1875 / 6 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

usbesondere haben die Verlobten in beglaubigter Form beizu⸗ . ihre Geburtsurkunden; 2) die zustimmende Erklärung derjenigen, deren Einwilligung nach dem rr. erforderlich ist.

Der Beamte kann die Beibringung dieser Urkunden erlassen, wenn ihm die Thatfachen, welche durch dieselben festgestellt werden sollen, persönlich bekannt oder sonst glaubhaft nachgewiesen sind. Auch kann er von unbedeutenden Abweichungen in den Urkunden, bei—⸗ pielsweise von einer verschiedenen Schreibart der Namen oder einer he, nel, der Vornamen absehen, wenn in anderer Weise die Perfönlichkelt der Betheiligten festgestellt wird.

Der Beamte ist berechtigt, den Verlobten die eidesstattliche Ver⸗ sicherung über die Richtigkeit der Thatsachen abzunehmen, welche durch die vorliegenden Urkunden oder die sonst beigebrachten Beweis mittel ihm nicht als hinreichend festgestellt erscheinen.

Die Landesregierungen können die Anordnung des Aufgebots von einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde abhängig machen.,

8. 45. Das Aufgebot ist bekannt zu machen: 1) in der Ge— meinde, oder in den Gemeinden, woselbst die Verlobten ihren Wohnsttz haben; 2) wenn einer der Verlobten seinen ge= wöhnlichen Aufenthalt außerhalb seines geßenwãrtigen Vohn⸗ sitzes hat, auch in der Gemeinde seines jetzigen Aufenthalts; 3) wenn einer der Verlobten seinen Wohnsitz innerhalb der letzten sechs Monate gewechselt hat, auch in der Gemeinde seines früheren

nsitzes. ö. HR hat die Vor⸗ und Familiennamen, den Stand oder das Gewerbe und den Wohnort der Verlobten und ihrer

3 en. . . J zweier Wochen an dem Raths⸗ oder Gemeinde⸗ hause, oder an der U. ö Bekanntmachungen der Gemeinde⸗

6 immten Stelle auszuhängen.

. tg, einer der Orte, an welchem nach 5. 45 das Aufgebot bekannt zu machen ist, im Auslande belegen, so ist an Stelle des an diesem Site zu bewirkenden Aushanges die Bekanntmachung guf Ko— sten des Antragstellerz einmal in ein Blatt einzurücken, welches an dem ausländischen Orte erscheint oder verbreitet ist. Die Ehe— schließung ist nicht vor Ablauf zweier Wochen nach dem Tage der Ausgabe der betreffenden Nummer des Blattes zulässig.

Es bedarf dieser Einrückung nicht, wenn eine Bescheinigung der betreffenden ausländischen Ortsbehörde dahin beigebracht wird, daß ihr von dem Bestehen eines Ehchindernisses nichts bekannt sei.

§. 47. Kommen Ehehindernisse zur Kenntniß des Standesbeam⸗ ten, so hat er die Eheschließung abzulehnen.

§. 48. Soll die Ehe vor einem anderen Standesbeamten als demjenigen geschlossen werden, welcher das Aufgebot angeordnet hat, so hat der letztere eine Bescheinigung dahin auszustellen, daß und wann das Aufgebot vorschriftsmäßig erfolgt ist, und daß Ehehinder⸗ nisse nicht zu seiner Kenntniß gekommen sind. . ;

5. 49. Die Besugniß zur Dispensation von dem Aufgebot steht nur dem Staate zu. Ueber die Ausübung dieser Befugniß haben die Landesregierungen zu bestimmen.

Wird eine lebensgefährliche Krankheit, welche einen Aufschub der Eheschließung nicht gestattet, ärztlich bescheinigt, so kann der Standes⸗ beamte (5. 41 Absatz 1) auch ohne Aufgebot die Eheschließung vor⸗ nehmen. .

§. 50. Das Aufgebot verliert seine Kraft, wenn seit dessen Vollziehung sechs Monate verstrichen sind, ohne daß die Ehe ge— schlofsen. worden ist

§8. 51. Die ECheschließung erfolgt in Gegenwart von zwei Zeugen durch die an die Verlobten einzeln und nach einander gerichtete Frage des Standesbeamten: ob sie erklären, daß sie die Ehe mit einander eingehen wollen, durch die bejahende Antwort der Verlobten und den hierauf erfolgenden Ausspruch des Standesbeamten, daß er ste nun mehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre.

§. 52. Als Zeugen sollen nur Großjährige zugezogen werden? Verwandtschaft und Schwägerschaft zwischen den Betheiligten und den Zeugen, oder zwischen den Zeugen unter einander steht deren Zuziehung nicht entgegen. ; .

§. 53. Die Eintragung in das Heirathsregister soll enthalten: 1) Vor⸗ und Familiennamen, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Geburts- und Wohnort der Eheschließenden; 2) Vor und Familien⸗ namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort ihrer Eltern; 3) Vor— und Familiennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort der zugezogenen Zeugen; 4 die Erklärung der Eheschließenden; 5) den Ausspruch des Standesbeamten. . ;

Ueber die erfolgte Eheschließung ist den Eheleuten sofort eine Bescheinigung auszustellen. .

§. 54. Ist eine Ehe für aufgelöst, ungültig oder nichtig erklärt worden, so ist dies am Rande der über die Cheschließung bewirkten Eintragung zu vermerken. ö

Die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen es zur Trennung einer Ehe einer besonderen Erklärung und Beurkundung vor dem Standesbeamten bedarf, werden hierdurch nicht berührt.

Fünfter Abschnitt. Beurkundung der Sterbefälle.

§. 55. Jeder Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, anzuzeigen.

; F. 56. Zu der Anzeige verpflichtet ist das Familienhaupt, und wenn ein solches nicht vorhenden oder an der Anzeige behindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbefall sich ereignet hat. .

F. 57. Die SL. 18 bis 20 kommen auch ir Beziehung auf die Anzeige der Sterbefälle zur Anwendung.

Findet eine amtliche Ermittelung über den Todesfall statt, so erfolgt die Eintragung auf Grund der schriftlichen Mittheilung der zuständigen Behörde.

