1875 / 5 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

ClIasgor, 5. Januar, Nachmittags. T. T. B.)

Roh efesn. iiired numbers Tarrants 6 ah.

Marnehester, 5. Jannar,. Nachmi w 6

12x Water Armitage 74, 128 Water Taylor 95, 20r Water Nicholls 194, 390r Nater Gidlor 11t, 30r Water Clayton 131, r Mule Mayoll 113, 40r Nedio Wilkingon 133, 36r Warpeops Gualität Eonland 124, 40r Double Westen 133, 60r Double Weston 16, Printers 10, u. Szᷓpfd. II7. Mässiges Geschäft, Preise anziehend.

Hall, 5. Januar. (MW. T. B. .

Getreidemarkt. In Weizen von feuchter Beschaffenheit träges Geschäft zu unveränderten Preisen.

Earls, 5. Januar, Nachmittags. (V. T. B) ;

Fro du R ten markt. Schlussbericht) Weizen ; ruhig, pr. Januar und pr. Februar 25 50, pr. März-April 25.75, pr. Mai- August 26, 5). Mehl fest, pr. Jaunar und pr. Februar 53, 50, pr. März-April 53,75, pr. Mai- Augast 56, 0. Rühsl ruhig, pr. Januar Jö. O0, pr. März-April 76,50 pr. Mai-August 78. 9, pr. Septemt er- Derzemher 79,50. Spiritus matt, pr. Januar 52, 25, pr. Nai-August 55.50.

er- Torka, 5. Januar, Abends 6 he. (RF. I. B..

ö Benimm wolle iCn Nen-Terk 145, do, in Nex-

Orlesne 141. Patrelenn in Na-Tork 123. do. iön Philadelphia 123.

Mehl 5 D. 15 C. Rother FErühiahrsweigen 1 D. 241 0. ais (old aired) 99 CG. Zucker (Tair refining Nascovades) S3. Eatfee (Rio 183. Schmalz (Harke Wiloor) 144 C. Speck (ashert olear) 103 6C.

Gotreidefracht 113.

* Ei nm a I , enn. ;

Fosen- Greuzhurger Eisenbahn. Die rückständigen 20 bis zm 15. Februar; s. Ins. in heutiger Nummer.

Amun HHHrunaꝶ en.

EKrakan - Obersohlosisohe Eisenbahn. Der Jannar. Coupon, sowie die verloosten Obligationen vom 2. bis 15. Jannar bei E. Hei- mann in Breslau; s. Ins. in Nr. 3..

Stärke Zuoker-Fabrik, Aktien Gesellsohaft, vorm. O. A. Eöhlmann & Co. 6x Dividende für 1873/74: s. Ins. in Nr. 3.

Branerel Königstadt, Aktlen - Gesellsohaft. 1x Dividende für 1873374 mit 3 M. 75 kf. von jetzt ab bei der Deutschen Ge- nossenschaftsbank von Sörgel, Parrisius & Co, in Berlin.

Cuxhafsoner Eisenbahn-, Dampfsobiff: und Hafen- Akten- Gesellsohast. 18 M. Zinsen für das 1I. Semester 1874 für die volleingezahlten Iuteriünsscheine und Aktien, 10,8 M. kär die 60 x Interimsscheine von jetzt ab bei F. Mart. Magnus in Berlin.

de mem al- Vegan am Renn.

14. Januar.

Aktlon. Ausserordentl. Gen- Vers. zu Braunschweig; s. Ins. in Nr. 3.

Freusslsoho Fortland Cement - Fahrlk Bolsohan. Ordentl. Gen. Vers. zu Danzig.

Ilseder Hütte. Ausserordentl. Gen erz. zu Ilsede. Bayrlsoh Branbaus, Aktlen - Geschsahast. Ord. Gen. - Vers. zu Dresden.

H iùm eli gam em urn verloosινgem.

Lkäbeok - Eatiuer Eisenbahn. Prioritäts - Obligationen, zum 1. Juli gekündigt; s. Ins. in Nr. 3. ;

Säohslsohe Vloh - Versloherungs Bank. Bankschuldscheine Litt. A., zum 2. Januar gekündigt; 8. Ins, in Nr. 3.

Ausreäfehumg von Aster.

Cotthus - Grossenhalner Elsenbahr. Umtausch der Interims- scheine gegen Stamm- und Stamm-Prioritäts-Aktien Litt. B; s. Ins. .

; Ela n halin-EIinmmn Hazen.

Ostpreusslsohe Südbabn. Im Dezember v. J. 171,677 Thlr.

( 72. 157 Thlr.)

