1874 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Dec 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bundesrath hielt am 21. d. M. die 53. und am 22. d. M. die 54. Plenarsitzung. Den Vorsitz führte der Staats⸗Minister Dr. Delbrück.

In der ersteren Sitzung wurden Schreiben des Präsidenten des Reichstags vorgelegt, betreffend: a. den vom Reichstage be⸗ chlossenen Entwurf eines Gesetzes über das Alter der Groß⸗ jährigkeit; b. die vom Reichstage beschlossene unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs über die Ausgabe von Bank⸗ noten; c. die vom Reichstage beschlossene unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs über die geschäftliche Behandlung der Justizgesetze; d. die Annahme des Gesetzentwurfs, betreffend die Seewarte; e. die Annahme des Gesctzentwurfs, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine und Telegraphen⸗Verwal⸗ tung; f. die Ueberweisung von Petitionen zweier Marine⸗ Beamten wegen Gehalts⸗-Regulirung; g. die vom Reichstage be⸗ schlossene Erklärung wegen der Berhaftung seiner Mitglieder während der Dauer der Sitzungsperiode; h. den vom Reichstage genehmigten Additional⸗Postvertrag mit Belgien.

Ferner wurden vorgelegt der 6. Bericht der Reichsschulden⸗ Kommission über die Verwaltung des Schuldenwesens im Jahre 1873, sowie ein Antrag des Reichskanzler⸗Amts betreffend die Anrechnungsfähigkeit des Services der Militärbeamten im Falle ihrer Pensionirung aus einer Felddienststelle.

Ausschußberichte wurden erstattet über: a. den Entwurf eines Eisenbahnpolizei⸗Reglements; h. den Entwurf einer Signal⸗ ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; . den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer 2. auf deutschen Kauffahrtei⸗ Schiffen; d. die Besteuerung des Diensteinkommens der in Elsaß⸗ Lothringen garnisonirenden Königlich bayerischen Offiziere; e. die Umzugskosten für einen pensionirten Stalions-Kontroleur; f. das Scheiblersche Verfahren zur Be⸗ stimmung des Raffinationswerthes des Rohzuckers.

In der 54. Sitzung wurde über die vom Reichstage be⸗ schloffenen Abänderungen des Reichshaushalts⸗Etats für 1875 berathen und demnächst ein Schreiben, betreffend Beleidigung des Bundesraths, vorgelegt.

In der hierauf folgenden 11. Sitzung für elsaß-lothringische Angelegenheiten bildeten die vom Reichstage beschlossenen Aende⸗ rungen des Landeshaushalts⸗Etats für 1875 den Gegenstand der Berathung.

Ueber die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Ver⸗ breche, sind mit den Vereinigten Staaten von Amerika unter dem 16. Juni 1852 von Preußen und mehreren anderen Staaten des damaligen Deutschen Bundes und unter dem 12. September 1853 von Bayern Verträge abgeschlossen worden.

Dem erstgedachten Vertrage ist Württemberg, laut König- licher Verordnung vom 2. März 1854, beigetreten; demnächst ist derselbe durch Artikel 3 des Vertrags zwischen dem Norz⸗ deutschen Bunde und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Februar 1868 auf alle Staaten des Norddeutschen Bundes ausgedehnt worden. Auf Baden und Elsaß⸗Lothringen ist keiner der gedachten Verträge anwendbar. Der Reichskanzler hat es im beiderseitigen Interesse für wünschenswerth erachtet, diese Verträge, unter Revision ihrer materiellen Bestimmungen, durch einen einheitlichen, für das gesammte Gebiet des Deutschen Reiches geltenden Auslieferungsvertrag zu ersetzen. Die ameri⸗ kanische Regierung hat dieser Auffafsung beigestimmt und dem⸗ gemäß ihre Genelgtheit zu entsprechenden Verhandlungen erklärt.

Der Reichskanzler hat deshalb bei dem Bundes rath bean⸗ tragt, sich mit dem Abschlusse eines Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden zu erklären.

In Gemäßheit des von dem Bundesrath in seiner Sitzung vom 1. Dezember v. J. gefaßten Beschlusses ist die Konstituirung der Deutschen Aus stellungs-Kom⸗ mission für Philadelphia nunmehr erfolgt.

Derselben gehören als Mitglieder an: 1) der Königlich preußische Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Mini⸗ sterial· Direktor Hr. Jacobi, 2) der Königlich preußische Geheime Regierungs⸗Rath und vortragende Rath im Handels⸗Ministerium Dr. Stüve, 3) der Königlich preußische Bergrath Dr. Wedding, 4 der. Königlich banerische Legations⸗Rath Reither, 5) der Königlich sächsische außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister v. Nostiz⸗Wallwitz, 6) der Königlich württem bergische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Staatsrath Freiherr v. Spitzemberg. 7 der Großherzoglich hes⸗ sische Ministerial⸗Rath Dr. Neidhardt, 8) der Königlich preußische Kommerzien⸗Rath Kauffmann, 9) der hanseatische Minister⸗Re⸗ sident Dr. Krüger, 10) der Königlich preußische Ober⸗Tribunals⸗ Rath v. Holleben. .

In der Cirkularverfügung des Ministers des Innern vom 20. August d. J. ist bestimmt worden, daß bei Gewäh⸗ rung der den Gensd' armen als Begleitern von Gefange⸗ nen- Transporten auf den Gisenbahnen gebührenden Entschädigungen nicht mehr nach den Allerhöchsten Ordres vom 18. Juli 1865 und 11. März 1869, sondern lediglich nach den Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung vom 1. April d. J., betreffend die Tagegelder und die Reisekosten für die Landgensd armerie, zu verfahren sei. Zur Beseitigung entstan⸗ dener Zweifel hat der Minister des Innern durch einen Cirkular⸗ Erlaß vom 4. d. M. noch Folgendes bestimmt:

1) Für die Begleitung von Gefangenen⸗Transporten auf Eisenbahnen erhält der betreffende Gensd'arm, da er die Eisen⸗ bahnfahrgelder für seine Person aus eigenen Mitteln entrichten muß, auf die Hin⸗ und Rückreise die gesetzlichen Tagegelder und Reisekosten.