8. 58. Die Eintragung des Sterbefalles seJ enthalten: 1) Vor und Familiennamen, Stand oder Gewerhe und Wohnort des Anzei⸗ genden; ) Ort, Tag und Stunde Hes erfolgten Todes; 3) Vor- und Familiennamen, Religion, Alter, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Geburtsort des Verstorbenen; Vor- und Familiennamen seines Ehegatten, oder Vermerk, daß der Verstorbene ledig gewesen sei; 5] Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern des Verstorbenen. Soweit diese Verhältnisse unbekannt sind, ist dies bei der Eintragung zu vermerken. .

§. 59. Ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister 5 Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, o darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhaltes erfolgen.

(Schluß folgt.)

Berlin, 8. Januar. In der gestrigen Sitzung der Stadt verordnetenversammlung verlas der Vorsteher, während die Versammlung sich erhob, die Antwortschreiben Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron— prinzen (. unter Berlin) und widmete dann zweien verstorbenen ehe⸗ maligen Stadtoerordneten, den Herren Charton und Wiesecke, einen ehrenden Nachiuf. Nach Erledigung einiger Vorlagen von unter geordnetem Interesse schloß der Vorsteher das Geschäftsjahr durch die Mittheilung, daß in demselben 33 öffentliche und 42 geheime Sitzungen fie nen haben, und daß der Versammlung 2544 ein—⸗ zelne Sachen zugegangen sind, von benen 175 unerledigt blieben. Demnächst erfolgte die Einführung der neu- und der wiedergewählten Stadtv rordneten, gus welcher Veranlassung der Ober⸗Bürgermeister Hobrecht folgende Ansprache an die ,,,

Hochgeehrte Versammlung! Von den 38 Mitgliedern, welche nach gesetzlicher Vorschrift mit dem Schlusse der jetzt endenden 2jährigen Periode ausschieden, sind 19 wiedergewählt, nämlich die ö Professor hr. Virchow, Dr. Göschen, Dr. Pflug, Dr. Tappert, Berlin, Dr. Straßmgnn, Bertheim, Dreltzel, Springer, Dr. Zimmer- mann, Diersch, Vollgold, Behrend, Salge, Bartusch, Grabs, Pr. Horwitz, Krause und Brandt. An Stelle der übrigen sind neu ge—

ählt, die Hrrn. Gömann, Wittke, Richter, Bohm, Dr. Kürten, Moses, , Reilpflug, Bollni ann. Grund er,

ranke, Scheiding, Schmidt, Marzahn, Limprecht und Brock. Bei

hnen, meine Herren, die Sie schon bisher der Stadtverordnetenver- sammlung angehörten und Ihre bisherige Thätigkeit in derselben fort setzen wollen, darf ich auf das Versprechen , , . Sie bel Ihrem ersten Eintritte geleistet und dem Sie auch in der neuen Wahlperiode treu bleiben werden. Di neu eintretenden Herren heiße ich in unserer Mitte willkommen in dem Vertrauen, daß Ihre Theilnahme an unserer gemeinsamen Arbeit der Bürgerschaft zum Nutzen, Ihnen selbst zur Freude und Genugthuung gereichen werde. Solche Freude und Genugthuung können, wie ich glaube, die Mit glieder beider städtischen Behörden mit einigem Rechte empfinden, wenn sie diesmal auf den seit den letzten allgemeinen Wahlen ver flossenen Zeitabschnitt zurückblicken. Nach außen hin giebt unsere kommunale Thätigkeit, wenigstens den ferner Stehenden, meist nur ein Bild unerquicklicher, scheinbar unfruchtbarer Kämpfe. Dem gegenüber ist es wohl gestattet, bei Gelegenheit eines solchen Ab⸗= schnitts, wie ihn die periodische Erneuerung der bürgerlichen Vertre⸗ tung bildet, sich der vollendeten Arbeiten, der gewonnenen Resultate zu erfreuen. Ich will nur an die bedeutenden Ergebnisse erinnern, nur diejenigen Arbeiten hervorheben, welche im unmittelbaren Zu⸗ sammenhange stehen mit Aufgaben, die uns auch in der nächsten Zukunft voranssichtlich beschäftigen werden. In dem Gebiete der Armenverwaltung hat diesmal die Krankenpflege die hervorragendsten Fortschritte zu verzeichnen. Zwei große staädtische Krankenanstalten, das Baracken⸗Lazareth in Moabit hauptsächlich für kontagiöse Kranke und für den Bedarf bei Epidemien bestimmt und das neue städtische Krankenhaus im Friedrichshain sind eröffnet. Das Siechenhaus in der Gitschiner Straße ist durch einen vollendeten Neubau bedeutend erweitert. Es fehlt aber nicht an neuen berech⸗ tigten Forderungen. Die örtliche Lage des Baracken ⸗Lazareths macht die Einrichtung einer ähnlichen Anstalt für den Süden der Stadt unerläßlich. Um das neue städtische Krankenhans im Friedrichshain, eine Schöpfung der kommunalen Selbstverwaltung, welche weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus Anerkennung findet, den ursprünglichen Ideen gemäß in vollem Umfange für unsere Mitbürger nutzenhringend zu vollenden, wird die schon in Aussicht genommene Einrichtung einer Pflegerinnen⸗Schule daselbst ausgeführt werden müssen. Um anderer, weniger dringend hervorgetretenen Forderungen nicht zu erwähnen, muß ich auf die zwingende Nothwendigkeit des Baues einer neuen umfangreichen Irrengnstalt, ein Unternehmen, desfen Vorhereitung uns schon seit Jahren beschäftigt, hinweisen. Die von den städtischen Behörden gebildete gemischte Deputation für Gesundheitspflege wird sich für die Förderung unserer Aufgaben auf diesem weiten Gebiete sicher nützlich erweisen. Ueber die Fort⸗ schrittʒt, in unserer Schulenverwaltung haben wir uns schon wiederholt freuen können, niemals aber hat die Zahl unserer städtischen Lehranstalten eine solche Zunahme erfahren, wie in den letzten zwei Jahren. Während am Schlusse des Jahres 1872 1 Gemeindeschulen mit 853 Klassen bestanden, habem wir jetzt 82 Gemeindeschalen mit 1068 Klassen. Ven diesen sind 64 in eigenen Häusern, d. h. 20 mehr als zu Ende 1872, und während damals 27. Gemeindeschulen in gemietheten Häusern untergebracht waren, haben jetzt nur noch 18 diese unvollkommene Einrichtung. Wie sehr die Schulverwallung sich durch diese Thätigkeit dem Ziele genähert hat, allen ichulpflichtigen Kindern die Aufnahmen in Gemeindeschulen zu ermöglschen, ist einigermaßen aus dem Umstande zu erkennen, daß Anfangs 1873 16 Privat ⸗Eleinentarschulen mit 148 Klassen in Berlin vorhanden waren, von denen jetzt nur noch 5 mit 55 Klassen existiren. Sie wissen, meine Herren, daß bei der raschen Zunahme unserer Be— völkerung ein Stillstand in dieser Thätigkeit nicht eintreten darf, und so sind denn auch gegenwärtig 3 neue Gemeindeschulen bereits im Bau begriffen und alle Vorbereitungen getroffen, um mit dem Beginn des nächsten Frühjahrs weitere 9 Schulhausbauten in Angriff zu nehmen. Von höheren Lehranstalten sind in dem abgelaufenen Zeitabschnitte vollendet: die Louisenschule, die Andreasschule, die Friedrichs ⸗Real⸗ schule und die Dorotheenstädtische Realschule. Es sind außer— dem im Bau begriffen die beiden neuen Gymnasten in der Halleschen Straße und in der Gartenstraße, das Fried- richs⸗Werdersche Gymnastum in der Dorotheenstraße und die höhere Töchterschule in der Weinmeisterstraße, und es werden in diesem Jahre das Gymnasium und die Königstädtische Realschule in der Clisabethstraße sowie eine höhere Schule bei der Thomas kirche begonnen werden. Das wachsende Bedürfniß an Lehranstalten für Knaben hat zu einer Vereinbarung zwischen beiden städtischen Be⸗ hörden über eine planmäßige Ausführung von Neubauten geführt, dagegen tritt der große Mangel an öffentlichen höhern Töchterschulen mit jedem Jahre fühlbarer in unserer Stadt hervor. Das Bedürfniß scheint mir so dringend, daß die Feststellung eines bestimmten Planes, nach welchem mit der Errichtung derartiger Anstalten in den geeig⸗ neten Stadttheilen vorzugehen, einen der ersten Gegenstände Ihrer bevorstehenden Berathungen wird bilden müssen. Zur Vorbereitung für diese Berathungen ist von dem Kollegen Hofmann ein Pro⸗ gramm ausgearbeitet worden, welches Ihnen gedruckt in kurzer Zeit zugehen wird. -

