1875 / 19 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jan 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage

Gotthardbahn.

Dritte Einzahlung anf das Aktienkapital Gotthardbahngesellschaft.

zun Deuts M* 19. . .

„Der Inhalt dieser Vellage, in welcher auch (vom J.

1875.

vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

es über den Markenschuntz,

Nordhau sen⸗E fu rter Eisenbahn.

Nach Maßgabe der Art. 7, 8 und 9 der Statuten der Gotthardbahngesellschaft hat der Ver—

31. März 1825 die Erhebung einer dritten, 0 * betragenden Einzahlung auf die Attien der Gotthardbahn von je 10 per Aktie

Es werden daher die Inhaber der Interimsaktien der Gotthardbahn eingeladen, diese dritte 2. oder 3. April nächsthin unter Vorweisung der Interimsscheine,

waltungsrath auf den

Fres.

angeordnet. Einzahlung am 39. und 31. März, L, 2. auf welchen die Einzahlungen zu bescheinigen sind, zu Die Einzahlung kann erfolgen: In der

außer bei der Kasse der Gesellschaft in Luzern, in Zürich, bei der Schweiz. Kreditanstalt; in Basel, bei ischoff zu St. Alban, ; Bern, bei der Berner Handelsbank; in Aarau, bei der Aargauischen Bank; in. Winterthur, bei der Bank in Winterthur; in Schaffhausen, bei der Bank in Schaffhausen; in Bellinzona, bei der hanca Gantonale Ticinese; in Neuenburg, bei dem Bankhause Pury C Comp.; in Genf, bei dem Bankhause

In Deutschland

in Thalermährnng, Fres. 3. 75 Cts. 1 Thlr. 3 Mark gerechnet in Berlin, bei der Direktion der Diskontogesellschaft; in Cöln, bei S Oppenheim jun. C Comp. und dem A. Schaaffhausenschen Bankverein; in Frankfurt a. M., bei M. A. von Rothschild C Söhne und

der Basler Handelsbank, dein Bankhause

Lombard, Odier C Comp.

bei der Filiale der Bank für Handel und . 1 *

in Franes oder Lire in Gold in Rom, Florenz, Turin, Genua, Mailand, Venedig, Neapel und Livorno bei der Nationalbank. 6 die Einzahlung auf den festgesetzten Termin nicht geleistet, so wird für die eiaggetretene Verzögerung statutengemäß ein Verzugszins von 65 in Anrechnung gebracht. Ueberdies bleibt die Annul— lirung der Aktien nach den Bestimmungen der Gesellschaftsstatuten vorbehalten. ud Nummern ⸗Verzeichnisse beizulegen, zu welchen die Formu— larien bei der Hauptkasse der Gesellschaft, sowie bei den obengenannten Zahsstellen bezogen werden können.

Den Interimsaktien

Luzern, den 11. Zannar 1875. . 218. 2)

Die Direktion der Gotthardbahn.

leisten.

Schweiz

dem Bankhaufe Rudolf Kaufmann; in

talien

GI NG S00MMISSI0X.

S8 HUILDFEV-L

RFI0

624

druckt ist, stattgefunden hat. Es wurden folgende Nummern gezogen:

* 1000 L. ster.

Nr. Nr. 182, 2.202,

* 500 HL stern. Nr. Nr. 5.519, 8.066, 8.448, 8. 519, 9.712, 9.774, 11.091. * 100 L. 8terxl. Nr. 26.309 26.310 26.311 26.312 26.313

26.3009 26.301 26.302 26303 26.304 26.305 2 26.306 2 26.307 2 26.308 2

72479

Nr. 26.291 Nr. 26.292 26.293 26.294 26.295 26.296 26.297 26.298 26.299

72.471 722.472 72.473 72.474 72.475 72.476 72.477 72.478

n 50 L. sterx(. 72.487 r. 72.480 72.488 72.489 72.490 72. 483 72.491 72.492 72.493 72.494 (. Obligationen à 1.000 L.

Nr.

72. 481 72.482

72.484

72.485

72.486 Zusammen

*

44 ö 36 ö.

Im Ganzen JJ. 5

Vebereinstimmend mit dem am 14. November 1873 Allerhöchst erlassenen Ukase wird, wie im Texte der Obligation angeführt, die Jahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Jiehung stattfinden: in London durch Herren N. M. Rothschild Söhne in L. Sterl.; in Peterss- burg durch die Reichsbank in Rubeln; in Paris durch Gebrüder v. Rothsohild in Francs; in Frankfurt a. / M. durch Herren M. A. v. Rothschild und Söhne in Gulden; in Amsterdam in hollän-

dischen Gulden, und in Berlin in Ih (lern durch d den letzten fünf Orten zum Tagescours auf London.

Die Coupons, deren Zahlungstermin erst nach der zur Kapitalazahlung der Obligationen fest- gesetzten Teit fällig wird, müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellt werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlenden oder ungehörig ausgezahlten Coupons von der auszuzahlenden Summa der ge-

zogenen Obligationen in Abzug gebracht.

