.
ens nicht sagen wollen, daß die im Art. 45 der Reichsverfassung er— 2 , n. welche bis dahin nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 11. Juni v. J. noch nicht befreit waren von dem
rachtzuschlag bis höchstens 20 Prozent, daß diese unter allen Um- 66 von der eingeführten Erhöhung, und in vollem Maße befreit werden sollen. Der Antrag. des Reichs ⸗Eisenbahnamtes in seiner Denkschrift geht vielmehr dahin, daß dieser Zuschlag in Wegfall zu kommen hat für die betreffenden Artikel, soweit nicht zwingende Gründe mit Zustimmung der Reichs behörde, — bei Privatbahnen auch der Staats⸗ aufsichts Behörde, Ausnahmen zulässig erscheinen lafsen. Die Verhältnisse werden bei vielen Bahnen, wie ich glaube, dazu nöthigen, den Zuschlag in gewissen Grenzen, vielleicht auch sogar ganz fortbestehen zu lassen. Nach einer mir vorliegenden Approximativberechnung stellt sich z. B. der Ausfall, der sich bei der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ergeben würde, wenn man den Zuschlag ganz in Wegfall kommen ließe, allein für Steinkohlen und Koks auf eg. 76,0600 gegenüber einer Einnahme von inggejammt noch nicht 198 Millionen Thalern; bei der CölnMin—⸗ dener Bahn auf eiwa 582,010 gegenüber einer Gesammteinnahme von
etwa 13 Millionen Thalern; bei der Saarbrücker Bahn, wo die
Stgtistik ausführlichere Berechnung ermöglicht, auf 253,909 Thaler, einschließlich für Erz und Roheisen, gegenüber einer Gesammtein⸗ nahme von 2393090 Thalern. Es schließt, das aber nach der Auf— fassung der Reichsbehörde nicht aus, daß in gewissen Fällen, unter gewissen Voraussetzungen eine Ermäßigung vielleicht in vollständigem Wegfall des Zuschlags durchführbar, durch die Interessen des Verkehrs geboten und den Interessen der Eisenhahnen nicht zuwider ist. Ich, will beispielsweise erwähnen, daß, so— weit ich es äbersehe, es keine sehr großen Bedenken haben dürfte, be— hufs Beibehaltung weit entlegener Absatzgebiete, für den Export durch unsere Häfen für einzelne Artikel den Zuschlag ganz oder theil— weise fallen zu lassen. Wenn also der Herr Abgeordnete von der Vor aussetzung ausgegangen ist, daß dieser Zuschlag unbedingt wegfallen joll, so ist, das nicht zutreffend. Es ist, eben zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen, auf die die Reichsregierung im öffentlichen Interesse den höchsten Werth zu legen hat, nothwendig, daß die Bahnen Kredit behalten, daß sie in leidlichen Verhältnissen bleiben, daß sie in der Lage sind, die Aufgaben ausführen zu können, die ihnen schon jetzt obliegen, und die Erweiterung des Eisenbahnnetzes in sichere Aussicht nehmen können, derer wir noch bedürfen. ;
Wenn weiter bemerkt ist zur Begründung des Antrages, eine Kommission einzusetzen aus Mitgliedern des Reichstages und des Bundesraths, so möchte ich, so dankbar auch die Reichsregierung jede gebotene Hülfe acceptiren wird, besonders jede Hülfe, die ihr aus diesem Hohen Hause kommen wird, doch auf die Bedenken hinzu⸗ weisen mir erlauben, die einem solchen Antrage entgegenzustehen schei⸗ nen. Der Vorgang aus dem preußischen Abgeorduetenhause wird in diesem Hohen Hause vielleicht nicht anzuziehen sein, insofern er sich nicht auf eine ausdrückliche verfassungsmäßige Bestimmung hier stützt. Die Verfgssung für den preußischen Staat hat im Art. S5 die Vor⸗ schrift, daß jede Kammer befugt sein soll, Kommisstonen zu ihrer In⸗ formation zur Untersuchung von Thatsachen zu ernennen. Ener sol⸗ chen Befugniß geschieht in der Reichsverfasfung nicht Erwähnung; auch scheint es mir schwer zu sein, ohne einen besonderen legislativen Akt dasjenige Desiderat, welches der Hr. Abgeordnete selbst in seinem Antrage als nothwendig bezeichnet hat, daß rämlich die Kommission 6. sein soll, Sachverständige zu vernehmen, zur Durchführung zu
ringen.
Was die Enquete angeht, so kann ich mich zur Zeit noch nicht Darüber aussprechen, in welcher Weise und in welcher Form sie zur Ausführung gebracht werden soll. Das glaube ich aber doch jetzt schon versichern zu dürfen, daß es nicht in der Absicht liegt, den jenigen Weg zu betreten, den man bei der Enquete über die Differential⸗ fracht betreten hat. Wir würden, wie ich besorge, zu einem positiven Resultgte in dieser Beziehung nicht kommen. Ich denke mir vielmehr die Sache etwas anders. Ich denke mir nämlich, daß man unter Zuziehung von Sachverständigen, die aber nicht zu zahlreich sein dürfen, einen Fragebogen entwirft, welcher die einzelnen Punkte genau speziglisirt, über welche man eine thatsächliche Aus— kunft oder ein Sentiment von den betreffenden Sachverständigen wünscht. Ob nach Beantwortung dieser Fragen es als zweckmäßig oder nothwendig sich ergeben wird, noch eine mündliche Ergänzung der abgegebenen Gutachten herbeizuführen oder gar eine Diskuffion, das wird dem Verlanf der Sache vorzubehalten sein. Also ein solches Parlament, ein Interessenten ⸗ Parlament, wie es der Herr Ab⸗ geordnete besorgt, wird, glaube ich, unter diesen Umständen wohl nicht in Aussicht zu nehmen sein.
Der Herr Abgeordnete hat ferner erwähnt, daß er es für nothwendig, halte, eine solche Kommisston einzufetzen, weil in den administraliven Ansichten — ich meine, der Ausdruck wurde gebraucht — ein Wechsel eingetreten sei, und dieser Wechsel nicht die Garantie biete, daß für die Zukunft ein annehmbares Resultat erzielt werde. Ich erlaube mir darauf zu bemerken, daß im Wesentlichen das jetzige Verfahren, welches das Reichs ⸗Eisenbahn⸗Amt vorgeschlagen Hat, eine Fortsetzung des bereits eingeleiteten ist. Die bisherige Enquete ist nicht vollständig. Die Delegirten des Handelestandes, welche gehört worden sind, haben erklärt, daß sie selbst nicht als Vertreter ez Han⸗ delsstandes sich betrachten, können; sie haben dringend gebeten, die Vertagung der ganzen Einführung eines Tarifsystems eintreten zu lassen, und die Frage einer näheren Erörterung zu unterwerfen. Es haben die Eisenbahnverwaltungen in einer Konferenz, welche sie zu Harzburg am 7. und 8. Juli abgehalten haben, zeine Generalkonfe— renz der deutschen Eisenbahnverwaltungen ist sie genannt, Folgendes be— schlossen und ich erlaube mir zur thatsächlichen Aufklärung für das Hohe Haus dies anzuführen:
die Diskussion führte zunächst zu der Annahme einer
— wie ich bemerke, einstimmig angenommenen — Resolution: Die Verwaltungen erkennen einstimmig an, daß durch die
Zulassung zweier verschiedener Tarifsysteme die Interessen des Publikums wie der Eisenbahnen geschädigt werden und die durch ö 4 . angestrebte Gleichmäßigkeit der Tarife in Frage gestellt wird.
