1874 / 295 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

in Folge der Krisis vom Jahre 1873 eine ähnliche Erfahrung mache werden, steht dahin, jedenfalls müssen wir uns in , . so einrichten, daß wir nicht in Verlegenheit kommen, wenn eine Er⸗ fahrung die bereits in der Vergangenheit einmal vorgekommen ist sich 861 der Her g .

Ferner hat der Herr geordnete für Rudolstadt mit voller Sicher⸗ heit für 1875 einen Ueberschuß von 6 Millionen Thalern in Aussicht gestellt. Es ist ja möglich, daß 1875 ein solcher Ueberschuß sich er⸗ geben wird, es ist aber ebenso möglich, daß der Ueberschuß geringer . 9. ö, 5 r n finanziellen Dingen

zäftigt, vor allen Dingen die bekannt ahl i

im Auge behalten muß. w

In der Diskussion über die geschäftliche Behand⸗ lung der Zustiz gese tze äußerte der Bundesbevollmãchtigte Staats-Minister Dr. Delbrück über den Antrag des Abg. Frankenburger, den Mitgliedern der Kommission statt des Pausch⸗ quantums von 2409 M., Tagegelder zu bewilligen:

Meine Herren! Ich habe Sie zu bitten, dem eben vertheidigten Antrage Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen. Die Frage, ob für die Herren Mitglieder des Reichstags, welche Mitglieder der Kom misston sein werden, Diäten oder ein Pauschquantum in Vorschlag zu bringen sei, ist im Bundesrathe reiflich erwogen worden. Man ist im Bundesrathe sehr entfernt von der Meinung gewesen, daß in der Form des Pauschquantums etwa die Aufforderung zu rascher Arbeit läge. Ich bin überzeugt, daß in den Monaten, die der Kommission zu Ge⸗ bote stehen werden, sie auch bei der angestrengtesten Thätigkeit sich sehr viel Mühe zu geben haben wird, um überhaupt fertig werden zu können. Ein Encourgaement für rasche Arbeit ist eben vollständig überflüssig; die Kommission wird eben nur knapp Zeit haben, bis zum Beginne des nächsten Reichstages fertig mit ihrer Arbeit zu sein. Man hat ebensowenig davon ausgehen können, dur 9 das Pausch⸗ quantum etwa die haaren Auslagen erstatten zu wollen, sodaß kein Ueberschuß bleibe. Das ist weder bei einem Pauschquantum möglich, noch bei Diäten; denn für diejenigen Herren Mitglieder der Kom⸗ mission, die in Berlin ihren Wohnsitz haben, stellt sich natürlich die Sache ganz anders, als für die Auswärtigen. Die ExtÜmplifikationen auf die Reichskommissionen wird in Zukunft auch nicht mehr zutreffen. Denn es ist, wie den Herren aus Etatsvorlagen bekannt geworden ist, in Aussicht genommen, der Kommission, welche das Civilgesetzbuch be⸗ rathen soll, so weit sie hier dauernd versammelt ist, nicht Diäten zu geben, sondern ein jährliches ich kann nicht sagen Gehalt, denn technisch ist es kein Gehalt aber eine jährliche Summe. Die Gründe, welche den Bundesrath entschieden haben, den Vorschlag zu machen, und welche, wie ich annehmen muß, ihn auch entscheiden werden, bei dem Vorschlage zu verharren, sind prinzipieller Natur, sie liegen, glaube ich, ziemlich klar vor.

Dem Reichstag ist jetzt der Gesetzentwurf, durch welchen das Gesetz vom 27. März 1376 bis Ende 1875 verlängert werden soll, vorgelegt worden. Derselbe lautet: Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Ausgabe von Banknoten.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Deuschen Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Art.. Die Bestimmungen in den §§. 1 bis einschließlich 5 des Gesetzes über die Ausgabe von Bankneten vom 27. März 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 51) bleiben bis zum 31. Dezember 1875 in Wirksamkeit.

Art IJ. Zur Ausführung der Anordnungen, welche im Act. 18 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichsgesetzblatt Seite 239) über die Einziehung der nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken und über den Mindestbetrag der auf Reichswährung lautenden Noten getroffen sind, wird Folgendes bestimmt:

53.4. Eine Bank, welche zur Ausgabe von Banknoten befugt ist, darf vom J. Juli 1875 ab Banknoten, welche auf Beträge von 50 Mark oder darunter lauten, wenn dieselben von ihr ausgestellt sind, nicht ausgeben und, wenn sie von einer anderen Bank ausgestellt find, nur an die letztere in Zahlung geben oder bei derselben zur Ein⸗ lösung präsentiren.

S. 2. Die Mitglieder des Vorstandes einer Bank werden, wenn die Bank den Vorschriften des 5. 1 zuwider Noten ausgiebt, mit einer Geldstrafe bestraft, welche dem Vierfachen des gesetzwidrig aus⸗ . Betrages gleichkommt, mindestens aber Eintausend Mark

tãgt.

8. 3. Die Banken sind verpflichtet, bis spätestens den 30. Juni 1875 dem Reichskanzler nachzuweisen, daß nl ben diejenigen e, nungen getroffen haben, welche in Gemäßheit der für sie maßgebenden landesgesetzlichen und statutarischen Bestimmungen erforderlich sind, um die Einziehung ihrer sämmtlichen nicht auf Reichswährung, sowie ihrer auf Reichswährung in Beträgen von weniger als 160 M. lau⸗ tenden Noten längstens bis zum 31. Dezember 1875 herbeizuführen.