2) Wenn der Gefangenen⸗Transport nicht durch die Eisen⸗ bahn, sondern auf dem Landwege vermittelst eines aus Staats⸗ fonds bezahlten Wagens, auf welchem der begleitende Gensd'arm freie Beförderung erhält, ausgeführt wird, so stehen dem letzte⸗ ren für die Hinreise nuc die gesetzlichen Tagegelder, aber keine Reisekosten, und für die Rückreise neben den Tagegeldern Die gesetzlichen Reisekosten nur dann zu, wenn und in soweit er sich zur Ausführung derselben des aus Staatsfonds bezahlten Trans⸗ portwagens nicht hat bedienen können.

. Nach 5. 288 des Reichs⸗Strafgesetzbuches wird Der⸗ jenige, welcher bei einer ihm drohenden Zwangs voll⸗ streckung in der Absicht die Befriedigung des Gläu⸗ bigers zu vereiteln, Bestandtheile seines Vermögens ver⸗ äußert, mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. Zur An⸗ wendung dieser Sirafbestimmung ist nach einem Erkenntniß des Ober ⸗Tribunals vom 25. November cr. die Feststellung so⸗ wohl der drohenden Zwangsvollstreckung als auch, davon ge⸗ sondert, der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu ver⸗ eiteln, nothwendig. Eine drohende Zwangsvollstreckung im gesetzlichen Sinne kann, wie das Ober⸗Tribunal in demselben Erkenntniß ferner ausspricht, nach den Verhältnissen des Einzel⸗ falles auch schon nach Einleitung des Prozeßverfah⸗

rens als bestehend angenommen werden, insofern dem Schuldner nach Maßgabe der vom Gläubiger bereits getrof⸗ fenen Einleitungen Verurtheilung und Exekution bewußt in Aus⸗ sicht stand. Der Pferdehändler W. hatte eine Wechselforderung gegen den Pferdehändler F. (Provinz Hannover) und reichte bie Klage gegen den Schuldner ein. Zwei Tage, nachdem die Klage dem Schuldner behändigt worden, schloß dieser mit feiner Ehefrau einen Veräußerungsvertrag ab und entzog so dem Gläubiger die Mittel zur Befriedigung. Der Gläubiger beantragte in Folge dessen die Verfolgung des F. wegen Ver⸗ letzung des 5. 288 des Str. G. B. Der Beschuldigte wurde in den beiden ersten Instanzen verurtheilt, obgleich derselbe den Einwand erhob und zu beweisen sich erbot, daß ihm bei der Veräußerung von Vermögensbestandtheilen die Absicht gefehlt habe, die Betriedigung des Gläubigers zu vereiteln. Diesen Einwand hatte der Appellationsrichter für unwesentlich erklärt, weil schon in der Absicht des Schuldners, durch die Veräußerung zu bewirken, daß die drohende Zwangsvollstreckung nicht zur Aus⸗ führung gebracht werden könne, die Absicht enthalten sei, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln. Den dagegen in der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gemachten Angriff erkannte das Ober⸗Tribunal als begründet an, indem es ausführte: „Eine solche prinzipielle Identifizirung der Begriffe einer Ver⸗ eitelung der drohenden Zwangsvollstreckung und der Befriedi⸗ gung des Gläubigers, durch welche das Berufungsgericht folge⸗ rungswesse dazu gelangt, die den Verhaͤltnissen der konkreten Sachlage vom Angeklagten entlehnten Mo⸗ mente für den Mangel der Absicht, die Befriedi⸗ gung des Gläubigers zu vereiteln, für bedeutungslos zu erklä⸗ ren, erscheint rechtsirrthümlich. Gegen eine derartige grundsätz⸗= liche Gleichstellung spricht schon die Fassung des 8. 288, welcher neben der drohenden Zwangsvollstreckung die Absicht, die Be⸗

friedigung des Gläubigers zu vereiteln, hervorhebt und deshalb

mit beiden Ausdrücken nicht wohl denselben Sinn verbunden haben kann. Sodann schließt aber auch sachlich die nur auf eine Hintertreibung der drohenden Spezialexekution als solcher beschränkte Absicht den auf Vereitelung der Befriedigung des Gläubigers gerichteten dolus nicht mit absoluter Nothwendigkeit in sich, da Fälle denkbar sind, in denen beide Intentionen sich nicht decken. Dagegen erachtete das Ober⸗Tribunal den vom Ange⸗ klagten in der Nichtigkeitsbeschwerde hervorgehobenen weiteren Ein⸗ wand, daß im vorliegenden Falle, in dem weder eine rechts kräf⸗ tige Verurtheilung eingetreten gewesen, noch auch der mündliche Verhandlungstermin abgehalten worden sei, und demnach von einer drohenden Zwangsvollstreckung nicht die Rede sein kann, für verfehlt. „Eine drohende 3wangs⸗ vollstreckung ist im gesetzlichen Sinne durch den bis zu den her⸗ vorgehobenen Stadien gediehenen Fortschritt eines angestrengten Prozeßverfahrens nicht bedingt, vielmehr kann dieselbe nach den Verhältnissen des Einzelfalles auch schon in einem früheren Zeit⸗ punkte als bestehend angenommen werden, insofern dem Schuld⸗ ner nach Maßgabe der vom Gläubiger bereits getroffenen Ein⸗ leitungen Verurtheilung und Exekution bewußt in Aussicht stand. Diese Voraussetzung ist vorliegend, wo die im schleunigen Wechselprozeß zu behandelnde Klage des W. dem Angeklagten zwei Tage vor dem Verkaufskontrakte mit seiner Ehefrau be⸗ händigt worden war, ohne Rechtsirrthum von dem Richter erster Instanz als zutreffend angenommen und von dem Berufs⸗ gerichte, welchem gegenüber das fragliche Requisit nicht einmal bestritten, vielnehr zugestanden war, gebilligt worden.