Obwohl die Verwaltungen in der Mehrzahl das Werthklasse⸗Uni⸗ kations System für sachgemäßer halten, erklären sie im Anschluß an vorstehende Resolution weiter e in stim mig ihre Bereitwilligkeit, zur Erzielung der erstrebten Gleichmäßigkeit der Tarife das in der Braunschweigischen Konferenz vom 13. März d. J. in den Grund— zügen festgestellte System anzunehmen, in der Voraussetzung, daß auch die Verwaltung der Reichseisenbahnen und die übrigen, heute nicht vertretenen Verwaltungen, sich bereit finden lassen, diesem System beizutreten.
Der Bundesrathsbeschluß geht ausdrücklich davon aus, daß dem
Fortbestehen des elsaß lothringischen Systems Nichts im Wege stehen
solle. Diese Voraussetzung stimmt also mit der Erklärung der Verwaltungen nicht überein; zweitens haben sie mit 35 gegen 6 Stimmen den Antrag des Vertreters der sächsifchen Staatsbahnen zum kö erhoben, welcher dahin lautet: ie Verwaltungen erklären übercinstimmend mit dem Beschluß der Generalkonferenz in Braunschweig am ]3. Mirz er., daß die Einreihung der Artikel in die vier Spezialtarife des hraunschwei— gischen Tariffystems eine obligatorische nur mit der Modifika— tion sein dürfe, daß es jeder Verwaltung freigestellt sei, für jeden Artikel auf Zeit Ausnahmetarife zu billigeren Sätzen, als zu den Sätzen . Spezialtgrifs, in welchem der betreffende Artikel eingereiht ist, beziehungsweise zu billigeren Sätzen, als den Sätzen der allgemeinen Wagenladungsklassen zu bilden.
Abgesehen von einigen weniger wichtigen Differenzen, wird man anerkennen müssen, daß, nachdem die Eisenbahnverwaltungen das be schlessen haben, nachdem sie am Schluß dez Protokolls ausdrücklich erklärt 6 ö
„Die Redaktion der Tarifporschriften nach den heutigen Be—
schlüssen wird den vom Verein der Privatbahnen respektive den Staatsbahnen für die Berathungen im Reichs⸗-Eisenbahnamt de⸗ signirten Herren Delegirten überlassen —
nachdem dann die Herren Delegirten in der Konferenz ausweiglich
des der Denkschrift des Reichs Eisenbahnamtes beigefügten Proto- kolls — oder der Registratur, wie das Schriftstück auch ge⸗ nannt ist, es ist ihnen aber vorgelesen und von den De— legirten mit Ausnahme eines genehmigt worden — nachdem, sage ich, die. Delegirten sich in diesem Sinne ausgespro⸗ cen haben, wird man, das Anerkenntniß nicht versagen können, daß es richtig ist, wenn ich sage: Es sind die Vorgusseßungen nicht erfüllt worden, an welche der Bundesrath seinen Beschluß geknüpft habe, das Ergebniß der Berathung der Delegirten steht nicht im Ein klang mit dem Beschlusse des Bundesrathz. Es ist von dem be— treffenden Delegirten fur nöthig erkannt, daß, wenn man ihnen nicht die Bildung von Ausnahmetarifen zugestehen wolle, man ihnen wenig⸗ stens 11 Spezialtarife zugestehe. Nun, meine Herrn, 11 Spezialtarife und dann noch zwei Wagenklassen, eine Stückgut- und allenfalls noch eine Sperrgutklasse, das sind etwa 14 Klassen; das wäre zwar eine gewisse Gleichmäßigkeit, aber das ist doch noch keine Ein— fachheit, und auch diese wird gewünscht von Seiten der Reichsbehörden und dem Publikum.
Wenn nun weiter das Reichseisenbahn Amt der Ansicht gewesen ist, daß eine Korrektur, so will ich es nennen, bezüglich der Zuschläge für einzelne Frachtsätze und einzelne Frachtartikel angängig und noth⸗ wendig sei, so stützt er sich dabei auf die Ergebnisse bezüglich der Höhe der Betriebskosten des vorigen Jahres. Es liegen ihm Nach weisungen vor, wonach bei einzelnen Betriebsmaterialien, doch eine recht erhebliche Ermäßigung gegen das Vorjahr eingetreten ist. Daß diese Ermäßigung noch nicht bei mehreren Artikeln eingetreten ist, hat wohl zum Theil darin seinen Grund, daß noch alte Verträge mit ihren hohen Preisen laufen. Ich erlaube mir, zu erwähnen, daß nach diesen von den Eisenbahnverwaltungen selbst vorgelegten Nachweisungen beispielsweise auf der Rheinischen Bahn der Minderpreis für Kohlen gegen 1873 sich auf eirca 47 Prozent beläuft, bei der Oberschlesischen Bahn auf cireg 38 Prozent, bei der Berlin-⸗Hamburger Bahn ver— schieden, je nachdem englische oder schlesische Steinkohlen gebraucht werden, bei den englischen auf etwa 23 Prozent, bei den schlesischen auf 13 Prozent, bei der Magdeburg-Halberstädter Bahn auf eg. 314 bis 47,8 Prozent; ähnlich verhält es sich hier und da bei Stahl, und Eisenschienen, ähnlich bei Schwellen. Bei den Löhnen ist jedoch nur eine theilweise Ermäßigung eingetreten, bei einigen Bahnen so gar eine Erhöhung. Es, ist deshalb wohl gerechtfertigt, wenn man die weiteren Betriebsresultate einer näheren Erwägung und Prüfung unterwerfen will und deshalb fragt, ob der Zuschlag in solcher Höher jetzt noch gerechtfertigt ist. Diese Erwägung läuft für sich und steht nicht im direkten Zusammenhange mit der Tarifreform, über welche die Enquete stattfinden soll. Für welches System man sich entscheiden wird, wird sich später zeigen, ob für das elsaß—Q— lothringische System, welches ja viele Gegner hat, ob für das ein⸗ fache Klassifikationssystem, wie es bisher zumeist bestand, oder für das braunschweigische System im Sinne des Bundesraths oder im Sinne der Eisenbahnverwaltungen, das wird aus dem Gutachten der Herren, die darüber gehört werden sollen, zu abstrahiren sein. Ich würde es in diesem Sinne nur dankbar begrüßen können, wenn aus diesem Hohen Hause der Reichsregierung Unterstützung zu Theil würde. Wegen der formellen Behandlung nehme ich auf diesenigen Momente Bezug, welche ich mir schon erlaubt habe, Ihnen vorzutragen.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 21. Januar. Die Rede, mit welcher der Vize— Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camp— hausen, in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 19. d. M. die Vorlegung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr
1876 einleitete, hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Eine Uebersicht über die Einnahmen und Aus— gaben des Jahres 1873 ist Ihnen gleich am ersten Tage zugegan. gen. Sie ist in diesem Jahre etwas voluminös ausgefallen, indem die Regierung vollständige Erläuterungen zu allen einzelnen Pofitio— nen, wie es das Haus in der vorigen Sitzungsperiode gewünscht hat, hat hinzufügen lassen. Die Resultate selbst habe ich in der Sitzung vom 25. April vorigen Jahres bereits eingehend dargelegt, ich glaube daher heute auf diesen Gegenstand nicht zurückkommen zu sollen, und will blos daran erinnern, daß aus den Ueberschüssen des Jahres 1873 eine Summe von 13,056,482 Thlr. oder von 39, 169, 446 Mark reservirt worden ist für die Ausgaben des Jahres 1875.
