1875 / 10 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Rehwild von Sr. Durchlaucht Fürsten Karl von Schwarzenberg. Frinnerungen aus Sibirien ron G. v. N. Die Kugel am Bind⸗ faden von Giesel. Eine komische Verwechselung. Streit zwischen Milan und Kolkraben. Die Biber von Friedr. Freiherr v. Droste⸗ Hülshoff u. s. w. u. s. w. Illustration: Ein harter Waffengang, mit Text von O. v. Riesenthal.

Der internationale geographische Kongreß, der in Paris zu Ostern abgehalten werden sollte, ist der Academy“ zu⸗ hilt wegen der zahlreichen an den Präsidenten, Vize Admiral La

oncisre de Noury, gerichteten Anmeldungen um Raum in der geo— graphischen Ausstellung, die folglich zu der Nothwendigkeit führten, ein größeres Gebäude als anfänglich für nothwendig gehalten wurde, zu sichern, bis zum Juli verschoben worden Die Ausftellung wird, wie angezeigt, im Industrie Palast oder in einem besonders für den * errichteten Gebäude abgehalten werden, und Pläne, Karten, eichnungen und Bücher auf dem Gebiet der Geographie, sowie In⸗ strumente, Maschinen und nützliche Erzeugnisse fremder Länder nebst Gegenstände europäischer Industrie umfassen. Die zur Organisation

des ganzen Projekts ernannte Kommission geht mit dem Gedanken um, ein Journal für kommerzielle Geographie zu veröffentlichen, für welches sie um Beiträge bittet. Gewerbe und Handel. Der Akkord in Sachen des Herrn Thadäus von Chlapoweki,

Firmeninhabers des, Tellus“ wird dem, Dziennik Poznangki“ zufolge sehr wahrscheinlich zu Stande kommen. Eine bedeutende Zahl der Gläubiger der Konkursmasse des „Tellus“ soll sich nämlich für den Akkord erklärt haben. Was die Summen anbetrifft, so hätten 13 Mil- lionen Thaler für den Akkord und nur 130,000 Thlr gegen denselben gestimmt.

Heft 12 der Mittheilungen des Vereins zur Wah— rung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen, herausgegeben von dem Vereins—Q vorstande (Düsseldorf) enthält: 1) Verhandlungen der vierten Gene— ralversammlung vom 17. November 1874, 2) die mineralischen Hälfs- quellen Großbritanniens, 3) zur Tariffrage.

Die Besitzer der Eisenhütten in Nord-England haben eine nochmalige Herabsetzung der Löhne der Arbeiter an den Hochöfen um 109 beschlossen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Berlin, 13. Januar. Gestern hat hier eine Generalver— sammlung des Vereins der deutschen Privateisenbahnen stattgefunden, in welcher beschlossen worden ist, in einer an den Bun— desrath zu richtenden Denkschrift vom rechtlichen und finanziellen Ge⸗ sichtspunkte aus Verwahrung einzulegen gegen die Annahme der Vor— schläge, welche das Reichseisenbahn⸗Amt in einer mehrfach erwähnten Denkschrift über die Reform der Eisenbahntarife gemacht hat.

Die unt erirdische Eisenbahn in London, die in Kurzem nach dem Qsten der Metropole ausgedehnt sein wird, beför=

dert während eines Jahres im Ganzen 73 Millionen Passagiere und

konsumirt in ihren Waggons, die den ganzen Tag hindurch erleuchtet sind, die nämliche Anzahl von Kubikfuß Gas. Zwei Drittel der Passagiere sind Mannspersonen und ein Drittel Frauentpersonen. 70 . fämmt⸗= licher Paffggiere reisen dritter Klasse, 2 * zweiter Klasse und 10 * erster Klasse. Der britische Arbeiter wird von Süd-Kensington nach Moorgatestreet und zurück, eine Strecke von je 73 Meilen für 2 Pence per Tag, oder 99 Meilen die Woche für einen Schilling befördert. Täglich fahren 1090 Züge über das Netz der Eisenbahn, und das von 45 Millionen Passagieren gezahlte durchschnittliche Fahrgeld be⸗ trägt 23 Pence per Person.

Plymouth, 11. Januar. (W. T. B. Der Hamburg Ameri—⸗ kanische Postdampfer ‚Westphalia“ ist hier eingetroffen.

New-⸗Jork, 12. Januar. Der Dampfer „Amerika“ vom Norddeutschen Lloyd ist hier eingetroffen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Bureau.

New⸗Jork, Mittwoch, 13. Januar. Auch der Gouver⸗ neur von Missouri hat sich gegen das Verhalten des Gouver⸗ neurs Kellog und des Generals Sheridan ausgesprochen und die Vergewaltigung Louisiana's als eine schwere Schädigung der republikanischen Institutionen bezeichnet.

Der Entwurf der neuen Geschäftsordnung für die Stadtverordneten ⸗Versammlung Berlins,

