1874 / 301 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

31 * Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central-Handelsregister und das FPostblatt nim mt an: die Zuferaten Expedition

des Aentschen Reichs- Anzeigers und Königlich

Preußischen Staata- Anzeigers:

Berlin, 8. N. Wilhelm ⸗Straße Nr. 82.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

. 2 Aufgebote, BVorladungen u. dergl.

Berkän fe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Verlsofung, Amortisatien, Zins zahlung u. s w.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Strafvollstreckungsrequisition. Die unver ˖ ehelichte Franciska Drescher aus Pesen ist durch rechtskräftiges Erkenntniß des biesigen Gerichts vom 31. Okteber 1874 wegen Beleidigung zu 1 Woche Gefängniß verurtheilt worden. Es wird gebeten, den Aufenthalt derselben der nächsten Gerichts behörde anzuzeigen, welche um Strafvollstreckung und Mit theilung hiervon ersucht wird. Posen, den 19. De⸗ ember 1574. Königliches Kreisgericht. Abtheilung fun Strafsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛe.

Die bei der Parzellirung des Domänen BVorwerks Upatel nen eingerichteten Büdner⸗ tellen sollen in der Art zusammengelegt und zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe gestellt werden, daß daraus nur 5 Parzellen von resp. Zoo, 2583, 3,39, 2258 und 43537 Hektar Größe entstehen. Behufs Verkaufs der 5 Parzellen haben wir einen Termin auf Mittwoch, den 13. Januar fut. Bormittags 9 Uhr, im Sitzungszimmer auf dem Rathhause zu Gützkow anberaumt, wozu wir Kauf⸗ liebhaber mit dem Be merken einladen, daß die Ver⸗ kaufsbedingungen bei dem Magistrat zu Gützkow und in unserer Domänen⸗Registratur eingesehen wer den können. Stralsund, den 5. Dezember 1874.

Königliche Regierung.

Verzeichniß der für die Königliche Oberförsterei Rosenthal im Wirthschaftsjahre 1875 anberaumten Holzversteigerungen. Die Holzversteigerungen werden . zu Schwerin a. d. W. im Schützenhause und beginnen , , . 10 Uhr den II. Fanuar 1875, 25. Januar, 8. Februar, 4. März, 22. März, 5. April, 3. Mai, T. Juni, 5. Juli, 6. September, 4. Oktober, 28. Oktober, 15. November, 29. November, 13. Dezember; zu Trebisch im Kruge den 8. Januar 1875, 20. Ja nuar, 19. Februar, 3. März. 24 März, 7. April, 8. September, 6. Oktober, 27. Oktober, 17. No⸗ vember, 8. Dezember, 22. Dezember. Am 11. und 25. Januar, sowie am 8. Februar k. J. werden zu Schwerin a. W. mehrere Tausend Stücke Lang- hölzer für Holihändler in größeren Loosen versteigert werden. Schwerin a. W., den 14 Dezember 1874.

Deutschländer, Oberförster. x

6263 Sekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Pots⸗ dam soll das Thorcontroleurhaus am Berliner⸗ Thor * Schwedt a. O. öffentlich meistbietend verkauft werden, und haben wir hierzu einen Ter⸗ min auf Freitag, den 8. Jannar 1875, Vorm. 19 Uhr in dem Geschäftslokale des Königlichen Steuer- Amts zu Schwedt anberaumt, wozu wir hierdurch Kauflustige mit dem Bemerken einladen, daß nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen zum Bieten zugelassen werden.

Die Lizitationsbedingungen sind bei uns und dem Königlichen Steuer⸗Amte zu Schwedt vorher zur Einsicht ausgelegt.

Neustadt E. B., den 21. Dezember 1874.

stönigliches Haupt · Stener⸗Amt.

16264 Bekanntmachung.

Höherem Auftrage zufolge soll das ehemalige Thorschreiberhaus am Kietzer Thore zu Wriezen a O. öffentlich meistbietend verkauft werden und haben wir hierzu einen Lizitations-Termin auf

Donnerstag, den 7. Jaunar 18765, DVormittags 10 Uhr, ; in dem Geschäftslokale des Königlichen Steuer⸗Amts zu Wriezen anberaumt, wozu wir Kauflustige mit dem Bemerken hierdurch einladen, daß nur als dispo⸗ sitionsfähig sich ausweisende Personen zum Bieten zugelassen werden.

Die Lizitationsbedingungen sind vorher bei uns . ö. Königlichen Steuer⸗Amte zu Wriezen ein⸗ zusehen.

Nenstadt E. W., den 21. Dezember 1874.

Königliches Haupt ⸗Steuer ⸗Amt.

Deutsche Reichs⸗ und Continental⸗ 6230] Eisenbahnbau⸗3Wesellschaft.

Leistungsfähige Unternehmer für größere Hochbauten auf den Bahnhöfen der Posen Creuz- burger Eisenbahn wollen sich gefälligft bald beim Unkterzeichneten mündlich oder schriftlich zur Einsicht nahme der Projekte und Bedingungen melden.

