bunals vom 5. November cr. nicht unter den Begriff tödtliche Waffen“, und ein mit solchen Waffen geführter Zweikampf ist demnach straflos. — Die beiden Polntechniker 6. und H. hatten zu Anfang dieses Jahres ein Duell bei Aachen mit ge⸗ schliffenen Schlägern ausgeführt, denen sie jedoch durch Anlegen von Binden und Bandagen jede Gefährlichkeit benommen und so die Möglichkeit eines tödtlichen Erfolges ausschlossen. Auf bie vom Staatsanwalt eingeleitete Untersuchung wurden die beiden Angeklagten G. und H. in erster Instanz verurtheilt, in zweiter jedoch freigesprochen. Auf den Kassationsrekurs des Ober⸗Prokurators bestãtigte das Ober⸗Tribunal das Erkenntniß der zweiten Instanz, indem es ausführte: Nach der thatsäch⸗ lichen, unanfechtbaren Auffassung des Appellationsrichters sind allerdings geschliffene Schläger als tödtliche Waffen zu betrach⸗ ten, im vorliegenden Falle jedoch waren alle Schutz vorrichtungen getroffen, um den Schlägern jede Gefährlichkeit zu benehmen und die Möglichkeit eines tödtlichen Erfolges gänzlich aus⸗ geschlossen. Es kann daher unter den obwaltenden Umständen von einer Tödtlichkeit der benutzten Waffen keine Rede sein. Da nun nach 55§. 201 und 205 St. G. B. zum Thatbest and des nach 5§. 205 strafbaren Zweikampfes die Anwendung tödt⸗ licher Waffen Seitens der beiden Kämpfer gehört, so kann rechtlich nicht in Betracht kommen, ob die angewandten Waffen bei einer anderen Gebrauchsweise als tödtliche zu betrachten sein würden.
Am 17. d. M. wurde von dem Ober⸗Tribu nal fol⸗ gende Entscheidung, betr. die Bildung politischer Vereine, gefällt Der Agent eines größeren politischen Vereins, welcher in einem ihm zugewiesenen Bezirke Anmeldungen zum Beitritt zu dem Vereine entgegennimmt, ohne daß die durch die Anmeldun⸗ gen bei ihm beigetretenen Personen thatsächlich mit ihm einen abgeschlossenen unter sich bestehenden Verein bilden, ist weder verpflichtet, die Statuten seines Vereins noch ein Verzeichniß der von ihm angeworbenen Mitglieder der Orts⸗ polizeibehörde zur Kenntnißnahme einzureichen, da er zwischen jenen angeworbenen Personen überhaupt keinen eigenen Verein bildet. .
— Am 21. d. M., Abends, fand unter Vorsitz des Stadt⸗ raths Dr. Techow im Bürgersaale des Rathhauses hiersebst abermals eine Versammlung der Delegirten sämmt⸗ licher Gemeinde⸗-Kirchenräthe und Gemeindever⸗ tretungen Berlins statt, um auf Grund der Beschlüsse der in einer früheren Versammlung niedergesetzten Kommission die Frage der Aufhebung der kirchlichen Stolgebühren zur Entscheidung zu bringen. Der Referent der Kommission, Stadt⸗ rath Dr. Techow, empfahl die Annahme folgender Resolution:
Die Delegirten sämmtlicher Gemeindekirchenr the und Gemeinde vertretungen Berlins ecklären:
I) Die Abschaffung der Stolgebühren für Taufen und Trauun⸗ gen ist in Berlin dringend geboten. 2) Da der Staat durch 5. 54 des Gesetzes vom . März 1874 die Verpflichtung übernommen hat, die Ausfälle an Stolgebüͤhren, die durch dieses Gesetz verursacht werden, den Geistlichen und Kirchenbeamten zu ersetzen, so wird die Erwartung ausgesprechen, daß die für diese Entschädigung zu be⸗ stimmende Summe im Staatshaushalts-Etat möglichst reich bemessen werde und die Auslegung des §. 54 dem Zweck einer ausreichenden Entschädigung entsprechend erfolge. 3) Es ist nothwendig, daß die Entschädigung des Staates auch denjenigen Kirchenkassen gewährt werde, welche durch das Gesetz vom 9. März 1874 einen Ausfall an Stolgebühren erleiden. 4 Die Fürsorge für diejenigen einzelnen Gemeinden, in welchen dringende Nothstände sofortige Abhülfe er⸗ heischen, liegt zunächst dem Patronate ob; daneben ist nöthigenfalls der Weg der Kollekte ins Auge zu fassen. Die Delegirten⸗Versamm⸗ lung beschließt demgemäß: 1) Eine Petition an den Landtag zu rich⸗ ten; Y eine Kommissien zu ernennen, welche spätestens nach Schluß der Landtags ⸗Verhandlungen die Delegirten⸗Versammlung zur Be⸗ richterstattung und erneuten Berathung darüber zusammenberuft, ob und inwieweit Gemeindeleistungen in Anspruch zu nehmen sind.“
In der Spezialdiskussion beantragte der Präsident des Königlichen Konsistoriums, Hegel, den Absatz 1 wie folgt zu faffen: „Die Abschaffung der Stolgebühren für Taufen, Trauungen und Beerdigungen, sowie der damit ver⸗ bundenen Opfer ist in Berlin dringend geboten. Der Antrag wurde, nachdem sich mehrere Redner aus Oppor⸗ tunitäts⸗ Rücksichten dagegen erklärt hatten, abgelehnt, ebenso ein Antrag desselben Antragstellers, in Nr. 3 hinter Ent⸗ schãdigung des Staates“ einzuschalten: „nicht blos den vor dem 1. Oktober er. angestellten Geistlichen und Kirchendienern, son⸗ dern überhaupt den kirchlichen Stellen und derjenigen 2c. Da⸗ gegen fanden folgende vom Konfsistorial⸗Präsidenten Hegel beantragten Resolutionen die Zustimmung der Versammlung:
1) An den Herrn Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten den Antrag zu richten, daß zur sofortigen Abhülfe der dringendsten Noth⸗ stände wenigstens Vorschüsse auf Grund des Gesetzes vom 9. Mã rz 1874 und in Anrechnung auf die spätere definitiv festzusetzende Ent⸗ schädigung aus der Staatskasse gewährt werden.