Das Abhalten von mehreren sogen. Wanderver⸗ sammlungen innerhalb eines Bezirks seitens der Mitglieder und Agenten eines größeren politischen Vereins, an welchen so⸗ wohl Mitglieder als auch Richtmitglieder dieses Vereins theil⸗

nahmen, berechtigt nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals

vom 17. November er. nicht zu der Annahme, halb jenes Bezirks ein engerer, mit dem Hauptverein in Verbindung stehender und demnach gesetz⸗ widriger Verein gebildet habe. G. und K. hatten als Geschäftsführer des Mainzer Katholikenvereins in dem ihnen zugewiesenen Bezirke mehr als 200 Personen als Mit⸗ glieder des genannten Vereins angeworben, von denselben die Jahresbeiträge erhoben und in ihrem Bezirke vier Wander⸗ versammlungen abgehalten, in welchen sie die anwesenden Nicht⸗ mitglieder des Mainzer Katholikenvereins zum Eintritt in diesen Verein aufforderten. Auf Grund der §§. 8b und 16 des preu⸗ ßischen Vereinsgesetzes wegen Bildung eines mit einem anderen Verein in Verbindung stehenden Vereins angeklagt, wurden je— doch die genannten Agenten des Mainzer Katholikenvereins in den beiden ersten Instanzen freigesprochen, indem sie die angeführten Thatsachen für die Annahme der Existenz eines unter der Leitung der Angeklagten stehenden Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes nicht für ausreichend erachteten. Auf den vom Ober⸗Prokurakor ergriffenen Kassatsons⸗Rekurs bestätigte das Ober-Tribunal die vorinstanzlichen Erkenntnisse, indem es ausführte; Allerdings muß das Stattfinden von Versammlungen innerhalb des Bezirks, in welchem sich ein Verein gebildet haben soll, als die Bethätigung eines besonderen Vereinslebens, somit als eine Thatsache gelten, von welcher auf das Bestehen eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes zu schließen ist. Im vorliegenden Falle jedoch konnte sich der Appellationsrichter aus den von ihm für erwiesen erklärten Thatsachen, insbesondere dem festgestellten Ab⸗ halten von vier Wanderverhandlungen nicht überzeugen, daß eine Vereinsbildung unter der Leitung der Angeklagten stattgehabt, weil jene Versammlungen sich nicht als ein gesch lo s⸗ senes auf Propaganda gerichtetes Zusammenwir ken der Mitglieder unter der Leitung der Angeklagten geäußert haben.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerischer k von Pfretzschnen ist nach München ab⸗ gereist.

daß sich inner⸗

Der General⸗Major von Krosigk Il., Commandeur ö. ö. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, hat sich mit Urlaub nach Dessau egeben.

Der Militär⸗Attaché bei der Königlichen Gesandtschaft in München, Major und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, v. Stülpnagel, ist hier eingetroffen und hat im Thiergarten⸗Hotel Wohnung genommen.

Der Hofmeister Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, von Mou khortoff, und die Yber-Hofmeisterin Ihrer Majestär der Kaiserin von Rußland, Für stin Wiasemsky, sind gestern K aus Paris hier angekommen und im Hotel Royal ab⸗ gestiegen. ;

S. M. Knbt.

„»Albatroß“ hat am 23. d. Mts. in

Plymouth geankert.

Schleswig, 22. Dezember. In Ausführung der Stran— dungs⸗Ordnung vom 17. Mai d. J. ist von dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ein Plan für die künftige Organisation der Strandwesens⸗Behörden und Bezirke in hiefiger Provinz genehmigt worden. Zufolge 8. 48 des Ge⸗ setzes hat derselbe mit dem 1. Januar k. J. in Wirksamkeit zu treten. Der Organisationsplan ist im heut erschienenen Amtz—⸗ blatt veröffentlicht.

Bayern. München, 21. Dezember. Prinz Otto ist gestern Abend von der Anfangs dieses Monats nach Italien unternommenen Reise im besten Wohlsein hier eingetroffen.

(Fr. J.) Durch Ministerial⸗Entschließung ist den Geist⸗ lichen der protestantischen Landeskirche diesseits des Rheines eröffnet worden: 1) daß die bisher in dem protestan⸗ tischen Konsistorialbezirke Ansbach bestandene sogenannte Amtz⸗ Instruktion der protestantischen Geistlichkeit außer Gehrauch ge⸗ setzt werde; 2) daß der eigentliche Diensteid der protestantischen Geistlichen diesseits des Rheins die gleiche Fassung, wie jener der katholischen Geistlichen dahin erhalte: Ich schwöre, meine Amts⸗ und Berufspflichten getreu und mit gewissenhafter Ge⸗ nauigkeit, soviel nur immer in meinen Kräften steht, zu erfüllen.“

Baden. (W. St. A.) Der Erzbisthumsverweser Dr. Kübel ist aufgefordert worden, die den Neupriestern ertheilte Missio zurückzuziehen, hat dies aber abgelehnt. Dr. Kübel macht geltend, daß die Kirchenbehörde gar nicht befugt sei, den einmal, wenn auch nur proviforisch angestellten Neupriestern die fernere Ausübung der ihnen obliegenden kirchlichen Funktionen irgendwie zu untersagen oder die Berechtigung zurückzunehmen, außer in lirchengesetzmäßiger Weise. Es ist Anklage gegen den . erhoben und eine Entscheidung in Bälde zu er— warten.

Hessen. Darm stadt, 23. Dezember. Prinz Heinrich ist gestern Abend zum Besuche während der Feiertage von Düffeldorf hier eingetroffen. Am 20. war der Landgraf Friedrich von Hessen mit Gemahlin zum Besuch am Groß— herzoglichen Hofe hier anwesend.