Was nun die Finanzen des Jahres 1874, des eben beendigten, angeht, so ist es den geehrten Herren bekannt, daß nach unferer Kasseneinrichtung der Finalabschluß erst in der Mitte des Monats März erfolgt und daß namentlich bei verschiedenen Betriebsverwal⸗ tungen die Resultate sich erst nach Aufstellung dieser Abschlüsse mit irgendwie zutreffender Genauigkeit übersehen lassen. Es gilt dies ganz besonders von der Eisenbahn verwaltung, wo erst mit knapper Noth bis zu Mitte März die Abschlüsse überhaupt hergestellt werden können. Jedoch läßt sich schon jetzt in manchen Einnahmezweigen ziemlich genan übersehen, wie sich das Resultat gestaltet. Das gilt natürlich am meisten von den Steuern.
Diese gewähren, was die direkten Steuern betrifft, das erfreu— liche Resultat, daß sich gegen den Voranschlag eine Mehreinnahme von mehr als einer Million Thaler bereits jetzt herausgestellt hat, und daß sich diese Mehreinnahme bis zum Finalabschluß noch erhöhen wird. Dazu, meine Herren, hat die Klassensteuer nicht beitragen können, da ste kontingentirt ist; dazu hat aber sehr wesentlich bei⸗ getragen die Einkommensteuer.
Der Herr Präsident hat Ihnen mitgetheilt, daß Ihnen bereits eine Aufstellung über die Veranlagung der Klassenstener und der Einkommensteuer, wie sie nach dem neuen Gesetz, nach der vorgenom— menen Steuerreform sich herausgestellt hat, zugegangen ist. Dieser Aufstellung ist eine vergleichende Uebersicht mit dem Fahre 1873 bei— gefügt; ich empfehle dieselbe Ihrer ganz besonderen Aufmerksamkeit, sie wird Ihnen den Nachweis liefern, daß die Aenderung in der Steuergesetzgebung sehr viel tiefer und sehr viel einschneidender ge— wirkt hat, als haͤufiß angenommen wird. Ich will, da Sie das Ganze in wenigen Tagen vor sich haben werden, auf die Einzelheiten heute nicht eingeben, ich will aber einen Umstand hervorheben, daß nach dem alten Klassensteuergesetz die Zahl der von der Klassensteuer befreiten Personen sich im Jahte 1873 belief auf 148045 Militär— personen, auf 670,881 Personen, die wegen Alters über 66 Jahre nicht mehr zur Steuer herangezogen werden durften, und auf 571,028 Personen, die wegen Armuth von der Steuer befreit blieben, zusam⸗ men 1,389, 954 Personen. Nach der Veranlagung des Jahres 1874 sind nun allein, weil sie nach der Ansicht der Einschätzungskommisstonen ein Jahreseinkommen von 140 Thlr. nicht erreicht haben, freigelassen worden 6,034,263 Personen.
Diesen treten hinzu Personen unter 16 Jahren 52,791, Militär- personen 138 334 und außerdem die wegen beschränkter Leiftung— fähigkeit, während sie ein Einkommen von 140 bis 220 Thlr. be—⸗ zogen, von der Steuer freigelassenen 222.243 Personen. Es sind also befreit geblieben von der Klassensteuer 6,447,631 Personen.
Die Vergleichung, die ich dem Hohen Hause überreicht habe, geht nun die Verhältnisse aller einzelnen Stufen durch. Ich brauche wohl die Einzelheiten davon nicht vorzutragen, — wie gesagt, sie werden Ihnen gedruckt zugehen. ;
Es möchte aber wohl noch ein Interesse haben, daß ich schon jetzt darauf hinweise, wie sich das Verhältniß bei der Einkommensteuer gestaltet hat. Insbesondere hatte das Hohe Haus einen besonderen Werth darauf gelegt, die Zahl derjenigen , kennen zu lernen, die aus der Klassensteuer zur Einkommensteuer übergegangen waren. Das Verhältniß hat sich nun gestaltet wie folgt: Es sind über haupt für das Jahr 1874 zur Einkommensteuer veranlagt wor- den 139,556 Personen; von diesen haben im Jahre vorher Klassensteuer zu zahlen gehabt 12316 Personen. Nun ist hierbei , , daß nicht etwa diese 125316 Personen lediglich zur ersten Stufe der Einkommensteuer übergegangen sind; naturlich ist das Hauptquantum zu dieser Stufe übergegangen, aber
es sind doch unter diesen 12316 Personen 3163, die zu höheren Stufen der Einkommensteuer veranlagt sind; ja eine Person darunter ist zur 21. Stufe der Einkommensteuer veranlagt. ;
Das Verhällniß läßt sich muthmaßlich sehr natürlich dahin auf— klären, daß der Sehn eines außerordentlich reichen Mannes vielleicht schon eine kleine Klassensteuer bezahlt hat, daß er seinen Vater beerbt hat, und nun zu einein solchen Einkommen gelangt sein muß.
Darnach, meine Herren, hat nun die Veranlagung zur Einkom— mensteuer im Jahre 1874 ergeben: 28,578,732 Mark. Von diesen haben abgesetzt werden müssen wegen der Vergütungen, die in den mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten wie 6 . mit 20 Thaler zu bezahlen waren; 3 522,220 Mark. Es sind alfo geblieben 26,136,532 Mark. Angenommen, daß davon die Abgänge wie ge— wöhnlich 2pCt, ausmachen, so bleibt also ein Residuum von unge— fähr 24,562, 957 Mark. Dies ist nahezu 1 Million Thaler oder 3 2 Mark mehr, als der Voranschlag in Aussicht genom- men hatte.
Nun wird es vielleicht noch ein besonderes Interesse bieten, sich zu vergegenwärtigen, welchen Einfluß bei dieser höheren Einkommen— steuer der Umstand geübt hat, daß die Schranke nach oben, die bis dahin bestand, weggezogen ist, und daß die Einkommen, die über den Steuerbetrag von 72090 Thlr. hinausgingen, also ein Einkommen betrafen, das über 240,900 Thlr. hinausging, daß die mit einer böheren Steuer haben belegt werden dürfen. Diese Anordnung, meine Herren, hat in der ganzen Monarchie 11 Personen betroffen. Diese 11 Personen sind veranlagt worden im Ganzen zu einer Steuer von 199,800 Thlrn. Sie würden, wenn sie fämmtlich in der bis dahin höchsten Stufe besteuert gewesen wären, 11 2 7260, also 79,200 Thlr, aufgebracht haben, die Aenderung hat in dieser Hinsicht einen Mehrbetrag von 111,699 Thlr. ergeben.