§. 4 Die Banken sind ferner verpflichtet, dem Reichskanzler behufs der Veröffentlichung spätestens am siebenten Tage eines jeden Monats den am letzten Tage des vorausgegangenen Monats vorhanden gewesenen Betrag der umlaufenden der in den Bankkassen (ein- schließlich der Filiale, Agenturen und sonstigen Zweiganstalten) befind⸗ lichen eintretenden Falls auch der nach erfolgter Einlösung vernich—

teten Noten, nach den einzel Ab ĩ ĩ

wenn ann, inzelnen Abschnitten (Appoints) gesondert, . Art. HI. Das ge enwärtige Gesetz tritt mi

in Wirtfa mteit geg 9 setz tritt mit dem 1. Januar 1875

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die am 4. Januar bei Lepke hierselbst zur Versteigerung

taloge bei Stargardt) ist besonders reich an Memoiren, Schriften über den Halsbandprozeß, Seltenheiten der französischen . zeit, englischen und französischen Klassikern, wie Voltaire mit eigen⸗ händiger Widmung, vielen Werken über König Friedrich II. und den Aufenthalt des Pinrinzen Heinrich in Rheinsberg, großen Pracht⸗ und Kupfeiwerken, zum Theil in schönen Einbänden.

Das große Oratorium „Wittekind“ von Augu Reißmann ist in vollständigem Klavierauszug mit Text im e gung der Schlesingerschen Buch- und Musikhandlung (Rob. Lienau) hier⸗ selbst soeben erschienen. Das neueste Werk des bekannten Komponisten 1 , . k dem Kaiser und König gewidmet und bereins in ünf deutschen Städten unt ĩ Beifall aufgeführt worden. ? .

Am 8. d. M. ging zum ersten Mal das kleine Lustspiel Zu 9 . ö. 6. ee, 2 Herzog E) über ft e ,n Oldenhurg un? wurde, wie früher im Stadttheater hi i in Wiesbaden beifällig aufgenommen. ; .

Von dem Werke Theodor Martins, „Leben des Prinz⸗ Gemahls“, ist am 8. d. M. der erste Band in ö . öffentlicht worden. Wie üblich, sind der Presse einen Tag vor dem Erscheinen Exemplare zur Benutzung zugestellt worden. Die Königin Victoria hat dem Verfasser ihre Privatkorrespondenzen und Notizen zur Verfügung gestellt. Das Buch ist prächtig ausgestattet, sowohl was Einband als auch Papier, Druck und Illustrationen betrifft. Viele der letzteren sind der Privatmappe der Königin entnommen. Ein Anhang des Werkes enthält nähere Mittheilungen über das musikalische Talent des Prinzen und dessen Ausbildung, auch ein Ver⸗ ö. . . K ein zweiter Anhang den Schriftwechsel zwischen der Königin ictoria und den Königinn Franzosen und der Belgier. .

Wie der „Corr. v. u. f. D.“ mittheilt, erfreut sich die i Nürnberg zum Besten talentvoller deutscher renne! . 3 eut iche Kaulbachstiftung« allseitiger Unterstützung. In Nürnherg hebt sich di: Zahl der Mitglieder, welche sich zu jährlichen Beiträgen verpflichten, fortwährend; namhafte Spenden sind von ein⸗ zelnen Mitbürgern, namentlich vom Reichsrath Dr. v. Cramer · Klett Fabrikbesitzer Zeltner, Fabrikbesitzer Falk übergeben worden. Von andern Gaben sind zu erwähnen eine Spende Sr. Majestät des Kaisers . ö . 500 2 ö außerdem haben großere Summen Se Hoheit der Herzog von Altenburg und Ihre Durchlaucht die in Hohenlohe⸗Wittgenstein übersendet. . ö

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der deutsche Veterinär⸗-Rath hat eine Resolution schlossen, welche sich auf die Nothwendigkeit einer 2 des . lichen Unterichts⸗ und Prüfungswesens bezieht und dem Reichskanzler Amt überreicht. Im lũandwirthschaftlichen Ministerium ist dieselbe bereits in Erwägung gezogen und einer Kommission zur Begutachtung übergeben worden. Die Resolution lautet:

J. Der deutsche Veterinärrath erklärt: I) die in der Verord⸗ nung des Norddeutschen Bundeskanzler⸗Amts am 25. September 1869 gegebenen Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte genügen nicht, einen wissenschaftlich gebildeten und praktisch tüchtigen thier⸗ ärztlichen Stand, wie er zum Vollzug eines geordneten Reichs- und Landes Veterinärwesens enforderlich ist, zu erzielen; 2) eine Reform der Prüfungsvorschriften und des thierärztlichen Unterrichts ist daher ein dringendes Vedürfniß, und es ist hierbei zu erstreben: a. eine höhere humanistische Vorbildung für die Zulassung zum thier⸗ ärztlichen Studium; b. eine längere Studienzeit; c. eine gründliche fach wissenschaftliche Ausbildung mit besonderer Berücksichtigung der Naturwissenschaf ten; d. die Vornahme der thierärztlichen Approbation Prüfung auf der vollständigen Erledigung, der Fachstudien. - II. Der standige Ausschuß des deutschen Veterinärrathes wird beauftragt, dem Fürsten Reichs kanzler vorstehende Resolution in einer motivirten Eingabe mit der Bitte, vorzulegen, eine Reviston der Prüfungs vor-

schriften für die deutschen Thierärzte baldigst veranlassen zu wollen.

Gewerbe und Handel.