Z Lin das Königliche Konsistorium der Provinz Brandenburg den Antrag zu richten, in Gemäßheit des §. 57 der Kirchen Gemeinde⸗ und Synodalordnung schleunigst das Zusammentreten der vier Ber⸗ liner Kreissynoden zu dem Zwecke herbeizuführen, um
a. über die Aufhebung der Stolgebühren in Berlin und den da— für zu schaffenden Ersatz und .
b. über das Statut der durch das Zusammentreten dieser vier Kreissynoden zu bildenden ständigen Gesammt ⸗Kreissynode von Berlin zu . und dem Kirchenregimente bezügliche Vorschläge zu machen.
Mit diesen Amendements gelangten die Vorschläge der Kom⸗ mission mit großer Majoritãt zur Annahme. Die weiteren Schritte wurden der bestehenden Kommission überlassen. (Siehe den Erlaß des Ministers der geistlichen 2. Angelegenheiten vom 19. d. M. in Nr. 299 des R. und St. A.“)
— Der hiesigen Sternwarte ist gestern von dem Direktor der Sternwarte zu Greenwich, Sir G. Airy, die telegraphische Mittheilung zugegangen, daß der Venusdurchgang auf den Sandwich-Infeln, welche eine sehr wichtige Station bildeten, im Allgemeinen gut beobachtet worden ist, und daß dort im Ganzen 60 photographische Aufnahmen gelungen sind. Nur eine der drei englischen Expeditionen, welche sich auf diesen In⸗ seln befanden, ist durch Wolken benachtheiligt worden.
Das Telegramm enthält zugleich die Mittheilung, daß der ausgezeichnete französische Astronom Jansen seine Beobachtung des Kontaktes für verfehlt erklärt hat, oder wenigstens auf meh⸗ rere Sekunden unsicher geblieben ist, daß derselbe dagegen die volle Scheibe der Venus bereits 12 Minuten vor dem vollstän⸗ digen Eintritte in die Sonnenscheibe wahrgenommen hat.
Die Bundesraths⸗Bevollmãchtigten, Großherzoglich badi⸗ scher Ministerial⸗Präfident von Freydorf und Großherzoglich oldenburgischer Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Selkmann, sind von Berlin abgereist.
Der General ⸗ Lieutenant Graf von Brandenburg II. General Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Eommandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Divifion, hat sich mit Urlaub nach Domanze in Schlesien begeben, desgleichen der Major und
etatsmãßige Stabsoffizier im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Prinz Friedrich zu Hohenzollern nach Hohenzollern.
Posen, 22. Dezember. (W. T. B.) Auf Grund einer Verfügung des Kreisgerichts zu Rawiez ist auch Dekan Sandroki, weil er in Bezug auf den päpstlichen Delegaten sein Zeugniß verweigerte, verhaftet worden.
Ratibor, 21. Dezember. Heute fand die Uebergabe des vom Herzog von Ratibor, General der Kavallerie à la suite der Armee, dem 3. Oberschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 62 für sein Mufilchor geschenkten Schellen⸗ baum statt. Das hier garnisonirende Füsilier⸗Bataillon des Regiments nahm zu diesem Zwecke um halb 19 Uhr Vormittags Aufstellung im Hofe des Herzoglichen Schlosses und empfing das Geschenk aus den Händen Sr. Durchlaucht, worauf der Regiments ⸗Commandeur Oberst Böhmer, nachdem er dem Herzog den Dank des Regiments ausgesprochen, ein Hurrah auf Se. Majestãt den Kaiser ausbrachte. Ein Vorbeimarsch des Bataillons und das Abrücken desselben unter klingendem Spiele mit dem schönen Schellenbaum an der Spitze des Musikchors, be⸗ schlossen diese militärische Feier.
Flensburg, 18. Dezember. Heute fand die feierliche Ueberreichung des von den Herzogthüm ern dem Schleswig⸗ Holsteinischen Füsilier⸗Regiment Nr. 86 als Zeichen dankbarer Anerkennung verehrten Schel lenb aum es am hiesigen Hauptgarnisonsort statt. Der Landtagsmarschall Graf E. zu Rantzau⸗Rastorff hielt bei der Uebereichung an das Regiment eine Anrede, welche mit einem Hoch auf das Schleswig Hol⸗ steinische Füsilier⸗ Regiment Nr. S6 schloß, und die vom Regi⸗ ments⸗Commandeur Oberst Liebe mit einem Hoch auf die Pro⸗ vinz Schleswig⸗Holstein erwidert wurde.
Bayern. München, 20. Dezember. (Corr. v. u. f. D.) Vom 1. Januar k. J. ab wird: 1) die Administration der Remonte⸗-Depots als Dienstesstelle aufgehoben, 2) die Lei⸗ tung sämmtlicher auf das Remontewesen und die Administration der Remonte⸗Depots bezüglichen Angelegenheiten an die Remonte⸗ Inspektion übertragen, endlich 3) dieser Inspektion behufs Lei⸗ tung des landwirthschaftlichen Betriebes ein „Direktor der Re⸗ monte⸗Depots“ beigegeben. In Folge dessen ist der bisherige Vorstand der Administration der Remonte⸗ Depots, charakt. Ge⸗ neral⸗Major z. D. M. Wepfer, unter Allergnädigster Anerken⸗ nung seiner ersprießlichen Dienstleistung dieser Funktion enthoben, der charakt. Oberst⸗Lieutenant a. D. G. Freiherr von Flotow bei der Remonte⸗Inspektion als Vorstand der Ankaufs⸗Kom⸗ mission in Verwendung genommen.
— In Gemäßheit der für Regelung der militärdienstlichen und administrativen Verhälmisse der Festung Ulm beider Ufer getroffenen Vereinbarung vom 16. Juni d. J. bildet diese Festung vom 1. Januar k. Is. ab, vorbehaltlich der Souwpe⸗ ränetätsrechte der hohen Territorialherren und der bestehenden Eigenthumsrechte, einen einheitlichen Waffenplatz unter ein⸗ heitlichm Kommando und einheitlicher Verwaltung durch Organe des Reiches. Demzufolge wird vom 1. Januar k. J. die Königlich bayerische Festungs⸗ Kommandantur in Un und die Ingenieur⸗Direktion in Neu⸗Ulm auf⸗ gelöst. Der im Range älteste Commandeur der bayerischen Be⸗ fatzungstruppen führt von da die Bezeichnung „Königlich baye⸗ rischer Kontingents⸗Aeltester'. Die für die Verwaltungs⸗ angelegenheiten der Königlich bayerischen Friedensbesatzung auf⸗ gestellten Königlich bayerischen Garnisonsverwaltungs⸗ Proviant⸗ und Lazareth⸗Behörden für Neu⸗Ulm bleiben in ihrem bisherigen Dienst⸗ und Ressortverhältnisse; die Vermittelung der Be⸗ ziehungen zum Festungs-Gouvernement liegt dem Kontingents⸗ Aeltesten ob.
