des gedachten Gesetzes strafb ar. Dem Pfarrverweser K. wurde das . zu A. provisorisch übertragen, in welchem er geistliche Amtshandlungen auch dann vornahm, nachdem er vom Ober⸗Präsidenten benachrichtigt worden, daß das Zwangs⸗ verfahren behufs Wiederbesetzung der Stelle (3. 18, Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1873) eingeleitet sei. Wegen Verletzung des 5. 23 des gedachten Gesetzes angeklagt, wurde derselbe in zweiter Instanz verurtheilt, indem der Appellationsrichter von der Rechts anschauung ausging, daß ein Pfarramt überhaupt nur dauernd wieder besetzt werden könne durch Bestellung eines Pfarrers, und daß deshalb auch nur eine definitive Bestellung zum Pfarrer einen Geistlichen zu einem im Sinne der §§. 18 und 23 dauernd angestellten Pfarrer machen könne. Dieser Anschauung schloß sich auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten das Ober⸗ Tribunal an, indem es ausführte: Die ö II und 23 des Ge⸗ setzes vom 11. Mai 1873 geben zunächst ihrem Wortlaute nach keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß unter einem nicht dauernd verwalteten Amte nur ein jederzeit widerrufliches Amt ver⸗ standen worden sei; im Gegentheil weifen die Ausdrücke „dauernd zu besetzen und „Wiederbesetzung der Stelle“ darauf hin, daß unter einer dauernden Anstellung nur eine definitive Verleihung der Stelle, und mithin unter einer nicht dauernden Verwaltung nicht blos eine jederzeit widerrufliche, sondern eine jede provisorische Verleihung. ohne Rücksicht auf ihre beliebige Wiederruflichkeit gemeint sei. Das Gegentheil ergiebt sich auch nicht aus den Motiven zu 8. 23. Die in denselben mehrfach vorkommenden Ausdrücke „Wieder⸗ besetzung der Pfarrstellen und „Pfarrbesetzungsrecht“ weisen darauf hin, daß der Gesetzgeber eine definitive Besetzung der Pfarrstellen erzwingen wollte, ohne welche auch der aus⸗ gesprochene Zweck zu verhüten, daß die Geistlichen auch in ihrer äußeren Existenz in völlige Abhängig- keit von den geistlichen Oberen gerathen, nicht voll⸗ ständig erreicht werden konnte.
— Unter den als unanbringlich in den Händen der Post verbleibenden Briefen und Postkarten finden sich nicht wenige, die ohne Adresse in die Briefkasten eingelegt worden sind. Die gleiche Wahrnehmung wird auch in anderen Ländern ge— macht, und es sind z. B. in England im letzten Jahre nicht weniger als 12,000 solcher Briefe verunglückt. Diese Zahlen geben eine annähernde Vorstellung der Summe von Störungen und Nachtheilen aller Art für die betroffenen Interessenten; sie sind zugleich ein Beweis für die Grundlosigkeit vieler Beschwer⸗ den uber Briefbeförderung. Es ist eine alte Regel, die Adressen der Briefe nicht einmal, sondern zweimal zu lesen, ehe man sie der Post übergiebt. Die neueste Erfahrung fügt das weitere Gebot hinzu, bei Postkarten unter allen Umständen zu nächst die Vorderseite mit der Adresse, und dann erst die Rückseite zu beschreiben.
— Der General⸗Feldmarschall Herwarth von Bitten⸗ feld ist von Coblenz hier eingetroffen und im British⸗-Hotel abgestiegen.
— Der Generäl⸗Major Freiherr von Los, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, hat sich mit kurzem Urlaub nach Trachenberg begeben.
— Der Magistrat von Berlin macht jetzt bekannt, daß durch Beschluß der Kommunalbehörden vom 29. Dezember v. J. resp. 8. Januar d. J. die Quote der für das Jahr 1875 zur Er—⸗ hebung kommenden Gemeinde⸗Sinkommensteuer auf 80 Prozent der Normalsteuersätze festgesetzt worden ist. Die Ein⸗ ziehung der Gemeinde⸗Einkommensteuer erfolgt in Quartalraten von 20 Prozent der Normalsteuersätze, und ist jede Quartals⸗ rate am 1. des betreffenden Quartals fällig.
— Die Stadtverordnetenversammlung beschloß in ihrer ge⸗ strigen Sitzung auf Antrag von 20 Mitgliedern beider Par⸗ teien einstimmig, dem bisherigen Stadtverordnetenvorsteher Koch⸗ hann in Anerkennung seiner Verdienste um die Stadtgemeinde das Ehrenbürgerrecht der Stadt Berlin zu verleihen.
— Die in London gebaute deutsche Panzerfregatte „Kai⸗ ser“ hat, wie „W. T. B.“ meldet, am 13. d. M. das Trocken⸗ dock an der Themse verlassen, und wird die für dieselbe be— stimmte Bemannung demnächst in London erwartet.
— Wie die „K. Z.“ mittheilt, ist von dem belgischen Ge⸗ sandten, Baron von Nothomb, bereits ein zweites Schreiben vom 30. Dezember aus Kairo eingetroffen, wohin derselbe zurück⸗ gekehrt war. Er wollte sich noch nach der Meerenge von Suez begeben. Man erwartet hier seine Ruͤckkehr binnen 14 Tagen.
Po sen, 15. Januar. (W. T. B.) Der katholische Geist⸗ liche, Seminar⸗Direktor Kubowitz in Exin ist in Folge einer gegen ihn eingeleiteten Disziplinaruntersuchung, wie die „Posener Zeitung“ meldet, seines Amtes entsetzt worden.
Breslau, 14. Januar. (W. T. B.) Der Minister der geistlichen ꝛ. Angelegenheiten Dr. Falk ist zur Theilnahme an der fünfzigjährigen Jubelfeier seines Oheims, des Kreisgerichts⸗ Direktors Geheimen Justiz⸗Raths Wachler, hier eingetroffen, reist aber schon mit dem Nachtschnellzuge wieder nach Berlin zurück.
Cöln, 14. Januar. (W. T. B.) In der heute Abend statt⸗ gehabten Sitzung der Stadtverordneten wurde der Ober⸗Bürger⸗ meister Becker von Dortmund mit 17 gegen 12 Stimmen, welche auf Nieperdink fielen, zum Ob er⸗Bürgermeister von Cöln gewählt.