welcher in der letzten Sitzung der Stadtverordneten⸗Versammlung zu leb⸗ haften Auseinandersetzungen Veranlassung gab, liegt nunmehr gedruckt mit dem Antrage vor: denselben zur Vorberathung einer Deputation von neun Mitgliedern mit dem Auftrage zu überweisen, in der Sitzung am 21. Januar Bericht zu erstatten. Neben dem Urheber, dem Stadt— verordneten Eugen Richter, ist der Antrag unterschrieben von dem Stadtverordneten⸗Vorsteher Dr. Straßmann und den Stadtverordneten Dr. Stiyck, Dr. Hermes, Grabé, Ullstein, Ripberger, Wilhelmi, Dr. Pflug, Jung, Dietmar, Banke, Misch. Kleemann, Loewe, Wien⸗ struck, Büttner, Bernhgrdt, Schgefer, Mamroth. Tappert. II. Schmidt, Kullrich. Dr. Tappert, Zippel, Flesche, Imberg, Richter, Neumann II., Schneeweiß, Romstädt, sämmtlich Mitglieder der sog. Bergpartei. ; . . . Der Entwurf ist der Geschäftsordnung des Reichstags nachgebil⸗ det und würde in dem bisherigen Geschäftsperfahren eine wesentliche Veränderung und Vereinfachung herbeiführen. Die S§. 1— handeln von dem Vorstande und den Beamten der Versammlung. Es fällt danach die jetzige Kontrole aus drei Personen fort und treten an deren Stelle sechs Beisitzer, welche je zur Hälfte abwechselnd in den Sitzun— gen die Präsenzliste führen, das Protokoll vollziehen, die Revision der stenographischen Berichte überwachen und den Vorfteher in der Be⸗ jorgung der äußeren Angelegenheiten der Versammlung unterstützen. Der Schriftführer wird nach wie vor dem Beamtenpersonal der Ver⸗ sammlung entnommen. . Die Behandlung der Vorlagen, Mittheilungen und Anträge wird in den folgenden §§. 10 his 23 fixirt. Die Referenten, welche bisher jede Vorlage und jeden Antrag der Versammlung vorzutragen hatten, fallen ganz fort. Die erste Berathung über Vorlagen des Magistrats erfolgt frühestens, nachdem die Vorlage gedruckt und zwei freie Tage hindurch in den Händen der Mitglieder gewesen ist. Die erste Be⸗ rathung, beschränkt sich auf eine allgemeine Besprechung über die Grundsätze der Vorlage, nach deren Schluß die Ueberweisung an eine Deputation beschlossen werden kann. Geschieht dies nicht, so kann sofort in die zweite Berathung eingetreten werden, falls nicht mindestens 20 Mitglieder Widerspruch dagegen, erheben; im anderen Falle erfolgt die zweite Berathung, eine Spezialdis⸗ kussion über die einzelnen Punkte der Vorlage, in der nächsten Sitzung oder später. Werden in der zweiten Lesung Verbesserungsanträge angenommen, so erfolgt noch eine dritte Lesung. Die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommisston kann in jedem Stadium der Be— rathung beschlossen werden. Mittheilungen des Magistrats, welche nur zur Kenntnißnahme der Versammlung bestimmt sind, unterliegen einer einmaligen Berathung; die Versammlung kann jedoch die Vor⸗ berathung einer Deputation über die Frage beschließen, ob und welche Anträge an, die Mittheilungen zu knüpfen sind. S. 16 bestimmt: „Alle von Mitgliedern der. Versammlung ausgehenden Anträge müssen von mindestens 5. Mitgliedern unter— zeichnet sein. Ist diese Form nicht beobachtet, so wird der An⸗ trag als Petition behandelt. Ist diese Form dagegen beobachtet, so erhäͤlt in der nächsten Sitzung, jedoch, frühestens, nachdem der Antrag gedruckt und zwei freie Tage in den Händen der Mit⸗ glieder sich befunden hat, der Antragsteller das Wort zur Begründung. Hieran schließt sich sofort die Berathung und Beschlußnahme über den Antrag. Der Antrag kann auch zur Vorberathung einer Depu⸗ tation überwiesen werden. Anträge von Mitgliedern, welche eine Geld⸗ bewilligung in sich schließen oder in Zukunft n , n., bestimmt sind, müssen nach Begründung durch den Antragsteller, sofern sie nicht durch Tagesordnung beseitigt werden, in jedem Falle einer Deputation zur Vorberathung überwiesen werden und dürfen zur Abstimmung erst gelangen, nachdem die Berichterstattung Seitens der Deputation erfolgt ist. Wird ein Antrag auf Begutachtung eines die kom⸗ munalen Interessen berührenden Vorschlages oder Beschlusses einer Staatsbehörde oder eines Vertretungskörpers, behufs ÄAb⸗— fassung einer Petition angenommen, so unterliegt dieser Antrag ebenfalls zwei resp. drei Berathungen. Die Berathung und Abstimmung über einen Antrag von Mitgliedern kann. und zwar auch ohne daß er gedruckt vorliegt, in derselben Sitzung, in welcher er eingebracht ist, unter Zustimmung des Antrag stellers stattfinden, wenn kein Mitglied widerspricht. Jeder An⸗ trag kann zurückgezogen, jedoch von jedem anderen Mitgliede wieder aufgenommen werden. Er bedarf alsdann keiner weiteren Unterstützung.! Die Deputationen sollen laut §5§. 17—22 nicht mehr vom Vorsteher oder der Versammlung ernannt, sondern von den sieben Abtheilungen gewählt werden, in welche die Versammlung möglichst gleichmäßig verloost wird, und würden demnach aus 7resp. 14 oder 21 Mitgliedern bestehen. Jeder Deputationsverhandlung können alle Stadtverordneten als Zuhörer beiwohnen. 5. 23 be— stimmt bezüglich der dringlichen Anträge, daß über Vorlagen und Mittheilungen des Magistrats, Anträge der Mitglisder und, Deputa— tionen ꝛc. nur dann früher als in den oben festgesetzten Fristen ver= handelt werden darf, wenn dieselben gedruckt vorlsegen, auf die Tages—⸗ ordnung gesetzt sind, diese Tagesordnung vor dem Sitzungstage den Mitgliedern zugekommen ist und nicht mindestens 10 anwesende Mit- glieder der Dringlichkeit der Berathung widersprechen. ; Die Behandlung der Naturalisations⸗ und Rehabilitirungsgesuche wird in 5. , der Begutachtung der Anstellung von Gemeindebeamten in 5§. 25, der Wahl von Gemeindebeamten in den §§. 26 28 fixirt. Eine wesentliche Veränderung erfährt die Behandlung von Peti— tionen; §. 29 bestimmt darüber? „Die eingehenden Petitionen sind vom Vorsteher durch Aushang im Sitzungssaal zur Kenntniß der Mitglieder zu bringen. Petitionen, welche sich auf Gegenstände be— ziehen, mit denen Deputationen befaßt sind, werden vom Vorsteher diesen überwiesen. Andere . gelangen an die aus 14 Mit- gliedern bestehende, auf die Dauer eines Kalenderjahres erwählte De⸗ putation für Petitionen. Zur Erörterung in plenum gelangen die— jenigen Petitionen, bei welchen auf solche Erörterung entweder von der Deputation oder von 5. Mitgliedern angetragen wird. Geht der Antrag von der Deputation aus, fo hat sie über die von ihr zur Dis— kussion verwiesene Petition einen Bericht zu erstatten; geht der An— trag von Mitgliedern aus, so tritt das Verfahren des 8. 17 Ueber⸗ weisung an eine Kommission) ein. Dem Petenten ist vom Beschluß der Versammlung durch das Bureau derselben Kenntniß zu geben.“ Auch die Behandlung der Interpellationen ist wesentlich verän⸗ dert und leider erschwert worden. Die Paragraphen 30 und 31 be⸗ stimmen darüber: Interpellationen an den Magistrat müfsen bestimmt formulirt und von 5 Mitgliedern unterzeichnet, dem Vorsteher über⸗ reicht werden, welcher dieselben dem Magistrat abschriftlich mittheilt

*

.

und diesen in der nächsten Sitzung der Versammlung zur Erklärung darüber auffordert, ob und wann er die Interpellation beantworten werde. Erklärt der Magistrat sich zur Beantwortung bereit, so wird an dem von ihm bestimmten Tage der Interpellant zu deren näherer Ausführung verstattet. An die Beantwortung der Interpellation oder deren Ablehnung darf sich eine sofortige Besprechung des Gegenstandes derselben anschließen, wenn mindestens 10 Mitglieder darauf antragen. Die Stellung eines Antrages bei dieser Besprechung ist unzulässtg. Es bleibt aber jedem Mitgliede überlassen, den Gegenstand in Form eines Antrages weiter zu verfolgen.

Die nachfolgenden Paragraphen beziehen sich auf die Geschäfts— vorschriften für die Plenarsfttzung. Neu ist in denselben nur, daß Sommerferien für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen sind, und daß die Anträge auf Vertagung der Sitzung oder Schluß der Diskussion der Unterstützung von mindestens 26 Mitgliedern be— dürfen. Als Novum ist ferner zu erwähnen, daß Urlaubsgesuche der Mitglieder künftig direkt von der Versammlung bewilligt werden müssen, mährend bisher die einfache Anzeige beim Vorsteher genügte.

