1875 / 7 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Gestern fand auf dem Königlichen Feld⸗Jagdgehege Nr. II. bei Berlin, und zwar auf den Feldmarken von Britz

abgeblasene G g x sen. Um 4 Ul rafen -die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaf⸗ ten bei den letz! Strahlen der untergehenden Sonne, welche den Tag über hell und warm geschienen hatte, wieder in Ber⸗ lin ein. 2

Zhre Maje stät die Kaiserin-Königin hat an das Central⸗ Comité der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger in Erwiderung der Ihrer Majestät beim Jahreswechsel dargebrachten Glückwünsche folgen⸗ des Dankschreiben gerichtet:

Der Wechsel des Jahres hat Mir die treuen Wünsche des Central Comités der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwun⸗ deter und erkrankter Krieger gebracht, die Mich um so mehr erfreut haben, als es Mir vergönnt ist, auf ein gemeinsames Werk zurück= zublicken, welches in diesem Jahre vollendet wurde.

Die auf der Wiener Weltausstellung ausgesetzten Preisaufgaben haben Dank der Bemühung des Central⸗Comités und der betreffen den Preisrichter ihre Lösung gefunden, und benutze Ich gerne diese Gelegenheit, um Allen, die an diesem Werke Theil genommen, noch⸗ mals Meinen Kaiserlichen Dank auszusprechen.

Berlin, 2. Januar 1875.

Au gu sta.

Der Bundesrath und die vereinigten Ausschüsse dessel⸗ ben für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Justiz⸗ wesen versammelten sich heute im Reichstagsgebäude.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deu t⸗ schen Reichstages beschäftigte sich derselbe nach der Erledi⸗

gung der Konsularkonvention mit Rußland in erster und zweiter

Lesung mit dem Gesetz entwurf, betreffend die Natural⸗ leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. (S. Nr. 261 d. Bl.) Die Beschlüsse der Kommission wurden vom Reichstage sämmtlich bestätigt und die Vertreter der ver⸗ bündeten Regierungen erhoben keinen Widerspruch gegen die⸗ selben. Nur zu 8. 9, der von den Entschädigungssätzen für Bun desret es · Wen nng handelt. nexsuchte der Kommissarius des tagsangelegenheiten) die niedrigeren Sätze der Regierungsvorlage wieder einzuführen, was das Haus jedoch ablehnt. Schluß 4 Uhr.

In der heutigen (40) Sitzung des Deutschen Reichstags, welcher der Bundeshevollmaͤchtigte, Staats⸗ und Kriegs⸗Minister von Kameke, der Wirkliche Geheime Rath, Ministerial-Direktor von Philipsborn, der General⸗Major von Voigts⸗Rhetz und mehrere Bundeskommissarien beiwohnten, stand die erste und zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfes wegen Abänderung des Gesetzes vom 8. Juli 1872, betreffend die französische Kriegskosten⸗ ent schädigung (s. Nr. 289 und 291 d. Bl.) als erster Gegen— stand auf der Tagesordnung. Der Abg. Dr. Stephani beantragte, diesen Gesetzentwurf an die Budgetkommission zur Vorberathung zu überweisen, weil derselbe einer Ergänzung bedürfe. Unmittelbar hierauf beantragte der Abg, Haffelmann die Auszählung des Dauses, weil es ihm zweifelhaft erschien, ob dasselbe befchluß⸗ sähig sei. Die Zählung ergab jedoch die Anwesenheit von 267 Mitgliedern, mithin die Beschlußfähigkeit des Hauses. Sodann wurde der Antrag des Abg. Dr. Stephani genehmigt. Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ein⸗ führung von Reichsgesetzen in Elsaß? Lothringen (S. Nr. 2861 d. Bl.), nämlich: 1) des Gesetzes vom 16. Mai 1869, betreffend die Einführung von Telegraphen⸗ Freimarken, 3) des Gesetzes vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen⸗ standes von Bundegangehörigen im Auslande, 3) des Gesetzes vom 27. Juni 1871, betreffend die Pensionirung und Versor⸗ gung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die Vewilligungen für die Hinterbliebenen solcher Personen, 4) des Gesetzes vom 12. Mai 1873, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldurkunden des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs, 5) des Gesetzes vom 17. Mai 1873, betreffend einige Abänderungen des Gesetzes über das Posttarwesen

im Gebiete des Deutschen Reichs, vom 28. Oktober 1871; und zwar sollte nach dem Schlußpassus der Vorlage das zu

3 bezeichnete Gesetz vom 27. Juni 1871 daselbst nur mit den⸗ jenigen Maßgaben gelten, welche sich aus dem Gesetze vom 4. April 1874, betreffend einige Abänderungen und Ergänzun⸗ gen des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen c. ergeben.

Zu dieser Vorlage wurden von den Abgg. Dr. Prosch und

Dr. Lasker folgende Anträge gestellt, welche vom Hause an⸗ genommen wurden . .

