die Zusammensetzung des nãchsten Kongresses zu bilden. Ein Theil der Senatoren scheidet allerdings am 4 März aus, die Partei der neu zu wählenden Senatoren läßt sich aber mit Sicherheit annehmen, da die Zusammensetzung der verschiedenen Staats⸗ legislaturen, denen diese Wahl obliegt, bereits bekannt ist. Die nachstehende Tabelle ergiebt mithin einen genauen Ueberblick über die durch die jetzigen Wahlen eingetretenen Veränderungen in der Zusammensetzung des Kongresses, wobei noch zu bemerken ist, daß augenblicklich in Folge bestrittener Wahlen in Louistana ein Platz im Senate und einer im Repräsentantenhause unbe⸗
setzt sind.
Staaten.
Repräsentantenhaus. 1874. 1875. Rep. Dem. Rev. Dem.
5 2 6
. 1875. 6 Dem. . Dem.
*
Alabama Arkansaz Californien Connecticut Delaware Florida Georgia Illinois Indiana Jowa
Kansas Kentucky Louistana Maine Maryland Massachusetts Michigan Minnesota Mississippi Missouri Nebraska Newada New⸗Hampsphire New⸗NYersey New⸗Jork Nord · Carolina Ohio
Oregon Pennsylvania Rhode Island Süd Carolina Tennessee Texas Vermont Virginia
West ⸗· Virginia Wisconsin Hö K
Im Ganzen 49 41 32 19 93 111 181
Der Senat zählt im Ganzen 74, das Reprãsentantenhaus 292 Mitglieder. Es ergiebt sich daher, während die republi⸗ kanische Majorität im Senate augenblicklich 25 beträgt, daß die⸗ selbe im nächsten Kongresse sich nur noch auf 9 belaufen wird, während im Repräsentantenhause, wo zur Zeit die Republikaner eine Majorität von 1065 Stimmen haben, die demokratische Ma⸗ jJritãt im nächsten Jahre 70 Stimmen betragen wird.
Dem am 1. November veröffentlichten Monats ⸗Ausweise des Finanz⸗Ministers zufolge hat die Schuld der Vereinigten Staaten im Oltober eine Abminderung von 6813434 Doll. 50 Ets. er⸗ fahren. Der Gesammtbetrag belief sich an dem gedachten Tage, abzüglich des Bestandes an baarem Gelde und der zu Gunsten der verschiedenen Pacifie⸗Eisenbahnen ausgegebene Obligationen auf 2,139. 061,761 Doll. 82 Ets. gegen 2, 139, 743,196 Doll. 32 Eis, am 1. Oktober. Für den Monat November war von Seiten des Finanz⸗-Ministeriums der Verkauf von 2. 000, 000 Dollars in Gold angeordnet worden, ein Ankauf von Bundesobligationen fand nicht statt, doch wurden 5. 000, 000 in sechsprozentigen Obligationen behufs Einlösung einberufen, deren Verzinsung mit dem 2. Februar 1875 aufhört. Im Ganzen sind bisher derartige Obligationen zum Betrage von 291,000,000 Dollars einberufen worden, wovon auf das Jahr 1871 0 M00, o, auf 1873 90 000,000 und auf 1874 61.000000 kommen.
Nach dem Jahresberichte des Schatz meisters der Vereinigten Staaten, Spinner, beliefen sich die Bundeseinnahmen während des am 30. Juni 1874 beendeten Fiscaljahres auf 81799, 530 Doll. 88 Cts., die Ausgaben während der gleichen Periode betrugen 742,247, 173 Doll. 35 Ets. Von den Einnahmen kommen auf die Einfuhrzölle 165,480,503 Dollars, auf die Steuern 102,644 746 Doll. 98 Ets., was bei ersteren einen Ausfall von 25,000 000, bei letzteren einen von 11,000 000 Dollars gegen das vorhergehende Finanzjahr ergiebt. Was die gesammte Ein- und Ausfuhr in, den Vereinigten Staaten anbetrifft, so erreichte erstere während des Finanz⸗ jahres 73,74 eine Summe von 593,752,019 Dollars, letztere dagegen die Höhe von 686,484,520 Dollars. Der Verkehr mit Deutschland fpeziell stellte fich in dem gedachten Zeitraume fol⸗ gendermaßen? Die Einfuhr aus Deutschland belief sich auf 4.074252 Dollars, gegen 61.497, 954 Dollars in dem Finanz⸗ jahr 1872573, die Ausfuhr dorthin auf 64,344,622 Dollars, gegen 61,767,997 Dollars. In dem eben abgeschlossenen Fi⸗ nanzjahre hat sich daher gegen das vorhergehende Finanzjahr die Einfuhr aus Deutschland um 17,423,702 Dollars vermin⸗ dert, die Ausfuhr amerikanischer Produkte dorthin dagegen um 2,576,625 Dollars zugenommen.