Berlin. Der Verein der Fleisch⸗Konsumenten wi

am Sonnabend den 19. d. Ms., zunächst . der ö burgstraße 45, Nachmittags zwischen 6 und 9 Uhr, das erste Fleisch an die Mitglieder gegen Vorzeigung ihrer Karte ver— kaufen, während die Geschäftseröffnung der anderen Vereins⸗ niederlage in den ersten Tagen der folgenden Woche in Aussicht ge—⸗ nommen ist. Diejenigen Haushaltsvorstände, welche sich bei den Herren Berthold oder v. Ising gemeldet haben, können ihre Mit- gliederkarten an folgenden Stellen gegen Zahlung von 2 Thlr. empfangen; bei Hrn. Bläschke, Oranienstraße 131 im Laden, bei Hrn. Kitzeroth Nachfolg., Friedrichsstraße 3 im Laden, bei Hrn. Richter,

kommende Gräflich D. sche Bibliothek von ca. 309900 Nummern (Ka

Wilhelmstraße 127 im Laden. Jedermann kann du ö i Mitgliedskarte und Zahlung von 2 Thlr. an diesen 533 an ** ein beitreten. Statuten sind ebendaselbft unentgeltlich zu haben.

Nach der Bilanz der Stärke⸗Zucker⸗Fabrik, Akti Gesellschaft (vorm. G. A. Köhlmann 5 in , furt a. O. pr. ult. Seytember er. beträgt der bei dem Unternehmen erzielte Reingewinn 93 451 Thlre; hiervon sollen 2.009 Thlr. zu Zahlung einer Dividende von 12 * auf 600 000 Thlr. Aktien kapin verwendet werden, 9345 Thlr. kommen dem Vorstand und den Beamten, 4612 Thlr. dem Aufsichtsrath als Tantieme, 4672 Thlr fließen in den Refervefonds und 2761 Thlr. werden auf nene Rech nung vorgetragen. Schulden hat die Gesellschaft gar nicht, dagegen 1 Guthaben beim Banquier von 58,265 Thlr., ein Wechsel-Konto ban 102.818 Thlr. und ein Kontokurrent⸗Saldo zu Gunsten der Gesellschast von 328559 Thlr. Allerdings schließt das Waaren⸗Konto noch mit ö Thlr., e , dieser Betrag sich in.

ͤ nbedeutend verringert haben. Auf Abschrei bisher 18,466 Thlr. verwendet worden. J

Der Hänichener Steinkohlenbau⸗Verein zu D den hat pro 18731874 von dem 1419 Scheffel umfassenden . Kohlenfeld bis 69 abgebaut 259 Scheffel und sind mithin noch ab— zubauen 1160 Scheffel. Auf den im Gange befindlichen drei Schäch= ken betrug die Förderung im verflossenen Betriebs jahre 980, 136 Hekt Kohlen, d. i. 2433 Hekt. weniger, als im Vorjahre. Der erzielte Bruttogewinn beziffert sich auf 102671. Thlr. (102551 Thlr. in . 9 , ,. w Thlr. (50,574 Thlr. in

72 / und die Dividendenmasse au 42, 000 glei 4 auf ein Aktienkapital von 240,000 Er nf k

Die Mittheilung der „Frkf. Börsenztg.“ daß bezügli Erwerbung der bayerischen Bst bahn en die ae 6 . Staatsregierung dem Verwaltungsrathe die Uebernahme der Aktien zum Kurse von 115 offerirt habe, wird der „Allg. Ztg.“ als eine unrichtige mit dem Beifügen bezeichnet, daß die Staatsregierung ein bestimmtes Offert noch gar nicht gemacht habe.

Die „Carlsruher Ztg., meldet: Nachdem die Kaiserli und Königliche oösterreichischꝛungaxrische K ke,, tee,. 666 zu . zum Kon sul daselbst

z emselben das zur Ausübung sei ionen erfor⸗ derliche Exequatur ertheilt ö,. n,,

Verkehrs⸗Anstalten.

Von den gemeinschaftlich von Baden und Elsaß Lothri herzustellenden acht neuen Schiffsbrücken sind, 9. . zufolge, sechs im Jahre 1873 dem Verkehr übergeben worden, nmlich zwischen Markolsheim und Saßbach, Schöngu und Weisweil, Rheinau und Kappel, Gerstheim und Ottenheim, Eichwald und Neuenburg Selz und Plittersdorf; im Bau begriffen sind die Schiffsbrůcke n zwischen Gambsheim und Freystedt und Drusenheim und Greffern.

Alnlaͤßlich des jüngsten großen Unglücks auf dem St. Bern— hard wird in der ‚Noup. Gaz. du Val.“ die Frage der Erstellung eines Telegraphen von beiden Seiten des Berges nach dem Hospiz in Anregung gebracht. Vom Hospiz gas würde jeweilen dem nächsten Bureau mitgetheilt, wenn die Passage über den Berg mit Gefahr . wäre, und auf diese Weise vielen Unglücksfällen zuvor.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, den 17. Dezember. Opernhaus. (251. ä stellung. Preciosa. Schauspiel mit Gesang ö. gar in . theilungen von P. A. Wolf. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Taglioni. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (263. Vorstellung.) Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Seribe. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Freitag. den 18. Dezember. Opernhaus. (252. Vor⸗ stellung.) Die Zauberflöte. Qper in 3 Abtheilungen von Schi⸗ kaneder. Königin der Nacht: Frl. Grossi. Pamina: Fr. Kupfer⸗ Berger. Sarastro: Hr. Fricke, Tamino; Hr, Schott. Papageno: Hr. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. spr , 93 . Ein Erfolg. Lust⸗

i en von Paul Lindau.

n,. Anfang halb 7 Uhr.

Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den ,,, den He. lasten des Spernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗

gen angesehen und finden keine Berücksichtigung.

Prozeßverhandlung gegen den Grafen von Arnim.

. Berlin, 14. Dezember. 6. Sitzungstag.

n der gestrigen Nachmittagssitzung sind die Ve ; den Grafen von Arnim zum . . JJ

Nach Eröffnung der Sitzung um 35 Uhr Nachmittags nahm zunächst der Staatsanwalt Tessendorff das Wort zur Replik auf . JJ des Rechtsanwalts Dockhorn, worauf dieser

arte.

