in Folge der Krisis vom Jahre 1863 eine ähnliche Erfahrung ma werden, steht dahin, jedenfalls müssen wir uns in . , . 356 4 k kommen, wenn eine Er⸗ ng die bereits in der Vergangen eit einmal i a . . 9 al vorgekommen ist, Ferner hat der Herr geordnete für Rudolstadt mit voller Sicher⸗ heit für 1875 einen Ueberschuß von 6 Millionen Thalern in Aussicht gestellt. Es ist ja möglich, daß 1875 ein solcher Ueberschuß sich er⸗ geben wird, es ist aber ebenso möglich, daß der Ueberschuß geringer . . , ö . . finanziellen Dingen zaftigt, allen Dingen die bekannt ahl i im Auge behalten muß. ö
— In der Dis kussion über die geschäftliche Behand⸗ lung der Ju stiz ge etze äußerte der Bundes bevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. Delb rück über den Antrag des Abg. Frankenburger, den Mitgliedern der Kommission statt des Pausch⸗ quantums von 2400 M., Tagegelder zu bewilligen:
Meine Herren! Ich habe Sie zu birten, dem eben vertheidigten Antrage Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen. Die Frage, oh für die Herren Mitglieder des Reichstags welche Mitglieder der Kom ⸗ misston sein werden, Diäten oder ein Pauschquantum in Vorschlag zu bringen sei, ist im Bundesrathe reiflich erwogen worden. Man ist im Bundesrathe sehr entfernt von der Meinung gewesen, daß in der Ferm des Pauschquantums etwa die Aufforderung zu rascher Arbeit läge. Ich bin überzeugt, daß in den Monaten, die der Kommission zu Ge⸗ bote stehen werden, sie auch bei der angestrengtesten Thätigkeit sich sehr viel Mühe zu geben haben wird, um überhaupt fertig werden zu können. Ein Encourgaement für rasche Arbeit ist eben vollständig überflüůssig; die Kommission wird eben nur knapp Zeit haben, bis zum Beginne des nächsten Reichstages fertig mit ihrer Arbeit zu sein. Man hat ebensowenig davon ausgehen können, dur das Pausch⸗ guantum etwa. die baaren Auslagen erstatten zu wollen, sodaß kein Ueberschuß bleibe. Das ist weder hei einem Pauschquantum möglich, noch bei Diäten; denn für diejenigen Herren Mitglieder der Kom⸗ mission, die in Berlin ihren Wohnsitz haben, stellt sich natürlich die Sache ganz anders, als für die Auswärtigen. Die Exemplifikationen auf die Reichskommissionen wird in Zukunft auch nicht mehr zutreffen. Denn es ist, wie den Herren aus Etatsvorlagen bekannt geworden ist, in Aussicht genommen, der Kommission, welche das Civilgesetzbuch be⸗ rathen soll, so weit sie hier dauernd versammelt ist, nicht Diäten zu gehen, sondern ein jährliches — ich kann nicht sagen Gehalt, denn technisch ist es kein Gehalt — aber eine jährliche Summe. Die Gründe, welche den Bundesrath entschieden haben, den Vorschlag zu machen, und welche, wie ich annehmen muß, ihn auch entscheiden werden, bei dem Vorschlage zu verharren, sind prinzipieller Natur, sie liegen, glaube ich, ziemlich klar vor.
— Dem Reichstag ist jetzt der Gesetzentwurf, durch welchen das Gesetz vom 27. März 1876 bis Ende 1875 verlängert werden soll, vorgelegt worden. Derselbe lautet: Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Ausgabe von Banknoten.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
; von 3 en ꝛc. J verordnen im Namen des 2 eusschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was . ; ö
Art. J. Die Bestimmungen in den §5§5. 1I bis einschließlich 5 des Gesetzes über die Ausgabe von Bankneten vom 27. März 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 51) bleiben bis zum 31. Dezember 1875 in Wirksamkeit.
Art II. Zur Ausführung der Anordnungen, welche im Act. 18
des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichsgesetzblatt Seite 239) über die Einziehung der nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken und über den Mindestbetrag der auf Reichswährung lautenden Noten getroffen sind, wird Folgendes bestimmt: 5. 1. Eine Bank, welche zur Ausgabe von Banknoten befugt ist darf vom J. Juli 1875 ab Banknoten, welche auf Beträge von 50 Mark oder darunter lauten, wenn dieselben von ihr ausgestellt sind, nicht ausgeben und, wenn sie von einer anderen Bank ausgestellt find, nur an die letztere in Zahlung geben oder bei derselben zur Ein⸗ lösung präsentiren.
S. 2. Die Mitglieder des Vorstandes einer Bank werden, wenn die Bank den Vorschriften des 8. 1 zuwider Noten ausgiebt, mit einer Geldstrafe bestraft, welche dem Vierfachen des gesetzwidrig aus⸗ 5 Betrages gleichkommt, mindestens aber Eintausend Mark etrãgt.
5§. 3. Die Banken sind verpflichtet, bis spätestens den 30. uni 1875 dem Reichskanzler nachzuweisen, daß sie ai diejenigen . nungen getroffen haben, welche in Gemäßheit der für sie maßgebenden landesgesetzlichen und statutarischen Bestimmungen erforderlich sind, um die Einziehung ihrer sämmtlichen nicht auf Reichswährung, sowie ihrer auf Reichswährung in Beträgen von weniger als 160 M. lau— tenden Noten längstens bis zum 31. Dezember 1875 herbeizuführen.