Zur Regelung der Geschäfte pro 1875 in Ausführung der neuen Geschäftsordnung werden folgende Vorschläge gemacht: 1) Die ordent⸗

lichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden Donnerstags

abgehalten und Nachmittag präzise 55 Uhr (gegenwärtig 4 Uhr) er— öffnet. Fällt der Sitzungstag mit einem Feiertage zusammen, fo findet die Sitzung am vorhergehenden Dienstag staͤtt. 2) Die Tages- ordnung der Sitzung wird durch alle diejenigen öffentlichen Blätter bekannt, gemacht, welche in Berlin täglich erscheinen und sich zum un— entgeltlichen Abdruck der Tagesordnung für die Dauer des Kalenderjahres verpflichten. 3) Zur Vorberathung der Petitionen wird eine Deputation von 14 Mitgliedern gewählt. 4 Zur Vorberathung solcher Finanz— angelegenheiten, welche die Versammlung dazu überweist, wird eine Finanzdeputgtion von 14 Mitgliedern auf die Dauer des Kalender— jahres gewählt. 5) Zur Vorprüfung der Etatsüberschreitungen, Rech— nungen und Finanzberichte, welche dazu von der Versammlung über⸗ wieseg werden, wird eine Rechnungsdeputation von 7 Mitgliedern auf die Dauer des Kalenderjahres gewählt. 6) Es können auch Gegen— stände der vereinigten Finanz- und Rechnungs-⸗Deputation zur Vor— prüfung überwiesen werden.

Archäologische Gesellschaft.

Die Sitzung vom H. Januar eröffnete Hr. Curtius mit warmen Worten des Andenkens für den am 36. Dezember v. J. verstorbenen, der Wissenschaft und seinen Freunden zu früh entrissenen Prof. Pr. Fr. Matz, dem die Gesellschaft vielfache Anregung und Belehrung verdankt. Dann legte derselbe eine Reihe literarischer Erscheinungen vor: Conze's Götter- und Heroengestalten (Abtheilung 2, Davis Anatolica, Flasch über Phineus-Darstellungen auf Vasen; Perrot über Orithyia; Schubring, sieilische Studien; einige neugriechische Werke wie. Komninos über peloponnestsche Topographie und Luka über kyprische Alterthümer. Bei Gelegenheit von Ecken— brechers Troja wurden die neuen Inschriftsfunde von Hissarlik, die einen äolischen Städtebund bezeugen, erwähnt; sodann die Er— weiterungen der lykischen Sprachkunde, welche Savelsberg verdankt werden, hervorgehohen. Als Ergänzung zu dem Jahresberichte der Archäologischen Gesellschaft in Athen dienten briefliche Nachrichten von Lüders über die Auffindung eines eleusinischen Wegesteines bei der H. Triada, und alter Treppen neben der Wasserleitung des soge— nannten Windthurmes. Endlich benutzte der Vortragende den Wiefe— lerschen Bericht über Antiken in Oberitalien, um noch nachträglich einige, Alterthümer von Turin vorzulegen, namentlich die Photo— graphie einer Bronze⸗Minerva, welche an den Typus der Parthenos— Statuette von Athen erinnert.

Nach Erstattung des Kassenberichts durch Hrn. Schubring und ertheilter Decharge wurde der bisherige Vorstand: Curtius, Adler, Schöne und Schubring durch Akklamation wiedergewählt, demnäͤchst als ordentliche Mitglieder der Gesellschaft aufgenommen: Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, der Königlich griechische Ge— sandte Hr. Rhangabs und der Kaiserlich deutsche Gesandte am grie— chischen Hofe, Hr. von Radowitz, der russische Staatsrath Dr. Hehn, sowie die Herren Dr. Treu, Dr. Frommann und Dr. Dohme.

Hr. Tren legte ein neuerdings vom Königlichen Antiquarium erworbenes kleines Thongefäß in photographischen Nachbildungen vor und besprach daffelbe. Es ist ein Balsamar, dessen Vorder—⸗ seite durch die ursprünglich bunt bemalte Büste eines Weibes mit, nackter Brust, reichem wallenden Haar und hohem Kopfputz gebildet wird. Brust und Schultern sind durch ein wie vom Windes⸗ hauche aufgebauschtes Gewand umrahmt, an dessen Unterrande ein Ornament sichtbar wird, das der Vortragende durch Vergleich mit einem neuerdings in Südrußland ausgegrabenen Gefäße als eine An— deutung von Meereswellen zu erweisen fuchte. Darach wäre in der kleinen Büste eine Darstellung der Geburt der Aphrodite aus dem Schoße des Meeres zu erkennen. Als Entstehungszeit dieses durch Erhaltung und Stilvollendung ausgezeichneten Kleinkunstwerks bezeich— nete der Redner ungefähr das 4. Jahrhundert v. Chr. und schloß mit einer Ablehnung der neuerdings versuchten Zurückführung dieses Typus der Aphroditegeburt auf eine Komposition des Phidias.

Den Schluß bildete ein Vortrag des Hrn. Adler über die neuesten Ausgrabungen der archäologischen Gesellschaft zu Athen an der Nordwestselite der Unterstadt, deren Resultate . in der Praktika (1874) von Kumanudes und Papadakis veröffentlicht worden sind. Da der Vortragende den größeren Theil der Aus- grabungen im Frühjahre 1874 selbst gesehen und etwas näher untersucht hatte, so war es unter Vorführung zweier größe— ren Situationspläne möglich, mit der Beschreibung eine kurze kritische Interpretation der merkwürdigen Bauanlage, als deren Hauptkern das lange gesuchte Dipylon zu betrachten ist, zu verbinden. Deutlich erkennbar sind zwei Thore, das nördlicher belegene zweipfortig (Dipylon), das südlichere einpfortig, beide mit Quadratthürmen bewehrt und burch vorgeschobene, von sehr dicken (für viele Vertheidigery Mauern eingefaßte Thorgafsen gedeckt. Für die baugeschichtliche Analyse ist die an allen Feldfronten wahr- nehmbare Anlage des Zwingers (mit Zinnen und Wasserausgüssen versehen) und des trockenen Grabens wichtig, weil die Zwingeranlage in der Fortifikation erst kurz vor der Justinianschen Epoche auftritt (Procop. De aedif.) und sich auch hier durch andere Technik in der Struktur, sowie der mangelhaften Anschlüsse halber als eine Zusatzanlage zu erkennen giebt. Ihre Verwandtschaft mit der (allerdings sehr viel großartige⸗ ren) Zwingeranlage zu Konstantinopel wurde betont und dann der