(Fr. J.) Bezüglich der Umwandlung der in Gesetzen, Verordnungen, Instruktionen 2c. enthaltenen Geldsätze süddeut⸗ scher Währung in Reichs münz⸗Währung hat das Gesammt⸗ Ministerium in den letzten Tagen zwei generelle Bekanntmachun— gen erlassen, von welchen sich die erste auf das ganze Groß— herzogthum, die zweite nur auf Rheinhessen bezieht. Nach der ersteren sind diejenigen in suͤddeutscher Währung amtlich feßt— gestellten Geldsätze, deren Umwandlung in Reichswährung nicht befonders bestimmt ist oder noch wird, bei ihrer Anwendung von Anfang 1875 ab „nach den ausgegebenen amtlichen Um⸗ wandlungs⸗Tabellen / in Reichswährung auszudrücken. Nach der zweiten ollen die in Gesetzen, Dekreten und Verordnungen, welche in der Provinz Rheinhessen zur Zeit der französischen Herrschaft und dann bis zum Jahre 1817 zur Geltung ge⸗ langt find, in Livres, Franes und Centimes ausgedrückten Ge⸗ bühren, Gefälle, Strafen und sonstigen Geldbeträge vom näch⸗ sten Jahre in der Weise in die Reichswähruug umgerechnet wer⸗ den, daß ohne Rücksicht auf inzwischen stattgehabte Umrechnun⸗ gen in den 24 Fl. Fuß, insbesondere ohne Rücksicht auf die Ver— ordnung der Regierungs⸗Kommission in Mainz vom 21. Dezem— ber 1816, der Livre oder Frane zum Werthe von Os Mark, der Centime zu Oo Mark zu berechnen ist. Hierbei mag weiter erwähnt werden, daß die „Einregistrirungs⸗ und die Redaktions⸗ gebühren“ in Rheinhessen durch eine gleichzeitig erschienene be⸗ sondere Bekanntmachung einzeln in Mark und Pfennigen nor⸗ mirt, bezw. abgerundet worden sind.

Braunschweig. Braunschw eig, 23. Dezember. (Brschm. Tgbl.) Unter dem Datum: Elaugthal, 156. Dezember und Braun⸗ schweig, 18. Dezember, veröffentlichen der Berghauptmann Otti⸗ lige und die Herzogliche Kammer, gende Urkunde über die Reservation der Goslarschen Forst als Bergbaufeld für den Königlich preußischen und Hrer—⸗ zoglich braunschweigischen Fiskus;

Auf Grund der von der Königlich preußischen und der Herzoglich braunschwelgischen Regierung ertheilten Spezialvoll machten wird hier⸗ durch in Ausübung des der Unterharzer Kommunion von jeher zuge⸗ standenen und durch die 88. 1 und 10 des Kommunionharz⸗Theilungs⸗ rezesses vom 4. Oktober i788 bestätigten Bergregals in der Goslar schen Forst und am Rammelsberge bei Hoslar das ausschließliche Recht zum Bergbau auf die vom Verfügungsrechte des Grund, eigenthümers ausgeschlossenen Mineralien in der gesammten Goslar— schen Forst einschließlich des Kommunion; Unterharzer Hoheits— gebietes am Rammelsberge für den Königlich preuzischen und den Herzoglich braunschweigschen Fiskus unbeschadet des demselben darin bereits zustehenden Bergwerks-⸗Eigenthums und vorbehaltlich der be⸗ reits erworbenen Rechte Dritter für den gedachten Kommu-ion-Fiskus nach dem bestehenden Antheilsverhältnisse damit reservirt. Die Gren zen des reservirten Feldes werden durch die nördliche Grenze des alten Rammelsbergschen Bergbaufeldes, bezw. durch die versteinten Grenzen der Goslarschen Stadtforst gebildet und sind aus dem Situgtions, plane, von welchem sich übereinstimmende Exemplare beim Königlich preußischen Berghauptmann zu Clausthal, bei der Herzoglich braun⸗ schweigschen Kammer, Direktion der Bergwerke, zu Braunschweig, und bei der Berg⸗Insektion des Rammelsbergs befinden, ersichtlich.

Lauenburg. Ratzeburg, 23. Dezember. Aus der Sitzung von Ritter- und Landschaft am 17. Dezember theilt die „Lauenb. 3.“ Folgendes mit: Der erste Gegenstand der Berathung war der Finanzetat der ständischen Verwaltung, der vorgelegt und angenommen wurde; er gleicht sich in Ein⸗ nahme und Ausgabe mit 88,000 Mk. aus. Ein ministerielles Schreiben lehnt die Einführung des preußischen Klassen⸗ und Einkommensteuer⸗ Gesetzesz vom 25. Mai 1873 im Herzogthum Lauenburg ab. Das Gesetz wegen anderweitiger Regulirung der Grundsteuer ist mit den vom Ministerium gemachten Veränderungen angenommen. Die Vorlage eines Vergleiches mit der Staatsregierung, die Nutzungs- und Eigen⸗ thumsgrechte an den Anschwemmungen des Elbufers bei Lauen⸗ burg betreffend, wurde zur Erledigung an das Landschafts⸗ Kollegium überwiesen. Der Antrag der Abgeordneten Schlicht⸗ eisen, Michelsen und Berling wegen Bewilligung von Tage⸗ geldern und Reisekosten für die Mitglieder von Ritter⸗ und Tandschaft ist zum nächsten Landtag ausgesetzt worden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Dezember. Der Aufenthalt des Kaiferkichen Hofes ju Gödöllö, beziehung? weise Sfen foll bis zum 13. Januar dauern, worauf die Růc⸗ kehr nach Wien erfolgen wird. Die übliche Neujahrscour wird in der Ofener Hofburg stattfinden.

In der Sitzungsperiode des ö sterreichischen Reich; rathes vom 70. Sktober bis zum 19. Dezember d. J. sind 3 Regierungsvorlagen zur verfassungsmäßigen Behandlung vor

periode 4, das Abgeordnetenhaus

Direktion der Bergwerke, fol⸗

gelegt worden, von denen bereits

nommen worden

rrenhaus im Laufe der ganzen und das Abgeordnetenhaus bei der . der Vertagung

Die Wahl der Central⸗ Ungarn im Sinne des neuen Gange. Nach den bisherigen

fast überall entschiedene Erfolge.