§. 4. Die Banken sind ferner verpflichtet, dem Reichskanzler behufs der Veröffentlichung spätestens am siebenten Tage eines jeden Monats den am letzten Tage des vorausgegangenen Monats vorhanden gewesenen Betrag der umlaufenden — der in den Bankkassen (ein schließlich der Filiale, Agenturen und sonstigen Zweiganstalten) befind⸗ lichen — eintretenden Falls auch der nach erfolgter Einlösung vernich⸗
teten — Noten, nach den einzel Ab i i e ; ie zelnen schnitten (Appoints) gesondert,
; Art. III. Das ge enwärtige Ge itt mi
in Wintjamteit geg 9 setz tritt mit dem 1. Januar 1875
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die am 4. Januar bei Lepke hierselbst zur Verstei kommende Gräflich D.'sche Bibliothek 38 ca. hob n an taloge bei Stargardt) ist besonders reich an Memoiren, Schriften über den Halsbandprozeß, Seltenheiten der französischen Revolutions⸗ zeit, englischen und französischen Klassikern, wie Voltaire mit eigen händiger Widmung, — vielen Werken über König Friedrich II. und den Aufenthalt des Prinzen Heinrich in Rheinsberg, großen Pracht⸗ und Kupfeiwerken, zum Theil in schönen Einbänden.
Das große Oratorium „Wittekind“ von Au Reißmann ist in vollständigem Klavierauszug mit Text im . der Schlesingerschen Buch- und Musikhandlung (Rob. Lienau) hier- selbst soeben erschienen. Dag neueste Werk des bekannten Komponisten ö m, . . Majestät dem Kaiser und König gewidmet und bereins in ünf deutschen Städter ĩ Beifall aufgeführt worden. — .
= Am 8. d. M. ging zum ersten Mal das kleine Lustspiel . 36 5 . (Herzog E) über 8 e . — enburg und wurde, wie rüher im Stadttheater hi i in Wiesbaden beifällig aufgenommen. JJ — Von dem Werke Theodor Martins, „Leben des Prinz—⸗ Gemahls“, ist am 8. 3. M. der erste Band in . öffentlicht worden. Wie üblich, sind der Presse einen Tag vor dem Erscheinen Exemplare zur Benutzung zugestellt worden. Die Königin Victoria hat dem Verfasser ihre Privatkorrespondenzen und Notizen zur Verfügung gestellt. Das Buch ist prächtig ausgestattet, sowohl was Einband als auch Papier, Druck und Illustrationen betrifft. Viele der letzteren sind der Privatmappe der Königin entnommen Ein Anhang des Werkes enthält nähere Mittheilungen über das musikalische Talent des Prinzen und dessen Ausbildung, auch ein Ver⸗ ö . . ö,, ,, ein zweiter Anhang den Schriflwechsesf zwischen der Königin Victoria und den Königinn Franzosen und der Belgier. ; Kö Wie der „Corr. v. u. f. D.“ mittheilt, erfreut sich die i Nu rn peng zum Besten talentvoller deutscher J 1D eut sche Kaulhbachstiftung« allseitiger Unterstützung. In Nürnberg hebt sich di Zahl der Mitglieter, welche sich zu jährlichen Beiträgen verpflichten, fortwährend; namhafte Spenden sind von ein⸗ zelnen Mitbürgern, namentlich vom Reichsrath Dr. v. Cramer -Klett Fabrikbesitzer Zeltner, Fabeikbesitzer Falk übergeben worden. Von andern Gaben sind zu erwähnen eine Spende Sr. Majestät des Kaisers 1 . . 500 3 ö außerdem haben großere Summen Se oheit der Herzog von Altenburg und Ihre Durchl ie Fürftin Hohenlohe⸗Wittgenstein übersendet. ö. JJ
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Der deutsche Veterinär-⸗-Rath hat eine Resolution schlossen, welche sich auf die Nothwendigkeit einer Je des . lich en Unterichts⸗ und Prüfungswesens bezieht und dem Reichskanzler Amt überreicht. Im landwirthschaftlichen Ministerium ist dieselbe bereits in Erwägung gzogen und einer Kommission zur Begutachtung übergeben worden. Die Resolution lautet:
J. Der deutsche Veterinärrath erklärt: 1) die in der Verord- nung des Norddeutschen Bundeskanzler ⸗Amts am 25. September 1869 gegebenen Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte genügen nicht, einen wissenschaftlich gebildeten und praktisch tüchtigen thier⸗ arztlichen Stand, wie er zum Vollzug eines geordneten Reichs- und Landes Veterinärwesens enforderlich ist, zu erzielen; 2) eine Reform der Prüfungsvorschriften und des thierärztlichen Unterrichts ist daher ein dringendes Bedürfniß, und es ist hierbei zu erstreben: a. eine höhere humanistische Vorbildung für die Zulassung zum thier⸗ ärztlichen Studium; b. eine längere Studienzeit; e. eine gründliche fach wissenschaftliche Ausbildung mit besonderer Berücksichtigung der Naturwissenschaf ten; d. die Vornahme der thierärztlichen Approbationg⸗ Prüfung auf der vollständigen Erledigung der Fachstudien. — II. Der ständige Ausschuß des deutschen Veterinärrathes wird beauftragt, dem Fürsten Reichskanzler vorstehende Resolution in einer motivirten Eingabe mit der Bitte, vorzulegen, eine Reviston der Prüfungs vor— schriften für die deutschen Thierärzte baldigst veranlassen zu wollen.
Gewerbe und Handel.
Berlin. Der Verein der Fleisch⸗Konsumenten wi am Sonnabend den 19. 8. Mts., zunächst n der . burgstraße 45, Nachmittags zwischen 6 und 9 Uhr, das erste Fleisch an die Mitglieder gegen Vorzeigung ihrer Karte ver⸗ kaufen, während die Geschäftseröffnung der anderen. Vereins= niederlage in den ersten Tagen der folgenden Woche in Aussicht ge—⸗ nommen ist. Diejenigen Haushaltsvorstände, welche sich bei den Herren Berthold oder v. Ising gemeldet haben, können ihre Mit- gliederkarten an folgenden Stellen gegen Zahlung von 2 Thlr. empfangen; bei Hrn. Bläschke, Oranienstraße 131 im Laden, bei Hrn. Kitzeroth Nachfolg., Friedrichsstraße 3 im Laden, bei Hrn. Richter,
ummern (Ka
Wilhelmstraße 127 im Laden. Jedermann kann durch Lö ĩ Mitgliedskarte und Zahlung von 2 Thlr. an diesen 3 n 3 ein beitreten. Statuten sind ebendafelbst unentgeltlich zu haben.