Darauf hielt der dritte Vertheidiger des Angeklagten, Ne = walt Mun kel von hier, seine Rede, auf . ,, Tessendorff ebenfalls erwiderte. Auch die beiden gestern zum Worte gelangten Vertheidiger beantragten, wie der erste, am Schlusse ihrer Reden die Freisprechung des Angeklagten.

Nachdem der Letztere dann selbst noch zu einer kurzen Bemerkung das Wort genommen, wurden die Verhandlungen um 5. Uhr von dem Vorsitzenden, Stadtgerichts- Direkter Reich mit der Erklärung geschlos= sen, daß ebenso wie hier nach dem Zen ß der Vertheidigung eine unpar⸗ teissche Leitung der Verhandlungen stattgesunden habe, er dassel be Prädi⸗ kat auch für den Untersuchungsrichter in Anspruch nehmen müsse. Wir beide,ů“ bemerkte derselbe. ahaben nichts mehr und nichts An berch ge⸗ than, als nach bestem Wissen und Gewissen das, was die Pflicht und die Sitte des Richters, des preußischen Richters insbesondere, von jeher war und hoffentlich immer bleiben wird.“

Zur Verkündigung des Urtheils wurde eine besondere Sitzung auf Sonnabend, den 19. d. Mis., Nachmittags 4 Uhr, an beraumt.

Dislokation s-Karte der Kriegsmacht des Deutschen Reiches. Von Eugen Freiherr von Trölrsch, Königlich . bergischen Hauptmann a. D. Constanz im Selbstverlage des Verfassers und in Kommission der Landkartenhandlung von J. Neumann in Berlin (W. Jägerstraße 25. Ladenpreis 6 Mark.). Zweite Auflage. 1875 Freiherr v. Tröltsch übergiebt hiermit dem militarischen Publikum eine sorgfältig entworfene, in der litho⸗ graphischen Anstalt des Herrn J. A. Pecht zu Gonstanz vorzüglich ausgeführte Dislokationskarte der deutschen Kriegsmacht in einem Maßstabe von 1: 1,000 000, wie, dem M. W. Bl. zufolge, eine solche in gleicher Vollkommenheit noch nicht vorhanden war.

Auf derselben sind neben dem Namen des Gamisonsortes die da⸗ jelbst befindlichen Kommandohehörden, Truppentheile und Militãr⸗ anstalben, bei welchen selbst die Brieftaubenstationen nicht vergessen . in die Augen springende, oft recht sinnige Bezeichnungen

Ueber Berlin erhebt sich der deutsche Reichsadler mit ausgehreite ten Schwingen, in seinen Fängen den Namen des Chefs . Armee Sr. Majestät des Kaisers haltend, während über dem Adler die deutsche k . , , . Bende schwebt.

Bei Kiel und Wilhelmshaven sind außer dem Seebataillon u der See ⸗AUrtillerie⸗ Abtheilung die Marine ˖ Etablissements, die 24m schiffe u. s. w. angegeben.

Auf dem nicht von dem Deutschen Reiche eingenommenen Raume der Karte finden wir die genaue Zeichenerklärung, die Armee⸗Organisation, die Armee. Eintheilung mit Angabe der Garnisonen, ferner die Marine: die Organisation, die Namen der vorhandenen Kriegsschiffe. Links hiervon endlich ein militärisches Ortsregister, dessen Namen auf der Karte leicht aufzufinden sind, da dieselbe in mit großen und kleinen Buchstaben bezeichnete Quadrate eingetheilt ist und die betreffenden Bucht aben jedem Namen beigefügt sind.

Zur Herstellung der Karte sind benutzt werden: die Karten von Kiepert, Petermann, Liebenow, die große Post⸗ und Eisenbahnkarte des Königreichs Preußen, während a1 Quelle zu dem Texte und Einzeichnung der Truppen c. Die Königlich preußische Rang⸗ und 5 sowie jene von Bayern, Sachsen und Württemberg

enten.

Die Karte giebt ein so deutliches Bild und ist so zweckent⸗ sprechend und gewissenhaft angefertigt, daß dieselbe g . sowie auch dem Privatmanne warm empfohlen werden darf.

Das Gothaische genealogische Taschenbuch nebst diplomgtisch- statistischem Jahrbuch, (Gothg hei J. Perth es) ist. soeben in seinem 112. Jahrgang in der bekannten Ausstattung erschienen, In der neuen Ausgabe hat namentlich das diplomgtische statistische Jahrbuch eine umfassende Umarbei⸗ tung erfahren, bedingt einmal durch die immer weiter schreitende Ver⸗ breitung der europäischen , wie durch den Fortschritt in Fülle und ehalt der Produktion sta—

tistischen Materials Vornehmlich ist die inanzstatisti i . - il berücksichtit worden; dagegen sind die , ,,, , auch) diesmal wieder mehr beschränkt, wie denn überhaupt die ausführlichen Erläuterungen über die im Hofkalender in kürzester Form mitgeteilten Zahlen künftig der jährlich denselben begleitenden Publikation „Die Bevölkerung der Erde“ (Jährliche Uebersicht über nene. Arealberechnungen, Gebietsveränderungen, Zählungen und Schätzungen der Bevölkerung auf der gesammten Erdoberfläche, Her⸗ ausgegeben von E. Behm und G. Wagner. III. Jahrgang. Gotha,

Mit Rücksicht auf die Einführung der Markrechnung sind die finanzstatistischen Angaben für die meisten Staaten 5 n . mark ö,, .