IN. Pr. Prosch) zu 3 des Gesetzentwurfs folgende Worte hinzuzufügen: zin der Gestalt, wie dasselbe durch das Gesetz vor 4. April 1874 abgeändert und ergänzt worden ist; und . den oben bezeichneten Schlußsatz des Entwurfes zu

en;

2) (Dr. Lasker) als Nr. 6 des Gesetzes einzuschalten:

6. Des Gesetzes vom 20. Dezember 1873 betr. die . der Nr. 13 des Art. 4 der Verfassung des Deutschen Reichs.“

Der Abg. Dr. Windthorst hatte bestritten, daß der Antrag des Abg. Dr. Lasker nach der Geschäftsordnung zulässig sei, das Haus war jedoch dieser Ansicht nicht beigetreten. Der Konsulgrvertrag zwischen dei Deutschen Reiche und Rußland wurde in dritter Berathung ohne Einfprache genehmigt. Es folgten nunmehr mündssche Berichte der Kommission für die Ges äftsordnung, betreffend mehrere Schreiben des Reichs kanzlers wegen Ertheilung der Ermächtigung zur strafgerichtlichen Ver⸗ folgung verschiedener Personen wegen Beleidigung des Reichs⸗ tags. Das Haus bheschloß, dem Antrage der Kommission stattzu⸗ . und die nachgesuchte Genehmigung nicht zu ertheilen. er von dem Abg. Schulze vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend

an sich trage, kann kein Zweifel obwalten, da dieselbe nicht

in 1: 100, 909, Kupferstich mit illuminirten Kreisgrenzen und Gewässern, ist so eben die Sektion 299 F. Kraftsokms er⸗ schienen und durch die Landkartenhandlung von J. H. Neumann in Berlin zu beziehen.

bezw. welche in den Jahren 1867 bis 1874 durch Abtheilung des Großen Generalstabes in den Regierungsbezirken Wiesbaden und Coblenz und im Großherzogthum Hessen aus⸗ geführt worden sind. ;

mit der älteren im Maßstabe 1: 80, 000 lithographirten Sektlon Nr. 56 Kraftsolins, welche einen integrirenden e he der Karte von den Provinzen Rheinland und Westfalen bildet, zu vermeiden, ist es zu empfehlen, bei beiden gleichnamigen Karten⸗ blättern stets außer dem Namen, Nummer anzugeben.

zwei Wochen vom 12. bis 25. Dezember betrug: , wen, 13,483 Stück; 1874: 209, 197 Packete, oder täglich 14,943 Stück. b. Abgefamndt aus Berlin: . x täglich 17, 123 Stück; 204605 Stück. 152.023 Packete, oder täglich 106895 Stück; Packete, 1873: 580,503 Packete, oder täglich 41464 Stück; 1874: IIS. 460 Packete, oder täglich 5l, 326 Stüct. Po stverkehr stellt sich in folgenden Ziffern dar: Vom 31. De⸗ zember 1874 Mittags bis zum 1. Januar 1875 Mittags sind durch das Stadtpostamt hierselbst an Berliner Stadtbriefen , , , . Stück. Im Jahre U etrug die Za tück. J ; . 5 ö m Jahre 1872/73 e nh 69 . . ich für eine jede der zwölf Tagesstunden ein Verk öl, 800 Stadtbriefen. ] 9 ö

Stadträthen Dr. Noht, Krug, Schneider und Friedber welche bezüglich 24, 17, 12/ und 1116. Jahre im Amt 6

die Abänderung des Art. 32 der Verfassung dahin, daß die Mit⸗ glieder des Reichstags aus Reichsmitteln Reisekosten und Diäten erhalten sollen, rief eine längere Debatte hervor. Gegen den Gesetzentwurf sprachen die Abgg. Irhr. v. Minnigerode und Dr. Lucius (Erfurt); für denselben außer dem Antragsteller die Abgg. v. Saucken⸗Tarputschen und Dr. Windthorst. Bei Schluß des Blattes wurde der Gesetzentwurf mit 158 gegen 67 Stim⸗ men in namentlicher Abstimmung angenommen.

Der Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Engel hat den nach den Beschlüssen der Kommission zur Vorbereitung einer Reichs⸗Medizinalstatistik von ihm ausgearbeiteten Bericht vollendet und denselben im Auftrage des Wirklichen Geheimen Raths Bitter den Mitgliedern der Kommisston zur Prüfung, event. Vervollständigung oder Amendirung übersandt. Der Bericht umfaßt 11 Druckbogen. Er verbreitet sich nach einer Einleitung über die Aufgabe der Kommission über die Gesundheitsstatistik im Allgemeinen, namentlich in ihren Be⸗ ziehungen zur Regierungsstatistik über die Eintheilung des Berichtes und über dessen absichtliche Fernhaltung von der Veterinärstatistik, in sechs Abschnitten über Statistik des Heil⸗ personals, des pharmaceutischen Personals und der Apotheken, der Heilanstalten, über Statistik der Morbidität und Mortalität einzelner Berufs⸗ und Standesklassen der Bevölkerung mit Ein⸗ schluß des Militärs und der Marine. Dieser Theil, welcher an die Beschlüsse des internationalen statistischen Kongresses zu Berlin im Jahre 1863 über diesen Gegenstand anlehnt, ist hier zum ersten Male in erschöpfender Vollständigkeit dargestellt, er schließt mit der Aufstellung der jetzigen Anforderungen an die Gesellschaften und Anstalten. Beigegeben sind die Formulare für Erhebungen auf den einzelnen Gebieten.

Um die Ueberreichung des Berichts an den Bundesrath möglichst zu beschleunigen, wird beabsichtigt, die Berliner Mit⸗ glieder der Kommisston, die mit der Schlußredaktion beauftragt sind, schon in den nächsten Tagen behufs der schließlichen Fest⸗ stellung des Berichts zu berufen. .

Die Beschwerde über die Entziehung eines bereits ertheilten Baukonsenses Seitens der Polizeibehörde gehört nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 26. No⸗ vember 1874 vor die vorgesetzte Dienstbehörde. Dagegen ist in einem solchen Falle der Rechtsweg unzulässig. „J. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1842, welcher unter bestimmten Bedin⸗ gungen eine richterliche Entscheidung für zulässig erklärt, setzt einen Privatrechtstitel voraus, welcher geeignet ist, ein un⸗ mittelbares Rechts verhältniß zwischen demjenigen, welcher die Be⸗ freiung von der polizeilichen Verfügung behauptet, und der Polizeibehörde zu begründen, und den daher die Letztere, als für sich verpflichtend, anzuerkennen hat. Daruber aber, daß ein er⸗ theilter Baukonsens den Charakter einer polizeilichen Verfügung

sowohl den Zweck hat, demjenigen, welchem der Konsens verliehen, oder einem Dritten gegenüher ein Eigenthumsrecht zu beschränken, als vielmehr, das öffentliche Interesse, welches bei Bebauung von Grundstücken durchweg zur Geltung gelangt, wahrzunehmen.