Schweiz. hat heute dem Welt postvertrage

ser Anerkennung der großen Verdienste der deutschen Postver⸗ wallung um denselben einstimmig die Ratifikation ertheilt. In seiner bezüglichen Botschaft an die Räthe bezeichnete der Bundes⸗ als den Uebergang aus den bisherigen einzel⸗ aatlichen Posteinrichtungen zu den erweiterten und rationellen

rath diesen Vertrag

allgemeinen Normen des Postverkehrs pollen Fortschritt im Völkerleben der

Aufgaben durch ihn in praktis cher Weise gefördert werden, indem der Postverein allen Verbindungen in Handel, Gewerbe, sowie den s ocia⸗

len Kreisen und den Familien erfolgrei bringt.

Schweiz nur 13 bis 2/sz der Taxen vention auf die Grundlage großen wie der kleinen Staaten g

Schweiz, unter Uebertragung gemeinsamer Verpflichtungen, eine

verkehrsrechtliche und ökonomische St Vertrage eine willkommene Antrage auf Ratifikationsertheilung beantragt: „Die

außer Kraft gesetzt; der Bundesrath

zerische Vereins vertrag der Briefe, Korrespondenzkarten, Drucksachen HZeitschriften inbegriffen), Waarenmuster und Geschäftspapiere snnerhalb der durch den Vereinstarif vorgesehenen Grenzen fest⸗ Beide Anträge wurden genehmigt unter dem Vor⸗ behalte, daß sie auf gesetzgeberischem Wege zur Ausführung ge⸗ Nach der Ratifikation des Weltpostvertrages nahm der

zusetzen.“

langen.

Nationalrath die Berathung des

Civil stand und Ghe, wieder auf. .

Der Ständerath beschäftigte sich auch heute mit dem Budget für 1875, das bis jetzt hne erhebliche Debatte nach den bundesräthlichen Anträgen unwesentlich verändert Annahme

fand. Daß Bundesrath Scherer

1875 gewählt und Bundesrath Borel

Präsidenten, wurde telegraphisch g gleich im ersten Wahlgange 102 von 101 von 149 Stimmen.

neue Militärorganisation glücklich Basel, 23. Dezember.

konferenz des Bisthums Basel hat Domkapitels in Solothurn und

thums vermögens beschlossen.

Niederlande. Haag, 20. Abend erschienenen Nummer des beiden, vom 17. d. durch welche Hrn. Loudon ihm dem Lande geleisteten Dienste

mission als General⸗Gouverneur von . dem Tage an, an welchem er sein Amt seinem Nachfolger über⸗ geben haben wird, gewährt, und Hr. van Landsberge, des FKönigs Gesandter in Belgien, zum ; von Niederländisch⸗Indien ernannt ist. Auf eine in der Zwei⸗ ten Kammer der Generalstaaten von Interpellation, ob das Demissionsgesuch des Hrn.

rein persönlichen oder aus politische

klärte der Kolonien⸗Minister Hr. van demn Vorlage des Gesetzentwurfs für Bewilligung des für die Ent⸗ sendung des neuen General⸗Gouverneurs nach e lichen Kredits, um welchen das indische Budget für 1875 erhöht die passendste Gelegenheit sein ausführlichen Besprechung der Gründe des Demissionsgesuches

werden müsse, werde

des Hrn. Loudon und der Wahl

Minister) wolle jedech schon jetzt er renzen über Verwaltungsmgßregeln dem Demissionsgesuche des Hrn.

Belgien. Brüssel, 23.

für die Eröffnung der Konferenz

mehr hierüber noch nichts festgesetzt

betheiligten Regierungen auf die C Regierung geantwortet haben.

Frankreich. Paris, 22. officiel meldet, daß eine Anzahl Ei Neuilly sur Marne die Erlaubniß

gefallene Krieger, die auf dem Plateau von Ayron ihr

gefunden, auszugraben, in ein groß aͤbertragen und über demselben ein

zu errichten. Die Ausgaben für dieses

durch eine Subskription gedeckt. Ein neues Amendement

die Unterrichts freiheit wurde heute vertheilt. von Lucein Brun, Keller, Ernoul, Kolb⸗Bernard, Bischof Dupan⸗

loup und Besson aus und lautet:

„Die freien Universttäten haben das Recht, unter folgelnden Be= dingungen die Grade des Universitätsunterrichts zu verlei drei Fakultäten haben; eben so viele Lehrstühle und Professoren haben,

müssen zum wenigsten

akultäten der Staate, Universität; 3) Fxistenz von 5 Jahren haben;

Doktortitel haben, können den

Versailles, 23. Dezember. versammlung. Die Abtheilung,

sind. Das Herrenhaus hielt in dieser Si 537 Sitzungen, so da Reichsrathssession bei der 25. 100. Sitzung angelangt sind. des Reichsrathes werden in den Kronländern die Vorbereitungen für die bevorstehende Landtags session getroffen, welche sich bekanntlich unmittelbar an die Reichsröthsession anschließen soll.

Wahlgesetzes ist bereits im vollen Berichten errang die Deakpartei

Bern, 17. Dezember.

Für die Schweiz habe er außerdem noch die werthvolle Seite, daß von den bisherigen Verträgen abgehend, welche der

gleichrechtlicher

Aufnahme sichern muß. Außer dem

für den Postvereinsverkehr über die Taxe und Behandlung der Geschäftspapiere und über die Verbindlichkeit der Frankirung von Druckfachen eingeführten Bestimmungen sind auch für den internen Postverkehr in Anwendung zu bringen; die bisherigen entgegenstehenden Vorschriften werden hiermit

Bundes⸗Vize⸗Präsident Welti hatte, wie erwartet, beim Beginn der Sitzung die Versammlung ge⸗ beten, von seiner Wahl zum Bundes ⸗Prãäsidenten abzusehen, damit er das Militärdepartement in zu Ende führen könne.