Aus dem Jahresberichte des General Sserman ergiebt sich, daß die vom Kongresse in der, letzten Session angeordnete Reduktion der Armee auf 25,000 Mann am 1. Januar 1875 perfekt geworden sein wird. Der General, äußert sich indessen dahin, daß durch diese Reduktion die Leistungs⸗ fähigkeit der Armee bereits in hohem Grade beeinträchtigt wor⸗ den ist und er, wie sämmtliche Offiziere der Armee, einer wei⸗ teren Reduktion entgegen seien. Der Marine⸗Minister verlangt in seinem Berichte die Reberweisung einer Summe von 19,500 000 Dollars durch den Kongreß, um die Marine der Vereinigten Staaten in brauchbarem Zustande erhalten zu können.
Die gegen die Kirwas, Comanches und andere Indianer⸗ stämme ergriffenen scharfen militärischen Maßregeln haben den günstigsten Erfolg gehabt und sind die Feindfeligkeiten an der Grenze des den Indianern reservirten Territoriums für dies Jahr als beendet zu betrachten.
Am 29 November traf der König der Sandwich Inseln, Kalakaug, in San Francisko ein und beabsichtigte, sich nach einem kurzen Aufenthalte daselbst nach Washington zu begeben, wo derfelbe auf Anordnung des Präsidenten mit den ihm zukom⸗ menden Ehrenbezeugungen empfangen werden wird.
Unruhen, welche im Staate Arkansas in Folge des An⸗ spruchs des bisherigen Vize⸗Gouverneurs Smith auf den Posten bes Gouyerneurs, da seiner Ansicht nach die im Frühjahre mit großer Majorität angenommene neue Verfassung nicht gültig sei, auszubrechen drohten, dürften, obgleich der Präsident Grant jede
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Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates zurück⸗ wies, bald beigelegt werden, und 2 weitere Bedeutung sein.
Am 30. trat die Kommission zur Beurtheilung der ver⸗ schiedenen interozeanischeu Kanallinien zur Herstellung einer Ver⸗ bindung zwischen dem atlantischen und stillen Meere in Wasphing⸗ ton zufammen. Die Wahl wird sich auf die Routen durch Nicaragua und den Isthmus von Darien beschränken, da die durch den Isthmus von Tehuantepee vorgeschlagene, der zahl⸗ reichen Schleusen wegen, zu große Schwierigkeiten dar⸗ bieten dürfte. Der Präsident scheint die erstere Linie vorzuziehen, doch dürfte die enisprechende Vorlage kaum noch während der kommenden Session an den Kongreß gelangen. Db der nächste Kongreß es noch der Mühe werth halten wird auf einen der⸗ artigen Vorschlag des Präͤsidenten Grant einzugehen, muß dahin⸗ gestellt bleiben.
Mexiko. Dem Kongresse ist ein Projekt vorgelegt worden, wonach eine Eisenbahn von Laredo, an der Grenze der Verei⸗ nigten Staaten, nach einem am Stillen Ocean gelegenen Hafen, vorausfichtlich Manzanilla, erbaut werden soll. Weitere Summen behufs Ausdehnung des Telegraphennetzes wurden vom Kongresse bewilligt. Die Staatslegislatur hat die Errichtung einer zweiten Kammer genehmigt, ebenso wurden die konstitutionellen Reformen, die als integrirende Bestandtheile der am 16. September 1875 in Kraft tretenden Konstitution angesehen werden, angenommen.
Centralamerika. In Honduras nahm die Präsiden⸗ tenwahl die öffentliche Aufmerksamkeit ausschließlich in Anspruch. Drei Kandidaten bewarben sich um den Posten, Senor Ponciano Leiva, Senor Manuel Lolindres und Senor Ramon Midence. Letzterer, ein großer Grundbesitzer aus Tegucigalpa gilt als der eigentliche Kandidat der liberalen Partei. Zwischen den Regie⸗ rungen von Honduras und Salvador ist ein Vertrag zur Be⸗ kämpfung reaktionär⸗ultramontaner Parteien in diesen Staaten abgeschlofsen worden. Die zwischen Salvador und der Kurie schwebenden Differenzen, welche zur Suspendirung des Konkor⸗ dats geführt haben, dauern fort. Die öffentliche Meinung sprach sich fur die vollständige Aufhebung des Konkordats aus. Señor Francisco de Paula Suarez ist behufs Abschlusses eines Postver⸗ trages zum bevollmächtigten Gesandten am italienischen Hofe er⸗ nannt worden. In Nicaragua ist der Kandidat der konservati⸗ ven Partei, Senor Pedro Joaquin Chiamorro, zum Prãäsidenten gewählt worden. Die unterlegene Partei beschuldigt ihre Gegner, bies Resultat mit Hülfe von Wahlumtrieben erreicht zu haben, und fürchtete man in Folge der Aufregung den Ausbruch von Unruhen. Mitte Oktober brach in Costa⸗Riea eine Revolution aus. Eine aus Angehörigen der Staaten Nicaragua, Sal vaWdor und Costa⸗Rica bestehende Bande von Aufständischen überfielen die Wache in Punta Arenas und proklamirten den, unter dem Amnestiegesetze zurückgekehrten Jouquin Fernandez zum Prãsi⸗ denten. Die Truppen feuerten von nahe gelegenen Gebäuden auf die Unruhestifter und zogen sich später nach Bebedero, dem bedeutendsten Hafen der Provinz Guanagcaste zurück, um dort aus Liberia, wo sich indessen ähnliche Auftritte ereignet hatten, Hülfe zu requiriren. Die Aufständischen wurden später von den Bewohnern entwaffnet und die Ruhe wieder hergestellt. Der Präsident begab sich nach Punta Arenas und detachirte von dort Truppen nach Bahaces bei Liberia. Die Regierung hat dem Volk und den Truppen ihren Dank ausgesprochen und die Ein⸗ setzung von Kriegsgerichten beschlossen. Fernandez s elbst entkam auf dem der Pacifie Mail Stenenship Company gehörigen Dampfer „Monango“ nach einem Hafen der benachbarten nördlichen Republiken.