Ganz unbedeutend hat sich die Erimäßignng herausgestellt durch die den Einschätzungskommissionen übertragene Befugniß, in gewissen Umständen unter den niedrigsten Einkommensteuersatz hinunterzugehen; zwar ist die Zahl der Personen nicht ganz gering, aber da es sich nur um eine Differenz von 6 Thlr. in dem Steuerbetrage handelt, so ist der herbeigeführte Ausfall ein sehr geringer.
Es ist eine solche Ermäßigung eingetreten für 340 Personen, die zur 12. Stufe der Klassensteuer eingeschätzt worden sind, und 218 Personen zur 1. Stufe der Einkommensteuer. Es sind also 558 Per— sonen mit je 6 Tblr. ermäßigt worden, was einen Geldbetrag aus— macht von 3348 Thlr. ö
Während also in der eben angeführten Weise sich das Verhältniß der direklen Steuern herausgestellt hat, hat selbstredend bei den in— direkten Steuern sich ein anderes Resultat ergeben müssen. Ich habe schon im Frühjahr Anlaß genommen, Mittheilungen über das Zurück bleiben der Stempelsteuer zu machen. Seitdem ist nun in Wirksam⸗ keit getreten das Gesetz, wodurch der Zeitungsstempel vom 1. Juli ab aufgehoben wurde und wodurch ferner die Kalendersteuer auf— gehoben worden ist. Im Jahre 1873 hatte der Zeitungsstempel gebracht 1,158,849 Thlr., die Kalendersteuer 122,977 Thlr. Da die Kalendersteuer bekanntlich gewöhnlich im Herbste erhoben wird, so hat das Jahr 1874 die für das Jahr 1875 nicht mehr zur, Erhebung kommende Kalendersteuer übertragen müssen. Das wären 1225927 Thlr. Es hat ferner die Hälfte des Aufkom mens an Zeitungsstener einbüßen müssen, das sind 579, 384 Thlr., es war also von vornherein in dieser Beziehung auf einen Aus- fall von 702311 Thlr. wegen Steuererlasses zu rechnen. In der Wirklichkeit ist nun der Ausfall gegen den Etatsvoranschlag, der sehr mäßig gehalten war und um 906, 00 Thlr. hinter der Stempelsteuer des Jahres 1873 zurückgeblieben war, in der Wirklichkeit, sage ich, ist der Ausfall eiwas größer gewesen, er beläuft sich bis Ende Dezember auf 870,009 Thlr. Diese Summe wird sich aber noch etwas ermäßigen, indem einige wenige Einnahmen noch für den Januar in Aussicht stehen. Was die Mahl- und Schlachtsteuer be⸗ trifft, die ja im Jahre 1874 ihr Ende erreicht hat, so hat sich da das Resultat durchaus günstig gestellt. Die Mahlsteuer hat zwar eine Mindereinnahme von 109,000 Thlr. geliefert, dagegen hat die Schlachtsteuer einen Mehrertrag von 262,000 Thalern gegen den Voranschlag ergeben. Die Domaͤnen und Forsten, sowie die Intra— den aus Ablösungen und Verkäufe stellen uns einen Mehrüberschuß von mindestens 3, 000,009 Thalern in Aussicht, wozu am meisten beigetragen hat die Forstverwaltung. Ferner, meine Herren, haben die Bergwerke im ersten Semester des Jahres noch die hohen Kosten— preise gehabt, die nachher mehr und mehr gesunken sind. Die Bergwerksperwaltung stellt uns einen Ueberschuß von 4,000, 000 Thalern in Aussicht. Diesen Ueberschuß, meine Herren, dürfte die Eisenbahnverwaltung, wohl größtentheils verschlingen. Es ist zwar nicht möglich, in diesem Augenblicke schon eine bestimmte Zahl anzugeben, es ist gerade das für uns die komplizirteste Verwaltung, aber wir haben in der ersten Hälfte des Jahres noch mit den ganz hohen Preisen der Kohlen und der Materialien zu kämpfen gehabt, und ferner sind die Tarifänderungen bekanntlich erf sehr spät und in sehr geringem Umfange eingetreten. Ich fürchte meinerseits, ohne eine Zahl nennen zu wollen, daß die obengenannten Ueberschüsse der Bergwerksverwaltung werden von der Eisenbahn⸗ verwaltung großentheils aufgezehrt werden. Was die Ausgabenverwal⸗ tungen im Allgemeinen betrifft, meine Herren, so lassen sich bestimm⸗ tete Angaben erst nach Aufstellung des Finalabschlusses machen; ich kann zwar, was die meiner Leitung anvertrauten Verwaltungen an— betrifft, schon jetzt sagen, daß die Ausgabenersparnisse die Mehr— ausgaben überwiegen werden; aber sür alle anderen Verwaltungen kann ich in diesem Augenblicke darüber den Ueberblick noch nicht geben.
Soviel, sehe ich heute als feststehend an, daß, wie sich auch im Einzelnen die Aufstellung noch modifiziren möge, das eben verflossene Jahr natürlich hinter seinen beiden Vorjahren sehr weit zurückbleiben wird, daß es aber doch einen mäßigen Ueberschuß uns lafsen wird.
Meine Herren, ich habe in der Sitzung vom 28. April des vorigen Jahres Ihnen auch Auskunft gegeben, wie es bis dahin mit der Verwendung der Ueberschüsse aus den Kontributionsgeldern sich gestellt habe. Damals habe ich mitgetheilt, daß noch über einen Be—⸗ trag von etwa 34 Millionen Thaler verfügt werden könne. Von dieser Summe sind dann durch die Gesetze vom 7. und 14. Juni für bestimmte Eisenbahnzwecke — es war das hauptsächlich zur Vermeh— rung des Betriebsmaterials — 10 Millionen und 5,250 000 Thaler bestimmt worden, die lediglich auf die Kontributionsüberschüsse ange⸗ wiesen waren, und für die also bis dahin, wo diese Zahlungen zu leisten sein werden, die Gelder gus den Kontributionzüberschüssen rechnungs mäßig reservirt werden müssen, während in der Wirklichkeit kein Unterschied gemacht wird, woher die bereiten Gelder rühren. Es sind dann außerdem von jener eben genannten Summe 6, 176,955 Thaler auf Grund des Gesetzes vom 26. Mai 187 zur Schuldentilgung verwendet werden und der Restbetrng von ungefähr 13 Millionen Thaler ist auf Eisenbahnbauten im Jahre 1874 verwendet worden, so daß mit Ausnahme des auf Grund der eben genannten Gesetze vom J. und 14. Juni zu reservirenden Betrages die Kontributions= überschüsse vollstandig aufgeräumt sind. Ob wir noch eine Nach⸗ zahlung zu erwarten haben, wie ö. es nach früheren Mittheilungen annehmen konnte, die allerdings nicht hoch ausfallen dürfte, weiß ich nicht, ich habe darüber noch keine Auskunst erlangt. .