Sachsen. Dresden, 14. Januar. (Dr. J.) Bei Ihren Königlichen Majestäten hat gestern Abend der zweite Hofball (Kammerball) stattgefunden, zu welchem auch der Großherzog und die Großherzogin von Toskana mit der Erzherzogin An—⸗ toinette, Prinz und Prinzessin Georg, Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin und die verw. Fürstin Reuß j. L. erschienen waren. .
— Heute Vormittag wurde in der katholischen Hofkirche für den verstorbenen Bischof Forwerk ein feierliches Reguiem ab⸗ gehalten, welchem der König und die Königin, die Königin Marie und der Prinz und die Prinzessin Georg beiwohnten. Unter den zahlreich anwesenden Andächtigen befanden sich auch die am hiesigen Königlichen Hofe beglaubigten Gesandten Oester— reichs und Bayerns, Frhr. v. Franckenstein und Frhr. v. Gasser. Seitens der Königlichen musikalischen Kapelle kam das Requiem von Mozart zur Aufführung.
Württemberg. Stuttgart, 12. Januar. Der König hat unter dem 8. Januar den Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen unter die Großkreuze des Ordens der Württem⸗ bergischen Krone aufgenommen.
— Auf nächsten Montag, den 18. Januar, ist der volle ständische Ausschuß behufs der Vornahme der Steuer⸗Ver⸗ wendungsprüfung vom Etatsjahr 1872, 73 einberufen.
— Das Centralcomitèé, an dessen Spitze Herzog Eugen steht, hat auch an die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes in der österreichischungarischen Monarchie einen Aufruf zur Betheili⸗ gung an dem fünften deutschen Bundesschießen im Sommer 1875 ergehen lassen.
Baden. (Karlsr. Ztg. Am 11. d. M. fand vor der Strafkammer in Offenburg die dritte Verhandlung gegen Neupriester wegen unbefugter Ausübung kirchlicher Funktionen statt. Am 21. Dezember v. J. waren die Neupriester Cornel Wasmer von Furtwangen, Alois Oberle von Unterwangen, z. 3. in Wolfach, und Max Heilbock, z. 3. in Bühlerthal, frei⸗ gesprochen worden; dasselbe Erkenntniß erging in der Straf⸗ kammersitzung vom 4. d. M. gegen den zum zweiten Male an⸗ geklagten Cornel Wasmer und den Neupriester Rudolf Tritschler in Marlen, indem auch für diese Freisprechung erfolgte. In der Sitzung vom 11. jedoch wurden die angeklagten Neupriester Alois Oberle von Oberwolfach, Carl Thoma von Urloffen und Anton Freund wegen unbefugter Ausübung kirchlicher Funktionen verurtheilt, und zwar die beiden Letzteren zu einer Geldstrafe von 190 Mark, der Erstere — schon am 21. Dezember v. J. in gleicher Sache angeklagt — zu einer Geldstrafe von 200 Mark. Nur in der ersten Sitzung — 21. Dezember v. J. — erschien der Vertheidiger Anwalt Marbe; am 4. und 11. führten die Angeklagten ihre Sache selbst.
— Das Organ der katholischen Reformbewegung, der „Deutsche Merkur“, giebt in seiner neuesten Nummer über die altkatholische Pastoration in Baden folgende Uebersicht: 3 anerkannte altkatholische Parochien mit angestellten Pfarrern sind es 14, worunter die größeren Constanz, Heidel⸗ berg, Pforzheim und Waldshut; von diesen 14 Gemeinden haben 8 selbständige Pfründen, und 6 stehen im Mitgenuß mit der römischen Kirche. Von mehreren Gesuchen um staatliche Geneh⸗ migung steht noch die Entscheidung bevor. Außer den aner— kannten bestehen noch Gemeinden und Vereine, die eigene Seel⸗ sorge, wie Baden⸗Baden, Karlsruhe, Freiburg, oder die eine periodische Pastoration haben, wie Offenburg, Mannheim 2c.
Gessen. Darmstadt, 13. Januar. Bei der Bei⸗ setzung der Leiche des Kurfürsten von Hessen war der Groß⸗ herzog durch den Prinzen Wilhelm vertreten.
— Das soeben ausgegebene „Regierungs⸗Blatt“ enthält das Gesetz über das Civildiener-Wittwen⸗Institut, wo⸗ nach die im Art. 11 des Gesetzes vom 22. Januar 1861 nor⸗ mirten Pensionen der Wittwen und Waisen um ein Viertheil erhöht und gleichzeitig in der Mark-⸗Währung ausgedrückt sind, und zwar mit der Wirkung vom 1. Januar 1873 ab. Ferner das Gesetz über die Theilnahme der Civilbeamten an Erwerbs⸗ Genossenschaften nach Analogie des Reichs-Beamten⸗ und bezw. des preußischen Gesetzes gleichen Betreffs.
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 14. Januar. Der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin haben sich heute zu einem mehrtägigen Besuch an den Herzoglichen Hof nach Altenburg begeben.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 14. Januar. Das Mi⸗ nisterium des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern veröffentlicht in der „Wien. Ztg.“ die bis 15. Dezember 1874 richtig gestellte Uebersicht der Kaiserl. und Königl. österreichisch-ungari⸗ schen Kon sularämter in sämmtlichen fremden Staaten.
Im Deutschen Reich fungiren hiernach folgende Konsuln:
J. Baden. Konsulat in Karlsruhe, Joseph Bielefeld, Konsul. Konsulat in Mannheim, Karl Ladenburg, Konsul.
II. Bremen. General⸗Konsulat in Bremen, Ludwig Gott⸗ fried Dyes, General⸗Konsul.
III. Hamburg. General⸗Konsulat in Hamburg, C. t. Baron Westenholz, General⸗Konsul. — Untergeordnete Aem⸗ ter: Vize⸗Konsulat in Altona, G. H. Sieveking, Vize⸗Konsul. Vize⸗Konsulat in Harburg, F. Beste, Vize⸗Konsul. Konsular⸗ Agentie in Cuxhaven, F. E. Glocke, Konsular⸗Agent. Kon⸗ sular⸗Agentie in Geestemünde, Hermann Beurmann, Kon⸗ sular⸗Agent.
IV. Hessen. General-Konsulat in Darmstadt (unbesetzt).
. Lübeck. Konsulat in Lübeck, J. Fehling, Konsul.