Die Ausführung umfaßt, größere und kleinere Empfangsgebäude, desgl. Güterschuppen in Massip⸗ Ziegelrohbau) und Fachwerlsbau, Lokomotivschuppen, große Werkstattanlagen und Nebengebäude,. Der Verding geschieht auf Grund von Einzelpreisen und umfaßt die Lieferung der Materialien mit theilweiser Ausnahme der Bausteine.

Posen, den 18. Dezember 1871.

Der Bau⸗Direktor. Boleninus.

6271] Bekanntmachung.

Die Ausführung des Deiches und der Schleuse für die Waterneversdorf⸗Neudorfer Nie- derung im östlichen Holstein, Kreis Ploen, und zwar:

Deicharbeiten, 39,000 Thlr., . Erbauung der Seeschleuse von Si M. Weite, veranschlagt zu rund 22000 Thlr., soll im Wege der öffentlichen Submisston vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, den 14. Januar 18765, Nachmittags 3 Uhr, zu Kiel im Geschäftszimmer des Unterzeichneten, Fleethörn Nr. 11, e, t ist.

Unternehmer haben ihre Offerten Portofrei und verfiegelt mit der Aufschrift: Submission auf Aus⸗ fuͤhrung des Deiches und der Schleuse für die Wa⸗ terneversdorf⸗Neudorfer Niederung“ einzureichen.

veranschlagt zu rund

von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

B. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

. Literarische Anzeigen.

3. Familien- Nachrichten

9. Central - Handels Register (einschl. Konkurse).

X ; 3

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt d. M.

m Breslau emn Ha ea. *.

München, Nurnberg, Prag, Straß⸗

n er . rg i. , Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaus.

7 Erscheint in separater Beilage.

Exemplare der Submissionsbedingungen mit Kostenanschlags⸗Auszüzen und Zeichnungen zur Drientirung können gegen portofreie Einsendung von 1 Thlr. für die Deicharbeiten und von 2 Thlr. für die Schleuse von dem Rechnungsführer Wilke auf dem Meliorations⸗Baubureau zu Kiel bezogen werden.

Dertliche Auskunft wird durch den Herrn Grafen von Holstein zu Waterneversdorf vermittelt.

Kiel, den 21. Dezember 1874 Der Meliorations⸗Bauinspektor für Schleswig⸗

Holstein. A. Pralle, Wasserbau⸗Inspettor.

6169]

1 is

en Im Wege der öffentlichen Submission sollen ver⸗ geben werden:

I die Lieferung der Uniforms⸗Materialien für die Seamten der Rassanischen Eisenbahn pro 1875, bestehend in feinen und ordinären wollenen Tuchen, Leinwand u. s. w, sowie

27 die Anfertigung der Uniformen, sowie w für diese Beamten pro

Die desfallsigen Offerten sind mit der Aufschrift:

ad 1. „Submisston anf die Lieferung der

Uniforms⸗Materialien für die Beamten der Nassauischen Eisenbahn pro 1875*, unter Beifügung ven Proben,

ad 2. „Offerten zur nn,

formen resp. Offerten zur

ven Uni form⸗Mützen“,

bis zum 19. Januar 1875, Vormittags 11 Uhr,

bei der unterzeichneten Direktian einzureichen, und werden dieselben in diesem Termine in unserem Geschäftslokale, in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten, eröffnet werden.

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberückichtigt.

Die Lieferungsbedingungen resp. die Bedingunzen für die Anfertigung der Uniformen und Uniform Mützen können von uns oder auch von unserer Ma— terialien Verwaltung in Limburg a. d. Lahn kosten-⸗ frei bezogen werden. Cto. 127/12)

Wiesbaden, den 11. Dezember 1874.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

von Uni⸗ ufertigung

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Berlin⸗Stettiner Eisenhahn. (6272 2

Die Ausloosung unserer am 1. Juli k. J. zu amortisirenden Prioritäts⸗ Obligationen L. Emis⸗ ston erfolgt nach Maßsgabe des §. 5 des Privilegii vom 25. Juni 184 am 27. Februar 1875, Nachmittags 4 Uhr, in dem Sessionszimmer unseres Administrations⸗ gebäudes in der Neustadt hierselbst.

Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß der Zutritt zu der Ausloosung Jedermann freisteht.

Stettin, den 18. Dezember 1874.

Direktorium.

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

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Berschiedene Bekanntmachungen.

Vom 1. Februar 1875 ab erhöht sich die für die Be⸗ nutzung der Viehhofgeleise à é conto der Viehmarkt Aktien- ö 2 s zur

E (kommende Gebühr von 221 Sgr. auf 3 Mark pro Achse, so daß von genanntem Tage ab für den Transport von Viehsendungen von unserer Station Gesundbrunnen bis nach dem Vieh⸗ hofe und vice versa anstatt 33 Mark 4 Mark pro Achse zur Einziehung kommen werden. Berlin, den 20. Dezember 1874. Königliche Direktion der

Niederschlesisch Märtkischen Eisenbahn.

(61431 Aufruf.