Oesterreiobisohe Staatsbabn. Am 1. und 2. Januar

Lrimme, Natalls & Co. Rommanditgesellgohaft auf

/ /

118,259 PI. . . . .

Königliche Schauspiele. ten und Lama g, Donnerstag, den 7. Januar. Opernhaus. (6. Vor⸗ stellung.) ; Satanella. Ballei in 3 Akten und 4 Bildern von P. n, Musik von Pugni und ertel. Anfang halb r. (6. Vorstellung Das Glas Wasser oder: Ursachen und Wirkungen. Lust- spiel in 5 Abtheilnungen von Scribe. Königin Anna: Frl. Reichardt, vom Friedrich- Wilhelmstädtischen Theater, als Gast. Anfang 7 Uhx. Freitag, den 8 Januar, Opernhaus. (. Vor- stellung) Die Hugengtten. Oper in 5 Abt hei⸗ lungen nach Seribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von P. Taglioni. Margarethe: Frl. Lehmann.

Sonntag, den 4 und 7 Uhr.

lerinnen und Künstler. Vorführung und Reiten der

15 Clowns und Angust. Anfang 7 Uhr. t l ovember 109. Januar: 2 Vorstellungen, von zu Zellin, werden angeklagt, dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich tadurch entzogen zu haben, daß sie ohne Erlaubniß das Bundesgebiet, verlassen haben resp. nach erreich⸗ tem militärpflichtigem Älter sich außerhalb des Bun 2798) e e J h 140 8

Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich) und ist , deshalb gegen dieselben durch Beschluß des unter⸗

Circus Salamonsky. Markthallen Karlstraße. Täglich Vorstellung um 7 Sonn und Festtags ? Vorst., um 4 u. 7 Uhr.

Auftreten der vorzüglichsten Künst⸗ besten Schulpferde. Morgen Vorstellung.

FRE. Kenz, Direktor.

9 8 Direkt . A. Salamonsly, Direktor ö

Valentine: Fr. v. Voggenhuber. St. Bris: Hr. Salomon. Nevers: Hr. Schmidt. Raoul: Hr. Niemann. Marcel: Hr. Fricke. Anfang halb 7? Uhr.

Schauspielhaus. (7. Vorstellung. Känig Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Shakespeare. Anfang halb 7 Uhr.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern inner 18312. 8 halb 4, Wochen bei den Hauspolizei-⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoffmeister Schauspiel⸗ haus in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der an⸗ gegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Fin— dern ohne Weiteres ausgehändigt.

Nallner Theater. Donnerstag: Zum 211. Male: burger. . . Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Victoria. Tsenter.

Donnerstag: 3. 96. Male u. folg. Tage: Die sie ben Naben. Romantisches Zaubermärchen in 4 Akten, mit Gesang und Ballets von Emil Pohl. Mustk von G. Lehn⸗ hardt. Die dekorativen Arrangements und Maschinerien erfunden und ausgeführt von Carl Brandt. Die Deko⸗ rationen, mit theilweiser Benutzung der Schwind schen Fresken, gemalt von den Gebrüdern Brückner, Hof⸗ Detorationsmalern in Coburg. Ballets komponirt und arrangirt von Justamant, Balletmeister der großen Oper in Paris. Kostüme entworfen und an⸗ gefertigt unter Leitung des Ober Garderohiers Happel. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Priedrich- Nilielmstidtisches Theater.

Donnerstag: Giroflè ⸗Girofla. Freitag u. vie folg. Tage: Dieselbe Vorstell.

Noltersdlorsf- Theater.

Donnerstag, den 7. Januar und folgende Tage:

Ga stspiel der Fr. Morwitz⸗Cottrelly. In Freud“ und Leid. Anf. 7 Uhr.

Peter Jakob

ältesten Tochter

Die Matten⸗

zeigen

(Lauban in

Berliner Stadttheater. z Donnerstag, den J. Januar. Erziehnng macht den Menschen. Freitag: Dieselbe Vorstellung. Sonnabend: Medea. Anftreten von Mathilde Veneta.

Vational- Theater. Donnerstag, den g Janugr: Das Genfer Kreuz, oder: Patriatismus und Liebe. Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz- Theater.

Donnerstag: Zum 2. Male: Der Sohn der ersten Frau. Schauspiel in 3 Akten nach dem Französi⸗ chen von Dr. A. Förster. Zum Schluß: Der Kam— merdiener. Schwank in 2 Akten von P. A. Wolff.

Belle lliance- Theater. Donnerstag: Erstes Gastspiel des Herrn Bene⸗ mann vom Thalia⸗ Theater zu Breslau. Die dtäuber. Trauerspiel in 5 Akten von Fr. v. Schiller. Frei⸗

Graf Victor

bei Cöslin. Gestorben:

Archäologie

husen (Halle

(Funchal).