Württemberg. Stuttgart, 20. Dezember. Der Herzog Eugen von Württemberg ist heute von Karlsruhe in Schlesien, wohin sich derselbe zum Besuche seines erkrankten Vaters, des Herzogs Eugen Erdmann, begeben hatte, wieder hierher zurückgekehrt.
Baden. Karlsruhe, 20. Dezember. Gestern Abend feierte der Karlsruher Militärverein den Jahrestag des Gefechts bei Ruits. Das vom Großherzog bestellte Bild des Schlachtenmalers Emele, darstellend den „Angriff der badischen Grenadier⸗Brigade auf den Eisenbahn⸗Einschnitt vor Nuits am I8. Dezember 1870“ ist gegenwärtig hier ausgeftellt.
— Die Konstanzer 3.“ berichtet: Der wegen der Spital⸗ pfründe zwischen dem Ober⸗Stiftungsrath und der hiesigen Spital ver⸗ waltung schwebende Rechtsstreit ist nun nach der Ueberweisung der Pfründe an die Altkatholiken durch letztere weiter zu führen. Nach der Synodalordnung ist die Zustimmung der Ge⸗ meinde zur Führung eines Prozesses erforderlich und findet des⸗ halb morgen Nachmittags 2 Uhr eine altkatholische Gemeinde⸗ versammlung im Stadthaussaale statt. Die Verhandlung vor dem Großerzoglichen Ober⸗Hofgericht findet am Dienstag statt. Vor der Civilkammer und dem Appellationssenat dahier hat die Spital verwaltung den Prozeß verloren.“
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weim ar, 21. Dezember.
Aus Anlaß der bevorstehenden Einführung der Reichs mark⸗ ; die Berathung derselben bis nach Entgegennahme des der fünften Abtheilung über die Wahl von Bourgoing im De⸗
rechnung sind in den letzterschienenen Regierungsblättern ver schiedene Verordnungen zur Regulirung der in Gesetzen, Statuten 2c. normirten Geldsätze publizirt worden, so nament⸗ lich zur Ausführung des Gesetzes über die allgemeine Einkommen⸗ steuer, über die Erhebung der direkten Steuern, Hundesteuern und Brandkassenbeitrãäge, über die Alimentationsbeiträge der Waisenversorgungsanstalt, über die Verzinsung der Sparkasse⸗ Einlagen, über die Zinsen⸗ und Gehührensätze der Leihhäuser zu Eisenach und Weimar, über die Verwaltung der öffentlichen Depositen u. s. w. Das heutige Regierungsblatt enthält das 3 etz über die Aufbringung der Synodalkosten vom 19. De⸗ zember.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin⸗ gen, 20. Dezember. (Fr. J.) Der Landtag ist in seinen letzten Sitzungen mit der Et ats berathung zu Ende gekommen. Die höheren Besoldungen und Dotationen für die Unterrichtsanstalten wurden nach den Anträgen des Ausschusses bewilligt. In Bezug auf die direkten Steuern einigte sich der Landtag zu 55 Terminen Grund⸗ und 12 Terminen Einkommen⸗ und Klassensteuer. Erstere ergiebt im Jahr 82 509 Thlr. die letzteren S3, 00 und 161,000 Thlr. , wozu noch 110060 Mark an Gebäudesteuer kommen. Außer den Befoldungen werden auch die Tagegelder der Beamten und Landtags⸗-Abgeordneten erhöht, die der letz teren auf 9 Mark.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 20. Dezember. Die Frage wegen Verlegung des hiesigen Bahnhofs und Beseitigung der störenden Kopfstation desselben ist gestern durch einen in ge⸗ heimer Sitzung gefaßten Beschluß des Landtages zur Er⸗ ledigung gekommen. Der Landtag hat nach langer Debatte zu dem deshalb mit der Königlich saͤchsischen Staatsregierung ab⸗
geschlossenen Bertrag seine Genehmigung ertheilt und alle auf Modifikation dieses Vertrages gerichteten Anträge abgeworfen. Insbesondere wurde auch ein Antrag, die Zustimmung davon ab⸗ hängig zu machen, daß die Stadt Altenburg mit einem Bei⸗ trage von 50 006 Thlr. eintrete, abgelehnt, dagegen die Petition mehrerer Einwohner der Stadt um Beschaffung besserer Zugäng⸗ lichkeit zu dem Bahnhof, als in dem Plane vorgesehen, der Regierung zur thunlichsten Berücksichtigung empfohlen.
Andalt. Dessau, 21. Dezember. Der Erbprinz und der Prinz Friedrich sind zum Besuche ihrer hohen Ver⸗ wandten während des Weihnachtsfestes von Bonn - gestern hier eingetroffen. — Wegen der längern Dauer des Reichstages soll die Vertagung des Landtages verlängert werden, und wäre der ‚L. 3.“ zufolge für die Wiedereröffnung desselben der 19. Januar in Aussicht genommen. )
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 22. Dezember. Das 2. Land esgesetzsammlungs⸗Stüc enthält u. A.: Nr. 57. Verordnung, die Erhöhung des vom hiesigen Landes seminare zu zahlenden Schul und Eintritts geldes für Ausländer betr, vom 27. November 1874; Ministerial⸗ verordnung, betr. Abänderungen des Regulativs vom 17. Mai 1860 über die Entschädigung an Reisekosten und Gebühren der Geometer für Versteinigungen, vom 30. November 1874; Mi⸗ nisterial verordnung, betr. den Verkauf, die Aufbewahrung und den Transport von Schießpulver, Sprengöl, methylisirtem Nitro⸗ glyeerin und Dynamit, vom 30. November 1874.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Dezember. (W. T. B) Die „Wiener Zeitung“ neröffentlicht in ihrem amt⸗ lichen Theil das Finanzgesetz für das Jahr 1875, nach welchem die Deckung des Defizits von 8,200, 000 Bl. durch den Verkauf von Renten erfolgen soll.
Pe st, 21. Dezember. Im gestrigen Mi nisterrathe wurde über die Rordostbahn⸗Angelegenheit verhandelt; dem „Pester Llond“ zufolge wurden die sämmtlichen diesbezüglichen An⸗ träge des Verkehrs⸗-Ministers angenommen.