. R . Guts besitzer ö zu J. K 66 von sihülüstffhn Reichen Stkelt durch da. Wort Helifan, im beleidigt. Auf den Klageantrag dez here lz ctenmn gschickter .) Wirth D. wegen Beleidigung in zweiter Instanz verurtheilt und dieses Urtheil wurde vom Ober-Tribunal in der Sitzung vom 20. November 1874 bestätigt. Zum Begriff der Be⸗ leidigung“, führt das Ober⸗-Tribunals⸗Erkenntniß aus, „ist nicht erforderlich, daß der gebrauchte Ausdruck eine Eigenschaft bezeichne, deren Mangel an sich eine Verminderung der Ehre enthält, vielmehr genügt es, wenn die Aeußerung oder ander— weitige Kundgebung erkennen läßt, daß dem Betroffenen die äußere Anerkennung oder Achtung seiner Per⸗ sönlich keit versagt werde. Es kann daher ohne Rechts⸗ irrthum eine Beleidigung auch darin gefunden werden, daß Je⸗ mand mit einer Bezeichnung belegt wird, welche einen körper— lichen oder geistigen Man gel andeutet, und zwar ist es für den Charakter der Beleidigung gleichgültig, ob die als fehlend bezeichnete Eigenschaft eine erwerbbare ist, oder nicht, ob der Mangel ein verschuldeter oder ein unverschuldbarer ist, weil in beiden Fällen durch die Vorhaltung des Mangels eine Gering— schätzung, also eine Beeinträchtigung des Rechts auf Ehre kund⸗ gegeben werden kann.

Von der topographischen Karte vom preußischen Staate

Die Sektion Kraftsolms gründet sich auf neue Aufnahmen, topographische Rekognoszirungen und Höhenmessungen,

die topographische

Um bei Bestellung durch den Buchhandel Verwechselungen

auch den Maßstab oder die

Der Weihnachts-Postverkehr von Berlin in den . A. Ange⸗ für Berlin:; 1873: 188,761 Packete, oder . 1873: 239,719 Pgcete, oder t 1874: 288,477 Packete, sMFer täglich C. Im Transit durch Berlin: 1873: 1874: 220,786

oder täglich 15,770 Stück. D. Im Ganzen:

Der Neujahrs⸗

Die Steigerung in diesen drei Jahren hat Am letzten Neujahrstage ergab

Der Magistrat hat beschlossen, den ausgeschiedenen

den, im Einverständnisse mit der Stadtverordnetenversammlung den Titel Stadtälteste zu verleihen.

Bayern. München, J. Januar. Se. Majestät der König hat in Anerkennung ersprießlicher Wirksamkeit auf dem Gebiete des Volksschulwesens in allen Regierungsbezirken an be⸗ sonders verdiente Lehrer Geldremunerationen von 100 Fl. be⸗ willigt. 38 Das Gesetz⸗ und Verordnungsblatt publizirt heute die der Aktiengesenschaft der bayerischen Ostbahnen in Ge⸗ mäßheit des Gesetzes vom 27. Juli v. J., die Ausdehnung der bayerischen Ostbahnen betreffend, ertheilte Konzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Landshut über Dingolfing nach Landau a. d. Isar nach Maßgabe der Verordnung vom 20. Juni 1855 und vorbehaltlich der in Folge der Königlichen Deklaration vom 30. Januar 1871, die deutschen Bündnißverträge betreffend, allgemein für die Eisenbahnverwaltungen und Unternehmungen sich erge⸗ benden Verpflichtungen und Beschränkungen. Das Bau⸗ und Einrichtungskapital dieser Bahnlinien ist auf 6 Millionen Gul⸗ den veranschlagt und darf durch ein Prioritäts⸗Anlehen gedeckt werden.

Gemäß Kriegs⸗Ministerialreskripts wird für das Jahr 1875 wieder eine neue Auflage des Militärhandbuches er⸗ scheinen. Demnächst wird auch eine neue Ausgabe des Staats⸗ handbuches für das Königreich Bayern ausgegeben werden.

Der mehrjährige Auditor der päpstlichen Nuntia⸗ tur hierselbst, Abbé Taliani, ist, der „Allg. Ztg.“ zufolge, zur Nuntiatur in Paris versetzt und gestern dorthin abgereist; sein Nachfolger dahier ist der Abate Luceardi, der früher, unter dem Nuntius Chigi, Sekretär der hiesigen Nuntiatur war.

Die Generaldirektion der Verkehrsanstalten hat den Ge⸗ brauch des Dynamits bei Felssprengungen untersagt.

Der „Corr. v. u. f. D.“ meldet: Das Kriegs⸗Ministerium hatte vom letzten Budgetlandtage 25,000 Fl. aus der franzöͤsischen Kriegsentschädigung zur Beschaffung der Ausrüstungsbedürfnisse für drei stets bereit zu haltende Sanitäts züge genehmigt er⸗ halten. Um nun die zweckmäßigste Konstruktion und Zusammen⸗ setzung eines solchen Eisenbahnzuges herauszufinden, wurden 3 Waggons (je ein Küchen⸗ Personal⸗ und Krankenwagen) ausgerüstet und gelegentlich einer Fahrt nach Starnberg Behufs Erprobung der verschiedenen neuen Einrichtungen für den Transport von Verwundeten und Kranken auf Eisenbahnen beobachtet, wobei zwei Ministerial⸗Referenten den Czperimenten beiwohnten. Die erhaltenen Resultate sollen sehr befriedigend ausgefallen sein.

