗-Obligationen zu beschleunigen, als auch fämmtliche Prioritäts-Obligationen jederzeit zu kündigen und durch Zahlung des Nominalwerthes einzulösen. ;
§. 4. Bie Inhaber der Prioritäts- Obligationen, sind guf Höhe der darin bezeichneten Beträge nebst den fälligen Zinsen Gläubiger der Saal-⸗Unstrut Eisenbahn-Gesellschaft und haben als solche ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm ⸗Prioritäts- und Stamm⸗ Aktien nebst den dazu gehörigen Dividendenscheinen, und dürfen namentlich vor Berichtigung sämmtlicher Zinsen der emittirten Priori⸗ täts⸗Obligationen Dividenden und Tantismen nicht vertheilt, noch ge— zahlt werden. . . . .
Auch soll den durch dieses Privilegium zu emittirenden Prioritãts⸗ Obligationen ausdrücklich das Vorzugsrecht vor allen von der Saal; Rnstrut Eisenbahn⸗Gesellschaft etwa später noch auszugehenden Priori fäts-Aktien und Otligationen ausdrücklich gewahrt bleiben und eine derartige Ausgabe überhaupt nur unter besonderem Vorbehalt dieses Vorzugsrechtes erfolgen. . . .
Der Saal. Unstrut Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt jedoch das Recht
vorbehalten, für die im Eingange dieses Privilegiums angegebenen Zwecke mit Genehmigung der Staatsregierung (ine weitere Anleihe Fis zu einem Gesammtbetrage von Zweihundert Tausend Thalern mit gleichem Vorzugsrechte bezüglich ihrer Verzinsung und Amortisation ju machen. ; ; . Die Inhaber der Prioritätz⸗Obligationen sind nicht befugt, die Rückzahlung der darin vorgeschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der im S 3 enthaltenen Amortisationsbestimmungen zu fordern, ausgenommen, wenn: . . ;
a. die Zinszahlung für verfallene und vorschriftsmäßig prãsen⸗ tirte Zinscoupons durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt;
b. wenn der Transportbetrieb auf der Saal - Unstrutbahn aus Verschulden der Eisenbahnverwaltung länger als sechs Monat gänz— lich eingestellt gewesen; . .
e wenn die Amortisation nicht 6 S. 3 erfolgt. .
In den beiden ersten Fällen bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückg fordert werden, und zwar zu a. bis zur Einlösung der betreffenden Zinscoupons, wozu die Gesellschaft auch nach Ablauf jener drei Monate berechtigt und verpflichtet bleibt; zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Trans portbetriebes.
In dem Falle zu e. ist' dagegen eine dreimonatliche Kündigung; frist zu beobachten, und dauert das Recht der Kündigung drei 9 nale von dem Tage ab, an welchem die Tilgung der Obligatier hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolg · ter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Priorität · Obligationen nachträglich bewirkt. . .
Bis zur Tilgung der Obliggtionen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver ˖ kaufen; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemein- den zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen, Polizei; oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Pachöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn
oder zu den Bahnhöfen erfo derlich sei oder nicht, genügt ein Attest des betreffenden Eisenbahn⸗Kommissariats.
Erste Beilage
Gesellschaft unter Zuziehung eines, das Protokoll führenden Notars in einem vierzehn Tage vorher einmal zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem Jedermann der Zutritt geftattet ist. Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen werden bin nen 14 Tagen nach Abhaltung des gedachten Termins zweimal öffentlich bekannt gemacht, die Auszahlung des Nominalbetrages der Obliga⸗ tionen erfolgt am 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden Jahres bei der Hauptkafse der Gesellschaft und denjenigen Zahiftellen, welche die Direktion der Gesellschaft in öffentlichen Blättern bekannt machen wird, an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts Obligationen gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, o wird der Betrag der fehlenden an dem Kapitalbetrage gekürzt und ur Einlösung der Coupons verwendet. ; .
