i,
.
ee ..
lag Bekanntmachung. Die Anfertigung und Aufsteilung von Akten. Repositorien für den Bau des Ministeriums des
Innern soll in öffentlicher Submisston vergeben wer⸗
den, und werden die hezüglichen Offerten im Bureau des Unterzeichneten, Unter den Linden Nr. 73, bis Sonnabend, den 23. Januar er, Vormittags 11 Uhr entgegengenommen.
Die Bedingungen und Zeichnungen liegen eben—⸗ daselbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr täglich zur Einsicht offen.
Berlin, den 13. Januar 1875.
Der Königliche Bauinspektor. Emmerich.
Verloosung, Amortisati on, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Auftkündigung von ausgeloosten Renten⸗ briefen der Provinz Schlesten. Bei der heute in Gemäßheit der Bestimmungen 85. 41 u, folg. des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 im Bei⸗ sein der Abgeordneten der Propinzialvertretung und eines Notars stattgehabten Verloosung der nach Maßgabe des Tilgungsplans zum 1. April 1875 einzulösenden Rentenbriefe der Provinz Schlesten, find nachstehende Nummern im Werthe von 194975 Thlrn. gezogen worden und zwar: 158 Stück Lütt. A. à 10900 Thlr. Nr. 283. 288. 297. 304. 746. 921. 1250. 1490. 1708. 1909. 1977. 2017. 2055. 2106. 2366. 2493. 2606. 2813. 2849. 2900. 3315. 3442. 3983. 4276. 4310. 4335. 4406. 4702. 4886. 5427. 5472. 5567. 5635. 5831. 5843. 5951. 6366. 6672. 6707. 6849. 6927. 7142. 74609. 7496. 7875. 8296. 8349. 8704. 8781. 8798. 8912. 9134. 9431. 9432. 9530. 9g626. 9750. 9856. 9977. 10026. 10064. 10591. 10890. 1106081. 11154. 11386. 11528. 11588. 11589. 11783. 11854. 11891. 11906. 12500. 12557. 13062. 13070. 13083. 13296. 13286. 13462. 13513. 13526. 13689. 13767. 13778. 13794. 13876. 13924. 14152. 14208. 14219 14675. 14859. 15188. 15525. 15665. 15741. 16380. 16615. 16842. 16905. 17210. 17376. 17571. 17716. 17729. 17882. 18089. 18096. 18502. 18542. 18627. 19259. 19476. 19657. 19789. 2002. 20291. 20339. 20587. 20690. 20825. 20843. 21330. 21368. 21420. 22076. 22136. 22292. 22592. 22673. 22683. 227990. 23003. 23210. 23420. 23612. 23738. 23798. 23927. 24208. 24258. 24405. 24715. 247665. 24922. 25989. 25153. 25174. 25625. 25732. 265760. 25775. 25778. 25822. 26015. 26202. 39 Stück igt. . à 509 Thlr. Nr. 121. 260. 481. 916. 1165. 1389. 1596. 1809. 2172. 2268. 2731. 2806. 2847. 2975. 3191. 3200. 3275. 3349. 3393. 3805. 4077. 4115. 4225. 4467. 4560. 4659.
4565. 4679. 4685. 4893 5009. 5225. 5743. 5914.
6150. 6173. 6181. 6199. 6204. 139 Stück Litt. C. à 1090 Thlr. Nr. 215. 525. 590. 962. 1158. 1247. 1469. 1658. 1692. 1717. 1768. 1779. 2040. 223. 2232. 2289. 2544. 26709. 2698. 28364. 3623. 3486. 3624. 36383. 3907. 3962. 4966. 4142. 4302. 4327. 4350. 4472. 4486. 4710. 4744. 5175. 5294. 5333. 5472. 5745. 5879. 5921. 6028. 6186. 6796. 6849. 6889. 6995. 7130. 7179. 7698. 8147. 8156. 8493. 909. 9181. 9281. 9634. 9644. 10032. 104485. 10605. 10652 1026. 10778. 10803. 11658. 11864. 12073. 12163. 197709. 12783. 12789. 12877. 12928. 12930. 13054. 13210. 13256. 13441. 13539. 13666. 13869. 14042. 14199. 14572. 14656. 14671. 14701. 14749. 14997. 15611. 15733. 15755. 15853. 15939. 16079. 16110. 16556. 16584. 16720. 16754. 16803. 16869. 16923. 16962. 17214. 17328. 17512. 17556. 17699. 17708. 17749. 17802. 17823. 17824. 17844. 17908. 18125. 18326 18455. 18558. 18730. 18884. 19132. 19636. 19903. 20259. 20459. 20770. 20809. 21146. 21428. 21460. 21589. 21831. 22039. 22220. 22490. 107 Stück Lit. I. n 25 Thlr. Nr. 43. 188. 362. 391. 850. 877. 1262. 1337. 1421. 1694. 1777. 1883. 2129. 2185. 2218. 2436. 283. 2529. 2756. 3194. 3251. 3262. 3476. 37605. 3796. 4099. 4172. 4279. 4956. 5042. 5361. 5508. 5817. 5855. 61090. 6106. 6116. 6855. 7077. 7381. 7531. 7811. 7828. S000. 8276. 8410. 8418. S537. 8680. 8779. 8969. 8990. 9187. 9231. 9473. 9823. 9914. 9987. 9990. 10402 10546. 106356. 106660. 11162. 11288. 11628. 11757. 12191. 12378. 12590. 12606. 12788. 12797. 12900. 13116. 13179. 13384. 13652. 13667. 13718. 13849. 13957. 14379. 14578. 14701. 14736. 14985. 14996. 15239. 15252. 15573. 15682. 15841. 15912. 15991. 16155. 16259. 16285. 16423. 16475. 16624. 16638. 16673. 16698. 16914. 17056. 17371. In⸗ dem wir die ngchstehend bezeichneten Rentenbriefe zum 1. April 1875 hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nennwerth ge— gen Zurücklieferung der Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Zinscoupons Serie 1IV. Nr. 2 bis 16 und Talons, so wie gegen ö in term. den 1. April 1875 und die folgenden Tage, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, bei unserer Kasse — Sandstraße Nr. 10 hierselbst — in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr baar in Empfang zu nehmen. Die Empfangnahme der Valuta kann, nach Maß. abe der Bestände unserer Kasse, auch chon früher, und zwar schon von jetzt ab geschehen, in diesem Falle jedoch nur mit Gewährung der Zinsen bis zum Zahlungstage der Valuta, worauf die Inhaber der verloosten Rentenbriefe hiermit be⸗ sonders aufmerksam gemacht werden. Bei der Praͤ⸗ sentation mehrerer Rentenbriefe zugleich sind solche nach den verschiedenen Apoints und nach der Num⸗ meifolge geordnet, mit einem besondern Verzeichniß vorzulegen. Auch ist es bis auf Weiteres gestattet, die Rentenhriefe unsrer Kasse mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quit- tung auf besonderem Blatte über den Empfang der Valuta einzusenden und die Uebersendung der letz= teren auf gleichem Wege, natürlich auf Gefahr und Kosten des Empfängers zu beantragen. Vom 1. April