PVeutscher Personal- Kalender.

Christian Garve *.

Sigismund Thalberg *. Familien⸗ Nachrichten. Meine Verlobung mit Fr. Auguste Herrmann,

und Freunden ergebenst an, Zehden, im Januar 1875.

Meine Verlobung mit Fräulein Anna Haebler, Tochter des General-Landsaaftsrath Haebler, zeige ich hierdurch ergebenst an.

Königsberg i. / Pr.

Nauen, den 4. Januar 1875.

Heute Abend 19 Uhr entschlief nach achtlägigem Leiden unser guter Vater, Schwieger⸗ und Großvater, der Buchhändler Fr. Ernst aus Neustadt E. / W., welches tief betrübt anzeigen

Verlobt: Frl. Anna Bergmann mit Hrn. Premier- Lieutenant und Brigade⸗Adjutant Wittstein (Mün⸗ Fer). Frl. Anna Häbler mit Hrn. Prof. Dr. Naunyn (Königsberg). —= Frl. Margarethe v. Berge mit Hrn. Walzwerke⸗Direktor

Helene Matthige mit Hrn. Seconde⸗Lieutenant Bernhard Herford (Altenberg). Frl. . Weyrach mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Curt v. Werder (Stolzenhagen). haupt mit Hrn. Georg Sombart Tschirschky mit Hrn. Rittmeister und Escadronchef

Geberen: Ein Sohn: Hrn. Appellationg Rath Just (Zwickau). Hrn. Ingenieur Hauptmann Otten (Berlin). Hrn. Medizinal⸗Rath Prof. Dr. C, Schoenborn (Königsberg 1. Pr.). Hrn. Kreisrichter Karnatz (Woldenberg) Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Ernst Richert (Alt-Belz

Otto (Stralsund). Hr. außerord. Professor der

Verw. Frau Oberst v. Radecke, geb. v. Brock⸗

Ludwig August v. Kospoth (Dresden). Hr. Gerichté⸗Assessor Edmund Freiherr v. Thermann

7. Janin n. Vischer . Andreä s.

gesetzten Stunde pers

des Kaufmanns Herrn B.

Dr. Julius Peyser, prakt. Arzt.

Professor Naunyn.

Liman, von beehre ich mich, statt

Fritz Schwwarzkopf, Königlicher Kreis⸗Kassen ⸗Rendant.

die Hinterbliebenen.

gegen ihn verfahren werden.

Königliches Kreisgericht.

kiese, 7) Friedrich Wilhelm Reese, geboren am 1. September 1851 zu Haelse, 8) Fleischergeselle Theo⸗ dor Alcrander Heller, geboren am 20. Februar 1852 zu Zellin, 9) Schuhmachergeselle Georg Emil Wil⸗

zeichneten Gerichts vom . . 8 . Zur mündlichen Verhand- pen hn ee nn

lung bieriber ist cin Termin auf den 10. Hiärg der Frau Aune Clisahelh, geh. 1875, Vormittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer? wandert Nr. J des unterzeichneten Gerichts welchem die obengenannten Angeklagten zur fest⸗ önlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen haben, daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können. Ausbleibens der Angeklagten wird mit der Unter— Herr- suchung und Entscheidung in contumatiam gegen

i seß, zeige ich hierd erwandten dieselben verfahren werden. Cüstrin, den 20. No⸗ J , vember 1874. Königliches Kreisgericht J. Abtheilung.

Auf den Antrag der Königlichen Staats anwalt⸗ ö ö e,, 1874 öᷣ den Carl Wilhelm Schulze, geboren am 20. Fe= ; z ; * 6 bruar 1862 hierselbst, auf 6. §. 140 des Reichs- Todeterkläßrung etwaige Srke und Nachfolgeberech= Strafgesetzbuchs, die Untersuchung eröffnet, weil sich derselbe seit dem Jahre 1872 bis 1874 dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der w Flotte dadurch entzogen hat, daß er ohne Erlaubniß Die heute früh erfolgte glückliche Entbindung das Bundesgebiet verlassen meiner lieben Frau Anna, geb. einem kräftigen Mädchen, besonderer Meldung, hierdurch ganz ergebenst anzu⸗

und nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes— gebietes aufhält, und ein Termin zum mündlichen Verfahren auf den 15. April 1875, Mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale des unterzeichneten Ge— richts anberaumt worden. Der Angeklagte wird zu demselben mit der Auflage vorgeladen, zur festgesetz⸗ ten Stunde entweder persönlich zu erscheinen, oder sich durch einen zulässigen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, auch die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder selche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß ste noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle der Angeklagte nicht erscheint, wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam

Spremberg, den 30. November 1874. J. Abtheilung.

ihn dgs Verfahren auf Verschmwender · Erklürung eingeleitet, Es wird Jedermann gewarnt, von ihm ausgestellte, girirte oder aecckptirt= Wech⸗ sel zu erwerben, felbst wenn solche ein späte⸗

helm Kaebelmann, geboren am 15. November 1851 res Datum als den 15. Januar 1875 tragen. Berlin, den 4. Januar. 1975. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Vormund schaftssachen.