— Im Abgeordnetenhause interpellirte Popovies den Kultus⸗ Minister, ob bei Besetzung des Mun kaeser Bischofssitzes Rück⸗ sichten auf die antimagyarische Gesinnung der dortigen Bevöl⸗ kerung maßgebend gewesen seien. Das Idemnitätsgesetz und die Steuerverlaͤngerungsgesetze wurden promulgirt; sodann wurde die Grundsteuervorlage zu Ende berathen und die Sitzungen bis zum 9. Januar vertagt.
— Im Oberhause wurden dieselben Gesetze promulgirt.
Ag ram, 20. Dezember. Nach der Eröffnung der heutigen Sitzung des Landtags durch den Präsidenten Krestis inter⸗ pellirte Dr. Makanee den Banus betreffs des Zeitpunktes, wann in Gemäßheit der gesetzlichen Verordnungen die definitive Be⸗ setzung der Richterstellen in der kroatisch⸗slavonischen Militär⸗ grenze, nach den zwischen dem K. K. General⸗Kommando als der obersten Grenzverwaltungsbehörde, und der kroatisch⸗ slavonischen Landesregierung einverständlich zu unterbreitenden Besetzungsvorschlägen vor sich gehen werde, und zweitens, wann die Vereinigung der Grenzsektion der Septemwiral⸗ tafel und der Banaltafel und mit dem gleichnamigen obersten Gerichts hofe beziehungsweise Ober⸗ Gerichte in Civil-Croatien, durchgeführt werden wird. Der Banus Ma⸗ zuranis antwortete auf die erste Interpellation, daß er in der genannten Richtung mit dem Grenzverwaltungs⸗ Chef. FJ3 M. Mollinary, Rücksprache gepflogen habe, die weiteren Maßnahmen des Letzteren jedoch nicht kenne; zweitens, daß die Vereinigung des erwähnten Grenz⸗Ober⸗Gerichtes und obersten Gerichtshofes mit dem Ober⸗Gerichte und dem obersten Gerichts hofe in Civil⸗ Croatien im nächsten Frühjahre vor sich gehen dürfte. Dr. Ma⸗ kenec erklärte sich mit diefer Antwort zufrieden. Der Banus Mazuranis brachte den Landesvoranschlag pro 1875 ein.
Großbritannien und Irland. London, 22. Dezember. (W. T. B.) In dem Befinden Disraelis ist eine ent⸗ schiedene Besserung eingetreten. Derselbe wird voraussichtlich an den Arbeiten der nächsten Legislatursession theilnehmen.
Frankreich. Paris, 22. Dezember. (W. T. B.) Das „Pays“ ist wegen eines gestern veröffentlichten Artikels über die Fortschritte der Bonapartisten auf vierzehn Tage suspendirt worden. — Emile Pereire ist schwer erkrankt
Ver sailles, 22. Dezember. (W. T. B.. Die Rational⸗ versammlung setzte heute die Berathung des Unterrichts⸗
gesetzes fort. Der erste Artikel wurde genehmigt, der zweite
dagegen auf Antrag der Regierung mit 350 gegen 325 Stim⸗
men an den betreffenden Ausschuß zurücknerwiesen. — Der De⸗ putirte Goblet (Linke) machte darauf die Mittheilung, daß er die Regierung darüber zu interpelliren beabsichtige, ob dieselbe den am 8. Juni d. J. gegen das sogenannte Comité des appel au peunple eingeleiteten Maßregeln noch weitere Folge zu ge⸗ ben gedenke. In Gemäßheit eines von dem Justiz⸗ Minister kundgegebenen Wunsches und unter Ablehnung eines von Gam⸗ betta gestellten Antrages, die Diskujsion dieser Interpellation be⸗ reits morgen vorzunehmen, beschloß di Nationalversammlung, Berichtes
partement de la Nievre zu vertagen.
Spanien. Madrid, 21. Dezember. (W. T. B.) Auf Veranlasfung des Ministers des Auswärtigen, Ulloa, sind die militärischen Bevollmächtigten, welche die spanische Re⸗ gierung auf dem Brüsseler Kongreß vertreten haben, zu einer Konferenz zusammengetreten, um ein Gutachten über die Ant⸗ wort abzugeben, welche die spanische Regierung der russischen auf die von der letzteren unter dem 25. September d. J. über⸗ sandte Depesche demnaäͤchst zu ertheilen gedenkt. = Die militã⸗ rischen Operationen gegen die Carlisten sind wegen heftigen Schneegestöbers, durch das alle Gebirgswege schon seit 6 Tagen unzugänglich geworden sind, eingestellt. Mehrere Eisen⸗ bahnzüge auf der Nord⸗ und auf der Ostbahn sind durch den Schneefall aufgehalten worden.
Italien. Ueber den vom Kriegs Minister dem Parla=
mente vorgelegten ; Territoriaf⸗ und Kommunal-Miliz äußert sich die „Italia Militare“ in folgender Weise; K Nach den Bestimmungen dieses Entwurfs wird die Territorial⸗ miliz (der Landfturm) ein integrirender Theil des Heeres und hilft demselben als letzte Nationalieserve bei der Landesvertheidigung. Sie kann nur im Kriege zu den Waffen gerufen werden, ist aber dann denfelben Gesetzen unterworfen, wie das stehende Heer. Sie hat keine Uniform, j Armbinde versehen und durch diese Abzeichen unter den Schu des Völkerrechts gestellt. Ihre Offiziere werden durch König⸗ siches Dekret ernannt und die Korporale und Unteroffiziere durch die Kommandanten der Militairdiftrikte, welche auch wie die Bürger=
esetzentwurf zur Organisatioan der
wird aber mit einer Militärmütze nnd
neister die Verzeichnisse der Territorialmilizpflichtigen führen. Die- jenigen Landsturmmãnner, welche weder im n, U noch in der Mobilmiliz (Landwehr gedient haben und nicht beweisen können,
sie die Handhabung des Gewehrs und die Grund ⸗Elemente des Soldatendienstes verstehen, können zu Uebungen einberufen werden. Diese dürfen aber nicht über 40 Tage danern. Die Kemmunal⸗ Riliz ist von der Territorial Miliz ganz verschieden. In jeder Hemeinde soll ein Verzeichniß der Kommunal-Milizpflichtigen ge—= sibrt werden. Dazu gehsren alle zu den Gemeindewahlen berechtigten Bürger, und sind in die Listen einzutragen mit ihren resp. Graden alle Diejenigen, welche territorialmilizpflichtig sind, aber auch. Diejeni- zen, welche zum stehenden Heere und zur Mobilmiliz gehören, jedoch auf unbestimmte Zeit beurlaubt sind. Die auf diesen Listen einge⸗ tragenen Kommunal Milizpflichtigen können, wenn sie überhaupt brauch⸗ har sind, jederzeit und unter allen Umständen zur Aufrechthaltung der zffentlichen Ordnung und Sicherheit zu den Waffen gerufen werden und stehen dann ebenfalls unter Militärgesetz und Disziplin. Der Gesetzentwurf enthält auch Spezialbestimmungen z. B. gegen Die⸗ senigen, welche sich dem Kommunal ⸗Milizdienst ungerecht⸗
und Bestimmungen, welche die Grenzen des Kommunal⸗Milizdienstes bezeichnen, über welche hinaus die Kommunal- Milizmänner nicht her⸗
angezogen werden dürfen. Die Kommunal-Miliz hat ebenfalls keine
cbligate Uniform, es sollen aber Bestimmungen über eine fakultative nniformirung getroffen werden, aber nur für Diejenigen, welche sich solche
auf eigene Kosten anschaffen wollen, Die Kommunal⸗Milizmannschaf⸗
,, disziplinarisch als Detachement des Militärdistriktes be⸗ trachtet.