Württemberg. Stuttgart, 7. Januar. Prinz Wilhelm von Hessen ist gestern zum Besuche der König⸗ lichen Familie hier eingetroffen. Der Herzog Eugen von Württemberg ist heute zu einem wiederholten Besuche seines kranken Vaters, des Herzogs Eugen Erdmann, nach Carlsruhe in Schlesien abgereist. Gestern wurde der gegen⸗— wärtig hier anwesende Königlich bayerische Staats⸗Minister der Justiz Br. v. Fäust le vom König in Audienz empfangen und zur Königlichen Tafel gezogen.

(W. T. B.) Die „Schlesische Volkszeitung“ vom 9. d. M. meldet aus Carlsruhe in Oberschlesien, daß der Her⸗ zog Eugen Erdmann von Württemberg daselbst gestern

, , rsterben ist. Der Verewigte war arm 25. Dezem⸗ ber 1820 ge dren, ervriches Mitglied des preußischen Herren⸗ hauses und Königlich preußischer General der Kavallerie.

Baden. Mannheim, 5. Januar. Die hiesige Straf⸗ kammer hat heute drei Neupriester wegen unbefugter Vor— nahme kirchlicher Funktionen zu je 100 Mark Geldstrafe ver⸗ urtheilt. In seinem Erkenntniß nahm der Gerichtshof an, daß es in der Absicht des Gesetzgebers gelegen habe, nicht blos die Pfarrer, sondern auch die Pfarrverweser zur Ablegung eines Staatsexamens zu zwingen, daß die Regierung, angesichts der neuen Gesetzesumgehung, mit Recht von der ihr zustehenden Syherrbefugniß Gebrauch gemacht habe und daß mit dieser Ent⸗ ziehung der Berechtigung der Ausübung kirchlicher Funktionen die Uebertragung derselben durch den Bischof aufgehoben wor— den sei. Die wegen Wegnahme der mehrgenannken von H ei⸗ delberg nach Dilsberg verbrachten Orgel gegen den Groß⸗ herzoglichen Fiskus erhobene Anklage kam am (letzten Sonn⸗ abend vor der hiesigen Civillammer zur Verhandlung. Die Klage wurde abgewiesen. Die Kläger wollen, wie der „Pf. B.“ meldet, die höhere Instanz betreten.

SGessen. Darmstadt, J. Januar. Der Großherzog gab gestern die übliche RNeujahrstafel in dem Weißen Saale des Großherzoglichen Residenzschlosses. Außer den Gliedern der Großherzoglichen Familie und deren Hofe, hatten die preußische, die bayerische, die russische und die großbritannische Gefandt⸗ schaft, sowie die Generalstät und die höchsten Civilbeamten Ein— ladungen erhalten.

Mecklenburg. Neu strelitz, 5. Januar. Die heute

ausgegebene Nr. 1 des „Off. Anz.“ enthält nachstehendes Edikt vom 22. v. M. wegen Einzahlung der ordentlichen Necessarien für Johannis 1874/75: „Fr. W. 2c. Mit Rücksicht auf die erfolgte Aussetzung des dies— jährigen ordentlichen Herbst⸗Landtags bis zum Februar k. J. ist die Bewilligung eines Theiles der Landesanlagen auf dem am 9. 16. d. Mts. abgehaltenen Ante Comitial-Konvente nöthig geworden, und sind zur Bestreitung der ordentlichen Necessarien auf das laufende Jahr vom 1. Juli 1874,75 für jede steuerbare ritterschaft⸗ liche Hufe 7 Mark 50 Pf., für jede kontribuable Pfarrhufe aber die Hälfte, mithin 3 Mark 75 Pf. als erforderlich erkannt und bewilligt worden. Auf den desfallfigen Antrag des Engern Ausschusses Unserer getreuen Ritter⸗ und Landschaft befehlen Wir demnach denen von der Ritterschaft, auch sonst allen Unseren Unler⸗ thanen und Landes Eingesessenen, welche von diesem Unseren Edikte ergriffen werden, gnädigst: Die ordentlichen Necessarien, deren Erhe⸗ bung in bisheriger Weise geschieht, auf Weihnachten 1874 in der Art einzuzahlen, daß von jeder kontrihuablen ritterschaftlichen Hufe Mark 50 Pf. und von der steuerpflichtigen Pfarrhufe 3 Rark 75 Pf. zu berichtigen sind.“

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Der bisherige Sekretär des stãdtischen Archivs in Frankfurt a. M. Dr. Wülcker ist , des weimarischen Haupt- und Staatzarchivs berufen worden.

Bremen, 3. Januar. Wie die „Brem. Nachr.“ mittheilen, ist die um 7. d. Mis. in der Kirche U. L. Irgun eingeweihte Gedenktafel vom Bildhauer Arnold ausgeführt. Auf einer schwarzen Granittafel stehen in goldener Schrift die Namen von 4. Mitgliedern des Bataillons, an der Spitze der Name des Führers, Majors v. Hirschfeld. Die schwarze Tafel trägt in ihrer Spitze das Eiferne Kreuz, darunter die Widmung: Die gefallenen Helden ehrt dankbar Kaiser und Vaterland. Daran

schließt sich die Notiz: Es starben den Heldentod vom 1. Ba⸗ taillon J. Hanseatischen Infanterie⸗Regiments Nr. 75