— Nach der Bilanz der Stärke-⸗Zucker⸗Fabrik, Akti Gesellschaft (vorm G. X Kö hlmann 1 * in 6 furt a. O. pr. ult. September cr. beträgt der bei dem Unternehmen erzielte Reingewinn 93 451 Thlre; hiervon sollen 72 000 Thlr. zu Zahlung einer Dividende von 12 * auf 600,000 Thlr. Akticn tip verwendet werden, 9345 Thlr. kommen dem Vorstand und den Beamten, 4677 Thlr. dem Aufsichtsrath als Tantieme, 4672 Thir fließen in den Refervefonds und 2761 Thlr. werden auf neue Red nung vorgetragen. Schulden hat die Gesellschaft gar nicht, dagegen * Guthaben beim Banquier von 58, 25 Thlr., ein WechselKonto von 1023515 Thlr. und ein Kontokurrent ⸗Saldo zu Gunsten der Gesellschaft von 32559 Thlr. Allerdings schließt das Waaren⸗Konto noch mit kö Thlr., k dieser Betrag sich in.
ñ nbedeutend verringert haben. Auf Abschrei bisher 18,466 Thlr. verwendet worden. HJ
— Der Hänichener Stein kohlenbau⸗Verein n den hat pro 1873,1874 von dem 1419 Scheffel umfassenden ö Kohlenfeld bis . abgebaut 259 Scheffel und sind mithin noch ab— zubauen 1169 Scheffel. Auf den im Gange befindlichen drei Schäch» ken betrug die Förderung im verflossenen Betriebs jahre 980, 186 Hekt Kohlen, d. i. 2133 Hekt. weniger, als im Vorjahre. Der erziell Bruttegewinn beziffert sich auf 102671 Thlr. (1023551 Thlr. in . . ,, ö Thlr. (50,574 Thlr. in 72 und die Dividendenmasse au 42,000 glei 4 auf ein Aktienkapital von 240,000 ö. JJ — Die Mittheilung der „Frkf. Börsenztg.“ daß bezügli Erwerbung der bayerischen Ostbahnen die & glu a Staatsregierung dem Verwaltungsrathe die Uebernahme der Aktien zum Kurse von 115 offerirt habe, wird der „Allg. Itg.“ als eine unrichtige mit dem Beifügen bezeichnet, daß die Staatsregierung überhaupt ein bestimmtes Offert noch gar nicht gemacht habe.
— Die „Carlsruher Ztg.“ meldet: Nachdem die Kaiserli und Königliche 5st erreichisch⸗ungarische . ie,, ,, ö zu . zum Kon sul daselbst
; emselben das zur Ausübung sei i . derliche Exequatur ertheilt worden. 1
Verkehrs⸗Anstalten.
Von den gemeinschaftlich von Baden und Elsaß ⸗Lothri herzustellenden acht neuen Sch iffsbrücken . i zufolge, sechs im Jahre 1873 dem Verkehr übergeben worden, nämlich zwischen Markolsheim und Saßbach, Schöngu und Weitweil; Rheinau und Kappel, Gerstheim und Ottenheim, Eichwald und Neuenburg Selz und Plittersdorf; im Bau begriffen sind die Schiff sbrůcken zwischen Gambsheim und Freystedt und Drusenheim und Greffern.
— Anläßlich des jüngsten großen Unglücks auf dem St. Bern— hard wird in der ‚Nouvp. Gaz du Val.“ die Frage der Erstellung eines Telegraphen von beiden Seiten des Berges nach dem Hospiz in Anregung gebracht. Vom Hospiz gas würde jeweilen dem nächsten Bureau mitgetheilt, wenn die Passage über den Berg mit Gefahr 36 wäre, und auf diese Weise vielen Unglücksfällen zuvor—
. Königliche Schauspiele. onnerstag, den 17. Dezember. Opernhaus. (251. e stellung. Preciofa. Schauspiel mit Gesang ö. 296 in A. theilungen von P. A. Wolf. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Taglioni. Anfang ?] Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (263. Vorstellung. Das Glas Wasser oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Abtheillungen von k— 5 ö Uhr. Mittel⸗Preise. reitag. den 18. Dezember. O ernhaus. (252. ꝛ⸗ stellung Die Zauberflöte. Qper in wan. von 83. kaneder. Königin der Nacht: Frl. Grossi. Pamina: Fr. Kupfer⸗ Berger. Sarastro: Hr. Fricke. Tamino: Hr. Schott. Papageno: Fr. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr, Mittel⸗Preise sonr ,, ö K Ein Erfolg. Lust⸗ i. en von Paul Lindau. hirn d Anfang halb 7 Uhr. Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den ,,, . den Her. lasten des Spernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Berücksichtigung.
Prozeßverhandlung gegen den Grafen von Arnim.