Nachweis geliefert, daß der große liegende, von Morosini nach Ve— nedig entführte Marmorlöwe, den der Pariser Anonymus und Babin erwähnen, seinen Standplatz links an der Innenseite des Dipylon, wo der Unterbau einer gesäulten Halle mit Wasserbecken und Rinnen ge— funden worden ist, gehabt hat. Ein besorderes Gewicht legte der Vortragende auf die in dem Situagtionsplane markirte Thatsache, daß beide Thore ursprünglich mehr zurück (ostwärts) gestanden haben, und in einer späteren Zeit nach der Feldseite hinaus— geschoben worden sind, wobei! das südlicher belegene Thor swahrscheinlich das „heilige Thor“) großentheils konservirt wurde. Verbindet man den nördlichsten Theil der Ringmauer mit den thurm— artigen Thorpfeilern dieses älteren Thores durch eine gerade Linie, so fallen alle Theile in eine Flucht, und die gezogene Linie schneidet die Südmauer der vorgeichobenen Dipylon Thorgässe ganz in der Nähe der Fundstelle, wo die merkwürdigen Bruchstücke der Diskusträßers Stele zu Tage gekommen sind. Es liegt daher nahe, in dieser älteren Fluchtlinie und ihrer Thor- und Mauerreste die Richtung und die Bruchstücke der Themistokleischen Ringmauer zu sehen, während die feldseitige Auslage der beiden Thore und ihres Zwischenstückes einer späteren Zeit am ehesten der des Lykurgos angehören muß.

Theater.

Se. Majestät der Kaiser und König wohnten am Mon— tag Abend der Vorstellung dec „Sieben Raben“ im Viktoria⸗ Thegter bis zum Schlusse bei. Daß die „Sieben Raben“, obwohl seit Monaten allabendlich gegeben, ihre Anziehungskraft keineswegs ein⸗ gebüßt haben, bewies der zahlreiche Besuch, dessen sich die hundertste Vor⸗ stellung dieser Feerie, die am Montag stattfand, zu erfreuen hatte. Die Darsteller thaten ihr Mögliches, um durch Frifsche und Origina— lität des Spieles den Erfolg des Abends zu sichern; das Publikum erkannte ihre Bemühungen durch häufigen und lebhaften Beifall an.

Im National-Theater findet heute das Benefiz des Hrn. Menzel statt, des beliebten Charakterkomikers, welcher dieser Bühne seit ihrer Eröffnung angehört, und gelangen zur Aufführung Der Vetter“ „Das Schwert des Damokles? von G. zu Putlitz; und Kotzebue's „Freimaurer“. Am Sonntag wird D.. Georg Hornz Schauspiel: Eine Tochter Brandenburgs“ in Scene gehen.

Im Belle⸗Alliance⸗Theater wird heute auf allgemeines Verlangen noch einmal und zwar zum letzten Male in dieser Saifon Die Jungfrau von Orleans“ aufgeführt. Die Direktion hat es sich angelegen sein lassen, der Tragödie die glänzendste Ausstattung zu geben. Gegen 100 Personen in prächtigen Kostümen sind bei dem großen Krönungszuge betheiligt.

In der Soirse des Herrn Böttcher im Saaltheater des Königlichen Schauspielhauses bildet in dieser Woche die erste Abthei— lung eine malerische Wanderung durch Süd⸗Afrika und Ostindien. Die effektvollen Bilder, welche einander folgen, sind: des Löwen Ueber— fall, Sklavenjagd, das Opfer der Wüste, afrikanisches Nachtmahl, Jemen, Turkomannische Steppenräuber, das Himalaja. Gebirge (Hin⸗ dukusch), Ostindiens Vegetation, Urwälder und ihre Bewohner, Rhi⸗ nozeros, Elephanten⸗ Familien und Kämpfe, der bengalische Königs— tiger, Jagdscenen, ostindische Architektur, Paläste und Tempel zu Alhabad, Delhi, Agra und Caleutta, Jahrtausend alte Tempel zu Ellora, Elephanta und Turon, die Insel Borneo, Riesenschlange, der Waldmensch. In der zweiten Abtheilung sind die astronomischen Vor— stellungen durch mikroskopische Bilder ersetzt worden, die vermöge einer neuen Darstellungsweise eine bisher noch nicht erreichte Vergrö— ßerung des Objekts bei größter Helligkeit und Schärfe ermöglichen, daher Gegenstände veranschaulichen, die bisher noch nicht darstellbar waren. Die erste gegenwärtig gezeigte Folge der mikroskopischen Bilder beschäftigt sich mit den mannigfachen feinen Organen (Augen, Fühler, Füße, Mund, Stachel, Zunge, Athmungswerkzeuge 2c.) der Insekten, wozu die Professoren Br. Benecke und Dr. A. Müller zu Königsberg die kunstvollen Präparate geliefert haben. Auch in die Soirée fantastique hat das Programm dieser Woche neue Abwechse— lung gebracht.

Prozeß Ofenheim.

Wien, 12. Januar. Heute gelangte der Punkt wegen der dem

Angeklagten von gen Fabrikanten gewährten Provision zur Verhand— lung. Ofenheim giebt an, die Fabrikanten hätten die Propision an geboten und er habe dieselbe für die Gesellschaft angenommen. Der Verwaltungsrath aber habe sie ihm als Remunergtion überwiesen. Der Gerxichtsvorsitzende hält dieser Angabe die Aussage des Fabri— kanten Siegl gegenüber, nach welcher Ofenheim selbst die Provision gefordert habe. Die vorgefundene Rechnung über die Verwendung der Propision wird von dem Angeklagten nicht anerkannt, weil er sich niemals zur Rechnungslegung darüber verpflichtet gehalten habe und berechtigt gewesen wäre, die ganze Summe für sich zu behalten. Darauf werden die Aktenstücke, welche diesen Anklagepunkt betreffen, verlesen, darunter das Protokoll der Sitzung des Verwaltungsraths vom 23. Oktober 1865, wonach der General-Direktor damals ermäch⸗ tigt wurde, aus den bewilligten Provisionen die Vorarbeiten zu be— treiten. In der heutigen Abendsitzung wurde über die Verhältnisse der rumänischen Bahnlinie (Suczawa⸗Jassy) verhandelt. Der Angeklagte erklärte, bei Erwerbung der Konzession für diese Linie habe eine starke preußische Konkurrenz von Seiten Strousbergs und des Herzogs von Ratiber überwunden werden müssen. Die Konzession sei von ihm selbst (Ofenheim), von dem Fürsten Sapieha, dem Fürsten Jablonows ki, Giskrxa und Englaender erworben worden, weil die rumänische Re⸗ gierung einer anonymen österreichischen Gesellschaft dieselbe nicht habe ertheilen wollen. Für die Cedirung der Konzession an die Gesellschaft habe jeder der Konzesstokäre 10009 Pfd. erhalten. Der Bahn: beamte Herz habe ebenfalls 100,000 Fre. für aun Mitwirkung bei den Bemühungen um Ertheilung der Konzession empfangen. Die Er— werbung der letzteren sei von einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung enstimmig beschlossen. Aus der Korrespondenz zwischen Herz und Ofenheim, welche verlesen wurde, ergiebt sich, daß Beide überein⸗ gekommen waren, den Gewinn unter sich zu theilen.

ö Redacteur: F. Prehm. Verlag der Cypedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage.)

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 19.

Neichsta gs Angelegenhenen. (Fortsetzung der Reden aus dem Hauptblatt.)