Vereinigte Staaten von Columbia. Im ganzen Lande, mit Ausnahme von Panama, herrschte Ruhe, und geht aus den Berichten der Präsidenten der verschiedenen, zur Union gehörigen Staaten hervor, daß man überall eifrig bestrebt ist, den Volksunterricht zu heben und für bessere Kommunikations⸗ mittel durch die Herstellung neuer Eisenbahnen und Telegraphen⸗ linien zu sorgen. Dr. Rafael Muñez aus Cartageng wird als Kandidat für die Präsidentschaft genannt. Die Ansprüche der Vereinigten Staaten von Nordamerika, betreffs Entschädigung für die Wegnahme des Dampfers Montijo“ sollen einen Schiedsgerichte zur Entscheidung vorgelegt werden. Die gesetz⸗ gebende Versammlung des Staates Panama hat sich gegen den Grenzvertrag mit Coste⸗Rica ausgesprochen. In Panama selbst herrscht in Folge der Präsidentenwahl einige Aufregung.
Venezuela. In den westlichen Staaten ist unter Anfüh⸗ rung der Generale Pulido, Colina und Adames ein Aufstand aus gebrochen. Die Insurgenten bemächtigten sich der Stadt Cor und belagerten Maracaibo. Die Regierung hat Befehl nach St. Thomas geschickt, den dort in Reparatur befindlichen Dampfer „Bolivar“ seefertig zu machen. Derselbe soll gegen die Insurgenten öperiren. Die Küste der Provinz Falcon von der Mündung des Tocuyo bis zu der des Oribono ist am 31. Oktober in Blockadezustand erklärt worden. (S. Reichs⸗Anz. v. 14. 8 M.)
Peru. Der mit China abgeschlossene Vertrag ist vom Senate bestätigt worden. Das Gesetz, den Jesuiten die Nieder⸗ lassung in Peru zu gestatten, wurde ohne Debatte verworfen, dagegen hat der Kongreß die Freilassung aller politischen Ge⸗ fangenen angeordnet, und sind dieselben in Folge dessen sofort aus dem Gefängnisse entlassen worden. Die , , Meinung war vollständig von der Guano⸗ und Salpeterfrage in Anspruch genommen. Señor Gonzalez beabsichtigt, dem Kongresse ein Gesetz vorzulegen, wonach Guano künftig nur von Lagern und den Werthe des Ammoniakgehaltes gemäß verkauft werden sopll. Am 2. Oktober kam in Arequipa eine revolutionäre Bewegung zum Ausbruche, welche indessen von den Regierungstruppen schnell unterdrückt wurde. Der Dampfer „Talisman“, mit einer Anzahl peruanischer Flüchtlinge aus Chili an Bord, kreuzte zur Zeit unter englischer Flagge in der Nähe der Küste. Ein Ver⸗ such, eine Landung zu bewerkstelligen, gelang nicht. Das pe⸗ ruanische Geschwader ist der Küste entlang aufgestellt, um den Dampfer zu bewachen.
Ehili. Die gegenwärtige Session des Kongresses zeichnet sich durch die große Zahl wichtiger Maßregeln aus, welche zur Amendirung der Berfasfung eingebracht worden find. Außer den zur Berathung vorliegenden neuen Wahlgesetzen, gab die Tren- nung der Kirche vom Staate Veranlassung zu heftigen Debatten, und sowohl die bürgerlichen wie die Kriminalgesetze unterliegen weiteren Revisionen. Bei der Berathung der letzteren kam es zu einem heftigen Kampfe zaischen den Ultramontanen und der Regierung in 6 einzelner Paragraphen, welche die Ver⸗ öffentlichung päpstlicher Bullen, wenn dieselben zum Widerstande gegen die Regierung aufreizen, verboten wird, bei welchem er stere unter⸗ lagen. In Folge deffen haben der Erzbischof von Santiago und die Bi⸗ schöfe von Serena und Konzeption einen Hirtenbrief veröffent⸗ licht, in welchem sie den Präsidenten Erräzuriz, der Minister der Justiz und des Auswärtigen, drei Staatsräthe und eine Anzahl von Senatoren und Deputirten für den Antheil exkommuniziren, den sie an der Abfassung der betreffenden Paragraphen gehabt.