VI. Preußen. General⸗Konsulat in Berlin, Louis Ra⸗ vens, General⸗Konsul. Konsulat in Danzig, Karl Drago⸗ ritsch, General⸗Konsul ad pers.; Konsulat in Königsberg, Christ. Lud. Oehlmann, Konsul. Konsulat in Stettin, Cduard Lübecke, Konsul. — Untergeordnetes Amt: Konsular⸗Agentie in Swinemünde, Heinrich Adermann, Konsular⸗Agent. — General⸗Konsulat in Frankfurt a. M., Karl W. Baron von Rothschild, General⸗K⸗onsul; Konsulat in Leer, Hermann J. Klopp, Konsul. Konsular⸗Agentie in Kiel, Ferdinand Mohr, Konsular⸗Agent. General⸗Konsulat in Cöln, Eduard Oppenheim, General⸗Konsul. Konsulat in Breslau, Dr. Phi⸗ lipp Isaak Cohn, Konsul.
VII. Sach sen. General⸗Konsulat in Leipzig, Joseph Ritter v. Grüner, Ministerial⸗Rath und General⸗Konsul.
VIII. Württemberg. Konsulat in Stuttgart, Theodor Dreifuß, Konsul.
— Der Kaiser hat den vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Termins zur Durchführung des Schlachthauszwanges in den Vororten Wiens, sanktionirt.
Pest, 13. Januar. Wie die „Pester Correspondenz“ meldet, wurde in der heutigen Ministerkonferenz unter Vorsitz des Kaisers, welcher außer den gemeinsamen Ministern auch Bitto und Szende sowie Fürst Anersperg und Minister Horst bei⸗ wohnten, die Militärbequartierungsfrage besprochen.
— In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde Iranyi's Beschlußantrag, der Finanz⸗Minister sei zur Be⸗ richterstattung über die Rektifizirung des Grundsteuerkatasters an⸗ zuweisen, vom Antragsteller motivirt. Nachdem Ghyezy die Un⸗ thunlichkeit des Verlangens und die Ueberflüssigkeit spezieller Ausweise nachgewiesen hatte, beschloß das Haus, den Antrag nicht zur Verhandlung zuzulassen.
Agram, 13. Januar. In der heutigen Landtags⸗ Sitzung verlangte in Fortsetzung der Spezialdebatte über die Abänderung der Wahlordnung Makanec das passive Wahlrecht für Dalmatien und die Grenze. Der Antrag wurde abgelehnt. Ein Amendement Jakies, den pensionirten Offizieren und den Beamten der Erwerbsgesellschaften das Stimmrecht zu verleihen, wurde angenommen. Ein Antrag Mrazovies auf Erniedrigung des Census wurde nach erregten Debatten abgelehnt und hierauf der Entwurf in der Spezialdebatte erledigt.
Schweiz. Bern, 11. Januar. Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung die Enthebung des Hrn. Alphons Mon in von seinem Posten als schweizerischer Konsul in Moskau beschlossen. Bis für ihn ein Nachfolger ernannt sein wird, sind
die Geschäfte des Konsuls dem General⸗Konsul in St. Petersburg,
Herrn P. Duval übergeben worden.
Niederlande. Haag, 14. Januar. (W. T. B.) Die Regierung erhielt Nachrichten aus Atchin vom 9. d. M., wonach 9 Befestigungswerke der Eingebornen bei Long⸗ battah von den niederländischen Truppen genommen wor⸗ den sind. Die Niederländer hatten 21 Todte und 65 Ver⸗ wundete, der Feind ließ 171 Todte auf dem Platze. Das niederländische Geschwader war am 2. d. M. nach der West⸗ küste abgegangen. Die Partei des Radja von Pedir hatte die Unterwerfung angeboten.
Großbritannien und Irland. London, 13. Januar. Die Vorschriften für die Befahrung der Meere sollen, wie der „Globe“ erfährt, demnächst in ernstliche Er⸗ wägung gezogen werden. Vertreter des Trinity⸗House, der Ad⸗ miralität und des Handelsamts werden zu einer Konferenz über diese wichtige Frage zusammentreten und Beschlüsse über die projektirten Veränderungen fassen.
— Großbritanniens Staatseinnahmen vom 1. April 1874 bis zum 9. d. Mts. betrugen amtlichen Ausweisen zufolge 53,199,606 Lstrl. gegen 54,307,608 Lstrl. in der kor⸗ respondirenden Periode des vorhergehenden Finanzjahres und die Ausgaben im gleichen Zeitraume 59,637,948 Lstrl. gegen 62,235,068 Lstrl. im Jahre vorher. Die Bilanz des Schatzam⸗ tes in der Bank von England bezifferte sich am 9. ds. auf 1,705, 304 Lstrl.
— 15. Januar. (W. T. B.) Die Zeitungen veröffentlichen eine Zuschrift Gladstone's, in welcher derselbe seinen Ent⸗ schluß, von der Führerschaft der liberalen Partei zurückzutreten, anzeigt und motivirt. Den von ihm jederzeit hochgehaltenen Prinzipien werde er nach wie vor treu bleiben.
Frankreich. Paris, 14. Januar. (W. T. B.) Die Abtheilungen der Nationalversammlung haben eine aus 15 Mitgliedern bestehende Kommission gewählt, welche eine Untersuchung der Vorgänge bei der Wahl des (bonapartistischen) Deputirten de Bourgoing im Departement de la Niépre vornehmen soll. Sämmtliche Kommissionsmitglie⸗ der, mit Ausnahme eines einzigen, beabsichtigen indeß, die Untersuchung nicht auf den Fall Bourgoing zu beschränken, sondern auf alle bonapartistischen Umtriebe überhaupt auszu⸗ dehnen.
Versailles, 14. Januar. (W. T. B.) National⸗ versammlung. Bei Weiterberathung des Gesetzes über die Cadres der Armee wurde heute mit 345 gegen 332 Stim⸗ men beschlossen, daß das Bataillon künftig aus 4 Compagnien bestehen, und daß jede Compagnie zwei Kapitäns erhalten soll. Der Kriegs⸗Minister erklärte, daß die beschlossene Umformation in kürzester Frist ausgeführt werden könne. Die Berathung des Gesetzes wird morgen fortgesetzt.
— Bei der heutigen Sitzung der Abtheilungen der National versammlung machte der Justiz-Minister die Mit⸗ theilung, daß die gerichtliche Untersuchung wegen der Vorgänge bei der Deputirtenwahl im Departement de la Nievre auf alle Departements des Landes ausgedehnt worden sei, aber nicht den geringsten Anhalt dafür ergeben habe, daß für die gedachte Wahl ein bonapartistisches Cirkular erlassen worden sei. Gleicher⸗ maßen unbegründet sei es, daß ein bonapartisches Comité de comptabilité in Paris Einfluß auf die Departements ausübe. In den Departements habe die Existenz keines einzigen bona⸗ partistischen Comitès konstatirt werden können. Der Minister erklärte ferner, daß er gegen die Einsetzung einer parlamentari⸗ schen Untersuchungs⸗Kommission (s. unter Paris) nichts einzu⸗ wenden habe, vorausgesetzt, daß dieselbe gegen die anerkannten Grundsätze über Scheidung der gesetzgebenden von der richter⸗ lichen Gewalt nicht verstoße.