1875 ab findet eine weitere Verzinsung der hiermit gekündigten Rentenbriefe nicht statt und der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons Serie IV. Nr. 2 bis 16 wird bei der Auszahlung vom Vennwerthe der Rentenbriefe in Abzug gebracht, Die ausgelgosten Rentenbriefe . nach 5§. 44
ärz 1850 binnen Zehn Jahren. Zugleich wird. darauf aufmerkfam gemacht, daß die, die Liste aller gekündigten, resp. noch rückständigen Rentenbriefe enthaltende Rummer ; Verloosungs Tabelle, von der Re⸗ daktion des Königlich Preußischen Staats. Anzeigers zu Berlin für den Preis von z Sgr., jederzeit be— ) Breslau, den 20. November 874. , . Direktion der Rentenbant
des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2.
der Allgemeinen
ogen werden kann.
für die Provinz Schlesten.
aso
Allgemeine Depasiten⸗Bank « Liquidation.
Nachdem die Kontroll ⸗Kommisston den per 15. Dezember 1874 aufgestellten Status der Allgemeinen Depositen⸗Bant
nach Einsicht der Bücher und Beläge geprüft und genehmigt hat, sind wir zu einer Abschlagszahlung von
1
546 X — 10 Thaler oder 327 Mark pr. Aktie ermächtigt.
Auf diese. lommen biesenigeennn 49 .
545 X oder 1099 Thaler 80
J
in Anrechnung, welche die Deutsche Bank hier am 25. Juni 1874 auszahlte, so daß jetzt noch 144 oder
Berlin, den 12. Januar 1875. H. Wallich.
Die Lignidatoren der Allgemeinen Depostten⸗Bauk.
29 Thaler — 587 Mark
pr. Aktie zur Ausschũttung gelangen. Dieselben können bei der Deutschen Bank hier, Burgstraße Nr. 29, vom 18. dieses Monats ab gegen Abstempelung der Stücke in Empfang genommen werden. Der gedruckte Status steht ebendaselbst zur Verfügung der Herren Aktionäre.
¶ I. 1153) R. Koch
322
bracht, daß die pro 1871, 1872 und 1873 ausge⸗ loosten Provinzial⸗Hülfskassen Obligationen nebst den zugehörigen Coupons und Talons wieder einge— zogen und durch Feuer vernichtet sind. Königsberg, den 24 Dezember 1874. Direktion der Provinzial Hülfskasse für Preußen. A. Richter.
Die Ausgabe der 1. Serie Zinseoupons unserer durch Allerhöchstes Privilegium vom 10. Sep⸗ tember 1869 autorisirken 45 prozentigen Stadtobli⸗ gationen erfolgt vom 13. d. M. ab im Lokal der Stadt⸗ kämmerei hierselbst während der Dienstst unden gegen Ablieferung der darauf lautenden Talons.
Von auswärtigen Besitzern der 4) prozentigen Stadtobligationen ist mit den Talons ein geordnetes Verzeichniß derselben und eine Quittung über den Empfang der II. Serie Coupoas zu übersenden, worauf umgehend die neuen Zinscoupons mit der Deklaration, unter welcher die Talons eingingen, übersandt werden.
Mühlhausen, den 12. Januur 1875.
l26 Der Magistrat.
Engelhart.
baz Cohlenzer Stadt-Ohligationen.
Bei der am 12. vor. Mts. von der städtischen Anleihe Kommisston vorgenommenen Ausloofung derjenigen Stadt- Olligationen J. und II. Emisston, welche nach Vorschrift der Allerhöchsten Privilegien vom 6. Mai 1871, beziehungsweise vom 4. Januar 1873 am 1. Juli 1875 zur Amortisation gelangen, sind von den Obligationen J. Emission folgende Nummern gezogen worden: 53, 74, 92, 360, 4127, 497, 535, 587 und 299, sowie von den Obligationen II. Emifsion die Nummern 105, 152 und 162. Die Inhaber dieser Obligationen werden ersucht, dieselben am 1. oder g. Juli dieses Jahres bei der hiesigen Stadtkasse zur Rück— zahlung des Darlehns zu präsentiren. Die Aus— zahlung des Rominalbetrages erfolgt an diesem Tage an den Porzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben, sowie der für die fernere Zeit beigegebenen Zinscoupons und Talons.
Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 1. Juli 1875 auf. ;
Gleichzeitig wird der Inhaber der zur Einlösung im vorigen Jahre s. 3. ausgeloosten aber nicht zur Einlösung gelangten Obligation J. Emission Nr. 137 gemäß 5§. 10 des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Mai 1871 wiederholt an die Einlösung derselben erinnert, da seit dem 1. Juli vor. Is. eine Verzin—⸗ sung dieser Obligationen nicht mehr erfolgt.
Coblenz, den 14. Januar 1875.
Der Ober⸗Bürgermeister. Lottner.
län Nheinische Gisenbahn.
Mortisikation einer abhanden gekommenen Obligation.