SI. PEITERSBUR6.

Die Reichsschulden-Tilgungscommission bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniss, dass am 25. November 1874 die Ziehung von 5ꝶ consolidirten russischen Eisen bahn-Obligationen 4. HFmission, übereinstimmend mit der Amortisations- Tabelle, welche auf der Rückseite einer jeden Obligation abge-

2.309, 2.620, 3.004.

26.327 26328 26 329 26 330 49.931 49.932 49.933 49.934

Nr. 26.318 Mr 26.319 26.320 26321 26322 26.323 26.324 26. 325 26.326

72.495 72.496 72.497 72.498 72.499 72500 72.501 72.502 5.900 L. 3.500 ,

6314 6.315 6.316 6317

72.593 72.504 72.505 72.506

59090 , 4400 60 899

im Betrags von 14 700 L

ie von den Kontrahenten bestimmten Banquiers, in

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

ass! HHH REA MG

Universal⸗Kräuter⸗Liqueur. pro Fl. 15 Sgr.

Dieser aus den ö vegetabilischen Arzneistoffen von mir kombinirte und extrahirte Gesundheitsliqueur läßt alle ähnlichen Gemische weit hinter sich, da allein nur die Absicht, wahr haft zu nützen, nicht aber Gewinnsucht, mich dabei geleitet hat. ö.

In allen Familien unentbehrlich, genießen m einen ‚Lebelang“ Erwachsene: zu ein bis zwei Liqueurglägchen, Kinder: von einem halben Thee⸗ löffel voll bis eßlöffelweise bei allen gastrischen Störungen und zur Kräftigung des Magens.

G. A. chütz e, Apothe ker,

alleiniger Fabrikant, Berlin, Adalbertstr. 70. . Geschäftsleute mit sicheren Referenzen sind als Depositeure gesucht. Näheres brieflich. 1.

* Champagner von F. Beaujet in Epernay.

((Goldene Preis⸗Medaille in Lyon 1873.) Ay mousseur.. . 2 Fres. 50 Gent. nnn, , Carte blanche ö pf. . J reise ab Epernay exkl. Emballage, Fracht und Steuer. Aufträge erbittet . otsdam,

Franz Brexendorff,

General ⸗Agent für Deutschland.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreisthierarztstelle für den Kreis Creuzburg, welche mit einem etatsmäßigen Gehalt von Neun— hundert Mark ahn verbunden ist, ist vakant und soll kommissarisch wieder besetzt werden. Qualifizirte Bewerber können sich unter Einsendung ihres Fähig⸗ keitszeugnisses, sonstiger Atteste und des Lebenslaufes binnen vier Wochen bei uns melden.

Oppeln, den 13. Januar 1875.

Königliche Regierung. Abtheil. des Innern.

4176

Allgemeine Deutsche Handels ⸗Gesellschaft.

Die vierte ordentliche Generalversammlung der Allgemeinen Deutschen Handels⸗Gesellschaft fin⸗

det am G. Februar er., Vor⸗

mittags 106 Uhr, im Gesellschafts⸗ grundstück statt. Tagesordnung:

I) Entgegennahme des Geschäftsberichtes, Geneh⸗ migung der Jahresrechnung und Bilanz, sowie der Gewinnvertheilung und Ertheilung der Ent⸗ lastung für das Geschäftsjahr 1874.

2) Antrag auf Aenderung des §. 4 und 5§. 37 der Gesell schaftsstatuten.

Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Ge⸗ neralversammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis zum 30. Januar, Abends 6 Uhr, bei der Gesellschaftskafse, Neue Friedrichstraße 47, zu depo⸗ niren. ;

Berlin, den 21. Januar 18756.

Der Aufsichtsrath

Eisenbahn⸗Gesellschaft statt.

erfolgte Deposttion der Aktien naͤchgewiesen haben,

Tag

Nordhausen, den 15. Januar 1875.

Am Mittwoch, den 24. Februar d. IS., Mittags 12 Uhr,

findet zu Sondershausen, im Hotel Münch, eine außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Noidhausen⸗Erfurter

Zut Theilnahme an der Generalversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens einen Tag vor der Versammlung ihre Aktien bei der Thüringischen Bank in Sondershausen oder

der Filiale der Thüringischen Bant in Nordhausen ö ; . deponirt, oder dort durch amtliche Bescheinigungen von Staats oder Kommunalbehörden die bei diesen

Im Besondern wird bezuglich der Legitimation der Stimmberechtigten und der Vertretung der Aktionäre auf die 5§. 33 und 34 der Gesellschafts-Statuten verwiesen. e s Ordnung:

„Änträge einer Anzahl von Aktionären, betreffend Statutenrevision, Prüfung der Baurechnung, Ermittelung über die Betriebsresultate, Ursachen der hohen Betriebskosten, Beschaffung der Betriebsbedürfnisse, sowie Auslegung des 5. 48 der Statuten.“

Die sich zum Besuche der Generalversammlung legitimirenden Aktionäre haben am Tage der- selben freie Fahrt auf der Nordhausen ⸗Erfunter Eisenbahn.