Die vorautsichtlich in nächster Zeit frei werdende Stelle des Beigeordneten, Syndikus und besol⸗ deten Stadtraihes beim hiesigen Mazistrate soll schleunigst wieder besetzt werden und zwar durch einen

Juristen, welcher die Staatsprüfung bestanden hat. Das Gehalt der Stelle ist auf 3600 Mark festgesetzt. Meldungen unter Beifügung der Zeug. nisse sind baldigst an den Stadtverordneten ⸗Vorsteher, Herrn Dr. med. Habedanck hierselbst einzusenden und erscheint eine persönliche Vorstellung wünschenswerth.

Tilsit, den 4. Dezember 1874. (act. 733/15

Der Magistrat.

6275 Nheinische Eisenbahn.

̃ M. tritt der Nachtrag J. zum Salz. tarife vom 20. August er, ab Dieuze und Saar— Alben, enthaltend Frachtsätze für die Stationen der Strecken Bochum⸗Dortmund und Speldorf Troig⸗ dorf in Kraft, welcher bei unseren Güter⸗Expedi⸗ tionen und in unserem Geschäftslokale unentgeltlich zu haben ist. Cöln, den 18. Dezember 1874. Die Direktion.

6276 Nheini sche Ei senbahn.

Für Coakssendungen von Heissen nach Pagny a. d. Mosel und Pont à Moufson sind bis zum 31. d. M. direkte Frachtsätze in Kraft getreten, welche bei ge⸗ nannter Station und in unserm Geschaäftelokale hier⸗ selbst zu erfahren sind.

Cöln, den 18. Dezember 1874.

Die Direktion.

6280

Theaternenbauconcurrenz zu

Posen.

Im Anschluß an unsere Aufforderung vom 5. Juni 1874 um Betheiligung bei der von uns eingeleiteten Concurrenz für den hiesigen Theaterneubau bringen wir programmgemaäͤß über den Verlauf und Ausfall der Concurrenz hiermit zur öffentlichen Kenntniß:

Die am 15. Oktober er. eingegangenen 13 Concurrenz⸗Projekte sind während 14 Tagen, vom 19.

Oktober bis 3. November cr., hierorts öffentlich ausgestellt worden.

In der Zeit vom 16. bis 18. No⸗

vember er. haben die Herren Preisrichter Semper, Lucae und Schwemer über die eingegangenen Projekte berathen und den ersten Preis in Höhe von 3000 Mark dem Projekt Thalia II.. Autoren die Archi- tekten A. Müller und R. de Voß zu Cöln), den zweiten Preis in Höhe von 1500 Mark dem Projekte FE. B. (Autoren die Architekten G Ebe und J. Benda in Berlin) zugesprochen.

Die spezielle Motivirung des Ausspruches der Herren Preisrichter ist in der Deutschen Bau⸗ zeitung veröffentlicht und verweisen wir hiermit darauf.

Die nicht prämiirten Herren Concurrenten ersuchen wir hiermit, uns baldmöglichst die Adressen zukommen lassen zu wollen, unter denen wir ihnen ihre Projekte wieder zukommen lassen können.

Der Magistrat.

Posen, den 15. Dezember 1874.

à Gto. 166/19

en Danziger Bankverein.

Die Aktionäre werden zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf

Mittwoch, den 13. Jannar

1875, Nachmittags 4 Uhr,

nach unserem Konferenzsaal hier, Hundegasse 2728,

Tagesordnung: Antrag mehrerer Aktionäre auf Auflösung unserer Gesellschaft.

Zur Theilnahme an dieser Generalversammlung sind nach 5§. 26 des Statuts nur Aktionãre berechtigt, welche wenigstens fünf Aktien besitzen und dieselben spätestens drei Tage vor der Generalver⸗ sammlung bei unserer Kasse oder bei den Herren Delbrück, Leo CK Co. in Berlin deponirt haben.

eingeladen.

Danzig, den 19. Dezember 1874. Der Aufsichtsrath des

Hirsch.

;. ; (It. 613) Danziger Bankvereins. Pape.

Mannheimer Zeitung. Zwei Ausgaben täglich.

Verlagspreis 3 Mark ver Quartal.

Politischer Theil: Tendenz: Thatkräftige Unterützung der Reichspolitik. der Gleichgültigkeit und Unthätigkeit im eigenen Lager! Inhalt: Tele⸗ graphische Depeschen des Wolff schen und Wagner schen Bureaus. Täglich politische Uebersicht und Leitartikel.

ihrer Gegner! Bekämpfung

land, Frankreich und Spanien.

Handelszeitung: Tendenz:; Entwickelung des

Bekãmpfung Original⸗Correspondenzen aus Deutsch⸗

Handels und Verkehrs auf reeller volkswirth⸗

schaftlicher Basis. Inhalt: Telegraphische Cours und Marktberichte. Börsen⸗ und Handelsnachrichten

von allen europäischen Hauptmärkten.

Der Unterhaltung und Belehrung ist ein täglich erscheinendes unterhaltungs⸗ Blatt

Dem Geschäfts, und Verkehrsleben dient ein vielseitiger Anzeigetheil. Anzeigezeile wird mit 20 Pf. berechnet, wobei größeren und wiederholten Aufträgen ein entsprechender Rabatt gewährt wird

gewidmet.