Spanien. Madrid, 14. Januar. (W. T. B. Der König Alfons ist heute hier eingetroffen und von den Mit⸗ gliedern der Regierung und den Civil⸗ und Militärbehörden empfangen worden. Auf dem Wege zum Königlichen Schlosse wurde der König von den enthusiastischen Kundgebungen der
Bevölkerung begleitet.
— Die „Gaceta“ veröffentlicht das Rundschreiben des Justiz und Gnaden⸗-Ministers an den Episkopat. Dasselbe lautet nach der „Allg. Ztg.“:
„Nachdem das Regentschafts⸗Ministerium gebildet ist, habe ich in amtlicher Weise das glückliche Ereigniß zu Ihrer Kenntniß bringen zu sollen geglaubt, welchem dieses Ministerium seinen Ursprung ver⸗ dankt. In den Beziehungen der katholischen Staaten zur Kirche kann das, was für die ersteren ein glückliches Ereigniß ist, nicht ermangeln, ein solches auch für die letztere zu sein. Wenn die Kirche mit der spanischen Nation die zahllosen Leiden in Folge der politischen Um— wälzungen empfunden hat, so darf die Kirche mit der Thronbestei⸗ gung eines erlauchten Fürsten, der katholisch, wie es seine erhabenen Vorgänger gewesen, und der entschlossen ist, mit allen in seine Macht gestellten Mitteln die erlittenen Lei⸗ den wieder gut zu machen, auf bessere und glücklichere Tage hoffen. Die Ausrufung unseres Königs Don Alfonso XII., welche eben dieser Unordnung ein Ende macht, wird der Ausgangspunkt einer neuen Aera sein, während welcher man die guten Beziehungen zu dem ge⸗ meinsamen Vater aller Gläubigen zurückkehren sehen wird, Bezie—⸗ hungen, welche leider durch die Ungerechtigkeiten und die Ausschreitun—⸗ gen der letzten Zeiten unterbrochen worden sind. Der Staat wird in allem, was die Feststellung der gegenseitigen Beziehungen betrifft, mit der Einholung des Rathes der weisen Prälaten und in Uebereinstim⸗ mung mit dem heiligen Stuhle handeln und der Kirche und ihren Dienern den ganzen Schutz leihen, welcher ihnen von Seiten einer so eminent katholischen Nation, wie der unsrigen, zukommt. Deshalb zählt die Regierung auf Ihre kräftige Mitwirkung und auf die Ihrer würdigen Amtsbrüter im Episkopate; ste zählt ebenso auf die Unter⸗ stützung der großen Körperschaften des Staates und auf den Bei— stand der guten Katholiken. Ich empfinde die lebhafteste Freude Ihnen die glückliche Nachricht von dem heilbringenden Wechsel mit⸗ utheilen der in unserer Lage eingetreten ist und uns glücklichere Tage h die Nation und eine günstigere Aera für die Kirche zu hoffen ge— stattet. Gott erhalte Sie lange Jahre!
Madrid, 2. Januar 1875. Francisco Cärdenas.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. Januar. In der Ersten Kammer des Reichstags erschienen in diesem Jahre 18 neue Mitglieder, von welchen 4 früher in der Zweiten Kammer Sitz gehabt haben. Die Anzahl der sämmtlichen Mit⸗ glieder in der Ersten Kammer, welche bisher 126 war, ist jetzt 129, da die Volksmenge in Norrköping auf 25,000 gestiegen ist und diese Städte folglich berechtigt geworden sind, sich jede ein Mitglied zu wählen. Gleichzeitig ist die Volksmenge in der Stadt Gothenburg und in den Aemtern Skaraborg, Kopparberg,
Gefleborg und Wertesnorrland so gestiegen, daß jedes Amt zur
Wahl noch eines Mitgliedes berechtigt geworden ist; dagegen hat
die Volksmenge in den Aemtern Destergotland, Malmöhus und Gothenborg so abgenommen, daß diese Aemter drei vakant ge⸗ wordene Sitze nicht haben wieder besetzen können; die Vergröße⸗ rung der Mitgliederanzahl der Kammer wird somit 4. Von den 129 Mitgliedern sind die 51 bei den ersten Wahlen nach der Repräsentationsreform gewählt worden. In der Zweiten Kam⸗ mer erschienen 9 neue Mitglieder, welche nach Schluß der vori⸗ gen Reichstags versammlung gewählt worden sind; aber zu den neuen Mitgliedern können noch 2 hinzugerechnet werden, welche kurz vor Schluß der vorigen Versammlung eintraten.
Dänemark. Kopenhagen, 12. Januar. Der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister haben heute die Gesetzvorlagen, betreffend eine organisirte Landesvertheidigung zum Schutze der Selbständigkeit des Staates und zur Sicherung der Neutralität unter event. Kriegen in der Zukunft eingebracht. Bereits bei der Vorlegung der anvern Militärgesetze deutete der Kriegs⸗ Minister seine Ideen in dieser Beziehung an, welche namentlich auf die Sicherung der Verbindung zwischen den verschiedenen Landestheilen und wohl demnächst auf die Vorbeugung einer feindlichen Okkupation irgend eines einzelnen Landestheiles durch eine geringe feindliche Stärke berechnet sind. Es handelt sich um den Bau eines vorgeschobenen Seeforts im Sunde vor Kopenhagen und zweier Forts am großen und kleinen Belt, wofür 85 Mill. Rdlr. verlangt werden, vertheilt auf 7 Jahre. Der Marine⸗Minister hat den in den Blättern diskutirten Ge⸗ danken, eine befestigte Flottenstation im Agersösunde, der Stadt Stegelskör, im südwestlichen Seeland, gegenüber, zu dem seinigen gemacht. Dazu werden 23 Mill. Rdlr. verlangt, vertheilt auf 6 Jahre.
