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und
er Neiehs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
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für das Vierteljahr.
Aas Ahonnement beträgt 1 Thlr. 18 Sgr.
Hrlertions rei für den Raum einer Aruckzeilt gr.
Alle Host⸗Anstalten des An und Auslandes nehmen
Berlin,
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem bisherigen Geheimen expedirenden Sekretär und Kassen⸗ Controleur bei der General-Ordens⸗Kommission, Geheimen Rechnungs⸗Rath Dr. Lehmann, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Eisenbahn⸗Bau⸗Direktor Lanz zu Hannover, dem Kreisgerichts⸗Sekretär Bachstein zu Eilenburg und dem Amtsgerichts⸗Sekretär von Löwenstein zu Marburg den Rothen Adler Orden vierter Klasse; dem Ren⸗ danten an der Haupt⸗Pfarrkirche und am Hospital zu St. Bern⸗ hardin in Breslau, Johann Briedrich Wilhelm Claus, und dem Fabrikbesitzer Fritz Kühne mann zu Berlin den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse; dem Lehrer und Küster Neumann zu Mandelkow, im Kreise Randow, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzolleyn; dem Thorcontroleur Bux zu Glatz und dem Thorwärter Mimietz ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Unteroffizier Knoblock im Pommerschen Füsilier⸗Regiment Nr. 34 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsche s Reich.
Veränderungen im Marine⸗Bau⸗Ingenieurpersonal: Dede, Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur, zum Marine⸗Schiffbau⸗ DberIngenieur; Lindemann, Marine⸗Schiffbau⸗Unter⸗Ingenieur, zum Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur; Hoff ert, Marine⸗Maschinen⸗ hau⸗Unter⸗Ingenieur, zum Marine⸗Maschinenbau⸗Ingenieur; Kasch, Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur⸗Aspirant, zum Marine⸗ Schiffbau Unter⸗Ingenieur; Tho msen, Marine⸗Maschinenbau⸗ Ingenieur⸗Aspirant, zum Marine⸗Maschinenbau⸗Unter⸗Ingenieur ernannt.
Beim Reich s⸗Eisenbahn⸗Amte ist der Bureau ⸗Assistent und bisherige Eisenbahn⸗Betriebs⸗ Sekretär Otto de Terra als Geheimer erpedirender Sekretär und Kalkulator und der Kanzlei⸗Diätarius August Orth als Geheimer Kanzlei⸗Sekretär angestellt worden.
Der heutigen Nummer des Reichs- und Staats⸗AUnzeigers liegt das Postblatt Nr. U bei.
Dasselbe enthält eine Uebersicht der in der Reichsmark⸗ währung zur Erhebung gelangenden Portosätze für die frankirten Briefe, Drucksachen und Waarenproben nach sämmt⸗ ichen Ländern der Erde mit Angabe der verschiedenen Beförderungswege.
El saß⸗Lothringen.
Gesetz, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts - Etats von Elsaß ⸗Lethringen für das Jahr 1875. Vom 25. Dezember 1874.
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, für Elsaß⸗Lothringen was folgt:
§. 1. Der diesem Gesetze als Anlage A, beigefügte Landeshaus⸗ halts-Etat von Elsaß⸗Lothringen für das Jahr 1575 wird hierdurch in Ausgabe auf 48 161,057 Franken 50 Ceutimen (39, 098, 85 Mark), nämlich auf 35,174,607 Franken 50 Centimen (28,139,686 Mark) an fortdauerden, und 13586, 460 Franken (10,869, 168 Mark) an einmgligen und außerordentlichen Ausgaben,
in Einnahme auf 485,761,067 Franken 50 Centimen (39,008, 854 Mark) festgestellt.
5. 2. I) Die direkten Stagtssteuern werden im Jahre 1875 in Prinzipale und Zuschlägen nach Maßgabe der als Anlage B. beige⸗ fügten Uebersicht den Bestimmungen der Gesetze gemäß erhoben. 2) Die Kontingente der Bezirke zu dem Prinzipale der Grundsteuer, der Personal- und Mobiliarsteuer und der Thür und Fenstersteuer sind in der Anlage G. fesigesetzt.