Von den unterm 19. Juli 1871 Allerhöchst privi⸗ ligirten 53 igen Prioritäts⸗Obligationen II. Emis⸗ sion unserer Gesellschaft à 200 Thlr. ist die Obliga⸗ tion Nr 108,514 dem Eigenthümer angeblich ab⸗ handen gekommen.
Unter, Bezugnahme auf 5§. 6 des bezogenen . ergeht daher hiermit die öffentliche Auf⸗ ordernng, die vorbezeichnete Obligation einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselbe bei uns geltend zu machen, unter dem Präjudiz, daß, wenn dieser Aufforderung nach zweimaliger Wiederholung der— selben und einer ferneren Frist von vier Monaten nicht Folge geleistet ist, wir bei dem Königlichen Landgerichte hierselbst die Annullirung der bezeichneten Obligation beantragen und an deren Stelle ein neues Dokument ausfertigen werden.
Cöln, den 10. September 1874.
Die Direktion.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. 1
ExRvileg irter Hef lieger ant
5837
Ilarer Haliserlilehh Häni. Hoheit
ler Erni Hrormpa-E6nezTessäim des ddlert-
seHhem FHäeiselnes r'mel vom Eren sgerna. Moclerscanr en- AMUsstelluuné ünn
¶Qnnlkäant Hense 74 Regent Street. W. Londen.
Für die Wintersaison erlaubt sich der ergebenst Unterzeichnetè einen Iaollsem Adel umd die fashiomahlg Uwelñt HpertsæeHhllamds, in vorzüglichster Weise aut sein Lager er gtiiseherx, sekhhottiBzelaer armed äiriüseckaer Fabrikate auf- merksam zu machen, das an Auswahl und Preis- nvürdigkeit der Waaren von Heimem amclerem Etablissement Londons und der Provinz übertroffen wird. Em g Hand ist repräsentirt durch seine reichen Seidenstoffe, Satine, moirés antiques, Sammt- stoffe, Braut-, Ball- und Hofroben, Gostüme, Shaws, Opernmäntel, Umschlagtücher und Lederwaaren; Schottlamel durch seine Seide, Sammt, Woll- wWaaren und Plaids in den Farben der verschiedenen Clans, vollständigen Nationalcostüme für Herren und Damen. und Spitzen; IrHamd durch seine vortreff- liehen Leinwandwaaren und Spitzen.
CaxCOsse Vorkiätlae em ig eka-schot- tit eher nanmel iris eher. „Marnneshumgs.
Alle Aufträge werden prompt und sorgfältig aus- geführt werden.
August AHIhorm.
Deutsche Besucher Lomdcoms, welche im MWest-Emae ihren Wohnsitz zu nehmen ge- denken, können, mit Ausnahme von Geldbriefen-“ ihre sämmtlichen Briefschaften an August AhIhorn, z2 4 Reg ert gtreei vv. Lonmdom., adressiren lassen; eine Annehmlichkeit, welche bei der beträchtlichen Entfernung des Hauptpost-Ge- bäudes sehon öfters, insbesondere von Seiten der Damenwelt, in anerkennendster Weiss gewürdigt wurde.
von ihm zu beziehen. Dresden, im Januar 1875.
Berschiedene Bekanntmachungen.
lol Oeffentliche Handels⸗Lehranstalt . der Dresdner Kaufmannschaft. Am 2. April beginnt ein nenes (das 21.) Schuljahr. — Das Reifezenguniß ertheilt die Berechtigung zum einjährig Freiwilligendienst im Dentschen Heere. — Nähere Auskunft ertheilt der Unterzeichnete, und Prospekte, fowie Organisationspläne sind
( Cto. 65/1. 1.) Dr. A. Benser, Direktor.
zum Gesellschaftsblattẽ bestimmt. Magdeburg, den 7. Januar 1875.
Für den Verwaltungsrath: Große.
las! Magdeburger Allgemeine Versicherungs⸗etien⸗Gesellschaft.
Nachdem der Magdehurger Correspondent eingegangen ist, hat der Verwaltungsrath an dessen Stelle auf Grund des §. 45 unseretz Gesellschafts-Statuts ben seit Bem I. Juli 1874 erscheinenden „Magdeburger Anzeiger,“ Amtliches Organ für die Stadt und den Kreis Magdeburg,“
Magdeburger Allgemeine Versicherungs ⸗ Actien ⸗Gesellschaft.
Der General ⸗ Director:
Fr. Koch.
325 Bekanntmachung.
3. das Amt Finkenwalde bei Stettin soll ein Amtsdiener mit einem jährlichen Gehalte von 309 Thlr. angestellt werden; civilanstellungsberech⸗ tigte Personen, die die geschäftliche Qualifikation eines Gensd'armes haben, mithin fachgemäße schrift⸗
liche Berichte zu erstatten im Stande sind, mögen sich bei dem Unterzeichneten binnen vier Wochen melden. Finkenwalde, 14 Januar 18765. Der Amtsvorsteher:
Brose.
Ein
los Bureandorsteher
sucht, gestützt auf gute Zeugnisse, sofort oder zum 1. April cr. Stellung. Adr. unter H. 5159 durch Haasenstein & Vogler in Magdeburg erbeten.
zu Permögens⸗Nehersicht der Ostprenßischen landschaftlichen Darlehns⸗Kasse
am 31. Dezember 1874. A. ACI.
Kassenanweisungen
Goldmünzen
Silber⸗Courant und kleine Münze 5,386
Coupons 90
Stempel⸗ u. Postfreimarken⸗Fonds 175
Contocorrent⸗Conto A
Effekten⸗Conto
Lombard⸗Conto A.
Conto pro Diverse
n , eg. hu. ypotheken⸗Vorschuß⸗Conto . ..
Wechsel⸗Conto
S c, O e,, w 1S1 SRI C= IIR
* — O
Capital⸗Conto Reservefonds⸗Conto Depositen⸗Conto ö. ,
ö . . ö.
Contocorrent⸗Conto A.. .....