. Berlin, 14. Dezember. 6. Sitzungstag.
n der gestrigen Nachmittagssitzung sind die Verha den Grafen von Arnim zum . 6 . Nach Eröffnung der Sitzung um 33 Uhr Nachmittags nahm zunächst der Staatsanwalt Tessendorff das Wort zur Replik auf . 1 des Rechtsanwalts Dockhorn, worauf dieser
* *
Darauf hielt der dritte Vertheidiger des Angeklagten, Rechtsan⸗ walt Mun kel von hier, seine Rede, auf . ,, e er rng, , t Auch die beiden gestern zum Worte
elangten Vertheidiger beantragten wie der erste, ĩ . . ö. Angeklagten. k
Nachdem der Letztere dann selbst noch zu einer kurzen das Wort genommen, wurden, die Verhandlungen um 5 1 Vorsitzenden, Stadtgerichts. Direktor Reich mit der Erklärung geschlos⸗ sen, daß ebenso wie hier nach dem Zeugniß der Vertheidigung eine unpar⸗ teiische Leitung der Verhandlungen stattgefunden habe, er dasselbe Prädi⸗ kat auch für den Untersuchungsrichter in Anspruch nehmen müsse. ‚Wir beide,“ bemeikte derselbe, „haben nichts mehr und nichts An dercz ge⸗ than, als nach bestem Wissen und Gewissen das, was die Pflicht und die Sitte des Richters, des preußischen Richters ins besondere, von jeher war und hoffentlich immer bleiben wird.“
Zur Verkündigung des Urtheils wurde eine besondere Sitzung auf Sonnabend, den 19. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr, an⸗ beraͤumt.
Dislokation s-Karte der Kriegsmacht des Deutschen Reiches. Von Eugen Freiherr von Trölñrsch, Königlich . bergischen Hauptmann . D. Constanz im Selbstverlage des Verfassers und in Kommission der Landkartenhgndlung von 2 Neumann in Berlin (M. Jägerstraße 25. Ladenpreis 6 Mark.). Zweite Auflage. 1875 Freiherr v. Tröltsch übergiebt hiermit dem militarischen Publikum eine sorgfältig entworfene, in der litho— graphischen Anstalt des Herrn J. A. Pecht zu Constanz vorzüglich ausgeführte Dislokationskarte der deutschen Kriegsmacht in einem Maßstabe von 1315000000, wie, dem, M. W. Bl. zufolge, eine solche in gleicher Vollkommenheit noch nicht vorhanden war,
Auf derselben sind neben dem Namen des Garnisonsortes die da⸗ selbst befindlichen Kommandobehörden, Truppentheile und Militär⸗ anstalten, bei welchen selbst die Brieftaubenstationen nicht vergessen ö in die Augen springende, oft recht sinnige Bezeichnungen
Ueber Berlin erhebt sich der deutsche Reichsadler mit ausgebreite . h n n , . . des Chefs der Armee . at des Kaisers haltend, während über dem i J . ,, Bende schwebt. . Bei Kiel un ilhelmshaven sind außer dem Seebataillon und der See⸗Artillerie⸗Abtheilung die Marine ⸗Etabli ĩ = an — n . 9g blissements, die Schul uf dem nicht von dem Deutschen Reiche eingenommenen Raum Karte finden wir die genaue Zeichenerklärung, die 1 . Armee Eintheilung mit Angabe der Garnisonen, ferner die Marine: die Organisation, die Namen der vorhandenen Kriegsschiffe. Links hiervon endlich ein militärisches Ortsregister, dessen Namen auf der Karte leicht aufzufinden sind, da. dieselbe in mit großen und kleinen Buchstaben bezeichnete Quadrate eingetheilt ist und die betreffenden Buchitaben jedem Namen beigefügt sind. Zur Herstellung der Karte sind benutzt worden: die Karten von Kiepert, Petermann, Liebenow, die große Post⸗ und Eisenbahnkarte des Königreichs Preußen, während als Quelle zu dem Texte und Einzeichnung der Truppen 2c. Die Königlich preußische Rang⸗ und . sowie jene von Bayern, Sachsen und Württemberg Die Karte giebt ein so deutliches Bild und ist so zweckent⸗ sprechend und gewissenhaft angefertigt, daß dieselbe . ,,. sowie auch dem Privatmanne warm empfohlen werden darf.
Das Gothaische genealogische Taschenbuch
nebst diplomatisch⸗statistischem Jahrbu Gotha bei J. Perthes) ist soeben in seinem 112. . 5 . Ausstattung erschienen. In der neuen Ausgabe hat namentlich das diplomgtische statistische Jahrbuch eine umfassende Umarbei⸗ tung erfahren, bedingt einmal durch die immer weiter schreitende Ver⸗ breitung der europäischen K wie durch den Fortschritt in Fülle und ehalt der Produktion sta— tistischen Materials. Vornehmlich ist die Finanzstatistik berücksichtigt worden; dagegen sind die Bevölkerungsangahben auch diesmal wieder mehr beschränkt, wie denn überhaupt die ausführlichen Erläuterungen über die im Hofkalender in kürzester Form mitgetheilten Zahlen künftig der jährlich denselben begleitenden Publikation „Die Bevölkerung der Erde“ (Jährliche Uebersicht über neue Arealberechnungen, Gebietsveränderungen, Zählungen und Schätzungen der Bevölkerung auf der gesammten Erdoberfläche. Her⸗ ausgegeben von E. Behm und G. Wagner. III. Jahrgang. Gotha, Justus Perthes, 1874) überlassen bleiben wird.