5. 3. Für Rechnung der Bezirke, Gemeinden, öffentlichen An⸗— stalten und sonst berechkigten Korporationen konnen im Jahre 1875 I) die nach der bestehenden Gesetzgebung gestatieten Zuschläge zu den direkten Staatssteuern innerhalb der danach zulässigen Grenzen, 2) die in §. 3 Nr. 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts⸗ Etats von Elsaß Lothringen für das Jahr 1872, vom 19. Juni 1872 (Gesetzblatt S. 177) bezeichneten besonderen Ab⸗ gaben und Gefälle erhoben werden.
§. 4. Der nach Maßgabe des Reichsgesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichs- Kassenscheinen, vom 30. April 1874 (Reichs Gesetzblatt S. 40) auf Elsaß Lothringen entfallende Betrag an Reichs, Kassenscheinen ist zu außerordentlichen Ausgaben für die Universität Straßburg und bis zum Betrage von 16500069 Mark für die Universttäts, und Landesbibliothek zu Straßburg, nach der durch den eandeehaus halte Ctat zu treffenden näheren Bestimmung zu ver wenden.
Er wird bis zur Berwendung als besonderer Fonds verwaltet. Die demselben überwiesenen Geldbeträge sind zinsbar anzulegen. Die
Zinsen wachsen dem Fonds zu.
Die Anlegung darf nur erfolgen in verzinslichen Schul dver—
schreibungen, welche
a. auf den Inhaber lauten, oder auf den Inhaber jederzeit um⸗ . werden können und Seitens des Gläubigers unkündbar nd, un
b. einer der nachstehend verzeichneten Gattungen angehören:
IH. mit gesetzlicher Ermächtigung ausgestellte Schuldverschreibungen des Reichs oder eines deutschen Bundesstaats; 2) Schuldverschrei⸗ bungen, deren Verzinsung vom Reiche oder von einem Bundesstaate göetzlich garautirt ist; 35 Rentenbriefe der zur Vermittelung der Ab— lönng von Renten in Deutschland bestehenden Rentenbanken; H
Kestellung an; für Berlin außer den Nost-Anstalten
auch die Ezprdition: Wilhelnmstr. Rr. 32.
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Sonnabend, den 2. Januar, Abends. 1878.
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Schuld verschreibungen deutscher Fommunaler Korporationen (Pro⸗ binzen, Bezirke, Kreise, Gemeinden 1 . w.), welche einer regelmäßigen Amortisation unterliezen; 5) Priaritäts-Obligationen deutscher Eisen⸗ bahngefellschaften.
Bis zum Betrage von einer Millien Mack können die Bestände des Fonds hei einem Bankiastitute, water Vorbehalt einer drei Mo nate nicht übersteigenden Kündigungefrist für die Rückzahlung, zinsbar angelegt werden. Die näheren Bestimmungen über die Verwaltung trifft der Reichskanzler.
. 3. 5. Zur Bestreitung der außerordentlichen Ausgaben: 1) für
die Erfüllung der durch die Zusatz⸗Köonvention zu dem am 10. Mai 1571 abgeschlofsenen Friedens vertrage zwischen Deutschland und Fran?« reich vom 11. Dejember 1871 (Gesetzblatt fär 1877 S. 7) begrün⸗ deten. Verpflichtungen bis zum Betrage von 7,988,759 Franken (65391, 000 Mark; 2) für die Mosel⸗Kanalisgtion, den Bau eines zweiten Hafenbassins in Mülhausen und des Breisacher Zweigkanals des Rhein⸗Rhone-Kanals bis zum Kerage von 1,792, 600 Franken (l-433 6900 Mark); 3) zur Beschaffung eines Betriebsfonds für die Landes⸗Kassenverwaltung im Betrage vor 2 500 000 Franken (2 000, 000 Mark), zusammen bis zur Höhe von zwölf Millionen zweihundert— achtzigtausend siebenhundert fünfzig Franken (neun Millionen achthun— dertvierundzwanzigtausend sechshundert Mark) sind die erforderlichen Geldmittel durch Ausgabe ven Schatzanweisungen zu beschaffen, welche nach Maßgabe des Bedarfes allmählich auszugeben sind.
§ . Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, welche guf die Landeskasse von Elsaß,Lothrinzen durch den Ober Präsidenten auszufertigen sind, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres, jedenfalls aber den 30. Juni 1876 nicht überschreiten darf, wird dem Reichtkanzler überlassen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann nach Anordnung des Reichskanzlers der Be— trag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr gesetzten Schatzanweisungen ausgegeben werden.
. J. Die zur Verzinsung und Einlösung der Schatzanweisungen erforderlichen Beträge sind aus den bereitesten Einkünften von Elsaß— Lothringen zur Verfügung zu stellen.
S. 8. Die Zinsen der Schatzanweisungen verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren nach . des in jeder Schatzanweisung auszadrückenden Faäͤlligkeits⸗ ermins. 9.
F. 9. Ueber die weiteren Ausführungen der Vorschriften der 3§. 3-8, insbesondere die Ausgabe der Schatz h me funzen und deren Cialösung, triffi der Reichskanzler est amnng.
5. 10. Zur, Deckung der bis zum Ablaufe des Jahres 1874 fälligen, zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Zusatz Konven⸗ tion vom 11. Dezember 1871 dienenden Zahlungen, soweit diese Deckung nicht aus den Einkünften des Jahres 1874 und der Vorjahre bestritten werden kann, darf ein Betrag von höchstens 3,506, 000 Franken (2, 800 000 Mark) aus dem Ertrage der Schatzanweisungen 5. 5) verwendet werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Instegel.
Gegeben Berlin, den 25. Dezember 1874.
(L. 8.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.
Das 16. Stück des Gesetzblattes für Elsaß⸗Lothringen, wel⸗ ches heute ausgegeben wird, enthält ner Nr. 226 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Landes⸗ haushalts⸗Etats von Elsaß⸗Lothringen für das Jahr 1875. Vom 25. Dezember 1874. Berlin, den 31. Dezember 1874. Kaiserliches Post-Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Präsiden ten des Appellationsgerichts in Halberstadt, Dr. von Schelling, zum Vize⸗Präsidenten bei dem Ober⸗ Tribunal zu ernennen; und Dem Landrentmeister Samuel Decker in Königsberg i. P. bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath beizulegen.
Staats⸗Ministerium.
Bei der General⸗Ordens⸗Kommission ist der bisherige GSe⸗ heime Registrator Hensel zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kassen⸗Controleur, der bisherige Geheime Kanzlei⸗Sekretär Werner zum Geheimen Registrator ernannt und der bisherige Kanzlei⸗Diätar Jan sen als Geheimer Kanzlei⸗Sekretär an⸗ gestellt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Universität zu Berlin.
Das im Druck erschienene amtliche Verzeichniß des Personals und der Studirenden hiesiger Universttät pro Winter⸗Semester 1874/75 wird im Bureau des Universttäts⸗Gerichts das Exemplar für 74 Sgr. verkauft.
Berlin, den 24. Dezember 1874.
Der Rektor und der Richter der Königlichen Universttät.
In Vertretung: Mommsen. Schulz.
In Gemäßheit des §. 11 der Instruktion über die Erhebung der gestundeten Honorare vom 9. Dktober 1850 werden die zah= lungsfähigen Schuldner von Honoraren für die auf der hiesigen Königlichen Universität gehörten Vorlesungen hierdurch auf⸗
gefordert, den Schuldbetrag baldmöglichst an die Quästur der Königlichen Universität portofrei einzusenden. Berlin, den 2. M-nuar 1875. Der Rektor und der Richter hiesiger Königlichen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Univerßtãt. In Vertretung: Mommsen. Schulz. Akademie der Kun ste. Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 19. August 1874. betreffend eine außerordentliche Preisbewerbung im Fach der Ge⸗ schichtsmalerei, wird hierdurch kund gegeben, daß sechs Bewerber an derselben Theil genommen, und daß der Preis, bestehend in einem Stipendium zu einer Studienreise nach Italien auf zwei auf einander folgende Jahre, im Betrage von 1009 Thalern für jedes derselben, dem Maler Hermann Wilhelm Johannes. Knackfuß, geboren zu Wissen an der Sieg, gebildet auf der Akademie zu Düsseldorf, zuerkannt worden ist.