(W. T. B.) Die Diözesan⸗

datirten Königlichen Beschlüsse enthalten, „unter Dankbezeigung für die von

Loudon zu suchen sei.

Dezember. (WB. T. B.) Nach einer dem „Nord“ aus St. Petersburg zugegangenen Depesche sind die neuerdings über die Fortsetzung ferenz in St. Petersburg verbreiteten gründet. Namentlich ist es unrichtig,

4) nur die Profe Prüfungen vorstehen. welche die freien Universitäten unter solchen Umständen verleihen, geben dieselben Anrechte, wie den Staats⸗Fakultäten.“

8 in beiden Häusern ange⸗ ungs⸗ das

Wahlkommissionen in

Der Nationalrath vom 9. Oktober 1874 un⸗

und als einen bedeutungs⸗ Neuzeit, deren humanitäre

che Erleichterungen entgegen⸗

gewährten, die neue Kon⸗ Betheiligung der ebaut ist und hierdurch der

ellung einräumt, die dem

hatté der Bundesrath noch

wird ermächtigt, die schwei⸗

Gesetzes, betreffend

zum Bundespräsidenten für zum Bundes ⸗Vize⸗ emeldet. Der erstere hatte 154 und der letztere ebenso

Händen behalten und die

die Aufhebung des die Liquidation des Bis⸗

Dezember. In der gestern „Staats⸗Courant“ sind die

auf sein Änsuchen die De⸗ Niederländisch⸗Indien von

General⸗Gouverneur

Hrn. van Houten gestellte Loudon aus erfolgt sei, er⸗ die demnächstige

n Motiven Goltstein,

Batavia erforder⸗

zu einer

seines Nachfolgers; er (der klären, daß nicht in Diffe⸗ in Indien ein Grund zu

der Brüsseler Kon⸗ Nachrichten nicht be⸗ daß bereits der Zeitpunkt bestimmt wäre. Es ist viel⸗ da bisher noch nicht alle irculardepesche der russischen

Dezember. Das „Journal nwohner der Umgegend von erhalten hätten, sammtliche Grab es gemeinschaftliches Grab zu Denkmal für die Gefallenen Unternehmen sind schon

zum Gesetz entwurf üb er Dasselbe geht

hen: I) Sie ) jede Fakultat muß als die entsprechenden um wenigsten eine . welche den Die Grade,

sie müssen

der Wahl des bonapartistischen Abgeordneten Bourgoing betraut ist, legte in der heutigen Sitzung ihren Bericht vor. In demselben wird vorgeschlagen, die Gültigkeitserklärung der Wahl aufzuschieben und eine parlamentarische Untersuchung einzu⸗ leiten. Der Justiz⸗Minister erklärte, die Regierung hätte keiner⸗ lei Interesse an einer Debatte über diesen Antrag, sie wolle sich weder gegen denselben aussprechen, noch auch denselben unter⸗ stützen. Sie würde vielmehr ihre Erklärung erst nach der Dis⸗ kussion über die von dem Deputirten Goblet in der gestrigen Sitzung angekündigte Interpellation abgeben. Die Depu⸗ firten Raouk Duval (Monarchist) und Rouher (Bona⸗ partist) fordern die Gültigkeitserklärung der Wahl Bourgoings. Rouher ist zwar nicht gegen die Ein⸗ leitung einer parlamentarischen Untersuchung, verlangt indessen, man folle seine Aufmerksamkeit auf die Umtriebe der Radikalen ebenso richten, wie auf die angeblichen Wahlumtriebe der Bona⸗ partisten. Er stellt die Existenz eines Comitè des Appel au beupie vollkommen in Abrede. Die Nationalversammlung nahm hierauf mit großer Majorität den Antrag auf Einleitung einer parlamentarischen Untersuchung an. Die Diskussion über die Interpellation Goblet wird bis nach Beendigung der Untersuchung vertagt. Auf der Tagesordnung der morgenden Sitzung steht die Berathung des von dem Minsster des Innern eingebrachten Gesetzentwurfes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 226 Millionen Franes, Seitens der Stadt Paris.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. De⸗ zember. (W. T. B.) Der Marine⸗Minister, Freiherr von Leijonhufwud, hat heute seine Entlassung eingereicht. An seiner Stelle ist der Kapitän⸗ Commandeur Frederick v. Otter zum“ Marine⸗Minister ernannt worden. In Folge des starken Schneefalls ist der Verkehr auf den Eisen⸗ bahnen allenthalben sehr gehemmt.

(H. N) Eine Verfammlung norwegischer Schiffs⸗ rheder sprah sich vorgestern in Tönsberg im Anschluß an die schottischen Rheder für die Nothwendigkeit, eine Schonzeit für den Seehunds fang einzuführen, aus und empfahl als bestes Mittel einen internationalen Traktat der interessirten Staaten.

Dänemark. Kopenhagen, 19. Dezember. SH. N. In einem Cirkular, welches vom Jusstiz⸗Minister an sammtliche Aus⸗ hebungschefs und Lage- oder Distriltsvorsteher erlassen worden ist, erhalten letztere die Weisung, vom 1. Januar an Distrikts⸗ freise ausgeferfigte Berechnungen über Reisegeld für die auf den extraordinären Einberufungsordres bezeichneten Wehr⸗ pflichtigen fertig liegen zu haben. Es wird hinzugefügt, daß ine vom Kriegs⸗Ministerium erlassene Bekanntmachung die Vorschrift enthält, daß vom erwähnten Zeitpunkte an bei den Lagevorstehern nur extraordinäre Einberufungsordres für die⸗ jenige Mannschaft bereit liegen soll, welche der Kriegsbereit⸗ schaftsordres zufolge bei eventueller extraordinärer Kriegsbereit⸗ schaft sich sofort zu stellen hätte.

Das Gesetz über die Neugestaltung der Ma⸗ rine kam am 17. d. M. im Folkething zur ersten Berathung und wurde schließlich ohne Abstimmung zur zweiten Lesung und dem Militärausschuß überwiesen.