Edictalladung behufs Todeserklärung. Heinrich Wilhelm Brüne aus Dahansen, ge⸗ boren am 15. Mäi 1837, Sohn des Colonus Vern— hard Heinrich Brüne zu Dahausen bei Dissen und? der k Volmer, welcher in seinem 19. Lebensjahre nach Nordamerika ausge⸗ und über dessen Leben seit länger als zehn Jahren keine glaubwürdige Nachricht eingegan⸗ gen ist, wird auf den begründet befundenen Antrag seines genannten Vaters hierdurch aufgefordert, sich bis allerspätestens am

Mittwoch, den 1. September 1875, . Morgens 11 Uhr, dahier zu melden, und zwar unter dem Rechtsnach⸗ theile, daß er im Nichtanmeldungsfalle für todt er⸗ klärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll.

Gleichzeitig werden alle Perso nen, welche über das Fortleben des verschollenen Heinrich Wilhelm Brüne aus Dahausen Kunde geben können, zu deren Mit⸗ theilung, und zugleich für den Fall der demnächstigen

anberaumt, in

Im Falle des

tigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Vei⸗ warnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll. Iburg, den 29. Juni 1874. Koͤnigliches Amtsgericht. Abtheilung II. Wedekind.

Verloosung, Am ortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.

1171 Depositen⸗Verkehr.

Bis auf Weiteres werden für Depositen⸗Einlagen vergütet: . 2 achttäg iger Kündigungsfrist

20 bej einmonatlicher Kündigungs⸗ frist 4 * . bej dreimonatlicher Küundigungs⸗ frist 4 *

Zinsen pro Jahr franco mne Spesen.

Siegfried Blau Schl. Burbach a. Saar). Frl.

Mar [lo]

Regierungs ⸗Assessor Dr. jur. (Berlin). Frl. Marie v.

v. Wartensleben (Liegnitz —Ohlau),

(1105

mester 1874

Hr. Geh. Regierungs-Rath F. W. in Hambur

Dr. Friedrich Matz (Berlin). in London

a. S.). Hr. Majoratsherr Graf

tag: Zweites Gastspiel der Fr. Meyssel⸗Galster. Der Königslientenant. Sonnabend: Steffen Langer aus Glogan.

Böttchers Soiréen für instruktive Unterhaltung im Saaltheater des Schauspielhauses. Donnerstag, den 7, Abends 7—- 9 Uhr:“ ID Ober Italiens . und Landschafts⸗ prach Malerische Wanderung von Venedig nach Rom. 2) Die Sonne, ihre Beschaffenheit, nach den Re—⸗ sultaten der . 3) Soirée famtasticue, Farben. Magie. . 56 20, Pargquet 15, Loge 10 und 5 Sgr. in Meyers Konditorei, Chagrlottenstr. H6 und an der Kasse. Kinder: Wochentags die Hälfte. Täglich Vorstellungen.

Gteckbrief⸗ Steckbrief.

reguliren.

Circus Renz. Friedrichsstraße Nr. 141. Donnerstag, den 7. Januar 18755: Erstes Auftreten des Indianerz: John Roggers ; in seinen hier noch nie gesehenen Lei⸗ ungen. Sncemitt chen Pantomime in 5 Tableaux. Eine Jagd auf lebende Giraffen, Strauße, Elephan

5855]

rich Wil elm

von hier ist am 29. Dezember pr. unter Mitnahme von ca. 1200 Thlr. verschwunden, ohne seine am Jahresschluß fällig gewesenen Verbindlichkeiten zu Derselne ist zu verhaften die er bei sich fürrt, abzunehmen. 111 Bartenstein O- Pr., den 4. Januar 1875. Königliches Kreisgericht.

Steckbrief hinter dem, seit dem 2. d. mit Ge—⸗ schäftsgeldern flüchtigen, Handlungsreisenden Josenh Charvät aus Podels (Böhmen), 19 J. alt, klein, schwarz gelockt, kurzsichtig. Derselbe trägt modefar⸗ bigen Ueberzieher, hellbraunen Buxkin Rock und führt einen Musterkasten mit Spirituosen, auch eine schwarze lederne Geldtasche. nuar 1875. Der Untersuchungsrichter.