1810 71: dann folgen in zwei Columnen die Namen). Die Inschrift ist mit einer reichen Ornamentik von Eichenlaub eingefaßt. Die granitne Tafel wird um⸗ schlossen von einem in vortrefflicher Schnitzarbeit aus Eichenholz ausgearbeiteten Rahmen. Dieser Rahmen wipfelt in einer gothischen Kreuzblume, die als Sinnbild des Friedens eine versilberte Taube trägt. Ihr zur Seite stehen zwei zum Himmel weisende Fialen, die auf zwei, neben den Rändern der Marmortafel herlaufenden Säulen aus geschnitztem Eichen⸗ holz mit vergoldeten Kapitälen ruhen. Die äußere Seite des gothischen Dreiecks mit der Kreuzblume in der Spitze ist mit Ornamentik von Eichenlaub geziert, die innere Seite trägt eine solche von Dornblättern. In dem Giebelfelde des Rahmens ist das deutsche Reichswappen in den Reichsfarben angebracht mit der Unterschrift: „Gott war mit uns“. Das Ganze ruht auf einer reich mit Rosetten und rankenden Dornblättern geschmückten Konsole, die von zwei Konsolenträgern, Ranken aus Eichenholz geschnitzt, getragen wird. Am Fuße der Konsole findet sich in Farben das Hanseatenkreuz.

Oesterreich⸗ Ungarn. Pest, J. Januar. Dem „Pesti Naplo“ zufolge fand zwischen dem Grafen Andrassy und dem Grafen Lonyay auf der Reise von Wien nach Pest eine Unter⸗ redung statt. Das morgige Amtsblatt publizirt den Erlaß über Sperrung des panslavistischen Gymnasiums in Thurocz⸗Szent⸗ Marton.

Agram, 6. Januar. In der heutigen Landtagssitzung wurden die Gesetzentwürfe über den Verkauf des unbeweglichen Bermögens, der Studien⸗ und Religionsfondsgüter, über die Kompetenz des Königlichen Bezirksgerichtes in Zengg und über die Errichtung eines Bureau für Landesstatistik in dritter Lesung angenommen. Der Landtag acceptirte schließlich den Antrag der Kodifikationskommission, dem zufolge der Regierung für das Jahr 1875 für die Verwaltung des statistischen Bureau ein Kredit von 5000 Fl. ertheilt wird.

Niederlande. Aus der Capstadt sind folgende bis zum 5. Dezember reichende Berichte hergelangt.

Wie die Capcolonie, werden auch die südafrikanischen Freistaalen auf der im Jahre 1876 stattfindenden Weltausstellung in Philadelphia repräsentirt sein. Man ist in jenen Staaten bereits damit be⸗ schäftigt, prächtige Sammlungen heimischer Produkte zu diesem Zwecke anzulegen. In den Diamantbezirken droht mehr und mehr der Ausbruch einer ernsten Krisis. Der Vize⸗Gouverneur hatte sich ge⸗ weigert, eine Deputation zu empfangen, welche ihm eine die Beschwer⸗— den und Wünsche der Bevölkerung zn ni der Verwaltung dar⸗ legende Adresse zu überbringen beauftragt war. Man trug sich nun mit dem Plane, eine allgemeine Volksversammlung zu veranstalten, um über eigen Antrag auf Stenerverweigerung zu brathen, die eintreten solle, sobald vierhundert Unterzeichner sich verbindlich machen würden, diesen Entschluß zur Ausfuͤhrung zu bringen. Die Verwaltung traf indeß ihre Vorkehrungen, um zu zeigen, daß sie die Kraft besitze, den Vollzug der Gesetze zu sichern. Aus dem Transvaalschen Freistaate wird, von Mette November, ge— meldet, daß der Volksrath die Anlegung einer Eisenbahn von Lo—⸗ rengo Marques bis an die Grenze der Republik am Lakomboberg (eine Entfernung von 120 englischen Meilen) und zu diesem Behufe die Aufnahme eines längstens binnen 50 Jahren und jedenfalls bin— nen 25 Jahren rückzahlbaren Anlehens von 300,000 Pfd. Sterl. be— schlossen und den Staats -Präsidenten Hrn. Bürgers mit einer Misston an den König von Portugal beauftragt hat, um mit dessen Regierung einen auf dieses Anlehen und auf die Sicherung des ungehemmten Betriebes der projektirten Cisenbahn bezüglichen Vertrag abzuschließen. Für die Dauer der Abwesenheit des Hrn. Bürgers wurde der Präsi⸗ dent des Volksrathes, Hr. Joubert, vom Volksrathe zum stellvertre⸗ tenden Staatz⸗Präsidenten erwählt.

Frankreich. Paris, 8. Januar. (W. T. B.) Das „Journal ofsiciel!⸗ enthält den Bericht des Finanz⸗ Ministers. In demselben heißt es: Die durch den Krieg von 1870 erwachsenen Lasten und Ausgaben weisen einen Betrag von im Ganzen 9886 Millionen aus; hierdurch sei eine Steige⸗ rung der etatsmäßigen Ausgaben um 775 Millionen veranlaßt worden, während die durch das Budget gewährten Hülfsmittel nur 719 Millionen betrugen, und bedürfte es somit zur Aus⸗ gleichung der Differenz einer Vermehrung der Hülfsmittel. Das wirkliche Defizit pro 1872 betrug 166 Millionen, während das Defizit von 1873 sich auf 209, das von 1874 sich auf 52 Millio⸗ nen belief. Pro 1875 betrage das Defizit eigentlich 64 Millionen, jedoch werde es durch eine 40 Millionen betragende Verminde⸗ rung der an die Bank zu leistenden Zahlungen auf 24 Millionen in Wirklichkeit herabgesetzt. Das Budget für das Jahr 1876 stellt sich dem Bericht zufolge auf 2616 Millionen Ausgaben und 2528 Millionen Einnahmen, ergiebt somit ein Defizit von 88 Millionen.