ie Armee ebersichten haben hinsichtlich Frankreichs,

Großbritanniens, Italiens, Oesterreich Ungarns, Ruß . der Türkei eine neue Gestalt angenommen. In dem Bereich der Angaben über das Verkehrswesen sind diesmal eine ganze Reihe von Staaten getreten, wie Mexiko, Pern, nruguay, Tunis, Japan u. A, üher welche bigher noch keine derartige Notiz vorhanden war. Post, Eisenbahnen. Telegraphen und Handelsmarinen sind am Schlusse des statistischen Jahrbuches wieder, wie vor zwei Jahren, zu „vergleichenden Uebersichten vereinigt und geben so in knappester Form ein Bild der wahrhaft großartigen Entwickelung dieser Ver⸗ kehrsmitte! innerhalb eines so kurzen Zeitraumes. Als arti= stische Beigaben zieren den Jahrgang 1875 die Portraits Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Edinburgh und seiner Ge⸗ mahlin, Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Herzogin Marie von Edinburgh, geb. Großfürstin von Rußland, ferner Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzegin Marig Theresia von Desterreich, geb. Infantin von Spa—⸗ nien, und des Präͤstdenten der französtschen Republik, Marschalls Mac ö 66 von e , n.

In derselben vortrefflichen Ausstgttung ist zu leich auch die fran⸗ zösische Ausgabe für 1875 unter dem Titel a, . e . . Annuaire gönsalogique, diplomatique et statistique“ . , .

Das gleichzeitig im Verlage von Justus Pert es in Gotha erschienene Gotha ische genealogische 2, der Gräflichen Häufer für 1875 (43. Jahrgang) enthält folgende neu aufgenommene Familienartikel: Bänffy de Losontz, Jankovics von Daruvär, Randwyck, Resseguier de Mireinont, Rey, Saint, Ignon und Schenk von Stauffenberg.

Das / Gothaische geneglogische Taschenbuch der Frei— herrlichen. Häuser für 1875 das jetzt in den 25. Jahrgang tritt, ist durch 4 neu aufgenommene Familien bereichert worden. Auch diesmal ergänzen sich der 25. und 24. Jahrgang gegenseitig. Das Taschenbuch trägt an seiner Spitze das Bin, des Kaiserlich Ffterreichischen Ministers des Innern, Freiherrn Lasser von Zollheim.

Justus Perthes, 1574) überlassen bleiben wird.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kefsel Druck: W. Elsner.

Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

Beilage Anzeiger und Königlich Pren

Berlin, Mittwoch, den 16. Deze

daß die nach §. 2 der ge, chen Bekanntmachungen bei ß das fernere

leiten ist und daß für anntmachungen die vor⸗

Talons findet nicht

bernommenen Verpflichtungen sammten Vermögen und ihrer

zum Deutschen Reichs⸗ Mt 295.

Königreich Preußen.

m wegen Ausgabe au der Stadt Altona im (2400 000 Reichsmark) Vom 4 November 1874.

von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

ollegien der Stadt Altong zur thwendiger und nützlicher Unter- sowie zur Rüczahlung ãlterer Anleihe von 800 060 (acht⸗ 1060006 Reichsmark wei Mil- schlosfen und dare uf an⸗ Ausgabe von

II. Juni 1833 ahlungs verbindlichkeit IJ. September nwärtiges Privilegium be vorgedachter Obli⸗

tionen Litt. E. Nr. 2451 Reichsmark, 640 Qbli⸗ Reichmark

1Iñ. Juli 1863 mit der näheren M Verordnung zu erlassenden ö Stadt Altona zu b Astonaer Kreisgerichte ein Verordnung vorgeschriebenen Be chten Blätter zu benutzen Das Aufgebot und die

t.

Zur Sicherheit der hierdurch ü haftet die Stadtgemeinde mit ihrem ge Steuerkraft. Altong, den Der Magistrat.

f den Inhaber lautender Obliga— eantragen, da

Betrage von S00 000 Thlrn. dem Magistrate der

Verfahren bei alle durch die

Privileg in

Wir Wilhelm, Mortifizirung von ertheilen, nachdem die städtischen K Bestreitung der Kosten verschiedener no hm Interesse der Kommune, staͤdtischer Schulden die Aufnahme undert Tausend Thalern) gleich 2, lionen Vierhundert Tausen getragen haben, der Stadt auf den Inhaber lautenden tionen zu gestatten, in Gemäß wegen Augftellung von Papieren, an jeden Inhaber enthalten und der 1657 (Gesetz Sammlung Seite 1518) Unsere landesherrliche Genehmigung gatlonen unter nachstehenden Bedingungen:

Es werden ausgegeben: 1040 Obliga Reichsmark 520000 3451 bis 4130 jede zu 1000 tt. 83. Nr. 4131 bis k, 120 Obligationen

nehmungen im

. ;

d Reichsmark) be Das Stadtverordneten Kollegium. Altona zu diesem Behufe die und mit Zinzcoupons verse heit des §. Z des Ges welche eine Verordnung vom

onger Stadtobligation. . Reichsmark... Pfennige.

m 1. Oktober 18... (1. April 18.) kraum vom 1. April 31. März 18.59)

Stadtkasse.

ö . zur Alt

ligation für den 3

zur Ausga (1. Oktober bis

bis 3490 jede zu 509 gationen Litt. F. Nx. o40. 000 Reichsmark sede zu 2000 Reichs

Reichsmark,

320 Obligationen Li mark 640, 000 Reichmark, bis 4570 jede zu 5000 Reichsmark 600 000 in Summa 2400, 00 Reichsmark,

Die Obligationen sind n stellen und mit vier und einhal von Seiten der schuldnerischen der Qbligationen kündbar und von s einhalb vom Hundert des Gesammt Obligationen sährlich zu amortisi

Vorstehen des Privilegium, Dritter ertheilen und durch gationen · Inhabe wird, ist nebst

diesen gehörigen Anweisung egierung zu Schleswig zur

Urkundlich unter Unserer gedrucktem Königlichen Insie

Gegeben Berlin, den 4.