Lombard⸗Conto B
Conto pro Diverse
Contocorrent⸗Conto B
BI 1 SIR
OL SI XIII OI RX
— N L 0 0
Darlehns⸗Kasse. Kanitz.
Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle
des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.
Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs und Verloosunglisten nachsehen läßt, deren Versffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö— niglich Preußischen Staats⸗A Anzeiger erfolgt.
Die Allgemeine Verloosungs⸗ Tabelle des Deut⸗ schen Reichs und Königlich Preußischen Staatg⸗ Anzeigers, welche die Ziehungs⸗ und Restanten listen sämmtlicher an der Berliner Börse gangharen Staats- Kommunal-, Eisenbahn⸗, Bank und Industrie⸗Pa⸗ piere enthält, erscheint wöchentlich einmal Und ist zum Abonnementzpreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) viertelsährlich, durch alle Post⸗-Anstalten, sowie durch Car Heymanns Verlag, Berlin, sw., Königgrätzerstr. 09 und alle Buchhandlungen zu bezie⸗ hen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (28 Sgr.)
Die neueste, am 9. Januar ée. erschienene Nr. (2) der Allgemeinen Verloosungs-Tabelle ent⸗ hält die Ziehungslisten folgender Papiere: Bam⸗ berger mechanische Baumwoll-⸗ Spinnerei, Prioritäts= Obligationen. Berliner jüdische Gemeinde, Par⸗ tigl⸗Schuldverschreibungen. Berlin- Potsdam Magdeburger Eisenbahn⸗Prioritäts / Obligationen. Birnbaumer, Bomster, Camminer, Fla—⸗— tower, Freist dt i. Schl., Heilsberger, Königsberg N./ M., Kulmer, Marienwerder⸗ sche, Ratiborer, Ueckermünder, Walden burg i. Schl., Wanzleben er Kreis⸗Obligationen. Braunschweigisches Prämien ⸗Anlehen. Burg⸗ sche, Döbelner, Hannoversche, Spandauer, Stettiner, Stralsunder Stadt-Obligationen. Deutsche Hypothekenhank Meiningen, Prämien⸗ Pfandbriefe. Don au⸗Regulirungs ⸗ Anleihe de 1876. Eutin-Lübecker Eilenbahn - Prioritäts ⸗Obligatio= nen. Galizische Bodenkredit Vereins⸗Pfandbriefe. Gothen hurger Güter Hypotheken Vereins-Pfand⸗= briefe. Gömörer Eisenbahn -⸗Pfandbrief⸗Anlehen. Ham burg er Hypothekenbank⸗Rentenbriefe. Inn z⸗ brucker Prämien -⸗Anleihe. Italienische Staats—⸗ schuldscheine de 1363. Krakauer Prämien. Anleihe. Kreis Lübbecke, Gewässer⸗Regulirungs-⸗Verband— Obligationen. Lübeck-Büchener Eifenbahn— Prioritäts. Obligationen. Lübeckische Staats, An⸗= leihe de 1850. Mailand- Com o⸗Eifenbahn⸗ Rentenscheine. Mailänder Prämien . Anleihe de 186. Mecklenburg ⸗ Schwerinsche Boden- kredit⸗Pfandbriefe. Norwegische 4, Staatg⸗ Anleihen de 1848 und 1851. Der eb ro⸗Hypotheken⸗ Verein ⸗Pfandhriefe. Oesterreichische Allgemeine Bodenkredit Anstalt, Kommunal ⸗ Obligationen. Oesterrei . che Central-Bodenkredit⸗Pfandbriefe. Oesterreichische Kredit ⸗Loose de 1858. Oester—⸗ reichische Stagts⸗Domänen⸗Pfgndbriefe. Se st er- reichisches Stagtz⸗Hrämien⸗Anlehen de 1854. Pester Straßen⸗Eisenbahn ⸗Aktien. Pest⸗Ofner Kettenbrücken ⸗ Prioritäts Obligationen. Po mmer⸗ sche Hypotheken- Aktien Bank, Hypotheken-Briefe. Po se ner Provinzial Abligationen. Reuß⸗Greizer Stgatsschuldscheine. Rum änische 8. Anleihe de 1867. Rum änische Pensions Sbligationen. Ru s⸗ 9 che Staatsbahn⸗Aktien und Obligationen. Sach⸗
en- Weimagrische Staats Anleihen de 1843, 1848 und 1865. Sächsische Viehversicherungs⸗ Bank, Bankschuldscheine, Schaerbecker Prämien⸗ Anleihe. Schwedische Bergwerks. BesitzerHypo⸗ theken⸗Anleihe de 1835. Schwedische Reichs⸗ 5 ank⸗Pfandbriefe de 1864. Sieben-⸗
ürgische Grundentlastungs⸗Obligationen. Sm a⸗ land Güter ⸗Hypotheken⸗Vereins-Prämien - Pfand⸗ briefe, Triester Prämien -Anleihe de 1860. Un- garische Weinzehent-Ablösungs⸗ (Staats-) Obli— gationen. Unstrut ⸗Regulirungs⸗Sozietäts. Obliga⸗ tionen Bretleben bis Nebra und e g. bis Merxleben. Venediger Prämien ⸗Anleihe de 1869. Wiener Prämien⸗Anlehen de 1874. Wien⸗ Gloggnitz er Eisenbahn ⸗Schuldverschreibungen.
zum Deutschen Reichs⸗
1 12.
eirem besonderen Blatt unter dem Titer
Gentral⸗Handel s⸗Negister
Zweite Beilage
Anzeiger und Königlich Preußische
Berlin, Freitag, den 15. Januar
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 8. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
Das Central⸗Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In— und Auslandes, sowig durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW. , Königgrä erstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: sw. Wilhelmstraße 33, bezogen werden.
u Stants⸗Anzeiger.
1875.
für das Deutsche Reich. (Nr. 12.)
Das Central⸗Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1M 50 J für das Vierteljahr — Einzelne Nummern kosten 8Lx0 8 — Insertionspreis fär den Raum einer Druckzeile 36 .
