1875 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

1

2

n ne me ,,

strafmittel, und genehmigte dasselbe nach einer kurzen Debatte zu §. 6 zwischen den Abgg. Frhr. von Schorlemer⸗-Alst, Franßen und Windthorst, den ö Kriegs⸗Minister von Kameke, General⸗Major von Voigts⸗Rhetz. .

Die Entwürfe über die Einführung des Quartier⸗ leistungs-Gesetzes in Württemberg und Bayern wur⸗ den hierauf nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Dr. Weigel ohne Diskussion in zweiter Berathung genehmigt.

Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.

Die Berathung wurde jedoch, nachdem der Präsident des Reichs kanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Delbrück (s. unter Reichs⸗ tagsangelegenheiten) die Erklärung abgegeben hatte, daß 8. 9 in der jetzigen Fassung für die Regierungen unannehmbar sei, abgebrochen und das Gesetz zur schleunigen mündlichen Be⸗ richterstattung an die Kommission zurückverwiesen. Schluß 56 Uhr.

In der heutigen (48.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tags, welcher der Präsident des Reichskanzler-⸗Amts Staats⸗ Minister Dr. Delbrück und der Präsident des Reichseisenbahn⸗ Amts Maybach beiwohnten, stand als erster Gegenstand auf der Tagesordnung: Bericht der Kommission für Petitionen über die Petitionen des Vorstandes des Clubs der Landwirthe zu Frankfurt a. M., des Papierfabri⸗ kanten Marggraff und Genossen von Wolfswinkel bei Neustadt— Eberswalde und des Vorstandes des Vereins für die bergbau⸗ lichen Interessen im Ober⸗Bergamtsbezirk Dortmund; und in Verbindung damit der mündliche Bericht der Kommission für Petitionen über Petitionen, betreffend die Eisenbahntarife. Der Vorstand des Clubs der Landwirthe zu Frankfurt a. M. beantragt, eine Kommission von je 5 Mitgliedern der Landwirth⸗ schaft, der Industrie und des Handels mit Hinzuziehung von 5 Eisenbahnbeamten als nicht stimmberechtigten Beiräthen einzuberufen, welche die Aufgabe erhalt. das von dem Reichseisenbahn⸗Amte, resp. vom Bundesrathe pro⸗ jektirte Eisenbahntarif⸗System einer genauen Prü⸗ fung zu unterwerfen, resp. geeignete Vorschläge zur Ver⸗ besserung desselben zu machen. Der Vorstand des Vereins für die bergbaulichen Interessen im Ober⸗Bergamtsbezirk Dortmund bittet in Betreff der Erhöhung der Frachtsätze für Kohlen und die gleichtarifirten Artikel auf den Rheinisch⸗Westfälischen Eisen⸗ bahnen das Folgende: .

Der Hohe Reichstag wolle seinen Einfluß dahin geltend machen, daß nunmehr, nachdem auf sämmtlichen Staatsbahnen und den meisten Privatbahnen die Güterfrachtsätze auf Grund des Bundesrathsbeschlusses erhöht sind, Seitens der Aufsichts⸗ behörden unter Zuziehung von Interessenten eine sorgfältige Erhebung darüber veranstaltet werde, ob Seitens der Bahn— verwaltungen bei ihren Erhöhungen ein verständiges Maß ein— gehalten worden ist, und ob namentlich bei der Tarifirung derjenigen Artikel, für welche in der Reichsverfassung der Einpfennig-⸗Tarif pro Centner und Meile vorgesehen ist, die wirthschaftlichen Interessen des Landes die gebührende Berücksichtigung gefunden haben.

Papierfabrikant Marggraff und Genossen bitten: (

Hoher Reichstag wolle sich mit aller Entschiedenheit der Eisen— bahnfracht-Tariferhöhung widersetzen, dagegen eine Herabsetzung des Tarifs, vor Allem für nasses Holz und Strohstoff, wie solcher für die Papierfabrikation gebraucht wird, dringlichst beim Bundesrathe beantragen.

Die Petitionskommission dem Hause den

Antrag: Diese Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit der Aufforderung

unterbreitete

zu überweisen: die Frage der Eisenbahn⸗-Tarifreform einer eingehen⸗ den Prüfung und Begutachtung durch Delegirte der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und der Eisenbahnverwaltungen un ker—

ziehen zu lassen.

Der Berichterstatter der Kommission, deck zur Rabenau empfahl dem Hause die Annahme dieses Antrages; der Abg. Dr. Struckmann bat, densel⸗ ben Beschluß auch bezüglich der ferner noch eingegangenen Petitionen, betreffend die Eisenbahntarife zu fassen, nämlich der Petitionen des Kommerzien⸗Raths G. L. Meyer zu Celle, im Auftrage des Verwaltungsraths des Georg⸗Marien⸗Berg⸗ werks⸗ und Hüttenvereins und a. m. und der Handels⸗ kammer zu Eupen. Zu dem Antrage der Kommission wurden mehrere Abänderungsanträge vorgelegt und zwar von den Abgg. v. Minnigerode, Berger, v. Benda, Dr. Schroeder (Friedberg), Dr. Oppenheim, v. Saucken⸗Tarputschen und Kisker. Der Bundesbevollmächtigte Präsident des Reichseisenbahn⸗Amts Maybach erklärte: Die Verhältnisse der Eisenbahnen haben unter dem Drucke der Werthverminderung des Geldes erheblich gelitten und die sehr ungünstigen Betriebsabschlüsse für das Jahr 1872 und 1873 haben die im Besitz von Staatsbahnen befindlichen Bundes⸗ regierungen veranlaßt, an die Frage heranzutreten, ob die Eisen⸗ bahnen noch ihrer Aufgabe würden genügen können, ohne eine Erhöhung der Tarife. Auch die Privatbahnen haben an die Landes ⸗Aufsichtsbehörden den Antrag gestellt, ihnen die Ermäch⸗ tigung zur Vornahme einer allgemeinen Tariferhöhung zu ertheilen. Die Königlich preußische Regierung trug Bedenken, die Tariferhöhung auf die unter dem Schutze des Art. 45 der Reichsverfassung stehenden Artikel ohne Zustimmung des Reiches auszudehnen. Dies sei die Veranlassung gewesen, daß die Reichsgewalt mit der Angelegenheit befaßt worden ist. Der Bundesrath habe demnächst in seiner Sitzung vom 11. Juni d. J. beschlossen: daß vom Standpunkte des Reichs aus gegen eine mäßige, im Durchschnitt den Betrag von 20 pCt. nicht überschreitende Erhöhung der Eisenbahnfrachttarife unter der Voraussetzung nichts zu erinnern sei, daß die Eisenbahn⸗ verwaltungen zu einer Tarifreform die Hand böten und daß interimistisch eine Erhöhung der bestehenden Güter⸗ tarife durch einen Zuschlag von höchstens 20 Prozent herbeigeführt werden dürfe. Inzwischen haben die Eisen⸗ bahnen von der Erhöhung um 20 Prozent zum Theil Gebrauch gemacht. Das Reichseisenbahn⸗Amt habe dann dem Reichskanzler eine Denkschrift vorgelegt und sich in derselben für eine Verlängerung des Provisoriums und für Bildung einer Enquete bezüglich der Frage über Ein⸗ führung eines neuen Tarifsystems ausgesprochen und eine allgemeine Tariferhöhung befürwortet. Die Denkschrift ge⸗ langte hierauf an den Bundesrath; in demselben seien die Berathungen über diese Fragen noch nicht zum Abschluß ge⸗ langt. Das bisherige Ergebniß derselben berechtige aber zu der Hoffnung, daß die verbuͤndeten Regierungen sich im Wesent⸗ lichen in der Richtung bewegen werden, welche in der Denkschrift des Reicheisenbahn⸗Amts bezeichnet ist. Der Bundesbevollmäch⸗ tigte bat das Haus, mit seinen Beschlüssen das, was die Reichs⸗ regierung als richtig erkannt hat, zu unterstützen. Bei Schluß des Blatts sprach der Abg. Berger für seinen Antrag, welcher folgendermaßen lautet:

„Die Peritionen, betreffend die Eisenbahntarife, dem Herrn Reichs

Abg. Frhr. Nor.

term 18. Januar zu Contre⸗Admirälen ernannt worden.

Tarifreform einer eingehenden Prüfung und Begutachtung durch eine aus Mitgliedern des Bundesraths und des Reichstags gleichmäßig gebildeten Kommission, welche zur Vernehmung von Sachverständigen und Interessenten der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und der Eisenbahnverwaltungen befugt sein muß, unterziehen zu lassen.“

Der allgemeine, dem Abschnitt 14 des Strafgesetzbuchs zu Grunde liegende Begriff der Beleidigung setzt als Ob⸗ jekt derselben stets einen Menschen voraus und deshalb ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 15. De⸗ zember 1374 in einer Aeußerung, in welcher die Beleidigung einer Vehörde gefunden wurde, eine strafbare Handlung nur dann enthalten, wenn sie geeignet ist, als Kundgebung der Gering⸗ schätzung oder Verachtung den Personen der jene Behörde bil⸗ denden Beamten gegenüber zu bilden. „Daß die Personen der Beleidigten genannt oder bestimmter bezeichnet sein müssen, als unter den Kollektivnamen der sie umfassenden Behörde, ist jedoch als zum Thatbestande der Beleidigung einer Behörde im Sinne des 5. 196 eit. erforderlich nicht zu betrachten.

Die Eröffnungstermine für die bevorstehen⸗ den Provinzial-Synoden sind für die Provinzial⸗Synode der Provinz Schlesien auf den 23., für die Provinzial⸗Synode der Provinz Brandenburg auf den 26., für die Provinzial Synode der Provinz Pommern auf den 27., für die Provin⸗ zial⸗Synode der Provinz Posen auf den 27., für die Provin⸗ zial Synode der Provinz Sachsen auf den 29. und für die Provinzial⸗Synode der Provinz Preußen auf den 30. Januar festgesetzt. Die Versammlungen finden am Sitze des Konsisto⸗ riums statt.

Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Baden hat sich heute früh nach Carlsruhe zurückbegeben.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyr⸗ mont, General⸗Lieutenant à la suite der Armee, ist unterm 14. Januar zum Chef des 3. Hessischen Infanterie⸗ Regiments Nr. S3 ernannt und Se. Königliche Hoheit der Prinz Wil⸗ helm von Württemberg, Major und Führer des Garde⸗ Husaren⸗Regiments, unterm 18. Januar zum Oberst-Lieutenant befördert worden.

Die Kapitäne zur See Werner und Batsch sind un⸗

S. M. S. „Ariadne“ ist am 17. Januar er. Nach⸗ mittags in Hongkong angekommen und hat Befehl erhalten, da⸗ selbst weitere Ordres abzuwarten, um ev. nach Bangkok zu gehen.

S. M. S. „Eli sabeth“ hat am 18. dess. Mts. Vor⸗ mittags Hongkong auf der Reise nach der Heimath verlassen. An Bord Alles wohl.

Wies baden, 18. Januar. Nachdem, wie bereits gemeldet, gestern Mittag die feierliche Eröffnung des 7. Komm unal—⸗ Landtages des Regierungsbezirks Wiesbaden stattgefunden hatte, war für heute die erste Plenarsitzung anberaumt, auf deren Tagesordnung die Wahl der Schriftführer, Mittheilung der Vor⸗ lagen der Staatsregierung und Beschlußfassung über die ge⸗ schäftliche Behandlung derselben stand.

Nach Vornahme der Wahlen der Schriftführer und nach⸗ dem der Vorsitzende dem Landtage Mittheilung von den einge⸗ tretenen Personalveränderungen, sowie von den eingegangenen Gesuchen gemacht hatte, wurden die drei Vorlagen der Regierung verlesen und sodann die Bildung von 4 Ausschüssen, einen Aus⸗ schuß für Eingaben, einen Finanzausschuß, einen dergleichen für den Wegebau und einen Rechnungsausschuß beschlossen. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen und die nächste auf heute Nachmittag 5 Uhr anberaumt. Tagesordnung: Wahl der Aus⸗ schußmitglieder.

Sachsen. Dresden, 18. Januar. Der Herzog Georg von Sachsen⸗Meiningen ist heute Mittag nach Meiningen zurückgereist.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 19. Januar. Die „Weimarische Itg.“ schreibt: Das „Volksschulgesetz für das Großherzogthum Sachsen“ hat, wie in Deutschland selbst, so auch jenseit der Grenzen unseres Vaterlandes die wohlverdiente Würdigung gefunden. So hat der Vorsitzende des belgischen Lehrerpereins eine Uebersetzung des Gesetzes in französischer Sprache veranstaltet; der Verein hat dieselbe in dreitausend Exemplaren vervielfältigen lassen und an alle Mit— glieder der belgischen Kammern, an die Gemeinderäthe der größeren belgischen Städte, sowie an hervorragende Männer in Europa und Amerika gesendet, welche geneigt scheinen, das weimarische Volksschulgesetz zum Muster zu nehmen.