Die Militärpflichtigen: I Heinrich Theodor Roch= 2 1 liz geboren den 25. November 1851 zu Neu Blessin, ) 27 Barbier Julius Ottomar . geboren am 5. Februar 1852 zu Tamsel, 3) geboren am 15. Dezember 1851 zu Damm, 4 Fried

1854 zu Guestebiese, 5) Johann geboren am 22. März 1851 zu Guestebiese, 6) Franz duard Taege, geb. am 7. Februar 1854 zu

und Untersuchungs⸗Sachen.

Gubhastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen n. dergl.

Bekanntmachung.

j Der bei uns benormundete Husar Paul Cor-

Frl. Anna Weis— nand im 3. (Ziethenschen) Husaren Regiment, geboren den 16. Jannar 1854. hat mehrere

Blanko · Accepte ausgegeben und ist Jetzt gegen

Cuxhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗

bei eg wu atltcher stündigungs⸗ r 4

frist 5 Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Vank.

Behren⸗Str. Nr. Ta.

Aktiengesellschaft.

Vom 2. JZannar 1875 ab werden fuͤr die volleingezahlten Interimsscheine und Aktien und für die bis auf 60 Prozent eingezahlten Interimsscheine unferer Gesellschaft die Zinsen für II. Se-

in Berlin bei F. Mart. Magnus, . bei Paul Mendelssohn Bartholdn. i 3 , . & ö. während der üblichen Geschäftsstunden bezahlt, und zwar auf: ö ö. ö ,, Interimsscheine oder Aktien mit Thlr. 6. 18 Rm. 60 prozentige Interimsscheine mit Thlr 3. 1058 Rr . Die Interimsscheine sind mit arithmetisch geordnetem Nummernverzeichniß einzureichen, und wird die Zinszahlung durch Abstempelung auf denselben vermerkt. Berlin, den 2. Januar 1875.

18 Sgr. 105 Rm.

Der Vorstand.

Der Kaufmann Isidor Simon

und Gelder,

J. Abtheilung.

Hanan, den 5. Ja⸗

arl Friedrich Schäfer,

Kanne, geboren am 12. Noveimber riedrich Steffen,

ueste ·

Verschiedene Bekanntmachungen.

Grimme, Natalis C (o., Com manmdit- Gesellschaft auf Aktien.

HKRBræænms chrweßg.

In Folge des mit dem persönlich haftenden Gesellschafter, Herrn E. Nienstädt, vereinbarten Aus⸗ scheidens desselben, wird damit auf Grund des 5§. 24 der Statuten eine außerordentliche

Generalversammlung der Commanditisten auf den 144. d. M., Morgens HH Uhr,

nach dem Lokale der hiesigen Bahnhofs⸗Restauration

Sordnung berufen: . . 5 k e. h der Statuten durch Streichung der Worte: „4. der Kaufmann

ienstãdt y, , 3. Ernennung eines persönlich haftenden Gesellschafters an dessen Stelle ab⸗ zusehen, und den über dessen Ausscheiden geschlossenen Vertrag zu genehmigen. Die Legitimation zur Theilnahme an der Generglversammlun Aktien am Comptoir der ,,, (Kastanien ⸗Allee Nr. 45) oder im en Kredit⸗Anstalt, bis zum . 1 Braunschweig, den 2. Januar 1875.

erfolgt durch Niederlegung der ffektenburean der ö

M., Abends 5 Uhr (5. 25 der Statuten).

Der Anfsichtsrath.

O. Hacusler.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

oͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

f Aa Ahonnement hetrügt 1 S 50 3 für das Hierteljahr. Insertious preis

ö .

J .

(

* 5.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Ober ⸗Justiz⸗ Rath Dr. Schering zu Berlin den Stern zum Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub; dem Forstmeister von der Decken zu Breslau und dem Landrath und Kammerherrn von Eicke zu Ohlau den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Förster Hahn zu Peisterwitz im Kreise Ohlau, dem Kreis⸗Sekretär Bojak zu . und dem Bürgermeister Breuer daselbst den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Or⸗ ganisten Sn ay zu Tarnowitz den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Chausseegeld⸗ Erheber B5ge zu Schellhorn im Kreise Plön, dem penstonirten Steuer⸗-Aufseher Elsner zu Neu-⸗Collin im Kreise Hoyers⸗ werda und dem seitherigen Kirchen vorsteher, Altsitzer Friedrich Milbradt zu Zebbin im Kreise Cammin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Major Freiherrn von Stein im Westfãälischen Kürassier⸗Regiment Rr. 4 die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter

Friedrich Ludwig zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Der Kaiserliche Vize⸗Konsul Schibs by zu Caen ist auf seinen Antrag von seinem Amte entbunden worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Legations⸗Kanzlisten bei der Gesandtschaft in Ham⸗ burg, Geheimen expedirenden Sekretär Gu stap Franke? den Charakter als Hofrath;

Den Kataster⸗Inspektoren Ulrich zu Hannover, Pastorff zu Breslau und Kosack zu Hannover den Charakter als Steuer⸗Kath; sowie

Den Kreis⸗Steuer⸗Einnehmern Kohts in Danzig, Kreidel in Ostrowo, Tarnogrocki in Oppeln, Grünert in Norb— hausen, sowie den Steuer- Empfängern Marks in Brakel, Schild knecht in Wallau, Deichmann in Hanau, Reh bock in Wennigsen, Moll in Lebach und von Ziemietz ki in Kanten den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen;

Den zeitigen Beigeordneten und Syndikus Mertens zu Tilsit, in Folge der von der Sta dtverordnetenversammlung zu Prenzlau getroffenen Wahl, als Bürgermeister der Stadt Prenzlau fur die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; und

Den Kalkulator und Ezpedienten der Cöln-Mindener Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft Bernhard Zimmermann zu Cöln, der von der Stadtverordnetenverfammlung zu Düren getroffenen Wahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Düren für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie.

Vom 5. Januar 1875.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. verordnen, in Gemäßheit des Art. 51 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850, auf den Antrag Unseres Staats⸗Mini⸗ steriums, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den . d. M. in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zusammen⸗

erufen.

Das Staats⸗Ministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 5. Januar 1875.

(L. 8.) Wilhelm.

Fürst v. Bismarck. Camph ausen. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach. Friedenthal.

Finanz⸗MinisteriLum.

Bei der heute beendigten Ziehung der 1. Klasse 151. Königl. Preuß. Klassen⸗Lotterie sind folgende Gewinne gefallen:

1ẽ Gewinn zu g000 M auf Rr. 94,455, 1 Gewinn zu 1500 6 auf Nr. J5,238 und 2 Gewinne zu 300 MS auf Rr. 12, 893 und 78,290.

Berlin, den J. Januar 1875.

Königliche General⸗Lotterie⸗-Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Dr. phil. Hin zpeter hierselbst ist der Professortitel verliehen worden.

21 Alle Host ⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen 2 . 3 . BAestellung an; für Kerlin außer den NHost- Anstalten

auch die Ezpedition: Wilhelmstr. Nr. 32. 1

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Vorsitzende der Königlichen Direktion der Nieder— schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, Geheimer Regierungs⸗Rath von Sch mer feld ist in gleicher Eigenschaft an die Königliche Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Hannoher, unnd

Der Vorsitzende der Königlichen Direktion der Main⸗Weser⸗ Bahn, Regierungs⸗Rath Jonas, in gleicher Eigenschaft an die Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen bahn versetzt worden.

Dem Regierungs⸗AFsessor Dr. Hedemann sind die bislang kommifsarisch verwalteten Geschäfte eines Mitgliedes der König⸗ lichen Direktion der Berliner Stadt⸗Eisenbahngesellschaft definitlo übertragen worden.

Ju stiz⸗Minister iu m. Dem bei dem Kreisgerichte zu Essen angestellten Rechts⸗ anwalt und Notar Lex in Steele ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Essen gestattet worden.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Januar. Se— Majestät der Kaiser und König arbeiteten gestern nach der Spazierfahrt allein und konferirten vor dem Diner mit dem Staats⸗Seftretãr von Bülow.

Heute nahmen Se. Majestät im Beisein des Gouperneurs Generals von Stülpnagel und des Kommandanten General⸗ Majors von Neumann militärische Meldungen entgegen und hörten die Vorträge des Kriegs⸗Ministers General⸗Lient nants von Kameke, und des Chefs des Militär-Kabinets General— Majors von Albedyll. Um 11 Uhr empfingen Se. Majestäͤt den Prinzen Wilhelm von Baden.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing heute den Afrika⸗Reifenden Dr. Schwelfurth vor feiner Abreise nach Aegypten.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm vorgestern um 12 Uhr Mittags militärische Meldungen entgegen.