Amerika. Rio de Janeiro, 23. Dezember. (W. T. B.) Die Kammern sind zu einer außerordentlichen Session zum 15. März 1815 einberufen worden.

Nach einer bei der peruanischen Gesandtschaft in Paris eingegangenen telegraphischen Meldung aus Lima vom 14. d. ist der Insurgentenführer Pierola am 7. d. von den Regie⸗ rungstruppen vollständig geschlagen und nach Bolivia entflohen. Der Auf st and ist nunmehr vollkommen bewältigt und die Ordnung allenthalben wieder hergestellt. ern n,,

Austealien. Dem „South Australian Register⸗ zufolge hat die Legislatur von Suͤd⸗Australien ein Gesetz für die In⸗ korporirung und Dotirung einer Universität in Adelaide angenommen. Die Regierung der Kolonie hat den dafür nöthi⸗ gen Grund und Boden bewilligt, und zwei reiche Kolonisten . die Liste der Privatschenkungen jeder mit 10,000 Pfd. Sterl. eröffnet.

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herrlichung des alten Meisters, der Sänger und Dichter zugleich war, einen Festabend zu weihen und so auch unser Unternehmen zu för⸗ dern. Möge es gedeihen!“

(Köln. Ztg) Von dem römisch en Staatsarchiv, dem⸗ selben, welches jängst in die Räume eines früheren Klosters auf dem alten Marsfelde transpertirt worden ist, waren vor langer Zeit die interessantesten Akten, nämlich die des Kriminalarchins, abgetrennt und der Erzbruderschaft von St. Girolamo zur Aufsicht übergeben worden. Erst in diesen Tagen ist dieser Theil des Archivs zurückerstattet und dabei eine ungemein interessante Entdeckung gemacht worden: man fand das Verzeichniß des gesammten Befitzhums Mich elangelo's, wie der Governatore von Rom es gleich nach dem Tode des Künstlers hat aufnehmen lassen, darunter Ziotizen über Stizzen von Statuen und Kartons und eine Reihe von Rachrichten über den Künstler und seine Familie, die zum Theil noch unbekannt sein sollen. Die Minister des Innern und des öffent- lichen Unterrichts haben sich bereits ins Vernehmen gesetzt, um dieses Dokument veröffentlichen zu lassen, welches jetzt am Vorabend der Jubelfeier des großen Meisters doppeltes Interesse erregt.

Bei den Ausgrabungen am Esguilino in Rom ist, wie den „H. N.“ geschrieben wird, man auf die Gegend gestoßen, wo sich die Gärten des Maecenas befunden haben, dies wollen we⸗ nigstens die Alterthumsforscher und Kenner aus einem aufgedeckten Gebäude schließen, das einen 7 Meter über den ehemaligen Boden der Gärten erhabenen Gartensaal enthält, in welchem vielleicht Horaz und Virgil ihre Gedichte vorgelesen haben.

Land⸗ und Forstwirth schaft.

Der landwirthschaftliche Centralverein für den Regierungs— bezirk Potsdam beabsichtigt im Sommer 18575 eine Mähmaschinen⸗ Konkurrenz in der Stadt Angermünde abzuhalten.

Die Weinernte ist auch in Rußland in diesem Jahre eine so günstige gewesen, wie sie seit dreißig Jahren nicht vorge⸗ kommen. Aus Tiflis wird gemeldet, daß dort eine Tunga G Flaschen) frischen Weines 30 Kopeken oder 3 Sgr. kostet.

Königliche Schauspiele.

Freitag, den 25. Dezember. Opernhaus. (257. Vorstellung.) Cesario. Sper in 3 Akten von E. Taubert. Musik von Wil⸗ helm Taubert. (linter Direktion des Komponisten. Anfang halb 7 Uhr. Mittelpreise. .

Schauspielhaus. (270. Vorstellung.) Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Akten von. Schiller. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise,

Sonnabend, den 26. Dezember. Opernhaus. (258. Vor⸗ stellung Auf vielseitiges Begehren: Flick und Flock. Komisches Zauber-Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang J Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (271. Vorstellung.) Ein Erfolg. Lust⸗ spiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel · Preise.

Sonntag, den 27. Dezember. Opernhaus. (259. Vor⸗ stellung) Aida. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Ghislanzoni, deutsch von Julius Schanz. Ballet von P. Taglioni. Anfang 7 Uhr. Hohe Preise.

Schauspielhaus. (272. Vorstellung.) Alte Schweden. Schauspiel in 5 Akten von Brachvogel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Montag, den 28. Dezember. Opernhaus. (260. Vorstel⸗ lung) Tell. Große romantische Oper in 4 Akten. Musik von Roffini. Ballet von P. Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.

Mittel⸗Preise. . (273. Vorstellung) König Lear. Trauer⸗

Schauspielhaus. spiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Anfang halb 7 Uhr. (261. Vorstel⸗

Mittel⸗Preise.

Dienstag, den 29. Dezember. Opernhaus. lung.) Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von C. ä. v. Weber, Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (214. Vorstellung). Die Hagestolzen. Lustspiel in 3 Akten von Iffland. Vorher: Sie schreibt an sich selbst. Lustspiel in 1 Akt von C. v. Holtei. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Statistische Nachrichten.