Zu Abonnementsbestellungen, Mannheim, 3. Dezember 1874.

sewie zur Einsendung von Anzeigen ladet freundlichst ein

Die Verlagsbuchhandlung J. Schneid er.

Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle

es Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

,,, in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt ⸗Bank zu Berlin, welche nur 6. derjenigen von ihr in Verwahrung und erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungsliften nachsehen läßt, deren Veröffent lichung durch den Deutschen Reichs- und Kö- niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt. biᷣ Allgemeine , . Tabelle des Dent . Reichs- und Königlich Preußischen Stagts. cigers welche die Ziehungs⸗ und Re stan ten listen Berliner örse gangbaren Staats Kommunal-, Fisenbahn Bank= Sndustele Japiere enthalt. erscheint wichen. sich einmal und ist zum Abonnementspreis von 16 Sgr. . durch alle Post⸗Anstalten, so⸗ wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 6 2

sämmtlicher an der

Königgrätzerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 532. Einzelne Nummern 295 Sgr.

Die neueste am 19. Dezember c. erschienene Nr. G61) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender apiere: Anklamer Kreis⸗Obligationen. Bielefelder, Fuldaer, Ruhrorter, Wies ba dener Stadt⸗ Bbügattonen. Dentsche Hypothekenbank Berlin, Hyvothekenbriefe. Hamburg ische 43 prozentige Eisenbahn⸗Staats · Anleihe de 1868. Nienburger chemische Fabrik, Prioritäts⸗Partigl Obligationen. Sberhohndort⸗-Reinsdorfer Kohleneisenbahn⸗ Schuldbriefe. Desterreichische Nationalbank Pfandbriefe. Orel-Witeb s k⸗Eisenbahn. Aktien und Obligationen. Preußische Central⸗Boden⸗ kredit Pfandbriefe. Sardinische Prämien Anleihe de 18509. Vereinigte . Papierfabriken,

grioritäts⸗Sbligalionen. Wil helmsb ahn (Cesel= derberg) Eisenbahn⸗Prioritäts Obligationen (Rüd'⸗ stãnde). . 20 Fl Loose. ;

Der Feiertage wegen erscheint die nächste Nummer der Allgemeinen Verloosungs Tabelle am Donner. stag, den 24. d. Mts. Mit derselben wird das e, e. und Inhaltsverzeichniß pro 1874 aus- gegeben. ͤ

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 301.

mber

Der Inhalt dicser Balage, in welcher au nem besonderen Blatt unter dem Titel:

1871.

Gentral⸗Handel s⸗Negister für das Dentsche Reich. . 233.

Das Central Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In— Carl Heymanns Berlag, Berlin, 8M. Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SXV. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

imd Auslandes, sowie durch

Das Central ⸗Handels ⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Abonnem ent beträgt 15 Sgr. * diesel täglich. Das Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.

für das Vierteljahr.

Einzelne Nummern kosten 2 Sgr.

.

neber kanfmännische Korrespondenz. ) 1

Die kaufmännische Korrespondenz ist in ihren Anfängen so at wie der Handel selbst. Sobald derselbe sich nur über das engbegrenzte Gebiet des Tauschhandels erhob und weitere Strecken ju umfassen begann, machte sich auch das Bedürfniß schriftlicher Mittheilung zwischen den Handeltreibenden geltend. Freilich kann hierbei noch nicht von einer Korrespondenz im heutigen Sinne zie Rede sein, denn eine solche setzt geregelte und verläßliche Verbindungen zwischen den einzelnen Städten und Ländern vor⸗ ms. Indessen darf man doch mit Sicherheit annehmen, daß, so⸗ hald die Kenntniß der Schrift sich auch nur einigermaßen ver⸗ hreitet hatte, der Handel, wie primitiv er auch in jenen fernab⸗ legenden Perioden des Alterthums gewesen sein möge, gezwun⸗ gen war, sich der Kunst des Schreibens für seine Zwecke zu be⸗ hienen. Bis zu der Errichtung der Post sah sich der Kaufmann uuf gelegentliche, ziemlich unsichere und dabei kostspielige Beför⸗ derung feiner Mittheilungen angewiesen. Bei wichtigeren und umständlicheren Geschäftsangelegenheiten hieß es noch, sich selbst mf den Weg machen und an Ort und Stelle die schwebende Frage persönlich ins Reine bringen. Uebrigens war auch die Fost, obwohl sie gegen die früheren Beförderungsmittel einen gewaltigen Fortschritt bekundete, bis in die neueste Zeit gerade ane billige Verkehrsanstalt; so kostete noch in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts ein einfacher Brief von Wien nach Frankfurt am Main einen Gulden. Durch die leichten, bequemen und billigen Kommunikationsmittel der Neuzeit hat der Handel und mit ihm die kaufmännische Korrespondenz ungeahnte Di⸗ menstonen angenommen. Während früher die Messen die Haupt⸗ snotenpunkte des kaufmännischen Verkehrs bildeten, und außer der Meßzeit Hunderte von Reisenden mit Mustern und Proben das Land durchzogen, befördern heut Fisenbahnen und Dampfboote Milliarden schriftlicher Mit⸗ hheilungen von einem Ende der eivilisirten Welt zum andern, und der elektrische Telegraph trägt seine Botschaften mit Ge⸗ zankenschnelle Tausende von Meilen weit. Allerdings reist auch heute noch der Kaufmann vielfach in Geschãftsangelegenheiten, aber das Reisen ist für ihn nicht mehr, wie sonst, ein theuerer Ersatz für den schwwerfälligen, langweiligen und kostspieligen schriftlichen Verkehr, sondern er reist nur dann, wenn eine per⸗ sinliche Vertretung seiner Interessen ihm vortheilhafter, unter Umstaͤnden auch bequemer scheint als eine Reihe schriftlicher Mittheilungen. Verglichen mit der Unmasse kaufmännischer Briefe, welche heute durch die Post befördert werden, schrumpft die Zahl der reisenden Kaufleute auf ein Minimum zu⸗ sammen; die Korrespondenz ist und bleibt die Haupt⸗ kägerin des kaufmännischen Verkehrs.