Der Hirtenbrief hat große Aufregung hervorgerufen, do
fich die Regierung nicht veranlaßt gesehen, ihre Zuflucht 9 ö. pressalien zu nehmen, vielmehr herrscht die Ansicht vor, daß dag Auftreten der Geistlichkeit nur von günstigem Einflusse auf die baldige Durchführung des längst angestrebten Planes, die Kirche gänzlich vom Staate zu trennen, sein werde.
Argentinien. Die Revolution ist beendet. General Mitre wurde gezwungen, sich von Buenos Anres nach Pampa zurückzuziehen und hat sich bei Junin mit seiner Armee den Regie⸗ rungstruppen ergeben. Schon in der zweiten Hälfte des No⸗ vember hatte sich das Kanonenboot „Parena“ der Regierungs⸗ flotte freiwillig ergeben. Auch der Insurgentenführer Arondondao wurde von den Regierungstruppen unter Rona geschlagen und ist die Ruhe vollständig wieder hergestellt.
Brasilien. In den Provinzen Paraiba und Pernam⸗ buco sind in Folge der Verurtheilung der Bischöfe von Para und Olinda, religiöse Unruhen ausgebrochen, welche sich gegen die Freimaurer richteten. In Para selbst herrschte eine große Aufregung, welche durch das Einlaufen der portugiesischen Kor— vette ‚Sagres“ und einen die portugiesischen Offiziere beleidigenden Artikel der dortigen Tribung hervorgerufen war, so daß man ernst⸗ liche Befürchtungen wegen eines allgemeinen Aufstandes gegen alle Ausländer hegte. Die Regierung hat sofort die nöthigen Maß⸗ regeln zur Unterdrückung der Unruhen getroffen und Truppen und Kriegsschiffe nach den nördlichen Provinzen abgesandt. Dieselbe wird sich auch in der den katholischen Bischöfen gegenüber be⸗ folgten Politik nicht irre machen lassen und sind die Verwalter der Diözesen von Parg und Olinda aufgefordert worden, die von den Bischöfen über die Freimaurer verhängte Exkommunikation aufzuheben, widrigenfalls auch gegen sie gerichtlich eingeschritten werden würde. Die Verwalter der Diözesen haben sich gewei⸗ gert, dem Ansinnen der Regierung Folge zu geben und ist die Verhaftung derselben in der nächsten Zeit zu erwarten.
Landtags ⸗Angelegenheiten.
Der am 15. d. M auf Gr. Peterwitz verstorbene Legationsrath Srgf zu Lim burg⸗Styrum ist nicht der Legationsrath Graf zu Limburg⸗Styrum, welcher den 5. Breslauer Wahlkreis (Neumarkt. Breslau) im Hause der Abgeordneten vertritt, was wir hiermit berichtigen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
. 173. Versammlung des Vereins für die Ge— schichte Berlins, welche am * d. M. im Bürgersaale des Rath⸗ hauses abgehalten wurde, spra Herr Hauptmann Alt über „Ein Mobilmachungeplan des Kurfürsten Albrecht Achille! für Berlin und die Mark, nach, einer ungedruckten Urkunde vom Jahre 1477, be⸗ arbeitet von Mitgliedern des Vereins.“ (Fortsetzung.) d) Trabanten. Herr Magistratssekretär Ferd. Meyer widmete dem Sanitätsrath Dr. Beer einen Nachruf.
— Die bereits erwähnte Gemäldeaus stellung Dä ssel⸗ dorfer Künstler im Hause der deutschen Baugesellschaft (Mohxren— straße 43 44, am Gensdarmenmarkt) ist täglich von Morgens 9 bis Abends 7 Uhr unentgeltlich geöffnet. Die reichhaltige Sammlung weist die hervorragendsten Namen der Düsseldorfer Schule auf, wie Achenbach, Hilgers, Herzog, Munthe, Jacobsen, Erdmann, W. und P. Preyer, Caspar Scheuren, Deiker, Rasmuffen, Schlater, Pontel, von Gebhard, Felix Kreutzer, Fauerhold, Frau Clarg von Wille, ven Hammer u. A. Sämmtliche Gemälde sind verkäuflich und dürften sich besonders zu Weihnachtsgeschenken eignen.
Gewerbe und Handel.
Berlin. Das Amtsblatt veröffentlicht folgende Polizei Verordnung, betreffend die Fest setzung einer Polizei- st unde für öffentliche Theater-Voxrstellungen.