Für die Eisenbahnen haben wir im verflossenen Jahre sehr große Summen verausgabt, viel größere Summen als in den Vorjahren; während die Verwendungen auf das sogenannte Eisenbahnbaukonto im Jahre 1872 153 Millionen betragen haben, im Jahre 1873 nahezu 16 Millionen, sind im Jahre 1874 verausgabt worden 30,331,765 Thaler, also in diesem Jahre beinahe doppelt so viel als in jedem der beiden vorangegangenen Jahre. Wir haben, um diese Bauten ausführen zu können, theilweise Vorschüsse leisten müssen auf die verschiedenen Eisenbahnbauten zur Höhe von 6,318,173 Thaler, die aber in den rechnungsmäßig vorhandenen Kontributiensgeldern ihre reichliche Deckung gefunden haben, so daß noch ein kleiner Bestand davon zur Verwendung im Jahre 1875 vorhanden ist.
Meing Herren! Das sind wohl die Hauptpunkte, die für Sie, was die Verwaltung des Jahres 1874 betrifft, von Interesse sind und ich darf mich nunmehr zu dem Voranschlage für daz Jahr 1875 3 enden.
Im Jahre 1875, meine Herren, sind die Einnahmen veranschlagt auf 69,422, 613 Mark. Die Zahlen fallen im Vergleich zur e ert rechnung ja jetzt 864 Mal größer aus. .
Im vorigen Jahre, meine Herren, waren die Einnahmen veran⸗ schlagt auf 2745, 0l7 Thlr, das macht in Mak 698,774. 051; sie sind jetzt also weniger hoch veranschlagt um 3,851,438 Mark. In— dessen, meine Herren, befanden sich im vorigen Jahre unter diesen Einnahmen 8 Millionen Thaler, die nur als ein ducchlaufender Posten zu betrachten waren. Wir haben aus den Kontributionsũberschüffen eine Summe von 8 Millionen Thalern entnommen und haben die dazu hergegeben, um bei der Eisenbahnverwaltung in extraordinario verausgabt zu werden. Setzt man diese 8 Millionen Thaler, oder in n 83 . K ö. die nur einen durchlaufenden
st eten, so sind die Einnahmen hö z im vori Jahre Eee en g, . nen höher als im vorigen Jahre Was nun die Ausgaben betrifft, so sind die im Ordinari = anschlagt auf 613,830, 650 Mark. 3m ö Jahre J . . . m Ordinarium 596,244,243 Mark Wir haben also je im Ordinari Mehrausgabe Saebracqᷓ e , Mt dinario an Mehrausgaben ausgebracht . Was die Ausgaken im Extraerdinarium betrifft, so belaufen sie die für das Jahr 1875 auf S6, 592,563 Mark; J r g 36. vorigen Jahre auf 102929, 808 Mark. Ich will aber hier wiederum darauf aufmerksam machen, daß in dieser Summe die 24 Millonen Mark als durchlaufender Posten mit enthalten waren. Wenn man die absetzt, dann weisen die Ausgaben im Extraordinarium nicht eine Verminderung, sondern im Gegentheil eine Vermehrung um 2,562,755 Mark nach. . Nun, meine Herren, gestatten Sie mir, die das ganze Resultat zusammenfassenden Zahlen etwas im Einzelnen zu verfolgen, wie sie sich da ergeben. Da habe ich denn anzuführen, daß die Domänen⸗ verwaltung einen Mehrüberschuß ergeben wird im Ordinarium von dõh 0) 0 Mark. Der Mehrüberschuß ist aber keine eigentliche Mehr⸗ einnahme für die Staatskasse im vollen Umfange infofern, als bei der Domãnenverwaltung durch Einführung der Kreisordnung 705,824 Mark weniger verausgabt werden, die aber der Staat nicht erspart sondern die er den Provinzen nach dem bekannten Gesetze über die Kreisordnung zur Verfügung stellen muß. .
Für die Forstverwaltung ist es thunlich gewesen, während die Ausgaben im Ordinario sich steigern um SI0, 009 Mark, insbesondere auch deshalb, weil Kosten für Forstkulturen, die früher im Extra— ordinario bewilligt wurden, nunmehr dem Ordinario zugefügt worden sind, da wir doch auf lange Jahre hinaus darauf rechnen können, immerwährend eine ähnliche Summe zu Kulturkosten verwenden zu müssen — also bei der Forstverwaltung ist es thunlich gewesen, den Ueberschuß zu erhöhen um 3 041,060 Mark. ; .
Meine Herren, wir kommen dann zu den Steuern; die geben uns nun, zum ersten Male ein ganz neues Bild. Mit dem 1! Januar 1875 ist ja der Fall eingetreten, wo alle die verschiedenen Reformen und Steuererlasse, die bewilligt worden sind, in Kraft treten. Zu— nächst und als die wichtigste darunter ist ja nun aufgehoben, die Mahl- und Schlachtsteuer. Die Mahl und Schlachtsteuer ftand mit einer Bruttoeinnahme auf dem Etat von 13,719. 000 Mark, davon Aingen aber ab und werden für die Staatskasse auf der anderen Seite erspart die Erhebungskosten, die sich beliefen auf 1,538, 808 Mark. Ich will dabei einschalten, daß die Ersparniß in diefem Um— fange zunächst eigentlich nur theoretisch eintritt, insofern als wir die Verpflichtung haben, die disponibel gewordenen Beamten anderweitig unterzubringen, und bis dahin, wo dies geschehen kann, mit Warte⸗ geldern und auf sonstige Weise zu unterstützen.
Der Zeitungs- und Kalendersteuer habe ich vorhin schon gedacht, ich will also darauf nicht weiter zurückkommen.
Es sind dann ferner fortgefallen die Chausseegelder, die auf dem letzien Etat mit einer Summe von 4,415, 000 Mark standen und wobei nun ebenfalls an den Erhebungskosten eine Summe von 371,529 Mark in Wegfall kommt. Andererseits, meine Herren, tritt setzs hei der Klassenstener hinzu der Betrag von 3 Millionen Thaler oder 9 Millionen Mark, den die mahl und schlachtsteuerpflichtigen Städte zur Klassensteuer beizutragen haben. Ez tritt ferner hinzu die Vergütung, die bisher den Einkommensteuerpflichtigen in den mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten mst 26 Thlr. gewährt wurde, was eine Summe von 3,450,000 Mark ausmacht. Wir kom⸗ men schließlich, wenn ich einzelne weniger wichtige Steuern nicht be⸗ sonders hervorhebe, zu dem Resultate, daß bei den direkten Steuern ein Mehrüberschuß von 14,200 500 Mark hat veranschlagt werden können, daß dagegen bei den indirekten Steuern ein Ausfall von 19,855,300 Mark hervortritt.
Meine Herren, ich komme demnächst zu der Position, betreffend die Preußische Bank, bei der noch eine Mehreinnahme figurirt bei dem Gewinnantheil mit 1655, 9000 Mark. Ich habe es für ange⸗ messen erachtet hei dem Voranschlage von dem bisherigen Verfahren, wobei der dreijährige Durchschnittssatz zu Grunde gelegt ist, keine Ausnahme zu machen. Sie wissen aber Alle, meine Herren, daß die desfallsige Einnahme gegenwärtig für die Zukunft in Frage steht und ich darf nicht unerwähnt lassen, daß dem Landtage Über diesen Gegenstand eine besondere Vorlage zugehen wird.