Zu den erfreulichen Resultaten unserer Schulverwaltung gehört die in letzter Zeit ausgeführte Reform unserer Fortbildungganstalten, die sich zwar ein bescheideneres Ziel stellen, als vielfach gewünscht und gefordert wird, aber deshalb vielleicht um so mehr leiften. Im An schluß an die Fortschritte unserer Schulverwaltung erwähne ich der Leistungen unserer Park, und Gartenverwaltung. Der Friedrichshain hat nach Osten hin eine sehr erhebliche Erweiternng erfahren, in welcher namentlich für einen zweckmäßig angelegten ausgedehnten

Spielplatz gesorgt ist. Die im Humboldishain ausgeführten Gewächs

häuser sind mit besonderer Rücksicht auf Unterrichtszwecke eingerichtet. Hier darf ich auch auf die begonnene Einrichtung eines Berlinischen und Märkischen Provinzialmuseums hinweisen, welches sich von seinem Beginn an überall der regsten Theilnahme erfreut. Die wichtigsten und umfangreichsten Leistungen unserer Hochbauverwaltung in Ver bin⸗ dung mit der Entwickelung des Schulwesenz sind schon genanut. Gleich umfangreiche Urbeiten sind im Tiefbau zur Ausführung gekommen. Die Schillingsbrücke, eine der wenigen den Bedürfnifsen des heutigen Verkehrs wirklich entsprechenden Neberbrückungen der Spree, ist voll⸗ endet. Durch eine beträchtliche Zahl vor Reupflasterungen und Re— gulirungen neuer . has nn wir nach Kräften den Bedürf⸗ nissen zu entsprechen gesucht, welche sich während der letzten Jahre aus der raschen Ausdehnung der städtischen Bebauung ergaben. Der Umstand, daß die Pflasterung und Unterhaltung der Straßen inner⸗ halb der alten Ringmauer Berlins dem Fiskus obliegt, ist allerdings dem Budget unserer Kommune zu statten gekommen, aber die städti—= schen Behörden haben längst erkannt, daß dieser Vortheil mit einer Erschwerung und Verkümmerung des Verkehrs im Innern der Stadt erkauft wird, der gegenüber die gewonnene Erspar⸗ niß höchst unwirthschaftlich erscheint. Sie haben nach reif— lichen Erwägungen sich über die Bedingungen geeinigt, unter denen auf die Uebernahme der fiskalischen Straßen Seitens der Stadt eingegangen werden könne. Ich hoffe, daß auch der Staat diese Bedingungen als billig anerkennen wird und bin gewiß, daß wir mit dem Abschiuß dieses Vertrages in n n. und administra⸗ tiver Beziehung einen wichtigen Fortschritt unserer Selbstverwaltung werden zu verzeichnen haben. Denn mit der Uebernahme ber fiska—⸗ lischen Straßen ist uns auch der Uebergang der Straßenbau Polizei in die städtische Selbstverwaltung in Augsicht gestellt, und es wird damit eine der alten Grenzstreitigkeiten beseitigt, welche das im Inter- esse der Bürgerschaft so dringend wünschenswerthe gute Einver⸗ nehmen zwischen Polizei und Kommunalverwaltung oft gestört haben. Auf dasselbe Ziel sind zwei andere in der abgelaufenen Periode gefaßte Kommunalbeschlüfse gerichtet, von denen der eine bereits zur Ausführung gekommen, ich meine die Uebernahme der Straßenbesprengung Seitens der Stadt, und die Abgabe des Racht= wachtwesens an das Königliche Polizei -Praͤsidium. Von den e ßen gemeinnützigen Unternehmungen Der Kommune verdienen zuerst die Gasanstalten genannt zu werden. Das Kuratorium hat mit mehr als einer Million Thaler Kostenaufwand den Weiterbau derselben