Der Verwaltungsrath

der Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn⸗Hesellschaft. H eimha elt.

Die beiden Kreiswundarztstellen für die Kreise— Mettmann und Mörs sind erledigt. Mit jeder derselben ist außer den reglementsmäßtgen Gebühren für gerichtsärztliche Amtshandlungen ein Jahres⸗ gehalt von 205 Thlr. verbunden. Wir fordern die⸗ jenigen praktischen Aerzte, welche die betreffende Prüfung bestanden haben und sich um die eine oder andere dieser beiden Stellen bewerben wollen, hier⸗ durch auf, ihre Bewerbungen unter Beifügung der Approbation, eines Lebenslaufes und eines Zeugnisses des Kreis⸗-Landrathes über ihre sittliche und bürger liche Führung uns binnen 6 Wochen einzureichen. Düsseldorf, den 18. Januar 1875.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Preußische Renten⸗Versicherungs⸗ lass] Anstalt.

In der am 30. Dezember 1874 stattgehabten General Versammlung der Interessenten der Preußi⸗ schen Renten ⸗Versicherungs-Anstalt sind gewählt worden: 1. zu Mitgliedern des Kuratoriums; 1) der Geheime Regierungs Rath Herr Dr. Forch, 2) der Wirkliche Geheime, Ober⸗Regierungs⸗Rath,

Ministerial⸗Direktor Herr Dr. Jacobi;

1. zu Stellvertretern derselben:

1) der Stadtrath und Kaufmann Herr A. Haack, 2) der Stadrath und Apotheker Herr Marggraff; III. zu Revisions · Kommissarien:

1) der Rechnungs⸗Rath Herr Neubauer, 2) der Rendant Herr Rentzmann; LV. zu Stellvertretern derselben: 1) der Geheime Rechnungs-Rath Herr Pank, 2) der Bureau ⸗Vorsteher Herr Toepffer. Das Kuratorium der Preußischen Renten-Versiche⸗ rungs. Anstalt besteht demnach, da die vorgedachten Wahlen angenommen worden sind, gegenwärtig, außer dem unterzeichneten Praͤsidenten desselben und dessen Stellvertreter Geheimen Ober ·˖ Tribunals⸗Rath Herrn Brunnemann, aus folgenden Mitgliedern: dem Geheimen Legations⸗Rath Herrn von Bülow. dem Kammer⸗Gerichts⸗Ragth Herrn Detmann, dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Herrn Ribbeck, dem Geheimen Regierungs⸗Rath Bötticher, . dem Geheimen Regierungs⸗Rath Herrn Dr. Forch, dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Herrn Pr. Jacobi; sowie aus folgenden Stellvertretern: dem Rentier Herrn Schultze ⸗Leitershofen, dem Geheimen Ober -⸗Finanz⸗ Rath a. D. Herrn Mölle, dem Stadtrath Herrn Dr. Noht, dem Stadtgerichts Rath Herrn Bunsen, dem Stadtrath und Kaufmann Herrn A. Haack, dem Stadtrath und Apotheker Herrn Marggraff. Berlin, den 18. Januar 1875. Kuratorium der Preußlschen Reuten⸗ Versicherungs⸗Anstalt. Games.

Herrn von

Am J. Januar er. sind für Westfälische Steinkohlen von Stationen der Cöln⸗Mindener Eisenbahn nach unseren Sta⸗

s tionen Coepenick, Erkner, Für⸗ . stenwalde, Briesen und Frank⸗ Stendal ⸗Berlin ermäßigte

6. Direktion der isenbahn.

Niederschlesisch⸗Märkischen Am 1 Januar I. J. sind für den Mitteldeutschen, Westdeutschen und Badisch⸗Mitteldeutschen Verband, für die Verkehre zwischen der Frankfurt⸗Bebraer Bahn einerseits und der Hesstschen Ludwigs, Main- Neckar, Nassauischen und Bergisch⸗Märkischen Bahn andererseits, sowie für den Verkehr zwischen der Oberhessischen⸗ und Hessischen Ludwigsbahn neue Personentarife und zu dem Hannover⸗Thüringischen Personentarif ein Nachtrag herausgegeben worden. Die neuen Tarife enthalten die bereits früher publi- zirte Erhöhung, der Nachtrag zum Hannover ⸗Thürin⸗ gischen Verbande Vorschriften über die Umrechnung der Fahrtaxen in die Markwährung. Frankfurt a. M., den 17. Januar 1875. Königliche Eisenbahn ⸗Direktion. Am 1. Januar J. J. sind für die Güterverkehr der Station Offenbach mit der Nassauischen, Würt⸗ tembergischen, Main⸗Neckar, Badischen und Hessi⸗ schen Ludwigsbahn, sowie für die Güterverkehre der

der Allgemeinen Dentschen Handels Gesellschaft. Baumann, Vorsitzender.