Daher bildet dann die nöthige Fertigkeit in der korrespondenz heut unbedingt eines der ersten Erforder⸗ nsse des tüchtlgen Kaufmannes. Gleichwohl ift es un⸗ satthaft von der kaufmännischen Korrespondenz als einer genen „Wissenschaftꝛ zu sprechen; ebenso wenig wie mit zug und Recht von einem spezifisch kaufmännischen Style“ die Rede sen kann. Wohl hat man zuweilen, namentlich früher, ver⸗ sucht, so etwas wie einen besonderen kaufmännischen, Geschäfts⸗ yl“, ähnlich dem „Kurialstyle' und „Gerichtsstyle“, heraus zu arbeiten; der tüchtige Kaufmann sollte sich eben auch schon rein

J Nach einem Aufsatze des Prof. Sauer im Jahresberichte der Yrager Handelsakademie für 1874.

äußerlich durch den konsequenten Gebrauch gewisser erkünstelt technischer Ausdrücke und Redeweisen als erprobter Geschäfts⸗ mann bekunden. Diese Ansicht fußt jedoch, genau be⸗ trachtet, nur auf einer mangelhaften allgemeinen Bildung, obschon nicht verkannt werden kann, daß auch der Handel sich seine bestimmte technische Terminologie geschaffen hat. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Korrespondent mit Fremdwörtern geradezu kokettirt. Ganz abgesehen davon, daß es ihm bei ungenügender Sprachkenntniß in einem solchen Falle leicht geschehen kann, daß er ein Wort unrichtig schreibt oder gar einen ähnlich lautenden, aber etwas ganz Anderes be⸗ deutenden Ausdruck gebraucht, versetzt er unter Umständen den Empfänger des Briefes, dem der Ausdruck nicht geläufig ist, dadurch in die Lage, das Wort erst in einem Wörterbuche nach⸗ schlagen zu müssen. Wenn z. B. in einem „Lehrbuche“ der kauf⸗ männischen Korrespondenz folgender Satz sich vorfindet: „Ich will auf das Deleredere verzichten und das Impegno des Eingangs gerne übernehmen;?“ so scheint dies doch des Guten zu viel. Allerdings ist das Fremdwort „Del⸗ credere! jedem Kaufmanne geläufig; mit „Impegno⸗ steht aber die Sache anders. Nur der des Italienischen Kundige weiß, daß impegno „Haftung“, „Haftpflicht“ bedeutet. Weshalb sagt der Schreiber nicht Haftung“? In DOesterreich, namentlich im Süden, wo das Italienische vielen Geschäftsleuten wenigstens theilweise bekannt ist, mag der Ausdruck verstanden werden; der norddeutsche Kaufmann sedoch kennt ihn nicht, falls er nicht Italienisch gelernt hat.