energisch betrieben. Am 1. Oktober v. J. ist die neue größte Anstalt in der Greifswalderstraße eröffnet worden; der Bau einer neuen großen Gasometeranstalt auf den zu diesem Zwecke erworbenen Grund⸗ stücken in der Hasenhaide ist begonnen. Am 31. Dezember 1873 erfolgte die Auflassung der bisher englischen Wasserwerke an die Stadt und die Berich⸗ tigung des Kaufgeldes, im Februar vorigen Jahres die förmliche Uebergabe der Werke. Mit größter Emsigkeit wurde sofort an die Ausarheitung eines Planes für die Erweiterung derselben gegangen, damit künftig alle Theile der Stadt mit fließendem, reinen Wasser ausreichend ver⸗ sorgt werden können. Das Projekt der Ausdehnung, welches mit einem Kostengufwande von. 4 Millionen Thalern ausgeführt werden soll, ist in allen Instanzen genehmigt und die Arbeiten haben begon⸗ nen. Nach vieljährigen Erörterungen und praktischen Versuchen hahen die städtischen Behörden die Nothwendigkeit einer ystematischen Kanalisation anerkannt und die Ausführung derselben zunächst für das Radiglsystem III. beschlossen. Die Arbeiten in die⸗ sem Abschnitte sind nicht nur begonnen, sondern in ihrem technisch schwierigsten Theile ausgeführt. Die ungestörte Vollendung der⸗ selben ist durch die Erwerbung der Güter Osdorf und Friederiken⸗ hof gesichert, welche das erforderliche Rieselterrain für alle 3 Ra⸗ dial⸗Systeme des linken Spreeufers gewähren. Auch die Ausführung des 4. Systems, welches wegen der bekannten großen Uebelstände der Panke besonders wichtig erscheint, ist bereits beschlossen, sobald die Erwerbung eines geeigneten Rieselfeldes gelungen sein wird. Zu den wichtigen Leistungen der Kommune während des abgelaufenen Zeit raums ist auch die Einrichtung der Standesämter und namentlich die zu diesem Zwecke erfolgte Bildung der Standesamtsbezirke zu rechnen. Diese Bezirksbildung ist so erfolgt, daß sie auch nach manchen anderen Richtungen hin für eine örtliche Theilung und Gliede— rung der städtischen Verwaltung, die sich immer mehr als noth⸗ wendig herausstellen wird, geeignet erscheint. Sie hat bereits in der Errichtung besonderer Steuerannahmestellen eine Anwendung gefunden, die sich seit der kurzen Zeit ihres Bestehens auf das Günstigste bewährt. Eine der anerkennungäwerthesten Leistungen hat endlich unsere Steuerverwaltung aufzuweisen, ich meine die Durch⸗ führung der schwierigen Arbeiten, welche ihr aus der Aufhebung der Mahl und Schlachtsteuer auch als Gemeindesteuern, die Einrich⸗ tung der Klassensteuner und die im Anschlnß daran erfolgte Aende⸗ rung unserer städtischen Einkommensteuer erwuchsen. Sie hat diese Aufgabe nur durch die hingebende Thätigkeit einer sehr großen An⸗ zahl von Mitbürgern lösen können, welche die mühevolle und zeit— raubende Theilnahme an den schwierigen Arbeiten als ein Ehrenamt bereitwillig übernahmen. Ich habe Ihnen, meine Herren, keines⸗ wegs ein auch nur entfernt vollständiges Bild von dem Stande unse rer Gemeinde ⸗Angelegenheiten geben können oder wollen. Nur einige ihrer wichtigsten und erfreulichen Ergebnisse wollte ich ins Ge—⸗ dähltniß rufen. Und wenn sich an jedes gewonnene Resultat, an jede vollendete Arbeit sogleich neue Forderungen und Aufgaben anschließen, so ist das nur ein Beweis für die praktische Bedeutung und gesunde Kraft unseres Gemeindelebens.

Im Rückblick auf das Geleistete dürfen wir hoffen, auch den neu heraniretenden Bedürfnissen gerecht zu werden. Dazu werden Sie, meine Herren, mit frischer Kraft mitwirken. Daß Sie dies in Treue gegen Seine Majestät den König, in gewissenhafter Beobach⸗ tung der Verfassung und in redlicher, uneigennütziger Hingabe an die Interessen unserer Stadt thun wollen, das bitte ich Sie dem alten Brauche gemäß mittelst Handschlages zu versichern·

Nachdem die Eingefuͤhrten den Handschlag geleistet hatten, be⸗ grüßte auch der Vorsteher Kochhann dieselben durch eine Ansprache und legte dann, den gesetzlichen Bestimmungen gemäß, sein Amt nieder. Da auch der Vorsteher⸗Stellvertreter Vollzold durch Ablauf der Wahlzeit aus dem Amte geschieden ist, so übernahm der Stadt⸗ verordnete Dr. Tappert als ältestes Mitglied der Versammlung den Vorsitz. Auf Antrag des Stadtverordneten Ebeling dankte die Ver⸗ sammlung dem scheidenden Vorsteher Kochhann durch Erheben von den Plätzen. Sodann schritt dieselbe zur Wahl des Vorstehers. Es wurden 190 Stimmzettel abgegeben, von denen 53 für den Stadtv. Dr. Straßmann, 45 für den bisherigen Vorsteher Kochhann, 2 für den Stadtv. Vollgold lauten. Hr. Dr. Straßmann ist somit für das Jahr 1875 zum Vorsteher der Versammlung gewählt und nahm die Wahl dankend an.

Bei der Wahl des Vorsteher Stellvertreters wurden ebenfalls 100 Stimmzettel abgegeben, von denen 55 für den bisherigen Vor⸗ steher⸗ Stellvertreter Vollgold, 39 für den Stadtverordneten Degmeier lauten; 4 Stimmen zersplitterten und 2 waren ungültig. Herr Voll⸗ gold ist demnach zum Vorsteher⸗Stell vertreter wiedergewählt und nahm die Wahl ebenfalls dankend an. Die Mitglieder der Kontrole die Herren Berlin, Romstädt und Siebmann wurden durch Akkla⸗ mation wiedergewählt. ö.

Hierauf kündigte der Vorsteher an, daß von dem Stadtverord⸗ neten Eugen Richter ein Antrag eingegangen sei, eine von ihm ent— worfene Geschäftgordnung für die Versammlung einer besonderen Deputation zur Vorberathung zu überweisen. Nach sehr lebhafter Debatte wurde beschlossen, diesen Antrag auf eine der nächsten Tageg⸗ ordnungen zu setzen. Die Diskussion war durch die Einführung der neu gewählten unbesoldeten Stadträthe Hahn, Hermes, Walcker und Wolff unterbrochen worden.

Prozeß Ofenheim.