ferner des Westdeutschen, Badisch⸗Mitteldeutschen, Mitteldeutsch Elsaß⸗Lothringischen, Hannover⸗Thürin⸗ gischen, Hannover -Baherisch⸗ Oesterreichischen und Hessisch⸗Rheinisch⸗Westphälischen Verbandes zu den bestehenden Tarifen Nachträge herausgegeben wor⸗ den. Dieselben enthalten außer Ergänzungen und Abänderungen der Spezialbeftimmungen, sowie Vor- schriften wegen Einführung der Markwährung und der Kilogramm als Gewichtseinheit theilweise in die neue Währung umgerechneten Tarifsätze, die Aus⸗ scheidung der Station Pagny aus den Mittel⸗ deutschen Verbänden, Einbeziehung der Station Noveant, Grenze in den Mitteldeutschen und der Cöln Mindener Station Hamburg in den Hannover⸗ Thüringischen Verband, ferner ermäßigte Frachtsätze für Sendungen nach der Bayerischen Ostbahn und K. Elisabethbahn. Frankfurt a. M., den 17. Januar 1875. Königliche Eisenbahn-⸗Direktion.

Privileg lrter Hoflieferamt

837]

EHHhrer HKHalserlieh HH önligl. Kobe

cler Eranm Hrenmprinzessi6rd des ddlenrt-

selkem FHEelickaes nmacl vom Errerdsg ez. RREodler ag ren-AkasGstelliarnng lem

¶GGnackkrant House 74 Regent Street. W. Londen.

Für die Wintersaison erlaukt sich der ergebenst Unterzeichnete einen Hefe em Adel undd eddie Ca shimakhle welt HerntasHkHlamels, in vorzüglichster Weise auf sein Lager emgiischer, schottischer umel irischer Fabrikate auf- merksam zu machen, das an Auswahl und Preis- würdigkeit der Waaren von H eimem anderen Etablissement Londons und der Provinz übertroffen wird. Ernglamcd ist repräsentirt durch seine reichen Seidenstoffe, Satine, moirés antiques, Sammt- stoffe, Braut-, Ball- und Hoafroben, Costüme, Shawls, Opernmäntel, Umschlagtächer und Lederwaaren; Scliottkandd durch seine Seide, Sammt, Woll- waaren und Plaids in den Farben der verschiedenen Clans, vollständigen Nationalcostüme für Herren und Damen, und Spitzen; Ir Hamel durch seine vortreff- liehen Leinwandwaaren und Spitzen.

OsGge Vor äthe err gliscla-gchot- tischer nmel iriãsgeher „Momme penn.

Alle Aufträge werden prompt und sorgfältig aus- geführt werden.

Ann gast AHIborrm.

Deutsche Besucher Honmeons, welche im West- Emde ihren Wohnsitz zu nehmen ge- denken, können, mit Ausnahme von Geldbriefen- ihre sämmtlichen Briefschaften an August AHhlIborm, 7 4 Kegent Street VW. Lomdom, adressiren lassen; eine Annehmlichkeit, welche bei der beträchtlichen Entfernung des Hauptpost-Ge- bäudes schon östers, insbesondere von Seiten der Damenwelt, in anerkennendster Weise gewürdigt

. ebraer Bahn mit der Oberhessischen, Hessischen Ludwigs⸗ und Bergisch⸗Märkischen Bahn,

Wurde.

werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handel s⸗Register für

Das Central⸗Handels⸗Register für das ö n i durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ er lin, FKöniggrã Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition sm. Wilhelmistra nig erstraße 109, und alle

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag,

ezogen werden.

das Dentsche Reich. r. 18)

Das Central⸗Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint i ich. Abonnement beträgt 11M 50 8 . , . Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 86 3.

Einzelne Nummern kosten L090 8

Die Gewerbeordnung betreffend.

Der dreizehnte Bericht der Reichstagskommission für Petitionen betrifft die auf die Gewerbeordnung bezüglichen Petitionen. Wir

theilen aus demselben Folgendes mit:

In 270 Petitionen wird eine Abänderung verschiedener Bestim— n Die Petitionen sind unter— schrieben von nahe an 5i0 verschiedenen Korporationen und Vereinen,

mungen der Gewerbeordnung beantragt.

vorzugsweise Handwerkerinnungen, mit angeblich über 46,000 Mit—

gliedern, aus allen Theilen Deutschlands, außerdem von Über 1200

Einzel personen.

Von den Petitionen sind 263 gleichlauteud und scheinen von

einem Gentrglpunkt aus über ganz Deutschland verbreitet zu sein; die übrigen 7 Petitionen verfolgen zwar dieselbe Tendenz, weichen

aber in der Begründung und in dem Petitum theilweise ab. Die 263 gleichlautenden Petitionen sind im Wesentlichen identisch

mit den etwa 240 Petitionen, welche dem jetzigen Reichstage in seiner ersten Session vorlagen und über welchen die Kommission den Bericht

vom 20. März 1874 erstattete;

] 1 t sedoch haben die Petenten einen Theil der in diesem J

es Berichte gegen Form und der damaligen Petitionen erhobenen Ausstellungen berückichtigt und von den damaligen Anträgen die auf Einführung obli— gatorischer Fortbildungsschulen, auf Abschaffung der Beitrags⸗Ver— pflichtung der, Meister und Prinzipale zu den Gesellen ⸗Krankenkaffen und auf Errichtung von Gewerbe und Handwerkerkammern gerichte⸗ ten jetzt fortgelassen.