In Betreff des zu 4 von dem Abg. Grafen Ballestrem gestellten Amendements bemerkte der Bundesbevoll- mächtigte General⸗Major v. Voigt s⸗Rhetz:

Meine Herten! Das Amendement des Grafen Ballestrem und Genofen kann ich nicht ohne einige Bemerkungen lassen, weil es ge⸗ wisse Gefahren involvirt. Ich mache zunächst darauf aufmerksam, daß den Landsturmpflichtigen wohl Rechte aber nicht Pflichten auf⸗ erlegt werden sollen; ferner, 2. nach dem Wortlaute der Landsturm, wenn er aufgeboten, aber noch nicht einbeordert ist, nach diesem Amendement bereits Familienunterstützungen beziehen müßte, ein Vor- theil, der keinem Landwehrmanne zu Theil wird, der selbstverständlich erst einberufen sein muß.

Perner muß ich noch hinzufügen, daß die von den Herren An— tragstellern ausgesprochene Besorgniß, wonach die 5§. 5, 6, 7 des Kriegsdienstgesetzes Anwendung finden sollen, keineswegs begründet ist. Es liegt lediglich in der Absicht, daß die Leute genau fowie jeder Ersatz⸗ Reservist II. Klasse der zur Stammrolle sich wieder anmelden muß in die militgirische Kontrole, und wenn sie einberufen sind, in die militairische Disziplin treten. Die Besorgniß scheint mir auch voll⸗ ständig heseitigt, weil der §. 5, des Näheren angiebt, was ver⸗ standen ist. .

Ich möchte deshalb bitten, daß das Amendement abgelehnt werde.

In der Diskussion über 5. 5 nahm der s elbe Bundes- bevollmächtigte nach dem Abg. v. Schorlemer⸗Alst das Wort:

Meine Herren! Dem eben von dem letzten Herrn Vorredner citirten Denkspruch Scharuhersts gegenüber möchte ich auf daz Gesetz vom 3. September 1814 verweisen, das an . Spitze den Satz stellt: „In einer gesetzmäßig organisirten Bewaffnung der Nasion liegt die sicherste Bürgschaft für einen dauernden Frieden.“ Hier in diesem Gesetz wird ein welterer Schritt in der gesetz mäßigen Organisation der Bewaffnung der Nation gethan.

Zunächst werde ich mich im allgemeinen aussprechen über den Standpunkt, den die verbündeten Regierungen dem 5.5 gegenüber einnehmen, und mir dann erlauben, auf die Ausführungen der beiden Herren Antragsteller näher einzugehen.

Wag die rechtliche oder die verfassungsmäßige Seite der Sache betrifft, so werde ich Sie damit nicht weiter behelligen; der §. 5, der hoffentlich angenommen werden wird, wird Lie bestehende Kontro— verse erledigen. In dem Bericht Ihrer Kommission auf Seite 9 ff. ist. die Auffassung der verbündeten Regierungen niedergelegt; sie ift früher und auch jetzt angefochten worden und ich glaube, daß ich nichts mehr anführen könnte, was geeignet wäre die Meinungen aufzuklären. Ich werde mich vielmehr bemühen, etwas zur Beruhigung der Ge— müther beizutragen, was bei der Tragweite, welche man diesem Pa. ragraphen heimißt, wohl am Orte sein möchte.

Man hat gesagt, daß dieses Landfturmgesetz gewissermaßen die Wiedergeburt des zweiten Aufgebots sei, und ist dabei ganz außer · ordentlich von der richtigen Auffassung abgewichen. Diefes Land— sturmgesetz soll einen Landsturm organisiren, der mit dem zweiten Aufgebot ungefähr so viel Aehnlichkeit hat wie der Tag mit der Nacht. Das zweite Aufgebot, meine Herren, beruhte auf einer ganz anderen Organisation, einen ganz anderen Gedanken. Es ist Ihnen bekannt, daß die ersten Gesetze bom Jahre 1813 nur die Landwehr und den Landsturm kannten, erst das Gesetz vom 3. September 1814 hat das zweite Aufgebot geschaffen, indem es die Mannschaft vom 353. bis, zum 39. Jahre dazu bestimmte. Die folgenden Gesetze, namentlich das vom Jahre 1815 und die Praxis haben illuftrirt, was man unter dem zweiten Aufgebot verstand. Dieses zweite Auf⸗ gebot, wie es bis zur Reorggnisation der Armee bestanden hat, war eine vollkommen organisirte Truppe, aus ausgebildeten Mannschaften bestehend, im Alter vom 33. bis 39 Lebengsahre, in analoger Weife, wie dies bei der Landwehr ersten Aufgebots der Fall war. Bei Mobilmachungen wurde die Landwehr zweiten Aufgebots mit Fer Landwehr ersten Aufgebot gleichzeitig einberufen und mußte ein⸗ berufen werden, weil die Landwehr ersten Aufgebots bestimmt war, ins Feld zu rücken, während die Landwehr zweiten Aufgebots die festen Plätze besetzte. Jetzt sind wir in einer ganz anderen Lage. Wir haben die große Zahl von 293 Besatzungs⸗Bataillonen. Diese Be⸗ satzungs⸗-Bataillone sind bestimmt, eine gewisse Zahl von Reserve⸗ Divissonen zu formiren und den Rest zur Beseßzung der Festungen herzugeben. Wir bedürfen also weder eines zweiten Aufgebots, noch eines Landsturms zu diesem Zweck. Für diese Besatzungs-Bataillone und in erster Linie für die, die bestimmt sind, die Reserve⸗Divisionen zu hilden, wollen wir keineswegs landsturmpflichlige Mannschaften zur Kompletirung haben. Gestatten Sie mir, ausgeinanderzufetzen, wie der Ersatz des Abgangs gedacht ist und stattfinden soll. In jedem Armee⸗Corps sind 2 Landwehr⸗-Ersatzbataillone formirt. In diese Landwehr -Ersatzbataillone werden Leute eingestellt, die ihrem Lebens— alter nach zur Landwehr gehören, aber augenblicklich infirm, d. h. krank oder zu schwach sind, und außerdem je 400 Mann aus der Er— satzreserve, welche der Landwehr angehsrt; aus diesen Bataillonen werden die im Felde stehenden Landwehrtruppen durch Nachersatz komplett erhalten. Wenn nun in 8. 5 festgesetzt ist, daß der Land sturm bestimmt sei, in Fällen außergewöhnlichen Bedarfs die Land—⸗ wehr zu ergänzen, so ist darunter nicht zu verstehen, und auch weder von den verbündeten Regierungen, noch von Ihrer Kommisston ver— standen worden, daß man aus dem großen Topf der . die sich beiläufig hemerkt nicht, wie Hr. von Schorlemmer meint, auf 3 - 400,099, sondern auf 2 Millionen Mann, nämlich auf 3x der Nation beziffern, ich sage, daß man aus diefen großen Topf beliebig die Landwehr zu ergänzen nicht verstanden hat, sondern man wird aus den Landwehr-Ersatzbataillonen den Ersatz nachschieben, und wenn es die Verhältnisse erfordern, eventuell aus den in der Heimath befindlichen Besetzungsbataillonen die Ver stärkung der Bataillone draußen vornehmen, natkärlich erst, wenn deren Ersatzbataillone er⸗ schöpft sind. Noch mache ich darauf gufmerksam, daß das nur in sinem sehr vorgeschrittenen Stadium eines Krieges geschehen könnte.