Rechtsgrundsätze des Reichs⸗Ober ⸗Handels⸗
gerichts. )
Das Handelsgewerbe der Kommanditgesell— schaft wird zwar für Rechnung aller Gesellschafter, sowohl des (oder der) persönlich haftenden Gesell⸗ schaftsgenossen — Komplementars —, als auch der— jenigen, welche lediglich mit ihren Vermögenseinlagen betheiligt sind — Kommanditisten —, betrieben, die Gesellschaft wird aber nach außen von dem Komple⸗ mentar — im Falle mehrerer Komplementare nach den Grundsätzen der offenen Handelsgesellschaft — in allen Richtungen vertreten. Der Komplementar ist das gesetzliche Organ, welches die Geschäfte in voller Selbständigkeit ohne Rücksicht auf etwaigen Widerspruch der Kommanditisten führt. Seine Stellung läßt sich keineswegs anglog der eines Pro— kuristen oder Handelsbevollmächtigten auffassen. Diese über nur abgeleitete Befugnisse, neben welchen die Verfügungsgewalt des Prinzipals unbeschränkt fortbesteht. Der Komplementar ist dagegen aus⸗ schließlicher Vertreter der Gesellschaft. Demgemäß hat auch nur er die Eide der Gesellschaft in deren Prozessen zu leisten.
— Der Schadenersatz nach §. 3, Nr. 1 des Reichs-Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 muß geleistet werden, wenngleich Personen vorhanden sind, welchen nach bürgerlichem Recht die Pflicht zur Alimentirung der Angehörigen des Getödteten obliegt. Die Freisprechung des Eisenbahnbeamten, welchem die Verschuldung des Unfalls zur Last ge—⸗ legt wird, von der Anklage fahrlässiger Tödtung be⸗ seitigt nicht die Alimentationsverpflichtung des Eisen— bahnunternehmers, ist vielmehr für das eivilrechtliche Verfahren unerheblich. Von der Wittwe des Ge— tödteten können nur Alimente für die Zeit zwischen dem Unfall und dem Zeitpunkte, zu welchem das Leben des Mannes naturgemäß geendet haben würde, gefordert werden. Die Bestimmung dieses Zeit raumes unterliegt dem Ermessen des Richters nach den Umständen und Erfahrungen.
— Die Frage: ob, wenn an einem andern Orte, als an dem des Domizils beziehentlich am Sitze des Inhabers eines Handelsgeschäftes eine, zu diesem in Beziehung stehende, Anstalt errichtet wird, diese letz⸗ tere als „Zweigniederlassung“ im Sinne des Gesetzes anzusehen? ist nach den Umständen zu ent— scheiden. Das Hauptkriterium der Zweignieder⸗ lassung besteht darin, daß mit ihr nicht blos die Vermittelung, sondern die Abschließung von Ge⸗ schäften an ihrem Orte bezweckt ist, und zwar von solchen Geschäften, welche nicht blos als nebensäch⸗ liche, unterstützende oder erleichternde, sondern als wesentliche, zu dem eigentlichen Geschäftsganzen der Hauptniederlassung gehörige Geschaäͤfte sich darstellen, und welche nicht lediglich nach bestimmten Anwei⸗ sungen der Hauptniederlassung oder nach bestimmten Schematen der letztern — wie z. B. die von den Eisenbahnstationen durch den Billetverkauf oder die Annahme von Frachtgütern abzuschließenden Ver— träge , sondern mit einer gewissen Freiheit und Selbständigkeit der Entschließung abzuschließen sind. Die Anstalt einer Versicherungsgesellschaft, an deren Spitze eine „Subdirektion“ steht, ist präsumtiv eine Zweigniederlassung.
— Wenn zwei Personen einen Wech sel unter— schreiben und die eine von ihnen im Regreßwege zum Besitze des Wechsels gelangt, so kann si- den Mit⸗ unterzeichner auf die ganze Wechselsumme belangen. Die Ausgleichung des Valutenverhältnisses unter mehreren Wechselausstelleamhat nicht in dem Wechsel⸗ rechte, sondern in den, das Verhältniß der Parteien unter sich betreffenden, eivilrechtlichen Prinzipien ihren rechtlichen Grund, und kann im Wechselprozesse nur mittels besonderer Einrede, nämlich der erceptio doli (dem Einwande der Arglist) geltend gemacht werden. Der im Wechselprozesse verklagte Mit⸗ unterzeichner des Wechsels muß daher beweisen, daß zwischen ihm und dem Kläger ein Rechtsverhältniß besteht, welchem gemäß der Kläger nur einen Theil der Wechselsumme zu fordern hat und nur zu dieser Forderung wechselmäßig durch die Wechselunterzeich⸗ nung berechtigt worden ist.
— Die in den „Policebedingungen“ der Feuer versicherungsgesellschaften häufig vorkom— mende Bestimmung: die Verpflichtung des Versiche⸗ rers erlösche, „wenn ein Wechsel des Eigenthümers oder des Besttzers stattfinde“, ist nicht von dem Falle: wenn zwar der Eigenthümer, welcher Ver⸗ sicherung genommen hat, Eigenthümer bleibt, die versicherte Sache aber in den Besitz eines andern kommt — ober von dem Falle: wenn der Besitzer, welcher Versicherung genommen hat, die Sache be⸗ hält, aber ein neuer Eigenthüͤmer an die Stelle des bisherigen tritt, zu verstehen, sondern kann nur so verstanden werden: „wenn ein Wechsel des Eigen⸗ thümers, der Versicherung genommen, stattfindet“, ebenso: „wenn ein Wechfel des Besstzers, welcher
Verstcherung genommen hat, stattfindet.“
—= Daraus, daß nach Art. 42 der Wechselordnung die Aufforderung, keinen Protest erheben zu laffen, nicht als, ein Erlaß der Pflicht zur rechtzeitigen Präsentation gilt, folgt keineswegs die Ungültigkeit dieses Erlasses. Besteht zwischen dem wechfulberech⸗ tigten Nachmanne und wechselverpflichteten Vor— manne eine Geschäftsverbindung, so erfordert es se⸗ doch das Prinzip, ven Treu und Glauben im Han— delsverkehr, daß Ersterer, wenn er von dem Erlasse der Präsentation und des Protestes Gebrauch macht, hiervon unter sofortiger Remisston des Wechfels dem
) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ Nach. druck verboten. Gesetz vom 11. Juni 1870.