Es heißt dann weiter: der Minister kenne die Abneigung der Versammlung, neue Abgaben einzuführen, und werde sich deshalb bemühen, aus den vorhandenen Steuern ein Supple⸗ ment zu den Einnahmen zu gewinnen. Er beabsichtige ferner, mehrere Verbesserungen in der Verwaltung der indirekten Steuern vorzunehmen. Diese beträfen namentlich den Weinhandel und die Abstellung der Mißbräuche in Betreff der Alkoholisation der Weine, ferner den Betrieb der Branntweinbrennereien, der Zucker⸗ raffinerien und der Brauereien. Die dadurch sich ergebenden Mehreinnahmen schätze er auf 423 Millionen, ferner seien Mehr⸗ einnahmen zu erwarten: aus den Einregistrirungs⸗Abgaben 243 Millionen, aus der Douane 17 Millionen, aus den direkten Steuern 85 Millionen, im Ganzen etwa 93 Millionen. Das Budget für 1876 werde also einen Einnahme⸗Ueberschuß von 4,738,000 ergeben. Der Bericht konstatirt schließlich, daß die augenblicklich disponiblen Aktiven des Liquidationskontos 129

Millionen betragen, und daß die schwebende Schuld am Ende

des Jahres 1874 sich auf 840 Millionen belief.

(W. T. B.) Der Deputirte Baron de Larey (Monarchist)), war wegen Bildung eines neuen Mi⸗ nisteriums zum Marschall⸗Präsidenten berufen worden, hat indeß erklärt, daß er außer Stande sei, der ihm gestellten Aufgabe zu entsprechen. Es wurde hierauf Jules Dufaure (konservativ⸗ liberal) zum Präsidenten beschieden. Dieser Depu⸗ tirte hat der Aufforderung des Marschall⸗Präsidenten Folge ge⸗ leisttt und heute eine Besprechung mit demselben gehabt. Der „Agence Havas“ zufolge hat sich letztere indeß darauf beschränkt, 7 Dufaure eine kurze Darlegung der augenblicklichen Lage gab und die Mittel bezeichnete, durch welche seiner Ansicht nach die bestehenden Schwierigkeiten beseitigt werden könnten.

(W. T. B.) Der König Alfons hat bei seiner Einschiffung in Marseille dem Geschäftsträger der spani⸗ schen Regierung in Paris eine Fahne mit den Worten überreicht: Uebergeben Sie meiner Mutter diese Fahne, welche den alten Ruhm Spaniens repräsentirt, den ich wieder aufzurichten hoffe.“ Der Pap st hat in Erwiderung des ihm von der Königin 5 a bella anläßlich des Epiphaniasfestes übersandten Glückwun⸗ sches der Königin und ihrer Familie den apostolischen Segen ertheilt. In der betreffenden Depesche erklärt der Papst, er habe auf die Kunde, daß der König Alfons sich nach Spanien bege⸗

.

ben werde, seinem theuern Pathen seinen Segen ertheilt und Gott gebeten, ihm bei der schweren Aufgabe, an die er gegan⸗ gen, seinen Beistand zu leihen.

Dem „Daily⸗Telegraph“ wird aus Paris, 8. Januar, telegraphisch gemeldet, der Minister der öffentlichen Arbeiten habe bei Jeiner Unterredung mit dem in Paris verweilenden Lord⸗ Mayor von London dem letzteren mitgetheilt, daß ihm heute Morgen Seitens des englischen Staats⸗Sekretärs für das Aus⸗ wärtige der Abschluß eines Abkommens über den projektirten Bau eines Tunnels durch den Kanal zur Verbin⸗ dung von Frankreich und England zugegangen sei. Nach diesem Abkommen werde die Bildung einer Gesellschaft mit einem Kapitale von 25 Millionen zur Vornahme der Prälimi⸗ nararbeiten genehmigt und derselben, falls das Unternehmen gelingen sollte, die Ertheilung einer Konzession auf die Dauer von 30 Jahren in Aussicht gestellt.

8. Januar. (W. T. B.) Der Herzog von Audif⸗ fret⸗Pasquier hat heute dem Marschall⸗Präsidenten einen Besuch abgeslattet. Die „Agence Havas“ erfährt, daß für die Organisirung des neuen Kabinets bereits eine Basis gewon⸗ nen sei und bestätigt, daß der Herzog von Broglie, der Herzog Decazes und Herr von Fourtou in dasselbe eintreten werden. Die übrigen Mitglieder des neuen Ministeriums seien bisher noch nicht designirt.

9. Januar. (W. T. B.) Der gestrige Besuch des Herzogs von Audiffret⸗Pasgquier beim Marschall⸗-Prä⸗ sidenten ist, wie die „Agence Havas“ mittheilt, auf spezielles Ersuchen des letzteren erfolgt, nachdem die Zusammenkunft mit Dufaure resultatlos geblieben war. Der Herzog von Audiffret hat es indessen abgelehnt, die Bildung des Kabinets zu über⸗ nehmen. Dem Vernehmen nach dürfte heute der Herzog von Broglie zu dem Marschall Mac Mahon berufen werden.

Ver sailles, 8. Januar. (W. T. B.) Nationalver⸗ sammlung. Bei Berathung der Petitionen um Einführung der Sonntagsruhe wurde von der Linken der Uebergang zur Tagesordnung beantragt. Dieser Antrag wurde indeß mit 386 gegen 282 Stimmen abgelehnt. Die Petitionen wurden, des Widerspruchs Gambetta's ungeachtet, dem Minister für öffentliche Arbeiten zur Berücksichtigung überwiesen. Der Minister accep⸗ tirte diesen Beschluß ohne Vorbehalt selbst für solche dringliche Fälle, in denen eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, die Arbeit am Sonntag ruhen zu lassen, durch die Nothwendigkeit geboten sein könnte. Die Versammlung vertagte ihre Bera⸗ thungen hierauf bis zum Montag.