Desterreich⸗ Angarnm. Wien, 18. Januar. Gestern fand in Pest unter dem Präsidium des Kaisers ein einstündi⸗ ger Ministerrath statt, in welchem das Vorgehen der Regie⸗ rung in der Budgetdebatte festgestellt wurde.

Der Feldmarschall⸗Lieutenant und Kämmerer v. Ham⸗ merst ein ist gestorben. .

Pest, 18. Januar. Das Journal „Közerdek“ meldet die bevorstehende Hieherkunft des Banus Mazuranies behufs Besprechung mit dem Minister-Präsidenten über die allgemeine Regierungsaktion angesichts der gegenwärtigen parlamentarischen Lage. ; In der heutigen Abendsitzung des Fin anz⸗Ausschusses übernahm Baron Béla Lipthay das Referat, worauf der Aus⸗ schuß den von Szell schon ausgearbeiteten Bericht authentizirte.

Niederlande. Haag, 13. Jan. Im Namen des Königs der Niederlande wird sich eine außerordentliche Gesandt⸗ schaft nach Brüssel begeben, um denselben bei der Vermäh⸗ lung der Tochter des Königs der Belgier zu repräsentiren. Wie verlautet, ist ein Gesetzentwurf für Revision des Gesetzes über die nationale Miliz nunmehr an den Staatsrath gelangt. Sobald er dieses Stadium durchlaufen, wird er den Generalstaaten vorgelegt werden. Der neu ernannte General⸗ gouverneur von Niederländisch⸗Ostindien, Hr. van Lansberge, wird von Brüssel, wohin er nach den durch seine Berufung auf diesen Posten veranlaßten Besprechungen mit dem Ministerium zurückgekehrt war, alsbald wieder im Haag erwartet. Er wird daselbst noch einen Monat vor seiner Abreise nach Indien zubringen.

Aus Amsterdam wird berichtet, daß dem Befehls⸗ haber der zweiten Expedition nach Atchin, dem General van Swieten, heute im Parksaale eine feierliche Kundgebung nationaler Anerkennung für die von ihm in Indien auch bei diesem Feldzuge geleisteten großen Dienste zu Theil ward. Es wurde ihm in öffentlicher Versammlung einer großen Anzahl notabler Patrioten ein sehr kostbarer, mit sinnvollen Emblemen

und zwischen diesen die Worte „Parcere subjectis Debellare superbos“ sich befinden. werthvolles Kunstwerk, erforderlich gewesene bedeutende Geld⸗ summe war nicht durch eine öffentliche Subskription, sondern durch Beiträge von mehr als 350 Personen aus allen Theilen

Die für dieses Geschenk, ein höchst

des Landes beschafft worden. Auf die Darbringung dieser Widmung antwortete van Swieten in herzlicher Weise, und es folgte dann ein spendides Banket.

Großbritannien und Irland. London, 20. Januar. (W. T. B.) In der Krankheit des Prinzen Leopold ist ein Rückfall eingetreten, und sind die Kräfte in Folge dessen ge⸗ schwächt. Im Uebrigen ist der Krankheitszustand des Prinzen unverändert.

Frankreich. Paris, 20. Januar. (W. T. B.) Die Fraktion der Rechten hält dem Vernehmen nach daran fest, die Vertagung der Berathung der konstitutionellen Gesetz⸗ entwürfe bis nach der Rekonstruktion des Ministeriums zu beantragen.

Der neue Munizipalrath in Marseille ist aus Veranlassung einer Diskussion gegen die von der National⸗ versammlung bewilligte städtische Anleihe suspendirt worden. Versailles, 19. Januar. (W. T. B.) Die National versammlung führte heute die Berathung des Gesetzes über die Cadres der Armee von Art. 8 bis zum Art. 27 fort. Ein Antrag von Langlois, dem Kriegs⸗Minister die Befugniß zu ertheilen, ebenso wie die übrigen Ofsiziere auch die Generale nach Erreichung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand zu versetzen, wurde abgelehnt. Art. 12 wurde an die Kommission zurückverwiesen und die Berathung über Art. 14 ausgesetzt. Die übrigen Artikel wurden angenommen.

Spanien. Madrid, 19. Januar. (W. T. B.)! König Alfons ist heute nach Saragossa abgereist, um sich von dort zur Nordarmee zu begeben und an den militärischen Operationen, deren Aufnahme unmittelbar bevorsteht, theilzu⸗ nehmen. Dem Vernehmen nach wird den zu Don Carlos über⸗ getretenen Offizieren, welche vor Wiederbeginn der Feindselig⸗ keiten in die Königliche Armee wieder eintreten, von der Re⸗ gierung vollkommene Amnestie zugesichert werden, und sollen ihnen selbst ihre Ordensdekorationen belassen werden. Aus Veranlassung der von den Carlisten begangenen vielfachen Gewaltthätigkeiten gegen die Eisenbahnbeamten hat die Regierung, wie verlautet, den Beschluß gefaßt, jeden Carlisten, der in der Nähe einer Eisenbahn mit den Waffen in der Hand ergriffen wird, erschießen zu lassen. Der König hat den spanischen Diplomaten, welche aus Veranlassung des Regierungs⸗ wechsels um ihre Entlassung gebeten haben, dieselbe nunmehr

ertheilt.

Italien. Rom, 12. Januar. (It. N.) Vorgestern haben in verschiedenen Kollegien, in denen in Folge von Doppelwahlen Nach wahlen nöthig waren, dieselben stattgefunden. In Rom müssen wieder Stichwahlen vorgenommen werden, weil die Kan⸗ didaten der Rechten und Linken gleich viele Stimmen, aber keiner die genügende Anzahl erhalten hat. In Bologna, San Giovanni, Persiceto, Parma, Pisa, Brindisi, Marostiea, Oneglia, Spezia und Anagni wurden neun Kandidaten der Rechten, in Palermo und Cittanova zwei Oppositionskandidaten gewählt.

Am nämlichen Tage fand im Quirinal ein diplo⸗ matisches Diner statt, an dem der König, Prinz Humbert, die Prinzessin Margarethe und die Chefs der fremden Gesandt⸗ schaften Theil nahmen. Nur der Marquis de Noailles und Hr. Rancés fehlten.