Nr. 11 und 12 der Statistischen Korresꝑondenz hat folgenden Inhalt: Die Selbstmorde im preußischen Staate in den Fähren 1889 bis 1872. Der Einfluß des Krieges auf de Bewe— gung der Bevölkerung in Frankreich. Die kommunalen und einzel staatlichen Ausgaben in den Vereinigten Staaten von Amerika. Statistische Mittheilungen aus Dänemark.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In dem Fraunhoferschen optischen Institute des Hrn. Sig⸗ mund Merz in München ist, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, ge— genwärtig wieder ein großer Refraktor aufgestellt, der dem aãchst an die neu errichtete Sternwarte in Quito (Ecuador) abgehen wird. Das Fernrohr hat ein Objektiv von 9 Zoll Oeffnung, dabei eine Länge von nur 99 Fuß und übertrifft in Bezug auf die optische dei⸗ stung die durch die Beobachtungen von v. Struve, Encke und Secchi berühmt gewordenen Refraktoren in Dorpgt, Berlin un? Rom welche eine gleich große Objektivöffnung besitzen, so daß das optische Institut einen neuen Beleg geliefert hat, daß es den durch seine früheren Lei⸗ stungen erworbenen Weltruf auch unter der gegenwärtigen Direktion wohl zu behaupten im Stande ist. Außer der ganz vorzüglichen optischen Leistung ist aber auch die hohe Vollendung in Bezug auf den mechanischen Theil der Aufstellung deß Instru⸗ ments besonders hervorzuheben. Da. Quito blos 14 Minuten vom Aequator entfernt gelegen ist, so boten sich in dieser Hinsicht nicht geringe Schwierigkeiten, welche jedoch durch den Constructeur in der glücklichsten Weise gelöst worden sind. Ohne auf die in ein Fach⸗ journal gehörigen Details näher einzugehen, wollen wir blos anfüh⸗ ren, daß das äußerst sorgfältig gearbeitete Ührwerk mit einem Fou— roultschen Regulator versehen ist, und daß trotz des großen Gewichts von mehr als 1000 Kilogrammen das, Gewicht des eisernen Fuß⸗ gestells nicht mitgerechnet = die nachtheiligen Schwerewirkungen durch die sinnreichen Balancirungsvorrichtungen mit der größtmöglichen Voll⸗ kommenheit aufgehoben sind. Bei dieser Gelegenheit, möge nicht un= erwähnt bleiben, daß Hr. Direktor Merz eben damit beschäftigt ist, für die neue Sternwarte in Straßburg ein Objektiv von 18 Zoll Deffnung, die größte Dimension, die bisher in München ausgeführt wurde, zu vollenden.

Das Comité für ein Denkmal Walthers von der Vo⸗ gelweide in Bozen erläßt folgenden Aufruf an die deut schen Liedertafeln: „Mehr als sechs Jahrhunderte sind verflossen, seit die Lieder Walthers von der Vogelweide in den kunstoollsten Tönen und herrlichften Weisen durch die deutschen Lande erklangen. So möge denn auch jetzt wieder Walthers Ruf ers challen, mögen jetzt deutsche Stimmen zu seiner Verherrlichung erschallen, deren er so würdig istz denn alles, was wir jetzt singen: die zartesten Sehnsuchtslaute der Liebe, Jubellust, Sieges freude, glühende Begeisterung fürs Vaterland, aber auch tiefsinnige Frömmigkeit, hat schon sen Lied in vollendetsten deutschen Klängen zum Ausdruck gebracht, Es ergeht daher vor Allem an euch, Lieder, i i eit rastlosen Strebens

Telegrapkaisehe Witte var mn sg Her ir dat e-

Allgemeines Himraela⸗ ansieht.

Rind.

23 Dezember. 1066 18 VW., stark.

24 Dezember.

HO., lebh. 9 0, müss. N., lebh. O NO., schx. NO., sch. NNO. , lebhaft. Os0O., lebh. NNO., mäss. dedeckt. NO., mäss. NO., schw. bedeckt. bedeckt. trübe, Reif.

d Constantin. 333,6 ; ehr bewölkt. )

heiter.

halb heiter. bedeckt. bedeckt.

bed, Schnee. bedeckt

wenig bewölkt.

S daparanda. 339, dn ritiansd. 3331 & Jerndsand. 327.9 S Jelsingfors 333,1 g detersbarg. 332, S Iteckhole 334, 8 S SKadesnäs 335,6 S Ordo. ..... 356,4 Frede riksh ; Helsingõör.— Nosckau .. 3244 Nemel ... 332, 0 5,3 Vienchurg. 334.4 Törn igskerg 332.09 5, = 2, 1 NO., s3chy. bedeckt. Danzig... 332,6 3.7 —0, 9 bedeckt. Tieler Har 333.7 8 Ny schr. heiter. Cs slin-- 33483 23 3 NM. s. schw. bed., Schnee. Fes. Lehtt 334,9 USW. schw. stke. Schneesch. Wilhelms 333,65 Stettin ... 333,4 4 Gränisgee 335, 9 Brerasn ... 335, Col zer... 335,4 Berli... . 3534.6 —1 Posen .... . 332, 1 —2 2 2 2

Nünster 333, Torgau. 332,6 Breslin. 330,9 ö Brüssel.. 335,4 Göln .... 333,7 —– 2, Vies nalen . 333,2

P

O = 8 0 0

Schnee.

bed. gst. Schnee bedeckt. Nebel.)

0 0.3 8W., schw. 3 OO M. . N., schx SW., schw. W., schwach. S., schw. —2,4 8. mãss. . 05 NW., stark.

0 0 0

2 ganz bewölkt. bed. gst. Schnee. tr., gest. Schnee

bedeckt. trübe.

753W., sehw. 4 W., mäss. O R., stark. SW. , schw. bedeckt. 2.5 880., mäss. szieml. heiter. 7 4

9 2 90 0222

. sohw. bedeckt. WSW., heftig. Schnee. trübe, neblig.

. ö

=

332, 1-07 Gheorbourg 331, Asvro. 333,8 har eraho. 33 Paris. ..... 336,6 gt. Mathien 33357

) Gestern Nacht heftiger 8X. ; ) Strom S., gestern Nachm. NNO. mässig. Strom 8.

1 2,4 8., schw. SW., stark. Schnee. S0O., stark. Schnee. SV., s. achw. bedeckt. S0., mãss. bedeckt.

VW., lebhaft. Regen. *)

O «2

Y Gest. Nachm. NO. mässig. ) Nachts

(W. T. B.) National⸗ welche mit der Prüfung

tafeln und Gesang reine, die ihr in einer rastlo für das materielle Wohl Hüter der Ideale h die Bitte, der Ver⸗

Schnee. c), Gest. Regen.