Einen zweiten Preis von 750 Thalern zu einer einjährigen Studienreise nach Italien hat Se. Excellenz der Herr Minister der geistlichen 1. Angelegenheiten bewilligt, und ist derselbe dem Maler Albert Tschautsch aus Seelow bei Käüstrin, früheren Schüler der hiesigen Akademie, zu Theil geworden.
Berlin, den 30. Dezember 1874.
Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der konzessionirte Markscheider Kirchhoff zu Halberstadt ist zum Ober-Bergamts⸗Markscheider bei dem Ober- Bergamte zu Halle a. /S. ernannt worden.
Ju st i z⸗Ministerium.
Zu Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichts ⸗Assessor Feige bei dem Kreisgericht in Trebnitz; der Gerichts⸗Assessor von Heyden bei dem Kreisgericht zu Rosenberg in Oberschlesien; der Gerichts⸗Assessor Bünger bei dem Kreisgericht in Brom- berg, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissarius in Polnisch⸗ Crone, und der Gerichts⸗Assessor Mudrack bei dem Kreisgericht in Pr. Stargardt, mit der Funktion bei der Gerichts⸗Kommission in Schöneck.
Dem Rechtsanwalt und Notar Lindinger in Margonin. ist die Verlegung seines Wohnfitzes nach Schneidemühl gestattet.
Der Rechtsanwalt und Notar Geißler zu Kosten ist in gleicher Eigenschaft an das Stadtgericht zu Breslau mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt worden.
Preußische Bank.
Bekanntm achung, die Ausgabe von Noten der Preußischen Bank zu 100 Mark betreffend.
Vom 1. Januar 1875 ab werden zunächst bei der Haupt⸗ bank Noten der Preußischen Bank zu 1990 Mark ausgegeben werden, deren Beschreibung wir nachstehend zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Berlin, den 29. Dezember 1874.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallen kamp. Herrmann. Koch. von Koenen. Beschreibung der Noten der Preußischen Bank zu 100 Mark.
Die Noten sind 1045 em. hoch 16 em. breit und bestehen aus Hanfpapier mit dem Wasserzeichen: „100“ oben und den Buch⸗ staben „H. B. D.“ unten.
Der unter Theil des Textes, die Nummern und Namens⸗ unterschriften sind mittelst Buchdrucks hergestellt, die übrigen Theile mittelst Kupferdrucks in blauer Farbe.
Die Schauseite zeigt auf hellem reich gemustertem Unter⸗ druck, welcher in drei Felder getheilt und von einem dunkel er⸗ scheinenden Rande eingefaßt ist:
I) in der Mitte die guillochirte Werthzahl „109“ mit der
in Reliefmanier ausgeführten Umschrift „Ein Hundert Mark Reichswährung“, umgeben von Merkurstäben in vier halbkreisförmigen Zwickeln und folgendem Text: Preussische Banknote. Ein Hundert Mark, zehlt die Haupt-BankKasse in Berlin ohne Legiti- mations- Prüfung dem Rinlieferer dieser Banknote. Berlin, den 1. Mai 1874. laupt- Bank- Direktorium. v. Dechend. Boese. Rotth. Gallen kamp. Herrmann. Koch. v. Koenen. links das große Preußische Wappen, 3) rechts den Kopf der Minerva in Reliefmanier umgeben von Lorbeer⸗ und Eichenzweigen, darüber Schilder mit der Bezeichnung „100 Mark 1002, darunter längliche guillochirte Rosetten mit der weiß erscheinenden Zahl „100*,
als Rahmen ein Flechtband mit dem Worte „Banknote“
als Randverzierung die Zahl „100 * in vielfacher Wieder