Der Gemeinderath von S. Remo hat beschlossen, der Kaiserin von Rußland zum Andenken an ihren Aufenthalt daselbst ein Album zu verehren.

Die nach Rom zurückgekehrten Minister bereiten sich, wie der „Nazione“ von hier gemeldet wird, auf die Parlaments⸗ verhandlungen über ihre Budgets vor. Da bereits mehrere Interpellationen angekündigt sind und andere noch in Aussicht stehen, so will die Regierung gleich nach dem Wiederbeginn der Kammersitzungen die Mitglieder der Majorität zu einer Ver⸗ sammlung berufen und ihnen den Vorschlag machen, die Beant⸗ wortung aller Interpellationen bis zur Verhandlung der betref⸗ fenden Budgets auszusetzen.

Die Turiner „Gazzetta Nuova“ berichtet, daß das erste Bersaglieri⸗ Regiment, welches daselbst in Garnison liegt, mit einem neuen Repetirgewehr nach Wetterli's System versehen werden soll, einer Verbesserung desselben hinsichtlich der Einfach⸗ heit und Leichtigkeit in der Auseinanderlegung vermittelst einer Erfindung, die ein ausgezeichneter italienischer Artillerie⸗-Offizier gemacht hat, welche auch bereits bei den Hinterladern an⸗ gebracht worden ist. Es sind mit diesen Gewehren bereits sehr zufriedenstellende Versuche angestellt worden. Um sie aber in größerem Maßstabe zu wiederholen, soll das obenerwähnte Re⸗ giment damit versehen werden, und wenn sich befriedigende Re⸗ sfultate dabei herausstellen, soll dies Gewehr dann bei allen Ber⸗ saglieri⸗ Regimentern und bei den Alpenjäger⸗Compagnien einge⸗ führt werden, indem nur die Linien⸗Infanterie das alte Wetterli⸗ gewehr behält. .

19. Januar. (W. T. B.) Wie die „Italie“ meldet, ist die Kündigung des Handelsvertrags mit Frank⸗ reich bereits nach Paris abgegangen. An die Regierungen von Oesterreich und der Schweiz wurde die Anfrage gerichtet, ob sie schon jetzt vor Ablauf der Handelsverträge auf eine Reyxision derselben eingehen wollten. Falls Oesterreich und die Schweiz hierzu bereit wären, könnte gleichzeitig eine Revision aller drei Verträge vorgenommen werden.

(W. T. B.) In der Deputirtenkammer wurde heute von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten Vis⸗ conti⸗Venosta der Vertrag mit der französischen Regierung, be⸗ treffend die Regelung der Grenze am Mont Genis, vor⸗ gelegt.

Numänien. Bu karest, 19. Januar. (W. T. B.) Der Finanz-Minister Maprogeni hat seine Demission ein⸗ gereicht, um über den Inhalt des im Prozeß Ofenheim ver⸗ lesenen Schreibens von Herz, soweit dasselbe ihn betrifft, ohne Rücksicht auf seine amtliche Stellung sich äußern zu können. Der Fürst Carl hat die Demission angenommen. Zum Finanz⸗ Minister ist der bisherige Minister für öffentliche Arbeiten, Cantacuzene und an Stelle des Letzteren Theodor Rosetti zum Arbeits-⸗Minister ernannt worden.

Amerika. New⸗gork, 19. Januar. (W. T. B.) Auf Befehl des Generals Emory ist der ungesetzlich gewählte Sherif von Vicksburg durch Bundestruppen aus seinem Amte entfernt worden. Der oberste Gerichtshof genehmigte das Verfahren des Generals und hat den von der republikanischen

reich verzierter goldener Pokal überreicht, auf dessen Deckel die

kanzler mit der Aufforderung zu überweisen: die Frage der Eisenbahn⸗

Aufschrift „Atjeh“ (Atchin), die Jahreszahlen 1873 und 1874

Partei gewählten Sherif wieder eingesetzt.

ö e, w. Angelegenheiten. erlin, 20. Januar. In der gestrigen Sitzung des Deut schen Reichstags antwortete auf * 3 des Abg. Herz in der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Beurkundung des Personenstandes, der Königlich bayerische nr wn Staats⸗Minister der Justiz Dr. von Der Hr. Abg. Herz hat an die bayerische Regie ĩ von Anfrage gerichtet. Die baherische . , desrathe auf den 1. Januar 1876 festgestellten Einfüͤhrungstermin beigepflichtet, weil verschiedene Bundesregierungen eine solche Er⸗ streckung der Zeit der Einführung gewünscht haben. Ein prinzipiel⸗ les Bedenken gegen den Antrag des Hrn. Abg. Dr. Marquard sen und Dr. von Schulte habe ich nicht. O aber Die bayerische Regierung von der durch den Antrag der Herren Abgg. Dr. Marquardsen und Dr. . , Fakultat pird ehr guch machen können oder ; zu erkläre Mo ; ũ̃ in i a m m n . in dem Momente zu übersehen, bin ich

Zu 5. 79 (Die kirchlichen Verpflichtungen in Beziehung auf Taufe und Trauung werden durch dieses Gesetz nicht be ö . . . , Bundes bevollmächtigte,

Sssekretaär Dr. Friedberg na ter⸗ mayer das Wort: J Nach der Ausführung, welche der Herr Abgeordnete Dr. von Schulte über den Inhalt und die Bedeutung des . Rede stehenden Paragraphen eben dem Hause gegeben hat, würden die verbündeten Regierungen glauben, sich des Wortes enthalten zu dürfen, da im Wesentlichen die Ausführungen, die eben gegeben sind, ganz die leitenden für Die Bundesregierungen waren, als sie den Paragraphen aufstellten. Indessen ist jetzt von der anderen Seite doch ein Angriff gegen den Paragraphen gemacht worden, der es rathsam erscheinen läßt, jene Worte nicht unerwidert zu lassen.