enn ingn aber die Landwehr⸗Besatzungsbataillone dauernd schwächen wollte, ohne ihnen selbst wieder Ersatz zuzuführen, so würde das mili⸗ tärisch sehr unverständig sein; wir müffen die Festungs⸗ Besatzungs⸗ bataillone vielmehr komplett erhalten, damit sie, wenn der Feind uns zurückgeworfen, und die Invasion droht, im Stande sind, die Verthei⸗ digung des Landes selbst wirksam zu übernehmen. Um dies zu er⸗ reichen, müssen diese Bataillone durch körperlich taugliche Mannschaf⸗ ten ergänzt werden, die entweder in ff ausgebildet werden, oder aber in Fällen dringenden Bedür Belagerung in wenigen Wochen oder vielleicht in wenigen Tagen be⸗ vorsteht, dann muß man auf ausgebildete Mannschaft zurũck⸗ greifen, Rekruten in eine Festung bringen, heißt nichts weiter thun, Ils sie zu einem Maffgere bestimmen, welches für die sofortige Ver⸗ theidigung nichts nützt.

Es ist, wie ich glaube nachgewiesen zu haben, die ,, daß wir mit diesem esetze das 2. Aufgebot wieder aufleben lassen wollen, a unbegründet; wir wollen Richts erreichen als das, was dies Gesetz mit klaren Worten sagt, wir wollen, wenn das Vater⸗ land sof ernst bedroht ist, daß eine feindliche Invafion bevorfteht, das Vaterland wirkfam vertheidigen können. Wir wollen nicht eine Maffe braver, patriotischer, aber für den Kampf unbrauchbare Leute zu⸗ sammenbringen, die ohne Organisation weiter Richts sind, als Ka= nonenfutter, sondern wir wollen unter Berückst tigung aller uns gün⸗ tigen Faktoren, unter Herausgabe von brauchbaren Waffen aus un- eren Depots eine möglichst schlagfertige Truppe schaffen, die ihrem

nisses, daß heißt, wenn

Berlin, Mittwoch, den 13. Jannar

Zwecke entspricht, und die dem Feinde mindesteng so viel Abbruch thut, wie ste selbst erleidet. Das hatte ich im Allgemeinen über das 2. Aufgebot und die Heranziehung der Landsturmpflichtigen zu sagen.

Ich komme nun zunächst auf die Aus lassungen des Herrn Schor⸗ lemer · Alst. Herr Schorlemer ⸗Alst hat deduzirt, daß dieses Gefetz, wenn Sie den 8. 5 annehmen, uns eine außererdentlich starke finan⸗ zielle Belastung in Aussicht stellt, er ist aber für seine Behauptung sede Spur eines Beweises schuldig geblieben; ich bin in der Lage, dem Hrn. v. Schorlemer ⸗Alst darauf zu antworten, daß auch nicht ein Silbergroschen Lasten daraus erwächst. Se lange die Leute auf dem Lande bei ihrer Arheit sind, wird kein Mensch auf den Gedanken kommen, Montirungsstücke für sie vorräthig zu halten; wir haben in zer That nicht daran gedacht, wir haben die Beschaffung von Er— kennungszeichen nicht einmal in Aussicht genommen. Die Waffen haben wir so wie so in den Depots; also eine Belastung findet nicht statt; ich stelle dies auf das Entschiedenste in Abrede.

Ferner meint Hr. v. Schorlemer-Alst, wir würden sofort in dem Mement der Mobilmachung des Landsturms bedürfen. Wir werden diesen nicht bedürfen. Sie haben bei der Berathung des Militär⸗ gesetzes so häufig und so viel darüber von allen Selten sprechen hören, daß wir, nachdem die Organisation durchgeführt ist, auf lange Zeit mit den erforderlichen Mannschaften versehen find, welche die Armeen brauchen. Die einzige Ausnahme, wo wir sie noch nicht in

genügender Zahl hahen, weil die Reorganisation noch eine junge ist,

ist die Spezialwaffe der Fuß Artillerie. Wohl aber können wir künftig einmal, wenn der Krieg nicht 7 Tage oder 7 Monate, sondern zwei oder drei Jahre dauert, was zu verhindern man nicht in der Hand hat, möglicherweise in die Lage kommen, von diesem Gesetze und in specie vom S§. 5 Gebrauch zu machen. Es ist zwar eg worden, daß dann, wenn die Noth käme, dann brauche man ein Gesetz. Gerade für diesen Fall der Noth muß man das Gesetz machen. In so schweren Zeiten soll erst recht Alles auf dem Recht bestehen und nicht auf der Willkür. Hr. von Schorlemer-Alst hat ein noch grausigeres Gespenst aus diesem Gesetz gemacht. Er hat behauptet, daß durch dies Gesetz, wie wir es zu machen im Begriff seien, ganz Europa in die Waffen gerufen werde; es werde in Waffen starren. Meine Herren! Wir thun als die Letzten den Schritt. Hrn. v. Schorlemer wird es wohl, bekannt sein, daß England sofort, als es erkannte, seine Landarmee reiche nicht aus, eine organisirte Miliz geschaffen hat, die viel weiter geht, als das, was mit diesem Gesetze je erreicht werden kann. Den Herren ist bekannt, daß Frankreich eine zwanzigjährige Dienftzeit angenommen hat, daß es neben seiner Feldäarmee mit der Organisation einer korrespondirenden Territorialarmree beschäftigt ist, die der Zahl und Organisation nach ungleich weiter geht. als das diesseitige Gesetz es in Aussicht nimmt. Ebenso hat Rußland seine Landwehr vollkommen organisirt, und wir werden Niemanden indu— ziren, dieses Gesetzes wegen einen Schritt weiter zu gehen.

Dann hat Herr von Schorlemer gemeint, der Brüsseler Kongreß habe sich mit dem vagen Begriff von auf Schußweite erkennbaren Abzeichen beschäftigt; er hätte besser gethan, lieber für die Abrüstung zu Jorgen; dann brauchte man dergleichen Dinge nicht. Ez geht aus dieser Aeußerung hervor, daß Herr v. Schorlemer. Alft die Konvention nicht gelesen hat; es steht nichts von Erkennbarkeit auf Sch ußweite darin; man hat diesen Ausdruck im Gesetze angenommen, weil er bei uns ein landläufiger ist. Es steht in der Brüsseler Konbention: uns marque oder signe destinctif fire et reconnaissable à distance, d. h. in einer gewissen Entfernung erkennbar. Aber man hat nicht an . daß das Abzeichen auf 2400 Schritt erkennbar ein soll.