Ein zweiter, gleichfalls durch nichts gerechtfertigter Uebelstand ist der Gebrauch sprachwidrig gebildeter deutscher Wörter, sowie stylistisch unzulässiger Wendungen, in denen mancher Kaufmann noch immer eine Eigenthümlichkeit des kaufmännischen Geschäftsstyles zu erblicken glaubt. So findet man, um nur ein Beispiel heraus zu greifen, sehr häufig in kaufmännischen Geschäftsbriefen, besonders in Desterreich, den Neologismus „nebig“ anstatt „nebenstehend. „Aus nebiger Faktura ersehen Sie ꝛc. ꝛc.“ heißt es. Nun haben wir zwar im Deutschen das Beiwort „obig“ abgeleitet von dem Nebenwort „oben“, keineswegs aber das Wort „nebig“ als Ab⸗ leitung von „neben.“ Wäre diese sprachwidrige Bildung ge⸗ stattet, dann müßte man doch auch „untig“ von „unten“ bilden können, was jedoch keineswegs der Fall ist. Gebraucht der Kauf⸗ mann solche Barbarismen aus übel angebrachter Bequemlichkeit, oder hält er sich gar zu ihrem Gebrauche als spezifisch kauf⸗ männischer Geschäftsausdrücke berechtigt, so beweist er damit nur, daß ihm die Sprache, in der er schreibt, nicht gründlich bekannt ist; denn soweit geht die Berechligung der Terminologie nicht, daß sie den allgemein giltigen und zu Recht bestehenden Sprach⸗ gefetzen Gewalt anthun dürfte. Wohl giebt es aber sprachliche Neubildungen, von den Bedürfnissen der Neuzeit geschaffen, sei es um einen wirklich neuen Begriff zu bezeichnen, sei es um an die Stelle eines ungefügen, oft einer fremden Sprache entnom⸗ menen Ausdrucks eine geläufigere, kürzere und zugleich deutsche Benennung zu setzen, deren sich der gebildete Kaufmann un⸗ bedenklich bedienen kann. Ein solcher Ausdruck ist z. B. „Draht ? anstatt Telegraph“, so wie die Wendungen „Drahtantwort, „per Draht“ u. s. w. Jedenfalls ist Sprachreinheit die erste Er forderniß im schriftlichen Verkehre. Wer gegen die⸗ selbe verstößt, bekundet eine ungenügende Vorbildung. Lehr⸗ bücher der Korrespondenz, sogenannte „kaufmännische Briefsteller“,

bieten für den Mangel ausreichender Sprachkenntniß nur sehr problematischen Ersatz. Ueberhaupt ist der Nutzen solcher Bücher ein zweifelhafter. Viele derselben verdanken ihr Entstehen aus⸗ schließlich der buchhändlerischen Spekulation, und in so manchem „Musterbriefsteller! sind die gegebenen Briefe eher alles andere als „Muster“. Aber auch wenn die Vorbilder stylistisch und grammatisch unanfechtbar dastehen, kann der Schüler aus ihnen für den praktischen Bedarf doch nur wenig mehr als die stehen⸗ den Anfangs- und Schlußformeln erlernen. Natürlich gilt das Gesagte zunächst und in erster Reihe von der Muttersprache; handelt es sich aber um fremdsprachige Korrespondenz, dann er⸗ weisen sich bei mangelhafter Sprachkenntniß des Korrespondenten diese Bücher als ganz und zwar unzureichende Ein gutes kauf- männisches Glossar, wie das Rho de⸗Lehmannsche thut ent⸗ schieden bessere Dienste. Stets aber bleibt ausreichende Kenntniß des Idioms, in welchein man schreiben will, die Grundbedin⸗ gung; fehlt diese, dann helfen alle Hilfsmittel nichts.

Sin weiteres Haupter forderniß eines guten Ge⸗ schäftsbriefs ist Klarheit und Deutlichkeit des Aus⸗ druckes. Auch diese Eigenschaften sind unzertrennlich von dem guten Styl im Allgemeinen. Von ganz besonderer Wichtigkeit aber sind sie für den Kaufmann. Sie sind ihm so unentbehr⸗ lich, wie eine gute deutliche Schrift. Ein unklarer Ausdruck, eine undeutliche Wendung kann unter Umständen für das Haus, dem der Korrespondent angehört, die nachtheiligsten Folgen haben. Sie kann pekuniären Schaden verursachen und den Grund zu Rechtsstreitigkeiten legen, zu denen ja ohnehin keine Berufsart in so reichem Maße Gelegenheit bietet als die kauf⸗ männische. Aber auch abgesehen davon, macht es gewiß stets einen höchst ungünstigen Eindruck, wenn der Empfänger des Briefes erst darüber nachdenken soll, was der Korrespondent mit diesem oder jenem Ausdrucke, mit einer oder der andern Wendung denn eigentlich sagen will. Es gab eine Zeit, wo es zum guten Tone gehörte, schöne, lange Perioden zu drechseln und die Sätze kunstvoll in einander zu verschränken. Man wollte damit eine stylistische Gewandheit bekunden. Auch der kauf⸗ männische Geschäftsstyl bestrebte sich, dies nachzuahmen. Die Neuzeit mit ihren gesteigerten Anforderungen an die Thätigkeit des Ge⸗ schäftsmannes hat dieser Manier ein nothgedrungenes Ziel gesetzt. So erstand als dritte Kardinaltugend des kaufmännischen Kor⸗ respoöndenien Kürze und Gedrungenheit des Styls. Für keinen Stand hat das Wort „Zeit ist Geld“ eine tiefere und mehr zu beherzigende Bedeutung als für den des Geschäfts⸗ mannes. „Sage niemals mit zwei Worten, was du mit einem Worte sagen kannst⸗, das ist die goldene Regel, die sich der Korrespon⸗ dent, vorab der Neuling, stets gegenwärtig halten muß. „Aber“ muß man hinzusetzen „sage es nur dann mit einem Worte, wenn das zweite Wort auch in der That überflüssig ist“, denn niemals darf das Streben nach Kürze und Gedrungenheit so weit gehen, daß dadurch die Deutlichkeit des Ausdrucks ge⸗ fährdet wird und Unklarheit entsteht. Zu weit gehender oder gar erkünstelter Lakonismus kann ganz ebenso nachtheilig wir'en wie Mangel an Klarheit, hervorgerufen durch Weitschweifigkeit des Ausdrucks, ganz abgesehen davon, daß es gegen die Höflich⸗ keit verstößt, eine Mittheilung so zu sagen brockenweise auf das Papier zu werfen. Die feine, gewählte Form muß bei jedem Briefe, und wäre er noch so kurz, unter allen Umständen ge⸗ wahrt werden. Allerdings ist dies eine Sache des Geschmacks. All⸗ gemein giltige Regeln laffen sich in dieser Beziehung nicht aufstellen.