. Zuvörderst muß bestritten werden, daß dieses Gesetz überhaupt mit dem beliebten Stichwort der Konfessionslosigkeit bezeichnet werden darf; es ist eben ein weltliches, ein bürgerliches Gesetz und will einen konfessionellen Charakter weder nach der einen noch nach der anderen Richtung hin zu erkennen geben oder ihn negiren; darum ist es keines⸗ wegs ein Gesetz, welches irgend einer Konfession zu nahe tritt, son⸗ dern wir meinen, daß jede Konfession mit den Satzungen dieses Ge⸗ . sich zurechtfinden kann, ohne im Gewissen dadurch bedrängt zu

en. . Wenn der Herr Abgeordnete Westermayer gemeint hat, dieses gHeset sei der Ausdruck der „Reue“, der y, der . Regierung dem „Aufschrei der protestantischen Geistlichen“ gegenüber . int ja wohl der. Aus druck gewesen sich kund giebt, so darf ich das bestreiten. Dieses Gesetz ist nicht der „Ausdruck der Reue“

über das, was die preuf

zische Regierung mit ihrem Gesttz vom Mär: 1874 gethan hat, sondern es ist der Versuch, n . 1 was Uuverstand und böser Wille in dieses Gesetz hineingelegt haben

Das Gesetz vom März 1874 hatte nie daran denken können und wollen, die geheiligten Institutionen der Taufe und der Trauung irgendwie beeinträchtigen zu wollen; aber böser Wille und vielleicht vielfach, mangelnde Einsicht hat dies Gesetz so ausgelegt, als ob da— durch ein Eingriff in jene geheiligten Inftitutionen beabsichtigt würde und um nun diese traurige Erfahrung, welche die preußische Negie⸗ rung allerdings gemacht hat, nutzbar zu machen für die Reichs regie⸗ rung, darum hat man im Kreise der verbündeten Regierungen es füt zweckmäßig gehalten, ganz ausdrücklich den Ausspruch in das Gesetz hineinzunehmen, daß jene Deutungen, die das preußische Gesetz erfah⸗ ren hat, eine Mißdeukung sei, und daß diesem Gesetz gegenüber im Reiche eine gleiche Deutung nicht aufkommen dürfe. Ich meine, hier in diesem

Hohen Hause wird man gewiß Anlaß haben, einer der größten ver⸗ läumdeten Regierungen die Hand zu reichen, wenn sie aus Anlaß einer Erfahrung, die sie auf dem hier behandelten Gebiet gemacht hat, die anderen Reichsr egierungen vor gleichen Erfahrungen schützen will.

Wenn Sie, meine Herren, wie gewünscht wird, und wie ich

Namens der preußischen Regierung ganz ausdrücklich erbitte, diesem Daragraphen Ihre Zustimmung geben, dann wird, wenn auch gegen das Reichsgesetz derartige Instnuatkonen erfolgen sollten, Riemand fein der derartige Verdächtigungen im guten Glauben vernehmen könnte; und darum, meine Herren, bitte ich, nehmen Sie den Paragraphen an.

Su 5§. 80 erklärte derselbe Bundesbevollmächtigte nach dem Abg. Grafen Frankenberg:

Ich darf wohl Namens der verbündeten Regierungen dem Herrn

Grafen Frankenberg den Dank dafür aussprechen, daß er die Güte gehabt, hat, durch seine Mittheilungen und Ausführungen die verbün⸗ deten Regierungen auf Mißstände aufmerksam zu machen, die bei Ausführung des Reichsgesetzes zu vermeiden sein möchten. Die ange— führten Thatsachen beziehen sich auf Verfügungen, die bisher in einem

Partikularstaate des Deutschen Reichs getroffen sind, und es ist hier

nicht der Ort, diese Verfügungen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

Das aber darf ich hier aussprechen, daß bei Erlaß der Ausführungs—⸗

verordnung, welche der §. 80 dem Bundesrath vorbehält, diefer auf

das peinlichste darauf hedacht sein wird, den Standesbeamten nicht

Auflagen zu machen, die geeignet sein könnten, das Ehrenamt ihnen

zu verleiden, sondern daß, was an ihm ist, er dazu beitragen wird jedem Ehrenamt auch diesen Charakter eines Ehrenamtes zu' erhalten, und darum alle subalternen Thätigkeiten, die auch von anderen als

Ehrenbeamten erfüllt werden können, von ihnen fern zu halten.

In Betreff des Oppenheimschen Antrags (8. 87) äu Op gs (§. 82 zerte

derselbe Bundes bevollmächtigte: ö Ich darf, mich wohl auf die Erklärung beschränken, daß die ver— bündeten Regierungen in der Annahme des vom Hrn. Abg. Dr. Op- . . eine sehr wünschenswerthe und nütz—

che Ergänzung des vorliegenden Gesetzentwurfs erblicken, und i

bitte darum um dessen Annahme. ð . ö Ein weiterer Zusatz, von den Abgg. Moufang und Hauck beantragt, lautet; „Die verfassungsmäßig gewährleisteten Vor— behalte für das Königreich Bayern in Rr 3 §. L des Versailler

fange, wie es wirklich besteht, unberühr

der militärischen Kontrole über die

ist dies als eine Uebung anzurechnen. solche Einberufnng als eine Uebung

machen haben. hierzu:

der Regel bereits erfüllt sein wird, wen

Landwehr⸗Offizier eine nochmalige zahlreichen Fällen, die mir bekannt

Herren! Die Berechtigung hierzu b

den Weise die Militärbe orden darauf Falls im Sinne des Herrn Antragsteller

Abg. Frhrn. von Schorlemer⸗-Alst:

I/

sollen. Ueber alle Fälle, die der Herr

eines Verfahrens, welches möglicherweise

Fälle, die als Verstöße gegen das Ges

steht sich von selbst.

geschilderte Verfahren unter keinen entgegnete der Königlich Preußische neral⸗Major v. Voigt s⸗Rhetz:;

lemer⸗Alst die Frage an die höhere Mili

und die bestehenden Gesetz zu verletzer

er ein Unrecht, was ihm zu Theil zur Sprache bringt, als auf dem, ist, So haben wir wenigstens di gelernt, und ich hoffe, es wird so bleiben

nicht gesagt ist, wer der Verletzte ist, und Bestimmungen des Gesetzes verletzt sind.

der That nicht möglich ist, darauf eine

zieren wären viel zweckmäßiger in Form e tärische Centralstelle gekommen; dann wie Gesetz und Recht es fordert.