Nun, meine Herren, möchte ich, indem ich die für das Geld— interesse weniger wichtigen Positionen übergehe, mich wenden zu der Veranschlagung des Einkommens aus der Eisenbahnbauverwaltung. Diese Veranschlagung ergiebt das Resultat, daß man die Einnah— men höher geschätzt hat als im vorigen Jahre um 17,725,235 Mark, daß man die im vorigen Jahre so erstaunlich erhöhten Ausgaben doch noch einmal etwas höher hat ausbringen müssen, nämlich um 10,232,986 Mark, und daß sich hiernach ein Mehrüber— schuß gegen die vorjährige Veranschlagung — die übrigens, beilaufig bemerkt, um mehr als 1 Millionen Thaler zurück= geblieben war gegen das vorangegangene Jahr — daß also der ver⸗ anschlagte Mehrüberschuß sich beläuft auf 7,492, 247 Mark, und dabei ist noch zu beachten, daß unter den Ausgaben mitberechnet sind die Gelder für die Wohnungsgeldzuschüsse, die im vorigen Jahre im Ftat der allgemeinen Finanzverwaltung aufgeführt waren und die sich für die Eisenbahnverwaltung nach Maßgabe des Beamtenpersonals für das Jahr 1875 herausgestellt auf 33613328 Mark, so daß also der eigentliche Ueberschuß gegen das Vorjahr sich auf 105 bis 11 Millionen Mark beläuft. Ich will hoffen, daß diefer Mehrüuͤberschuß vollständig in unsere Kassen fließt. Was die Betriebsverwaltungen in ihrer Gesammtheit betrifft, so stellt sich nun das Verhältniß so, daß sich ein Mehrüberschuß ergiebt von 5,974,518 Mark, daß diesem Ueberschuß noch hinzugerechnet werden die setzt bei den betreffenden Etats ausgebrachten entsprechenden Wohnungsgeldzuschüsse von S474, 905 Thaler. (Ruf: Markl! Ja wohl, Mark! — Ich bitte anzunehmen, alle Zahlen gebe ich fuͤr das Jahr 1875 in Mark an, wenn mir zuweilen unversehends das Wort „Thaler“ entwischt, so ist immer „Mark“ gemeint. —
Nun, meine Herren, neben diesen Ueberschüssen der Betriebs⸗ verwaltung kommt nun für unsere Verhältuisse ganz besonders in Betracht, daß wir bei den Staatsschulden eine weitere Ersparniß für das Jahr 1875 machen von 5 403,220 Mark. Unfere Staats schulden, meine Herren, haben gegenwärtig wohl den niedrigsten Standpunkt, den sie überhaupt einnehmen werden, denn ich bitte nicht zu ver⸗ gessen, daß in den Händen der Regierung noch die Befugniß liegt, Anleihen big zur Höhe von 1647 Millionen Thaler, dag macht 3 Millionen Mark zu kontrahiren. Am Schluffe des verflossenen Jahres aber belief sich die Gefammtheit unserer verzinslichen Staats- schulden auf die Summe von Hag, 2875, 108 Mark und zwar sind dabei noch mitgerechnet 80 Millionen Mark Schatzanweisungen, die zwar gusgefertigt, aber nicht ausgegeben sind. Die Staatsschulden er— fordern für das Jahr 1875 an Verzinsung 37,632,363 Mark, das macht also auf den Kopf der Bevölkerung nicht viel mehr als 1 Mark. Auf die Tilgung haben wir für daz Jahr 1875 nur noch 15,589, 018 Mark zu verwenden und darunter bilden 5.270 066 Mark einen durchlaufenden Posten, so daß unser eigentlicher Aufwand für die Schuldentilgung sich im Fahre 15755 auf j0, 39 G66 Mark beschränkt. Meine Herren! Unter den Anlagen des Etats werden Sie einem im vorigen Jahre ausgesprochenen Wunsche entsprechend, eine im
Handels- Ministerium aufgestellte Berechnung finden, zu welchem Preise die im Besitz des Staats befindlichen Eisenbahnen hergestellt worden sind. Nach dieser Berechnung, die mit Ende des Jahres 1373 ab⸗ schließt, belief sich jener Kostengufwand auf 906 Millionen Mark; im Jahre 1874 haben wir, wie ich eben anführte, 91 Millionen Mark für unsere Eisenbahnen verausgalt; hiernach kann sch schon heute sagen, daß unsere gesammte Staats schuld aufgewogen wird durch un⸗ sern Bestz an Eisenbahnen, und daß die gesammien zur Verzinsung dieser Staatsschuld erforderlichen Summen durch die Ueber schüůsse der Eisenbahnverwaltung gedeckt werden Ich glaube nicht, meine Herren, daß in Europa noch ein Staat zu finden ist welcher sich eines ähnlichen Verhältnisses rühmen könnke. ; . Nun, meine Herren, was die Mehrausgaben betrifft, so möchte ich, da Sie den gedruckten Staate haushalts Etat, wie ich annehme heute oder morgen erhalten werden, Sie nicht mit allen Details be— lästigen; ich möchte nur hervorheben, daß die Mehrausgaben im Or—⸗ dingarie nur mit einem mäßigen Betrage auftreten bei dem Handels⸗ Ministerium, wo namentlich die Unterhaltung der Chaufsseen hät höher dotirt werden müssen, daß sie auch nur mit einem mäßigen Betrage hervortreten beim Justiz⸗Ministerium, daß sie beim Ministerium des Innern schon beträchtlicher au fallen, indem wir dort namentlich für die Landgensd armerie 915, 334 Mark mehr ausgebracht haben, indem ferner für die Polizeiverwaltung in Berlin wegen Ausdehnung dieser Ver⸗ waltung haben mehr ausgebracht werden müssen 364, 8338 Mark für die Standesämter 456,000 Mark, für die Polizei. Anwalt schaften 0,000 Mark, für Strafanstalten 25,010 Mark. Dann, mneine Herren, ist das landwirthfchaftliche Ministerinm im Srdinärio mit einer Mehrausgabe von 812,160 Mark bedacht; die Destütverwal⸗ tung außerdem mit einer Mehrausgabe von 77 bo Mark. Das Meiste hat aber davongetragen im Ordinario das Kultus ⸗Ministerĩum Beim Kultus. Ministerlum haben wir in Aussicht genommen an Mehrausgaben für die Universitäten 502.900 Mark; wir haben zur Verbesserung der Gehälter für die Geistlichen, um dafůr zu sorgen daß die evangelischen Geistlichen ein Einkommen bis zur Höhe don o00 Thalern, die katholischen Geistlichen ein Einkommen bis zur Höhe von 660 Thalern erhalten mögen, einen Zuschußbeitrag auf den Etat gebracht von 2.000 009 Mark. Wir haben ferner die Ent schädigung der Geistlichen und Kirchenbeamten für den Ausfall an Stolgebühren mit 500 000 Mark auf den Etat gebracht und wir haben für die Verbesserung des Einkommeng der Elementarlehrer die Summe von 3,000,000 Mark auf den Etat gebracht.