Rechts grundsaͤtze des NReichs⸗Ober ⸗Handels⸗ gerichts. )

Nach dem Worktlaute des §. 3 des Reichs ⸗Haft⸗ flichtgesetzes vom 7. Juni 1871 ist der Unter- alt den AÄlimentenberechtigten des Getödteten in⸗ weit zu gewähren, als er denselben infolge des Todes entzogen. Diese Voraussetzung trifft regel—⸗ näßig nur nach Höhe desjenigen Betrages zu, den dr Verstorbene ven feinem Verdienste in der näch⸗ ken, dem Todesfalle vorausgegangenen Zeit that ichlich für die Seinigen aufgewendet hat oder auf⸗ 1 pflegte. Allerdings aber können sich die echte der Bekheiligten noch weiter erstrecken. Ver⸗ nehrte sich nämlich nach einer, schon beim Tode des Ernährers feststebenden oder wenigstens erfahrungs- däößig gehandhabten Norm ohne Veränderung der sirkeitzimodalität im Laufe der Zeit der Verdienst, Ut sich also mit Grund annehmen, der Verstorbene dirde in späterer Zeit nach dem natürlichen Laufe e Dinge in der Lage gewesen sein, mehr, als zur eit seines Todes, auf den Unterhalt der Seinigen ufzuwenden, so ist dieses Moment bei Feststellung 2 Höhe des Schadens zu berücksichtigen und da—⸗ sich ein Durchschnittsbetrag als Alimenten⸗ mme zuzusprechen. Die über den Empfang einer Zahlung aus- Ftellte Quittung verliert durch das Zugestäͤndniß s Schuldners, die Zahlung nicht geleistet zu haben, e Beweiskraft. Erklärt der Schuldner, daß die schuld von ihm zwar nicht bezahlt, ihm aber vom Fläubiger erlassen worden sei, so muß er dies auch mn ng. wenn der Gläubiger den Erlaß zu⸗ et, jedoch die Behauptung hinzuffigt, daß derselbe n eine Bedingung geknüpft worden sei. Alsdann ü. der Beweis vom Schuldner darauf zu richten, iz seine Angaben über den Erlaß den Inhalt der treffenden Vereinbarung. erschöpfend darstellen. ch preußischem Rechte ist in solchem Falle die Muittung, wenngleich sie über Zahlung lautet, doch zsofern von u e! Bedentung, als sie den Man der sonst für die Rechtsverbindlichkei des Erlasses nforderlichen Schriftform beseitigt

Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung uz der „Deutschen Allgemeinen Zeilung. Nach-

ick verboten. Gesetz vom 11. Juni 1870.

Die Bestimmung im Art. 274 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches, nach welcher die von einem Kaufmanne gezeichneten Schuldscheine als im Betriebe des Handelsgewerbes gezeichnet gelten, so⸗ fern sich nicht aus den selben das Gegentheil er⸗ giebt, findet auch Anwendung auf den Schuldschein des Theilhabers einer offenen Handelsgesellschaft, welcher für eigene Rechnung kein Handelsge⸗ werbe betreibt. Die Anwendung ist nicht ausge⸗ schlossen, wenn der Schuldschein nicht mit der Firma, sondern mit dem bürgerlichen Namen des Ausstellers unterzeichnet ist, wohl aber, wenn aus den Partei⸗ erklärungen in dem betreffenden Prozesse hervorgeht, daß der Schuldschein nicht im Betriebe des Handels gewerbes gezeichnet worden. .

Gemäß Art. 175 Nr. 6 (neuer Fassung) und Art. 177 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches ist die ord⸗ nungsmäßig in einer Generalversammlung erfolgte Wahl von drei Kommanditisten als Mitglieder des Aufsichtsraths einer Kommandit-Gesellschaft auf Aktien von der Bedeutung, daß vorher die Ge⸗ sellschaft als nicht bestehend anzusehen. Eine Wahl, welche von dem Gewählten nicht angenommen worden, gilt als nicht geschehen. Die Statut⸗ bestimmung, daß in einem solchen Falle eine Koopta⸗ tion stattfinden könne, hat keine rechtliche Wirkung