Camphausen.

ts. Mitglieder, sowie des Stadt- 8 Stellvertreters können unter edruckt werden. eines Kontrol⸗

nden Schema auszu⸗ ährlich zu verzinsen, ach näherem Inhalte destens mit zwei und der ausgegebenen

ach dem anliege b vom Hundert i Stadtgemeinde n elbiger min Kapitalbetrags

elches Wir vorhehaltlich der welches für die Befriedigung der keinerlei Gewähr übernommen Der Zingcvupons und durch das Amtsblatt

ft und bei⸗

andige Unterschrist

Talon :

zur Altonaer Stadtobligation

litt, Nr. er R

Inhaber dieses Talons empfängt g

Altonaer Stadtkasse am.. 2

Coupons zu obiger

Wird von dem

Aushändigung der Zins?

en Eutscheidung über

der dez Talons sistirt.

Altona, den.. . Der Magistrat.

Der Kontrolbeamte. (Die Unterschriften der Mag verordneten · VoVꝗstehers und den Talons mit Lettern oder Falsim Es muß jedoch die eigenhändige beamten hinzutreten.)

Rückgabe an die von zehn Zins⸗

ion Widerspruch gegen die tere bis zur ge⸗ esitzes der Obli⸗

r Seitens des Staates egen dessen

dem Schema der Obligationen, en (Talons) llgemeinen Kenntniß zu chsteigenhändigen Unterschri

Stadtobligation.

Inhaber der Obligat

9. 66 s ö

slepenber 1874. er die Rechtmäßigkeit des 8

385 . Gr. zu Eulenburg. Achenbach. Das Stadtverordneten · Kollegium.

Mitglieder, sowie des Stadt- Stellvertreters können unter empeln gedruckt werden. schrift eines Kontrol-

(Ausgefertigt in Ge 4 November 1874. wig von 1874

Personal⸗Veränderung en. Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehend Berlin, 8. Dezember. Sec. Lt. vom Ulanen⸗ Winterfeld, Sec. Lt. vom Ulg Regt. Nr. 11, versetzt. Nr. 38, in das D., zuletzt Sec. d zwar als Prem. Lt.

en Heere.

iedebach u. No stitz⸗ r. II, in das 2. Garde Ulanen. n. Regt. Nr. 165, in das Port. Fähnr. vom

1II6, im stehenden r. 11 wieder

n der Res.

d ein halb Prozent Obligationen zurück⸗

gezahlt wird. bt der umstehend ab⸗

gedruckte Plan. Altona, den Der Magistrat. (üinterschrift des Magistr Mitgliedes, sowie des Stadtveror vertreter.)

Plan, betre gationen der Das Kapital wird mit vier verzinst und werden ber, sowie später, gabe der zu jeder auf der Altonaer ungültig, wenn sie nicht vor dem Gesetz⸗Sammlung rist zur Zahlung präsentir Talon beigegeben, gegen ons an den In Erhebt der Inhaber de der Couponbogen an den gerichtlichen Eutscheidung Obligation oder des Talons d Coupons sistirt. Zur Tilgung Wochentage im

Trautvetter, eld⸗ Art. Regt. Nr. 6 t. im Inf. Regt. Nr. im Gren. Regt. N

v. Bis marck, Sec. Lt. vo Sec. Lt. von der Re Feldjäger Corps als Sec. Lts.

16

Stadtverordneten. Kollegium. ats⸗Dirigenten und eines dneten · Vorsteh

Füs. Regt. Pr. Lt. a. Heere, un

Berlin, 10. D des Drag. Regts. Inf. Regts. Nr. 66 Und Feldjäger versetzt.

Abschiedsbewilligung en. Im stehenden Heere e pi us, Ob

Magistratz⸗ ers und seines Stell⸗

Nr. 12, Mechow,

ber lautenden Obli⸗ in das Reitende

oo, 000 Reichsmark. lb vom Hundert jährlich albsaährlich am 1. April und Ok nicht verjährt sind, gege f Jahre ausgefertigten Coupons ällige Coupons werden ch das Gesetz vom 9. Fe eingeführten vier

t worden sind. Jedem Coupon dessen Rückgabe die folgende Talons vorabfelgt wird. ation gegen die Aushändigung Widerspruch, so wird bis zur t des Besitzes der Auszahlung des

ffend die Ausgabe von auf den Stadt Altona im Betrage vo und ein ha die Zinsen h so lange dieselben Obligation auf Stadtkasse aus Ablaufe der dur

Seite 341)

erst à la suits des Fu von Gosel, mit Penston v. Eschst ruth, N ( r. 12 und Präses einer ß zum Tragen der Uni⸗ Graf v. Sparr, H ussicht auf

ski, Hauptm. zur Disp., mit feiner bisher. ienst und seiner bis-

Berlin, 8. Dezember. Cor Rr. 1 und Kommandant Uniform zur Disp. geste t ü la suite des Hus. die Erlaubni

bruar 1869 Major zur Ver jährungs bogen wird ein Serie der Coup

Dip. zuletz Ankauf ⸗Kommission, form des genannten D., zuletzt Pr. lung in der G

Regts. ertheilt. auptm. a4.

Gren. Regt. Nr. 7, die ensd'armerie ertheilt. 10. Dezember. zuletzt Battr. Chef im 1. Garde Penston nebst Aussi her. Uniform der A

loninhaber über die Rechtmäßigkei ie Auslieferung und

en jährlich vom Jahre 1876 an ens zwei und ein halb vom Anleihe öffentlich ausgeloost Monats Oktober auf der Rummern werden im Deut Anzeiger, im Amts im Altonger M hurger Börsenhallenliste

dafür die staͤdtischen rung zu Schleswig Zahlungstages hört

nf Kündigung nicht das Recht vor, einen auszuloosen oder die halb sechs Monate zu d jedenfalls auf Höhe welche sich aus den durch mungen für die Stadt-

der Rückzahlung wird auch in die⸗ bekannt gemacht. ur gegen Auslieferung d ch nicht fälligen Zinscgupons. Nominalbetrag der fehlenden

welche nicht binnen Zahlung vorgezeigt, ation angemeldet wer⸗ tpunkte die Zahlungs

v. Kuno w Feld ⸗Art. Regt. cht auf Anstellung im Civild bschied bewilligt.