hre Kraft.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Bon F. Schmidts Burggraf Friedrich von Nürn ö ; J 88 5 3 ö versammlung der Anglo-⸗-Deutschen Bank ertheilte mit 7237
berg, Geschichtliche Erzählung aus der letzten Zeit des 14 und der
2 ; e 15. ahr j 3 8 ö ö ; ö ‚. ersten Zeit des Jahrhunderts; (Berlin, Verlag von A Saach Herabsetzung des Aktienkapitals und auf Reorganisation der Bank
mit 7361 gegen 30 Stimmen an. burg und der durch Kgiser Sigismund erfolgten Einsetzunz des Burg-
ist neuerdings eine zweite Auflage veranstaltek worden. Die in markiger Sprache gegebene Schilderung der Lage der Mark Branden⸗
grafen Friedrich, des Ahnen des Hohenzollernhauses, zum Statthalter sst von fesselnder Wirkung auf den historischen Sinn der Jugend und verleiht dem Buche den Charakter einer bildenden Volksschrift.
— Unter dem Titel: „Fritz Reuter, sein Leben und seine Werke“, ist soeben eine von Hermann Ebert verfaßte Biographie
des verstorbenen bedeutendsten niederdeutschen Volksdichters bei Opitz
n Go. in Güstrow erschienen. Auf eingehenden Quellenstudien
beruhend, schildert derselbe des Dichters geistige Entwickelung, seine
mannigfachen Lebensschicksale, seinen Charakter und sjein Wesen, sein
dichterisches Schaffen und seine Häuslichkeit bis an sein Lebensende. Das Werk zerfällt in folgende Abschnitte: Stemhagen (1819 — 1824. Aus der Schülerzeit (1824 — 18315. Burschenjahre (1851 1833). De Festungstid (1833 — 1810). De Stremtid (1840 – 1850.
—
folgenden Morgen Sr. Königlichen Hoheit Bericht zu erstatten und
ertigter Weise entziehen, auch Vorschriften, wie man im Nothfalle Abends wieder einer Einladung zum Diner Folge geleistet und der J
stufenweise bis zum Minister des Innern hinauf Berufungen einlegt,
Mitglieder des Verwaltungsrathes wieder. ergebniß erklärt sich daraus, daß das verflossene Geschäfte jahr zum größten Theile ein Baujahr war und von einem vollen Betriebe erst in den allerletzten Monaten desselben die Rede sein konnte. trug der vertheilbare Reinzewinn nur 4635 Thlr. bei einem Aktien ⸗ kapital von 300, 000 Thlrn.
Trep
tew (1850 1856). Nigen⸗Bramborg (18536 — 1863) Am Fuße der Wartburg (1863 bis 1874). Als werthvolle Beigaben sind zu er⸗ wähnen die darin enthaltenen Schulzeugnisse aus Parchim, Briefe aus der Festungszeit, ein Schreiben des Justiz-Ministers v. Kamptz, betreffend, Reuters Freilassung, Berichte über die Verhandlungen der philosophischen Fakultät zu Rosteck wegen Ernennung Reuters zum Ehrendoktor, das Danksagungsschreiben des Letzteren an Se. König⸗ liche Hoheit den Großherzog als Kanzler der Unisersttät, sowie ein humoꝛistischer Begleit h rief bei Neberreichung eines seiner Werke an . Hoheit und mehrere bisher noch nicht veröffentlicht Dichtungen. 2
— Am 18. d. Mtz. Vormittags trafen die osterreichisch⸗unga⸗ rischen Nordpolfahrer, Graf Wil ezeck, Marine⸗Offizier Weiprecht und Pr. Kepes, einer Einladung Sr. Königlichen Hoheit des Gro ß⸗ herzogs von Sachsen folgend, in Weimar ein. Die Herren wur⸗ den am selben Tage zur Tafel befohlen und hatten die Ehre, am
mit Sr. Königlichen Hoheit zu frühstücken. Nachdem die Herren
Vorstellung im Theater beigerehnt, reisten Nachts mit dem Ceurier. zug Graf Wilczeck und Dr. Kepes nach Wien, während Hr. Weiprecht
sich nach seiner Heimath, dem Großherzogthum Hessen, zurückbegab. .
Gewerbe und Handel. Die kürzlich fest, ertheiste sodann vorbehaltlich der Zustimmung der u erwählen⸗
den Revisionskommission Decharge und wählte die ausscheidenden Das geringe Betriebs⸗
So be ⸗
D
— Die am 227. Dezember in Hamburg abgehaltene General⸗
gegen 67 Stimmen die Decharge und nahm darauf die Anträge auf
— Das Warschauer Ober⸗Tribunal hat den von der Konkurs⸗
verwaltung des Bankverein „Tellus“ gegen die Gräfin Plater,
— Gemahlin des mithaftenden Gesellschafters Grafen Stanislaus Plater, Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗
wegen der Crusznier Güter Ftönigreich Polen) angestrengten Prozeß zu Gunsten der Masse des „Tellns“ entschieden. Das Streilobiekt ist 230, 000 Thlr.