Mit Rücksicht auf die Einführung der Markrechnung sind die finanzstatistischen Angaben für die meisten Staaten 5 n dl mark ö,, worden.
ie Armee Ueb ersichten haben hinsichtlich Frankreichs, 2 Italiens, Oesterreich Ungarns, Riuß ben, und der Türkei eine nene Gestalt angenommen. In dem Bereich der Angaben über das Verkehrswesen sind diesmal eine ganze Reihe von Staaten getreten, wie Mexiko, Peru, Nruguay, Tunis, Japan u. A, üher welche bisher noch keine derartige Notiz vorhanden war. Post, Eisenbahnen. Telegraphen und Handelsmarinen sind am Schlusse des statistischen Jahrbuches wieder, wie vor zwei Jahren, zu „vergleichenden Uebersichten. vereinigt und geben se. in Fknappester Form ein Bild der wahrhaft großartigen Entwickelung dieser Ver⸗ kehrsmittel innerhalb eines so kurzen Zeitraumes. Als arti— stische Beigaben zieren den Jahrgang 1875 die Portraits Sr, Königlichen Hoheit des Herzogs von Edinburgh und seiner Ge—⸗ mahlin, Ihrer Kaiserlichen Hoheil der Herzogin Marie von Edinburgh, geb. Großfürstin von Rußland, ferner Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Maria Theresia von Oesterreich, geb. Infantin von Spa— nien, und des Prästdenten der französischen Republik, Marschalls Mac ö . von ö In derselben vortrefflichen? usstattung ist zugleich auch die fran— ie Ausgabe für . unter * . 9 J, . . 86 a, noanaire gönsalogique, diplomatique et statisti ue . ,. 8 ö . .
Das gleichzeitig im erlage von Justus Perthes in Gotha erschienene Gothaische genealogische . . Gräflichen Häufer für 18755 (43. Jahrgang) enthält folgende . 3 k ö. de Losontz, Jankovies
aruvär, Randwyck, Resseguier de Miremont, Re i non und Schenk von Stauffenberg. ) Jö
Das „Gothaische geneglogische Taschenbuch der Frei⸗ herrlich en. Häuser für 1875, das jetzt in den 25. Jahrgang tritt, ist durch 42 neu aufgenommene Familien bereichert worden. Auch diesmal ergänzen sich, der 25. und 24. Jahrgang gegenseitig. Das Vaschenbuch trägt an seiner Spitze das Bildnis des Lasserlic Ffterreichischen Ministers des Innern, Freiherrn Lasser von Zollheim.
ERM
X
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Zwei Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).
Berlin:
zum Denschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember.
11. Juli 1863 mit der näheren Maßgabe, daß die nach §. 2 der ge⸗ nannten Verordnung zu erlassenden öffentlichen Bekanntmachungen bei dem Magistrate der Stadt Altona zu beantragen, daß das fernere Verfahren bei dem Altonaer Kreisgerichte einzuleiten ist und daß für alle durch die Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen die vor⸗ gedachten Blätter zu benutzen sind. ;
Das Aufgebot und die Mortifizirung von Talons findet nicht Nr.
M 295.
Königreich Preußen.
Privileg inm wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗ tionen der Stadt Altona im Betrage von 800,000 Thlrn. (2,400, 000 Reichsmark) Vom 4. Novem ber 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ertheilen, nachdem die städtischen Kollegien der Stadt Altona zur Bestreitung der Kosten verschiedener nothwendiger und nützlicher Unter · nehmungen im Interesse der Kommune, sowie zur Rückzahlung älterer städtischer Schulden die Aufnahme einer Anlelhe von 60 060 (acht- hundert Tausend Thalerm gleich 2400000 Reichsmark gwei Mil⸗ liouen Vlerhundert Tausend Reichsmark) beschlossen und darauf an⸗ getragen haben, der Stadt Altona zu diesem Behufe die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und mit Zinzcoupons versehenen Obliga⸗ fionen zu geftatten, in Gemäßheit des 8. 2 des 96 vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine ahlungsverbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten und der Verordnung vom IJ. September 1867 (Gesetz Sammlung Seite 1518) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe vorgedachter Obli- gationen unter nachstehenden Bedingungen:
Es werden ausgegeben: 1040 Obligationen Litt. E. Nr. 2451 bis 3490 jede zu 50 Reichsmark = Hh . 000 Reichsmark, 640 Obli⸗ gationen Fitt. F. Nr. 349l bis 4130 jede zu 1000 Reichmark — 640 00 Reichsmark, 320 Obligationen Hitt. . Nr. 4131 bis 4450 jede zu 2000 Reichsmark — ba0 000 Reichmark, 120 Obligationen jätt. H. Nr. 4451 bis 4570 jede zu 5000 Reichsmark — 600,000 Reichsmark in Summa 2400, O00 Reichsmark,
Die Bbligalionen sind nach dem anliegenden Schema auszu⸗ stellen und mit vier und einhalh vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der schuldnerischen Stadtgemeinde nach näherem Inhalte der Obligationen kündbar und von seibiger mindestens mit zwei und einhalb vom Hundert des Gesammt⸗Kapitalbetrags der ausgegebenen Obligationen fährlich zu amortisiren.
Vorstehen des Privilegium, welches Wir vorhehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Obli⸗ gationen· Inhaber Seiteng des Staates keinerlei Gewähr übernommen wird, ist nebst dem Schema der Obligationen, der Zinscvupons und der 9 diesen gehörigen Anweisungen (Talons) durch das Amtsblatt ber Regierung zu Schleswig zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 4. . 1874. 8
J Wilhelm. Camphausen. Gr. zu Eulenburg.
Achenbach.
Der Magistrat und das Stadtverordneten Kollegium der Stadt Altond beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation von der Stadt Altona ein derselben dargeliehenes Kapital von
Reichsmark, geschrieben Reichsmark zu fordern und ein halb Prozent jährlich verzinst und jährlich mindestens zwei und ein halb Prozent trages der ausgegebenen Obligationen zurück ⸗ heren Bedingungen ergiebt der umstehend ab⸗
Unterschrift Mitgliedes, sowie vertreter.)
Plan, betreffend die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Obli⸗ gationen der Stadt Altona im Betrage von 2,400 000 Reichsmark.