Ebenso verhält es sich im Falle einer allgemeinen n,, der Prioritãts Obligationen, welche durch dreimalige öffentliche Bekannt ⸗ machung, und zwar das erfte Mal mindestens sechs Monate ver dem festgesetzten Rückzahlungstermine, erfolgt. Die Einlöjung kann sowohl am zweiten Januar als am ersten Juli jedes Jahres stattfinden. Die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder Priori⸗ täts⸗Sbligation erlischt mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und daß dies geschehen öffentlich bekannt gemacht worden ist, im Falle der Kündigung mit dem Fälligkeits termine. . Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts-Obligatio. nen werden durch die Direktion der Gesellschaft unter Zuziehung eines das Protokoll führenden Notars verbrannt. Eine Anzeige hierũber wird in den öffentlichen Blättern erlassen.
Die im Wege der Kündigung oder Rückforderung G. 5) einge⸗ lösten Prioritäts-Obligationen kann die Gesellschaft wieder ausgehen. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem betreffenden Eisen⸗ bahn ⸗Kommisfariat alljährlich Nachweis geführt,. .
§. J. Die ausgeloosten und gekündigten Prioritäts Obligationen, welche ungeachtet der Bekanntmachung in öffentlichen Blättern nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre nach dem Fälligkeitstermine von dem Gesellschaftsvorstande alljährlich einmal offentlich aufgerufen. ; 3 Gehen sie dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten offentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts vermögen für immer, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts - Obligationen von der Direktion der Gesellschaft einmal öffentlich be⸗ kannt gemacht wird. ; .
3. 8. Für die Mortifikation angeblich verlorener oder vernichteter Prioritäts-Sbligationen findet das im §. 21 des Statuts der Saal⸗ Ünstrut Eisenbahn⸗Gesellschaft vorgeschriebene Verfahren Anwendung.
Die Mortifizirung verlorener oder vernichteter Zinscoupons und Talons ist nicht statthaft. .
§. . Die in den vorstehenden Paragraphen vorgeschriebenen offentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch
I) den Preusfischen Staats ˖ Anzeiger,
2) die Berliner Börsen⸗Zeitung,
3) den Nordhäuser Courier,
4 die Nordhäuser Zeitung, .
5s) diejenige Weimarische Zeitung, welche die amtlichen In⸗ serate der Weimarischen Staatsregierung abzudrucken erhält,
6) den Butistadter Stadt ⸗ und Landboten,
7) die in Weimar erscheinende Zeitung Deutschland.“
Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekanntmachung in den übrigen, bis zur anderweitigen, mit Genehmigung Unseres Handels-Ministers zu treffenden Bestimmung.
5§. 15. Den Inhabern von Prioritäts-Obligationen steht der Zutritt zu den Generalversammlungen offen, doch haben sie als solche nicht das Recht, sich an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen. Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige. Privi⸗ legium dflerhd sti r ndr vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Duligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung ven Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Amtshlätter der Regierungen zu Erfurt und Merseburg auf Kosten der Gesellschaft zu veröffentlichen und eine Anzeige davon, daß dies geschehen, in die Gesetz⸗ Sammlung aufzunehmen.
Gegeben Berlin, den J. Dezember 1874.
Wilhelm.
Camphausfen. Dr. Achenbach.
Schema A. Fünfprozentige Prioritäts⸗-Obligation der Saal ⸗ Unstrut Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr über Einhundert Thaler Preußisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe von Einhundert Thalern Preußisch Gourgnt AUntheil an dem in Gemäßheit des umstehend abg druckten Allerhöchsten Privilegiums emittirten Kapitale von Sd. M0 Thalern. ; J ;
Die Zinsen mit fünf Prozent für das Jahr sind gegen die aus- gegebenen, am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres zahlbaren halb⸗ jährigen Zinscoupons zu erheben. —
Coelleda, den. fen..
Die Direktion ; der Saal ⸗ Unstrut Eisenbahn⸗Gesellschaft ( Trodener Stempel) ö . 3 .
Kontrole Fol. Der Kontrolbeamte. N. N.
Dieser Obligation sind 20 Zinscoupons für 10 Jahre vom J . 1 . beigefügt.
2 Thlr. 15 Sgr. — Pf. z Serie J.. p ter ,. . ur fünfprozentigen Prioritäts-Obligation der ; ö r.
ltig und werthlos wenn
ungũ der Verfallzeit
Dieser Zins⸗ coupon wird er nicht binnen 4 Jahren nach
Zwei Thaler fen fie, Silbergroschen hat Inhaber dieses vom . . 4 k Die Direktion der Saal⸗Unstrut Eisenbahn · Gesellschaft.
t l. aesimilirt. Trockener Ttempel.) . ö *
Ausgefertigt. Kontrole Fol. N. N.