— In der gestrigen Sitzung erledigte das Folkething in dritter Berathung das diesjährige sogenannte Indigenat⸗ gesetz, welches nun vom Reichstage verabschiedet ist. 78 Per⸗ sonen erhalten dadurch das Indigenat. Unter ihnen sind 48 aus Deutschland gebürtig. Die übrigen sind aus Schweden und Norwegen. Einer, an der hiesigen Universität Studirender, ist aus der Türkei. Darauf wurde die Prediger-Gehaltsvor⸗ lage in Berathung genommen. J. A. Hansen griff dabei das Ministerium heftig an und empfahl wegen der prinzipiellen Differenz zwischen Regierung und Linken die Ablehnung des Regierungsgesetzes mittelst Verweigerung der ferneren Behandlung.
Amerika. Washington, 13. Januar. (W. T. B.) Die angekündigte Botschaft des Präsidenten Grant ist heute dem Kongresse unterbreitet worden. Die Botschaft ant⸗ wortet auf die an den Präsidenten gerichtete Bitte des Senats, Aufklärung über die militärische Intervention in Louisiana zu ertheilen, und erklärt, daß die in diesem Staate in den Jahren 1866 und 1868 stattgehabten Unruhen, die Metzeleien, welche sich in Collax und in Constantia ereignet hätten, und ferner die Gewaltthätigkeiten des Gouverneurs M'Enery in New⸗Orleans, wo Kellog auf gewaltthätige Weise abgesetzt worden sei, als ein Beweis angesehen werden müßten, daß die letzten Vorgänge in Louisiana nicht durch Maßregeln der Regierung veranlaßt, sondern aus einer gegen die republikanische Partei gerichteten Verschwörung hervorgegangen seien. Obgleich auch die Wahl Kellogs zum Gouverneur von Ungesetzlichkeiten nicht freigeblieben sei, sei seine Berechtigung, diesen Posten zu bekleiden, doch unzweifelhafter, wie das Recht von M Enery. Die letzten Maßregeln der Untersuchungs⸗ kommission seien völlig gesetzlich gewesen, und die derselben an⸗ gehörigen Personen hätten ein Recht zur Bekleidung ihrer Stellen. Die militärische Intervention stehe nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Regierung, aber die in der gesetz⸗ gebenden Versammlung von Louisianag herrschende Verwirrung rechtfertige das Vorgehen der militärischen Befehlshaber, welche allein der Requisition des Gouverneurs nachkamen, als sie durch ihre Maßregeln dem Gesetz ihre starke Hand liehen, Gewaltthätigkeiten und Mordthaten vorbeugten und einen vorbedachten Plan zur Absetzung Kellogs und zur Em⸗ pörung gegen die Regierung verhinderten. General Sheridan habe, unbeeinflußt vom Parteigeist, aus ehrlicher Ueberzeugung und auf Grund der von ihm gemachten Erfahrungen die Führer der Liga verdientermaßen gekennzeichnet und zu summarischen, gesetzlich zwar nicht vorgesehenen, aber wirksamen Maßregeln die Hand geboten. Am Schlusse der Botschaft macht der Prä⸗— sident dem Kongresse ein energisches Handeln zur Pflicht und verheißt, daß er sich bei Ausführung seiner Maßregeln nur durch den Geist und den Buchstaben des Gesetzes leiten lassen werde, ohne sich durch Furcht oder Mißgunst beirren zu lasffen.
— 14. Januar. (W. T. B.) Der Präsident Grant hat in einer Botschaft dem Kongresse Vorlagen behufs Ergän⸗ zung und Ausführung des Gesetzes, betreffend die Wiederauf⸗ nahme der Baarzahlungen und zur Erhöhung der Staatsein⸗ künfte gemacht. Nach denselben sollen die Abgaben auf Thee und Kaffee wiederhergestellt und die im Jahre 1873 beschlossene Reduktion der Zölle auf Eisen, Stahl ꝛc. im Betrage von 10 pCt. zurückgenommen werden. Der Präsident proponirt ferner, für den Ankauf der Legaltender⸗Noten pro 1875 eine Prämie von 19 pCt. gegen Gold. Für das Jahr 1876 soll diese Prämie 74 pCt., für 1877 5 pEt. und für 1878 25 pCt. betragen, fo daß also im Januar 1879, dem zur Wiederaufnahme der Baarzahlungen fest⸗ gesetzten Termin, die Greenbacks mit Gold pari sein würden. Es dürfte hierdurch dem Silberabfluß vorgebeugt und wahrscheinlich auch einer übermäßigen Nachfrage nach Gold be⸗ gegnet werden. Ebenso würde dem Staatspapiergeld ein fester Werth gegeben werden. Die Botschaft spricht ferner die Hoff⸗ nung aus, daß durch diese Maßregel die Geschäfte einen neuen Aufschwung nehmen und die Wohlfahrt des Landes auf fester Basis begründet werden werde.
Newm⸗Jork, 14. Januar. (W. T. B.) Der Präsident Grant hat dem vom Senat und vom Repräsentantenhause an⸗ genommenen Gesetzentwurfe über die Wiederaufnahme der Baarzahlungen nunmehr ebenfalls seine Zustimmung ertheilt.
Asien. (A. A. C.) In Indien macht das Vergiftungs⸗ attentat auf den politischen Residenten in Baroda DOberst Pchayre, viel Aufsehen. Nach einem Telegramm aus Bombay ist Letztgenannter dahin zurückgekehrt. Die Annahme, daß der Guicowar von Baroda an diesem Attentat implizirt war, beruht soweit nur auf einem bloßen Argwohn. Derselbe ist bis jetzt noch nicht um eine offizielle Erklärung ersucht worden, hat aber dem Obersten Pelly gegenüber privatim seine Unschuld betheuert. Die Feinde des Guicowar setzen viele abgeschmackte und alarmirende Gerüchte über die Affaire in Umlauf. Der Vorsicht halber sind Truppen nach Baroda zur Verstärkung der dortigen Besatzung gesandt worden.
— Nach Meldungen aus Hongkong vom 25. November hat der gelbe Fluß an seiner Mündung den Lauf geändert und große Landstrecken überschwemmt.
Nr. 4 des Amts-Blattz der Deutschen Reichs⸗ bo st ve rwaltung hat folgenden Inhalt: General -⸗Verfügungen vom 2X Januar 1875. Bezeichnung der Einschreibsendungen. — Vom 12. Januar 1875. Ermittelung des Gewichts der frachtpflichtigen Post⸗
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sendungen auf der Eisenbahn Northausen ⸗ Nordheim.