In der Reserve und E 10. Dezember. i g7, mit schlichtem Abschied e

dieser Anleihe werd April mindest Gesammtkapitalbetrages der e des folgenden ie gezogenen ch Preußischen Staats egierung zu Schleswi in der Ham Rückzahlungstag o bestimmen lichen Regie

Hundert des Sec. Lt, von der Res. des und am ersten Wochent Stadtkasse ausgezahlt. schen Reichs und Köni blatte der Königlichen in den Altonaer Nachrichten und ei Monate vor dem dieser Blätter eingehen, s Genehmigung der König Ablaufe des angekündigten ffenden Obligationen auf. steht ein Recht sich die Stadt den oben festgestellten, nen zur Auszahlung inner ltene Mehrausloos Tinnahme⸗Ueberschüsse stattfinde mmtanleihe bestrittenen Unterne kommune etwa ergeben werden. Die Kündigung und der Tag e in den vorbezei Kapitals erfolgt n nebst den no

Inf. Regt. Nr.

Sãchst sches) Armee · Corps. ortepee-⸗ Fähnrich förderungen und Versetzung en ꝛg. nden Heere.

tz, Hauptm. und Ad im Schützen ⸗Regt. t. Funktion,

XII. Ktöniagli Offiziere Grnennungen, Be

v. Carlo wi

wenigstens dr Sollte eines Kollegien mit ein anderes. Mit dem die Verzinsung der betre

Dem Obligations ⸗Inhaber zu. Dagegen behält größeren Betrag, als sämmtlichen Obligatio Die vorbeha

der 2. Inf. P ö e.

auptm. un Adsutanten der 2. Inf. einem dermaligen Kommando

Novem ber.

Nr. 24, unter Entbindung von Genenalstabe im Grenadier⸗Regiment El fa, Sec. Lt, im letzt ec. Lts. im Inf. Regt. 1 Secendorff, char. Port. Fähnr. i ring, char. Port. Fäh Beschwitz char. Po chki, char. hnr. des 2. egts, Sander, rt. Regts. Nr. 28, ar. Port. Fähnrs. des Fuß · Art.

In der Reserve und

v. Ehrenthal, in die Reserve versetzt. 2. Batz. Landw. Regts. nf. befördert. Friedl Gren. Regts. Ny. 101, Sec. Lt. der Res. des Ulan. zeitiger Plazirung im

auptm. und Comp. ech, Heddenhausen, Pr. Ltg. befördert. Gren. Regt. Nr. 10 f. Regt. Nr. 153, v. M m Inf. Regt. Nr.

8 J. Reiter ⸗Regts,. Bade v. Gayl, 36

Nr. 101 zum H enannten Regt., B r. 19, zu

diese Gesa rt. Fahnrs. vo

m letzteren Fall chneten Blättern

ie Rückzahlung des betreffenden Obligation In Ermangelung letzterer vom Kapital abgezogen. Ausgelooste dreißig Ja oder als ver den, erlöschen und hört von verbindlichkeit der jährlich einmal in rufen werden. Das Aufgebot teter Obligationen o

eiter Regt Meißner, Markowsky,

ähnrs. des Sahr, Gro r. 2, zu etatsmaͤß. Port.

andwehr. r Lt. des Feld

kündigte Obligationen, Fähnrs ernannt.

ch dem Fälligkeitstermine zur loren oder vernichtet zur dem genannten f. Solche Obligationen s

Blättern aufge⸗

orener oder vernich⸗ Vorschriften der

Art. Regts. sch, See. Lt.

Sec. Lt. der Lt, der Res. bef gts. Nr. 18, in die Linie, Regimente und 72, zurückgetreten.

Novem ber. Nr. 28, definitiv

der Stadt au den oben genannten öffentlichen

und die Amortisation verl der Zins coupons erfolgt

eserve des unter gleich Schaarschmidt,

ßischen Staats⸗Anzeiger.

187M.

Vize⸗Feldw. des Gren. Regts. Nr. 101, Schön, Noack, Förster, Fischer, Vize ⸗Feldw. des Inf. Regts. Nr. 102, Körner, Winzer, Rössing, 4. chmann, Liebe, Teuscher, Golle, Schnorr, Vize ⸗Feldwebe

' Hz af egtg. Air. ios, Müll er, Vize Felöw. Des Nr. 105, Rude rt, Vize⸗Feldw. des Inf. Regts. Nr. 106, refe, Siede, Busschkiel, Vize Feldw. des Inf. Regts.

p. Craushaar, Höckner, Vize Feldw. des Vize · Feldw. des Jäger⸗Bats. Vize Wachtm. des Garde⸗

der,

Vize⸗Wachtm. Lempe, Thomas, ö Schütz e.

egts. Nr. 28, Lucas, Vize ⸗Feldw. d

Sec. Tts. der Res. in ihren Regtrn. resp.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. November. Zennig, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 101, unter

Verléihung des Hauptm. Charakters. Sa eb Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 102, Beide in Genehmigung ihrer

Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt, unter gleichzeitiger An⸗

bschiedsgesuche mit

stellung als Landw. Adjutanten, Hauptm. Zennig beim 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 101, Pr. Lt. Jachby beim Res. Landw. Bat.

Nr. 108.