Wien, J. Januar. In der heutigen Sitzung des Schwurgerichts wurde das Generalperhör des Angeklagten fortgesetzt. Derselbe lehnte jede Verantwortung für die lückenhafte Buchführung ab, gab aber zu, daß für die garantirten und für die nicht garantirten Linien eine kumulative Buchführung bestanden habe. Von Seiten des Staats sei übrigens letztere gar nicht bemängelt worden. Betreffs des Um⸗ standes, daß im Jahre 1869 der Gesellschaft gegenüber ein Passivum, der Regierung gegenüber ein Aktivum ausgewiesen worden ist, bemerkt der Angeklagte, daß das Defizit später den Bauunternehmern zur Last gelegt worden sei. Nach Verlesung des an ihn gerichteten gravirenden Schreibens des verstorbenen Direktors der Karl-Ludwigs- bahn, Herz, erklärte der Angeklagte, daß er als Empfänger des Schreibens für dessen Inhalt nicht verantwortlich sein könne. Es wurden weitere Briefe von Herz an den Angeklagten zur Verlesung gebracht, in denen Herz sich über die Art und Weise beklagt, wie die englischen Unternehmer beim Bau zu Werke gehen; der Angeklagte erwiderte, nicht er allein, sondern auch der Ver⸗ waltungsrath habe an den Geschäften theilgenommen. Derselbe be⸗ merkte ferner, auf die Vergebung der Verwaltungsrathsstellen habe er keinerlei Einfluß ausgeübt, fuͤr die mangelhafte Erfüllung der dem Revisionscomité obliegenden Kontrole könne nicht er verantwort- lich gemacht werden, und das Fungiren von Strohmännern bei den Generalversammlungen könne er durchaus nicht für etwas Gesetzwidri⸗ ges halten. Was diejenigen 10,000 Pfd. Sterl. betreffe, die er für Durchführung der Grundeinlösung von Brassey erhalten, so habe er dieselben an Brassey zurückgestellt, als dieser ein Defizit ausgewjesen. Es wurden hierauf sammtliche auf diesen Punkt bezügliche Schrift— stücke verlesen.

Gewerbe und Handel.

Aus Italien geht der ‚A. A. 3. aus guter Quelle folgende Warnung vor italienischen Schwindel Firmen zu: Nach Mittheilungen aus Deutschland haben die in Neapel bestehenden Fir⸗ men: Antonio Conti Baldini u. Comp., Nicolo Sgambati n. Comp., John Bossard u. Comp. versucht, Waaren aus verschiedenen Gegen⸗ den Deutschlands zu beziehen gegen Accepte, die entweder Nicolo Stambati u. Gomp,, oder John Bossard u. Comp. auf London oder Berlin ausgestellt haben, und zwar auf Firmen, die an genannten Plätzen

ar nicht existiren. Es dürfte ann deutschen Fabrikanten anzuempfehlen 5 im Verkehr mit jenen neapolitanischen Firmen Vorsicht anzu- wenden.

soll

* ü ⸗— Insergte für den Deutschen Reichs- n. Fgl. Prenf. Oe entliche Staats⸗Anzeiger, das Central⸗-Handelsregister und das 1

die Inseraten⸗ Expedition des Neutsihen Reichs- Auzeigerz und Königlich 2. Surhasea lichen,

Postblatt nimmt an: KVreußischen Staats- Anzeigers:

Berlin, 8. W. Wilhelin⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Aufge vote, Vorladungen

u. dergl.

2. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

4. Verloosung, Amortisakion, Zinszahlung u. s w.

Steckbrie und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Kellner Carl Stolte von Witzelhausen ist wegen eines dahier verübten Be— truges Haftbefehl erlassen worden. Säramtliche Behörden werden ersucht, denfelben im Betretungs⸗ fall zu ergreifen und den Unterzeichneten zu benach⸗ richtigen. Frankfurt a / M, 6. Januar 1875. Der Königliche Untersuchungsrichter. Signalement, so⸗ weit bekannt: Alter; ca. 20 Jahre, mittelgroß, ge—

setzt, dickes Gesicht, blondes Haar, bartlos.

Steckbrief. Gegen den Dachdecker Adam Zim mermann von Aschaffenburg ist wegen wiederholten Einbruchs, Diebstahls Haftbefehl erlassen. Sämmt⸗ lich Behörden werden um dessen Ergreifung ersucht. Frankfurt a. M., 6. Januar 1575. Der König⸗ liche Untersuchungsrichter. Dr. Fabrictus. Sig⸗ nalement. Alter: 19 Jahre; Größe:; 5 X Haar: dunkelblond; Augen: blau; Nase: länglich spitz; Gesicht: länglich.

Der unter dem gestrigen hinter den Handlungs— reisenden Joseph Charvät aus Podels (Böhmen) erlassene Steckbrief, wird, da 2c. GCharvät in Ham⸗ burg verhaftet worden, als erledigt zurückgezogen.

Hanau a. Main, 6. Januar 1875. Reul.

Gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden d , n,. Julins Franz Schroeder aus

sterburg, geboren am 12. Juni 1847, Sohn des Fleischermeisters Schroeder daselbst, ist zufolge An— klage des Könitlichen Staatsanwalts hier vom 13. Novembkr dieses Jahres durch Beschluß des unter⸗ zeichneten Gerichts vom nämlichen Tage auf Grund der S5. 123, 223, 232, 74 des Meichsstrafgesetzbuchs die. Untersuchung wegen vorsätz icher körperlicher Misthandlung eines Menschen Und Hausfriedens⸗ bruchs eröffnet. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 23. Februar 1875, Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtslokale, Petershof hier, vor der Deputation für Strafsachen auberaumt, wozu der Angeklagte Jussuz Franz Schroeder mit der Aufforderung, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, sowie unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaeiam verfahren werben wird. Halberstadt, den 14. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Gubhastationen· Aufgebste, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Subhastations⸗Patent.

gtothwendiger Verkauf.