— Nr. IL und 2 des, Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs Telegraphen-Veiwaltung“ haben folgenden Inhalt: Verfügun⸗ gen; Vom 6. Januar 1875: Außerkurssetzung verschiedener Landes⸗ Sil ber⸗ und Kupfermünzen. Vom 7. Januar 1875: Erweiterung der Bestimmung über die Höhe des auf Depeschen⸗Anweisungen zu⸗ lässigen Betrages. — Vom 8. Januar 1875: Tarif betreffend.
Nr. 3 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts für die preu— ßi sche Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz⸗-Ministeriums, enthält: Bekanntmachung vom 6. Januar 1875, betreffend das Verzeichniß der höheren Lehranstalten des preußischen Staats, und ein Erkenntniß des Königlichen Gerichts⸗ höofes zur Entscheidung der Kompetenz ⸗Konflifte vom 16 Sktober 18374: Hypothekarische Ansprüche auf ein im Separationsverfahren abge— tretenes Grundstück sind vor den Auseinandersetzungsbehörden, nicht vor den ordentlichen Gerichten zu verfolgen. .
Statistische Nachrichten.
An der Steigerung der Berg werks-Produktion Deutsch— lands, welche nach den Aufstellungen des Kaiferlichen ftatistischen Amts im Heft III. Abth. 1 der Vierteljahrshefte zur Statistik des Deut⸗ schen Reichs dem Werthe nach von 4,141, 607 Thlr. im Jahre 1363 auf 138,556,029 Thlr. in 1872 gestiegen war, hat der Steinkshlen⸗ berg bau, dessen Hauptsttze sich an der Saar, an der Ruhr, im Königreich Sachsen und in dem westlichen und südlichen Theile der Provinz Schlesien befinden, den vornehmlichsten Antheil. Wir geben nach der obengedachten Publikation die nachfolgende NUebersicht der deutschen Steinkohlenproduktion und des Werthes derselben fur die Jahre 1863—= 1872, indem wir den Antheil Preußens an derselben besonders ersichtlich machen:
. Davon entfallen auf Preußen: Produktionsmenge. Werth. Menge. Werth. Ctr. Thlr. Ctr. Thlr. 1563 338, 134, 152 28,489, 558 293,724,980 24,267,588 1364. . 388, 179,637 33,519, 080 339, 308, 882 28,514,968 1855 . . 435.594, 1099 40 176,36 376946, 663 4. iM 356 1866. . 432,594,926 42410, 038 381,079,893 35,972, 854 1867. . 476, 161,426 45, 804, 734 420,571,116 39, 157,939 18638 .. 514055, 157 A45,597, 039 454, 3630, 645 41,636 h) 1869 .. 535,487,365 51,928, 403 475,221,881 44,795, 325 1579. . 5275955, 3e 4,55, 60. 466. 534,753 A463 5, 53] 1371. . 5567 M1465,4435 2,3535, 165 18340, 75 66 Sig, 35) 1872. . 666, 128, 366 98, 8389, 500 590,475,512 85,118,828 „Die Steinkohlen produktion Deutschlands ist hiernach von 3358, Mill. Ctr. und 28,485,558 Thlr. in 1863 auf 666,1 Mill. Gtr. und 98, 889, 500 Thlr., in 1872 gestiegen. In letzterer Summe ist auch die Produktion Elsaß-Lothringens, welche 5, 80,110 Ctr. im Werthe von 1,0927801 Thlr. betrug, mit einbegriffen. Läßt man dieselbe, da sie für 1863 — 1871 fehlt, bei der Vergleichung außer Betracht, so er— giebt sich für die letzten 10 Jahre eine Zunahme der gesammten Pro duktionsmenge um 322,199,104 Ctr. oder 95 * und des Werths der—⸗ selben um 69,307,141 Thlr. oder 243 3. Der Werth zeigt sonach eine erheblich größere Zunahme als das Förderungsquantum; im Jahre 1863 betrug der Durchschnittswerth für 1 Etr. Steinkohlen am Ursprungforte nur 2553 Sgr., 1872 dagegen 44 Sgr. Für Preußen allein berechnet sich die Zunahme der Steinkohlen— produktion noch höher, als für Gesammt⸗Deutschland; die Förderungsmenge ist hier von 1863— 72 um 2967 Mill. Centner oder 1013. der Werth derselben um 60,8 Mill. Thlr. oder 251 * gestiegen. An der Steinkohlenproduktion der Erde, welche für das Jahr 1872 auf 248,144 200 Tonnen (à 1900 Kilogr.) geschätzt wird, nimmt das Deutsche Reich mit 13,13 G3, 306, 000 Tonnen) Theil; seine Produktion wird nur von derjenigen Großbritanniens (131,610,006 Tonnen) und der Vereinigten Staaten Amerikas (42794, 000 Ton⸗ nen) übertroffen, wogegen sie die aller andern Länder überrggt, von denen u, A. Belgien 15 559,009 Tonnen, Frankreich 15,204, 000 Tonnen, Oesterreich Ungarn 47659000 Tonnen, Rußland und Polen 1, 6, 60G Tonnen, Spanien 730000 Tonnen geliefert haben. — Bei der Einschätzung zur klassifizirten Ein kommensteuer sind in Berlin 22 Personen zu einem Einkommen mit mehr als 100,000 Thlr. jährlich eingeschätzt worden. Die drei höchsten Ein— kommen sind zwischen 306,009 und 320 000 Thaler, 480, 000 und 500, 000 Thlr. und 600,000 und 620,009 Thaler. Die Zahl sämmt⸗ licher zur Staats⸗Einkommensteuer in Berlin eingeschätzten Personen beträgt nicht voll 22,900.