Ferner hat Herr von Schorlemer hervorgehoben, daß in der Hand eines kühnen Staatsmannes dies Landsturmgesetz eine so for⸗ midable Armee herbeizuführen im Stande wäre, daß ez ihn verleiten würde, eine äußerst offenstve Politik zu treiben. Ich nehme nicht An⸗ stand, dem Landsturm alle Ehre angedeihen zu laffen, ich erwarte sehr viel von ihm, wenn er zweckmäßig organisirt, richtig und im entschei⸗ denden Moment verwendet wird; aber um eine Offenstvpolitit zu treiben, dazu ist er nicht geeignet.

Das eigene Resums des Herrn Abg., Schorlemer spricht es aus, er erkenne in dem durch dies Gesetz geschaffenen Landsturm eine Ver mehrung des aktiven Heeresstandes. Meine Herren, ich halte, nach— dem wie ich mich ausgesprochen habe, nicht mehr für erforderlich, das zu widerlegen. Da kein Mann mehr in der Friedensarmee ein—⸗ gestellt werden soll, so wird selbstverständlich auch der aktive Heeres⸗ cktand nicht vermehrt.

Was den Militarismus anbetrifft, so glaube ich, kann ich auch hier von einer Erwiderung absehen. Durch eine vom Reich durch seine gesetzlichen Faktoren wohlgeordnete Organisation ist eben ein gesetzlicher Zustand, nicht ein Militarismus geschaffen.

Was die Ausführungen des Herrn Abg. Duncker anbetrifft, so erlaube ich mir, mit den beiden Amendements in der Hand darauf zu erwidern. Beide Amendements sind im . und Ganzen konform, beide wollen, daß die Worte: rin der Regel“ herausgestrichen werden, d. h. daß der Landsturm prinzipiell immer in besondern Ab⸗ theilungen formirt werden soll.

Ferner wollen beide Herren das Alinea 2 und 3 gestrichen wissen, d. h. der Landsturm darf nicht zur Ergänzung oder Kompletirung der Landwehr herangezogen werden; nur hat der Herr Abg. Duncker noch einen kleinen Zusatz gemacht, indem er im Eingange fordert: Der Landsturmpflichtige als solcher solle überhaupt ein erkennbares Äb— zeichen tragen, gewissermaßen als Viatikum auf seinem neu be⸗ gonnenen militärischen Wege. Ich möchte Hrn. Duncker bitten, davon Abstand zu nehmen. Das Jahr 1813 hat den Landsturm und die Landwehr geschaffen nnd für zweckmäßig gehalten, ihnen dasselbe Zeichen zu geben, das Laudwehrkreuz. Ich wüßte keinen Grund, weswegen man nun dem Landsturm noch ein besonderes Kreuz oder Zeichen geben soll, damit er nicht mit der Landwehr verwechselt werde. Einen ma—⸗ teriellen Nutzen hat es gewiß nicht, und einem Institut, welches wie die Landwehr und der Landsturm gewohnt sind, sich doch mindestens als verwandt anzusehen, wird es mehr entsprechen, wenn man es bein Alten läßt, das heißt, ihnen ein gleiches Zeichen giebt.

Was die Formation in besondere Abtheilungen betrifft, so halte ich es im Interesse des Zweckes und der n ff selbst nicht für zweckmäßig, dies als unumstößliche Regel festzustellen. Nehmen wir an, wir hätten nicht genügend qualifizirte Offiziere und die Landwehr—⸗ Bezirksbataillone in ö bereits sehr geschwächt. Eg han⸗ delt sich darum, eine Verstärkung der Besatzung r Würde es nun militärisch vernünftig sein, die Mannschaft ohne Offi· ziere, ohne feste Organisgtion in die betreffende Festung hineinzulegen und weil das Gesetz es bestimmt, in besondere Abtheilungen zu for miren, während man die 2 oder 390 Mann, welche erforderlich, zweck= mäßig in das betreffende ,, einstellen kann, ihre Dienste wirksam macht und ihnen die Vortheile zuwendet, die . eine verstän-⸗ dige Organisation und Führung vor dem Feinde ihnen zufallen können? Gewiß nicht! Was würde jene Isolirung denn aber im Sinne des Geistes des Landsturmes bedeuten? Den terifft sie jedenfalls nicht. Der Landsturm ist recht eigentlich da, um das Land im letzten Mo—⸗ ment zu vertheidigen. Wenn nun in den festen Plätzen, den letzten Bollwerken der Vertheidigung der Landsturm einmal herangezogen ist, warum soll er dann die Vertheidigung nicht in enger Gemein⸗ n., mit den betreffenden Truppen vornehmen, warum besonders

ormirt sein! wird ihm dadurch vielleicht ein Nachtheil, eine Unbisl zugefügt? Im Gegentheill Nehmen Sie, bitte, einmal den Fall ans Sie haben organisirte Artillerie Compagnien und, eine Zahl von Landstürmern in derselben 3 Mit je nen Compagnien könnten Sie die Leute ganz vortreff⸗

1875.

lich verwenden. Disponible. Artillerie⸗Offtziere haben Sie gewiß nicht, und nun denken Sie sich die Landstärmer in besondere Abthei⸗ lungen ohne Offiziere formirt. In den Kompagnien werden fle vom größten Nutzen sein, isolirt dagegen zu Schanden geschossen, ohne der BVertheidigung zu helfen. Ohne intelligente Leitung ist Artillerie des Landsturms nicht zu gebrauchen! Sie würden den Dienst dieser Leute unnütz machen, ihr Leben und ihre Existenz aber auf das Spiel setzen. kann nur dringend bitten, daß Sie die Worse: in der Regel“ stehen lassen, und den §. 5, der wahrlich nicht ohne schwere Wehen geboren ist, annehmen und dadurch der Sache ein gedeihliches Ende geben wollen, denn wir haben beim besten Wülen und allseiti⸗ gen Entgegenkommen nichts Besseres zu Stande zu bringen vermocht. Pr. von Schorlemer hat dann endlich noch die Worte: „verwend⸗ bare Mannschaften der Ersatzreserve“ besonders bemängelt und ihnen einen absonderlichen Sinn unterlegen wollen. Das muß ich noch aufklären. Es liegt wiederum in der gesunden militärischen Vernunft, daß man die Leute für die Zwecke, wozu man sie nöthig hat, auch heraussuchen muß. Ich srage: würde es wohl zu verantworten sein, zu einer Zeit, wo man vielleicht in 43 Stunden das Gewehr in die Hand nehmen und sich schlagen muß, aste Ersatzreservisten, die nie ein Gewehr in der Hand gehabt haben, einzubeordern und für nichts und wider nichtz aus ihren heimathlichen Verhaͤltniffen heraus zureißen? Gewiß nicht. Man wird in solchem Moment auf ausgebildete Mann- schaften zurückgreifen müssen. Wenn eg sich aber darum handelt, zu Schanzarbeiten und anderen Diensten Leute einzubeordern, dann würde es höchst unverständig sein, alte Männer, weil ste aktiv gedient haben, zu nehmen und die jungen Arbeitskräfte feiern zu lafsen. Es liegt keineswegs in der Absicht, hier eine Prägravation der schon gedienten Leute über das Maß des unerläßlich Nothwendigen eintreten zu lassen. Muß mit diesem Maße aber einmal gemeffen werden, dann darf man nicht davor zurückschrecken, es zu thun; es würde eine grobe Unwahr⸗ heit jein, wenn ich erklären wollte, wir würden unter allen Umständen lediglich nach den Jahresklassen die ausgebildeten Leute und die Ersatz reserve heranziehen, selbst fuͤr Zwecke, wo letztere garnicht zu gebran⸗ chen sind. Das werden Sie auch von keiner einsichtsvollen . leitung erwarten. Ich kann nur bitten, daß Sie die Amendements ablehnen und die Anträge Ihrer Kommisston zu den Ihrigen machen wollen.