= Auch die Märkische Eisen hütte (früher Ludwigshütte), deren Generalversammlung am 19. Dezember in Dortmund abgehal⸗ ten wurde, ist, wie fast alle Unternehmungen dieser Art, nicht in der
Lage, von günstigen Resultaten berichten zu können, da man auch
hier unter den obwaltenden ungünstigen Verhältnissen in der Kon⸗ ; 60. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der
junktur und an dem Mangel an Absatz zu leiden hatte. Wie der Geschäftsbericht ausführt, produzirte die Gießerei vom 1. Januar bis Ende Juni d. J. an Kastenguß 647,00 Pfund, an Lehmguß 91000
Hd ,, der Deut f ; isch achement schen Holz⸗Industriegesellschaft setzte die Dividende auf. 13 t. Mit der Einführung dieses Gesetzentwurfs verlieren alle i. setzt gültigen die Nationalgarde betreffenden Gesetze und Verfügungen
Ce ario. helm Taubert. halb 7 Uhr.
halb 7 Uhr.
Pfund, an Heerdguß 40 000 Pfund; ferner vom Mai an, wo der
erste Flammofen in Betrieb gesetzt wurde, 88, 009 Pfund Walzen. Es wurden versandt an Waaren 564,800 Pfund Gußeisen, 35300 Pfund Schmiedeeisen und Stahl, 11830 Pfund Rothguß in einem Gesammtwerthe von 53. 00 Thlr. Die Abichreibungen beziffern sich im Ganzen auf 2949 Thlr., das Effekten Conto weist 49.309 Thlr. das Debitoren- Conto 18,185 Thlr. und das Gewinn- und Verlust⸗ Conto 992 Thlr. nach.
Abermals sind falsche Braunschweigische Zehn⸗Thaler⸗ Scheine in Umlauf, welche indeß sehr schlecht nachgemacht und daher leicht zu erkennen sind. Das erste Erkennungszeichen ist. daß das Wasserzeichen in den Eden die Zahl 16 am Rande die Worte: Herzogl. Braunschw. Leihhaus) fehlt. Eine genaue Beschreibung der Fehler des Falsifikats enthält eine Bekanntmachung des Braun⸗ schweigischen Finanzkollegiums, die wir im Inseratentheil der Nr. 299 veröffentlicht haben.
—
Königliche Schauspiele. Donnerstag, den 24. Dezember, sind die Königlichen Theater
geschlossen.
Freitag, den 25. Dezember. Opernhaus. (257. Vorstellung.) Oper in 3 Akten von ES. Taubert. Musik von Wil⸗ (Unter Direktion des Komponisten. Anfang Mittelpreise. Schauspielhaus. (270. Vorstellung) Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang Mittel⸗Preise.
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Dpern⸗
haus, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗
kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗
über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗
genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗
gen angesehen und finden keine Beantwortung.
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den
Sauspolizei⸗Inspekloren Schewe (Opernhaus) und Hoff
meifter (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden.
angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.
Das Deutsche Gewerbemuseum
hielt am Dienstag Abend unter dem Vorsitze des Professors Gro⸗ pins seine diesjährige Generalversammlung ab. —em vom Direktor Gruner erstatteten Fahresbericht entnehmen wir nachstehende Daten: Das Jahr 1873 darf als ein, für die inzere wie die äußere Ent⸗ wickelung des Deutschen Gewerbemuseums besonders wichtiges be⸗ Das Verhäͤllniß der Anstalt zur Königlichen Saats regierung ist insofern geordnet worden, als die in der vorjährigen — Satzungen Folge Beñitze des sowie die in den Vorjahren vom Staat erworbene Minutoli'sche und Hahne, mannsche Sammlung dem Museum als Eigenthum überwiesen. Durch diese Zuwendungen, sowie durch die gesicherte Gewährung eines jähr⸗ lichen Staatszuschusses von 18090 Thlrn. sind die ganzen Existenz.; bedingungen des Museums verändert und befestigt. Auch für die die Dürftigsten
trachtet werden.
Fassung der gefunden haben; in leihweise im Gegenstande
Generalversamm lung beschlossene die Allerhöchste Bestätigung dessen wurden die bis da nur Museums befindlichen kunstgewerblichen
Errichtung eines eigenen Gebäudes sind die wesentlichsten Vorberei=
tungen getroffen, indem auf Asatrag der Königlichen Staatsregierung von der auf ca. 8 0, 000 Thlr. veranschlagten Bausumme bereits tauft, die Sendungen gingen meist an Gewerber, Real⸗ und Zeichenschulen einerseits bis Wiesbaden, Breslau, Elbing und Riga, zwei Sendungen gingen nach Kopenhagen und Stecholm. Das im November 1873 ausgegebene Preisverzeichniß Oktober 1873 wurden die früher inne⸗ umfaßt ! der Stallstraße geräumt, und das Mu- !19 n 2 kum sedelt? n Piel früheren Befriebegebnde der Königlichen Por. 261; der Preis der einzelnen Blätter beträgt 10 eder 13 Str. rer zellan- Manufaktur über. Im östlichen dieser Gebäude wurde die n berfte Cage ausschließlich für Sammlungszwecke verwandt und Re⸗ FBoubletten⸗ und Re paraturzimmer eingerichtet, in der ersten
zwei Jahresraten von der Landes vertretung bewilligt sind. Wenn trotzdkem mit dem Bau noch nicht begonnen ist, so liegt dies in der Schwierigkeit, einen geeigneten Bauplatz zu finden, da spez ell das Gewerbemuseum mit dem zu erbauenden Reichstagsgebäude wegen es Platzes konkurrirt. Am J. gehabten Räumlichkeiten in
Lerde⸗ Etage fanden die Bibliothek, kommen; das Erdgeschoß wurde -zu Zeichen, kammer, Tischlerei u. s. w. eingerichtet. Gebäude enthält einen großen Atelierraum,
sieben Zeichensale u. J. w. ihr Unter⸗
Das einen