— Statistische Sanitätsberichte über das XII. (Kö⸗ niglich sächsische) Armee⸗Gorps für das Jahr 1872 und 1873. Bearbeitet von der Königlichen Sanitäts-Direktion. Dresden 1875. Konrad Weiske. Diese nach dem Muster der preußischen Sanitätsberichte und in den letzten Quartalen des Jahres is73 nach Maßgabe der von dem preußischen Kriegs-Ministerium durch die Verordnung vom 15. Februar 1873 ertheilten Instruk— tion bearbeiteten Berichte sind aus der Zeitschrift des Königlich sächsischen statistischen Bureaus, Jahrgang 1874, separat abgedruckt. Sie enthalten die gewonnenen Resultate bezüglich der Erkran— kung, Dienstuntauglichkeit, Invalidität und Sterblichkeit bei den Truppen des XII. Armee⸗Corps während der Jahre 1872 und 1873, ferner die Zahlennachweise über das zum Sanitätscorps gehörige und das pharmaceutische und roßärztliche Personal, endlich auch die statistischen Data über die Erkrankungen der Pferde und den Ver⸗ brauch an Arzneimitteln. Beigegeben sind noch graphische Darstellun⸗ gen, welche eine leichte Uebersicht gewähren. Zunächst springt in die Augen, daß das Jahr 1873 erheblich günstigere Resultate gewährt hat, als das Jahr 1872. Während am Schlusse des Jahres 1871 I63 Kranke, und zwar 624 Lazareth⸗ und 339 Revierkranke als Bestand in das neue Jahr hinübergenommen wurden, am Schlusse des Jahres 1872 noch 785 Kranke, und zwar 599 Lazareth⸗ und 186 Revierkranke im Bestande verblieben, schloß das Jahr 1873 mit einem Bestande von nur 659 Kranken, und zwar 532 Lazareth⸗ und 127 Revierkran⸗ ken ah, obgleich die Truppenstärke, da 1873 die in Elsaß⸗Lothringen stehenden Truppentheile, welche 1872 nicht miteingerechnet waren, mit berücksichtigt wurden, auch sonstige Zugänge die Gesammtstärke der zum Dienste gezählten Mannschaften erhöhten. Dieses günstige Re⸗ sultat ist zwei Ursachen zuzuschreiben gewesen. Es waren im Jahre 1872 kleinere Epidemien zu bekämpfen, Typhus und Pocken, welche sich im Jahre 1873 verloren. Sodann aber war im Jahre 1872 noch eine beträchtliche Nachwirkung des Krieges zu spüren, welche eine starke Zahl nachträglicher Erkrankungen, ins⸗ besondere aber auch eine sehr bedeutende Zahl von Fällen nachträglich hervorgetretener Dienstuntauglichkeit und Invalidität zur Folge hatte. Im Ganzen hat daher das Jahr 1873 einen relatip verminderten Zugang an Kranken, dem entsprechend einen vermehrten Abgang durch Heilung, einen verminderten Abgang durch Tod und einen sehr be—⸗ trächtlich verminderten Abgang durch Dienstuntauglichkeit und In⸗ validität nachzuweisen.
— Von den Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde, herausgegeben von dem Königlichen
statistisch⸗topographischen Bureau, ist der IJ. Theil des Jahrgangs
1873 erschienen. Derselbe hat folgenden Inhalt: 1. Zur Landes, geschichte, Beiträge zur Geschichte der Landeguniversität Tübingen. I) Geschichte der Verfassung der Universttät Tübingen, 2) Einfluß der Versgssung, vom 25. September 1819 auf die Gestaltung der Landesuniversität. — 1I. Zur Landesstatistik. A. Zur Statistik der Verwaltung. Der Güterverkehr auf der Königlich württembergischen Eisenbahn in dem Betriebsjahre J. Juli 1868 bis 30. Juni 1869. Auf Veranlassung der Königlichen Eisenbahn-Direktion bearbeitet vom Professor Dr. Schoder. B. Zur allgemeinen Statistik. Die Hagelbeschädigungen in Württemberg in den 46 Jahren 1828-1873.
Vom Finanz Assessor Camerer. Beiträge zur Brandversicherungs⸗ Statistik. Vom Finanz -Assessor Camerer. Die Gantungen in Württemberg in den 10 Jahren 1864 =- 1873. Vom Finanz- Affessor Camerer. Beiträge zur Statistik der Preise und Löhne in Württem⸗ berg Von Ober- Finanzrath v. Ries ke. — III. Zur Meteorologie. I) Witterungsbericht für 13573, nach den Beobachtungen der wärttem⸗ bergischen meteyorologische Stationen zusammengestellt von Professor Dr. Schoder. ) Die Bewegung des Bodensees im Jahr 1873. Von Professor Dr. Schader. — T7. Württembergische Literatur vom Jahre 1873. Vom Hber-zzibliothekar Ober ⸗Studienrath Heyd. — Ilnhang. Trigonometrische Höhenbestimmungen für die Atlasblätter Altenftei . Kniebis, Oberthal, Calw und Wildbad. Im Auftrag des fee n . topographischen Bureau zum Zweck der Herstellung der geognostischen Spezialkarte des Landes, qusgenommen und berechnet vom Trigono⸗ meter C. Regelmann. — Beilagen: 4 graphische Darstellungen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das Jahrbuch für endgültige Entscheidungen der preußischen Appellations-Gerichte, redigirt und kberausgegeben von Reinhold Johow, Sbertribungals— Rath (Verlag von Franz Vahlen). Bd. IV. 1875, welches jekt zum vierten Male erscheint, hat den Zweck, ein Central-Organ für die Veröffentlichung von rechtsgrundsälichen, intereffanten Ent= scheidungen auf allen den höchsten Gerichtshöfen angezogenen Rechts⸗ gebieten zu schaffen, und dadurch dem Uebelstande abzuhelfen, daß sich im Bezirke jedes einzelnen Appellations-⸗Gerichts eine besondere Hand⸗ habung derjenigen Gesetze, deren Anwendung der Entscheidung der höchsten Gerichtshöfe in der Regel nicht unterliegt, entwickelt. Die Mittheilung solcher Entscheidungen fördert nicht nur die verschiedenen Ansichten an das Tageslicht, sondern führt auch zu einer wissenschaft⸗ lichen Kritik der Entscheidungsgründe. Das Bedürfniß einer sol⸗ chen Ausgleichung macht sich zur Zeit besonders auf dem Gebiete des Grundbuchrechts fühlbar, wie sich daraus ergiebt, daß diesmal von den 168 Entscheidungen, welche mitgetheilt werden, 130 der Grundbuchpraxis angehören. Außerdem enthält der Anhang fünf Be⸗ sprechungen von Grundbuchkontroversen und eine Uebersicht der Grund— buchliteratur des letzten Jahres.