Auf Grund der S§ 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizei⸗ Verwaltung vom 11. März 1850 und im Anschluß an die Polizei⸗ Verordnung über öffentliche Theater⸗ und ähnliche Vorstellungen vom 10. Juli 1851 (Berliner Intelligenzblatt vom 30. Juli 1851) ver- ordnet das Polizei⸗Präsidium für den Polizeibezirk von Berlin was folgt:
8 1. Oeffentliche Theater ⸗Vorstellungen müssen spätestens um 11 Uhr Abends beendigt sein.
§ 2. Eine längere Dauer der Vorstellungen ist nur mit aus⸗ drücklichrr Erlaubniß des Polizei⸗Präsidii gestattet.
58 3. Schauspiel Unternehmer, welche die Bestimmungen dieser Verordnung übertreten, werden mit Geldbuße bis zu zehn Thalern, an deren Stelle im Falle des Unvermögens verhältnißmäßige Haft tritt, bestraft. 854. Diese April 1875 in Kraft.
Berlin, den 8. Dezember 1874.
Königl. Polizei⸗Präsidium
Der heutigen Nummer liegt für die hiesigen und auswärtigen Leser das Preisverzeichniß ausgewählter Bildwerke von Elfenbeinmasse und Gyps der Gießerei der Gebrüder Micheli — Berlin — Unter den Linden 12 bei.
Verkehrs⸗Anstalten.
Kiel, 21. Dezember. (W. T. B) Der schleswig⸗holst ei⸗ nische Kanal und die Eider sind mit einer festen Eisdecke be—⸗ legt und ist die Kanalschiffahrt vollständig geschlossen. Im Kieler Hafen ist die Schiffahrt noch unbehindert.
— Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Hongkong gemeldet wird, ist das Packetboot „Pacific“ von der Pacific Steam⸗Naypi⸗ gation Company auf der Rückfahrt von Yokohama am 17. d. M. in der Nähe von Hongkong verbrannt. Nur wenige Personen von der Mannschaft und wenige Passagiere sind gerettet.
Polizei⸗Verordnung tritt am 1.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, den 22. Dezember. Spernhaus. (256. Vor⸗ stellung Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Warthurg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Elisa⸗ beth: Fr. Mallinger. Venus: Frl. Grossi. Landgraf: Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Betz. An⸗ fang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (268. Vorstellung;) Die Sirene. Ko⸗ . in 4 Aufzügen von Mosenthal. Anfang J Uhr. Mittel⸗
reise.
Mittwoch, den 23. Dezember. Opernhaus. (Keine Vor⸗ stellung). Fünfte Sinfonie⸗Soires der Königlichen Kapelle.
Schaufpielhaus. (269. Vorstellung. Die bezähmte Wider⸗ spenstige. Lustspiel in 4 Akten von Shakespegre. Hierauf: Die Dienstboten. Lebensbild in 1 Akt von R. Benediz. An⸗ fang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Hertin Redacteur: F. Prehm. — Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen seinschließlich Börsen⸗ und Handelsregister · Beilage und ein Preigverzeichniß der Gebr. Micheli in Berlin, U. d. Linden 12
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
3 289.
—
Königreich Preußen.
rivilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber fautender Kreis-Obligationen des Kreises Schroda bis zum Betrage von 900, 00 Mark Reichswährung. 1V. Emission. Vom 20. November 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von der Kreisversammlung des Schrodaer Kreises auf
den . vem 21. April und 15. September 1874 beschlossen worden, . zur Einlösung der auf Grund Unserer Privilegien vom 9. Juni 1557 (Gef. S. S. 589) und vom 15. Januar 1870 (Ges. S. S. 123) ausgegebenen, noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreis Obligationen, zur Abtragung des im Jahre 1871 aus der Proxinzial Hülfskasse aufgenommenen fünfprozentigen Darlehns und zur Einzahlung des Restes auf die vom Kreise gezeichneten Posen⸗ Rreutzburger Eisenbahn Stamm ⸗ Aktien ein Darlehn von 900000 Reichsmark aus dem Reichs Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs In⸗ validenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der Glãubi⸗ ger, als auch Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt-⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 00 MG Reichs mark ausstellen zu durfen, — da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stellung von Obligationen zum Betrage von höchstens 909, 0060 Reichs mark, in Buchstaben: „Neunhundert Tausend Mark Reichswährung“. welche in Lipoints von 3006, 1506. 600 und 300 Mark Reichs. währung nach der Bestimmung des Darleihers oder dessen Rechts⸗ nachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und ein halb Proꝛent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit jährlich wenigstens einem und höchstens sechs Prozent des ursprünglich nominellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten, zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärliges Privilegium Ünsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli⸗ gationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber⸗ . Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir unter Reduzirung der durch Unser Privilegium vom. 30. Dezember 1872 — Gesetz⸗ Sammlung pro 1873 Selte 367 Nr. 1 — genehmigten fünfprozen⸗ tigen Obligationen⸗Anleihe des Kreises Schroda von 250, 000 Thalern auf den Betrag von 75,009 Thalern, geschrieben:
„Fünf und siebenzig Tausend Thalern“ vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Springe, den 20. November 1874.