Hörsaal mit physikalischem Kabinet. ; d 8 mangelhaft war, so steigerten sich die Umbankosten ven 149090 auf 23069 Thaler. Am 1. Juli 1873 wurden die Sammlungs säle, am . Oktober v. J der Unterricht im neuen Lokale eröff net. = Unter den Mitgliedern des verflossenen Jahres ist vor Allen Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin zu nennen, deren wärmstes Interesse, gleich der Förderung und Fürsprache Sr. Kaiser— lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, dem Institute auch im Jahre 1853 zu Theil, geworden ist. ; ändigen Mitglieder belrug im Jahre 1868; 92, im Jahre 8733: 1177 die Zahl der Jahres mitglieder 3 6 is 50 Thaler betrug im Jahre 1865: 182, im Fahre 1573: 259. Aus dem Vorstande ichen aus wegen überhänfter Geschäfte Staats- Minister Dr. Del. Rüc, durch den Tod Ministerial⸗Direktor Moser und Profefsor Dr. Schwabe, für letztere beide Herren sind eingetreten Ministerial⸗Di⸗ nktor Jacobi und Dr. Mar Weigert. Die Sammlungen umfassen ut Zeit Fliese, Kacheln, bäuerliche Theegefäße verschiedener Lander and Zeiten, moderne Kunsttöpferei, ältere und neuere Fayence und Najoliken. Weit rhin folgen: deutsches und englisches Steingut, Herjellan, böhmisches, deutsches und venetignisches Glas; Metall⸗ arbeiten jeder Art und Email; Mofaik in verschiedenen Stoffen; Lach. arbeiten, Leder, Papier; sodann ein Zimmer mit Weißstickereien . Spitzen arbeiten, orientalischen Stickereien, Teppichen und geweb⸗ en Sloffen; schlichlich piastische Arbeiten in Hol und, Stein, Schnitzwerke, Möbel und Gipsabgüsse. Den bohen. Werth die ser em mlungen denten folgende Zahlen an. Es sind geschätzt die, An; äufe und Gejchenke des Museums Soo Nummern, auf 22, 130 hlr; die Minutoli⸗ und Hahnemann⸗Sammlung 6000 Nummern) mf 06 I5 Thlr.; ältere und neuere Zuwendungen der Königlichen laatẽregierung (1400 Rummern) auf 18 764 Thlr. und, die An aufe haf der Wiener Weltausstellung im Jahre 1553 auf 23700 Thir. eben (ignen Ankäu ten erhielt das Museum Lurch Ge— FHhenke noch einen Zuwachs an Werth von 1950 Thlr. Der Deluch der Sammlungen betrug im Jahre 1872 fast oo Per- gnen, sank in Folge der dreimonatlichen Schließun und der Ver⸗ 1 in ein weniger bekanntes und zugängliches Lokal im Jahre 3 auf 359, hat aber im laufenden Jahre sich bereits wieder ge⸗ ben, Die Sammlung der Gipsabgüffe beläuft sich auf ca. 3 E Rummern, von denen 2351 in Äbgüfen käuflich sind. Auf die ibliothet ist ebenfalls große Sorgfalt verwandt, ein Stoffkatalog
Modell rsälen, Thon ⸗
westliche — Zeichen saal mit Oberlicht, Magazinräume für verkäufliche Gipsabgüsse und einen Da der bauliche Zustand etwas
Die Zahl der
ist angefertigt; die Abbildungen liegen in Mappen, deren jede eine größere Reihe von Darstellungen gleichartiger und gleichzeitiger Gegen ⸗ verwandt welche
stände birgt. Die Bibliothek, auf die 910 Thaler wurden, enthielt 1391 Bände, 5736 Blatt Abbildungen, zusammen einschließlich der 1341 Zeichen und Modellirvor⸗ lagen einen Werth von 7730 Thalern haben. Der Besuch
der Bibliothek war ein verminderter, die Gründe hierzu sind eben ⸗ Was den Unterricht Verzierungen, — so auch gerade an den alten Maschinen und Hand⸗ y ist . 1 uhan r und das werksgeräthen. ü Naschinenzeichnen aufgehoben; dagegen ist neu eingerichtet eine Thier⸗
falls in der Abgelegenheit des Lokals zu suchen. betrifft, so ist das Konstruktionszeichnen für Bauhandwerker und das
zeichenklasse und eine Nachmittagklasse für Elementar. und Ornament⸗ zeichnen; letztere wurde bis zum Sommer 1874 von den beiden Söh⸗ nen Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, den Prinzen Wilhelm und Heinrich, und zeitweise selbst von Ihrer Kaiser—
sichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin besucht.
Im 4. Quartal is73 betrug die Zahl der Schüler und Schü—
serinen N79; die Zahl der gewährten Freikarten, die auf die 8 und Würdigsten fi len, belief sich auf ox. Von den Gipsabgüssen sind im Jahre 1873 659 Stück ver— kauft, es verblieb am Jahresschluß ein Bestand von 1660 Stück;
Crefeld und Nürnberg, andererseits bis
mmern, deren Gesammtwerth sich auf 462 Thlr. Die Sammlung verkäuflicher Photographien beträgt
aßt 251 Nummern, 10 Sgr. stellt. der ganzen Sammlung 112 Thlr. An Veranstaltung von Wanderausstel= lungen konnte nicht gedacht werden, da die Wiener Weltausstellung für kleinere Uaternehmungen kein Interesse übrig ließ. Die Einnahmen des
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Fayence n, Bronzen. künstlerisch' G danken und Formen leicht aufnehmen und kultiviren
hierfür viele Gründe anführen; allein sichtige nicht über dieses Verhältniß zu beme ken, daß die nittelalterlichen schätzten als Verzierung und
der Vortragende beab⸗ sprechen, sondern wolle Ingenieure die Kunst schãätzte Bekrönung ihrer Ingenieurwerke. So finde man auch an den Schleusen, Durchlässen 2c. des Mortesanakanals Ornamente eingefügt, so finde man an Mauern und Zinnen der Befestigungswerke gleichfalls kunstgerechte
ksgerãäth Vortragender erwähnt, wie er eine alte Drehbank in Ledi aufgefunden, deren einzelne recht kräftig gehaltene Theile, so auch die Backen mit den Einsporndornen, mit Intarsiaarbeit verziert war;
daß er einen Schmiedeheerd gesehen, von Holz zugerichtet, einer Kom⸗
mode ähnlich, die auf Löwenfüßen stand; daß er in Melegnano, Pasterlenge, Crema, Trepiglie, Chiari, Brescia u. 4. D. Heiden haspeln, Hausgerãth aller Art und Handwerksgeräth mit solchen künstlerischen Arbeiten verziert fand. Es ist dies Alles sicherlich auf die künfstlerische Ausbildung der Ingenieure des Mittelalters zurückzu⸗
führen oder, wenn man wolle, darauf, daß die früheren Maler und
Künstler auch Ingenieure waren. Der Vortragende bemerkt ausdrück⸗
lich, daß von diesem Standpunkt aus nech wenig Untersuchungen aus⸗
gegangen seien, daß aber diese Richtung des Studiums zu äußerst be⸗ riedigenden Resultaten führen mäffe. Als Beleg führ er an, daß die Ausstellung für Kunstindustrie in Mailand in diesem Jahre eine Reihe von Objekten zu Tage förderte, an denen nach den Ursprungsbeziebungen durch die Besitzer eine Reihe der bedeutendsten Künftler betheiligt gewesen. Um dies näher zu b legen, berichtet der Vortragende ũ cer eine Reihe der ausgestellten Objlte: Teppiche, Porzellane und Daß unter solchen Einflüssen die Industrie
konnte, eischeint kaum wunderbar, da die Direktive von hervorragen⸗
den Künstlern oder besser Künftleringenieuren, Kü⸗stlerarchitekten aus⸗
ging, dern direkte Betheiligung am Gewerbe in unzählizen Fällen
rachweisbar
weisba ift. Es werde auch in unserer Zeit nur dadurch ein n ues Kunstgewerbe erstehen können, wenn Künstler und Handwerker
direkt und dauernd zusammen arbeiteten.