Vor der dritten Berathung treffend die Naturalleistungen für die b nahm der Königlich preußische Bund Minister Dr. Delbrück das Wort:

Bündnißvertrages vom 23. November 1870 und Nr. 1 des Schluß Protokolls vom selben Tage werden durch das gegen— wärtige Gesetz nicht berührt.“ Der Königlich bayerische Bundes- bevollmächtigie Staats⸗-Minister Dr. von Fäustle erklärte hierüber:

Der Antrag, wie ihn die Herren Abgeordneten Hauck und Ge— nossen gestellt haben, giebt einem vollstäͤndig 3 inn ue druck nur halte ich ihn für so selbstverständlich, daß er einer Berücksichtigung im Tenor des Gesetzes nicht bedarf. Ich hatte schon bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs die Ehre, vor dem Hohen Hause zu konstatiren, daß bezüglich derjenigen Punkte und Materien, in welchen durch. die Reichsverfassung und die derselben zu Grunde lie⸗ genden Verträge bestimmre Rechte einzelner Bundesstaaten in deren Verhältniß zur Gesammtheit festgestellt sind, eine Reichszuständigkeit überhaupt nicht gegeben ist, und daß daher Reichsgesetze, welche mit inem bahexischen Reservatrecht in Widerstreit stehen, insoweit der Um fang dieses Reservatrechts reicht hier also in Bezug auf die Heimgths⸗ und Niederlassungsverhältnisse und die mit dem selben im Zusammenhange stehenden administrativ polizei lichen Gegen stände des Verehelichungswesens auf , enn, i n n, finden können, als nicht das

Donderrecht mit Zustimmung Bayerns i zege der Reichs gesetzaebung außer Wirksamkeit , . ö „Die bayerlsche Stagtsregietung hat aus diesem Grunde dem vorliegenden Gesetzentwurfe im Bundesrathe nur unter dem ausdrück⸗ lich erklärten und zu dem Protokolle der Plenarsitzung des Bundes— rathes konstatirten Vorbehalte zugestimmt, daß die verfassungsmäßig Jgewährleisteten Vorbehalte für das Königreich Bayern in Nr. III. §. 1 des Versailler Bündnißvertrags vom 23. November 1870 und in Nr. I des Schlußprotokolls von demselben Tage durch das gegen—⸗

thung des vorliegenden Gesetzentwurfs ni

des vorliegenden Entwurfs gefaßt haben.

schlüssen eine Verbesserung seiner Vorlage,

auf Ihre Vorschläge nicht eingehen könne

Satz von 75 Pfennigen vorschlugen, gegla

werden kann und was andererseits dem R Verpflichteten, billigerweise zugemuthet

zeugen können, daß ihr ursprünglicher ein unrichtiger war. Sie haben daß in allen solchen Zahlfragen es

spruche entgegenkommen wollen, indem sie , erhöhen zu können. Es ist dies

wärtige Gesetz selbstverständlich nicht berührt sein können.

müssen die verbündeten Regierungen nach

Es mag also der Gedanke, welchen der Herr Ab * . . . t 8 ,. näher entwickelt hat, im Tenor des Gesetzes . Ee racht werden oder nicht; nach meinem Dafürhalten kann darüber ein Zweifel bestehen, daß das bayerische Reservatrecht in dem Um—

In der Diskusston über den Gesetzentwurf: die Ausübung

standes, die Uebungen derselben, sowie die gegen õ

Disziplinarstrafmittel, . 3. hefe Ie . . Gültz, zu §. 5 folgenden von der Kommission beschloffenen Zusatz: Offizieren der Reserve, welche bei außergewöhnlicher Veran⸗ lassung (Mobilmachung u. s. w.) zum Dienst einberufen werden,

des Abg. Schulze (Guhrau) vor welcher dem Paragra l . . . l⸗ gende Fassung geben will: Offizieren der 2 23. .

sie nach §. 12 des Kriegsdienstgesetzes vom 9. Novemb z

; stgese er 1867 behufs Darlegung ihrer Qualifikation zur Weiterbeförderung zu Der Bundes⸗Kommissar Major Blume bemerkt

Es unterliegt ja keinem Zweifel, meine Her ß ; .

. gt ja veisel, meine Herren, daß der Zwe welcher durch Einberufung der Landwehr-⸗-Offizlere zur Lies sfihse in den hier in Betracht kommenden Fällen erreicht werden soll, in

Zeit, 4 Befördtrung in Frage kommt, aus anderer Veranlassung zu einer ienstleistung von längerer Dauer bei der Linie eingezogen gewesen ist. Ich nehme keinen Anstand, zu erklären, daß die Militär⸗ verwaltung in solchem Falle kein J j

und ich kann hinzufügen, daß von Antragsteller gewünschte Rücksicht bereits geübt worden ist. Meine

wohl unbestritten, und wenn nun auch das Amendement nur die Bestimmung in das Gesetz einführen will, daß unter den erwähnten Umständen von einer nochmaligen Einberufunz abgesehen werden kann, so möchte ich doch anheimstellen, ob es sich empfiehlt, einer solchen, ganz unzweifelhaft bereits vorhandenen Be⸗ rechtigung in diesem Gesetz noch besonderen Ausdruck zu geben. Viel⸗ leicht genügt es dem Herrn Antragsteller, wenn ich ausspreche, daß Seitens der, Militärverwaltung kein Bedenken entgegenstehen würde in der Ausführungsinstruktion zu dem Gesetz in einer zweckentsprechen⸗

‚Zu F. 6 entgegnete der Königlich preußische Bundes— bevollmächtigte Staats⸗ und Kriegs⸗Minister J .

„Meine Herren! Der Herr Abgeordnete von Schorlemer ⸗Alst führt aus seiner Erfahrung Fälle an, in denen Offiziere des Beur— haubtenstandes in Bezug auf ihre bürgerlichen Verhältnisse und die Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte milirärischerseits behindert sein

ist dem Kriegs ⸗Ministerium nicht ein Wort bekannt; ich bin als nicht im Stande, auf irgend einen der Fälle einzugehen, am wenigsten aber bin ich im Stande, hier blindlings die verlangte Mißbilligung

stattgefunden hat, auszusprechen. Ich kann nur wünschen, daß solche

lonst ttt und zur Kenntniß der oberen Behörden gebracht werden Im allgemeinen aber eine Verfügung zu treffen, daß die Gesetze ge⸗ handhabt werden sollen, finde ich keine Veranlassung, denn das per—

Auf. die Erklärung des genannten Abgeordneten, er habe nicht nöthig auf einzelne Fälle einzugehen, sondern verlange von Seiten der Reichsregierung die Erklärung, daß sie das von ihm