9 Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1821.
Schema C. Talon
zu der fünfprozentigen Prioritäts Obligation . der Saal ⸗Unstrut Eisenbahn Gesellschaft über 100 Thlr. Preußisch Courant.
Inhaber empfängt gegen diesen Talon nach Maßgabe des 8. 1 des Frivilegiums vom ten.... 18. bei unserer Gesellschafts⸗ kasse die te Serie der Zinscoupons zur obigen Prioritãts⸗Obli⸗ gation der Saal -⸗Unstrut Eisenbahn Gesellschaft. Coelleda, den.. ten 1 Die Direktion . der Saal · Unstrut Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Trockener Stempel.) (facsimilirt.) N. N. N. N. Ausgefertigt. Kontrole Fol. N. N.
Reichstags ⸗ Angelegenheiten.
Der Hauptetat der Verwaltung der Kaiserlichen Marine. .
A. Personal. ö Der vorliegende Hauptetat der Verwaltung der Kaiserlichen Marine für das Jahr 1875 stellt fest, daß voraus sichtlich im nãchsten Jahr der Offizieretat ausgefüllt sein wird, beantragt jedoch eine Er⸗ höhung der Zahl der Schiffsjungen um 100 Köpfe, um dadurch einen mit der Vergrößerung der Marine Schritt haltenden Stamm von tüchtigen Unteroffizieren zu gewinnen. Zugleich liegt es in der Absicht, die Stabswache mit der Zeit eingehen zu lassen und für den Polizei⸗ dienst an Bord Feldwebel zu ernennen, für den Polizeidienst auf den Werften aber Landgensd' armen einzustellen. . Die See ⸗Artikerie in ihrer jetzigen Stärke von 3 Compagnien genügt nicht mehr für die Friedenzbesetzung der ausgedehnten Be · festigungswerke der Reichskriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven, sowie für die umfangreichen Munitions- und Depotarbeiten für die Marine. Sie ist weitans unzureichend, um die Kriegsformation in der Stärke von 18 Compagnien (einschließlich 2 Ersatz. Compagnien) sicher zu ftellen, noch auch die fur den Kriegsfall nothwendige Verstärkung mit Sicherheit und in dem erforderlichen Umfange in Aussicht stellen zu können. . ; ; Da unter diesen Verhältnissen die Sicherheit der Kriegshäfen gefährdet erscheint, wird eine Verstärkung der See · Artillerie in dem für den Friedensdienst wie für den Kriegsfall sicher stellenden Um⸗ fange, namlich um 5 Compagnien und die Formirung derselben zu einem See Artillerie Reglment von 2 Bataillonen zu je 4 Compagnien beantragt. . . ; Für die Marine sollen neue Waffen nach dem in der Armee zur Einfuhrung gelangenden Modell 1871 und zwar in solcher Zahl be⸗ schafft werden, daß im Frieden wie im Kriege jeder Matrose und Schiffsjunge mit einem Gewehr versehen werden und sämmtliche im Kriege vorhandenen Compagnien des See ⸗ Bataillons und der See⸗ Artillerie mit gleicher Waffe ausgerüstet werden können. Die Werft⸗ divisionen sollen das aptirte Jüstliergewehr m / o erhalten, die Zünd⸗ nadelbüchse mö4 und das Zündnadelgewehr m / A außer Gebrauch treten. B. Bauten. ;.