Dag Kapital wird mit vier und ein halb vom Hundert jährlich verzinft und werden die Zinsen halbjährlich am 1. April und J. Okto ber, sowie später, so lange dieselben nicht verjährt sind, gegen Rück gabe der zu jeder Obligation auf i. Fahre ausgefertigten Coupons auf der Altonaer Stadtkasse gus ezahlt. Fällige Coupons werden ungültig, wenn fie nicht vor dem Ablaufe der durch daz Gesetz vom 9. Fe⸗ bruar 1869 r ,,, Seite 341) eingeführten vierjährigen Ver jährungsfrist zur Zahlung präsentirt worden sind. Jedem Coupon bogen wird ein Talon beigegeben, gegen dessen Rückgabe die folgen de Serie der Coupons an den Inhaber des Talons vorabfelgt wird.
Erhebt der Inhaber der bligation gegen die Aushändigung der Couponbogen an den Taloninhaber Widerspruch, so wird bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obligation oder des Talons die Auslieferung und Auszahlung des Coupons sistirt. ö
Zur Tilgung dieser Anleihe werden jährlich vom Jahre 1876 an am ersten Wochentage im April mindestens zwei und ein halb vom Hundert des Gesammtkapitalbetrages der Anleihe öffentlich ausgeloost
und am ersten Wochentage des folgenden Monats Oktober auf der
Stadtkasse ausgezahlt. Die gezogenen Nummern werden im Deut ⸗
schen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, im Amts-
blatte der Königlichen Regierung zu Schleswig, im Altonger Merkur,
in den Altonger Nachrichten und in der Dam burger ,, emacht.
Sollte eines dieser Blätter eingehen, so bestimmen dafür die stadtischen Königlichen Regierung zu Schleswig Mir dem Ablaufe des angekündigten Zahlungstages hört
wenigftens drei Monate vor dem Rüͤckzahlungstage bekannt g
Kollegien mit Genehmigung der ein anderes. ang die Verzinfung der betreffenden Obligationen auf.
Dem Obligations-Inhaber steht ein Recht anf Kündigung nicht zu. Dagegen behält sich die Stadt Altona das Recht vor, einen größeren Betrag, als den oben festgestellten, auszulossen oder die saͤmmtlichen Obligationen zur Auszahlung innerhalb sechs Monate zu Die vorbehaltene Mehrausloosüng wird jedenfalls auf Höhe . Einnahme ⸗Ueberschüsse stattfinden welche sich aus den durch diese Gcsammtanleihe bestrittenen Unternehmungen für die Stadt⸗
kündigen.
kommune etwa ergeben werden.
Die Kündigung und der Tag der Růũckhzahlung wird auch in die⸗ r letzteren Falle in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemacht. ie Räckzahlung des Kapitals erfolgt nur getzen Auslieferung der betreffenden Obligation nebst den noch nicht fälligen Zins coupons.
*
In Ermangelung letzterer wird der Nominalbetrag der fehlenden
vom Kapital abgezogen.
Ausgelooste oder gekündigte Obligationen, welche nicht binnen dreißig Fahren nach dem Fälligkeitstermine zur Zahlung vorgezeigt, oder als verloren oder vernichtet zur Amortisation angemeldet wer⸗ den, erlöschen und hört von dem genannten Zeitpunkte die Zahlungs
bindlichkeit der Stadt auf. Solche Obligationen sollen bis dahin jährlich einmal in den oben genannten öffentlichen Blättern aufge⸗
ver
rufen werden.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernich · ch den Vorschriften der
teter Obligationen oder Zinscoupons erfolgt na
statt.
hafter die Stadtgemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Der Magistrat.
Beilage
Zur Sicherheit der hierdurch übernommenen Verpflichtungen
Altona, den 1 ; Das Stadtverordneten⸗Kollegium.
... . Coupon zur Altonaer Stadtobligation. Nr. ... über Reichsmark... Pfennige.
Inhaber empfängt am 1. Oktober 18. (. April 18.3.9 an Insen obiger Stadtobligation für den Zeitraum vom 1. April bis 36. September 18... C. Oktober bis 31. März 18 ..) Reichsmark.. Pfennig cus der Altonaer Stadtkasse. Dieser Coupon wird ungültig, wenn der Betrag nicht vor dem Ablaufe der durch das Gesetz vom 9. Februar 1869 vorgeschriebenen vierjährigen Verjährungafrist erhoben wird. Altona, den 18 .. ;
Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. Der Kontrolbeamte. .
(Die Unterschriften der Magistrats · Mitglieder, sowie des Stadt⸗
verordneten⸗Voꝛstehers und seines Stellvertreters können unter
den Coupons mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden.
Eß 3 jedoch die eigenhändige Unterschrist eines Kontrol⸗
beamten hinzutreten.)
Talon zur Altonaer Stadtobligation. itt, Nr. her R
Inhaber dieses Talons empfängt gegen
Altonaer Stadtkasse am.... 18 .. die
Coupon zu obiger Stadtobligation. .
Wird von dem Inhaber der Obligation Widerspruch gegen die
Aushändigung der Zins coupons erhoben, so wird . bis zur ge⸗
richtlichen Eutscheidung über die Rechtmäßigkeit des esttzes der Obli⸗
gation oder des Talons sistirt. Altona, den...... Der Magistrat.
Der Kontrolbeamte. . ; (Die Unterschriften der Magistrats · Mitglieder, sowie des Stadt⸗ verordneten ⸗Vorstehers und seines Stellvertreters können unter den Talons mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Es muß jedoch die eigenhändige Unterschrift eines Kontrol⸗
beamten hinzutreten.)
chsmark.
Das Stadtverordneten Kollegium.
P ersonal⸗Veränderun gen.