Wir werden diesmal in der Lage sein, meine Herren, Ihnen eine Uebersicht über die Resultate vorzulegen, die durch die vielen Zuwen— dungen für die Elementarlehrer vor und nach auf den Staatshaus— halts⸗Etat gebracht worden sind und durchzdie Anstrengungen der Ge⸗ meinden erreicht wurden. Es ist außerdem im Laufe des verflossenen Jahres in allen Provinzen eine Besprechung Seitens der Ober⸗Prä⸗ sidenten und Regierungs- Präsidenten veranlaßt worden, um das Be— dürfniß für die einzelnen Bezirke näher darzulegen. Das hat uns nun die Ueberzeugung verschafft, daß ein weiterer Zuschuß von 3,000,000 Mark in hohem Grabe wünschenswerth sei, daß wir damit aber auch die Lage der Elementarlehrer, wie wir hoffen, wesentlich verbessert haben werden. Außerdem, meine Herren, haben wir für die Schulinspektoren noch einen neuen Betrag von 150 000 Mark aus— gebracht.
Wenn ich nun von den Ausgaben im Ordinario übergehe zu den Auszaben im Extraordinario, hat unter diesen Ausgaben das Han⸗ dels Ministerium wieder den Löwenantheil erhalten.
Wir haben dem Handels-Ministerium zu verschiedenen Zwecken zu überweisen in Vorschlag gebracht die Summe von 52 695, 492 Mark. Davon soll bestimmt werden 26, 205 00 Mark für Eisen⸗ bahnbauten, 25,179, 492 Mark für die Ströme, die Häfen, die Wasser⸗ bauten überhaupt, die Chausseebauten, und außerdem fallen noch auf die Bergwerksverwaltung, die in diesem Jahre sehr bescheiden aufge⸗ treten ist, die in früheren glänzenderen Jahren vorgesorgt hatte, — fallen auf die Bergwerksverwaltung noch 1,3 15, 00 Mark.
Was die anderen Ministerien betrifft, so ist diegzmal unter den Ministerien vorzugsweise bedacht worden das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Es sollen demselben nach un— setem Vorschlage zu extraordinären Ausgaben für das Jahr 1875 sz 9150 für die landwirthschaftliche und 1,ů 1015726 Mank bei der Gestütverwaltung zur Disposition gestellt werden. Es wird Sie vielleicht interessiren, daß diese Summe unter anderen bis zum Betrage von bb, 000 Thaler — 1,695, 000 Mark — ich habe die Zahl nicht ganz gengu. — also bis zu einem gewissen Betrage bestimmt ist, ein land? wirthschaftliches Ministerium zu erwerben. (Rufe: Haus!) Es sind Grundstücke am Leipziger Platz erworben, vorbehaltlich der Genehmi⸗ gung des Landtages, aus denen für das landwirthschaftliche Ministe⸗ rium eine Wohnung zu bilden ist. Ferner, meine Herren, haben wir auch für das geistliche Ministerium abermals eine große Summe im Extrqordinario in Vorschlag gebracht; es sollen ihm S. 352, 345 Mark zugetheilt werden zu Universitätsbauten, zu Bauten von Gymnasien, von Seminaren u. s. w.
Meine Herren, so wie ich vorhin bei dem Etat der Hauptverwal⸗ tung der Staatsschulden daran erinnert habe, daß unsere Sta atsschulden wohl bis auf den niedrigsten Stand hinabgesunken sein möchten, fo will ich hier dargn erinnern, daß die Mittel des Extrgordinariums für das Jahr 1875 wohl ihren höchsten Stand erreicht haben werden. Wäre das Reich bei der AÄbsicht stehen geblieben, die im Frühjahr verkündet wurde, daß der Mehraufwand für das Heer durch Erhöhung der Ma trikularbeiträge beschafft werden sollte, so würden wir von diesem Extraordinarium, das zur Zeit 80 Mill. Mark übersteigt, einen Be—⸗ trag von etwa 10—12 Mill. Mark haben absetzen und auf das Sr— dinarium übertragen müssen. Ferner, meine Herren, durfen wir nscht darauf rechnen, daß ein Ueberschuß, wie ihn das Jahr 1873 mit 39 Mill. Mark zur Verfügung gestellt hat, sich in diesem Umfange wiederholen werde. Enoblich, meine Herren, und ich habe das vorhin noch nicht erwähnt, haben die Einnahmen des Staatsschatzes wiederum auf eine sehr hohe Summe veranschlagt werden müssen, nämlich auf 19 Mill. Mark und es läßt sich nicht erwarten, daß in Zukunft sich dieser hohe Betrag wiederholen wird.
Meine Herren! Mit diesen Bemerkungen glaube ich in der Hauptsache dasjenige erschöpft zu haben, was ich bei der Einbrin— gung des Etats vorzubringen hatte. Ich betrachte es meinerseits als eine besondere Gunst, daß wir neben den beträchtlichen Eisenbahn⸗ Krediten, die laufen, eine so hehe Summe zur Verwendung im Extraordinarium haben, indem ade in diesem Augenblicke, wo manche Industriezweige unter einem beträchtlichen Drucke leiden, es wohl im hohen Grade wünschenswerth ist, daß der Staat mit seinen Unternehmungen kräftig vorgeht.
Ich hoffe, meine Herren, daß unsere Vorschläge bei Ihnen eine geneigte Aufnahme finden werden, und in dieser Hoffnung übergebe ich die Allerhöchste Ermächtigung zur Ueberreichung des Etats und den Etat selbst.
— Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts-Etats für 1875 hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Mon⸗ archie, was folgt:
8. 1. Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshaushalts⸗ Etat für das Jahr 1875 wird
in Einnahme auf 6h4,422,„513 Mark und
in Ausgabe auf 694,422,613 Mark, nämlich auf 613,830 050 Mark an fortdauernden und auf 80 592,563 Mark an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgestelll,.
F. 2. Im Jahre 1875 können nach Anordnung des Finanz- Ministers verzinsliche Schatzanweisungen bis auf Höhe von 30, 600,909 Mark, welche vor dem 1. Oktober 1875 verfallen müßsen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen der 8§. 4 und 6 des Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetz⸗Samml. S. 607) Anwendung. . .
§. 3. Der Finanz ⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
⸗
geben, und für den Fall, daß
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen nterschrift und belgedrucktem Königlichen Insiegel. z 1 Gegeben den
. „Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Ent wurf eines Gesetzes, betreffend die Gebühren der Anwälte und Adyokaten, vorgelegt worden:
; ö . . Gnaden König von Preußen zc.
eror er Zustimmung beide ö x s ö 9 r Häuser des Landtages Unserer r. l. Die für die Gebühren der Anwälte und Advokaten im Geltungsbereiche des Gesetzes, betreffend den Ansatz und die Erhe⸗ bung der Gebühren der Rechtsanwälte, vom 13. Mai 1851 und in der Provinz Hannover gemäß den gegenwärtig bestehenden Gesetzen und Verort nungen geltenden Sätze einschließlich der in einzelnen Fällen bestimmten höchsten Sätze werden um 'ein Viertel ihres bie⸗ herigen Betrages erhöht. .
Pfennige, welche sich bei der Berechnung der Gebühren in Reichs⸗ markrechnung ergeben, werden auf den nächsten durch zehn theilbaren Betrag erhöht. .