Folgende der Aktiengesellschaft in Firma „Ber⸗ einigte Oderwerke Akttien⸗Gesellschaft für Bau⸗ bedarf und Braunkohlen (oormals Freiherrlich von Werther'schen Werke) zu Berlin gehörige Grun dstücke r esp. Braunkohlenbergwerke,

I) das im Grundbuche des Königlichen Grund- buchsamts zu Königsberg N. M. von Rieder⸗ saaten Vol. J. Nr. 24 Fol. 25 verzeichnete, zu Niedersaaten belegene Ziegelei ˖ Grundftuck, nebst Zubehör, mit, einem der Grundsteuer unterlie—= genden Flächeninhalte von 6 Hect. 4 Ar 86 Or M. nach einem Reinertrage von 46619 Thlrn. zur Grundsteuer und nach einem Nutzungswerthe von 573 Thlrn. zur Gebäudesteuer veranlagt, die im Grundbuche für Bergwerke des König⸗ lichen Grundbuchsamts zu Königsberg N. /M. Band J. Nr. 1 Blatt. 1 verzeichnete, in der Gemarkung von Hohenkränig, im Kreise Königs— berg N. / M. der Stadt Schwedt a. / O. zunächst gelegene Braunkohlen⸗Zeche „Wrangel“, nebst Zubehör mit 1200 r'be; der Projektion der Vermefsung reducirt auf 11935 Maaßen ge⸗ muthet, die ebendaselbst belegene und im gedachten Grundbuche für Bergwerke Band 1. Rr 3 Blatt 9 verzeichnete Braunkohlengrube „Gott

s“, mit einer Fundgrube und 1200

mit uns“, Maaßen gevierten Feldes gemuthet, das im Grundbuche des Nöniglichen Grund⸗ buchsamtes zu Schwedt a. / Oder für Bergwerke ol. J. Faz. 8 Nr. III verzeichnete, in den Gemeinden Flemsdorf, Lützen und Berkholz, Kreis Angermünde, der Stadt Angermünde zu⸗ 266. n , , ,, Adolph! mit einem Flächeninhalte von ö adrat⸗ lachten, 8 1

5) das in demselben Grundbuche für Bergwerke

ol. J. Pag 18 Nr. LV. verzeichnete, in den Gemeinden Flemsdorf und Felchow, Kreiz Anger münde, der Stadt Angermünde zunächst be⸗ legene Braunkohlenbergwerk Zuversicht“ mit . Flächeninhalte von 495,994 Quadrat- achtern,

sollen

am 10. März 1875, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtestelle, Zimmer No. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden.

Auszüge aus den Steuer⸗Rollen und den Grund⸗ büchern, etwanige Abschätzungen und andere Nach⸗ weisungen, insbefondere auch die Verleihungsurkun⸗ den der Braunkohlenwerke, ingleichen etwanige be⸗ sondere Kaufbedingungen können in unserem Bureau J. eingesehen werden.

Alle i e, welche Eigenthum oder ander— weite, zur irksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗

159

fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklufton

Pätestens im Versteigerungs Termine anzumelden. ie eventuell zu . Kaution ist rücksichtlich

der Bergwerke ad 2 auf 100 Thlr, ad 3 auf 300

* . 4 auf 10 Thlr. und ad 5 auf 10 Thlr. gesetzt.

as Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

von öffentlichen Papieren.

r Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel. 5. Berschiedene Bekanntmachungen.

. Literarische Anzeigen.

8. Familien⸗Nachrichten.

d. Central · Handels · Register (einschl. Koukurse).

XR Insergte nehmen anz die autorisirte Annoncen ⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemn ni, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Präg, Straß urg i. C., Stuttgart, Wien, Zärich und deren Agenten, ene alle übrigen größeren ünnoncen⸗Bureang

2 *

Erscheint in separater Beilage.

am 16. März 1375, Vormittags 99 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden Königsberg R. /YM., den 24. Dezember 1874. Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

158] Ediktalladung.

Die perehelichte Pauline Dorothea Tieliug, geb. Ungerath, z. Z. in Polnisch-Rasselwitz, Neußtädter Kreises, hat gegen ihren Ehemann, den früheren Kaufmann Georg Tieling, zuletzt in Neiffe wohn haft, klagend darauf angekragen, die zwischen ihr

und dem Beklagten bestehende Ehe zu scheiden

und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklaren.

Die Klage wird begründet auf bösliche Ver— lassung.

Da der jetzige Aufenthaltzort des Beklagten un—= bekannt ist, so wird derselbe hiermit öffentlich auf⸗ gefordert, in dem zur Klagebeantwortung auf

den 26. April 1875, Vormittags 19 uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Wagner im Geschäftszimmer Nr. 15 des unterzeichneten Gerichts angesetzten Termine zu erscheinen und die Klage zu beantworten. Erscheint der Beklagte nicht und geht auch bis zu dem Termine eine von einem Rechts⸗ anwalt abgefaßte schriftliche Klagebeantwortung nicht ein, so werden die in der Klage angeführten That⸗ sachen in contumaciam für zugestanden und die mit der Klage überreichten Urkunden für anerkannt erachtet werden.

Neisse, den 24. Dezember 1874.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛc.

Holz⸗Auktion.

Am Dienstag, den 19. Januar,

Morgens 19 Uhr, kommen im Gasthofe zu Düsternförde bei Fürsten⸗ berg zum öffentlich meistbietenden Verkauf:

A. Aus der Oberförsterei Strelitz, und zwar aus den Begängen Godendorf, Dabelow, Golden baum und Fürstensee

cireg 1809 Stück kiefern Bau⸗ und Schneidehol;.

K. Aus der Hberförsterei Wildpark, und zwar aus den Begängen Serrahn, Herzwolde und Dianenhof . (a Cto. 37/1)

Hö] Stück kiefern Bau⸗ und Schneideholz, II0 birkene Blöcke.

Die resp. Unterförster sind mit dem Nachweis der Hölzer beauftragt, und werden auch spezielle Ver⸗ zeichnisse vom 15. d. Mts. an bereit halten.

Strelitz und Neustrelitz, den 5. Januar 1875.

Die Großherzoglichen Oberförster Wentzel und von Kamptz.

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(154 Alle Diejenigen, welche für Lieferungen und Lei⸗ stungen aus dem Jahre 1874 Forderungen zu ma⸗ chen haben, wollen ihre betreffenden Rechnungen so⸗ fort, spätestens aber innerhalb 14 Tagen im König lichen Theater⸗Bureau einreichen. Berlin, den 7. Januar 1875. General Intendantur der Königlichen Schau spiele.

(l5hö] Bekanntmachung.

Ich bin beauftragt die in Charlottenburg, direkt neben dem früheren Chaufseehaus gelegenen, in der „Englischen Straße“ befindlichen, der „Preußischen Credit⸗A1Antalt in Liqu.“ gehörigen 10 Häufer in folgender Weise im Wege der öffentlichen Lizitation zu Verkauf zu bringen.