Spanien. (W. T. B.) Der „Times“ wird unterm 7. Januar aus Madrid von einem Cirkularschreiben gemeldet, das der Justiz⸗Minister Cardenas an die höheren geistlichen Würden⸗ träger gerichtet haben soll. In demselhen heißt es, daß, wenn die katholische Kirche in Folge der seitherigen Beunruhigungen des Landes von mancherlei Leiden nicht unverschont geblieben sei, die Thronbesteigung eines katholischen Fürsten bestimmt sei, alle jene Leiden vergessen zu machen. Es würden bessere Tage wiederkehren und die Beziehungen zum päpstlichen Stuhle wie⸗ derhergestellt werden. Die katholische Kirche und ihre Diener würden denjenigen Schutz genießen, den eine so eminent katho⸗ lische Nation, wie die spanische, denselben schuldig sei.

Türkei. Konstantinopel, 30. Dezember. (Cöln. Zig.) Seit vorigem Montag ist die Stelle des apostolischen Vikars durch den Bischof Monsignore Grafeli wieder besetzt. Der⸗ selbe traf mit dem Dampfer von Varna ein und ward bei seiner Ankunft von Herrn Barrs de Laney, dem Sekretär der französischen Gesandtschaft, und fast sämmtlichen lateinisch⸗katho⸗ lischen Geistlichen feierlichst begrüßt, die ihn nach seinem Sitze in der Kirche zum h. Geiste begleiteten.

Rußland und Polen. St. Peters burg, 7. Januar. Der Handelsvertrag zwischen der Türkei und Ruß⸗ land läuft im Jahre 1876 ab. In Folge dessen hat das Ministerium des Auswärtigen, wie der „Mosk. 3.“ mitgetheilt wird, bereits vorbereitende Arbeiten hinsichtlich dieses Gegen⸗ standes begonnen. Vom Vize⸗König von Aegypten ist eine Cirkularnote eingelaufen, welche den Abschluß einer besonderen Handels⸗Konvention mit ihm zum Inhalt hat. Bisher regelten sich die internationalen Handelsbeziehungen mit Aegypten einzig durch den unmittelbar mit der Türkei abgeschlossenen Handels⸗ traktat. .

Nachdem durch Einführung einer Civilehe für die Sel⸗ tirer den Ehen derselben die Bedeulung und Wirkung wirklicher Ehebündnisse verliehen worden ist, gedenkt man, wie der „Mosk. Ztg.“ von hier gemeldet wird, in derselben Richtung einen Schritt weiter zu gehen und durch Ausarbeitung neuer Verordnun⸗ gen für die Sektirer denselben eine größere religiöse Frei⸗ heit, als bisher, zu gewähren. Zu gleicher Zeit ist, um der Ent⸗ wickelung des Sektenwesens in den nördlichen Gouvernements entgegenzutreten, die Frage in Anregung gebracht worben, ob nicht dort die Nothwendigkeit vorliege, die Stellung der Geistlichen griechisch⸗ orthodoxer Konfession zu verbessern, und ob nicht in den nörd⸗ lichen Gouvernements speziell nur solche Leute zu Geistlichen er⸗ nannt werden sollen, die ihren Beruf ganz ausfüllen und die Verbreitung der griechisch⸗orthodoxen Konfession zu befördern im Stande sind. ch hat man es für nothwendig befunden, die Geist⸗ lichkeit dort hinsichtlich ihres Lebensunterhalts so gut zu stellen, daß sie die Möglichkeit hat, Sporteln der Gemeindeglieder für Amtshandlungen zurückzuweisen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Januar.

Das von der Regierung zur Regulirung des Veterinär⸗ unterrichts niedergesetzte Comité hat seine Arbeit vollendet. Dasselbe bringt die Errichtung einer vollständigen Veterinärschule in Stockholm und einer kleineren Schule in Spara in Vorschlag, so daß es ausgelernten Eleven dieser letzteren Schule gestattet wird, zu praktisiren und in Privatdienste einzutreten, während die Staats⸗Veterinärärzte die erstgenannte Schule durchgemacht haben müssen. Das Comité für Einrichtung einer Pen⸗ fionskasse für die Lehrer der Armenschulen, deren Wittwen und Kinder ist ebenfalls fertig und hat seine Vorschläge ab⸗ geliefert. ; Amerika. Washington, 8. Januar. (W. T. B.) Der Kongreß hat heute eine Resolution angenommen, in welcher der Präsident Grant ersucht wird, über die militärische Intervention in die Verhandlungen der gesetzgebenden Ver⸗ sammlung von Louisiana dem Kongresse Aufklärung zu ertheilen. Umweit Washington hat ein Zu⸗ fammenstoß von zwei GEisenbahnzügen stattge⸗ funden, welche in Folge dessen in Brand geriethen. Die Briefpost und 700,000 Dollars Banknoten sind verbrannt.

New⸗gork, 8. Januar. (W. T. B.) Der Klerus von Arkansas hat eine Erklärung veröffentlicht, in der derselbe bestreitet, daß der von General Sheridan behauptete Terrorismus in den Südstaaten existire. Der Gouverneur

von Missonuxri hat sich gegen jede Intervention der Bundes⸗ regierung in Lonisiana ausgesprochen.

Peru. Ein in Liverpool aus Arequipa, dem Hauptquartier der Regierungsarmee, angelangtes Telegramm überbringt die Meldung, daß die Revolution unterdrückt worden ist.