Die Rede des Königlich bayerischen Justiz⸗Ministers Dr. von Fäustzle aus der gestrigen Sitzung des Reichstags, die uns bei 9 . Blatts noch nicht vorliegt, werden wir morgen ver— öffentlichen.

In der Sitzung der Bankgesetzkommission am 10. Ja nuar wurde §. 38 ohne Debatte einstimmig genehmigt. Zu 5. 39 erhoben sich Bedenken, daß die Fassung des Paragraphen zu dem Mißverständniß Anlaß geben könnte, als ob Stillschweigen nur über einzelne Geschäfte, nicht aber über allgemeine Geschäftsdispositionen, z. B. Beschlüsse über Diskontoerhöhungen, zu bewahren fei. Man ließ jedoch das Bedenken fallen. Zu §. 40 wurde auf Antrag des Abg. Dr. Lasker beschlossen, zwei neue Nummern hinzuzufügen, wo⸗ nach im Statut geregelt werden sollen die Mitwirkung der Antheilz⸗ eigner bei Vermehrung des Grundkapitals, sowie die Bedingungen des Ankaufs von Effekten für fremde Rechnung. Zu 5. 41 erhob sich eine sehr lebhafte Debatte über die Betheiligung des Reichstags an der Verlängerung, der Konzession der Reichsbank; während der Abg. Dickert eine Mitwirkung des Reichstags bei der Kündigung be— antragte, wünschte der Abg. Dr. Lasker die Mitwirkung des Reicht tags zur Verlängerung der Konzession. Der Abg. Dr. Braun bean⸗ tragte, daß die Kündigung auf Antrag des Reichstages zu erfolgen habe, und Abg. Dr. Bamberger, die Konzession mit dem 1. Januar 1891 erlöschen zu lassen. Der letztere Antrag wurde schließlich angenom- men, und wurde auf Antrag des Abg. Dr. Lasker sodann ein beson⸗ derer Paragraph angenommen, welcher den 2. Theil des 5§. 41 (Rechte des Reichs bei Auflösung der Bank) enthält.

Am 11. d. M. Abends gte die Kommission die Debatte über

5. 44 fort. §. 44 giebt die Bedingungen an, unter welchen die hin⸗ sichtlich der Privatnotenbanken vorgeschlagenen beschränkenden Bestim- mungen keine Anwendung finden sollen. Dagegen stellte der Abg. Dr. Bamberger in Form eines Zusatzes zu §. 7, welcher die Geschäfte bezeichnet, die den Notenbanken nicht gestatket sind, folgenden prinzi⸗ piellen Antrag: „§. J. Die Banken, welche Noten ausgeben, er⸗ langen durch gegenwärtiges Gesetz mit der Gestattung des Umlauf ihrer Roten zugleich die Befugniß, im gesammten Reichs ebiete durch Zweiganstalten, Agenturen oder stille Betheiligung Bankgeschäfte zu betreiben. Dagegen ist ihnen untersagt u. s. w. wie 8§. 7 der Vor- lage)“. Dieser Antrag wurde mit 14 gegen? Stimmen abgelehnt; hiernach auch die sämmtlichen Bambergerschen Anträge zu 8. 44 und der dazugehörige, vom Abg. v. Varnbuler gestellte, alsdann zurück— gezogene und vom Abg. Braun wieder aufgenommene Antrag: „§. 7: Ihre (der Banken) Befugniß zur Ausgabe von Banknoten erlischt, wenn der Termin ihres Privilegiums nicht ö. abläuft, mit dem 1. Ja⸗ nuar 1891, ohne daß ihnen ein Anspruch auf irgend welche Entschä—⸗ digung zustände.“ Es, wurden alädann Einleitung und Nr. 1 und 2 des 5. 44 beinahe einstimmig angenommen. Dieselben lauten: „Die be⸗ schränkenden Bestimmungen des §. 43 finden auf diejenigen Banken keine Anwendung, welche bis zum 1. Januar 1876 folgende Voraussetzungen er⸗ füllen: 1) die Bank darf ihre Betriebsmittel nur in den im 5. 14 unter 1 bis 4 bezeichneten Geschäften, und zwar zu 4, höchstens bis zur Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Bank und der Reserven anlegen. Sie hat jeweilig den Prozentsatz öffentlich bekannt zu machen, u welchem sie diskontirt oder zinsbare Darlehne gewährt; sie hat 3 den Stand ihrer Aktiva und Passiva vom 8., 15., 22. und letzten jeden Monats nach den im §. 8 für die Monatsbilanzen ge= troffenen Bestimmungen aufzustellen und spätestens an dem darauf folgenden fünften Tage auf die im §. S vorgeschriebene Weise zu veröffent⸗ lichen. 2) Die Bank legt von dem sich jährlich über das Maß von 48* des Grundkapitals hinaus ergebenden Reingewinn jährlich min⸗ destens 20 so lange zur Ansammlung eines Reservefonds zurück, als der letztere nicht ein Viertheil des Grundkapitals beträgt“ Nr. 3 lautet: „Die Bank verpflichtet sich, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlichen Banknoten jederzeit mindestens ein Drittheil in coursfähigem deutschem Gelde, eichskassenscheinen oder in Gold in Barren oder 4 Münzen, das Pfund fein zu 1391 Mark gerechnet, und den Rest in diskontirten Wechseln, welche eine Verfall⸗ zeit von höchstens drei Monaten haben und aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, in ihren Kassen als Deckung bereit zu halten. Hierzu wur⸗ den von den Abgeordneten Dr. Lasker und Sonnemann Anträge wegen der Deckung der Depositen gestellt, vom Abg. Schröder . Erhöhung der 3 Deckung auf ig beantragt. Jedoch wurden alle An= träge abgelehnt und Nr. 3 unverändert angenommen. Heut wird die Kommission die Berathungen zi Ende führen, und sindet deshalb heut keine Plenarsitzung des Reichstags statt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Am 18. d. Mts', Abends 8 Uhr, wird zur Eröffnung des neuen Unterrichtskursus in der Stolze chen Sten raphie im Hörsagl Nr. 1 Der Königlichen Gewerbe⸗Akademie, Klosterstraße S6, ein allgemeiner Vortrag über das Wesen der Stenographie abge— halten werden, zu welchem der unentgeltliche Eintritt auch 22 en sich für Stenographie interessirenden Personen gestattet t wel 6 nicht im Besitz der für den Kurfus selbst erforderlichen Eintritts. karten besinden.