- Wilhelm. Gamphausen. Graf Eulenburg. Achenbach. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Dhligation des Schrodaer Kreises IV. Emission. Littr Nr.
*
Ausgefertigt in
20. November 1874
vom. t . lung pro 1574 Nr. ... Seite..
Auf Grund des unterm 20. November 1814 genehmigten Kreis- tag'beschlusses vom 21. April 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von Hoh, GU 6 Mark Reichswährung bekennt sich die kreisständische Chaussee⸗ und Eisenbahnbau⸗Anleihe⸗Kommission des Kreises Schroda Namens des Kreises durch diefe, für j'den Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkünd. bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 900, 000 Reichsmark ge⸗ schieht vom Jahre 1874 ab allmählich us einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfondé von wenigstens Einem Prozente des ursprung lichen nominellen Schuldkapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch daz Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals zu verstärken. Die durch die verstaͤrkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 300 Mark Reichs⸗ währung abgerundet. .
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre .. ab in dem Monate jeden Jahres. . Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Rummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt pätestens drei Mongte vor dem ) keitstermine in dem re n i Reichs und Königlich Preußfi⸗ schen Staats Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Drgane, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in je einem in Posen und etwa in Schroda erscheinenden offentlichen Blatte. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der , . mit Genehmigung der Königlichen Regierung ein anderes Blatt substituirt und die Veränderung in dem Deutschen Reichs. und Königlich Pren⸗ fischen Staats · Anzeiger bekannt gemacht. .
Bis zu dem Tage, wo spolchergestalt das Kapital, und zwar um Nominalwerthe, zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen
erminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet,
mit vier und ein Halb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset.
Der Zinsenlauf der auggeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für Re Einlösung bestimmten Tage.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße
Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld-
verschreibung bei der Kreiskommmnalkasse in Schrada und bei der in
den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Einlõsungẽstelle in
Berlin und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins
folgenden Zeit. .
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ derschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitztermine zurůczuliefern. Für die fehlenden Zinscbupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapital ; beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine
laufende Nr. ...)
Erste Beilage
Berlin, Montag, den
verjähren zu Gunsten des Kreises.
gerichte zu Schroda.
Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei d
Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter
Mit dieser Schuldverschreibung sind coupons bis zum Schlusse des Jahres
coupons⸗Serie beigedruckten Talons. der Schuldverschreibung, deren schehen ist.
sofern
Vermögen und mit seiner Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir Unterschrift ertheilt.
Schroda, den ..
Provinz Posen. Re
m der Kreis⸗Obligation des Kreis 4. Emission. Nr über zu vier und ein halb Pro
Anmerkung: Facsimilestempeln ged coupon mit der eigen trolbeamten versehen werden.
rovinz Posen. 9 ; Tal o
4. Emission
der Sbligation des Schrodaer Kreises
über..
spruch ergangen ist.
Schroda, den. ten... .
beamten versehen sein.
des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen
Das Aufgebot und die Amortisatien verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ ordnung Theil L, Titel 51 5. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis⸗
Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden.
det und den stattzehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der
der Verjährungsfrist der Betraz der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zingcoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
weitere Zeit werden Zins coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons -Serie Rommunalkafse zu Schrodd gegen Ablieferung des der älteren Zins, Beim Verluste des Talons
erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗-Serie an den Inhaber Vorzeigung rechtzeitig ge—
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen
diese Ausfertigung unter unserer
(Siegel des Landraths.) .
Die kreisständische Chauffee⸗ und Eisenbahnbau⸗Anleihe⸗Kommission des Kreises Schroda. .
Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.
Erster (bis... ) Zins coupons (I.) Serie
Mark .... Pfennige.
Der Inhaber dieses Zinscoupons nn . gegen dessen Rück⸗ i
Halbjahr vom
essen Stelle tre scheinende
Regierungsbezirk Posen. n zur Kreis-Obligation des Kreises Schroda.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rü
Mark Reichswährung a vier und einhalb Fire, Zinsen, die ie Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 135 .. bis
bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Schroda, irn ᷣ des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation kein Wider-
Die kreisständische Chaussee⸗ und Eisenbahnbau⸗Anleihe⸗Kommission des Kreises Schroda.
Anmerkung: 1) Die Namenzunterschriften konnen mit Lettern oder Facfimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Ta⸗
lon mit der eigenhändigen Namens unterschrift eines Kontrol⸗
27) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite Unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon ab⸗ weichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken;
21. Dezember
von Zinscoupons vor Ab- er Kreisverwaltung anmel-
Weise darthut, nach Ablauf halbjährige Zins ausgegeben. Für die
erfolgt bei der Kreis-
gierungsbezirk Posen. es Schroda
Reichsmark zent Zinsen
resp. vom
.
en Geldbetrag nicht sse des betreffen
Littr
ꝛ . sofern dagegen Seitens
9. Zins coupon.
10. Zinscoupon.
Talon.