Um 7 Uhr Abends begaben Sich Ihre Kaiserlich en und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin nach dem Opernhause.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern Mittag 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenbahn, Post und Telegraphen und für Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

In der heutigen (38, nach 11 Uhr eröffneten Sitzung des Deutschen Reichstags, welcher am Tische des Bundes⸗ raths der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der Staats- und Kriegs⸗-Minister v. Kameke, der Wirk⸗ liche Geheime Rath und Direktor im Auswärtigen Amt v. Phi⸗ lipsborn, der General⸗Major v. Voigts⸗Rhetz und mehrere Bun⸗ des Kommissarien beiwohnten, wurde ein Schreiben des Abg. v. Puttkamer (Lyck) verlesen, Inhalts dessen derselbe wegen seiner Ernennung zum Bezirks⸗-Präsidenten von Lothringen fein Mandat niederlegt, und hierauf, bei Schluß des Blatts, die Konvention zwischen Seutschland und Rußland über die Regulirung von Hinterlassenschaften in dritter Berathung genehmigt.

In dem Cirkularerlasse des Ministers des Innern vom 38. Juni 1874 ist vorgeschrieben, daß die Stand esbücher durchweg und ohne Ausnahme in deutscher Sprache zu führen sind, und daß in Landestheilen mit gemischter Bevölkerung an jedem Sitze eines Standesbeamten, welcher nicht beider in? Be— tracht kommenden Sprachen mächtig ist, ein bei dem nächsten Gerichte zu vereidigender Dolmetscher angestellt werden soll. Mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, welche der Aus führung dieser Bestimmung hin und wieder entgegentreten, hat der Minister des Innern in Uebereinstimmung mit dem Justiz⸗Minister durch einen Cirkularreskript vom 30. v. M. u. J. genehmigt, daß zum Zwecke der Wahrnehmung der Dolmetschergeschäfte bei der Führung der Standesregister Personen vereidigt werden, welche beide in Betracht kommenden Sprachen sprechen, auch wenn sie im übrigen nicht die für gerichtliche Dolmetscher vorgeschriebene Qualiftration besitzen. Die Vereidigung solcher Personen wird in den Landgemeinden dem Landrathe, in den Städten (erforderlichen Falles) dem Magistratsdirigenten zu übertragen und in allen Fällen auf ihre Thätigkeit ais Dol⸗ metscher bei den Standesämtern zu beschränken sein. Als Cides⸗ formel wird die in der Verordnung vom 24. Juni 1867 5. 35 und in der Verordnung vom 25. Juni 1867 für die damals erworbenen Landestheile eingeführte Formel des Dolmetschereides, „»daß sie die Uebersetzung unparteiisch und gewissenhaft abgeben werden,“ anzuwenden sein.

Nach 8. 389 des Gesetzes vom 9. März d. Is. ist jeder

Sterbefall spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standes⸗ beam ten anzuzeigen, und nach 5§. 43 a. a. O. darf ohne

den 7. Januar, Abends.

1875.

Genehmigung der Orts⸗Polizeibehörde keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister siattfinden. Es ergiebt sich hieraus nach einem Cirkularrestript des Ministers des Innern vom 28. v. M. u. J. von selbst, daß die Fristbestimmung des §. 39 cit. nach der Ab⸗ sicht des Gesetzgebers eine unbedingt maß gebende hat sein sollen, und es ist daher dem Anzeigepflichtigen nicht gestattet, bei dem Eintritte eines oder gar mehrerer aufeinander folgender Sonn⸗ und Feiertage, die Anzeige un eben so viel Tage zu verschieben. Daraus folge dann weiter, daß die Standesbeamten unbedingt auch an Sonn⸗ und Feiertagen eine nach den örtlichen Verhältnissen angemessen zu bestimmende Geschäftsstunde abhalten müssen. Letzteres empfehle sich übrigens auch abgesehen von dem vorstehend Hervorgehobenen, da es unter allen Umständen wünschenswerth erscheine, den Betheiligten zur Erledigung eilbedürftiger Angelegenheiten auch an Sonn⸗ und Festtagen Gelegenheit zu geben.