Die Petenten gehen davon aus, daß, wenn auch die Gewerbe— ordnung viele Mißstände keseitigt habe, doch andererseits durch ein— zelne ihrer Bestimmungen Zustände geschaffen seien, welche dem felbft⸗ ständigen Handwerker die Führung und Haltung des Gewerbes außer ordentlich erschwerten; die bisherige Theilung des Handwerkerstan des in Meister, Gesellen und Lehrlinge sei beseitigt und an Stelle der— selben die Spaltung in zwei getrennte Heerlager von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getreten; durch Aufhebung der Legitimationspflicht sei eine völlige Regellosigkeit und Willkür eingerissen; Sittlichkeit, Arbeitsfleiß und Geschäftskenntniß hätten in erschreckendem Maße ab⸗— genommen; für das Handwerk wie für die gesammte Industrie sei ein Zustand der Unsicherheit geschaffen, der für das Wohl des ganzen Staats die größen Gefahren mit sich bringe. Nur mit Hülfe der Gesetzgebung sei Besserung zu hoffen und werde gebeten, bel der be—⸗ vorstehenden Berathung der Novelle zur Reichsgewerbeordnung fol— 6 gesetzliche Bestimmungen in die Reichsgewerbeordnung aufzu⸗ nehmen:

1) Jeder Lehrling ist verpflichtet, seine auf Grund abge⸗

schlessener Kontrakte bestimmte Lehrzeit durchzuführen. Bie Lehrzeit kann, ohne daß ein anderer, gesetzlich feststehender

Grund dazu berechtigt, nur unterbrochen oder beendigt werden, wenn ein Zeugniß des Lehrherrn die legale Lösung des bis

herigen Lehrverhältnisses bescheinigt. Ohne ein solches Attest

darf das Lehrverhälsniß bei einem anderen Lehrherrn desselben Geschäf!ls weder fortgesetzt, nech darf dem Lehrling von irgend einer Behörde eine Legitimation als Geselle oder Gehülfe ausgestellt werden.

Y. Jeder gewerbliche Geselle, Gehülfe oder Arbeiter ist

verpflichtet, eine regelmäßig geführte, gesetzliche Legitimation zu besitzun. Dieselbe muß von den dazu Berechtigten ord—= nungsmäßig auszestellt sein, und ist seder Arbeitgeber ver⸗ pflichtet, in derselben die Antritts, und Endtermine der Arbeit anzugeben. Ebenso muß Stand und Name des zur Legitima⸗ tion Verpflichteten in derselben enthalten sein. Derjenige Arbeit⸗ geber, welcher ohne solche Legitimation Arbeitnehmer beschäf⸗ tigt, haftet mit dem Arbeitnehmer solidarisch für den Scha⸗ den, welchen der letztere etwa dem früheren Arbeitgeber durch den Arbeits ⸗Kontraktbruch zugefügt hat.

3) Gewerbliche Schiedsgerichte mit Exekutivkraft sind in allen Orten obligatorisch einzuführen. Dieselben haben die

Inhalt

endgültige Entscheidung über alle zwischen Arbeitgeber, Arbeit⸗ nehmer und Lehrlingen bestehenden Streitigkeiten, welche aus den gegenseitigen Arbeitsverhältnissen entspringen.

Neben diesen vielen gleichlautenden Petitionen will eine Petition aus Cöln und Deutz eine Sicherung der den kontraktbrüchigen Ar⸗ beitnehmern sonst schutzlos gegenüberstehenden Arbeitgeber dadurch hergestelt wissen, daß denselben, unter insoweitiger Abänderung des Lohnbeschlagnahmege etzes, gestattet werde, J des Lohnes der Arbeiter mit Arrest belegen zu lassen; daß ferner der Arbeitgeber, welche einen Arbeitnehmer ohne Entlassungsschein in Arbeit nehme, für die Ver— pflichtungen, welche 1 etwa seinem früheren Meister gegenüber noch zu erfüllen habe, haftbar erklärt, sowie endlich der Kontraktbruch . 1 wie . . ö. der vorigen Sesfion in ihrer