Berlin, 19. Dezember. Die zur Verkündigung des Urtheils zu heute
erst herbeigerufen wurde. Der Vorsitzende,
Urtheil, wie folgt:
bald haben sich vor verhandelter ache halb des Gerichtssaales gefunden,
sondern auch den handelnden Behör Wohl in keiner sobald : Wogen so hoch gehen lassen, daß diese
um von dem Gischte aa, werden zu
Stellung des Angeklagten. in Um stãnden
in der Sache Felbst. Sind doch dabei
nicht echoßen werden, sowie bie Innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe
zufammen fansen lassen in das eine Wo
Prozeßverhandlung gegen den Grafen von Arnim.
Nachmittag 4 Ühr anberaumte Sitzung konnte erst um Iz Ühr eröoͤffnet werden, da der Angeklagte . mine nicht erschienen war und auf Veranlaäͤssung des Gerichtshofes
Stadtgerichts⸗Direktor Reich, verkündigte das
Wohl noch keine Untersuchung seit langer Zeit hat ein sol⸗ ches Au fsehen erregt, als die gegenwärtige. Wohl in keiner so⸗ — obschon ohne Kenntniß der Thatsache,
Gesetze — ; ; ⸗ ich berufen gewähnt hätten, für“ und wider“ ihr Urtheil abzugeben, . 2 Für und Wider nicht blos dem Beschuldigten,
haben die Leidenschaften vorher ihre schlugen, von denen man hätte meinen mögen, daß sie zu hoch stehen,
ie Gründ für diese Erscheinwng liegen klar zu Tage.
unter denen der Prozeß in das Dasein trat — und
perfoͤnliche Iriteressen der mannigfa
Schlußsitzung. gegen i Grafen v. Arnim
zu dem festgesetzten Ter.
so viele Richter auß er⸗ welche zum Theil auch der
den gegenüber. selbst bis an Stellen hinaus-
können. e . Sie liegen in der hohen den außergewöhnlichen
* — * auf der anderen Seite aber auch der äußeren und inneren Politik auch wohl ein gut tismus befindet sich in Mitleidenschaft.
Ehre“
Alle diese Interessen indeß,
Scenerie bes Dramas. Seine
schwere Aufgabe war und ist es die nackte, trockene Handlung schmucke, entkleidet von
Beiwerke unbekümmer einer Seite hin, hervorrufen möchten,
; das Gesetz. Welches Gesetz?
deutscher Botschafter fungirte. Haupttheil) hier in Berlin.
wir es mit Handlungen zu thun, klagter war indeß,
schafter. Das den Gesandten nach . Europäischem Völ thatsächlich zugestandene, von
Martens, manuel diplomatique 5.
Wiquefort, Bynhersshock, Merlin, anderen Rechislehrern behaupten, den Konsequenzen,
Verordnung vom 26. Apri Art. III. 2. 2. Januar 1849, Gesetz⸗Samml. 191),
Allgemeines Landre ausdrücklich anerkannte, vom Angeklagten bestrittene Recht der sogenannten —
Exterritoria
That trotz der vom Vertheidigertische und mit diesem das heimische
und Preuße. Es Festimmt nun
daß wegen der thatsächlich im Auslande den Strafgesetzen des Deutschen
vom 14. Dezember verlesenen,
Art. 173 des code penal vorgesehen. Es ist also ; . das deutsche Reichsstrafgesetz und Allgemeinen Landrechts, zu en
dern auch an der Seine spricht. Dies vorausgeschickt. Es liegen der Anklage drei Kate
Konflikts⸗Akten“ zeichnet hat.
außer
lich auch hierher gezogen,
verlesenen Erlasse Nr. 68, 69, 83,
zum Archive gebracht, oder doch, langt, bald wieder zurückgenommenen
ch en
im außerpreußi übergeben.
ibid. ungeachtet
konsequent der genannten Amte stelle
unter Vorbehalt sei Von diesen — wordenen Erlassen betreffen Rr 224, Bg, AI, 281 de 1872. Nr. 90, 102, 194 de 1875, die Beziehungen Deuts in dieser Hinsicht vom
engagirt auf der einen Seite 36 Art, welche sich füglich
also den eigentlichen sogenannten Kon
le Ein Theil von dem, was üb zt g schehen ist, geschah in Paris, als der Angeklagte dort als kaiserlich Theil geschah in dem
x 0 ? Ein anderer . ; außerpreußischen Deutschland und ein dritter Theil (allerdings der
; wie auch schon gesagt worden ist, J zur Zeit dieser Handlungen in Paris Kaiserlich deutsch
a. Professor Dr. Berner in seiner Schrift
Strafgesetzes 2c.“ auf Seite 206 und folgende,
Profeffor Dr. Heffter in seinem Völkerrechte Klüber in seinem Staatsrecht S. 466,
z. B. Allgemeine . 118
räumt den Gesandten die Exemption von der Strafgerichtsbarkeit ein und beläßt dieselben unter dem Gesetze des absendenden Staates, indem er so angesehen wird, matischen Agenten gar nicht ins Ausland gekommen, Inlan de verblieben wären. Es folgt den Gesandten danach in der her laut gewordenen 3w auch der heimische Staatsanwalt, mit diesem der heimische Richter Recht. Angeklagter war und ist — abgesehen von seinen Amtseigenschaften — aber auch Deutscher
folgt werden kann, wenn die im Auslande began den Gesetzen des Deutschen Reiches als V Vergehen anzusehen ist und durch die Gesetze des Ortes, chem sie begangen wurde, überhaupt mit Strafe bedroht ist.