gewerbe in den kleineren lombardischen
Vortragende geht nunmehr ein und
. 6 ' 22 8 C Der ende . auf eins Reihe Kunst⸗ Kunftgewerbsprodukte. Er hebt hervor, daß
Städten eine Fülle rrefflichster
Schmiedearbeiten, Terr-coten, Möbel u. . w. noch aufzufinden sei, werte, durch Abbildurg urd Beschreibun dem Kunstgewerbe näher
gerückt zu werden.
Er beto-t, daß den italienischen Handwerkern die
Behandlungsart nach künstlerischen Gesetzen noch nicht abhanden ge⸗ kommen sei, u⸗d geht auf die Marmorarbeiten in Italien über. Er
Wissenschaftlicher Kunstverein. Am Mittwoch, den 16. Dezember, hielt Hr. Dr. Grothe einen Vortrag, der sich uͤber verschiedene Punkte der Kunstgeschichte und der Kunst verbreitete, angeknüpft und veranlaßt durch eingehende Studien an Ort und Stelle im Norden Italiens. Der Vortragende segte zuerst dar, wie es komme, daß die heutigen Künstler ausschließ⸗ lich ein bestimmtes Gebiet der Kunst kultipirten, während eigentlich nachzuweisen sei, wie gerade die bedeutendsten Künstler des Hann alters auf der breiten Basis eines universellen Wissens gestanden. Als Hauptrepräsentanten dieser Männer der Kunst seien zumal Leonardo da Vinci und Michel Angelo zu Fetrachten. Nicht ausschließlich der Malerei oder Skulptur zugewendet, hätten sie vielmehr Architektur, Ingenieurkunst für Wasser und Festungsbau in höchster Vollendung getrieben, ja bei Leonardo habe sogar Philosophie und deren Anwen⸗ dung und das Maschinenwesen ein gewisses Vorrecht in der Verthei⸗ lung seiner Thätigkeit beansprucht, nofür die gewaltige Masse nachgelassener Manuskripte und Handzeichnungen desselben der dentlichste Beweis seien. Der Vortragende bemerkte, daß er das Leben und Wirken Leonardo's als Ingenieur und Philosoph zum Gegenstande einer besenderen Abhandlung (Nicolai sche Buch- handlung) gemacht habe, und daß in einer Sitzung der Mechanical Society in Manchester hervorragendste Ing nieure bewundernd über die greßartige Thätigkeit des Manges und über die genialen, selbst unsere Zeit überragenden Ideen Leonardo's sich dahin ausgesprochen haben, daß man (uicht, wie der Vortragende angenommen habe, daß nämlich Leonardo seine ganze Mußezeit dem Jugenieurmaschinenwesen gewidmet) glauben könne und müsse, Leonardo da Vinci habe selbst die Ingenieurknust und Philosophie als Hauptsache und Lebens⸗ zwe erachtet, Malerei jedoch als Nebensache. Allerdings ließen sich
kestätigt, daß man voin Stasdpunkt der Kunst aus inen greßen Tel die ser italienischen Marmezarbeiten nicht als Leistungen betrachten könne. Marmor nur zu Kunstle stungen Beftimmung fände. Die oft recht
. mn ? künstlerische Allein nicht gefordert sei, daß der
naturalistisch r, oft barokken Marmorgruppen und Einzelstatuen hätten mindestens im Allgemeinen diese be Berechtig ang, wie im Gebiete der Oelmalerei das Gnrebild. Aber die Darstellungen in Marmor hätten in Italien eine viel andere Bedeutung, als wir ihnen unter= legen. Das Auge des Italieners begrüßt die Marmorstatuen als Freunde und Genossen; er schätzt sie höher, als alle anderen Kunst⸗ objekte; er begeistert sich daran und freut sich, sein eigenes Leben, seine Nation, sei es in ihren Kindern mit harmlosem Spiel sei es in ernsten Denkern oder gar Märtyrern dargestellt zu sehen; er er- blickt in der Arbeit selbst etwas Anderes, als wir. Die Marmor⸗ skulpturen seien dem Naturell des Italieners entstammt und bildeten einen Theil seines Denkens, Lebens und Strebens. Der Vortragende bemerkt dazu ferner, wie des Italieners Wunsch es auch sei, seine Trauer, seine Verehrung für Verstorbene in Marmor gekleidet zu sehen, und diesem Gefühl verdankten die Campo Santo Italiens ihren Ursprung, ihre Erxistenz, ihre schöne Form. Allerdings macht sich nirg end der, Naturalismus mehr geltecd, als bei diesen Statuen d.s Grabes; allein, abgesehen von sol⸗ chen Machwerken, hleibe doch eine Fülle von Trefflichem, das besonders gez en üer unserer Grabverzserungen außerst werthvoll ericheine. Frei⸗ lich müsse hierbei dem Rechnung getragen werden, daß jene Nation ihre besenderen Gebräuche für das Bezräbniß und die Verehrung der Todten Kabe. Der Finnländer spendet allein grüne Tannen⸗ zweige, der Russe ißt und trinkt zur Ehre ds Gestorbenen, der Deuliche deckt den grünen Rasen darauf und Epheugewinde
der Italiener fährt den Todten mit dem Gesang ven Lita⸗ neyen zu Grabe und bedeckt das Grab mit einem Marmor- der kmal. Für die Gestaltung dieses Denkmals geben veele