Aus der Haftung des Steuer-Einnehmers dem Fis kus gegenüber für seinen Gehülfen folgt nach einem Er⸗ kenntniß dis Ober-Tribunals vom 23. November er- noch nicht, daß der Dritte, von welchem der Gehülfe eine Zahlung unbefugt in Empfang nimmt, durch solche Zahlung dem Fiskus gegenüber liberirt wird. Ein dadurch entstehendes Manko kann daher, falls der betreffende Gehülfe nicht zu erreichen ist, zunächst nur durch nochmalige Einziehung der fehlenden Summe von derjenigen Person, welche dem Gehülfen gezahlt hat, gedeckt, und erst in zweiter Linie durch Defektenbeschluß der Einnehmer genöthigt werden, die fehlende Summe zu erstatten. Der Rendant der Kreis⸗-Steuerkasse zu K. Stenereinnehmer G. hielt sich mit genereller Genehmigung der Königlichen Regierung einen Behülfen. Dieser nahin im dritten Quartal 1859 von ver⸗ schiedenen Personen eingezahlte Nothstands⸗Darlehne und Zinsen davon in Empfang, buchte dieselben auch in dem betreffenden Konto, führte ste aber nicht zur Kasse ab, sondern entfloh nach Entdeckung des Manko. In Folge dessen wurde der Steuer⸗ einnehmer G. auf Grund der Verordnung vom 24. Januar 1844 von der Königlichen Regierung zu K. durch Defekten⸗Be⸗ schluß genöthigt, den Defekt (unter Zurechnung der Zinsen) mit 244 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf. zu decken. G. beschritt hierauf den Rechtsweg und beantragte, unter Aufhebung des De⸗ fekten⸗Beschlusses den verklagten Fiskus zu verurtheilen, sofort an ihn den von ihm zur Deckung des Defekts eingezahlten Be⸗ trag von 244 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf. mit Zinsen zurückzuzahlen. In erster Instanz wurde G. mit seinem Antrage zurückgewiesen, dagegen wurde in zweiter Instanz der Fiskus verurtheilt, die be⸗ zeichnete Summe dem Kläger zu zahlen, weil Kläger den strei⸗ tigen Defekt nach 5. 1 Thl. II. Tit. 10 des A. C. R. nur als— dann zu vertreten habe, wenn kein anderes gesetzmäßiges Mittel, wodurch den nachtheiligen Folgen des Versehens abgeholfen werden kann, mehr übrig ist, im vorliegenden Falle aber ein solches anderes gesetzmäßiges Mittel dem Verklagten noch übrig ist, indem den Einzahlern der von Lemmel unterschlagenen Be⸗ träge durch die Bekanntmachungen in den Kreis- und Amts⸗ blättern bekannt sein mußte, daß nur an den Kläger gültig Zahlung geleistet werden dürfe, auch von ihnen aus den ertheil⸗ ten Quittungen sofort ersehen werden konnte, daß der Aussteller zur Empfangnahme nicht berechtigt sei, weshalb sie durch ihre Zahlungen nicht liberirt, sondern vom Verklagten wegen noch⸗ maliger Zahlung in Anspruch zu nehmen seien. In der da⸗ gegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde der Regierung zu K. als Vertreterin des Fiskus machte dieselbe den Einwand, daß nach der für den Kläger maßgebenden Geschäftsanweisung vom 28. Februar 1856 der Kläger als Kreis⸗Steuereinnehmer für jede dritte im Kassenlokal anwesende Person, also auch für den von ihm an⸗ genommenen Privatgehüͤlfen eingzustehen hat und daher die Ein⸗ zahler der unterschlagenen Betrage durch die im Kassenlokal ge⸗ leisteten Zahlungen liberirt seien. Das Ober⸗Tribunal erklärte jedoch diesen Einwand für nicht begründet und wies demgemäß die Nichtigkeitsbeschwerde zurück, indem es ausführte: „Selbst wenn der Einnehmer dem Fiskus gegenüber für seine Gehülfen haften sollte so würde daraus nech nicht folgen, daß der Dritte, von welchem der Gehülfe eine Zah ng unbefugt in Empfang nimmt, durch solche Zahlung dem Fiskus gegenüber liberirt wird. Das bloße Haften des Einnehmers für seinen Gehülfen begründet keine Ermächti⸗ gung des Letzteren, den Fiskus durch Empfangnahme der Zah⸗ lung zu verpflichten, der Fiskus würde vielmehr auch in solchem Falle seinen Anspruch gegen den Dritten behalten, und es würde dies die Natur der Haftung des Einnehmers nicht alteriren. Dies wird namentlich bestätigt durch §. 12 der angezogenen Ge⸗ schäftsanweisung, wonach jede Quittuͤng an den Kreis- Steuer⸗ Einnehmer oder bei dessen zeitweiliger Verhinderung von seinem (nach 5. 6 von der vorgesetzten Behörde ernannten) Stellver⸗ treter vollzogen sein muß. Dies heißt doch zugleich, daß die von einer anderen Person (also auch die von einem bloßen Ge⸗ hülfen) vollzogene Quittung dem Fiskus gegenüber eine gültige Zahlung zur Kasse nicht beweist. ,

Das Mitführen der eigenen Kinder (unter 14 Jahren) bei dem Gewerbebetrieb im Umherziehen ist nach einem Erkenntniß des Qber⸗Tribunals vom 19. Dezember 1874 unbedingt statthaft, falls die Kinder für den Ge⸗ werbebetrieb nicht in Anspruch genommen werden. In gleicher Weise ist einem Hausirer gestattet, seine Ehefrau zu wirth⸗ schaftlichen Zwecken mit sich zu führen