Der Seeschiffer haftet für die vollständige Ablieferung des eingeladenen Gutes. Art. 9 des Handelsgesetzbuches. Hierbei trifft ihn die im Art. 607 geordnete schwere Beweislast. Seine Haftung jedoch erlischt mit dem Ablaufe von 48 Stunden nach der Uebernahme der Ladung, wenn der Em⸗ pfänger den Zustand und die Beschaffenheit nicht binnen dieser Frist auf die im Art. 609 vorgeschrie= bene Weise feststellen läßt. Nur Verluste durch bösliche Haudlungsweise“ einer Person der Schiffs⸗ besatzung müssen demohngeachtet vertreten werden. Art. 615. Hieraus folgt aber nicht, daß, wenn die Veruntreuung einer Person der Schiffsbesatzung und ein Manco erwiesen wird, dieses vom Schiffer zu vertreten ist, sondern es kann der Empfänger nur

insoweit Entschädigung verlangen, als er beweist,

daß das Manco aus der Veruntreuung entstanden ist. Nach der preußischen Konkurserd nung ist es dem Gläubiger, damit ihm möglichst vollstän⸗

dige Befriedigung werde, gestattet, gegen die Kon⸗ kursmassen elnes jeden seiner dcn f haftenden

Schuldner den ganzen squidiren. Die in Anspruch genommenen Konkurs- massen haben wegen der geleisteten Zahlungen keinen Rückgriff gegeneinander bez. gegen diesenige Konkurs. masse, aus welcher nichts gezahlt worden ist. Dies gilt auch, wenn das sonst unter den Schuldnern he— stehende Rückgriffsrecht sich nicht blos auf das soli⸗ dare Haftbarkeits verhältniß, jondern auf ein spezielles Abkommen, einen speziellen Titel gründet.

Nr. bl des, Gewerbeblatts aus Württem- ble rg“, herausgegeben von der Königlichen Central⸗ stesle für Gewerbe und Handel hat folgenden Inhalt: Ueber die Einwirkung von Schwefelsaäure und Salz— säure auf Blei⸗Antimon - Legirungen. Vergolden von Glas. = Mittel gegen Frostbeulen. Jilzkomposition zur Umhüllung von Dampfröhren. Stand des Eisenmarktes in England. Literatur. Lebens⸗ und Geschäftsregeln. Ankündigungen. Beilage: Neues in der Bibliothek. (Fortsetzung zur Beilage ber Rr. 41 des Gewerbeblattes vom 11. Oktober 1874.)

HGandels⸗Negister.

Altoma. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute resp. bei Nr. 331 des Firmenregisters und Nr. 77 des Prokurenregisters das Erlöschen der da⸗ selbst mit dein Sitze in Altona eingetragenen Firma: O. G. C. Degetau & Hinrich sen sowie der dem Kaufmann Otte Julius Bergeest zu Altona für diese Firma ertheilten Prokura vermerkt worden. Altona, den 19. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Altona. Der Kaufmann Paul Hinrich Pewe in Altona hat das von ihm daseibst unter der Firma:

H. Pewe betriebene Geschäft feit dem 1. November 1874 an feinen Sohn Carl Christian Pewe übertragen, welcher dasselbe unter ur veränderter Firma fortführt. olches ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage heute bei Nr. J28s unseres Firmenregisters vermerkt . unte? Rr. 1197 desselben eingetragen worden. lte na, den 19. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Betrag seiner Forderung zu RBartensteim. Sekanntmachung,

Kreisgericht Bartenstein. In unser Fi menregister ist am 15. Dezember 1874 unter Nr. 372 eingetragen: Carl Losch

Firmeninhaber: Kaufmann Schwadtken.

Ort der Niederlassung: Schwadtken.

Firma: Carl Losch.

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Bartenstein. Bekanntmachung. In unser Handelsregistr ist Abtheilung IV. am 15. Dezember 1874 eingetragen worden: Nr. 60. Der Buchhändler Rudolph . hierselbst hat für seine Ehe mit Natalie ennig von hier durch Vertrag vom 21. No- vember 1874 die Gemeinschaft der Güter und des Etwerbes ausgeschlossen. Dem Vermögen der Braut ist die Eigenschaft des Vorbehaltenen beigelegt. Bartenstein, den 15. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. Hand lsregister. Königliches Kreisgericht Bartenstein. In unserem Firmenregifter Nr. 70 ist die Firma des Kaufmanns Robert Ohlenschlaeger in Lands- berg Oftpr. am 15. Dezember 1874 gelöscht.

Raærxtensteim.

Rartensteim. Befanntmachung. Königliches Kreisgericht Bartenstein. In unser Firmenregister ist am 15. Dezember 1874 unter Nr. 373 eingetragen: ; ,,, Kaufmann Ferdinand Mewius zu r. Eylau. Ort der Ni ederlassung: Pr. Eylau. Firma: I. Mewins.

Ke lim. audelsregister ves . Stantgerichts zu Berlin Zufolge Verfügung vom 22. Dezemker 187 find

am felbigen Tage folgende Eintragungen *cfolgt: In unser Gesells ie if

; we selbst unter Nr 3400 die hiesige Aktiengesellschz st in .

*