m Reichstage vorgelegten Gewerbe⸗Novelle e unter Strafe gestellt werde. kJ

Auch die übrigen Petitionen, von denen namentlich die 4 gleich⸗ lautenden des Handwerkermeister⸗Vereins zu Hannover und der Bau— hütten zu Hamburg, Harburg und Lübeck, sowie die des Ausschusses des Allgemeinen Verbandes der Deutschen Baugewerbe-Vereine zu Berlin hervorzuheben sind, kommen, indem sie ähnliche ungünstige Er— fahrungen in der Entwickelung der gewerblichen Verhaͤltnifse seit Erlaß der Gewerbeordnung, wie die obigen Petitionen, konftatiren und von ähnlicher Begründung ausgehen, hauptsächlich zu der Forderun der Einführung der Strafe des Kontraktbruches; daneben wollen au h sie nach Analogie des 5. 58 des Oesterreichischen Gemerbegesetzes von 1872 Kontrol-Arbeitsbücher unter Hafterklärung des Arbeitgebers, welcher einen Arbeiter ohne die vorgeschriebene Legitimation annehme, eingeführt wissen, die ersteren drei Petürionen auch die sozialistischen Vereine, denen ste einen großen Theil der Schuld an der Störung des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuschreiben, unter hesondere Aufsicht gestellt sehen, während die letztere Petition statt dieses Petitums das Verlangen nach ungesäumter Einführung gewerblicher Schiedsgerichte mit exekutivischer Gewalt stellt.

Allen diesen Petitionen stehen gegenüber 20 Petitionen, welche von Versammlungen, Innungen oder Privatpersonen, im Namen im Ganzen angeblich über 4000 Mandanten, ausgegangen sind, und sich, meistens ohne nähere Begründung, gegen Einführung der Kontrakt— bruchstrafen sowie der Gewerbegerichte, theilweise auch der Arbeits⸗ bücher, dagegen für Schiedsgerichte bez. Einigungsämter aussprechen. Nachdem der Referent aus dem Inhalte der sämmtlichen Peti⸗ tionen die erforderlichen thatsächlichen Mittheilungen gemacht hatte, stellte er zunächst an den zu den Verhandlungen zugezogenen Regie— rungs⸗Kommissar, Geheimen Regierungs⸗Rath Nieberdiug, die An⸗ frage, welche Stellung die Reichsregierung zu den in den Petitio⸗ nen angegebenen Fragen bezw. zu der Frage einer allgemeinen Revi— sion der Gewerbe⸗Ordnung einnehme, und in wieweit sie etwa mit Erhebungen oder gesetzgeberischen Arbeiten in dieser Richtung beschäf⸗ tigt sei. Der genannte Regierungs⸗Kommissar gab darauf etwa fol⸗ gende Erklärung ab:

Die Regierung verhehle sich nicht, daß sie seit einiger Zeit einer, Bewegung gegenüberstehe, welche gegen eine ganze Reihe von Bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung ihre Angriffe richte, weil in diesen Bestimmunden bald wegen ihrer ungenügenden Durchbil— dung, bald wegen ihrer irrthümlichen Richtung der Grund für viele in dem wirthschaftlichen und sozialen Leben herrschenden Miß⸗ stände gefunden werde. Inwieweit die Gewerbe⸗Ordnung an den be—⸗ stehenden Mißständen wirklich Theil habe, oder aber inwieweit andere Momente wirthschaftlicher oder ethischer Natur ihnen zu Grunde liegen möchten Momente, die mächtiger als das gegenwärtige Gesetz, mächtiger überhaupt als jedes Gesetz auch durch ein neues Vorgehen der Gesetzgebung nicht zu beseitigen sein würden, diese Fra— gen zu entscheiden, liege der Regierung zur Zeit fern. Eine unbefan— gene Würdigung derselben erscheine ohnehin gegenwärtig, wo die Fäden des Verkehrslebens so sehr verworren lägen, ganz besonders

erschwert. Indeß lasse der Umfang der herrschenden Bewegung und die Nachhaltigkeit, mit welcher sie auftrete, soviel nicht