Asien. Aus Japan und China meldet die „A. A. C.“ Folgendes:

Ueber San Francisco sind Nachrichten aus Jokohama bis zum 6. Dezember eingetroffen. Die japanische Regierung beabsich⸗ tigt, eine Repräsentativ⸗Versammlung ins Leben zu rufen, und wird das Instistut aller Wahrscheinlichkeit schon im nächsten Frühsahr in Wirk— samkeit treten. In Tokio hat das Haus Snoo & Co. fallirt. Die Stellung der Firma war bis dahin über jeden Zweifel erhaben. Vor kurzer Zeit erst hat das Haus in Gemeinschaft mit den großen deutschen Bankiers in hiesiger Stadt, die sogenannten Nationalbanken errichtet und zu deren Kapital eine Million Dollars hergegeben. Am 17. wüthete in der se,. Tokio eine Feuersbrunst, durch welche 1000 Häuser zerstört wurden.

Aus Hongkong, 25. November, wird gemeldet: Der gelbe Fluß hat an seiner Mündung den Lauf geändert und große Land⸗ strecken überschwemmt. Die japanische Indemnität von 506 060 Taels wird aus den im Schatzamt in Shanghai eingeflossenen Zollerträg- nissen bestritten werden. Die Nachricht, der Kaiser von China habe sich geweigert, den Gesandten Belgiens zu empfangen, ist unrichtig. Der Gesandte ist in aller Form empfangen worden.

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

Berlin, 9. Januar. In der gestrigen Sitzung des Deut⸗ schen Reichstags fragte in der Diskussion über den Kon⸗ sularvertrag mit Rußland der Abg. Dr. Frühauf, ob die Dienst⸗ papiere der Konsuln auch äußerlich kenntlich seien, was noth⸗ wendig sei, da die Konsulate häufig von Kaufleuten verwaltet werden, die leicht ihre Geschäftspapiere als Dienstpapiere rekla⸗ miren könnten. Der Bundes bevollmächtigte, Wirkliche Geheime Rath v. Philips born, antwortete hierauf:

Meine Herren! Sämmtliche deutschen Konsuln haben nach ihrer Dienstinstruktion die Anweisung, das jenige, was sich auf den Dienst bezieht, streng zu trennen von ihren Privatangelegenheiten. Dies be⸗ zieht sich auf die Papiere sowohl wie auf sonstige Verhältnisse. Ich . also hiernach, den Herrn Vorredner vollkommen beruhigen zu können.

Art. 9 enthält die Bestimmungen über die Befugnisse der Konsuln, nach denen sie auch berechtigt sind, als Notare Testamente und Kontrakte aufzunehmen. Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Frühauf entgegnete der genannte Bundes bevoll⸗ mächtigte:

Ich erlaube mir, in der Weise zu erwidern, daß ich erst auf die zweite Frage und dann auf die erste Frage antworte. Die zuletzt ge⸗ stellte Frage in Bezug auf die Zeugenvernehmungen darf ich dahin beantworten, daß es nicht die Absicht dieses Paragraphen ist, hinsicht⸗ lich der Zeugenvernehmungen eine Beschränkung herbeizuführen. In Ansehung dieser Frage bleiben die allgemeinen Bestimmungen neben dieser Bestimmung in Kraft.

Was den anderen Punkt anbelangt, so wurde, wenn ich recht verstanden habe, gefragt, ob es die Absicht sei, unter diese Bestim⸗ mung auch solche Fälle zu subsumiren, in denen es sich handelt um Verträge zwischen Angehörigen eines fremden Staates über gewisse Verhältnisse im diesseitigen Gebiete. Ich muß diese Frage mit Ja beantworten. Es ist den Konsuln 9 zugewiesen, solche Verträge aufzunehmen, in denen es sich zum Beispiel um ei Grundstück han⸗ delt, welches in dem Lande liegt, dem der Konsul augehört.

Zu 5. 4 des Gesetzes, betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden:

„Zur Verabfolgung der Naturalverpflegung ist der Quartier⸗ geber verpflichtet. Dieselbe kann nur gefordert werden für die auf Märschen befindlichen Theile der bewaffneten Macht, und zwar sowohl für die Marsch⸗ und Ruhetage, als auch für die auf dem Marsch eintretenden Aufenthaltstage (Liegetage) Der mit Verpflegung Einguartierte sowohl der Offizier, Arzt, und Beamte, als auch der Soldat hat sich in der Regel mit der Kost. des. Quartiergebers zu begnügen. Bei vorkommenden Streitigkeiten muß dem Einquartierten dasjenige in gehöriger Zu⸗ bereitung gewährt werden, was er nach dem Reglement bei einer Verpflegung gus dem Magazin zu fordern berechtigt sein würden,

bedauerte der Abg. Günther (Sachsen), daß das Gesetz da keine Anwendung findet, wo es dringend nothwendig wäre, nämlich wo größere Truppeneinquartierungen auf längere Zeit statt⸗ finden. Für diesen Fall seien in dem vorliegenden Gesetz keine Erleichterungen geschaffen. Es sei allerdings für solche längere Kantonnements bestimmt, daß Magazinverpflegung ein⸗ treten und der Quartiergeber den Soldaten nur die zur Zuberei⸗ tung nothwendigen Geräthe geben soll. Es stellte sich aber das Verhältniß in den meisten Fällen so, daß trotz der Magazin⸗ verpflegung den Soldaten Seitens der Quartiergeber Natural - verpflegung gewährt werden müsse, wenn sie sich nicht den größten

Unannehmlichkeiten aussetzen wollten. k die Gemein den die Naturalverpflegung, so werde ihnen Seltens der Militär⸗