Wechselverpflichteten Nachricht giebt. Thut er dies nicht, so haftet er für den Schaden aus der Präsu⸗ dizirung des Wechsels, wird also insoweit des Er— folges seines Regreßrechtes verlustig.
Nach § 308 der Konkurs. Ordnung ist die Be—⸗ friedigung eines einzelnen Gläubigers nach erfolgter Zahlungseinstellung strafbar. Biese Bestimmung setzt in einem Erkenntniß des Obertribunals vom 19. Dezember v. J. weder voraus, daß zur Zeit der rechtswidrigen Befriedigung eines einzelnen Gläu— bigers der Konkurs bereits eröffnet war, noch auch, daß derselbe wenigstens nachher wirklich eröffnet wurde, vielmehr genügt nach allgemeinen Rechte— grundsätzen das Bewußtsein des Gemeinschuldners von der Zahlungseinstellung und der objektiven Be— nachtheiligung seiner Gläubiger durch die Begünsti⸗ gung eines einzelnen derselben. — Der Handelsmann J. zu B. welcher sich in mißlichen Geschäftsverhält— nissen befand, übergab mehreren seiner Gläubiger, die, das Schlimmste befürchtend, ihn wegen ihrer Befriedigung bedrängten, seine ausstehenden Forde⸗ rungen ung fast seine ganzen Waarenvorräthe nebst Ladeneinrichtung an Zahlungsstatt. Auf Grund des 3 308 der Konkursordnung wegen rechtswidriger Be— friedigung eines einzelnen Gläubigers angeklagt, wurde derselbe in zweiter Instanz verurtheilt. In der dagegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde machte der Angeklagte geltend, daß über sein Vermögen ver Konkurs gar nicht eröffnet worden, ja daß es nicht einmal zur Konkursanmeldung gekommen sei. Auch sei es nicht festgestellt, daß er nach erfolgter Zah⸗ lungseinstellung einen Gläubiger befriedigt oder be— günstigt habe, weil daraus, daß er den ihn drän⸗ genden Gläubigern, soweit sein Vermögen reichte, Zahlung geleistet habe, nicht Folge, daß er dieselben nach erfolgter Zahlungseinstellung befriedigt habe. Das Obertribunal erkannte jedoch diese Behauptung als nicht gegründet an und wies die Nichtigkeitsbe= schwerde zurück. Der S 308 der Konkursordnung setzt, wie das Erkenntniß des Obertribunals aus führt, weder voraus, daß zur Zeit der rechtswidrigen Befriedigung eines einzelnen Gläubigers der Koön— kurs bereits eröffnet war, noch auch, daß derselbe wenigstens nachher wirklich eröffnet wurde. Dieses folgt sowohl aus dem Wortlaute des Gesetzes, wel⸗ ches nur die erfolgte Zahlungseinstellung als Ve— griffsmerkmal hinstellt, wie auch aus dem Zwecke, welcher dahin geht, die Gläubiger vor einseitigen Dispositionen zahlungsunfähiger Schuldner zu schützen, und welcher nur erreicht wird, wenn derartige Dis— posttionen von dem Augenblicke der Zahlungseinstel⸗ lung an mit Strafe bedroht sind, ohne Rücksicht darauf, ob der Konkurs nachher formell eröffnet wird oder nicht. Was den Einwand des Angeklagten aber hetrifft, daß eine einseitige Befriedigung meh— rerer Gläubiger nach der Zahlungseinstellung nicht festgestellt sei, so steht dieser Behauptung die Schiuß⸗ feststellung des Appellationsrichters gegenuber, daß der Angeklagte nach erfolgter Zahlungseinstellung einzelne seiner Gläubiger zum Nachtheile der übrigen Gläubiger befriedigt habe, und die Gründe, auf denen diese Feststellung beruht, lassen einen Rechts— irrthum nicht erkennen. Insbesondere wird der Be— griff der Zahlungseinstellung im Sinne des § 119 der Konkursordnung nicht verkannt, wenn der Äppel— lationsrichter deshalb, weil der Angeklagte den an— drängenden Gläubigern seine agusstehenden Forde— rungen und fast seine ganzen Waarenvorräthe nebst Ladeneinrichtung an Zahlungsstatt übergab, das Vorhandensein von Umständen annahm, aus welchen erhellt, daß der Angeklagte in dem Zustande der Zahlungsunfähigkeit sich derzeit befand.
Werth der Ein⸗ und Ausfuhr des deutschen Zollgebiets in den Jahren 1873 und 1875. Das Kaiserlich statistische Amt veröffentlicht in
dem eben ausgegebenen Band X. der Statistik des Deutschen Reichs u. a. eine vergleichende Ueber⸗ sicht der Menge und des geschätzten Werths der Waaren-Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhr des deutschen Zollgebiets für das Jahr 1873. In dem geschätzten Werthe der Waaren ent⸗ hält dieselke einen gemeinsamen Maßstab, nach wel— chem alle Waaren, mögen ihre Gattungen, Verwen⸗ dungszwecke und die Art des Nachweises ihrer Menge noch so verschieden sein, untereinander verglichen wer⸗ den können. Wenn diese Werthstatistik deshalb ein hervorragendes Interesse in Anspruch nimmt, so erscheint es umsomehr angezeigt, auf die Mangel aufmerksam zu machen, von welchen die Nachweise nach den Vorbemerkungen der publizirenden Behörde selbst nicht frei sind.