Königlich Prenßische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ze. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Im stehenden Heere. ⸗ . Berlin, 8. Dezember. v. Wiedeb ach u. No stitz⸗Jänk en⸗ dorff, Ser. Lt. vom Ulanen⸗Regt. Nr. 11, in das 2. Garde · Ulanen. Regt. , v. Winterfeld, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 15, in das Ulan. Regt. Nr. 11, versetzt. Trautvetter, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. Nr. 38, in das eld Art. Regt. Nr. 6 versetzt. Kraus, Pr. Lt. a4. D., zuletzt Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 116, im stehenden Heere, ö. zwar als Prem. Lt. im Gren. IFegt. Nr. 11 wieder angestellt. ; Berlin, 10. Dezember, v. Bis marck, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 12 Mechow, Sec; Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 66, in das Reltende Feldjäger ⸗Corps als Sec. Ltsz.
und Feldjäger versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. . = Ber lin, 8. Dezember. Cor sepi us, Oberst à la suite des Fuß · Art. Regts. Nr. 1 und Kommandant von Cosel, mit Pension und seiner bisher. Uniform zur Disp. gestellt. v. Esch struth, Major zur Dip. zuletzt 8 la suite des Huf, Regts. Nr. 13 und Präses einer Remonte⸗Ankaufz⸗Kommission, die Erlaubniß zum Tragen der Uni- form des genannten Regts. ertheilt. Graf v. Sparr, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 7, die Aussicht auf Anstel⸗ lung in der Gensd' armerie ertheilt. . — Berlin, 10. Dezember. v. Runowski, Hauptm. zur Disp. zuletzt Battr. Chef im 1. Garde ⸗Feld⸗Art. Regt, mit seiner bisher. Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Cipildienst und seiner bis ⸗˖ her. Uniform der Abschied bewilligt. In der Reserve und Landwehr. Berlin, 10. Bejember. Kun z, Sec. Lt. Pon der Res. des Inf. Regts. Nr. 87, mit schlichtem Äbschied entlassen.
XII. (Cöniglich Sächstsches) Armee ˖ gorps. Offiziere, Portepee⸗ Fähnr iche. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛe. Im stehenden Heere.
v. Ear lowitz, Hauptm. und Adjut. der 2. Inf. f im Schützen ⸗Regt.
zum seinem de
d tztge
Sec. ; n 10, ju Seckendorff, ort. Fähnr. i ring, char. Port. Fähnr. ö Beschwitz, char. Port. Fähnrs. vom
ter-Jeschki, char. Port. ähnr. des ort. Fähnr. des 2. . Gayl, Untero
egts, Sander, Meißner rehme, char. P ö Regts. Nr. 25, Markowsky, ar. Port. Faͤhnrg. des Fuß · Art. Regts. Nr.
Fähnrs ernannt. ; In der Reserve und Landwehr. November. v. Ehren thal, Pr. Lt. des Feld · Art. Regts. Nr. 28, definitiv in die Reserve versetzt. Roi 6 * Sec. Lt. der Tandw. Inf. des 2. Bats, Landw. Regls. Nr. 162, zum Pr. Lt. der Tandw. Inf. befördert. Friedländer, Sec. Lt. der Reserve des Gren. Regt. Nr. 101, . ö. ät. der Res. befördert. v. Arnim,
an. Re
Sec. Lt. der Res. des U zeitiger Plazirung im enannten Regimente und unter Verleihung
r . Reiter ·
gts. Nr. 18, in die Linie, unter gleich
N
2. Kl.
E
v.
Disp.
Ersatz
Disp.
1874,
Stuttgart, 7. Bor — . Commdr. im Inf. Regt. Nr. 126, der Abschied mit Pension und mit
der Regts. Uniform unter Verleihung des
Lieutenant bewilligt. . . Regt. Rr. 12, wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit zur Dis p. der
Stuttgart, 7. Dezember.
Braunsch weig, JT. Dezember. Dr. der Ref. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 92, zum Assist. Arzt 2. Kl.
der Res. befördert.
Marine⸗Station der 1 . Kapitän zur See, zum Chef der Marine ⸗Station der Ostsee ernannt.
ischen Staats⸗Anzeiger.
187M.
Vize⸗Feldw. des Gren. Regts. Nr, 101, Schön, Noack, Förster, Fischer, Vize ⸗Feldw. des Inf. Regts. Nr. 102, Körner, Winzer, Rössing, Pöschmann Liebe, ͤ Vize ⸗Feldwebel des Inf. Regts. Jr. 104, Müller, Vize⸗Feldw. des Inf. Regts. Nr. 1065, Rudert, Vize Feldw. des Inf. Regts. Nr, 106, Weger, Frese, Siede, Bu schk iel, Vize. Feldw. des Inf. Regts, 109, Hahn, v. Schützen ⸗Regts. Nr. 108, Lindner, Vize · Ʒeldw. des FJãger⸗Bats. Rr. TE, Steiger, Sahrer v. Sahr, VizeWachtm. des Garde⸗ Reiter · Regts., Kre Iller, Vize Wachtm. nim, v. Vize⸗Wachim. des 3. Reiter⸗Regts, Zach arias, Riem schneider, Lem pe, Thomas, ic ch
egts. . ‚ Ser. Lts. der Res. in ihren Regtrn. resp. Bataillonen befördert.
Ten scher, Golle, Schnorr,
Craushaar, Höckner, Vize ⸗Feldw. des
des J. Reiter⸗Regts. v. Ar⸗ Ferber, Vize⸗Wachtm. dez 2. Reiter Regts.,, Schröder, Vize⸗Feldw. des Feld ⸗Art. Regts. Nr. 12, old, Schütze, Lem cke, Ab se, Vize ⸗Feldw. des Feld · Art. Nr. 25, Luc as, Vize ⸗Feldw. des Pion. Bats. Nr. 12, zu
Abschiedsbewilligung en. Im stehenden Heere.
November. Zennig, Hr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 101, unter Verleihung des Hauptm. Charakters. . ; Regt. Nr. 102, Beide in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Bisp. gestellt, unter gleichzeitiger An⸗ stellung als Landw. Adjutanten, Hauptm. . Landw. Regts. Nr. 101, Pr. Lt. Ja coby beim Res. Landw. Bat.
Nr. 108.