Im Sauitãts- Corps. . November. Dr. Dfe, Unterarzt des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, Pr. Ehrenberg, Unterarzt des Gren. Regks. Nr. 100, zu Assist. Aerzten 2. Kl. des aktiven Dienststandes, Gelpke, Vasmer, Unterärzte der Res. des Res. Ldw. Batz. Nr. 108, zu Assist. Aerzten

2. Kl. der Res. befördert.

XIII. (d5niglich Württembergisches) Armer⸗Corps. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. . Stuttgart, 7. Dezember. Frhr. v. d. Ost en, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 122, kommdrt. zur Dienstleistung bei dem Festungs · Gouvernement Ülm, der Charakter als Major verliehen. v. Hein * Steudel, char. Port. Jähnrs. im Inf. Regt. Nr. 120. zu Port. Fähnrz. mit Patent vom g. November 1874 C/ resp. V/ W, Sit ger, Unteroff. im Drag. Regt. Rr. 26, zum überzähligen Port.

Fähnr. befördert. In der Reserve und Landwehr.

Stuttgart, 7. Dezember. ,, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. Rr. 127, zum See. Lt. der Res. des Infant. Regts. Rr. 155, Pfleiderer, Vize Feldw. vom 1. Bataill. Landw. Regts. Nr. 131, zum Sec. Lt. der Reserve der 13. Art. Brig., Eisenlohr, Vize⸗Wachtm. vom Res. Landw. Bat. Nr. 127, zum Sec. Lt. der Ref. des Ulanen ⸗Regts. Nr. I9 ernannt. Plan ck, char. Major zur Dip. zum Bezirks- Commdr. 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 126

ernannt.

Abschiedsbewilli gungen. m stehenden Heere. Stuttgart, J. Dezember, v. Borst, Major und Bats. Cowmmdr. im Inf. Regt. Nr. 126, der Abschied mit Pension und mit der Regts. Uniform unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗ Lieutenant bewilligt. Graf v. Reifch ach, Port. Fähnr. im Inf. Regt. Rr. 12, wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit zur Di sp. der Erfatzbehorden entlassen. In der Reserve und Landwehr. .

Stuttgart, 7. Dezember. Steinhart, char. Major zur Disp. und Bezirks Commdr. J1. Baté. Landw. Regts. Nr. 129, der

Abschied mit Pension bewilligt.

Im Sanitäts- Corps.

Stuttgart, L. Dezember. Dr. Reubel, Oberamts⸗Wundarzt in Wangen, zum Stabsarzt der Landw. 2. Bats. Landw. Regts. Rr. 129, Glöckler, Unterarzt der Landw. 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 126, zum Assist. Arzt 2. Klasse der Landw., ernannt. Jäger, Affist. Arzt J. Klasse der Landw. J. Bats. Landw. Regts. Nr. 126, Hi Krafft, Afstst. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 131 zu Stabsärzten der Landw. mit Patent vom 1. Oktober 1554, Pr. Fehling, Assist. Arzt. 2. Kl. der Reserve des Res. Landw. Batz. Nr. iM, zum Assist. Arzt 1. Klasse der Reserve ernannt.

Beamte der Militãr · Zerwallung. Durch Allerhöchste Verfügung. Stuttgart, 30. November. n. aggzin ⸗Aufseher bei dem bisher. Filial· Nontirungs· Depot Waldenbuch char. Montirungs⸗ In⸗ spektor, der Abschied mit Pension und mit der bisher. Uniform be⸗

willigt.

dera lic Braunuschweigisches Kontingent. ffiziere, ortepee Fähnriche z. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Sanitäts-Corps, ; Braunschweig, J. Dezember. Br. Vet terlein, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 92, zum Assist. Arzt 2. Kl.

der Res. befördert.

In der Kaiserlichen Marine. Offiziere ꝛe. Ernennungen, Beförderung en und Versetzun gen. Berlin, 8. , Heldt, Contre Admiral und Chef der Marine⸗Station der Oft ee, mit Pension zur Disp. gestelll. Werner, Kapitän zur See, zum Chef der Marine⸗Station ber Ostsee ernannt.

Gewerbe und Sandel.

Berlin. Das Magazin für Haus und Kücheneinrichtungen von A. Toepfer, , hö, welche Firma gleichzeitig in Breslau und Stettin domizilirt, hat soeben einen neuen Kataleg ihrer

aupt· Verkaufsgegenstãnde veröffentlicht deren Mehrzahl durch Illu trationen und Beschreibungen erläutert sind. Das Magazin. bietet eine vollständige Wirthschaftsausstellung von Gegenständen für den gesammten Hausbedarf dar, unter denen besonderz Brodschneide⸗ maschinen, Kaffeemühlen, Bouillontöpfe, Messerputzmaschinen, Petro leum⸗Kochapparate, Wageschalen, Gilt nn g , . Zuckerschneiden, Waschtöpfe, Paten Wascherollen. Pl ttöͤfen mit e n Wasser⸗ füter, Küchenmöbel aller Art, Meidingersche Füllöfen u. a. mehr

zu nennen sind. . Der Bazar des Königlichen flieferanten Herrn ulins

2 4 Lange (Fäg er ftr. 26) für Porzellan-, gil Steingut und Majolika nee n, etzt auf drei Stockwerke des Hauses erweitert, so 2 * über die zahlreichen , Tafel Service, Waarenglãser, . Hir ne hip und FJardinlsren, Waschtisch . Garnituren, Liqueurkasten, Vasen, Urnen, Saulen 2c. eine bequeme, die Auswahl erleichternde

eines Patents vom 22.

etreffend die Mortisikation Opitz, Bouchs, Vize ·˖ Feldw.

Aktiengesellschaften vom Mältz er,

Verordnung für das H

der Attien der Holsteinisch des Gren. Regt. Nr. 100,

en Eisenbahnen und

U lcherficht dieses Genres vorfindet.