Eine umfangreiche Bauthätigkeit wird sich auch im nächsten Jahre innerhalb des Ressorts der Marineverwaltung entwickeln. In Wilhelmshaven soll die Aufhöhung des Stadtterrains durch Sandschüttungen nicht nur im Interesse des Verkehrs und der militärsschen Ausbildung erfolgen, sondern sie soll zugleich als ein wichtiges Mittel zur Verbesserung des Gesundheitszustandes dienen. Es hat sich die Nothwendigkeit herausgestellt, umfangreiche Boden- flachen, welche bereits aufgehöht waren, von Neuem zu beschütten, well Bersackungen eingelrelen find. Mit den bis Ende 1873 zur An- lage eines Parkes verfügbar gewesenen Mitteln hat in Folge der außerordentlichen Schwierigkeiten, welche die klimatischen und oden⸗ perhaͤltnisse entgegenstellen, nicht viel mehr als ein Schutz gürtel um den Park geschaffen werden können, Die Bepflanzung innerhalb dieses Schutzgurtels, also die eigentliche Herstellung des Parkes, soll mit den für 1574 bewilligten Geldmitteln (500 Thlr.), begonnen und mit telst der fur 18575 beantragten Summe von 15000 M. zum Ab⸗ schluffe gebracht werden. Die Anlage eines Parkes in Wilhelmshaven hat nicht allein den wohlbegründeten Zweck, den dortigen Aufenthalt angenehmer zu machen, sondern darf, ebenso wie die Terraingufhöhun⸗ gen, gleichzeitig als . Mittel zur Verbesserung des Gesundheits- ustandes angesehen werden. . ; in Es er g. ö. diesem Orte eine Allgemeine Krankenkasse“, für welche eine staatliche Beihülfe ebenfalls in Anspruch genommen wer. den muß (7200 Mark), um dem weniger bemittelten arinepersonal und den Arbeiterfamillen freie Arzenei und ärzt iche n, n,, g Theil werden zu laffen; denn die ungünstigen klimagtischen Verhält. nifse erhöhen die Zahl , im Verhältniß zu anderen
arnisonstãdten nicht unerheblich. . 9 . ö . der dortigen Werftarbeiter freien Schulunter⸗ richt gewähren zu können, war die Anstellung eines Elementarlehrers beantragt, um auch auf diese Weise der Werft Arbeiter zu erhalten.
In Friedrichsort bei Kiel wird die Errichtung eines Festungẽ ·
efängnisfes im Fort Falkenstein projektirt. Bisher werden die Fe⸗ . enen der Marine noch in den Festungen der Armee unter⸗ ebracht. Bei dem Eingehen mehrerer Festungen reichen die verblei⸗ ee eben nur hin, um die Gefangenen der Landarmee darin auf⸗ zunehmen, und es ist vom Königlichen Kriegs. Ministerium wiederholt der Äntrag gestellt worden, zur Unterbringung der Strafgefangenen der Marine eigene Anstalten zu errichten. Es ist auch noch zu er⸗ wähnen, daß die Festungen deshalb noch mehr in Anspruch genommen werden, weil nach den neuen Militärstrafgesetzen die Gefän 3 über 6 Wochen bei Unteroffizieren und Gemeinen in einem Fe tungs⸗ gefängniß vollstreckt werden muß.
89 git, . . m nächsten Jahre soll der Ban der Schiffe „Großer Kur fürst⸗/ grid ih k., *, , Kaiser“, „Deutschland und Preußen. vollendet. ßer von 3 Panzerkanonenbooten an Stelle des in der Denkschriftz be⸗ treffend die Erweiterung der . Marine, projektirten Moni⸗ A. in Angriff genommen werden. ö k 4. In den . gestellt werden für guswärtige Stationen: 16G1attdeckskorvette und 1 Kanonenboot nach Westindien, 1 Kanonen⸗ boot im Mittelmeer, 2 gedeckte Korvetten nach Ostasien, 1 3. Korvette zur Beobachtung des Venus vorübergangs, 1“ Panzer regatte und ! Glatt decks korvette als fliegendes Geschwader. Außerdem fun⸗ irt eine größere Anzahl von chiffen als Üebungsschiffe ünd für den Vin bel den Marinestationen und zur Vermittelung des Verkehrs zwischen den Werften. Der Etat der deutschen Seewarte jetzt 9 ersönliche und sächliche Ausgaben 4 800 M. aus. Die Zahl der eobachtungsstellen ist 6. auf 9, die der Signalstellen auf 45
Festimmt, welche letztere jedoch jm ersten Jahre die festgesetzte Höhe noch nicht erreichen werden.
Als Beilagen sind dem Etat Tabellen üher die Reyaraturkosten
S Die Ausloofung der zu amortisirenden Prioritäts-Obliga- 2 geschieht durch in Direktion der Saal ⸗Uustrut Eisenbahn
der Kriegsfchiffe und Fahrzeuge, sowie solche über die Neubauten von Eee, bis ultimo 1875 beigefügt.
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