verkennen, daß es sich nicht lediglich um künstlich gemachte Agitatio⸗ nen, sondern um die wirkliche Meinung großer Kreise dez gewerblichen Lebens handle. Möchten dieser Meinung nun richtige oder unrichtige Anschauungen zu Grunde liegen, in jedem Falle fühle das Reichskanzler⸗Amt sich verpflichtet, die Sache mit Aufmerksam⸗ keit zu verfolgen. Von diesem Standpunkte aus seien wohl alle in den Petitionen berührten Wünsche Gegenstand der Erwägung im Reichskanzler-Amte geworden, ohne daß sich deshalb bereits setzt über die Nothwendigkeit umfassender Reformen und Über deren? ichtung eine Andeutung machen lasse. Das könne auch nicht auffallen, wenn man berücksichtige, wie viele auf den praktischen Werth der einschla— genden Bestimmungen, der Gewerbeordnung bezügliche, präparatorische Erhebungen ur Zeit in der Schwebe seien. Ueber die Behandlung der Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern seien die veranlaßten Ermittelungen erst kürzlich abgeschlossen, Erwägungen über die Frage der Sicherung des Arbeitsvertrages befänden sich noch im Flusse. Die Verhältnisse der Frauenarbeit feien zur Zeit der Ge—⸗ genstand umfassender Untersuchungen, Gleiches gälte in Betreff der Wirksamkeit der die jugendlichen Arbeiter betreffenden Bestimmungen der Gewerbeordnung; daran schlössen sich Erwägungen über die Ein— richtung besonderer Aufsichtsinstanzen zum besseren Schutze der Arbei= ter und, des Publikums gegen die nachtheiligen Einflüsse der industriellen Arbeit. Endlich seien, neuerdings eingehende Un— tersuchungen über die Verhältnisse des Handwerkerstandes, insbesondere des Lehrlingswesens, und über die Fabrik arbeit in. Angriff genommen. Alle diese Arbeiten träfen nicht nur unmittelbar die meisten derjenigen gesetzlichen Beftimmungen, gegen welche die Wünsche der Petenten sich richteten, sondern würden bei den Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Theilen der Gewerbe ⸗Ordnunz leicht noch andere Gebiete diefes Gefetzes berühren können. Die Ergebnisse der Arbeiten seien nur im Zusammenhange zu würdigen, wenn man sich vor übereilten Schlüssen sichern wolle, und deshalb könne auch darüber, ob und in welcher Richtung sie zu Reformvorschlägen führen würden, zur Zeit eine Erklärung nicht ab— gegeben werden, Die gemachten Mittheilungen würden aber der Kom⸗ mission hoffentlich die Ueberzeugung gewähren, daß die Regierung den die gewerblichen Kreise bewegenden Fragen die gebührende Aufmerk— w , it Rückicht auf diese Erklärung des Regierungs⸗Kommi ars, welche im Wesentlichen übereinstimmt mit k Cet u mn in. auf die Interpellation des Abg. Ackermann der Präsident des Reicht kanzler⸗Amts in der Sitzung des Reichstags vom 12. Dezember 1874 abgegeben hat, stellte der Referent in Üebereinstimmung mit dem Korreferenten den Antrag: über die Petitionen dem Reichstage schriftlich Bericht zu erstatten mit dem Antrage: der Reichstag wolle beschließen: in Erwägung, daß nach, der Erklärung des Herrn Regie— rungs-Kommissars die Reichsregierung mit den Erhebungen bezüglich der hier fraglichen gewerblichen Verhältnisse in eingehender Weise beschaͤftigt ist, und die gesetzliche Rege⸗ lung derselben ihrer Erwägung unterliegt, die Petitionen 1I. 47 u. s. w. dem Herrn Reichskanzler als Material zu überweisen, zugleich mit dem Ersuchen, möglichst bis zur nächsten Session des Reichstags die betreffenden Arbeiken zum Abschluß zu bringen und das Resultat derselben dem . Reichstage vorzulegen. Dieser Antrag wurde mit überwiegender Stimmenmehrheit ange—⸗ nommen.

Im Potsdamer Verein für Handel und Gewerbe hat Herr W. Riehl am 18. d. M. einen Vortrag über das Markenschutzgesetz und das Central⸗Handelsregister gehalten. Wir werden denselben, sobald uns das Manuskript zugeht, im Auszuge mittheilen.

HGandels⸗ v egister. Agenem. Anchem. Zu Nr. 90 des Gesellschaftsregisters, woselbst eingetragen ist die Aktien ⸗Gesellschaft unter der Firma Eschweiler Bergwerks ⸗Verein, mit dem Sitze zu Eschweiler Pumpe, wurde heute vermerkt: I) daß der Lönigliche Berg ⸗Assessor Wilhelm Lud wig, zu Eschweiler Pumpe wohnhaft, aus dem Vorstande genannter Gesellschaft freiwillig aus⸗

kurag, welche

worden ist.

Es wurde heute eingetragen:

1M unter Nr. 3578 des Firmenregisters die Firma L. C. Heinen, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Kauf⸗— mann Ludwig Conrad Heinen ist,

2) unter Nr. 753 des Prokurenregisters die Pro— für vorgedachte Firma manne Johann Nicolaus Heinen in Aachen ertheilt

Aachen, den 20. Januar 1875.

Han elegeschäft unter

fort. S540 die Firma:

und als deren Inhaber

dem Kauf⸗ Gelöscht ist: Prokurenregister Nr. 1643:

unveränderter Fi Vergleiche Nr. S540 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr.

Lüben & Buhse ; ; der . J der Fabrikant Carl Ludwig Heinrich Otto Lüben hier eingetragen worden. Breslan.

Der Kommissionsrath Eduard Boege ist aus dem Vorstande der Gesellschaft ausgeschieden;“ heut eingetragen worden. Breslau, den 18. Januar 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Sekanutnmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 993 die offene Handelsgesellschaft

Kleezewer & Preiß

Firma

geschieden ist;