Gebote können schristlich in meinem Bureau, Hinter der kathol. Kirche 2, bis zum 13. Januar e.

Nachmittags 6 Uhr, und in dem auf Don⸗

nerstag, den 14. Jannar c., Nach⸗

mittags 5 Uhr, im Geschäftslokale der Preußischen Credit⸗Anstalt in Liquidation, Hinter der kathol. Kirche 2, anberaumten Termine mündlich abgegeben werden.

Die Lizitation wird an dem letztgenannten Tage um 6 Uhr Nachmittags geschlossen.

Der Zuschlag bleibt dem freien Ermessen der Be—⸗ sitzerin vorbehalten.

Nähere Auskunft über das Verkaufgobjekt wird im Bureau der Preußischen Credit ⸗Anstalt in Liqui= dation ertheilt, woselbst auch die Situationspläne einzusehen sind.

Berlin, den 7. Januar 1875.

Der Rechtsanwalt und Notar. Munkel.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekannt⸗ machung beehren wir uns Kauflustige, sowie na—⸗ mentlich unsere Herren Aktionäre auf diese sehr günstige Gelegenheit zu billigem Preise und unter günstigen Bedingungen theils für eine Familie, theils für zwei Famillen eingerichtete Wohnhäuser zu er— werben, aufmerksam zu machen.

Die Bedingungen der Lizitation sind folgende:

J. Jeder Bieter hat für jedes einzelne zum Ver⸗ kauf gelangende Objekt eine Kaution von 1500 Rm. zu erlegen, welche verfällt, sofern der Käufer die nachstehenden Bedingungen nicht pünktlich erfüllt.

Die Verkäuferin behält sich die Auswahl unter den Bietern vor, dieselbe wird am Tage nach der Lizitation jedem Bieter durch rekom⸗ mandirtes Schreiben davon in Kenntniß setzen, ob sein Gebot angenommen ist oder nicht, bis dahin bleibt der Bieter an sein Gebot gebunden.

III. Die Gebote erfolgen mindestens von 300 Rm.

zu 300 Rm. steigend.

IV. Sobald der Zuschlag erfolgt ist, hat der Ab⸗

an des Kaufvertrages binnen 8 Tagen zu erfolgen.

V. Der Kaufpreis wird wie folgt belegt:

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VI. W Lage, den Herren Käufern,

sefern es gewünscht wird, unkündbare Hypo— thekendarlehen zu gewähren.

VII. Wir nehmen un ere eigenen Aktien zum Course

zig Prozent beim Kaufpreis in

ö Suh mission.

Für den Baggerbetrieb auf dem Spreestrom und den einmündenden Wasserläufen und Kanälen im Bezirke der Königlichen Ministerial⸗Bau⸗Kommif⸗ sion, sollen im Wege der öffentlichen Submission die Herstellung von zwei Handbaggermaschinen mit sechs Moderprähmen und zwei Hand⸗ 3 vergeben werden, und ist hierzu ein Termin auf:

Donnerstag, den 28. Januar er.

. Vormittags 12 Uhr,

im BVaubüregu des neuen Verhindungskanals an der Moabit ˖ Charlottenburger Chaussee anberaumt worden.

Die speziellen Bedingungen liegen ebendaselbst in den Vormittagsstunden zur Einsicht und Unter⸗ schrift aus.

Offerten nach der Reichsmarkrechnung einge⸗ richtet sind zu dem festgesetzten Termin, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, in dem Baubüreau abzugeben.

Berlin, den 8. Januar 1875.

Der Königliche Bau⸗Juspektor. v. Ludwiger.

125 Bekanntmachung.

Im Wege der öffentlichen Submisston soll die Liefe⸗ rung eines Pianoforte⸗Flügels und 4 Uebungs-⸗ Pianinos fuͤr das Königl. Schullehrer ⸗Seminar zu Wunstorf vergeben werden, zund ist dazu Termin auf Mittwoch, den 27. Zauuar 1875, Rachmittags 2 Uhr, im großen Klassenzimmer des provisorischen Seminars daselbst angesetzt. Etwaige Lieferungs⸗ Unternehmer wollen ihre Offerten versiegelt und mit der Aufschrift:

„Sunbmission auf Pianofartes“

versehen vor dem genannten Termine an den Unter— zeichneten portofrei einreichen. Die Submissions⸗ bedingungen können beim Seminarwärter Schulze im Ppropisorischen Seminar täglich Morgen van M 12 Uhr eingesehen oder abschriftlich gegen Er⸗ stattung der Kopialien durch den Unterzeichneten zu⸗ gesandt werden.

Wunstorf, den 6. Januar 1875.

Der Seminar ⸗Dirigent. HR. HR molge.

. Bekanntmachung.

Die Lieferung der im Bezirk der Unterzeichneten vom 1. Januar 1875 ab erforderlich werdenden Apparattische und Batterieschränte, soll im Wege der Submisston vergeben werden.

Zur Eröffnung der versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift:

Submission auf Lieferung von Apparattischen

und Batterieschränken einzureichenden Offerten steht Termin

auf den 16. Jannar eum.

Vormittags 19 Uhr im Buͤregu des komm. Tele— graphen. Dirertions · Rathes Grawinkel zu Frank jurt 4. M., Münzgasse Nr. 1. J. Etage an, in wel⸗ chem die Offerten in Gegenwart etwa persönlich er⸗ scheinender Lieferangslustigen eröffnet werden sollen. Afferten, welche nach dem Termin eingehen oder den Bedingungen nicht vollständig entsprechen, werden nicht becücksichtigt.

„Die Lieferungsbedingungen können bei der Re⸗ gistratur der Unterzeichneten eingesehen oder auf portofreien Antrag gegen Kopialgebühren bezogen werden.

Die Auswahl unter den Submittenten, welche 14 Tage an ihr Gebot gebunden bleiben, wird vor⸗ behalten.

Frankfurt a. M. den 6. Januar 1875.

Kaiserliche Telegraphen⸗ Direktion.

Königliche Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn. P

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Die Herstellung eines dreimasigen Ocelanstrichs der äußeren Flächen des Verwaltungsgebäudes auf dem neuen Bahnhofe zu Sachsenhausen, soll im öffentlichen Sub misstonswege vergeben werden und ist hierzu Termin auf Samstag,

den 30. Jaunar 1875, Vormittags 11 Uhr, in meinem Surean, Mühlenbruchstr. Nr. 18, anberaumt worden.