Meine Herren! Es ist gewiß ein Unikum, wenn Herr v. Schor⸗ Unterbehörden Befehl oder Erlaubniß gegeben habe, die Verfassung

und wird auch nie geschehen! Wenn die betreffenden Herren glaubten daß sie in ihren Rechten verletzt sind, dann find sie auf die Bestim⸗ mungen, die jedem Offizier, die jedem Soldaten bekannt sind (das ist. das Reglement über die Beschwerdeführung), zu verweisen. Kein Offizier, denke ich, wird so wenig Achtung vor sich selbst haben, daß

hinnehmen will, hinnimmt, und dann auf der gesetzlich vorgeschrieben

daß ihm ein Unrecht geschehen ist, so möge er auf dem Dienstwege seine Beschwerde anbringen. Dies durch Hrn. von Schorlemer⸗Alst aber zu thun, dazu, glaube ich, ist um so weniger Veranlassung, als

von Schorlemer⸗Alst zur Sache gemacht hat, sind so vage, daß es in

angeführten Besprechungen zwischen den Vorgesetzten und jenen Offi⸗

Meine Herren! Es wird, wie ich glaube, für die dritte Bera—

von vornherein die Stellung bestimmt bezeichne, welche der Bundes— rath zu den Beschlüssen genommen hat, welche Sie in zweiter Lesung

Der Bundetrath, wenn er auch in mehreren von Ihren Be—

besserung aber doch nur solche Abänderungen erkannt hat, die für ihn das Gesetz nicht unannehmbar machen, hat in Beziehung auf einen Punkt

die im 5. 9 Nr. 2 enthaltenen Satze über die Vergütun ĩ ĩ

8 . J . ütung für die Vaturalverpflegung. Die verbündeten Regierungen haben, als sie Ihnen als Normalsatz für die vollständige Tageskost mit Brot den

his an die Grenze dessen gegangen zu sein, was von Seiten der zur Leistung der Naturalverpflegung Verpflichteten mit Billigkeit verlangt

duch die Beschlüsse der zweiten Lesung diesen Satz auf T Mark er— höht. Die verbündeten Regierungen haben hierdurch die Verpflichtung erhalten, die vorliegende Frage nochmals in ernste Erwägung zu ziehen. Sie haben sich aber bei dieser Erwägung nicht davon Über—

stimmten Satz als den absolut richtigen hinstellen zu wollen, und sie haben, indem dieses Haus sich durch seinen Beschluß dahin aussprach, daß es den Satz von 75 Pfennigen für zu niedrig hielt, diesem Aus⸗

lmendement des Herrn Abgeordneten v. Schöning und Genossen Nr. 186 der Drucksachen, Ihnen vorgeschlagen . Genossen,

t bleibt.

Personen des Beurlaubten⸗

Hierzu lag ein Amendement

angerechnet werden, welche

n der Landwehr Offizier kurze

nteresse daran hätte, dem Dienstleistung aufzuerlegen, den Militärbehörden in sind, die von dem Herrn

esitzt die Militärverwaltung vorliegende

hinzuweisen, vorkommenden 8s zu verfahren.

von Schorlemer⸗Alst anführt,

von Seiten einer Unterbehsrde

etz betrachtet werden müffen,

Umständen dulden werde, Bundes bevollmächtigte Ge⸗

tärbehörde richtet, ob sie den

1. Das kann nie geschehen

wird und was er nich) anderen Wegen

e Sffiziere immer kennen „Wenn ein Offizier glaubt,

in welcher Weise und welche Die Bemerkungen, die Hr.

Erklärung zu geben. Die

iner Beschwerde an die mili⸗ rde diese gewiß erledigt sein,

des Gesetzentwurfs, be⸗

ewaffnete Macht im Frieden esbevollmächtigte, Staats⸗

itzlich sein, wenn ich gleich

in anderen zwar keine Ver—⸗

n. Es betrifft dieser Punkt

ubt, mit diesem Vorschlage

eiche, als dem zur Zahlung werden kann. Sie haben

Vorschlag ein unbilliger, indessen nicht verkannt, unmöglich ist, einen be⸗

den Satz auf 80 Pfennige der Satz, welcher in dem

Diesen Satz

Ermittelungen für denjenigen halten, über welchen bedi ĩ hinausgehen e. . ,,,, . Die verbündeten Regierungen sind sich wohl bewu t, daß sie in dieser Materie zweierlei zu vermeiden haben: ein Mal 6. n. be⸗ zahlen, und ein anderes Mal zu wenig zu bezahlen. Daß, wenn man nen einzigen Satz für das ganze Reichsgebiet annimmt, dieser Ge⸗ en,. absolut nicht durchzuführen ist, leuchtet ein. Es kann da⸗ Er nur darauf ankommen, Linen Satz zu wählen, welcher in seinem Durchschnitt dem richtigen Verhältnisse entspricht. Geht man über einen dem richtigen Verhältn sse entsprechenden Durchschnittssatz hinaus so macht man und das würde nach der Ueberzeugung der verbündeten Regierungen bei einem Satz von 1 Mark der Fall sein k des Bundesgebiets Geschenke auf Kosten der Reichs-⸗ . ierzu haben sich die verbündeten Regierungen nicht entschließen

Ich habe Sie zu bitten, das Amendement des A

Habe errn Abgeord⸗ neten v. Schöning anzunehmen und durch die K . , . 9 Gesetz herbeizuführen, defsen Zu⸗

tandeko en verbündeten Regierun zenfo am Heiz ,, g gen ganz ebenso am Herzen

In der Diskussion bemerkte der Königlich bayerische Bun— des bevollmchtigte, General⸗Major Fries, . 7

Meine Herren! Zur Bemerkung des Herrn Vorredners, daß die Vergütung in Bayern eine bedeutend höhere sei, möchte ich bericht gend erwähnen, daß in Bayern die Vergütungssätze jährlich sich ändern, je nach den wechselnden Getreidepreisen, welche maßgebend sind für die Feststellung dessen, was als Entschädigung gewährt wird. So be— rechnete sich die Entschädigung für 1872 meines Wissens auf 304 Kreuzern und für 1873 auf 297 Kreuzer oder etwa 82 Markpfennige. Dies ist nicht bedeutend höher, als der jetzt beantragte Satz und die ,, ,, , vielmehr schon bei nur wenig nte 3 herabgehenden Getreideprei ĩ verde di S0 Pfennige des än d

Meine Herren! Speziell von dem Jahre 1874 zrach ich aller⸗ ding nicht; ich habe hauptsächlich hervorheben ö . die Ye stimmun der Vergütungen in Bayern die Getreidepreise das Meahgz hende sind, daß alfo, wenn die Getreidepreise hoch stehen, die Quartierträger dort zwar wohl bei dem Satze von 80 Pfennigen verkürzt werden, wenn aber jene Preise fallen, die 80 Pfennige auch ebensowohl mehr betragen könnten, als die jeweiligen bayerischen Entschädigungen. Diese sind eben schwankend.