Zunächst mag kurz darauf hingewiesen werden, daß die Wagrendurchfuhr sich von der Einfuhr und Ausfuhr nur bei solchen Artikeln, welche beim Ein⸗ gang in das deutsche Zollgebiet einer Abgabe unter⸗ liegen, vollständig trennen läßt, bei allen zollfreien Waaren aber in der Regel mit jenen beiden Ver⸗ kehrsrichtungen vermengt erscheint. Außerdem ist zu beachten daß die Zollbehörden, welchen die Samm⸗ lung des Materials in erster Hand obliegt, den Waarengusgang nicht mit derselben Zuverlässigkeit, wie die Einfuhr zu erfassen in der Lage sind. Bei letzterer Verkehrgrichtung gebietet das fiskalische In⸗ teresse eine sorgfältige Pruͤfung der Wagren, bei der Ausfuhr dagegen besteht, namentlich seitdem mit J. Oktober 1873 der letzte Ausgangszoll weggefallen ist, ein solches Interesse nicht. Für die Aus⸗ schreibung dieser Verkehrsrichtung müssen in der Regel die von dem Waarenführer zu erlangenden, häufig sehr mangelhaften Angaben gusreichen. Die mit den Staatsposten ausgehenden Waaren gelangen Über
haupt nicht zur Darstellung, was sich insbesondere
bei feineren Artikeln, welche im Verhältniß zu ihrem Volumen und Gewicht einen höheren Werth reprä⸗ sentiren, in störender Weise fühlbar macht. Ueber die Methode, der Werthsermittelungen wird bemerkt, daß das statistische Amt sich behufs Feststellung der für die einzelnen Waarengattungen, welche bald in größerer Spezialisirung, bald in umfassenderen Bruppen zur Darstellung gelangen, anzunehmenden Durchschnittswerthe mit einer größeren enn deut⸗ scher Handelskammern in Verbindung gesetzt hat, und daß mit ihrer Unterstützung, sowie unter gleich- zeitiger Benutzung der in den Handelsstatistiken ven Bremen und Hamburg nachgewiesenen Waarenwerthe, welche auf Grund von De— klarationen der Kaufleute festgestellt werden, die erforderlichen Anhaltspunkte für diese Werths⸗ berechnung gefunden worden sind. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß auch bei der denkbar um⸗ fassendsten Beherrschung des ganzen Stoffes ein un⸗ trügliches Mittel, den wirklichen Werth des Han— delsverkehrs zu konstatiren, nicht existirt, wenn dem Handelsstande des deutschen Zollgebiets nicht in ähn— licher Weise, wie dies in Bremen und Hamburg geschieht, die allgemeine Verpflichtung zur Deklara—⸗ tion des Werths der bezogenen oder versendeten Waaren zugemuthet werden soll. Endlich sei noch besonders darguf hingewiesen, daß der internationale Geldverkehr sich beinahe jeder Kontrole der die Sta— tistik des Wagrenverkehrs behandelnden Organe ent⸗ zieht, und daß die von diesen nachgewiesenen Mün— zen und Edelmetalle lediglich als zufällige Größen anzusehen sind.
Aus allen diesen Gründen gewähren die Werths— nachweise keine sichere Unterlage, um auf Grund derselben eine Bilanz des deutschen Ein⸗ und Aus— fuhrhandels zu ziehen. Gleichwohl kann es keinem Zweifel unterliegen, daß dieselben das zuverlaͤssigste Material sind, welches zur Beurtheilung handels— politischer Fragen des deutschen Zollgebiets über—= haupt existirt, und es darf im Allgemeinen wohl auch angenommen werden, daß alle Abirrungen von der Wirklichkeit in ihrer Summe nicht so schwer wiegen, um den allgemeinen Charakter des Bildes von dem Werthe der Waarenbewegung wesentlich zu alteriren. Der Umstand freilich, daß die Ausfuhr vermuthlich nicht so vollständig wie die Einfuhr nachgewiesen wird, darf nicht außer Betracht gelafsen werden.
Wir geben im Folgenden auf Grund der vorlie⸗ genden amtlichen Materialien eine kurze vergleichende Darstellung der in den Jahren 1872 und 1873 in der Richtung des Eingangs und Ausgangs gehandel⸗ ten Waarenwerthe in Millionen Thaler:
Einfuhr. Ausfuhr.
1872. 1873. 1872. 1873. Getreide und Mahl⸗
, 138,9 71A) 83,0 Gegohrene Getränke. 166 24, 135 16, Zucker, Kaffee, Gewürze,
Konfitüren ꝛc. 64 78, 13, 13, Tabak und Tabaksfa⸗
brit gt..
Sämereien, Früchte,
Gewaüchse 53905 Thiere und animalische
Nahrungsmittel. 76,
Dünger und Abfälle. 14, Brent nee, Erden, Erze, rohe u. roh
bearbeitete Steine. Z3, 0 Stein, Thon⸗ und
Glaswaaren ... 5,0 Rohmetalll 167 Roh bearbeitete Metalle
(Halbfabrikate) . 8, Metallwaaren 11 Droguen, Chemikalien,
Zuͤnd⸗ und Farbe⸗
ö Harze, Fette, Oele,
Aether und Seifen Filzstoffe, Haare, Fe⸗ dern, Häute, Leder.
Leder⸗, Rauch⸗ und Filz⸗
waaren . Spinnstoffe.
Gan, Seiler⸗, Webe⸗ und
Wirkwaaren auch fertige Kleider.
Kautschuck⸗ und Wachs wannen, Papier⸗- und Papp⸗
waaren, Tapeten Bau⸗ und Nutzholz, und
andere Schnitzstoffe Holz⸗, Schnitz. und
Flechtwaaren..
Maschinen, Fahrzeuge
und Apparate Schmuck. und Kunst⸗
gegenst te de 4,7 4, Manuscripte, Druck⸗
sachtn iche 30 34 Diverse Waaren . — ‚ l,
Zusammen 10687, 153.0 7s For Einfuhr. Ausfuhr.