2) daß die Ermächtigurg des Direktors der Hoch⸗ öfen zu Ichenberg, Wilhelm Wittenberg da⸗

selbst, bei Krankheitsfällen oder sonstigen Ver—= hinderungsfällen einz lne Vorstandsmitglieder zu vertreten, zurückgezogen ist; 3) daß Gustav Brinck, Direktor, wohnend, gemäß Art. 16 der Vereinsstatuten bevollmächtigt ist, die Gesellschaft durch Unter⸗ schrift bis auf Weiteres zu vertreten. Aachen, den 6. Januar 18765. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Anehem. Unter Nr. 1233 des Gesellschaftsregisters wurde heute eingetragen die Handelsgesellschaft unter der Firma Geschwister Engels K Cie., welche, ihren Sitz in Aachen, am 13. d. Mts. begonnen at, und nur von ihren Theilhabern Wilhelm ng ls und Gertrud Engels, Beide Kaufleute in Aachen, vertreten werden' kann; die dritte Theil haberin, Hubertine Engels, Kaufhändlerin in Aachen, ist von der Vertretungsbefugniß ausgeschlossen. Aachen, den 18. Januar 1876. Königliches Handelsgerichts-Sekretariat.

Anehem. Unter Nr. 1234 des Gesellschaft;.⸗ registers wurde heute eingetragen die Handelsgesell⸗ chaft sub Firma Geschiw. HYießen, welche, in

achen ihren Sitz, am heutigen Tage begonnen hat und von jeder ihrer drei Gesellschafterinnen, den daselhst wohnenden Kaufhänblerinnen Maria Nießen, Bertha Nießen und Henriette Nießen, vertreten werden kann.

Aachen, den 19. Jannar 1875.

Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat. Ke er lina. han delsregister des Königlichen Stadtgerichts n Berlin. Zufolge Verfügung vom 21. Januar 1875 sind

4 am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: zu Ichenberg , gung folg

Per sönlich haftender Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Lissaner & Co. begründeten Kommanditgesellschaft lietziges Geschäftslokal: Holzmarktstraße 60) ist der Kaufmann Alfred Lissauer in Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5219 eingetragen worden. Die vorgenannte Kommagditgesellschaft hat dem Kaufmann Max Schlesinger zu Berlin Prokura er— theilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister un⸗ ter Nr. 2988 eingetragen worden. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Bergmann K Franz am 1. Oktober 1874 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Köpnickerfiraße 50) sind die Kaufleute: 1) Carl Heinrich Otto Bergmann, 2) Carl Wilhelm Adolph Franz, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5220 eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4869 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Lüben & Buhse vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Fabrikant Carl Ludwig Heinrich Otto Lüben in Berlin setzt das

die Prokura des Franz Siegfried Salomon für die Firma E. M. Salomon & Co. Berlin, den 21. Januar 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen

Hramnmsehrweig. Auf Anmeldung ist in das Handelsregister von Calvörde Fol. 17 die Firma: Gebr. Beck, als deren Inhaber: die Kaufleute Otto Beck und Werner Beck, Beide zu Calvörde, als Ort der Niederlassung: Calvörde, und unter der Rubrik: Rechtsverhältniß bei Handels⸗ gesellschaften: . Offene Handelsgesellschaft, begonnen am 1. Ja—⸗ nuar d. J. unter dem heutigen Tage eingetragen. Braunschweig, den 19. Januar 1875. Herzogliches Handelsgericht. V. Bode.

Hreslnan. Sekanntmachung.

In unser Prokurenregister ist bei Nr. 845 das Erlöschen der dem Oscar Pilzecker von dem Kauf— mann Arwed Cretius hier, für die Nr. 335 des Firmenregisters eingetrage Firma:

. . Cretius & Pilzecker hier ertheilte Prokura heute eingetragen worden.

Breslau, den 18. Januar 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung JI. Hreslam. Bekauntmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 851 die Actiengesellschaft für Schlefische Leinen-In⸗ dustrie Coorm. C. G. Kramsta K Söhne)

betreffend, Folgendes:

im 1icgu. betreffend, Folgendes: Die Vollmacht der loschen; heut eingetragen worden. Breslau, den 18. Januar 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Rreslan. Bekanntmachung.

In unser Prokurenregister sind Nr. 868 die ver— ehelichte Kaufmann Emma Cretius, geborene Ditt— rich, und der Kaufmann Oscar Pilzecker, Beide hier, als Kollektivprokuristen des Kaufmanns Arwed Cretius hier, für dessen hier bestehende, in unse— rem Firmenregister Nr. 3735 eingetragene Firma:

Cretius & Pilzecker heute eingetragen worden.

Breslan, den 18 Januar 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Broich. daudelsregister der Käniglichen Kreisgerichts⸗Deputation zu 2 Unter Nr. 117 des Gesellschafksregisters ist die, am 1. Januar 1875 unter der Firma Take & Jür⸗ geus errichtete, offene Handelsgesellschaft zu Mul. heim a. d. Ruhr am 29. Januar 1875 eingetragen, und . als k vermerkt: er Steinbruchbesitzer einri c . . . . a. . K 2) der Steinbruchbesitzer Heinri ü . Oi e a. d. —̃. d J Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht sedem der beiden Gesellschafter einzeln für sich ö.

Eur. Bekanntmachung. Königliches Kreisgericht zu Burg. In unsere Handelsregister sind folgende Eintra— gungen bewirkt worden:

Liquidatoren ist er⸗