FJacoby, Pr. Lt. im Inf.
Zennig beim 2. Bat
Im Sanitãts-⸗ Corps. ovember. Dr. Dse, Unterarzt des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12,
Pr. Ehrenberg, Unterarzt des Gren. Regks. Nr. 100, zu Assist. Aerzten 2. Kl. des aktiven Dienstst andes, Gelpke, Unterärzte der Res. des Res. Ldw. Bats. Nr. I08, zu Assist. Aerzten
Vasmer,
der Res. befördert.
XIII. ( Röniglich Württembergisches) Armee ⸗Corps.
ru ennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere.
Stuttgart, 7. Dezember. Frhr. v. d. Ost en, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Rr. 122, kommdrt. zur Dienstleistung bei dem , . ÜUlm, der Charakter als Major verliehen.
Heider, Steudel, char. Port. Jähnrs. im ĩ zu Port. Fähnrs. mit Patent vom 9. Rovember 1874 C/ resp. VW,
Sieger, Unteroff. im Drag. Regt. Nr. 26, zum überzähligen Port. Fähnr. befördert.
Stuttgart, 7. Dezember. Schwartz Vize⸗Feldw. vom Res.
Landw. Bat. Nr. 12, Nr. 125, Pfleiderer, Nr. 121, zum Sec. Vize⸗Wachtm. vom Res. Landw. Bat. Nr. I27, zum Ses Lt. der Ref. des Ulanen ⸗Regts. Nr. 19 ernannt. Planck, char. Major zur
Inf. Regt. Nr. 120,
In der Reserve und Landwehr.
um Sec. Lt. der Res. des Infant. Regts. zize Feld. vom 1. Batgill. Landw. Regt. Lt. der Reserve der 13. Art. Brig. Eisenlohr,
zum Bezirks Commdr. I. Bats. Landw. Regts. Nr. 126
ernannt.
Abschiedsbewilligungen. m stehenden Heere. zember. v. Borst, Major und Batgz.
Charakters als Oberft⸗ Graf v. Reischach, Port. Fähnr. im Jnf.
behörden entlassen. In der Reserve und Landwehr. — Steinhart, char. Major zur
und Bezirks⸗Commdr. 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 129, der
Abschied mit Pension bewilligt.
Im Sanitãts-⸗ Corps,
Stuttgart, T Dezember. Dr. Reubel, Oberamts Wundarzt in Wangen, zum Stabsarzt der Landw. 2. Bats. Landw. Regts. Rr. 120, Glöckler, Unterarzt der Landw. J. Bats. Landw. Regts. Nr. 126, zum Assist. Arzt 2. Klasse der Landw., ernannt. Assist. Arzt 1. Klaffe der Landw. 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 126,
Dr. K Rr. 21 zu Stabsärzten der Landw. mit Patent vom 1. Oktober
Jäger, rafft, Asstst. Arzt J. Kl. der Landw. 2. Bats. Landw. Regts. Pr. Fehling, Assist. Art. 2. Kl. der Reserve des Res. Landw.
Bats. Nr. 127, zum Assist. Arzt J. Klasse der Reserve ernannt.
—
Beamte der Militär- erwaltung. Durch Allerhöchste 6 ung.
Stuttgart, 30. November. . agazin Aufseher bei dem bisher. Filial· Montirungs · Depot Waldenb . spektor, der Abschied mit Pension und mit der bisher. Uniform be⸗
willigt.
uch, char. Montirungs⸗In=
derzeit Braunschweigisches Kontingent.
fiziere, ortepee-Fähnriche zc.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
m Sanitãts-Corps. u. — Vetterlein, Unterarzt
In der Kaiserlichen Marine. Offiziere zg. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Berlin, 8. Dezember. Heldt, Contre⸗Admiral und Chef der stsee, mit Pension zur Disp. gestellt. Wer ner,
eine
Blu
Verordnung für das Herzogthum Holstein, betreffend die Mortisikation der Allien der Holsteinischen Eisenbahnen und Aktiengesellschaften vom
eines Patents vom 22. März 1872. zurũckgetreten. Schaarichmidt, Opitz, Bouchs, Vize ⸗Feldw. des Gren. Regts. Nr. 100, Mältzer,
Vas Ueb
au 6, und Beschreibungen erläutert sind.
esammten n,, Kaffeemühlen, Bouillontöpfe, Messerputzmaschinen, Petro⸗
leum· Kochapparate, Wageschalen, oljspaltmaschinen ö. Zucker schneiden, Waschtöpfe, Patent ·˖ Wascherollen dlaͤttõfen mit Bũ eleisen, filter, Küchenmöbel aller Art, Meidingersche Füllöfen u. a.
zu nennen sind.
Lange a er str. 26) für Porzellan- Waaren i über die 6 reichen geschmachvollen T
Gewerbe und Sandel. Berlin. Das ö für Haus und Kücheneinrichtungen von
A. Toepf er, Leipziger tra ße 50) welche Firma gleichzeitig in Breglau und Stettin domizilirt, hat foeben einen neuen Katalog ihrer
Per kaufsgegenstände veröffentlicht, deren Mehrzahl durch Illu⸗ , . Das Magazin bietet
vollständige Wirthschaftzausstellung von Gegenst anden für den ; . dar, unter denen besonders Brodschneide⸗
Wasser⸗ mehr
oflieferanten Herrn Jul in s lag, Steingut und Majolika
tockwerke des . erweitert s ö
afel Service, ãser, mentöpfe und Jardinisren, Waschtisch ·˖ Garnituren, Liqueurkasten, en, Urnen, Säulen ꝛc. eine bequeme, die Auswahl erleichternde ersicht dieses Genres vorfindet.
— Der Bazar des Königlichen
jetzt auf drei
8 , , ö. 8 V 15 6865 * Ve nr 6633 z 5 w . 1 — 6 . K 8 6