1572. 1875. 15773. 15875. Ferner sind nachge⸗ wiesen: Münzen und Edel⸗ melall.. 58533 1674 580 6d Der Werth der im J. 1873 in den freien Ver- kehr des deutschen Zollgebiets eingegangenen Waaren
wird danach auf 1252 Millionen Thlr. geht. während diese Einfuhr im Vorjahre auf 16854 Millionen Thlr. berechnet worden war. Der Werth der Wagrengusfuhr aus dem freien Verkehr wird auf 767,7 Millionen Thlr., gegen 7733 Millionen Thlr. im J. 1872, angegeben. Die Ausfuhr von 1373 ist somit ihrem Werthe nach derjenigen des Jahres 1872 annähernd gleich geblieben, doch ist eine Abnahme derselben bei verschiedenen Srzeug⸗ nissen unserer einheimischen Industrie zu konstatiren oder wenigstens zu vermuthen, die seither unter den Exportartikeln stets eine hervorragende Stelle eingenommen haben, so namentlich hei Zeug waaren und Kleidern um 15 Mill. Thlr., bei Schmuck und Kunftgegenständen um 6 Mill. Thlr., bei Kautschuck— und Wachswaaren um 3,3 Mill. Thlr., bei Metall⸗ waaren um 3 Mill. Thlr., bei Leder-, Rauch- und Filzwagren um 1, Mill. Thlr., bei Garnen um 1,5 Mill. Thlr. Eine Zunahme der Exportwerthe er⸗ scheint dagegen bei: Getreide und Mahlfabrikaten um 1153 Mill. Thlr., Thieren und animalischen Nahrungsmitteln um 10533 Mill. Thlr., Droguen und Chemikalien um 32 Mill. Thlr., gegohrenen Geträn⸗ ken um 27 Mill. Thlr.
Fast ur hs gi, und theilweise in sehr erheblicher Weise ist der Werth der Einfuhr gestiegen. Ins— besondere zeigt sich diese Zunahme bei! Getreide und Mahlfabrikaten um 449 Mill. Thlr., gegohre⸗ nen Getränken um 8,1 Mill. Thlr., Kolonialwaaren 2c um 9, Mill. Thlr., Sämereien, Früchten, Ge⸗ wächsen um 11,1 Mill. Thlr., Thieren und anima⸗ lischen Nahrungsmitteln um 293. Mill. Thlr. roh bearbeiteten Metallen um 9, Mill. Thlr., Spinn⸗ stoffen um 11,4 Mill. Thlr., Maschinen um 102 Mill. Thlr. Hierbei ist zu beachten, daß bei meh⸗ reren sehr bedeutenden Handelsartikeln, wie namenk⸗ lich bei den meisten animalischen und vegetabilischen Nahrungsmitteln und bei einem Theile der Kolo—⸗ nialwaaren von 1872 auf 1873 Preissteigerungen stattgefunden haben, auf welche bei der Werthsbe⸗ rechnung zu rücksichtigen gewesen ist.
SGSandels⸗Negister.
Aachen. Unter Nr. 1229 des Gesellschafts⸗ registers wurde heute eingetragen die Handelsgesell⸗ schaft unter der Firma Brennemann K Overlack, welche in Aachen ihren Sitz, am 1. d. M. begonnen hat und von jedem ihrer beiden Theilhaber, Philipp Jakob Brennemann, Kaufmann in Aachen, und Heinrich Overlack, Kaufmann daselbst, vertreten wer⸗ den kann. ö Aachen, den 9. Januar 1875. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Anehem. Unter Nr. 1230 des Gesellschafts⸗ registers wurde heute eingetragen die Aktiengesellschaft unter der Firma Aktien -Metzgerei für Aachen und Burtscheid, welche sich auf Grund des Gesell⸗ schaftsvertrages vom 5. Januar 1875 konstituirt und ihren Sitz in Aachen hat.
Zweck der Gesellschaft ist der Ankauf von Schlacht⸗ vieh und die Verwerthung desselben, sei es durch Ausschlachten und Verkauf des Schlachtprodukts, oder auch durch Wiederverkauf lebender Stücke.
Das Gesellschaftskapital beträgt 75,000 Reichs⸗ mark und zerfällt in 250 Aktien zu 300 Reichsmark jede; die Aktien lauten auf den Namen des Be⸗ sitzers.
ö Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern und unterzeichnet im Namen der Gesellschaft. Letztere wird verpflichtet durch Zeichnung der Gesellschafts⸗ Firma mit der eigenhaͤndigen Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder. Es bleibt dem Vorstande überlassen, für bestimmte Geschäftszwecke zweien Angestellten eine Kollektiv Prokura zu ertheilen oder auch einen Angestellten zu ermächtigen, in Gemein schaft mit einem Vorstandsmitgliede für die Gesell⸗ schaft zu zeichnen. . ;
Die Berufung der Aktionäre erfolgt durch die Aachener Zeitung und daz Echo der Gegenwart. Auch alle sonstigen im Statute vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen unz Mittheilungen der Gesellschafts ⸗ Organe an die Aktionäre gelten als gehörig ge⸗ schehen, wenn sie in den beiden genannten Blättern unter der Firma der Gesellschaft und mit der Unter⸗ schrift „Der Vorstand“ resp. „Der Aufsichtsrath“ er⸗ lassen werden. J
Die zeitigen Verstandsmitglieder sind:
I) Friedrich Niederheitmann, Tuchfabrikant,
Hugo Heusch, Kratzenfabrikant,
8 if Butenberg, Rentner, Alexander Closset, Rentner, diese vier in Aachen, und g
) Nikolaus Konertz, Bauunternehmer, zu Burt⸗
scheid wohnhaft.
Aachen, den 11. Januar 1875.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Anachem. Die Handelsgesellschaft snb Firma Watremez K Kloth, mit dem Sitze in Aachen, ist seit dem 1. Januar 1875 aufgelöst, und sind deren Aktiven und Passiven mit der Firma auf den einen der beiden Theilhaber, den zu Aachen wohnenden Kaufmann Aloys Kloth, übergegangen;
gedachte Firma wurde daher heute Nr. 45 des Gesellschaftsregisters gelsscht . ;
Sodann wurde unter Nr. 3375 des Firmenregisters eingetragen die Firma Watremez & Kloth, welche in Aachen ihre Niederlassung hat, und deren In- haber der vorgenannte Aloys Kloth ist; .
ferner wurde unter Nr. 751 des Prokurenregisters eingetragen die Prokura, welche dem zu Aachen woh⸗