Unternehmungglustige wollen daher ihre Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift:

Submisston auf die Ausführung des drei⸗ maligen Delanstrichs am Berwaltun Sge⸗ bäude auf dem nenen Bahnhofe zu Sachsen⸗ hau sen bis zur Terminsstunde portofrei an mich einsenden. Später eingehende Offerten bleiben unberüũcksichtigt.

Bedingungen ꝛe. können auf meinem Bureau ein ger, auch gegen Erstattung der Kopialien (30

eichspfennige) von mir bezogen werden.

Sachsenhausen, den 2. Januar 1875.

Der Eisenbahn · aumeister. Eggert.

lan Bekanntmachung. Für im Jahre 1875 von der Königlichen Fortifi⸗ . auszuführende Bauten soll bie Lieferung pr. pr. 2099 Tonnen Portland⸗ 25 800,909 i g. n,. in öffentlicher Submifsion Mittwoch, den 20. Jannar er., Vormittags 1095 Unr, im Bureau der genannten Behörde verdungen wer⸗ den. Ebendaselbst sind die allgemeinen und speziellen Bedingungen einzusehen, auch gegen Erstattung der Copialien zu haben. —ᷣ Geestemünde, den 4. Januar 1875. sönigliche Fortistkation.

134 Bekanntmachung.

Submission auf . von Telegraphen⸗ . tangen.

Die Lieferung von 45590 Stück kiefernen Tele⸗ graphenstangen für den Telegraphen⸗Direktionsbezirk Hamburg soll an den Mindestfordernden übergeben werden, und zwar:

3300 Stück à 8.6 Meter Länge und exkl. Borke 15 Em. Zopfstärke,

1200 Stück à Ji Meter Länge und exkl. Borke 15 Em. Zopfstärke,

50 Stück à 10 Meter Länge und exkl. Borke 24 Cm. Zopfstärke.

Die Stangen sind franko Imprägnir⸗Anstalt zu Neustrelitz zu liefern.

Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der Unterzeichneten, sowie bei den Kaiserlichen Tele⸗ graphenstationen zu Schwerin iM. und Neustrelitz ausgelegt, und können auch gegen portofreie Einsen⸗ dung von 50 Mark Kopialien portofrei von der Unterzeichneten bezogen werden.

Versiegelte Offerten mit der Bezeichnung: Eubmission auf Lieferung von . stangen für die Telegrar hen ⸗Direltion zu Hamburg sind bis zum 1. Februar er., zwölf Uhr Mittags, an die unterzeichnete Direktion portofrei einzusenden, an welchem Tage die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗

mittenten erfolgen wird.

Offerten, welche später eingehen, oder den gestell= ten Bedingungen nicht vollständig entsprechen, bleiben unherückichtigt.

Die Auswahl unter den Submittenten, welche 14 Tage an ihre Offerten gebunden bleiben, wird vorbehalten.

Hamburg, den 5. Januar 1875.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

WVerloosung, Amortisation, Sinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.

iss Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 9. Oktober 1858 ausgegebenen Kreis -Obliga—⸗ tionen, J. Emission der S9 500 Thlr., sind plan= mäßig nachstehende Obligationen, zur Tilgung im Jahre 1875, ausgelooset worden:

1 Stück La. A. à 400 Thlr. Nr. 10, B. à 309 Thlr. Nr. 33. 70, 9G. n 200 Thlr. Nr. 16. 31 48. D. à 100 Thlr. Nr. 5. 26 33. 54. 67. 68. 86. 91. 109. 113. 122 141. 149. 168. 191, k F. n 50 Thlr. Nr. 29 u. 89; ferner II. Emission der 44 500 Thlr.: 10 Stück La. EB. a 160 Thlr. . Nr. 16. 31. 41. 49. 52. 61. 65. 70. 81. 92.

Die Inhaber dieser Kreis⸗-Obligationen werden daher aufgefordert, vom 1. Juli 1875 ab, den Nennwerth derselben nebst den bis dahin faͤlligen Zinsen gegen Rückgabe der Obligationen und Fer dazu gehörigen Talons J. Serie à 5 pCt. nebst Zinsconpons Nr. 2 10, sowie der Zins eoupons Nr. J 10 nebst Talons II. Serie à 4 pCt. bei der Kreis Kommunalkasse hierselbst zu erheben, . Obligationen tragen, vom Verfalltage ab keine Zin⸗ sen mehr. Gleichzeitig werden die Inhaber folgen⸗ der, aus früheren Verloosungen noch zicht abgeho⸗ bener Obligationen und zwar:

Ir. Emission: a. aus dem Fälligkeitstermin per 1. Juli 1870: La. E. Nr. 37 à 50 Thlr., b. aus dem Fälligkeitstermin per 1. Juli 1871: La. EB. Nr. 123 à 50 Thlr., C. aus dem Fälligkeitstermin per 1. Juli 1872: La. E. Nr. 2 u. 45 à 50 Thlr., d. aus dem Fälligkeitstermin per 1. Juli 1873: La. B. Nr. 28 à 300 Thlr, PD. , io à 166 Thlr., e. aus dem Fälligkeitstermin per 1. Juli 1874: La. D. Nr. 121 à 190 Thlr., FE. 122. 148. 150 590 Thlr.; ferner La. B. Nr. 79 u. 98 à 100 Thlr. 2r. Emission wiederholt aufgefordert, die Geldbeträge gegen Rück gabe der Obligationen nebst Zinscoupons und Ta⸗ ons unter Abzug der hereits überhobenen Zinfen bei der Kreis⸗Kommunalkasse hier zu erheben.

Crossen a. / O., den 31. Dezember 1871.

Der Landrath. v. Rheinbaben.

Die nenen Coupons zu den vom Kreise Bomst auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 21. März 1859 und auf Grund des Privilegii vom 2. September 1564 ausgegebenen Boinster Kreis⸗ Abligationen über die Zinsen vom J. Jannar 1575 bis 31. Dezember 1879 nebst Talons, können von 5. Janugr 1875 ab auf ber hiesigen Kreis Kom⸗ munalkasse gegen Abgabe der Talons vom 2. Ja—⸗

e,, 2. Januar 1875.

nuar 18570 in Empfang genommen werden. [163]

li Landrath. ů . .