Dassenige, was die Anklage dem Grafen Harry v. Arnim aus unserem Gesetze vorwirft, ist auch in dem in der Audienzverhandlung s chfalls verlesener amtlicher
nach glei ) Auskunft der zuständigen Gesandtschaften noch fortdauernd geltendem
von Aktenftücken zum Grunde, geschieden nach dem Schick sie erfahren haben, geschieden nach den Auslassungen des . aber auch wesentlich geschieden in ihrer rechtlichen Beurtheilung.
Die erst zu behandelnde ist diejenige ad passum II. der Anklage. aus den zwölf Erlassen, welche Angeklag Inhaltz als sein Privateigenthum anspri Jensmmen hat und nehmen zu können gla stgnirte und als gehegten und gepflegten innigen
9 Anklage — die auf die Versetzung, Beurlaubung,
130 de 1874 unter dem Anerkenntnifft der Ausprüche des Angeklagten, Diese zwölf iakriminirten, vom Angeklagten z soweit ohne sein
3
(die erste Aufforderung dati
lands zur französischen Re ngeklagten eingenommene
Anzeiger. 187A.
öffentliche Interessen, Interessen Stück Patrio⸗
welche wohl in den Plaidevers ihre Besprechung finden konnten und gefunden haben, bilden für den Richter nur die Staff age und — ich kann wohl sagen —
selbst, frei von allem Au s allem jenem interessevollen
unter sein kritisches Sezirmesser zu bringen,
t
um die Wunden, die seine Schnitte — und vielleicht nicht blos nach
als einziges Hilfsmittel in der Hand nur noch
Zum Theil (nach der Anklage formell sogar ausschließlich) haben welche nach Paris fallen. Ange⸗
kerrecht
21“ p. A6,
von Pacassy und zahlreichen von unserer Gesetzgebung in
ng §§. 62 ff. J. 2.
4 (Gefetz Samml. S. 112) Gesetz vom 26. April 1851 (Verordnung vom
§z 21 des Reichsbegmten⸗Gesetzes (Reichsgesetzblatt vom 31. März 1873 Seite 61 ff.) Kriminalordnung 55. 151 ff.
cht 5. 36 Einleitung.
selbst an sich ja auch nicht
lität
§. 4 Nr. 3 des Reichsstrafgesetzbuches, begangenen Handlungen nach Reiches ein Deutscher ver— gene Handlung nach erbrechen oder an wel⸗
buch mit den aus unserer sonstigen Gesetzgebung, einschließlich Allgemeiner Gerichts · Ordnung tnehmenden Ergänzungen, dasjenige, welches im vorliegenden Falle nicht nur an der Spree, son⸗
gorien oder besser Serien ale, welches Angeklagten,
Serie
Deutschland
Die diesfälligen Haudlungen würden sonach in das Botschafte= hotel zu Paris, resp. nach Deutschland (außer Preußen) fallen. Ausweislich der verlesen g k
L
hat Angeklagter wiederholter Aufforderung des Auswärtigen Amtes
rt vom 6. Juli ) ; herauszugeben sich geweigert, vielmehr erst am 3. Dezember 8. 2. dem Gerichte — aber auch nur diesem — r Rechte überliefert. mmtlich verlesenen,
flikt in der Sache,
erhaupt ge⸗
er Bot⸗
„Wirkungskreis des S. 89 ff, 387 ff.,
fremden Civil⸗ und
als ob die diplo⸗ vielmehr im
Es besteht diese Serie ter wegen ihres disziplinaren cht und zu denjenigen Akten ubte, die er als seine das Grab einer lang Freundschaft schön be⸗
5 Etlasse gleichen Inhalts uno Schicksals sind obwohl ursprüng. r geblieben und zwar 4 Abberufung bezuͤglichen
ugeständlich gar nicht Zuthun dahin ge⸗ e hat Angeklagter seinem Zuge ftändnisse eder doch seinen unwiderlegt gebliebenen Angaben zu⸗ folge vor dem Juni e. a. einer .
durch die Presse bekannt ge⸗
ierung, sowie die ; osition, im Gegenfatz zu der Politik des Herrn Reichskanzlers,