Auf Tagegelder und Reisekosten, Schreibgebühren und Gebůhren für Eihebung und Ablieferung von Geldern finden diese Vorschriften keine Anwendung. .
§. 2. Anwälte und Advokaten in den §.1 bezeichneten Gebieten erhalten, wenn sie in einer Entfernung von mehr als anderthalb Kilometer von ihrem Wohnorte Geschäfte vornehmen, außer ihren sonstigen Gebühren:
an Tagegeldern zwölf Mark, für ein Nachtquartier drei Mark,
an Reisekoften:
bei Reisen, welche auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurück⸗
gelegt werden können, eine Mark für je sieben und ein halb Kilemeter und drei Mark für jeden Zu- und Abgang, bei anderen Reisen vier und eine halbe Mark für je sieben und ein halb Kilometer. Bei Berechnung dieser Gebühren finden die Vorschriften des Ge⸗ setzes, betreffend die den Justizbeamten bei Dienstgeschäften außer⸗ halb des Gerichtsorts zu gewährenden Tagegelder und Reisekoften, vom 24. Dezember 1873 §5. 1, 4-6 (Gesetz Samml. 1874, S. 3 entsprechende Anwendung. .
F. 58. Die für die Gebühren der Anwälte und Advokaten nach der Verordnung, betreffend den Ansatz der Gerichtskosten und der Gebühren der Rechtsanwälte in Strafsachen in denjenigen Landes- theilen, für welche die Strafprozeßordnung vom 35. Juni 1867 er- lassen ist, vom 30. August 1857 (GesetzSamml. S. 1412) geltenden Sätze werden in der 5. J bestimmten Weisse auch für den Bezirk des Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main erhöht.
. F K. Die Vorschriften dieses Gesetzss finden auf die Gebühren für die Ausführung eines vor Erlaß diefes Gesetzes ertheilten Auf⸗ trages keine Anwendung.
— Ferner nachstehender Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Gebühren der Advokaten, Notarien, Skribenten und Wechselnotarien im Bezirk des Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.
verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für den Bezirk des Appellationsgerichts zu Frankfurt am Main, was folgt: S. I. Die durch das Gesetz vom 3 August 1852 bestimmten Gebühren der Advokaten werden in der Weise geändert, daß sowohl bei den Gebührensätzen als bei den Werthklassen, nach welchen die Gebührensätze bestimmt sind, zwei Mark Reichsmünze an die Stelle eines Guldens süddeutscher Währung treten.
§. 2. In derselben Weise werden die durch. die Verordnung vom 11. April, 1322 und das Gesetz vom 19. Dezember 1865 bestimmten Gebühren der Notarien, der Skribenten und der Wechsel⸗ notarien geändert.
Pfennige, welche sich bei der Umrechnung der Gebührensätze er⸗ geben, werden auf den nächsten durch fünf theilbaren Betrag erhöht.
§. 3. Die Gebühren für Prozeßhandlungen und Geschäfte, welche, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten, vorgenommen sind, kommen nach den bisherigen Vorschriften in Ansatz.
Urkundlich 2c.
— Der Gesammt⸗Vorstand des Herrenhauses ist gegen⸗ wärtig wie folgt zusammengesetz“:
Präsidiunm. I) Herr Otto Graf zu Stolberg Wernigerode, Präsident. 2) Herr von Bernuth, J. Vize⸗Präsident. 3 Herr Hassel⸗ bach, II. Vize⸗Präsident.
Vorsitzende der Abtheilungen. H Herr Graf von Ihen⸗ plitz, Vorsitzender der J. Abtheilung. 5) Herr von Uhden, Vorsitzender der l. Abtheilung, 6) Herr Herzog von Ratibor, Vorsitzender der III. Abtheilung. 7) Herr Graf zu Solms ⸗ Baruth, Vorsitzender der LV. Abtheilung. 8] Herr von Ploetz, Vorsttzender der F. Abtheilung.
Gewählte Mitglieder der Matrikel-⸗Kommifsion. M Herr von Kröcher 16) Herr Graf zur Lippe. 11) Herr von Ploetz. 12) Herr Wilckens.
Quästoren. 13) Herr Schuhmann. 14 Herr Sulzer.
Bibliothekar. 185) Herr Dr. Elwanger.
Schriftführer. 16) Herr Dr. Dernburg. 17 Herr v. Gutz⸗ merow. 18) Herr Graf Lehndorff. 19) Herr d. d. Marwitz. 26) Herr v. Neumann. 21) Herr Graf v. Pückler. 22) Herr Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode. 23) Herr Theune.
Statistische Nachrichten.
Dr. Chenu giebt in seinem unlängst erschienenen Werk: »Aperęn historique statistique et clinique sur le service des Zmbu- lances et des hospitasx pendant la guerrs 1870,71 die französischen Krieysverluste auf 139, 60 Todte und 143,000 Verwundete an.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die 5 der „Zeitung des Vereins Deutsch er Eisenbahn-Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Badische Eisenbahnen, Denzlingen⸗ Waldkirch eröffnet; Cöln-⸗Minden, Wesel-Venlo eröffnet. Personal⸗ Nachrichten. Errichtung einer Central⸗Kontroll⸗ und Abrechnungs⸗ Stelle. Die technischen Vereinbarungen des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn Verwaltungen. Verrinsg biet: Verein Deutscher Fisenbahn-Ver⸗ waltungen (Statistif über die Dauer der Schienen). Deutsches Reich (Anzeige von Tarif Erhöhungen z.; Bahnpolizei⸗Reglement pu— blizirth. Bayern (Landshut Dingolfing ⸗Landau a. /H. konzesstonirt) zc. Dieser Nummer liegt Nr. 1 des Anzeigers überzähliger Güter bei.
— Die Baugesellschaft Johannisthal ist auf ihr Gesuch um Ertheilung der Korzession zur Erbauung einer Pferde Eisenbahn von Berlin nach Köpenick abschlägig beschieden worden, indem bereits eine Konzession für Berlin Trepkow an die Große. Berliner Pferde= Eisenbahn. Aktiengesellschaft vergeben sei. Die Gesellschaft hat sich nun der Berlin⸗Görsitzer Cisenbahn gegenüber verpflichtet, bis zum 1. Mai c. ein Stationsgebäude in der Nähe von Johannisthal zu erbauen, und ist hierfür ihr die Aussicht eröffnet, daß dort die Züge der Eisenbahn anhalten.
— Wie die „N. Fr. Pr.“ hört, hat der Verwaltungsrath der Prag ⸗Duxer⸗Cisenbahn beschlossen, den Vertrauensmännern der Prioritätenbesitzer eine detaillirte Darstellung der Situation zu dieselben die Bahn- als lebens- und entwickelungsfähig betrachten, von den Prioritätenbesitzern die Ermäch- tigung zur Aufnahme eines den Priorifäten vorangehenden Darlehens von doGlo00 Fl. zum Zwecke dez Ausbaues einer zweiten Strecke bis Klostergrab zu verlangen. Wird diese Ermächtigung nicht ertheilt, so will nach dem genannten Blatte der Verwaltungrath in corpore aut treten und die Administration der Bahn den Organen der Staatsver. waltung überlassen.