Hervorzuheben sind außer der Frage, welchen Erfolg der Protest ein⸗
zelner Aktionäre gegen die Eintragung von Generalversammlungs-Be⸗ schlüssen einer Aktiengejellschaft hat, vor Allem die mitgetheilten Ent⸗ scheidungen über die Form notarieller Beglaubigungen nach 5§. 33 G. B. O. (S. 62 ff.), ferner die Auffassung der Bedeutung der Ge⸗ nehmigung eines Vertrages Seitens der Aufsichts behörde, (bei einer solchen soll eine besondere Auflassungs Ermächtigung nicht erforderlich sein) (S. 90 ff,), nicht minder die Ansichten über die Auflassung eines Lehnguts ohne Zustimmung der Ägnaten in der Provinz Sachsen (S. 108 ff.) Von noch allgemeinerem Interesse dürften sein die Entscheidungen über den Umfang der Hypothek und darüber, welche Abreden eintragungs⸗ fähig und zur Eintragung erforderlich sind (S. 151. 152 155 13536. ö. 458. 163. 166. 2453. 248), über die Befugnisse der Notare zu Anträgen (S. 144 ff.), über die Form der Gessionen und die Befugniß, die Umschreibung zu beantragen (S. 185 bis 189, 180, 247, 248), über die Löschung von Altentheilen (S. 205) (die Ansichten gehen weit aus einander Mit großer Sorgfalt und Gründlichkeit ist im Auhang vom Kreisrichter H. Schultze zu Frankfurt a. O. die „formelle Behandlung des vertraglichen Verkaufsrechtes in der Sub⸗ hastation! erörtert. (5. 21 ff) Aus den die Subhasta= tions-Ordnung erläuternden Entscheidungen verdienen beson · dere Erwähnung die über die falsche Bezeichnung des zu subhastirenden Grundstücks (S. 15), die über unrichtige Angabe des Terminszimmers (S. 21), die über Nichtübereinstim— mung der im Steuerbuchsauszuge bezeichneten Realitäten mit dem zur Subhastatien zu stellenden Grundstücke (S. 25). In das Gebiet des sonst wenig erörterten Bergrechts erstrecken sich die Mittheilungen über die . Subhastation überschießender Kuxtheile bei der Mobilisirung der Kuxe (S. 7, 126 ff), über die Auflaffung von Bruchtheilen unbeweglicher Kuxe, bezw. über die weitere Theilung eines bereits getheilten unbeweglichen Kuxes (S. 123) über den Ver= kauf eines Bergwerks (S. 123), über Umwandlung der Gewerkschaft in eine Afktiengesellschaft (S. 124). Zu wünschen wäre aber, daß auch amtliche Mittheilungen Seitens der Apellationsgerichte in grö— ßerem Umfange dem Herausgeber zugestellt würden. Die Zahl der amtlichen Veröffentlichungen ist nicht sehr groß, auch scheint es, als würden nicht, fortgesetzte Mittheilungen veranlaßt, da die veröffent⸗ lichten Bescheide theilweise bereits älteren Datums sind (siehe z. B. S. 193, 188, 189, 217). Es läßt sich hoffen, daß mit der offenbar zunehmenden Verbreitung des Jahrbuchs auch das Interesse der Be⸗ theiligten wächst, durch zahlreiche amtliche Mittheisungen eine Aus— gleichung zu fördern.
Der Herausgeber des Jahrbuchs nimmt jetzt eine bedeutungsvolle Stellung bei der Kommission zur Entwerfung des deutschen bürger= lichen Gesetzbuchs ein, da er als Redacteur mit Entwer— fung eines gemeinsamen Sachenrechts beauftragt ist. Wenn er trotzlem der. Fortsetzung des Jahrbuchs sich nicht ganz entzogen hat, so läßt sich erwarten, daß die in den veröffentlichten Entscheidungen sich ergebenden Erfahrungen über die Wirksamkeit und Auslegung der neuen preußischen Geseßze bei Abfassung des Reichs gesetzbuchs ihre volle und erschöpfende Berücksichtigung finden werden. Auch dieser Umstand läßt eine möglichst vollständige Veröffentlichung aller wichtigeren Entscheidungen wünschenswerth und geboten erscheinen.
Aus dem angegebenen Grunde läßt sich hoffen, daß das Jahr⸗ buch auch ferner unter Leitung des Herausgebers ohne Unterbrechung erscheinen wird.
— In der Kirche zu St. Kunibert zu Cöln hat man ein schönes altes Steinmonument, eine Mater dolorosa, durch geschickte Restauration neu gewonnen. Die Bemalung im alten Stil ist von den Gebrüdern Steintzer fein ausgeführt.
. — Der Professor Dr. Quincke an der Universität Würzburg ist zum ordentlichen Professor der Physik an der Universität Heidelberg zum Direktor des physikalischen Instituts und zum Mitdirektor des mathematisch-physikalischen Seminars daselbst er⸗ nannt worden.
„ ‚— In einer der letzten Sitzungen der Pariser Akademie der Wissenschaften wurde das Gewicht eines mit unbewaffnetem Auge kaum sichtbaren Gest irnes im Sternbilde des Ophiuchus bestimmk; die Berechnung hat Camille Flammarion angestellt, nach welcher dieser Stern dreimal schwerer als die Sonne und millionmal schwerer als die Erde wiegt. Der Stern treibt in einer Entfernung von vierundfunfzigtausend Milliarden französischer Meilen; eine Kanonen⸗ kugel, welche sechs Fahre brauchen würde, um zur Sonne zu gelangen, müßte 8, 400, 900 Jahre fliegen, um durch den Raum zu kommen, der uns von dem Sterne trennte.
— In der feierlichen öffentlichen Jahressitzung der Kaiser⸗ lichen Akgdemie der Wissenschaften in St. Petersburg am 19. d. M. berichtete der Sekretär derselben, Wesselowski. Dann lag der Akademiker von Schrenk eine Abhandlung des Akademikers Gregor von Helmersen: „Einige Erwägungen über die Bedeutung der Steinkohlen⸗ industrie in Rußland“. Die dritte Rede wurde von dem Akademiker Ssresnewski gehalten. Sie handelte über alte Denkmäler der Sprache und Literatur. — Den Schluß der Feierlichkeit bildete die Verlesung der Namen der neuerwählten korrespondirenden Mitglieder durch den beständigen Sekretär. Danach sind erwählt: In der ma— thematischen Sektion: Irénée⸗Jules Bisnaymse, Mitglied des französischen Institut national, in Paris und H. Schiaparelli, Direkter des Observgtoriums Brerg in Mailand. In der phystkali= schen Sektion: Hr. Römer, Professor in Breslau. In der biolo⸗ gischen Sektion: Hr. Kessler, Professor an der Universität zu St. Petersburg und Dr. Eduard Grube vormals Professor in Dorpat, jetzt in Breslau. In der russischen Sektion: 7 Sergius Ssmir⸗ now, Professor an der Geistlichen Akademie in Moskau, und Tsch ist o⸗ witsch, ehemaliger Professor der Geistlichen Akademie zu St. Pe⸗ tershurg. In der politisch-historischen Sektion: Dr. Lorenz Stein in Wien. In der orientalischen Sektion: Heinrich Friedrich Wüsten⸗