Kunst, Wissen schaft und Literatur.

Die. außerordentlichen Professoren Rektor emer. D i Karl Friedrich August Nobbe, . Wilhelm indoor . path Dr. phil. Gotthard Oswald Marbach und Pr. phil. Karl Biedermann zu Leipzig sind zu ordentlichen Honorar Professo⸗ ö, der philosophischen Fakultat der Universitaͤt Leipzig ernannt

vrden.

Die Nr. 8 der Illustrirten Jagdzei O

für Jagd, Fischerei und Naturkunde, ,,, W * n Vitz sche, Königlicher Oberförster, Ceipzig, Verlag von 5 Schmidtz, enthält felgende Aufsätze: Zur Vogelschutzfrage von Freiherrn v. Dro te Hüls hoff. Aus Thüringen Ein Fürst ensitz . Ein starker Hirsch. Zusammen— ellung des Wildes, welches in den Königlich preußis Hofjagde nn ,, ch den Königlich preußischen Hof jagden

LEand⸗ und Forstwirthschaft. K 20. Januar. (W. T. B.) Amtlicher Mitthei⸗ ung zufolge ist in Janow, Kreis Lodz, Gouvernement Petro di Rin derpest ausgebrochen. - .

Gewerbe und Handel.

In den nächsten Tagen werden die ersten Interimsscheine der neuen Berliner städtischen Anleihe à 45 in Stücken à 5000, 20g, 1000, 590, 200 und 100 4 durch das Bankhaus Jacob Landau ausgegeben werden. Der Umtausch der Interimsscheine gegen die neuen Anleihescheine findet im Laufe des Monats März statt Die vorgenannte Firma hat, wie hieraus ersichtlich, ihr Bezugs recht

auf, die erste Rate der neuen ftädtischen Anleihe ausgeübt, für eine weite Rate v „O60 Thir. stebt“ ffelße biz nr 3 J . ebenfalls 500,000 Thlr. steht ihr daffelbe bis zum „Wie der Berl. Aktionär“ hört, haben die Liquidatoren d Preußischen Credit - Anstalt sich , . eine Abschlagsquote von 353 auf die Aktien zur Auszahlung zu brin⸗ gen. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß die Villen der Gesell⸗ schaft in der Nähe von Charlottenburg an Hrn. Hermann Geber verkauft worden sind, und zwar 8 kleine Häuser à 27,000 M und 2 große à 48,0 S Die Preußische Boden. Credit ⸗Anftalt hatte sich vorher verpflichtet, die Häuser mit se 6605 resp. 11,000 υς in un- kündbaren Pfandbriefen zu beleihen. . Der Magdb. Ztg. ist folgende Zuschrift, wie es swei don dem Bank⸗Comtoir in Magdeburg . die wir ent, Wichtigkeit der Sache hiermit wiedergeben: In Betreff der Aus st ellung von Wechseln, die später bei den Königlichen Bank— anstalten diskontirt werden sollen, ist es nicht überflüssig, darauf auf⸗ merksam zu machen, daß solche seit Beginn der neuen Markwährung auf Mark ohne nähere Bezeichnung, oder Reichsmark Deutsche Wäh⸗ rung lauten müssen, während Abschnitte, die auf Mark Preußisch Courant lauten, ohne Weiteres von den betreffenden Ban keomptoiren zurückgewiesen werden. Gleichzeitig sei erwähnt, daß in neuerer Zeit wiederholt Wechsel vorgekommen sind, deren Ausfteller den Plüral des Wortes Mark mit Marken gebildet und so im Texte ausge—⸗ schrieben haben. Auch solche Wechsel sind nicht bankfähig. Der kürzlich abgehaltenen Generalversammlung der chem i⸗ schen Fabrik zu Mügeln wurde Seitens der Verwaltung mit⸗ getheilt, daß auf, die zur Subskription aufgelegten Stammprioritäten fast gar keine Zeichnungen eingegangen seien, sowie daß sich zwei zahlungsfähige Häuser erboten haben, die Fabrik in Pacht zu über⸗ nehmnen bez. zu kaufen, doch dürfe man die Bedingungen noch nicht veröffentlichen. Die Versammlung beschloß, eine funfgliedrige Kom. mission zu ernennen, welche die Verhandlungen mit den betreffen den Häusern leiten sell. Die Versammlung delcgirte zu dieser Kommis⸗ sion, welche in einer nach Verlauf von 6 Wochen abzuhaltenden 4außerordentlichen Generalversammlung Bericht über die quest. Ver- handlungen zu erstatten hat, die Herren Schomburg und Advokat Dr. Schmidt aus Dresden. Die ubrigen Mitglieder der Kommisston sind vom Aufsichtsrath und der Direktion zu ernennen. Der An— trag wegen Erhebung, von Regreßansprüchen gegen den Aufsichtsrath wurde zurückgezogen, indeß behielt sich der betr. Aktionär vor, die ihm erforderlich scheinenden Maßnahmen auf eigene Hand zu treffen Am 18. Januar hat in Dresden die zweite ordenkliche Ge⸗ neralversammlnng der Ersten Culmbacher Aktien Export bier⸗Brauerei stattgefunden, welche die Bilanz und die vorgeschla⸗ gene Dividende zu 6 pCt. genehmigte, dem y Decharge er⸗ 6 und den Aufsichtsrath in seiner alten Zusammensetzung wieder⸗ wählte. Der Dresdener Schutz verein für Effek hesi hat in seiner letzten . * , . eine Abänderung der Stgtuten I) der Aktien⸗Gesellschaft dauchhammer 2 Der Berlin Potsdam Magdeburger Eisenbahn, 3) der Nordhausen! Erfurtrr Eisenbahn, c) der Saal-Unstrut Eisenbahn bewirkt, und zu diesem Zwecke die Einberufungen von außerordentlichen General versammlungen beantragt werden. Die Aktionäre oben genannter Aktiengesellschaften, welche sich bei den hierzu nöthigen Schritten be⸗ theiligen wollen, werden ersucht, unter Angabe ihres Aktienbesitzes dies dem Bankhaus Quellmalz und Adler in Dresden mitzutheilen. Liverpool, 19. Januar. (W. T. B.) Die heute hier statt⸗ gehabte Wollauktion wurde mit 12.000 Ballen ostindischer Wolle eröffnet. Die Auktion war gut besucht, die erzielten Preise erreichten

den von ihnen angestellten

die Durchschnittspreise der letzten Auktion.